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Medizin Studienergänzung - Otto Benecke Stiftung eV

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Programmstelle AQUA bei der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V.<br />

<strong>Studienergänzung</strong><br />

<strong>Medizin</strong><br />

Allgemeines<br />

Seit dem Jahr 2004 durch eine Festschreibung in der Bundesärzteordnung<br />

und ergänzend durch das Anerkennungsgesetz aus dem<br />

Jahr 2012 müssen <strong>Medizin</strong>er/-innen aus Staaten, die nicht der EU<br />

angehören, in Deutschland in der Regel eine Kenntnis-/<br />

Eignungsprüfung ablegen. Mit dieser Prüfung soll nachgewiesen<br />

werden, dass <strong>Medizin</strong>er/-innen über eine gute medizinische Grundausbildung<br />

verfügen und nach hiesigem Recht approbiert werden<br />

können. Die Abnahme dieser Prüfung liegt in der Zuständigkeit des<br />

jeweiligen Bundeslandes, in dem der Zuwanderer seinen Wohnsitz/<br />

die Zuwanderin ihren Wohnsitz genommen hat. Es gibt keine bundeseinheitliche<br />

Regelung zu den Zugangsvoraussetzungen, den Prüfungsinhalten-<br />

und Modalitäten sowie den prüfenden Stellen.<br />

Die <strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong> soll den Teilnehmenden einen neuen<br />

beruflichen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben als Arzt/Ärztin ermöglichen.<br />

Da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche inhaltliche<br />

Anforderungen an die Prüfungsteilnehmenden gestellt werden, ist es<br />

sinnvoll, gerade in den Grundlagenfächern Innere <strong>Medizin</strong>, Chirurgie,<br />

Pharmakologie und Notfallmedizin Schwerpunkte zu setzen. Diese<br />

Fächer sind grundsätzlich Gegenstand der Prüfungen.<br />

Ziel der <strong>Studienergänzung</strong> ist die Befähigung zum Bestehen der sogenannten<br />

Kenntnis-/Eignungsprüfung und der anschließende Einstieg<br />

in eine Tätigkeit als Assistenzarzt/-ärztin zur Weiterbildung. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen, bieten wir eine insgesamt zwölfmonatige<br />

Eingliederungsqualifikation an, die wir derzeit in Kooperation mit dem<br />

IBH e.V. in Hamburg durchführen.<br />

Zielgruppe<br />

Zugewanderte Akademikerinnen und Akademiker, die Arbeitslosengeld<br />

I oder II erhalten, ein <strong>Medizin</strong>studium abgeschlossen und in<br />

diesem Bereich gearbeitet haben, können sich für die <strong>Studienergänzung</strong><br />

<strong>Medizin</strong> bewerben. Auch für Akademiker/-innen ohne Leistungsbezug<br />

ist eine Teilnahme möglich.<br />

Die Teilnahme an der Maßnahme ist unabhängig vom Alter, von Nationalität<br />

und Dauer der Erwerbslosigkeit in Deutschland möglich.<br />

Es muss eine auf Dauer angelegte Aufenthaltsberechtigung vorliegen.<br />

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung<br />

fördert das Programm AQUA. Über Anpassungsqualifizierungen<br />

erhalten arbeitslose und arbeitsuchende<br />

Akademiker/-innen mit und ohne Migrationshintergrund<br />

berufliche Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />

Die Programmstelle AQUA der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

e.V. wurde mit der Umsetzung des Programms<br />

beauftragt.<br />

Veranstalter<br />

Die <strong>Studienergänzung</strong> wird im Auftrag der Programmstelle AQUA bei<br />

der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V. derzeit in Kooperation mit Interkulturelle<br />

Bildung Hamburg (IBH) e.V. durchgeführt.<br />

Dauer und Ort<br />

Die Qualifikation dauert zwölf Monate und untergliedert sich in:<br />

1. 3-monatiger Fachsprachkurs plus Kommunikationstraining<br />

in Hamburg mit dem Ziel B2 / C1<br />

2. 6-monatiges Praktikum am Heimatort<br />

3. 3-monatige Vorbereitung auf die Kenntnis-/Eignungsprüfung mit<br />

Integriertem Bewerbungstraining in Hamburg<br />

Während des Praktikums werden zwei Reflexionswochenenden mit der<br />

Teilnehmendengruppe in Hamburg durchgeführt und ein schriftliches<br />

Skript zur Vorbereitung auf die Prüfung ausgehändigt. Die Absolventinnen<br />

und Absolventen können sich sofort nach dem Ende der Maßnahme<br />

zur Prüfung melden und nach bestandener Prüfung als Assistenzärzte/-ärztinnen<br />

zur Weiterbildung bewerben.<br />

Die <strong>Studienergänzung</strong> wird fortlaufend durchgeführt, die Termine erhalten<br />

Sie auf telefonische Anfrage oder auf unserer Homepage unter<br />

www.obs-ev.de/aqua/angebote/medizin. Der Ausbildungsort ist derzeit<br />

Hamburg. Eine geeignete Unterkunft wird, wenn erforderlich, gestellt.<br />

Zugelassen nach AZWV<br />

Zulassungsnummer: 376950


AQUA <strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong><br />

derzeit in Kooperation mit<br />

Struktur der Fachinhalte<br />

Insgesamt erhalten Sie in den beiden dreimonatigen Theorieblöcken mindestens 840 Unterrichtsstunden plus Vertiefungsstunden, je nach Bedarf.<br />

Der Unterricht ist auf fünf Werktage pro Woche verteilt und in der Zeit von 8.30 bis 16.00 Uhr. Wöchentlich entspricht das rund 30 Unterrichtsstunden.<br />

