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Honorarempfehlung - Kuverum

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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />

Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />

Die <strong>Honorarempfehlung</strong> setzt sich aus fünf Teilen zusammen. Der erste Teil behandelt die<br />

allgemeinen Ausgangspunkte für die empfohlenen Ansätze. Drei weitere sind den<br />

verschiedenen Anstellungsbedingungen gewidmet, welche im Bereich der Bildung und<br />

Vermittlung in Museen gebräuchlich sind. Der fünfte Teil behandelt die Spesenvergütung.<br />

1. Empfehlungsgrundlagen<br />

Aufgrund des überaus hohen Bildungsstandes der Vermittlungsleute in Museen wird in dieser<br />

Empfehlung darauf verzichtet, bei den Ansätzen eine Abstufung nach der Vorbildung zu<br />

ermitteln, weil die nachfolgend genannten verschiedenen Ausbildungen sich gegenseitig nicht<br />

ausschliessen. Das führt dazu, dass – wollte man hier alles berücksichtigen – ein<br />

Punktesystem kreiert werden müsste, um das Honorar bezüglich aller Vorbildung zu<br />

errechnen. Dies wäre unsinnig und, bei der leider immer noch kleinen Berufsgruppe, einer<br />

Klärung der Honorarsituation abträglich. Die Museumslandschaft in der Schweiz ist derart<br />

vielfältig, dass wir es als angebracht erachten, die jeweiligen Verhandlungspartnerinnen selbst<br />

entscheiden zu lassen, welche Vorbildung für die jeweilige Aufgabe angebracht ist.<br />

1.1 Vorbildung<br />

(siehe auch «Berufe im Museum», 1994 icom-Schweiz, Neuauflage in Bearbeitung)<br />

Wie bereits erwähnt, ist je nach der zu bewältigenden Vermittlungsaufgabe, sowie der<br />

Fachrichtung, bzw. Sparte der kulturellen Inhalte, die entsprechend passende Bildung<br />

erwünscht. Zu empfehlen sind generell folgende Bildungswege:<br />

• Grundkurs Museumspraxis (vms/icom)<br />

• Kulturvermittlung/Museumspädagogik (kuverum)<br />

• Lehrämter aller Stufen<br />

• Erwachsenenbildung (SVEB)<br />

• Hochschulabschluss, Höhere Fachschule<br />

• NDS Museologie (Uni Basel)<br />

1.2 Aufgabengebiet<br />

(siehe auch «Berufe im Museum», 1994 icom-Schweiz, Neuauflage in Bearbeitung)<br />

Die Aufgaben der Vermittlungsleute sind vielfältig. Vor allem die Festangestellten decken<br />

häufig das gesamte Aufgabengebiet der Vermittlung inklusive der Umgebungsarbeiten ab,<br />

womit sie eine leitende Stellung einnehmen. Für ausführende Arbeiten oder gewisse<br />

Teilverantwortungen werden oftmals freie Mitarbeitende zugezogen.<br />

Generell können die zu bewältigenden Aufgaben in fünf Gebiete eingeteilt werden.<br />

• Konzept & Planung<br />

• Werbung<br />

• Durchführung<br />

• Administration<br />

• Dokumentation<br />

1.3 Berechnungsgrundlagen<br />

Christine Sperlich, kuverum2 Seite 1 von 1


<strong>Honorarempfehlung</strong><br />

Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />

Grundlage für die gesamte Empfehlung bildet die Auswertung einer empirischen<br />

Forschungsarbeit (Lohnumfrage vom Dezember 2003). Diese kann als pdf-Datei (404 KB)<br />

unter www.kuverum.ch/infomat/projekte bezogen werden.<br />

Der Landesindex der Konsumentenpreise, stand zum Zeitpunkt der Umfrage auf 102,6<br />

Indexpunkten (Jahresschnitt 2003). Der Mietpreisindex stand im November 2003 auf 109,7<br />

Punkten.<br />

Wo nicht anders vermerkt, gehen wir bei den Ansätzen von einer 42-Stunden-Woche<br />

(182,7 h/Monat, bei 100%) und vier Wochen Ferien aus. Bei anderen Vereinbarungen ist<br />

dies entsprechend zu berücksichtigen. Die Feiertage werden kantonal unterschiedlich<br />

geregelt.<br />

2. Festanstellung<br />

Als fest angestellt gilt, wer durch die Arbeitgeberin sozialversichert (AHV/IV, ALV, BU) ist,<br />

einen 13. Monatslohn (bzw. Jahressalär:13) erhält und bezahlte Ferien bezieht. Ab einem<br />

