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Umweltbericht zum Entwurf des RREP MM/R - Planungsverband ...

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/REine Problematik, die im Rahmen <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch betrachtet werden muss, ist dasAuftreten von Lärm. Im Juli 2002 ist die Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EGin Kraft getreten und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daraufhin wurdenvom Lan<strong>des</strong>amt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG M-V) Lärmkarten erstellt,die die Belastungen durch Umgebungslärm entlang der Hauptverkehrsstraßen (Bun<strong>des</strong>autobahnen,Lan<strong>des</strong>- und Bun<strong>des</strong>straßen) mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommenvon mehr als rund 16.000 Kraftfahrzeugen ermitteln. Für die Planungsregionliegen folgende Einzelberichte zur Lärmkartierung vor: Nr. 25: Stadt Bad Doberan, Nr.26: Hansestadt Rostock, Nr. 27: Amt Rostocker Heide, Nr. 28: Gemeinde Satow, Nr. 29:Amt Warnow West, Nr. 30: Amt Warnow Ost, Nr. 31: Amt Carbäk, Nr. 32: Amt Bützow Land,Nr. 33: Amt Laage, Nr. 34: Amt Güstrow-Land, Nr. 35: Amt Krakow am See. Für Wohnbereiche,in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten Werte festgestellt werden,sind nunmehr Lärmaktionspläne durch die kreisfreien Städte sowie die Ämter undamtsfreien Gemeinden zu erarbeiten.Entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität <strong>des</strong> Menschen haben neben den WohnundWohnumfeldfunktionen die Erholungs- und Freizeitfunktionen. In der Bestandsbeschreibungwerden:• die im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Raumentwicklungsprogramms <strong>MM</strong>/R festzulegendenTourismusschwerpunkt- und -entwicklungsräume einbezogen. Die Festlegungder Tourismusräume erfolgt nach den im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> <strong>RREP</strong> <strong>MM</strong>/R in Kapitel 3.1.3definierten Kriterien (vgl. Kriterienübersichten 3.1.3-1 und 3.1.3-2). In die Betrachtungeinbezogen wird die rein nach den zugrunde liegenden Kriterien ermittelte Kulisseder Tourismusschwerpunkt- und -entwicklungsräume, die noch nicht mit anderenregionalplanerischen Festlegungen abgewogen wurde. Nach dieser Betrachtungsweisewerden in der Planungsregion <strong>MM</strong>/R ca. 20% der Regionsfläche demTourismusschwerpunktraum und 53% dem Tourismusentwicklungsraum zugeordnet.• die im GLRP <strong>MM</strong>/R (vgl. Kap. III.3.5 und Karte 13) dargestellten Landschaftsräume,die eine herausragende oder besondere Bedeutung für die Sicherung der landschaftsgebundenenErholung besitzen, einbezogen. Ca. 18 % der Planungsregionbesitzen eine herausragende Bedeutung für die Sicherung der landschaftsgebundenenErholung, ca. 27 % eine besondere Bedeutung.Sowohl die Tourismusräume als auch die Landschaftsräume mit Bedeutung für die landschaftsgebundeneErholung werden in Karte 3 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.Wälder mit besonderer Erholungseignung, Naturparke und der Küstenraum werden inder Umweltprüfung <strong>zum</strong> <strong>RREP</strong> aufgrund ihrer regionalen Bedeutung gesondert erfasst undberücksichtigt. Bezüglich der Wälder gilt, dass diese grundsätzlich eine besondere Erholungseignungaufweisen, wobei diese in naturnahen Wäldern höher zu bewerten ist als inintensiv forstwirtschaftlich genutzten Altersklassenwäldern. Die Wälder wurden im Rahmender Lan<strong>des</strong>weiten Analyse und Bewertung <strong>des</strong> Arten- und Lebensraumpotenzials einerStrukturbewertung in 8 Stufen unterzogen. Hinsichtlich der Erholungseignung für den Menschenwerden nur die höherwertigen Stufen 4 bis 8 berücksichtigt. Diese wurden im GLRPzusammengefasst in die Bereiche W.1 und W.2 (vgl. Kap. II.2.1.1.8 und Karte I). Ca. 80 %der Waldfläche in der Planungsregion bzw. ca. 14 % der Regionsfläche können diesenStrukturstufen zugeordnet werden (vgl. Karte 9 im <strong>Umweltbericht</strong>).Soweit auf regionaler Ebene möglich und notwendig, wird die vorhandene touristische Infrastrukturerfasst und berücksichtigt. Herangezogen werden dabei die bestehenden größerenTourismus- und Freizeitanlagen (Ferienhausgebiete, Golfplätze o.ä.) und die im <strong>RREP</strong>-<strong>Entwurf</strong> nachrichtlich dargestellten Fernrad- und Fernwanderwege. Letztere werden inKarte 3 im <strong>Umweltbericht</strong> dargestellt.Mai 2009 43

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