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Erste Phase<br />
Einreichung der Vorschläge<br />
bis 01.03.2015<br />
In der ersten Phase hat die Bevölkerung die Möglichkeit Vorschläge<br />
zum Bürgerhaushalt einzureichen. Die Vorschlagsphase<br />
beginnt am 01.01.2015 und dauert bis zum 01.03.2015 an.<br />
Zweite Phase<br />
Prüfung durch die<br />
Verwaltung bis<br />
31.07.2015<br />
Nach dem die Vorschläge für den Bürgerhaushalt eingegangen<br />
sind, werden diese hinsichtlich der Durchführbarkeit und der Kosten<br />
durch die Verwaltung geprüft. Eine inhaltliche Bewertung des<br />
Vorschlags findet nicht statt.<br />
Dritte Phase<br />
Entscheidung des<br />
Hauptausschusses im<br />
September<br />
Alle eingereichten Vorschläge werden mit der formalen Bewertung<br />
dem Hauptausschuss als beschließendem Organ zur Entscheidung<br />
vorgelegt. Nach der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung<br />
der einzelnen Vorschläge, werden die hierfür maßgeblichen Gründe<br />
auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim veröffentlicht.<br />
Weitergehende<br />
Planung<br />
Nach der Pilotphase in 2015 soll der Bürgerhaushalt anhand einer<br />
eigenen Internetplattform verstetigt werden. Nach Beschluss des<br />
Stadtrates wird es dann einen Vorentscheid, also ein Voting über<br />
die abgegebenen Vorschläge durch die Bürgerinnen und Bürger<br />
Unterschleißheims geben, dessen Ergebnis dem Hauptausschuss<br />
als Grundlage zur Entscheidungsfindung dient.<br />
Warum entscheidet<br />
letztlich der Hauptausschuss<br />
Rein rechtlich bedarf es eines Beschlusses der gewählten Mitglieder<br />
des Hauptausschusses, um eine haushaltsrechtliche Entscheidung<br />
über die Ausgaben in dieser Größenordnung zu treffen. Ziel<br />
des Stadtrates ist es allerdings, sich an die Auswahl aus dem Voting<br />
zu halten, sofern die Vorschläge dem Wirkungskreis der Stadt<br />
Unterschleißheim zuzuordnen und finanzierbar sind.<br />
Können Vorschläge<br />
wiederholt eingereicht<br />
werden<br />
Sollte ein Vorschlag in einem Jahr nicht umgesetzt werden, kann<br />
dieser für das darauffolgende Jahr wieder eingereicht werden.<br />
Fragen zum Bürgerhaushalt<br />
Allgemeine Fragen zum Bürgerhaushalt können Sie richten<br />
per Mail : buergerhaushalt@ush.bayern.de<br />
telefonisch: 089 310 09 314<br />
oder per Post: Rathaus Unterschleißheim - Bürgerhaushalt -<br />
Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim<br />
Internet: www.unterschleissheim.de
Bürgerhaushalt<br />
...mitmachen<br />
...bewegen<br />
...Für Unterschleissheim
Bürgerhaushalt<br />
Gemeinsam für UnterschleiSSheim<br />
Liebe Unterschleißheimerinnen und Unterschleißheimer,<br />
in diesen Wochen berät der Stadtrat über den neuen Haushalt<br />
2015. Neben vielen Pflichtaufgaben wie zum Beispiel<br />
dem Unterhalt von Kindertagesstätten oder die Befugnis, die<br />
bauliche Entwicklung zu gestalten, erfüllt die Stadt Unterschleißheim<br />
im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch freiwillige<br />
Aufgaben. Neben Zuschüssen für soziale Projekte wie der<br />
Nachbarschaftshilfe oder der Jugend- und Vereinsarbeit,<br />
ist die Stadt auch im besonderen Maße in der kulturellen<br />
Förderung tätig.<br />
