Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts
Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts
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<strong>Wegweiser</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />
an der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />
der Universität Bayreuth<br />
(Stand <strong>Wegweiser</strong>: 01.07 2013)<br />
Grundlage für das <strong>Promotion</strong>sverfahren an der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Fakultät ist die <strong>Promotion</strong>sordnung für die <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche<br />
Fakultät der Universität Bayreuth vom 10. Februar 2012 (AB UBT 2012/001), nachfolgend:<br />
PromO.<br />
Die PromO, sowie weitere Informationen, kann von der Internetseite der RW-Fakultät unter<br />
Dekanat/<strong>Promotion</strong> heruntergeladen werden. Bitte informieren Sie sich dort auch l<strong>auf</strong>end<br />
über Updates.<br />
Die Universität Bayreuth verleiht durch die <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche<br />
Fakultät <strong>auf</strong>grund der zu erbringenden <strong>Promotion</strong>sleistungen die akademischen Grade eines<br />
Doktors der Rechte (Dr. jur.) und eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (Dr. rer. pol.).<br />
Bitte ziehen Sie <strong>zur</strong> Selbsteinschätzung, ob Sie die <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />
voraussichtlich erfüllen, die maßgebenden Regelungen der PromO heran. Dieses Merkblatt<br />
kann nur einige Hinweise <strong>zum</strong> <strong>Zulassung</strong>santrag im Regelfall geben.<br />
Die PromO regelt das <strong>Promotion</strong>sverfahren. Das <strong>Promotion</strong>sverfahren beginnt mit der<br />
<strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>, die vom Bewerber nach Fertigstellung der Dissertation zu<br />
beantragen ist.<br />
Dieser „<strong>Promotion</strong>sprüfung“ voraus geht die Phase der Anfertigung der Dissertation. Die<br />
Dissertation wird dabei regelmäßig von einem Professor der Fakultät betreut (Begründung<br />
des Doktorandenverhältnisses). Der Betreuer der Dissertation und der Bewerber halten die<br />
wesentlichen Eckpunkte des Betreuungsverhältnisses zu Beginn der Betreuung in einer<br />
schriftlichen Vereinbarung („Betreuungsvereinbarung“) fest.<br />
Gegebenenfalls kann der Bewerber vorab beim Dekan eine verbindliche Teilentscheidung<br />
beantragen, ob er die besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen erfüllt, also ein <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />
berechtigendes Examen (und Note) besitzt. Zur Frage, ob eine Teilentscheidung beantragt<br />
werden soll, wird der Bewerber vom Betreuer der Dissertation beraten.<br />
Wird die Dissertation im Rahmen eines Graduiertenzentrums oder <strong>Promotion</strong>sprogramms<br />
angefertigt, richtet sich die Betreuung nach deren Ordnung.<br />
Für <strong>Promotion</strong>en in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität/Fakultät<br />
enthält die PromO besondere Regelungen.
