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Passau – Wien – Budapest – Prag - Moje Bustouristik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reiseversicherung<br />

Abschluss des Reisevertrages<br />

Der Reisevertrag soll schriftlich (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen<br />

werden.<br />

Zahlung<br />

Nach dem Abschluss des Reisevertrages sind 10 % Anzahlung gemäß der erhaltenen Reisebestätigung<br />

zu zahlen. Der Restbetrag ist ebenfalls zum angegebenen Termin lt. Reisebestätigung<br />

zu zahlen.<br />

Leistungen<br />

Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Beschreibung lt. Prospekt oder<br />

Angebot sowie Reiseunterlagen ( Anmeldung und Bestätigung).<br />

Rücktritt des Kunden<br />

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter<br />

Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.<br />

Sein Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten<br />

Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Diese<br />

pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro angemeldeten Teilnehmer, sofern der<br />

Teilnehmer keinen geringeren Aufwand nachweist,<br />

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10 %<br />

vom 29. <strong>–</strong> 22. Tag vor Reisebeginn 30 %<br />

vom 21. <strong>–</strong> 15. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />

vom 14. <strong>–</strong> 07. Tag vor Reisebeginn 70 %<br />

vom 06. <strong>–</strong> 02. Tag vor Reisebeginn 85 %<br />

danach 90 %<br />

des Reisepreises.<br />

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern<br />

dieser den Reiseanforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche oder behördliche<br />

Anordnungen entgegen stehen.<br />

Ausgeschlossen vom Umtausch und vom Rücktritt sind Konzert-, Musical- und Theaterkarten.<br />

Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen<br />

wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern<br />

um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich,<br />

wenn die Leistung völlig unerheblich ist oder wenn einer Erstattung gesetzliche<br />

oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, 20 % des<br />

vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.<br />

Rücktritt und Kündigung<br />

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder<br />

nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende<br />

die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig<br />

stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung<br />

des Vertrages rechtfertigt. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch<br />

auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen<br />

sowie diejenigen Vorteile ausrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung<br />

der bei ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />

Bis 2 Wochen vor Reiseantritt wenn die ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl,<br />

wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine<br />

Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, nicht erreicht ist. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet,<br />

den Reisenden von der Nichtdurchführung unverzüglich in Kenntnis zu setzen<br />

und ihm die Reiserücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den bereits eingezahlten<br />

Reisepreis unverzüglich zurück.<br />

Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare<br />

Umstände wie Unruhen, Epedemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen,<br />

Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile<br />

allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der<br />

Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471<br />

des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.<br />

Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der<br />

Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung<br />

erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung,<br />

soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die<br />

übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.<br />

Gewährleistung und Abhilfe<br />

Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen,<br />

sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in<br />

der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br />

Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine<br />

entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung<br />

tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />

Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine<br />

angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende<br />

den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist,<br />

verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des<br />

Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge<br />

eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht<br />

zumutbar ist.<br />

Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung<br />

der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.<br />

Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen um eventuelle<br />

Schäden gering zu halten.<br />

Haftungsbeschränkung<br />

Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt.<br />

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />

wird oder<br />

b) wenn der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein<br />

wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen<br />

oder auf diesen beruhenden gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch<br />

auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen<br />

geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden<br />

auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen<br />

berufen.<br />

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb<br />

einen Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter<br />

geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche<br />

geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />

worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich<br />

vorgesehenen Reiseende. Macht der Reisende solche Ansprüche geltend, so ist die Verjährung<br />

bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich<br />

zurückweist.<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit<br />

des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, die<br />

unwirksamen Bestimmungen durch möglichst bedeutungsähnliche wirksame Bestimmungen<br />

zu ersetzen.<br />

Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters . Für Klagen des Reiseveranstalters ist der<br />

Wohnort des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen<br />

Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nach<br />

Abschluss des Vertrages im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der<br />

Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.<br />

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WELTWEIT<br />

Reisepreis bis EUR Einzelperson EUR Einzelperson EUR<br />

100,<strong>–</strong> 10,<strong>–</strong> 6,<strong>–</strong><br />

200,<strong>–</strong> 15,<strong>–</strong> 10,<strong>–</strong><br />

400,<strong>–</strong> 22,<strong>–</strong> 18,<strong>–</strong><br />

600,<strong>–</strong> 26,<strong>–</strong> 24,<strong>–</strong><br />

800,<strong>–</strong> 29,<strong>–</strong> 28,<strong>–</strong><br />

1.000,<strong>–</strong> 35,<strong>–</strong> 32,<strong>–</strong><br />

1.500,<strong>–</strong> 49,<strong>–</strong> 39,<strong>–</strong><br />

* Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant<br />

behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der<br />

Selbstbehalt 20% des erstattungs fähigen Schadens,<br />

mindestens jedoch 25,<strong>–</strong> EUR je versicherte<br />

Person.<br />

Abschlussfrist: Abschließbar sofort bei Buchung,<br />

jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt.<br />

Liegen zwischen Reisebuchung und Reise antritt<br />

weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb<br />

von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.<br />

Reise-Rücktrittsversicherung<br />

w w w . m o j e - b u s t o u r i s t i k . d e 35<br />

A 387 11.11<br />

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang<br />

nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen<br />

erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die<br />

Bedingungen auch im Internet unter http://www.<br />

hmrv.de/service/versicherungsbedingungen abrufen.<br />

Maßgebend für den Ver sicherungsschutz sind<br />

die Tarifbeschreibungen Ihres Veranstalters und<br />

die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D)<br />

und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung<br />

AG.<br />

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