UND GEWERBEREcHT - Landesinnung Wien der Denkmal ...
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SpREcHTAGE im WIFI-WIEN<br />
Die WIFI-Unternehmensberatung bietet im<br />
Herbst 2013 wie<strong>der</strong> Sprechtage in Form eines<br />
einstündigen individuellen Beratungsgespräches<br />
mit Experten des WIFI-Beraterpools an.<br />
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung<br />
ist aber unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Zu<br />
folgenden Themen und Terminen werden die<br />
Sprechtage angeboten:<br />
Unternehmenssicherung/Krisenmanagement<br />
Schnelle und kompakte Information zu allen<br />
Fragen <strong>der</strong> Unternehmenssicherung, Restrukturierung,<br />
Finanzierung, Insolvenz etc.<br />
12.11.2013 ab 9.00 Uhr<br />
10.12.2013 ab 9.00 Uhr<br />
Anmeldung unter: unternehmensberatung@<br />
wifiwien.at o<strong>der</strong> unter Tel.: 01/47677/5355<br />
Patentsprechtag<br />
Umfassende Beratung zum Thema Schutzrechte<br />
(Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterschutz)<br />
insbeson<strong>der</strong>e technische und<br />
strategische Beratung, Abschätzen Marktwert<br />
eines Produkts, Anleitung zu einfachen<br />
Selbstrecherchen in Datenbanken etc.<br />
5.11.2013 ab 9.00 Uhr<br />
3.12.2013 ab 9.00 Uhr<br />
Anmeldung unter: unternehmensberatung@<br />
wifiwien.at o<strong>der</strong> unter Tel.: 01/47677/5355<br />
WWW.SAUBERpLUS.AT<br />
Seit kurzer Zeit steht Ihnen unsere überarbeitete<br />
Website zur Verfügung. Machen Sie<br />
von den laufend aktualisierten Informationen<br />
Gebrauch und besuchen Sie uns auf<br />
www.sauberplus.at.<br />
SERVIce<br />
ARBEITSREcht und KollekTIVVERTRäGE<br />
Verbesserte soziale Absicherung für Unternehmer<br />
Mit dem Sozialversicherungs-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
2013 konnte ein weiterer wichtiger<br />
Schritt für die soziale Absicherung von Ein-<br />
Personen-Unternehmen und Kleinunternehmern<br />
gesetzt werden.<br />
Mit 1. Juli 2013 traten Maßnahmen in Kraft,<br />
die die Vereinbarkeit von Familie und unternehmerische<br />
Erwerbstätigkeit verbessern. Darüber<br />
hinaus wurden beitragsrechtliche Erleichterungen<br />
für Jungunternehmer beschlossen.<br />
Wochengeld und Beitragsbefreiung<br />
Mit 1. Jänner 2013 wurde das Wochengeld<br />
für Unternehmerinnen von 26,97 täglich auf<br />
50 Euro täglich (1.500 Euro pro Monat) angehoben.<br />
Unternehmerinnen, die Wochengeld ausbezahlt<br />
erhalten, müssen grundsätzlich im<br />
Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses<br />
ihre Beitragspflicht erfüllen und<br />
die Sozialversicherungs-(SV)-Beiträge zur<br />
Kranken- und Pensionsversicherung leisten.<br />
Seit 1. Juli 2013 können Unternehmerinnen<br />
abweichend davoneinen Antrag auf Ausnahme<br />
<strong>der</strong> Pflichtversicherung nach dem<br />
Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />
(GSVG) stellen und dennoch Wochengeld<br />
beziehen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen<br />
vorliegen:<br />
• Ruhendmeldung <strong>der</strong> Gewerbeberechtigung<br />
bzw. <strong>der</strong> Berufsausübungsbefugnis (o<strong>der</strong><br />
Anzeige <strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />
beim Versicherungsträger durch<br />
Neue Selbständige) und<br />
• Mindestens sechsmonatige Pflichtversicherung<br />
nach dem GSVG aufgrund einer<br />
selbstständigen Erwerbstätigkeit.<br />
Der Unfallversicherungsbeitrag in <strong>der</strong> Höhe<br />
von 8,48 Euro (Wert 2013) monatlich ist auch<br />
bei Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung<br />
weiterhin zu leisten. Gleichzeitig<br />
erfolgt eine Einbeziehung in die Teilversicherung<br />
<strong>der</strong> Pensionsversicherung. Der Krankenversicherungsschutz<br />
wird in diesen Fällen<br />
durch eine Erweiterung <strong>der</strong> so genannten<br />
Schutzfristregelung aufrechterhalten.<br />
Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld und Ausnahme<br />
von <strong>der</strong> Pflichtversicherung (Kleingewerbetreibende)<br />
Kleingewerbetreibende sind Personen, <strong>der</strong>en<br />
Umsatz den Betrag von 30.000 Euro pro<br />
Jahr und <strong>der</strong>en Einkünfte den Betrag von<br />
4.641,60 Euro (Wert 2013) pro Jahr nicht<br />
übersteigen. Diese Personen können sich<br />
unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen<br />
von <strong>der</strong> Kranken- und Pensionsversicherung<br />
nach dem GSVG ausnehmen lassen.<br />
Der Unfallversicherungsbeitrag in <strong>der</strong> Höhe<br />
von 8,48 Euro (Wert 2013) monatlich ist von<br />
Kleinunternehmern trotz Ausnahme von <strong>der</strong><br />
Kranken- und Pensionsversicherung weiterhin<br />
zu leisten. Der Antrag auf Ausnahme<br />
von <strong>der</strong> Kranken- und Pensionsversicherung<br />
kann grundsätzlich nur gestellt werden,<br />
wenn innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre nicht<br />
mehr als zwölf Kalen<strong>der</strong>monate nach <strong>der</strong><br />
GSVG-Pflichtsicherung vorliegen.<br />
Seit 1. Juli 2013 können selbständig erwerbstätige<br />
Mütter und Väter für die Dauer des<br />
Bezuges von Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld den Antrag<br />
auf Ausnahme von <strong>der</strong> Pflichtversicherung<br />
jedenfalls stellen und zwar unabhängig<br />
davon, wie lange sie zuvor nach dem GSVG<br />
pflichtversichert waren. Wird ein Antrag auf<br />
Ausnahme von <strong>der</strong> Pflichtversicherung gestellt,<br />
sind die Umsatz- (30.000 Euro) bzw.<br />
Gewinngrenzen (Wert 2013: 4.641,60 Euro)<br />
nach dem GSVG zu beachten.