mit gymnasialem Angebot - Landkreis Celle
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Zuständiges Amt: 0080/2011<br />
Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />
VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />
Beratungsgegenstand:<br />
Umsetzung des Schulstrukturgutachtens<br />
Beratungsfolge TOP<br />
22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />
5<br />
23.08.2011 Kreisausschuss<br />
25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />
§ 36 Abs. 2 S. 3 NLO<br />
Vorschlag der Verwaltung:<br />
Der Kreistag beschließt:<br />
1. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> werden zum 1. August 2012 flächendeckend Oberschulen eingerichtet.<br />
2. Die Oberschulen werden an folgenden Standorten errichtet:<br />
� Region Nord (im Sinne des Schulstrukturgutachtens)<br />
• Bergen<br />
• Hermannsburg/Faßberg<br />
� Region Mitte<br />
• <strong>Celle</strong>: Auf der Heese/Neustadt<br />
• <strong>Celle</strong>: Burgstraße/Blumlage<br />
• <strong>Celle</strong>: Westercelle/Heese-Süd<br />
� Region Süd<br />
• Eicklingen<br />
• Lachendorf/Eschede<br />
• Wathlingen<br />
� Region West<br />
• Winsen (Aller)/Wietze<br />
3. Die Oberschulen Bergen, Wathlingen und Winsen (Aller) werden zum 1. August 2012 um<br />
gymnasiale <strong>Angebot</strong>e erweitert.<br />
4. Folgende Hauptschulen, Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige werden<br />
zum 1. August 2012 aufgehoben und künftig unter dem organisatorischen Dach der<br />
Oberschule geführt:<br />
�
� Region Nord<br />
• Hermann-Ehlers-Realschule Bergen<br />
• Schule im Örtzetal, Haupt- und Realschule Hermannsburg<br />
• Realschule an der Luftbrücke Faßberg<br />
� Region Mitte<br />
• Realschule Burgstraße, <strong>Celle</strong><br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Blumläger Schule, <strong>Celle</strong><br />
• Realschule Auf der Heese, <strong>Celle</strong><br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Neustädter Schule, <strong>Celle</strong><br />
• Realschule Westercelle, <strong>Celle</strong><br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Heese-Süd, <strong>Celle</strong><br />
� Region Süd<br />
• Hauptschule Wathlingen<br />
• Realschule Wathlingen<br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Eicklingen<br />
• Realschule Flotwedel, Eicklingen<br />
• Geschwister-Scholl-Schule, Hauptschule Lachendorf<br />
• Realschule Lachendorf<br />
• Schule an der Flohrmühle, Haupt und Realschule Eschede<br />
� Region West<br />
• Haupt- und Realschulzweig Wietze<br />
• Hauptschule Winsen (Aller)<br />
• Heinrich-Pröve-Realschule, Winsen (Aller)<br />
2<br />
5. Folgende Hauptschulzweige und Realschulzweige werden ab dem 1. August 2012 auslaufend<br />
beschult, soweit dies organisatorisch und – gemäß der Abstimmung <strong>mit</strong> der Landesschulbehörde<br />
- pädagogisch vertretbar ist:<br />
� Region Nord<br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Unterlüß<br />
• Anne-Frank-Hauptschule Bergen<br />
� Region Mitte<br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Groß-Hehlen, <strong>Celle</strong><br />
• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Wietzenbruch, <strong>Celle</strong><br />
� Region West<br />
• Haupt- und Realschule Hambühren<br />
Über den Zeitpunkt der endgültigen Aufhebung wird zu gegebener Zeit entschieden.<br />
6. Die Schulen zu Zf. 4 und 5 dürfen zum 1. August 2012 keine neuen Jahrgänge einschulen.<br />
7. Für die Außenstelle der Oberschule Winsen (Aller)/Wietze wird ab 2015 geprüft, ob die<br />
Entwicklung der Schülerzahlen die Errichtung einer selbständigen Oberschule in Wietze<br />
rechtfertigt.<br />
8. Die in der Sachdarstellung unter Zf. IV erläuterten, durch die voraussichtliche demografische<br />
Entwicklung veranlassten Prüfungen sind gemäß dem dort ebenfalls genannten<br />
Zeitplan durchzuführen. Soweit die Prüfungen zusätzlichen schulorganisatorischen Handlungsbedarf<br />
ergeben, sind die erforderlichen politischen Beschlüsse vorzubereiten und<br />
einzuholen.<br />
�
3<br />
9. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Schulstrukturgutachtens weitere<br />
Vorschläge für den Bereich der Berufsbildenden Schulen sowie der Förderschulen zu erarbeiten.<br />
10. Die Kreisverwaltung stellt in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Landesschulbehörde sicher, dass<br />
rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für die 5. Klassen zum Schuljahr 2012/13 flächendeckend<br />
Informationsveranstaltungen zur Schulform Oberschule durchgeführt werden.<br />
Sachdarstellung:<br />
Der Kreisausschuss hatte die Kreisverwaltung am 17. Juni 2011 beauftragt, bis zum 15. August<br />
2011 erste konkrete Beschlussvorschläge auf der Grundlage des Schulstrukturgutachtens<br />
zu unterbreiten, die notwendigen Beteiligungen sicherzustellen und die Umsetzung zum<br />
Schuljahr 2012/13 zu gewährleisten.<br />
Der erste, nachfolgend darzustellende Umsetzungsschritt konzentriert sich auf die flächendeckende<br />
Errichtung von Oberschulen zum 1. August 2012 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>.<br />
Im Rahmen der Beteiligung haben folgende Gespräche stattgefunden:<br />
I.<br />
• Zwischen der Kreisverwaltung und dem Vorstand des Kreiselternrates fand am 4. Juli<br />
ein Informationsgespräch statt.<br />
• Dem Kreisschülerrat wurden die Überlegungen zur Umsetzung des Schulstrukturgutachtens<br />
in einem Informationsgespräch am 13. Juli von der Kreisverwaltung vorgestellt.<br />
• Die Schulleiter/innen aller 42 kreiseigenen Schulen <strong>mit</strong> Sekundarstufen wurden zusammen<br />
<strong>mit</strong> bis zu zwei Vertreterinnen und Vertretern ihres Schulvorstandes (nach<br />
Wahl der Schulen Eltern, Schüler/innen oder Lehrkräfte) zu insgesamt vier Terminen in<br />
der Zeit vom 4. bis 12. Juli eingeladen und dort um Stellungnahme gebeten. Von der<br />
Einladung haben acht Schulen keinen Gebrauch gemacht.<br />
• In der Zeit vom 30. Juni bis 18. Juli hat die Kreisverwaltung Informationsgespräche <strong>mit</strong><br />
allen Hauptverwaltungsbeamten (bzw. <strong>mit</strong> deren Vertretern) der kreisangehörigen<br />
Kommunen geführt.<br />
Mit Stellungnahme vom 8. Juli haben die Bürgermeister der Stadt Bergen, der Gemeinden<br />
und Samtgemeinden einvernehmlich erklärt, dass sie die Errichtung einer Integrierten<br />
Gesamtschule (IGS) in <strong>Celle</strong> wegen der nachteiligen Auswirkungen auf die zukünftigen<br />
Oberschulen und Gymnasien derzeit ablehnen.<br />
• Die Landesschulbehörde wurde erstmals am 1. Juli beteiligt und in die Erarbeitung der<br />
Vorlage eingebunden. Darüber hinaus wurden verschiedene Rechtsfragen in einem Gespräch<br />
am 21. Juli <strong>mit</strong> dem Kultusministerium erörtert.<br />
• Ergänzend waren alle Interessierten eingeladen, sich schriftlich oder telefonisch an die<br />
Kreisverwaltung zu wenden. Davon wurde reger Gebrauch gemacht.<br />
• Weiterhin waren Mitarbeiter der Kreisverwaltungen Ansprechpartner bei verschiedenen<br />
Veranstaltungen vor Ort; so in Hambühren, Hermannsburg und Wienhausen.<br />
�
4<br />
Die vorgetragenen Einwände und Alternativ- bzw. Ergänzungsvorschläge wurden ausgewertet<br />
und ggf. berücksichtigt. Sie ergeben sich ihrem wesentlichen Inhalt nach ebenso wie die<br />
Stellungnahmen der Kreisverwaltung aus Anlage D.<br />
II.<br />
Das Schulstrukturgutachten und die darauf basierenden (ersten) Umsetzungsvorschläge der<br />
Kreisverwaltung haben zum Ziel, die kreiseigenen Schulen zukunftsfähig aufzustellen und<br />
den jungen Menschen namentlich in der Fläche des <strong>Landkreis</strong>es trotz ungünstiger demografischer<br />
Entwicklung dauerhaft beste Bildungschancen zu gewährleisten. Es geht insbesondere<br />
um die Schaffung von gut erreichbaren Schulen in pädagogisch sinnvoller Größe; denn<br />
nur hinreichend große Schulen sind in der Lage, vielfältige Unterrichtsangebote zu organisieren,<br />
breit angelegte Fördermaßnahmen vorzuhalten, den Weg hin zur Inklusion einzuschlagen<br />
und hochwertige Bildung zu ver<strong>mit</strong>teln.<br />
Die aktuellen Standortinteressen der kreisangehörigen Kommunen, so nachvollziehbar sie<br />
sind, müssen dahinter zurückstehen. Mittel- und erst recht langfristig dient eine zukunftsorientierte<br />
Schulstrukturreform aber auch und gerade diesen Interessen. Der (politische)<br />
Grundsatz „möglichst viele Schulen vor Ort“ kann angesichts zurückgehender Schülerzahlen<br />
in absehbarer Zeit nicht mehr gelten, weil er den Qualitätsansprüchen an Schule immer weniger<br />
genügt. Das Leitprinzip der kommenden Jahre heißt vielmehr „möglichst gute Schulen<br />
in der Nähe“. Gute Schulen in der Nähe nutzen letztlich aber allen Kommunen, und sie nutzen<br />
vor allem denjenigen, für die Schulen da sind – den Schülerinnen und Schülern.<br />
Die Oberschule (ObS) ist die geeignete Schulform, um die genannten Ziele zu erreichen.<br />
Deshalb wird vorgeschlagen, landkreisweit ein Netz von Oberschulen aufzubauen, und zwar<br />
zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich zum Beginn des Schuljahres 2012/13.<br />
Die Oberschule entwickelt das dreigliedrige Schulsystem fort und soll im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />
überall an die Stelle der bisherigen (isolierten oder organisatorisch zusammengefassten)<br />
Haupt- und Realschulangebote treten. Sie richtet sich an Schüler/innen, die ab dem Schuljahr<br />
2012/13 in den Sekundarbereich I eingeschult werden.<br />
Diejenigen Schüler/innen, die die Vorgängerschule(n) schon vor dem 1. August 2012 besucht<br />
haben, werden weiterhin nach den bis dahin geltenden curricularen Vorgaben unterrichtet,<br />
sei es in organisatorisch selbstständigen Einheiten oder sei es unter dem organisatorischen<br />
Dach der Oberschule.<br />
Im Folgenden wird erläutert, wie das Netz von Oberschulen aus Sicht der Kreisverwaltung in<br />
Abstimmung <strong>mit</strong> dem Schulstrukturgutachter gestaltet sein sollte, und zwar bezogen auf die<br />
einzelnen Betrachtungsräume des Gutachtens („Regionen“) und die von diesen Betrachtungsräumen<br />
jeweils umfassten Oberschulstandorte. Dabei ist eine Reihe von Prüfungs- und<br />
Bewertungsmaßstäben (Parameter) angelegt worden. Die Tabelle erläutert sie <strong>mit</strong> Blick auf<br />
die dann anschließende Einzeldarstellung.<br />
Qualität<br />
Parameter ObS-Typ Beschreibung/Definition<br />
ohne<br />
gymnasiales<br />
<strong>Angebot</strong><br />
(= Gy)<br />
Die qualitativen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine<br />
Schule – einschließlich ihrer Außenstelle(n) – langfristig,<br />
d. h. bis zum Schuljahr 2019/2020, voraussichtlich mindestens<br />
70 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang aufnehmen<br />
kann und da<strong>mit</strong> gesichert mindestens dreizügig ist, wobei<br />
Außenstellen mindestens zweizügig sein müssen.<br />
�
5<br />
Die Dreizügigkeit ist erforderlich, um eine ausreichende<br />
Lehrerversorgung zu erhalten. Bei geringeren Zügigkeiten<br />
steht zu erwarten, dass Lehrkräfte fachfremden Unterricht<br />
erteilen müssen. Zudem wird nicht für alle Fächer eine<br />
Doppelversorgung möglich sein, sodass einzelne Fächer<br />
im Krankheitsfall komplett ausfielen bzw. von anderen<br />
Lehrkräften fachfremd unterrichtet werden müssten.<br />
Die zu erwartende Zügigkeit der Oberschulen ist unten<br />
jeweils angegeben. Wird in einzelnen Jahrgängen eine<br />
höhere oder niedrigere Zügigkeit erwartet, ist dies in eckigen<br />
Klammern angegeben (z. B. „�����“ für Vierzügigkeit).<br />
<strong>mit</strong> Gy Zusätzlich zur Dreizügigkeit außerhalb des gymnasialen<br />
Zweiges (s. o.) muss der gymnasiale Zweig aus Rechtsgründen<br />
langfristig einzügig <strong>mit</strong> mindestens 27 Schülerinnen<br />
und Schülern je Jahrgang sein<br />
Erreichbare Lage ohne Gy Die Schule gilt als erreichbar, wenn Omnibusse sie vom<br />
entferntesten Punkt ihres Einzugsbereiches und unter Berücksichtigung<br />
von Zwischenhalten innerhalb von 40 Minuten<br />
erreichen können. Die Werte von PKW-Routenplanern<br />
werden dazu – Basis sind Erfahrungswerte – um 30 %<br />
erhöht. Aufgrund besonders ungünstiger Fahrtrouten können<br />
diese Werte überschritten werden und auf einzelnen<br />
Relationen die Höchstgrenze des Nahverkehrsplanes erreichen.<br />
<strong>mit</strong> Gy Der gymnasiale Zweig gilt als erreichbar, wenn er unter<br />
o. g. Bedingungen innerhalb von 60 Minuten erreicht werden<br />
kann (Höchstzeit gemäß Nahverkehrsplan).<br />
Übergangsquoten ohne/<strong>mit</strong> Gy Auf Basis von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen,<br />
dass durchschnittlich 60 % aller Schüler/innen den nichtgymnasialen<br />
Teil einer Oberschule besuchen werden. Dieser<br />
Wert ist um die durchschnittlichen Rückläuferzahlen<br />
aus den Gymnasien bereinigt. Für gymnasiale Oberschulzweige<br />
wird – in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium –<br />
jeweils eine Einzügigkeit angenommen.<br />
Integrative<br />
bzw. inklusive<br />
Beschulung<br />
./. Rechnerisch wird eine vollständige integrative bzw. inklusive<br />
Beschulung angenommen. Dies findet seinen Niederschlag<br />
darin, dass die angenommenen Übergangsquoten<br />
in die „Regelschulen“ stets 100 % der Geburtenzahlen<br />
erreichen.<br />
Schülerbeförderung ./. Wiedergegeben werden die im ersten Jahr eines vollen<br />
Aufbaus (also langfristig) zu erwartenden, in einem vereinfachten<br />
Verfahren er<strong>mit</strong>telten Schülerbeförderungskosten.<br />
Je Fahrschüler/in wird ein durchschnittlicher Jahreskartenpreis<br />
wie folgt berücksichtigt:<br />
• Stadtgebiet <strong>Celle</strong>: 350,-- Euro<br />
• Bis unter 12 Km: 500,-- Euro<br />
• Ab 12 Km: 650,-- Euro<br />
Maßgeblich ist die Entfernung von Orts<strong>mit</strong>te zu Orts<strong>mit</strong>te<br />
(nicht von Haustür zu Schultür). Veränderungen des Preisniveaus<br />
(wie Inflation) werden nicht berücksichtigt.<br />
Investitionen ./. Erforderliche Investitionen werden ausgewiesen und <strong>mit</strong><br />
ihrem vollen Wert angesetzt. Die haushaltsrechtlich gebotene<br />
Aufteilung auf den Abschreibungszeitraum unterbleibt<br />
aus Vereinfachungsgründen.<br />
�
6<br />
Gymnasialer Zweig <strong>mit</strong> Gy Gymnasiale Zweige werden eingerichtet, um Gebiete <strong>mit</strong><br />
entfernt liegendem Gymnasialangebot ortsnah zu versorgen<br />
oder um regional unbefriedigende Gymnasialübergangs-<br />
oder Abiturquoten zu erhöhen. Die Einrichtung kann<br />
jedoch nach den schulrechtlichen Vorgaben nur in Gebieten<br />
<strong>mit</strong> ausreichenden (= langfristig mindestens dreistelligen)<br />
Geburtenzahlen erfolgen.<br />
Die gymnasialen Zweige stellen keine <strong>Angebot</strong>sschulen<br />
dar. Es besteht keine schulrechtliche Notwendigkeit, allen<br />
Schüler/innen den Besuch eines gymnasialen Zweiges zu<br />
ermöglichen.<br />
Raumsituation ./. Es werden der Bestand laut Raumoptimierungskonzept des<br />
Gutachters der Spitzenbedarf sowie der langfristige Bedarf<br />
(im Schuljahr 2020/21) an Klassen- und Fachräumen ausgewiesen.<br />
In Form von mobilen Raumzellen („Container“)<br />
realisierte Räume werden nach einem „+“-Zeichen angegeben.<br />
Räume für Ganztagsangebote werden nicht ausgewiesen.<br />
Schulbezirke ./. Auf die Einrichtung von Schulbezirken für Oberschulen soll<br />
überwiegend verzichtet werden. Die bei den einzelnen<br />
Schulen angegebenen „Einzugsbereiche“ bezeichnen lediglich<br />
planerisch das Gebiet, aus dem vorwiegend <strong>mit</strong><br />
Anmeldungen zu rechnen ist und dessen Geburtenaufkommen<br />
daher Grundlage für die Prognose der Schülerzahlen<br />
sind.<br />
Dreigliedriges<br />
Schulwesen<br />
1. „Region Nord“<br />
Die Erziehungsberechtigten können wählen, auf welche<br />
Oberschule ihr Kind gehen soll. Wird statt der nächsten<br />
Schule eine weiter entfernte Schule der gleichen Schulform<br />
und Ausgestaltung (z. B. ebenfalls Oberschule <strong>mit</strong> Ganztagsangebot)<br />
angewählt, ist die Differenz zwischen den<br />
tatsächlichen Beförderungskosten und denen, auf die beim<br />
Besuch der nächsten Schule Anspruch bestünde, von den<br />
Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten als Interessensquote<br />
selbst zu tragen.<br />
./. Die Oberschule entwickelt das dreigliedrige Schulwesen<br />
fort, schafft es aber nicht ab. So kann die Oberschule – wie<br />
derzeit organisatorisch zusammengefasste Haupt- und<br />
Realschulen – Schulzweige ausbilden, die eine auch nach<br />
außen sichtbare Dreigliedrigkeit ermöglichen.<br />
Abweichend von den Empfehlungen des Gutachters soll auf eine gemeinsame Oberschule<br />
Faßberg/Eschede <strong>mit</strong> Unterricht einiger Jahrgänge in Faßberg und anderer Jahrgänge in<br />
Eschede verzichtet werden. Der Einzugsbereich einer solchen Schule wäre zu groß; alle<br />
Schüler/innen müssten jahrelang erhebliche Strecken zurücklegen. Die Entfernung zu den<br />
Schulstandorten beliefe sich auf direktem Wege auf bis zu 40 Kilometer.<br />
Eine gemeinsame Oberschule Bergen/Hermannsburg kann ohne eine Oberschule Faßberg/Eschede<br />
nicht mehr sinnvoll geschaffen und geführt werden. Mit vier Standorten (zwei<br />
in Bergen und jeweils einem in Hermannsburg und Faßberg) und gut 20 Km Entfernung<br />
könnten die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen ihre Aufgaben nicht mehr<br />
ordnungsgemäß erfüllen, sodass in diesem Bereich zwei Oberschulen zu bilden sind - die<br />
eine in Bergen und die andere im Verbund Hermannsburg/Faßberg, wobei in Faßberg Schüler/innen<br />
der Jahrgänge 5 und 6 vornehmlich aus Faßberg unterrichtet werden.<br />
�
7<br />
Als Stammschule der Oberschule Hermannsburg/Faßberg wird Hermannsburg gewählt. Die<br />
Schulanlage liegt in der Nähe eines Gymnasiums, was für eine Kooperation in den höheren<br />
Jahrgangsstufen sinnvoll ist. Weiterhin müsste eine Oberschule <strong>mit</strong> Stammschule in Faßberg<br />
erst recht <strong>mit</strong> der Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Bergen konkurrieren – um Schüler/innen<br />
aus Hermannsburg. Schülerströme von Hermannsburg nach Bergen würden die<br />
Zügigkeit und da<strong>mit</strong> den Bestand einer solchen Oberschule insgesamt gefährden. Zudem ist<br />
eine singuläre Außenstelle für die Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Harmsstraße 1 nicht sinnvoll.<br />
An allen anderen Standorten sind die Außenstellen im Gebäudekomplex <strong>mit</strong> einer<br />
Grundschule untergebracht, sodass die Jahrgänge 1 bis 6 aufeinander aufbauen können,<br />
was pädagogisch sinnvoll ist. Dies wäre am Standort Hermannsburg nicht möglich. Weiterhin<br />
könnte die Schulanlage in Faßberg – auch aufgrund des vorhandenen Lehrschwimmbeckens<br />
– als Standort für eine Förderschule <strong>mit</strong> dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung genutzt<br />
werden, die für den Nordkreis <strong>Celle</strong> und ggf. Teile der <strong>Landkreis</strong>e Heidekreis, Uelzen und<br />
Gifhorn in Betracht kommt. Dies wird von der Kreisverwaltung noch näher geprüft werden.<br />
Oberschule Bergen<br />
Standorte:<br />
Stammschule: Heinrich-Hellberg-Weg 14, 29303 Bergen<br />
Außenstelle: Amtland 28, 29303 Bergen<br />
Als Stammschule wird das Gebäude im Heinrich-Hellberg-Weg gewählt, da<br />
es über mehr Räume und eine Sporthalle verfügt. Die konkrete Organisation<br />
der Jahrgänge und Schulzweige kann der Schule überlassen bleiben.<br />
Einzugsbereich: Stadt Bergen, Gemeindefreier Bezirk Lohheide<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />
Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation:<br />
(<strong>mit</strong> einzügigem Gy-<br />
Zweig)<br />
Schülerpotenzial:<br />
(ohne Gy-Zweig;<br />
siehe Zf. III)<br />
Bestand ��������� Spitze bis 2019/20 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 27 11 28 27<br />
Fachräume 15 6 13 13<br />
Die Schule ist gesichert dreizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 138 165 158 165 120<br />
Für ObS 82 99 ����� 94 ����� 99 ����� 72<br />
Ganztag: Die Schule wird zur teilweise verpflichtenden Ganztagsschule ausgebaut und<br />
übernimmt da<strong>mit</strong> (teilweise) die Schwerpunkte der Anne-Frank-Hauptschule<br />
als Vorgängerschule.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />
Standorte:<br />
Bei voranschreitender Inklusion könnten am Standort Amtland 28 Räumlichkeiten<br />
der Käthe-Kollwitz-Schule zur Verfügung stehen.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Käthe-Kollwitz-Schule, Förderschule Lernen sowie<br />
körperliche und motorische Entwicklung in Bergen, kooperieren.<br />
Die Außenstelle wird dauerhaft benötigt.<br />
Stammschule: Harmsstraße 1, Hermannsburg<br />
Außenstelle: Lerchenweg 1, Faßberg<br />
Als bis zur 10. Klasse führendes Haupthaus wird das Gebäude in Hermannsburg<br />
gewählt, da die konkurrierende Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in<br />
Bergen andernfalls in erheblichem Umfang Schüler/innen aus Hermannsburg<br />
abzuziehen droht und da<strong>mit</strong> die Zügigkeit der Oberschule Faßberg/Hermannsburg<br />
insgesamt gefährdet wäre.<br />
�
Einzugsbereich:<br />
8<br />
Stammschule: Gemeinde Hermannsburg, Gemeinde Unterlüß,<br />
ab 7. Jahrgang außerdem: Gemeinde Faßberg<br />
Außenstelle: Gemeinde Faßberg für 5. und 6. Jahrgang<br />
Erreichbarkeit: Stammschule und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />
Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Stammschule:<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2018/19 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 18+7 21 18<br />
Fachräume 9 10 10<br />
Außenstelle Faßberg:<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2013/14 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 12 12 4<br />
Fachräume 11 8 4<br />
Schülerpotenzial: Die Stammschule ist ab dem 7. Jahrgang gesichert dreizügig:<br />
Schuljahr 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23<br />
Geburten 161 166 162 143 134<br />
7. Kl. ObS 97 ����� 100 ����� 97 ����� 86 80<br />
Die Stammschule wird im 5. und 6 Jahrgang zweizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 103 95 101 102 81<br />
5. Kl. ObS 62 ����� 57 60 ����� 61 ����� 48<br />
Die Außenstelle Faßberg wird im 5. und 6. Jahrgang zweizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 58 71 61 41 53<br />
5. Kl. ObS 35 43 37 25 ����� 32<br />
Ganztag: Die Schule wird als teilweise verpflichtende Ganztagsschule geführt und<br />
übernimmt da<strong>mit</strong> die Schwerpunkte der Vorgängerschule in Hermannsburg.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
2. „Region Mitte“<br />
Wenn auch ohne gymnasialen Zweig ist der Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />
eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem benachbarten Christian-<br />
Gymnasium zu empfehlen, um den eigenen Schüler/innen das Abitur nach<br />
13 Jahren zu ermöglichen.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Peter-Härtling-Schule, Förderschule Lernen in<br />
Faßberg, kooperieren.<br />
Die Außenstelle wird langfristig benötigt.<br />
Als Einzugsbereich werden jeweils die Bezirke der umliegenden Grundschulen verwendet.<br />
Die Schülerzahlen der kommenden Jahre in diesen Bereichen sind bekannt. Jedoch sind die<br />
Schüler/innen nicht an diese Zuordnungen gebunden.<br />
Die im Gutachten angesprochenen Optionen der weitergehenden Mitnutzung von Schulgebäuden<br />
der Stadt <strong>Celle</strong> (z. B. Grundschule Nadelberg für die Oberschule Westercelle/Heese-<br />
Süd) können gegenwärtig nicht gezogen werden, da die Stadt sich <strong>mit</strong> dieser Thematik erst<br />
im Verlauf des Jahres 2012 befassen wird. Daher werden ausschließlich Schulstandorte<br />
bzw. -anlagen berücksichtigt, über die der <strong>Landkreis</strong> unabhängig von Entscheidungen Dritter<br />
verfügen kann.<br />
�
9<br />
Das Gymnasium Ernestinum soll in Absprache <strong>mit</strong> dem Gutachter und entgegen dessen ursprünglicher<br />
Empfehlung nicht verlagert werden. Das Gymnasium hat sich bereit erklärt, als<br />
Oberstufe für die Oberschulen zu fungieren, und ist da<strong>mit</strong> in einem Schulzentrum – gemeinsam<br />
<strong>mit</strong> einer Oberschule – ideal untergebracht.<br />
Statt der Errichtung einer vierten Oberschule – die sich über zwei bisherige Hauptschulstandorte<br />
erstrecken müsste – erhalten alle drei Oberschulen mindestens eine Außenstelle.<br />
So kann gleichzeitig einem „Vermeidungsverhalten“ vorgebeugt werden, das für eine Oberschule<br />
zu befürchten wäre, die ausschließlich aus ehemaligen Hauptschulstandorten hervorginge.<br />
Eine vierte Oberschule könnte neben ihrer Außenstelle – anders als die anderen drei<br />
Oberschulen – über keine deutlich größere „Stammschule“ verfügen auf die „alles zuläuft“.<br />
Sie wäre da<strong>mit</strong> mehrfach im Nachteil.<br />
Oberschule Burgstraße/Blumlage<br />
Standort:<br />
Stammschule: Burgstraße 21, 29221 <strong>Celle</strong><br />
Außenstelle: Blumlage 42, 29221 <strong>Celle</strong><br />
Als Stammschule wird das Gebäude in der Burgstraße gewählt, da es über<br />
mehr Räume verfügt. Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige<br />
kann der Schule überlassen bleiben.<br />
Einzugsbereich: <strong>Celle</strong> (Ganztag; Anwahl für etwa 25 % aller Schüler/innen) sowie Gemeinde<br />
Hambühren (Ganztag; alternativ zu Winsen [Aller])<br />
Erreichbarkeit:<br />
Stammschule und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />
Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Bestand ��������� Spitze bis 2018/19 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 34+4 12 41 39<br />
Fachräume 18 7 19 19<br />
Der sich ergebende Raumfehl wird durch Überhänge des Gymnasiums Ernestinum<br />
(fehlender 13. Jahrgang) gedeckt werden können.<br />
Schülerpotenzial: Die Sechszügigkeit der Schule ist gesichert.<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 672 712 693 682 626<br />
GTS-ObS 168 178 ����� 173 ����� 171 ����� 157<br />
Ganztag: Die Schule wird als Ganztagsschule geführt. Über eine – ausnahmsweise -<br />
Schulbezirksregelung wird bis zum Schuljahr 2013/14 sichergestellt, dass die<br />
Schule nur von solchen Schülerinnen und Schülern besucht wird, die ein<br />
Ganztagsangebot wahrnehmen wollen.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem „Mitbewohner“ Gymnasium Ernestinum wird<br />
erwartet, um Schüler/innen der Oberstufe (vornehmlich dort) das Abitur nach<br />
13 Jahren zu ermöglichen.<br />
Aufgrund ihrer baulichen Substanz (Ausstattung <strong>mit</strong> Aufzügen) kann die<br />
Schule – vor allem das Gebäude in der Burgstraße – zudem als Schwerpunktschule<br />
für die integrative und inklusive Beschulung geführt werden.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in <strong>Celle</strong>,<br />
kooperieren.<br />
Die Außenstelle wird dauerhaft benötigt. Falls die Stadt <strong>Celle</strong> die Räumlichkeiten<br />
der Grundschule Blumlage aufgeben sollte, könnte die Schule im Gebäude<br />
Blumlage 42 mindestens einen weiteren Zug bilden.<br />
�
Oberschule Auf der Heese/Neustadt<br />
Standort:<br />
