Antrag, Bedingungen und Kooperationspartner - Stadtwerke ...
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<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH<br />
Postfach 17 47 71307 Waiblingen Telefon 07151/131-0 Telefax 07151/131-202<br />
Stand: Januar 2014<br />
<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH<br />
Abteilung Vertrieb<br />
Schorndorfer Straße 67<br />
71332 Waiblingen<br />
Aktion<br />
Elektro-Mobilität<br />
<strong>Antrag</strong> auf Förderung eines E-Mobils<br />
Angaben zum Kauf E-Bike (Fahrrad/Pedelec) E-Roller<br />
Fördermittel: 100,00 EUR 200,00 EUR<br />
Angaben zum Fahrzeughalter: /<br />
K<strong>und</strong>en-/Verbrauchsstellennummer<br />
Name Vorname Geb.-Datum<br />
Straße<br />
Hausnummer<br />
PLZ<br />
Wohnort<br />
Telefon<br />
E-Mail<br />
Kontonummer BLZ Bank<br />
toptarif-KLIMA Vertrag abschließen<br />
Bin bereits toptarif-KLIMA-K<strong>und</strong>e<br />
Preiskonditionen toptarif-KLIMA (Haushalt mit Eintarifzähler): Verbrauchspreis 24,81 Ct/kWh Gr<strong>und</strong>preis 119,00 €/Jahr<br />
Die Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Weitere Preise auf Anfrage.<br />
Bestätigung zum Förderantrag durch den Fachhändler:<br />
Fahrzeug-Typ<br />
Hersteller<br />
Kaufdatum<br />
Waiblingen, den<br />
Stempel Fachhändler<br />
Unterschrift Fachhändler<br />
Die <strong>Bedingungen</strong> für die Förderung von E-Mobil-Fahrzeugen habe ich gelesen <strong>und</strong> akzeptiert.<br />
Ort Datum Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller<br />
Mit Unterschrift verpflichtet sich der <strong>Antrag</strong>steller zum Abschluss<br />
eines toptarif-KLIMA Vertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH Telefon 07151/131-0 Geschäftsführer: Carlo Urbano Kreissparkasse Waiblingen:<br />
Schorndorfer Straße 67 Telefax 07151/131-202 Aufsichtsratsvorsitzender: IBAN: DE43602500100000293099 | BIC: SOLADES1WBN<br />
71332 Waiblingen E-Mail: info@stwwn.de Andreas Hesky Volksbank Stuttgart eG :<br />
USt.-ID-Nr. DE 147216702 www.stadtwerke-waiblingen.de Amtsgericht Stuttgart HRB 262636 IBAN: DE19600901000405309007 | BIC: VOBADESS
Stand: Januar 2014<br />
Förderprogramm der <strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH eines E-Mobils<br />
BEDINGUNGEN<br />
1. Gegenstand der Förderung<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen (<strong>Stadtwerke</strong>) fördern den Neukauf<br />
eines Elektro-Fahrrades, -Bikes oder -Rollers über den<br />
kooperierenden örtlichen Fachhandel innerhalb des Gr<strong>und</strong>versorgungsgebietes<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> (Gemarkung Waiblingen).<br />
2. <strong>Antrag</strong>sberechtigung<br />
<strong>Antrag</strong>sberechtigt sind Privat- <strong>und</strong> Gewerbek<strong>und</strong>en in Waiblingen<br />
<strong>und</strong> Remseck, die zum Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung<br />
einen Stromliefervertrag toptarif-KLIMA abgeschlossen<br />
haben oder abschließen.<br />
Neu abgeschlossene Stromlieferverträge haben eine Mindestlaufzeit<br />
von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum der<br />
Tarifumstellung. Bereits vorher abgeschlossene Stromlieferverträge<br />
verlängern sich um 24 Monate ab dem Datum des<br />
Förderantragseinganges. Informationen zum toptarif-KLIMA<br />
erhalten Sie auf www.stadtwerke-waiblingen.de oder auf<br />
Anfrage.<br />
Eine <strong>Antrag</strong>sberechtigung ist nicht gegeben, wenn der K<strong>und</strong>e<br />
seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-<br />
oder Wärmelieferungsvertrag mit den <strong>Stadtwerke</strong>n zum<br />
Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines<br />
Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.<br />
3. Voraussetzungen für die Förderung<br />
