Honorarempfehlung - Kuverum
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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />
Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />
Die <strong>Honorarempfehlung</strong> setzt sich aus fünf Teilen zusammen. Der erste Teil behandelt die<br />
allgemeinen Ausgangspunkte für die empfohlenen Ansätze. Drei weitere sind den<br />
verschiedenen Anstellungsbedingungen gewidmet, welche im Bereich der Bildung und<br />
Vermittlung in Museen gebräuchlich sind. Der fünfte Teil behandelt die Spesenvergütung.<br />
1. Empfehlungsgrundlagen<br />
Aufgrund des überaus hohen Bildungsstandes der Vermittlungsleute in Museen wird in dieser<br />
Empfehlung darauf verzichtet, bei den Ansätzen eine Abstufung nach der Vorbildung zu<br />
ermitteln, weil die nachfolgend genannten verschiedenen Ausbildungen sich gegenseitig nicht<br />
ausschliessen. Das führt dazu, dass – wollte man hier alles berücksichtigen – ein<br />
Punktesystem kreiert werden müsste, um das Honorar bezüglich aller Vorbildung zu<br />
errechnen. Dies wäre unsinnig und, bei der leider immer noch kleinen Berufsgruppe, einer<br />
Klärung der Honorarsituation abträglich. Die Museumslandschaft in der Schweiz ist derart<br />
vielfältig, dass wir es als angebracht erachten, die jeweiligen Verhandlungspartnerinnen selbst<br />
entscheiden zu lassen, welche Vorbildung für die jeweilige Aufgabe angebracht ist.<br />
1.1 Vorbildung<br />
(siehe auch «Berufe im Museum», 1994 icom-Schweiz, Neuauflage in Bearbeitung)<br />
Wie bereits erwähnt, ist je nach der zu bewältigenden Vermittlungsaufgabe, sowie der<br />
Fachrichtung, bzw. Sparte der kulturellen Inhalte, die entsprechend passende Bildung<br />
erwünscht. Zu empfehlen sind generell folgende Bildungswege:<br />
• Grundkurs Museumspraxis (vms/icom)<br />
• Kulturvermittlung/Museumspädagogik (kuverum)<br />
• Lehrämter aller Stufen<br />
• Erwachsenenbildung (SVEB)<br />
• Hochschulabschluss, Höhere Fachschule<br />
• NDS Museologie (Uni Basel)<br />
1.2 Aufgabengebiet<br />
(siehe auch «Berufe im Museum», 1994 icom-Schweiz, Neuauflage in Bearbeitung)<br />
Die Aufgaben der Vermittlungsleute sind vielfältig. Vor allem die Festangestellten decken<br />
häufig das gesamte Aufgabengebiet der Vermittlung inklusive der Umgebungsarbeiten ab,<br />
womit sie eine leitende Stellung einnehmen. Für ausführende Arbeiten oder gewisse<br />
Teilverantwortungen werden oftmals freie Mitarbeitende zugezogen.<br />
Generell können die zu bewältigenden Aufgaben in fünf Gebiete eingeteilt werden.<br />
• Konzept & Planung<br />
• Werbung<br />
• Durchführung<br />
• Administration<br />
• Dokumentation<br />
1.3 Berechnungsgrundlagen<br />
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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />
Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />
Grundlage für die gesamte Empfehlung bildet die Auswertung einer empirischen<br />
Forschungsarbeit (Lohnumfrage vom Dezember 2003). Diese kann als pdf-Datei (404 KB)<br />
unter www.kuverum.ch/infomat/projekte bezogen werden.<br />
Der Landesindex der Konsumentenpreise, stand zum Zeitpunkt der Umfrage auf 102,6<br />
Indexpunkten (Jahresschnitt 2003). Der Mietpreisindex stand im November 2003 auf 109,7<br />
Punkten.<br />
Wo nicht anders vermerkt, gehen wir bei den Ansätzen von einer 42-Stunden-Woche<br />
(182,7 h/Monat, bei 100%) und vier Wochen Ferien aus. Bei anderen Vereinbarungen ist<br />
dies entsprechend zu berücksichtigen. Die Feiertage werden kantonal unterschiedlich<br />
geregelt.<br />
2. Festanstellung<br />
Als fest angestellt gilt, wer durch die Arbeitgeberin sozialversichert (AHV/IV, ALV, BU) ist,<br />
