Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den ... - Stadtwerke Waiblingen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den ... - Stadtwerke Waiblingen
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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Online-Produkten<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern<br />
im Niederspannungsnetz mit elektrischer Energie.<br />
Stand: 01.06.2012<br />
1. Vertragsabschluss, Lieferbeginn<br />
1.1 Die Beauftragung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> erfolgt ausschließlich im Internet<br />
über www.stadtwerke-waiblingen.de. Der Kunde verpflichtet sich <strong>zu</strong>r Angabe und<br />
Pflege einer gültigen, empfangsbereiten E-Mail-Adresse.<br />
Vertragspartner des Kun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH<br />
Schorndorfer Straße 67<br />
71332 <strong>Waiblingen</strong><br />
Geschäftsführer: Volker Eckert<br />
1.2 Der Kunde gibt im Internet auf der Seite www.stadtwerke-waiblingen.de mit<br />
Absendung des vollständig ausgefüllten Formulars ein Angebot auf Abschluss<br />
eines Vertrages mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> über die Lieferung von Strom<br />
ab. Nach Eingang dieses Formulars bei <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> erhält der<br />
Kunde <strong>zu</strong>nächst eine elektronische Bestätigung über <strong>den</strong> Eingang seiner Bestellung,<br />
in der die vom Kun<strong>den</strong> eingegebenen Daten nochmals aufgeführt sind.<br />
Diese elektronische Bestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung im Sinne der<br />
Annahme des Angebotes des Kun<strong>den</strong>. Mit dieser kommen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
ausschließlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 312g Abs. 1 S. 1<br />
Nr. 3 BGB nach. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n<br />
<strong>Waiblingen</strong> kommt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung<br />
an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stande. In dieser Auftragsbestätigung wird dem Kun<strong>den</strong> auch<br />
erst seine Kun<strong>den</strong>nummer und der Lieferbeginn mitgeteilt. Der Lieferbeginn<br />
hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung<br />
des bisherigen Liefervertrages, Anmeldungsbestätigung des örtlichen<br />
Netzbetreibers etc.) erfolgt sind.<br />
1.3 Liegt der nächstmögliche Lieferbeginn mehr als sechs Monate nach dem Zeitpunkt<br />
der Beauftragung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong>, sind sowohl<br />
der Kunde als auch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> unbeschadet des dem Kun<strong>den</strong><br />
<strong>zu</strong>stehen<strong>den</strong> Widerrufsrechtes berechtigt, von dem Vertragsverhältnis per<br />
E-Mail <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten. Eine Rückabwicklung erfolgt in diesem Fall nicht. Ebenso<br />
wenig ist der Kunde in diesem Fall <strong>zu</strong>m Wertersatz verpflichtet.<br />
1.4 Besteht zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> bereits ein<br />
Stromliefervertrag für dieselbe Entnahmestelle, wird der bestehende Vertrag<br />
durch <strong>den</strong> neuen ersetzt. Der Lieferbeginn ist frühestens der Monatserste des<br />
Folgemonats und wird per Auftragsbestätigung mitgeteilt.<br />
1.5 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, eine Bonitätsauskunft über <strong>den</strong><br />
Kun<strong>den</strong> ein<strong>zu</strong>holen. Zu diesem Zweck übermitteln die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kun<strong>den</strong> an die Creditreform Boniversum<br />
GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss oder an die SCHUFA Holding AG,<br />
Kormoranweg 5, 65201 Wiesba<strong>den</strong>. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale,<br />
insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften<br />
<strong>zu</strong> Merkmalen der Bonität des Kun<strong>den</strong> können die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong> Auftrag des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Energielieferung ablehnen.<br />
2. Vertragsabwicklung<br />
2.1 Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Nut<strong>zu</strong>ng der Online-Produkte ist die Registrierung des<br />
Kun<strong>den</strong> im Online-Service-Bereich der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> über<br />
www.stadtwerke-waiblingen.de. Mit Vertragsabschluss eines Online-Produktes<br />
nach Ziffer 1.2 wird der Kunde automatisch für <strong>den</strong> Online-Service-Bereich der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> registriert. Die „<strong>Allgemeine</strong>n Bedingungen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng<br />
des Online-Service-Bereiches der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH“ sind Bestandteil<br />
dieses Vertrages. Der Kunde erhält seine Zugangsdaten für <strong>den</strong> Online-<br />
Service-Bereich mit der Auftragsbestätigung nach Ziffer 1.2 bzw. 1.4.<br />
2.2 Der Kunde verpflichtet sich folgende Daten ausschließlich über <strong>den</strong> Online-<br />
Service-Bereich der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong> verwalten bzw. mit<strong>zu</strong>teilen: Adresse;<br />
