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Antrag, Bedingungen und Kooperationspartner - Stadtwerke ...

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<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH<br />

Postfach 17 47 71307 Waiblingen Telefon 07151/131-0 Telefax 07151/131-202<br />

Stand: Januar 2014<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH<br />

Abteilung Vertrieb<br />

Schorndorfer Straße 67<br />

71332 Waiblingen<br />

Aktion<br />

Elektro-Mobilität<br />

<strong>Antrag</strong> auf Förderung eines E-Mobils<br />

Angaben zum Kauf E-Bike (Fahrrad/Pedelec) E-Roller<br />

Fördermittel: 100,00 EUR 200,00 EUR<br />

Angaben zum Fahrzeughalter: /<br />

K<strong>und</strong>en-/Verbrauchsstellennummer<br />

Name Vorname Geb.-Datum<br />

Straße<br />

Hausnummer<br />

PLZ<br />

Wohnort<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Kontonummer BLZ Bank<br />

toptarif-KLIMA Vertrag abschließen<br />

Bin bereits toptarif-KLIMA-K<strong>und</strong>e<br />

Preiskonditionen toptarif-KLIMA (Haushalt mit Eintarifzähler): Verbrauchspreis 24,81 Ct/kWh Gr<strong>und</strong>preis 119,00 €/Jahr<br />

Die Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Weitere Preise auf Anfrage.<br />

Bestätigung zum Förderantrag durch den Fachhändler:<br />

Fahrzeug-Typ<br />

Hersteller<br />

Kaufdatum<br />

Waiblingen, den<br />

Stempel Fachhändler<br />

Unterschrift Fachhändler<br />

Die <strong>Bedingungen</strong> für die Förderung von E-Mobil-Fahrzeugen habe ich gelesen <strong>und</strong> akzeptiert.<br />

Ort Datum Unterschrift <strong>Antrag</strong>steller<br />

Mit Unterschrift verpflichtet sich der <strong>Antrag</strong>steller zum Abschluss<br />

eines toptarif-KLIMA Vertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH Telefon 07151/131-0 Geschäftsführer: Carlo Urbano Kreissparkasse Waiblingen:<br />

Schorndorfer Straße 67 Telefax 07151/131-202 Aufsichtsratsvorsitzender: IBAN: DE43602500100000293099 | BIC: SOLADES1WBN<br />

71332 Waiblingen E-Mail: info@stwwn.de Andreas Hesky Volksbank Stuttgart eG :<br />

USt.-ID-Nr. DE 147216702 www.stadtwerke-waiblingen.de Amtsgericht Stuttgart HRB 262636 IBAN: DE19600901000405309007 | BIC: VOBADESS


Stand: Januar 2014<br />

Förderprogramm der <strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH eines E-Mobils<br />

BEDINGUNGEN<br />

1. Gegenstand der Förderung<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen (<strong>Stadtwerke</strong>) fördern den Neukauf<br />

eines Elektro-Fahrrades, -Bikes oder -Rollers über den<br />

kooperierenden örtlichen Fachhandel innerhalb des Gr<strong>und</strong>versorgungsgebietes<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> (Gemarkung Waiblingen).<br />

2. <strong>Antrag</strong>sberechtigung<br />

<strong>Antrag</strong>sberechtigt sind Privat- <strong>und</strong> Gewerbek<strong>und</strong>en in Waiblingen<br />

<strong>und</strong> Remseck, die zum Zeitpunkt der <strong>Antrag</strong>stellung<br />

einen Stromliefervertrag toptarif-KLIMA abgeschlossen<br />

haben oder abschließen.<br />

Neu abgeschlossene Stromlieferverträge haben eine Mindestlaufzeit<br />

von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum der<br />

Tarifumstellung. Bereits vorher abgeschlossene Stromlieferverträge<br />

verlängern sich um 24 Monate ab dem Datum des<br />

Förderantragseinganges. Informationen zum toptarif-KLIMA<br />

erhalten Sie auf www.stadtwerke-waiblingen.de oder auf<br />

Anfrage.<br />

Eine <strong>Antrag</strong>sberechtigung ist nicht gegeben, wenn der K<strong>und</strong>e<br />

seine Zahlungsverpflichtungen aus seinem Strom-, Erdgas-<br />

oder Wärmelieferungsvertrag mit den <strong>Stadtwerke</strong>n zum<br />

Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines<br />

Zuschusses nicht vollständig erfüllt hat.<br />

3. Voraussetzungen für die Förderung<br />

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die <strong>Stadtwerke</strong><br />

besteht nicht.<br />

Über die Anträge wird von den <strong>Stadtwerke</strong>n auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Fördermittel entschieden.<br />

