28.11.2014 Aufrufe

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts

Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Wegweiser</strong> <strong>zur</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />

an der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />

der Universität Bayreuth<br />

(Stand <strong>Wegweiser</strong>: 01.07 2013)<br />

Grundlage für das <strong>Promotion</strong>sverfahren an der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Fakultät ist die <strong>Promotion</strong>sordnung für die <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche<br />

Fakultät der Universität Bayreuth vom 10. Februar 2012 (AB UBT 2012/001), nachfolgend:<br />

PromO.<br />

Die PromO, sowie weitere Informationen, kann von der Internetseite der RW-Fakultät unter<br />

Dekanat/<strong>Promotion</strong> heruntergeladen werden. Bitte informieren Sie sich dort auch l<strong>auf</strong>end<br />

über Updates.<br />

Die Universität Bayreuth verleiht durch die <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche<br />

Fakultät <strong>auf</strong>grund der zu erbringenden <strong>Promotion</strong>sleistungen die akademischen Grade eines<br />

Doktors der Rechte (Dr. jur.) und eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (Dr. rer. pol.).<br />

Bitte ziehen Sie <strong>zur</strong> Selbsteinschätzung, ob Sie die <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />

voraussichtlich erfüllen, die maßgebenden Regelungen der PromO heran. Dieses Merkblatt<br />

kann nur einige Hinweise <strong>zum</strong> <strong>Zulassung</strong>santrag im Regelfall geben.<br />

Die PromO regelt das <strong>Promotion</strong>sverfahren. Das <strong>Promotion</strong>sverfahren beginnt mit der<br />

<strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>, die vom Bewerber nach Fertigstellung der Dissertation zu<br />

beantragen ist.<br />

Dieser „<strong>Promotion</strong>sprüfung“ voraus geht die Phase der Anfertigung der Dissertation. Die<br />

Dissertation wird dabei regelmäßig von einem Professor der Fakultät betreut (Begründung<br />

des Doktorandenverhältnisses). Der Betreuer der Dissertation und der Bewerber halten die<br />

wesentlichen Eckpunkte des Betreuungsverhältnisses zu Beginn der Betreuung in einer<br />

schriftlichen Vereinbarung („Betreuungsvereinbarung“) fest.<br />

Gegebenenfalls kann der Bewerber vorab beim Dekan eine verbindliche Teilentscheidung<br />

beantragen, ob er die besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen erfüllt, also ein <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />

berechtigendes Examen (und Note) besitzt. Zur Frage, ob eine Teilentscheidung beantragt<br />

werden soll, wird der Bewerber vom Betreuer der Dissertation beraten.<br />

Wird die Dissertation im Rahmen eines Graduiertenzentrums oder <strong>Promotion</strong>sprogramms<br />

angefertigt, richtet sich die Betreuung nach deren Ordnung.<br />

Für <strong>Promotion</strong>en in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen Universität/Fakultät<br />

enthält die PromO besondere Regelungen.


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 2<br />

1. <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> (s. Anhang 1)<br />

Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren muss schriftlich beim Dekan der <strong>Rechts</strong>- und<br />

Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beantragt werden.<br />

2. Dem <strong>Antrag</strong> beizufügen sind folgende Unterlagen:<br />

a) Die einschlägigen Examenszeugnisse und Urkunden (amtlich beglaubigte 1 Kopien)-<br />

vorzulegen grundsätzlich immer, auch wenn die Examina an der Universität Bayreuth<br />

absolviert wurden - :<br />

- in den <strong>Rechts</strong>wissenschaften in der Regel das Abschlusszeugnis über die Erste<br />

Juristische Staatsprüfung und die Diplomurkunde oder das Prüfungszeugnis über die<br />

Zweite Juristische Staatsprüfung. Wurden beide Prüfungen abgelegt, müssen beide<br />