Bankverbindung; Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung; Zählerstandsmitteilung; Ein<strong>zu</strong>gs-,<br />
Aus<strong>zu</strong>gs-, Um<strong>zu</strong>gsmeldung.<br />
2.3 Rechnungen wer<strong>den</strong> im Online-Service-Bereich der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong>m<br />
Abruf durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> bereitgestellt. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt,<br />
sobald eine neue Rechnung bereitgestellt wurde. Ein postalischer Versand der<br />
Rechnung erfolgt nicht.<br />
2.4 Die Kommunikation zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong><br />
erfolgt grundsätzlich per E-Mail, bzw. über <strong>den</strong> Online-Service-Bereich und das<br />
Kontaktformular.<br />
3. Laufzeit, Kündigung<br />
3.1 Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich<br />
anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einem<br />
der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit<br />
in Textform gekündigt wird.<br />
3.2 Bei zweimaligem Zahlungsver<strong>zu</strong>g sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> berechtigt,<br />
<strong>den</strong> Vertrag mit einer Frist von vier Wochen <strong>zu</strong>m Ende eines Kalendermonats<br />
<strong>zu</strong> kündigen.<br />
3.3 Im Falle des Um<strong>zu</strong>gs gilt Ziffer 12.1 dieser Bedingungen.<br />
4. Preise, Preisanpassung<br />
4.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Verbrauchs- und Grundpreis <strong>zu</strong>sammen. In<br />
<strong>den</strong> Preisen sind u. a. die Umsatzsteuer, die Stromsteuer (Regelsatz), die Entgelte<br />
für Netznut<strong>zu</strong>ng, Messung und Messstellenbetrieb, die Abrechnung, Konzessionsabgaben,<br />
sowie die Mehrbelastungen aus <strong>den</strong> Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />
(KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) enthalten. Zum Zeitpunkt<br />
des Vertragsabschlusses gelten die unter www.stadtwerke-waiblingen.de<br />
veröffentlichten Preise des jeweiligen Online-Produktes.<br />
4.2 Ist keine Preisgarantie vereinbart, oder ist deren Zeitraum abgelaufen, wer<strong>den</strong><br />
Änderungen der Preise jeweils <strong>zu</strong>m Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntmachung<br />
wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten<br />
Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind verpflichtet, <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />
beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine Mitteilung<br />
per E-Mail an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> versen<strong>den</strong> und die Änderungen auf ihrer<br />
Internetseite <strong>zu</strong> veröffentlichen. Im Falle einer Änderung der Preise hat der<br />
Kunde das Recht, <strong>den</strong> Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist <strong>zu</strong>m<br />
Zeitpunkt des Wirksamwer<strong>den</strong>s der Änderung <strong>zu</strong> kündigen. Änderungen<br />
der Preise wer<strong>den</strong> gegenüber demjenigen Kun<strong>den</strong> nicht wirksam, der bei<br />
einer Kündigung des Vertrages mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> die Einleitung<br />
eines Wechsels des Versorgers durch entsprechen<strong>den</strong> Vertragsschluss<br />
innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />
4.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, künftige Änderungen der Umsatzsteuer<br />
und/oder der Stromsteuer <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Wirksamwer<strong>den</strong>s an <strong>den</strong><br />
Kun<strong>den</strong> weiter<strong>zu</strong>geben. Dies gilt auch sofern eine Preisgarantie vereinbart wurde.<br />
Eine Gewinnsteigerung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> ist mit der Preisanpassung<br />
nicht verbun<strong>den</strong>. Sofern die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> insgesamt keine höheren<br />
Kosten <strong>zu</strong> tragen haben, als dies bei Abschluss des Stromliefervertrages der<br />
Fall war, erfolgt keine Preisanpassung aufgrund der Änderung der Umsatzsteuer<br />
und/oder Stromsteuer. Bei Senkung der vorgenannten Steuern sind die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong>r entsprechen<strong>den</strong> Minderung verpflichtet. Die Anpassung<br />
der genannten Steuern erfolgt ohne Ankündigung und berechtigt nicht <strong>zu</strong>r Kündigung.<br />
Das or<strong>den</strong>tliche Kündigungsrecht gemäß Ziffer 3.1 bleibt unberührt. Die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> über die angepassten Preise mit der<br />
Jahresrechnung informieren.<br />
4.4 Ziffer 4.3 gilt auch, soweit künftig weitere Energiesteuern, sonstige die Beschaffung,<br />
Erzeugung, Übertragung, Netznut<strong>zu</strong>ng oder <strong>den</strong> Verbrauch von elektrischer<br />
Energie belastende Steuern und/oder Abgaben und/oder Belastungen,<br />
auch solche im Zusammenhang mit CO2-Emissionshandel wirksam wer<strong>den</strong> bzw.<br />
bestehende Steuern und Abgaben teilweise oder vollumfänglich aufgehoben<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
5. Ablesung<br />
5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, <strong>zu</strong>m Zwecke der Abrechnung die<br />