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die <strong>Stadtwerke</strong><br />
besteht nicht.<br />
Über die Anträge wird von den <strong>Stadtwerke</strong>n auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
dieser <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden Fördermittel entschieden.<br />
Maximal ist die Förderung von 1 Fahrzeug pro K<strong>und</strong>e (Vertragspartner)<br />
möglich. Gefördert werden nur Elektrofahrzeuge,<br />
die dem Stand der Technik entsprechen, voll funktionsfähig<br />
<strong>und</strong> unbeschädigt sind. Ein Fahrzeug, das bereits<br />
gefördert wurde, wird nicht noch einmal gefördert.<br />
4. Förderantrag<br />
Die Förderung ist unter Verwendung des Förderantrags<br />
"E-Mobil" zu beantragen.<br />
Der Fachhändler bestätigt mit seinem Stempel <strong>und</strong> seiner<br />
Unterschrift die Förderfähigkeit des Fahrzeuges gemäß<br />
diesen Förderbedingungen. Die <strong>Stadtwerke</strong> können im<br />
Einzelfall eine Kopie der Kaufrechnung verlangen.<br />
Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Kauf<br />
des Fahrzeuges gestellt werden. Zu spät eingehende Anträge<br />
finden keine Berücksichtigung.<br />
5. Förderung<br />
100,00 Euro bei Kauf eines E-Bikes (Fahrrad/Pedelec),<br />
200,00 Euro bei Kauf eines E-Rollers.<br />
Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Prüfung<br />
der Erfüllung der Förderbedingungen auf die im <strong>Antrag</strong> genannte<br />
Bankverbindung.<br />
6. Rückzahlungsverpflichtung<br />
Der Förderbetrag ist vom <strong>Antrag</strong>steller unverzüglich zurückzuzahlen,<br />
wenn er durch unrichtige oder unvollständige<br />
Angaben erwirkt wurde.<br />
Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn das<br />
geförderte E-Mobil innerhalb von sechs Monaten nach<br />
Kauf an den Lieferanten zurückgegeben <strong>und</strong> der Kaufpreis<br />
erstattet wird.<br />
Sollte der Stromliefervertrag vor Ablauf der 24 Monate beendet<br />
werden, z. B. durch Umzug <strong>und</strong> kommt kein neuer<br />
Vertrag mit dem K<strong>und</strong>en zustande, ist der Förderbetrag<br />
zeitanteilig vom Förderbetragsempfänger zurückzuerstatten.<br />
7. Verfahren<br />
Die Anträge werden durch die <strong>Stadtwerke</strong> in der Reihenfolge<br />
ihres Eingangs bearbeitet.<br />
8. Förderzeitraum<br />
Das Förderprogramm tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Die<br />
Laufzeit des Förderprogramms endet am 31.12.2014.<br />
9. Sonstige Regelungen<br />
Eine Haftung der <strong>Stadtwerke</strong> im Zusammenhang mit der<br />
Förderung ist ausgeschlossen.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> behalten sich vor, das Förderprogramm<br />
jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.<br />
10. Ansprechpartner <strong>Stadtwerke</strong><br />
Anträge <strong>und</strong> Infos erhalten Sie unter<br />
www.stadtwerke-waiblingen.de oder<br />
<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH<br />
Abteilung Vertrieb<br />
Telefon 07151 131-190
Teilnehmende <strong>Kooperationspartner</strong>:<br />
Aktion<br />
Elektro-Mobilität<br />
Händler<br />
Ansprechpartner<br />
Straße / Haus-Nr. PLZ Ort Telefon E-Mail Internet<br />
Zweirad SEEGER GmbH<br />
Herr Seeger<br />
Schmidener Straße 47 71332 Waiblingen 07151 51706 Zweiradseeger@t-online.de www.zweiradseeger.zeg.de<br />
Fahrrad Ries<br />
Herr Ries<br />
Lange Straße 50 71332 Waiblingen 07151 51247 info@fahrrad-ries.de www.fahrrad-ries.de<br />
velocini - natural mobility<br />
Herr Kunsch<br />
Neustadter Hauptstraße 133 71336 Waiblingen 07151 9448494 post@velocini.de www.velocini.de<br />
Kumpan<br />
electric Center Rems-Murr<br />
Herr Wiesner<br />
Boschstraße 12 71336 Waiblingen 07151 2054880 kumpan@wid-gmbh.com www.elektroroller-kumpan.de