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Honorarempfehlung - Kuverum

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<strong>Honorarempfehlung</strong><br />

Bildung und Vermittlung in Museen und anderen kulturellen Institutionen<br />

Abruf ist möglichst zu vermeiden. Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist ein Zuschlag von<br />

25% zu verrechnen.<br />

Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenlöhne brutto in CHF, ohne Zuschläge.<br />

Modell<br />

Aufgabe<br />

Konzept & Planung<br />

Dokumentation<br />

Durchführung<br />

Vor- und<br />

Nachbereitung<br />

Garantierte<br />

Arbeitsprozente<br />

Abruf (>14 Tage<br />

Voranmeldung)<br />

85 70 35<br />

-- 100 45<br />

Bei projektbezogenen Arbeiten mit absehbarem Zeitaufwand ist eine vorausgehende<br />

Preisabsprache im Sinne einer Offerte empfehlenswert.<br />

3.1 Zuschläge auf Stundenlöhne<br />

Die Ferien und der 13. Monatslohn werden als Zuschläge anteilmässig ausbezahlt. Sie müssen<br />

auf der Lohnabrechnung einzeln ausgewiesen werden.<br />

13. Monatslohn 4 Wochen Ferien 5 Wochen Ferien 6 Wochen Ferien<br />

8,33% 8,33% 10,63% 13,04%<br />

Die Entschädigung für die kantonal geltenden Feiertage ist gesetzlich nicht geregelt.<br />

4. Selbständige Erwerbstätigkeit<br />

Als selbständig erwerbend gilt, wer bei der AHV entsprechend gemeldet ist. Die<br />

Altersvorsorge wird privat geregelt. Alle Risiken für einen Erwerbsausfall (Mutterschaft,<br />

Krankheit, Unfall...) werden allenfalls durch eine private Taggeldversicherung abgedeckt.<br />

Es handelt sich hier um unabhängige Unternehmen, die ein Produkt gegen einen Preis<br />

verkaufen. In unserem Fall handelt es sich zum grössten Teil um Dienstleistungen, die<br />

möglicherweise preislich schwer einzuschätzen sind. Wir empfehlen deshalb, vor allem für<br />

Gesamteprojekte, den gängigen Weg über eine Offertstellung und entsprechende<br />

Auftragserteilung.<br />

Die folgenden Angaben verstehen sich als Stundenansätze in CHF.<br />

Zeitbelegung<br />

(Warte- und Reisezeiten)<br />

Konzept und Planung<br />

Realisation<br />

60 180 120<br />

5. Spesenregelungen<br />

Weil die beruflichen Unkosten in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen nicht gleich<br />

behandelt werden können, sind sie hier auch entsprechend deklariert.<br />

Christine Sperlich, kuverum2 Seite 3 von 3

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