Ablesedaten <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>, die sie vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem<br />
die Messung durchführen<strong>den</strong> Dritten erhalten haben.<br />
5.2 Der Kunde verpflichtet sich auf Verlangen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong><br />
Zählerstand über <strong>den</strong> Online-Service-Bereich mit<strong>zu</strong>teilen. Wenn der Kunde die<br />
verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, dürfen die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong> Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem<br />
Neukun<strong>den</strong> nach dem Verbrauch vergleichbarer Kun<strong>den</strong> unter angemessener<br />
Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Der örtliche Netzbetreiber<br />
oder dessen Beauftragter kann <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> ebenfalls bitten, <strong>den</strong> Zählerstand<br />
ab<strong>zu</strong>lesen.<br />
6. Abrechnung, Zahlung, Ver<strong>zu</strong>g<br />
6.1 Der Stromverbrauch des Kun<strong>den</strong> wird in der Regel einmal jährlich festgestellt<br />
und abgerechnet. Auf Wunsch des Kun<strong>den</strong> kann die Rechnungsstellung monatlich,<br />
vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen. Jede <strong>zu</strong>sätzliche unterjährige Abrechnung<br />
wird dem Kun<strong>den</strong> in Höhe der in strukturell vergleichbaren Fällen entstehen<strong>den</strong><br />
Kosten pauschal berechnet, es sei <strong>den</strong>n, die Verbrauchswerte wer<strong>den</strong><br />
über ein Messsystem im Sinne des § 21 d Abs. 1 EnWG (Smart Meter) ausgelesen.<br />
In der Zwischenzeit sind monatliche Abschlagszahlungen <strong>zu</strong> leisten, die<br />
entsprechend dem Verbrauch im <strong>zu</strong>letzt abgerechneten Zeitraum oder nach dem<br />
durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kun<strong>den</strong> errechnet wer<strong>den</strong>. Die Abschlagszahlungen<br />
wer<strong>den</strong> in der Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, <strong>den</strong> Stromverbrauch auch in kürzeren Zeitabstän<strong>den</strong><br />
ab<strong>zu</strong>rechnen. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger<br />
als zwölf Monate ist, wird der Grundpreis zeitanteilig in Rechnung gestellt.<br />
6.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen<br />
Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet;<br />
jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der<br />
maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Entsprechendes<br />
gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und<br />
Abgabensätze. Die nach einer Preisänderung anfallen<strong>den</strong> Abschläge können<br />
entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />
6.3 Rechnungen und Abschläge wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> dem von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung,<br />
fällig.<br />
6.4 Während der gesamten Vertragslaufzeit liegt <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong><br />
vor<strong>zu</strong>gsweise eine gültige Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung vor, die der Kunde mit Zustimmung<br />
<strong>zu</strong> diesem Vertrag erteilt. Alternativ kann der Kunde Abschlags- und<br />
Rechnungsbeträge unter Angabe der Kun<strong>den</strong>-/Verbrauchsstellennummer auf eine<br />
der Bankverbindungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> überweisen.<br />
6.5 Bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g des Kun<strong>den</strong> können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, wenn sie<br />
erneut <strong>zu</strong>r Zahlung auffordern oder <strong>den</strong> Betrag durch einen Beauftragten einziehen<br />
lassen, die dadurch entstehen<strong>den</strong> Kosten für strukturell vergleichbare Fälle<br />
pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar<br />
sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />
Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kun<strong>den</strong> ist die Berechnungsgrundlage<br />
nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
6.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> nur mit unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.<br />
7. Vollmacht<br />
7.1 Sollte ein Stromliefervertrag bei einem anderen Stromlieferanten bestehen, so<br />
beauftragt der Kunde die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, diesen Stromliefervertrag vertrags-<br />
und fristgemäß <strong>zu</strong> kündigen.<br />
7.2 Der Kunde beauftragt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, sämtliche Daten mit dem<br />
jeweiligen Lieferanten und dem örtlichen Netzbetreiber aus<strong>zu</strong>tauschen, die für<br />
die Aufnahme der Stromlieferung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> erforderlich<br />
sind.<br />
8. Mitteilungspflichten, Änderungen des Vertrages und der Bedingungen<br />
8.1 Änderungen des Namens sowie der unter Ziffer 2.2 genannten Daten sind vom<br />
Kun<strong>den</strong> unverzüglich über <strong>den</strong> Online-Service-Bereich mit<strong>zu</strong>teilen. Dies gilt insbesondere<br />
bei Änderung der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse.