10<br />
Stammschule: Welfenallee 11, 29225 <strong>Celle</strong><br />
Außenstellen: Neustadt 14, 29225 <strong>Celle</strong><br />
Einzugsbereich: Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong><br />
Als Stammschule wird das Gebäude in der Welfenallee gewählt, da es über<br />
mehr Räume verfügt. Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige<br />
kann der Schule überlassen bleiben.<br />
Erreichbarkeit: Stammschule und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />
Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Bestand ��������� Spitze bis 2018/19 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 29 9 30 28<br />
Fachräume 18 6 13 13<br />
Schülerpotenzial: Die Vierzügigkeit der Schule ist gesichert.<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 316 343 340 355 320<br />
Für ObS 111 120 ����� 119 ����� 124 ����� 112<br />
Ganztag: Die Schule wird zunächst als Halbtagsschule geführt.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Oberschule Westercelle/Heese Süd<br />
Standort:<br />
Einzugsbereich:<br />
Trotz des fehlenden gymnasialen Zweigs ist der Schule eine enge Kooperation<br />
<strong>mit</strong> dem benachbarten Hölty-Gymnasium zu empfehlen, um den eigenen<br />
Schüler/innen (vornehmlich dort) das Abitur nach 13 Jahren zu ermöglichen.<br />
Die Schule sollte die Schwerpunkte der Grund- und Hauptschule Neustadt<br />
fortführen; insbesondere die Internationalen Klassen sowie die Berufsstarterklasse.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in <strong>Celle</strong>,<br />
kooperieren.<br />
Im Falle einer steigenden Nachfrage nach Ganztagsangeboten im Sekundarbereich<br />
I ist die Einführung von teilweise verpflichtenden Ganztagsangeboten<br />
möglich. Das teilweise verpflichtende Ganztagsangebot der Hauptschule<br />
Neustadt läuft zunächst aus.<br />
Die Außenstelle wird dauerhaft benötigt. Bei voranschreitender Integration/Inklusion<br />
könnten alternativ am Standort Carstensstraße 11 Räumlichkeiten<br />
der Pestalozzischule zur Verfügung stehen. So ergeben sich für die<br />
Grundschulplanung der Stadt ggf. weitere Optionen.<br />
Stammschule: Schulstraße 4, 29227 <strong>Celle</strong><br />
Außenstelle: Kniprodestraße. 8, 29225 <strong>Celle</strong><br />
Als Stammschule wird das Gebäude in der Schulstraße gewählt, da es über<br />
mehr Räume verfügt. Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige<br />
kann der Schule überlassen bleiben.<br />
Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong> und der Gemeinde Hambühren (alternativ zu Winsen<br />
[Aller])<br />
Die Außenstelle könnte vorwiegend den Bezirk der Grundschule Heese-Süd<br />
und das Gebiet der Gemeinde Hambühren für den 5. und 6. Jahrgang abdecken.<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />
Minuten zu erreichen.<br />
�
Raumsituation:<br />
11<br />
Bestand ��������� Spitze bis 2015/16 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 30 7 29 27<br />
Fachräume 18 5 13 13<br />
Schülerpotenzial: Die Vierzügigkeit der Schule ist gesichert.<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 356 369 353 327 306<br />
Für ObS 125 ����� 129 ����� 124 ����� 114 ����� 107<br />
Es sind 67 % des Schülerpotenzials aus Hambühren berücksichtigt.<br />
Ganztag: Die Schule wird zunächst als Halbtagsschule geführt.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
3. „Region Süd“<br />
Trotz des fehlenden gymnasialen Zweigs ist der Schule ebenfalls eine Kooperation<br />
<strong>mit</strong> einem Gymnasium zu empfehlen. Hier kann über das Hermann-Billung-<br />
oder das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium nachgedacht<br />
werden. Beide haben keine „geborene“ Oberschulpartnerin vor Ort.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in <strong>Celle</strong>,<br />
kooperieren.<br />
Vorbehaltlich einer steigenden Nachfrage nach Ganztagsangeboten im Sekundarbereich<br />
I ist die Einführung von teilweise verpflichtenden Ganztagsangeboten<br />
möglich.<br />
Sofern die Stadt <strong>Celle</strong> die Räumlichkeiten der Grundschule Nadelberg aufgeben<br />
sollte, kann die Außenstelle aufgegeben und die Zusammenführung<br />
am Stammsitz vorgenommen werden.<br />
In Absprache <strong>mit</strong> dem Gutachter wird darauf verzichtet, eine gemeinsame Oberschule Faßberg/Eschede<br />
<strong>mit</strong> Unterricht einiger Jahrgänge in Faßberg und anderer Jahrgänge in Eschede<br />
zu errichten. Der Einzugsbereich wäre zu groß; alle Schüler/innen müssten während einiger<br />
Jahre ihrer Schulzeit erhebliche Strecken zurücklegen. Die Entfernung zu den Schulstandorten<br />
beliefe sich auf direktem Wege auf bis zu 40 Kilometer. In der Folge würden die<br />
Schüler/innen aus Eschede die deutlich näher gelegene Oberschule in Lachendorf besuchen.<br />
Weiterhin wird zunächst keine gemeinsame Oberschule für die Samtgemeinden Flotwedel<br />
und Wathlingen gebildet, da zwei getrennte Systeme aufgrund der Geburtenzahlen für einen<br />
<strong>mit</strong>telfristigen Zeitraum eigenständig arbeiten können und sonst an beiden Standorten zwei<br />
bislang organisatorisch getrennte Schulen ganz neu zusammenwachsen müssten. Mit Blick<br />
auf die Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Flotwedel wird die Zusammenlegung aber<br />
geprüft werden müssen, wenn der Eintritt zweizügiger Jahrgänge bevorsteht.<br />
Oberschule Wathlingen<br />
Standorte: Kantallee 10, 29339 Wathlingen<br />
Einzugsbereich: Samtgemeinde Wathlingen<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />
Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation:<br />
(<strong>mit</strong> einzügigem Gy-<br />
Zweig)<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2016/17 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 32 30 26<br />
Fachräume 20 14 13<br />
�
Schülerpotenzial:<br />
(ohne Gy-Zweig,<br />
siehe V.)<br />
12<br />
Die Schule ist gesichert dreizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 165 153 169 137 134<br />
Für ObS 99 ����� 92 ����� 109 ����� 83 80<br />
Ganztag: Die Schule wird zur teilweise verpflichtenden Ganztagsschule ausgebaut und<br />
übernimmt da<strong>mit</strong> die Schwerpunkte der Vorgängerschulen.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Oberschule Flotwedel<br />
Aufgrund der zurückgehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Flotwedel<br />
wird die Oberschule Wathlingen voraussichtlich <strong>mit</strong> der Oberschule<br />
Flotwedel zusammengeführt werden müssen.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Janusz-Korczak-Schule, Förderschule Lernen in<br />
Wathlingen, kooperieren.<br />
Standorte: Schulstraße 29 + 31, 29358 Eicklingen<br />
Einzugsbereich: Samtgemeinde Flotwedel<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />
Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Bestand Spitzenbedarf bis 2012/13 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 27 25 16<br />
Fachräume 15 11 10<br />
Schülerpotenzial: Die Schule ist <strong>mit</strong>telfristig dreizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 129 112 105 100 86<br />
Für ObS 77 67 62 60 51 �����<br />
Ganztag: Die Schule wird zur teilweise verpflichtenden Ganztagsschule ausgebaut.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Oberschule Lachendorf/Eschede<br />
Standorte:<br />
Einzugsbereich:<br />
Erreichbarkeit:<br />
Fällt die Schule in die Zweizügigkeit ab, ist die Zusammenlegung <strong>mit</strong> der<br />
Oberschule Wathlingen zu prüfen und ggf. umzusetzen.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Janusz-Korczak-Schule, Förderschule Lernen in<br />
Wathlingen, kooperieren.<br />
Stammschule: Südfeld 6, 29331 Lachendorf <strong>mit</strong> weiterem Gebäude<br />
auf dem Campus: Südfeld 2<br />
Außenstelle 5+6: Bahnhofstraße 4, 29348 Eschede<br />
Als Haupthaus wird das Gebäude Südfeld 6 gewählt, da es über mehr und<br />
besser ausgestattete Räume verfügt.<br />
Stammschule: Samtgemeinde Lachendorf, ab 7. Jahrgang außerdem:<br />
Samtgemeinde Eschede<br />
Außenstelle 5+6: Samtgemeinde Eschede für 5. und 6. Jahrgang<br />
Die Erreichbarkeit ist aus den am weitesten entfernten Teilen der Samtgemeinde<br />
Eschede (Queloh, Weyhausen, Lohe) problematisch. Angesichts der<br />
Siedlungsstruktur bieten sich – außer für Queloh – allerdings keine befriedigenden<br />
Alternativen. Die Höchstzeiten des Nahverkehrsplanes können eingehalten<br />
werden.<br />
�
Raumsituation: Stammschule:<br />
13<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2012/13 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 31 29 23<br />
Fachräume 16 13 11<br />
Außenstelle Eschede:<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2013/14 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 13 12 0<br />
Fachräume 6 8 0<br />
Schülerpotenzial: Die Stammschule ist ab dem 7. Jahrgang gesichert dreizügig:<br />
Schuljahr 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23<br />
Geburten 217 195 189 160 135<br />
7. Kl. ObS 131 ����� 117 ����� 113 ����� 96 ����� 81<br />
Die Stammschule wird im 5. und 6. Jahrgang dreizügig (ab 2017/2018 inkl.<br />
den Schüler/innen aus Eschede):<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 166 135 137 160 135<br />
5. Kl. ObS 100 ����� 81 82 96 ����� 81<br />
Die Außenstelle ist <strong>mit</strong>telfristig zweizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 51 60 53 44 39<br />
5. Kl. ObS 31 36 31 26 ����� 23 �����<br />
Ganztag: Die Schule – einschließlich ihrer Außenstelle – wird zur teilweise verpflichtenden<br />
Ganztagsschule ausgebaut.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
4. „Region West“<br />
Trotz fehlenden gymnasialen Zweigs ist der Schule eine enge Kooperation<br />
<strong>mit</strong> dem benachbarten Gymnasium Lachendorf zu empfehlen, um den eigenen<br />
Schüler/innen das Abitur nach 13 Jahren zu ermöglichen.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Erich-Kästner-Schule, Förderschule Lernen in<br />
<strong>Celle</strong>, kooperieren.<br />
Die Außenstelle wird <strong>mit</strong>telfristig benötigt. Sie wird aufgegeben, sobald sie<br />
nicht mehr zweizügig geführt werden kann und die Oberschule insgesamt<br />
nicht mehr als vier 5. Klassen je Jahrgang aufnehmen muss. Dies wird voraussichtlich<br />
zum 1. August 2017 der Fall sein.<br />
Ein Oberschulstandort Hambühren ist weder vom Gutachter noch von der Kreisverwaltung<br />
vorgesehen, da die Schule die zwingenden qualitativen Anforderungen (Dreizügigkeit) aufgrund<br />
rückläufiger Schülerzahlen (vgl. Alterspyramide auf Seite 65 des Gutachtens) nicht<br />
erfüllen kann und Hambühren zudem eine günstige geographische Lage <strong>mit</strong> kurzen Schulwegen<br />
nach <strong>Celle</strong> und Winsen (Aller) aufweist. Eine personell minimal ausgestattete zweizügige<br />
Oberschule Hambühren könnte nicht <strong>mit</strong> den großen, differenzierungsstarken Systemen<br />
in Winsen (Aller) und <strong>Celle</strong> konkurrieren. Eine singuläre Außenstelle für die Jahrgangsstufen<br />
5 und 6 ist in der Versonstraße 6 nicht sinnvoll und daher nicht geplant. An allen anderen<br />
Standorten sind die Außenstellen im Gebäudekomplex <strong>mit</strong> einer Grundschule untergebracht,<br />
sodass die Jahrgänge 1 bis 6 aufeinander aufbauen können, was pädagogisch sinnvoll ist.<br />
Da die Gemeinde Hambühren die ihr angebotene Übernahme der Schulanlage in der Versonstraße<br />
6 ausdrücklich nicht in Betracht zieht, erscheint es sinnvoll, die Gebäude für die<br />
umzusiedelnde Paul-Klee-Schule - Förderschule Geistige Entwicklung – zu nutzen. Da die Paul-<br />
�
14<br />
Klee-Schule einen ganz erheblichen (und spezifischen) Raumbedarf hat, spricht auch dies<br />
gegen die Einrichtung einer weiteren Außenstelle <strong>mit</strong> den Klassen 5 und 6 in Hambühren.<br />
Oberschule Winsen (Aller)/Wietze<br />
Standorte:<br />
Einzugsbereich:<br />
Stammschule: Meißendorfer Kirchweg 7, 29308 Winsen (Aller)<br />
<strong>mit</strong> weiteren Gebäuden auf dem Campus:<br />
– Meißendorfer Kirchweg 9<br />
– Gildesweg 4<br />
Außenstelle 5+6: Schulstraße 2, 29323 Wietze<br />
Als Haupthaus wird das Gebäude Meißendorfer Kirchweg 7 gewählt. Es<br />
verfügt über die meisten Räume.<br />
Stammschule: Gemeinde Winsen (Aller), teilweise Gemeinde Hambühren<br />
(etwa 33 % der Geburten), ab 7. Jahrgang<br />
außerdem: Gemeinde Wietze<br />
Außenstelle 5+6: Gemeinde Wietze für 5. und 6. Jahrgang<br />
Erreichbarkeit: Haupthaus und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />
Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation:<br />
(<strong>mit</strong> einzügigem Gy-<br />
Zweig)<br />
Schülerpotenzial:<br />
(ohne Gy-Zweig)<br />
Stammschule:<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2017/18 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 38 35 31<br />
Fachräume 20 15 14<br />
Außenstelle Wietze:<br />
Bestand Spitzenbedarf bis 2012/13 Bedarf 2020/21<br />
Klassenräume 14 14 4<br />
Fachräume 9 8 4<br />
Eine Vierzügigkeit der Schule ab Jahrgang 7 ist gesichert.<br />
Schuljahr 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23<br />
Geburten 233 220 219 180 199<br />
7. Kl. ObS 140 ����� 132 ����� 131 ����� 108 119 �����<br />
Es wird davon ausgegangen, dass 33 % der Schüler/innen aus Hambühren<br />
die Oberschule in Winsen (Aller) besuchen.<br />
Die Stammschule ist im 5. und 6 Jahrgang mindestens dreizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 161 155 156 122 136<br />
5. Kl. ObS 97 ����� 93 ����� 94 ����� 73 82<br />
Die Außenstelle Wietze wird im 5. u. 6. Jahrgang zweizügig:<br />
Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />
Geburten 72 65 63 58 63<br />
5. Kl. ObS 44 39 37 34 37<br />
Ganztag: Die Schule übernimmt die teilweise verpflichtenden Ganztagsangebote der<br />
Vorgängerschulen am Standort Winsen (Aller) und baut dieses <strong>Angebot</strong> am<br />
Standort Wietze aus dem dortigen offenen Ganztagsangebot auf.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Die Außenstelle wird langfristig benötigt und kann bei weiter sinkenden Geburtenzahlen<br />
ggf. entfallen.<br />
Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen<br />
kooperieren.<br />
�
15<br />
Die Schule soll die bisher an den Vorgängerschulen erprobten und bewährten<br />
Unterrichtsformen nach Möglichkeit übernehmen. Dies betrifft beispielsweise<br />
die besondere Sprachförderung der GHRS Wietze.<br />
Mit Blick auf den Geflügelschlachtbetrieb werden positive Auswirkungen auf<br />
die Einwohnerzahl und, da<strong>mit</strong> verbunden, steigende Geburtenzahlen erwartet.<br />
Die Dreizügigkeit der Schule vor Ort ist deshalb auf Sicht nicht ausgeschlossen,<br />
sondern durchaus im Bereich des Möglichen. Sollten die Geburtenzahlen<br />
für eine Dreizügigkeit tatsächlich ausreichen, ist zu prüfen, ob eine<br />
selbständige Oberschule Wietze errichtet werden kann. Alternativ wäre die<br />
Ausweitung der Außenstelle um die Jahrgänge 7 bis 10 zu untersuchen (siehe<br />
auch Zf. IV).<br />
III.<br />
Gymnasiale ObS-Zweige werden eingerichtet, um Gebieten <strong>mit</strong> entfernt liegenden Gymnasien<br />
eine ortsnahe Versorgung zu ermöglichen oder um die unbefriedigende regionale Gymnasialübergangs-<br />
oder Abiturquote zu heben. Die Einrichtung kann nur in Gebieten <strong>mit</strong> ausreichenden<br />
Geburtenzahlen erfolgen. Die gymnasialen Zweige stellen keine <strong>Angebot</strong>sschulen<br />
dar, sondern ergänzen lediglich das geografisch entfernte <strong>Angebot</strong> eines Gymnasiums.<br />
Es besteht daher keine schulrechtliche Notwendigkeit, allen Schülerinnen und Schülern den<br />
Zugang zu den gymnasialen Zweigen der Oberschulen zu ermöglichen.<br />
Die gymnasialen ObS-Zweige gelten im Verhältnis zu Oberschulen ohne gymnasiale Zweige<br />
nicht als eigene Bildungsgänge. Wird also eine Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig besucht<br />
(z. B. Bergen), läge aber eine Oberschule ohne gymnasialen Zweig näher (aus Faßberg z. B.<br />
Hermannsburg), ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Beförderungskosten und denen,<br />
auf die beim Besuch der näher gelegenen Oberschule Anspruch bestünde, von den<br />
Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten als Interessensquote selbst zu tragen.<br />
Das Bedürfnis für einen Gymnasialzweig ist separat festzustellen. In jedem Fall muss der<br />
Bedarf über einen zehnjährigen Zeitraum hinweg nachgewiesen werden. Als ausreichend<br />
werden dabei seitens des Landes in der Regel mindestens 200 jährliche Geburten im Einzugsbereich<br />
erachtet.<br />
Das Gymnasium Ernestinum hat sich bereit erklärt, als Oberstufe für die Oberschulen zu<br />
fungieren. Von den gymnasialen Zweigen der Oberschulen und dem Gymnasium Ernestinum<br />
wird daher eine enge Zusammenarbeit erwartet, die insbesondere in den höheren Jahrgängen<br />
eine pädagogische Abstimmung und einen darauf basierenden, intensiven Lehrkräfteaustausch<br />
beinhaltet.<br />
Gymnasialzweig an der Oberschule Winsen (Aller)/Wietze<br />
Standorte:<br />
Einzugsbereich:<br />
Stammschule: Meißendorfer Kirchweg 7, 29308 Winsen (Aller)<br />
<strong>mit</strong> weiteren Gebäuden auf dem Campus:<br />
– Meißendorfer Kirchweg 9<br />
– Gildesweg 4<br />
Außenstelle: Schulstraße 2, 29323 Wietze<br />
Es wird von einem gemeinsamen Unterricht aller Schüler/innen in den Jahrgängen<br />
5 und 6 ausgegangen, sodass Schüler/innen aus Wietze ortsnah in<br />
Wietze beschult werden können.<br />
Stammschule: Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Hambühren, ab<br />
7. Jahrgang außerdem: Gemeinde Wietze<br />
Außenstelle: Gemeinde Wietze für 5. und 6. Jahrgang<br />
�
16<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />
Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Die Raumsituation ist bereits unter Zf. II berücksichtigt. Für die Einrichtung<br />
des gymnasialen Zweiges ist das Gebäude Gildesweg 4 (jetzt: Grundschule)<br />
jedoch zwingend notwendig.<br />
Schülerpotenzial: Im Einzugsbereich stehen bis zum Schuljahr 2020/21 jeweils 239 bis 339<br />
Kinder zum Übertritt in den 5. Schuljahrgang an.<br />
Aufgrund der Erfahrungen anderer <strong>Landkreis</strong>e ist in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium<br />
<strong>mit</strong> einem einzügigen gymnasialen Zweig zu rechnen. Ein<br />
zweizügiger Gymnasialzweig kann räumlich ebenfalls im Bestand untergebracht<br />
werden.<br />
Ganztag: Den Schülerinnen und Schülern des gymnasialen Zweiges stehen die Ganztagsangebote<br />
der Oberschule - soweit möglich - zur Verfügung.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Die Schule, insbesondere der gymnasialen Zweig, soll eng <strong>mit</strong> dem Gymnasium<br />
Ernestinum kooperieren, um den Schülerinnen und Schülern in der<br />
dortigen Oberstufe das Abitur nach 12 Schuljahren zu ermöglichen.<br />
Gymnasialzweig an der Oberschule Bergen<br />
Standorte:<br />
Stammschule: Heinrich-Hellberg-Weg 14, 29303 Bergen<br />
Außenstelle: Amtland 28, 29303 Bergen<br />
Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige kann der Schule<br />
überlassen bleiben; es wird jedoch von einem gemeinsamen Unterricht aller<br />
Schüler/innen der Jahrgänge 5 und 6 ausgegangen.<br />
Einzugsbereiche: Stadt Bergen, Gemeindefreier Bezirk Lohheide, Gemeinde Hermannsburg,<br />
Gemeinde Faßberg und Gemeinde Unterlüß<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 60<br />
Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Die Raumsituation ist bereits unter Zf. II berücksichtigt.<br />
Handlungsbedarf: Ein besonderer Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den außerordentlich<br />
niedrigen Abiturquoten der Stadt Bergen und des gemeindefreien Bezirks<br />
Lohheide. So erreichen nur 5 bis 8 % eines Jahrgangs aus diesen Teilen des<br />
<strong>Landkreis</strong>es das Abitur am nahe gelegenen Christian-Gymnasium in Hermannsburg,<br />
ohne dass erhebliche Wanderungsbewegungen zu anderen<br />
Gymnasien oder überdurchschnittlich hohe Abiturientenzahlen an beruflichen<br />
Gymnasien auffielen.<br />
Schülerpotenzial: Im Einzugsbereich stehen bis zum Schuljahr 2020/21 jeweils 258 bis 362<br />
Kinder zum Übertritt in den 5. Schuljahrgang an.<br />
Aufgrund der Erfahrungen anderer <strong>Landkreis</strong>e ist in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium<br />
<strong>mit</strong> einem einzügigen gymnasialen Zweig zu rechnen. Ein<br />
zweizügiger Gymnasialzweig kann räumlich nicht im Bestand untergebracht<br />
werden.<br />
Ganztag: Den Schülerinnen und Schülern des gymnasialen Zweiges stehen die Ganztagsangebote<br />
der Oberschule - soweit möglich - zur Verfügung.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Die Schule, insbesondere der gymnasialen Zweig, soll eng <strong>mit</strong> dem Gymnasium<br />
Ernestinum kooperieren, um den Schüler/innen in der dortigen Oberstufe<br />
das Abitur nach 12 Schuljahren zu ermöglichen. Bietet das Gymnasium<br />
Hermannsburg eine gleichwertige Alternative, sollte dieser schon aufgrund<br />
der örtlichen Nähe der Vorzug geben werden.<br />
�
Gymnasialzweig an der Oberschule Wathlingen<br />
Standorte: Kantallee 10, 29339 Wathlingen<br />
Einzugsbereich: Samtgemeinde Wathlingen, Samtgemeinde Flotwedel<br />
17<br />
Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 60<br />
Minuten zu erreichen.<br />
Raumsituation: Am Standort Wathlingen stehen ausreichend Räumlichkeiten auch für einen<br />
bis zu zweizügigen gymnasialen Zweig zur Verfügung, und zwar in absehbarer<br />
Zeit einschließlich einer Mensa (4G-Park der Gemeinde). Die Schulanlage<br />
wird nur insoweit saniert, als dafür auch ein schulischer Bedarf gegeben<br />
ist, auf den flexibel reagiert werden kann. In Eicklingen stehen allenfalls<br />
Räumlichkeiten für einen einzügigen Gymnasialzweig zur Verfügung. Dann<br />
wäre allerdings die Schaffung einer Mensa als Neubau erforderlich, während<br />
sie ohne gymnasialen Zweig voraussichtlich im Bestand realisiert werden<br />
kann.<br />
Die Raumsituation ist bereits im Teil II. berücksichtigt.<br />
Schülerpotenzial: Im Einzugsbereich stehen bis zum Schuljahr 2020/21 jeweils 200 bis 294<br />
Kinder für den Übertritt in den 5. Schuljahrgang an.<br />
Aufgrund der Erfahrungen anderer <strong>Landkreis</strong>e ist in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium<br />
<strong>mit</strong> einem einzügigen gymnasialen Zweig zu rechnen. Ein<br />
zweizügiger Gymnasialzweig kann im Bestand nur unter Aufgabe von Ganztagsräumen<br />
untergebracht werden.<br />
Das Schülerpotenzial der Samtgemeinde Wathlingen ist gegen Ende des<br />
Betrachtungszeitraumes rund 50 % höher als das der Samtgemeinde Flotwedel.<br />
Der Gymnasialzweig wird dort untergebracht, wo das größere Schülerpotenzial<br />
vorhanden ist. Zudem liegt bereits das Gymnasium Lachendorf<br />
in kurzer Entfernung zur Samtgemeinde Flotwedel.<br />
Ganztag: Den Schülerinnen und Schülern des gymnasialen Zweiges stehen die Ganztagsangebote<br />
der Oberschule - soweit möglich - zur Verfügung.<br />
Entwicklungspotenzial:<br />
Die Schule, insbesondere der gymnasialen Zweig, soll eng <strong>mit</strong> dem Gymnasium<br />
Ernestinum kooperieren, um den Schülerinnen und Schülern in der<br />
dortigen Oberstufe das Abitur nach 12 Schuljahren zu ermöglichen. Alternativ<br />
ist auch eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem Gymnasium in Lachendorf möglich,<br />
sofern dieses sich dazu bereit erklärt.<br />
Sollte aufgrund der Schülerentwicklung der Bedarf für den gymnasialen<br />
Zweig für Schüler/innen aus der Samtgemeinde Flotwedel überwiegen, könnte<br />
dies bei der etwaigen organisatorischen Zusammenfassung der Oberschulen<br />
Wathlingen und Eicklingen zu berücksichtigen sein.<br />
IV.<br />
Aufgrund der demografischen Entwicklung werden in den kommenden Jahren verschiedene<br />
weitere Überprüfungen erforderlich. So werden ggf. Oberschulen zusammengefasst oder<br />
Außenstellen aufgegeben werden müssen, wenn sie in absehbarer Zeit nicht mehr die qualitativen<br />
Anforderungen erfüllen können.<br />
Weiterhin ist der Erfolg einzelner, schon zum Schuljahr 2012/2013 umzusetzender Maßnahmen<br />
zu prüfen und ggf. korrigierend einzugreifen, beispielsweise durch Schaffung eines zusätzlichen<br />
gymnasialen Zweiges.<br />
�
Jahr Prüfungsgegenstand<br />
1. 2015 ff. Zusammenfassung der Oberschulen Bergen und Hermannsburg<br />
2. 2015 ff. Aufgabe der Oberschulaußenstelle Faßberg<br />
3. 2015 ff. Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges in <strong>Celle</strong><br />
4. 2015 ff. Organisatorische Zusammenfassung der Oberschulen Wathlingen u. Flotwedel<br />
5. ca. 2017 Aufhebung Oberschulaußenstelle Eschede<br />
18<br />
6. 2015 ff. Einrichtung einer Oberschule Wietze<br />
7. 2012 ff. Umzug der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen Winsen (Aller)<br />
8. 2013 ff. Aufhebung/Umzug der Haupt- und Realschule Hambühren<br />
Im Einzelnen ist dazu auszuführen:<br />
Zu 1. Zusammenfassung ObS Bergen und Hermannsburg/Faßberg<br />
Prüfung: Zusammenfassung der Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Bergen und der<br />
Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />
Begründung: Der Abzug britischer Truppen aus Bergen sowie eine etwaige deutliche Verkleinerung<br />
des Bundeswehrstandortes Faßberg könnten eine erhebliche Reduktion der<br />
künftigen Schülerzahlen für die Schulen zur Folge haben. Ebenso können neue<br />
Schülerbewegungen zwischen den Gemeinden entstehen. Kann eine der Schulen<br />
die Dreizügigkeit außerhalb des gymnasialen Zweiges langfristig nicht halten, ist<br />
an die Zusammenfassung beider Schulen zu denken.<br />
Zeithorizont: ab 2015; Zusammenfassung bei Bedarf<br />
Zu 2. Aufgabe der Außenstelle Faßberg<br />
Prüfung: Aufgabe der Außenstelle Faßberg der Oberschule Hermannsburg/Faßberg aus<br />
pädagogischen Gründen<br />
Begründung: Etwaige nachteilige Entwicklungen bezüglich des Bundeswehrstandortes Faßberg<br />
könnten sich auf die künftigen Schülerzahlen der Außenstelle auswirken. Kann<br />
die Außenstelle die Zweizügigkeit nicht langfristig halten, ist an ihre Aufgabe zu<br />
denken.<br />
Zeithorizont: ab 2015; Aufgabe, wenn erforderlich<br />
Zu 3. Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges in <strong>Celle</strong><br />
Prüfung: Erweiterung einer <strong>Celle</strong>r Oberschule um einen gymnasialen Zweig<br />
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen den Oberschulen ohne gymnasialen Zweig <strong>mit</strong><br />
den Gymnasien ist zu beobachten. Ggf. ist die Einrichtung eines gymnasialen<br />
Zweiges am Standort <strong>Celle</strong> zu erwägen. Gegenwärtig ist dies aus raumwirtschaftlichen<br />
Gründen nicht möglich; jedenfalls müsste mindestens eine Schule umziehen,<br />
um einen gymnasialen Zweig an einer Oberschule zu ermöglichen. Nach<br />
derzeitigem Sachstand ist dies nicht sinnvoll, da das Gymnasium Ernestinum die<br />
gymnasiale Oberstufe für die Oberschulen vorhalten will und daher zweckmäßigerweise<br />
<strong>mit</strong> einer Oberschule – wenn auch ohne gymnasialen Zweig – im gleichen<br />
Gebäude untergebracht sein sollte.<br />
Zeithorizont: ab 2015; Einrichtung bei Bedarf<br />
�
Zu 4. Zusammenfassung ObS Wathlingen und Flotwedel<br />
