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Merkblatt für den Umgang mit Lebensmitteln in ... - Stadt Neumünster

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<strong>Stadt</strong> <strong>Neumünster</strong><br />

Der Oberbürgermeister<br />

Veter<strong>in</strong>är- und Lebens<strong>mit</strong>telaufsicht<br />

Großflecken 63<br />

24534 <strong>Neumünster</strong><br />

Tel.: 04321 / 942-2522 und 2454<br />

Fax: 04321 / 942-2082<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

<strong>für</strong> die Kennzeichnung von Döner Kebab und Hackfleischdrehspießen<br />

Die Wortbestandteile von "Döner Kebab" s<strong>in</strong>d türkischen Ursprungs und bedeuten<br />

"döner = sich drehend, Dreh-" und "Kebab = Röstfleisch, geröstet".<br />

In Deutschland hergestellte Drehspieße <strong>mit</strong> der Bezeichnung Döner Kebab dürfen nur aus<br />

R<strong>in</strong>d- / Kalbfleisch und / oder Schaf- / Lammfleisch hergestellt wer<strong>den</strong>. Döner Kebab muss<br />

Scheibenfleisch enthalten. Schwe<strong>in</strong>efleisch darf nicht verwendet wer<strong>den</strong>.<br />

Bei Döner Kebab wer<strong>den</strong> dünne Fleischscheiben auf e<strong>in</strong>en Drehspieß aufgesteckt. Wird bei der<br />

Herstellung Hackfleisch <strong>mit</strong>verarbeitet, darf der Hackfleischanteil höchstens 60% betragen. Außer<br />

Salz und Gewürzen sowie ggf. Eiern, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt enthält Döner Kebab ke<strong>in</strong>e<br />

weiteren Lebens<strong>mit</strong>tel-Zutaten. Die Verwendung von <strong>für</strong> diese Lebens<strong>mit</strong>telkategorie zugelassenen<br />

Zusatzstoffen, wie z.B. Geschmacksverstärker, ist möglich (Kennzeichnung erforderlich). Die<br />

Mitverarbeitung von Hähnchen- / Putenfleisch ist erlaubt, wenn darauf h<strong>in</strong>gewiesen wird (z. B. „Döner<br />

Kebab <strong>mit</strong> Putenfleisch“). Wird ausschließlich oder überwiegend Geflügelfleisch zur Herstellung<br />

verwendet, so handelt es sich bei diesem Produkt um e<strong>in</strong>en Geflügel-Döner Kebab (z.B. „Hähnchen-<br />

Döner Kebab“). Bei Geflügel-Döner Kebab wird ke<strong>in</strong> wie Hackfleisch zerkle<strong>in</strong>ertes Fleisch e<strong>in</strong>gesetzt,<br />

der Hautanteil beträgt maximal 18%.<br />

Kennzeichnung auf der Speisekarte bzw. im Speisenaushang<br />

Es wird empfohlen, die Orig<strong>in</strong>alkennzeichnung des Herstellers (E<strong>in</strong>leger <strong>in</strong> der Verpackungsfolie) samt<br />

Zutatenverzeichnis zur Beurteilung heranzuziehen, wenn es um die korrekte Kennzeichnung des<br />

Produktes geht. Nennt der Hersteller se<strong>in</strong> Produkt nicht „Döner Kebab“, dann handelt es sich meist<br />

auch nicht um e<strong>in</strong>en solchen! Diese Produkte dürfen <strong>in</strong> der Karte bzw. im Aushang dann auch nicht<br />

„Döner Kebab“ heißen! Vorsicht bei Erzeugnissen, die als „Hackfleisch-Drehspieß gewürzt nach Döner<br />

Kebab-Art“ o.ä. gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Diese Produkte s<strong>in</strong>d meist nicht leitsatzkonform (siehe 3.) und<br />

dürfen <strong>in</strong> Karten und Aushängen nicht <strong>mit</strong> „Döner Kebab“ bzw. „Döner Kebab-Art“ bezeichnet wer<strong>den</strong>!<br />

Bei Unklarheiten nehmen Sie Ihren Lieferanten <strong>in</strong> die Pflicht, lassen Sie sich die Zusammensetzung<br />

genau erläutern und lassen Sie sich ggf. schriftlich <strong>mit</strong> Angabe der jeweiligen Bestell-/Artikelnummer<br />

bestätigen, dass sie das Erzeugnis Ihren Gästen als „Döner Kebab“ anbieten dürfen. Und schließlich:<br />