1 Theoriephase<br />

Fachsprachlicher Unterricht<br />

Fachsprachliche Vertiefung<br />

Vorbereitung auf die Prüfung<br />

420 Unterrichtsstunden<br />

bis zu 180 Unterrichtsstunden<br />

420 Unterrichtsstunden<br />

2 Praxisphase<br />

Das Praktikum an Ihrem Wohnort dauert sechs Monate. Sie arbeiten auf der Basis der Berufserlaubnis § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) und sind<br />

den ganzen Tag medizinisch im Einsatz. Begleitend zur praktischen Tätigkeit erhalten Sie von uns ein Skript zur theoretischen Auffrischung Ihres<br />

Fachwissens. Während dieser Phase kommen Sie an zwei Wochenenden in Hamburg wieder mit allen Gruppenmitgliedern zur Reflexion zusammen.<br />

Finanzierung<br />

Das Programm AQUA wird vom Bundesministerium für Bildung und<br />

Forschung finanziert. Über Anpassungsqualifizierungen erhalten<br />

arbeitslose und arbeitsuchende Akademiker/-innen mit und ohne<br />

Migrationshintergrund berufliche Perspektiven auf dem ersten Arbeitsmarkt.<br />

Die Programmstelle AQUA der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

e.V. wurde mit der Umsetzung des Programms beauftragt.<br />

Die Kursgebühren werden grundsätzlich übernommen. Empfänger/-<br />

innen von Arbeitslosengeld (ALG) bleiben während der Fortbildung<br />

im Bezug. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung<br />

(Fahrtkosten, ggf. auswärtige Unterbringung, Büchergeld etc.) können<br />

für Bezieher/-innen von ALG II im Rahmen des Programms<br />

übernommen werden. Für Arbeitslose im ALG I-Bezug und Arbeitsuchende<br />

wird eine Einkommensberechnung durchgeführt, auf deren<br />

Basis ggf. eine Kostenübernahme entschieden wird. Die abschließende<br />

Genehmigung zur Teilnahme klärt die <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong><br />

e.V. mit dem jeweils zuständigen Jobcenter bzw. der Agentur für<br />

Arbeit. Für die Maßnahme besteht dem Grunde nach kein Anspruch<br />

auf BAföG.<br />

Die <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V. ist im Programm AQUA als Träger<br />

nach § 84 SGB III AZWV zertifiziert. Die <strong>Studienergänzung</strong>en sind<br />

für die Weiterbildungsförderung nach § 85 Sozialgesetzbuch – Drittes<br />

Buch (SGB III) zugelassen.<br />

Übernahme von Gebühren im Zusammenhang mit der beruflichen<br />

Eingliederung als <strong>Medizin</strong>er/-in<br />

Die Programmstelle AQUA bei der <strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V. kann<br />

für die Teilnehmenden der <strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong> folgende<br />

Gebühren übernehmen, sofern diese Gebühren im Vorhinein bei der<br />

Programmstelle beantragt werden:<br />

■ Die Gebühr für die Ausstellung der Berufserlaubnis § 10 BÄO<br />

zum Ableisten eines Praktikums während der <strong>Studienergänzung</strong>.<br />

■ Die Gebühr für das Ablegen der Kenntnisprüfung zum Erhalt der<br />

Approbation.<br />

Bei der Beantragung ist folgendes zu berücksichtigen:<br />

■ Die Programmstelle AQUA kann grundsätzlich nur Kosten für die<br />

oben genannten Gebühren (Berufserlaubnis und Kenntnisprüfung) erstatten,<br />

wenn diese Kosten vor Zahlung an die zuständige Behörde<br />

bei der Programmstelle schriftlich formlos beantragt wurden. Eine Erstattung<br />

im Nachhinein ist nicht möglich!<br />

■ Erst nach erfolgter schriftlicher Bewilligung einer finanziellen<br />

Zuwendung durch die Programmstelle AQUA, die vor der Zahlung der<br />

Gebühr für die Ausstellung einer Berufserlaubnis bzw. der Kenntnisprüfung<br />

erteilt werden muss, können die Kosten über das Programm<br />

übernommen werden.<br />

Bewerbung<br />

Bitte senden Sie bei Interesse schnellstmöglich den Fragebogen zur<br />

<strong>Studienergänzung</strong> <strong>Medizin</strong> vollständig ausgefüllt an die unten stehende<br />

Adresse. Da die Teilnehmerzahl der <strong>Studienergänzung</strong> auf maximal 20<br />

Personen begrenzt ist, wird ein mehrstufiges Auswahlverfahren durchgeführt.<br />

Der Fragebogen entscheidet über Ihre Teilnahme an diesem<br />

Verfahren. Sollten Sie in das weitere Auswahlverfahren aufgenommen<br />

werden, erhalten Sie eine Einladung zu einem Auswahlseminar, auf<br />

welchem u.a. ausführlich über die <strong>Studienergänzung</strong> informiert wird.<br />

Ihre Bewerbungsunterlagen und Nachfragen richten Sie bitte an folgende<br />

Anschrift und Ansprechpartnerin:<br />

<strong>Otto</strong> <strong>Benecke</strong> <strong>Stiftung</strong> e.V., Programmstelle AQUA<br />

Jutta Schnippering<br />

Kennedyallee 105-107, 53175 Bonn<br />

E-Mail: aqua@obs-ev.de<br />

Tel.: 0228 8163-215, AQUA-Hotline: 0228 8163-600<br />

www.obs-ev.de

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