19<br />
Prüfung: Zusammenfassung der Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Wathlingen und<br />
der Oberschule Flotwedel<br />
Begründung: Aufgrund der Geburtenzahlen im Flotwedel ist da<strong>mit</strong> zu rechnen, dass die dortige<br />
Oberschule in einigen Jahren nicht mehr dreizügig geführt werden kann. Dann ist<br />
über eine organisatorische Zusammenlegung <strong>mit</strong> der Oberschule in Wathlingen<br />
unter Bildung einer Außenstelle in Eicklingen nachzudenken.<br />
Sollte aufgrund der Schülerentwicklung der Bedarf für den gymnasialen Zweig für<br />
Schüler/innen aus der Samtgemeinde Flotwedel überwiegen, könnte dies bei der<br />
organisatorischen Zusammenfassung entsprechend zu berücksichtigen sein.<br />
Zeithorizont: ab 2015; Zusammenfassung bei Bedarf<br />
Zu 5. Aufhebung der Außenstelle Eschede<br />
Prüfung: Aufhebung der Außenstelle Eschede der Oberschule Lachendorf/Eschede<br />
Begründung: Aufgrund der Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Eschede muss davon ausgegangen<br />
werden, dass die Zweizügigkeit der Außenstelle ab dem Schuljahr<br />
2017/18 nicht mehr gewährleistet ist, jedoch gleichzeitig ausreichende Räumlichkeiten<br />
in den Lachendorfer Schulgebäuden zur Verfügung stehen. Sollte die Außenstelle<br />
bereits vor 2017/18 einzügig werden, ist eine frühere Aufhebung in Betracht<br />
zu ziehen.<br />
Zeithorizont: zum 31. Juli 2017; Aufhebung, wenn erforderlich<br />
Zu 6. Einrichtung einer Oberschule Wietze<br />
Prüfung: Errichtung einer Oberschule Wietze<br />
Begründung: Mit Blick auf den Geflügelschlachtbetrieb werden positive Auswirkungen auf die<br />
Einwohnerzahl und, da<strong>mit</strong> verbunden, steigende Geburtenzahlen erwartet. Die<br />
Dreizügigkeit der Schule vor Ort ist deshalb auf Sicht nicht ausgeschlossen, sondern<br />
durchaus im Bereich des Möglichen. Sollten die Geburtenzahlen für eine<br />
Dreizügigkeit tatsächlich ausreichen, ist zu prüfen, ob eine selbständige Oberschule<br />
Wietze errichtet werden kann. Alternativ wäre die Ausweitung der Außenstelle<br />
um die Jahrgänge 7 bis 10 zu untersuchen, wodurch die Konkurrenzsituation<br />
<strong>mit</strong> der selbständigen Oberschule Winsen (Aller) vermieden werden könnte.<br />
Zeithorizont: ab 2015; Errichtung/Ausweitung bei ausreichender Geburtenentwicklung<br />
Zu 7. Umzug der Förderschule Winsen (Aller)<br />
Prüfung: Umzug der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen in Winsen (Aller), in ein<br />
anderes Schulgebäude im Westkreis<br />
Begründung: Die Förderschule ist gegenwärtig am Meißendorfer Kirchweg beheimatet, wo eine<br />
Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig entstehen soll. Dafür ist auch das Gebäude,<br />
in dem die Astrid-Lindgren-Schule untergebracht ist, erforderlich. Ein konkreter<br />
Zeitpunkt für den Umzug kann nicht festgelegt werden, da dies u. a. von der Entwicklung<br />
des gymnasialen Oberschulzweigs abhängig ist.<br />
Neben dem Schulgebäude der jetzigen Hauptschule in Winsen (Aller) käme auch<br />
die Schulanlage in Wietze in Betracht. Dort wäre eine enge Kooperation <strong>mit</strong> der<br />
Grundschule und der Außenstelle der Oberschule (Klasse 5 und 6) möglich (siehe<br />
auch zu Nr. 6 und 8).<br />
Zeithorizont: ab 2012; Umzug bei Bedarf<br />
�
Zu 8. Aufhebung/Umzug der Haupt- und Realschule Hambühren<br />
20<br />
Prüfung: Aufhebung der Haupt- und Realschule und Zuordnung der Schülerinnen und<br />
Schülern zu anderen Schulen<br />
Begründung: Wird am Standort Hambühren eine Förderschule Geistige Entwicklung geschaffen,<br />
kann die dortige Haupt- und Realschule voraussichtlich nicht vollständig auslaufen,<br />
da die Förderschule zeitnah über die Räumlichkeiten der Versonstraße 6<br />
verfügen muss. Insbesondere käme in Frage, die dann noch bestehenden Jahrgänge<br />
den ebenfalls auslaufenden Haupt- und Realschulzweigen in Wietze zuzuordnen<br />
(siehe auch Nr. 6 und 7).<br />
Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden. Er ist auch davon abhängig,<br />
wann die für die Förderschule notwendigen baulichen Maßnahmen umgesetzt<br />
werden können.<br />
Zeithorizont: ab 2013; Umzug bei Bedarf<br />
V.<br />
Die Einrichtung von Oberschulen hat Auswirkungen auf die übrigen Schulformen im Gebiet<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong>, wenn auch in unterschiedlichem Umfang.<br />
1. Hauptschulen<br />
Die Hauptschulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> werden <strong>mit</strong> Wirkung vom 1. August 2012 nicht fortgeführt,<br />
sondern durch die Oberschulen abgelöst. Schüler/innen, die zum 1. August 2012 in die<br />
sechste oder eine höhere Jahrgangsstufe übergetreten wären, werden weiterhin nach den<br />
für die Hauptschule geltenden Curricula unterrichtet.<br />
Die Hauptschulen bzw. Hauptschulzweige in Bergen, <strong>Celle</strong>/Groß Hehlen, <strong>Celle</strong>/Wietzenbruch<br />
und Hambühren laufen aus, da sie nicht durch eine Oberschule ersetzt werden.<br />
Die Schüler/innen werden zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich sobald dies raumwirtschaftlich<br />
möglich und pädagogisch geboten ist, den Schulbesuch an einer anderen Schule<br />
fortsetzen.<br />
2. Realschulen<br />
Wie zu 1.<br />
3. Haupt- und Realschulen<br />
Wie zu 1.<br />
4. Grund- und Hauptschulen<br />
Bislang organisatorisch zusammengefasste Grund- und Hauptschulen werden infolge der<br />
Errichtung von Oberschulen an allen Standorten aufgegeben. Aus ihnen gehen eigenständige<br />
Grundschulen hervor. Werden am Standort eine Oberschule oder die Außenstelle einer<br />
Oberschule gebildet, gelten die Ausführungen zu 1. Werden am Standort weder eine Oberschule<br />
noch die Außenstelle einer Oberschule gebildet, läuft der Hauptschulzweig der<br />
Grund- und Hauptschule solange aus, wie dies aus raumwirtschaftlichen Gründen notwendig<br />
bzw. aus pädagogischen Gründen vertretbar ist.<br />
�
5. Grund-, Haupt- und Realschule<br />
Wie zu 4.<br />
6. Förderschulen Lernen<br />
21<br />
Der Bestand der Förderschule Lernen wird durch die Einrichtung von Oberschulen nicht un<strong>mit</strong>telbar<br />
berührt. Gleichwohl ist zumindest in einem Fall (Astrid-Lindgren-Schule) ein Umzug<br />
voraussichtlich nicht zu vermeiden.<br />
Jede Förderschule Lernen soll <strong>mit</strong> mindestens einer Oberschule eng kooperieren. Dies ist<br />
auch und vor allem vor dem Hintergrund integrativer und erst recht <strong>mit</strong> Blick auf die in absehbarer<br />
Zeit einsetzende inklusive Beschulung sinnvoll und notwendig.<br />
7. Förderschule(n) Geistige Entwicklung<br />
Für die Paul-Klee-Schule wird voraussichtlich kein komplett neues Schulgebäude errichtet.<br />
Die steigenden Schülerzahlen und die sinnvolle Nachnutzung vorhandener Liegenschaften<br />
legen eine Teilung der Förderschule nahe, wodurch sich zugleich die derzeit zum Teil sehr<br />
langen Beförderungszeiten verkürzten. Die Kreisverwaltung ist dabei, diesbezügliche Möglichkeiten<br />
prüfen.<br />
Nach ersten Überlegungen eignet sich hierfür zum einen das heutige Gebäude der Haupt-<br />
und Realschule Hambühren, zumal die Gemeinde daran für ihre Grundschulen kein Interesse<br />
bekundet hat. Zum anderen wird das <strong>mit</strong> einem Lehrschwimmbecken ausgestattete Gebäude<br />
der Grundschule und der Realschule Faßberg einer Eignungsprüfung unterzogen, um<br />
eine Schule für den Nordkreis <strong>Celle</strong> und ggf. auch Teilgebiete der <strong>Landkreis</strong>e Soltau-<br />
Fallingbostel, Uelzen und Gifhorn zu schaffen.<br />
Inwieweit ggf. ein dritter Standort (dann möglichst im südöstlichen Kreisgebiet) sinnvoll und<br />
notwendig ist, bedarf weiterer Abklärung.<br />
Die Herrichtung der Standorte Hambühren und Faßberg sowie möglicherweise die Herrichtung<br />
eines dritten Standortes ist absehbar wirtschaftlicher als die Schaffung eines komplett<br />
neuen Schulgebäudes. Gleichwohl sind dabei aufgrund der vorhandenen Baustruktur Kompromisse<br />
notwendig (Mehrgeschossigkeit, dezentrale Lage, eingeschränkte Kooperationsmöglichkeiten<br />
vor Ort).<br />
8. Berufsbildenden Schulen<br />
Un<strong>mit</strong>telbare Auswirkungen hat die Errichtung der Oberschulen auf die Berufsbildenden<br />
Schulen nicht. Mittelbare Auswirkungen ergeben sich vor allem durch die Einrichtung der<br />
gymnasialen Zweige an den Oberschulen.<br />
Die Berufsbildenden Schulen sind gehalten, <strong>mit</strong> den gymnasialen Zweigen der Oberschulen<br />
eng zusammenzuarbeiten, um den Schülerinnen und Schülern dieser Schulzweige nach der<br />
9. Klasse einen möglichst unkomplizierten Übergang in die Beruflichen Gymnasien (Klasse<br />
11 bis 13) der Beruflichen Gymnasien zu ermöglichen.<br />
Anknüpfend an das Schulstrukturgutachten wird als weitere Maßnahme der Raumtausch der<br />
Berufsbildenden Schulen I <strong>mit</strong> den Berufsbildenden Schulen III geprüft und ggf. vorbereitet.<br />
�
9. Gymnasien<br />
22<br />
Die Auswirkungen werden unterschiedlich sein. Allgemein ist jedoch <strong>mit</strong> einem Anstieg der<br />
Gymnasialquote durch Einrichtung der Oberschulen zu rechnen. Dieser Effekt ist insbesondere<br />
für den Raum Bergen/Lohheide erwünscht.<br />
Am Standort Hermannsburg ist aufgrund der geografischen Lage und des noch nicht ausgeschöpften<br />
Gymnasialpotenzials in Bergen <strong>mit</strong> geringen, das Christian-Gymnasium jedoch<br />
keinesfalls existenziell gefährdenden Auswirkungen zu rechnen. Das Christian-Gymnasium<br />
bleibt auch nach Auffassung des Gutachters mindestens in sicherer Dreizügigkeit erhalten.<br />
Am Standort Lachendorf ist <strong>mit</strong> ähnlich marginalen Auswirkungen zu rechnen. Die Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges in Winsen (Aller) und Wathlingen deckt diese Teile des<br />
ländlichen Raumes ab, kann jedoch die Schülerzahl für die Gymnasien in <strong>Celle</strong> verringern.<br />
Nach bisheriger Einschätzung werden überwiegend solche Schüler/innen die gymnasialen<br />
Oberschulzweige besuchen, die keine oder keine „klare“ Gymnasialempfehlung <strong>mit</strong>bringen<br />
und daher heute in den Gymnasien oft scheitern.<br />
Das Gymnasium Ernestinum hat sich als zentrale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler<br />
der gymnasialen Oberschulzweige angeboten. Dies ist zu begrüßen und vom <strong>Landkreis</strong><br />
zu fördern, um einen möglichst unkomplizierten Übergang aus den 10. Klassen der Oberschulen<br />
in die Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12) zu ermöglichen. Es steht den übrigen<br />
Gymnasien jedoch frei, ebenfalls Kooperationen <strong>mit</strong> Oberschulen einzugehen. Das Christian-<br />
Gymnasium hat entsprechende Absichten bereits erkennen lassen.<br />
Auch <strong>mit</strong> Oberschulen ohne gymnasialen Zweig sind Kooperationen anzustreben, um den<br />
Schülerinnen und Schülern der Oberschule einen möglichst gleitenden Übergang in die Einführungsphase<br />
der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere<br />
für Gymnasien und Oberschulen, die in räumlicher Nähe zueinander liegen (Lachendorf,<br />
Hermannsburg, <strong>Celle</strong>-Burgstraße, <strong>Celle</strong>-Heese).<br />
VI.<br />
Abschließend ist die Frage zu beantworten, welche (Mehr-) Kosten durch die Schaffung von<br />
Oberschulen voraussichtlich entstehen werden. Hierzu wird die geplante Schulstruktur im<br />
Folgenden <strong>mit</strong> der Fortentwicklung des Status Quo (Vielzahl kleiner Hauptschulen und Realschulen<br />
<strong>mit</strong> Ganztagsangeboten) verglichen. Die oben unterbreiteten Vorschläge betreffend<br />
die Oberschule sind dabei nicht unbedingt wirtschaftlicher als der kleinteilige Ist-Zustand.<br />
Angesichts der zu erwartenden Qualitätssteigerung in größeren Schulen und zur Verhinderung<br />
der ohne Oberschulen drohenden „Zwergschulen“ <strong>mit</strong> „Kombiklassen“ über mehrere<br />
Jahrgänge hinweg sind die zusätzlichen Aufwendungen aber sinnvoll und gerechtfertigt.<br />
Erfasst werden die Aufwendungen für die Schülerbeförderung sowie die Gebäudeunterhaltung<br />
beim Vollausbau der Oberschule und die durch die Umstrukturierung erforderlichen<br />
baulichen Investitionen nach Abzug der bei Fortentwicklung (Ganztagsschulen) des Status<br />
Quo erforderlichen Investitionen. Für die Summenbildung werden die jährlichen Beträge <strong>mit</strong><br />
dem Faktor 25 (Jahre) als Gegengewicht zu den baulichen Investitionen multipliziert. Der<br />
Faktor 25 bildet in etwa den Zeitraum bis zu ersten größeren Sanierungsmaßnahmen neu zu<br />
schaffender Bauten ab.<br />
Der gleitende Auf- und Abbau von Schülerzahlen (Schülerbeförderung) wird – weil insgesamt<br />
ergebnisneutral – nicht berücksichtigt. Ebenso wird nicht berücksichtigt, dass die baulichen<br />
Investitionen abzuschreiben wären; sie gehen vollständig zu Lasten der jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahme.<br />
Ausgleichszahlungen an die Gemeinden, in deren Eigentum solche Schulanlagen stehen,<br />
die heute von kreiseigenen Schulen genutzt, künftig aber weniger oder gar nicht mehr in An-<br />
�
23<br />
spruch genommen werden, sind nicht berücksichtigt. In der Vergangenheit hat der <strong>Landkreis</strong><br />
den um Zuweisungen und Darlehensanteile bereinigten Restbuchwert derjenigen Teile von<br />
Schulgebäuden erstattet, die explizit für Schulen in der Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es errichtet<br />
wurden.<br />
Vor diesem Hintergrund ergeben sich, aufgeschlüsselt für jede der geplanten Oberschulen,<br />
folgende kostenmäßigen Auswirkungen:<br />
Oberschule Bergen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />
nach Hermannsburg befördert (Ganztagsangebot der<br />
Realschule, Gymnasium).<br />
Gebäudeunterhaltung: Pauschaler Mehraufwand für etwas<br />
größere Schule <strong>mit</strong> einzügigem <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />
(+ 5 % der Gesamtanlage)<br />
Bauliche Investitionen: Genügen die Mensakapazitäten<br />
nicht, ist <strong>mit</strong>telfristig eine Mensa <strong>mit</strong> 130 bis 150 Plätzen<br />
zu schaffen (20 % der Schüler/innen). Für einen Übergangszeitraum<br />
möglicherweise notwendige Containerklassen<br />
sind eingerechnet.<br />
– 142.500,--<br />
+ 34.900,--<br />
� Summe über 25 Jahre – 1.460.000,--<br />
Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />
+ 1.230.000,--<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Es werden mehr Schüler/innen nach<br />
Hermannsburg befördert (aus Faßberg und Unterlüß).<br />
Gebäudeunterhaltung: Es ist <strong>mit</strong> Minderaufwendungen zu<br />
rechnen (geringere Betriebskosten für die Schulanlagen in<br />
Faßberg und Unterlüß).<br />
Bauliche Investitionen: In Hermannsburg ist die Schaffung<br />
einer größeren Mensa erforderlich als bei Fortbestand der<br />
HRS; zudem ist eine Lehrküche anzubauen. [Für die Gemeinde<br />
Unterlüß entfällt die Sanierung eines Gebäudeteils<br />
der GHS.]<br />
+ 116.400,--<br />
– 216.900,--<br />
� Summe über 25 Jahre – 2.092.500,--<br />
Oberschulen in <strong>Celle</strong> (insgesamt)<br />
+ 420.000,--<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Mehraufwendung durch Aufgabe von<br />
Hauptschulstandorten und Aufgabe der HRS Hambühren.<br />
Gebäudeunterhaltung: Minderaufwendungen durch Aufgabe<br />
von zwei Hauptschulstandorten (Groß Hehlen und<br />
Wietzenbruch).<br />
Bauliche Investitionen: Keine. [Zugunsten der Stadt <strong>Celle</strong><br />
entfällt die Erweiterung der Schule in Groß Hehlen.]<br />
+ 169.200,--<br />
– 268.700,--<br />
� Summe über 25 Jahre – 2.487.500,--<br />
± 0,--<br />
�
Oberschule Burgstraße/Blumlage<br />
24<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung / Gebäudeunterhaltung: siehe oben ± 0,--<br />
Bauliche Investitionen: Keine ± 0,--<br />
� Summe über 25 Jahre ± 0,--<br />
Oberschule Auf der Heese/Neustadt<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung / Gebäudeunterhaltung: siehe oben ± 0,--<br />
Bauliche Investitionen: Keine ± 0,--<br />
� Summe über 25 Jahre ± 0,--<br />
Oberschule Westercelle/Heese Süd<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung / Gebäudeunterhaltung: siehe oben ± 0,--<br />
Bauliche Investitionen: Keine ± 0,--<br />
� Summe über 25 Jahre ± 0,--<br />
Oberschule Wathlingen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />
nach <strong>Celle</strong> befördert (Gymnasien).<br />
Gebäudeunterhaltung: Pauschaler Mehraufwand für größere<br />
Schule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig (+10 % der Gesamtanlage)<br />
Bauliche Investitionen: Sanierung in etwa gleichem Umfang<br />
wie bei fortbestehender Hauptschule und Realschule<br />
– 69.600,--<br />
+ 65.900,--<br />
� Summe über 25 Jahre – 92.500,--<br />
Oberschule Flotwedel<br />
± 0,--<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />
nach <strong>Celle</strong> befördert (Gymnasien).<br />
– 6.200,--<br />
Gebäudeunterhaltung: Kein Mehraufwand ± 0,--<br />
Bauliche Investitionen: Im Bestand ist eine Mensa <strong>mit</strong> 70<br />
bis 80 Plätzen zu schaffen (20 % der Schüler/innen), die<br />
<strong>mit</strong>telfristig auch bei Fortbestand von Hauptschule und<br />
Realschule notwendig wäre.<br />
� Summe über 25 Jahre – 155.000,--<br />
± 0,--<br />
�
Oberschule Lachendorf/Eschede<br />
25<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Es werden alle Schüler/innen von<br />
Eschede nach Lachendorf befördert.<br />
Gebäudeunterhaltung: Minderaufwendungen durch Aufgabe<br />
des Sekundarschulstandortes Eschede<br />
Bauliche Investitionen: Es ist eine Mensa <strong>mit</strong> 100 bis 120<br />
Plätzen zu schaffen (20 % der Schüler/innen), die <strong>mit</strong>telfristig<br />
auch bei Fortbestand von Haupt- und Realschulzweig<br />
notwendig wäre. (Mehrkosten = Umsetzung Mensacontainer;<br />
Minderkosten: Entfallende Sanierung eines<br />
Fachraumes in Eschede)<br />
+ 133.300,--<br />
– 149.600,--<br />
� Summe über 25 Jahre – 427.500,--<br />
Oberschule Winsen (Aller)/Wietze <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />
– 20.000,--<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />
nach <strong>Celle</strong>, dafür deutlich mehr aus Wietze und Hambühren<br />
nach Winsen (Aller) befördert.<br />
Gebäudeunterhaltung: Es wird ein Gebäude minimal unterhalten<br />
(HRS Hambühren an dieser Stelle rechnerisch<br />
ohne Folgenutzung), ein Gebäude in geringerem Umfang<br />
(Schule Wietze) und ein Gebäude zusätzlich (Gildesweg 4<br />
in Winsen [Aller]).<br />
Bauliche Investitionen: Das Gebäude Gildesweg 4 ist zu<br />
erwerben. Zu schaffen sind zudem eine Mensa <strong>mit</strong> etwa<br />
180 Plätzen und eine Dreifachsporthalle. Die Schaffung<br />
einer Mensa in Hambühren und die Sanierung eines<br />
Fachunterrichtsraumes in Wietze entfallen.<br />
+ 75.900,--<br />
– 9.600,--<br />
� Summe über 25 Jahre + 8.447.500,--<br />
Zusammenfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen<br />
+ 6.790.000,--<br />
Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />
Schülerbeförderung: + 276.500,--<br />
Gebäudeunterhaltung: – 544.000,--<br />
Bauliche Investitionen: + 8.420.000,--<br />
� Summe über 25 Jahre + 1.732.500,--<br />
Anlagen:<br />
A Einrichtung von Oberschulen<br />
B Einzugsbereiche der Oberschulen (zeichnerische Darstellung)<br />
C Aufhebung von Hauptschulen und Realschulen<br />
D Eingaben und Beteiligungen<br />
E Beschreibung der Oberschule (Präsentation des Niedersächsischen Kultusministeriums<br />
„Zukunftsfeste Schulstruktur für Niedersachsen <strong>mit</strong> der neuen Oberschule“)
Einrichtung von Oberschulen Anlage A<br />
Ist eine Oberschule an mehreren Standorten geplant, ist der Hauptstandort unterstrichen, die<br />
Außenstellen kursiv dargestellt.<br />
Abweichungen von den ursprünglichen Vorschlägen des Gutachters sind <strong>mit</strong> einem „X“ in<br />
der Spalte „A“ markiert und im Vorlagentext begründet.<br />
Hinweis: Die angegebenen Namen der Oberschulen sind allein als Arbeitsnamen anzusehen<br />
und präjudizieren keine Namensgebungsvorschläge, die den Schulvorständen<br />
der zu errichtenden Oberschulen vorbehalten sind.<br />
I. Nord<br />
Name der Oberschule Standorte A<br />
1. ObS Bergen Heinrich-Hellberg-Weg 14, Bergen (jetzt RS)<br />
Amtland 28, Bergen (jetzt HS)<br />
2. ObS Hermannsburg/Faßberg Harmsstraße 1, Hermannsburg (jetzt HRS)<br />
Lerchenweg 1, Faßberg (jetzt RS)<br />
für die 5.- und 6.-Klässler aus Faßberg<br />
II. Mitte<br />
1. ObS Burgstraße/Blumlage Burgstraße 21, <strong>Celle</strong> (jetzt RS)<br />
Blumlage 42, <strong>Celle</strong> (jetzt HS)<br />
2. ObS Auf der Heese/Neustadt Welfenallee 11, <strong>Celle</strong> (jetzt RS)<br />
Neustadt 14, <strong>Celle</strong> (jetzt HS)<br />
3. ObS Westercelle/Heese Süd Schulstraße 4, <strong>Celle</strong> (jetzt RS)<br />
Kniprodestr. 8, <strong>Celle</strong> (jetzt HS)<br />
III. Süd / Ost<br />
1. ObS Wathlingen Kantallee 10, Wathlingen (jetzt HS+RS) X<br />
2. ObS Flotwedel Schulstraße 29+31, Eicklingen (jetzt HS+RS) X<br />
3. ObS Lachendorf/Eschede Südfeld 6, Lachendorf (jetzt RS)<br />
weiteres Gebäude auf dem Campus:<br />
Südfeld 2, Lachendorf (jetzt HS)<br />
Bahnhofstraße 4 , Eschede (jetzt HRS)<br />
für die 5.- und 6.-Klässler aus Eschede<br />
IV. West<br />
1. ObS Winsen (Aller)/Wietze Meißendorfer Kirchweg 7, Winsen (jetzt RS)<br />
weitere Gebäude auf dem Campus:<br />
Meißendorfer Kirchweg 9 (jetzt FöS)<br />
Gildesweg 4 (jetzt GS)<br />
Schulstraße 2, Wietze (jetzt HRS)<br />
für die 5.- und 6.-Klässler aus Wietze<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
1
V. Weiterhin wird die Einrichtung von gymnasialen Zweigen an folgenden Oberschulen<br />
zum angegebenen Schuljahr vorgeschlagen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind;<br />
insbesondere ein schulrechtlicher Bedarf vorliegt. Nähere Ausführungen finden sich im<br />
Vorlagentext.<br />
1.<br />
Angliederung an Ab Zusätzliche Voraussetzungen<br />
ObS Winsen<br />
(Aller)/Wietze<br />
2. ObS Bergen 2012/13 ./.<br />
3. ObS Wathlingen 2012/13 ./.<br />
2012/13 Übereignung des Gebäudes Gildesweg 4, Winsen<br />
(Aller) bis 1. August 2014 an den <strong>Landkreis</strong>. Die Nutzung<br />
erfolgt bis dahin in Absprache <strong>mit</strong> der Gemeinde<br />
und aufwachsend nach Bedarf.<br />
2
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Aufhebung von Hauptschulen und Realschulen Anlage C<br />
Im Zuge der Einrichtung von Oberschulen entsprechend der Anlage A werden folgende<br />
Schulen und Schulzweige zum 1. August 2012 aufgehoben. Schüler/innen, die die Schule<br />
am 31. Juli 2012 besuchen, werden weiterhin nach den curricularen Vorgaben der Hauptschulen<br />
und Realschulen unterrichtet. Die Schulzweige werden unter dem organisatorischen<br />
Dach der jeweils ersetzenden Oberschule fortgeführt.<br />
Name / Schulform Standort<br />
I. Nord<br />
1. Hermann-Ehlers-Realschule Bergen Heinrich-Hellberg-Weg 14, Bergen<br />
2. Schule im Örtzetal<br />
Haupt- und Realschule Hermannsburg<br />
Harmsstraße 1, Hermannsburg<br />
3. Realschule an der Luftbrücke Faßberg Lerchenweg 1, Faßberg<br />
II. Mitte<br />
1. Realschule Burgstraße Burgstraße 21, <strong>Celle</strong><br />
2. Hauptschulzweig Blumläger Schule Blumlage 42, <strong>Celle</strong><br />
3. Realschule Auf der Heese Welfenallee 11, <strong>Celle</strong><br />
4. Hauptschulzweig Neustädter Schule Neustadt 14, <strong>Celle</strong><br />
5. Realschule Westercelle Schulstraße 4, <strong>Celle</strong><br />
6. Hauptschulzweig Heese-Süd-Schule Kniprodestr. 8, <strong>Celle</strong><br />
III. Süd / Ost<br />
1. Hauptschule Wathlingen Kantallee 10, Wathlingen<br />
2. Realschule Wathlingen Kantallee 10, Wathlingen<br />
3. Hauptschulzweig Eicklingen Schulstraße 31<br />
4. Realschule Flotwedel Eicklingen Schulstraße 29<br />
5. Geschwister-Scholl-Schule<br />
Hauptschule Lachendorf<br />
Südfeld 6, Lachendorf<br />
6. Realschule Lachendorf Südfeld 2, Lachendorf<br />
7. Schule an der Flohrmühle<br />
Haupt- und Realschule Eschede<br />
IV. West<br />
Bahnhofstraße 4 , Eschede<br />
1. Haupt- und Realschulzweig Wietze Schulstraße 2, Wietze<br />
2. Hauptschule Winsen (Aller) Schulstraße 19, Winsen<br />
3. Heinrich-Pröve-Realschule Winsen (Aller) Meißendorfer Kirchweg 7, Winsen<br />
1
Aufhebung von Hauptschulen und Realschulen Anlage C<br />
Neben den bereits oben genannten Schulen und Schulzweigen werden auch die folgenden<br />
Schulen und Schulzweige aufgehoben. Da ihnen keine Oberschule nachfolgt und die Schüler/innen<br />
aus raumwirtschaftlichen Gründen nicht auf andere Schulen gehen können, erfolgt<br />
die Beschulung so lange auslaufend, wie dies raumwirtschaftlich notwendig und – im Einvernehmen<br />
<strong>mit</strong> der Landesschulbehörde – pädagogisch sinnvoll ist.<br />
Name / Schulform Standort<br />
I. Nord<br />
1. Hauptschulzweig Unterlüß Müdener Straße 58, Unterlüß<br />
2. Anne-Frank-Hauptschule Bergen Amtland 28, Bergen<br />
II. Mitte<br />
1. Hauptschulzweig Groß Hehlen Ilexweg 50, <strong>Celle</strong><br />
2. Hauptschulzweig Wietzenbruch Waldschmiede 3, <strong>Celle</strong><br />
III. Süd / Ost<br />
IV. West<br />
1. Haupt- und Realschule Hambühren Versonstraße 6, Hambühren<br />
2
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
Vorbemerkungen<br />
Nachfolgend werden die an die Kreisverwaltung gerichteten schriftlichen Eingaben sowie die Antworten<br />
darauf zusammenfassend dargestellt. Ergänzend sind die wesentlichen, in den Beteiligungen<br />
der Schulleitungen erhobenen Bedenken dargestellt. Die Zusammenstellung erhebt keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Gem. Hermannsburg (17.06.2011) Antwort der Kreisverwaltung (01.07.2011)<br />
(…). Nach meiner Einschätzung argumentiert<br />
der Gutachter in wichtigen Passagen teilweise<br />
widersprüchlich und unvollkommen. Dies<br />
wurde für mich erstmalig deutlich in der<br />
Schulausschusssitzung, woraufhin ich dann<br />
noch einmal in die Details eingestiegen bin.<br />
Die widersprüchliche und unvollkommene<br />
Argumentation werden durch die von mir im<br />
Folgenden aufgeführten Fragen deutlich:<br />
1. Der Gutachter begründet die Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges<br />
in Bergen ausschließlich da<strong>mit</strong>,<br />
die Abiturquote in Bergen erhöhen<br />
zu wollen.<br />
a) Wo werden die Schüler des<br />
gymnasialen Zweiges der Oberschule<br />
Bergen, die laut Gutachten<br />
die Abiturquote in Bergen<br />
erhöhen sollen, denn heute<br />
unterrichtet?<br />
b) Gibt es in Bergen heute bereits<br />
Schüler, die nur aufgrund der<br />
Entfernung zu den Gymnasien<br />
diese nicht besuchen? Wenn ja,<br />
wo werden diese Schüler heute<br />
tatsächlich unterrichtet und welche<br />
Schulempfehlungen haben<br />
diese Schüler nach der 4. Klasse<br />
erhalten?<br />
c) Oder soll die Abiturquote in<br />
Bergen durch ein Absenken der<br />
Qualität erreicht werden?<br />
2. Der Schulgutachter hat am<br />
09.06.11 folgendes Zitat verwandt:<br />
„Dann sollen Schüler lieber etwas<br />
weiter fahren, als das wir auf Qualität<br />
verzichten.“ Gleichzeitig sagte<br />
er deutlich, dass die Zügigkeit an<br />
Schulen entscheidend für deren<br />
