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Anlage 2: Stromliefervertrag Stadtwerke ... - Swdu-netz.dvv.de

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<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 1 von 14<br />

<strong>Anlage</strong> 2:<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong><br />

zwischen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH,<br />

Bungertstraße 27,<br />

47053 Duisburg,<br />

nachfolgend SWDU Netz genannt,<br />

und<br />

________________<br />

nachfolgend Lieferant genannt,<br />

gemeinsam auch als Parteien bezeichnet,<br />

über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum<br />

Ausgleich physikalisch<br />

bedingter Netzverluste (Verlustenergie)<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 2 von 14<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Struktur <strong>de</strong>r Lieferung / Jahresprofil .................................................................................................................3<br />

2. Vertragsmenge.................................................................................................................................................3<br />

3. Vertragspreis ....................................................................................................................................................3<br />

4. Übergabestelle / Bilanzkreis .............................................................................................................................4<br />

5. Erfüllungsort .....................................................................................................................................................4<br />

6. Risikosphären von SWDU Netz und Lieferant..................................................................................................4<br />

7. Abwicklung <strong>de</strong>r Energielieferung ......................................................................................................................4<br />

8. Abnahmepflicht.................................................................................................................................................4<br />

9. Abrechnung und Bezahlung .............................................................................................................................4<br />

10. Mitteilungs- und Informationspflichten..........................................................................................................5<br />

10. 1. Einschränkungen <strong>de</strong>r Verlustenergie-Erbringung...............................................................................................5<br />

10. 2. Abstimmung mit an<strong>de</strong>ren Netzbetreibern...........................................................................................................5<br />

10. 3. Ansprechstelle .................................................................................................................................................5<br />

11. Vertragsdauer ..............................................................................................................................................5<br />

12. Vertragsverstöße und Störung <strong>de</strong>r Leistungserbringung..............................................................................6<br />

12. 1. Nichterfüllung wegen höherer Gewalt................................................................................................................6<br />

12. 1. 1. Höhere Gewalt......................................................................................................................................................................... 6<br />

12. 1. 2. Mitteilung und Scha<strong>de</strong>nsmin<strong>de</strong>rung bei höherer Gewalt ..................................................................................................... 6<br />

12. 1. 3. Befreiung von <strong>de</strong>r Liefer- und Abnahmepflicht...................................................................................................................... 6<br />

12. 1. 4. Folge höherer Gewalt für die an<strong>de</strong>re Partei .......................................................................................................................... 6<br />

12. 2. Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten.....................................................................................................7<br />

13. Haftung ........................................................................................................................................................7<br />

14. Sicherheitsleistung .......................................................................................................................................7<br />

14. 1. Sicherheitsleistung ...........................................................................................................................................7<br />

14. 2. Schriftliches Verlangen.....................................................................................................................................7<br />

14. 3. Inanspruchnahme.............................................................................................................................................8<br />

14. 4. Bürgschaft........................................................................................................................................................8<br />

14. 5. Verzinsung.......................................................................................................................................................8<br />

14. 6. Rückgabe.........................................................................................................................................................8<br />

15. Datenaustausch/ Datenschutz und Vertraulichkeit.......................................................................................8<br />

16. Vertragsanpassung ......................................................................................................................................9<br />

17. Rechtsnachfolgeklausel ...............................................................................................................................9<br />

18. Salvatorische Klausel...................................................................................................................................9<br />

19. Streitbeilegung und Gerichtsstand .............................................................................................................10<br />

20. Schlussbestimmung ...................................................................................................................................10<br />

Anhang 1……………………………………………………………………………………………………………………… 11<br />

Anhang 2……………………………………………………………………………………………………………………… 13<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 3 von 14<br />

Präambel<br />

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Netzbetreiber zur Beschaffung<br />

von Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren. Die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH hat sich entschie<strong>de</strong>n, die Beschaffung <strong>de</strong>r Verlustenergie für das<br />

