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mit gymnasialem Angebot - Landkreis Celle

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Zuständiges Amt: 0080/2011<br />

Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />

VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />

Beratungsgegenstand:<br />

Umsetzung des Schulstrukturgutachtens<br />

Beratungsfolge TOP<br />

22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />

5<br />

23.08.2011 Kreisausschuss<br />

25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />

§ 36 Abs. 2 S. 3 NLO<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Der Kreistag beschließt:<br />

1. Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> werden zum 1. August 2012 flächendeckend Oberschulen eingerichtet.<br />

2. Die Oberschulen werden an folgenden Standorten errichtet:<br />

� Region Nord (im Sinne des Schulstrukturgutachtens)<br />

• Bergen<br />

• Hermannsburg/Faßberg<br />

� Region Mitte<br />

• <strong>Celle</strong>: Auf der Heese/Neustadt<br />

• <strong>Celle</strong>: Burgstraße/Blumlage<br />

• <strong>Celle</strong>: Westercelle/Heese-Süd<br />

� Region Süd<br />

• Eicklingen<br />

• Lachendorf/Eschede<br />

• Wathlingen<br />

� Region West<br />

• Winsen (Aller)/Wietze<br />

3. Die Oberschulen Bergen, Wathlingen und Winsen (Aller) werden zum 1. August 2012 um<br />

gymnasiale <strong>Angebot</strong>e erweitert.<br />

4. Folgende Hauptschulen, Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige werden<br />

zum 1. August 2012 aufgehoben und künftig unter dem organisatorischen Dach der<br />

Oberschule geführt:<br />


� Region Nord<br />

• Hermann-Ehlers-Realschule Bergen<br />

• Schule im Örtzetal, Haupt- und Realschule Hermannsburg<br />

• Realschule an der Luftbrücke Faßberg<br />

� Region Mitte<br />

• Realschule Burgstraße, <strong>Celle</strong><br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Blumläger Schule, <strong>Celle</strong><br />

• Realschule Auf der Heese, <strong>Celle</strong><br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Neustädter Schule, <strong>Celle</strong><br />

• Realschule Westercelle, <strong>Celle</strong><br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Heese-Süd, <strong>Celle</strong><br />

� Region Süd<br />

• Hauptschule Wathlingen<br />

• Realschule Wathlingen<br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Eicklingen<br />

• Realschule Flotwedel, Eicklingen<br />

• Geschwister-Scholl-Schule, Hauptschule Lachendorf<br />

• Realschule Lachendorf<br />

• Schule an der Flohrmühle, Haupt und Realschule Eschede<br />

� Region West<br />

• Haupt- und Realschulzweig Wietze<br />

• Hauptschule Winsen (Aller)<br />

• Heinrich-Pröve-Realschule, Winsen (Aller)<br />

2<br />

5. Folgende Hauptschulzweige und Realschulzweige werden ab dem 1. August 2012 auslaufend<br />

beschult, soweit dies organisatorisch und – gemäß der Abstimmung <strong>mit</strong> der Landesschulbehörde<br />

- pädagogisch vertretbar ist:<br />

� Region Nord<br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Unterlüß<br />

• Anne-Frank-Hauptschule Bergen<br />

� Region Mitte<br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Groß-Hehlen, <strong>Celle</strong><br />

• Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Wietzenbruch, <strong>Celle</strong><br />

� Region West<br />

• Haupt- und Realschule Hambühren<br />

Über den Zeitpunkt der endgültigen Aufhebung wird zu gegebener Zeit entschieden.<br />

6. Die Schulen zu Zf. 4 und 5 dürfen zum 1. August 2012 keine neuen Jahrgänge einschulen.<br />

7. Für die Außenstelle der Oberschule Winsen (Aller)/Wietze wird ab 2015 geprüft, ob die<br />

Entwicklung der Schülerzahlen die Errichtung einer selbständigen Oberschule in Wietze<br />

rechtfertigt.<br />

8. Die in der Sachdarstellung unter Zf. IV erläuterten, durch die voraussichtliche demografische<br />

Entwicklung veranlassten Prüfungen sind gemäß dem dort ebenfalls genannten<br />

Zeitplan durchzuführen. Soweit die Prüfungen zusätzlichen schulorganisatorischen Handlungsbedarf<br />

ergeben, sind die erforderlichen politischen Beschlüsse vorzubereiten und<br />

einzuholen.<br />


3<br />

9. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Schulstrukturgutachtens weitere<br />

Vorschläge für den Bereich der Berufsbildenden Schulen sowie der Förderschulen zu erarbeiten.<br />

10. Die Kreisverwaltung stellt in Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Landesschulbehörde sicher, dass<br />

rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für die 5. Klassen zum Schuljahr 2012/13 flächendeckend<br />

Informationsveranstaltungen zur Schulform Oberschule durchgeführt werden.<br />

Sachdarstellung:<br />

Der Kreisausschuss hatte die Kreisverwaltung am 17. Juni 2011 beauftragt, bis zum 15. August<br />

2011 erste konkrete Beschlussvorschläge auf der Grundlage des Schulstrukturgutachtens<br />

zu unterbreiten, die notwendigen Beteiligungen sicherzustellen und die Umsetzung zum<br />

Schuljahr 2012/13 zu gewährleisten.<br />

Der erste, nachfolgend darzustellende Umsetzungsschritt konzentriert sich auf die flächendeckende<br />

Errichtung von Oberschulen zum 1. August 2012 im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong>.<br />

Im Rahmen der Beteiligung haben folgende Gespräche stattgefunden:<br />

I.<br />

• Zwischen der Kreisverwaltung und dem Vorstand des Kreiselternrates fand am 4. Juli<br />

ein Informationsgespräch statt.<br />

• Dem Kreisschülerrat wurden die Überlegungen zur Umsetzung des Schulstrukturgutachtens<br />

in einem Informationsgespräch am 13. Juli von der Kreisverwaltung vorgestellt.<br />

• Die Schulleiter/innen aller 42 kreiseigenen Schulen <strong>mit</strong> Sekundarstufen wurden zusammen<br />

<strong>mit</strong> bis zu zwei Vertreterinnen und Vertretern ihres Schulvorstandes (nach<br />

Wahl der Schulen Eltern, Schüler/innen oder Lehrkräfte) zu insgesamt vier Terminen in<br />

der Zeit vom 4. bis 12. Juli eingeladen und dort um Stellungnahme gebeten. Von der<br />

Einladung haben acht Schulen keinen Gebrauch gemacht.<br />

• In der Zeit vom 30. Juni bis 18. Juli hat die Kreisverwaltung Informationsgespräche <strong>mit</strong><br />

allen Hauptverwaltungsbeamten (bzw. <strong>mit</strong> deren Vertretern) der kreisangehörigen<br />

Kommunen geführt.<br />

Mit Stellungnahme vom 8. Juli haben die Bürgermeister der Stadt Bergen, der Gemeinden<br />

und Samtgemeinden einvernehmlich erklärt, dass sie die Errichtung einer Integrierten<br />

Gesamtschule (IGS) in <strong>Celle</strong> wegen der nachteiligen Auswirkungen auf die zukünftigen<br />

Oberschulen und Gymnasien derzeit ablehnen.<br />

• Die Landesschulbehörde wurde erstmals am 1. Juli beteiligt und in die Erarbeitung der<br />

Vorlage eingebunden. Darüber hinaus wurden verschiedene Rechtsfragen in einem Gespräch<br />

am 21. Juli <strong>mit</strong> dem Kultusministerium erörtert.<br />

• Ergänzend waren alle Interessierten eingeladen, sich schriftlich oder telefonisch an die<br />

Kreisverwaltung zu wenden. Davon wurde reger Gebrauch gemacht.<br />

• Weiterhin waren Mitarbeiter der Kreisverwaltungen Ansprechpartner bei verschiedenen<br />

Veranstaltungen vor Ort; so in Hambühren, Hermannsburg und Wienhausen.<br />


4<br />

Die vorgetragenen Einwände und Alternativ- bzw. Ergänzungsvorschläge wurden ausgewertet<br />

und ggf. berücksichtigt. Sie ergeben sich ihrem wesentlichen Inhalt nach ebenso wie die<br />

Stellungnahmen der Kreisverwaltung aus Anlage D.<br />

II.<br />

Das Schulstrukturgutachten und die darauf basierenden (ersten) Umsetzungsvorschläge der<br />

Kreisverwaltung haben zum Ziel, die kreiseigenen Schulen zukunftsfähig aufzustellen und<br />

den jungen Menschen namentlich in der Fläche des <strong>Landkreis</strong>es trotz ungünstiger demografischer<br />

Entwicklung dauerhaft beste Bildungschancen zu gewährleisten. Es geht insbesondere<br />

um die Schaffung von gut erreichbaren Schulen in pädagogisch sinnvoller Größe; denn<br />

nur hinreichend große Schulen sind in der Lage, vielfältige Unterrichtsangebote zu organisieren,<br />

breit angelegte Fördermaßnahmen vorzuhalten, den Weg hin zur Inklusion einzuschlagen<br />

und hochwertige Bildung zu ver<strong>mit</strong>teln.<br />

Die aktuellen Standortinteressen der kreisangehörigen Kommunen, so nachvollziehbar sie<br />

sind, müssen dahinter zurückstehen. Mittel- und erst recht langfristig dient eine zukunftsorientierte<br />

Schulstrukturreform aber auch und gerade diesen Interessen. Der (politische)<br />

Grundsatz „möglichst viele Schulen vor Ort“ kann angesichts zurückgehender Schülerzahlen<br />

in absehbarer Zeit nicht mehr gelten, weil er den Qualitätsansprüchen an Schule immer weniger<br />

genügt. Das Leitprinzip der kommenden Jahre heißt vielmehr „möglichst gute Schulen<br />

in der Nähe“. Gute Schulen in der Nähe nutzen letztlich aber allen Kommunen, und sie nutzen<br />

vor allem denjenigen, für die Schulen da sind – den Schülerinnen und Schülern.<br />

Die Oberschule (ObS) ist die geeignete Schulform, um die genannten Ziele zu erreichen.<br />

Deshalb wird vorgeschlagen, landkreisweit ein Netz von Oberschulen aufzubauen, und zwar<br />

zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nämlich zum Beginn des Schuljahres 2012/13.<br />

Die Oberschule entwickelt das dreigliedrige Schulsystem fort und soll im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

überall an die Stelle der bisherigen (isolierten oder organisatorisch zusammengefassten)<br />

Haupt- und Realschulangebote treten. Sie richtet sich an Schüler/innen, die ab dem Schuljahr<br />

2012/13 in den Sekundarbereich I eingeschult werden.<br />

Diejenigen Schüler/innen, die die Vorgängerschule(n) schon vor dem 1. August 2012 besucht<br />

haben, werden weiterhin nach den bis dahin geltenden curricularen Vorgaben unterrichtet,<br />

sei es in organisatorisch selbstständigen Einheiten oder sei es unter dem organisatorischen<br />

Dach der Oberschule.<br />

Im Folgenden wird erläutert, wie das Netz von Oberschulen aus Sicht der Kreisverwaltung in<br />

Abstimmung <strong>mit</strong> dem Schulstrukturgutachter gestaltet sein sollte, und zwar bezogen auf die<br />

einzelnen Betrachtungsräume des Gutachtens („Regionen“) und die von diesen Betrachtungsräumen<br />

jeweils umfassten Oberschulstandorte. Dabei ist eine Reihe von Prüfungs- und<br />

Bewertungsmaßstäben (Parameter) angelegt worden. Die Tabelle erläutert sie <strong>mit</strong> Blick auf<br />

die dann anschließende Einzeldarstellung.<br />

Qualität<br />

Parameter ObS-Typ Beschreibung/Definition<br />

ohne<br />

gymnasiales<br />

<strong>Angebot</strong><br />

(= Gy)<br />

Die qualitativen Anforderungen sind erfüllt, wenn eine<br />

Schule – einschließlich ihrer Außenstelle(n) – langfristig,<br />

d. h. bis zum Schuljahr 2019/2020, voraussichtlich mindestens<br />

70 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang aufnehmen<br />

kann und da<strong>mit</strong> gesichert mindestens dreizügig ist, wobei<br />

Außenstellen mindestens zweizügig sein müssen.<br />


5<br />

Die Dreizügigkeit ist erforderlich, um eine ausreichende<br />

Lehrerversorgung zu erhalten. Bei geringeren Zügigkeiten<br />

steht zu erwarten, dass Lehrkräfte fachfremden Unterricht<br />

erteilen müssen. Zudem wird nicht für alle Fächer eine<br />

Doppelversorgung möglich sein, sodass einzelne Fächer<br />

im Krankheitsfall komplett ausfielen bzw. von anderen<br />

Lehrkräften fachfremd unterrichtet werden müssten.<br />

Die zu erwartende Zügigkeit der Oberschulen ist unten<br />

jeweils angegeben. Wird in einzelnen Jahrgängen eine<br />

höhere oder niedrigere Zügigkeit erwartet, ist dies in eckigen<br />

Klammern angegeben (z. B. „�����“ für Vierzügigkeit).<br />

<strong>mit</strong> Gy Zusätzlich zur Dreizügigkeit außerhalb des gymnasialen<br />

Zweiges (s. o.) muss der gymnasiale Zweig aus Rechtsgründen<br />

langfristig einzügig <strong>mit</strong> mindestens 27 Schülerinnen<br />

und Schülern je Jahrgang sein<br />

Erreichbare Lage ohne Gy Die Schule gilt als erreichbar, wenn Omnibusse sie vom<br />

entferntesten Punkt ihres Einzugsbereiches und unter Berücksichtigung<br />

von Zwischenhalten innerhalb von 40 Minuten<br />

erreichen können. Die Werte von PKW-Routenplanern<br />

werden dazu – Basis sind Erfahrungswerte – um 30 %<br />

erhöht. Aufgrund besonders ungünstiger Fahrtrouten können<br />

diese Werte überschritten werden und auf einzelnen<br />

Relationen die Höchstgrenze des Nahverkehrsplanes erreichen.<br />

<strong>mit</strong> Gy Der gymnasiale Zweig gilt als erreichbar, wenn er unter<br />

o. g. Bedingungen innerhalb von 60 Minuten erreicht werden<br />

kann (Höchstzeit gemäß Nahverkehrsplan).<br />

Übergangsquoten ohne/<strong>mit</strong> Gy Auf Basis von Erfahrungswerten wird davon ausgegangen,<br />

dass durchschnittlich 60 % aller Schüler/innen den nichtgymnasialen<br />

Teil einer Oberschule besuchen werden. Dieser<br />

Wert ist um die durchschnittlichen Rückläuferzahlen<br />

aus den Gymnasien bereinigt. Für gymnasiale Oberschulzweige<br />

wird – in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium –<br />

jeweils eine Einzügigkeit angenommen.<br />

Integrative<br />

bzw. inklusive<br />

Beschulung<br />

./. Rechnerisch wird eine vollständige integrative bzw. inklusive<br />

Beschulung angenommen. Dies findet seinen Niederschlag<br />

darin, dass die angenommenen Übergangsquoten<br />

in die „Regelschulen“ stets 100 % der Geburtenzahlen<br />

erreichen.<br />

Schülerbeförderung ./. Wiedergegeben werden die im ersten Jahr eines vollen<br />

Aufbaus (also langfristig) zu erwartenden, in einem vereinfachten<br />

Verfahren er<strong>mit</strong>telten Schülerbeförderungskosten.<br />

Je Fahrschüler/in wird ein durchschnittlicher Jahreskartenpreis<br />

wie folgt berücksichtigt:<br />

• Stadtgebiet <strong>Celle</strong>: 350,-- Euro<br />

• Bis unter 12 Km: 500,-- Euro<br />

• Ab 12 Km: 650,-- Euro<br />

Maßgeblich ist die Entfernung von Orts<strong>mit</strong>te zu Orts<strong>mit</strong>te<br />

(nicht von Haustür zu Schultür). Veränderungen des Preisniveaus<br />

(wie Inflation) werden nicht berücksichtigt.<br />

Investitionen ./. Erforderliche Investitionen werden ausgewiesen und <strong>mit</strong><br />

ihrem vollen Wert angesetzt. Die haushaltsrechtlich gebotene<br />

Aufteilung auf den Abschreibungszeitraum unterbleibt<br />

aus Vereinfachungsgründen.<br />


6<br />

Gymnasialer Zweig <strong>mit</strong> Gy Gymnasiale Zweige werden eingerichtet, um Gebiete <strong>mit</strong><br />

entfernt liegendem Gymnasialangebot ortsnah zu versorgen<br />

oder um regional unbefriedigende Gymnasialübergangs-<br />

oder Abiturquoten zu erhöhen. Die Einrichtung kann<br />

jedoch nach den schulrechtlichen Vorgaben nur in Gebieten<br />

<strong>mit</strong> ausreichenden (= langfristig mindestens dreistelligen)<br />

Geburtenzahlen erfolgen.<br />

Die gymnasialen Zweige stellen keine <strong>Angebot</strong>sschulen<br />

dar. Es besteht keine schulrechtliche Notwendigkeit, allen<br />

Schüler/innen den Besuch eines gymnasialen Zweiges zu<br />

ermöglichen.<br />

Raumsituation ./. Es werden der Bestand laut Raumoptimierungskonzept des<br />

Gutachters der Spitzenbedarf sowie der langfristige Bedarf<br />

(im Schuljahr 2020/21) an Klassen- und Fachräumen ausgewiesen.<br />

In Form von mobilen Raumzellen („Container“)<br />

realisierte Räume werden nach einem „+“-Zeichen angegeben.<br />

Räume für Ganztagsangebote werden nicht ausgewiesen.<br />

Schulbezirke ./. Auf die Einrichtung von Schulbezirken für Oberschulen soll<br />

überwiegend verzichtet werden. Die bei den einzelnen<br />

Schulen angegebenen „Einzugsbereiche“ bezeichnen lediglich<br />

planerisch das Gebiet, aus dem vorwiegend <strong>mit</strong><br />

Anmeldungen zu rechnen ist und dessen Geburtenaufkommen<br />

daher Grundlage für die Prognose der Schülerzahlen<br />

sind.<br />

Dreigliedriges<br />

Schulwesen<br />

1. „Region Nord“<br />

Die Erziehungsberechtigten können wählen, auf welche<br />

Oberschule ihr Kind gehen soll. Wird statt der nächsten<br />

Schule eine weiter entfernte Schule der gleichen Schulform<br />

und Ausgestaltung (z. B. ebenfalls Oberschule <strong>mit</strong> Ganztagsangebot)<br />

angewählt, ist die Differenz zwischen den<br />

tatsächlichen Beförderungskosten und denen, auf die beim<br />

Besuch der nächsten Schule Anspruch bestünde, von den<br />

Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten als Interessensquote<br />

selbst zu tragen.<br />

./. Die Oberschule entwickelt das dreigliedrige Schulwesen<br />

fort, schafft es aber nicht ab. So kann die Oberschule – wie<br />

derzeit organisatorisch zusammengefasste Haupt- und<br />

Realschulen – Schulzweige ausbilden, die eine auch nach<br />

außen sichtbare Dreigliedrigkeit ermöglichen.<br />

Abweichend von den Empfehlungen des Gutachters soll auf eine gemeinsame Oberschule<br />

Faßberg/Eschede <strong>mit</strong> Unterricht einiger Jahrgänge in Faßberg und anderer Jahrgänge in<br />

Eschede verzichtet werden. Der Einzugsbereich einer solchen Schule wäre zu groß; alle<br />

Schüler/innen müssten jahrelang erhebliche Strecken zurücklegen. Die Entfernung zu den<br />

Schulstandorten beliefe sich auf direktem Wege auf bis zu 40 Kilometer.<br />

Eine gemeinsame Oberschule Bergen/Hermannsburg kann ohne eine Oberschule Faßberg/Eschede<br />

nicht mehr sinnvoll geschaffen und geführt werden. Mit vier Standorten (zwei<br />

in Bergen und jeweils einem in Hermannsburg und Faßberg) und gut 20 Km Entfernung<br />

könnten die Schulleitung, der Schulvorstand und die Konferenzen ihre Aufgaben nicht mehr<br />

ordnungsgemäß erfüllen, sodass in diesem Bereich zwei Oberschulen zu bilden sind - die<br />

eine in Bergen und die andere im Verbund Hermannsburg/Faßberg, wobei in Faßberg Schüler/innen<br />

der Jahrgänge 5 und 6 vornehmlich aus Faßberg unterrichtet werden.<br />


7<br />

Als Stammschule der Oberschule Hermannsburg/Faßberg wird Hermannsburg gewählt. Die<br />

Schulanlage liegt in der Nähe eines Gymnasiums, was für eine Kooperation in den höheren<br />

Jahrgangsstufen sinnvoll ist. Weiterhin müsste eine Oberschule <strong>mit</strong> Stammschule in Faßberg<br />

erst recht <strong>mit</strong> der Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Bergen konkurrieren – um Schüler/innen<br />

aus Hermannsburg. Schülerströme von Hermannsburg nach Bergen würden die<br />

Zügigkeit und da<strong>mit</strong> den Bestand einer solchen Oberschule insgesamt gefährden. Zudem ist<br />

eine singuläre Außenstelle für die Jahrgangsstufen 5 und 6 in der Harmsstraße 1 nicht sinnvoll.<br />

An allen anderen Standorten sind die Außenstellen im Gebäudekomplex <strong>mit</strong> einer<br />

Grundschule untergebracht, sodass die Jahrgänge 1 bis 6 aufeinander aufbauen können,<br />

was pädagogisch sinnvoll ist. Dies wäre am Standort Hermannsburg nicht möglich. Weiterhin<br />

könnte die Schulanlage in Faßberg – auch aufgrund des vorhandenen Lehrschwimmbeckens<br />

– als Standort für eine Förderschule <strong>mit</strong> dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung genutzt<br />

werden, die für den Nordkreis <strong>Celle</strong> und ggf. Teile der <strong>Landkreis</strong>e Heidekreis, Uelzen und<br />

Gifhorn in Betracht kommt. Dies wird von der Kreisverwaltung noch näher geprüft werden.<br />

Oberschule Bergen<br />

Standorte:<br />

Stammschule: Heinrich-Hellberg-Weg 14, 29303 Bergen<br />

Außenstelle: Amtland 28, 29303 Bergen<br />

Als Stammschule wird das Gebäude im Heinrich-Hellberg-Weg gewählt, da<br />

es über mehr Räume und eine Sporthalle verfügt. Die konkrete Organisation<br />

der Jahrgänge und Schulzweige kann der Schule überlassen bleiben.<br />

Einzugsbereich: Stadt Bergen, Gemeindefreier Bezirk Lohheide<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />

Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation:<br />

(<strong>mit</strong> einzügigem Gy-<br />

Zweig)<br />

Schülerpotenzial:<br />

(ohne Gy-Zweig;<br />

siehe Zf. III)<br />

Bestand ��������� Spitze bis 2019/20 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 27 11 28 27<br />

Fachräume 15 6 13 13<br />

Die Schule ist gesichert dreizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 138 165 158 165 120<br />

Für ObS 82 99 ����� 94 ����� 99 ����� 72<br />

Ganztag: Die Schule wird zur teilweise verpflichtenden Ganztagsschule ausgebaut und<br />

übernimmt da<strong>mit</strong> (teilweise) die Schwerpunkte der Anne-Frank-Hauptschule<br />

als Vorgängerschule.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />

Standorte:<br />

Bei voranschreitender Inklusion könnten am Standort Amtland 28 Räumlichkeiten<br />

der Käthe-Kollwitz-Schule zur Verfügung stehen.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Käthe-Kollwitz-Schule, Förderschule Lernen sowie<br />

körperliche und motorische Entwicklung in Bergen, kooperieren.<br />

Die Außenstelle wird dauerhaft benötigt.<br />

Stammschule: Harmsstraße 1, Hermannsburg<br />

Außenstelle: Lerchenweg 1, Faßberg<br />

Als bis zur 10. Klasse führendes Haupthaus wird das Gebäude in Hermannsburg<br />

gewählt, da die konkurrierende Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in<br />

Bergen andernfalls in erheblichem Umfang Schüler/innen aus Hermannsburg<br />

abzuziehen droht und da<strong>mit</strong> die Zügigkeit der Oberschule Faßberg/Hermannsburg<br />

insgesamt gefährdet wäre.<br />


Einzugsbereich:<br />

8<br />

Stammschule: Gemeinde Hermannsburg, Gemeinde Unterlüß,<br />

ab 7. Jahrgang außerdem: Gemeinde Faßberg<br />

Außenstelle: Gemeinde Faßberg für 5. und 6. Jahrgang<br />

Erreichbarkeit: Stammschule und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />

Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Stammschule:<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2018/19 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 18+7 21 18<br />

Fachräume 9 10 10<br />

Außenstelle Faßberg:<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2013/14 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 12 12 4<br />

Fachräume 11 8 4<br />

Schülerpotenzial: Die Stammschule ist ab dem 7. Jahrgang gesichert dreizügig:<br />

Schuljahr 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23<br />

Geburten 161 166 162 143 134<br />

7. Kl. ObS 97 ����� 100 ����� 97 ����� 86 80<br />

Die Stammschule wird im 5. und 6 Jahrgang zweizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 103 95 101 102 81<br />

5. Kl. ObS 62 ����� 57 60 ����� 61 ����� 48<br />

Die Außenstelle Faßberg wird im 5. und 6. Jahrgang zweizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 58 71 61 41 53<br />

5. Kl. ObS 35 43 37 25 ����� 32<br />

Ganztag: Die Schule wird als teilweise verpflichtende Ganztagsschule geführt und<br />

übernimmt da<strong>mit</strong> die Schwerpunkte der Vorgängerschule in Hermannsburg.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

2. „Region Mitte“<br />

Wenn auch ohne gymnasialen Zweig ist der Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />

eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem benachbarten Christian-<br />

Gymnasium zu empfehlen, um den eigenen Schüler/innen das Abitur nach<br />

13 Jahren zu ermöglichen.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Peter-Härtling-Schule, Förderschule Lernen in<br />

Faßberg, kooperieren.<br />

Die Außenstelle wird langfristig benötigt.<br />

Als Einzugsbereich werden jeweils die Bezirke der umliegenden Grundschulen verwendet.<br />

Die Schülerzahlen der kommenden Jahre in diesen Bereichen sind bekannt. Jedoch sind die<br />

Schüler/innen nicht an diese Zuordnungen gebunden.<br />

Die im Gutachten angesprochenen Optionen der weitergehenden Mitnutzung von Schulgebäuden<br />

der Stadt <strong>Celle</strong> (z. B. Grundschule Nadelberg für die Oberschule Westercelle/Heese-<br />

Süd) können gegenwärtig nicht gezogen werden, da die Stadt sich <strong>mit</strong> dieser Thematik erst<br />

im Verlauf des Jahres 2012 befassen wird. Daher werden ausschließlich Schulstandorte<br />

bzw. -anlagen berücksichtigt, über die der <strong>Landkreis</strong> unabhängig von Entscheidungen Dritter<br />

verfügen kann.<br />


9<br />

Das Gymnasium Ernestinum soll in Absprache <strong>mit</strong> dem Gutachter und entgegen dessen ursprünglicher<br />

Empfehlung nicht verlagert werden. Das Gymnasium hat sich bereit erklärt, als<br />

Oberstufe für die Oberschulen zu fungieren, und ist da<strong>mit</strong> in einem Schulzentrum – gemeinsam<br />

<strong>mit</strong> einer Oberschule – ideal untergebracht.<br />

Statt der Errichtung einer vierten Oberschule – die sich über zwei bisherige Hauptschulstandorte<br />

erstrecken müsste – erhalten alle drei Oberschulen mindestens eine Außenstelle.<br />

So kann gleichzeitig einem „Vermeidungsverhalten“ vorgebeugt werden, das für eine Oberschule<br />

zu befürchten wäre, die ausschließlich aus ehemaligen Hauptschulstandorten hervorginge.<br />

Eine vierte Oberschule könnte neben ihrer Außenstelle – anders als die anderen drei<br />

Oberschulen – über keine deutlich größere „Stammschule“ verfügen auf die „alles zuläuft“.<br />

Sie wäre da<strong>mit</strong> mehrfach im Nachteil.<br />

Oberschule Burgstraße/Blumlage<br />

Standort:<br />

Stammschule: Burgstraße 21, 29221 <strong>Celle</strong><br />

Außenstelle: Blumlage 42, 29221 <strong>Celle</strong><br />

Als Stammschule wird das Gebäude in der Burgstraße gewählt, da es über<br />

mehr Räume verfügt. Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige<br />

kann der Schule überlassen bleiben.<br />

Einzugsbereich: <strong>Celle</strong> (Ganztag; Anwahl für etwa 25 % aller Schüler/innen) sowie Gemeinde<br />

Hambühren (Ganztag; alternativ zu Winsen [Aller])<br />

Erreichbarkeit:<br />

Stammschule und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />

Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Bestand ��������� Spitze bis 2018/19 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 34+4 12 41 39<br />

Fachräume 18 7 19 19<br />

Der sich ergebende Raumfehl wird durch Überhänge des Gymnasiums Ernestinum<br />

(fehlender 13. Jahrgang) gedeckt werden können.<br />

Schülerpotenzial: Die Sechszügigkeit der Schule ist gesichert.<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 672 712 693 682 626<br />

GTS-ObS 168 178 ����� 173 ����� 171 ����� 157<br />

Ganztag: Die Schule wird als Ganztagsschule geführt. Über eine – ausnahmsweise -<br />

Schulbezirksregelung wird bis zum Schuljahr 2013/14 sichergestellt, dass die<br />

Schule nur von solchen Schülerinnen und Schülern besucht wird, die ein<br />

Ganztagsangebot wahrnehmen wollen.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem „Mitbewohner“ Gymnasium Ernestinum wird<br />

erwartet, um Schüler/innen der Oberstufe (vornehmlich dort) das Abitur nach<br />

13 Jahren zu ermöglichen.<br />

Aufgrund ihrer baulichen Substanz (Ausstattung <strong>mit</strong> Aufzügen) kann die<br />

Schule – vor allem das Gebäude in der Burgstraße – zudem als Schwerpunktschule<br />

für die integrative und inklusive Beschulung geführt werden.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in <strong>Celle</strong>,<br />

kooperieren.<br />

Die Außenstelle wird dauerhaft benötigt. Falls die Stadt <strong>Celle</strong> die Räumlichkeiten<br />

der Grundschule Blumlage aufgeben sollte, könnte die Schule im Gebäude<br />

Blumlage 42 mindestens einen weiteren Zug bilden.<br />


Oberschule Auf der Heese/Neustadt<br />

Standort:<br />

10<br />

Stammschule: Welfenallee 11, 29225 <strong>Celle</strong><br />

Außenstellen: Neustadt 14, 29225 <strong>Celle</strong><br />

Einzugsbereich: Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong><br />

Als Stammschule wird das Gebäude in der Welfenallee gewählt, da es über<br />

mehr Räume verfügt. Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige<br />

kann der Schule überlassen bleiben.<br />

Erreichbarkeit: Stammschule und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />

Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Bestand ��������� Spitze bis 2018/19 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 29 9 30 28<br />

Fachräume 18 6 13 13<br />

Schülerpotenzial: Die Vierzügigkeit der Schule ist gesichert.<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 316 343 340 355 320<br />

Für ObS 111 120 ����� 119 ����� 124 ����� 112<br />

Ganztag: Die Schule wird zunächst als Halbtagsschule geführt.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Oberschule Westercelle/Heese Süd<br />

Standort:<br />

Einzugsbereich:<br />

Trotz des fehlenden gymnasialen Zweigs ist der Schule eine enge Kooperation<br />