Qualität ist. Warum wird vor diesem<br />
Hintergrund ein gymnasialer Zweig<br />
in Bergen eingerichtet, wenn man<br />
bereits heute voraussehen kann,<br />
dass dies zur Reduzierung mindestens<br />
eines Zuges am Christiangymnasium<br />
führen wird?<br />
3. Der Gutachter schlägt vor, die<br />
Schüler des gymnasialen Zweiges<br />
in Bergen anschließend in einer<br />
Ihre Fragen beantworte ich nach Rücksprache <strong>mit</strong> dem Gutachter wie<br />
folgt:<br />
1. Auffällig ist, dass zwar eine erhebliche Zahl von Schülerinnen<br />
und Schülern (zum Schuljahr 2010/2011: 32 = 28 % der Jahrgangsquote)<br />
aus dem Gebiet der Stadt Bergen jährlich das Christian-Gymnasium<br />
besucht, jedoch nur wenige Schülerinnen und<br />
Schüler dort auch die Hochschulreife tatsächlich erwerben. So erlangten<br />
2010 lediglich acht Schülerinnen und Schüler aus dem<br />
Gebiet der Stadt Bergen das Abitur am Christian-Gymnasium<br />
[Anm.: zehn inkl. Lohheide], was einem Anteil von 12 % des gesamten<br />
Abiturjahrganges entsprach. Die Zahl der Schülerinnen<br />
und Schüler aus Bergen verringert sich bis zum Abitur also stetig<br />
und ist im Abschlussjahr deutlich unterrepräsentiert.<br />
Der Gutachter geht daher davon aus, dass – <strong>mit</strong> Blick auf diese<br />
stark selektiven Wirkungen für Schülerinnen und Schüler aus<br />
Bergen – die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Oberschulzweiges<br />
vor allem solche wären, die andernfalls über die<br />
Jahre das Christian-Gymnasium verlassen müssten. Außerdem<br />
kommen nach der gutachterlichen Einschätzung Schülerinnen<br />
und Schüler hinzu, die keine klare Gymnasialempfehlung haben<br />
und gegenwärtig die örtliche Realschule und später ggf. ein Berufliches<br />
Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen.<br />
Eine Minderung der Qualität der ver<strong>mit</strong>telten Bildung ist selbstverständlich<br />
nicht beabsichtigt. Angesichts der auch für die Schülerinnen<br />
und Schüler einer Oberschule geltenden Verordnung<br />
über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe ist sie auch<br />
nicht zu besorgen, denn auch diese Schülerinnen und Schüler<br />
müssen das Zentralabitur ablegen.<br />
2. Der Gutachter geht davon aus, dass im Falle der Einrichtung<br />
eines gymnasialen Oberschulzweiges einerseits eine belebende,<br />
die jetzige Selektivität eindämmende Wettbewerbssituation eintreten<br />
wird, andererseits mehr Schülerinnen und Schüler den<br />
Weg in Richtung Hochschulreife einschlagen werden. So entsprechen<br />
aktuell die 32 Schülerinnen und Schüler aus Bergen am<br />
Christian-Gymnasium einem Anteil von etwa 24 % der Gesamtschülerzahl<br />
in der Stadt Bergen.<br />
Die Befürchtung, dass das Christian-Gymnasium bei Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges in Bergen tatsächlich einen Zug verlieren<br />
könnte, ist nach den Erfahrungen des Gutachters in anderen<br />
Bundesländern unbegründet. Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong><br />
klarer Gymnasialempfehlung werden demzufolge weiterhin an<br />
den Gymnasien angemeldet, falls die Entfernung zur Schule nicht<br />
allzu groß ist. Dies deckt sich auch <strong>mit</strong> den Aussagen verschiedener<br />
Elternvertreter des Christian-Gymnasiums in der Einwohnerfragestunde<br />
in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses<br />
am 9. Juni 2011.<br />
3. Es ist ohne weiteres vorstellbar, eine Außenstelle eines Gymnasiums<br />
im Gebäude der Oberschule zu errichten und das Miteinander<br />
zwischen Gymnasium und Oberschule bezüglich des Se-<br />
1
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
Oberschule <strong>mit</strong> gymnasialen Oberstufenzweig<br />
zentral in <strong>Celle</strong> beschulen<br />
zu lassen.<br />
a) Warum enthält das Schulgutachten<br />
Vorschläge, die ausdrücklich<br />
gegen geltendes niedersächsisches<br />
Recht verstoßen?<br />
b) Besteht bei Hinwegsetzen über<br />
gesetzliche Regelungen<br />
nicht die Gefahr, dass diese<br />
neu gefundenen Regelungen<br />
gerichtlich angreifbar sind?<br />
c) Warum sollen diese Schüler<br />
nicht in der Oberstufe des<br />
Christiangymnasiums und der<br />
übrigen bestehenden Gymnasien<br />
beschult werden?<br />
d) Wird nicht allein durch diesen<br />
Vorschlag das Christiangymnasium<br />
in Hermannsburg zusätzlich<br />
geschwächt? Und<br />
wenn nein, wie begründet der<br />
Gutachter diese Behauptung?<br />
4. Allgemeine Fragen zur Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges in Bergen<br />
a) Müssen durch die Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges in<br />
Bergen zusätzliche Raumkapazitäten<br />
geschaffen werden?<br />
b) Wie viele Eltern in Bergen fordern<br />
tatsächlich einen gymnasialen<br />
Zweig an der Oberschule<br />
und gibt es hierüber Erhebungen?<br />
c) Wie stehen die Schulen im<br />
Nordkreis und auch insbesondere<br />
die Berger Schulen zur<br />
Einrichtung eines gymnasialen<br />
Zweiges in Bergen?<br />
5. Der Gutachter schlägt vor, Haupt-<br />
und Realschulen abzuschaffen und<br />
diese als Oberschulen im gesamten<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als „Paare“<br />
einzurichten. Er begründet dies<br />
da<strong>mit</strong>, Konkurrenzsituationen der<br />
Schulen untereinander auszuschalten<br />
und Schüler möglichst wohnortnah<br />
beschulen zu lassen.<br />
a) Warum soll gerade <strong>mit</strong> der<br />
neuen Schulstruktur der jetzt<br />
bestehende positive, gesunde<br />
Wettbewerb im Sinne kontinuierlicherQualitätsverbesserungen<br />
ausgeschaltet werden?<br />
b) Warum soll es nach Vorschlag<br />
kundarbereichs II durch eine Vereinbarung zur ständigen pädagogischen<br />
und organisatorischen Zusammenarbeit abzusichern.<br />
Das geltende Recht lässt dies zweifelsfrei zu. Zudem wäre die<br />
Oberstufe für neu eingerichtete Oberschulen frühestens zum<br />
Schuljahr 2017/2018 wirksam.<br />
Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Oberschulschülerinnen<br />
und -schüler an den Oberstufen der allgemein bildenden<br />
Gymnasien beschult werden. Dies kommt <strong>mit</strong> Blick auf die geographische<br />
Lage insbesondere für die Gymnasien in Hermannsburg<br />
und Lachendorf in Betracht. Eine enge Kooperation – einschließlich<br />
Lehreraustausch – ist gleichwohl zwingende Voraussetzung,<br />
da die 10. Klasse der Oberschulen bereits die Einführungsphase<br />
der gymnasialen Oberstufe darstellt. Weiterhin ist für<br />
die Akzeptanz einer solchen Lösung durch die Eltern ein „Paradigmenwechsel“<br />
einiger allgemein bildenden Gymnasien <strong>mit</strong> dem<br />
Ziel einer geringeren Selektivität notwendig. Zudem wird Ängsten<br />
entgegenzuwirken sein, da verhältnismäßig wenige Schülerinnen<br />
und Schüler einer Oberschule in großen Sekundarstufen II <strong>mit</strong><br />
vielen, einander bereits lange vertrauten Schülerinnen und Schülern<br />
eines Gymnasiums zusammenkommen werden.<br />
Mit Blick auf die sehr geringe Abiturientenzahl aus Bergen kann –<br />
selbst wenn alle Abiturienten (acht im Jahr 2010; s. o.) eine zentrale<br />
Oberstufe in <strong>Celle</strong> besuchen – nicht von einer deutlichen<br />
Schwächung des Christian-Gymnasiums ausgegangen werden.<br />
4. Neue Raumkapazitäten sind voraussichtlich nicht erforderlich.<br />
Die vorhandenen Kapazitäten genügen schon heute für eine vier-<br />
bis fünfzügige Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig.<br />
Zusätzlich werden durch die fortschreitende Inklusion möglicherweise<br />
weitere Räumlichkeiten der Förderschulen frei, sodass<br />
langfristig auch eine Fünf- bis Sechszügigkeit in Bergen möglich<br />
wäre. Ich darf zudem daran erinnern, dass an der Haupt- und<br />
Realschule Hermannsburg gegenwärtig sieben mobile Klassenräume<br />
vorhanden sind, die bei Bedarf nach Bergen verbracht<br />
werden können, um dort ein vorübergehendes Raumdefizit auszugleichen.<br />
Eine Bedürfnisprüfung hat im Zusammenhang <strong>mit</strong> den Überlegungen<br />
für eine Kooperative Gesamtschule (KGS) im Jahr 2009<br />
stattgefunden. Seinerzeit haben sich von den Eltern der Schülerinnen<br />
und Schüler der 1. bis 3. Klassen aus Bergen 22 bis 32 für<br />
einen Gymnasialschulplatz an einer etwaigen KGS in Bergen interessiert.<br />
Hinzu kommen einzelne Interessenbekundungen aus<br />
dem Gebiet der Gemeinde Hermannsburg. Ob für die Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges an einer Oberschule in Bergen ein<br />
erneutes Bedarfsfeststellungsverfahren durchgeführt werden<br />
muss, wird <strong>mit</strong> der Landesschulbehörde noch zu klären sein.<br />
Die Vorhaltung von Schulen ist eine Verpflichtung der Schulträger<br />
und richtet sich nach den Erfordernissen vor Ort. Die Schulen<br />
werden hierbei selbstverständlich beteiligt. Wegen der Kürze der<br />
Zeit hat dies bislang noch nicht flächendeckend erfolgen können.<br />
5. Alle Gymnasien sind in der Prognose – auch neben gymnasialen<br />
Oberschulzweigen – so stabil, dass sie in einen Wettbewerb eintreten<br />
können. Würden die Gymnasien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ihre<br />
Selektivität im Interesse einer positiven Entwicklung der Abiturquote<br />
dem Landesschnitt anpassen, wäre auch bei mehreren<br />
gymnasialen Oberschulzweigen nicht <strong>mit</strong> deutlich niedrigeren Abiturientenzahlen<br />
an einzelnen Gymnasien zu rechnen. Um dieses<br />
Ziel zu erreichen, müssen keineswegs die schulischen Ansprüche<br />
gesenkt werden, sondern die Schulen könnten zunächst<br />
weitere Fördermaßnahme für Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong> ein-<br />
2
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
des Gutachters im Bereich der<br />
Gymnasien zu den Oberschulen<br />
<strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig einen<br />
Wettbewerb geben, während<br />
dieser an den Oberschulen<br />
ausdrücklich vermieden<br />
werden soll?<br />
6. Allgemeine Fragen zur künftigen<br />
Schulstruktur<br />
a) Wie sollen künftig die Schuleinzugsbereiche<br />
dargestellt<br />
werden?<br />
b) Wie kann vermieden werden,<br />
dass durch zum Teil vorgegebene<br />
Schuleinzugsbereiche<br />
(wie z.B. Schüler aus Unterlüß<br />
nur an der Oberschule in Faßberg<br />
beschult werden können)<br />
im Verhältnis zu zum Teil freier<br />
Schulwahl (Gymnasiasten aus<br />
Bergen können Gymnasien in<br />
<strong>Celle</strong> besuchen) ein „Austrocknen“<br />
des Schulstandortes<br />
Hermannsburg eintritt?<br />
Gerade die Fragen zu 2 und 5 sind für mich<br />
nicht aufzulösende Widersprüche, an denen<br />
das Gutachten auch noch an verschiedenen<br />
anderen Stellen leidet.<br />
Aus der Frage zu 3a ergibt sich für mich ein<br />
Bruch des Gutachtens als Gesamtwerk. Unsere<br />
Landespolitik hat doch vielmehr nach langer<br />
Diskussion ganz bewusst entschieden, die<br />
Gymnasien nicht durch Oberstufen an Oberschulen<br />
weiter zu schwächen; ausgerechnet<br />
dies soll nun im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> geschehen?<br />
(…).<br />
zelnen Schwächen in Betracht ziehen.<br />
Nicht wettbewerbsfähig sind hingegen kleine Oberschulen. Eine<br />
nur knapp zweizügige Oberschule bekäme Schwierigkeiten,<br />
Fachpersonal in ausreichender Zahl zu binden. So werden Fachlehrerinnen<br />
und -lehrer im Einzelfall fachfremd unterrichten müssen,<br />
was auf neue Lehrkräfte nicht attraktiv wirkt. Durch Verbünde<br />
von Oberschulen kann dies vermieden werden. Zudem wirkt<br />
eine Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig – die Einrichtung einer<br />
solchen in Bergen unterstellt – auf die Eltern attraktiv. Immerhin<br />
ist es dort an einer solchen Schule möglich, jeden Abschluss zu<br />
erreichen bzw. auf jeden Abschluss vorbereitet zu werden, ohne<br />
im Misserfolgsfall die Schule wechseln zu müssen. Hier sieht der<br />
Gutachter <strong>mit</strong> Blick auf die Erfahrungen aus anderen Bundesländern<br />
Schülerbewegungen, die sich <strong>mit</strong> Schulbezirken nicht problemlos<br />
eindämmen und eine Oberschule ohne gymnasialen<br />
Zweig – beispielsweise in Hermannsburg – „austrocknen“ ließen<br />
(Umgehung von Schulbezirken durch Ausnahmeanträge,<br />
[Schein-]Umzüge usw.).<br />
6. Zu künftigen Schulbezirksregelungen kann die Kreisverwaltung<br />
beim derzeitigen Sachstand und wegen der erst noch zu erarbeitenden<br />
konkreten Umsetzungsvorschlägen natürlich noch nichts<br />
Endgültiges sagen. Im Falle einer gemeinsamen Oberschule Bergen-Hermannsburg<br />
sehe ich indes momentan keine Möglichkeit,<br />
Schülerinnen und Schüler aus Hermannsburg den Besuch eines<br />
gymnasialen Zweiges in Bergen zu verwehren. Aus den nur sehr<br />
wenigen Rückmeldungen aus dem Raum Hermannsburg bei der<br />
Bedarfsabfrage für ein Gymnasialangebot im Rahmen einer KGS<br />
in Bergen lassen sich allerdings Gefahren für den Schulstandort<br />
Hermannsburg nicht herleiten.<br />
(…).<br />
Bezüglich der gymnasialen Schulbezirke möchte ich festhalten,<br />
dass das Christian-Gymnasium für die 5. und 6. Klassen einen<br />
Schulbezirk hat, der das Gebiet der Stadt Bergen ebenso umfasst<br />
wie das der Gemeinden Hermannsburg, Faßberg und Unterlüß.<br />
Lediglich den nahe an <strong>Celle</strong> gelegenen Ortschaften Hassel<br />
und Offen ist ein Wahlrecht eingeräumt worden. Wollen jedoch<br />
Schülerinnen und Schüler aus der Kernstadt Bergen ein<br />
Gymnasium in <strong>Celle</strong> besuchen, müssen sie ein <strong>Angebot</strong> wählen,<br />
das das Gymnasiums Hermannsburg nicht unterbreitet, beispielsweise<br />
Russisch als zweite Pflichtfremdsprache.<br />
HRS Hambühren (16.06.2011) Antwort Kreisverwaltung (25.07.2011)<br />
1. Zügigkeit<br />
Aussage Schulgutachten: „Die HS und RS kämpfen<br />
zusammen um die Zweizügigkeit“<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Mit Schreiben vom<br />
23.11.2010 wurde der LK <strong>Celle</strong> gebeten, die HRS<br />
möglichst zum Schuljahrsbeginn 2011/12 in eine<br />
teilweise ganztagsgebundene Oberschule umzuwandeln.<br />
Aussage der Verwaltungsspitze des <strong>Landkreis</strong>es am<br />
19.10.2009 zum Standort HRS Hambühren: „Mit<br />
Ganztagsangebot ist langfristig <strong>mit</strong> 1 HS- und 2 RS-<br />
Klassen je Jahrgang zu rechnen.“<br />
2. Raumbedarf<br />
Aussage Schulgutachten: „Die HS/RS ist hälftig saniert<br />
und müsste hälftig neu gebaut werden (Ersatz<br />
für Varielbau/Gebäude II“<br />
Zu 1.: Zügigkeit<br />
Der Annahme einer Ein- plus Zweizügigkeit lag eine Hochrechnung<br />
auf Basis von Erfahrungswerten zugrunde (15 %<br />
HS-Quote, 44 % RS-Quote, jeweils <strong>mit</strong> Ganztagsschule). Auf<br />
dieser Basis wurde gegen Ende des Betrachtungszeitraumes<br />
(„langfristig“) <strong>mit</strong> einer knappen Dreizügigkeit – bestehend aus<br />
einer HS-Klasse <strong>mit</strong> 12 Schüler/innen und zweier RS-Klasse<br />
<strong>mit</strong> 35 Schüler/innen gerechnet. Ebenfalls wurde für das<br />
Schuljahr 2010/2011 – ohne Ganztagsangebot – <strong>mit</strong> einer<br />
Dreizügigkeit gerechnet. Statt der prognostizierten 62 Schüler/innen<br />
wurde die HRS nur von 49 Schüler/innen angewählt<br />
und da<strong>mit</strong> zweizügig. Die in 2009 vorgelegte Prognose (Anlage<br />
4-8C der Standortuntersuchung) war da<strong>mit</strong> bereits überholt.<br />
Der reale Rückgang der Schülerzahlen war schließlich der<br />
Grund dafür, dass der Kreistag die Realisierung des ursprünglich<br />
geplanten Anbaus ausgesetzt hatte.<br />
Die Aussagen zur Ein- plus Zweizügigkeit fußten zudem auf<br />
der Annahme einer kleinteiligen Schullandschaft im gesamten<br />
3
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Das Hauptgebäude<br />
(Gebäude I) ist grundlegend saniert. Hier wurden im<br />
Erdgeschoss folgende Fachunterrichtsräume neu<br />
eingerichtet: Physik, Technik/Werken, PC-Raum,<br />
Küche (Hauswirtschaft). Ferner wurde im Vorgriff auf<br />
die Ganztagsschule ein Projektraum für den Freizeitbereich.<br />
Der Raum für die Sozialarbeiterin wurde dort<br />
neu integriert. Ebenfalls völlig neu sind die Biologie-<br />
und der Chemieraum sowie der dazu gehörige gemeinsame<br />
Sammlungsraum für diese beiden FR, die<br />
seit dem 09.05.2011 im Gebäude II genutzt werden<br />
können. (Kosten ca. 240.000 €)<br />
Aussage des Gutachters auf der Sitzung des Ausschusses<br />
für Schule, Kultur und Sport am<br />
09.06.2011: „Es besteht ein Raumbedarf von 15<br />
neuen Räumen“.<br />
Bemerkungen/Fragestellungen:<br />
Übersicht über die Raumsituation HRS als Ganztagsschule<br />
(Dreizügigkeit)<br />
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Zusammenfassung:<br />
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Bei offizieller Einrichtung einer GT-ObS besagte 6(!)<br />
Räume. Ferner müsste für die Mittagsverpflegung<br />
eine Mensa eingerichtet werden; der bisher für<br />
Verpflegungsangebote genutzte Projektraum ist<br />
dafür sicher nicht geeignet.<br />
Im EG von Gebäude II befinden sich neben den<br />
beiden neu eingerichteten FR<br />
Chemie und Biologie noch fünf Klassenräume sowie<br />
ein Kursraum Französisch.<br />
Könnte dieser Bereich weiter genutzt werden, gäbe<br />
es -außer der Lösung der Mensafrage- gar keinen<br />
weiteren Raumbedarf mehr!<br />
Aussage Schulgutachten: „Vorgeschlagen wird die<br />
Auflösung der Sekundarschule, die zentral in dieser<br />
Gemeinde steht, die Zusammenfassung der beiden<br />
Grundschulen im sanierten Schulteil und der Ausstieg<br />
aus dem GrS-Sanierungsprogrammen“<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Grundschulen können<br />
die neu erstellten und eingerichteten FR kaum<br />
bis gar nicht nutzen.<br />
Das Fachangebot der Grundschule sieht weder Physik,<br />
Chemie, Biologie, Technik, Werken noch Hauswirtschaft<br />
vor. Auch der EDV-Bereich ist lediglich als<br />
ergänzendes Unterrichtsangebot zu sehen. Auf das<br />
erhöhte Gefährdungspotential für Grundschüler durch<br />
Westkreis; also verhältnismäßig kleinen Schulen in Winsen<br />
(Aller), Hambühren und Wietze. Sie lassen sich nicht ohne<br />
Weiteres, auf das vom Gutachter vorgesehene große System<br />
<strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Winsen (Aller) übertragen; Schülerbewegungen<br />
zu diesem gymnasialen Zweig konnten seinerzeit<br />
nicht berücksichtigt werden.<br />
Dass eine Beantragung einzelner Oberschulen vor Fertigstellung<br />
des Schulgutachtens durch den externen Gutachter nicht<br />
in Betracht kommen konnte, ist sicherlich nachvollziehbar und<br />
wurde Ihnen gegenüber auch kommuniziert. Ihrem am 23.<br />
November 2010 geäußerten Wunsch, für das Schuljahr<br />
2011/2012 in eine Oberschule umgewandelt zu werden, konnte<br />
der <strong>Landkreis</strong> nicht entsprechen, ohne dem Ergebnis der<br />
Schulstrukturuntersuchung vorzugreifen und dieses ggf. ungewollt<br />
in Frage zu stellen.<br />
Zwar könnte eine zweizügige Oberschule im vorhandenen<br />
Gebäudebestand – unter Nutzung des Erdgeschosses von<br />
Gebäudes II – am Standort Hambühren geführt werden. Da<strong>mit</strong><br />
werden die unabhängig voneinander durch den Gutachter, die<br />
Landesschulbehörde und die Kreisverwaltung erarbeiteten<br />
Größenanforderungen (langfristige Dreizügigkeit) jedoch nicht<br />
erfüllt. Mit Blick auf Ihre jetzige Versorgung <strong>mit</strong> Lehrerstunden<br />
möchte ich darauf hinweisen, dass diese vor dem Hintergrund<br />
einer überwiegend dreizügigen Schule erfolgt ist und bei einer<br />
Zweizügigkeit <strong>mit</strong> deutlichen Einschränkungen zu rechnen ist.<br />
Zu 2.: Raumbedarf und Elterninteresse<br />
Bei der zu erwartenden vierzügigen Grundschule gehe ich von<br />
einer Fortnutzung des Werkraums, eines PC-Raums und der<br />
Lehrküche aus. Es handelt sich hierbei um durchaus übliche<br />
Fachräume für große Grundschulen. Soweit überzählige<br />
Rechner oder zu große Werkbänke vorhanden sind, können<br />
diese – ohne große Kosten – an andere Standorte verbracht<br />
werden. Dies gilt ebenfalls für die Ausstattung der neu eingerichteten<br />
naturwissenschaftlichen Fachräume.<br />
Die Nutzung des älteren naturwissenschaftlichen Physik-<br />
Fachraumes im Gebäude I ist als der von Herrn Krämer-<br />
Mandeau für Grundschulen angeregte „Forscherraum“ vorstellbar.<br />
Für diesen Raum stünde in naher Zukunft ohnehin<br />
eine umfassende Sanierung an, die dann <strong>mit</strong> Blick auf die<br />
Bedürfnisse eines Forscherraumes durchgeführt werden könnte.<br />
Wie Herr Krämer-Mandeau bereits in der Sitzung des Schul-<br />
und Kulturausschusses ausführte, hat er bei Feststellung des<br />
Bedarfs von 15 Räumen, die Räumlichkeiten im Gebäude II<br />
nicht einbezogen. Der Fortbetrieb des Varielbaus, <strong>mit</strong> seinen<br />
baulichen und vor allem energetischen Schwächen, sei langfristig<br />
nicht sinnvoll. Die 15 Räume stellen eine Äquivalenzgröße<br />
dar. Neben den fehlenden Klassenräumen, dem Fachraum<br />
Kunst und dem Kursraum werden auch mehrere Räume für<br />
den Ganztagsbetrieb (v. a. Laut/Leise) und eine Mensa eingerechnet,<br />
wobei die Mensa aufgrund ihrer Größe und der da<strong>mit</strong><br />
verbundenen Kosten wie mehrere Räume gerechnet wird. Ich<br />
verweise im Übrigen auf die Antwort zu 1.<br />
Die Aussagen zum nicht ausreichenden Elterninteresse basieren<br />
auf dem Wahlverhalten im Vergleich zu ähnlichen Standorten;<br />
sie sind keinesfalls <strong>mit</strong> einer Abwertung des Engagements<br />
des Schulelternrates oder des Lehrerkollegiums verbunden.<br />
Die Wanderungsbewegungen nach Winsen (Aller) sind – relativ<br />
betrachtet – größer als beispielsweise von Lachendorf nach<br />
<strong>Celle</strong>, Bergen nach Hermannsburg und von Eicklingen nach<br />
4
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
die Lage der AUR (8 von 12 liegen im 1. Stock) wird<br />
hingewiesen.<br />
Der gerade neu geschaffene Sanitärbereich müsste<br />
ebenfalls altersgemäß erneuert werden.<br />
Aussagen Schulgutachten: „Diese Investition ist nicht<br />
durch ein ausreichendes Interesse der Eltern am<br />
Standort und am <strong>Angebot</strong> zu rechtfertigen.“<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Die Aussage zum<br />
mangelnden Elterninteresse am Sek-I-Bereich ist<br />
unverständlich.<br />
Seit Jahren wird dieses Interesse durch intensives<br />
und nachhaltiges Engagement der Eltern, insbes. in<br />
Person der seit Einrichtung der HRS im Jahre 2004<br />
sehr engagierten SER-Vorsitzenden Frau Wabnitz<br />
gezeigt und ist durch zahlreiche Gespräche/Initiativen<br />
dokumentiert. Ferner hat der Schulverein für den<br />
Sek-I-Bereich in den letzten Jahren Tausende von<br />
Euro gespendet.<br />
3. Schülertransport<br />
Aussagen Schulgutachten: Die RS- und HS-Schüler<br />
aus Hambühren gingen nach <strong>Celle</strong> und Winsen (Aller).“<br />
„Der Standort Wietze wäre unter Umständen als<br />
Außenstelle der Oberschule zu führen – in den Jahrgängen<br />
5+6 für die Schüler aus Wietze.“<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Der LK <strong>Celle</strong> hatte<br />
bisher den geplanten Anbau am Standort Hambühren<br />
vor allem da<strong>mit</strong> begründet, dass – auf 20 Jahre gerechnet<br />
– dieser immer noch erheblich günstiger sei<br />
als die Schülertransportkosten, um Hambührener<br />
Schüler ab Klasse 5 nach Winsen oder <strong>Celle</strong> fahren<br />
zu lassen.<br />
Die Gemeinde hat direkt gegenüber der Schule ein<br />
neues Baugebiet ausgewiesen und u.a. <strong>mit</strong> einem<br />
wohnortnahen Schulangebot geworben.<br />
Gemeint ist Wietze als Außenstelle einer vorgeschlagenen<br />
Oberschule in Winsen.<br />
4. Ganztagsschule / Pädagogisches Konzept<br />
Aussagen Schulgutachten: keine Aussagen<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Im Freizeitbereich –<br />
bereits jetzt an vier Tagen in der Woche bis in den<br />
Nach<strong>mit</strong>tag geöffnet – wurde über den Kooperationspartner<br />
„Caritas“ seitens des Schulvereins eine Mutter<br />
eines ehem. Schülers vertraglich eingebunden.<br />
Neben dem Schulsozialarbeiter für die HS (Profilierungsprogramm<br />
Land) steht der HRS zusätzlich <strong>mit</strong><br />
Frau (..) eine weitere Sozialarbeiterin <strong>mit</strong> voller Stelle<br />
zur Verfügung, die insbesondere für die Vorbereitung<br />
des GTS-<strong>Angebot</strong>es dieser Schule zugewiesen wurde.<br />
Betreuung bis 15.00 Uhr wird von dienstags bis<br />
donnerstags bereits jetzt angeboten. Die Kooperation<br />
<strong>mit</strong> der Caritas und Jugendhilfe des <strong>Landkreis</strong>es ist<br />
durch die Einrichtung einer „Sozialen Gruppe“ für<br />
Schülerinnen und Schüler der HRS gerade erweitert<br />
worden. Im Rahmen der Kooperation <strong>mit</strong> dem DRK<br />
wurden in den letzten drei Jahren 77 Schülerinnen<br />
und Schüler unserer Schule zu Schulsanitätern ausgebildet.<br />
Durch eine Sondergenehmigung der LSchB<br />
war uns bereits in diesem Schuljahr gestattet worden,<br />
Wathlingen.<br />
Zur kritisierten Ausstattung der im Gebäude II geschaffenen<br />
Fachunterrichtsräume weise ich darauf hin, dass sich das Licht<br />
im Biologieraum durch Betätigung des Druckknopfes des<br />
Dimmers ausschalten lässt. Der Internetanschluss wurde erfolgreich<br />
installiert und geprüft. Sollte es Schwierigkeiten bei<br />
der Nutzung des Anschlusses geben, wenden Sie sich bitte an<br />
die für die EDV-Betreuung Ihrer Schule zuständige Firma Wirbals.com.<br />
Zu 3.: Schülerbeförderung<br />
Die Aussagen zu den Schülerbeförderungskosten erfolgten vor<br />
dem Hintergrund von drei, etwa gleich starken Systemen im<br />
Westkreis und eines entfallenden Wahlrechts durch Einführung<br />
der Ganztagsschule. Sie sind nicht ohne Weiteres auf eine<br />
zweizügige Oberschule <strong>mit</strong> mindestens vierzügiger Konkurrenz<br />
einschließlich eines gymnasialer Zweiges in Winsen (Aller)<br />
übertragbar. Insbesondere kann die Anwahl des gymnasialen<br />
Zweiges in Winsen (Aller) nicht sinnvoll verwehrt werden, sodass<br />
auch langfristig Schüler/innen dorthin zu befördern sein<br />
werden.<br />
Ziel des Gutachtens ist zudem, den Schüler/innen den Besuch<br />
differenziert aufgestellter Schulen zu ermöglichen. Dieses Ziel<br />
kann nach Auffassung des Gutachters – dessen Beurteilung<br />
im Übrigen durch die Landesschulbehörde geteilt wird – <strong>mit</strong><br />
Blick auf die absehbare Zweizügigkeit (60 % eines aktuellen<br />
Geburtenjahrgangs entsprechen max. 50 Schüler/innen) langfristig<br />
nicht erreicht werden. Eine zweizügige Oberschule wird<br />
im Wettbewerb um Fachlehrkräfte und mögliche Zusatzangebote<br />
(Wahlpflichtkurse) stets hinter einer vierzügigen Oberschule<br />
zurückstehen müssen.<br />
Ich darf noch einmal betonen, dass bei meiner in 2009 gefertigten<br />
Untersuchung nicht allein die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund<br />
gestanden hat. Bei Annahme der damaligen Werte<br />
und der für eine HRS seinerzeit zugrunde gelegten äußerst<br />
knappen Dreizügigkeit war Basis eine dezentrale Schullandschaft<br />