Zeugnisse beigefügt werden.<br />

- in den Wirtschaftswissenschaften in der Regel das Diplomzeugnis und die<br />

Diplomurkunde oder das Masterzeugnis und die Masterurkunde<br />

Das Examen muss grundsätzlich mit mindestens „voll befriedigend“ im Fach<br />

<strong>Rechts</strong>wissenschaft bzw. mit mindestens „gut“ in wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Fächern bestanden sein. Soweit zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, können<br />

ausnahmsweise auch Bewerber, die das rechtswissenschaftliche Examen mit<br />

mindestens 8 Punkten bzw. das wirtschaftswissenschaftliche Examen mit nicht<br />

schlechter als „befriedigend“ bestanden haben, zugelassen werden.<br />

Zur Übergangsregelung für die <strong>Rechts</strong>wissenschaft siehe unten „Punkt 3“.<br />

HINWEIS: Ist dem Bewerber bereits vorher vom Dekanat der <strong>Rechts</strong>- und<br />

Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth eine positive verbindliche<br />

Teilentscheidung hinsichtlich der besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />

erteilt worden, entfällt die Beibringung der Unterlagen zu oben Punkt 2a. Allerdings muss<br />

dann im <strong>Antrag</strong>sschreiben <strong>auf</strong> die Teilentscheidung hingewiesen und eine einfache Kopie der<br />

Teilentscheidung dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden. Die Beibringung der unten angeführten<br />

Unterlagen zu Punkt 2b bis einschl. 3 bleibt davon unberührt.<br />

b) Drei gleichlautende Exemplare der Dissertation:<br />

Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll (möglichst beidseitig)<br />

gedruckt, gebunden (Klebe-/Spiral-/Ringbindung o. Ä.) oder geheftet sowie paginiert<br />

sein und muss außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung<br />

enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse darlegt. Die benutzte Literatur und<br />

sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem<br />

Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.<br />

Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher oder mit Zustimmung des Betreuers in<br />

englischer Sprache abzufassen. Der Dekan kann dem Bewerber mit Zustimmung des<br />

1 Amtliche Beglaubigungen in <strong>Promotion</strong>sangelegenheiten nimmt Hr. Böss, Dekanat-RW, Zi. 1.130, 1.OG, RWI,<br />

Universität Bayreuth, vor.


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 3<br />

Betreuers gestatten, die Dissertation in einer anderen Sprache vorzulegen, unter<br />

Beilage einer ausführlichen Zusammenfassung in deutscher Sprache.<br />

Vorder- und Rückseite des Titelblatts (= ein- und dasselbe Blatt Papier!) der<br />

Dissertation müssen (im Hinblick <strong>auf</strong> die später abzugebenden Pflichtexemplare) der<br />

von der Fakultät festgelegten Gestaltung entsprechen (s. Anhang 2a und 2b). Hierbei<br />

betreffen die Vorgaben nur Wortlaut und Wortabfolge; die „Layout“-Gestaltung (z.B.<br />

Schrifttyp, graphische Hervorhebung, Rahmen usw.) bleibt frei. Angaben, die bei<br />

<strong>Antrag</strong>sstellung noch nicht vorliegen, z.B. Zweitberichterstatter, Datum des<br />

Kolloquiums, können freibleiben, sollten aber bei Drucklegung der späteren<br />

Pflichtexemplare nicht vergessen werden!<br />

Es ist bei „Dekan: …“ der Name des <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Kolloquiums amtierenden<br />

Dekans der RW-Fakultät einzutragen.<br />

Weitere Infos zu „Pflichtexemplare“ finden Sie <strong>zum</strong> Herunterladen <strong>auf</strong> unserer<br />

Homepage.<br />

c) Lebensl<strong>auf</strong> des Bewerbers, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss gibt;<br />

<strong>auf</strong> deutsch oder englisch; gedruckt oder handschriftlich, ca. 1-2 Seiten, in<br />

Stichworten oder als Fließtext. Den Lebensl<strong>auf</strong> mit persönlicher Unterschrift (Ort,<br />