<strong>mit</strong> dem benachbarten Hölty-Gymnasium zu empfehlen, um den eigenen<br />

Schüler/innen (vornehmlich dort) das Abitur nach 13 Jahren zu ermöglichen.<br />

Die Schule sollte die Schwerpunkte der Grund- und Hauptschule Neustadt<br />

fortführen; insbesondere die Internationalen Klassen sowie die Berufsstarterklasse.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in <strong>Celle</strong>,<br />

kooperieren.<br />

Im Falle einer steigenden Nachfrage nach Ganztagsangeboten im Sekundarbereich<br />

I ist die Einführung von teilweise verpflichtenden Ganztagsangeboten<br />

möglich. Das teilweise verpflichtende Ganztagsangebot der Hauptschule<br />

Neustadt läuft zunächst aus.<br />

Die Außenstelle wird dauerhaft benötigt. Bei voranschreitender Integration/Inklusion<br />

könnten alternativ am Standort Carstensstraße 11 Räumlichkeiten<br />

der Pestalozzischule zur Verfügung stehen. So ergeben sich für die<br />

Grundschulplanung der Stadt ggf. weitere Optionen.<br />

Stammschule: Schulstraße 4, 29227 <strong>Celle</strong><br />

Außenstelle: Kniprodestraße. 8, 29225 <strong>Celle</strong><br />

Als Stammschule wird das Gebäude in der Schulstraße gewählt, da es über<br />

mehr Räume verfügt. Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige<br />

kann der Schule überlassen bleiben.<br />

Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong> und der Gemeinde Hambühren (alternativ zu Winsen<br />

[Aller])<br />

Die Außenstelle könnte vorwiegend den Bezirk der Grundschule Heese-Süd<br />

und das Gebiet der Gemeinde Hambühren für den 5. und 6. Jahrgang abdecken.<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />

Minuten zu erreichen.<br />


Raumsituation:<br />

11<br />

Bestand ��������� Spitze bis 2015/16 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 30 7 29 27<br />

Fachräume 18 5 13 13<br />

Schülerpotenzial: Die Vierzügigkeit der Schule ist gesichert.<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 356 369 353 327 306<br />

Für ObS 125 ����� 129 ����� 124 ����� 114 ����� 107<br />

Es sind 67 % des Schülerpotenzials aus Hambühren berücksichtigt.<br />

Ganztag: Die Schule wird zunächst als Halbtagsschule geführt.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

3. „Region Süd“<br />

Trotz des fehlenden gymnasialen Zweigs ist der Schule ebenfalls eine Kooperation<br />

<strong>mit</strong> einem Gymnasium zu empfehlen. Hier kann über das Hermann-Billung-<br />

oder das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium nachgedacht<br />

werden. Beide haben keine „geborene“ Oberschulpartnerin vor Ort.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Pestalozzischule, Förderschule Lernen in <strong>Celle</strong>,<br />

kooperieren.<br />

Vorbehaltlich einer steigenden Nachfrage nach Ganztagsangeboten im Sekundarbereich<br />

I ist die Einführung von teilweise verpflichtenden Ganztagsangeboten<br />

möglich.<br />

Sofern die Stadt <strong>Celle</strong> die Räumlichkeiten der Grundschule Nadelberg aufgeben<br />

sollte, kann die Außenstelle aufgegeben und die Zusammenführung<br />

am Stammsitz vorgenommen werden.<br />

In Absprache <strong>mit</strong> dem Gutachter wird darauf verzichtet, eine gemeinsame Oberschule Faßberg/Eschede<br />

<strong>mit</strong> Unterricht einiger Jahrgänge in Faßberg und anderer Jahrgänge in Eschede<br />

zu errichten. Der Einzugsbereich wäre zu groß; alle Schüler/innen müssten während einiger<br />

Jahre ihrer Schulzeit erhebliche Strecken zurücklegen. Die Entfernung zu den Schulstandorten<br />

beliefe sich auf direktem Wege auf bis zu 40 Kilometer. In der Folge würden die<br />

Schüler/innen aus Eschede die deutlich näher gelegene Oberschule in Lachendorf besuchen.<br />

Weiterhin wird zunächst keine gemeinsame Oberschule für die Samtgemeinden Flotwedel<br />

und Wathlingen gebildet, da zwei getrennte Systeme aufgrund der Geburtenzahlen für einen<br />

<strong>mit</strong>telfristigen Zeitraum eigenständig arbeiten können und sonst an beiden Standorten zwei<br />

bislang organisatorisch getrennte Schulen ganz neu zusammenwachsen müssten. Mit Blick<br />

auf die Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Flotwedel wird die Zusammenlegung aber<br />

geprüft werden müssen, wenn der Eintritt zweizügiger Jahrgänge bevorsteht.<br />

Oberschule Wathlingen<br />

Standorte: Kantallee 10, 29339 Wathlingen<br />

Einzugsbereich: Samtgemeinde Wathlingen<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />

Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation:<br />

(<strong>mit</strong> einzügigem Gy-<br />

Zweig)<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2016/17 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 32 30 26<br />

Fachräume 20 14 13<br />


Schülerpotenzial:<br />

(ohne Gy-Zweig,<br />

siehe V.)<br />

12<br />

Die Schule ist gesichert dreizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 165 153 169 137 134<br />

Für ObS 99 ����� 92 ����� 109 ����� 83 80<br />

Ganztag: Die Schule wird zur teilweise verpflichtenden Ganztagsschule ausgebaut und<br />

übernimmt da<strong>mit</strong> die Schwerpunkte der Vorgängerschulen.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Oberschule Flotwedel<br />

Aufgrund der zurückgehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Flotwedel<br />

wird die Oberschule Wathlingen voraussichtlich <strong>mit</strong> der Oberschule<br />

Flotwedel zusammengeführt werden müssen.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Janusz-Korczak-Schule, Förderschule Lernen in<br />

Wathlingen, kooperieren.<br />

Standorte: Schulstraße 29 + 31, 29358 Eicklingen<br />

Einzugsbereich: Samtgemeinde Flotwedel<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />

Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Bestand Spitzenbedarf bis 2012/13 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 27 25 16<br />

Fachräume 15 11 10<br />

Schülerpotenzial: Die Schule ist <strong>mit</strong>telfristig dreizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 129 112 105 100 86<br />

Für ObS 77 67 62 60 51 �����<br />

Ganztag: Die Schule wird zur teilweise verpflichtenden Ganztagsschule ausgebaut.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Oberschule Lachendorf/Eschede<br />

Standorte:<br />

Einzugsbereich:<br />

Erreichbarkeit:<br />

Fällt die Schule in die Zweizügigkeit ab, ist die Zusammenlegung <strong>mit</strong> der<br />

Oberschule Wathlingen zu prüfen und ggf. umzusetzen.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Janusz-Korczak-Schule, Förderschule Lernen in<br />

Wathlingen, kooperieren.<br />

Stammschule: Südfeld 6, 29331 Lachendorf <strong>mit</strong> weiterem Gebäude<br />

auf dem Campus: Südfeld 2<br />

Außenstelle 5+6: Bahnhofstraße 4, 29348 Eschede<br />

Als Haupthaus wird das Gebäude Südfeld 6 gewählt, da es über mehr und<br />

besser ausgestattete Räume verfügt.<br />

Stammschule: Samtgemeinde Lachendorf, ab 7. Jahrgang außerdem:<br />

Samtgemeinde Eschede<br />

Außenstelle 5+6: Samtgemeinde Eschede für 5. und 6. Jahrgang<br />

Die Erreichbarkeit ist aus den am weitesten entfernten Teilen der Samtgemeinde<br />

Eschede (Queloh, Weyhausen, Lohe) problematisch. Angesichts der<br />

Siedlungsstruktur bieten sich – außer für Queloh – allerdings keine befriedigenden<br />

Alternativen. Die Höchstzeiten des Nahverkehrsplanes können eingehalten<br />

werden.<br />


Raumsituation: Stammschule:<br />

13<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2012/13 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 31 29 23<br />

Fachräume 16 13 11<br />

Außenstelle Eschede:<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2013/14 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 13 12 0<br />

Fachräume 6 8 0<br />

Schülerpotenzial: Die Stammschule ist ab dem 7. Jahrgang gesichert dreizügig:<br />

Schuljahr 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23<br />

Geburten 217 195 189 160 135<br />

7. Kl. ObS 131 ����� 117 ����� 113 ����� 96 ����� 81<br />

Die Stammschule wird im 5. und 6. Jahrgang dreizügig (ab 2017/2018 inkl.<br />

den Schüler/innen aus Eschede):<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 166 135 137 160 135<br />

5. Kl. ObS 100 ����� 81 82 96 ����� 81<br />

Die Außenstelle ist <strong>mit</strong>telfristig zweizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 51 60 53 44 39<br />

5. Kl. ObS 31 36 31 26 ����� 23 �����<br />

Ganztag: Die Schule – einschließlich ihrer Außenstelle – wird zur teilweise verpflichtenden<br />

Ganztagsschule ausgebaut.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

4. „Region West“<br />

Trotz fehlenden gymnasialen Zweigs ist der Schule eine enge Kooperation<br />

<strong>mit</strong> dem benachbarten Gymnasium Lachendorf zu empfehlen, um den eigenen<br />

Schüler/innen das Abitur nach 13 Jahren zu ermöglichen.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Erich-Kästner-Schule, Förderschule Lernen in<br />

<strong>Celle</strong>, kooperieren.<br />

Die Außenstelle wird <strong>mit</strong>telfristig benötigt. Sie wird aufgegeben, sobald sie<br />

nicht mehr zweizügig geführt werden kann und die Oberschule insgesamt<br />

nicht mehr als vier 5. Klassen je Jahrgang aufnehmen muss. Dies wird voraussichtlich<br />

zum 1. August 2017 der Fall sein.<br />

Ein Oberschulstandort Hambühren ist weder vom Gutachter noch von der Kreisverwaltung<br />

vorgesehen, da die Schule die zwingenden qualitativen Anforderungen (Dreizügigkeit) aufgrund<br />

rückläufiger Schülerzahlen (vgl. Alterspyramide auf Seite 65 des Gutachtens) nicht<br />

erfüllen kann und Hambühren zudem eine günstige geographische Lage <strong>mit</strong> kurzen Schulwegen<br />

nach <strong>Celle</strong> und Winsen (Aller) aufweist. Eine personell minimal ausgestattete zweizügige<br />

Oberschule Hambühren könnte nicht <strong>mit</strong> den großen, differenzierungsstarken Systemen<br />

in Winsen (Aller) und <strong>Celle</strong> konkurrieren. Eine singuläre Außenstelle für die Jahrgangsstufen<br />

5 und 6 ist in der Versonstraße 6 nicht sinnvoll und daher nicht geplant. An allen anderen<br />

Standorten sind die Außenstellen im Gebäudekomplex <strong>mit</strong> einer Grundschule untergebracht,<br />

sodass die Jahrgänge 1 bis 6 aufeinander aufbauen können, was pädagogisch sinnvoll ist.<br />

Da die Gemeinde Hambühren die ihr angebotene Übernahme der Schulanlage in der Versonstraße<br />

6 ausdrücklich nicht in Betracht zieht, erscheint es sinnvoll, die Gebäude für die<br />

umzusiedelnde Paul-Klee-Schule - Förderschule Geistige Entwicklung – zu nutzen. Da die Paul-<br />


14<br />

Klee-Schule einen ganz erheblichen (und spezifischen) Raumbedarf hat, spricht auch dies<br />

gegen die Einrichtung einer weiteren Außenstelle <strong>mit</strong> den Klassen 5 und 6 in Hambühren.<br />

Oberschule Winsen (Aller)/Wietze<br />

Standorte:<br />

Einzugsbereich:<br />

Stammschule: Meißendorfer Kirchweg 7, 29308 Winsen (Aller)<br />

<strong>mit</strong> weiteren Gebäuden auf dem Campus:<br />

– Meißendorfer Kirchweg 9<br />

– Gildesweg 4<br />

Außenstelle 5+6: Schulstraße 2, 29323 Wietze<br />

Als Haupthaus wird das Gebäude Meißendorfer Kirchweg 7 gewählt. Es<br />

verfügt über die meisten Räume.<br />

Stammschule: Gemeinde Winsen (Aller), teilweise Gemeinde Hambühren<br />

(etwa 33 % der Geburten), ab 7. Jahrgang<br />

außerdem: Gemeinde Wietze<br />

Außenstelle 5+6: Gemeinde Wietze für 5. und 6. Jahrgang<br />

Erreichbarkeit: Haupthaus und Außenstelle sind aus ihrem jeweiligen Einzugsbereich <strong>mit</strong><br />

Omnibussen in weniger als 40 Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation:<br />

(<strong>mit</strong> einzügigem Gy-<br />

Zweig)<br />

Schülerpotenzial:<br />

(ohne Gy-Zweig)<br />

Stammschule:<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2017/18 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 38 35 31<br />

Fachräume 20 15 14<br />

Außenstelle Wietze:<br />

Bestand Spitzenbedarf bis 2012/13 Bedarf 2020/21<br />

Klassenräume 14 14 4<br />

Fachräume 9 8 4<br />

Eine Vierzügigkeit der Schule ab Jahrgang 7 ist gesichert.<br />

Schuljahr 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21 2022/23<br />

Geburten 233 220 219 180 199<br />

7. Kl. ObS 140 ����� 132 ����� 131 ����� 108 119 �����<br />

Es wird davon ausgegangen, dass 33 % der Schüler/innen aus Hambühren<br />

die Oberschule in Winsen (Aller) besuchen.<br />

Die Stammschule ist im 5. und 6 Jahrgang mindestens dreizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 161 155 156 122 136<br />

5. Kl. ObS 97 ����� 93 ����� 94 ����� 73 82<br />

Die Außenstelle Wietze wird im 5. u. 6. Jahrgang zweizügig:<br />

Schuljahr 2012/13 2014/15 2016/17 2018/19 2020/21<br />

Geburten 72 65 63 58 63<br />

5. Kl. ObS 44 39 37 34 37<br />

Ganztag: Die Schule übernimmt die teilweise verpflichtenden Ganztagsangebote der<br />

Vorgängerschulen am Standort Winsen (Aller) und baut dieses <strong>Angebot</strong> am<br />

Standort Wietze aus dem dortigen offenen Ganztagsangebot auf.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Die Außenstelle wird langfristig benötigt und kann bei weiter sinkenden Geburtenzahlen<br />

ggf. entfallen.<br />

Die Oberschule soll <strong>mit</strong> der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen<br />

kooperieren.<br />


15<br />

Die Schule soll die bisher an den Vorgängerschulen erprobten und bewährten<br />

Unterrichtsformen nach Möglichkeit übernehmen. Dies betrifft beispielsweise<br />

die besondere Sprachförderung der GHRS Wietze.<br />

Mit Blick auf den Geflügelschlachtbetrieb werden positive Auswirkungen auf<br />

die Einwohnerzahl und, da<strong>mit</strong> verbunden, steigende Geburtenzahlen erwartet.<br />

Die Dreizügigkeit der Schule vor Ort ist deshalb auf Sicht nicht ausgeschlossen,<br />

sondern durchaus im Bereich des Möglichen. Sollten die Geburtenzahlen<br />

für eine Dreizügigkeit tatsächlich ausreichen, ist zu prüfen, ob eine<br />

selbständige Oberschule Wietze errichtet werden kann. Alternativ wäre die<br />

Ausweitung der Außenstelle um die Jahrgänge 7 bis 10 zu untersuchen (siehe<br />

auch Zf. IV).<br />

III.<br />

Gymnasiale ObS-Zweige werden eingerichtet, um Gebieten <strong>mit</strong> entfernt liegenden Gymnasien<br />

eine ortsnahe Versorgung zu ermöglichen oder um die unbefriedigende regionale Gymnasialübergangs-<br />

oder Abiturquote zu heben. Die Einrichtung kann nur in Gebieten <strong>mit</strong> ausreichenden<br />

Geburtenzahlen erfolgen. Die gymnasialen Zweige stellen keine <strong>Angebot</strong>sschulen<br />

dar, sondern ergänzen lediglich das geografisch entfernte <strong>Angebot</strong> eines Gymnasiums.<br />

Es besteht daher keine schulrechtliche Notwendigkeit, allen Schülerinnen und Schülern den<br />

Zugang zu den gymnasialen Zweigen der Oberschulen zu ermöglichen.<br />

Die gymnasialen ObS-Zweige gelten im Verhältnis zu Oberschulen ohne gymnasiale Zweige<br />

nicht als eigene Bildungsgänge. Wird also eine Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig besucht<br />

(z. B. Bergen), läge aber eine Oberschule ohne gymnasialen Zweig näher (aus Faßberg z. B.<br />

Hermannsburg), ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Beförderungskosten und denen,<br />

auf die beim Besuch der näher gelegenen Oberschule Anspruch bestünde, von den<br />

Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten als Interessensquote selbst zu tragen.<br />

Das Bedürfnis für einen Gymnasialzweig ist separat festzustellen. In jedem Fall muss der<br />

Bedarf über einen zehnjährigen Zeitraum hinweg nachgewiesen werden. Als ausreichend<br />

werden dabei seitens des Landes in der Regel mindestens 200 jährliche Geburten im Einzugsbereich<br />

erachtet.<br />

Das Gymnasium Ernestinum hat sich bereit erklärt, als Oberstufe für die Oberschulen zu<br />

fungieren. Von den gymnasialen Zweigen der Oberschulen und dem Gymnasium Ernestinum<br />

wird daher eine enge Zusammenarbeit erwartet, die insbesondere in den höheren Jahrgängen<br />

eine pädagogische Abstimmung und einen darauf basierenden, intensiven Lehrkräfteaustausch<br />

beinhaltet.<br />

Gymnasialzweig an der Oberschule Winsen (Aller)/Wietze<br />

Standorte:<br />

Einzugsbereich:<br />

Stammschule: Meißendorfer Kirchweg 7, 29308 Winsen (Aller)<br />

<strong>mit</strong> weiteren Gebäuden auf dem Campus:<br />

– Meißendorfer Kirchweg 9<br />

– Gildesweg 4<br />

Außenstelle: Schulstraße 2, 29323 Wietze<br />

Es wird von einem gemeinsamen Unterricht aller Schüler/innen in den Jahrgängen<br />

5 und 6 ausgegangen, sodass Schüler/innen aus Wietze ortsnah in<br />

Wietze beschult werden können.<br />

Stammschule: Gemeinde Winsen (Aller), Gemeinde Hambühren, ab<br />

7. Jahrgang außerdem: Gemeinde Wietze<br />

Außenstelle: Gemeinde Wietze für 5. und 6. Jahrgang<br />


16<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 40<br />

Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Die Raumsituation ist bereits unter Zf. II berücksichtigt. Für die Einrichtung<br />

des gymnasialen Zweiges ist das Gebäude Gildesweg 4 (jetzt: Grundschule)<br />

jedoch zwingend notwendig.<br />

Schülerpotenzial: Im Einzugsbereich stehen bis zum Schuljahr 2020/21 jeweils 239 bis 339<br />

Kinder zum Übertritt in den 5. Schuljahrgang an.<br />

Aufgrund der Erfahrungen anderer <strong>Landkreis</strong>e ist in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium<br />

<strong>mit</strong> einem einzügigen gymnasialen Zweig zu rechnen. Ein<br />

zweizügiger Gymnasialzweig kann räumlich ebenfalls im Bestand untergebracht<br />

werden.<br />

Ganztag: Den Schülerinnen und Schülern des gymnasialen Zweiges stehen die Ganztagsangebote<br />

der Oberschule - soweit möglich - zur Verfügung.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Die Schule, insbesondere der gymnasialen Zweig, soll eng <strong>mit</strong> dem Gymnasium<br />

Ernestinum kooperieren, um den Schülerinnen und Schülern in der<br />

dortigen Oberstufe das Abitur nach 12 Schuljahren zu ermöglichen.<br />

Gymnasialzweig an der Oberschule Bergen<br />

Standorte:<br />

Stammschule: Heinrich-Hellberg-Weg 14, 29303 Bergen<br />

Außenstelle: Amtland 28, 29303 Bergen<br />

Die konkrete Organisation der Jahrgänge und Schulzweige kann der Schule<br />

überlassen bleiben; es wird jedoch von einem gemeinsamen Unterricht aller<br />

Schüler/innen der Jahrgänge 5 und 6 ausgegangen.<br />

Einzugsbereiche: Stadt Bergen, Gemeindefreier Bezirk Lohheide, Gemeinde Hermannsburg,<br />

Gemeinde Faßberg und Gemeinde Unterlüß<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 60<br />

Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Die Raumsituation ist bereits unter Zf. II berücksichtigt.<br />

Handlungsbedarf: Ein besonderer Handlungsbedarf ergibt sich auch aus den außerordentlich<br />

niedrigen Abiturquoten der Stadt Bergen und des gemeindefreien Bezirks<br />

Lohheide. So erreichen nur 5 bis 8 % eines Jahrgangs aus diesen Teilen des<br />

<strong>Landkreis</strong>es das Abitur am nahe gelegenen Christian-Gymnasium in Hermannsburg,<br />

ohne dass erhebliche Wanderungsbewegungen zu anderen<br />

Gymnasien oder überdurchschnittlich hohe Abiturientenzahlen an beruflichen<br />

Gymnasien auffielen.<br />

Schülerpotenzial: Im Einzugsbereich stehen bis zum Schuljahr 2020/21 jeweils 258 bis 362<br />

Kinder zum Übertritt in den 5. Schuljahrgang an.<br />

Aufgrund der Erfahrungen anderer <strong>Landkreis</strong>e ist in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium<br />

<strong>mit</strong> einem einzügigen gymnasialen Zweig zu rechnen. Ein<br />

zweizügiger Gymnasialzweig kann räumlich nicht im Bestand untergebracht<br />

werden.<br />

Ganztag: Den Schülerinnen und Schülern des gymnasialen Zweiges stehen die Ganztagsangebote<br />

der Oberschule - soweit möglich - zur Verfügung.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Die Schule, insbesondere der gymnasialen Zweig, soll eng <strong>mit</strong> dem Gymnasium<br />

Ernestinum kooperieren, um den Schüler/innen in der dortigen Oberstufe<br />

das Abitur nach 12 Schuljahren zu ermöglichen. Bietet das Gymnasium<br />

Hermannsburg eine gleichwertige Alternative, sollte dieser schon aufgrund<br />

der örtlichen Nähe der Vorzug geben werden.<br />


Gymnasialzweig an der Oberschule Wathlingen<br />

Standorte: Kantallee 10, 29339 Wathlingen<br />

Einzugsbereich: Samtgemeinde Wathlingen, Samtgemeinde Flotwedel<br />

17<br />

Erreichbarkeit: Die Schule ist aus ihrem Einzugsbereich <strong>mit</strong> Omnibussen in weniger als 60<br />

Minuten zu erreichen.<br />

Raumsituation: Am Standort Wathlingen stehen ausreichend Räumlichkeiten auch für einen<br />

bis zu zweizügigen gymnasialen Zweig zur Verfügung, und zwar in absehbarer<br />

Zeit einschließlich einer Mensa (4G-Park der Gemeinde). Die Schulanlage<br />

wird nur insoweit saniert, als dafür auch ein schulischer Bedarf gegeben<br />

ist, auf den flexibel reagiert werden kann. In Eicklingen stehen allenfalls<br />

Räumlichkeiten für einen einzügigen Gymnasialzweig zur Verfügung. Dann<br />

wäre allerdings die Schaffung einer Mensa als Neubau erforderlich, während<br />

sie ohne gymnasialen Zweig voraussichtlich im Bestand realisiert werden<br />

kann.<br />

Die Raumsituation ist bereits im Teil II. berücksichtigt.<br />

Schülerpotenzial: Im Einzugsbereich stehen bis zum Schuljahr 2020/21 jeweils 200 bis 294<br />

Kinder für den Übertritt in den 5. Schuljahrgang an.<br />

Aufgrund der Erfahrungen anderer <strong>Landkreis</strong>e ist in Absprache <strong>mit</strong> dem Kultusministerium<br />

<strong>mit</strong> einem einzügigen gymnasialen Zweig zu rechnen. Ein<br />

zweizügiger Gymnasialzweig kann im Bestand nur unter Aufgabe von Ganztagsräumen<br />

untergebracht werden.<br />

Das Schülerpotenzial der Samtgemeinde Wathlingen ist gegen Ende des<br />

Betrachtungszeitraumes rund 50 % höher als das der Samtgemeinde Flotwedel.<br />

Der Gymnasialzweig wird dort untergebracht, wo das größere Schülerpotenzial<br />

vorhanden ist. Zudem liegt bereits das Gymnasium Lachendorf<br />

in kurzer Entfernung zur Samtgemeinde Flotwedel.<br />

Ganztag: Den Schülerinnen und Schülern des gymnasialen Zweiges stehen die Ganztagsangebote<br />

der Oberschule - soweit möglich - zur Verfügung.<br />

Entwicklungspotenzial:<br />

Die Schule, insbesondere der gymnasialen Zweig, soll eng <strong>mit</strong> dem Gymnasium<br />

Ernestinum kooperieren, um den Schülerinnen und Schülern in der<br />

dortigen Oberstufe das Abitur nach 12 Schuljahren zu ermöglichen. Alternativ<br />

ist auch eine enge Kooperation <strong>mit</strong> dem Gymnasium in Lachendorf möglich,<br />

sofern dieses sich dazu bereit erklärt.<br />

Sollte aufgrund der Schülerentwicklung der Bedarf für den gymnasialen<br />

Zweig für Schüler/innen aus der Samtgemeinde Flotwedel überwiegen, könnte<br />

dies bei der etwaigen organisatorischen Zusammenfassung der Oberschulen<br />

Wathlingen und Eicklingen zu berücksichtigen sein.<br />

IV.<br />

Aufgrund der demografischen Entwicklung werden in den kommenden Jahren verschiedene<br />

weitere Überprüfungen erforderlich. So werden ggf. Oberschulen zusammengefasst oder<br />

Außenstellen aufgegeben werden müssen, wenn sie in absehbarer Zeit nicht mehr die qualitativen<br />

Anforderungen erfüllen können.<br />

Weiterhin ist der Erfolg einzelner, schon zum Schuljahr 2012/2013 umzusetzender Maßnahmen<br />

zu prüfen und ggf. korrigierend einzugreifen, beispielsweise durch Schaffung eines zusätzlichen<br />

gymnasialen Zweiges.<br />


Jahr Prüfungsgegenstand<br />

1. 2015 ff. Zusammenfassung der Oberschulen Bergen und Hermannsburg<br />

2. 2015 ff. Aufgabe der Oberschulaußenstelle Faßberg<br />

3. 2015 ff. Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges in <strong>Celle</strong><br />

4. 2015 ff. Organisatorische Zusammenfassung der Oberschulen Wathlingen u. Flotwedel<br />

5. ca. 2017 Aufhebung Oberschulaußenstelle Eschede<br />

18<br />

6. 2015 ff. Einrichtung einer Oberschule Wietze<br />

7. 2012 ff. Umzug der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen Winsen (Aller)<br />

8. 2013 ff. Aufhebung/Umzug der Haupt- und Realschule Hambühren<br />

Im Einzelnen ist dazu auszuführen:<br />

Zu 1. Zusammenfassung ObS Bergen und Hermannsburg/Faßberg<br />

Prüfung: Zusammenfassung der Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Bergen und der<br />

Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />

Begründung: Der Abzug britischer Truppen aus Bergen sowie eine etwaige deutliche Verkleinerung<br />

des Bundeswehrstandortes Faßberg könnten eine erhebliche Reduktion der<br />

künftigen Schülerzahlen für die Schulen zur Folge haben. Ebenso können neue<br />

Schülerbewegungen zwischen den Gemeinden entstehen. Kann eine der Schulen<br />

die Dreizügigkeit außerhalb des gymnasialen Zweiges langfristig nicht halten, ist<br />

an die Zusammenfassung beider Schulen zu denken.<br />

Zeithorizont: ab 2015; Zusammenfassung bei Bedarf<br />

Zu 2. Aufgabe der Außenstelle Faßberg<br />

Prüfung: Aufgabe der Außenstelle Faßberg der Oberschule Hermannsburg/Faßberg aus<br />

pädagogischen Gründen<br />

Begründung: Etwaige nachteilige Entwicklungen bezüglich des Bundeswehrstandortes Faßberg<br />

könnten sich auf die künftigen Schülerzahlen der Außenstelle auswirken. Kann<br />

die Außenstelle die Zweizügigkeit nicht langfristig halten, ist an ihre Aufgabe zu<br />

denken.<br />

Zeithorizont: ab 2015; Aufgabe, wenn erforderlich<br />

Zu 3. Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges in <strong>Celle</strong><br />

Prüfung: Erweiterung einer <strong>Celle</strong>r Oberschule um einen gymnasialen Zweig<br />

Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen den Oberschulen ohne gymnasialen Zweig <strong>mit</strong><br />

den Gymnasien ist zu beobachten. Ggf. ist die Einrichtung eines gymnasialen<br />

Zweiges am Standort <strong>Celle</strong> zu erwägen. Gegenwärtig ist dies aus raumwirtschaftlichen<br />

Gründen nicht möglich; jedenfalls müsste mindestens eine Schule umziehen,<br />

um einen gymnasialen Zweig an einer Oberschule zu ermöglichen. Nach<br />

derzeitigem Sachstand ist dies nicht sinnvoll, da das Gymnasium Ernestinum die<br />

gymnasiale Oberstufe für die Oberschulen vorhalten will und daher zweckmäßigerweise<br />

<strong>mit</strong> einer Oberschule – wenn auch ohne gymnasialen Zweig – im gleichen<br />

Gebäude untergebracht sein sollte.<br />

Zeithorizont: ab 2015; Einrichtung bei Bedarf<br />


Zu 4. Zusammenfassung ObS Wathlingen und Flotwedel<br />

19<br />

Prüfung: Zusammenfassung der Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Wathlingen und<br />

der Oberschule Flotwedel<br />

Begründung: Aufgrund der Geburtenzahlen im Flotwedel ist da<strong>mit</strong> zu rechnen, dass die dortige<br />

Oberschule in einigen Jahren nicht mehr dreizügig geführt werden kann. Dann ist<br />

über eine organisatorische Zusammenlegung <strong>mit</strong> der Oberschule in Wathlingen<br />

unter Bildung einer Außenstelle in Eicklingen nachzudenken.<br />

Sollte aufgrund der Schülerentwicklung der Bedarf für den gymnasialen Zweig für<br />

Schüler/innen aus der Samtgemeinde Flotwedel überwiegen, könnte dies bei der<br />

organisatorischen Zusammenfassung entsprechend zu berücksichtigen sein.<br />

Zeithorizont: ab 2015; Zusammenfassung bei Bedarf<br />

Zu 5. Aufhebung der Außenstelle Eschede<br />

Prüfung: Aufhebung der Außenstelle Eschede der Oberschule Lachendorf/Eschede<br />

Begründung: Aufgrund der Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Eschede muss davon ausgegangen<br />

werden, dass die Zweizügigkeit der Außenstelle ab dem Schuljahr<br />

2017/18 nicht mehr gewährleistet ist, jedoch gleichzeitig ausreichende Räumlichkeiten<br />

in den Lachendorfer Schulgebäuden zur Verfügung stehen. Sollte die Außenstelle<br />

bereits vor 2017/18 einzügig werden, ist eine frühere Aufhebung in Betracht<br />

zu ziehen.<br />

Zeithorizont: zum 31. Juli 2017; Aufhebung, wenn erforderlich<br />

Zu 6. Einrichtung einer Oberschule Wietze<br />

Prüfung: Errichtung einer Oberschule Wietze<br />

Begründung: Mit Blick auf den Geflügelschlachtbetrieb werden positive Auswirkungen auf die<br />