im Westkreis <strong>mit</strong> einem Prognosezeitraum von 20 Jahren.<br />
Nur zufällig war diese Variante auch die wirtschaftlichste<br />
Alternative.<br />
Zu 4.: Ganztagsschule und pädagogisches Konzept<br />
Das Land stellt sozialpädagogisches Personal grundsätzlich<br />
nicht gesondert für die Organisation des Ganztagsbetriebes zu<br />
Verfügung. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Ihnen dieses<br />
Personal auch langfristig zur Verfügung stehen wird.<br />
Das an dieser Stelle besonders angeführte und unbestritten<br />
lobenswerte Engagement Ihres Kollegiums wird sicherlich<br />
nicht auf den Standort Hambühren beschränkt sein, sondern<br />
wird im Interesse der Schüler/innen auch an anderen Standorten<br />
wie Winsen (Aller) und <strong>Celle</strong> uneingeschränkt ausgeübt<br />
werden können.<br />
Zu 5.: Inklusive Beschulung<br />
Aussagen zur inklusiven Beschulung finden sich im Gutachten<br />
auf den Seiten 118 ff. und 282 ff. Ich darf der Vollständigkeit<br />
halber darauf hinweisen, dass der Landesgesetzgeber sich<br />
nach wie vor nicht klar zu diesen Fragen geäußert hat – hier<br />
steht noch ein Gesetzesentwurf aus –, sodass auch der Gutachter<br />
nur eingeschränkt Äußerungen dazu tätigen konnte.<br />
Selbstverständlich rechnet der <strong>Landkreis</strong> <strong>mit</strong> intensiveren<br />
5
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
im Jahrgang 5/6 gemeinsamen Unterricht von Haupt-<br />
und Realschülern in allen Fächern zu erteilen. Eine<br />
„Evaluation“ dieser Option wird zzt. erstellt. Das vielfältige<br />
Engagement des Kollegiums in den letzten<br />
Jahren wird durch den Vorschlag des Gutachters ad<br />
absurdum geführt.<br />
5. Inklusion<br />
Aussagen Schulgutachten: keine Aussagen<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Die HS hat seit 2003<br />
einen Kooperationsvertrag <strong>mit</strong> der Astrid-Lindgren-<br />
Förderschule in Winsen (früher Hambühren); u.a. ist<br />
eine Förderschullehrkraft an einem Vor<strong>mit</strong>tag in der<br />
Woche für spezielle Unterstützende Maßnahmen für<br />
5./6.-Klässler zu uns abgeordnet.<br />
Es ist zu erwarten, dass das Recht auf Besuch einer<br />
Regelschule aufgrund der Vorgabe der UN-<br />
Konvention zukünftig von Eltern von Förderschulen<br />
verstärkt eingefordert wird.<br />
6. Rat und Verwaltung der Gemeinde Hambühren<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Bisher hat die Gemeinde<br />
sich nachhaltig für den Erhalt der HRS als<br />
wohnortnahes <strong>Angebot</strong>es im Sek-I-Bereich ausgesprochen.<br />
Der Rat hat im letzten Jahr einen Beschluss zur Einführung<br />
einer KGS an diesem Standort gefasst.<br />
Die politischen Parteien werben in ihrem Kommunalwahlprogrammen<br />
in der Regel für „wohnortnahe<br />
Schulangebote“ Bei der Aufnahme der Oberschule in<br />
das Schulgesetz war dieses ein wesentliches Argument<br />
für die Einrichtung dieser in Niedersachsen<br />
neuen Schulform.<br />
7. Sinkende Schülerzahlen<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Hambühren ist lt.<br />
Gutachten die einzige Gemeinde in der Region <strong>Celle</strong>,<br />
die in den letzten 10 Jahren ein „Plus“ in der Bevölkerungsentwicklung<br />
aufweist.<br />
Bundesweit sind die politischen Initiativen darauf<br />
ausgerichtet, einen weiteren Geburtenrückgang <strong>mit</strong><br />
den daraus resultierenden gravierenden negativen<br />
Folgen aufzuhalten. Insofern darf erlaubt sein, die<br />
negative Zukunftsprognose des Gutachters auch vor<br />
diesem Hintergrund einer kritischen Betrachtung zu<br />
unterziehen.<br />
8. Gesetzliche Vorgaben<br />
Bemerkungen/Fragestellungen: Die Genehmigung<br />
bei einer beabsichtigten Umsetzung der Vorschläge<br />
des Gutachters insbes. der Gymnasialzweige an der<br />
Oberschule steht aus.<br />
Eine Versagung seitens des MK würde neue Überlegungen<br />
erfordern.<br />
Integrations- und Inklusionsbestrebungen. Das wird allerdings<br />
für die HRS Hambühren – oder eine potenzielle Oberschule –<br />
nicht zu einem Sprung in eine sichere Dreizügigkeit führen<br />
können. Bei (für Hambühren konservativen) Übergangsquoten<br />
von 40 % in die Gymnasien oder gymnasialen Zweige verbleiben<br />
– einschließlich der Schüler/innen <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf – nur die schon oben genannten 60 %<br />
(max. 50 Schüler/innen) für eine weiterführende Schule in<br />
Hambühren.<br />
Zu 6.: Standpunkt der Gemeinde Hambühren<br />
Dass die Gemeinde sich grundsätzlich für ein Sekundarschulangebot<br />
innerhalb ihres Gebietes ausspricht, ist nachvollziehbar<br />
und darf erwartet werden. Schließlich liegt es in ihrem<br />
eigenen Interesse, um als Standort für potenziell zuziehende<br />
Familien attraktiv zu sein.<br />
Es ist richtig, dass die Gemeinde Hambühren angeregt hat, am<br />
Standort Hambühren eine Kooperative Gesamtschule (KGS)<br />
zu errichten. Der Raumbedarf dieser Schulform wäre jedoch<br />
deutlich größer als die nun vorhandenen oder auch die ursprünglich<br />
geplanten Räumlichkeiten. Hier wäre mindestens<br />
von 24 Klassenräumen und den entsprechenden Fachräumen<br />
auszugehen. Durch die schulgesetzliche Rechtsänderung <strong>mit</strong><br />
Einführung der Oberschule ist allerdings die Möglichkeit zur<br />
Einrichtung von Kooperativen Gesamtschulen ersatzlos entfallen.<br />
Mit Einführung der Oberschulen ist nach Auffassung des Gutachters<br />
– und dieser Auffassung schließt sich die Kreisverwaltung<br />
an – eine Lösung gefunden worden, die einerseits der<br />
demographischen Entwicklung gerecht wird und andererseits<br />
möglichst wohnortnahe Bildungsangebote <strong>mit</strong> einer hohen<br />
Attraktivität für Schüler/innen, Eltern aber auch Lehrkräfte<br />
beinhaltet.<br />
Zu 7.: Sinkende Schülerzahlen<br />
Die bereits wohlwollende Prognose des Gutachters berücksichtigt<br />
die Fertilitätsrate und ist keine schlichte Hochrechnung.<br />
Das heißt, dass für die Prognose die Anzahl der Frauen im<br />
gebärfähigen Alter er<strong>mit</strong>telt und statistisch ausgewertet wurde.<br />
Davon unabhängig bedeutet ein generelles „Plus“ der Bevölkerungsentwicklung<br />
nicht zugleich einen Zuwachs bei der Geburtenentwicklung.<br />
Das ist gegenwärtig auch in Hambühren festzustellen.<br />
Derzeit sind die Jahrgänge beider Grundschulen der<br />
Gemeinde Hambühren 100 bis 110 Schüler stark. In sieben<br />
Jahren wird sich dieser Wert auf 80 bis 90 reduzieren. Dabei<br />
handelt es sich um bereits geborene Kinder, nicht um die ungeborenen<br />
Kinder einer Prognose.<br />
Zu 8.: Gesetzliche Vorgaben<br />
Die Versagung der Genehmigung für die Einrichtung eines<br />
gymnasialen Zweiges am Standort Winsen (Aller) ist nicht zu<br />
anzunehmen. Der <strong>Landkreis</strong> hat in 2009 eine Befragung zum<br />
möglichen KGS-Standort Winsen (Aller) durchgeführt. Im Ergebnis<br />
war es aufgrund des zu geringen Elterninteresses nicht<br />
möglich, die gesetzlich geforderte Zweizügigkeit für einen<br />
gymnasialen KGS-Zweig sicherzustellen. Für einen nur einzügigen<br />
gymnasialen Zweig der Oberschule genügen jedoch die<br />
er<strong>mit</strong>telten Interessenten.<br />
6
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
Eingabe Einwohner aus Hermannsburg<br />
(21.06.2011)<br />
Wie stellt sich der <strong>Landkreis</strong> KON-<br />
KRET die Ausgestaltung der Oberschulen<br />
vor? Hier insbesondere die<br />
Oberschulen <strong>mit</strong> gymnasialen Zweig?<br />
Wie wird/soll das pädagogische Konzept<br />
der Oberschulen aussehen?<br />
Inwiefern sind Wechsel von Oberschule<br />
<strong>mit</strong> gymn.Zweig auf Gymnasien<br />
möglich?<br />
Inwiefern können Eltern zwischen<br />
den Schulformen wählen?<br />
Wie werden zusätzliche Schülerbeförderungen<br />
finanziert?<br />
Woher stammen notwendige und<br />
zusätzliche Lehrer?<br />
Wie wird die Profilbildung unterstützt,<br />
wenn ja in welchem Umfang?<br />
Eingabe Einwohner aus<br />
Hambühren (21.06.2011)<br />
(…).<br />
Natürlich sind auch die Schulen<br />
letztlich wirtschaftlichen Betrach-<br />
Antwort Kreisverwaltung (28.06.2011)<br />
• Die Kreisverwaltung ist beauftragt, bis zum 15. August 2011 konkrete Beschlussvorlagen<br />
zu erarbeiten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich<br />
gegenwärtig keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung von Oberschulen<br />
machen kann. Der Landesgesetzgeber erlaubt Oberschulen <strong>mit</strong> zwei bis<br />
sechs Zügen ohne gymnasialen Zweig bzw. <strong>mit</strong> drei bis neun Zügen <strong>mit</strong><br />
mindestens einem gymnasialen Zug. Auch die Führung von Außenstellen ist<br />
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gutachter hat weiterhin<br />
vorgeschlagen, in <strong>Celle</strong> eine zentrale Oberstufe für alle Schüler/innen der<br />
Oberschule zu errichten. Dies kann in Kooperation <strong>mit</strong> einem Gymnasium<br />
erfolgen und wäre rechtlich dann zulässig.<br />
• Die Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes obliegt den Oberschulen<br />
im Rahmen der schulrechtlichen Grenzen. Insbesondere wird jede Oberschule<br />
<strong>mit</strong> Blick auf ihre individuelle personelle und sächliche Ausstattung<br />
vor der Frage stehen, inwieweit gemeinsamer Unterricht der Schüler/innen<br />
<strong>mit</strong> unterschiedlichen Abschlusszielen sinnvoll und möglich ist. Dabei sind<br />
Lösungen vorstellbar, die von einer kompletten Trennung der Zweige bereits<br />
ab der 5. Klasse bis hin zu weitgehendem gemeinsamen Unterricht (erst ab<br />
Klasse 9 müssen die Schüler/innen des gymnasialen Zweiges im schulzweigspezifischen<br />
Klassenverband unterrichtet werden) reichen.<br />
• Schulformwechsel von einem gymnasialen Zweig einer Oberschule zum<br />
Gymnasium sind jederzeit möglich, da für beide Schulformen die gleichen<br />
Stundentafeln gelten und auch die Schüler/innen der Oberschulen das Zentralabitur<br />
nach acht Jahren ablegen. Ebenso ist der umgekehrte Wechsel<br />
möglich.<br />
• Den Eltern kommt ein umfassendes Wahlrecht zu. Neben der örtlich zuständigen<br />
Oberschule können sie stets ein Gymnasium anwählen.<br />
• Inwieweit im Rahmen der Schülerbeförderung durch die Einführung von<br />
Oberschulen Mehraufwendungen entstehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />
nicht abschließend beurteilt werden. Bedenken Sie bitte, dass durch die Einführung<br />
von Oberschulen <strong>mit</strong> Ganztagsangeboten an manchen Standorten<br />
langfristig auch Fahrten entfallen werden. Besonders hervorzuheben ist dabei<br />
die Schülerbeförderung von Bergen zum Realschulzweig der Haupt- und<br />
Realschule in Hermannsburg, da in Bergen kein Ganztagsangebot besteht.<br />
Zudem könnten durch die Einführung von Oberschulen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong><br />
Zweig auf einzelnen Relationen auch Minderaufwendungen anfallen. Es<br />
werden weitere Minderaufwendungen hinzukommen, wenn nicht alle bisherigen<br />
Schulstandorte baulich und <strong>mit</strong> schulischem Verwaltungspersonal unterhalten<br />
werden müssen.<br />
• Die Frage nach den notwendigen und zusätzlichen Lehrkräften wird von der<br />
Landesschulbehörde zu beantworten sein. Bei den jetzigen kleinen Hauptschulen<br />
und Realschulen werden tendenziell mehr Züge gebildet (und also<br />
mehr Lehrer/innen gebraucht) als bei Oberschulen <strong>mit</strong> gleicher Schülerzahl.<br />
• Die Frage nach der Profilbildung wird unter dem Aspekt der personellen<br />
Ausstattung ebenfalls von der Landesschulbehörde zu beantworten sein. Mit<br />
Blick auf den Erlassentwurf zur Klassenbildung gehe ich jedoch davon aus,<br />
dass die Profilbildung so erfolgen wird, dass die großen Oberschulen in<br />
mehr als ausreichendem Maße Profile werden bilden können. Die dazu erforderliche<br />
sächliche Ausstattung wird der <strong>Landkreis</strong> selbstverständlich wie<br />
gewohnt, auch an den Oberschulen sicherstellen.<br />
Antwort Kreisverwaltung (27.07.2011)<br />
(…) Ich sehe mich im Hinblick auf Ihre Vorwürfe, das Gutachten sei im Hinblick<br />
auf die fehlende Berücksichtigung von Neubaugebieten handwerklich mangelhaft,<br />
veranlasst, diese Aussage zu widerlegen. Richtig ist vielmehr, dass die<br />
Datenbestände hinsichtlich der Neubaugebiete erhoben und vom Gutachter bei<br />
7
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
tungen und Überlegungen zu unterziehen<br />
und <strong>mit</strong> der Bevölkerungsentwicklung<br />
in Einklang zu<br />
bringen. Gerade für Hambühren<br />
enthält das Gutachten aber handwerkliche<br />
Fehler. (…) Hinzu kommt,<br />
dass - nicht zuletzt wegen der oben<br />
bereits erwähnten [vier] Neubaugebiete<br />
- die Kinderzahlen in Hambühren<br />
nicht rückläufig sind. Eine<br />
Entscheidung kann aber nur so gut<br />
sein, wie die Fakten auf denen sie<br />
beruht. Falsche Daten führen<br />
zwangsweise auch zu falschen<br />
Entscheidungen. Dies steht außerhalb<br />
jeder Diskussion.<br />
(…).<br />
Ich fordere ein, sich intensiv <strong>mit</strong> der<br />
Frage zu befassen, ob nicht die<br />
Beibehaltung von zunächst zwei<br />
Schulstandorten in Winsen und<br />
Hambühren für den sog. Westkreis<br />
die bessere Lösung ist. Sowohl die<br />
Bevölkerungsentwicklung in Hambühren,<br />
die getätigten Investitionen<br />
in Millionenhöhe in die vorhandenen<br />
Schulen als auch die weitere<br />
Vermarktung des Westkreises für<br />
Berufspendler in Richtung Hannover<br />
verlangen eine fundierte Entscheidung<br />
<strong>mit</strong> Weitblick auf der<br />
Basis zutreffend erhobener Fakten.<br />
der Erstellung seines Gutachtens auch berücksichtigt wurden. Von einer mangelhaften<br />
Datenbasis für die anstehenden Entscheidungen zur künftigen Schulstruktur<br />
kann daher keine Rede sein.<br />
Fakt ist, dass die Einwohnerzahl von Hambühren gestiegen ist. Fakt ist aber<br />
auch, dass die von der Gemeinde er<strong>mit</strong>telte Zahl der schulpflichtigen Kinder, die<br />
natürlich auch die zugezogenen Kinder einschließt, für den Einschulungsjahrgang<br />
2016/17 gegenüber dem Einschulungsjahrgang 2007/08 (jetzige 4. Klasse)<br />
um 25% (!) gesunken ist und sich die Neubaugebiete insoweit nicht Schüler<br />
steigernd auswirken. Vor diesem Hintergrund vermag ich Ihre gegenteilige<br />
Schlussfolgerung nicht nachzuvollziehen und zu teilen. Basis für die die Planung<br />
der Schulstruktur ist nicht die allgemeine Bevölkerungsentwicklung, sondern<br />
kann nur die Zahl der Schülerinnen und Schüler sein. Die Kinder, die in den<br />
kommenden zehn Jahren die weiterführenden Schulen besuchen werden, sind<br />
bereits geboren. Deren Eltern sind vornehmlich der Alterklasse von 30 - 39 Jahren<br />
zuzuordnen. Die nachfolgende Elterngeneration, deren Kinder noch nicht<br />
geboren sind und die der Alterklasse zwischen 20 - 29 Jahren zugerechnet werden,<br />
umfasst bereits 170 Frauen weniger und lässt da<strong>mit</strong> die Prognose zu, dass<br />
sich die Zahl der Geburten weiter verringern wird. Solche Annahmen können<br />
allerdings nicht Gegenstand der Schulstrukturplanung sein. Eine verlässliche<br />
Schulplanung greift auf bereits verfügbare Daten zurück. Im Ergebnis sind diese<br />
Schülerzahlen allerdings unter schulqualitativen Gesichtspunkten als unzureichend<br />
zu bezeichnen.<br />
Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die demografische Entwicklung<br />
im Westkreis es erfordern wird, die Schülerinnen und Schüler an nur einem<br />
Schulstandort zu beschulen, da keiner der Standorte allein in der Lage wäre,<br />
eine 3-zügige Oberschule aus den eigenen Jahrgangsbreiten zu beschicken.<br />
Ansonsten ließe sich eine qualitativ hochwertige und breit aufgestellte Oberschule<br />
auf Dauer nicht erhalten. Zur Sicherung dieses Ziels ist eine "große Lösung"<br />
unabdingbar. Die von Ihnen vorgeschlagene Zwischenlösung der Erhaltung des<br />
Standortes Hambühren (<strong>mit</strong> der darin implizierten Beschulung Wietzer Schüler)<br />
bedeutet, dass hier weitere Investitionen für den Ganztagsbetrieb vorgenommen<br />
werden müssten. Dies wäre im Hinblick auf die weitere absehbare Schülerentwicklung<br />
und den sich daraus ergebenden geschilderten Konsequenzen weder<br />
vertretbar noch ver<strong>mit</strong>telbar. (…)<br />
Beteiligung Schulleiter Nord, West, Süd/Ost und Mitte (04., 07., 11. und 12.07.2011)<br />
Stellungnahmen / Fragen Stellungnahmen der Kreisverwaltung<br />
Unterlüß: Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?<br />
Wäre ein Planungszeitraum von 4 bis 5 Jahren für die<br />
Einrichtung denkbar?<br />
Unterlüß: Eine Schule <strong>mit</strong> vier Standorten wird ganz<br />
schwierig zu organisieren sein. Ist ggf. auch die Einrichtung<br />
von zwei Oberschulen möglich?<br />
Bergen: Ein gymnasialer Zweig in Bergen ist abwegig und<br />
stellt eine Gefahr für das Gymnasium in Hermannsburg<br />
dar. Zudem ist die Ausstattung der Schulen schon für die<br />
Hauptschule und die Realschule kaum ausreichend. 1 /3 bis<br />
1 /2 der RS-Absolventen besuchen danach eine Fachoberschule<br />
oder ein berufliches Gymnasium. Das ist ein gesunder<br />
Weg, der so belassen werden könne.<br />
Bergen: Mit Einrichtung von Außenstellen ist die schulprogrammatische<br />
Arbeit kaum möglich.<br />
Bergen: Zwei getrennte Systeme sind zu bevorzugen,<br />
zumal die HS und RS vor Ort ausgelastet sind.<br />
Bergen: Wird aus vier Schulen (HS Bergen, RS Bergen,<br />
HRS Hermannsburg, RS Faßberg) nur eine, sind drei<br />
Rektoren und Konrektoren übrig. Zudem müssten sich die<br />
jetzigen Schulleiter/innen neu bewerben.<br />
Im August soll eine Entscheidung getroffen werden. Der<br />
Kreisausschussbeschluss sieht die Einführung der Oberschulen<br />
zum 1. August 2012 vor.<br />
Die Einrichtung von zwei Oberschulen im Nordkreis wird<br />
in Betracht gezogen; <strong>mit</strong> Blick auf die Truppenstandorte<br />
Bergen und Faßberg könnte dies ein Zwischenschritt zu<br />
einer gemeinsamen Nordkreis-Oberschule sein.<br />
Der Weg über die Fachoberschulen und beruflichen<br />
Gymnasien bleibt weiterhin offen. Mit dem gymnasialen<br />
Zweig in Bergen kann vor allem die bislang – auch unter<br />
Einrechnung der Absolventen der FOS und BGy – unterdurchschnittliche<br />
Hochschulzugangsberechtigtenquote<br />
Bergens durch Erschließung von Schüler/innen, die am<br />
Gymnasium potenziell scheitern, erhöht werden.<br />
Bei Einrichtung von Außenstellen werden vom Land<br />
Außenstellenleiter ernannt.<br />
Die HS ist knapp zweizügig, die RS zwei- bis dreizügig.<br />
Eine gemeinsame Oberschule wäre drei- bis vierzügig.<br />
Neben Rektorenstellen werden bei großen Oberschulen –<br />
vor allem solchen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig – eine größere<br />
Zahl von Funktionsstellen zur Verfügung stehen, die ggf.<br />
<strong>mit</strong> diesem Personal besetzt werden können.<br />
8
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
Bergen: Bei Einrichtung einer Oberschule über mehr als<br />
ein Gebäude in Bergen wird die Fortführung der jetzigen<br />
Zusammenarbeit zwischen der Förderschule und der<br />
Hauptschule schwierig, wenn nicht unmöglich.<br />
Bergen: Die Eltern sollten vor Einrichtung eines gymnasialen<br />
<strong>Angebot</strong>es in Bergen entscheiden. Sie stehen der<br />
Oberschule gleichwohl nicht positiv gegenüber, da durch<br />
den gemeinsamen Unterricht ein Qualitätsverlust befürchtet<br />
wird.<br />
Faßberg: Faßberg und Unterlüß könnten eine gemeinsame<br />
eigenständige Schule bilden und auf Basis vorhandener<br />
Konzepte weiterarbeiten. Die Schülerzahlen sind ausreichend.<br />
Hermannsburg: So der gymnasiale Zweig in Bergen eingerichtet<br />
wird, kann er dann auch von Schüler/innen aus<br />
Hermannsburg besucht werden?<br />
Hermannsburg: Niedersachsenweit gehen an Gymnasien<br />
von Klasse 5 bis 13 rund 30 % Schüler/innen verloren.<br />
Hermannsburg: Das Gymnasium kann einzelne <strong>Angebot</strong>e<br />
nicht unterbreiten, wenn 1 /3 der Schüler/innen nach Bergen<br />
abgezogen würde. Das Gymnasium wäre in 8 bis 10 Jahren<br />
nachhaltig gefährdet. Es wird darum gebeten, keinen<br />
Gy-Zweig in Bergen einzurichten. Er hätte nur für Schüler/innen<br />
aus Bergen und der Ortschaften nördlich von<br />
Bergen Vorteile aufgrund der geringeren Entfernung. Er<br />
wäre jedoch insgesamt <strong>mit</strong> Nachteilen in Form einer geringeren<br />
gymnasialen Vielfalt im Nordkreis verbunden.<br />
Hermannsburg: Ggf. könnte über eine gymnasiale Außenstelle<br />
in Bergen nachgedacht werden.<br />
Wietze: Die GHRS ist organisch gewachsen und setzt ihr<br />
Personal schulformübergreifend ein. So werden GS-Lehrer<br />
auch in HS und RS eingesetzt und umgekehrt. Die Geburtenzahlen<br />
erlauben die Beibehaltung der GHRS noch<br />
einige Jahre, was ihr ermöglicht werden soll. Ggf. könnte<br />
auch die Außenstelle für die Klassen 5 und 6 auf die Klassen<br />
5 bis 10 ausgeweitet werden.<br />
Wietze: Ortsnahe, übersichtliche Schulen bieten Vorteile,<br />
wie einen tieferen Einblick in das außerschulische Sozialleben<br />
der Schüler/innen. Die rund 100 Schüler/innen <strong>mit</strong><br />
Migrationshintergrund könnten in einem großen System<br />
verloren gehen.<br />
Winsen (Aller): Eine Alternative wäre der Fortbestand der<br />
ein- bis zweizügigen Hauptschule, auch wenn sie seit<br />
einigen Jahren über keine/n Musiklehrer/in verfügt.<br />
Winsen (Aller): Die Erziehungsarbeit nimmt in den Elternhäusern<br />
ab. Das ist in einem relativ kleinen Schulsystem<br />
besser auszugleichen.<br />
Winsen (Aller): Es werden Räumlichkeiten für die jetzigen<br />
Schüler/innen der Hauptschule benötigt. Auch künftig sind<br />
Räumlichkeiten für die Kooperation <strong>mit</strong> den Berufsbildenden<br />
Schulen notwendig.<br />
Eicklingen: Realschulen sollten nur zugunsten der Oberschulen<br />
geopfert werden, wenn dies unbedingt notwendig<br />
Bei Einrichtung der Oberschule wird auch an die Kooperation<br />
<strong>mit</strong> der Förderschule zu denken sein. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass dabei ein weiteres Gebäude für<br />
Rollstuhlfahrer/innen erschlossen werden muss.<br />
Inwieweit eine Elternbefragung erforderlich ist, war zum<br />
Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht ersichtlich. Sofern<br />
sie zur Bedürfnisfeststellung notwendig ist, wird sie<br />
durchgeführt. Sofern auf sie verzichtet werden kann, wird<br />
aufgrund der zeitlichen Enge sie nicht durchgeführt.<br />
Die unabhängig voneinander von Gutachter, Landesschulbehörde<br />
und Kreisverwaltung zur Qualitätssicherung<br />
festgelegte Leitlinie der dreizügigen Oberschulen kann<br />
von Faßberg und Unterlüß nicht erreicht werden.<br />
Sofern keine Schulbezirke festgelegt werden oder eine<br />
gemeinsame Oberschule Bergen-Hermannsburg-<br />
Faßberg entsteht, ist dies möglich.<br />
Das Gymnasium Hermannsburg hat eine „Verlustrate“<br />
von über 40 %.<br />
Es ist festzustellen, dass der Anteil von Schüler/innen,<br />
die die Hochschulreife erwerben und in Bergen wohnhaft<br />
sind, stark unterrepräsentiert ist. Dies bezieht sich auch<br />
auf das Gymnasium Hermannsburg, das von Klasse 5 bis<br />
12/13 überproportional – auch für die Schule selbst überproportional<br />
– viele Schüler/innen aus Bergen verliert.<br />
Auch eine gymnasiale Außenstelle, die bis Klasse 10<br />
führt, müsste die Genehmigungsanforderungen für ein<br />
eigenständiges Gymnasium erfüllen (54 Schüler/innen<br />
über 10 Jahre). Dadurch gingen dem Gymnasium in<br />
Hermannsburg am Standort Hermannsburg in erheblichem<br />
Maße Schüler/innen verloren.<br />
Die Geburtenzahlen von Wietze erlauben keine eigenständige<br />
dreizügige Schule. Selbst die als nicht ausreichend<br />
angesehene Zweizügigkeit ist auf lange Sicht<br />
tendenziell eine schwache Zweizügigkeit. Eine Aufweitung<br />
der Außenstelle bis zum 10. Jahrgang ist nicht<br />
zweckmäßig, da die Schulen ab dem 7. Jahrgang die<br />
Möglichkeit der äußeren Differenzierung haben sollen,<br />
was erst ab einer Dreizügigkeit gut gelingt.<br />
Die Schulen in Winsen (Aller) haben schon heute in<br />
Wietze wohnhafte Lehrkräfte. Auch sind sie den Umgang<br />
<strong>mit</strong> Schüler/innen <strong>mit</strong> Migrationshintergrund erprobt.<br />
Der Fortbestand einer Hauptschule oder Realschule ist<br />
nicht vorgesehen, um Verwerfungen und unkalkulierbare<br />
Schülerströme zu vermeiden.<br />
Die Abwägung zwischen klein(st)en und größeren Systemen<br />
fiel aufgrund der breiteren <strong>Angebot</strong>svielfalt, einschließlich<br />
breiterer Fördermöglichkeiten, zugunsten der<br />
größeren Systeme aus.<br />
Die Raumfragen sind Gegenstand der Untersuchung und<br />
bei der Besprechung noch nicht abschließend geklärt<br />
gewesen. Voraussichtlich können eine Reihe von Räumen<br />
im Gebäude Gildesweg 4 geschaffen werden.<br />
Werden nicht kreisweit alle Hauptschulen und Realschulen<br />
zeitgleich in Oberschulen umgewandelt, drohen auf-<br />
9
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
und zeitlich unabweisbar sei. Wathlingen und Flotwedel<br />
also nicht schon zum Schuljahr 2012/2013.<br />
Eicklingen: Man könne sukzessive <strong>mit</strong> der Einführung von<br />
Oberschulen beginnen, beispielsweise am Standort Hermannsburg.<br />
So könne man aus Fehlern anderer lernen<br />
und müsse sie nicht wiederholen.<br />
Eicklingen: In Eicklingen fehlt eine Aula. Wird diese hergestellt,<br />
um allen Oberschulen die gleichen Startbedingungen<br />
zu ermöglichen?<br />
Eicklingen: Im Gutachten fehlt ein Plan B: Was kann gemacht<br />
werden, wenn eine IGS entsteht?<br />
Eicklingen: Solange eine Oberschule in Eicklingen dreizügig<br />
ist, kann sie eigenständig bestehen. Bricht sie auf zwei<br />
Züge ein, kann eine gemeinsame Oberschule <strong>mit</strong> Wathlingen<br />
geführt werden, wobei die Stammschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong><br />
Zweig in Flotwedel sein sollte.<br />
Lachendorf: Beide Schulen wollen eigenständig bleiben.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> hat die Realschulen bereits bei Auflösung<br />
der Orientierungsstufen „geschädigt“; nun würden zwei<br />
funktionierende Schulen „zerstört“.<br />
Lachendorf: Die Kollegien und Schulleitungen müssen sich<br />
für die Einrichtung einer Oberschule aufeinander zu bewegen.<br />
Im Schuljahr 2011/12 steht zudem die Profilbildung in<br />
der Realschule an.<br />
Lachendorf: Die Eltern wollen kleine Klassen, eine Integrierte<br />
Gesamtschule und kurze Fahrtstrecken.<br />
Lachendorf: Im Interesse einer Konkurrenz zum <strong>Angebot</strong><br />
des Gymnasiums wird ein gymnasialer Zweig der Oberschule<br />
in Lachendorf gewünscht. Andernfalls drohen die<br />
guten Realschüler/innen zum Gymnasium abzuwandern.<br />
Wathlingen: Ein großes System – bestehend aus den<br />
Schüler/innen aus dem Flotwedel und Wathlingen – ist<br />
langfristig besser. Die Effektivität der Arbeit an zwei<br />
Standorten ist jedoch in Frage zu stellen.<br />
Wathlingen: Das Schulzentrum Wathlingen war zu Zeiten<br />