einen 13. Monatslohn (bzw. Jahressalär:13) erhält und bezahlte Ferien bezieht. Ab einem<br />
Pensum von mehr als 8 Stunden pro Woche, ist man zusätzlich NBU-versichert. Dem BVG<br />
untersteht man ab einem Mindestlohn von 25'320 pro Jahr (Stand 1.1.03).<br />
Wegen des überaus grossen Anteils an Teilzeitstellen in diesem Berufsfeld, werden die<br />
Ansätze nach Pensen abgestuft. Ausgangspunkt bildet das 50%- bzw. 60%-Pensum, weil<br />
innerhalb dieser Grössen die meisten Fesanstellungen realisiert werden. Bei grösseren Pensen<br />
nimmt das Einkommen verhältnismässig ab, bei kleineren jedoch zu. Der Grund dieser<br />
Abstufung liegt darin, dass die Angestellten mit wenigen Arbeitsprozenten entsprechend<br />
weniger Absenzen während der Arbeitszeit haben.<br />
Die folgenden Angaben verstehen sich als Jahressalär brutto in CHF.<br />
Aufgabe<br />
Pensum<br />
20%<br />
(+4%)<br />
40%<br />
(+2%)<br />
50%<br />
(0)<br />
60%<br />
(0)<br />
80%<br />
(-1%)<br />
100%<br />
(-2%)<br />
Ausführende<br />
Arbeiten<br />
Teammitglied mit<br />
Teilaufgaben<br />
19‘970 34‘940 41‘600 49‘920 65‘730 81‘540<br />
23‘090 40‘400 48‘100 57‘720 76‘000 94‘280<br />
Leitende Position 26‘210 45‘860 54‘600 65‘520 86‘270 107‘000<br />
3. Freie Mitarbeit<br />
Die Freien Mitarbeitenden werden im Stundenlohn entgolten. Sie sind durch die<br />
Arbeitgeberin sozialversichert (AHV/IV, ALV, BU). Ab einem Pensum von mehr als 8<br />
Stunden pro Woche, ist man zusätzlich NBU-versichert. Dem BVG untersteht man ab einem<br />
Mindestlohn von 25'320 pro Jahr (Stand 1.1.03). Dieses ungeschützte Arbeitsmodell ist<br />
zwar gefährlich aber beliebt. Vor allem in Branchen, deren Arbeitsanfall grossen<br />
Schwankungen unterliegt.<br />
Wir empfehlen die Vereinbarung von garantierten Arbeitsprozenten und frühzeitige<br />
Absprachen von jeweiligen Veränderungen. Bei einer regelmässigen Freien Mitarbeit von<br />
mehr als 15 Stunden pro Woche, sollte eine Festanstellung angestrebt werden. Arbeit auf<br />
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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />
Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />
Abruf ist möglichst zu vermeiden. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist ein Zuschlag von<br />
25% zu verrechnen.<br />
Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenlöhne brutto in CHF, ohne Zuschläge.<br />
Modell<br />
Aufgabe<br />
Konzept & Planung<br />
Dokumentation<br />
Durchführung<br />
Vor- und<br />
Nachbereitung<br />
Garantierte<br />
Arbeitsprozente<br />
Abruf (>14 Tage<br />
Voranmeldung)<br />
85 70 35<br />
-- 100 45<br />
Bei projektbezogenen Arbeiten mit absehbarem Zeitaufwand ist eine vorausgehende<br />
Preisabsprache im Sinne einer Offerte empfehlenswert.<br />
3.1 Zuschläge auf Stundenlöhne<br />
Die Ferien und der 13. Monatslohn werden als Zuschläge anteilmässig ausbezahlt. Sie müssen<br />
auf der Lohnabrechnung einzeln ausgewiesen werden.<br />
13. Monatslohn 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien<br />
8,33% 8,33% 10,63% 13,04%<br />
Die Entschädigung für die kantonal geltenden Feiertage ist gesetzlich nicht geregelt.<br />
4. Selbständige Erwerbstätigkeit<br />
Als selbständig erwerbend gilt, wer bei der AHV entsprechend gemeldet ist. Die<br />
Altersvorsorge wird privat geregelt. Alle Risiken für einen Erwerbsausfall (Mutterschaft,<br />
Krankheit, Unfall...) werden allenfalls durch eine private Taggeldversicherung abgedeckt.<br />
Es handelt sich hier um unabhängige Unternehmen, die ein Produkt gegen einen Preis<br />
verkaufen. In unserem Fall handelt es sich zum grössten Teil um Dienstleistungen, die<br />