Pensum von mehr als 8 Stunden pro Woche, ist man zusätzlich NBU-versichert. Dem BVG<br />

untersteht man ab einem Mindestlohn von 25'320 pro Jahr (Stand 1.1.03).<br />

Wegen des überaus grossen Anteils an Teilzeitstellen in diesem Berufsfeld, werden die<br />

Ansätze nach Pensen abgestuft. Ausgangspunkt bildet das 50%- bzw. 60%-Pensum, weil<br />

innerhalb dieser Grössen die meisten Fesanstellungen realisiert werden. Bei grösseren Pensen<br />

nimmt das Einkommen verhältnismässig ab, bei kleineren jedoch zu. Der Grund dieser<br />

Abstufung liegt darin, dass die Angestellten mit wenigen Arbeitsprozenten entsprechend<br />

weniger Absenzen während der Arbeitszeit haben.<br />

Die folgenden Angaben verstehen sich als Jahressalär brutto in CHF.<br />

Aufgabe<br />

Pensum<br />

20%<br />

(+4%)<br />

40%<br />

(+2%)<br />

50%<br />

(0)<br />

60%<br />

(0)<br />

80%<br />

(-1%)<br />

100%<br />

(-2%)<br />

Ausführende<br />

Arbeiten<br />

Teammitglied mit<br />

Teilaufgaben<br />

19‘970 34‘940 41‘600 49‘920 65‘730 81‘540<br />

23‘090 40‘400 48‘100 57‘720 76‘000 94‘280<br />

Leitende Position 26‘210 45‘860 54‘600 65‘520 86‘270 107‘000<br />

3. Freie Mitarbeit<br />

Die Freien Mitarbeitenden werden im Stundenlohn entgolten. Sie sind durch die<br />

Arbeitgeberin sozialversichert (AHV/IV, ALV, BU). Ab einem Pensum von mehr als 8<br />

Stunden pro Woche, ist man zusätzlich NBU-versichert. Dem BVG untersteht man ab einem<br />

Mindestlohn von 25'320 pro Jahr (Stand 1.1.03). Dieses ungeschützte Arbeitsmodell ist<br />

zwar gefährlich aber beliebt. Vor allem in Branchen, deren Arbeitsanfall grossen<br />

Schwankungen unterliegt.<br />

Wir empfehlen die Vereinbarung von garantierten Arbeitsprozenten und frühzeitige<br />

Absprachen von jeweiligen Veränderungen. Bei einer regelmässigen Freien Mitarbeit von<br />

mehr als 15 Stunden pro Woche, sollte eine Festanstellung angestrebt werden. Arbeit auf<br />

Christine Sperlich, kuverum2 Seite 2 von 2


<strong>Honorarempfehlung</strong><br />

Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />

Abruf ist möglichst zu vermeiden. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist ein Zuschlag von<br />

25% zu verrechnen.<br />

Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenlöhne brutto in CHF, ohne Zuschläge.<br />

Modell<br />

Aufgabe<br />

Konzept & Planung<br />

Dokumentation<br />

Durchführung<br />

Vor- und<br />

Nachbereitung<br />

Garantierte<br />

Arbeitsprozente<br />

Abruf (>14 Tage<br />

Voranmeldung)<br />

85 70 35<br />

-- 100 45<br />

Bei projektbezogenen Arbeiten mit absehbarem Zeitaufwand ist eine vorausgehende<br />

Preisabsprache im Sinne einer Offerte empfehlenswert.<br />

3.1 Zuschläge auf Stundenlöhne<br />

Die Ferien und der 13. Monatslohn werden als Zuschläge anteilmässig ausbezahlt. Sie müssen<br />

auf der Lohnabrechnung einzeln ausgewiesen werden.<br />

13. Monatslohn 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien<br />

8,33% 8,33% 10,63% 13,04%<br />

Die Entschädigung für die kantonal geltenden Feiertage ist gesetzlich nicht geregelt.<br />

4. Selbständige Erwerbstätigkeit<br />

Als selbständig erwerbend gilt, wer bei der AHV entsprechend gemeldet ist. Die<br />

Altersvorsorge wird privat geregelt. Alle Risiken für einen Erwerbsausfall (Mutterschaft,<br />

Krankheit, Unfall...) werden allenfalls durch eine private Taggeldversicherung abgedeckt.<br />

