Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts
Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts
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„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 2<br />
1. <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong> (s. Anhang 1)<br />
Die <strong>Zulassung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Promotion</strong>sverfahren muss schriftlich beim Dekan der <strong>Rechts</strong>- und<br />
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät beantragt werden.<br />
2. Dem <strong>Antrag</strong> beizufügen sind folgende Unterlagen:<br />
a) Die einschlägigen Examenszeugnisse und Urkunden (amtlich beglaubigte 1 Kopien)-<br />
vorzulegen grundsätzlich immer, auch wenn die Examina an der Universität Bayreuth<br />
absolviert wurden - :<br />
- in den <strong>Rechts</strong>wissenschaften in der Regel das Abschlusszeugnis über die Erste<br />
Juristische Staatsprüfung und die Diplomurkunde oder das Prüfungszeugnis über die<br />
Zweite Juristische Staatsprüfung. Wurden beide Prüfungen abgelegt, müssen beide<br />
Zeugnisse beigefügt werden.<br />
- in den Wirtschaftswissenschaften in der Regel das Diplomzeugnis und die<br />
Diplomurkunde oder das Masterzeugnis und die Masterurkunde<br />
Das Examen muss grundsätzlich mit mindestens „voll befriedigend“ im Fach<br />
<strong>Rechts</strong>wissenschaft bzw. mit mindestens „gut“ in wirtschaftswissenschaftlichen<br />
Fächern bestanden sein. Soweit zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden, können<br />
ausnahmsweise auch Bewerber, die das rechtswissenschaftliche Examen mit<br />
mindestens 8 Punkten bzw. das wirtschaftswissenschaftliche Examen mit nicht<br />
schlechter als „befriedigend“ bestanden haben, zugelassen werden.<br />
Zur Übergangsregelung für die <strong>Rechts</strong>wissenschaft siehe unten „Punkt 3“.<br />
HINWEIS: Ist dem Bewerber bereits vorher vom Dekanat der <strong>Rechts</strong>- und<br />
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth eine positive verbindliche<br />
Teilentscheidung hinsichtlich der besonderen <strong>Zulassung</strong>svoraussetzungen <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong><br />
erteilt worden, entfällt die Beibringung der Unterlagen zu oben Punkt 2a. Allerdings muss<br />
dann im <strong>Antrag</strong>sschreiben <strong>auf</strong> die Teilentscheidung hingewiesen und eine einfache Kopie der<br />
Teilentscheidung dem <strong>Antrag</strong> beigefügt werden. Die Beibringung der unten angeführten<br />
Unterlagen zu Punkt 2b bis einschl. 3 bleibt davon unberührt.<br />
b) Drei gleichlautende Exemplare der Dissertation:<br />
Die Dissertation ist in Maschinenschrift vorzulegen; sie soll (möglichst beidseitig)<br />
gedruckt, gebunden (Klebe-/Spiral-/Ringbindung o. Ä.) oder geheftet sowie paginiert<br />
sein und muss außerdem ein Inhaltsverzeichnis und eine Zusammenfassung<br />
enthalten, die Problemstellung und Ergebnisse darlegt. Die benutzte Literatur und<br />
sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem<br />
Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen.<br />
Die Dissertation ist grundsätzlich in deutscher oder mit Zustimmung des Betreuers in<br />
englischer Sprache abzufassen. Der Dekan kann dem Bewerber mit Zustimmung des<br />
1 Amtliche Beglaubigungen in <strong>Promotion</strong>sangelegenheiten nimmt Hr. Böss, Dekanat-RW, Zi. 1.130, 1.OG, RWI,<br />
Universität Bayreuth, vor.