Gewässer- und Angelordnung - Fischereiverein Möhrendorf-Hausen
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) einen vom Verein ausgestellten (gültigen) Jahres- oder<br />
befristeten Erlaubnisschein besitzt.<br />
Die Erlaubnisscheine sind gleich der behördlichen Erlaubnis<br />
nicht übertragbar. Sie sind bei der Fischereiausübung mitzuführen.<br />
2. Fanggeräte <strong>und</strong> Köder:<br />
a) In den Vereinsgewässern ist das Fischen allgemein mit<br />
zwei Handangeln erlaubt. Näheres regelt die Fangordnung.<br />
b) In Salmonidengewässern darf gr<strong>und</strong>sätzlich nur mit einer<br />
Angel gefischt werden.<br />
c) An den Angeln dürfen sich jeweils nur ein einfacher, ein<br />
doppelter (Zwilling) oder ein dreifacher (Drilling) Haken<br />
befinden. Die Verwendung von Systemen zum Raub -<br />
fischfang ist erlaubt. Verboten ist der Fang von Fried -<br />
fischen mit Zwilling oder Drilling.<br />
d) Das Blinkern <strong>und</strong> Schleppen ist in stehenden Gewässern<br />
(Weihern) verboten.<br />
e) Die Köderwahl ist freigestellt.<br />
3. Fangbestimmungen, Schonzeiten, Mindestmaße:<br />
a) Die jeweiligen Fangbeschränkungen an den Vereinsge -<br />
wässern werden jährlich beim Ausgeben der<br />
Jahreserlaubnisscheine schriftlich mitgeteilt.<br />
Die Woche beginnt am Montag <strong>und</strong> endet am<br />
darauffolgenden Sonntag.<br />
Bezüglich der Fangmenge sollte sich jeder aus freien<br />
Stücken eine gewisse Beschränkung auferlegen. Das<br />
Angeln soll in erster Linie als Sport <strong>und</strong> nicht als Geschäft<br />
oder Fleischmacherei betrieben werden.<br />
Es ist verboten, die gefangenen Fische einzutauschen oder<br />
in anderer Weise profitlich zu veräußern.