Einwohnerzahl und, da<strong>mit</strong> verbunden, steigende Geburtenzahlen erwartet. Die<br />

Dreizügigkeit der Schule vor Ort ist deshalb auf Sicht nicht ausgeschlossen, sondern<br />

durchaus im Bereich des Möglichen. Sollten die Geburtenzahlen für eine<br />

Dreizügigkeit tatsächlich ausreichen, ist zu prüfen, ob eine selbständige Oberschule<br />

Wietze errichtet werden kann. Alternativ wäre die Ausweitung der Außenstelle<br />

um die Jahrgänge 7 bis 10 zu untersuchen, wodurch die Konkurrenzsituation<br />

<strong>mit</strong> der selbständigen Oberschule Winsen (Aller) vermieden werden könnte.<br />

Zeithorizont: ab 2015; Errichtung/Ausweitung bei ausreichender Geburtenentwicklung<br />

Zu 7. Umzug der Förderschule Winsen (Aller)<br />

Prüfung: Umzug der Astrid-Lindgren-Schule, Förderschule Lernen in Winsen (Aller), in ein<br />

anderes Schulgebäude im Westkreis<br />

Begründung: Die Förderschule ist gegenwärtig am Meißendorfer Kirchweg beheimatet, wo eine<br />

Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig entstehen soll. Dafür ist auch das Gebäude,<br />

in dem die Astrid-Lindgren-Schule untergebracht ist, erforderlich. Ein konkreter<br />

Zeitpunkt für den Umzug kann nicht festgelegt werden, da dies u. a. von der Entwicklung<br />

des gymnasialen Oberschulzweigs abhängig ist.<br />

Neben dem Schulgebäude der jetzigen Hauptschule in Winsen (Aller) käme auch<br />

die Schulanlage in Wietze in Betracht. Dort wäre eine enge Kooperation <strong>mit</strong> der<br />

Grundschule und der Außenstelle der Oberschule (Klasse 5 und 6) möglich (siehe<br />

auch zu Nr. 6 und 8).<br />

Zeithorizont: ab 2012; Umzug bei Bedarf<br />


Zu 8. Aufhebung/Umzug der Haupt- und Realschule Hambühren<br />

20<br />

Prüfung: Aufhebung der Haupt- und Realschule und Zuordnung der Schülerinnen und<br />

Schülern zu anderen Schulen<br />

Begründung: Wird am Standort Hambühren eine Förderschule Geistige Entwicklung geschaffen,<br />

kann die dortige Haupt- und Realschule voraussichtlich nicht vollständig auslaufen,<br />

da die Förderschule zeitnah über die Räumlichkeiten der Versonstraße 6<br />

verfügen muss. Insbesondere käme in Frage, die dann noch bestehenden Jahrgänge<br />

den ebenfalls auslaufenden Haupt- und Realschulzweigen in Wietze zuzuordnen<br />

(siehe auch Nr. 6 und 7).<br />

Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden. Er ist auch davon abhängig,<br />

wann die für die Förderschule notwendigen baulichen Maßnahmen umgesetzt<br />

werden können.<br />

Zeithorizont: ab 2013; Umzug bei Bedarf<br />

V.<br />

Die Einrichtung von Oberschulen hat Auswirkungen auf die übrigen Schulformen im Gebiet<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong>, wenn auch in unterschiedlichem Umfang.<br />

1. Hauptschulen<br />

Die Hauptschulen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> werden <strong>mit</strong> Wirkung vom 1. August 2012 nicht fortgeführt,<br />

sondern durch die Oberschulen abgelöst. Schüler/innen, die zum 1. August 2012 in die<br />

sechste oder eine höhere Jahrgangsstufe übergetreten wären, werden weiterhin nach den<br />

für die Hauptschule geltenden Curricula unterrichtet.<br />

Die Hauptschulen bzw. Hauptschulzweige in Bergen, <strong>Celle</strong>/Groß Hehlen, <strong>Celle</strong>/Wietzenbruch<br />

und Hambühren laufen aus, da sie nicht durch eine Oberschule ersetzt werden.<br />

Die Schüler/innen werden zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich sobald dies raumwirtschaftlich<br />

möglich und pädagogisch geboten ist, den Schulbesuch an einer anderen Schule<br />

fortsetzen.<br />

2. Realschulen<br />

Wie zu 1.<br />

3. Haupt- und Realschulen<br />

Wie zu 1.<br />

4. Grund- und Hauptschulen<br />

Bislang organisatorisch zusammengefasste Grund- und Hauptschulen werden infolge der<br />

Errichtung von Oberschulen an allen Standorten aufgegeben. Aus ihnen gehen eigenständige<br />

Grundschulen hervor. Werden am Standort eine Oberschule oder die Außenstelle einer<br />

Oberschule gebildet, gelten die Ausführungen zu 1. Werden am Standort weder eine Oberschule<br />

noch die Außenstelle einer Oberschule gebildet, läuft der Hauptschulzweig der<br />

Grund- und Hauptschule solange aus, wie dies aus raumwirtschaftlichen Gründen notwendig<br />

bzw. aus pädagogischen Gründen vertretbar ist.<br />


5. Grund-, Haupt- und Realschule<br />

Wie zu 4.<br />

6. Förderschulen Lernen<br />

21<br />

Der Bestand der Förderschule Lernen wird durch die Einrichtung von Oberschulen nicht un<strong>mit</strong>telbar<br />

berührt. Gleichwohl ist zumindest in einem Fall (Astrid-Lindgren-Schule) ein Umzug<br />

voraussichtlich nicht zu vermeiden.<br />

Jede Förderschule Lernen soll <strong>mit</strong> mindestens einer Oberschule eng kooperieren. Dies ist<br />

auch und vor allem vor dem Hintergrund integrativer und erst recht <strong>mit</strong> Blick auf die in absehbarer<br />

Zeit einsetzende inklusive Beschulung sinnvoll und notwendig.<br />

7. Förderschule(n) Geistige Entwicklung<br />

Für die Paul-Klee-Schule wird voraussichtlich kein komplett neues Schulgebäude errichtet.<br />

Die steigenden Schülerzahlen und die sinnvolle Nachnutzung vorhandener Liegenschaften<br />

legen eine Teilung der Förderschule nahe, wodurch sich zugleich die derzeit zum Teil sehr<br />

langen Beförderungszeiten verkürzten. Die Kreisverwaltung ist dabei, diesbezügliche Möglichkeiten<br />

prüfen.<br />

Nach ersten Überlegungen eignet sich hierfür zum einen das heutige Gebäude der Haupt-<br />

und Realschule Hambühren, zumal die Gemeinde daran für ihre Grundschulen kein Interesse<br />

bekundet hat. Zum anderen wird das <strong>mit</strong> einem Lehrschwimmbecken ausgestattete Gebäude<br />

der Grundschule und der Realschule Faßberg einer Eignungsprüfung unterzogen, um<br />

eine Schule für den Nordkreis <strong>Celle</strong> und ggf. auch Teilgebiete der <strong>Landkreis</strong>e Soltau-<br />

Fallingbostel, Uelzen und Gifhorn zu schaffen.<br />

Inwieweit ggf. ein dritter Standort (dann möglichst im südöstlichen Kreisgebiet) sinnvoll und<br />

notwendig ist, bedarf weiterer Abklärung.<br />

Die Herrichtung der Standorte Hambühren und Faßberg sowie möglicherweise die Herrichtung<br />

eines dritten Standortes ist absehbar wirtschaftlicher als die Schaffung eines komplett<br />

neuen Schulgebäudes. Gleichwohl sind dabei aufgrund der vorhandenen Baustruktur Kompromisse<br />

notwendig (Mehrgeschossigkeit, dezentrale Lage, eingeschränkte Kooperationsmöglichkeiten<br />

vor Ort).<br />

8. Berufsbildenden Schulen<br />

Un<strong>mit</strong>telbare Auswirkungen hat die Errichtung der Oberschulen auf die Berufsbildenden<br />

Schulen nicht. Mittelbare Auswirkungen ergeben sich vor allem durch die Einrichtung der<br />

gymnasialen Zweige an den Oberschulen.<br />

Die Berufsbildenden Schulen sind gehalten, <strong>mit</strong> den gymnasialen Zweigen der Oberschulen<br />

eng zusammenzuarbeiten, um den Schülerinnen und Schülern dieser Schulzweige nach der<br />

9. Klasse einen möglichst unkomplizierten Übergang in die Beruflichen Gymnasien (Klasse<br />

11 bis 13) der Beruflichen Gymnasien zu ermöglichen.<br />

Anknüpfend an das Schulstrukturgutachten wird als weitere Maßnahme der Raumtausch der<br />

Berufsbildenden Schulen I <strong>mit</strong> den Berufsbildenden Schulen III geprüft und ggf. vorbereitet.<br />


9. Gymnasien<br />

22<br />

Die Auswirkungen werden unterschiedlich sein. Allgemein ist jedoch <strong>mit</strong> einem Anstieg der<br />

Gymnasialquote durch Einrichtung der Oberschulen zu rechnen. Dieser Effekt ist insbesondere<br />

für den Raum Bergen/Lohheide erwünscht.<br />

Am Standort Hermannsburg ist aufgrund der geografischen Lage und des noch nicht ausgeschöpften<br />

Gymnasialpotenzials in Bergen <strong>mit</strong> geringen, das Christian-Gymnasium jedoch<br />

keinesfalls existenziell gefährdenden Auswirkungen zu rechnen. Das Christian-Gymnasium<br />

bleibt auch nach Auffassung des Gutachters mindestens in sicherer Dreizügigkeit erhalten.<br />

Am Standort Lachendorf ist <strong>mit</strong> ähnlich marginalen Auswirkungen zu rechnen. Die Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges in Winsen (Aller) und Wathlingen deckt diese Teile des<br />

ländlichen Raumes ab, kann jedoch die Schülerzahl für die Gymnasien in <strong>Celle</strong> verringern.<br />

Nach bisheriger Einschätzung werden überwiegend solche Schüler/innen die gymnasialen<br />

Oberschulzweige besuchen, die keine oder keine „klare“ Gymnasialempfehlung <strong>mit</strong>bringen<br />

und daher heute in den Gymnasien oft scheitern.<br />

Das Gymnasium Ernestinum hat sich als zentrale Oberstufe für die Schülerinnen und Schüler<br />

der gymnasialen Oberschulzweige angeboten. Dies ist zu begrüßen und vom <strong>Landkreis</strong><br />

zu fördern, um einen möglichst unkomplizierten Übergang aus den 10. Klassen der Oberschulen<br />

in die Qualifikationsphase (Klasse 11 und 12) zu ermöglichen. Es steht den übrigen<br />

Gymnasien jedoch frei, ebenfalls Kooperationen <strong>mit</strong> Oberschulen einzugehen. Das Christian-<br />

Gymnasium hat entsprechende Absichten bereits erkennen lassen.<br />

Auch <strong>mit</strong> Oberschulen ohne gymnasialen Zweig sind Kooperationen anzustreben, um den<br />

Schülerinnen und Schülern der Oberschule einen möglichst gleitenden Übergang in die Einführungsphase<br />

der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10) zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere<br />

für Gymnasien und Oberschulen, die in räumlicher Nähe zueinander liegen (Lachendorf,<br />

Hermannsburg, <strong>Celle</strong>-Burgstraße, <strong>Celle</strong>-Heese).<br />

VI.<br />

Abschließend ist die Frage zu beantworten, welche (Mehr-) Kosten durch die Schaffung von<br />

Oberschulen voraussichtlich entstehen werden. Hierzu wird die geplante Schulstruktur im<br />

Folgenden <strong>mit</strong> der Fortentwicklung des Status Quo (Vielzahl kleiner Hauptschulen und Realschulen<br />

<strong>mit</strong> Ganztagsangeboten) verglichen. Die oben unterbreiteten Vorschläge betreffend<br />

die Oberschule sind dabei nicht unbedingt wirtschaftlicher als der kleinteilige Ist-Zustand.<br />

Angesichts der zu erwartenden Qualitätssteigerung in größeren Schulen und zur Verhinderung<br />

der ohne Oberschulen drohenden „Zwergschulen“ <strong>mit</strong> „Kombiklassen“ über mehrere<br />

Jahrgänge hinweg sind die zusätzlichen Aufwendungen aber sinnvoll und gerechtfertigt.<br />

Erfasst werden die Aufwendungen für die Schülerbeförderung sowie die Gebäudeunterhaltung<br />

beim Vollausbau der Oberschule und die durch die Umstrukturierung erforderlichen<br />

baulichen Investitionen nach Abzug der bei Fortentwicklung (Ganztagsschulen) des Status<br />

Quo erforderlichen Investitionen. Für die Summenbildung werden die jährlichen Beträge <strong>mit</strong><br />

dem Faktor 25 (Jahre) als Gegengewicht zu den baulichen Investitionen multipliziert. Der<br />

Faktor 25 bildet in etwa den Zeitraum bis zu ersten größeren Sanierungsmaßnahmen neu zu<br />

schaffender Bauten ab.<br />

Der gleitende Auf- und Abbau von Schülerzahlen (Schülerbeförderung) wird – weil insgesamt<br />

ergebnisneutral – nicht berücksichtigt. Ebenso wird nicht berücksichtigt, dass die baulichen<br />

Investitionen abzuschreiben wären; sie gehen vollständig zu Lasten der jeweiligen Umstrukturierungsmaßnahme.<br />

Ausgleichszahlungen an die Gemeinden, in deren Eigentum solche Schulanlagen stehen,<br />

die heute von kreiseigenen Schulen genutzt, künftig aber weniger oder gar nicht mehr in An-<br />


23<br />

spruch genommen werden, sind nicht berücksichtigt. In der Vergangenheit hat der <strong>Landkreis</strong><br />

den um Zuweisungen und Darlehensanteile bereinigten Restbuchwert derjenigen Teile von<br />

Schulgebäuden erstattet, die explizit für Schulen in der Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es errichtet<br />

wurden.<br />

Vor diesem Hintergrund ergeben sich, aufgeschlüsselt für jede der geplanten Oberschulen,<br />

folgende kostenmäßigen Auswirkungen:<br />

Oberschule Bergen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />

nach Hermannsburg befördert (Ganztagsangebot der<br />

Realschule, Gymnasium).<br />

Gebäudeunterhaltung: Pauschaler Mehraufwand für etwas<br />

größere Schule <strong>mit</strong> einzügigem <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />

(+ 5 % der Gesamtanlage)<br />

Bauliche Investitionen: Genügen die Mensakapazitäten<br />

nicht, ist <strong>mit</strong>telfristig eine Mensa <strong>mit</strong> 130 bis 150 Plätzen<br />

zu schaffen (20 % der Schüler/innen). Für einen Übergangszeitraum<br />

möglicherweise notwendige Containerklassen<br />

sind eingerechnet.<br />

– 142.500,--<br />

+ 34.900,--<br />

� Summe über 25 Jahre – 1.460.000,--<br />

Oberschule Hermannsburg/Faßberg<br />

+ 1.230.000,--<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Es werden mehr Schüler/innen nach<br />

Hermannsburg befördert (aus Faßberg und Unterlüß).<br />

Gebäudeunterhaltung: Es ist <strong>mit</strong> Minderaufwendungen zu<br />

rechnen (geringere Betriebskosten für die Schulanlagen in<br />

Faßberg und Unterlüß).<br />

Bauliche Investitionen: In Hermannsburg ist die Schaffung<br />

einer größeren Mensa erforderlich als bei Fortbestand der<br />

HRS; zudem ist eine Lehrküche anzubauen. [Für die Gemeinde<br />

Unterlüß entfällt die Sanierung eines Gebäudeteils<br />

der GHS.]<br />

+ 116.400,--<br />

– 216.900,--<br />

� Summe über 25 Jahre – 2.092.500,--<br />

Oberschulen in <strong>Celle</strong> (insgesamt)<br />

+ 420.000,--<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Mehraufwendung durch Aufgabe von<br />

Hauptschulstandorten und Aufgabe der HRS Hambühren.<br />

Gebäudeunterhaltung: Minderaufwendungen durch Aufgabe<br />

von zwei Hauptschulstandorten (Groß Hehlen und<br />

Wietzenbruch).<br />

Bauliche Investitionen: Keine. [Zugunsten der Stadt <strong>Celle</strong><br />

entfällt die Erweiterung der Schule in Groß Hehlen.]<br />

+ 169.200,--<br />

– 268.700,--<br />

� Summe über 25 Jahre – 2.487.500,--<br />

± 0,--<br />


Oberschule Burgstraße/Blumlage<br />

24<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung / Gebäudeunterhaltung: siehe oben ± 0,--<br />

Bauliche Investitionen: Keine ± 0,--<br />

� Summe über 25 Jahre ± 0,--<br />

Oberschule Auf der Heese/Neustadt<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung / Gebäudeunterhaltung: siehe oben ± 0,--<br />

Bauliche Investitionen: Keine ± 0,--<br />

� Summe über 25 Jahre ± 0,--<br />

Oberschule Westercelle/Heese Süd<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung / Gebäudeunterhaltung: siehe oben ± 0,--<br />

Bauliche Investitionen: Keine ± 0,--<br />

� Summe über 25 Jahre ± 0,--<br />

Oberschule Wathlingen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />

nach <strong>Celle</strong> befördert (Gymnasien).<br />

Gebäudeunterhaltung: Pauschaler Mehraufwand für größere<br />

Schule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig (+10 % der Gesamtanlage)<br />

Bauliche Investitionen: Sanierung in etwa gleichem Umfang<br />

wie bei fortbestehender Hauptschule und Realschule<br />

– 69.600,--<br />

+ 65.900,--<br />

� Summe über 25 Jahre – 92.500,--<br />

Oberschule Flotwedel<br />

± 0,--<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />

nach <strong>Celle</strong> befördert (Gymnasien).<br />

– 6.200,--<br />

Gebäudeunterhaltung: Kein Mehraufwand ± 0,--<br />

Bauliche Investitionen: Im Bestand ist eine Mensa <strong>mit</strong> 70<br />

bis 80 Plätzen zu schaffen (20 % der Schüler/innen), die<br />

<strong>mit</strong>telfristig auch bei Fortbestand von Hauptschule und<br />

Realschule notwendig wäre.<br />

� Summe über 25 Jahre – 155.000,--<br />

± 0,--<br />


Oberschule Lachendorf/Eschede<br />

25<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Es werden alle Schüler/innen von<br />

Eschede nach Lachendorf befördert.<br />

Gebäudeunterhaltung: Minderaufwendungen durch Aufgabe<br />

des Sekundarschulstandortes Eschede<br />

Bauliche Investitionen: Es ist eine Mensa <strong>mit</strong> 100 bis 120<br />

Plätzen zu schaffen (20 % der Schüler/innen), die <strong>mit</strong>telfristig<br />

auch bei Fortbestand von Haupt- und Realschulzweig<br />

notwendig wäre. (Mehrkosten = Umsetzung Mensacontainer;<br />

Minderkosten: Entfallende Sanierung eines<br />

Fachraumes in Eschede)<br />

+ 133.300,--<br />

– 149.600,--<br />

� Summe über 25 Jahre – 427.500,--<br />

Oberschule Winsen (Aller)/Wietze <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig<br />

– 20.000,--<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: Es werden weniger Schüler/innen<br />

nach <strong>Celle</strong>, dafür deutlich mehr aus Wietze und Hambühren<br />

nach Winsen (Aller) befördert.<br />

Gebäudeunterhaltung: Es wird ein Gebäude minimal unterhalten<br />

(HRS Hambühren an dieser Stelle rechnerisch<br />

ohne Folgenutzung), ein Gebäude in geringerem Umfang<br />

(Schule Wietze) und ein Gebäude zusätzlich (Gildesweg 4<br />

in Winsen [Aller]).<br />

Bauliche Investitionen: Das Gebäude Gildesweg 4 ist zu<br />

erwerben. Zu schaffen sind zudem eine Mensa <strong>mit</strong> etwa<br />

180 Plätzen und eine Dreifachsporthalle. Die Schaffung<br />

einer Mensa in Hambühren und die Sanierung eines<br />

Fachunterrichtsraumes in Wietze entfallen.<br />

+ 75.900,--<br />

– 9.600,--<br />

� Summe über 25 Jahre + 8.447.500,--<br />

Zusammenfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen<br />

+ 6.790.000,--<br />

Kostenart Betrag p. a. Betrag einmalig<br />

Schülerbeförderung: + 276.500,--<br />

Gebäudeunterhaltung: – 544.000,--<br />

Bauliche Investitionen: + 8.420.000,--<br />

� Summe über 25 Jahre + 1.732.500,--<br />

Anlagen:<br />

A Einrichtung von Oberschulen<br />

B Einzugsbereiche der Oberschulen (zeichnerische Darstellung)<br />

C Aufhebung von Hauptschulen und Realschulen<br />

D Eingaben und Beteiligungen<br />

E Beschreibung der Oberschule (Präsentation des Niedersächsischen Kultusministeriums<br />

„Zukunftsfeste Schulstruktur für Niedersachsen <strong>mit</strong> der neuen Oberschule“)


Einrichtung von Oberschulen Anlage A<br />

Ist eine Oberschule an mehreren Standorten geplant, ist der Hauptstandort unterstrichen, die<br />

Außenstellen kursiv dargestellt.<br />

Abweichungen von den ursprünglichen Vorschlägen des Gutachters sind <strong>mit</strong> einem „X“ in<br />

der Spalte „A“ markiert und im Vorlagentext begründet.<br />

Hinweis: Die angegebenen Namen der Oberschulen sind allein als Arbeitsnamen anzusehen<br />

und präjudizieren keine Namensgebungsvorschläge, die den Schulvorständen<br />

der zu errichtenden Oberschulen vorbehalten sind.<br />

I. Nord<br />

Name der Oberschule Standorte A<br />

1. ObS Bergen Heinrich-Hellberg-Weg 14, Bergen (jetzt RS)<br />

Amtland 28, Bergen (jetzt HS)<br />

2. ObS Hermannsburg/Faßberg Harmsstraße 1, Hermannsburg (jetzt HRS)<br />

Lerchenweg 1, Faßberg (jetzt RS)<br />

für die 5.- und 6.-Klässler aus Faßberg<br />

II. Mitte<br />

1. ObS Burgstraße/Blumlage Burgstraße 21, <strong>Celle</strong> (jetzt RS)<br />

Blumlage 42, <strong>Celle</strong> (jetzt HS)<br />

2. ObS Auf der Heese/Neustadt Welfenallee 11, <strong>Celle</strong> (jetzt RS)<br />

Neustadt 14, <strong>Celle</strong> (jetzt HS)<br />

3. ObS Westercelle/Heese Süd Schulstraße 4, <strong>Celle</strong> (jetzt RS)<br />

Kniprodestr. 8, <strong>Celle</strong> (jetzt HS)<br />

III. Süd / Ost<br />

1. ObS Wathlingen Kantallee 10, Wathlingen (jetzt HS+RS) X<br />

2. ObS Flotwedel Schulstraße 29+31, Eicklingen (jetzt HS+RS) X<br />

3. ObS Lachendorf/Eschede Südfeld 6, Lachendorf (jetzt RS)<br />

weiteres Gebäude auf dem Campus:<br />

Südfeld 2, Lachendorf (jetzt HS)<br />

Bahnhofstraße 4 , Eschede (jetzt HRS)<br />

für die 5.- und 6.-Klässler aus Eschede<br />

IV. West<br />

1. ObS Winsen (Aller)/Wietze Meißendorfer Kirchweg 7, Winsen (jetzt RS)<br />

weitere Gebäude auf dem Campus:<br />

Meißendorfer Kirchweg 9 (jetzt FöS)<br />

Gildesweg 4 (jetzt GS)<br />

Schulstraße 2, Wietze (jetzt HRS)<br />

für die 5.- und 6.-Klässler aus Wietze<br />

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X<br />

X<br />

1


V. Weiterhin wird die Einrichtung von gymnasialen Zweigen an folgenden Oberschulen<br />

zum angegebenen Schuljahr vorgeschlagen, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind;<br />

insbesondere ein schulrechtlicher Bedarf vorliegt. Nähere Ausführungen finden sich im<br />

Vorlagentext.<br />

1.<br />

Angliederung an Ab Zusätzliche Voraussetzungen<br />

ObS Winsen<br />

(Aller)/Wietze<br />

2. ObS Bergen 2012/13 ./.<br />

3. ObS Wathlingen 2012/13 ./.<br />

2012/13 Übereignung des Gebäudes Gildesweg 4, Winsen<br />

(Aller) bis 1. August 2014 an den <strong>Landkreis</strong>. Die Nutzung<br />

erfolgt bis dahin in Absprache <strong>mit</strong> der Gemeinde<br />

und aufwachsend nach Bedarf.<br />

2


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Aufhebung von Hauptschulen und Realschulen Anlage C<br />

Im Zuge der Einrichtung von Oberschulen entsprechend der Anlage A werden folgende<br />

Schulen und Schulzweige zum 1. August 2012 aufgehoben. Schüler/innen, die die Schule<br />

am 31. Juli 2012 besuchen, werden weiterhin nach den curricularen Vorgaben der Hauptschulen<br />

und Realschulen unterrichtet. Die Schulzweige werden unter dem organisatorischen<br />

Dach der jeweils ersetzenden Oberschule fortgeführt.<br />

Name / Schulform Standort<br />

I. Nord<br />

1. Hermann-Ehlers-Realschule Bergen Heinrich-Hellberg-Weg 14, Bergen<br />

2. Schule im Örtzetal<br />

Haupt- und Realschule Hermannsburg<br />

Harmsstraße 1, Hermannsburg<br />

3. Realschule an der Luftbrücke Faßberg Lerchenweg 1, Faßberg<br />

II. Mitte<br />

1. Realschule Burgstraße Burgstraße 21, <strong>Celle</strong><br />

2. Hauptschulzweig Blumläger Schule Blumlage 42, <strong>Celle</strong><br />

3. Realschule Auf der Heese Welfenallee 11, <strong>Celle</strong><br />

4. Hauptschulzweig Neustädter Schule Neustadt 14, <strong>Celle</strong><br />

5. Realschule Westercelle Schulstraße 4, <strong>Celle</strong><br />

6. Hauptschulzweig Heese-Süd-Schule Kniprodestr. 8, <strong>Celle</strong><br />

III. Süd / Ost<br />

1. Hauptschule Wathlingen Kantallee 10, Wathlingen<br />

2. Realschule Wathlingen Kantallee 10, Wathlingen<br />

3. Hauptschulzweig Eicklingen Schulstraße 31<br />

4. Realschule Flotwedel Eicklingen Schulstraße 29<br />

5. Geschwister-Scholl-Schule<br />

Hauptschule Lachendorf<br />

Südfeld 6, Lachendorf<br />

6. Realschule Lachendorf Südfeld 2, Lachendorf<br />

7. Schule an der Flohrmühle<br />

Haupt- und Realschule Eschede<br />

IV. West<br />

Bahnhofstraße 4 , Eschede<br />

1. Haupt- und Realschulzweig Wietze Schulstraße 2, Wietze<br />

2. Hauptschule Winsen (Aller) Schulstraße 19, Winsen<br />

3. Heinrich-Pröve-Realschule Winsen (Aller) Meißendorfer Kirchweg 7, Winsen<br />

1


Aufhebung von Hauptschulen und Realschulen Anlage C<br />

Neben den bereits oben genannten Schulen und Schulzweigen werden auch die folgenden<br />

Schulen und Schulzweige aufgehoben. Da ihnen keine Oberschule nachfolgt und die Schüler/innen<br />

aus raumwirtschaftlichen Gründen nicht auf andere Schulen gehen können, erfolgt<br />

die Beschulung so lange auslaufend, wie dies raumwirtschaftlich notwendig und – im Einvernehmen<br />

<strong>mit</strong> der Landesschulbehörde – pädagogisch sinnvoll ist.<br />

Name / Schulform Standort<br />

I. Nord<br />

1. Hauptschulzweig Unterlüß Müdener Straße 58, Unterlüß<br />

2. Anne-Frank-Hauptschule Bergen Amtland 28, Bergen<br />

II. Mitte<br />

1. Hauptschulzweig Groß Hehlen Ilexweg 50, <strong>Celle</strong><br />

2. Hauptschulzweig Wietzenbruch Waldschmiede 3, <strong>Celle</strong><br />

III. Süd / Ost<br />

IV. West<br />

1. Haupt- und Realschule Hambühren Versonstraße 6, Hambühren<br />

2


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

Vorbemerkungen<br />

Nachfolgend werden die an die Kreisverwaltung gerichteten schriftlichen Eingaben sowie die Antworten<br />

darauf zusammenfassend dargestellt. Ergänzend sind die wesentlichen, in den Beteiligungen<br />

der Schulleitungen erhobenen Bedenken dargestellt. Die Zusammenstellung erhebt keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Gem. Hermannsburg (17.06.2011) Antwort der Kreisverwaltung (01.07.2011)<br />

(…). Nach meiner Einschätzung argumentiert<br />

der Gutachter in wichtigen Passagen teilweise<br />

widersprüchlich und unvollkommen. Dies<br />

wurde für mich erstmalig deutlich in der<br />

Schulausschusssitzung, woraufhin ich dann<br />

noch einmal in die Details eingestiegen bin.<br />

Die widersprüchliche und unvollkommene<br />

Argumentation werden durch die von mir im<br />

Folgenden aufgeführten Fragen deutlich:<br />

1. Der Gutachter begründet die Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges<br />

in Bergen ausschließlich da<strong>mit</strong>,<br />

die Abiturquote in Bergen erhöhen<br />

zu wollen.<br />

a) Wo werden die Schüler des<br />

gymnasialen Zweiges der Oberschule<br />

Bergen, die laut Gutachten<br />

die Abiturquote in Bergen<br />

erhöhen sollen, denn heute<br />

unterrichtet?<br />

b) Gibt es in Bergen heute bereits<br />

Schüler, die nur aufgrund der<br />

Entfernung zu den Gymnasien<br />

diese nicht besuchen? Wenn ja,<br />

wo werden diese Schüler heute<br />

tatsächlich unterrichtet und welche<br />

Schulempfehlungen haben<br />

diese Schüler nach der 4. Klasse<br />

erhalten?<br />

c) Oder soll die Abiturquote in<br />

Bergen durch ein Absenken der<br />

Qualität erreicht werden?<br />

2. Der Schulgutachter hat am<br />

09.06.11 folgendes Zitat verwandt:<br />

„Dann sollen Schüler lieber etwas<br />

weiter fahren, als das wir auf Qualität<br />

verzichten.“ Gleichzeitig sagte<br />

er deutlich, dass die Zügigkeit an<br />

Schulen entscheidend für deren<br />

Qualität ist. Warum wird vor diesem<br />

Hintergrund ein gymnasialer Zweig<br />

in Bergen eingerichtet, wenn man<br />

bereits heute voraussehen kann,<br />

dass dies zur Reduzierung mindestens<br />

eines Zuges am Christiangymnasium<br />

führen wird?<br />

3. Der Gutachter schlägt vor, die<br />

Schüler des gymnasialen Zweiges<br />

in Bergen anschließend in einer<br />

Ihre Fragen beantworte ich nach Rücksprache <strong>mit</strong> dem Gutachter wie<br />

folgt:<br />

1. Auffällig ist, dass zwar eine erhebliche Zahl von Schülerinnen<br />

und Schülern (zum Schuljahr 2010/2011: 32 = 28 % der Jahrgangsquote)<br />

aus dem Gebiet der Stadt Bergen jährlich das Christian-Gymnasium<br />

besucht, jedoch nur wenige Schülerinnen und<br />

Schüler dort auch die Hochschulreife tatsächlich erwerben. So erlangten<br />

2010 lediglich acht Schülerinnen und Schüler aus dem<br />

Gebiet der Stadt Bergen das Abitur am Christian-Gymnasium<br />

[Anm.: zehn inkl. Lohheide], was einem Anteil von 12 % des gesamten<br />

Abiturjahrganges entsprach. Die Zahl der Schülerinnen<br />

und Schüler aus Bergen verringert sich bis zum Abitur also stetig<br />

und ist im Abschlussjahr deutlich unterrepräsentiert.<br />

Der Gutachter geht daher davon aus, dass – <strong>mit</strong> Blick auf diese<br />

stark selektiven Wirkungen für Schülerinnen und Schüler aus<br />

Bergen – die Schülerinnen und Schüler des gymnasialen Oberschulzweiges<br />

vor allem solche wären, die andernfalls über die<br />

Jahre das Christian-Gymnasium verlassen müssten. Außerdem<br />

kommen nach der gutachterlichen Einschätzung Schülerinnen<br />

und Schüler hinzu, die keine klare Gymnasialempfehlung haben<br />

und gegenwärtig die örtliche Realschule und später ggf. ein Berufliches<br />

Gymnasium oder eine Fachoberschule besuchen.<br />

Eine Minderung der Qualität der ver<strong>mit</strong>telten Bildung ist selbstverständlich<br />

nicht beabsichtigt. Angesichts der auch für die Schülerinnen<br />

und Schüler einer Oberschule geltenden Verordnung<br />

über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe ist sie auch<br />

nicht zu besorgen, denn auch diese Schülerinnen und Schüler<br />

müssen das Zentralabitur ablegen.<br />

2. Der Gutachter geht davon aus, dass im Falle der Einrichtung<br />

eines gymnasialen Oberschulzweiges einerseits eine belebende,<br />

die jetzige Selektivität eindämmende Wettbewerbssituation eintreten<br />

wird, andererseits mehr Schülerinnen und Schüler den<br />

Weg in Richtung Hochschulreife einschlagen werden. So entsprechen<br />

aktuell die 32 Schülerinnen und Schüler aus Bergen am<br />

Christian-Gymnasium einem Anteil von etwa 24 % der Gesamtschülerzahl<br />

in der Stadt Bergen.<br />

Die Befürchtung, dass das Christian-Gymnasium bei Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges in Bergen tatsächlich einen Zug verlieren<br />

könnte, ist nach den Erfahrungen des Gutachters in anderen<br />

Bundesländern unbegründet. Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong><br />

klarer Gymnasialempfehlung werden demzufolge weiterhin an<br />

den Gymnasien angemeldet, falls die Entfernung zur Schule nicht<br />

allzu groß ist. Dies deckt sich auch <strong>mit</strong> den Aussagen verschiedener<br />

