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Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts

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„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 2<br />

1. <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> (s. Anhang 1)<br />

Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren muss schriftlich beim Dekan der <strong>Rechts</strong>- und<br />

Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beantragt werden.<br />

2. Dem <strong>Antrag</strong> beizufügen sind folgende Unterlagen:<br />

a) Die einschlägigen Examenszeugnisse und Urkunden (amtlich beglaubigte 1 Kopien)-<br />

vorzulegen grundsätzlich immer, auch wenn die Examina an der Universität Bayreuth<br />

absolviert wurden - :<br />

- in den <strong>Rechts</strong>wissenschaften in der Regel das Abschlusszeugnis über die Erste<br />

Juristische Staatsprüfung und die Diplomurkunde oder das Prüfungszeugnis über die<br />

Zweite Juristische Staatsprüfung. Wurden beide Prüfungen abgelegt, müssen beide<br />

Zeugnisse beigefügt werden.<br />

- in den Wirtschaftswissenschaften in der Regel das Diplomzeugnis und die<br />

Diplomurkunde oder das Masterzeugnis und die Masterurkunde<br />

Das Examen muss grundsätzlich mit mindestens „voll befriedigend“ im Fach<br />

<strong>Rechts</strong>wissenschaft bzw. mit mindestens „gut“ in wirtschaftswissenschaftlichen<br />

Fächern bestanden sein. Soweit zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, können<br />

ausnahmsweise auch Bewerber, die das rechtswissenschaftliche Examen mit<br />

mindestens 8 Punkten bzw. das wirtschaftswissenschaftliche Examen mit nicht<br />

schlechter als „befriedigend“ bestanden haben, zugelassen werden.<br />

Zur Übergangsregelung für die <strong>Rechts</strong>wissenschaft siehe unten „Punkt 3“.<br />

HINWEIS: Ist dem Bewerber bereits vorher vom Dekanat der <strong>Rechts</strong>- und<br />

Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth eine positive verbindliche<br />

Teilentscheidung hinsichtlich der besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />

erteilt worden, entfällt die Beibringung der Unterlagen zu oben Punkt 2a. Allerdings muss<br />

dann im <strong>Antrag</strong>sschreiben <strong>auf</strong> die Teilentscheidung hingewiesen und eine einfache Kopie der<br />

Teilentscheidung dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden. Die Beibringung der unten angeführten<br />

Unterlagen zu Punkt 2b bis einschl. 3 bleibt davon unberührt.<br />

b) Drei gleichlautende Exemplare der Dissertation:<br />

Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll (möglichst beidseitig)<br />

gedruckt, gebunden (Klebe-/Spiral-/Ringbindung o. Ä.) oder geheftet sowie paginiert<br />

sein und muss außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung<br />

enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse darlegt. Die benutzte Literatur und<br />

sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem<br />

Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.<br />

Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher oder mit Zustimmung des Betreuers in<br />

englischer Sprache abzufassen. Der Dekan kann dem Bewerber mit Zustimmung des<br />

1 Amtliche Beglaubigungen in <strong>Promotion</strong>sangelegenheiten nimmt Hr. Böss, Dekanat-RW, Zi. 1.130, 1.OG, RWI,<br />

Universität Bayreuth, vor.

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