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Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den ... - Stadtwerke Waiblingen

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Online-Produkten<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern<br />

im Niederspannungsnetz mit elektrischer Energie.<br />

Stand: 01.06.2012<br />

1. Vertragsabschluss, Lieferbeginn<br />

1.1 Die Beauftragung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> erfolgt ausschließlich im Internet<br />

über www.stadtwerke-waiblingen.de. Der Kunde verpflichtet sich <strong>zu</strong>r Angabe und<br />

Pflege einer gültigen, empfangsbereiten E-Mail-Adresse.<br />

Vertragspartner des Kun<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH<br />

Schorndorfer Straße 67<br />

71332 <strong>Waiblingen</strong><br />

Geschäftsführer: Volker Eckert<br />

1.2 Der Kunde gibt im Internet auf der Seite www.stadtwerke-waiblingen.de mit<br />

Absendung des vollständig ausgefüllten Formulars ein Angebot auf Abschluss<br />

eines Vertrages mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> über die Lieferung von Strom<br />

ab. Nach Eingang dieses Formulars bei <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> erhält der<br />

Kunde <strong>zu</strong>nächst eine elektronische Bestätigung über <strong>den</strong> Eingang seiner Bestellung,<br />

in der die vom Kun<strong>den</strong> eingegebenen Daten nochmals aufgeführt sind.<br />

Diese elektronische Bestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung im Sinne der<br />

Annahme des Angebotes des Kun<strong>den</strong>. Mit dieser kommen die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

ausschließlich ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 312g Abs. 1 S. 1<br />

Nr. 3 BGB nach. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n<br />

<strong>Waiblingen</strong> kommt erst mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung<br />

an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong>stande. In dieser Auftragsbestätigung wird dem Kun<strong>den</strong> auch<br />

erst seine Kun<strong>den</strong>nummer und der Lieferbeginn mitgeteilt. Der Lieferbeginn<br />

hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung<br />

des bisherigen Liefervertrages, Anmeldungsbestätigung des örtlichen<br />

Netzbetreibers etc.) erfolgt sind.<br />

1.3 Liegt der nächstmögliche Lieferbeginn mehr als sechs Monate nach dem Zeitpunkt<br />

der Beauftragung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong>, sind sowohl<br />

der Kunde als auch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> unbeschadet des dem Kun<strong>den</strong><br />

<strong>zu</strong>stehen<strong>den</strong> Widerrufsrechtes berechtigt, von dem Vertragsverhältnis per<br />

E-Mail <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten. Eine Rückabwicklung erfolgt in diesem Fall nicht. Ebenso<br />

wenig ist der Kunde in diesem Fall <strong>zu</strong>m Wertersatz verpflichtet.<br />

1.4 Besteht zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> bereits ein<br />

Stromliefervertrag für dieselbe Entnahmestelle, wird der bestehende Vertrag<br />

durch <strong>den</strong> neuen ersetzt. Der Lieferbeginn ist frühestens der Monatserste des<br />

Folgemonats und wird per Auftragsbestätigung mitgeteilt.<br />

1.5 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, eine Bonitätsauskunft über <strong>den</strong><br />

Kun<strong>den</strong> ein<strong>zu</strong>holen. Zu diesem Zweck übermitteln die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kun<strong>den</strong> an die Creditreform Boniversum<br />

GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss oder an die SCHUFA Holding AG,<br />

Kormoranweg 5, 65201 Wiesba<strong>den</strong>. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale,<br />

insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft der oben genannten Gesellschaften<br />

<strong>zu</strong> Merkmalen der Bonität des Kun<strong>den</strong> können die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong> Auftrag des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong>r Energielieferung ablehnen.<br />

2. Vertragsabwicklung<br />

2.1 Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Nut<strong>zu</strong>ng der Online-Produkte ist die Registrierung des<br />

Kun<strong>den</strong> im Online-Service-Bereich der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> über<br />

www.stadtwerke-waiblingen.de. Mit Vertragsabschluss eines Online-Produktes<br />

nach Ziffer 1.2 wird der Kunde automatisch für <strong>den</strong> Online-Service-Bereich der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> registriert. Die „<strong>Allgemeine</strong>n Bedingungen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng<br />

des Online-Service-Bereiches der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH“ sind Bestandteil<br />

dieses Vertrages. Der Kunde erhält seine Zugangsdaten für <strong>den</strong> Online-<br />

Service-Bereich mit der Auftragsbestätigung nach Ziffer 1.2 bzw. 1.4.<br />

2.2 Der Kunde verpflichtet sich folgende Daten ausschließlich über <strong>den</strong> Online-<br />

Service-Bereich der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong> verwalten bzw. mit<strong>zu</strong>teilen: Adresse;<br />

