Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts
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„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 3<br />
Betreuers gestatten, die Dissertation in einer anderen Sprache vorzulegen, unter<br />
Beilage einer ausführlichen Zusammenfassung in deutscher Sprache.<br />
Vorder- und Rückseite des Titelblatts (= ein- und dasselbe Blatt Papier!) der<br />
Dissertation müssen (im Hinblick <strong>auf</strong> die später abzugebenden Pflichtexemplare) der<br />
von der Fakultät festgelegten Gestaltung entsprechen (s. Anhang 2a und 2b). Hierbei<br />
betreffen die Vorgaben nur Wortlaut und Wortabfolge; die „Layout“-Gestaltung (z.B.<br />
Schrifttyp, graphische Hervorhebung, Rahmen usw.) bleibt frei. Angaben, die bei<br />
<strong>Antrag</strong>sstellung noch nicht vorliegen, z.B. Zweitberichterstatter, Datum des<br />
Kolloquiums, können freibleiben, sollten aber bei Drucklegung der späteren<br />
Pflichtexemplare nicht vergessen werden!<br />
Es ist bei „Dekan: …“ der Name des <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Kolloquiums amtierenden<br />
Dekans der RW-Fakultät einzutragen.<br />
Weitere Infos zu „Pflichtexemplare“ finden Sie <strong>zum</strong> Herunterladen <strong>auf</strong> unserer<br />
Homepage.<br />
c) Lebensl<strong>auf</strong> des Bewerbers, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss gibt;<br />
<strong>auf</strong> deutsch oder englisch; gedruckt oder handschriftlich, ca. 1-2 Seiten, in<br />
Stichworten oder als Fließtext. Den Lebensl<strong>auf</strong> mit persönlicher Unterschrift (Ort,<br />
Datum, Name) versehen.<br />
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) bitte einen amtlich beglaubigten<br />
standesamtlichen Nachweis beifügen.<br />
d) Amtliches deutsches Führungszeugnis (Original!)<br />
Nicht älter als drei Monate – <strong>zur</strong>ückgerechnet ab Eingangsdatum des <strong>Zulassung</strong>santrags<br />
im Dekanat! - und von der ausstellenden Behörde möglichst unmittelbar an das Dekanat<br />
der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth<br />
gesandt.<br />
Ein amtliches Führungszeugnis wird nicht benötigt, wenn<br />
<br />
<br />
<br />
die Exmatrikulation bei der Universität Bayreuth weniger als drei Monate<br />
<strong>zur</strong>ückliegt (in diesem Fall: letzte Immatrikulationsbescheinigung in einfacher<br />
Kopie beifügen),<br />
der Bewerber im öffentlichen Dienst steht (in diesem Fall: Dienstvertrag oder<br />
Ernennungsurkunde in einfacher Kopie beifügen),<br />
der Bewerber Mitglied der Universität Bayreuth ist, z.B. immatrikulierter Student,<br />
wiss. Mitarbeiter, Akad. Rat a. Z., Mitglied der University of Bayreuth Graduate<br />
School. In diesem Fall: Immatrikulationsbescheinigung oder Dienstvertrag bzw.<br />
Ernennungsurkunde oder Mitgliedsbescheinigung in einfacher Kopie beifügen.<br />
e) Erklärungen und Eidesstattliche Versicherungen des Bewerbers (s. Anhang 3)<br />
f) Betreuungsvereinbarung (im Original!)<br />
Ein Muster <strong>zur</strong> „Betreuungsvereinbarung“ sowie die „Leitlinien <strong>zur</strong><br />
Qualitätssicherung“ finden Sie <strong>auf</strong> unserer Homepage <strong>zum</strong> Herunterladen. Sollte die