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Informationen zur Seemannskasse (PDF - Knappschaft-Bahn-See

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das Arbeitslosengeld weggefallen ist,<br />

eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen wird oder nur wegen des zu<br />

berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen wird und<br />

zuvor eine versicherte Beschäftigung ausgeübt wurde.<br />

Für den Erwerb von Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ist es notwendig,<br />

dass Sie sich nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes I sofort und<br />

weiterhin regelmäßig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und<br />

das Vermittlungsgesuch – auch unter Berücksichtigung der erforderlichen<br />

Eigenbe mühungen – aufrecht halten. Das gilt auch, wenn auf Grund des<br />

Bezuges von Überbrückungsgeld ein Anspruch auf (weiteres) Arbeitslosengeld<br />

II nicht besteht. Die Meldung muss spätestens alle drei Monate bei der<br />

zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.<br />

Der bisher rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Küstenfischer/<br />

Küstenschiffer) muss sich ebenfalls arbeitsuchend melden, auch wenn er<br />

Arbeitslosengeld auf Grund seiner bisherigen Selbständigkeit und Arbeitslosengeld<br />

II wegen des Überbrückungsgeldes nicht erhält.<br />

<strong><strong>See</strong>mannskasse</strong><br />

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