Honorarempfehlung - Kuverum
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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />
Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />
Abruf ist möglichst zu vermeiden. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist ein Zuschlag von<br />
25% zu verrechnen.<br />
Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenlöhne brutto in CHF, ohne Zuschläge.<br />
Modell<br />
Aufgabe<br />
Konzept & Planung<br />
Dokumentation<br />
Durchführung<br />
Vor- und<br />
Nachbereitung<br />
Garantierte<br />
Arbeitsprozente<br />
Abruf (>14 Tage<br />
Voranmeldung)<br />
85 70 35<br />
-- 100 45<br />
Bei projektbezogenen Arbeiten mit absehbarem Zeitaufwand ist eine vorausgehende<br />
Preisabsprache im Sinne einer Offerte empfehlenswert.<br />
3.1 Zuschläge auf Stundenlöhne<br />
Die Ferien und der 13. Monatslohn werden als Zuschläge anteilmässig ausbezahlt. Sie müssen<br />
auf der Lohnabrechnung einzeln ausgewiesen werden.<br />
13. Monatslohn 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien<br />
8,33% 8,33% 10,63% 13,04%<br />
Die Entschädigung für die kantonal geltenden Feiertage ist gesetzlich nicht geregelt.<br />
4. Selbständige Erwerbstätigkeit<br />
Als selbständig erwerbend gilt, wer bei der AHV entsprechend gemeldet ist. Die<br />
Altersvorsorge wird privat geregelt. Alle Risiken für einen Erwerbsausfall (Mutterschaft,<br />
Krankheit, Unfall...) werden allenfalls durch eine private Taggeldversicherung abgedeckt.<br />
Es handelt sich hier um unabhängige Unternehmen, die ein Produkt gegen einen Preis<br />
verkaufen. In unserem Fall handelt es sich zum grössten Teil um Dienstleistungen, die<br />
möglicherweise preislich schwer einzuschätzen sind. Wir empfehlen deshalb, vor allem für<br />
Gesamteprojekte, den gängigen Weg über eine Offertstellung und entsprechende<br />
Auftragserteilung.<br />
Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenansätze in CHF.<br />
Zeitbelegung<br />
(Warte- und Reisezeiten)<br />
Konzept und Planung<br />
Realisation<br />
60 180 120<br />
5. Spesenregelungen<br />
Weil die beruflichen Unkosten in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen nicht gleich<br />
behandelt werden können, sind sie hier auch entsprechend deklariert.<br />
Christine Sperlich, kuverum2 Seite 3 von 3