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 2<br />
1. <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> (s. Anhang 1)<br />
Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren muss schriftlich beim Dekan der <strong>Rechts</strong>- und<br />
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beantragt werden.<br />
2. Dem <strong>Antrag</strong> beizufügen sind folgende Unterlagen:<br />
a) Die einschlägigen Examenszeugnisse und Urkunden (amtlich beglaubigte 1 Kopien)-<br />
vorzulegen grundsätzlich immer, auch wenn die Examina an der Universität Bayreuth<br />
absolviert wurden - :<br />
- in den <strong>Rechts</strong>wissenschaften in der Regel das Abschlusszeugnis über die Erste<br />
Juristische Staatsprüfung und die Diplomurkunde oder das Prüfungszeugnis über die<br />
Zweite Juristische Staatsprüfung. Wurden beide Prüfungen abgelegt, müssen beide<br />
Zeugnisse beigefügt werden.<br />
- in den Wirtschaftswissenschaften in der Regel das Diplomzeugnis und die<br />
Diplomurkunde oder das Masterzeugnis und die Masterurkunde<br />
Das Examen muss grundsätzlich mit mindestens „voll befriedigend“ im Fach<br />
<strong>Rechts</strong>wissenschaft bzw. mit mindestens „gut“ in wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Fächern bestanden sein. Soweit zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, können<br />
ausnahmsweise auch Bewerber, die das rechtswissenschaftliche Examen mit<br />
mindestens 8 Punkten bzw. das wirtschaftswissenschaftliche Examen mit nicht<br />
schlechter als „befriedigend“ bestanden haben, zugelassen werden.<br />
Zur Übergangsregelung für die <strong>Rechts</strong>wissenschaft siehe unten „Punkt 3“.<br />
HINWEIS: Ist dem Bewerber bereits vorher vom Dekanat der <strong>Rechts</strong>- und<br />
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth eine positive verbindliche<br />
Teilentscheidung hinsichtlich der besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />
erteilt worden, entfällt die Beibringung der Unterlagen zu oben Punkt 2a. Allerdings muss<br />
dann im <strong>Antrag</strong>sschreiben <strong>auf</strong> die Teilentscheidung hingewiesen und eine einfache Kopie der<br />
Teilentscheidung dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden. Die Beibringung der unten angeführten<br />
Unterlagen zu Punkt 2b bis einschl. 3 bleibt davon unberührt.<br />
b) Drei gleichlautende Exemplare der Dissertation:<br />
Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll (möglichst beidseitig)<br />
gedruckt, gebunden (Klebe-/Spiral-/Ringbindung o. Ä.) oder geheftet sowie paginiert<br />
sein und muss außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung<br />
enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse darlegt. Die benutzte Literatur und<br />
sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem<br />
Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.<br />
Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher oder mit Zustimmung des Betreuers in<br />
englischer Sprache abzufassen. Der Dekan kann dem Bewerber mit Zustimmung des<br />
1 Amtliche Beglaubigungen in <strong>Promotion</strong>sangelegenheiten nimmt Hr. Böss, Dekanat-RW, Zi. 1.130, 1.OG, RWI,<br />
Universität Bayreuth, vor.
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 3<br />
Betreuers gestatten, die Dissertation in einer anderen Sprache vorzulegen, unter<br />
Beilage einer ausführlichen Zusammenfassung in deutscher Sprache.<br />
Vorder- und Rückseite des Titelblatts (= ein- und dasselbe Blatt Papier!) der<br />
Dissertation müssen (im Hinblick <strong>auf</strong> die später abzugebenden Pflichtexemplare) der<br />
von der Fakultät festgelegten Gestaltung entsprechen (s. Anhang 2a und 2b). Hierbei<br />
betreffen die Vorgaben nur Wortlaut und Wortabfolge; die „Layout“-Gestaltung (z.B.<br />
Schrifttyp, graphische Hervorhebung, Rahmen usw.) bleibt frei. Angaben, die bei<br />
<strong>Antrag</strong>sstellung noch nicht vorliegen, z.B. Zweitberichterstatter, Datum des<br />
Kolloquiums, können freibleiben, sollten aber bei Drucklegung der späteren<br />
