Passau – Wien – Budapest – Prag - Moje Bustouristik
Passau – Wien – Budapest – Prag - Moje Bustouristik
Passau – Wien – Budapest – Prag - Moje Bustouristik
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reiseversicherung<br />
Abschluss des Reisevertrages<br />
Der Reisevertrag soll schriftlich (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen<br />
werden.<br />
Zahlung<br />
Nach dem Abschluss des Reisevertrages sind 10 % Anzahlung gemäß der erhaltenen Reisebestätigung<br />
zu zahlen. Der Restbetrag ist ebenfalls zum angegebenen Termin lt. Reisebestätigung<br />
zu zahlen.<br />
Leistungen<br />
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Beschreibung lt. Prospekt oder<br />
Angebot sowie Reiseunterlagen ( Anmeldung und Bestätigung).<br />
Rücktritt des Kunden<br />
Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reiseveranstalter<br />
Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.<br />
Sein Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlichen ersparten<br />
Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Diese<br />
pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen pro angemeldeten Teilnehmer, sofern der<br />
Teilnehmer keinen geringeren Aufwand nachweist,<br />
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 10 %<br />
vom 29. <strong>–</strong> 22. Tag vor Reisebeginn 30 %<br />
vom 21. <strong>–</strong> 15. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />
vom 14. <strong>–</strong> 07. Tag vor Reisebeginn 70 %<br />
vom 06. <strong>–</strong> 02. Tag vor Reisebeginn 85 %<br />
danach 90 %<br />
des Reisepreises.<br />
Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern<br />
dieser den Reiseanforderungen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche oder behördliche<br />
Anordnungen entgegen stehen.<br />
Ausgeschlossen vom Umtausch und vom Rücktritt sind Konzert-, Musical- und Theaterkarten.<br />
Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />
Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen<br />
wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern<br />
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich,<br />
wenn die Leistung völlig unerheblich ist oder wenn einer Erstattung gesetzliche<br />
oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Der Veranstalter ist berechtigt, 20 % des<br />
vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.<br />
Rücktritt und Kündigung<br />
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder<br />
nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: ohne Einhaltung der Frist, wenn der Reisende<br />
die Durchführung ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig<br />
stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung<br />
des Vertrages rechtfertigt. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch<br />
auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen<br />
sowie diejenigen Vorteile ausrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung<br />
der bei ihm von Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.<br />
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt wenn die ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl,<br />
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine<br />
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, nicht erreicht ist. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet,<br />
den Reisenden von der Nichtdurchführung unverzüglich in Kenntnis zu setzen<br />
und ihm die Reiserücktrittserklärung zuzuleiten. Der Teilnehmer erhält den bereits eingezahlten<br />
Reisepreis unverzüglich zurück.<br />
Kündigung infolge höherer Gewalt<br />
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare<br />
Umstände wie Unruhen, Epedemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen,<br />
Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle, berechtigen beide Teile<br />
allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. Im Falle der Kündigung kann der<br />
Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471<br />
des BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.<br />
Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der<br />
Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung<br />
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Mehrkosten der Rückbeförderung,<br />
soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die<br />
übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.<br />
Gewährleistung und Abhilfe<br />
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen,<br />
sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in<br />
der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br />
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine<br />
entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung<br />
tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />
Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende<br />
den Vertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist,<br />
verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des<br />
Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge<br />
eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht<br />
zumutbar ist.<br />
Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder zur Beendigung<br />
der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.<br />
Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen um eventuelle<br />
Schäden gering zu halten.<br />
Haftungsbeschränkung<br />
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt.<br />
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt<br />
wird oder<br />
b) wenn der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein<br />
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen<br />
oder auf diesen beruhenden gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch<br />
auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen<br />
geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden<br />
auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen<br />
berufen.<br />
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb<br />
einen Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter<br />
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche<br />
geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />
worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich<br />
vorgesehenen Reiseende. Macht der Reisende solche Ansprüche geltend, so ist die Verjährung<br />
bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich<br />
zurückweist.<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit<br />
des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, die<br />
unwirksamen Bestimmungen durch möglichst bedeutungsähnliche wirksame Bestimmungen<br />
zu ersetzen.<br />
Gerichtsstand<br />
Gerichtsstand ist der Sitz des Reiseveranstalters . Für Klagen des Reiseveranstalters ist der<br />
Wohnort des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen<br />
Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nach<br />
Abschluss des Vertrages im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der<br />
Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.<br />
Gut versichert reisen<br />
MIT M0JE BUSTOURISTIK<br />
5-Sterne-Premium-Schutz<br />
für Busreisen<br />
Reise-Rücktrittsversicherung* ✔ ✔<br />
Reise-Krankenversicherung ✔<br />
Urlaubsgarantie* ✔<br />
Reise-Unfallversicherung ✔<br />
Notfall-Versicherung<br />
inkl. Schutzengel auf Reisen<br />
✔<br />
Reisegepäck-Versicherung ✔<br />
5-STERNE<br />
PREMIUM-SCHUTZ<br />
FÜR BUSREISEN<br />
EUROPA bis 45 Tage<br />
REISE-RÜCKTRITTS-<br />
VERSICHERUNG<br />
WELTWEIT<br />
Reisepreis bis EUR Einzelperson EUR Einzelperson EUR<br />
100,<strong>–</strong> 10,<strong>–</strong> 6,<strong>–</strong><br />
200,<strong>–</strong> 15,<strong>–</strong> 10,<strong>–</strong><br />
400,<strong>–</strong> 22,<strong>–</strong> 18,<strong>–</strong><br />
600,<strong>–</strong> 26,<strong>–</strong> 24,<strong>–</strong><br />
800,<strong>–</strong> 29,<strong>–</strong> 28,<strong>–</strong><br />
1.000,<strong>–</strong> 35,<strong>–</strong> 32,<strong>–</strong><br />
1.500,<strong>–</strong> 49,<strong>–</strong> 39,<strong>–</strong><br />
* Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant<br />
behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der<br />
Selbstbehalt 20% des erstattungs fähigen Schadens,<br />
mindestens jedoch 25,<strong>–</strong> EUR je versicherte<br />
Person.<br />
Abschlussfrist: Abschließbar sofort bei Buchung,<br />
jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt.<br />
Liegen zwischen Reisebuchung und Reise antritt<br />
weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb<br />
von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.<br />
Reise-Rücktrittsversicherung<br />
w w w . m o j e - b u s t o u r i s t i k . d e 35<br />
A 387 11.11<br />
Diese Informationen geben den Versicherungsumfang<br />
nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen<br />
erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die<br />
Bedingungen auch im Internet unter http://www.<br />
hmrv.de/service/versicherungsbedingungen abrufen.<br />
Maßgebend für den Ver sicherungsschutz sind<br />
die Tarifbeschreibungen Ihres Veranstalters und<br />
die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D)<br />
und VB-KV 2011 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung<br />
AG.<br />
Buchen Sie beim Testsieger