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Informationen zur Seemannskasse (PDF - Knappschaft-Bahn-See

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Wartezeit<br />

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn Sie eine anrechnungsfähige <strong>See</strong>fahrtzeit von<br />

240 Kalendermonaten (= 20 Jahre) <strong>zur</strong>ückgelegt haben.<br />

Auf die Wartezeit angerechnet werden versicherungspflichtige <strong>See</strong>fahrtzeiten<br />

als Arbeitnehmer oder als pflichtversicherter Küstenschiffer oder Küstenfischer<br />

im Sinne der Satzung der <strong><strong>See</strong>mannskasse</strong>.<br />

Nicht für die Wartezeit berücksichtigt werden<br />

Zeiten mit freiwilligen Beiträgen <strong>zur</strong> gesetzlichen Rentenversicherung,<br />

Anrechungszeiten, also z. B. Schulzeiten (auch auf <strong>See</strong>fahrtschulen),<br />

Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zeiten der Kindererziehung<br />

sowie<br />

Beitragszeiten auf Grund des Bezuges von Arbeitslosengeld, Krankengeld,<br />

Verletztengeld oder Übergangsgeld, auch wenn sie sich unmittelbar an<br />

<strong>See</strong>fahrtzeiten anschließen.<br />

<strong>See</strong>fahrtzeiten auf Schiffen unter ausländischer Flagge, die nicht<br />

versicherungspflichtig im Sinne der Satzung sind, werden für die Wartezeit<br />

ebenfalls nicht berücksichtigt.<br />

<strong><strong>See</strong>mannskasse</strong><br />

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