Maximal ist die Förderung von 1 Fahrzeug pro K<strong>und</strong>e (Vertragspartner)<br />

möglich. Gefördert werden nur Elektrofahrzeuge,<br />

die dem Stand der Technik entsprechen, voll funktionsfähig<br />

<strong>und</strong> unbeschädigt sind. Ein Fahrzeug, das bereits<br />

gefördert wurde, wird nicht noch einmal gefördert.<br />

4. Förderantrag<br />

Die Förderung ist unter Verwendung des Förderantrags<br />

"E-Mobil" zu beantragen.<br />

Der Fachhändler bestätigt mit seinem Stempel <strong>und</strong> seiner<br />

Unterschrift die Förderfähigkeit des Fahrzeuges gemäß<br />

diesen Förderbedingungen. Die <strong>Stadtwerke</strong> können im<br />

Einzelfall eine Kopie der Kaufrechnung verlangen.<br />

Der Förderantrag muss bis spätestens 3 Monate nach Kauf<br />

des Fahrzeuges gestellt werden. Zu spät eingehende Anträge<br />

finden keine Berücksichtigung.<br />

5. Förderung<br />

100,00 Euro bei Kauf eines E-Bikes (Fahrrad/Pedelec),<br />

200,00 Euro bei Kauf eines E-Rollers.<br />

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Prüfung<br />

der Erfüllung der Förderbedingungen auf die im <strong>Antrag</strong> genannte<br />

Bankverbindung.<br />

6. Rückzahlungsverpflichtung<br />

Der Förderbetrag ist vom <strong>Antrag</strong>steller unverzüglich zurückzuzahlen,<br />

wenn er durch unrichtige oder unvollständige<br />

Angaben erwirkt wurde.<br />

Der Förderbetrag ist ebenfalls zurückzuzahlen, wenn das<br />

geförderte E-Mobil innerhalb von sechs Monaten nach<br />

Kauf an den Lieferanten zurückgegeben <strong>und</strong> der Kaufpreis<br />

erstattet wird.<br />

Sollte der Stromliefervertrag vor Ablauf der 24 Monate beendet<br />

werden, z. B. durch Umzug <strong>und</strong> kommt kein neuer<br />

Vertrag mit dem K<strong>und</strong>en zustande, ist der Förderbetrag<br />

zeitanteilig vom Förderbetragsempfänger zurückzuerstatten.<br />

7. Verfahren<br />

Die Anträge werden durch die <strong>Stadtwerke</strong> in der Reihenfolge<br />

ihres Eingangs bearbeitet.<br />

8. Förderzeitraum<br />

Das Förderprogramm tritt zum 01.01.2014 in Kraft. Die<br />

Laufzeit des Förderprogramms endet am 31.12.2014.<br />

9. Sonstige Regelungen<br />

Eine Haftung der <strong>Stadtwerke</strong> im Zusammenhang mit der<br />

Förderung ist ausgeschlossen.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> behalten sich vor, das Förderprogramm<br />

jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.<br />

10. Ansprechpartner <strong>Stadtwerke</strong><br />

Anträge <strong>und</strong> Infos erhalten Sie unter<br />

www.stadtwerke-waiblingen.de oder<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Waiblingen GmbH<br />

Abteilung Vertrieb<br />

Telefon 07151 131-190


Teilnehmende <strong>Kooperationspartner</strong>:<br />

Aktion<br />

Elektro-Mobilität<br />

Händler<br />

Ansprechpartner<br />

Straße / Haus-Nr. PLZ Ort Telefon E-Mail Internet<br />

Zweirad SEEGER GmbH<br />

Herr Seeger<br />

Schmidener Straße 47 71332 Waiblingen 07151 51706 Zweiradseeger@t-online.de www.zweiradseeger.zeg.de<br />

Fahrrad Ries<br />

Herr Ries<br />

Lange Straße 50 71332 Waiblingen 07151 51247 info@fahrrad-ries.de www.fahrrad-ries.de<br />

velocini - natural mobility<br />

Herr Kunsch<br />

Neustadter Hauptstraße 133 71336 Waiblingen 07151 9448494 post@velocini.de www.velocini.de<br />

Kumpan<br />

electric Center Rems-Murr<br />

Herr Wiesner<br />

Boschstraße 12 71336 Waiblingen 07151 2054880 kumpan@wid-gmbh.com www.elektroroller-kumpan.de

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