Bankverbindung; Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung; Zählerstandsmitteilung; Ein<strong>zu</strong>gs-,<br />

Aus<strong>zu</strong>gs-, Um<strong>zu</strong>gsmeldung.<br />

2.3 Rechnungen wer<strong>den</strong> im Online-Service-Bereich der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong>m<br />

Abruf durch <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> bereitgestellt. Der Kunde wird per E-Mail benachrichtigt,<br />

sobald eine neue Rechnung bereitgestellt wurde. Ein postalischer Versand der<br />

Rechnung erfolgt nicht.<br />

2.4 Die Kommunikation zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong><br />

erfolgt grundsätzlich per E-Mail, bzw. über <strong>den</strong> Online-Service-Bereich und das<br />

Kontaktformular.<br />

3. Laufzeit, Kündigung<br />

3.1 Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich<br />

anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einem<br />

der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit<br />

in Textform gekündigt wird.<br />

3.2 Bei zweimaligem Zahlungsver<strong>zu</strong>g sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> berechtigt,<br />

<strong>den</strong> Vertrag mit einer Frist von vier Wochen <strong>zu</strong>m Ende eines Kalendermonats<br />

<strong>zu</strong> kündigen.<br />

3.3 Im Falle des Um<strong>zu</strong>gs gilt Ziffer 12.1 dieser Bedingungen.<br />

4. Preise, Preisanpassung<br />

4.1 Der Strompreis setzt sich aus dem Verbrauchs- und Grundpreis <strong>zu</strong>sammen. In<br />

<strong>den</strong> Preisen sind u. a. die Umsatzsteuer, die Stromsteuer (Regelsatz), die Entgelte<br />

für Netznut<strong>zu</strong>ng, Messung und Messstellenbetrieb, die Abrechnung, Konzessionsabgaben,<br />

sowie die Mehrbelastungen aus <strong>den</strong> Verpflichtungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes<br />

(KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) enthalten. Zum Zeitpunkt<br />

des Vertragsabschlusses gelten die unter www.stadtwerke-waiblingen.de<br />

veröffentlichten Preise des jeweiligen Online-Produktes.<br />

4.2 Ist keine Preisgarantie vereinbart, oder ist deren Zeitraum abgelaufen, wer<strong>den</strong><br />

Änderungen der Preise jeweils <strong>zu</strong>m Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntmachung<br />

wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten<br />

Änderung erfolgen muss. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind verpflichtet, <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine Mitteilung<br />

per E-Mail an <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> versen<strong>den</strong> und die Änderungen auf ihrer<br />

Internetseite <strong>zu</strong> veröffentlichen. Im Falle einer Änderung der Preise hat der<br />

Kunde das Recht, <strong>den</strong> Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist <strong>zu</strong>m<br />

Zeitpunkt des Wirksamwer<strong>den</strong>s der Änderung <strong>zu</strong> kündigen. Änderungen<br />

der Preise wer<strong>den</strong> gegenüber demjenigen Kun<strong>den</strong> nicht wirksam, der bei<br />

einer Kündigung des Vertrages mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> die Einleitung<br />

eines Wechsels des Versorgers durch entsprechen<strong>den</strong> Vertragsschluss<br />

innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.<br />

4.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, künftige Änderungen der Umsatzsteuer<br />

und/oder der Stromsteuer <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Wirksamwer<strong>den</strong>s an <strong>den</strong><br />

Kun<strong>den</strong> weiter<strong>zu</strong>geben. Dies gilt auch sofern eine Preisgarantie vereinbart wurde.<br />

Eine Gewinnsteigerung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> ist mit der Preisanpassung<br />

nicht verbun<strong>den</strong>. Sofern die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> insgesamt keine höheren<br />

Kosten <strong>zu</strong> tragen haben, als dies bei Abschluss des Stromliefervertrages der<br />

Fall war, erfolgt keine Preisanpassung aufgrund der Änderung der Umsatzsteuer<br />

und/oder Stromsteuer. Bei Senkung der vorgenannten Steuern sind die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong>r entsprechen<strong>den</strong> Minderung verpflichtet. Die Anpassung<br />

der genannten Steuern erfolgt ohne Ankündigung und berechtigt nicht <strong>zu</strong>r Kündigung.<br />

Das or<strong>den</strong>tliche Kündigungsrecht gemäß Ziffer 3.1 bleibt unberührt. Die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> über die angepassten Preise mit der<br />

