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Preisliste 2015

Aktuelle Preisliste 2015 für unsere Bodenbearbeitungsgeräte

Aktuelle Preisliste 2015 für unsere Bodenbearbeitungsgeräte

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Verkaufs- und Lieferbedingungen<br />

I. Angebot<br />

Unsere Angebote sind freibleibend.<br />

Die zu unserem Angebot gehörigen<br />

Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen,<br />

Gewichts- und Maßangaben<br />

sind nur annähernd maßgebend,<br />

soweit sie nicht ausdrücklich als<br />

verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen,<br />

Zeichnungen und anderen<br />

Unterlagen behalten wir uns<br />

Eigentums- und Urheberrecht vor,<br />

sie dürfen Dritten nicht zugänglich<br />

gemacht werden.<br />

II. Umfang der Lieferung<br />

Für den Umfang der Lieferung und<br />

die Vereinbarung von Lieferterminen<br />

ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung<br />

maßgebend. Im Falle eines<br />

Angebots durch uns mit zeitlicher<br />

Bindung und fristgemäßer Annahme<br />

ist das Angebot maßgebend,<br />

sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung<br />

vorliegt. Zusicherung<br />

von Eigenschaften, Nebenabreden<br />

und Änderungen bedürfen unserer<br />

schriftlichen Bestätigung.<br />

Konstruktions- und Formänderungen<br />

des Liefergegenstandes bleiben<br />

uns vorbehalten, soweit der Liefergegenstand<br />

nicht grundlegend geändert<br />

wird und die Änderungen für<br />

den Besteller zumutbar sind.<br />

III. Preis und Zahlung<br />

1. Die Preise gelten mangels besonderer<br />

Vereinbarung ab Werk ausschließlich<br />

Verpackung. Zu den Preisen<br />

kommt die Mehrwertsteuer in der<br />

jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.<br />

Die Rechnungen sind in € ausgestellt.<br />

Die Berechnung erfolgt zu den bei Lieferung<br />

gültigen Tagespreisen.<br />

2. Mangels besonderer Vereinbarung<br />

hat die Zahlung innerhalb von 30<br />

Tagen nach Rechnungsdatum in bar<br />

ohne Abzug zu erfolgen. Bei früherer<br />

Zahlung wird ein von uns festgelegter<br />

Skontoabzug gewährt. Ein Skontoabzug<br />

auf neue Rechnungen ist<br />

unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen<br />

noch unbeglichen sind. Zahlungen<br />

sind mit befreiender Wirkung<br />

nur an uns oder an von uns schriftlich<br />

Bevollmächtigte zu leisten. Teilzahlungen<br />

sind nur nach vorheriger<br />

schriftlicher Vereinbarung möglich.<br />

Zahlungsanweisungen, Schecks und<br />

Wechsel werden nur zahlungshalber<br />

angenommen unter Berechnung aller<br />

Einziehungs- und Diskontspesen.<br />

3. Die Zurückhaltung von Zahlungen<br />

oder die Aufrechnung wegen etwaiger<br />

von uns bestrittener Gegenansprüche<br />

des Bestellers sind nicht<br />

statthaft. Kommt der Käufer mit<br />

Zahlungen in Verzug, so können wir<br />

nach Setzung einer ausreichenden<br />

Nachfrist vom Vertrag zurücktreten<br />

und angemessenen Schadenersatz<br />

wegen Nichterfüllung verlangen.<br />

Zahlungen werden jeweils auf die<br />

älteste Forderung, jedoch in erster<br />

Linie auf Kosten und Zinsen angerechnet.<br />

Nach Ablauf des Fälligkeitstermins<br />

sind wir berechtigt, Zinsen<br />

in Höhe des jeweiligen Wechseldiskontsatzes<br />

der Deutschen Bundesbank<br />

zuzüglich 5 % p.a. zu berechnen.<br />

Ersatzteile werden im allgemeinen<br />

nur gegen Nachnahme geliefert.<br />

IV. Lieferzeit<br />

1. Unsere Lieferverpflichtung steht<br />

unter dem Vorbehalt richtiger und<br />

rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie<br />

unvorhersehbarer Produktionsstörungen.<br />

Schadenersatzansprüche<br />

bei Überschreiten der Lieferfrist sind<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd.<br />

Lieferfristen beginnen mit<br />

dem Datum unserer Auftragsbestätigung<br />

und gelten nur unter der<br />

Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung<br />

aller Einzelheiten des Auftrages,<br />

jedoch nicht vor Beibringung<br />

der vom Besteller zu beschaffenden<br />

Unterlagen, Genehmigungen und<br />

Freigaben.<br />

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen<br />

bei Maßnahmen im Rahmen<br />

von Arbeitskämpfen, insbesondere<br />

Streik und Aussperrung sowie<br />

beim Eintritt unvorhergesehener<br />

Hindernisse, die außerhalb des Willens<br />

von BRIX liegen, soweit solche<br />

Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung<br />

oder Ablieferung des Liefergegen<br />

standes von erheblichem<br />

Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn<br />

die Umstände bei Unterlieferanten<br />

eintreten. Die vorbezeichneten<br />

Umstände sind auch dann von BRIX<br />

nicht zu vertreten, wenn sie während<br />

eines bereits vorliegenden Verzuges<br />

entstehen. Beginn und Ende<br />

derartiger Hindernisse wird BRIX in<br />

wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst<br />

mitteilen.<br />

4. Wir sind bestrebt, den angegebenen<br />

Liefertermin einzuhalten, jedoch<br />

ist der Liefertermin unverbindlich.<br />

Wird der Liefertermin um mehr als<br />

sechs Wochen überschritten, so hat<br />

der Käufer das Recht, uns eine Nachfrist<br />

von mindestens vier Wochen zu<br />

setzen und, wenn er zugleich vorsorglich<br />

den Rücktritt erklärt hat, bei<br />

fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag<br />

zurückzutreten (siehe XII, 2). Im übrigen<br />

ist ein Schadenersatz wegen<br />

Nichterfüllung oder Verzug in jedem<br />

Falle ausgeschlossen.<br />

5. Wird der Versand auf Wunsch des<br />

Bestellers verzögert, so werden ihm,<br />

beginnend einen Monat nach Anzeige<br />

der Versandbereitschaft die durch<br />

die Lagerung entstandenen Kosten<br />

berechnet. Wir sind jedoch berechtigt,<br />

nach Setzung und fruchtlosem<br />

Verlauf einer angemessenen Frist<br />

anderweitig über den Liefergegenstand<br />

zu verfügen und den Besteller<br />

mit angemessener verlängerter Frist<br />

zu beliefern.<br />

6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt<br />

die Erfüllung der Vertragspflichten<br />

des Bestellers voraus.<br />

V. Gefahrenübergang<br />

1. Die Gefahr geht spätestens mit der<br />

Absendung der Lieferteile auf den<br />

Besteller über, und zwar auch dann,<br />

wenn Teillieferungen erfolgen oder<br />

BRIX noch andere Leistungen, z.B.<br />

80 | <strong>Preisliste</strong> <strong>2015</strong><br />

Unverbindliche Netto-Preisempfehlung zzgl. der zur Zeit gültigen MwSt.

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