Datum, Name) versehen.<br />

Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) bitte einen amtlich beglaubigten<br />

standesamtlichen Nachweis beifügen.<br />

d) Amtliches deutsches Führungszeugnis (Original!)<br />

Nicht älter als drei Monate – <strong>zur</strong>ückgerechnet ab Eingangsdatum des <strong>Zulassung</strong>santrags<br />

im Dekanat! - und von der ausstellenden Behörde möglichst unmittelbar an das Dekanat<br />

der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth<br />

gesandt.<br />

Ein amtliches Führungszeugnis wird nicht benötigt, wenn<br />

<br />

<br />

<br />

die Exmatrikulation bei der Universität Bayreuth weniger als drei Monate<br />

<strong>zur</strong>ückliegt (in diesem Fall: letzte Immatrikulationsbescheinigung in einfacher<br />

Kopie beifügen),<br />

der Bewerber im öffentlichen Dienst steht (in diesem Fall: Dienstvertrag oder<br />

Ernennungsurkunde in einfacher Kopie beifügen),<br />

der Bewerber Mitglied der Universität Bayreuth ist, z.B. immatrikulierter Student,<br />

wiss. Mitarbeiter, Akad. Rat a. Z., Mitglied der University of Bayreuth Graduate<br />

School. In diesem Fall: Immatrikulationsbescheinigung oder Dienstvertrag bzw.<br />

Ernennungsurkunde oder Mitgliedsbescheinigung in einfacher Kopie beifügen.<br />

e) Erklärungen und Eidesstattliche Versicherungen des Bewerbers (s. Anhang 3)<br />

f) Betreuungsvereinbarung (im Original!)<br />

Ein Muster <strong>zur</strong> „Betreuungsvereinbarung“ sowie die „Leitlinien <strong>zur</strong><br />

Qualitätssicherung“ finden Sie <strong>auf</strong> unserer Homepage <strong>zum</strong> Herunterladen. Sollte die


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 4<br />

Betreuungsvereinbarung dem Dekanat bereits <strong>zur</strong> Verwahrung vorliegen, bitten wir,<br />

im Anschreiben dar<strong>auf</strong> hinzuweisen. Die Betreuungsvereinbarung muss zwingend die<br />

Original-Unterschriften von Betreuer und Promovend enthalten, optativ:<br />

Unterschrift/en weiterer Gutachter.<br />

g) Elektronische Fassung der Dissertation<br />

Als textlesbare pdf-Datei <strong>auf</strong> CD oder DVD oder USB-Stick. Eine nur gemailte Version<br />

der Dissertation ist nicht ausreichend!<br />

h) Schreiben des Betreuers der Dissertation an den Dekan (s. Anhang 4)<br />

Dieses Schreiben ist unabhängig von der o. g. „Betreuungsvereinbarung“!<br />

Im Zusammenhang mit dem <strong>Antrag</strong> des Bewerbers <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> soll<br />

der Betreuer der Dissertation in einem gesonderten Schreiben an den Dekan<br />

bestätigen, dass er die Dissertation betreut, den <strong>Antrag</strong> des Bewerbers <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> befürwortet und als erster Berichterstatter <strong>zur</strong> Verfügung steht. Das<br />

Schreiben muss im Original mit Originalunterschrift des Betreuers vorliegen (keine<br />

eingescannte Unterschrift, keine Faksimile-Unterschrift, keine elektronische<br />

Unterschrift). Der Betreuer soll dabei auch einen Zweitberichterstatter vorschlagen<br />

oder benennen und - soweit bereits möglich - einen Vorsitzenden des<br />

Kolloquiumsprüfungsausschusses. Dieses Bestätigungsschreiben kann vom Betreuer<br />

direkt an das Dekanat oder vom Bewerber zusammen mit den sonstigen Unterlagen<br />

bei der <strong>Antrag</strong>sstellung eingereicht werden. Es muss aber zwingend <strong>zur</strong><br />

<strong>Antrag</strong>sweiterbearbeitung im Dekanat vorliegen.<br />

3. Hinweis für rechtswissenschaftliche <strong>Promotion</strong>en („Übergangsregelung“<br />

gem. § 39 Abs. 2 PromO)<br />

Vom Betreuer vor Inkrafttreten der <strong>Promotion</strong>sordnung vom 10. Februar 2012<br />

angenommene Doktoranden können bis <strong>zum</strong> 30. September 2013 gegenüber dem Dekan<br />

schriftlich erklären, dass für sie weiterhin die besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong><br />

rechtswissenschaftlichen <strong>Promotion</strong> nach § 5 Abs. 2 der vorher geltenden<br />

