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Wegweiser zum Antrag auf Zulassung zur Promotion - Rechts

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„<strong>Wegweiser</strong>: <strong>Zulassung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Promotion</strong>“, <strong>Rechts</strong>- u. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, UBT; Stand: 01.07.13 3<br />

Betreuers gestatten, die Dissertation in einer anderen Sprache vorzulegen, unter<br />

Beilage einer ausführlichen Zusammenfassung in deutscher Sprache.<br />

Vorder- und Rückseite des Titelblatts (= ein- und dasselbe Blatt Papier!) der<br />

Dissertation müssen (im Hinblick <strong>auf</strong> die später abzugebenden Pflichtexemplare) der<br />

von der Fakultät festgelegten Gestaltung entsprechen (s. Anhang 2a und 2b). Hierbei<br />

betreffen die Vorgaben nur Wortlaut und Wortabfolge; die „Layout“-Gestaltung (z.B.<br />

Schrifttyp, graphische Hervorhebung, Rahmen usw.) bleibt frei. Angaben, die bei<br />

<strong>Antrag</strong>sstellung noch nicht vorliegen, z.B. Zweitberichterstatter, Datum des<br />

Kolloquiums, können freibleiben, sollten aber bei Drucklegung der späteren<br />

Pflichtexemplare nicht vergessen werden!<br />

Es ist bei „Dekan: …“ der Name des <strong>zum</strong> Zeitpunkt des Kolloquiums amtierenden<br />

Dekans der RW-Fakultät einzutragen.<br />

Weitere Infos zu „Pflichtexemplare“ finden Sie <strong>zum</strong> Herunterladen <strong>auf</strong> unserer<br />

Homepage.<br />

c) Lebensl<strong>auf</strong> des Bewerbers, der insbesondere über den Bildungsweg Aufschluss gibt;<br />

<strong>auf</strong> deutsch oder englisch; gedruckt oder handschriftlich, ca. 1-2 Seiten, in<br />

Stichworten oder als Fließtext. Den Lebensl<strong>auf</strong> mit persönlicher Unterschrift (Ort,<br />

Datum, Name) versehen.<br />

Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) bitte einen amtlich beglaubigten<br />

standesamtlichen Nachweis beifügen.<br />

d) Amtliches deutsches Führungszeugnis (Original!)<br />

Nicht älter als drei Monate – <strong>zur</strong>ückgerechnet ab Eingangsdatum des <strong>Zulassung</strong>santrags<br />

im Dekanat! - und von der ausstellenden Behörde möglichst unmittelbar an das Dekanat<br />

der <strong>Rechts</strong>- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth<br />

gesandt.<br />

Ein amtliches Führungszeugnis wird nicht benötigt, wenn<br />

<br />

<br />

<br />

die Exmatrikulation bei der Universität Bayreuth weniger als drei Monate<br />

<strong>zur</strong>ückliegt (in diesem Fall: letzte Immatrikulationsbescheinigung in einfacher<br />

Kopie beifügen),<br />

der Bewerber im öffentlichen Dienst steht (in diesem Fall: Dienstvertrag oder<br />

Ernennungsurkunde in einfacher Kopie beifügen),<br />

der Bewerber Mitglied der Universität Bayreuth ist, z.B. immatrikulierter Student,<br />

wiss. Mitarbeiter, Akad. Rat a. Z., Mitglied der University of Bayreuth Graduate<br />

School. In diesem Fall: Immatrikulationsbescheinigung oder Dienstvertrag bzw.<br />

Ernennungsurkunde oder Mitgliedsbescheinigung in einfacher Kopie beifügen.<br />

e) Erklärungen und Eidesstattliche Versicherungen des Bewerbers (s. Anhang 3)<br />

f) Betreuungsvereinbarung (im Original!)<br />

Ein Muster <strong>zur</strong> „Betreuungsvereinbarung“ sowie die „Leitlinien <strong>zur</strong><br />

Qualitätssicherung“ finden Sie <strong>auf</strong> unserer Homepage <strong>zum</strong> Herunterladen. Sollte die

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