Loesungen 43-44 - taxation.ch
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Vorlesung Bernis<strong>ch</strong>es Steuerre<strong>ch</strong>t<br />
2011<br />
Dr. Toni Amonn<br />
Lösung zu Bsp. Nr. <strong>44</strong> (Mehrwertabs<strong>ch</strong>öpfung)<br />
Ausgangslage:<br />
Zentrale Frage: wie wirkt si<strong>ch</strong> die MWA auf die GGSt aus?<br />
Zusammenhang: sowohl die MWA als au<strong>ch</strong> die GGSt sind staatli<strong>ch</strong>e Abgaben, die den<br />
Mehrwert eines Grundstücks erfassen.<br />
Art. 142 BauG: „Die Planungsvorteile werden dur<strong>ch</strong> die Steuergesetzgebung erfasst.<br />
Ausserdem können si<strong>ch</strong> die Grundeigentümer, denen dur<strong>ch</strong> Planungsmassnahmen zusätzli<strong>ch</strong>e<br />
Vorteile vers<strong>ch</strong>afft werden, insbesondere bei der Bewilligung besonderer Bauten<br />
und Anlagen oder von grösseren Überbauungen, vertragli<strong>ch</strong> verpfli<strong>ch</strong>ten, einen angemessenen<br />
Anteil des Planungsmehrwertes für bestimmte öffentli<strong>ch</strong>e Zwecke zur Verfügung<br />
zu stellen.“<br />
Art. 148 StG: Planungsbedingte Mehrwerte<br />
1 Der Ausglei<strong>ch</strong> planungsbedingter Mehrwerte erfolgt mit der Erhebung der Grundstückgewinnsteuer.<br />
2 Hat eine Gemeinde Ausglei<strong>ch</strong>sleistungen für planungsbedingte Mehrwerte an einem<br />
Grundstück erhalten, so werden diese Leistungen an ihre Grundstückgewinnsteuerforderung<br />
angere<strong>ch</strong>net, soweit sie ni<strong>ch</strong>t bereits als Aufwendungen im Sinne von Artikel 142<br />
berücksi<strong>ch</strong>tigt worden sind.<br />
3 Hat der Kanton sol<strong>ch</strong>e Leistungen erhalten, so werden sie an seine Grundstückgewinnsteuerforderung<br />
angere<strong>ch</strong>net.