Jahresrechnung informieren.<br />

4.4 Ziffer 4.3 gilt auch, soweit künftig weitere Energiesteuern, sonstige die Beschaffung,<br />

Erzeugung, Übertragung, Netznut<strong>zu</strong>ng oder <strong>den</strong> Verbrauch von elektrischer<br />

Energie belastende Steuern und/oder Abgaben und/oder Belastungen,<br />

auch solche im Zusammenhang mit CO2-Emissionshandel wirksam wer<strong>den</strong> bzw.<br />

bestehende Steuern und Abgaben teilweise oder vollumfänglich aufgehoben<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

5. Ablesung<br />

5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, <strong>zu</strong>m Zwecke der Abrechnung die<br />

Ablesedaten <strong>zu</strong> verwen<strong>den</strong>, die sie vom örtlichen Netzbetreiber oder von einem<br />

die Messung durchführen<strong>den</strong> Dritten erhalten haben.<br />

5.2 Der Kunde verpflichtet sich auf Verlangen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong><br />

Zählerstand über <strong>den</strong> Online-Service-Bereich mit<strong>zu</strong>teilen. Wenn der Kunde die<br />

verlangte Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, dürfen die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong> Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem<br />

Neukun<strong>den</strong> nach dem Verbrauch vergleichbarer Kun<strong>den</strong> unter angemessener<br />

Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Der örtliche Netzbetreiber<br />

oder dessen Beauftragter kann <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> ebenfalls bitten, <strong>den</strong> Zählerstand<br />

ab<strong>zu</strong>lesen.<br />

6. Abrechnung, Zahlung, Ver<strong>zu</strong>g<br />

6.1 Der Stromverbrauch des Kun<strong>den</strong> wird in der Regel einmal jährlich festgestellt<br />

und abgerechnet. Auf Wunsch des Kun<strong>den</strong> kann die Rechnungsstellung monatlich,<br />

vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen. Jede <strong>zu</strong>sätzliche unterjährige Abrechnung<br />

wird dem Kun<strong>den</strong> in Höhe der in strukturell vergleichbaren Fällen entstehen<strong>den</strong><br />

Kosten pauschal berechnet, es sei <strong>den</strong>n, die Verbrauchswerte wer<strong>den</strong><br />

über ein Messsystem im Sinne des § 21 d Abs. 1 EnWG (Smart Meter) ausgelesen.<br />

In der Zwischenzeit sind monatliche Abschlagszahlungen <strong>zu</strong> leisten, die<br />

entsprechend dem Verbrauch im <strong>zu</strong>letzt abgerechneten Zeitraum oder nach dem<br />

durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kun<strong>den</strong> errechnet wer<strong>den</strong>. Die Abschlagszahlungen<br />

wer<strong>den</strong> in der Verbrauchsabrechnung verrechnet. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, <strong>den</strong> Stromverbrauch auch in kürzeren Zeitabstän<strong>den</strong><br />

ab<strong>zu</strong>rechnen. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger<br />

als zwölf Monate ist, wird der Grundpreis zeitanteilig in Rechnung gestellt.<br />

6.2 Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen<br />

Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet;<br />

jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der<br />

maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Entsprechendes<br />

gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Steuer- und<br />

Abgabensätze. Die nach einer Preisänderung anfallen<strong>den</strong> Abschläge können<br />

entsprechend angepasst wer<strong>den</strong>.<br />

6.3 Rechnungen und Abschläge wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong> dem von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

angegebenen Zeitpunkt, frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung,<br />

fällig.<br />

6.4 Während der gesamten Vertragslaufzeit liegt <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong><br />

vor<strong>zu</strong>gsweise eine gültige Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung vor, die der Kunde mit Zustimmung<br />

<strong>zu</strong> diesem Vertrag erteilt. Alternativ kann der Kunde Abschlags- und<br />

Rechnungsbeträge unter Angabe der Kun<strong>den</strong>-/Verbrauchsstellennummer auf eine<br />

der Bankverbindungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> überweisen.<br />