<strong>Promotion</strong>sordnung Anwendung finden soll.<br />

4. Einreichung des <strong>Zulassung</strong>santrags nebst Unterlagen<br />

Den <strong>Zulassung</strong>santrag zusammen mit den oben genannten Unterlagen bitte per Post<br />

(möglichst per Einschreiben) an die unten stehende Adresse senden bzw. persönlich im<br />

Dekanat abgeben.<br />

Dekanat der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />

Tel. 0921/55-6001,sekretariat.rw@uni-bayreuth.de<br />

Gebäude RW I, Zi. 1.136 (1. OG), Universität Bayreuth<br />

Universitätsstr. 30, D-95447 Bayreuth<br />

Eine Weiterbearbeitung des <strong>Antrag</strong>s kann erst dann erfolgen, wenn alle notwendigen<br />

Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 5<br />

5. Weitere Fragen?<br />

Antworten zu häufig gestellten Fragen:<br />

<br />

<br />

Zur Begründung eines Doktorandenverhältnisses und <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren ist laut<br />

<strong>Promotion</strong>sordnung eine Immatrikulation als <strong>Promotion</strong>sstudent an der Universität<br />

Bayreuth nicht unbedingt erforderlich. Umgekehrt führt die Begründung des<br />

Doktorandenverhältnisses bzw. die <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> auch nicht automatisch zu<br />

einer Immatrikulation. Hierfür ist die vorschriftsmäßige Immatrikulation bei der<br />

Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth erforderlich.<br />

Einen Betreuer für die Dissertation („Doktorvater“) zu finden, ist Angelegenheit des<br />

Bewerbers. Das Dekanat kann hierfür nicht Sorge tragen und auch keine Empfehlungen<br />

abgeben.<br />

Ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> verbindliche Teilentscheidung über die besonderen<br />

<strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen sollte am besten schon vor Inangriffnahme der<br />

Dissertation gestellt werden für den Fall, dass Zweifel bestehen, ob der Bewerber ein<br />

<strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> berechtigendes fachbezogenes Examen besitzt. Der <strong>Antrag</strong> muss<br />

schriftlich an den Dekan gerichtet werden; die Examenszeugnisse und Urkunden<br />

(amtlich beglaubigte Kopien) und ein Lebensl<strong>auf</strong> müssen beiliegen.<br />

Die Teilentscheidung trifft keine Aussage darüber, ob die allgemeinen<br />

Voraussetzungen für eine <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> erfüllt sind. Die Entscheidung<br />

hierüber wird erst <strong>auf</strong>grund des nach Fertigstellung der Dissertation zu stellenden<br />

<strong>Zulassung</strong>santrags mit den vollständig vorzulegenden Unterlagen getroffen; die im<br />

Teilentscheid getroffene Feststellung über das Vorliegen der besonderen<br />

<strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen wird dabei bindend zugrunde gelegt.<br />

<br />

Verzicht <strong>auf</strong> Ladungsfrist (-> betrifft das Kolloquium!): Der Promovend kann bereits bei<br />

<strong>Antrag</strong>sstellung <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren den Verzicht <strong>auf</strong> die<br />

Einhaltung der Ladungsfrist (gem. § 14 Abs. 2. Satz 3 PromO) erklären. Ein<br />

entsprechender Passus im <strong>Zulassung</strong>santragsschreiben ist ausreichend. Ansonsten<br />

genügt beim bereits l<strong>auf</strong>enden <strong>Promotion</strong>sverfahren eine formlose Mail des<br />

Doktoranden an den Kolloquiumsvorsitzenden und an das Dekanat.