Pflichtexemplare nicht vergessen werden!<br />
Es ist bei „Dekan: …“ der Name des <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Kolloquiums amtierenden<br />
Dekans der RW-Fakultät einzutragen.<br />
Weitere Infos zu „Pflichtexemplare“ finden Sie <strong>zum</strong> Herunterladen <strong>auf</strong> unserer<br />
Homepage.<br />
c) Lebensl<strong>auf</strong> des Bewerbers, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss gibt;<br />
<strong>auf</strong> deutsch oder englisch; gedruckt oder handschriftlich, ca. 1-2 Seiten, in<br />
Stichworten oder als Fließtext. Den Lebensl<strong>auf</strong> mit persönlicher Unterschrift (Ort,<br />
Datum, Name) versehen.<br />
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) bitte einen amtlich beglaubigten<br />
standesamtlichen Nachweis beifügen.<br />
d) Amtliches deutsches Führungszeugnis (Original!)<br />
Nicht älter als drei Monate – <strong>zur</strong>ückgerechnet ab Eingangsdatum des <strong>Zulassung</strong>santrags<br />
im Dekanat! - und von der ausstellenden Behörde möglichst unmittelbar an das Dekanat<br />
der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth<br />
gesandt.<br />
Ein amtliches Führungszeugnis wird nicht benötigt, wenn<br />
<br />
<br />
<br />
die Exmatrikulation bei der Universität Bayreuth weniger als drei Monate<br />
<strong>zur</strong>ückliegt (in diesem Fall: letzte Immatrikulationsbescheinigung in einfacher<br />
Kopie beifügen),<br />
der Bewerber im öffentlichen Dienst steht (in diesem Fall: Dienstvertrag oder<br />
Ernennungsurkunde in einfacher Kopie beifügen),<br />
der Bewerber Mitglied der Universität Bayreuth ist, z.B. immatrikulierter Student,<br />
wiss. Mitarbeiter, Akad. Rat a. Z., Mitglied der University of Bayreuth Graduate<br />
School. In diesem Fall: Immatrikulationsbescheinigung oder Dienstvertrag bzw.<br />
Ernennungsurkunde oder Mitgliedsbescheinigung in einfacher Kopie beifügen.<br />
e) Erklärungen und Eidesstattliche Versicherungen des Bewerbers (s. Anhang 3)<br />
f) Betreuungsvereinbarung (im Original!)<br />
Ein Muster <strong>zur</strong> „Betreuungsvereinbarung“ sowie die „Leitlinien <strong>zur</strong><br />
Qualitätssicherung“ finden Sie <strong>auf</strong> unserer Homepage <strong>zum</strong> Herunterladen. Sollte die
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 4<br />
Betreuungsvereinbarung dem Dekanat bereits <strong>zur</strong> Verwahrung vorliegen, bitten wir,<br />
im Anschreiben dar<strong>auf</strong> hinzuweisen. Die Betreuungsvereinbarung muss zwingend die<br />
Original-Unterschriften von Betreuer und Promovend enthalten, optativ:<br />
Unterschrift/en weiterer Gutachter.<br />
g) Elektronische Fassung der Dissertation<br />
Als textlesbare pdf-Datei <strong>auf</strong> CD oder DVD oder USB-Stick. Eine nur gemailte Version<br />
der Dissertation ist nicht ausreichend!<br />
h) Schreiben des Betreuers der Dissertation an den Dekan (s. Anhang 4)<br />
Dieses Schreiben ist unabhängig von der o. g. „Betreuungsvereinbarung“!<br />
Im Zusammenhang mit dem <strong>Antrag</strong> des Bewerbers <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> soll<br />
der Betreuer der Dissertation in einem gesonderten Schreiben an den Dekan<br />
bestätigen, dass er die Dissertation betreut, den <strong>Antrag</strong> des Bewerbers <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> befürwortet und als erster Berichterstatter <strong>zur</strong> Verfügung steht. Das<br />
Schreiben muss im Original mit Originalunterschrift des Betreuers vorliegen (keine<br />
eingescannte Unterschrift, keine Faksimile-Unterschrift, keine elektronische<br />
Unterschrift). Der Betreuer soll dabei auch einen Zweitberichterstatter vorschlagen<br />
oder benennen und - soweit bereits möglich - einen Vorsitzenden des<br />
Kolloquiumsprüfungsausschusses. Dieses Bestätigungsschreiben kann vom Betreuer<br />
direkt an das Dekanat oder vom Bewerber zusammen mit den sonstigen Unterlagen<br />
bei der <strong>Antrag</strong>sstellung eingereicht werden. Es muss aber zwingend <strong>zur</strong><br />