6.5 Bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g des Kun<strong>den</strong> können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, wenn sie<br />

erneut <strong>zu</strong>r Zahlung auffordern oder <strong>den</strong> Betrag durch einen Beauftragten einziehen<br />

lassen, die dadurch entstehen<strong>den</strong> Kosten für strukturell vergleichbare Fälle<br />

pauschal berechnen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar<br />

sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kun<strong>den</strong> ist die Berechnungsgrundlage<br />

nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

6.6 Der Kunde kann gegen Ansprüche der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.<br />

7. Vollmacht<br />

7.1 Sollte ein Stromliefervertrag bei einem anderen Stromlieferanten bestehen, so<br />

beauftragt der Kunde die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, diesen Stromliefervertrag vertrags-<br />

und fristgemäß <strong>zu</strong> kündigen.<br />

7.2 Der Kunde beauftragt die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, sämtliche Daten mit dem<br />

jeweiligen Lieferanten und dem örtlichen Netzbetreiber aus<strong>zu</strong>tauschen, die für<br />

die Aufnahme der Stromlieferung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> erforderlich<br />

sind.<br />

8. Mitteilungspflichten, Änderungen des Vertrages und der Bedingungen<br />

8.1 Änderungen des Namens sowie der unter Ziffer 2.2 genannten Daten sind vom<br />

Kun<strong>den</strong> unverzüglich über <strong>den</strong> Online-Service-Bereich mit<strong>zu</strong>teilen. Dies gilt insbesondere<br />

bei Änderung der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse.


<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Online-Produkten<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH für die Belieferung von Letztverbrauchern<br />

im Niederspannungsnetz mit elektrischer Energie.<br />

Stand: 01.06.2012<br />

8.2 Die Regelungen dieses Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf <strong>den</strong><br />

aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z. B. dem Energiewirtschaftsgesetz<br />

(EnWG) und der „Verordnung über <strong>Allgemeine</strong> Bedingungen<br />

für die Grundversorgung von Haushaltskun<strong>den</strong> und die Ersatzversorgung<br />

mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV) sowie auf der aktuellen<br />

einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und <strong>den</strong> aktuellen<br />

Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich die in Satz 1 genannten<br />

Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft<br />

oder eine Fortset<strong>zu</strong>ng des Vertrages für die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> un<strong>zu</strong>mutbar<br />

wer<strong>den</strong>, sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> berechtigt, <strong>den</strong> Vertrag und diese<br />

Bedingungen (mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten) entsprechend an<strong>zu</strong>passen.<br />

8.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> dem Kun<strong>den</strong> Anpassungen nach Ziffer 8.2<br />

mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwer<strong>den</strong> per E-Mail mitteilen.<br />

Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstan<strong>den</strong>, hat er<br />

das Recht, <strong>den</strong> Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist <strong>zu</strong>m Zeitpunkt<br />

des Wirksamwer<strong>den</strong>s der Änderung <strong>zu</strong> kündigen. Macht der Kunde<br />

von diesem Recht kein Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese<br />

Folgen wird der Kunde von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> bei Bekanntgabe gesondert<br />

hingewiesen.<br />

9. Haftung<br />

Für die Haftung bei Versorgungsstörungen (Unterbrechung der Stromversorgung<br />

oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung) gilt die Haftungsregelung<br />

der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) entsprechend<br />

§ 18 NAV. Haftungsansprüche sind gegenüber dem Netzbetreiber<br />

vor<strong>zu</strong>bringen.<br />

10. Sonstige Bestimmungen<br />

Sofern in diesem Sondervertrag nichts anderes geregelt ist, gelten im übrigen<br />

wie bisher die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV), die Niederspannungsanschlussverordnung<br />

(NAV) und die Ergänzen<strong>den</strong> Bedingungen der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> unverändert.<br />

11. Datenschutz<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen des Bundes und des Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg. Personenbezogene<br />

Daten des Kun<strong>den</strong>, wie Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer,<br />

Geburtsdatum und E-Mail-Adresse wer<strong>den</strong> von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> nur<br />

<strong>zu</strong>r Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Kun<strong>den</strong><br />

erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn<br />

dies <strong>zu</strong>r Durchführung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich<br />

ist, und im Übrigen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kun<strong>den</strong>.<br />

12. Um<strong>zu</strong>g, Übertragung des Vertrages<br />

12.1 Bei einem Um<strong>zu</strong>g kann der Kunde <strong>den</strong> Vertrag mit einer Frist von zwei<br />

Wochen <strong>zu</strong>m Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Belieferung der<br />

neuen Verbrauchsstelle des Kun<strong>den</strong> durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> erfordert<br />

<strong>den</strong> Abschluss eines neuen Liefervertrages.<br />

12.2 Unterbleibt die Mitteilung des Kun<strong>den</strong> nach Ziffer 12.1 aus Grün<strong>den</strong>, die dieser<br />

<strong>zu</strong> vertreten hat, und wird <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> die Tatsache des Um<strong>zu</strong>gs<br />

auch sonst nicht bekannt, ist der Kunde verpflichtet, weitere Entnahmen an seiner<br />

bisherigen Verbrauchsstelle, für die die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> gegenüber<br />

dem örtlichen Netzbetreiber einstehen muss und für die sie von keinem anderen<br />