Elternvertreter des Christian-Gymnasiums in der Einwohnerfragestunde<br />

in der Sitzung des Schul- und Kulturausschusses<br />

am 9. Juni 2011.<br />

3. Es ist ohne weiteres vorstellbar, eine Außenstelle eines Gymnasiums<br />

im Gebäude der Oberschule zu errichten und das Miteinander<br />

zwischen Gymnasium und Oberschule bezüglich des Se-<br />

1


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

Oberschule <strong>mit</strong> gymnasialen Oberstufenzweig<br />

zentral in <strong>Celle</strong> beschulen<br />

zu lassen.<br />

a) Warum enthält das Schulgutachten<br />

Vorschläge, die ausdrücklich<br />

gegen geltendes niedersächsisches<br />

Recht verstoßen?<br />

b) Besteht bei Hinwegsetzen über<br />

gesetzliche Regelungen<br />

nicht die Gefahr, dass diese<br />

neu gefundenen Regelungen<br />

gerichtlich angreifbar sind?<br />

c) Warum sollen diese Schüler<br />

nicht in der Oberstufe des<br />

Christiangymnasiums und der<br />

übrigen bestehenden Gymnasien<br />

beschult werden?<br />

d) Wird nicht allein durch diesen<br />

Vorschlag das Christiangymnasium<br />

in Hermannsburg zusätzlich<br />

geschwächt? Und<br />

wenn nein, wie begründet der<br />

Gutachter diese Behauptung?<br />

4. Allgemeine Fragen zur Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges in Bergen<br />

a) Müssen durch die Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges in<br />

Bergen zusätzliche Raumkapazitäten<br />

geschaffen werden?<br />

b) Wie viele Eltern in Bergen fordern<br />

tatsächlich einen gymnasialen<br />

Zweig an der Oberschule<br />

und gibt es hierüber Erhebungen?<br />

c) Wie stehen die Schulen im<br />

Nordkreis und auch insbesondere<br />

die Berger Schulen zur<br />

Einrichtung eines gymnasialen<br />

Zweiges in Bergen?<br />

5. Der Gutachter schlägt vor, Haupt-<br />

und Realschulen abzuschaffen und<br />

diese als Oberschulen im gesamten<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als „Paare“<br />

einzurichten. Er begründet dies<br />

da<strong>mit</strong>, Konkurrenzsituationen der<br />

Schulen untereinander auszuschalten<br />

und Schüler möglichst wohnortnah<br />

beschulen zu lassen.<br />

a) Warum soll gerade <strong>mit</strong> der<br />

neuen Schulstruktur der jetzt<br />

bestehende positive, gesunde<br />

Wettbewerb im Sinne kontinuierlicherQualitätsverbesserungen<br />

ausgeschaltet werden?<br />

b) Warum soll es nach Vorschlag<br />

kundarbereichs II durch eine Vereinbarung zur ständigen pädagogischen<br />

und organisatorischen Zusammenarbeit abzusichern.<br />

Das geltende Recht lässt dies zweifelsfrei zu. Zudem wäre die<br />

Oberstufe für neu eingerichtete Oberschulen frühestens zum<br />

Schuljahr 2017/2018 wirksam.<br />

Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Oberschulschülerinnen<br />

und -schüler an den Oberstufen der allgemein bildenden<br />

Gymnasien beschult werden. Dies kommt <strong>mit</strong> Blick auf die geographische<br />

Lage insbesondere für die Gymnasien in Hermannsburg<br />

und Lachendorf in Betracht. Eine enge Kooperation – einschließlich<br />

Lehreraustausch – ist gleichwohl zwingende Voraussetzung,<br />

da die 10. Klasse der Oberschulen bereits die Einführungsphase<br />

der gymnasialen Oberstufe darstellt. Weiterhin ist für<br />

die Akzeptanz einer solchen Lösung durch die Eltern ein „Paradigmenwechsel“<br />

einiger allgemein bildenden Gymnasien <strong>mit</strong> dem<br />

Ziel einer geringeren Selektivität notwendig. Zudem wird Ängsten<br />

entgegenzuwirken sein, da verhältnismäßig wenige Schülerinnen<br />

und Schüler einer Oberschule in großen Sekundarstufen II <strong>mit</strong><br />

vielen, einander bereits lange vertrauten Schülerinnen und Schülern<br />

eines Gymnasiums zusammenkommen werden.<br />

Mit Blick auf die sehr geringe Abiturientenzahl aus Bergen kann –<br />

selbst wenn alle Abiturienten (acht im Jahr 2010; s. o.) eine zentrale<br />

Oberstufe in <strong>Celle</strong> besuchen – nicht von einer deutlichen<br />

Schwächung des Christian-Gymnasiums ausgegangen werden.<br />

4. Neue Raumkapazitäten sind voraussichtlich nicht erforderlich.<br />

Die vorhandenen Kapazitäten genügen schon heute für eine vier-<br />

bis fünfzügige Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig.<br />

Zusätzlich werden durch die fortschreitende Inklusion möglicherweise<br />

weitere Räumlichkeiten der Förderschulen frei, sodass<br />

langfristig auch eine Fünf- bis Sechszügigkeit in Bergen möglich<br />

wäre. Ich darf zudem daran erinnern, dass an der Haupt- und<br />

Realschule Hermannsburg gegenwärtig sieben mobile Klassenräume<br />

vorhanden sind, die bei Bedarf nach Bergen verbracht<br />

werden können, um dort ein vorübergehendes Raumdefizit auszugleichen.<br />

Eine Bedürfnisprüfung hat im Zusammenhang <strong>mit</strong> den Überlegungen<br />

für eine Kooperative Gesamtschule (KGS) im Jahr 2009<br />

stattgefunden. Seinerzeit haben sich von den Eltern der Schülerinnen<br />

und Schüler der 1. bis 3. Klassen aus Bergen 22 bis 32 für<br />

einen Gymnasialschulplatz an einer etwaigen KGS in Bergen interessiert.<br />

Hinzu kommen einzelne Interessenbekundungen aus<br />

dem Gebiet der Gemeinde Hermannsburg. Ob für die Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges an einer Oberschule in Bergen ein<br />

erneutes Bedarfsfeststellungsverfahren durchgeführt werden<br />

muss, wird <strong>mit</strong> der Landesschulbehörde noch zu klären sein.<br />

Die Vorhaltung von Schulen ist eine Verpflichtung der Schulträger<br />

und richtet sich nach den Erfordernissen vor Ort. Die Schulen<br />

werden hierbei selbstverständlich beteiligt. Wegen der Kürze der<br />

Zeit hat dies bislang noch nicht flächendeckend erfolgen können.<br />

5. Alle Gymnasien sind in der Prognose – auch neben gymnasialen<br />

Oberschulzweigen – so stabil, dass sie in einen Wettbewerb eintreten<br />

können. Würden die Gymnasien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> ihre<br />

Selektivität im Interesse einer positiven Entwicklung der Abiturquote<br />

dem Landesschnitt anpassen, wäre auch bei mehreren<br />

gymnasialen Oberschulzweigen nicht <strong>mit</strong> deutlich niedrigeren Abiturientenzahlen<br />

an einzelnen Gymnasien zu rechnen. Um dieses<br />

Ziel zu erreichen, müssen keineswegs die schulischen Ansprüche<br />

gesenkt werden, sondern die Schulen könnten zunächst<br />

weitere Fördermaßnahme für Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong> ein-<br />

2


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

des Gutachters im Bereich der<br />

Gymnasien zu den Oberschulen<br />

<strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig einen<br />

Wettbewerb geben, während<br />

dieser an den Oberschulen<br />

ausdrücklich vermieden<br />

werden soll?<br />

6. Allgemeine Fragen zur künftigen<br />

Schulstruktur<br />

a) Wie sollen künftig die Schuleinzugsbereiche<br />

dargestellt<br />

werden?<br />

b) Wie kann vermieden werden,<br />

dass durch zum Teil vorgegebene<br />

Schuleinzugsbereiche<br />

(wie z.B. Schüler aus Unterlüß<br />

nur an der Oberschule in Faßberg<br />

beschult werden können)<br />

im Verhältnis zu zum Teil freier<br />

Schulwahl (Gymnasiasten aus<br />

Bergen können Gymnasien in<br />

<strong>Celle</strong> besuchen) ein „Austrocknen“<br />

des Schulstandortes<br />

Hermannsburg eintritt?<br />

Gerade die Fragen zu 2 und 5 sind für mich<br />

nicht aufzulösende Widersprüche, an denen<br />

das Gutachten auch noch an verschiedenen<br />

anderen Stellen leidet.<br />

Aus der Frage zu 3a ergibt sich für mich ein<br />

Bruch des Gutachtens als Gesamtwerk. Unsere<br />

Landespolitik hat doch vielmehr nach langer<br />

Diskussion ganz bewusst entschieden, die<br />

Gymnasien nicht durch Oberstufen an Oberschulen<br />

weiter zu schwächen; ausgerechnet<br />

dies soll nun im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> geschehen?<br />

(…).<br />

zelnen Schwächen in Betracht ziehen.<br />

Nicht wettbewerbsfähig sind hingegen kleine Oberschulen. Eine<br />

nur knapp zweizügige Oberschule bekäme Schwierigkeiten,<br />

Fachpersonal in ausreichender Zahl zu binden. So werden Fachlehrerinnen<br />

und -lehrer im Einzelfall fachfremd unterrichten müssen,<br />

was auf neue Lehrkräfte nicht attraktiv wirkt. Durch Verbünde<br />

von Oberschulen kann dies vermieden werden. Zudem wirkt<br />

eine Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig – die Einrichtung einer<br />

solchen in Bergen unterstellt – auf die Eltern attraktiv. Immerhin<br />

ist es dort an einer solchen Schule möglich, jeden Abschluss zu<br />

erreichen bzw. auf jeden Abschluss vorbereitet zu werden, ohne<br />

im Misserfolgsfall die Schule wechseln zu müssen. Hier sieht der<br />

Gutachter <strong>mit</strong> Blick auf die Erfahrungen aus anderen Bundesländern<br />

Schülerbewegungen, die sich <strong>mit</strong> Schulbezirken nicht problemlos<br />

eindämmen und eine Oberschule ohne gymnasialen<br />

Zweig – beispielsweise in Hermannsburg – „austrocknen“ ließen<br />

(Umgehung von Schulbezirken durch Ausnahmeanträge,<br />

[Schein-]Umzüge usw.).<br />

6. Zu künftigen Schulbezirksregelungen kann die Kreisverwaltung<br />

beim derzeitigen Sachstand und wegen der erst noch zu erarbeitenden<br />

konkreten Umsetzungsvorschlägen natürlich noch nichts<br />

Endgültiges sagen. Im Falle einer gemeinsamen Oberschule Bergen-Hermannsburg<br />

sehe ich indes momentan keine Möglichkeit,<br />

Schülerinnen und Schüler aus Hermannsburg den Besuch eines<br />

gymnasialen Zweiges in Bergen zu verwehren. Aus den nur sehr<br />

wenigen Rückmeldungen aus dem Raum Hermannsburg bei der<br />

Bedarfsabfrage für ein Gymnasialangebot im Rahmen einer KGS<br />

in Bergen lassen sich allerdings Gefahren für den Schulstandort<br />

Hermannsburg nicht herleiten.<br />

(…).<br />

Bezüglich der gymnasialen Schulbezirke möchte ich festhalten,<br />

dass das Christian-Gymnasium für die 5. und 6. Klassen einen<br />

Schulbezirk hat, der das Gebiet der Stadt Bergen ebenso umfasst<br />

wie das der Gemeinden Hermannsburg, Faßberg und Unterlüß.<br />

Lediglich den nahe an <strong>Celle</strong> gelegenen Ortschaften Hassel<br />

und Offen ist ein Wahlrecht eingeräumt worden. Wollen jedoch<br />

Schülerinnen und Schüler aus der Kernstadt Bergen ein<br />

Gymnasium in <strong>Celle</strong> besuchen, müssen sie ein <strong>Angebot</strong> wählen,<br />

das das Gymnasiums Hermannsburg nicht unterbreitet, beispielsweise<br />

Russisch als zweite Pflichtfremdsprache.<br />

HRS Hambühren (16.06.2011) Antwort Kreisverwaltung (25.07.2011)<br />

1. Zügigkeit<br />

Aussage Schulgutachten: „Die HS und RS kämpfen<br />

zusammen um die Zweizügigkeit“<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Mit Schreiben vom<br />

23.11.2010 wurde der LK <strong>Celle</strong> gebeten, die HRS<br />

möglichst zum Schuljahrsbeginn 2011/12 in eine<br />

teilweise ganztagsgebundene Oberschule umzuwandeln.<br />

Aussage der Verwaltungsspitze des <strong>Landkreis</strong>es am<br />

19.10.2009 zum Standort HRS Hambühren: „Mit<br />

Ganztagsangebot ist langfristig <strong>mit</strong> 1 HS- und 2 RS-<br />

Klassen je Jahrgang zu rechnen.“<br />

2. Raumbedarf<br />

Aussage Schulgutachten: „Die HS/RS ist hälftig saniert<br />

und müsste hälftig neu gebaut werden (Ersatz<br />

für Varielbau/Gebäude II“<br />

Zu 1.: Zügigkeit<br />

Der Annahme einer Ein- plus Zweizügigkeit lag eine Hochrechnung<br />

auf Basis von Erfahrungswerten zugrunde (15 %<br />

HS-Quote, 44 % RS-Quote, jeweils <strong>mit</strong> Ganztagsschule). Auf<br />

dieser Basis wurde gegen Ende des Betrachtungszeitraumes<br />

(„langfristig“) <strong>mit</strong> einer knappen Dreizügigkeit – bestehend aus<br />

einer HS-Klasse <strong>mit</strong> 12 Schüler/innen und zweier RS-Klasse<br />

<strong>mit</strong> 35 Schüler/innen gerechnet. Ebenfalls wurde für das<br />

Schuljahr 2010/2011 – ohne Ganztagsangebot – <strong>mit</strong> einer<br />

Dreizügigkeit gerechnet. Statt der prognostizierten 62 Schüler/innen<br />

wurde die HRS nur von 49 Schüler/innen angewählt<br />

und da<strong>mit</strong> zweizügig. Die in 2009 vorgelegte Prognose (Anlage<br />

4-8C der Standortuntersuchung) war da<strong>mit</strong> bereits überholt.<br />

Der reale Rückgang der Schülerzahlen war schließlich der<br />

Grund dafür, dass der Kreistag die Realisierung des ursprünglich<br />

geplanten Anbaus ausgesetzt hatte.<br />

Die Aussagen zur Ein- plus Zweizügigkeit fußten zudem auf<br />

der Annahme einer kleinteiligen Schullandschaft im gesamten<br />

3


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Das Hauptgebäude<br />

(Gebäude I) ist grundlegend saniert. Hier wurden im<br />

Erdgeschoss folgende Fachunterrichtsräume neu<br />

eingerichtet: Physik, Technik/Werken, PC-Raum,<br />

Küche (Hauswirtschaft). Ferner wurde im Vorgriff auf<br />

die Ganztagsschule ein Projektraum für den Freizeitbereich.<br />

Der Raum für die Sozialarbeiterin wurde dort<br />

neu integriert. Ebenfalls völlig neu sind die Biologie-<br />

und der Chemieraum sowie der dazu gehörige gemeinsame<br />

Sammlungsraum für diese beiden FR, die<br />

seit dem 09.05.2011 im Gebäude II genutzt werden<br />

können. (Kosten ca. 240.000 €)<br />

Aussage des Gutachters auf der Sitzung des Ausschusses<br />

für Schule, Kultur und Sport am<br />

09.06.2011: „Es besteht ein Raumbedarf von 15<br />

neuen Räumen“.<br />

Bemerkungen/Fragestellungen:<br />

Übersicht über die Raumsituation HRS als Ganztagsschule<br />

(Dreizügigkeit)<br />

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Zusammenfassung:<br />

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Bei offizieller Einrichtung einer GT-ObS besagte 6(!)<br />

Räume. Ferner müsste für die Mittagsverpflegung<br />

eine Mensa eingerichtet werden; der bisher für<br />

Verpflegungsangebote genutzte Projektraum ist<br />

dafür sicher nicht geeignet.<br />

Im EG von Gebäude II befinden sich neben den<br />

beiden neu eingerichteten FR<br />

Chemie und Biologie noch fünf Klassenräume sowie<br />

ein Kursraum Französisch.<br />

Könnte dieser Bereich weiter genutzt werden, gäbe<br />

es -außer der Lösung der Mensafrage- gar keinen<br />

weiteren Raumbedarf mehr!<br />

Aussage Schulgutachten: „Vorgeschlagen wird die<br />

Auflösung der Sekundarschule, die zentral in dieser<br />

Gemeinde steht, die Zusammenfassung der beiden<br />

Grundschulen im sanierten Schulteil und der Ausstieg<br />

aus dem GrS-Sanierungsprogrammen“<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Grundschulen können<br />

die neu erstellten und eingerichteten FR kaum<br />

bis gar nicht nutzen.<br />

Das Fachangebot der Grundschule sieht weder Physik,<br />

Chemie, Biologie, Technik, Werken noch Hauswirtschaft<br />

vor. Auch der EDV-Bereich ist lediglich als<br />

ergänzendes Unterrichtsangebot zu sehen. Auf das<br />

erhöhte Gefährdungspotential für Grundschüler durch<br />

Westkreis; also verhältnismäßig kleinen Schulen in Winsen<br />

(Aller), Hambühren und Wietze. Sie lassen sich nicht ohne<br />

Weiteres, auf das vom Gutachter vorgesehene große System<br />

<strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig in Winsen (Aller) übertragen; Schülerbewegungen<br />

zu diesem gymnasialen Zweig konnten seinerzeit<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Dass eine Beantragung einzelner Oberschulen vor Fertigstellung<br />

des Schulgutachtens durch den externen Gutachter nicht<br />

in Betracht kommen konnte, ist sicherlich nachvollziehbar und<br />

wurde Ihnen gegenüber auch kommuniziert. Ihrem am 23.<br />

November 2010 geäußerten Wunsch, für das Schuljahr<br />

2011/2012 in eine Oberschule umgewandelt zu werden, konnte<br />

der <strong>Landkreis</strong> nicht entsprechen, ohne dem Ergebnis der<br />

Schulstrukturuntersuchung vorzugreifen und dieses ggf. ungewollt<br />

in Frage zu stellen.<br />

Zwar könnte eine zweizügige Oberschule im vorhandenen<br />

Gebäudebestand – unter Nutzung des Erdgeschosses von<br />

Gebäudes II – am Standort Hambühren geführt werden. Da<strong>mit</strong><br />

werden die unabhängig voneinander durch den Gutachter, die<br />

Landesschulbehörde und die Kreisverwaltung erarbeiteten<br />

Größenanforderungen (langfristige Dreizügigkeit) jedoch nicht<br />

erfüllt. Mit Blick auf Ihre jetzige Versorgung <strong>mit</strong> Lehrerstunden<br />

möchte ich darauf hinweisen, dass diese vor dem Hintergrund<br />

einer überwiegend dreizügigen Schule erfolgt ist und bei einer<br />

Zweizügigkeit <strong>mit</strong> deutlichen Einschränkungen zu rechnen ist.<br />

Zu 2.: Raumbedarf und Elterninteresse<br />

Bei der zu erwartenden vierzügigen Grundschule gehe ich von<br />

einer Fortnutzung des Werkraums, eines PC-Raums und der<br />

Lehrküche aus. Es handelt sich hierbei um durchaus übliche<br />

Fachräume für große Grundschulen. Soweit überzählige<br />

Rechner oder zu große Werkbänke vorhanden sind, können<br />

diese – ohne große Kosten – an andere Standorte verbracht<br />

werden. Dies gilt ebenfalls für die Ausstattung der neu eingerichteten<br />

naturwissenschaftlichen Fachräume.<br />

Die Nutzung des älteren naturwissenschaftlichen Physik-<br />

Fachraumes im Gebäude I ist als der von Herrn Krämer-<br />

Mandeau für Grundschulen angeregte „Forscherraum“ vorstellbar.<br />

Für diesen Raum stünde in naher Zukunft ohnehin<br />

eine umfassende Sanierung an, die dann <strong>mit</strong> Blick auf die<br />

Bedürfnisse eines Forscherraumes durchgeführt werden könnte.<br />

Wie Herr Krämer-Mandeau bereits in der Sitzung des Schul-<br />

und Kulturausschusses ausführte, hat er bei Feststellung des<br />

Bedarfs von 15 Räumen, die Räumlichkeiten im Gebäude II<br />

nicht einbezogen. Der Fortbetrieb des Varielbaus, <strong>mit</strong> seinen<br />

baulichen und vor allem energetischen Schwächen, sei langfristig<br />

nicht sinnvoll. Die 15 Räume stellen eine Äquivalenzgröße<br />

dar. Neben den fehlenden Klassenräumen, dem Fachraum<br />

Kunst und dem Kursraum werden auch mehrere Räume für<br />

den Ganztagsbetrieb (v. a. Laut/Leise) und eine Mensa eingerechnet,<br />

wobei die Mensa aufgrund ihrer Größe und der da<strong>mit</strong><br />

verbundenen Kosten wie mehrere Räume gerechnet wird. Ich<br />

verweise im Übrigen auf die Antwort zu 1.<br />

Die Aussagen zum nicht ausreichenden Elterninteresse basieren<br />

auf dem Wahlverhalten im Vergleich zu ähnlichen Standorten;<br />

sie sind keinesfalls <strong>mit</strong> einer Abwertung des Engagements<br />

des Schulelternrates oder des Lehrerkollegiums verbunden.<br />

Die Wanderungsbewegungen nach Winsen (Aller) sind – relativ<br />

betrachtet – größer als beispielsweise von Lachendorf nach<br />

<strong>Celle</strong>, Bergen nach Hermannsburg und von Eicklingen nach<br />

4


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

die Lage der AUR (8 von 12 liegen im 1. Stock) wird<br />

hingewiesen.<br />

Der gerade neu geschaffene Sanitärbereich müsste<br />

ebenfalls altersgemäß erneuert werden.<br />

Aussagen Schulgutachten: „Diese Investition ist nicht<br />

durch ein ausreichendes Interesse der Eltern am<br />

Standort und am <strong>Angebot</strong> zu rechtfertigen.“<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Die Aussage zum<br />

mangelnden Elterninteresse am Sek-I-Bereich ist<br />

unverständlich.<br />

Seit Jahren wird dieses Interesse durch intensives<br />

und nachhaltiges Engagement der Eltern, insbes. in<br />

Person der seit Einrichtung der HRS im Jahre 2004<br />

sehr engagierten SER-Vorsitzenden Frau Wabnitz<br />

gezeigt und ist durch zahlreiche Gespräche/Initiativen<br />

dokumentiert. Ferner hat der Schulverein für den<br />

Sek-I-Bereich in den letzten Jahren Tausende von<br />

Euro gespendet.<br />

3. Schülertransport<br />

Aussagen Schulgutachten: Die RS- und HS-Schüler<br />

aus Hambühren gingen nach <strong>Celle</strong> und Winsen (Aller).“<br />

„Der Standort Wietze wäre unter Umständen als<br />

Außenstelle der Oberschule zu führen – in den Jahrgängen<br />

5+6 für die Schüler aus Wietze.“<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Der LK <strong>Celle</strong> hatte<br />

bisher den geplanten Anbau am Standort Hambühren<br />

vor allem da<strong>mit</strong> begründet, dass – auf 20 Jahre gerechnet<br />

– dieser immer noch erheblich günstiger sei<br />

als die Schülertransportkosten, um Hambührener<br />

Schüler ab Klasse 5 nach Winsen oder <strong>Celle</strong> fahren<br />

zu lassen.<br />

Die Gemeinde hat direkt gegenüber der Schule ein<br />

neues Baugebiet ausgewiesen und u.a. <strong>mit</strong> einem<br />

wohnortnahen Schulangebot geworben.<br />

Gemeint ist Wietze als Außenstelle einer vorgeschlagenen<br />

Oberschule in Winsen.<br />

4. Ganztagsschule / Pädagogisches Konzept<br />

Aussagen Schulgutachten: keine Aussagen<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Im Freizeitbereich –<br />

bereits jetzt an vier Tagen in der Woche bis in den<br />

Nach<strong>mit</strong>tag geöffnet – wurde über den Kooperationspartner<br />

„Caritas“ seitens des Schulvereins eine Mutter<br />

eines ehem. Schülers vertraglich eingebunden.<br />

Neben dem Schulsozialarbeiter für die HS (Profilierungsprogramm<br />

Land) steht der HRS zusätzlich <strong>mit</strong><br />

Frau (..) eine weitere Sozialarbeiterin <strong>mit</strong> voller Stelle<br />

zur Verfügung, die insbesondere für die Vorbereitung<br />

des GTS-<strong>Angebot</strong>es dieser Schule zugewiesen wurde.<br />

Betreuung bis 15.00 Uhr wird von dienstags bis<br />

donnerstags bereits jetzt angeboten. Die Kooperation<br />

<strong>mit</strong> der Caritas und Jugendhilfe des <strong>Landkreis</strong>es ist<br />

durch die Einrichtung einer „Sozialen Gruppe“ für<br />

Schülerinnen und Schüler der HRS gerade erweitert<br />

worden. Im Rahmen der Kooperation <strong>mit</strong> dem DRK<br />

wurden in den letzten drei Jahren 77 Schülerinnen<br />

und Schüler unserer Schule zu Schulsanitätern ausgebildet.<br />

Durch eine Sondergenehmigung der LSchB<br />

war uns bereits in diesem Schuljahr gestattet worden,<br />

Wathlingen.<br />

Zur kritisierten Ausstattung der im Gebäude II geschaffenen<br />

Fachunterrichtsräume weise ich darauf hin, dass sich das Licht<br />

im Biologieraum durch Betätigung des Druckknopfes des<br />

Dimmers ausschalten lässt. Der Internetanschluss wurde erfolgreich<br />

installiert und geprüft. Sollte es Schwierigkeiten bei<br />

der Nutzung des Anschlusses geben, wenden Sie sich bitte an<br />

die für die EDV-Betreuung Ihrer Schule zuständige Firma Wirbals.com.<br />

Zu 3.: Schülerbeförderung<br />

Die Aussagen zu den Schülerbeförderungskosten erfolgten vor<br />

dem Hintergrund von drei, etwa gleich starken Systemen im<br />

Westkreis und eines entfallenden Wahlrechts durch Einführung<br />

der Ganztagsschule. Sie sind nicht ohne Weiteres auf eine<br />

zweizügige Oberschule <strong>mit</strong> mindestens vierzügiger Konkurrenz<br />

einschließlich eines gymnasialer Zweiges in Winsen (Aller)<br />

übertragbar. Insbesondere kann die Anwahl des gymnasialen<br />

Zweiges in Winsen (Aller) nicht sinnvoll verwehrt werden, sodass<br />

auch langfristig Schüler/innen dorthin zu befördern sein<br />

werden.<br />

Ziel des Gutachtens ist zudem, den Schüler/innen den Besuch<br />

differenziert aufgestellter Schulen zu ermöglichen. Dieses Ziel<br />

kann nach Auffassung des Gutachters – dessen Beurteilung<br />

im Übrigen durch die Landesschulbehörde geteilt wird – <strong>mit</strong><br />

Blick auf die absehbare Zweizügigkeit (60 % eines aktuellen<br />

Geburtenjahrgangs entsprechen max. 50 Schüler/innen) langfristig<br />

nicht erreicht werden. Eine zweizügige Oberschule wird<br />

im Wettbewerb um Fachlehrkräfte und mögliche Zusatzangebote<br />

(Wahlpflichtkurse) stets hinter einer vierzügigen Oberschule<br />

zurückstehen müssen.<br />

Ich darf noch einmal betonen, dass bei meiner in 2009 gefertigten<br />

Untersuchung nicht allein die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund<br />

gestanden hat. Bei Annahme der damaligen Werte<br />

und der für eine HRS seinerzeit zugrunde gelegten äußerst<br />

knappen Dreizügigkeit war Basis eine dezentrale Schullandschaft<br />

im Westkreis <strong>mit</strong> einem Prognosezeitraum von 20 Jahren.<br />

Nur zufällig war diese Variante auch die wirtschaftlichste<br />

Alternative.<br />

Zu 4.: Ganztagsschule und pädagogisches Konzept<br />

Das Land stellt sozialpädagogisches Personal grundsätzlich<br />

nicht gesondert für die Organisation des Ganztagsbetriebes zu<br />

Verfügung. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Ihnen dieses<br />