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 6<br />

Anhang 1: <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> (Muster)<br />

Paul Mustermann<br />

Musterstr. 1<br />

10000 Musterstadt<br />

Telefon mobil/privat<br />

E-Mail<br />

An den/die Dekan/in<br />

<strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät<br />

Universität Bayreuth<br />

Universitätsstr. 30<br />

95447 Bayreuth<br />

Ort, Datum<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren gem. § 8 der <strong>Promotion</strong>sordnung<br />

Sehr geehrte/r Herr/Frau Dekan/in,<br />

hiermit beantrage ich die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> [rechts-]/[wirtschafts]wissenschaftlichen<br />

<strong>Promotion</strong>sverfahren an der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität<br />

Bayreuth.<br />

Der Titel meiner Dissertation lautet „……..“.<br />

Betreuer/in meiner Dissertation ist Herr/Frau Prof. …………………………….. .<br />

Die <strong>Zulassung</strong>sunterlagen sind diesem Schreiben beigefügt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

„Unterschrift“<br />

Anlagen: -<br />

-


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 7<br />

Anhang 2a: Verbindliche Gestaltung des Titelblatts (Vorderseite) der Dissertation<br />

<br />

Dissertation<br />

<strong>zur</strong> Erlangung des Grades eines Doktors der [Rechte][Wirtschaftswissenschaft]<br />

der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät<br />

der Universität Bayreuth<br />

Vorgelegt<br />

von<br />

<br />

aus<br />


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 8<br />

Anhang 2b: Verbindliche Gestaltung des Titelblatts (Rückseite) der Dissertation<br />

Dekan:<br />

Erstberichterstatter:<br />

Zweitberichterstatter:<br />

[ggf. Drittberichterstatter:<br />

Tag der mündlichen Prüfung:<br />

<br />

<br />

<br />

]<br />


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 9<br />

Anhang 3: (Eidesstattliche) Versicherungen und Erklärungen<br />

(§ 8 S. 1 Nr. 5 PromO):<br />

Hiermit erkläre ich, dass gegen mich wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens<br />

weder ein Ermittlungs- noch ein Strafverfahren anhängig ist; ich bin wegen einer solchen Tat weder<br />

rechtskräftig verurteilt noch verbüße ich eine Freiheitsstrafe.<br />

(§ 8 S. 1 Nr. 6 PromO):<br />

Hiermit erkläre ich eidesstattlich, dass ich die Dissertation selbstständig verfasst und keine anderen<br />

als die von mir angegeben Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich habe die Dissertation nicht<br />

bereits <strong>zur</strong> Erlangung eines akademischen Grades eingereicht und habe auch nicht bereits diese oder<br />

eine gleichartige Doktorprüfung endgültig nicht bestanden.<br />

(§ 8 S. 1 Nr. 8 PromO):<br />

Hiermit erkläre ich eidesstattlich, dass ich keine gewerbliche <strong>Promotion</strong>svermittlung und -beratung in<br />

Anspruch genommen habe und auch nicht nehmen werde.<br />

(§ 8 S. 1 Nr. 9 PromO):<br />

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die elektronische Fassung meiner Dissertation<br />

unter Wahrung meiner Urheberrechte und des Datenschutzes einer gesonderten Überprüfung<br />

unterzogen werden kann.<br />

(§ 8 S. 1 Nr. 10 PromO):<br />

Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass bei Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens<br />

Untersuchungen durch universitätsinterne Organe der wissenschaftlichen Selbstkontrolle stattfinden<br />

können.<br />

_______________________________________________________<br />

(Ort, Datum, Unterschrift)


„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 10<br />

Anhang 4: Befürwortungsschreiben des Betreuers (Muster)<br />

[Briefkopf Betreuer]<br />

An den/die Dekan/in<br />

<strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät<br />

der Universität Bayreuth<br />

- im Hause -<br />

Ort, Datum<br />

Sehr geehrte/r Herr/Frau Dekan/in,<br />

hiermit bestätige ich die Betreuung der Dissertation meines Mitarbeiters/(externen) Doktoranden/von<br />

Frau/Herrn …… [vollständiger Name] und befürworte zugleich die Eröffnung des<br />

<strong>Promotion</strong>sverfahrens. Ich stehe als Erstberichterstatter <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Der Titel der Dissertation lautet: „[vollständiger Titel]“.<br />

Als Zweitberichterstatter schlage ich [Name] vor / hat sich [Name] bereit erklärt.<br />

Für den Vorsitz im Kolloquium schlage ich [Name] vor / hat sich [Name] bereit erklärt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

„Unterschrift“

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!