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UND GEWERBEREcHT - Landesinnung Wien der Denkmal ...

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4<br />

SpREcHTAGE im WIFI-WIEN<br />

Die WIFI-Unternehmensberatung bietet im<br />

Herbst 2013 wie<strong>der</strong> Sprechtage in Form eines<br />

einstündigen individuellen Beratungsgespräches<br />

mit Experten des WIFI-Beraterpools an.<br />

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung<br />

ist aber unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Zu<br />

folgenden Themen und Terminen werden die<br />

Sprechtage angeboten:<br />

Unternehmenssicherung/Krisenmanagement<br />

Schnelle und kompakte Information zu allen<br />

Fragen <strong>der</strong> Unternehmenssicherung, Restrukturierung,<br />

Finanzierung, Insolvenz etc.<br />

12.11.2013 ab 9.00 Uhr<br />

10.12.2013 ab 9.00 Uhr<br />

Anmeldung unter: unternehmensberatung@<br />

wifiwien.at o<strong>der</strong> unter Tel.: 01/47677/5355<br />

Patentsprechtag<br />

Umfassende Beratung zum Thema Schutzrechte<br />

(Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterschutz)<br />

insbeson<strong>der</strong>e technische und<br />

strategische Beratung, Abschätzen Marktwert<br />

eines Produkts, Anleitung zu einfachen<br />

Selbstrecherchen in Datenbanken etc.<br />

5.11.2013 ab 9.00 Uhr<br />

3.12.2013 ab 9.00 Uhr<br />

Anmeldung unter: unternehmensberatung@<br />

wifiwien.at o<strong>der</strong> unter Tel.: 01/47677/5355<br />

WWW.SAUBERpLUS.AT<br />

Seit kurzer Zeit steht Ihnen unsere überarbeitete<br />

Website zur Verfügung. Machen Sie<br />

von den laufend aktualisierten Informationen<br />

Gebrauch und besuchen Sie uns auf<br />

www.sauberplus.at.<br />

SERVIce<br />

ARBEITSREcht und KollekTIVVERTRäGE<br />

Verbesserte soziale Absicherung für Unternehmer<br />

Mit dem Sozialversicherungs-Än<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

2013 konnte ein weiterer wichtiger<br />

Schritt für die soziale Absicherung von Ein-<br />

Personen-Unternehmen und Kleinunternehmern<br />

gesetzt werden.<br />

Mit 1. Juli 2013 traten Maßnahmen in Kraft,<br />

die die Vereinbarkeit von Familie und unternehmerische<br />

Erwerbstätigkeit verbessern. Darüber<br />

hinaus wurden beitragsrechtliche Erleichterungen<br />

für Jungunternehmer beschlossen.<br />

Wochengeld und Beitragsbefreiung<br />

Mit 1. Jänner 2013 wurde das Wochengeld<br />

für Unternehmerinnen von 26,97 täglich auf<br />

50 Euro täglich (1.500 Euro pro Monat) angehoben.<br />

Unternehmerinnen, die Wochengeld ausbezahlt<br />

erhalten, müssen grundsätzlich im<br />

Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses<br />

ihre Beitragspflicht erfüllen und<br />

die Sozialversicherungs-(SV)-Beiträge zur<br />

Kranken- und Pensionsversicherung leisten.<br />

Seit 1. Juli 2013 können Unternehmerinnen<br />

abweichend davoneinen Antrag auf Ausnahme<br />

<strong>der</strong> Pflichtversicherung nach dem<br />

Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz<br />

(GSVG) stellen und dennoch Wochengeld<br />

beziehen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen<br />

vorliegen:<br />

• Ruhendmeldung <strong>der</strong> Gewerbeberechtigung<br />

bzw. <strong>der</strong> Berufsausübungsbefugnis (o<strong>der</strong><br />

Anzeige <strong>der</strong> Unterbrechung <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />

beim Versicherungsträger durch<br />

Neue Selbständige) und<br />

• Mindestens sechsmonatige Pflichtversicherung<br />

nach dem GSVG aufgrund einer<br />

selbstständigen Erwerbstätigkeit.<br />

Der Unfallversicherungsbeitrag in <strong>der</strong> Höhe<br />

von 8,48 Euro (Wert 2013) monatlich ist auch<br />

bei Ausnahme von Kranken- und Pensionsversicherung<br />

weiterhin zu leisten. Gleichzeitig<br />

erfolgt eine Einbeziehung in die Teilversicherung<br />

<strong>der</strong> Pensionsversicherung. Der Krankenversicherungsschutz<br />

wird in diesen Fällen<br />

durch eine Erweiterung <strong>der</strong> so genannten<br />

Schutzfristregelung aufrechterhalten.<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld und Ausnahme<br />

von <strong>der</strong> Pflichtversicherung (Kleingewerbetreibende)<br />

Kleingewerbetreibende sind Personen, <strong>der</strong>en<br />

Umsatz den Betrag von 30.000 Euro pro<br />

Jahr und <strong>der</strong>en Einkünfte den Betrag von<br />

4.641,60 Euro (Wert 2013) pro Jahr nicht<br />

übersteigen. Diese Personen können sich<br />

unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen<br />

von <strong>der</strong> Kranken- und Pensionsversicherung<br />

nach dem GSVG ausnehmen lassen.<br />

Der Unfallversicherungsbeitrag in <strong>der</strong> Höhe<br />

von 8,48 Euro (Wert 2013) monatlich ist von<br />

Kleinunternehmern trotz Ausnahme von <strong>der</strong><br />

Kranken- und Pensionsversicherung weiterhin<br />

zu leisten. Der Antrag auf Ausnahme<br />

von <strong>der</strong> Kranken- und Pensionsversicherung<br />

kann grundsätzlich nur gestellt werden,<br />

wenn innerhalb <strong>der</strong> letzten fünf Jahre nicht<br />

mehr als zwölf Kalen<strong>der</strong>monate nach <strong>der</strong><br />

GSVG-Pflichtsicherung vorliegen.<br />

Seit 1. Juli 2013 können selbständig erwerbstätige<br />

Mütter und Väter für die Dauer des<br />

Bezuges von Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld den Antrag<br />

auf Ausnahme von <strong>der</strong> Pflichtversicherung<br />

jedenfalls stellen und zwar unabhängig<br />

davon, wie lange sie zuvor nach dem GSVG<br />

pflichtversichert waren. Wird ein Antrag auf<br />

Ausnahme von <strong>der</strong> Pflichtversicherung gestellt,<br />

sind die Umsatz- (30.000 Euro) bzw.<br />

Gewinngrenzen (Wert 2013: 4.641,60 Euro)<br />

nach dem GSVG zu beachten.

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