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EP:Zierlinger - Stadtgemeinde Gföhl

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aUs dEm GEmEiNdErat<br />

misstraUENsaNtraG GEGEN<br />

BürGErmEistEr aBGElEhNt<br />

bei der gemeinderatssitzung<br />

am 11 oktober haben die<br />

fraktionen spö und Wfg<br />

gegen bgm simlinger einen<br />

misstrauensantrag eingebracht<br />

begründet wird der<br />

antrag wegen der schwierigen<br />

finanziellen lage der gemeinde,<br />

wegen der vorgänge<br />

um die Wahl des vorsitzenden<br />

und des stellvertreters des<br />

prüfungsausschusses sowie<br />

wegen des privaten grundgeschäftes<br />

betreffend den stupa<br />

beim ursprünglich geplanten<br />

standort hinter der siedlung<br />

Windighöh<br />

vizebgm Etzenberger hat gemäß<br />

den bestimmungen der<br />

nö gemeindeordnung für<br />

24 10 zu einer gemeinderatssitzung<br />

eingeladen gemäß<br />

der gemeindeordnung darf<br />

bei dieser sitzung der bür-<br />

germeister bei der beratung<br />

anwesend sein die geheime<br />

abstimmung über den misstrauensantrag<br />

muss jedoch in<br />

abwesenheit des bürgermeisters<br />

erfolgen dieser hat den<br />

gemeinderäten zu den erhobenen<br />

vorwürfen eine schriftliche<br />

stellungnahme übergeben<br />

hinsichtlich der finanziellen<br />

Lage der gemeinde<br />

wurde festgehalten, dass kein<br />

unrechtmäßiges handeln vorgeworfen<br />

werden kann bezüglich<br />

der vorgänge um die<br />

Wahl des vorsitzenden und<br />

des stellvertreters des Prüfungsausschusses<br />

konnte<br />

erst nach mehreren behördenentscheidungen<br />

das Erkenntnis<br />

des verfassungsgerichtshofes<br />

klarheit über die tatsächliche<br />

rechtslage bringen der<br />

misstrauensantrag erscheint<br />

daher in diesem punkt auch<br />

nicht gerechtfertigt zum vorwurf<br />

betreffend das Grundgeschäft<br />

für den Stupa<br />

handelte es sich um lediglich<br />

vermittelnde tätigkeit, welche<br />

nicht in den Wirkungsbereich<br />

der organe des gemeinderates<br />

fällt, wodurch kein grund<br />

für einen misstrauensantrag<br />

zu erkennen war nach mehreren<br />

stellungnahmen und<br />

gegenstellungnahmen einzelner<br />

gemeinderatsmitglieder<br />

wurde schließlich in geheimer<br />

Wahl abgestimmt für einen<br />

misstrauensbeschluss wären<br />

die stimmen von mind 15 gemeinderäten<br />

notwendig bei<br />

der abstimmung haben von<br />

den 20 anwesenden gemeinderäten<br />

jeweils 10 dafür und<br />

10 dagegen gestimmt der<br />

antrag ist somit abgelehnt<br />

PrüfUNGsaUsschUss<br />

aufgrund des Erkenntnisses<br />

des verfassungsgerichtshofes<br />

hat die landeshauptwahlbehördeentschieden<br />

und nun klarheit<br />

zur Wahl des vorsitzenden<br />

und vorsitzendenstellvertreters<br />

des prüfungsausschusses<br />

gebracht auf<br />

basis dieses bescheides hat<br />

der bürgermeister die Wahl<br />

des vorsitzenden und des<br />

vorsitzendenstellvertreters<br />

des prüfungsaussschusses<br />

am 25 10 2011 fortgesetzt<br />

Ergebnis: gemeinderat<br />

leo pold ganser ist zum<br />

vorsitzenden und gemeinderat<br />

manfred kolar zum<br />

vorsitzendenstellvertreter<br />

des prüfungsausschusses<br />

gewählt der neu zusammengestellteprüfungsausschuss<br />

unter dem vorsitz<br />

von gr ganser nahm seine<br />

arbeit am 8 11 auf<br />

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