<strong>Antrag</strong>sweiterbearbeitung im Dekanat vorliegen.<br />
3. Hinweis für rechtswissenschaftliche <strong>Promotion</strong>en („Übergangsregelung“<br />
gem. § 39 Abs. 2 PromO)<br />
Vom Betreuer vor Inkrafttreten der <strong>Promotion</strong>sordnung vom 10. Februar 2012<br />
angenommene Doktoranden können bis <strong>zum</strong> 30. September 2013 gegenüber dem Dekan<br />
schriftlich erklären, dass für sie weiterhin die besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong><br />
rechtswissenschaftlichen <strong>Promotion</strong> nach § 5 Abs. 2 der vorher geltenden<br />
<strong>Promotion</strong>sordnung Anwendung finden soll.<br />
4. Einreichung des <strong>Zulassung</strong>santrags nebst Unterlagen<br />
Den <strong>Zulassung</strong>santrag zusammen mit den oben genannten Unterlagen bitte per Post<br />
(möglichst per Einschreiben) an die unten stehende Adresse senden bzw. persönlich im<br />
Dekanat abgeben.<br />
Dekanat der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />
Tel. 0921/55-6001,sekretariat.rw@uni-bayreuth.de<br />
Gebäude RW I, Zi. 1.136 (1. OG), Universität Bayreuth<br />
Universitätsstr. 30, D-95447 Bayreuth<br />
Eine Weiterbearbeitung des <strong>Antrag</strong>s kann erst dann erfolgen, wenn alle notwendigen<br />
Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 5<br />
5. Weitere Fragen?<br />
Antworten zu häufig gestellten Fragen:<br />
<br />
<br />
Zur Begründung eines Doktorandenverhältnisses und <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren ist laut<br />
<strong>Promotion</strong>sordnung eine Immatrikulation als <strong>Promotion</strong>sstudent an der Universität<br />
Bayreuth nicht unbedingt erforderlich. Umgekehrt führt die Begründung des<br />
Doktorandenverhältnisses bzw. die <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> auch nicht automatisch zu<br />
einer Immatrikulation. Hierfür ist die vorschriftsmäßige Immatrikulation bei der<br />
Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth erforderlich.<br />
Einen Betreuer für die Dissertation („Doktorvater“) zu finden, ist Angelegenheit des<br />
Bewerbers. Das Dekanat kann hierfür nicht Sorge tragen und auch keine Empfehlungen<br />
abgeben.<br />
Ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> verbindliche Teilentscheidung über die besonderen<br />
<strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen sollte am besten schon vor Inangriffnahme der<br />
Dissertation gestellt werden für den Fall, dass Zweifel bestehen, ob der Bewerber ein<br />
<strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> berechtigendes fachbezogenes Examen besitzt. Der <strong>Antrag</strong> muss<br />
schriftlich an den Dekan gerichtet werden; die Examenszeugnisse und Urkunden<br />
(amtlich beglaubigte Kopien) und ein Lebensl<strong>auf</strong> müssen beiliegen.<br />
Die Teilentscheidung trifft keine Aussage darüber, ob die allgemeinen<br />
Voraussetzungen für eine <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> erfüllt sind. Die Entscheidung<br />
hierüber wird erst <strong>auf</strong>grund des nach Fertigstellung der Dissertation zu stellenden<br />
<strong>Zulassung</strong>santrags mit den vollständig vorzulegenden Unterlagen getroffen; die im<br />
Teilentscheid getroffene Feststellung über das Vorliegen der besonderen<br />
<strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen wird dabei bindend zugrunde gelegt.<br />
<br />
Verzicht <strong>auf</strong> Ladungsfrist (-> betrifft das Kolloquium!): Der Promovend kann bereits bei<br />
<strong>Antrag</strong>sstellung <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren den Verzicht <strong>auf</strong> die<br />
Einhaltung der Ladungsfrist (gem. § 14 Abs. 2. Satz 3 PromO) erklären. Ein<br />
entsprechender Passus im <strong>Zulassung</strong>santragsschreiben ist ausreichend. Ansonsten<br />
genügt beim bereits l<strong>auf</strong>enden <strong>Promotion</strong>sverfahren eine formlose Mail des<br />
Doktoranden an den Kolloquiumsvorsitzenden und an das Dekanat.