Personal auch langfristig zur Verfügung stehen wird.<br />

Das an dieser Stelle besonders angeführte und unbestritten<br />

lobenswerte Engagement Ihres Kollegiums wird sicherlich<br />

nicht auf den Standort Hambühren beschränkt sein, sondern<br />

wird im Interesse der Schüler/innen auch an anderen Standorten<br />

wie Winsen (Aller) und <strong>Celle</strong> uneingeschränkt ausgeübt<br />

werden können.<br />

Zu 5.: Inklusive Beschulung<br />

Aussagen zur inklusiven Beschulung finden sich im Gutachten<br />

auf den Seiten 118 ff. und 282 ff. Ich darf der Vollständigkeit<br />

halber darauf hinweisen, dass der Landesgesetzgeber sich<br />

nach wie vor nicht klar zu diesen Fragen geäußert hat – hier<br />

steht noch ein Gesetzesentwurf aus –, sodass auch der Gutachter<br />

nur eingeschränkt Äußerungen dazu tätigen konnte.<br />

Selbstverständlich rechnet der <strong>Landkreis</strong> <strong>mit</strong> intensiveren<br />

5


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

im Jahrgang 5/6 gemeinsamen Unterricht von Haupt-<br />

und Realschülern in allen Fächern zu erteilen. Eine<br />

„Evaluation“ dieser Option wird zzt. erstellt. Das vielfältige<br />

Engagement des Kollegiums in den letzten<br />

Jahren wird durch den Vorschlag des Gutachters ad<br />

absurdum geführt.<br />

5. Inklusion<br />

Aussagen Schulgutachten: keine Aussagen<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Die HS hat seit 2003<br />

einen Kooperationsvertrag <strong>mit</strong> der Astrid-Lindgren-<br />

Förderschule in Winsen (früher Hambühren); u.a. ist<br />

eine Förderschullehrkraft an einem Vor<strong>mit</strong>tag in der<br />

Woche für spezielle Unterstützende Maßnahmen für<br />

5./6.-Klässler zu uns abgeordnet.<br />

Es ist zu erwarten, dass das Recht auf Besuch einer<br />

Regelschule aufgrund der Vorgabe der UN-<br />

Konvention zukünftig von Eltern von Förderschulen<br />

verstärkt eingefordert wird.<br />

6. Rat und Verwaltung der Gemeinde Hambühren<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Bisher hat die Gemeinde<br />

sich nachhaltig für den Erhalt der HRS als<br />

wohnortnahes <strong>Angebot</strong>es im Sek-I-Bereich ausgesprochen.<br />

Der Rat hat im letzten Jahr einen Beschluss zur Einführung<br />

einer KGS an diesem Standort gefasst.<br />

Die politischen Parteien werben in ihrem Kommunalwahlprogrammen<br />

in der Regel für „wohnortnahe<br />

Schulangebote“ Bei der Aufnahme der Oberschule in<br />

das Schulgesetz war dieses ein wesentliches Argument<br />

für die Einrichtung dieser in Niedersachsen<br />

neuen Schulform.<br />

7. Sinkende Schülerzahlen<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Hambühren ist lt.<br />

Gutachten die einzige Gemeinde in der Region <strong>Celle</strong>,<br />

die in den letzten 10 Jahren ein „Plus“ in der Bevölkerungsentwicklung<br />

aufweist.<br />

Bundesweit sind die politischen Initiativen darauf<br />

ausgerichtet, einen weiteren Geburtenrückgang <strong>mit</strong><br />

den daraus resultierenden gravierenden negativen<br />

Folgen aufzuhalten. Insofern darf erlaubt sein, die<br />

negative Zukunftsprognose des Gutachters auch vor<br />

diesem Hintergrund einer kritischen Betrachtung zu<br />

unterziehen.<br />

8. Gesetzliche Vorgaben<br />

Bemerkungen/Fragestellungen: Die Genehmigung<br />

bei einer beabsichtigten Umsetzung der Vorschläge<br />

des Gutachters insbes. der Gymnasialzweige an der<br />

Oberschule steht aus.<br />

Eine Versagung seitens des MK würde neue Überlegungen<br />

erfordern.<br />

Integrations- und Inklusionsbestrebungen. Das wird allerdings<br />

für die HRS Hambühren – oder eine potenzielle Oberschule –<br />

nicht zu einem Sprung in eine sichere Dreizügigkeit führen<br />

können. Bei (für Hambühren konservativen) Übergangsquoten<br />

von 40 % in die Gymnasien oder gymnasialen Zweige verbleiben<br />

– einschließlich der Schüler/innen <strong>mit</strong> sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf – nur die schon oben genannten 60 %<br />

(max. 50 Schüler/innen) für eine weiterführende Schule in<br />

Hambühren.<br />

Zu 6.: Standpunkt der Gemeinde Hambühren<br />

Dass die Gemeinde sich grundsätzlich für ein Sekundarschulangebot<br />

innerhalb ihres Gebietes ausspricht, ist nachvollziehbar<br />

und darf erwartet werden. Schließlich liegt es in ihrem<br />

eigenen Interesse, um als Standort für potenziell zuziehende<br />

Familien attraktiv zu sein.<br />

Es ist richtig, dass die Gemeinde Hambühren angeregt hat, am<br />

Standort Hambühren eine Kooperative Gesamtschule (KGS)<br />

zu errichten. Der Raumbedarf dieser Schulform wäre jedoch<br />

deutlich größer als die nun vorhandenen oder auch die ursprünglich<br />

geplanten Räumlichkeiten. Hier wäre mindestens<br />

von 24 Klassenräumen und den entsprechenden Fachräumen<br />

auszugehen. Durch die schulgesetzliche Rechtsänderung <strong>mit</strong><br />

Einführung der Oberschule ist allerdings die Möglichkeit zur<br />

Einrichtung von Kooperativen Gesamtschulen ersatzlos entfallen.<br />

Mit Einführung der Oberschulen ist nach Auffassung des Gutachters<br />

– und dieser Auffassung schließt sich die Kreisverwaltung<br />

an – eine Lösung gefunden worden, die einerseits der<br />

demographischen Entwicklung gerecht wird und andererseits<br />

möglichst wohnortnahe Bildungsangebote <strong>mit</strong> einer hohen<br />

Attraktivität für Schüler/innen, Eltern aber auch Lehrkräfte<br />

beinhaltet.<br />

Zu 7.: Sinkende Schülerzahlen<br />

Die bereits wohlwollende Prognose des Gutachters berücksichtigt<br />

die Fertilitätsrate und ist keine schlichte Hochrechnung.<br />

Das heißt, dass für die Prognose die Anzahl der Frauen im<br />

gebärfähigen Alter er<strong>mit</strong>telt und statistisch ausgewertet wurde.<br />

Davon unabhängig bedeutet ein generelles „Plus“ der Bevölkerungsentwicklung<br />

nicht zugleich einen Zuwachs bei der Geburtenentwicklung.<br />

Das ist gegenwärtig auch in Hambühren festzustellen.<br />

Derzeit sind die Jahrgänge beider Grundschulen der<br />

Gemeinde Hambühren 100 bis 110 Schüler stark. In sieben<br />

Jahren wird sich dieser Wert auf 80 bis 90 reduzieren. Dabei<br />

handelt es sich um bereits geborene Kinder, nicht um die ungeborenen<br />

Kinder einer Prognose.<br />

Zu 8.: Gesetzliche Vorgaben<br />

Die Versagung der Genehmigung für die Einrichtung eines<br />

gymnasialen Zweiges am Standort Winsen (Aller) ist nicht zu<br />

anzunehmen. Der <strong>Landkreis</strong> hat in 2009 eine Befragung zum<br />

möglichen KGS-Standort Winsen (Aller) durchgeführt. Im Ergebnis<br />

war es aufgrund des zu geringen Elterninteresses nicht<br />

möglich, die gesetzlich geforderte Zweizügigkeit für einen<br />

gymnasialen KGS-Zweig sicherzustellen. Für einen nur einzügigen<br />

gymnasialen Zweig der Oberschule genügen jedoch die<br />

er<strong>mit</strong>telten Interessenten.<br />

6


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

Eingabe Einwohner aus Hermannsburg<br />

(21.06.2011)<br />

Wie stellt sich der <strong>Landkreis</strong> KON-<br />

KRET die Ausgestaltung der Oberschulen<br />

vor? Hier insbesondere die<br />

Oberschulen <strong>mit</strong> gymnasialen Zweig?<br />

Wie wird/soll das pädagogische Konzept<br />

der Oberschulen aussehen?<br />

Inwiefern sind Wechsel von Oberschule<br />

<strong>mit</strong> gymn.Zweig auf Gymnasien<br />

möglich?<br />

Inwiefern können Eltern zwischen<br />

den Schulformen wählen?<br />

Wie werden zusätzliche Schülerbeförderungen<br />

finanziert?<br />

Woher stammen notwendige und<br />

zusätzliche Lehrer?<br />

Wie wird die Profilbildung unterstützt,<br />

wenn ja in welchem Umfang?<br />

Eingabe Einwohner aus<br />

Hambühren (21.06.2011)<br />

(…).<br />

Natürlich sind auch die Schulen<br />

letztlich wirtschaftlichen Betrach-<br />

Antwort Kreisverwaltung (28.06.2011)<br />

• Die Kreisverwaltung ist beauftragt, bis zum 15. August 2011 konkrete Beschlussvorlagen<br />

zu erarbeiten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich<br />

gegenwärtig keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung von Oberschulen<br />

machen kann. Der Landesgesetzgeber erlaubt Oberschulen <strong>mit</strong> zwei bis<br />

sechs Zügen ohne gymnasialen Zweig bzw. <strong>mit</strong> drei bis neun Zügen <strong>mit</strong><br />

mindestens einem gymnasialen Zug. Auch die Führung von Außenstellen ist<br />

unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der Gutachter hat weiterhin<br />

vorgeschlagen, in <strong>Celle</strong> eine zentrale Oberstufe für alle Schüler/innen der<br />

Oberschule zu errichten. Dies kann in Kooperation <strong>mit</strong> einem Gymnasium<br />

erfolgen und wäre rechtlich dann zulässig.<br />

• Die Ausgestaltung des pädagogischen Konzeptes obliegt den Oberschulen<br />

im Rahmen der schulrechtlichen Grenzen. Insbesondere wird jede Oberschule<br />

<strong>mit</strong> Blick auf ihre individuelle personelle und sächliche Ausstattung<br />

vor der Frage stehen, inwieweit gemeinsamer Unterricht der Schüler/innen<br />

<strong>mit</strong> unterschiedlichen Abschlusszielen sinnvoll und möglich ist. Dabei sind<br />

Lösungen vorstellbar, die von einer kompletten Trennung der Zweige bereits<br />

ab der 5. Klasse bis hin zu weitgehendem gemeinsamen Unterricht (erst ab<br />

Klasse 9 müssen die Schüler/innen des gymnasialen Zweiges im schulzweigspezifischen<br />

Klassenverband unterrichtet werden) reichen.<br />

• Schulformwechsel von einem gymnasialen Zweig einer Oberschule zum<br />

Gymnasium sind jederzeit möglich, da für beide Schulformen die gleichen<br />

Stundentafeln gelten und auch die Schüler/innen der Oberschulen das Zentralabitur<br />

nach acht Jahren ablegen. Ebenso ist der umgekehrte Wechsel<br />

möglich.<br />

• Den Eltern kommt ein umfassendes Wahlrecht zu. Neben der örtlich zuständigen<br />

Oberschule können sie stets ein Gymnasium anwählen.<br />

• Inwieweit im Rahmen der Schülerbeförderung durch die Einführung von<br />

Oberschulen Mehraufwendungen entstehen, kann zum jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht abschließend beurteilt werden. Bedenken Sie bitte, dass durch die Einführung<br />

von Oberschulen <strong>mit</strong> Ganztagsangeboten an manchen Standorten<br />

langfristig auch Fahrten entfallen werden. Besonders hervorzuheben ist dabei<br />

die Schülerbeförderung von Bergen zum Realschulzweig der Haupt- und<br />

Realschule in Hermannsburg, da in Bergen kein Ganztagsangebot besteht.<br />

Zudem könnten durch die Einführung von Oberschulen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong><br />

Zweig auf einzelnen Relationen auch Minderaufwendungen anfallen. Es<br />

werden weitere Minderaufwendungen hinzukommen, wenn nicht alle bisherigen<br />

Schulstandorte baulich und <strong>mit</strong> schulischem Verwaltungspersonal unterhalten<br />

werden müssen.<br />

• Die Frage nach den notwendigen und zusätzlichen Lehrkräften wird von der<br />

Landesschulbehörde zu beantworten sein. Bei den jetzigen kleinen Hauptschulen<br />

und Realschulen werden tendenziell mehr Züge gebildet (und also<br />

mehr Lehrer/innen gebraucht) als bei Oberschulen <strong>mit</strong> gleicher Schülerzahl.<br />

• Die Frage nach der Profilbildung wird unter dem Aspekt der personellen<br />

Ausstattung ebenfalls von der Landesschulbehörde zu beantworten sein. Mit<br />

Blick auf den Erlassentwurf zur Klassenbildung gehe ich jedoch davon aus,<br />

dass die Profilbildung so erfolgen wird, dass die großen Oberschulen in<br />

mehr als ausreichendem Maße Profile werden bilden können. Die dazu erforderliche<br />

sächliche Ausstattung wird der <strong>Landkreis</strong> selbstverständlich wie<br />

gewohnt, auch an den Oberschulen sicherstellen.<br />

Antwort Kreisverwaltung (27.07.2011)<br />

(…) Ich sehe mich im Hinblick auf Ihre Vorwürfe, das Gutachten sei im Hinblick<br />

auf die fehlende Berücksichtigung von Neubaugebieten handwerklich mangelhaft,<br />

veranlasst, diese Aussage zu widerlegen. Richtig ist vielmehr, dass die<br />

Datenbestände hinsichtlich der Neubaugebiete erhoben und vom Gutachter bei<br />

7


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

tungen und Überlegungen zu unterziehen<br />

und <strong>mit</strong> der Bevölkerungsentwicklung<br />

in Einklang zu<br />

bringen. Gerade für Hambühren<br />

enthält das Gutachten aber handwerkliche<br />

Fehler. (…) Hinzu kommt,<br />

dass - nicht zuletzt wegen der oben<br />

bereits erwähnten [vier] Neubaugebiete<br />

- die Kinderzahlen in Hambühren<br />

nicht rückläufig sind. Eine<br />

Entscheidung kann aber nur so gut<br />

sein, wie die Fakten auf denen sie<br />

beruht. Falsche Daten führen<br />

zwangsweise auch zu falschen<br />

Entscheidungen. Dies steht außerhalb<br />

jeder Diskussion.<br />

(…).<br />

Ich fordere ein, sich intensiv <strong>mit</strong> der<br />

Frage zu befassen, ob nicht die<br />

Beibehaltung von zunächst zwei<br />

Schulstandorten in Winsen und<br />

Hambühren für den sog. Westkreis<br />

die bessere Lösung ist. Sowohl die<br />

Bevölkerungsentwicklung in Hambühren,<br />

die getätigten Investitionen<br />

in Millionenhöhe in die vorhandenen<br />

Schulen als auch die weitere<br />

Vermarktung des Westkreises für<br />

Berufspendler in Richtung Hannover<br />

verlangen eine fundierte Entscheidung<br />

<strong>mit</strong> Weitblick auf der<br />

Basis zutreffend erhobener Fakten.<br />

der Erstellung seines Gutachtens auch berücksichtigt wurden. Von einer mangelhaften<br />

Datenbasis für die anstehenden Entscheidungen zur künftigen Schulstruktur<br />

kann daher keine Rede sein.<br />

Fakt ist, dass die Einwohnerzahl von Hambühren gestiegen ist. Fakt ist aber<br />

auch, dass die von der Gemeinde er<strong>mit</strong>telte Zahl der schulpflichtigen Kinder, die<br />

natürlich auch die zugezogenen Kinder einschließt, für den Einschulungsjahrgang<br />

2016/17 gegenüber dem Einschulungsjahrgang 2007/08 (jetzige 4. Klasse)<br />

um 25% (!) gesunken ist und sich die Neubaugebiete insoweit nicht Schüler<br />

steigernd auswirken. Vor diesem Hintergrund vermag ich Ihre gegenteilige<br />

Schlussfolgerung nicht nachzuvollziehen und zu teilen. Basis für die die Planung<br />

der Schulstruktur ist nicht die allgemeine Bevölkerungsentwicklung, sondern<br />

kann nur die Zahl der Schülerinnen und Schüler sein. Die Kinder, die in den<br />

kommenden zehn Jahren die weiterführenden Schulen besuchen werden, sind<br />

bereits geboren. Deren Eltern sind vornehmlich der Alterklasse von 30 - 39 Jahren<br />

zuzuordnen. Die nachfolgende Elterngeneration, deren Kinder noch nicht<br />

geboren sind und die der Alterklasse zwischen 20 - 29 Jahren zugerechnet werden,<br />

umfasst bereits 170 Frauen weniger und lässt da<strong>mit</strong> die Prognose zu, dass<br />

sich die Zahl der Geburten weiter verringern wird. Solche Annahmen können<br />

allerdings nicht Gegenstand der Schulstrukturplanung sein. Eine verlässliche<br />

Schulplanung greift auf bereits verfügbare Daten zurück. Im Ergebnis sind diese<br />

Schülerzahlen allerdings unter schulqualitativen Gesichtspunkten als unzureichend<br />

zu bezeichnen.<br />

Zusammenfassend möchte ich feststellen, dass die demografische Entwicklung<br />

im Westkreis es erfordern wird, die Schülerinnen und Schüler an nur einem<br />

Schulstandort zu beschulen, da keiner der Standorte allein in der Lage wäre,<br />

eine 3-zügige Oberschule aus den eigenen Jahrgangsbreiten zu beschicken.<br />

Ansonsten ließe sich eine qualitativ hochwertige und breit aufgestellte Oberschule<br />

auf Dauer nicht erhalten. Zur Sicherung dieses Ziels ist eine "große Lösung"<br />

unabdingbar. Die von Ihnen vorgeschlagene Zwischenlösung der Erhaltung des<br />

Standortes Hambühren (<strong>mit</strong> der darin implizierten Beschulung Wietzer Schüler)<br />

bedeutet, dass hier weitere Investitionen für den Ganztagsbetrieb vorgenommen<br />

werden müssten. Dies wäre im Hinblick auf die weitere absehbare Schülerentwicklung<br />

und den sich daraus ergebenden geschilderten Konsequenzen weder<br />

vertretbar noch ver<strong>mit</strong>telbar. (…)<br />

Beteiligung Schulleiter Nord, West, Süd/Ost und Mitte (04., 07., 11. und 12.07.2011)<br />

Stellungnahmen / Fragen Stellungnahmen der Kreisverwaltung<br />

Unterlüß: Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung aus?<br />

Wäre ein Planungszeitraum von 4 bis 5 Jahren für die<br />

Einrichtung denkbar?<br />

Unterlüß: Eine Schule <strong>mit</strong> vier Standorten wird ganz<br />

schwierig zu organisieren sein. Ist ggf. auch die Einrichtung<br />

von zwei Oberschulen möglich?<br />

Bergen: Ein gymnasialer Zweig in Bergen ist abwegig und<br />

stellt eine Gefahr für das Gymnasium in Hermannsburg<br />

dar. Zudem ist die Ausstattung der Schulen schon für die<br />

Hauptschule und die Realschule kaum ausreichend. 1 /3 bis<br />

1 /2 der RS-Absolventen besuchen danach eine Fachoberschule<br />

oder ein berufliches Gymnasium. Das ist ein gesunder<br />

Weg, der so belassen werden könne.<br />

Bergen: Mit Einrichtung von Außenstellen ist die schulprogrammatische<br />

Arbeit kaum möglich.<br />

Bergen: Zwei getrennte Systeme sind zu bevorzugen,<br />

zumal die HS und RS vor Ort ausgelastet sind.<br />

Bergen: Wird aus vier Schulen (HS Bergen, RS Bergen,<br />

HRS Hermannsburg, RS Faßberg) nur eine, sind drei<br />

Rektoren und Konrektoren übrig. Zudem müssten sich die<br />

jetzigen Schulleiter/innen neu bewerben.<br />

Im August soll eine Entscheidung getroffen werden. Der<br />

Kreisausschussbeschluss sieht die Einführung der Oberschulen<br />

zum 1. August 2012 vor.<br />

Die Einrichtung von zwei Oberschulen im Nordkreis wird<br />

in Betracht gezogen; <strong>mit</strong> Blick auf die Truppenstandorte<br />

Bergen und Faßberg könnte dies ein Zwischenschritt zu<br />

einer gemeinsamen Nordkreis-Oberschule sein.<br />

Der Weg über die Fachoberschulen und beruflichen<br />

Gymnasien bleibt weiterhin offen. Mit dem gymnasialen<br />

Zweig in Bergen kann vor allem die bislang – auch unter<br />

Einrechnung der Absolventen der FOS und BGy – unterdurchschnittliche<br />

Hochschulzugangsberechtigtenquote<br />

Bergens durch Erschließung von Schüler/innen, die am<br />

Gymnasium potenziell scheitern, erhöht werden.<br />

Bei Einrichtung von Außenstellen werden vom Land<br />

Außenstellenleiter ernannt.<br />

Die HS ist knapp zweizügig, die RS zwei- bis dreizügig.<br />

Eine gemeinsame Oberschule wäre drei- bis vierzügig.<br />

Neben Rektorenstellen werden bei großen Oberschulen –<br />

vor allem solchen <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig – eine größere<br />

Zahl von Funktionsstellen zur Verfügung stehen, die ggf.<br />

<strong>mit</strong> diesem Personal besetzt werden können.<br />

8


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

Bergen: Bei Einrichtung einer Oberschule über mehr als<br />

ein Gebäude in Bergen wird die Fortführung der jetzigen<br />

Zusammenarbeit zwischen der Förderschule und der<br />

Hauptschule schwierig, wenn nicht unmöglich.<br />

Bergen: Die Eltern sollten vor Einrichtung eines gymnasialen<br />

<strong>Angebot</strong>es in Bergen entscheiden. Sie stehen der<br />

Oberschule gleichwohl nicht positiv gegenüber, da durch<br />

den gemeinsamen Unterricht ein Qualitätsverlust befürchtet<br />

wird.<br />

Faßberg: Faßberg und Unterlüß könnten eine gemeinsame<br />

eigenständige Schule bilden und auf Basis vorhandener<br />

Konzepte weiterarbeiten. Die Schülerzahlen sind ausreichend.<br />

Hermannsburg: So der gymnasiale Zweig in Bergen eingerichtet<br />

wird, kann er dann auch von Schüler/innen aus<br />

Hermannsburg besucht werden?<br />

Hermannsburg: Niedersachsenweit gehen an Gymnasien<br />

von Klasse 5 bis 13 rund 30 % Schüler/innen verloren.<br />

Hermannsburg: Das Gymnasium kann einzelne <strong>Angebot</strong>e<br />

nicht unterbreiten, wenn 1 /3 der Schüler/innen nach Bergen<br />

abgezogen würde. Das Gymnasium wäre in 8 bis 10 Jahren<br />

nachhaltig gefährdet. Es wird darum gebeten, keinen<br />

Gy-Zweig in Bergen einzurichten. Er hätte nur für Schüler/innen<br />

aus Bergen und der Ortschaften nördlich von<br />

Bergen Vorteile aufgrund der geringeren Entfernung. Er<br />

wäre jedoch insgesamt <strong>mit</strong> Nachteilen in Form einer geringeren<br />

gymnasialen Vielfalt im Nordkreis verbunden.<br />

Hermannsburg: Ggf. könnte über eine gymnasiale Außenstelle<br />

in Bergen nachgedacht werden.<br />

Wietze: Die GHRS ist organisch gewachsen und setzt ihr<br />

Personal schulformübergreifend ein. So werden GS-Lehrer<br />

auch in HS und RS eingesetzt und umgekehrt. Die Geburtenzahlen<br />

erlauben die Beibehaltung der GHRS noch<br />

einige Jahre, was ihr ermöglicht werden soll. Ggf. könnte<br />

auch die Außenstelle für die Klassen 5 und 6 auf die Klassen<br />

5 bis 10 ausgeweitet werden.<br />

Wietze: Ortsnahe, übersichtliche Schulen bieten Vorteile,<br />

wie einen tieferen Einblick in das außerschulische Sozialleben<br />

der Schüler/innen. Die rund 100 Schüler/innen <strong>mit</strong><br />

Migrationshintergrund könnten in einem großen System<br />

verloren gehen.<br />

Winsen (Aller): Eine Alternative wäre der Fortbestand der<br />

ein- bis zweizügigen Hauptschule, auch wenn sie seit<br />

einigen Jahren über keine/n Musiklehrer/in verfügt.<br />

Winsen (Aller): Die Erziehungsarbeit nimmt in den Elternhäusern<br />

ab. Das ist in einem relativ kleinen Schulsystem<br />

besser auszugleichen.<br />

Winsen (Aller): Es werden Räumlichkeiten für die jetzigen<br />

Schüler/innen der Hauptschule benötigt. Auch künftig sind<br />

Räumlichkeiten für die Kooperation <strong>mit</strong> den Berufsbildenden<br />

Schulen notwendig.<br />

Eicklingen: Realschulen sollten nur zugunsten der Oberschulen<br />

geopfert werden, wenn dies unbedingt notwendig<br />

Bei Einrichtung der Oberschule wird auch an die Kooperation<br />

<strong>mit</strong> der Förderschule zu denken sein. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass dabei ein weiteres Gebäude für<br />

Rollstuhlfahrer/innen erschlossen werden muss.<br />

Inwieweit eine Elternbefragung erforderlich ist, war zum<br />

Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht ersichtlich. Sofern<br />

sie zur Bedürfnisfeststellung notwendig ist, wird sie<br />

durchgeführt. Sofern auf sie verzichtet werden kann, wird<br />

aufgrund der zeitlichen Enge sie nicht durchgeführt.<br />

Die unabhängig voneinander von Gutachter, Landesschulbehörde<br />

und Kreisverwaltung zur Qualitätssicherung<br />

festgelegte Leitlinie der dreizügigen Oberschulen kann<br />

von Faßberg und Unterlüß nicht erreicht werden.<br />

Sofern keine Schulbezirke festgelegt werden oder eine<br />

gemeinsame Oberschule Bergen-Hermannsburg-<br />

Faßberg entsteht, ist dies möglich.<br />

Das Gymnasium Hermannsburg hat eine „Verlustrate“<br />

von über 40 %.<br />

Es ist festzustellen, dass der Anteil von Schüler/innen,<br />

die die Hochschulreife erwerben und in Bergen wohnhaft<br />

sind, stark unterrepräsentiert ist. Dies bezieht sich auch<br />

auf das Gymnasium Hermannsburg, das von Klasse 5 bis<br />

12/13 überproportional – auch für die Schule selbst überproportional<br />

– viele Schüler/innen aus Bergen verliert.<br />

Auch eine gymnasiale Außenstelle, die bis Klasse 10<br />

führt, müsste die Genehmigungsanforderungen für ein<br />

eigenständiges Gymnasium erfüllen (54 Schüler/innen<br />

über 10 Jahre). Dadurch gingen dem Gymnasium in<br />

Hermannsburg am Standort Hermannsburg in erheblichem<br />

Maße Schüler/innen verloren.<br />

Die Geburtenzahlen von Wietze erlauben keine eigenständige<br />

dreizügige Schule. Selbst die als nicht ausreichend<br />

angesehene Zweizügigkeit ist auf lange Sicht<br />

tendenziell eine schwache Zweizügigkeit. Eine Aufweitung<br />

der Außenstelle bis zum 10. Jahrgang ist nicht<br />

zweckmäßig, da die Schulen ab dem 7. Jahrgang die<br />

Möglichkeit der äußeren Differenzierung haben sollen,<br />

was erst ab einer Dreizügigkeit gut gelingt.<br />

Die Schulen in Winsen (Aller) haben schon heute in<br />

Wietze wohnhafte Lehrkräfte. Auch sind sie den Umgang<br />

<strong>mit</strong> Schüler/innen <strong>mit</strong> Migrationshintergrund erprobt.<br />

Der Fortbestand einer Hauptschule oder Realschule ist<br />

nicht vorgesehen, um Verwerfungen und unkalkulierbare<br />

Schülerströme zu vermeiden.<br />

Die Abwägung zwischen klein(st)en und größeren Systemen<br />

fiel aufgrund der breiteren <strong>Angebot</strong>svielfalt, einschließlich<br />

breiterer Fördermöglichkeiten, zugunsten der<br />

größeren Systeme aus.<br />

Die Raumfragen sind Gegenstand der Untersuchung und<br />

bei der Besprechung noch nicht abschließend geklärt<br />

gewesen. Voraussichtlich können eine Reihe von Räumen<br />

im Gebäude Gildesweg 4 geschaffen werden.<br />

Werden nicht kreisweit alle Hauptschulen und Realschulen<br />

zeitgleich in Oberschulen umgewandelt, drohen auf-<br />

9


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

und zeitlich unabweisbar sei. Wathlingen und Flotwedel<br />

also nicht schon zum Schuljahr 2012/2013.<br />

Eicklingen: Man könne sukzessive <strong>mit</strong> der Einführung von<br />

Oberschulen beginnen, beispielsweise am Standort Hermannsburg.<br />

So könne man aus Fehlern anderer lernen<br />

und müsse sie nicht wiederholen.<br />

Eicklingen: In Eicklingen fehlt eine Aula. Wird diese hergestellt,<br />

um allen Oberschulen die gleichen Startbedingungen<br />

zu ermöglichen?<br />

Eicklingen: Im Gutachten fehlt ein Plan B: Was kann gemacht<br />

werden, wenn eine IGS entsteht?<br />

Eicklingen: Solange eine Oberschule in Eicklingen dreizügig<br />

ist, kann sie eigenständig bestehen. Bricht sie auf zwei<br />

Züge ein, kann eine gemeinsame Oberschule <strong>mit</strong> Wathlingen<br />

geführt werden, wobei die Stammschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong><br />

Zweig in Flotwedel sein sollte.<br />

Lachendorf: Beide Schulen wollen eigenständig bleiben.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> hat die Realschulen bereits bei Auflösung<br />

der Orientierungsstufen „geschädigt“; nun würden zwei<br />

funktionierende Schulen „zerstört“.<br />

Lachendorf: Die Kollegien und Schulleitungen müssen sich<br />

für die Einrichtung einer Oberschule aufeinander zu bewegen.<br />

Im Schuljahr 2011/12 steht zudem die Profilbildung in<br />

der Realschule an.<br />

Lachendorf: Die Eltern wollen kleine Klassen, eine Integrierte<br />

Gesamtschule und kurze Fahrtstrecken.<br />

Lachendorf: Im Interesse einer Konkurrenz zum <strong>Angebot</strong><br />

des Gymnasiums wird ein gymnasialer Zweig der Oberschule<br />

in Lachendorf gewünscht. Andernfalls drohen die<br />

guten Realschüler/innen zum Gymnasium abzuwandern.<br />

Wathlingen: Ein großes System – bestehend aus den<br />

Schüler/innen aus dem Flotwedel und Wathlingen – ist<br />

langfristig besser. Die Effektivität der Arbeit an zwei<br />

Standorten ist jedoch in Frage zu stellen.<br />

Wathlingen: Das Schulzentrum Wathlingen war zu Zeiten<br />

der OS, HS und RS <strong>mit</strong> rund 1.200 Schüler/innen zu groß.<br />

Die Samtgemeinden sollten je eine Oberschule haben, da<br />

sie gemeinsam etwa achtzügig wären.<br />

<strong>Celle</strong>: Was ist <strong>mit</strong> den Hauptschulzweigen in Groß Hehlen<br />

und Wietzenbruch?<br />

<strong>Celle</strong>: Wie können die Jahrgänge <strong>mit</strong> Blick auf die Außenstellen<br />

zusammengesetzt werden? Könnten beispielsweise<br />

die 5. Klassen komplett in die Gebäude der jetzigen RS?<br />

<strong>Celle</strong>: Wie fügt sich die Inklusion in die Oberschullandschaft<br />

ein?<br />

grund der da<strong>mit</strong> einhergehenden zusätzlichen Schulwahlmöglichkeiten<br />

