Bauvorhaben Seebadstrasse 10 - Lilienapotheke
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hinauffahren“ sind in dem vorliegenden Verfahren irrelevant, weil sie offenbar metaphysikalische<br />
Vorgänge beschreiben. Nach den geltenden physikalischen Gesetzen und der<br />
geographischen Lage ist so ein Phänomen nicht beobachtbar. Derartige Schriftsätze zu<br />
verfassen sollte eigentlich nach dem Standesrecht der Rechtsanwälte geahndet werden.<br />
Wir beantragen daher, sämtliche Anträge der genannten Personen abzuweisen. Nach der<br />
herrschende Lehre der empirischen Forschung und Wissenschaftstheorie sind die gestellten<br />
Fragen rein spekulativer Natur und nicht schlüssig in Bezug auf einen kausalen<br />
Zusammenhang mit dem <strong>Bauvorhaben</strong>, entsprechen nicht dem gesunden Menschenverstand<br />
oder der Erfahrung des täglichen Lebens.<br />
Dies gilt auch für die Schriftsätze vom 9. und 17.<strong>10</strong>.2007, die wir ebenfalls als irrelevant,<br />
rechtswidrig und verfahrensfremd zurückweisen.<br />
Weiters habe ich dem Bauakt entnommen, dass Frau Mag. Decker durch Anrufe und<br />
Nachfragen Einfluss auf den Gang des Verfahrens zu nehmen sucht und mit Auskünften<br />
versehen wird (siehe Schreiben der Frau Martinz vom 4.<strong>10</strong>.2007). Ich weise darauf hin, dass<br />
Frau Mag. Decker keine Partei und keine Beteiligte dieses Verfahrens ist und ihr daher keine<br />
wie immer gearteten Auskünfte zu erteilen sind, sondern das diesbezügliche Amtsgeheimnis<br />
zu wahren ist.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Anna Zehetner<br />
vertreten durch Dr. Eduard Zehetner