Seien sie ehrlich zu sich selbst und ihren Kun<strong>den</strong>! Scheibenfleisch und gute Zutaten haben ihren Preis<br />

und je billiger e<strong>in</strong> Angebot ersche<strong>in</strong>t, desto größer ist das Risiko ke<strong>in</strong>en echten „Döner Kebab“ zu<br />

bekommen.<br />

Wer<strong>den</strong> mehrere Erzeugnisse gleichzeitig angeboten, so ist bei jedem Spieß, der ke<strong>in</strong> Döner Kebab<br />

ist, e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelne Kennzeichnung <strong>in</strong> gleicher Größe anzubr<strong>in</strong>gen, die deutlich macht, um welches<br />

Erzeugnis es sich dabei handelt (z.B. e<strong>in</strong> Schild an jedem Spieß)! In Karten und Flyern gilt<br />

entsprechendes.<br />

Vere<strong>in</strong>facht lassen sich zur Kennzeichnung 3 Gruppen von Erzeugnissen bil<strong>den</strong>:<br />

1. Leitsatzkonformes Erzeugnis<br />

Dieses Produkt entspricht <strong>in</strong> vollem Umfang <strong>den</strong> Anforderungen der Leitsätze und darf daher „Döner<br />

Kebab“ genannt wer<strong>den</strong>.<br />

Zutaten Bezeichnung (Beispiele)<br />

Ausschließlich leitsatzkonforme Zutaten, eventuell<br />

<strong>mit</strong> zugelassenen Zusatzstoffen, max. 60%<br />

Hackfleischanteil. Enthaltene Zusatzstoffe s<strong>in</strong>d zu<br />

kennzeichnen, dazu können Fußnoten verwendet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Döner Kebab<br />

Döner Kebab <strong>mit</strong> Putenfleisch<br />

Puten-Döner Kebab<br />

Hähnchen-Döner Kebab<br />

Döner Kebab 1<br />

1 <strong>mit</strong> Geschmacksverstärker<br />

MB-05-014-NMS Seite 1 von 2 Version 1.0 Stand: Dez. 2010


2. Überwiegend leitsatzkonformes Erzeugnis<br />

Dieses Produkt weicht nur ger<strong>in</strong>gfügig von <strong>den</strong> Leitsätzen ab, die Abweichungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> gleicher<br />

Größe wie die Verkehrsbezeichnung anzugeben.<br />

Zutaten Bezeichnung (Beispiele)<br />

Hackfleischanteil max. 60%, überwiegend Döner Kebab <strong>mit</strong> Stärke<br />

leitsatzkonforme Zutaten aber Verwendung<br />

anderer, nicht leitsatzkonformer Zutaten wie z.B. Döner Kebab <strong>mit</strong> Putenfleisch und Paniermehl<br />

Stärke, Paniermehl, eventuell <strong>mit</strong> zugelassenen<br />

Zusatzstoffen<br />

Puten Döner Kebab <strong>mit</strong> Paniermehl<br />

Achtung: Bei Verwendung anderer Zutaten ist<br />

diese Abweichung von der Verkehrsauffassung <strong>in</strong><br />

gleicher Größe wie die Verkehrsbezeichnung<br />

anzugeben! Fußnoten s<strong>in</strong>d nur zur<br />

Kennzeichnung der Zusatzstoffe erlaubt.<br />

Hähnchen Döner Kebab <strong>mit</strong> Stärke und<br />

Paniermehl<br />

Döner Kebab <strong>mit</strong> Stärke 1<br />

1 <strong>mit</strong> Geschmacksverstärker<br />

3. Nicht leitsatzkonformes Erzeugnis<br />

Hackfleischspieße oder Drehspieße die zu mehr als 60% aus fe<strong>in</strong> zerkle<strong>in</strong>ertem Fleisch, d.h. aus<br />