Verwerfungen zwischen den einzelnen<br />

Teilen des Kreisgebietes.<br />

Die Einrichtung einzelner Oberschulen und der Fortbestand<br />

anderer Hauptschulen und/oder Realschulen ist<br />

nicht vorgesehen, um Verwerfungen und unkalkulierbare<br />

Schülerströme zu vermeiden.<br />

Eine Aula ist nicht zwingender Bestandteil einer Oberschule.<br />

Prämisse des Gutachtens ist gerade, keine oder<br />

nur sehr wenige neue Dächer zu schaffen. Für Aulazwecke<br />

kommen weiterhin die Sporthalle und künftig ggf. die<br />

noch zu schaffende Mensa in Frage.<br />

Der Gutachter hat auf vier ergänzenden Seiten Ausführungen<br />

dazu gemacht, was im Falle der Einrichtung einer<br />

IGS wahrscheinlich geschieht, und von der Einrichtung<br />

einer solchen <strong>Angebot</strong>sschule nachdrücklich abgeraten.<br />

Die am Standort Eicklingen vorhandenen Räumlichkeiten<br />

werden in nicht unerheblichen Teilen für den Ganztag<br />

benötigt (v. a. Mensa), sodass sie für einen gymnasialen<br />

Zweig nicht verfügbar sind. Eine vorübergehende Eigenständigkeit<br />

der Oberschule Eicklingen ist denkbar, wäre<br />

aber zeitlich befristet (voraussichtlich etwa fünf Jahre).<br />

Die kreisweite Einrichtung der Oberschulen ist zwingend,<br />

um Verwerfungen zu vermeiden.<br />

Die Zusammenführung von Kollegien glückte bereits bei<br />

Aufhebung der Orientierungsstufen. Für die Oberschulen<br />

ist ein sukzessives Zusammenwachsen möglich, da die<br />

Schule ab Klasse 5 aufbaut.<br />

Die Größe der Klassen ist durch den Klassenbildungserlass<br />

des Landes geregelt. Die Vereinbarkeit einer IGS <strong>mit</strong><br />

kurzen Fahrtstrecken kann dahingestellt bleiben. Der<br />

Gutachter hat deutlich gemacht, was die Einrichtung<br />

einer IGS bedeutet, und davon abgeraten.<br />

Für die Einrichtung eines gymnasialen Zweiges besteht in<br />

den Samtgemeinden Eschede und Lachendorf voraussichtlich<br />

kein ausreichendes Schülerpotenzial. Zudem ist<br />

das Gymnasium Lachendorf in un<strong>mit</strong>telbarer Nähe zu<br />

den Gebäuden der Oberschule, sodass keine Versorgungslücke<br />

angenommen werden kann.<br />

Außenstellen sind für fast alle Oberschulen geplant. Angesichts<br />

der vorhandenen Schulräume, vor allem aber<br />

wegen der zurückgehenden Schülerzahlen lassen sich<br />

qualitativ hochwertige Oberschulen nicht an allen Standorten<br />

schaffen.<br />

Eine vorübergehende Eigenständigkeit der Oberschulen<br />

in Wathlingen und Eicklingen ist denkbar, wäre aber<br />

zeitlich befristet.<br />

Im Zuge der flächendeckenden Einführung der Oberschule<br />

werden diese Hauptschulzweige aufgegeben.<br />

Am Standort <strong>Celle</strong> kann die Beantwortung dieser Frage<br />

dem pädagogischen Konzept der Schulen vorbehalten<br />

bleiben.<br />

Schulgesetzliche Regelungen zur Inklusion liegen noch<br />

nicht vor. Allerdings ist Inklusion nicht an bestimmte<br />

Schulformen oder -gebäude gebunden.<br />

10


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

<strong>Celle</strong>: Die Außenstelle Heese-Süd ist für Westercelle sehr<br />

problematisch. Kann stattdessen die benachbarte Grundschule<br />

Nadelberg genutzt werden?<br />

<strong>Celle</strong>: Ist vorgesehen, dass die Oberschule auf der Heese<br />

Ganztagsschule wird? Wie soll der Ganztagsbetrieb zusammen<br />

<strong>mit</strong> Außenstellen funktionieren?<br />

<strong>Celle</strong>: Ist alternativ auch über die Einrichtung einer vierten<br />

Oberschule an ehemaligen Hauptschulstandorten nachgedacht<br />

worden?<br />

<strong>Celle</strong>: Was ist bezüglich der Kooperation zwischen dem<br />

Gymnasium Ernestinum und den gymnasialen Zweigen<br />

der Oberschulen angedacht?<br />

<strong>Celle</strong>: Auch das Hermann-Billung-Gymnasium möchte in<br />

der Oberstufe nicht auf die Schüler/innen der Oberschulen<br />

verzichten.<br />

<strong>Celle</strong>: Können die Eltern zwischen dem gymnasialen<br />

Zweig einer Oberschule und den Gymnasien wählen?<br />

<strong>Celle</strong>: Wie klein dürfen die gymnasialen Zweige bzw. deren<br />

Klassen sein?<br />

<strong>Celle</strong>: Es ist fahrlässig, das System Grundschule hinten an<br />

zu stellen. Wie sieht der Zeitplan aus?<br />

<strong>Celle</strong>: Wie wirkt sich die Einführung der Oberschulen auf<br />

die Schülerbeförderung bzw. die Schülerverkehrsoptimierung<br />

aus?<br />

<strong>Celle</strong>: Einzügige gymnasiale Zweige werden voraussichtlich<br />

über Abordnungen <strong>mit</strong> Gymnasiallehrkräften versorgt.<br />

Die Schulzeiten müssten daher abgestimmt sein.<br />

<strong>Celle</strong>: Müssen die pädagogischen Konzepte für die Oberschulen<br />

bereits zur Antragstellung im Dezember vorliegen?<br />

<strong>Celle</strong>: Die Prioritätensetzung auf die Oberschulen erscheint<br />

„schräg“; die Förderschule GE wird ein weiteres<br />

Mal „außen vor“ gelassen. Ein Umzug nach Hambühren<br />

bedeutet zudem noch längere Fahrstrecken für Schüler/innen<br />

aus dem Nordkreis. In 2011 wird eine Entscheidung<br />

für die Weiterentwicklung der GE-Schule notwendig.<br />

<strong>Celle</strong>: Die Gymnasien kooperieren bereits in einigen Fächern<br />

<strong>mit</strong>einander, führen insbesondere in der Oberstufe<br />

einige Fächer wie Latein und Physik gemeinsam, um die<br />

notwendigen Schülerfrequenzen zu erreichen. Im Falle der<br />

Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges wird<br />

dies weiter erschwert.<br />

Oft wurde der Zeithorizont kritisiert. Der Zeitraum zwischen<br />

einer Entscheidung im August 2011 und der Einführung im<br />

August 2012 wird von vielen als nicht ausreichend betrachtet.<br />

Dies auch vor dem Hintergrund von traditionell bereits<br />

Die Nutzung der Nadelbergschule ist in jedem Fall eine<br />

künftige Option. Die Stadt <strong>Celle</strong> nimmt sich der Grundschulstruktur<br />

nicht früh genug an, um dies schon zum<br />

Schuljahr 2012/2013 planen zu können.<br />

Für 2012/2013 ist zunächst nur die Oberschule Burgstraße/Blumlage<br />

als Ganztagsschule vorgesehen. Weitere<br />

Oberschulen in den Ganztagsbetrieb zu überführen, ist<br />

jedoch nicht ausgeschlossen. An jedem Außenstellenstandort<br />

befindet sich eine Ganztagsgrundschule. Es ist<br />

nicht zwingend, dass alle Schüler/innen einer Oberschule<br />

am gleichen Standort das Mittagessen einnehmen.<br />

Diese Variante wurde verworfen, da sie zur Entstehung<br />

einer zentralen „Hauptschul-Oberschule“ führte.<br />

Auf die konkrete Ausgestaltung der ständigen pädagogischen<br />

Zusammenarbeit hat der <strong>Landkreis</strong> wenig Einfluss.<br />

Er kann die Zusammenarbeit jedoch durch schulorganisatorische<br />

Maßnahmen begünstigen.<br />

Es steht allen Gymnasien frei, <strong>mit</strong> den Oberschulen – ob<br />

<strong>mit</strong> oder ohne <strong>gymnasialem</strong> Zweig – zu kooperieren.<br />

Das Wahlrecht zum Gymnasium besteht uneingeschränkt.<br />

Ein Wahlrecht zum gymnasialen Zweig einer<br />

Oberschule ist von der konkreten Ausgestaltung der<br />

Schulbezirke abhängig.<br />

Der gymnasiale Zweig muss für die Genehmigung mindestens<br />

einzügig <strong>mit</strong> 27 Schüler/innen pro Jahr prognostiziert<br />

sein.<br />

Die Stadt <strong>Celle</strong> wird sich voraussichtlich in 2012 <strong>mit</strong> der<br />

Struktur der Grundschulen beschäftigen.<br />

Die für die Schülerverkehrsoptimierung vorgesehenen<br />

gestaffelten Anfangszeiten wird es auch für Oberschulen<br />

geben. Gegenwärtig liegen nur Plandaten vor.<br />

Die Schülerverkehrsoptimierung spricht nicht dagegen.<br />

Ohne die Staffelung entstünde bei gleichem Unterrichtsbeginn<br />

eine ähnliche Pausenlage, die den Wechsel zwischen<br />

den in der Regel weiter entfernten gymnasialen<br />

Zweigen und Gymnasien auch in großen Pausen nicht<br />

möglich macht.<br />

Sie müssen in groben Zügen vorliegen. Vor allem muss<br />

erklärt werden, inwieweit schulzweigübergreifender Unterricht<br />

durchgeführt werden soll.<br />

Angesichts erheblich gestiegener Schülerzahlen ist vorstellbar,<br />

mehrere Förderschulen GE im Kreisgebiet einzurichten<br />

und neben Hambühren auch im Nordkreis – ggf.<br />

in Kooperation <strong>mit</strong> einem anderen <strong>Landkreis</strong> – eine entsprechende<br />

Förderschule vorzuhalten.<br />

Bei Einrichtung eines gymnasialen Oberschulzweiges<br />

wäre diese Kooperation – soweit sie in der Sekundarstufe<br />

I erfolgt – zweckmäßigerweise auf die Oberschule zu<br />

erweitern.<br />

Verschiedene <strong>Landkreis</strong>e haben bereits Oberschulen<br />

eingeführt. Die Vorbereitungszeit lag teilweise bei nur drei<br />

Monaten. Es erscheint daher aus Sicht der Kreisverwaltung<br />

möglich – dieser Sichtweise schloss sich die Lan-<br />

11


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

im Dezember stattfindender Vorstellungen in den örtlichen<br />

Grundschulen.<br />

desschulbehörde an –, innerhalb eines Jahres die notwendigen<br />

Vorarbeiten zu erledigen. Es ist denkbar, die<br />

Informationsveranstaltungen ein paar Monate zu verschieben.<br />

Stellungnahme der Realschule Westercelle (13.07.2011) ����������������������������������<br />

In den Umsetzungsplanungen des Schulträgers ist die Errichtung einer<br />

Außenstelle für die Klassen 5 und 6 auf der Heese-Süd geplant. Aus<br />

Sicht unserer schuleigenen Konzeptionen können wir diesen Vorschlag<br />

nicht befürworten und lehnen ihn aus folgenden Gründen ab:<br />

• Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere neuen Schülerinnen und<br />

Schüler schnell in unsere Schulgemeinschaft hineinwachsen und tragender<br />

Teil davon werden. Zur Einschulung übernehmen Schülerinnen<br />

und Schüler der neunten Klassen eine einjährige Patenschaft und stehen<br />

<strong>mit</strong> Rat und Tat unseren „Neuen“ zur Seite.<br />

• Unser Schulleben wird nicht nur durch Unterricht bestimmt. Gemeinsame<br />

Feiern und Veranstaltungen unserer Schulgemeinschaft bereichern<br />

den Schulalltag. Uns ist es wichtig, dass sich unsere Schülerinnen<br />

und Schüler <strong>mit</strong> ihrer Schule identifizieren. Dies führt automatisch<br />

zu einem angenehmen Schulklima, wie uns die Schulinspektion im Januar<br />

2011 bestätigt hat.<br />

• (…)<br />

• Eine Schülerbibliothek wurde mühevoll eingerichtet, die insbesondere<br />

von unseren unteren Klassenstufen genutzt und auch verwaltet wird.<br />

• Unsere Schulelternschaft schätzt unseren Schulstandort und unsere<br />

schuleigenen Konzeptionen. Mit Einschulung der 5. Klassen auf der<br />

Heese-Süd und der da<strong>mit</strong> verbundenen räumlichen Trennung, werden<br />

<strong>mit</strong> Sicherheit Eltern von der Schulwahl Westercelle Abstand nehmen.<br />

• (…)<br />

• Mit der Lehrerversorgung der Außenstelle müsste ein „Team“ beauftragt<br />

werden, die schwerpunktmäßig dort unterrichten. Nach Auflösung<br />

der Orientierungsstufen war eine gute Integration und Einsatz aller<br />

Lehrkräfte in allen Jahrgängen gelungen.<br />

Aus den oben genannten Gründen plädiert die Schulleitung für einen<br />

Schulstandort der Realschule bzw. Oberschule Westercelle in Westercelle.<br />

Das entstehende Raumproblem müsste der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als<br />

Schulträger der Realschule Westercelle <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Celle</strong> als Schulträger<br />

der GS Nadelberg und als Gebäudeinhaber (Gebäude B) klären.<br />

Unser Vorschlag:<br />

Die Realschule Westercelle kann sinnvoll in eine Oberschule umgewandelt<br />

werden, wenn das räumliche Konzept <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Celle</strong> geklärt ist.<br />

Übergangslösungen, wie die Errichtung einer Außenstelle für die Klassen<br />

5 und 6 sehen wir als pädagogisch nicht tragbar. Die Gefahr, dass<br />

aus dieser Zwischenlösung ein Dauerzustand wird, ist nicht von der<br />

Hand zu weisen. Der räumliche Aspekt sollte bei der Entscheidung des<br />

Schulträgers nicht ausschlaggebend sein.<br />

Lehrerschaft des Gymnasiums<br />

Hermannsburg (05.07.2011)<br />

(…) Die bereits abgeschlossenen, kostenintensiven<br />

Umbaumaßnahmen und Ausstattungsoffensiven am<br />

Christian-Gymnasium haben vielfach optimale räumliche<br />

und mediale Bedingungen zur unterrichtlichen Tätigkeit<br />

nach bestmöglichen und modernen pädagogischen<br />

Grundsätzen geschaffen. Diese hervorragend<br />

ausgestatteten Räume würden durch die Umleitung von<br />

Aufgabe des Schulträgers ist es die notwendigen<br />

Räumlichkeiten vorzuhalten.<br />

Daher muss der räumliche Aspekt bei der<br />

Entscheidung des Schulträgers ein hohes<br />

Gewicht haben.<br />

Bereits in der Veranstaltung <strong>mit</strong> der Schule<br />

wurde deutlich gemacht, dass die Stadt<br />

<strong>Celle</strong> nicht beabsichtigt, sich kurzfristig <strong>mit</strong><br />

der Schulstruktur ihrer Grundschulen zu<br />

befassen, während die Kreisverwaltung<br />

gleichwohl dazu verpflichtet ist. Über die<br />

Räumlichkeiten der Grundschule Nadelberg<br />

kann daher nicht zum Schuljahr<br />

2012/2013 verhandelt werden.<br />

Wie ebenfalls erläutert, kommt auch die<br />

Bildung eines vierten Oberschulstandortes<br />

unter singulärer Beibehaltung der bisherigen<br />

Realschulstandorte als Oberschulen<br />

nicht in Frage, da dies zur Bildung einer<br />

„Hauptschul-Oberschule“ führte.<br />

Ein Fortbestand der Realschule Westercelle<br />

als Realschule ist aufgrund zu erwartender<br />

Verwerfungen nicht möglich.<br />

Es ist nicht zwingend, dass die Oberschule<br />

Westercelle-Heese-Süd die 5. und 6. Klassen<br />

im Gebäude der Heese-Süd-Schule<br />

beschult. Es ist auch vorstellbar hier andere<br />

Jahrgänge oder nur Teile von Jahrgängen<br />

unterzubringen, solange an beiden<br />

Standorten eine ausreichende Zügigkeit<br />

gesichert ist. Hierüber wird die Planungskommission<br />

für die neue Oberschule zu<br />

befinden haben, auch wenn es sich anbieten<br />

könnte, die Teile der Klassen 5 und 6<br />

für das Gebiet Heese-Süd, Wietzenbruch<br />

und Hambühren dort unterzubringen.<br />

Ich darf auf die Rechtslage verweisen,<br />

dass Außenstellen ohnehin nur genehmigt<br />

werden, wenn die Aufgaben von Schulleitung,<br />

Schulvorstand und Konferenzen<br />

ordnungsgemäß erfüllt werden können.<br />

Der Landesgesetzgeber geht also davon<br />

aus, dass die Führung einer Außenstelle<br />

pädagogisch vertretbar ist.<br />

Stellungnahme der Kreisverwaltung<br />

Einerseits besteht in Bergen ein weiteres Potenzial für Gymnasialschüler,<br />

andererseits sind Schüler/innen aus Bergen<br />

und Lohheide am Gymnasium Hermannsburg seit vielen<br />

Jahren besonders erfolglos. Werden einerseits neue Schüler/innen<br />

erschlossen, während andere – die <strong>mit</strong> hoher<br />

Wahrscheinlichkeit im Laufe der Jahre scheitern würden –<br />

das Gymnasium Hermannsburg gar nicht erst besuchen, hat<br />

12


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

Schülerströmen nach Bergen leer stehen, was nicht im<br />

finanziellen Interesse des Schulträgers liegen kann (…).<br />

(…)<br />

Mit der Empfehlung, eine Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong><br />

<strong>Angebot</strong> in Bergen einzurichten, wird (…) dessen langfristige<br />

Existenzgefährdung billigend in Kauf genommen<br />

[die des Christian-Gymnasiums] (…).<br />

(…)<br />

dies Netto für das Gymnasium kaum Auswirkungen.<br />

Das Gymnasium Hermannsburg geht <strong>mit</strong> den bestmöglichen<br />

Startvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Größe, Personal,<br />

zentrale Lage im Nordkreis) in den Wettbewerb. Jede/r<br />

Schüler/in aus Bergen und Lohheide wird auch künftig das<br />

uneingeschränkte Recht haben das Gymnasium in Hermannsburg<br />

zu besuchen. Es ist aus Sicht der Kreisverwaltung<br />

praktisch ausgeschlossen, dass das Gymnasium trotz<br />

dieser hervorragenden Bedingungen und der für die Zukunft<br />

vorgesehenen Fördermaßnahmen im Wettbewerb <strong>mit</strong> dem<br />

kleinen, langsam aufbauenden gymnasialen Zweig einer<br />

Oberschule in Bergen nicht bestehen kann.<br />

Gemeinde Unterlüß (08.07.2011) Stellungnahme d. Kreisverwaltung<br />

(…) einige Varianten andiskutiert, die ich nun kurz vorstellen möchte.<br />

1. Das Schulgesetz eröffnet die Möglichkeit der Errichtung von Oberschulen,<br />

schreibt diese jedoch nicht zwingend gesetzlich vor, d.h. es<br />

würde die Möglichkeit bestehen, im Rahmen eines Schulverbunds <strong>mit</strong><br />

der Realschule Faßberg und der Hauptschule Unterlüß die derzeit<br />

gute Arbeit gemeinschaftlich weiter fortzusetzen. (…) Die Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> Rheinmetall, <strong>mit</strong> dem Fliegerhorst in Faßberg und <strong>mit</strong><br />

vielen anderen Betrieben in der näheren Umgebung haben der Schule<br />

ein besonders berufsorientiertes Profil gegeben, was vielen Schülern<br />

die Möglichkeit eröffnet hat, direkt in eine Berufsausbildung einzusteigen.<br />

(…)<br />

2. Eine weitere Variante wäre die Einrichtung einer zentralen Hauptschule<br />

für den Nordbereich bzw. darüber hinaus. In diesem Fall könnten<br />

speziell die Hauptschüler besonders gefördert werden und würden<br />

nicht in einem großen Schulsystem, was oft pädagogisch bemängelt<br />

wird, leistungsmäßig untergehen. Da die Klassenzusammenstellung<br />

oder pädagogisch Ausrichtung einer Oberschule mehrere<br />

Möglichkeiten der Beschulung eröffnet, wäre so eine Variante<br />

möglicherweise auch unter dem Dach einer gemeinsamen Oberschule<br />

im Nordkreis denkbar.<br />

3. Eine weitere Variante (…), wäre eine gemeinsame Oberschule für<br />

den Nordkreis <strong>mit</strong> verschiedenen Außenstellen in den Gemeinden.<br />

(…) Würde Bergen sich [als Oberschule] verselbständigen, so könnte<br />

auch zwischen Hermannsburg, Faßberg und Unterlüß eine gemeinschaftliche<br />

Oberschule eingerichtet werden. (…) auch in diesem Fall<br />

[müsste] die Öffnung der Schuleinzugsbereiche erfolgen (..). Man<br />

würde in diesem Fall sicherlich auf die Profilierung der Berufsorientierung<br />

der jetzigen Hauptschule zurückgreifen und die erfolgreiche<br />

Arbeit pädagogisch weiterführen können. (…) Es sollten auch Möglichkeiten<br />

in die Überlegungen <strong>mit</strong> einbezogen werden, evtl. die Klassen<br />

5 und 6 gemeinschaftlich in Unterlüß zu beschulen.<br />

Der Fortbestand einer Hauptschule oder Realschule<br />

ist nicht vorgesehen, um Verwerfungen<br />

und unkalkulierbare Schülerströme zu vermeiden.<br />

Ich gehe davon aus, dass die Zusammenarbeit<br />

<strong>mit</strong> Rheinmetall und dem Fliegerhorst in Faßberg<br />

auch von einer (unter anderem) für die<br />

Gemeinden Faßberg und Unterlüß zuständigen<br />

Oberschule fortgeführt werden.<br />

Zweck der Einrichtung der Oberschulen ist<br />

nicht die Exklusion von Hauptschüler/innen.<br />

Vielmehr soll durch die Schaffung der Oberschulen<br />

ein „wir“-Gefühl aller Schüler/innen<br />

dieser Schule geschaffen werden. Zumal andererseits<br />

pädagogisch bemängelt wird, wenn<br />

weniger leistungsstarke Kinder sich kein Beispiel<br />

an leistungsstärkeren Kindern nehmen<br />

können.<br />

Eine Oberschule <strong>mit</strong> einer derart hohen Zahl<br />

von Außenstellen ist abzulehnen, was auch<br />

das Kultusministerium in einem Gespräch<br />

erklärt hat.<br />

Auf die Profilierung im Bereich der Berufsorientierung<br />

soll in jedem Fall zurückgegriffen<br />

werden (s. o.). Das dürfte auch leicht fallen, da<br />

Lehrkräfte der GHS Unterlüß voraussichtlich<br />

Lehrkräfte der künftig für die Gemeinde Unterlüß<br />

zuständigen Oberschule werden.<br />

Gemeinde/HRS Hambühren (11.07.2011) Antwort der Kreisverwaltung (26.07.2011)<br />

(…) Wir bitten Sie, auch im Namen aller Eltern (…) auch<br />

in Hambühren einen Oberschulstandort einzurichten.<br />

Dafür werben wir <strong>mit</strong> folgenden Argumenten:<br />

Die Einführung der Oberschule in Niedersachsen sollte<br />

es den Schulträgern ermöglichen, bei geringer werdenden<br />

Schülerzahlen Schulstandorte im Sek-I-Bereich zu<br />

erhalten!<br />

Die Vorgaben für die Oberschule ohne gymn. Zweig<br />

erlauben insofern auch zweizügige Oberschulen <strong>mit</strong><br />

mindestens 44 Schülern je Jahrgang. Diese Zahl ist laut<br />

Gutachten <strong>mit</strong>telfristig gesichert!<br />

Im Schuljahr 2011/12 werden ca. 60 Hambührener Schü-<br />

(…) ich bedauere die Entscheidung der Gemeinde Hambühren,<br />

das zentral gelegene Gebäude in der Versonstraße<br />

6 nicht als künftige Grundschule in Betracht zu ziehen<br />

und diese Option zumindest näher zu prüfen. Meine eigenen<br />

Planungen werde ich entsprechend ausrichten.<br />

Auf Ihre Eingabe vom 08. Juli 2011 antworte ich wie folgt:<br />

Qualitative Anforderungen / Möglichkeit einer Oberschule<br />

Hambühren<br />

Am Standort Hambühren könnte zwar eine zweizügige<br />

Oberschule im vorhandenen Gebäudebestand unter Nutzung<br />

des Erdgeschosses im Varielbau geführt werden.<br />

Da<strong>mit</strong> werden jedoch die unabhängig voneinander sowohl<br />

13


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

ler eine Haupt- bzw. Realschule besuchen.<br />

Die Kreisverwaltung hatte Ihnen [den Mitgliedern des<br />

Kreistages] bis vor wenigen Monaten angesichts hoher<br />

Schülertransportkosten von Hambühren nach Winsen<br />

oder <strong>Celle</strong> die Einrichtung eines offenen Ganztagsangebotes<br />

<strong>mit</strong> einem zusätzlichen Anbau für die HRS Hambühren<br />

vorgeschlagen. Davon sind für ca. 240.000 € die<br />

beiden neuen Fachräume Biologie und Chemie incl.<br />

Sammlungsraum Anfang Mai im Gebäude II (dem „Varielbau“)<br />

in Betrieb genommen worden. Bereits davor<br />

waren dort 280.000 € in Heinzung und Dach investiert<br />

worden.<br />

Das soll jetzt alles wieder abgerissen werden?<br />

Wir bitten Sie, folgende Option <strong>mit</strong> in Ihre Überlegungen<br />

einzubeziehen:<br />

1. Das Erdgeschoss von Gebäude II wird weiterhin <strong>mit</strong><br />

genannten Fachräumen sowie vorhandenen Klassen-<br />

und Sozialräumen genutzt.<br />

2. Für die erforderliche Mensa wird das Foyer im<br />

EG/Gebäude II genutzt.<br />

Da<strong>mit</strong> besteht für einen zukünftigen Ganztagsbetrieb<br />

keine Notwendigkeit weitere Räumlichkeiten zu schaffen!<br />

Die Aussage des Gutachters nach 15 neuen Räumen im<br />

Falle des Erhaltes des Standortes wäre da<strong>mit</strong> obsolet!<br />

(Der Gutachter: „Die HS/RS ist hälftig saniert und müsste<br />

hälftig neu gebaut werden (Ersatz für Varielbau/Gebäude<br />

II“).<br />

Mit dem neu geschaffenen Technik-/Werkenbereich, der<br />

neuen Lehrküche, dem neuen PC- sowie Physikraum<br />

sowie des neuen Freizeitbereich [sic] im gerade neu<br />

sanierten Gebäude I und den neuen Biologie- und Chemieräumen<br />

kann auch Hambühren zu einem „Gewinner“<br />

der Schulreform zählen. Die investierten Millionen würden<br />

sich dann auch für den Kreis „rentieren“.<br />

Eine zusätzliche Option wäre, die Wietzer Schüler dem<br />

Standort Hambühren zuzuweisen.<br />

Bei der Prognose nicht eingerechnet ist die vom Land<br />

beabsichtigte inklusive Beschulung, beginnend <strong>mit</strong> dem<br />

1. Schuljahr ab 2012/13. Diese hätte dann für den 5.<br />

Jahrgang erstmalig ab dem Schuljahr 2016/17 Auswirkungen<br />

(…).<br />

Die Schule bietet bereits jetzt freiwillige <strong>Angebot</strong>e im<br />

Nach<strong>mit</strong>tagsbereich an. Bei Einführung der bereits im<br />

November 2010 beim <strong>Landkreis</strong> beantragten ganztagsgebundenen<br />