der OS, HS und RS <strong>mit</strong> rund 1.200 Schüler/innen zu groß.<br />
Die Samtgemeinden sollten je eine Oberschule haben, da<br />
sie gemeinsam etwa achtzügig wären.<br />
<strong>Celle</strong>: Was ist <strong>mit</strong> den Hauptschulzweigen in Groß Hehlen<br />
und Wietzenbruch?<br />
<strong>Celle</strong>: Wie können die Jahrgänge <strong>mit</strong> Blick auf die Außenstellen<br />
zusammengesetzt werden? Könnten beispielsweise<br />
die 5. Klassen komplett in die Gebäude der jetzigen RS?<br />
<strong>Celle</strong>: Wie fügt sich die Inklusion in die Oberschullandschaft<br />
ein?<br />
grund der da<strong>mit</strong> einhergehenden zusätzlichen Schulwahlmöglichkeiten<br />
Verwerfungen zwischen den einzelnen<br />
Teilen des Kreisgebietes.<br />
Die Einrichtung einzelner Oberschulen und der Fortbestand<br />
anderer Hauptschulen und/oder Realschulen ist<br />
nicht vorgesehen, um Verwerfungen und unkalkulierbare<br />
Schülerströme zu vermeiden.<br />
Eine Aula ist nicht zwingender Bestandteil einer Oberschule.<br />
Prämisse des Gutachtens ist gerade, keine oder<br />
nur sehr wenige neue Dächer zu schaffen. Für Aulazwecke<br />
kommen weiterhin die Sporthalle und künftig ggf. die<br />
noch zu schaffende Mensa in Frage.<br />
Der Gutachter hat auf vier ergänzenden Seiten Ausführungen<br />
dazu gemacht, was im Falle der Einrichtung einer<br />
IGS wahrscheinlich geschieht, und von der Einrichtung<br />
einer solchen <strong>Angebot</strong>sschule nachdrücklich abgeraten.<br />
Die am Standort Eicklingen vorhandenen Räumlichkeiten<br />
werden in nicht unerheblichen Teilen für den Ganztag<br />
benötigt (v. a. Mensa), sodass sie für einen gymnasialen<br />
Zweig nicht verfügbar sind. Eine vorübergehende Eigenständigkeit<br />
der Oberschule Eicklingen ist denkbar, wäre<br />
aber zeitlich befristet (voraussichtlich etwa fünf Jahre).<br />
Die kreisweite Einrichtung der Oberschulen ist zwingend,<br />
um Verwerfungen zu vermeiden.<br />
Die Zusammenführung von Kollegien glückte bereits bei<br />
Aufhebung der Orientierungsstufen. Für die Oberschulen<br />
ist ein sukzessives Zusammenwachsen möglich, da die<br />
Schule ab Klasse 5 aufbaut.<br />
Die Größe der Klassen ist durch den Klassenbildungserlass<br />
des Landes geregelt. Die Vereinbarkeit einer IGS <strong>mit</strong><br />
kurzen Fahrtstrecken kann dahingestellt bleiben. Der<br />
Gutachter hat deutlich gemacht, was die Einrichtung<br />
einer IGS bedeutet, und davon abgeraten.<br />
Für die Einrichtung eines gymnasialen Zweiges besteht in<br />
den Samtgemeinden Eschede und Lachendorf voraussichtlich<br />
kein ausreichendes Schülerpotenzial. Zudem ist<br />
das Gymnasium Lachendorf in un<strong>mit</strong>telbarer Nähe zu<br />
den Gebäuden der Oberschule, sodass keine Versorgungslücke<br />
angenommen werden kann.<br />
Außenstellen sind für fast alle Oberschulen geplant. Angesichts<br />
der vorhandenen Schulräume, vor allem aber<br />
wegen der zurückgehenden Schülerzahlen lassen sich<br />
qualitativ hochwertige Oberschulen nicht an allen Standorten<br />
schaffen.<br />
Eine vorübergehende Eigenständigkeit der Oberschulen<br />
in Wathlingen und Eicklingen ist denkbar, wäre aber<br />
zeitlich befristet.<br />
Im Zuge der flächendeckenden Einführung der Oberschule<br />
werden diese Hauptschulzweige aufgegeben.<br />
Am Standort <strong>Celle</strong> kann die Beantwortung dieser Frage<br />
dem pädagogischen Konzept der Schulen vorbehalten<br />
bleiben.<br />
Schulgesetzliche Regelungen zur Inklusion liegen noch<br />
nicht vor. Allerdings ist Inklusion nicht an bestimmte<br />
Schulformen oder -gebäude gebunden.<br />
10
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
<strong>Celle</strong>: Die Außenstelle Heese-Süd ist für Westercelle sehr<br />
problematisch. Kann stattdessen die benachbarte Grundschule<br />
Nadelberg genutzt werden?<br />
<strong>Celle</strong>: Ist vorgesehen, dass die Oberschule auf der Heese<br />
Ganztagsschule wird? Wie soll der Ganztagsbetrieb zusammen<br />
<strong>mit</strong> Außenstellen funktionieren?<br />
<strong>Celle</strong>: Ist alternativ auch über die Einrichtung einer vierten<br />
Oberschule an ehemaligen Hauptschulstandorten nachgedacht<br />
worden?<br />
<strong>Celle</strong>: Was ist bezüglich der Kooperation zwischen dem<br />
Gymnasium Ernestinum und den gymnasialen Zweigen<br />
der Oberschulen angedacht?<br />
<strong>Celle</strong>: Auch das Hermann-Billung-Gymnasium möchte in<br />
der Oberstufe nicht auf die Schüler/innen der Oberschulen<br />
verzichten.<br />
<strong>Celle</strong>: Können die Eltern zwischen dem gymnasialen<br />
Zweig einer Oberschule und den Gymnasien wählen?<br />
<strong>Celle</strong>: Wie klein dürfen die gymnasialen Zweige bzw. deren<br />
Klassen sein?<br />
<strong>Celle</strong>: Es ist fahrlässig, das System Grundschule hinten an<br />
zu stellen. Wie sieht der Zeitplan aus?<br />
<strong>Celle</strong>: Wie wirkt sich die Einführung der Oberschulen auf<br />
die Schülerbeförderung bzw. die Schülerverkehrsoptimierung<br />
aus?<br />
<strong>Celle</strong>: Einzügige gymnasiale Zweige werden voraussichtlich<br />
über Abordnungen <strong>mit</strong> Gymnasiallehrkräften versorgt.<br />
Die Schulzeiten müssten daher abgestimmt sein.<br />
<strong>Celle</strong>: Müssen die pädagogischen Konzepte für die Oberschulen<br />
bereits zur Antragstellung im Dezember vorliegen?<br />
<strong>Celle</strong>: Die Prioritätensetzung auf die Oberschulen erscheint<br />
„schräg“; die Förderschule GE wird ein weiteres<br />
Mal „außen vor“ gelassen. Ein Umzug nach Hambühren<br />
bedeutet zudem noch längere Fahrstrecken für Schüler/innen<br />
aus dem Nordkreis. In 2011 wird eine Entscheidung<br />
für die Weiterentwicklung der GE-Schule notwendig.<br />
<strong>Celle</strong>: Die Gymnasien kooperieren bereits in einigen Fächern<br />
<strong>mit</strong>einander, führen insbesondere in der Oberstufe<br />
einige Fächer wie Latein und Physik gemeinsam, um die<br />
notwendigen Schülerfrequenzen zu erreichen. Im Falle der<br />
Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges wird<br />
dies weiter erschwert.<br />
Oft wurde der Zeithorizont kritisiert. Der Zeitraum zwischen<br />
einer Entscheidung im August 2011 und der Einführung im<br />
August 2012 wird von vielen als nicht ausreichend betrachtet.<br />
Dies auch vor dem Hintergrund von traditionell bereits<br />
Die Nutzung der Nadelbergschule ist in jedem Fall eine<br />
künftige Option. Die Stadt <strong>Celle</strong> nimmt sich der Grundschulstruktur<br />
nicht früh genug an, um dies schon zum<br />
Schuljahr 2012/2013 planen zu können.<br />
Für 2012/2013 ist zunächst nur die Oberschule Burgstraße/Blumlage<br />
als Ganztagsschule vorgesehen. Weitere<br />
Oberschulen in den Ganztagsbetrieb zu überführen, ist<br />
jedoch nicht ausgeschlossen. An jedem Außenstellenstandort<br />
befindet sich eine Ganztagsgrundschule. Es ist<br />
nicht zwingend, dass alle Schüler/innen einer Oberschule<br />
am gleichen Standort das Mittagessen einnehmen.<br />
Diese Variante wurde verworfen, da sie zur Entstehung<br />
einer zentralen „Hauptschul-Oberschule“ führte.<br />
Auf die konkrete Ausgestaltung der ständigen pädagogischen<br />
Zusammenarbeit hat der <strong>Landkreis</strong> wenig Einfluss.<br />
Er kann die Zusammenarbeit jedoch durch schulorganisatorische<br />
Maßnahmen begünstigen.<br />
Es steht allen Gymnasien frei, <strong>mit</strong> den Oberschulen – ob<br />
<strong>mit</strong> oder ohne <strong>gymnasialem</strong> Zweig – zu kooperieren.<br />
Das Wahlrecht zum Gymnasium besteht uneingeschränkt.<br />
Ein Wahlrecht zum gymnasialen Zweig einer<br />
Oberschule ist von der konkreten Ausgestaltung der<br />
Schulbezirke abhängig.<br />
Der gymnasiale Zweig muss für die Genehmigung mindestens<br />
einzügig <strong>mit</strong> 27 Schüler/innen pro Jahr prognostiziert<br />
sein.<br />
Die Stadt <strong>Celle</strong> wird sich voraussichtlich in 2012 <strong>mit</strong> der<br />
Struktur der Grundschulen beschäftigen.<br />
Die für die Schülerverkehrsoptimierung vorgesehenen<br />
gestaffelten Anfangszeiten wird es auch für Oberschulen<br />
geben. Gegenwärtig liegen nur Plandaten vor.<br />
Die Schülerverkehrsoptimierung spricht nicht dagegen.<br />
Ohne die Staffelung entstünde bei gleichem Unterrichtsbeginn<br />
eine ähnliche Pausenlage, die den Wechsel zwischen<br />
den in der Regel weiter entfernten gymnasialen<br />
Zweigen und Gymnasien auch in großen Pausen nicht<br />
möglich macht.<br />
Sie müssen in groben Zügen vorliegen. Vor allem muss<br />
erklärt werden, inwieweit schulzweigübergreifender Unterricht<br />
durchgeführt werden soll.<br />
Angesichts erheblich gestiegener Schülerzahlen ist vorstellbar,<br />
mehrere Förderschulen GE im Kreisgebiet einzurichten<br />
und neben Hambühren auch im Nordkreis – ggf.<br />
in Kooperation <strong>mit</strong> einem anderen <strong>Landkreis</strong> – eine entsprechende<br />
Förderschule vorzuhalten.<br />
Bei Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges<br />
wäre diese Kooperation – soweit sie in der Sekundarstufe<br />
I erfolgt – zweckmäßigerweise auf die Oberschule zu<br />
erweitern.<br />
Verschiedene <strong>Landkreis</strong>e haben bereits Oberschulen<br />
eingeführt. Die Vorbereitungszeit lag teilweise bei nur drei<br />
Monaten. Es erscheint daher aus Sicht der Kreisverwaltung<br />
möglich – dieser Sichtweise schloss sich die Lan-<br />
11
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
im Dezember stattfindender Vorstellungen in den örtlichen<br />
Grundschulen.<br />
desschulbehörde an –, innerhalb eines Jahres die notwendigen<br />
Vorarbeiten zu erledigen. Es ist denkbar, die<br />
Informationsveranstaltungen ein paar Monate zu verschieben.<br />
Stellungnahme der Realschule Westercelle (13.07.2011) ����������������������������������<br />
In den Umsetzungsplanungen des Schulträgers ist die Errichtung einer<br />
Außenstelle für die Klassen 5 und 6 auf der Heese-Süd geplant. Aus<br />
Sicht unserer schuleigenen Konzeptionen können wir diesen Vorschlag<br />
nicht befürworten und lehnen ihn aus folgenden Gründen ab:<br />
• Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere neuen Schülerinnen und<br />
Schüler schnell in unsere Schulgemeinschaft hineinwachsen und tragender<br />
Teil davon werden. Zur Einschulung übernehmen Schülerinnen<br />
und Schüler der neunten Klassen eine einjährige Patenschaft und stehen<br />
<strong>mit</strong> Rat und Tat unseren „Neuen“ zur Seite.<br />
• Unser Schulleben wird nicht nur durch Unterricht bestimmt. Gemeinsame<br />
Feiern und Veranstaltungen unserer Schulgemeinschaft bereichern<br />
den Schulalltag. Uns ist es wichtig, dass sich unsere Schülerinnen<br />
und Schüler <strong>mit</strong> ihrer Schule identifizieren. Dies führt automatisch<br />
zu einem angenehmen Schulklima, wie uns die Schulinspektion im Januar<br />
2011 bestätigt hat.<br />
• (…)<br />
• Eine Schülerbibliothek wurde mühevoll eingerichtet, die insbesondere<br />
von unseren unteren Klassenstufen genutzt und auch verwaltet wird.<br />
• Unsere Schulelternschaft schätzt unseren Schulstandort und unsere<br />
schuleigenen Konzeptionen. Mit Einschulung der 5. Klassen auf der<br />
Heese-Süd und der da<strong>mit</strong> verbundenen räumlichen Trennung, werden<br />
<strong>mit</strong> Sicherheit Eltern von der Schulwahl Westercelle Abstand nehmen.<br />
• (…)<br />
• Mit der Lehrerversorgung der Außenstelle müsste ein „Team“ beauftragt<br />
werden, die schwerpunktmäßig dort unterrichten. Nach Auflösung<br />
der Orientierungsstufen war eine gute Integration und Einsatz aller<br />
Lehrkräfte in allen Jahrgängen gelungen.<br />
Aus den oben genannten Gründen plädiert die Schulleitung für einen<br />
Schulstandort der Realschule bzw. Oberschule Westercelle in Westercelle.<br />
Das entstehende Raumproblem müsste der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als<br />
Schulträger der Realschule Westercelle <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Celle</strong> als Schulträger<br />
der GS Nadelberg und als Gebäudeinhaber (Gebäude B) klären.<br />
Unser Vorschlag:<br />
Die Realschule Westercelle kann sinnvoll in eine Oberschule umgewandelt<br />
werden, wenn das räumliche Konzept <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Celle</strong> geklärt ist.<br />
Übergangslösungen, wie die Errichtung einer Außenstelle für die Klassen<br />
5 und 6 sehen wir als pädagogisch nicht tragbar. Die Gefahr, dass<br />
aus dieser Zwischenlösung ein Dauerzustand wird, ist nicht von der<br />
Hand zu weisen. Der räumliche Aspekt sollte bei der Entscheidung des<br />
Schulträgers nicht ausschlaggebend sein.<br />
Lehrerschaft des Gymnasiums<br />
Hermannsburg (05.07.2011)<br />
(…) Die bereits abgeschlossenen, kostenintensiven<br />
Umbaumaßnahmen und Ausstattungsoffensiven am<br />
Christian-Gymnasium haben vielfach optimale räumliche<br />
und mediale Bedingungen zur unterrichtlichen Tätigkeit<br />
nach bestmöglichen und modernen pädagogischen<br />
Grundsätzen geschaffen. Diese hervorragend<br />
ausgestatteten Räume würden durch die Umleitung von<br />
Aufgabe des Schulträgers ist es die notwendigen<br />
Räumlichkeiten vorzuhalten.<br />
Daher muss der räumliche Aspekt bei der<br />
Entscheidung des Schulträgers ein hohes<br />
Gewicht haben.<br />
Bereits in der Veranstaltung <strong>mit</strong> der Schule<br />
wurde deutlich gemacht, dass die Stadt<br />
<strong>Celle</strong> nicht beabsichtigt, sich kurzfristig <strong>mit</strong><br />
der Schulstruktur ihrer Grundschulen zu<br />
befassen, während die Kreisverwaltung<br />
gleichwohl dazu verpflichtet ist. Über die<br />
Räumlichkeiten der Grundschule Nadelberg<br />
kann daher nicht zum Schuljahr<br />
2012/2013 verhandelt werden.<br />
Wie ebenfalls erläutert, kommt auch die<br />
Bildung eines vierten Oberschulstandortes<br />
unter singulärer Beibehaltung der bisherigen<br />
Realschulstandorte als Oberschulen<br />
nicht in Frage, da dies zur Bildung einer<br />
„Hauptschul-Oberschule“ führte.<br />
Ein Fortbestand der Realschule Westercelle<br />
als Realschule ist aufgrund zu erwartender<br />
Verwerfungen nicht möglich.<br />
Es ist nicht zwingend, dass die Oberschule<br />
Westercelle-Heese-Süd die 5. und 6. Klassen<br />
im Gebäude der Heese-Süd-Schule<br />
beschult. Es ist auch vorstellbar hier andere<br />
Jahrgänge oder nur Teile von Jahrgängen<br />
unterzubringen, solange an beiden<br />
Standorten eine ausreichende Zügigkeit<br />
gesichert ist. Hierüber wird die Planungskommission<br />
für die neue Oberschule zu<br />
befinden haben, auch wenn es sich anbieten<br />
könnte, die Teile der Klassen 5 und 6<br />
für das Gebiet Heese-Süd, Wietzenbruch<br />
und Hambühren dort unterzubringen.<br />
Ich darf auf die Rechtslage verweisen,<br />
dass Außenstellen ohnehin nur genehmigt<br />
werden, wenn die Aufgaben von Schulleitung,<br />
Schulvorstand und Konferenzen<br />
ordnungsgemäß erfüllt werden können.<br />
Der Landesgesetzgeber geht also davon<br />
aus, dass die Führung einer Außenstelle<br />
pädagogisch vertretbar ist.<br />
Stellungnahme der Kreisverwaltung<br />
Einerseits besteht in Bergen ein weiteres Potenzial für Gymnasialschüler,<br />
andererseits sind Schüler/innen aus Bergen<br />
und Lohheide am Gymnasium Hermannsburg seit vielen<br />
Jahren besonders erfolglos. Werden einerseits neue Schüler/innen<br />
erschlossen, während andere – die <strong>mit</strong> hoher<br />
Wahrscheinlichkeit im Laufe der Jahre scheitern würden –<br />
das Gymnasium Hermannsburg gar nicht erst besuchen, hat<br />
12
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
Schülerströmen nach Bergen leer stehen, was nicht im<br />
finanziellen Interesse des Schulträgers liegen kann (…).<br />
(…)<br />
Mit der Empfehlung, eine Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong><br />
<strong>Angebot</strong> in Bergen einzurichten, wird (…) dessen langfristige<br />
Existenzgefährdung billigend in Kauf genommen<br />
[die des Christian-Gymnasiums] (…).<br />
(…)<br />
dies Netto für das Gymnasium kaum Auswirkungen.<br />
Das Gymnasium Hermannsburg geht <strong>mit</strong> den bestmöglichen<br />
Startvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Größe, Personal,<br />
zentrale Lage im Nordkreis) in den Wettbewerb. Jede/r<br />
Schüler/in aus Bergen und Lohheide wird auch künftig das<br />
uneingeschränkte Recht haben das Gymnasium in Hermannsburg<br />
zu besuchen. Es ist aus Sicht der Kreisverwaltung<br />
praktisch ausgeschlossen, dass das Gymnasium trotz<br />
dieser hervorragenden Bedingungen und der für die Zukunft<br />
vorgesehenen Fördermaßnahmen im Wettbewerb <strong>mit</strong> dem<br />
kleinen, langsam aufbauenden gymnasialen Zweig einer<br />
Oberschule in Bergen nicht bestehen kann.<br />
Gemeinde Unterlüß (08.07.2011) Stellungnahme d. Kreisverwaltung<br />
(…) einige Varianten andiskutiert, die ich nun kurz vorstellen möchte.<br />
1. Das Schulgesetz eröffnet die Möglichkeit der Errichtung von Oberschulen,<br />
schreibt diese jedoch nicht zwingend gesetzlich vor, d.h. es<br />
würde die Möglichkeit bestehen, im Rahmen eines Schulverbunds <strong>mit</strong><br />
der Realschule Faßberg und der Hauptschule Unterlüß die derzeit<br />
gute Arbeit gemeinschaftlich weiter fortzusetzen. (…) Die Zusammenarbeit<br />
<strong>mit</strong> Rheinmetall, <strong>mit</strong> dem Fliegerhorst in Faßberg und <strong>mit</strong><br />
vielen anderen Betrieben in der näheren Umgebung haben der Schule<br />
ein besonders berufsorientiertes Profil gegeben, was vielen Schülern<br />
die Möglichkeit eröffnet hat, direkt in eine Berufsausbildung einzusteigen.<br />
(…)<br />
2. Eine weitere Variante wäre die Einrichtung einer zentralen Hauptschule<br />
für den Nordbereich bzw. darüber hinaus. In diesem Fall könnten<br />
speziell die Hauptschüler besonders gefördert werden und würden<br />
nicht in einem großen Schulsystem, was oft pädagogisch bemängelt<br />
wird, leistungsmäßig untergehen. Da die Klassenzusammenstellung<br />
oder pädagogisch Ausrichtung einer Oberschule mehrere<br />
Möglichkeiten der Beschulung eröffnet, wäre so eine Variante<br />
möglicherweise auch unter dem Dach einer gemeinsamen Oberschule<br />
im Nordkreis denkbar.<br />
3. Eine weitere Variante (…), wäre eine gemeinsame Oberschule für<br />
den Nordkreis <strong>mit</strong> verschiedenen Außenstellen in den Gemeinden.<br />
(…) Würde Bergen sich [als Oberschule] verselbständigen, so könnte<br />
auch zwischen Hermannsburg, Faßberg und Unterlüß eine gemeinschaftliche<br />
Oberschule eingerichtet werden. (…) auch in diesem Fall<br />
[müsste] die Öffnung der Schuleinzugsbereiche erfolgen (..). Man<br />
würde in diesem Fall sicherlich auf die Profilierung der Berufsorientierung<br />
der jetzigen Hauptschule zurückgreifen und die erfolgreiche<br />
Arbeit pädagogisch weiterführen können. (…) Es sollten auch Möglichkeiten<br />
in die Überlegungen <strong>mit</strong> einbezogen werden, evtl. die Klassen<br />
5 und 6 gemeinschaftlich in Unterlüß zu beschulen.<br />
Der Fortbestand einer Hauptschule oder Realschule<br />
ist nicht vorgesehen, um Verwerfungen<br />
und unkalkulierbare Schülerströme zu vermeiden.<br />
Ich gehe davon aus, dass die Zusammenarbeit<br />
<strong>mit</strong> Rheinmetall und dem Fliegerhorst in Faßberg<br />
auch von einer (unter anderem) für die<br />
Gemeinden Faßberg und Unterlüß zuständigen<br />
Oberschule fortgeführt werden.<br />
Zweck der Einrichtung der Oberschulen ist<br />
nicht die Exklusion von Hauptschüler/innen.<br />
Vielmehr soll durch die Schaffung der Oberschulen<br />
ein „wir“-Gefühl aller Schüler/innen<br />
dieser Schule geschaffen werden. Zumal andererseits<br />
pädagogisch bemängelt wird, wenn<br />
weniger leistungsstarke Kinder sich kein Beispiel<br />
an leistungsstärkeren Kindern nehmen<br />
können.<br />
Eine Oberschule <strong>mit</strong> einer derart hohen Zahl<br />
von Außenstellen ist abzulehnen, was auch<br />
das Kultusministerium in einem Gespräch<br />
erklärt hat.<br />
Auf die Profilierung im Bereich der Berufsorientierung<br />
soll in jedem Fall zurückgegriffen<br />
werden (s. o.). Das dürfte auch leicht fallen, da<br />
Lehrkräfte der GHS Unterlüß voraussichtlich<br />
Lehrkräfte der künftig für die Gemeinde Unterlüß<br />
zuständigen Oberschule werden.<br />
Gemeinde/HRS Hambühren (11.07.2011) Antwort der Kreisverwaltung (26.07.2011)<br />
(…) Wir bitten Sie, auch im Namen aller Eltern (…) auch<br />
in Hambühren einen Oberschulstandort einzurichten.<br />
Dafür werben wir <strong>mit</strong> folgenden Argumenten:<br />
Die Einführung der Oberschule in Niedersachsen sollte<br />
es den Schulträgern ermöglichen, bei geringer werdenden<br />
Schülerzahlen Schulstandorte im Sek-I-Bereich zu<br />
erhalten!<br />
Die Vorgaben für die Oberschule ohne gymn. Zweig<br />
erlauben insofern auch zweizügige Oberschulen <strong>mit</strong><br />
mindestens 44 Schülern je Jahrgang. Diese Zahl ist laut<br />
Gutachten <strong>mit</strong>telfristig gesichert!<br />
Im Schuljahr 2011/12 werden ca. 60 Hambührener Schü-<br />
(…) ich bedauere die Entscheidung der Gemeinde Hambühren,<br />
das zentral gelegene Gebäude in der Versonstraße<br />
6 nicht als künftige Grundschule in Betracht zu ziehen<br />
und diese Option zumindest näher zu prüfen. Meine eigenen<br />
Planungen werde ich entsprechend ausrichten.<br />
Auf Ihre Eingabe vom 08. Juli 2011 antworte ich wie folgt:<br />
Qualitative Anforderungen / Möglichkeit einer Oberschule<br />
Hambühren<br />
Am Standort Hambühren könnte zwar eine zweizügige<br />
Oberschule im vorhandenen Gebäudebestand unter Nutzung<br />
des Erdgeschosses im Varielbau geführt werden.<br />
Da<strong>mit</strong> werden jedoch die unabhängig voneinander sowohl<br />
13
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
ler eine Haupt- bzw. Realschule besuchen.<br />
Die Kreisverwaltung hatte Ihnen [den Mitgliedern des<br />
Kreistages] bis vor wenigen Monaten angesichts hoher<br />
Schülertransportkosten von Hambühren nach Winsen<br />
oder <strong>Celle</strong> die Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes<br />
<strong>mit</strong> einem zusätzlichen Anbau für die HRS Hambühren<br />
vorgeschlagen. Davon sind für ca. 240.000 € die<br />
beiden neuen Fachräume Biologie und Chemie incl.<br />
Sammlungsraum Anfang Mai im Gebäude II (dem „Varielbau“)<br />
in Betrieb genommen worden. Bereits davor<br />
waren dort 280.000 € in Heinzung und Dach investiert<br />
worden.<br />
Das soll jetzt alles wieder abgerissen werden?<br />
Wir bitten Sie, folgende Option <strong>mit</strong> in Ihre Überlegungen<br />
einzubeziehen:<br />
1. Das Erdgeschoss von Gebäude II wird weiterhin <strong>mit</strong><br />
genannten Fachräumen sowie vorhandenen Klassen-<br />
und Sozialräumen genutzt.<br />
2. Für die erforderliche Mensa wird das Foyer im<br />
EG/Gebäude II genutzt.<br />
Da<strong>mit</strong> besteht für einen zukünftigen Ganztagsbetrieb<br />
keine Notwendigkeit weitere Räumlichkeiten zu schaffen!<br />
Die Aussage des Gutachters nach 15 neuen Räumen im<br />
Falle des Erhaltes des Standortes wäre da<strong>mit</strong> obsolet!<br />
(Der Gutachter: „Die HS/RS ist hälftig saniert und müsste<br />
hälftig neu gebaut werden (Ersatz für Varielbau/Gebäude<br />
II“).<br />
Mit dem neu geschaffenen Technik-/Werkenbereich, der<br />
neuen Lehrküche, dem neuen PC- sowie Physikraum<br />
sowie des neuen Freizeitbereich [sic] im gerade neu<br />
sanierten Gebäude I und den neuen Biologie- und Chemieräumen<br />
kann auch Hambühren zu einem „Gewinner“<br />
der Schulreform zählen. Die investierten Millionen würden<br />
sich dann auch für den Kreis „rentieren“.<br />
Eine zusätzliche Option wäre, die Wietzer Schüler dem<br />
Standort Hambühren zuzuweisen.<br />
Bei der Prognose nicht eingerechnet ist die vom Land<br />
beabsichtigte inklusive Beschulung, beginnend <strong>mit</strong> dem<br />
1. Schuljahr ab 2012/13. Diese hätte dann für den 5.<br />
Jahrgang erstmalig ab dem Schuljahr 2016/17 Auswirkungen<br />
(…).<br />
Die Schule bietet bereits jetzt freiwillige <strong>Angebot</strong>e im<br />
Nach<strong>mit</strong>tagsbereich an. Bei Einführung der bereits im<br />
November 2010 beim <strong>Landkreis</strong> beantragten ganztagsgebundenen<br />
Oberschule sind unterrichtsergänzende<br />
<strong>Angebot</strong>e im Konzept vorgesehen. (…)<br />
Der Schulelternrat hat in seiner Sitzung am 15.06.2011<br />
einstimmig die Beibehaltung der Beschulung im Sek-I-<br />
Bereich in Hambühren gefordert.<br />
Nach Vorstellungen des Gutachters sollen die beiden<br />
Grundschulen im Gebäude der HRS zusammengefasst<br />
werde. Dieses hätte wiederum große Umbaukosten zu<br />
Folge, die wir nicht für sinnvoll halten.<br />
Der Rat der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung<br />
am 23.0606.2011 <strong>mit</strong> großer Mehrheit beschlossen, an<br />
den Standorten der beiden Hambührener Grundschulen<br />
durch den Gutachter, die Landesschulbehörde als auch die<br />
Kreisverwaltung erarbeiteten Größenanforderungen für<br />
eine qualitativ gut aufgestellte Oberschule, nämlich die<br />
langfristig gesicherte Dreizügigkeit, nicht erfüllt. Im Rahmen<br />
der vom <strong>Landkreis</strong> durchgeführten Beteiligung der Schulen<br />
haben andere Schulleiter diese Einschätzung geteilt und<br />
sich gegen die Aufrechtherhaltung eigenständiger zweizügiger<br />
Schulangebote ausgesprochen. Erschwerend kommt<br />
für den Standort Hambühren hinzu, dass selbst die, für die<br />
Genehmigung einer „Kleinst-Oberschule“ notwendigen 48<br />
Schüler/innen pro Jahrgang nach den vorliegenden Daten<br />
langfristig nicht erreicht werden.<br />
Mit Blick auf die jetzige Versorgung <strong>mit</strong> Lehrerstunden ist<br />
anzumerken, dass diese vor dem Hintergrund einer überwiegend<br />
dreizügigen Schule gewährt wurde und bei einer<br />
Zweizügigkeit <strong>mit</strong> erheblichen Einschränkungen zu rechnen<br />
ist. Da<strong>mit</strong> wären Unterrichtsausfall, teilweise Notwendigkeit<br />
der Erteilung fachfremden Unterrichts, geringe Attraktivität<br />
der Schule für Lehrkräfte etc. vorprogrammiert.<br />
Angesichts der Nähe zu Winsen (Aller) und <strong>Celle</strong> sind für<br />
Schüler/innen aus Hambühren auch künftig in kurzer Distanz<br />
und Zeit wohnortnah gelegene Oberschulen erreichbar.<br />
Diese Oberschulen werden aufgrund ihrer Größe deutlich<br />
leistungsfähiger sein als eine kleine zweizügige Oberschule<br />
in Hambühren, die zudem <strong>mit</strong> einem gymnasialen<br />
Zweig in Winsen (Aller) konkurrieren müsste.<br />
Einrichtung einer Oberschule Hambühren zu Schuljahr<br />
2011/2012<br />
Dem Wunsch der Schule vom 23. November 2010, zum<br />
Schuljahr 2011/2012 in eine Oberschule umgewandelt zu<br />
werden, konnte vor Fertigstellung des Schulgutachtens<br />
durch den externen Gutachter nicht nachgekommen werden,<br />
ohne dem Ergebnis der Schulstrukturuntersuchung<br />
vorzugreifen und dieses ggf. ungewollt in Frage zu stellen.<br />
Oberschule einschließlich der Schüler/innen aus Wietze<br />
Auch die Gemeinde Wietze hat ein Interesse daran, die<br />
Schüler/innen aus Hambühren in Wietze zu beschulen.<br />
Unabhängig von dieser konträren Interessenlagen ist dies<br />