Hackfleisch, Separatorenfleisch bzw. e<strong>in</strong>er Hackfleischzubereitung hergestellt s<strong>in</strong>d und/oder <strong>in</strong><br />

größerer Menge B<strong>in</strong>de<strong>mit</strong>tel wie z.B. Paniermehl, Stärke, Pflanzeneiweiß oder Tr<strong>in</strong>kwasser enthalten,<br />

dürfen NICHT <strong>mit</strong> der Bezeichnung "Döner Kebab" oder "Döner Kebab Art" angeboten wer<strong>den</strong>! E<strong>in</strong>e<br />

umfangreiche Zusatzstoffliste ist meist e<strong>in</strong> deutlicher H<strong>in</strong>weis darauf, dass das Erzeugnis ke<strong>in</strong> „Döner<br />

Kebab“ ist.<br />

Zutaten Bezeichnung (Beispiele)<br />

Erzeugnis besitzt nicht mehr die Eigenschaften<br />

e<strong>in</strong>es Döner Kebab z.B. weil der Hackfleischanteil<br />

größer als 60% ist, und/oder weitere, nicht<br />

leitsatzkonforme Zutaten wie Separatorenfleisch<br />

oder andere Zutaten <strong>in</strong> größerem Umfang<br />

verwendet wur<strong>den</strong> wie beispielweise Paniermehl,<br />

Stärke, Tr<strong>in</strong>kwasser, Pflanzeneiweiß (z.B. Soja),<br />

Flüssigwürze usw.<br />

Vere<strong>in</strong>facht gesagt: Das Erzeugnis wurde <strong>mit</strong><br />

anderen, billigeren Zutaten als Scheibenfleisch<br />

gestreckt und benötigt zahlreiche Hilfs<strong>mit</strong>tel, um<br />

noch wie e<strong>in</strong> Spieß auszusehen und nach etwas<br />

zu schmecken.<br />

Die <strong>in</strong> derartigen Erzeugnissen oft zahlreich<br />

enthaltenen Zusatzstoffe s<strong>in</strong>d zu kennzeichnen,<br />

dazu können Fußnoten benutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Diese Erzeugnisse dürfen NICHT <strong>mit</strong> Worten oder<br />

Wortverb<strong>in</strong>dungen wie „Döner Kebab“ oder<br />

„Döner Kebab Art“ gekennzeichnet wer<strong>den</strong>!<br />

Hackfleischdrehspieß vom Kalb <strong>mit</strong> Putenfleisch,<br />

Paniermehl und Stärke 1,2,3,4,5<br />

Drehspieß vom R<strong>in</strong>d <strong>mit</strong> Tr<strong>in</strong>kwasser und Stärke<br />

1,2,3,4,5<br />

Putendrehspieß <strong>mit</strong> Pflanzeneiweiß(Soja),<br />

Paniermehl und Flüssigwürze 1,2,3,4,5<br />

1<br />

<strong>mit</strong> Geschmacksverstärker E 621<br />

2<br />

<strong>mit</strong> Emulgator E 471<br />

3<br />

<strong>mit</strong> Säuerungs<strong>mit</strong>tel E 262, E 330<br />

4<br />

<strong>mit</strong> B<strong>in</strong>de<strong>mit</strong>tel E 450 (Phosphat)<br />

5<br />

<strong>mit</strong> Verdickungs<strong>mit</strong>tel E 460 (Cellulose)<br />

Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen e<strong>in</strong>e Irreführung oder Täuschung im S<strong>in</strong>ne<br />

des § 11 LFGB dar.<br />

Rechtsvorschriften (jeweils <strong>in</strong> derzeit gültiger Fassung):<br />

Lebens<strong>mit</strong>tel- und Futter<strong>mit</strong>telgesetzbuch (LFGB) <strong>in</strong> der Bekanntmachung vom 24.07.2009 (BGBl. I S.<br />

2205), Zusatzstoff-Zulassungsverordnung vom 29.01.1998 (BGBl I S. 230); Leitsätze <strong>für</strong> Fleisch und<br />

Fleischerzeugnisse 2.511.7<br />

Dieses <strong>Merkblatt</strong> erhebt ke<strong>in</strong>en Anspruch auf Vollständigkeit! Für Informationen, die über <strong>den</strong> Inhalt<br />

des <strong>Merkblatt</strong>es h<strong>in</strong>ausgehen, wen<strong>den</strong> Sie sich bitte an die oben genannte Dienststelle (Anschrift und<br />

Telefonnummer siehe Kopf auf Seite 1).<br />

MB-05-014-NMS Seite 2 von 2 Version 1.0 Stand: Dez. 2010

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