Medizin Studienergänzung - Otto Benecke Stiftung eV
Medizin Studienergänzung - Otto Benecke Stiftung eV
Medizin Studienergänzung - Otto Benecke Stiftung eV
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Programmstelle AQUA bei der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V.<br />
<strong>Studienergänzung</strong><br />
<strong>Medizin</strong><br />
Allgemeines<br />
Seit dem Jahr 2004 durch eine Festschreibung in der Bundesärzteordnung<br />
und ergänzend durch das Anerkennungsgesetz aus dem<br />
Jahr 2012 müssen <strong>Medizin</strong>er/-innen aus Staaten, die nicht der EU<br />
angehören, in Deutschland in der Regel eine Kenntnis-/<br />
Eignungsprüfung ablegen. Mit dieser Prüfung soll nachgewiesen<br />
werden, dass <strong>Medizin</strong>er/-innen über eine gute medizinische Grundausbildung<br />
verfügen und nach hiesigem Recht approbiert werden<br />
können. Die Abnahme dieser Prüfung liegt in der Zuständigkeit des<br />
jeweiligen Bundeslandes, in dem der Zuwanderer seinen Wohnsitz/<br />
die Zuwanderin ihren Wohnsitz genommen hat. Es gibt keine bundeseinheitliche<br />
Regelung zu den Zugangsvoraussetzungen, den Prüfungsinhalten-<br />
und Modalitäten sowie den prüfenden Stellen.<br />
Die <strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong> soll den Teilnehmenden einen neuen<br />
beruflichen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben als Arzt/Ärztin ermöglichen.<br />
Da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche inhaltliche<br />
Anforderungen an die Prüfungsteilnehmenden gestellt werden, ist es<br />
sinnvoll, gerade in den Grundlagenfächern Innere <strong>Medizin</strong>, Chirurgie,<br />
Pharmakologie und Notfallmedizin Schwerpunkte zu setzen. Diese<br />
Fächer sind grundsätzlich Gegenstand der Prüfungen.<br />
Ziel der <strong>Studienergänzung</strong> ist die Befähigung zum Bestehen der sogenannten<br />
Kenntnis-/Eignungsprüfung und der anschließende Einstieg<br />
in eine Tätigkeit als Assistenzarzt/-ärztin zur Weiterbildung. Um<br />
dieses Ziel zu erreichen, bieten wir eine insgesamt zwölfmonatige<br />
Eingliederungsqualifikation an, die wir derzeit in Kooperation mit dem<br />
IBH e.V. in Hamburg durchführen.<br />
Zielgruppe<br />
Zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, die Arbeitslosengeld<br />
I oder II erhalten, ein <strong>Medizin</strong>studium abgeschlossen und in<br />
diesem Bereich gearbeitet haben, können sich für die <strong>Studienergänzung</strong><br />
<strong>Medizin</strong> bewerben. Auch für Akademiker/-innen ohne Leistungsbezug<br />
ist eine Teilnahme möglich.<br />
Die Teilnahme an der Maßnahme ist unabhängig vom Alter, von Nationalität<br />
und Dauer der Erwerbslosigkeit in Deutschland möglich.<br />
Es muss eine auf Dauer angelegte Aufenthaltsberechtigung vorliegen.<br />
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />
fördert das Programm AQUA. Über Anpassungsqualifizierungen<br />
erhalten arbeitslose und arbeitsuchende<br />
Akademiker/-innen mit und ohne Migrationshintergrund<br />
berufliche Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
Die Programmstelle AQUA der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
e.V. wurde mit der Umsetzung des Programms<br />
beauftragt.<br />
Veranstalter<br />
Die <strong>Studienergänzung</strong> wird im Auftrag der Programmstelle AQUA bei<br />
der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V. derzeit in Kooperation mit Interkulturelle<br />
Bildung Hamburg (IBH) e.V. durchgeführt.<br />
Dauer und Ort<br />
Die Qualifikation dauert zwölf Monate und untergliedert sich in:<br />
1. 3-monatiger Fachsprachkurs plus Kommunikationstraining<br />
in Hamburg mit dem Ziel B2 / C1<br />
2. 6-monatiges Praktikum am Heimatort<br />
3. 3-monatige Vorbereitung auf die Kenntnis-/Eignungsprüfung mit<br />
Integriertem Bewerbungstraining in Hamburg<br />
Während des Praktikums werden zwei Reflexionswochenenden mit der<br />
Teilnehmendengruppe in Hamburg durchgeführt und ein schriftliches<br />
Skript zur Vorbereitung auf die Prüfung ausgehändigt. Die Absolventinnen<br />
und Absolventen können sich sofort nach dem Ende der Maßnahme<br />
zur Prüfung melden und nach bestandener Prüfung als Assistenzärzte/-ärztinnen<br />
zur Weiterbildung bewerben.<br />
Die <strong>Studienergänzung</strong> wird fortlaufend durchgeführt, die Termine erhalten<br />
Sie auf telefonische Anfrage oder auf unserer Homepage unter<br />
www.obs-ev.de/aqua/angebote/medizin. Der Ausbildungsort ist derzeit<br />
Hamburg. Eine geeignete Unterkunft wird, wenn erforderlich, gestellt.<br />
Zugelassen nach AZWV<br />
Zulassungsnummer: 376950
AQUA <strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong><br />
derzeit in Kooperation mit<br />
Struktur der Fachinhalte<br />
Insgesamt erhalten Sie in den beiden dreimonatigen Theorieblöcken mindestens 840 Unterrichtsstunden plus Vertiefungsstunden, je nach Bedarf.<br />