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 6<br />
Anhang 1: <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> (Muster)<br />
Paul Mustermann<br />
Musterstr. 1<br />
10000 Musterstadt<br />
Telefon mobil/privat<br />
E-Mail<br />
An den/die Dekan/in<br />
<strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät<br />
Universität Bayreuth<br />
Universitätsstr. 30<br />
95447 Bayreuth<br />
Ort, Datum<br />
<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren gem. § 8 der <strong>Promotion</strong>sordnung<br />
Sehr geehrte/r Herr/Frau Dekan/in,<br />
hiermit beantrage ich die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> [rechts-]/[wirtschafts]wissenschaftlichen<br />
<strong>Promotion</strong>sverfahren an der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität<br />
Bayreuth.<br />
Der Titel meiner Dissertation lautet „……..“.<br />
Betreuer/in meiner Dissertation ist Herr/Frau Prof. …………………………….. .<br />
Die <strong>Zulassung</strong>sunterlagen sind diesem Schreiben beigefügt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
„Unterschrift“<br />
Anlagen: -<br />
-
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 7<br />
Anhang 2a: Verbindliche Gestaltung des Titelblatts (Vorderseite) der Dissertation<br />
<br />
Dissertation<br />
<strong>zur</strong> Erlangung des Grades eines Doktors der [Rechte][Wirtschaftswissenschaft]<br />
der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />
der Universität Bayreuth<br />
Vorgelegt<br />
von<br />
<br />
aus<br />
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 8<br />
Anhang 2b: Verbindliche Gestaltung des Titelblatts (Rückseite) der Dissertation<br />
Dekan:<br />
Erstberichterstatter:<br />
Zweitberichterstatter:<br />
[ggf. Drittberichterstatter:<br />
Tag der mündlichen Prüfung:<br />
<br />
<br />
<br />
]<br />
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 9<br />
Anhang 3: (Eidesstattliche) Versicherungen und Erklärungen<br />
(§ 8 S. 1 Nr. 5 PromO):<br />
Hiermit erkläre ich, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens<br />
weder ein Ermittlungs- noch ein Strafverfahren anhängig ist; ich bin wegen einer solchen Tat weder<br />
rechtskräftig verurteilt noch verbüße ich eine Freiheitsstrafe.<br />
(§ 8 S. 1 Nr. 6 PromO):<br />
Hiermit erkläre ich eidesstattlich, dass ich die Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen<br />
als die von mir angegeben Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich habe die Dissertation nicht<br />
bereits <strong>zur</strong> Erlangung eines akademischen Grades eingereicht und habe auch nicht bereits diese oder<br />
eine gleichartige Doktorprüfung endgültig nicht bestanden.<br />
(§ 8 S. 1 Nr. 8 PromO):<br />
Hiermit erkläre ich eidesstattlich, dass ich keine gewerbliche <strong>Promotion</strong>svermittlung und -beratung in<br />
Anspruch genommen habe und auch nicht nehmen werde.<br />
(§ 8 S. 1 Nr. 9 PromO):<br />
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die elektronische Fassung meiner Dissertation<br />
unter Wahrung meiner Urheberrechte und des Datenschutzes einer gesonderten Überprüfung<br />
unterzogen werden kann.<br />
(§ 8 S. 1 Nr. 10 PromO):<br />
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens<br />
Untersuchungen durch universitätsinterne Organe der wissenschaftlichen Selbstkontrolle stattfinden<br />
können.<br />
_______________________________________________________<br />
(Ort, Datum, Unterschrift)
„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 10<br />
Anhang 4: Befürwortungsschreiben des Betreuers (Muster)<br />
[Briefkopf Betreuer]<br />
An den/die Dekan/in<br />
<strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät<br />
der Universität Bayreuth<br />
- im Hause -<br />
Ort, Datum<br />
Sehr geehrte/r Herr/Frau Dekan/in,<br />
hiermit bestätige ich die Betreuung der Dissertation meines Mitarbeiters/(externen) Doktoranden/von<br />
Frau/Herrn …… [vollständiger Name] und befürworte zugleich die Eröffnung des<br />
<strong>Promotion</strong>sverfahrens. Ich stehe als Erstberichterstatter <strong>zur</strong> Verfügung.<br />
Der Titel der Dissertation lautet: „[vollständiger Titel]“.<br />
Als Zweitberichterstatter schlage ich [Name] vor / hat sich [Name] bereit erklärt.<br />
Für den Vorsitz im Kolloquium schlage ich [Name] vor / hat sich [Name] bereit erklärt.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
„Unterschrift“