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Online-Produkten<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern<br />
im Niederspannungsnetz mit elektrischer Energie.<br />
Stand: 01.06.2012<br />
8.2 Die Regelungen dieses Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf <strong>den</strong><br />
aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz<br />
(EnWG) und der „Verordnung über <strong>Allgemeine</strong> Bedingungen<br />
für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>den</strong> und die Ersatzversorgung<br />
mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) sowie auf der aktuellen<br />
einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und <strong>den</strong> aktuellen<br />
Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich die in Satz 1 genannten<br />
Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft<br />
oder eine Fortset<strong>zu</strong>ng des Vertrages für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> un<strong>zu</strong>mutbar<br />
wer<strong>den</strong>, sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> berechtigt, <strong>den</strong> Vertrag und diese<br />
Bedingungen (mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten) entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />
8.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> dem Kun<strong>den</strong> Anpassungen nach Ziffer 8.2<br />
mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwer<strong>den</strong> per E-Mail mitteilen.<br />
Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstan<strong>den</strong>, hat er<br />
das Recht, <strong>den</strong> Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist <strong>zu</strong>m Zeitpunkt<br />
des Wirksamwer<strong>den</strong>s der Änderung <strong>zu</strong> kündigen. Macht der Kunde<br />
von diesem Recht kein Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese<br />
Folgen wird der Kunde von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> bei Bekanntgabe gesondert<br />
hingewiesen.<br />
9. Haftung<br />
Für die Haftung bei Versorgungsstörungen (Unterbrechung der Stromversorgung<br />
oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung) gilt die Haftungsregelung<br />
der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) entsprechend<br />
§ 18 NAV. Haftungsansprüche sind gegenüber dem Netzbetreiber<br />
vor<strong>zu</strong>bringen.<br />
10. Sonstige Bestimmungen<br />
Sofern in diesem Sondervertrag nichts anderes geregelt ist, gelten im übrigen<br />
wie bisher die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung<br />
(NAV) und die Ergänzen<strong>den</strong> Bedingungen der<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> unverändert.<br />
11. Datenschutz<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen des Bundes und des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Personenbezogene<br />
Daten des Kun<strong>den</strong>, wie Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer,<br />
Geburtsdatum und E-Mail-Adresse wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> nur<br />
<strong>zu</strong>r Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Kun<strong>den</strong><br />
erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn<br />
dies <strong>zu</strong>r Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich<br />
ist, und im Übrigen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kun<strong>den</strong>.<br />
12. Um<strong>zu</strong>g, Übertragung des Vertrages<br />
12.1 Bei einem Um<strong>zu</strong>g kann der Kunde <strong>den</strong> Vertrag mit einer Frist von zwei<br />
Wochen <strong>zu</strong>m Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Belieferung der<br />
neuen Verbrauchsstelle des Kun<strong>den</strong> durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> erfordert<br />
<strong>den</strong> Abschluss eines neuen Liefervertrages.<br />
12.2 Unterbleibt die Mitteilung des Kun<strong>den</strong> nach Ziffer 12.1 aus Grün<strong>den</strong>, die dieser<br />
<strong>zu</strong> vertreten hat, und wird <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> die Tatsache des Um<strong>zu</strong>gs<br />
auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner<br />
bisherigen Verbrauchsstelle, für die die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> gegenüber<br />
dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen<br />
Kun<strong>den</strong> eine Vergütung verlangen, nach <strong>den</strong> Preisen dieses Vertrages <strong>zu</strong> vergüten.<br />
Die Pflicht der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong>r unverzüglichen Abmeldung der<br />
bisherigen Verbrauchsstelle bleibt unberührt.<br />
12.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten <strong>zu</strong> übertragen. Die Übertragung wird<br />