Kun<strong>den</strong> eine Vergütung verlangen, nach <strong>den</strong> Preisen dieses Vertrages <strong>zu</strong> vergüten.<br />

Die Pflicht der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong>r unverzüglichen Abmeldung der<br />

bisherigen Verbrauchsstelle bleibt unberührt.<br />

12.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten <strong>zu</strong> übertragen. Die Übertragung wird<br />

erst wirksam, wenn der Kunde <strong>zu</strong>stimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn<br />

der Kunde nicht innerhalb von acht Wochen nach der schriftlichen Mitteilung<br />

über die Übertragung der Rechte und Pflichten schriftlich widerspricht. Auf diese<br />

Folgen wird der Kunde von <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> in der Mitteilung gesondert<br />

hingewiesen.<br />

12.4 Der Zustimmung des Kun<strong>den</strong> bedarf es nicht, soweit es sich um eine Übertragung<br />

der Rechte und Pflichten auf einen Dritten im Rahmen einer rechtlichen<br />

Entflechtung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> nach § 7 EnWG handelt.<br />

13. Lieferantenwechsel, Wartungsdienste, Tarifinformationen<br />

13.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> einen möglichen Lieferantenwechsel zügig<br />

und unentgeltlich ermöglichen.<br />

13.2 Aktuelle Informationen <strong>zu</strong> Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen<br />

Netzbetreiber erhältlich.<br />

13.3 Informationen über aktuelle Produkte und Tarife der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

erhält der Kunde im Internet unter www.stadtwerke-waiblingen.de.<br />

14. Fragen oder Beschwer<strong>den</strong> im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung<br />

können an unseren Verbraucherservice per Kontaktformular im Online-Service-<br />

Bereich, per E-Mail (online-service@stwwn.de) oder per Post (<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

GmbH, Postfach 17 47, 71307 <strong>Waiblingen</strong>) gerichtet wer<strong>den</strong>.<br />

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für <strong>den</strong> Bereich Elektrizität<br />

und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als<br />

Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität<br />

und Gas <strong>zu</strong>r Verfügung und ist unter folgen<strong>den</strong> Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur<br />

für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen,<br />

Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn, Telefon: Mo.-Fr. von 09:00 -<br />

15:00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 – Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis<br />

14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-<br />

323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de<br />

Zur Beilegung von Streitigkeiten können private Verbraucher ein Schlichtungsverfahren<br />

bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

dafür ist, dass der Verbraucherservice der <strong>Stadtwerke</strong> angerufen wurde und keine<br />

beidseitig <strong>zu</strong>frie<strong>den</strong>stellende Lösung gefun<strong>den</strong> wurde. Schlichtungsstelle<br />

Energie e. V. , Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 / 27 57 240 – 0,<br />

Telefax: 030 / 27 57 240 – 69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de,<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de<br />

15. Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von<br />

14 Tagen ohne Angabe von Grün<strong>den</strong> in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch<br />

nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehren<strong>den</strong><br />

Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung)<br />

und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß<br />

Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung<br />

unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Artikel 246 § 3<br />

EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Widerrufs. Der Widerruf ist <strong>zu</strong> richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

GmbH, Schorndorfer Straße 67, 71332 <strong>Waiblingen</strong>, Fax 07151 131-202, E-<br />

Mail: online-service@stwwn.de.<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />

empfangenen Leistungen <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>gewähren und ggf. gezogenen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen (z. B. Zinsen) heraus<strong>zu</strong>geben. Können Sie uns die empfangenen<br />

Leistungen sowie Nut<strong>zu</strong>ngen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise<br />

nicht oder nur im verschlechterten Zustand <strong>zu</strong>rückgewähren bzw. herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen <strong>zu</strong>r<br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerruferklärung, für<br />

uns mit deren Empfang.<br />

Ihre <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH<br />

Hinweise gemäß § 4 EDL-G<br />

Energieeffizienz und Energieeinsparung:<br />

Informationen <strong>zu</strong> Anbietern von wirksamen Maßnahmen <strong>zu</strong>r Energieeffizienzverbesserung<br />

und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten fin<strong>den</strong> Sie auf einer bei der<br />

Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter<br />

www.bfee-online.de.<br />

Informationen <strong>zu</strong> Maßnahmen <strong>zu</strong>r Steigerung der Energieeffizienz und der<br />

Energieeinsparung mit Vergleichswerten <strong>zu</strong>m Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten<br />

