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Gewässer- und Angelordnung - Fischereiverein Möhrendorf-Hausen

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) Neben den gesetzlichen Schonzeiten <strong>und</strong> Mindestmaßen<br />

sind die vereinsinternen Bestimmungen streng zu beachten.<br />

Die Schonmaße <strong>und</strong> – zeiten werden in der jährlichen<br />

Fangordnung bekanntgegeben. Zeiten, in denen die<br />

Gewässer nicht befischt werden können bzw. dürfen,<br />

werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Behalten der<br />

Beute ist diese sofort in den Jahreserlaubnisschein<br />

einzutragen.<br />

c) Die Fischwaid ist nur vom Ufer aus erlaubt.<br />

d) Das Fischen zur Nachtzeit auf bestimmte Fische ist nur im<br />

Sinne einer vorliegenden Bezirksverordnung erlaubt. Dabei<br />

sind jedoch alle übrigen Fischarten, die während dieser Zeit<br />

gefangen werden, unverzüglich frei in das Wasser zurück –<br />

zusetzen.<br />

e) Beim Fischfang sind die Bestimmungen des Tierschutzes<br />

streng zu beachten, insbesondere ist jegliches unnötige<br />

Quälen der Fische zu vermeiden.<br />

Gefangene maßige Fische, die den Haken verschluckt<br />

haben oder bei denen das Lösen des Hakens nur mit einer<br />

Qual verb<strong>und</strong>en wäre, sind vorher ordnungsgemäß<br />

abzuschlagen <strong>und</strong> zu töten.<br />

f) Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind<br />

weidgerecht, d. h. behutsam vom Haken zu lösen <strong>und</strong><br />

sofort wieder frei ins Wasser zurückzusetzen.<br />

Ist der Haken nur unter Verletzung oder Qual des Fisches<br />

zu lösen, so ist das Vorfach schnellstens am Maul abzu –<br />

schneiden.<br />

Tote Fische dürfen nicht mehr in das Gewässer eingebracht<br />

werden.<br />

Offensichtlich kranke (auch untermaßige) Fische sind nach<br />

Möglichkeit lebend einem Verwaltungsmitglied zu bringen,<br />

damit sie zur Untersuchung weitergegeben <strong>und</strong> die not –

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