erst wirksam, wenn der Kunde <strong>zu</strong>stimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn<br />
der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung<br />
über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese<br />
Folgen wird der Kunde von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> in der Mitteilung gesondert<br />
hingewiesen.<br />
12.4 Der Zustimmung des Kun<strong>den</strong> bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung<br />
der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen<br />
Entflechtung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> nach § 7 EnWG handelt.<br />
13. Lieferantenwechsel, Wartungsdienste, Tarifinformationen<br />
13.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> einen möglichen Lieferantenwechsel zügig<br />
und unentgeltlich ermöglichen.<br />
13.2 Aktuelle Informationen <strong>zu</strong> Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen<br />
Netzbetreiber erhältlich.<br />
13.3 Informationen über aktuelle Produkte und Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
erhält der Kunde im Internet unter www.stadtwerke-waiblingen.de.<br />
14. Fragen oder Beschwer<strong>den</strong> im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung<br />
können an unseren Verbraucherservice per Kontaktformular im Online-Service-<br />
Bereich, per E-Mail (online-service@stwwn.de) oder per Post (<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
GmbH, Postfach 17 47, 71307 <strong>Waiblingen</strong>) gerichtet wer<strong>den</strong>.<br />
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für <strong>den</strong> Bereich Elektrizität<br />
und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als<br />
Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität<br />
und Gas <strong>zu</strong>r Verfügung und ist unter folgen<strong>den</strong> Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur<br />
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen,<br />
Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn, Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 -<br />
15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis<br />
14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-<br />
323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />
Zur Beilegung von Streitigkeiten können private Verbraucher ein Schlichtungsverfahren<br />
bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />
dafür ist, dass der Verbraucherservice der <strong>Stadtwerke</strong> angerufen wurde und keine<br />
beidseitig <strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>stellende Lösung gefun<strong>den</strong> wurde. Schlichtungsstelle<br />
Energie e. V. , Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 / 27 57 240 – 0,<br />
Telefax: 030 / 27 57 240 – 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de,<br />
www.schlichtungsstelle-energie.de<br />
15. Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />
14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>den</strong> in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)<br />
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehren<strong>den</strong><br />
Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />
und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß<br />
Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung<br />
unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3<br />
EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />
des Widerrufs. Der Widerruf ist <strong>zu</strong> richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
GmbH, Schorndorfer Straße 67, 71332 <strong>Waiblingen</strong>, Fax 07151 131-202, E-<br />
Mail: online-service@stwwn.de.<br />
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />
empfangenen Leistungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>gewähren und ggf. gezogenen<br />
Nut<strong>zu</strong>ngen (z. B. Zinsen) heraus<strong>zu</strong>geben. Können Sie uns die empfangenen<br />
Leistungen sowie Nut<strong>zu</strong>ngen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise<br />
nicht oder nur im verschlechterten Zustand <strong>zu</strong>rückgewähren bzw. herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zu</strong>r<br />
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerruferklärung, für<br />
uns mit deren Empfang.<br />
Ihre <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH<br />
Hinweise gemäß § 4 EDL-G<br />
Energieeffizienz und Energieeinsparung:<br />
Informationen <strong>zu</strong> Anbietern von wirksamen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeffizienzverbesserung<br />
und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten fin<strong>den</strong> Sie auf einer bei der<br />