Es handelt sich hier um unabhängige Unternehmen, die ein Produkt gegen einen Preis<br />

verkaufen. In unserem Fall handelt es sich zum grössten Teil um Dienstleistungen, die<br />

möglicherweise preislich schwer einzuschätzen sind. Wir empfehlen deshalb, vor allem für<br />

Gesamteprojekte, den gängigen Weg über eine Offertstellung und entsprechende<br />

Auftragserteilung.<br />

Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenansätze in CHF.<br />

Zeitbelegung<br />

(Warte- und Reisezeiten)<br />

Konzept und Planung<br />

Realisation<br />

60 180 120<br />

5. Spesenregelungen<br />

Weil die beruflichen Unkosten in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen nicht gleich<br />

behandelt werden können, sind sie hier auch entsprechend deklariert.<br />

Christine Sperlich, kuverum2 Seite 3 von 3


<strong>Honorarempfehlung</strong><br />

Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />

5.1 Angestellte<br />

Generell werden alle Spesen nur gegen Quittung vergütet. Die verursachten Kosten müssen<br />

mit der Aufgabe und Kompetenz der Mitarbeitenden und mit allfälligen Spesenreglementen<br />

der Arbeitgeberin vereinbar sein. Die getätigten Ausgaben müssen begründet werden.<br />

5.2 Freie Mitarbeitende<br />

Für die Freien Mitarbeitenden gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, wie für die<br />

Angestellten. Die Spesen dürfen sich ausschliesslich auf den aktuellen Auftrag beziehen. Eine<br />

vorherige Abklärung, inwieweit Spesen von der Auftraggeberin gedeckt werden, ist auf jeden<br />

Fall empfehlenswert.<br />

5.3 Selbständig Erwerbende<br />

Als beauftragtes Unternehmen können innerhalb eines Projektes Spesen entstehen. Die<br />

Ausgaben müssen natürlich begründet und entsprechend nachvollziehbar sein. Es empfiehlt<br />

sich, in der Offerte auf die Spesenansätze aufmerksam zu machen.<br />

Material<br />

Material, das zur Zeit der Offertstellung nicht berechnet werden kann, soll definiert und der<br />

Preis einer Einheit genannt werden. Bei der Rechnungstellung wird nach Aufwand<br />

verrechnet.<br />

Reise<br />

Die Reise wird zwischen Unternehmensdomizil und Auftragsort entschädigt. Es gelten die<br />

offiziellen Preise des öffentlichen Verkehrs (2. Klasse). Ist der Auftragsort mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln nicht zu erreichen, werden Kilometerpreise für individuelle Fahrzeuge<br />

verrechnet (siehe unten). Hier empfiehlt sich eine Pauschale pro Weg.<br />

Transport<br />

Nötige Transporte sind wenn immer möglich in der Offerte zu integrieren.<br />

Die nachfolgenden Ansätze verstehen sich in CHF pro Kilometer Fahrt.<br />

Fahrrad Personenwagen Lieferwagen<br />

0,50 1,00 1,80<br />

Verpflegung/Unterkunft<br />

Sind die Distanzen zwischen Domizil und Arbeitsort nicht innerhalb vernünftiger<br />

Zeitspannen zu bewältigen, kommen folgende Ansätze zur Anwendung.<br />

Die Angaben verstehen sich in CHF pro Ereignis.<br />

Mittagessen Nachtessen Übernachtung<br />

25 40 150<br />

Christine Sperlich, kuverum2 Seite 4 von 4


<strong>Honorarempfehlung</strong><br />

Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />

Impressum<br />

Herausgeber: mediamus, Verband der Fachleute für Bildung und Vermittlung im Museum<br />

VMS-AMS, Verband der Museen der Schweiz<br />

kuverum, Kulturvermittlung/Museumspädagogik<br />

Autorin: Christine Sperlich, Basel, 2004<br />

Beratung: Claudio Cesa, mediamus; Josef Brülisauer, VMS-AMS/icom<br />

Übersetzung: f.: nicole?; i. alessandra?<br />

Bezugsquelle: CHF 20.–, inkl. Versand: Geschäftsstelle mediamus, Postfach, 4016 Basel<br />

Auflage: 500 Ex., als Separatdruck aus «VMS-AMS INFO, Nr. 78»<br />

Druck:<br />

Steudler Press AG, Basel<br />

Das Urheberrecht liegt bei der Autorin<br />

Christine Sperlich, kuverum2 Seite 5 von 5

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