<strong>zu</strong> Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen<br />

erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.ganz-einfach-energiesparen.de


<strong>Allgemeine</strong> Bedingungen <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des<br />

Online-Service-Bereiches der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> GmbH<br />

(„<strong>Allgemeine</strong> Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen“)<br />

Stand: 14.06.2010<br />

1. Geltungsbereich, Änderungen<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> stellen ihren Kun<strong>den</strong> im Internet unter www.meinstadtwerk.de/waiblingen<br />

einen Online-Service-Bereich <strong>zu</strong>r Verfügung. Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

für die Nut<strong>zu</strong>ng dieses Online-Service-Bereiches ist eine einmalige<br />

Registrierung, mit welcher der Kunde diese <strong>Allgemeine</strong>n Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen<br />

anerkennt. Registrierung und Nut<strong>zu</strong>ng der angebotenen Online-Services sind<br />

für <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> kostenlos. Nach Erhalt der Zugangsdaten stehen folgende Online-Services<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung:<br />

Adressverwaltung, Ändern der Bankverbindung, Bereitstellung von Rechnungen,<br />

Zählerstandsmitteilung, Einsicht des Kun<strong>den</strong>kontos, Abschlagsübersicht,<br />

Ab-/Ummeldung, Erteilung der Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt diese <strong>Allgemeine</strong>n Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen<br />

<strong>zu</strong> ändern. Über beabsichtigte Änderungen wer<strong>den</strong> die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> per E-Mail rechtzeitig informieren.<br />

2. Registrierungs- und Nut<strong>zu</strong>ngsvorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

2.1 Vorausset<strong>zu</strong>ng für eine erfolgreiche Registrierung im Online-Service-Bereich ist<br />

ein bestehender Energie- bzw. Wasserliefervertrag mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong>.<br />

Der Kunde kann sich unter Angabe seiner Kun<strong>den</strong>nummer, Name, Geburtsdatum<br />

und E-Mail-Adresse einmalig für die Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-<br />

Bereiches registrieren.<br />

Sind einem Kun<strong>den</strong> aus abrechnungstechnischen Grün<strong>den</strong> mehrere Kun<strong>den</strong>nummern<br />

<strong>zu</strong>geordnet, können unter Umstän<strong>den</strong> weitere Registrierungen erforderlich<br />

sein, um die Daten <strong>zu</strong> <strong>den</strong> weiteren Kun<strong>den</strong>nummern einsehen <strong>zu</strong> können.<br />

Dies ist jedoch nicht zwingend und abhängig vom Einzelfall.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> behalten sich vor, <strong>den</strong> brieflichen Versand von<br />

Rechnungen und weiteren Korrespon<strong>den</strong>zen an registrierte Kun<strong>den</strong> auf <strong>den</strong><br />

elektronischen Versand um<strong>zu</strong>stellen. Hierüber wer<strong>den</strong> die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

<strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> jedoch rechtzeitig vorher informieren.<br />

2.2 Vorausset<strong>zu</strong>ng für die Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-Bereiches ist ein Internet-<br />

Zugang sowie ein E-Mail-Account, an das die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> die Korrespon<strong>den</strong>z<br />

sen<strong>den</strong> können.<br />

3. Sicherheit<br />

3.1 Die vom Kun<strong>den</strong> im Registrierungsbereich eingegebenen Daten und der spätere<br />

Zugriff des Kun<strong>den</strong> auf diese Daten erfolgt ausschließlich über eine gesicherte<br />

Datenverbindung mit SSL-Verschlüsselung. Die Schlüssellänge beträgt 256<br />

Bit.<br />

3.2 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> teilen dem Kun<strong>den</strong> nach erfolgreicher Registrierung<br />

seine Zugangsdaten brieflich mit. Die Zugangsdaten bestehen aus einem Benutzernamen<br />

und einem <strong>zu</strong>fällig generierten Passwort. Dieses Passwort ist<br />

vom Kun<strong>den</strong> umgehend nach Erhalt im Online-Service-Bereich <strong>zu</strong> ändern und<br />

sollte möglichst aus nicht ableitbaren Ziffern und Buchstaben bestehen. Sollte<br />

der Kunde dem nicht nachkommen und sein Passwort nicht unmittelbar nach<br />

der ersten Registrierung ändern, haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> für etwaige<br />

Nachteile und Schä<strong>den</strong> des Kun<strong>den</strong>, die hieraus resultieren können, nicht, es<br />

sei <strong>den</strong>n der Kunde weist im Einzelfall nach, dass der Scha<strong>den</strong> hierauf nicht <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>führen<br />

ist.<br />

3.3 Das Login des Kun<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Online-Service-Bereich ist ausschließlich mit <strong>den</strong><br />