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />
www.bfee-online.de.<br />
Informationen <strong>zu</strong> Maßnahmen <strong>zu</strong>r Steigerung der Energieeffizienz und der<br />
Energieeinsparung mit Vergleichswerten <strong>zu</strong>m Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten<br />
<strong>zu</strong> Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen<br />
erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.ganz-einfach-energiesparen.de
<strong>Allgemeine</strong> Bedingungen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des<br />
Online-Service-Bereiches der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH<br />
(„<strong>Allgemeine</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen“)<br />
Stand: 14.06.2010<br />
1. Geltungsbereich, Änderungen<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> stellen ihren Kun<strong>den</strong> im Internet unter www.meinstadtwerk.de/waiblingen<br />
einen Online-Service-Bereich <strong>zu</strong>r Verfügung. Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />
für die Nut<strong>zu</strong>ng dieses Online-Service-Bereiches ist eine einmalige<br />
Registrierung, mit welcher der Kunde diese <strong>Allgemeine</strong>n Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen<br />
anerkennt. Registrierung und Nut<strong>zu</strong>ng der angebotenen Online-Services sind<br />
für <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> kostenlos. Nach Erhalt der Zugangsdaten stehen folgende Online-Services<br />
<strong>zu</strong>r Verfügung:<br />
Adressverwaltung, Ändern der Bankverbindung, Bereitstellung von Rechnungen,<br />
Zählerstandsmitteilung, Einsicht des Kun<strong>den</strong>kontos, Abschlagsübersicht,<br />
Ab-/Ummeldung, Erteilung der Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt diese <strong>Allgemeine</strong>n Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen<br />
<strong>zu</strong> ändern. Über beabsichtigte Änderungen wer<strong>den</strong> die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> per E-Mail rechtzeitig informieren.<br />
2. Registrierungs- und Nut<strong>zu</strong>ngsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
2.1 Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine erfolgreiche Registrierung im Online-Service-Bereich ist<br />
ein bestehender Energie- bzw. Wasserliefervertrag mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong>.<br />
Der Kunde kann sich unter Angabe seiner Kun<strong>den</strong>nummer, Name, Geburtsdatum<br />
und E-Mail-Adresse einmalig für die Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-<br />
Bereiches registrieren.<br />
Sind einem Kun<strong>den</strong> aus abrechnungstechnischen Grün<strong>den</strong> mehrere Kun<strong>den</strong>nummern<br />
<strong>zu</strong>geordnet, können unter Umstän<strong>den</strong> weitere Registrierungen erforderlich<br />
sein, um die Daten <strong>zu</strong> <strong>den</strong> weiteren Kun<strong>den</strong>nummern einsehen <strong>zu</strong> können.<br />
Dies ist jedoch nicht zwingend und abhängig vom Einzelfall.<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> behalten sich vor, <strong>den</strong> brieflichen Versand von<br />
Rechnungen und weiteren Korrespon<strong>den</strong>zen an registrierte Kun<strong>den</strong> auf <strong>den</strong><br />
elektronischen Versand um<strong>zu</strong>stellen. Hierüber wer<strong>den</strong> die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
<strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> jedoch rechtzeitig vorher informieren.<br />
2.2 Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-Bereiches ist ein Internet-<br />
Zugang sowie ein E-Mail-Account, an das die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> die Korrespon<strong>den</strong>z<br />
sen<strong>den</strong> können.<br />
3. Sicherheit<br />
3.1 Die vom Kun<strong>den</strong> im Registrierungsbereich eingegebenen Daten und der spätere<br />
Zugriff des Kun<strong>den</strong> auf diese Daten erfolgt ausschließlich über eine gesicherte<br />
Datenverbindung mit SSL-Verschlüsselung. Die Schlüssellänge beträgt 256<br />
Bit.<br />
3.2 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> teilen dem Kun<strong>den</strong> nach erfolgreicher Registrierung<br />
seine Zugangsdaten brieflich mit. Die Zugangsdaten bestehen aus einem Benutzernamen<br />
und einem <strong>zu</strong>fällig generierten Passwort. Dieses Passwort ist<br />
vom Kun<strong>den</strong> umgehend nach Erhalt im Online-Service-Bereich <strong>zu</strong> ändern und<br />
sollte möglichst aus nicht ableitbaren Ziffern und Buchstaben bestehen. Sollte<br />
der Kunde dem nicht nachkommen und sein Passwort nicht unmittelbar nach<br />