Einerseits sind viele der Ausgaben, die die Stadt Unterschleißheim<br />
tätigt, notwendig, um das soziale Leben und<br />
die Infrastruktur zu erhalten. Andererseits hat die Stadt Unterschleißheim<br />
auch begrenzt die Möglichkeit Anträge von<br />
Bürgerinnen und Bürgern umzusetzen, die in der jährlichen<br />
Bürgerversammlung eingebracht werden können.<br />
Um noch besser auf die Belange der Bevölkerung einzugehen,<br />
hat der Stadtrat nun einen Bürgerhaushalt mit einem<br />
Volumen von 100.000 Euro ab dem Jahr 2016 eingerichtet.<br />
Das sind nun „Ihre“ 100.000 Euro, für die Sie Vorschläge einreichen<br />
können. Denn eines wissen wir alle: Verbesserungen<br />
sind immer möglich und Sie selbst wissen am besten, welche<br />
guten Ideen noch umgesetzt werden könnten.<br />
Beteiligen Sie sich. Ihre Vorschläge und Ideen sind gefragt!<br />
Dieses Informationsblatt soll Ihnen in Kürze die wichtigsten<br />
Fragen zum Bürgerhaushalt beantworten.<br />
Mit besten Grüßen<br />
Ihr<br />
Christoph Böck<br />
Erster Bürgermeister
Bürgerhaushalt<br />
Bereits über 70 Städte und Gemeinden in Deutschland haben einen<br />
Bürgerhaushalt eingeführt. Dazu gehören neben Köln, Bonn,<br />
Trier, Leipzig, Freiburg, Mühlheim an der Ruhr und Münster auch<br />
die bayerischen Kommunen Bad Wörishofen und Ingolstadt.<br />
Was ist ein<br />
Bürgerhaushalt<br />
Bürgerhaushalte gibt es bislang lediglich auf kommunaler Ebene.<br />
Der Bürgerhaushalt bezieht die Bevölkerung aktiv in die Planungen<br />
von öffentlichen Ausgaben ein und ist damit ein Instrument der Bürgerbeteiligung.<br />
Warum ein Bürgerhaushalt<br />
in Unterschleißheim<br />
Um die Vorschläge der Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürger<br />
in die Planungen von öffentlichen Ausgaben mit aufzunehmen<br />
und die Bürgerbeteiligung zu stärken, hat der Stadtrat am<br />
22.10.2014 die Einführung eines Bürgerhaushaltes beschlossen.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Für die erstmalige Umsetzung der Projekte des Bürgerhaushaltes<br />
sind für das Jahr 2016 insgesamt 100.000 Euro veranschlagt. Das<br />
Ziel soll es sein, möglichst viele, dem Gemeinwohl dienliche Vorschläge<br />
umzusetzen.<br />
Wer kann Vorschläge<br />
einreichen<br />
Sowohl Einzelpersonen als auch Personengruppen können Vorschläge<br />
zum Bürgerhaushalt einreichen. Ausdrücklich nicht relevant<br />
für die Einreichung der Vorschläge sind Alter und Nationalität,<br />
lediglich ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in Unterschleißheim ist<br />
zur Abgabe eines Vorschlags erforderlich.<br />
Wie können Vorschläge<br />
eingereicht werden<br />
Die Vorschläge können schriftlich mit dem in dieser Sendung beigefügten<br />
Formular an das Rathaus Unterschleißheim geschickt<br />
oder abgegeben werden. Ebenso ist eine Übermittlung über das<br />
Online-Formular unter www.unterschleissheim.de möglich.<br />
Welche Vorschläge<br />
sind nicht zulässig<br />
Zulässig sind nur Vorschläge, die den Wirkungskreis der Stadt<br />
Unterschleißheim betreffen. Beispielsweise kann die Stadt keine<br />
Lehrer anstellen, Bundesstraßen bauen, eine eigene Kraftfahrzeugbehörde<br />
eröffnen oder Einfluss auf den Strompreis nehmen.<br />
Der Bürgerhaushalt in Unterschleißheim gliedert sich in drei Phasen.