keine Option, da keine der drei Westkreisgemeinden, auch<br />
nicht Winsen (Aller), ein ausreichendes Schülerpotenzial<br />
für eine eigene, langfristig mindestens dreizügige Oberschule<br />
aufweist. Insgesamt ist daher nur eine Lösung für<br />
den gesamten Westkreis möglich.<br />
Zudem kann die Einbeziehung der Schüler/innen aus Wietze<br />
weitere Anbauten für eine höhere Zügigkeit erforderlich<br />
machen, die im Rahmen des Schulstrukturvorhabens soweit<br />
wie möglich vermieden werden sollen.<br />
Auswirkungen inklusiver Beschulung<br />
Die quantitative Bedeutung der Inklusion für allgemein<br />
bildende Schulen wird oftmals überschätzt. Zum kommenden<br />
Schuljahr werden insgesamt 7 Schüler/innen aus<br />
Hambühren eine Förderschule <strong>mit</strong> dem Schwerpunkt Lernen<br />
in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 besuchen. Angesichts<br />
derart niedriger Förderschülerzahlen wäre für den Schulstandort<br />
Hambühren durch die inklusive Beschulung nicht<br />
<strong>mit</strong> nennenswert steigenden Schülerzahlen zu rechnen.<br />
Im Übrigen ist kalkulatorisch bereits eine 100 %ige Inklusi-<br />
14
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
ab dem nächsten Schuljahr ein Ganztagsangebot einzurichten<br />
und die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu<br />
schaffen. Rat und Verwaltung der Gemeinde haben<br />
keine Absicht, diese in Zukunft aufzugeben und in die<br />
Versonstraße zu verlagern.<br />
Vor Ort besteht ebenfalls die einhellige Auffassung, dass<br />
auch für Hambühren ein <strong>Angebot</strong> im Sekundar-I-Bereich<br />
erhalten werden muss.<br />
Diese Entscheidung wurde dem Ersten Kreisrat (…) in<br />
einem gemeinsamen Gespräch von Bürgermeister und<br />
Fraktionsspitzen des Rates der Gemeinde Hambühren<br />
am 30.06.2011 nochmals erläutert.<br />
Wir bitten Sie dieses bei Ihrer Entscheidung zu bedenken<br />
und auch dem Grundzentrum Hambühren für die<br />
weitere Entwicklung ein wohnortnahes Schulangebot bis<br />
zur 10. Kasse zur Verfügung zu halten (…).<br />
on berücksichtigt, da stets 100 % aller in einer Gemeinde<br />
geborenen Kinder auf die allgemeinen Schulen verteilt<br />
werden. Auch diese rechnerisch 100 %ige Inklusion führt<br />
nicht zu einer gesicherten Dreizügigkeit einer eigenständigen<br />
Oberschule in Hambühren.<br />
Nachnutzung der Versonstraße 6<br />
Ich sehe keineswegs den Abriss eines Gebäudes auf dem<br />
Gelände der Versonstraße 6 als Konsequenz der Aufgabe<br />
des Schulstandortes. Im Gegenteil: Das Fachamt prüft<br />
vielmehr, ob und inwieweit alternative schulische Nutzungsmöglichkeiten<br />
an diesem Standort bestehen.. Abgesehen<br />
davon, dass die Fachausstattung der neu eingerichteten<br />
naturwissenschaftlichen Fachräume für den Zeitraum<br />
einer auslaufenden Beschulung ohnehin noch benötigt<br />
wird, zeichnet sich auch hierfür eine Nachnutzung ab.<br />
Schülervertretung Ernestinum (04.07.2011) Antwort der Kreisverwaltung (01.08.2011)<br />
(…) Bitte stimmen Sie einer Verlegung/Fusion dieser Traditionsschule<br />
nicht zu, sondern setzen Sie sich für den Erhalt und<br />
die Fortentwicklung des Gymnasiums Ernestinum am derzeitigen<br />
Standort Schulzentrum Burgstraße ein. (…)<br />
Mit seinen vier Gymnasien unterschiedlicher Schwerpunkte<br />
und Standorte zeichnet sich <strong>Celle</strong> durch ein vielfältiges Bildungsangebot<br />
aus. Das Ernestinum trägt einen großen Teil zu<br />
dieser Vielfalt bei. Der besondere Schwerpunkt liegt auf einer<br />
klassisch humanistischen Bildung. Insbesondere das <strong>Angebot</strong><br />
der Sprachen Altgriechisch und Hebräisch ist im <strong>Celle</strong>r Raum<br />
einzigartig und erfreut sich großer Beliebtheit (…)<br />
Einen weiteren attraktiven Schwerpunkt bildet das umfangreiche<br />
<strong>Angebot</strong> von naturwissenschaftlichen Fächern. (…) Das<br />
<strong>Angebot</strong> aller naturwissenschaftlichen Leistungskurse ist bei<br />
uns fortdauernd gesichert.<br />
Obwohl das Bildungsangebot der Schule unbestritten anspruchsvoll<br />
ist, führt dies durch entsprechende Maßnahmen<br />
wie individuelle Betreuung, gezielte Förderung, exzellente<br />
Beratung, Einbezug von außerschulischen Experten, eine<br />
extrem angenehme Lernatmosphäre (…), stetige Unterrichtsevaluation<br />
und eine systematische Fortentwicklung trotzdem<br />
zu einer sehr geringen Durchfallquote beim Abitur.<br />
Hinzu kommt die Standortfrage der Schule. Diese ist äußerst<br />
verkehrsgünstig gelegen und bietet so<strong>mit</strong> für alle Schülerinnen<br />
und Schüler der Oststadt sowie des Südostlandkreises hervorragende<br />
Anfahrtsbedingungen. Alle anderen drei Gymnasien<br />
befinden sich hingegen im Westen der Stadt. (…)<br />
(…) vor dem Hintergrund der gesunkenen Anwahl des<br />
Gymnasiums Ernestinum in den letzten Jahren und<br />
da<strong>mit</strong> der Gefahr seines Bestandes hat der Gutachter<br />
als mögliche Handlungsalternative einen Umzug an<br />
einen anderen Standort in Erwägung gezogen. In die<br />
dadurch freiwerdenden Räumlichkeiten am Standort<br />
Burgstraße könnte nach seinen Vorstellungen dann<br />
eine große Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig und<br />
Anschluss an eine gymnasiale Oberstufe erfolgen.<br />
Um das spezielle <strong>Angebot</strong> des Gymnasiums Ernestinum<br />
zu erhalten, hat er weitergehend angeregt, dass<br />
das Hermann-Billung-Gymnasium die Schwerpunkte<br />
fortführen könne.<br />
Der Schulvorstand des Ernestinum hat auf die Vorschläge<br />
des Gutachters reagiert und sich in seiner<br />
Sitzung vom 22. Juni 2011 entschieden, sich entsprechend<br />
den veränderten Rahmenbedingungen auszurichten.<br />
Insbesondere hat sich der Schulvorstand<br />
dahingehend positioniert, eine zentral angelegte Oberstufe<br />
für die Abgänger/innen der gymnasialen<br />
Oberschulzweige zu bilden bzw. die bereits vorhandene<br />
Oberstufe entsprechend den Bedürfnissen der<br />
Schüler/innen der Oberschule zu gestalten.<br />
Ich begrüße das und bin vor dem Hintergrund der<br />
angestrebten Kooperationen <strong>mit</strong> den Oberschulen der<br />
Auffassung, dass das Schulzentrum Burgstraße den<br />
für das Ernestinum geeigneten Standort darstellt.<br />
Stadt <strong>Celle</strong> (19.07.2011) Antwort der Kreisverwaltung<br />
(29.07.2011)<br />
(…) Soweit es die Grundschulen in der Stadt <strong>Celle</strong> betrifft, bestätige ich Ihnen auf<br />
diesem Wege, dass die Verwaltung der Stadt <strong>Celle</strong> in eine gründliche Auswertung<br />
der Empfehlungen von Herrn Krämer-Mandeau eintritt und danach denkbare<br />
Schlussfolgerungen <strong>mit</strong> den hiesigen Ratsgremien bespricht. Dabei bewirkt die<br />
anstehende Kommunalwahl zeitliche eine gewisse Verzögerung. Veränderungen<br />
sind deshalb wohl kaum bereits zum Schuljahr 2012/13 zu erwarten. Denn realistischer<br />
Weise kann sich der neu zusammengesetzte Schulausschuss erst Anfang<br />
kommenden Jahres inhaltlich <strong>mit</strong> den Fragestellungen auseinandersetzen. Die<br />
Empfehlungen des Gutachtens sind jedoch in einigen Punkten im Bereich der<br />
weiterführenden- bzw. der Förderschulen in der Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es von<br />
Entscheidungen der Stadt <strong>Celle</strong> abhängig. Insbesondere sind hierbei folgende<br />
Standorte betroffen:<br />
Soweit Sie dort die interkommunale<br />
Vereinbarung aus dem Jahr<br />
2003 ansprechen, habe ich Ihre<br />
Bemerkungen <strong>mit</strong> Erstaunen zur<br />
Kenntnis genommen. Wenn Sie<br />
die (etwaige) Errichtung von Oberschulen<br />
im Stadtgebiet als<br />
Verstoß gegen diese Vereinbarung<br />
bewerten und den <strong>Landkreis</strong><br />
zur Vertragstreue ermahnen, kann<br />
das ja nur heißen, dass Sie das<br />
dreigliedrige Schulsystem vor Ort<br />
15
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
- GS Vorwerk und GS Garßen<br />
- GS Nadelberg und GS Waldweg<br />
- GS Altstadt<br />
- GS Neustadt und GS Blumlage<br />
- Katholische Grundschule<br />
- GS Klein Hehlen<br />
Ohne den Ratsgremien und der politischen Diskussion vorgreifen zu wollen,<br />
schätze ich die Wahrscheinlichkeit als eher gering ein, dass es zu Entscheidungen<br />
im Sinne der Empfehlungen kommen wird. (…)<br />
Ungeachtet der offenbar aus dem Kreistag geäußerten Erwartung, die Oberschule<br />
zügig einzuführen bin ich in Absprache <strong>mit</strong> Herrn Oberbürgermeister Mende<br />
gehalten, Sie zu bitten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Dies darf ich<br />
kurz erläutern.<br />
Nach der im Jahr 2003 geschlossenen Vereinbarung zur Übernahme der Schulträgerschaft<br />
hat sich der <strong>Landkreis</strong> verpflichtet, das dreigliedrige Schulsystem in<br />
der Stadt <strong>Celle</strong> zu erhalten, solange gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.<br />
Ferner wurde vereinbart, die (anstehende) Schulreform innerhalb der Stadt<br />
<strong>Celle</strong> in enger Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Celle</strong> zu planen und umzusetzen.<br />
Dies halten wir nach wie vor für erforderlich und bieten Ihnen unsere Zusammenarbeit<br />
an.<br />
Wir halten an diesen vertraglichen Regelungen fet und gehen davon aus, dass<br />
sich auch der <strong>Landkreis</strong> vertragstreu verhalten will. Dementsprechend sind auch<br />
Beschlüsse des <strong>Landkreis</strong>es, die sich auf das Bildungsangebot in der Stadt auswirken<br />
können <strong>mit</strong> uns in enger Zusammenarbeit zu entwickeln. Dafür stehen wir<br />
gern zur Verfügung..<br />
Wir Ihnen weiter bekannt ist, hat in der Stadt <strong>Celle</strong> im vergangenen Jahr eine<br />
intensive Diskussion zur Übertragung der Schulträgerschaft stattgefunden. Zwar<br />
hat sich hierfür keine Mehrheit gefunden. Gleichwohl fanden die dafür sprechenden<br />
inhaltlichen Gründe erhebliche Beachtung. Dies können Sie daran erkennen,<br />
dass der Rat den Wunsch geäußert hat, zukünftig enger in die Planungen einbezogen<br />
zu werden. Deshalb strebte der Beschluss die Gründung eines Zweckverbandes<br />
an.<br />
Mit dem gleichen Beschluss wurde die Verwaltung da<strong>mit</strong> beauftragt, eine Übertragung<br />
der Hauptschulen zu erreichen. Mit Blick auf die drei Wochen später von der<br />
Landesregierung angestoßenen [sic] Entwicklung, die zur Einführung der Oberschule<br />
führte und die zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Erarbeitung des Gutachtens<br />
haben wir übereinstimmend die Gespräche hierüber ausgesetzt. Nun ist<br />
der Zeitpunkt, dies wieder aufzugreifen. Denn bei einer Einführung von Oberschulen<br />
ginge der Beschluss ins Leere. Ich bin da<strong>mit</strong> beauftragt, eine erneute Gremienbefassung<br />
<strong>mit</strong> diesem Thema vorzubereiten und würde mich gerne <strong>mit</strong> Ihnen<br />
darüber austauschen.<br />
erhalten wissen wollen. Diese<br />
Position passt allerdings nicht <strong>mit</strong><br />
der Forderung des Herrn Oberbürgermeisters<br />
nach Schaffung<br />
einer (Integrierten) Gesamtschule<br />
in <strong>Celle</strong> zusammen, einer Forderung<br />
übrigens, die ihrerseits <strong>mit</strong><br />
der Vereinbarungsrechtslage nicht<br />
in Einklang zu bringen ist.<br />
Davon abgesehen, gehen Sie von<br />
falschen Voraussetzungen aus.<br />
Die o. g. Vereinbarung hinderte<br />
den <strong>Landkreis</strong> keineswegs an der<br />
Errichtung von Oberschulen. Die<br />
Oberschule ist nämlich eine<br />
Schulform des dreigliedrigen<br />
Schulsystems, weil die Haupt- und<br />
die Realschule, ggfs. auch das<br />
Gymnasium, sich in ihr durchaus<br />
abbilden (vgl. § 10a Abs. 2 und 3<br />
NSchG), und zwar im Gegensatz<br />
zur Gesamtschule (§ 12 Abs. 1<br />
NSchG).<br />
Dass die anstehende Schulstrukturreform<br />
im Vereinbarungssinne<br />
allein die Schulstrukturreform<br />
nach Abschaffung der Orientierungsstufe<br />
meint und gemeint hat,<br />
werden Sie im Ernst nicht bestreiten.<br />
Bei der Umsetzung des Biregio-Gutachtens<br />
ist die Stadt <strong>Celle</strong><br />
deshalb – wie geschehen – prinzipiell<br />
nicht anders zu beteiligen<br />
als die übrigen kreisangehörigen<br />
Gemeinden auch. Für Ihr Kooperationsangebot<br />
danke ich Ihnen<br />
trotzdem.<br />
Da die Hauptschulzweige im<br />
Stadtgebiet aller Voraussicht nach<br />
ihre organisatorische Eigenständigkeit<br />
verlieren werden, kommt<br />
eine Veränderung der Schulträgerschaft<br />
insoweit nicht (mehr) in<br />
Betracht. Gespräche hierüber<br />
wären sinnlos.<br />
Gemeinde Faßberg (14.07.2011) Stellungnahme d. Kreisverwaltung<br />
Gründe für die Einrichtung einer Oberschule in Faßberg<br />
Bei der Vorstellung des beabsichtigten Schulgutachtens war hervorgehoben<br />
worden, dass nicht nur die Schülerzahlen ausschlaggebend sein<br />
werden, sondern auch örtliche Besonderheiten, die Schulgebäude und<br />
deren Zustand bzw. die Möglichkeit der Aufnahme von neuen Schulformen<br />
und das Vorhalten des Bildungsangebots in der Fläche bei<br />
einer Entscheidung Berücksichtigung finden werden.<br />
1. Ergebnis der Schulstrukturplanung der Fa. biregio, Bonn vom<br />
Juni 2011<br />
Nach dem Gutachten war eine Oberschule in Faßberg <strong>mit</strong> Verbund zu<br />
Eschede angedacht. Da dieses aber räumlich zu weit auseinander<br />
liegt, ist es auch aus Escheder Einschätzung nicht realisierbar. So<strong>mit</strong><br />
muss aus Faßberger Sicht nach einer anderen Möglichkeit gesucht<br />
Zu 1. Den Aussagen kann zugestimmt werden.<br />
Zu 2. Eine singuläre, zweizügige Außenstelle<br />
der Klassen 5 und 6 in Hermannsburg ist<br />
nicht sinnvoll. Für alle Standorte <strong>mit</strong> einer<br />
solchen Außenstelle ist eine Grundschule<br />
am Standort vorgesehen. Ziel ist, eine Kooperation<br />
zwischen Grundschule und Oberschul-Außenstelle<br />
zu etablieren, die einen<br />
nahtlosen Übergang ermöglicht. Dies ist in<br />
Wietze, Faßberg und Eschede (jeweils Außenstellen<br />
für die Klassen 5 und 6) möglich,<br />
in Hermannsburg und Hambühren aufgrund<br />
der jedoch nicht.<br />
16
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
werden. Im Vorgespräch <strong>mit</strong> dem <strong>Landkreis</strong> am 04.07.2011 wurde<br />
abweichend vom Gutachten eine Organisationsform zwischen Unterlüß,<br />
Hermannsburg und Faßberg angedacht. Die Schülerzahlen bzw.<br />
die Geburtenzahlen sind in Faßberg und Hermannsburg ähnlich, Unterlüß<br />
hat schon auf Grund der Einwohnerzahl für eine weiterführende<br />
Schule keine Basis.<br />
2. Baulicher Zustand der derzeitigen Grundschule und Realschule<br />
Faßberg<br />
Der bauliche Zustand der Schule in Faßberg wurde bisher, auch in der<br />
Schulentscheidung vor nicht ganz 2 Jahren, von allen und jetzt auch<br />
von der Fa. biregio unbestritten als vorbildlich eingestuft. Auch energetisch<br />
ist die Schule gut ausgerichtet, die Umrüstung der Heizung über<br />
ein Blockheizkraftwerk gespeist <strong>mit</strong> Gas über eine Biogasanlage steht<br />
an.<br />
Zudem ist in Faßberg die Peter-Härtling-Schule beheimatet, die im<br />
Eigentum des <strong>Landkreis</strong>es steht. Perspektivisch wird sich durch die<br />
anstehende Inklusion ein Wegfall der Förderschulen und ein Leerstand<br />
ergeben. Aus raumwirtschaftlichen Überlegungen wäre eine Übersiedlung<br />
der Grundschule in das Gebäude der Förderschule möglich und<br />
die Schule am Lerchenweg würde problemlos die Oberschule für diese<br />
Region aufnehmen können. Gegebenenfalls kann wie in anderen Modellen<br />
ein Verbleib der 5-6 Klassen in Hermannsburg in Erwägung<br />
gezogen werden.<br />
3. Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften und<br />
anstehende Bundeswehrreform<br />
Zu dieser Frage ist das Schreiben des Standortältesten Faßberg vom<br />
Januar 2010 beigefügt. Dieses Schreiben hat <strong>mit</strong> der anstehenden<br />
Bundeswehrreform noch mehr an Bedeutung gewonnen. Aus Sicht der<br />
Bundeswehr würde eine Schlechterstellung des Schulangebots in der<br />
Stadtortgemeinde ein kontraproduktives Signal in der Standortfrage<br />
bedeuten. Hier ist ein klares kommunales Bekenntnis zu den Standortgemeinden<br />
unabdingbar und andere Entscheidungen hätten negative<br />
Auswirkungen für die gesamte Region. Nur eine entsprechende Entscheidung<br />
in diesem Bereich kann das Bemühen der Gemeinde Faßberg<br />
und des Fliegerhorsten [sic] und dessen Führung um den Erhalt<br />
des Standortes untermauern.<br />
4. Bestehendes Leitbild der Gemeinde Faßberg<br />
Die Bemühungen Fassbergs [sic] sind darauf ausgerichtet, das vom<br />
Rat verabschiedete Leitbild zu erfüllen. Schwerpunkt ist die Ausrichtung<br />
auf ein familienfreundliches Umfeld für die Bundeswehr, das<br />
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Astrium. Die<br />
erfolgreiche und vorbildliche Arbeit wurde jüngst bei der Fahnenbandverleihung<br />
durch den Innenminister Schünemann ausdrücklich herausgestellt.<br />
Wird in Hermannsburg lediglich eine Oberschulaußenstelle<br />
eingerichtet, bedeutet dies<br />
eine eingeschränkte Kooperation <strong>mit</strong> dem in<br />
Hermannsburg ansässigem Gymnasium. Ziel<br />
der Einrichtung von Oberschulen (auch ohne<br />
gymnasialen Zweig) ist jedoch, soweit wie<br />
möglich einen guten Übergang in die allgemein<br />
bildenden und beruflichen Gymnasien<br />
zu ermöglichen. Dafür ist die örtliche Nähe<br />
sehr hilfreich.<br />
Zudem ist bei Einrichtung der Hauptstelle in<br />
Faßberg <strong>mit</strong> Wanderungstendenzen aus<br />
Hermannsburg nach Bergen, zur Oberschule<br />
<strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig zu rechnen, wenn in<br />
Hermannsburg kein Oberschulangebot bis<br />
Klasse 10 vorhanden ist. Es muss nur eine<br />
geringe Zahl von Hermannsburgern von<br />
dieser Möglichkeit gebrauch machen, um die<br />
Dreizügigkeit einer Oberschule Faßberg-<br />
Hermannsburg <strong>mit</strong> Stammhaus in Faßberg<br />
insgesamt zu gefährden.<br />
Um den guten baulichen Zustand des Gebäudes<br />
der jetzigen Grundschule und Realschule<br />
fortnutzen zu können, prüft die Kreisverwaltung,<br />
ob dort eine Förderschule Geistige<br />
Entwicklung eingerichtet werden kann.<br />
Das in Faßberg vorhandene Lehrschwimmbecken<br />
und die relative Nähe zu den <strong>Landkreis</strong>en<br />
Soltau-Fallingbostel, Uelzen und<br />
Gifhorn sind hier von großem Vorteil.<br />
Zu 3. Die Auswirkungen erscheinen bei<br />
Zusammenfassung am Standort Faßberg<br />
größer. So ist neben den Gründen zu 2., die<br />
die gesamte Oberschule „Nordost“ <strong>mit</strong><br />
Stammhaus Faßberg gefährden würden<br />
auch Hermannsburg Wohnort vieler Soldaten<br />
des Standortes Faßberg.<br />
Zu 4. Die Aufhebung eines Schulstandortes<br />
ist keine Entscheidung gegen eine Gemeinde<br />
oder kein Symbol einer vermeintlich<br />
schlechten Arbeit der Gemeinde. Sie ist<br />
vielmehr dem unbestreitbar zurückgehendem<br />
Schülerpotenzial geschuldet, dar sich<br />
bereits in der Aufhebung des Hauptschulzweiges<br />
Faßberg niederschlug.<br />
Elternvertreter RS Faßberg (01.07.2011) Stellungnahme der Kreisverwaltung<br />
Die Fraktionen im Gemeinderat Fassbergs haben über die Gemeindeverwaltung<br />
die Errichtung einer eigenständigen Oberschule<br />
ohne gymnasialen Zweig in Faßberg beantragt. (…) Der Schulvorstand<br />
der Realschule Faßberg stimmt diesem Antrag zu.<br />
Zu diesem Entschluss haben u. a. folgende Überlegungen geführt:<br />
1.1 (…) Werden Schulen geschlossen, hat das für das kulturelle<br />
Leben in den betroffenen Gemeinden katastrophale Auswirkungen.<br />
Denn die Kinder und Jugendlichen werden sich (Ganztagsschulangebote)<br />
vermehrt am kulturellen <strong>Angebot</strong> des Schulortes<br />
orientieren. Schule und das da<strong>mit</strong> verbundene kulturelle <strong>Angebot</strong><br />
sind wesentliche Säulen für die Bewertung von Familien, die sich<br />
Die Aufhebung von Schulen hat nicht das Ziel die<br />
Standortgemeinden zu schwächen. Gleichwohl<br />
liegt ihre Ursache sehr wohl in den Standortgemeinden<br />
selbst begründet. Nämlich in den Geburtenzahlen.<br />
In den Nordkreisgemeinden Faßberg,<br />
Unterlüß und Hermannsburg sind die Geburten<br />
vom Einschulungsjahrgang 2007/2008 zum Einschulungsjahrgang<br />
2016/2017 um 32 % gesunken.<br />
So stehen künftig nur noch gut 130 Schülerinnen<br />
und Schüler (statt fast 200; Fünfklässler ab<br />
2011/2012) zur Verfügung. Nach den vom Gutachter,<br />
der Kreisverwaltung und der Landesschulbehörde<br />
ausgearbeiteten Merkmalen, rechtfertigt<br />
17
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
am Ort niederlassen, oder eben nicht. Die Einwohnerstruktur hat<br />
wiederum direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Primär-, Sekundär,<br />
und Teritärarbeitsplätze. (…) So geht es uns darum darzustellen,<br />
dass eine Situation nicht isoliert betrachtet werden darf<br />
sondern, dass die Einbeziehung möglichst vieler Aspekte zu einem<br />
nicht zur kurzfristig guten Ergebnis führt, das möglichst<br />
nachhaltig ist.<br />
1.2 (…) Die Zahl der auszubildenden Soldaten wird nach derzeitigen<br />
Informationen auch nach der bevorstehenden Bundeswehrstrukturreform<br />
nicht wesentlich sinken (…) Das lässt für Faßberg<br />
die Annahme zu, dass sich der negative demografische Trend<br />
nicht in dem Maße auswirken wird, wie es in anderen Gemeinden<br />
der Fall ist. (…)<br />
1.3 (…) Die Inklusion von Förderschülern lehnen wir ab, da es<br />
kein begleitendes Konzept gibt und diesen Schülern besondere<br />
Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. (…) Perspektivisch ist<br />
an anderer Stelle die Möglichkeit zu betrachten, das Gymnasium<br />
in Hermannsburg zu belassen, die Realschule in Faßberg auch<br />
für Hermannsburg und Unterlüß zu konzentrieren und die Hauptschule<br />
für diese Gemeinden nach Unterlüß zu verlegen. Da in<br />
Faßberg die Peter-Härtling-Förder-Schule [sic] aufgelöst wird,<br />
wären Kapazitäten in ausreichender Menge vorhanden und könnten<br />
der Grundschule als Unterkunft dienen. Für die betroffenen<br />
Gemeinden wäre das sicherlich nicht nur <strong>mit</strong>telfristig ein Gewinn.<br />
2.1 Die Eltern Fassbergs haben ein Interesse an einem starken<br />
Gymnasialstandort. Durch die Aufteilung der Kapazitäten auf<br />
Hermannsburg und Bergen, würde Hermannsburg Kapazitäten an<br />
Schülern, Lehrern und in der Folge natürlich an fachlichen Ausrichtungen,<br />
etc. verlieren. Das kann nicht im Interesse der Faßberger<br />
Eltern liegen, die ihren Kindern, die die Sek I verlassen,<br />
ein möglichst breite <strong>Angebot</strong> ermöglichen möchten. Zudem steht<br />
zu vermuten, dass der beschlossene Abzug der britischen Soldaten<br />
bis 2020 einen erheblichen Einwohnerverlust zur Folge haben<br />
wird und da<strong>mit</strong> ein Rückgang von „sekundären“ Arbeitsplätzen<br />
(Produzierendes Gewerbe und Baugewerbe) sowie der „tertiären“<br />
Arbeitsplätze (Dienstleistungen, Gebietskörperschaften, Kredit<br />
und Versicherungen, Verkehr und Nachrichten) zu erwarten ist.<br />
Das alles ohne Nachnutzungskonzept!<br />
diese Geburtenzahl lediglich die Vorhaltung einer<br />
weiterführenden, dreizügigen Oberschule neben<br />
dem Gymnasium in Hermannsburg. Dem Vorschlag<br />
zu 1.3 die Realschule in Faßberg, die<br />
Hauptschule in Unterlüß und das Gymnasium in<br />
Hermannsburg zu belassen kann auch aus diesem<br />
Grund nicht gefolgt werden.<br />
Zu 1.2: Nach Informationen der Kreisverwaltung<br />
wird die Zahl der Soldaten am Standort Faßberg<br />
voraussichtlich um wenigstens ein Fünftel reduziert,<br />
wodurch noch weniger Schülerpotenzial zur<br />
Verfügung steht. Die Reduzierung des Standortes<br />
wird die anderen Wohnortgemeinden – vornehmlich<br />
Hermannsburg – ähnlich treffen wie die Gemeinde<br />
Faßberg.<br />
Die Schülerinnen und Schüler aus Bergen und<br />
Lohheide werden weiterhin das uneingeschränkte<br />
Recht haben, das Gymnasium in Hermannsburg<br />
zu besuchen. Zudem besteht in Bergen noch nicht<br />
erschlossenes Gymnasialpotenzial. Insgesamt ist<br />
nicht da<strong>mit</strong> zu rechnen, dass das räumlich und<br />
personell hervorragend aufgestellte Christian-<br />
Gymnasium im Wettbewerb <strong>mit</strong> einem gymnasialen<br />
Oberschulzweig in Bergen unterliegen und<br />
seine <strong>Angebot</strong>sbreite in erheblichem Maße reduzieren<br />
müsste.<br />
Bezogen auf die Einwohnerzahlen hat sich Faßberg<br />
vor Einrichtung der örtlichen Realschule im<br />
Verhältnis zum Kreisdurchschnitt übrigens besser<br />
entwickelt als nach ihrer Einrichtung. So stieg die<br />
Einwohnerzahl von 1998 bis 2003 um 3,2 % (LK-<br />
Ø +0,9 %), während sie von 2004 bis 2010 um 5,7<br />
% fiel (LK-Ø -2,3 %). Ein Kausalzusammenhang –<br />
beispielsweise durch „Fluchtbewegungen“ in<br />
Wohnorte <strong>mit</strong> anderen, vermeintlich „besseren“<br />
Realschulen – besteht hier aus meiner Sicht zwar<br />
nicht, jedoch machen diese Werte deutlich, dass<br />
auch Standorte ohne breites Schulangebot vor Ort<br />
attraktiver sein können als der Durchschnitt.<br />
������������������������������������������ Antwort der Kreisverwaltung (25.07.2011)<br />
Mit Interesse haben wir erfahren, dass der<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> sich <strong>mit</strong> dem Gedanken befasst,<br />
die Anne-Frank-Schule <strong>mit</strong> der Hermann-Ehlers-Realschule<br />
zur neuen „Oberschule<br />
Bergen“ zusammenzuschliessen.<br />
Uns sind die Hintergründe welche zu diesen<br />
Überlegungen geführt haben nicht bekannt.<br />
Wir nehmen dies jedoch <strong>mit</strong> einer gewissen<br />
sorge zur Kenntnis. Wir würden es ausserordentlich<br />
bedauern, wenn ausgerechnet in<br />
Bergen der Name Anne Frank nicht mehr<br />
präsent wäre. Unsere Stiftung hat eine grosse<br />
Verbundenheit <strong>mit</strong> Ihrer Region, welche u.a.<br />
durch die Austragung der Anne Frank Friedenstage<br />
manifestiert wird.<br />
Es liegt uns fern, uns in Angelegen einzumischen,<br />
welche uns zugegebenermassen<br />
nichts angehen. Trotzdem möchten wir Sie<br />
bitten, den Entscheid zu überdenken und<br />
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Juni 2011, in dem Sie mir Ihre<br />
Sorge hinsichtlich der Namenserhaltung der Anne-Frank-Schule in<br />
Bergen <strong>mit</strong>teilen.<br />
Die Bevölkerungsentwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> macht es erforderlich,<br />
die Schulstruktur zukunftsorientiert und leistungsfähig umzubauen.<br />
Die Einführung der Oberschule als Reaktion auf den demographischen<br />
Wandel und die stetig sinkenden Schülerzahlen bietet dem<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als Schulträger nunmehr die Möglichkeit, die Schullandschaft<br />
auf die künftigen Erfordernisse auszurichten. Aus diesem<br />
Grunde wurde ein externer Gutachter beauftragt, hierfür Vorschläge<br />
zu entwickeln. Ein Vorschlag geht dahin, die Haupt- und die Realschule<br />
in Bergen zur Oberschule zu fusionieren.<br />