Oberschule sind unterrichtsergänzende<br />

<strong>Angebot</strong>e im Konzept vorgesehen. (…)<br />

Der Schulelternrat hat in seiner Sitzung am 15.06.2011<br />

einstimmig die Beibehaltung der Beschulung im Sek-I-<br />

Bereich in Hambühren gefordert.<br />

Nach Vorstellungen des Gutachters sollen die beiden<br />

Grundschulen im Gebäude der HRS zusammengefasst<br />

werde. Dieses hätte wiederum große Umbaukosten zu<br />

Folge, die wir nicht für sinnvoll halten.<br />

Der Rat der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung<br />

am 23.0606.2011 <strong>mit</strong> großer Mehrheit beschlossen, an<br />

den Standorten der beiden Hambührener Grundschulen<br />

durch den Gutachter, die Landesschulbehörde als auch die<br />

Kreisverwaltung erarbeiteten Größenanforderungen für<br />

eine qualitativ gut aufgestellte Oberschule, nämlich die<br />

langfristig gesicherte Dreizügigkeit, nicht erfüllt. Im Rahmen<br />

der vom <strong>Landkreis</strong> durchgeführten Beteiligung der Schulen<br />

haben andere Schulleiter diese Einschätzung geteilt und<br />

sich gegen die Aufrechtherhaltung eigenständiger zweizügiger<br />

Schulangebote ausgesprochen. Erschwerend kommt<br />

für den Standort Hambühren hinzu, dass selbst die, für die<br />

Genehmigung einer „Kleinst-Oberschule“ notwendigen 48<br />

Schüler/innen pro Jahrgang nach den vorliegenden Daten<br />

langfristig nicht erreicht werden.<br />

Mit Blick auf die jetzige Versorgung <strong>mit</strong> Lehrerstunden ist<br />

anzumerken, dass diese vor dem Hintergrund einer überwiegend<br />

dreizügigen Schule gewährt wurde und bei einer<br />

Zweizügigkeit <strong>mit</strong> erheblichen Einschränkungen zu rechnen<br />

ist. Da<strong>mit</strong> wären Unterrichtsausfall, teilweise Notwendigkeit<br />

der Erteilung fachfremden Unterrichts, geringe Attraktivität<br />

der Schule für Lehrkräfte etc. vorprogrammiert.<br />

Angesichts der Nähe zu Winsen (Aller) und <strong>Celle</strong> sind für<br />

Schüler/innen aus Hambühren auch künftig in kurzer Distanz<br />

und Zeit wohnortnah gelegene Oberschulen erreichbar.<br />

Diese Oberschulen werden aufgrund ihrer Größe deutlich<br />

leistungsfähiger sein als eine kleine zweizügige Oberschule<br />

in Hambühren, die zudem <strong>mit</strong> einem gymnasialen<br />

Zweig in Winsen (Aller) konkurrieren müsste.<br />

Einrichtung einer Oberschule Hambühren zu Schuljahr<br />

2011/2012<br />

Dem Wunsch der Schule vom 23. November 2010, zum<br />

Schuljahr 2011/2012 in eine Oberschule umgewandelt zu<br />

werden, konnte vor Fertigstellung des Schulgutachtens<br />

durch den externen Gutachter nicht nachgekommen werden,<br />

ohne dem Ergebnis der Schulstrukturuntersuchung<br />

vorzugreifen und dieses ggf. ungewollt in Frage zu stellen.<br />

Oberschule einschließlich der Schüler/innen aus Wietze<br />

Auch die Gemeinde Wietze hat ein Interesse daran, die<br />

Schüler/innen aus Hambühren in Wietze zu beschulen.<br />

Unabhängig von dieser konträren Interessenlagen ist dies<br />

keine Option, da keine der drei Westkreisgemeinden, auch<br />

nicht Winsen (Aller), ein ausreichendes Schülerpotenzial<br />

für eine eigene, langfristig mindestens dreizügige Oberschule<br />

aufweist. Insgesamt ist daher nur eine Lösung für<br />

den gesamten Westkreis möglich.<br />

Zudem kann die Einbeziehung der Schüler/innen aus Wietze<br />

weitere Anbauten für eine höhere Zügigkeit erforderlich<br />

machen, die im Rahmen des Schulstrukturvorhabens soweit<br />

wie möglich vermieden werden sollen.<br />

Auswirkungen inklusiver Beschulung<br />

Die quantitative Bedeutung der Inklusion für allgemein<br />

bildende Schulen wird oftmals überschätzt. Zum kommenden<br />

Schuljahr werden insgesamt 7 Schüler/innen aus<br />

Hambühren eine Förderschule <strong>mit</strong> dem Schwerpunkt Lernen<br />

in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 besuchen. Angesichts<br />

derart niedriger Förderschülerzahlen wäre für den Schulstandort<br />

Hambühren durch die inklusive Beschulung nicht<br />

<strong>mit</strong> nennenswert steigenden Schülerzahlen zu rechnen.<br />

Im Übrigen ist kalkulatorisch bereits eine 100 %ige Inklusi-<br />

14


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

ab dem nächsten Schuljahr ein Ganztagsangebot einzurichten<br />

und die erforderlichen Voraussetzungen dafür zu<br />

schaffen. Rat und Verwaltung der Gemeinde haben<br />

keine Absicht, diese in Zukunft aufzugeben und in die<br />

Versonstraße zu verlagern.<br />

Vor Ort besteht ebenfalls die einhellige Auffassung, dass<br />

auch für Hambühren ein <strong>Angebot</strong> im Sekundar-I-Bereich<br />

erhalten werden muss.<br />

Diese Entscheidung wurde dem Ersten Kreisrat (…) in<br />

einem gemeinsamen Gespräch von Bürgermeister und<br />

Fraktionsspitzen des Rates der Gemeinde Hambühren<br />

am 30.06.2011 nochmals erläutert.<br />

Wir bitten Sie dieses bei Ihrer Entscheidung zu bedenken<br />

und auch dem Grundzentrum Hambühren für die<br />

weitere Entwicklung ein wohnortnahes Schulangebot bis<br />

zur 10. Kasse zur Verfügung zu halten (…).<br />

on berücksichtigt, da stets 100 % aller in einer Gemeinde<br />

geborenen Kinder auf die allgemeinen Schulen verteilt<br />

werden. Auch diese rechnerisch 100 %ige Inklusion führt<br />

nicht zu einer gesicherten Dreizügigkeit einer eigenständigen<br />

Oberschule in Hambühren.<br />

Nachnutzung der Versonstraße 6<br />

Ich sehe keineswegs den Abriss eines Gebäudes auf dem<br />

Gelände der Versonstraße 6 als Konsequenz der Aufgabe<br />

des Schulstandortes. Im Gegenteil: Das Fachamt prüft<br />

vielmehr, ob und inwieweit alternative schulische Nutzungsmöglichkeiten<br />

an diesem Standort bestehen.. Abgesehen<br />

davon, dass die Fachausstattung der neu eingerichteten<br />

naturwissenschaftlichen Fachräume für den Zeitraum<br />

einer auslaufenden Beschulung ohnehin noch benötigt<br />

wird, zeichnet sich auch hierfür eine Nachnutzung ab.<br />

Schülervertretung Ernestinum (04.07.2011) Antwort der Kreisverwaltung (01.08.2011)<br />

(…) Bitte stimmen Sie einer Verlegung/Fusion dieser Traditionsschule<br />

nicht zu, sondern setzen Sie sich für den Erhalt und<br />

die Fortentwicklung des Gymnasiums Ernestinum am derzeitigen<br />

Standort Schulzentrum Burgstraße ein. (…)<br />

Mit seinen vier Gymnasien unterschiedlicher Schwerpunkte<br />

und Standorte zeichnet sich <strong>Celle</strong> durch ein vielfältiges Bildungsangebot<br />

aus. Das Ernestinum trägt einen großen Teil zu<br />

dieser Vielfalt bei. Der besondere Schwerpunkt liegt auf einer<br />

klassisch humanistischen Bildung. Insbesondere das <strong>Angebot</strong><br />

der Sprachen Altgriechisch und Hebräisch ist im <strong>Celle</strong>r Raum<br />

einzigartig und erfreut sich großer Beliebtheit (…)<br />

Einen weiteren attraktiven Schwerpunkt bildet das umfangreiche<br />

<strong>Angebot</strong> von naturwissenschaftlichen Fächern. (…) Das<br />

<strong>Angebot</strong> aller naturwissenschaftlichen Leistungskurse ist bei<br />

uns fortdauernd gesichert.<br />

Obwohl das Bildungsangebot der Schule unbestritten anspruchsvoll<br />

ist, führt dies durch entsprechende Maßnahmen<br />

wie individuelle Betreuung, gezielte Förderung, exzellente<br />

Beratung, Einbezug von außerschulischen Experten, eine<br />

extrem angenehme Lernatmosphäre (…), stetige Unterrichtsevaluation<br />

und eine systematische Fortentwicklung trotzdem<br />

zu einer sehr geringen Durchfallquote beim Abitur.<br />

Hinzu kommt die Standortfrage der Schule. Diese ist äußerst<br />

verkehrsgünstig gelegen und bietet so<strong>mit</strong> für alle Schülerinnen<br />

und Schüler der Oststadt sowie des Südostlandkreises hervorragende<br />

Anfahrtsbedingungen. Alle anderen drei Gymnasien<br />

befinden sich hingegen im Westen der Stadt. (…)<br />

(…) vor dem Hintergrund der gesunkenen Anwahl des<br />

Gymnasiums Ernestinum in den letzten Jahren und<br />

da<strong>mit</strong> der Gefahr seines Bestandes hat der Gutachter<br />

als mögliche Handlungsalternative einen Umzug an<br />

einen anderen Standort in Erwägung gezogen. In die<br />

dadurch freiwerdenden Räumlichkeiten am Standort<br />

Burgstraße könnte nach seinen Vorstellungen dann<br />

eine große Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig und<br />

Anschluss an eine gymnasiale Oberstufe erfolgen.<br />

Um das spezielle <strong>Angebot</strong> des Gymnasiums Ernestinum<br />

zu erhalten, hat er weitergehend angeregt, dass<br />

das Hermann-Billung-Gymnasium die Schwerpunkte<br />

fortführen könne.<br />

Der Schulvorstand des Ernestinum hat auf die Vorschläge<br />

des Gutachters reagiert und sich in seiner<br />

Sitzung vom 22. Juni 2011 entschieden, sich entsprechend<br />

den veränderten Rahmenbedingungen auszurichten.<br />

Insbesondere hat sich der Schulvorstand<br />

dahingehend positioniert, eine zentral angelegte Oberstufe<br />

für die Abgänger/innen der gymnasialen<br />

Oberschulzweige zu bilden bzw. die bereits vorhandene<br />

Oberstufe entsprechend den Bedürfnissen der<br />

Schüler/innen der Oberschule zu gestalten.<br />

Ich begrüße das und bin vor dem Hintergrund der<br />

angestrebten Kooperationen <strong>mit</strong> den Oberschulen der<br />

Auffassung, dass das Schulzentrum Burgstraße den<br />

für das Ernestinum geeigneten Standort darstellt.<br />

Stadt <strong>Celle</strong> (19.07.2011) Antwort der Kreisverwaltung<br />

(29.07.2011)<br />

(…) Soweit es die Grundschulen in der Stadt <strong>Celle</strong> betrifft, bestätige ich Ihnen auf<br />

diesem Wege, dass die Verwaltung der Stadt <strong>Celle</strong> in eine gründliche Auswertung<br />

der Empfehlungen von Herrn Krämer-Mandeau eintritt und danach denkbare<br />

Schlussfolgerungen <strong>mit</strong> den hiesigen Ratsgremien bespricht. Dabei bewirkt die<br />

anstehende Kommunalwahl zeitliche eine gewisse Verzögerung. Veränderungen<br />

sind deshalb wohl kaum bereits zum Schuljahr 2012/13 zu erwarten. Denn realistischer<br />

Weise kann sich der neu zusammengesetzte Schulausschuss erst Anfang<br />

kommenden Jahres inhaltlich <strong>mit</strong> den Fragestellungen auseinandersetzen. Die<br />

Empfehlungen des Gutachtens sind jedoch in einigen Punkten im Bereich der<br />

weiterführenden- bzw. der Förderschulen in der Trägerschaft des <strong>Landkreis</strong>es von<br />

Entscheidungen der Stadt <strong>Celle</strong> abhängig. Insbesondere sind hierbei folgende<br />

Standorte betroffen:<br />

Soweit Sie dort die interkommunale<br />

Vereinbarung aus dem Jahr<br />

2003 ansprechen, habe ich Ihre<br />

Bemerkungen <strong>mit</strong> Erstaunen zur<br />

Kenntnis genommen. Wenn Sie<br />

die (etwaige) Errichtung von Oberschulen<br />

im Stadtgebiet als<br />

Verstoß gegen diese Vereinbarung<br />

bewerten und den <strong>Landkreis</strong><br />

zur Vertragstreue ermahnen, kann<br />

das ja nur heißen, dass Sie das<br />

dreigliedrige Schulsystem vor Ort<br />

15


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

- GS Vorwerk und GS Garßen<br />

- GS Nadelberg und GS Waldweg<br />

- GS Altstadt<br />

- GS Neustadt und GS Blumlage<br />

- Katholische Grundschule<br />

- GS Klein Hehlen<br />

Ohne den Ratsgremien und der politischen Diskussion vorgreifen zu wollen,<br />

schätze ich die Wahrscheinlichkeit als eher gering ein, dass es zu Entscheidungen<br />

im Sinne der Empfehlungen kommen wird. (…)<br />

Ungeachtet der offenbar aus dem Kreistag geäußerten Erwartung, die Oberschule<br />

zügig einzuführen bin ich in Absprache <strong>mit</strong> Herrn Oberbürgermeister Mende<br />

gehalten, Sie zu bitten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen. Dies darf ich<br />

kurz erläutern.<br />

Nach der im Jahr 2003 geschlossenen Vereinbarung zur Übernahme der Schulträgerschaft<br />

hat sich der <strong>Landkreis</strong> verpflichtet, das dreigliedrige Schulsystem in<br />

der Stadt <strong>Celle</strong> zu erhalten, solange gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen.<br />

Ferner wurde vereinbart, die (anstehende) Schulreform innerhalb der Stadt<br />

<strong>Celle</strong> in enger Zusammenarbeit <strong>mit</strong> der Stadt <strong>Celle</strong> zu planen und umzusetzen.<br />

Dies halten wir nach wie vor für erforderlich und bieten Ihnen unsere Zusammenarbeit<br />

an.<br />

Wir halten an diesen vertraglichen Regelungen fet und gehen davon aus, dass<br />

sich auch der <strong>Landkreis</strong> vertragstreu verhalten will. Dementsprechend sind auch<br />

Beschlüsse des <strong>Landkreis</strong>es, die sich auf das Bildungsangebot in der Stadt auswirken<br />

können <strong>mit</strong> uns in enger Zusammenarbeit zu entwickeln. Dafür stehen wir<br />

gern zur Verfügung..<br />

Wir Ihnen weiter bekannt ist, hat in der Stadt <strong>Celle</strong> im vergangenen Jahr eine<br />

intensive Diskussion zur Übertragung der Schulträgerschaft stattgefunden. Zwar<br />

hat sich hierfür keine Mehrheit gefunden. Gleichwohl fanden die dafür sprechenden<br />

inhaltlichen Gründe erhebliche Beachtung. Dies können Sie daran erkennen,<br />

dass der Rat den Wunsch geäußert hat, zukünftig enger in die Planungen einbezogen<br />

zu werden. Deshalb strebte der Beschluss die Gründung eines Zweckverbandes<br />

an.<br />

Mit dem gleichen Beschluss wurde die Verwaltung da<strong>mit</strong> beauftragt, eine Übertragung<br />

der Hauptschulen zu erreichen. Mit Blick auf die drei Wochen später von der<br />

Landesregierung angestoßenen [sic] Entwicklung, die zur Einführung der Oberschule<br />

führte und die zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Erarbeitung des Gutachtens<br />

haben wir übereinstimmend die Gespräche hierüber ausgesetzt. Nun ist<br />

der Zeitpunkt, dies wieder aufzugreifen. Denn bei einer Einführung von Oberschulen<br />

ginge der Beschluss ins Leere. Ich bin da<strong>mit</strong> beauftragt, eine erneute Gremienbefassung<br />

<strong>mit</strong> diesem Thema vorzubereiten und würde mich gerne <strong>mit</strong> Ihnen<br />

darüber austauschen.<br />

erhalten wissen wollen. Diese<br />

Position passt allerdings nicht <strong>mit</strong><br />

der Forderung des Herrn Oberbürgermeisters<br />

nach Schaffung<br />

einer (Integrierten) Gesamtschule<br />

in <strong>Celle</strong> zusammen, einer Forderung<br />

übrigens, die ihrerseits <strong>mit</strong><br />

der Vereinbarungsrechtslage nicht<br />

in Einklang zu bringen ist.<br />

Davon abgesehen, gehen Sie von<br />

falschen Voraussetzungen aus.<br />

Die o. g. Vereinbarung hinderte<br />

den <strong>Landkreis</strong> keineswegs an der<br />

Errichtung von Oberschulen. Die<br />

Oberschule ist nämlich eine<br />

Schulform des dreigliedrigen<br />

Schulsystems, weil die Haupt- und<br />

die Realschule, ggfs. auch das<br />

Gymnasium, sich in ihr durchaus<br />

abbilden (vgl. § 10a Abs. 2 und 3<br />

NSchG), und zwar im Gegensatz<br />

zur Gesamtschule (§ 12 Abs. 1<br />

NSchG).<br />

Dass die anstehende Schulstrukturreform<br />

im Vereinbarungssinne<br />

allein die Schulstrukturreform<br />

nach Abschaffung der Orientierungsstufe<br />

meint und gemeint hat,<br />

werden Sie im Ernst nicht bestreiten.<br />

Bei der Umsetzung des Biregio-Gutachtens<br />

ist die Stadt <strong>Celle</strong><br />

deshalb – wie geschehen – prinzipiell<br />

nicht anders zu beteiligen<br />

als die übrigen kreisangehörigen<br />

Gemeinden auch. Für Ihr Kooperationsangebot<br />

danke ich Ihnen<br />

trotzdem.<br />

Da die Hauptschulzweige im<br />

Stadtgebiet aller Voraussicht nach<br />

ihre organisatorische Eigenständigkeit<br />

verlieren werden, kommt<br />

eine Veränderung der Schulträgerschaft<br />

insoweit nicht (mehr) in<br />

Betracht. Gespräche hierüber<br />

wären sinnlos.<br />

Gemeinde Faßberg (14.07.2011) Stellungnahme d. Kreisverwaltung<br />

Gründe für die Einrichtung einer Oberschule in Faßberg<br />

Bei der Vorstellung des beabsichtigten Schulgutachtens war hervorgehoben<br />

worden, dass nicht nur die Schülerzahlen ausschlaggebend sein<br />

werden, sondern auch örtliche Besonderheiten, die Schulgebäude und<br />

deren Zustand bzw. die Möglichkeit der Aufnahme von neuen Schulformen<br />

und das Vorhalten des Bildungsangebots in der Fläche bei<br />

einer Entscheidung Berücksichtigung finden werden.<br />

1. Ergebnis der Schulstrukturplanung der Fa. biregio, Bonn vom<br />

Juni 2011<br />

Nach dem Gutachten war eine Oberschule in Faßberg <strong>mit</strong> Verbund zu<br />

Eschede angedacht. Da dieses aber räumlich zu weit auseinander<br />

liegt, ist es auch aus Escheder Einschätzung nicht realisierbar. So<strong>mit</strong><br />

muss aus Faßberger Sicht nach einer anderen Möglichkeit gesucht<br />

Zu 1. Den Aussagen kann zugestimmt werden.<br />

Zu 2. Eine singuläre, zweizügige Außenstelle<br />

der Klassen 5 und 6 in Hermannsburg ist<br />

nicht sinnvoll. Für alle Standorte <strong>mit</strong> einer<br />

solchen Außenstelle ist eine Grundschule<br />

am Standort vorgesehen. Ziel ist, eine Kooperation<br />

zwischen Grundschule und Oberschul-Außenstelle<br />

zu etablieren, die einen<br />

nahtlosen Übergang ermöglicht. Dies ist in<br />

Wietze, Faßberg und Eschede (jeweils Außenstellen<br />

für die Klassen 5 und 6) möglich,<br />

in Hermannsburg und Hambühren aufgrund<br />

der jedoch nicht.<br />

16


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

werden. Im Vorgespräch <strong>mit</strong> dem <strong>Landkreis</strong> am 04.07.2011 wurde<br />

abweichend vom Gutachten eine Organisationsform zwischen Unterlüß,<br />

Hermannsburg und Faßberg angedacht. Die Schülerzahlen bzw.<br />

die Geburtenzahlen sind in Faßberg und Hermannsburg ähnlich, Unterlüß<br />

hat schon auf Grund der Einwohnerzahl für eine weiterführende<br />

Schule keine Basis.<br />

2. Baulicher Zustand der derzeitigen Grundschule und Realschule<br />

Faßberg<br />

Der bauliche Zustand der Schule in Faßberg wurde bisher, auch in der<br />

Schulentscheidung vor nicht ganz 2 Jahren, von allen und jetzt auch<br />

von der Fa. biregio unbestritten als vorbildlich eingestuft. Auch energetisch<br />

ist die Schule gut ausgerichtet, die Umrüstung der Heizung über<br />

ein Blockheizkraftwerk gespeist <strong>mit</strong> Gas über eine Biogasanlage steht<br />

an.<br />

Zudem ist in Faßberg die Peter-Härtling-Schule beheimatet, die im<br />

Eigentum des <strong>Landkreis</strong>es steht. Perspektivisch wird sich durch die<br />

anstehende Inklusion ein Wegfall der Förderschulen und ein Leerstand<br />

ergeben. Aus raumwirtschaftlichen Überlegungen wäre eine Übersiedlung<br />

der Grundschule in das Gebäude der Förderschule möglich und<br />

die Schule am Lerchenweg würde problemlos die Oberschule für diese<br />

Region aufnehmen können. Gegebenenfalls kann wie in anderen Modellen<br />

ein Verbleib der 5-6 Klassen in Hermannsburg in Erwägung<br />

gezogen werden.<br />

3. Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften und<br />

anstehende Bundeswehrreform<br />

Zu dieser Frage ist das Schreiben des Standortältesten Faßberg vom<br />

Januar 2010 beigefügt. Dieses Schreiben hat <strong>mit</strong> der anstehenden<br />

Bundeswehrreform noch mehr an Bedeutung gewonnen. Aus Sicht der<br />

Bundeswehr würde eine Schlechterstellung des Schulangebots in der<br />

Stadtortgemeinde ein kontraproduktives Signal in der Standortfrage<br />

bedeuten. Hier ist ein klares kommunales Bekenntnis zu den Standortgemeinden<br />

unabdingbar und andere Entscheidungen hätten negative<br />

Auswirkungen für die gesamte Region. Nur eine entsprechende Entscheidung<br />

in diesem Bereich kann das Bemühen der Gemeinde Faßberg<br />

und des Fliegerhorsten [sic] und dessen Führung um den Erhalt<br />

des Standortes untermauern.<br />

4. Bestehendes Leitbild der Gemeinde Faßberg<br />

Die Bemühungen Fassbergs [sic] sind darauf ausgerichtet, das vom<br />

Rat verabschiedete Leitbild zu erfüllen. Schwerpunkt ist die Ausrichtung<br />

auf ein familienfreundliches Umfeld für die Bundeswehr, das<br />

Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und die Astrium. Die<br />

erfolgreiche und vorbildliche Arbeit wurde jüngst bei der Fahnenbandverleihung<br />

durch den Innenminister Schünemann ausdrücklich herausgestellt.<br />

Wird in Hermannsburg lediglich eine Oberschulaußenstelle<br />

eingerichtet, bedeutet dies<br />

eine eingeschränkte Kooperation <strong>mit</strong> dem in<br />

Hermannsburg ansässigem Gymnasium. Ziel<br />

der Einrichtung von Oberschulen (auch ohne<br />

gymnasialen Zweig) ist jedoch, soweit wie<br />

möglich einen guten Übergang in die allgemein<br />

bildenden und beruflichen Gymnasien<br />

zu ermöglichen. Dafür ist die örtliche Nähe<br />

sehr hilfreich.<br />

Zudem ist bei Einrichtung der Hauptstelle in<br />

Faßberg <strong>mit</strong> Wanderungstendenzen aus<br />

Hermannsburg nach Bergen, zur Oberschule<br />

<strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> Zweig zu rechnen, wenn in<br />

Hermannsburg kein Oberschulangebot bis<br />

Klasse 10 vorhanden ist. Es muss nur eine<br />

geringe Zahl von Hermannsburgern von<br />

dieser Möglichkeit gebrauch machen, um die<br />

Dreizügigkeit einer Oberschule Faßberg-<br />

Hermannsburg <strong>mit</strong> Stammhaus in Faßberg<br />

insgesamt zu gefährden.<br />

Um den guten baulichen Zustand des Gebäudes<br />

der jetzigen Grundschule und Realschule<br />

fortnutzen zu können, prüft die Kreisverwaltung,<br />

ob dort eine Förderschule Geistige<br />

Entwicklung eingerichtet werden kann.<br />

Das in Faßberg vorhandene Lehrschwimmbecken<br />

und die relative Nähe zu den <strong>Landkreis</strong>en<br />

Soltau-Fallingbostel, Uelzen und<br />

Gifhorn sind hier von großem Vorteil.<br />

Zu 3. Die Auswirkungen erscheinen bei<br />

Zusammenfassung am Standort Faßberg<br />

größer. So ist neben den Gründen zu 2., die<br />

die gesamte Oberschule „Nordost“ <strong>mit</strong><br />

Stammhaus Faßberg gefährden würden<br />

auch Hermannsburg Wohnort vieler Soldaten<br />

des Standortes Faßberg.<br />

Zu 4. Die Aufhebung eines Schulstandortes<br />

ist keine Entscheidung gegen eine Gemeinde<br />

oder kein Symbol einer vermeintlich<br />

schlechten Arbeit der Gemeinde. Sie ist<br />

vielmehr dem unbestreitbar zurückgehendem<br />

Schülerpotenzial geschuldet, dar sich<br />

bereits in der Aufhebung des Hauptschulzweiges<br />

Faßberg niederschlug.<br />

Elternvertreter RS Faßberg (01.07.2011) Stellungnahme der Kreisverwaltung<br />

Die Fraktionen im Gemeinderat Fassbergs haben über die Gemeindeverwaltung<br />

die Errichtung einer eigenständigen Oberschule<br />

ohne gymnasialen Zweig in Faßberg beantragt. (…) Der Schulvorstand<br />

der Realschule Faßberg stimmt diesem Antrag zu.<br />

Zu diesem Entschluss haben u. a. folgende Überlegungen geführt:<br />

1.1 (…) Werden Schulen geschlossen, hat das für das kulturelle<br />

Leben in den betroffenen Gemeinden katastrophale Auswirkungen.<br />

Denn die Kinder und Jugendlichen werden sich (Ganztagsschulangebote)<br />

vermehrt am kulturellen <strong>Angebot</strong> des Schulortes<br />

orientieren. Schule und das da<strong>mit</strong> verbundene kulturelle <strong>Angebot</strong><br />

sind wesentliche Säulen für die Bewertung von Familien, die sich<br />

Die Aufhebung von Schulen hat nicht das Ziel die<br />

Standortgemeinden zu schwächen. Gleichwohl<br />

liegt ihre Ursache sehr wohl in den Standortgemeinden<br />

selbst begründet. Nämlich in den Geburtenzahlen.<br />

In den Nordkreisgemeinden Faßberg,<br />

Unterlüß und Hermannsburg sind die Geburten<br />

vom Einschulungsjahrgang 2007/2008 zum Einschulungsjahrgang<br />

2016/2017 um 32 % gesunken.<br />

So stehen künftig nur noch gut 130 Schülerinnen<br />

und Schüler (statt fast 200; Fünfklässler ab<br />

2011/2012) zur Verfügung. Nach den vom Gutachter,<br />

der Kreisverwaltung und der Landesschulbehörde<br />

ausgearbeiteten Merkmalen, rechtfertigt<br />

17


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

am Ort niederlassen, oder eben nicht. Die Einwohnerstruktur hat<br />

wiederum direkte Auswirkungen auf die Anzahl der Primär-, Sekundär,<br />

und Teritärarbeitsplätze. (…) So geht es uns darum darzustellen,<br />

dass eine Situation nicht isoliert betrachtet werden darf<br />

sondern, dass die Einbeziehung möglichst vieler Aspekte zu einem<br />

nicht zur kurzfristig guten Ergebnis führt, das möglichst<br />

nachhaltig ist.<br />

1.2 (…) Die Zahl der auszubildenden Soldaten wird nach derzeitigen<br />

Informationen auch nach der bevorstehenden Bundeswehrstrukturreform<br />

nicht wesentlich sinken (…) Das lässt für Faßberg<br />

die Annahme zu, dass sich der negative demografische Trend<br />

nicht in dem Maße auswirken wird, wie es in anderen Gemeinden<br />

der Fall ist. (…)<br />

1.3 (…) Die Inklusion von Förderschülern lehnen wir ab, da es<br />

kein begleitendes Konzept gibt und diesen Schülern besondere<br />

Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. (…) Perspektivisch ist<br />

an anderer Stelle die Möglichkeit zu betrachten, das Gymnasium<br />

in Hermannsburg zu belassen, die Realschule in Faßberg auch<br />

für Hermannsburg und Unterlüß zu konzentrieren und die Hauptschule<br />

für diese Gemeinden nach Unterlüß zu verlegen. Da in<br />

Faßberg die Peter-Härtling-Förder-Schule [sic] aufgelöst wird,<br />

wären Kapazitäten in ausreichender Menge vorhanden und könnten<br />

der Grundschule als Unterkunft dienen. Für die betroffenen<br />

Gemeinden wäre das sicherlich nicht nur <strong>mit</strong>telfristig ein Gewinn.<br />

2.1 Die Eltern Fassbergs haben ein Interesse an einem starken<br />

Gymnasialstandort. Durch die Aufteilung der Kapazitäten auf<br />

Hermannsburg und Bergen, würde Hermannsburg Kapazitäten an<br />

Schülern, Lehrern und in der Folge natürlich an fachlichen Ausrichtungen,<br />

etc. verlieren. Das kann nicht im Interesse der Faßberger<br />

Eltern liegen, die ihren Kindern, die die Sek I verlassen,<br />

ein möglichst breite <strong>Angebot</strong> ermöglichen möchten. Zudem steht<br />

zu vermuten, dass der beschlossene Abzug der britischen Soldaten<br />

bis 2020 einen erheblichen Einwohnerverlust zur Folge haben<br />

wird und da<strong>mit</strong> ein Rückgang von „sekundären“ Arbeitsplätzen<br />

(Produzierendes Gewerbe und Baugewerbe) sowie der „tertiären“<br />

Arbeitsplätze (Dienstleistungen, Gebietskörperschaften, Kredit<br />

und Versicherungen, Verkehr und Nachrichten) zu erwarten ist.<br />

Das alles ohne Nachnutzungskonzept!<br />

diese Geburtenzahl lediglich die Vorhaltung einer<br />

weiterführenden, dreizügigen Oberschule neben<br />

dem Gymnasium in Hermannsburg. Dem Vorschlag<br />

zu 1.3 die Realschule in Faßberg, die<br />

Hauptschule in Unterlüß und das Gymnasium in<br />

Hermannsburg zu belassen kann auch aus diesem<br />

Grund nicht gefolgt werden.<br />

Zu 1.2: Nach Informationen der Kreisverwaltung<br />

wird die Zahl der Soldaten am Standort Faßberg<br />

voraussichtlich um wenigstens ein Fünftel reduziert,<br />

wodurch noch weniger Schülerpotenzial zur<br />

Verfügung steht. Die Reduzierung des Standortes<br />

wird die anderen Wohnortgemeinden – vornehmlich<br />

Hermannsburg – ähnlich treffen wie die Gemeinde<br />

Faßberg.<br />

Die Schülerinnen und Schüler aus Bergen und<br />

Lohheide werden weiterhin das uneingeschränkte<br />

Recht haben, das Gymnasium in Hermannsburg<br />

zu besuchen. Zudem besteht in Bergen noch nicht<br />

erschlossenes Gymnasialpotenzial. Insgesamt ist<br />

nicht da<strong>mit</strong> zu rechnen, dass das räumlich und<br />

personell hervorragend aufgestellte Christian-<br />

Gymnasium im Wettbewerb <strong>mit</strong> einem gymnasialen<br />

Oberschulzweig in Bergen unterliegen und<br />

seine <strong>Angebot</strong>sbreite in erheblichem Maße reduzieren<br />

müsste.<br />

Bezogen auf die Einwohnerzahlen hat sich Faßberg<br />

vor Einrichtung der örtlichen Realschule im<br />

Verhältnis zum Kreisdurchschnitt übrigens besser<br />

entwickelt als nach ihrer Einrichtung. So stieg die<br />

Einwohnerzahl von 1998 bis 2003 um 3,2 % (LK-<br />

Ø +0,9 %), während sie von 2004 bis 2010 um 5,7<br />

% fiel (LK-Ø -2,3 %). Ein Kausalzusammenhang –<br />

beispielsweise durch „Fluchtbewegungen“ in<br />

Wohnorte <strong>mit</strong> anderen, vermeintlich „besseren“<br />

Realschulen – besteht hier aus meiner Sicht zwar<br />

nicht, jedoch machen diese Werte deutlich, dass<br />

auch Standorte ohne breites Schulangebot vor Ort<br />

attraktiver sein können als der Durchschnitt.<br />

������������������������������������������ Antwort der Kreisverwaltung (25.07.2011)<br />

Mit Interesse haben wir erfahren, dass der<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> sich <strong>mit</strong> dem Gedanken befasst,<br />

die Anne-Frank-Schule <strong>mit</strong> der Hermann-Ehlers-Realschule<br />

zur neuen „Oberschule<br />

Bergen“ zusammenzuschliessen.<br />

Uns sind die Hintergründe welche zu diesen<br />

Überlegungen geführt haben nicht bekannt.<br />

Wir nehmen dies jedoch <strong>mit</strong> einer gewissen<br />

sorge zur Kenntnis. Wir würden es ausserordentlich<br />

bedauern, wenn ausgerechnet in<br />

Bergen der Name Anne Frank nicht mehr<br />

präsent wäre. Unsere Stiftung hat eine grosse<br />

Verbundenheit <strong>mit</strong> Ihrer Region, welche u.a.<br />

durch die Austragung der Anne Frank Friedenstage<br />

manifestiert wird.<br />

Es liegt uns fern, uns in Angelegen einzumischen,<br />

welche uns zugegebenermassen<br />

nichts angehen. Trotzdem möchten wir Sie<br />

bitten, den Entscheid zu überdenken und<br />

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. Juni 2011, in dem Sie mir Ihre<br />

