Gewässer- und Angelordnung - Fischereiverein Möhrendorf-Hausen
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) Neben den gesetzlichen Schonzeiten <strong>und</strong> Mindestmaßen<br />
sind die vereinsinternen Bestimmungen streng zu beachten.<br />
Die Schonmaße <strong>und</strong> – zeiten werden in der jährlichen<br />
Fangordnung bekanntgegeben. Zeiten, in denen die<br />
Gewässer nicht befischt werden können bzw. dürfen,<br />
werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Behalten der<br />
Beute ist diese sofort in den Jahreserlaubnisschein<br />
einzutragen.<br />
c) Die Fischwaid ist nur vom Ufer aus erlaubt.<br />
d) Das Fischen zur Nachtzeit auf bestimmte Fische ist nur im<br />
Sinne einer vorliegenden Bezirksverordnung erlaubt. Dabei<br />
sind jedoch alle übrigen Fischarten, die während dieser Zeit<br />
gefangen werden, unverzüglich frei in das Wasser zurück –<br />
zusetzen.<br />
e) Beim Fischfang sind die Bestimmungen des Tierschutzes<br />
streng zu beachten, insbesondere ist jegliches unnötige<br />
Quälen der Fische zu vermeiden.<br />
Gefangene maßige Fische, die den Haken verschluckt<br />
haben oder bei denen das Lösen des Hakens nur mit einer<br />
Qual verb<strong>und</strong>en wäre, sind vorher ordnungsgemäß<br />
abzuschlagen <strong>und</strong> zu töten.<br />
f) Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind<br />
weidgerecht, d. h. behutsam vom Haken zu lösen <strong>und</strong><br />
sofort wieder frei ins Wasser zurückzusetzen.<br />
Ist der Haken nur unter Verletzung oder Qual des Fisches<br />
zu lösen, so ist das Vorfach schnellstens am Maul abzu –<br />
schneiden.<br />
Tote Fische dürfen nicht mehr in das Gewässer eingebracht<br />
werden.<br />
Offensichtlich kranke (auch untermaßige) Fische sind nach<br />
Möglichkeit lebend einem Verwaltungsmitglied zu bringen,<br />
damit sie zur Untersuchung weitergegeben <strong>und</strong> die not –