Abgesehen davon, dass der Kreistag Ende August über die Umsetzung<br />
der Vorschläge des Gutachters entscheiden wird, ist diese Neuorganisation<br />
sowohl für die dann aufzulösende Anne-Frank-<br />
Hauptschule als auch die Hermann-Ehlers-Realschule <strong>mit</strong> dem Verlust<br />
ihres Namens verbunden. Eine Entscheidung bezüglich des neuen<br />
Namens der Oberschule in Bergen kann erst nach Gründung der<br />
neuen Oberschule erfolgen. Das Vorschlagsrecht für die Namenge-<br />
18
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
dabei die Symbolik und die Ausstrahlung von<br />
Anne Frank in Bergen nicht zu vergessen.<br />
Wir danken Ihnen bestens für Ihr Wohlwollen.<br />
bung liegt dann beim neuen Schulvorstand.<br />
Ich bin <strong>mit</strong> Ihnen der Auffassung, dass der Name Anne Frank ggfs.<br />
auch unter veränderten schulorganisatorischen Bedingungen in Bergen<br />
als Schulname erhalten bleiben muss. Dafür werde ich mich<br />
einsetzen.<br />
�������������������������������������������� Antwort der Kreisverwaltung (26.07.2011)<br />
Wie uns <strong>mit</strong>geteilt wurde, wird erwogen die Anne-<br />
Frank-Schule/Hauptschule Bergen <strong>mit</strong> einer anderen<br />
Schule zusammenzulegen. Dabei wird sie<br />
möglicherweise den Namen „Anne Frank“ verlieren.<br />
Wir sind darüber sehr besorgt und bitten Sie<br />
hier<strong>mit</strong> darum, sich für den Erhalt des Namens<br />
einzusetzen.<br />
Wir sind überzeugt, dass der Name des berühmten<br />
jüdischen Mädchens auch für die neue Schule<br />
ein wichtiges Zeichen setzen wird! Das Schicksal<br />
von Anne Frank regt Jugendliche und Erwachsene<br />
dazu an, sich für Freiheit, Gleichberechtigung<br />
und Demokratie zu engagieren und Rassismus<br />
und Diskriminierung entschieden entgegen zu<br />
treten.<br />
Die Erinnerung an Anne Frank und alle Opfer des<br />
Holocaust ist und bleibt eine wichtige Aufgabe<br />
und Sie können dazu einen Beitrag leisten! Gerade<br />
in Bergen, in dessen Nähe Anne Frank umgekommen<br />
ist, darf ihrem Andenken nicht geschadet<br />
werden. Auch die Presse würde einen Verlust des<br />
Namens sicherlich <strong>mit</strong> großer Kritik aufnehmen.<br />
Bitte lassen Sie mich wissen, was wir tun können,<br />
da<strong>mit</strong> eine Schule in Bergen auch in Zukunft en<br />
Namen „Anne Frank“ trägt.<br />
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Das Schulgutachten für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> hat bei<br />
vielen Eltern, Freunden und Förderern des Christian-<br />
Gymnasiums für Empörung gesorgt. Eine Stärkung<br />
der Gymnasien wie sie das Kultusministerium<br />
vorsieht bei gleichzeitiger Einführung von Oberschulen<br />
ist für den Nordkreis <strong>Celle</strong> aus dem jetzigen<br />
Gutachten nicht zu erkennen.<br />
Wir befürworten die Einrichtung von Oberschulen<br />
im Nordkreis <strong>Celle</strong> ausschließlich ohne gymnasialen<br />
Zweig aus folgenden Gründen:<br />
1. Bedingt durch den demographischen Wandel<br />
ergeben sich ohnehin zurückgehende Schülerzahlen,<br />
die dann zu erheblichen Nachteilen für die<br />
individuelle Bildung von Schülerinnen und Schülern<br />
des Christian-Gymnasiums führen, wenn zusätzlich<br />
ein gymnasiales <strong>Angebot</strong> im Nordkreis eingerichtet<br />
wird.<br />
2. Nach Aussage des Schulgutachters würden die<br />
Oberstufenschüler nach Klasse 10 des gymnasialen<br />
Zweiges nicht die Gymnasiale Oberstufe des Christian-Gymnasiums<br />
besuchen sondern nach <strong>Celle</strong><br />
gehen. Da ein Gymnasium ab einer bestimmten<br />
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Juli 2011, in dem Sie uns<br />
Ihre Sorge hinsichtlich der Namenserhaltung der Anne-Frank-<br />
Schule in Bergen <strong>mit</strong>teilen.<br />
Die demographische Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> macht es<br />
erforderlich, die Schulstruktur zukunftsorientiert und leistungsfähig<br />
zu gestalten. Die vom Landesgesetzgeber eröffnete Einführung<br />
der Oberschule als Reaktion auf den demographischen Wandel<br />
und die stetig sinkenden Schülerzahlen bietet dem <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Celle</strong> als Schulträger nunmehr die Möglichkeit, die Schullandschaft<br />
auf die künftigen Erfordernisse auszurichten. Aus diesem<br />
Grunde wurde ein externer Gutachter beauftragt, Vorschläge für<br />
eine Neuausrichtung der Schulstruktur zu entwickeln und zu unterbreiten.<br />
Als ein Ergebnis dieser Untersuchung schlägt der Gutachter<br />
u.a. vor, die Haupt- und die Realschule in Bergen zur Oberschule<br />
zu fusionieren.<br />
Abgesehen davon, dass der Kreistag Ende August über die Umsetzung<br />
der Vorschläge des Gutachters entscheiden wird, ist<br />
diese Neuorganisation sowohl für die dann aufzulösende Anne-<br />
Frank-Hauptschule als auch die Hermann-Ehlers-Realschule <strong>mit</strong><br />
dem Verlust ihres Namens verbunden. Eine Entscheidung bezüglich<br />
des neuen Namens der Oberschule in Bergen wurde noch<br />
nicht getroffen; das Vorschlagsrecht für die Namengebung obliegt<br />
dem neuen Schulvorstand.<br />
Ich darf Ihnen aber an dieser Stelle versichern, dass ich mich für<br />
Ihren Wunsch einsetzen werde, bei der Namensgebung der Schule<br />
den Namen Anne Frank zu erhalten.<br />
Stellungnahme der Kreisverwaltung<br />
Auffällig ist, dass zwar eine erhebliche Zahl von Schülerinnen<br />
und Schülern (zum Schuljahr 2010/2011: 32 = 28 % der Jahrgangsquote)<br />
aus dem Gebiet der Stadt Bergen jährlich das<br />
Christian-Gymnasium besucht, jedoch nur wenige Schülerinnen<br />
und Schüler dort auch die Hochschulreife tatsächlich erwerben.<br />
So erlangten 2010 lediglich acht Schülerinnen und Schüler aus<br />
dem Gebiet der Stadt Bergen das Abitur am Christian-<br />
Gymnasium [Anm.: zehn inkl. Lohheide], was einem Anteil von<br />
12 % des gesamten Abiturjahrganges entsprach. Die Zahl der<br />
Schülerinnen und Schüler aus Bergen verringert sich bis zum<br />
Abitur also stetig und ist im Abschlussjahr deutlich unterrepräsentiert.<br />
Einerseits besteht in Bergen ein weiteres Potenzial für Gymnasialschüler,<br />
andererseits sind Schüler/innen aus Bergen und<br />
Lohheide am Gymnasium Hermannsburg seit vielen Jahren<br />
besonders erfolglos. Werden einerseits neue Schüler/innen<br />
erschlossen, während andere – die <strong>mit</strong> hoher Wahrscheinlichkeit<br />
im Laufe der Jahre scheitern würden – das Gymnasium<br />
Hermannsburg gar nicht erst besuchen, hat dies Netto für das<br />
Gymnasium kaum Auswirkungen.<br />
Die Befürchtung, dass das Christian-Gymnasium bei Einrichtung<br />
eines gymnasialen Zweiges in Bergen tatsächlich einen<br />
Zug verlieren könnte, ist nach den Erfahrungen des Gutachters<br />
19
Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />
unteren Schülerzahl nur noch zwei Profile (sprachlich<br />
und mathematisch -naturwissenschaftlich) in der<br />
Oberstufe anbieten kann, würden Schüler schon ab<br />
Klasse 5 das CGH nicht mehr besuchen, weil sie<br />
das Gesellschaftliche Profil (ca. 50 % eines Jahrgangs)<br />
nicht wählen können.<br />
3. Voraussetzung für individuelles Lernen ist ein<br />
individuelles <strong>Angebot</strong>, das nur möglich ist, wenn<br />
Schulen eine gewisse Größe haben.<br />
Wir wollen das Hermannsburger Christian-<br />
Gymnasium in seiner jetzigen Form (vier- bis<br />
fünfzügig) erhalten und<br />
- seine Vielfalt (Bläser- und Chorklassen, zahlreiche<br />
AG-<strong>Angebot</strong>e, Comenius-Projekt, Schüleraustausch,<br />
Naturerlebnistage, Multimediaunterricht,<br />
Klassen- u. Kursfahrten)<br />
- seine Nachhaltigkeit (aus dem Leitbild der<br />
Schule zu ersehen, nämlich die vier Säulen aus<br />
Bildung und Erziehung; Lehr- und Lernkultur;<br />
Schulgemeinschaft und Persönlichkeitsentwicklung)<br />
- seine Qualität (WELL-Klassen, Talent-<br />
Förderung, Auszeichnungen von Leistungen,<br />
z.B. „Jugend forscht!“, sehr gut ausgestattete<br />
Lern- und Arbeitsräume) sichern und weiterentwickeln.<br />
Wir erhoffen uns durch diese Unterschriften-Aktion<br />
(ca. 630), dass Sie, meine Damen und Herren, sich<br />
vor einer Entscheidung über Veränderungen des<br />
gymnasialen Bildungsangebotes im Nordkreis darüber<br />
im Klaren werden, welche negativen Auswirkungen<br />
und weitreichenden Konsequenzen die<br />
Einführung eines gymnasialen Zweiges an einer<br />
Oberschule im Nordkreis für die Schülerinnen und<br />
Schüler, die ein gymnasiales <strong>Angebot</strong> nutzen wollen,<br />
zur Folge hat.<br />
Natürlich haben wir auch aus der Presse erfahren,<br />
dass die Verantwortlichen der Politik in Hermannsburg<br />
die Herausforderung annehmen und das<br />
Schulgutachten zunächst akzeptieren wollen. Trotzdem<br />
bitten wir Sie, bevor Sie eine Entscheidung<br />
treffen, um sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten.<br />
in anderen Bundesländern unbegründet. Schülerinnen und<br />
Schüler <strong>mit</strong> klarer Gymnasialempfehlung werden demzufolge<br />
weiterhin an den Gymnasien angemeldet, falls die Entfernung<br />
zur Schule nicht allzu groß ist. Dies deckt sich auch <strong>mit</strong> den<br />
Aussagen verschiedener Elternvertreter des Christian-<br />
Gymnasiums in der Einwohnerfragestunde in der Sitzung des<br />
Schul- und Kulturausschusses am 9. Juni 2011.<br />
Mit Blick auf die sehr geringe Abiturientenzahl aus Bergen kann<br />
– selbst wenn alle Abiturienten (acht im Jahr 2010; s. o.) eine<br />
zentrale Oberstufe in <strong>Celle</strong> besuchen – nicht von einer deutlichen<br />
Schwächung des Christian-Gymnasiums ausgegangen<br />
werden.<br />
Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Oberschulschülerinnen<br />
und -schüler an den Oberstufen der allgemein bildenden<br />
Gymnasien beschult werden. Dies kommt <strong>mit</strong> Blick auf die geographische<br />
Lage insbesondere für die Gymnasien in Hermannsburg<br />
und Lachendorf in Betracht. Eine enge Kooperation<br />
– einschließlich Lehreraustausch – ist gleichwohl zwingende<br />
Voraussetzung, da die 10. Klasse der Oberschulen bereits die<br />
Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe darstellt. Weiterhin<br />
ist für die Akzeptanz einer solchen Lösung durch die Eltern<br />
ein „Paradigmenwechsel“ einiger allgemein bildenden Gymnasien<br />
<strong>mit</strong> dem Ziel einer geringeren Selektivität notwendig. Zudem<br />
wird Ängsten entgegenzuwirken sein, da verhältnismäßig<br />
wenige Schülerinnen und Schüler einer Oberschule in großen<br />
Sekundarstufen II <strong>mit</strong> vielen, einander bereits lange vertrauten<br />
Schülerinnen und Schülern eines Gymnasiums zusammenkommen<br />
werden.<br />
Alle Gymnasien sind in der Prognose – auch neben gymnasialen<br />
Oberschulzweigen – so stabil, dass sie in einen Wettbewerb<br />
eintreten können. Würden die Gymnasien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />
ihre Selektivität im Interesse einer positiven Entwicklung der<br />
Abiturquote dem Landesschnitt anpassen, wäre auch bei mehreren<br />
gymnasialen Oberschulzweigen nicht <strong>mit</strong> deutlich niedrigeren<br />
Abiturientenzahlen an einzelnen Gymnasien zu rechnen.<br />
Das Gymnasium Hermannsburg geht <strong>mit</strong> den bestmöglichen<br />
Startvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Größe, Personal, zentrale<br />
Lage im Nordkreis) in den Wettbewerb. Jede/r Schüler/in<br />
aus Bergen und Lohheide wird auch künftig das uneingeschränkte<br />
Recht haben das Gymnasium in Hermannsburg zu<br />
besuchen. Es ist aus Sicht der Kreisverwaltung praktisch ausgeschlossen,<br />
dass das Gymnasium trotz dieser hervorragenden<br />
Bedingungen und der für die Zukunft vorgesehenen Fördermaßnahmen<br />
im Wettbewerb <strong>mit</strong> dem kleinen, langsam aufbauenden<br />
gymnasialen Zweig einer Oberschule in Bergen nicht<br />
bestehen kann.<br />
20
Zukunftsfeste Schulstruktur<br />
für Niedersachsen<br />
<strong>mit</strong> der neuen Oberschule<br />
Hannover, 15. März 2011<br />
I. Langfristige Schulstruktur für Niedersachsen<br />
13<br />
11 + 12<br />
5 – 10<br />
1 – 4<br />
Gymnasiale<br />
Oberstufe<br />
Sekundarbereich<br />
I<br />
Gymnasium<br />
Berufliches Gymnasium<br />
(<strong>mit</strong> erweitertem Sekundarabschluss I)<br />
Sekundarbereich I<br />
mind. 3-zügig<br />
(eher zweiggegliedert)<br />
Sekundarbereich I<br />
mind. 2-zügig<br />
(eher jahrgangsgegliedert)<br />
<strong>mit</strong> gym. <strong>Angebot</strong> ohne gym. <strong>Angebot</strong><br />
Oberschule<br />
Schullaufbahnempfehlung/Elternentscheidung<br />
Grundschule<br />
selbstständige<br />
Realschule<br />
Fachoberschule,<br />
Berufsfachschule,<br />
BEK, BVJ<br />
(je nach Abschluss)<br />
selbstständige <br />
Hauptschule<br />
Gymnasiale<br />
Oberstufe<br />
Sekundarbereich<br />
I<br />
(Integrierte)<br />
Gesamtschule<br />
Duale<br />
Ausbildung<br />
5 – 10<br />
1 – 4<br />
1<br />
2
II. Merkmale Oberschule<br />
• Oberschule kann auf Antrag des Schulträgers<br />
zum Schuljahresbeginn 2011/2012 bei der<br />
Niedersächsischen Landesschulbehörde<br />
beantragt werden (Antragsfrist: 31.05.2011)<br />
• Einrichtung des gymnasialen <strong>Angebot</strong>s nur <strong>mit</strong><br />
Zustimmung des für das Gymnasium<br />
zuständigen Schulträgers<br />
II. Merkmale Oberschule<br />
• Oberschule ohne gymnasiales <strong>Angebot</strong><br />
mindestens zweizügig (mind. 48 Schüler je<br />
Schuljahrgang – diese Zahl darf bis 31.05.2015<br />
unterschritten werden, wenn gleichzeitig eine<br />
zusammengefasste HRS aufgehoben wird)<br />
• Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> <strong>Angebot</strong><br />
mindestens dreizügig (mind. 75 Schüler, darunter<br />
mind. 27 Gymnasialschüler)<br />
• Mindestschülerzahlen: Nachweis über 10 Jahre<br />
3<br />
4
II. Merkmale Oberschule<br />
• teilgebundene oder offene Ganztagsschule<br />
• Ganztagsunterricht beginnend ab<br />
5. Schuljahrgang aufsteigend<br />
• Oberschule erhält halbe Stelle für eine<br />
sozialpädagogische Fachkraft<br />
• Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte:<br />
max. 25,5 Wochenstunden<br />
• Schülerhöchstzahl: 28<br />
III. Organisatorische Ausgestaltung<br />
Ausgestaltung der Oberschule:<br />
• überwiegend schulzweigbezogen,<br />
• möglich ist auch überwiegend<br />
jahrgangsbezogener oder kursdifferenzierter<br />
Unterricht<br />
5<br />
6
IV. Schwerpunktbildungen im 9. und 10.<br />
Schuljahrgang der Oberschule<br />
• starke Berufsorientierung, berufspraktische<br />
Elemente sowie enge Zusammenarbeit <strong>mit</strong><br />
berufsbildenden Schulen<br />
• Profile „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit<br />
und Soziales“ sowie „Zweite Fremdsprache“<br />
• 10. Schuljahrgang des gymnasialen <strong>Angebot</strong>s<br />
als Einführungsphase der gymnasialen<br />
Oberstufe<br />
V. Übergang und Durchlässigkeit<br />
• Wechsel zwischen Schulzweigen oder<br />
fachleistungsdifferenzierten Kursen und Übertritt<br />
am Ende der Oberschule in berufsbildende<br />
Schule oder gymnasiale Oberstufe gewährleistet<br />
• Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach<br />
zwölf und allgemeine Hochschulreife nach zwölf<br />
oder dreizehn Jahren<br />
7<br />
8
• Abschlüsse:<br />
– Hauptschulabschluss,<br />
– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,<br />
– Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,<br />
– Erweiterter Sekundarabschluss I.<br />
9
Zuständiges Amt: 0081/2011<br />
Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />
Beratungsgegenstand:<br />
VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />
Neufassung der Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des<br />
Sekundarbereichs I im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />
Beratungsfolge TOP<br />
22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />
6<br />
23.08.2011 Kreisausschuss<br />
25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />
§ 36 Abs. 2 S. 3 NLO<br />
Vorschlag der Verwaltung:<br />
Der Kreistag beschließt, die „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für Schulen des<br />
Sekundarbereichs I (Kapazitätsfestlegung)“ gemäß der Anlage neu zu fassen.<br />
Kurze Sachdarstellung:<br />
Mit Einführung der Oberschulen zum Schuljahr 2012/2013 werden die Hauptschulen,<br />
Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige keine neuen Schüler/innen mehr<br />
aufnehmen. Die für letztere Schulen bzw. Schulzweige festgelegten Höchstkapazitäten sind<br />
deshalb überflüssig. Sie sollen durch die vorgeschlagene Neuregelung aufgehoben werden.<br />
Die Kapazität von Oberschulen darf nach dem Nds. Schulgesetz nicht beschränkt werden,<br />
sodass entsprechende kreisrechtliche Regelungen nicht vorgesehen sind. Erhalten bleibt die<br />
Kapazitätsobergrenze für die in einem gemeinsamen Schulbezirk gelegenen Gymnasien im<br />
Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong>. Die Kapazitäten werden einheitlich auf vier Züge festgelegt und da<strong>mit</strong><br />
für das Hermann-Billung-Gymnasium von drei auf vier Züge erhöht und für das Kaiserin-<br />
Auguste-Viktoria-Gymnasium von fünf auf vier Züge reduziert. Die angestrebte<br />
Gleichbehandlung aller <strong>Celle</strong>r Gymnasien im Wettbewerb untereinander kann da<strong>mit</strong> besser<br />
erreicht werden. Am Hermann-Billung-Gymnasium stehen <strong>mit</strong> Fertigstellung des Neubaus<br />
auch ausreichend Räume für die Vierzügigkeit aller Jahrgänge in Massivbauweise zur<br />
Verfügung.<br />
Anlage:<br />
Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />
(Kapazitätsfestlegung)
Festlegung von Aufnahmekapazitäten<br />
für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />
(Kapazitätsfestlegung)<br />
vom 25.08.2011.<br />
Der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> legt folgende<br />
Aufnahmekapazitäten fest:<br />
§ 1<br />
Oberschulen<br />
Die Kapazitäten für Oberschulen werden nicht begrenzt<br />
(§ 59a Abs. 3 NSchG).<br />
§ 2<br />
Gymnasien<br />
Die Kapazitätsobergrenze für folgende Gymnasien<br />
wird für die Klassen 5 bis 10 jeweils auf vier Züge<br />
pro Jahrgang festgelegt:<br />
1. Gymnasium Ernestinum, <strong>Celle</strong><br />
2. Hermann-Billung-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />
3. Hölty-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />
4. Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />
§ 3<br />
Überschreitung der Kapazitätsbeschränkung<br />
Eine über diese Kapazitätsfestlegung hinausgehende<br />
Zügigkeit bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung<br />
des Schulträgers.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
1 Diese Regelung tritt <strong>mit</strong> Wirkung vom 1. Mai 2012 in<br />
Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Festlegung von Aufnahmekapazitäten<br />
für die allgemeinbildenden Schulen<br />
des Sekundarbereichs I in der Fassung vom 9. März<br />
2010 außer Kraft.<br />
Wiswe<br />
Landrat
Zuständiges Amt: 0082/2011<br />
Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />
Beratungsgegenstand:<br />
VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />
Neufassung der Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> über die Schulbezirke<br />
Beratungsfolge TOP<br />
22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />
7<br />
23.08.2011 Kreisausschuss<br />
25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />
§ 36 Abs. 1 Nr. 5 NLO<br />
Vorschlag der Verwaltung:<br />
Der Kreistag beschließt die „Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> über Schulbezirke“ in der<br />
anliegenden Fassung.<br />
Kurze Sachdarstellung:<br />
Mit Einführung der Oberschulen zum Schuljahr 2012/13 und gleichzeitiger Aufgabe der<br />
Hauptschulen, Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige verlieren die für<br />
letztere Schulen bzw. Schulzweige gebildeten Schulbezirke ihre Wirkung. Sie sind daher<br />
aufzuheben, und zwar durch die neue Schulbezirkssatzung, die prinzipiell (Ausnahme s. u.)<br />
keine Schulbezirke für die Oberschulen vorsieht. Das gibt den Elternwillen frei. Die<br />
Erziehungsberechtigten können wählen, auf welche Oberschule ihr Kind gehen soll. Dazu<br />
bedarf es keiner (staatlichen) Genehmigung, die unter der Geltung von Schulbezirken und<br />
beim Besuch einer anderen als der nächsten, also zuständigen Schule erforderlich wäre und<br />
pädagogische oder Härtefallgründe voraussetzte. Um ein konkurrenzfähiges <strong>Angebot</strong><br />
unterbreiten zu können, werden alle Oberschulen auf mindestens drei Züge pro Klassenstufe<br />
ausgelegt.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> wird die Schülerbeförderung auch künftig entsprechend den<br />
gesetzlichen Vorgaben organisieren und die Fahrtkosten übernehmen. Wird statt der<br />
nächsten Schule eine weiter entfernte Schule der gleichen Schulform und Ausgestaltung<br />
(z. B. ebenfalls Oberschule <strong>mit</strong> Ganztagsangebot) angewählt, ist die Differenz zwischen den<br />
tatsächlichen Beförderungskosten und denen, auf die beim Besuch der nächsten Schule<br />
Anspruch bestünde, allerdings von den Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten als<br />
Interessensquote selbst zu tragen.<br />
�
Für die Oberschulen in <strong>Celle</strong> werden abweichend davon bis zum Ende des Schuljahres<br />
2013/14 befristete Schulbezirke geschaffen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die<br />
verpflichtenden Ganztagsangebote der Realschule Burgstraße und der Hauptschule<br />
Blumlage von der künftigen Oberschule Burgstraße/Blumlage nicht übernommen werden<br />
können; denn diese Schulform kann lediglich als teilweise verpflichtende Ganztagsschule<br />
geführt werden. Ohne Festlegung von Schulbezirken müsste die künftige Oberschule<br />
Burgstraße/Blumlage bereits zum Schuljahr 2012/13 zusätzlich ein Halbtagsangebot<br />
schaffen, was jedoch weder organisatorisch noch raumwirtschaftlich möglich ist. Mit<br />
Einrichtung eines weiteren Ganztagsangebotes durch eine andere Oberschule in <strong>Celle</strong> zum<br />
Schuljahr 2014/15 werden dann auch die Oberschulbezirke für das Gebiet der Kreisstadt<br />
überflüssig.<br />
Die Schulbezirke für die <strong>Celle</strong>r Gymnasien werden unverändert beibehalten. Das hat nach<br />
wie vor vornehmlich steuernde Funktion und dient einem ausgeglichenen Zugang zu den<br />
besonderen Bildungsangeboten der Gymnasien (Latein, Russisch, Spanisch) aus dem<br />
Stadtgebiet und aus der Fläche des <strong>Landkreis</strong>es.<br />
Anlage:<br />
Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> über Schulbezirke
Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />
über Schulbezirke<br />
(Schulbezirkssatzung)<br />
vom __.__.2011.<br />
Aufgrund der §§ 7 und 36 der Niedersächsischen<br />
<strong>Landkreis</strong>ordnung (NLO) vom 30. Oktober 2006<br />
(Nds. GVBl. S. 510) und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen<br />
Schulgesetzes (NSchG) vom 3.<br />
März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), in ihrer jeweils geltenden<br />
Fassung hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Celle</strong> am __.__.2011 folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Oberschulen<br />
(1) 1 Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong> Wohnsitz in der<br />
der Stadt <strong>Celle</strong> und den Ortschaften Wittbeck und<br />
Ohe, die das Halbtagsangebot einer Oberschule in<br />
Anspruch nehmen wollen, besuchen die Oberschule<br />
Auf der Heese/Neustadt oder alternativ die Oberschule<br />
Westercelle/Heese Süd. 2 Für beide Schulen<br />
wird ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet.<br />
(2) 1 Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong> Wohnsitz in der<br />
Stadt <strong>Celle</strong> und den Ortschaften Wittbeck und Ohe,<br />
die das Ganztagsangebot einer Oberschule in Anspruch<br />
nehmen wollen, besuchen die Oberschule<br />
Burgstraße/Blumlage. 2 Soll aus anderen Teilen des<br />
<strong>Landkreis</strong>es eine Oberschule <strong>mit</strong> Ganztagsangebot<br />
in <strong>Celle</strong> besucht werden, ist ebenfalls die Oberschule<br />
Burgstraße/Blumlage zu besuchen.<br />
(3) Die Schulbezirke nach Absatz 1 und 2 entfallen<br />
zum 1. August 2014.<br />
§ 2<br />
Gymnasien<br />
(1) 1 Für Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen<br />
5 und 6 <strong>mit</strong> Wohnsitz in der Stadt <strong>Celle</strong>, den<br />
Gemeinden Hambühren, Wietze und Winsen (Aller),<br />
der Samtgemeinde Wathlingen sowie in Hassel,<br />
Offen und Ohe wird ein gemeinsamer Schulbezirk<br />
gebildet. 2 Er umfasst die Gymnasien:<br />
1. Ernestinum in <strong>Celle</strong><br />
2. Hermann-Billung-Gymnasium in <strong>Celle</strong><br />
3. Hölty-Gymnasium in <strong>Celle</strong><br />
4. Kaiserin-Auguste-Viktoria Gymnasium in <strong>Celle</strong>.<br />
3 Schülerinnen und Schüler aus Hassel und Offen<br />
können alternativ das Christian-Gymnasium in Hermannsburg<br />
besuchen.<br />
(2) Für die ersten Wahlfremdsprachen Latein ab<br />
Klasse 5 umfasst der Schulbezirk des Gymnasiums<br />
Ernestinum in <strong>Celle</strong> das gesamte Kreisgebiet.<br />
(3) Für die zweite Pflichtfremdsprache Spanisch in<br />
den Klassen 5 und 6 umfasst der Schulbezirk des<br />
Hermann-Billung-Gymnasiums in <strong>Celle</strong> für einen Zug<br />
das Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong> und für einen weiteren<br />
Zug das Kreisgebiet <strong>mit</strong> Ausnahme der Stadt <strong>Celle</strong>.<br />
(4) Für die zweite Pflichtfremdsprache Russisch in<br />
den Klassen 5 und 6 umfasst der Schulbezirk des<br />
Hölty-Gymnasiums in <strong>Celle</strong> für einen halben Zug das<br />
Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong> und für einen weiteren halben<br />
Zug das Kreisgebiet <strong>mit</strong> Ausnahme der Stadt <strong>Celle</strong>.<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen<br />
(1) 1 Diese Satzung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft und<br />
gilt erstmalig für Schülerinnen und Schüler, die ab<br />
dem 1. August 2012 den fünften Schuljahrgang besuchen.<br />
2 Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festlegung<br />
von Schulbezirken für allgemein bildende<br />
Schulen des Sekundarbereichs I des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Celle</strong> vom 26. Februar 2004 in der Fassung vom 31.<br />
März 2011 außer Kraft.<br />
(2) 1 Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem<br />
1. August 2012 den Besuch einer Schule des Sekundarbereichs<br />
I aufgenommen haben und im<br />
Schuljahr 2012/13 nicht den fünften Schuljahrgang<br />
besuchen, gelten die Bestimmungen der Satzung<br />
über die Festlegung von Schulbezirken für allgemein<br />
bildende Schulen des Sekundarbereichs I des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Celle</strong> vom 26. Februar 2004 in der Fassung<br />
vom 31. März 2011 fort. 2 Dies gilt auch, wenn die<br />
nach altem Recht zuständige Schule bei Inkrafttreten<br />
dieser Satzung lediglich wegen eines Wohnsitzes<br />
außerhalb des Schulbezirks nicht besucht wurde.<br />
Wiswe<br />
Landrat