Sorge hinsichtlich der Namenserhaltung der Anne-Frank-Schule in<br />

Bergen <strong>mit</strong>teilen.<br />

Die Bevölkerungsentwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> macht es erforderlich,<br />

die Schulstruktur zukunftsorientiert und leistungsfähig umzubauen.<br />

Die Einführung der Oberschule als Reaktion auf den demographischen<br />

Wandel und die stetig sinkenden Schülerzahlen bietet dem<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> als Schulträger nunmehr die Möglichkeit, die Schullandschaft<br />

auf die künftigen Erfordernisse auszurichten. Aus diesem<br />

Grunde wurde ein externer Gutachter beauftragt, hierfür Vorschläge<br />

zu entwickeln. Ein Vorschlag geht dahin, die Haupt- und die Realschule<br />

in Bergen zur Oberschule zu fusionieren.<br />

Abgesehen davon, dass der Kreistag Ende August über die Umsetzung<br />

der Vorschläge des Gutachters entscheiden wird, ist diese Neuorganisation<br />

sowohl für die dann aufzulösende Anne-Frank-<br />

Hauptschule als auch die Hermann-Ehlers-Realschule <strong>mit</strong> dem Verlust<br />

ihres Namens verbunden. Eine Entscheidung bezüglich des neuen<br />

Namens der Oberschule in Bergen kann erst nach Gründung der<br />

neuen Oberschule erfolgen. Das Vorschlagsrecht für die Namenge-<br />

18


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

dabei die Symbolik und die Ausstrahlung von<br />

Anne Frank in Bergen nicht zu vergessen.<br />

Wir danken Ihnen bestens für Ihr Wohlwollen.<br />

bung liegt dann beim neuen Schulvorstand.<br />

Ich bin <strong>mit</strong> Ihnen der Auffassung, dass der Name Anne Frank ggfs.<br />

auch unter veränderten schulorganisatorischen Bedingungen in Bergen<br />

als Schulname erhalten bleiben muss. Dafür werde ich mich<br />

einsetzen.<br />

�������������������������������������������� Antwort der Kreisverwaltung (26.07.2011)<br />

Wie uns <strong>mit</strong>geteilt wurde, wird erwogen die Anne-<br />

Frank-Schule/Hauptschule Bergen <strong>mit</strong> einer anderen<br />

Schule zusammenzulegen. Dabei wird sie<br />

möglicherweise den Namen „Anne Frank“ verlieren.<br />

Wir sind darüber sehr besorgt und bitten Sie<br />

hier<strong>mit</strong> darum, sich für den Erhalt des Namens<br />

einzusetzen.<br />

Wir sind überzeugt, dass der Name des berühmten<br />

jüdischen Mädchens auch für die neue Schule<br />

ein wichtiges Zeichen setzen wird! Das Schicksal<br />

von Anne Frank regt Jugendliche und Erwachsene<br />

dazu an, sich für Freiheit, Gleichberechtigung<br />

und Demokratie zu engagieren und Rassismus<br />

und Diskriminierung entschieden entgegen zu<br />

treten.<br />

Die Erinnerung an Anne Frank und alle Opfer des<br />

Holocaust ist und bleibt eine wichtige Aufgabe<br />

und Sie können dazu einen Beitrag leisten! Gerade<br />

in Bergen, in dessen Nähe Anne Frank umgekommen<br />

ist, darf ihrem Andenken nicht geschadet<br />

werden. Auch die Presse würde einen Verlust des<br />

Namens sicherlich <strong>mit</strong> großer Kritik aufnehmen.<br />

Bitte lassen Sie mich wissen, was wir tun können,<br />

da<strong>mit</strong> eine Schule in Bergen auch in Zukunft en<br />

Namen „Anne Frank“ trägt.<br />

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Das Schulgutachten für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> hat bei<br />

vielen Eltern, Freunden und Förderern des Christian-<br />

Gymnasiums für Empörung gesorgt. Eine Stärkung<br />

der Gymnasien wie sie das Kultusministerium<br />

vorsieht bei gleichzeitiger Einführung von Oberschulen<br />

ist für den Nordkreis <strong>Celle</strong> aus dem jetzigen<br />

Gutachten nicht zu erkennen.<br />

Wir befürworten die Einrichtung von Oberschulen<br />

im Nordkreis <strong>Celle</strong> ausschließlich ohne gymnasialen<br />

Zweig aus folgenden Gründen:<br />

1. Bedingt durch den demographischen Wandel<br />

ergeben sich ohnehin zurückgehende Schülerzahlen,<br />

die dann zu erheblichen Nachteilen für die<br />

individuelle Bildung von Schülerinnen und Schülern<br />

des Christian-Gymnasiums führen, wenn zusätzlich<br />

ein gymnasiales <strong>Angebot</strong> im Nordkreis eingerichtet<br />

wird.<br />

2. Nach Aussage des Schulgutachters würden die<br />

Oberstufenschüler nach Klasse 10 des gymnasialen<br />

Zweiges nicht die Gymnasiale Oberstufe des Christian-Gymnasiums<br />

besuchen sondern nach <strong>Celle</strong><br />

gehen. Da ein Gymnasium ab einer bestimmten<br />

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Juli 2011, in dem Sie uns<br />

Ihre Sorge hinsichtlich der Namenserhaltung der Anne-Frank-<br />

Schule in Bergen <strong>mit</strong>teilen.<br />

Die demographische Entwicklung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> macht es<br />

erforderlich, die Schulstruktur zukunftsorientiert und leistungsfähig<br />

zu gestalten. Die vom Landesgesetzgeber eröffnete Einführung<br />

der Oberschule als Reaktion auf den demographischen Wandel<br />

und die stetig sinkenden Schülerzahlen bietet dem <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Celle</strong> als Schulträger nunmehr die Möglichkeit, die Schullandschaft<br />

auf die künftigen Erfordernisse auszurichten. Aus diesem<br />

Grunde wurde ein externer Gutachter beauftragt, Vorschläge für<br />

eine Neuausrichtung der Schulstruktur zu entwickeln und zu unterbreiten.<br />

Als ein Ergebnis dieser Untersuchung schlägt der Gutachter<br />

u.a. vor, die Haupt- und die Realschule in Bergen zur Oberschule<br />

zu fusionieren.<br />

Abgesehen davon, dass der Kreistag Ende August über die Umsetzung<br />

der Vorschläge des Gutachters entscheiden wird, ist<br />

diese Neuorganisation sowohl für die dann aufzulösende Anne-<br />

Frank-Hauptschule als auch die Hermann-Ehlers-Realschule <strong>mit</strong><br />

dem Verlust ihres Namens verbunden. Eine Entscheidung bezüglich<br />

des neuen Namens der Oberschule in Bergen wurde noch<br />

nicht getroffen; das Vorschlagsrecht für die Namengebung obliegt<br />

dem neuen Schulvorstand.<br />

Ich darf Ihnen aber an dieser Stelle versichern, dass ich mich für<br />

Ihren Wunsch einsetzen werde, bei der Namensgebung der Schule<br />

den Namen Anne Frank zu erhalten.<br />

Stellungnahme der Kreisverwaltung<br />

Auffällig ist, dass zwar eine erhebliche Zahl von Schülerinnen<br />

und Schülern (zum Schuljahr 2010/2011: 32 = 28 % der Jahrgangsquote)<br />

aus dem Gebiet der Stadt Bergen jährlich das<br />

Christian-Gymnasium besucht, jedoch nur wenige Schülerinnen<br />

und Schüler dort auch die Hochschulreife tatsächlich erwerben.<br />

So erlangten 2010 lediglich acht Schülerinnen und Schüler aus<br />

dem Gebiet der Stadt Bergen das Abitur am Christian-<br />

Gymnasium [Anm.: zehn inkl. Lohheide], was einem Anteil von<br />

12 % des gesamten Abiturjahrganges entsprach. Die Zahl der<br />

Schülerinnen und Schüler aus Bergen verringert sich bis zum<br />

Abitur also stetig und ist im Abschlussjahr deutlich unterrepräsentiert.<br />

Einerseits besteht in Bergen ein weiteres Potenzial für Gymnasialschüler,<br />

andererseits sind Schüler/innen aus Bergen und<br />

Lohheide am Gymnasium Hermannsburg seit vielen Jahren<br />

besonders erfolglos. Werden einerseits neue Schüler/innen<br />

erschlossen, während andere – die <strong>mit</strong> hoher Wahrscheinlichkeit<br />

im Laufe der Jahre scheitern würden – das Gymnasium<br />

Hermannsburg gar nicht erst besuchen, hat dies Netto für das<br />

Gymnasium kaum Auswirkungen.<br />

Die Befürchtung, dass das Christian-Gymnasium bei Einrichtung<br />

eines gymnasialen Zweiges in Bergen tatsächlich einen<br />

Zug verlieren könnte, ist nach den Erfahrungen des Gutachters<br />

19


Eingaben und Beteiligungen Anlage D<br />

unteren Schülerzahl nur noch zwei Profile (sprachlich<br />

und mathematisch -naturwissenschaftlich) in der<br />

Oberstufe anbieten kann, würden Schüler schon ab<br />

Klasse 5 das CGH nicht mehr besuchen, weil sie<br />

das Gesellschaftliche Profil (ca. 50 % eines Jahrgangs)<br />

nicht wählen können.<br />

3. Voraussetzung für individuelles Lernen ist ein<br />

individuelles <strong>Angebot</strong>, das nur möglich ist, wenn<br />

Schulen eine gewisse Größe haben.<br />

Wir wollen das Hermannsburger Christian-<br />

Gymnasium in seiner jetzigen Form (vier- bis<br />

fünfzügig) erhalten und<br />

- seine Vielfalt (Bläser- und Chorklassen, zahlreiche<br />

AG-<strong>Angebot</strong>e, Comenius-Projekt, Schüleraustausch,<br />

Naturerlebnistage, Multimediaunterricht,<br />

Klassen- u. Kursfahrten)<br />

- seine Nachhaltigkeit (aus dem Leitbild der<br />

Schule zu ersehen, nämlich die vier Säulen aus<br />

Bildung und Erziehung; Lehr- und Lernkultur;<br />

Schulgemeinschaft und Persönlichkeitsentwicklung)<br />

- seine Qualität (WELL-Klassen, Talent-<br />

Förderung, Auszeichnungen von Leistungen,<br />

z.B. „Jugend forscht!“, sehr gut ausgestattete<br />

Lern- und Arbeitsräume) sichern und weiterentwickeln.<br />

Wir erhoffen uns durch diese Unterschriften-Aktion<br />

(ca. 630), dass Sie, meine Damen und Herren, sich<br />

vor einer Entscheidung über Veränderungen des<br />

gymnasialen Bildungsangebotes im Nordkreis darüber<br />

im Klaren werden, welche negativen Auswirkungen<br />

und weitreichenden Konsequenzen die<br />

Einführung eines gymnasialen Zweiges an einer<br />

Oberschule im Nordkreis für die Schülerinnen und<br />

Schüler, die ein gymnasiales <strong>Angebot</strong> nutzen wollen,<br />

zur Folge hat.<br />

Natürlich haben wir auch aus der Presse erfahren,<br />

dass die Verantwortlichen der Politik in Hermannsburg<br />

die Herausforderung annehmen und das<br />

Schulgutachten zunächst akzeptieren wollen. Trotzdem<br />

bitten wir Sie, bevor Sie eine Entscheidung<br />

treffen, um sorgfältige Prüfung aller Möglichkeiten.<br />

in anderen Bundesländern unbegründet. Schülerinnen und<br />

Schüler <strong>mit</strong> klarer Gymnasialempfehlung werden demzufolge<br />

weiterhin an den Gymnasien angemeldet, falls die Entfernung<br />

zur Schule nicht allzu groß ist. Dies deckt sich auch <strong>mit</strong> den<br />

Aussagen verschiedener Elternvertreter des Christian-<br />

Gymnasiums in der Einwohnerfragestunde in der Sitzung des<br />

Schul- und Kulturausschusses am 9. Juni 2011.<br />

Mit Blick auf die sehr geringe Abiturientenzahl aus Bergen kann<br />

– selbst wenn alle Abiturienten (acht im Jahr 2010; s. o.) eine<br />

zentrale Oberstufe in <strong>Celle</strong> besuchen – nicht von einer deutlichen<br />

Schwächung des Christian-Gymnasiums ausgegangen<br />

werden.<br />

Selbstverständlich ist auch denkbar, dass die Oberschulschülerinnen<br />

und -schüler an den Oberstufen der allgemein bildenden<br />

Gymnasien beschult werden. Dies kommt <strong>mit</strong> Blick auf die geographische<br />

Lage insbesondere für die Gymnasien in Hermannsburg<br />

und Lachendorf in Betracht. Eine enge Kooperation<br />

– einschließlich Lehreraustausch – ist gleichwohl zwingende<br />

Voraussetzung, da die 10. Klasse der Oberschulen bereits die<br />

Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe darstellt. Weiterhin<br />

ist für die Akzeptanz einer solchen Lösung durch die Eltern<br />

ein „Paradigmenwechsel“ einiger allgemein bildenden Gymnasien<br />

<strong>mit</strong> dem Ziel einer geringeren Selektivität notwendig. Zudem<br />

wird Ängsten entgegenzuwirken sein, da verhältnismäßig<br />

wenige Schülerinnen und Schüler einer Oberschule in großen<br />

Sekundarstufen II <strong>mit</strong> vielen, einander bereits lange vertrauten<br />

Schülerinnen und Schülern eines Gymnasiums zusammenkommen<br />

werden.<br />

Alle Gymnasien sind in der Prognose – auch neben gymnasialen<br />

Oberschulzweigen – so stabil, dass sie in einen Wettbewerb<br />

eintreten können. Würden die Gymnasien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

ihre Selektivität im Interesse einer positiven Entwicklung der<br />

Abiturquote dem Landesschnitt anpassen, wäre auch bei mehreren<br />

gymnasialen Oberschulzweigen nicht <strong>mit</strong> deutlich niedrigeren<br />

Abiturientenzahlen an einzelnen Gymnasien zu rechnen.<br />

Das Gymnasium Hermannsburg geht <strong>mit</strong> den bestmöglichen<br />

Startvoraussetzungen (Räumlichkeiten, Größe, Personal, zentrale<br />

Lage im Nordkreis) in den Wettbewerb. Jede/r Schüler/in<br />

aus Bergen und Lohheide wird auch künftig das uneingeschränkte<br />

Recht haben das Gymnasium in Hermannsburg zu<br />

besuchen. Es ist aus Sicht der Kreisverwaltung praktisch ausgeschlossen,<br />

dass das Gymnasium trotz dieser hervorragenden<br />

Bedingungen und der für die Zukunft vorgesehenen Fördermaßnahmen<br />

im Wettbewerb <strong>mit</strong> dem kleinen, langsam aufbauenden<br />

gymnasialen Zweig einer Oberschule in Bergen nicht<br />

bestehen kann.<br />

20


Zukunftsfeste Schulstruktur<br />

für Niedersachsen<br />

<strong>mit</strong> der neuen Oberschule<br />

Hannover, 15. März 2011<br />

I. Langfristige Schulstruktur für Niedersachsen<br />

13<br />

11 + 12<br />

5 – 10<br />

1 – 4<br />

Gymnasiale<br />

Oberstufe<br />

Sekundarbereich<br />

I<br />

Gymnasium<br />

Berufliches Gymnasium<br />

(<strong>mit</strong> erweitertem Sekundarabschluss I)<br />

Sekundarbereich I<br />

mind. 3-zügig<br />

(eher zweiggegliedert)<br />

Sekundarbereich I<br />

mind. 2-zügig<br />

(eher jahrgangsgegliedert)<br />

<strong>mit</strong> gym. <strong>Angebot</strong> ohne gym. <strong>Angebot</strong><br />

Oberschule<br />

Schullaufbahnempfehlung/Elternentscheidung<br />

Grundschule<br />

selbstständige<br />

Realschule<br />

Fachoberschule,<br />

Berufsfachschule,<br />

BEK, BVJ<br />

(je nach Abschluss)<br />

selbstständige <br />

Hauptschule<br />

Gymnasiale<br />

Oberstufe<br />

Sekundarbereich<br />

I<br />

(Integrierte)<br />

Gesamtschule<br />

Duale<br />

Ausbildung<br />

5 – 10<br />

1 – 4<br />

1<br />

2


II. Merkmale Oberschule<br />

• Oberschule kann auf Antrag des Schulträgers<br />

zum Schuljahresbeginn 2011/2012 bei der<br />

Niedersächsischen Landesschulbehörde<br />

beantragt werden (Antragsfrist: 31.05.2011)<br />

• Einrichtung des gymnasialen <strong>Angebot</strong>s nur <strong>mit</strong><br />

Zustimmung des für das Gymnasium<br />

zuständigen Schulträgers<br />

II. Merkmale Oberschule<br />

• Oberschule ohne gymnasiales <strong>Angebot</strong><br />

mindestens zweizügig (mind. 48 Schüler je<br />

Schuljahrgang – diese Zahl darf bis 31.05.2015<br />

unterschritten werden, wenn gleichzeitig eine<br />

zusammengefasste HRS aufgehoben wird)<br />

• Oberschule <strong>mit</strong> <strong>gymnasialem</strong> <strong>Angebot</strong><br />

mindestens dreizügig (mind. 75 Schüler, darunter<br />

mind. 27 Gymnasialschüler)<br />

• Mindestschülerzahlen: Nachweis über 10 Jahre<br />

3<br />

4


II. Merkmale Oberschule<br />

• teilgebundene oder offene Ganztagsschule<br />

• Ganztagsunterricht beginnend ab<br />

5. Schuljahrgang aufsteigend<br />

• Oberschule erhält halbe Stelle für eine<br />

sozialpädagogische Fachkraft<br />

• Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte:<br />

max. 25,5 Wochenstunden<br />

• Schülerhöchstzahl: 28<br />

III. Organisatorische Ausgestaltung<br />

Ausgestaltung der Oberschule:<br />

• überwiegend schulzweigbezogen,<br />

• möglich ist auch überwiegend<br />

jahrgangsbezogener oder kursdifferenzierter<br />

Unterricht<br />

5<br />

6


IV. Schwerpunktbildungen im 9. und 10.<br />

Schuljahrgang der Oberschule<br />

• starke Berufsorientierung, berufspraktische<br />

Elemente sowie enge Zusammenarbeit <strong>mit</strong><br />

berufsbildenden Schulen<br />

• Profile „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit<br />

und Soziales“ sowie „Zweite Fremdsprache“<br />

• 10. Schuljahrgang des gymnasialen <strong>Angebot</strong>s<br />

als Einführungsphase der gymnasialen<br />

Oberstufe<br />

V. Übergang und Durchlässigkeit<br />

• Wechsel zwischen Schulzweigen oder<br />

fachleistungsdifferenzierten Kursen und Übertritt<br />

am Ende der Oberschule in berufsbildende<br />

Schule oder gymnasiale Oberstufe gewährleistet<br />

• Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach<br />

zwölf und allgemeine Hochschulreife nach zwölf<br />

oder dreizehn Jahren<br />

7<br />

8


• Abschlüsse:<br />

– Hauptschulabschluss,<br />

– Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss,<br />

– Sekundarabschluss I – Realschulabschluss,<br />

– Erweiterter Sekundarabschluss I.<br />

9


Zuständiges Amt: 0081/2011<br />

Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />

Beratungsgegenstand:<br />

VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />

Neufassung der Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des<br />

Sekundarbereichs I im <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong><br />

Beratungsfolge TOP<br />

22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />

6<br />

23.08.2011 Kreisausschuss<br />

25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />

§ 36 Abs. 2 S. 3 NLO<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Der Kreistag beschließt, die „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für Schulen des<br />

Sekundarbereichs I (Kapazitätsfestlegung)“ gemäß der Anlage neu zu fassen.<br />

Kurze Sachdarstellung:<br />

Mit Einführung der Oberschulen zum Schuljahr 2012/2013 werden die Hauptschulen,<br />

Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige keine neuen Schüler/innen mehr<br />

aufnehmen. Die für letztere Schulen bzw. Schulzweige festgelegten Höchstkapazitäten sind<br />

deshalb überflüssig. Sie sollen durch die vorgeschlagene Neuregelung aufgehoben werden.<br />

Die Kapazität von Oberschulen darf nach dem Nds. Schulgesetz nicht beschränkt werden,<br />

sodass entsprechende kreisrechtliche Regelungen nicht vorgesehen sind. Erhalten bleibt die<br />

Kapazitätsobergrenze für die in einem gemeinsamen Schulbezirk gelegenen Gymnasien im<br />

Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong>. Die Kapazitäten werden einheitlich auf vier Züge festgelegt und da<strong>mit</strong><br />

für das Hermann-Billung-Gymnasium von drei auf vier Züge erhöht und für das Kaiserin-<br />

Auguste-Viktoria-Gymnasium von fünf auf vier Züge reduziert. Die angestrebte<br />

Gleichbehandlung aller <strong>Celle</strong>r Gymnasien im Wettbewerb untereinander kann da<strong>mit</strong> besser<br />

erreicht werden. Am Hermann-Billung-Gymnasium stehen <strong>mit</strong> Fertigstellung des Neubaus<br />

auch ausreichend Räume für die Vierzügigkeit aller Jahrgänge in Massivbauweise zur<br />

Verfügung.<br />

Anlage:<br />

Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />

(Kapazitätsfestlegung)


Festlegung von Aufnahmekapazitäten<br />

für die Schulen des Sekundarbereichs I<br />

(Kapazitätsfestlegung)<br />

vom 25.08.2011.<br />

Der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> legt folgende<br />

Aufnahmekapazitäten fest:<br />

§ 1<br />

Oberschulen<br />

Die Kapazitäten für Oberschulen werden nicht begrenzt<br />

(§ 59a Abs. 3 NSchG).<br />

§ 2<br />

Gymnasien<br />

Die Kapazitätsobergrenze für folgende Gymnasien<br />

wird für die Klassen 5 bis 10 jeweils auf vier Züge<br />

pro Jahrgang festgelegt:<br />

1. Gymnasium Ernestinum, <strong>Celle</strong><br />

2. Hermann-Billung-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />

3. Hölty-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />

4. Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium, <strong>Celle</strong><br />

§ 3<br />

Überschreitung der Kapazitätsbeschränkung<br />

Eine über diese Kapazitätsfestlegung hinausgehende<br />

Zügigkeit bedarf im Einzelfall der vorherigen Zustimmung<br />

des Schulträgers.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

1 Diese Regelung tritt <strong>mit</strong> Wirkung vom 1. Mai 2012 in<br />

Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Festlegung von Aufnahmekapazitäten<br />

für die allgemeinbildenden Schulen<br />

des Sekundarbereichs I in der Fassung vom 9. März<br />

2010 außer Kraft.<br />

Wiswe<br />

Landrat


Zuständiges Amt: 0082/2011<br />

Dez. I - Amt für Bildung, Sport und zentrale Dienste<br />

Beratungsgegenstand:<br />

VORLAGE zur Vorbereitung eines Beschlusses<br />

Neufassung der Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> über die Schulbezirke<br />

Beratungsfolge TOP<br />

22.08.2011 Schul- und Kulturausschuss<br />

7<br />

23.08.2011 Kreisausschuss<br />

25.08.2011 Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:<br />

§ 36 Abs. 1 Nr. 5 NLO<br />

Vorschlag der Verwaltung:<br />

Der Kreistag beschließt die „Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> über Schulbezirke“ in der<br />

anliegenden Fassung.<br />

Kurze Sachdarstellung:<br />

Mit Einführung der Oberschulen zum Schuljahr 2012/13 und gleichzeitiger Aufgabe der<br />

Hauptschulen, Hauptschulzweige, Realschulen und Realschulzweige verlieren die für<br />

letztere Schulen bzw. Schulzweige gebildeten Schulbezirke ihre Wirkung. Sie sind daher<br />

aufzuheben, und zwar durch die neue Schulbezirkssatzung, die prinzipiell (Ausnahme s. u.)<br />

keine Schulbezirke für die Oberschulen vorsieht. Das gibt den Elternwillen frei. Die<br />

Erziehungsberechtigten können wählen, auf welche Oberschule ihr Kind gehen soll. Dazu<br />

bedarf es keiner (staatlichen) Genehmigung, die unter der Geltung von Schulbezirken und<br />

beim Besuch einer anderen als der nächsten, also zuständigen Schule erforderlich wäre und<br />

pädagogische oder Härtefallgründe voraussetzte. Um ein konkurrenzfähiges <strong>Angebot</strong><br />

unterbreiten zu können, werden alle Oberschulen auf mindestens drei Züge pro Klassenstufe<br />

ausgelegt.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Celle</strong> wird die Schülerbeförderung auch künftig entsprechend den<br />

gesetzlichen Vorgaben organisieren und die Fahrtkosten übernehmen. Wird statt der<br />

nächsten Schule eine weiter entfernte Schule der gleichen Schulform und Ausgestaltung<br />

(z. B. ebenfalls Oberschule <strong>mit</strong> Ganztagsangebot) angewählt, ist die Differenz zwischen den<br />

tatsächlichen Beförderungskosten und denen, auf die beim Besuch der nächsten Schule<br />

Anspruch bestünde, allerdings von den Schüler/innen bzw. den Erziehungsberechtigten als<br />

Interessensquote selbst zu tragen.<br />


Für die Oberschulen in <strong>Celle</strong> werden abweichend davon bis zum Ende des Schuljahres<br />

2013/14 befristete Schulbezirke geschaffen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die<br />

verpflichtenden Ganztagsangebote der Realschule Burgstraße und der Hauptschule<br />

Blumlage von der künftigen Oberschule Burgstraße/Blumlage nicht übernommen werden<br />

können; denn diese Schulform kann lediglich als teilweise verpflichtende Ganztagsschule<br />

geführt werden. Ohne Festlegung von Schulbezirken müsste die künftige Oberschule<br />

Burgstraße/Blumlage bereits zum Schuljahr 2012/13 zusätzlich ein Halbtagsangebot<br />

schaffen, was jedoch weder organisatorisch noch raumwirtschaftlich möglich ist. Mit<br />

Einrichtung eines weiteren Ganztagsangebotes durch eine andere Oberschule in <strong>Celle</strong> zum<br />

Schuljahr 2014/15 werden dann auch die Oberschulbezirke für das Gebiet der Kreisstadt<br />

überflüssig.<br />

Die Schulbezirke für die <strong>Celle</strong>r Gymnasien werden unverändert beibehalten. Das hat nach<br />

wie vor vornehmlich steuernde Funktion und dient einem ausgeglichenen Zugang zu den<br />

besonderen Bildungsangeboten der Gymnasien (Latein, Russisch, Spanisch) aus dem<br />

Stadtgebiet und aus der Fläche des <strong>Landkreis</strong>es.<br />

Anlage:<br />

Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong> über Schulbezirke


Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Celle</strong><br />

über Schulbezirke<br />

(Schulbezirkssatzung)<br />

vom __.__.2011.<br />

Aufgrund der §§ 7 und 36 der Niedersächsischen<br />

<strong>Landkreis</strong>ordnung (NLO) vom 30. Oktober 2006<br />

(Nds. GVBl. S. 510) und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen<br />

Schulgesetzes (NSchG) vom 3.<br />

März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), in ihrer jeweils geltenden<br />

Fassung hat der Kreistag des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Celle</strong> am __.__.2011 folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Oberschulen<br />

(1) 1 Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong> Wohnsitz in der<br />

der Stadt <strong>Celle</strong> und den Ortschaften Wittbeck und<br />

Ohe, die das Halbtagsangebot einer Oberschule in<br />

Anspruch nehmen wollen, besuchen die Oberschule<br />

Auf der Heese/Neustadt oder alternativ die Oberschule<br />

Westercelle/Heese Süd. 2 Für beide Schulen<br />

wird ein gemeinsamer Schulbezirk gebildet.<br />

(2) 1 Schülerinnen und Schüler <strong>mit</strong> Wohnsitz in der<br />

Stadt <strong>Celle</strong> und den Ortschaften Wittbeck und Ohe,<br />

die das Ganztagsangebot einer Oberschule in Anspruch<br />

nehmen wollen, besuchen die Oberschule<br />

Burgstraße/Blumlage. 2 Soll aus anderen Teilen des<br />

<strong>Landkreis</strong>es eine Oberschule <strong>mit</strong> Ganztagsangebot<br />

in <strong>Celle</strong> besucht werden, ist ebenfalls die Oberschule<br />

Burgstraße/Blumlage zu besuchen.<br />

(3) Die Schulbezirke nach Absatz 1 und 2 entfallen<br />

zum 1. August 2014.<br />

§ 2<br />

Gymnasien<br />

(1) 1 Für Schülerinnen und Schüler in den Schuljahrgängen<br />

5 und 6 <strong>mit</strong> Wohnsitz in der Stadt <strong>Celle</strong>, den<br />

Gemeinden Hambühren, Wietze und Winsen (Aller),<br />

der Samtgemeinde Wathlingen sowie in Hassel,<br />

Offen und Ohe wird ein gemeinsamer Schulbezirk<br />

gebildet. 2 Er umfasst die Gymnasien:<br />

1. Ernestinum in <strong>Celle</strong><br />

2. Hermann-Billung-Gymnasium in <strong>Celle</strong><br />

3. Hölty-Gymnasium in <strong>Celle</strong><br />

4. Kaiserin-Auguste-Viktoria Gymnasium in <strong>Celle</strong>.<br />

3 Schülerinnen und Schüler aus Hassel und Offen<br />

können alternativ das Christian-Gymnasium in Hermannsburg<br />

besuchen.<br />

(2) Für die ersten Wahlfremdsprachen Latein ab<br />

Klasse 5 umfasst der Schulbezirk des Gymnasiums<br />

Ernestinum in <strong>Celle</strong> das gesamte Kreisgebiet.<br />

(3) Für die zweite Pflichtfremdsprache Spanisch in<br />

den Klassen 5 und 6 umfasst der Schulbezirk des<br />

Hermann-Billung-Gymnasiums in <strong>Celle</strong> für einen Zug<br />

das Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong> und für einen weiteren<br />

Zug das Kreisgebiet <strong>mit</strong> Ausnahme der Stadt <strong>Celle</strong>.<br />

(4) Für die zweite Pflichtfremdsprache Russisch in<br />

den Klassen 5 und 6 umfasst der Schulbezirk des<br />

Hölty-Gymnasiums in <strong>Celle</strong> für einen halben Zug das<br />

Gebiet der Stadt <strong>Celle</strong> und für einen weiteren halben<br />

Zug das Kreisgebiet <strong>mit</strong> Ausnahme der Stadt <strong>Celle</strong>.<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen<br />

(1) 1 Diese Satzung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft und<br />

gilt erstmalig für Schülerinnen und Schüler, die ab<br />

dem 1. August 2012 den fünften Schuljahrgang besuchen.<br />

2 Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festlegung<br />

von Schulbezirken für allgemein bildende<br />

Schulen des Sekundarbereichs I des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Celle</strong> vom 26. Februar 2004 in der Fassung vom 31.<br />

März 2011 außer Kraft.<br />

(2) 1 Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem<br />

1. August 2012 den Besuch einer Schule des Sekundarbereichs<br />

I aufgenommen haben und im<br />

Schuljahr 2012/13 nicht den fünften Schuljahrgang<br />

besuchen, gelten die Bestimmungen der Satzung<br />

über die Festlegung von Schulbezirken für allgemein<br />

bildende Schulen des Sekundarbereichs I des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Celle</strong> vom 26. Februar 2004 in der Fassung<br />

vom 31. März 2011 fort. 2 Dies gilt auch, wenn die<br />

nach altem Recht zuständige Schule bei Inkrafttreten<br />

dieser Satzung lediglich wegen eines Wohnsitzes<br />

außerhalb des Schulbezirks nicht besucht wurde.<br />

Wiswe<br />

Landrat

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