möglicherweise preislich schwer einzuschätzen sind. Wir empfehlen deshalb, vor allem für<br />
Gesamteprojekte, den gängigen Weg über eine Offertstellung und entsprechende<br />
Auftragserteilung.<br />
Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenansätze in CHF.<br />
Zeitbelegung<br />
(Warte- und Reisezeiten)<br />
Konzept und Planung<br />
Realisation<br />
60 180 120<br />
5. Spesenregelungen<br />
Weil die beruflichen Unkosten in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen nicht gleich<br />
behandelt werden können, sind sie hier auch entsprechend deklariert.<br />
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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />
Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />
5.1 Angestellte<br />
Generell werden alle Spesen nur gegen Quittung vergütet. Die verursachten Kosten müssen<br />
mit der Aufgabe und Kompetenz der Mitarbeitenden und mit allfälligen Spesenreglementen<br />
der Arbeitgeberin vereinbar sein. Die getätigten Ausgaben müssen begründet werden.<br />
5.2 Freie Mitarbeitende<br />
Für die Freien Mitarbeitenden gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, wie für die<br />
Angestellten. Die Spesen dürfen sich ausschliesslich auf den aktuellen Auftrag beziehen. Eine<br />
vorherige Abklärung, inwieweit Spesen von der Auftraggeberin gedeckt werden, ist auf jeden<br />
Fall empfehlenswert.<br />
5.3 Selbständig Erwerbende<br />
Als beauftragtes Unternehmen können innerhalb eines Projektes Spesen entstehen. Die<br />
Ausgaben müssen natürlich begründet und entsprechend nachvollziehbar sein. Es empfiehlt<br />
sich, in der Offerte auf die Spesenansätze aufmerksam zu machen.<br />
Material<br />
Material, das zur Zeit der Offertstellung nicht berechnet werden kann, soll definiert und der<br />
Preis einer Einheit genannt werden. Bei der Rechnungstellung wird nach Aufwand<br />
verrechnet.<br />
Reise<br />
Die Reise wird zwischen Unternehmensdomizil und Auftragsort entschädigt. Es gelten die<br />
offiziellen Preise des öffentlichen Verkehrs (2. Klasse). Ist der Auftragsort mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln nicht zu erreichen, werden Kilometerpreise für individuelle Fahrzeuge<br />
verrechnet (siehe unten). Hier empfiehlt sich eine Pauschale pro Weg.<br />
Transport<br />
Nötige Transporte sind wenn immer möglich in der Offerte zu integrieren.<br />
Die nachfolgenden Ansätze verstehen sich in CHF pro Kilometer Fahrt.<br />
Fahrrad Personenwagen Lieferwagen<br />
0,50 1,00 1,80<br />
Verpflegung/Unterkunft<br />
Sind die Distanzen zwischen Domizil und Arbeitsort nicht innerhalb vernünftiger<br />
Zeitspannen zu bewältigen, kommen folgende Ansätze zur Anwendung.<br />
Die Angaben verstehen sich in CHF pro Ereignis.<br />
Mittagessen Nachtessen Übernachtung<br />
25 40 150<br />
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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />
Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />
Impressum<br />
Herausgeber: mediamus, Verband der Fachleute für Bildung und Vermittlung im Museum<br />
VMS-AMS, Verband der Museen der Schweiz<br />
kuverum, Kulturvermittlung/Museumspädagogik<br />
Autorin: Christine Sperlich, Basel, 2004<br />
Beratung: Claudio Cesa, mediamus; Josef Brülisauer, VMS-AMS/icom<br />
Übersetzung: f.: nicole?; i. alessandra?<br />
Bezugsquelle: CHF 20.–, inkl. Versand: Geschäftsstelle mediamus, Postfach, 4016 Basel<br />
Auflage: 500 Ex., als Separatdruck aus «VMS-AMS INFO, Nr. 78»<br />
Druck:<br />
Steudler Press AG, Basel<br />
Das Urheberrecht liegt bei der Autorin<br />
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