Zugangsdaten möglich. Das Passwort sollte vom Kun<strong>den</strong> auch nach der ersten<br />

Änderung <strong>zu</strong>r eigenen Sicherheit regelmäßig geändert wer<strong>den</strong>. Die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> wer<strong>den</strong> <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> weder per E-Mail noch in sonst einer Form<br />

nach <strong>den</strong> Zugangsdaten fragen. Sollte der Kunde eine dahingehende E-Mail<br />

erhalten, ist der Kunde angehalten, keinesfalls seine Zugangsdaten weiter<strong>zu</strong>geben<br />

und die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> <strong>zu</strong> seiner eigenen Sicherheit hierüber <strong>zu</strong><br />

informieren. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> haften nicht für etwaigen Scha<strong>den</strong>, der<br />

dem Kun<strong>den</strong> daraus entsteht, dass er auf eine solche E-Mail hin seine Zugangsdaten<br />

weitergegeben hat.<br />

4. Sorgfaltspflichten des Kun<strong>den</strong><br />

4.1 Der Kunde, der <strong>den</strong> Online-Service-Bereich nutzen möchte, verpflichtet sich bei<br />

der Verwaltung seiner Daten wahrheitsgemäße Angaben vor<strong>zu</strong>nehmen. Dies<br />

gilt insbesondere bei der Angabe und Pflege einer gültigen, empfangsbereiten<br />

E-Mail-Adresse.<br />

4.2 Die Einstellungen der vom Kun<strong>den</strong> genutzten Internet-Browser (z.B. Internet<br />

Explorer, Mozilla Firefox, etc.) bzw. Schutzprogramme (z.B. Firewall, Antivirenschutzprogramm,<br />

etc.) sind dahingehend <strong>zu</strong> überprüfen bzw. <strong>zu</strong> konfigurieren,<br />

dass die Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-Bereiches nicht beeinträchtigt wird.<br />

4.3 Die Zugangsdaten des Kun<strong>den</strong> sind geheim <strong>zu</strong> halten und dürfen nicht an Dritte<br />

weitergegeben wer<strong>den</strong>, um vor Missbrauch <strong>zu</strong> schützen. Das Passwort kann<br />

und sollte nach Maßgabe vorstehender Ziffer 3.3 vom Kun<strong>den</strong> auch nach der<br />

erstmaligen Änderung im Anschluss an die Registrierung im Online-Service-<br />

Bereich regelmäßig geändert wer<strong>den</strong>. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> haften nicht<br />

für Schä<strong>den</strong> des Nutzers, die aus einer Weitergabe der Zugangsdaten des<br />

Kun<strong>den</strong> an Dritte resultieren, die mit dem Kun<strong>den</strong> und/oder dem Vertragsverhältnis<br />

des Kun<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> in keinerlei Verbindung<br />

oder Beziehung stehen oder von dem Be<strong>zu</strong>gsvertrag als Mitglied des Haushaltes<br />

des Kun<strong>den</strong> profitieren, wie insbesondere Ehe- oder Lebenspartner oder<br />

sonstige Familienangehörige, die mit dem Kun<strong>den</strong> in seinem Haushalt leben.<br />

4.4 Wenn und soweit der Kunde <strong>den</strong> Verdacht hat, dass seine Zugangsdaten<br />

einem nichtberechtigten Dritten <strong>zu</strong>r Kenntnis gelangt sind oder <strong>zu</strong>r Kenntnis gelangt<br />

sein könnten, ist er verpflichtet, seinen Zugang <strong>zu</strong>m Online-Service-<br />

Bereich unverzüglich sperren <strong>zu</strong> lassen.<br />

4.5 Der Kunde hat <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> Änderungen der von ihm angegebenen<br />

E-Mail-Adresse unverzüglich mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

5. Deaktivierung des Zugangs<br />

Eine Deaktivierung des Zugangs des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> dem Online-Service-Bereich<br />

findet in folgen<strong>den</strong> drei Fällen statt:<br />

5.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> sind berechtigt, <strong>den</strong> Zugang des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m<br />

Online-Service-Bereich <strong>zu</strong> deaktivieren, wenn der bestehende Energie- bzw.<br />

Wasserliefervertrag von einem der Vertragspartner gekündigt wird (z.B. durch<br />

Lieferantenwechsel, Um<strong>zu</strong>g, etc.). Die Deaktivierung erfolgt vier Wochen nach<br />

Bereitstellung der Endabrechnung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,<br />

wenn und soweit noch nicht geschehen bis <strong>zu</strong>r endgültigen Deaktivierung sämtliche<br />