der ersten Registrierung ändern, haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> für etwaige<br />
Nachteile und Schä<strong>den</strong> des Kun<strong>den</strong>, die hieraus resultieren können, nicht, es<br />
sei <strong>den</strong>n der Kunde weist im Einzelfall nach, dass der Scha<strong>den</strong> hierauf nicht <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen<br />
ist.<br />
3.3 Das Login des Kun<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Online-Service-Bereich ist ausschließlich mit <strong>den</strong><br />
Zugangsdaten möglich. Das Passwort sollte vom Kun<strong>den</strong> auch nach der ersten<br />
Änderung <strong>zu</strong>r eigenen Sicherheit regelmäßig geändert wer<strong>den</strong>. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> weder per E-Mail noch in sonst einer Form<br />
nach <strong>den</strong> Zugangsdaten fragen. Sollte der Kunde eine dahingehende E-Mail<br />
erhalten, ist der Kunde angehalten, keinesfalls seine Zugangsdaten weiter<strong>zu</strong>geben<br />
und die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong> seiner eigenen Sicherheit hierüber <strong>zu</strong><br />
informieren. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> haften nicht für etwaigen Scha<strong>den</strong>, der<br />
dem Kun<strong>den</strong> daraus entsteht, dass er auf eine solche E-Mail hin seine Zugangsdaten<br />
weitergegeben hat.<br />
4. Sorgfaltspflichten des Kun<strong>den</strong><br />
4.1 Der Kunde, der <strong>den</strong> Online-Service-Bereich nutzen möchte, verpflichtet sich bei<br />
der Verwaltung seiner Daten wahrheitsgemäße Angaben vor<strong>zu</strong>nehmen. Dies<br />
gilt insbesondere bei der Angabe und Pflege einer gültigen, empfangsbereiten<br />
E-Mail-Adresse.<br />
4.2 Die Einstellungen der vom Kun<strong>den</strong> genutzten Internet-Browser (z.B. Internet<br />
Explorer, Mozilla Firefox, etc.) bzw. Schutzprogramme (z.B. Firewall, Antivirenschutzprogramm,<br />
etc.) sind dahingehend <strong>zu</strong> überprüfen bzw. <strong>zu</strong> konfigurieren,<br />
dass die Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-Bereiches nicht beeinträchtigt wird.<br />
4.3 Die Zugangsdaten des Kun<strong>den</strong> sind geheim <strong>zu</strong> halten und dürfen nicht an Dritte<br />
weitergegeben wer<strong>den</strong>, um vor Missbrauch <strong>zu</strong> schützen. Das Passwort kann<br />
und sollte nach Maßgabe vorstehender Ziffer 3.3 vom Kun<strong>den</strong> auch nach der<br />
erstmaligen Änderung im Anschluss an die Registrierung im Online-Service-<br />
Bereich regelmäßig geändert wer<strong>den</strong>. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> haften nicht<br />
für Schä<strong>den</strong> des Nutzers, die aus einer Weitergabe der Zugangsdaten des<br />
Kun<strong>den</strong> an Dritte resultieren, die mit dem Kun<strong>den</strong> und/oder dem Vertragsverhältnis<br />
des Kun<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> in keinerlei Verbindung<br />
oder Beziehung stehen oder von dem Be<strong>zu</strong>gsvertrag als Mitglied des Haushaltes<br />
des Kun<strong>den</strong> profitieren, wie insbesondere Ehe- oder Lebenspartner oder<br />
sonstige Familienangehörige, die mit dem Kun<strong>den</strong> in seinem Haushalt leben.<br />
4.4 Wenn und soweit der Kunde <strong>den</strong> Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten<br />
einem nichtberechtigten Dritten <strong>zu</strong>r Kenntnis gelangt sind oder <strong>zu</strong>r Kenntnis gelangt<br />
sein könnten, ist er verpflichtet, seinen Zugang <strong>zu</strong>m Online-Service-<br />
Bereich unverzüglich sperren <strong>zu</strong> lassen.<br />
4.5 Der Kunde hat <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> Änderungen der von ihm angegebenen<br />
E-Mail-Adresse unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
5. Deaktivierung des Zugangs<br />
Eine Deaktivierung des Zugangs des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> dem Online-Service-Bereich<br />
findet in folgen<strong>den</strong> drei Fällen statt:<br />
5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, <strong>den</strong> Zugang des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m<br />
Online-Service-Bereich <strong>zu</strong> deaktivieren, wenn der bestehende Energie- bzw.<br />
Wasserliefervertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wird (z.B. durch<br />
Lieferantenwechsel, Um<strong>zu</strong>g, etc.). Die Deaktivierung erfolgt vier Wochen nach<br />
Bereitstellung der Endabrechnung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,<br />
wenn und soweit noch nicht geschehen bis <strong>zu</strong>r endgültigen Deaktivierung sämtliche<br />
Abrechnungen und/oder sonstige Korrespon<strong>den</strong>z mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n<br />