Der Unterricht ist auf fünf Werktage pro Woche verteilt und in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr. Wöchentlich entspricht das rund 30 Unterrichtsstunden.<br />
1 Theoriephase<br />
Fachsprachlicher Unterricht<br />
Fachsprachliche Vertiefung<br />
Vorbereitung auf die Prüfung<br />
420 Unterrichtsstunden<br />
bis zu 180 Unterrichtsstunden<br />
420 Unterrichtsstunden<br />
2 Praxisphase<br />
Das Praktikum an Ihrem Wohnort dauert sechs Monate. Sie arbeiten auf der Basis der Berufserlaubnis § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) und sind<br />
den ganzen Tag medizinisch im Einsatz. Begleitend zur praktischen Tätigkeit erhalten Sie von uns ein Skript zur theoretischen Auffrischung Ihres<br />
Fachwissens. Während dieser Phase kommen Sie an zwei Wochenenden in Hamburg wieder mit allen Gruppenmitgliedern zur Reflexion zusammen.<br />
Finanzierung<br />
Das Programm AQUA wird vom Bundesministerium für Bildung und<br />
Forschung finanziert. Über Anpassungsqualifizierungen erhalten<br />
arbeitslose und arbeitsuchende Akademiker/-innen mit und ohne<br />
Migrationshintergrund berufliche Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />
Die Programmstelle AQUA der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
e.V. wurde mit der Umsetzung des Programms beauftragt.<br />
Die Kursgebühren werden grundsätzlich übernommen. Empfänger/-<br />
innen von Arbeitslosengeld (ALG) bleiben während der Fortbildung<br />
im Bezug. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung<br />
(Fahrtkosten, ggf. auswärtige Unterbringung, Büchergeld etc.) können<br />
für Bezieher/-innen von ALG II im Rahmen des Programms<br />
übernommen werden. Für Arbeitslose im ALG I-Bezug und Arbeitsuchende<br />
wird eine Einkommensberechnung durchgeführt, auf deren<br />
Basis ggf. eine Kostenübernahme entschieden wird. Die abschließende<br />
Genehmigung zur Teilnahme klärt die <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong><br />
e.V. mit dem jeweils zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für<br />
Arbeit. Für die Maßnahme besteht dem Grunde nach kein Anspruch<br />
auf BAföG.<br />
Die <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V. ist im Programm AQUA als Träger<br />
nach § 84 SGB III AZWV zertifiziert. Die <strong>Studienergänzung</strong>en sind<br />
für die Weiterbildungsförderung nach § 85 Sozialgesetzbuch – Drittes<br />
Buch (SGB III) zugelassen.<br />
Übernahme von Gebühren im Zusammenhang mit der beruflichen<br />
Eingliederung als <strong>Medizin</strong>er/-in<br />
Die Programmstelle AQUA bei der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V. kann<br />
für die Teilnehmenden der <strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong> folgende<br />
Gebühren übernehmen, sofern diese Gebühren im Vorhinein bei der<br />
Programmstelle beantragt werden:<br />
■ Die Gebühr für die Ausstellung der Berufserlaubnis § 10 BÄO<br />
zum Ableisten eines Praktikums während der <strong>Studienergänzung</strong>.<br />
■ Die Gebühr für das Ablegen der Kenntnisprüfung zum Erhalt der<br />
Approbation.<br />
Bei der Beantragung ist folgendes zu berücksichtigen:<br />
■ Die Programmstelle AQUA kann grundsätzlich nur Kosten für die<br />
oben genannten Gebühren (Berufserlaubnis und Kenntnisprüfung) erstatten,<br />
wenn diese Kosten vor Zahlung an die zuständige Behörde<br />
bei der Programmstelle schriftlich formlos beantragt wurden. Eine Erstattung<br />
im Nachhinein ist nicht möglich!<br />
■ Erst nach erfolgter schriftlicher Bewilligung einer finanziellen<br />
Zuwendung durch die Programmstelle AQUA, die vor der Zahlung der<br />
Gebühr für die Ausstellung einer Berufserlaubnis bzw. der Kenntnisprüfung<br />
erteilt werden muss, können die Kosten über das Programm<br />
übernommen werden.<br />
Bewerbung<br />
Bitte senden Sie bei Interesse schnellstmöglich den Fragebogen zur<br />
<strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong> vollständig ausgefüllt an die unten stehende<br />
Adresse. Da die Teilnehmerzahl der <strong>Studienergänzung</strong> auf maximal 20<br />
Personen begrenzt ist, wird ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchgeführt.<br />
Der Fragebogen entscheidet über Ihre Teilnahme an diesem<br />
Verfahren. Sollten Sie in das weitere Auswahlverfahren aufgenommen<br />
werden, erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlseminar, auf<br />
welchem u.a. ausführlich über die <strong>Studienergänzung</strong> informiert wird.<br />
Ihre Bewerbungsunterlagen und Nachfragen richten Sie bitte an folgende<br />
Anschrift und Ansprechpartnerin:<br />
<strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V., Programmstelle AQUA<br />
Jutta Schnippering<br />
Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn<br />
E-Mail: aqua@obs-ev.de<br />
Tel.: 0228 8163-215, AQUA-Hotline: 0228 8163-600<br />
www.obs-ev.de