Abrechnungen und/oder sonstige Korrespon<strong>den</strong>z mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n<br />

<strong>Waiblingen</strong> so <strong>zu</strong> archivieren, dass sie für ihn auch nach Deaktivierung, sofern<br />

erforderlich, noch <strong>zu</strong>r Verfügung stehen. Nach Deaktivierung ist ein Zugriff des<br />

Kun<strong>den</strong> hierauf nicht mehr möglich.<br />

5.2 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> behalten sich vor, bei unsachgemäßer Nut<strong>zu</strong>ng des<br />

Online-Service-Bereiches oder mehrfacher (4-maliger) aufeinander folgender<br />

Eingabe des falschen Passwortes <strong>den</strong> Zugang des Kun<strong>den</strong> <strong>zu</strong> deaktivieren.<br />

Unsachgemäße Nut<strong>zu</strong>ng liegt z.B. vor, wenn der Kunde vorsätzlich falsche Eingaben<br />

(z.B. bei Zählerstand, Bankverbindung, etc.) tätigt.<br />

5.3 Auf Wunsch des Kun<strong>den</strong> in Textform wird der Zugang <strong>zu</strong>m Online-Service-<br />

Bereich deaktiviert.<br />

6. Datenschutz<br />

Die Erhebung, Verarbeitung und Nut<strong>zu</strong>ng der personenbezogener Daten des<br />

Kun<strong>den</strong> im Rahmen der Nut<strong>zu</strong>ng des Online-Service-Bereiches erfolgt ausschließlich<br />

<strong>zu</strong>m Zwecke der Vertragsabwicklung und <strong>zu</strong>r Wahrung berechtigter<br />

eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung des<br />

Kun<strong>den</strong> durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>. Eine Weitergabe der personenbezogenen<br />

Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies <strong>zu</strong>r Abwicklung und Durchführung<br />

des Vertragsverhältnisses des Kun<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> erforderlich<br />

ist. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des<br />

Landes Ba<strong>den</strong>-Württemberg wer<strong>den</strong> beachtet. Die Datenschutzerklärung kann<br />

unter www.mein-stadtwerk.de/waiblingen eingesehen wer<strong>den</strong>.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Eine Haftung der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> für Schä<strong>den</strong>, die aus der missbräuchlichen<br />

Nut<strong>zu</strong>ng bzw. der fehlerhaften Eingabe der Daten im Online-Service-<br />

Bereich resultieren, ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für die von ihm gemachten<br />

Angaben verantwortlich.<br />

7.2 Im Übrigen haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> wie folgt:<br />

7.2.1 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> haften für Schä<strong>den</strong>, die von ihr oder ihren gesetzlichen<br />

Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht<br />

wer<strong>den</strong>, der Höhe nach unbegrenzt.<br />

7.2.2 Für Schä<strong>den</strong> aus der Verlet<strong>zu</strong>ng von Leben, Körper oder Gesundheit haften<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong> auch bei eigener, leicht fahrlässiger Pflichtverlet<strong>zu</strong>ng<br />

oder der ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe<br />

nach unbegrenzt.<br />

7.2.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverlet<strong>zu</strong>ngen haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong><br />

für Schä<strong>den</strong> aus der Verlet<strong>zu</strong>ng von wesentlichen Vertragspflichten, ohne die<br />

die Erreichung des Vertragszweckes nicht möglich ist, und auf deren Einhaltung<br />

der Kunde regelmäßig vertraut, der Höhe nach begrenzt auf <strong>den</strong> vertragstypischer<br />

Weise vorhersehbaren Scha<strong>den</strong>. Dies gilt entsprechend für die<br />

fahrlässige Verlet<strong>zu</strong>ng von wesentlichen Vertragspflichten der gesetzlichen<br />

Vertreter, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.<br />

7.3.4 Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Waiblingen</strong> nicht für mittelbare Schä<strong>den</strong>, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen<br />

Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.<br />

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<br />

8.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong><br />

findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung<br />

unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<br />

8.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem<br />

Vertragsverhältnis zwischen dem Kun<strong>den</strong> und <strong>den</strong> <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Waiblingen</strong> ist<br />

der Sitz der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Waiblingen</strong>, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des<br />

HGB ist.<br />

9. Sonstiges<br />

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Nut<strong>zu</strong>ngsbedingungen unwirksam sein oder<br />

wer<strong>den</strong>, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.<br />

9.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen<br />

Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt, wenn der Kunde Kaufmann<br />

im Sinne des HGB ist.

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