<strong>Waiblingen</strong> so <strong>zu</strong> archivieren, dass sie für ihn auch nach Deaktivierung, sofern<br />
erforderlich, noch <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Nach Deaktivierung ist ein Zugriff des<br />
Kun<strong>den</strong> hierauf nicht mehr möglich.<br />
5.2 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> behalten sich vor, bei unsachgemäßer Nut<strong>zu</strong>ng des<br />
Online-Service-Bereiches oder mehrfacher (4-maliger) aufeinander folgender<br />
Eingabe des falschen Passwortes <strong>den</strong> Zugang des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> deaktivieren.<br />
Unsachgemäße Nut<strong>zu</strong>ng liegt z.B. vor, wenn der Kunde vorsätzlich falsche Eingaben<br />
(z.B. bei Zählerstand, Bankverbindung, etc.) tätigt.<br />
5.3 Auf Wunsch des Kun<strong>den</strong> in Textform wird der Zugang <strong>zu</strong>m Online-Service-<br />
Bereich deaktiviert.<br />
6. Datenschutz<br />
Die Erhebung, Verarbeitung und Nut<strong>zu</strong>ng der personenbezogener Daten des<br />
Kun<strong>den</strong> im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-Bereiches erfolgt ausschließlich<br />
<strong>zu</strong>m Zwecke der Vertragsabwicklung und <strong>zu</strong>r Wahrung berechtigter<br />
eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung des<br />
Kun<strong>den</strong> durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>. Eine Weitergabe der personenbezogenen<br />
Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies <strong>zu</strong>r Abwicklung und Durchführung<br />
des Vertragsverhältnisses des Kun<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> erforderlich<br />
ist. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des<br />
Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg wer<strong>den</strong> beachtet. Die Datenschutzerklärung kann<br />
unter www.mein-stadtwerk.de/waiblingen eingesehen wer<strong>den</strong>.<br />
7. Haftung<br />
7.1 Eine Haftung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> für Schä<strong>den</strong>, die aus der missbräuchlichen<br />
Nut<strong>zu</strong>ng bzw. der fehlerhaften Eingabe der Daten im Online-Service-<br />
Bereich resultieren, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für die von ihm gemachten<br />
Angaben verantwortlich.<br />
7.2 Im Übrigen haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wie folgt:<br />
7.2.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> haften für Schä<strong>den</strong>, die von ihr oder ihren gesetzlichen<br />
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht<br />
wer<strong>den</strong>, der Höhe nach unbegrenzt.<br />
7.2.2 Für Schä<strong>den</strong> aus der Verlet<strong>zu</strong>ng von Leben, Körper oder Gesundheit haften<br />
die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> auch bei eigener, leicht fahrlässiger Pflichtverlet<strong>zu</strong>ng<br />
oder der ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe<br />
nach unbegrenzt.<br />
7.2.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverlet<strong>zu</strong>ngen haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />
für Schä<strong>den</strong> aus der Verlet<strong>zu</strong>ng von wesentlichen Vertragspflichten, ohne die<br />
die Erreichung des Vertragszweckes nicht möglich ist, und auf deren Einhaltung<br />
der Kunde regelmäßig vertraut, der Höhe nach begrenzt auf <strong>den</strong> vertragstypischer<br />
Weise vorhersehbaren Scha<strong>den</strong>. Dies gilt entsprechend für die<br />
fahrlässige Verlet<strong>zu</strong>ng von wesentlichen Vertragspflichten der gesetzlichen<br />
Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.<br />
7.3.4 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Waiblingen</strong> nicht für mittelbare Schä<strong>den</strong>, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen<br />
Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.<br />
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />
8.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong><br />
findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung<br />
unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<br />
8.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem<br />
Vertragsverhältnis zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> ist<br />
der Sitz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des<br />
HGB ist.<br />
9. Sonstiges<br />
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen unwirksam sein oder<br />
wer<strong>den</strong>, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.<br />
9.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen<br />
Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt, wenn der Kunde Kaufmann<br />
im Sinne des HGB ist.