Lieferjahr 2017 (01.01.2017 bis 31.12.2017) im Rahmen einer offenen Ausschreibung durchzuführen. Die Einzelheiten<br />

<strong>de</strong>s Ausschreibungsverfahrens sind in <strong>de</strong>n „Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung <strong>de</strong>r Verlustenergie<br />

<strong>de</strong>r <strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH für das Lieferjahr 2017“ geregelt (abrufbar unter<br />

http://www.swdu-<strong>netz</strong>.<strong>dvv</strong>.<strong>de</strong>/<strong>netz</strong>information/verlustenergie/verlustenergie-2017.html). Die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Bestimmungen regeln die technischen, rechtlichen, administrativen, operativen und kommerziellen Rahmenbedingungen<br />

für die Lieferung, Abnahme und Abrechnung <strong>de</strong>r Verlustenergie zwischen SWDU Netz und <strong>de</strong>m<br />

Lieferanten.<br />

1. Struktur <strong>de</strong>r Lieferung / Jahresprofil<br />

Die Vertragsmenge gemäß Ziffer 2 wird in Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r Zuschlagserklärung vom Lieferanten per<br />

Fahrplan in <strong>de</strong>n unter Ziffer 4 genannten Bilanzkreis für die Dauer dieses Vertrages eingestellt, verkauft und geliefert<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Lieferung veranlasst und entsprechend von SWDU Netz in <strong>de</strong>n Gegenfahrplan eingestellt, gekauft<br />

und abgenommen. SWDU Netz speichert <strong>de</strong>n als MS Excel-Datei bei bei<strong>de</strong>n Parteien vorliegen<strong>de</strong>n Bestellfahrplan<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Muster unter Anhang 2 „Verlustenergieprofil“ und veröffentlicht ihn unter <strong>de</strong>r oben genannten<br />

Internetadresse. Diese Datei ist maßgeblich für <strong>de</strong>n Bestellfahrplan und nach <strong>de</strong>m ausdrücklichen Willen<br />

<strong>de</strong>r Parteien wesentlicher Bestandteil <strong>de</strong>s Vertrages. Die Abwicklung <strong>de</strong>s Fahrplangeschäftes ist im Bilanzkreisvertrag<br />

von SWDU Netz näher geregelt.<br />

2. Vertragsmenge<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Zuschlagserklärung wird als Vertragsmenge folgen<strong>de</strong> Summe vereinbart:<br />

18.324 MWh<br />

3. Vertragspreis<br />

Entsprechend <strong>de</strong>r Zuschlagserklärung wird folgen<strong>de</strong>r Vertragspreis vereinbart:<br />

____________ EUR / MWh<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 4 von 14<br />

4. Übergabestelle / Bilanzkreis<br />

Die Lieferung erfolgt in <strong>de</strong>n Verlustbilanzkreis von SWDU Netz in <strong>de</strong>r Regelzone Amprion. Die Übergabestelle ist<br />

<strong>de</strong>r Verlustbilanzkreis von SWDU Netz in <strong>de</strong>r Regelzone Amprion in Deutschland. Hierfür ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass<br />

<strong>de</strong>r Lieferant o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r Lieferung vom Lieferanten beauftragte Bilanzkreisverantwortliche einen gültigen<br />

Bilanzkreisvertrag mit Amprion hat.<br />

Verlustbilanzkreis von SWDU Netz ist: 11XVERSWDU----SD<br />

Der Bilanzkreis <strong>de</strong>s Lieferanten ist: _________________<br />

Die BDEW-Nummer <strong>de</strong>s Lieferanten ist: _________________<br />

5. Erfüllungsort<br />

Lieferung und Abnahme <strong>de</strong>r Energielieferung sowie die Übertragung aller Rechte vom Lieferanten auf SWDU Netz<br />

erfolgen an <strong>de</strong>r Übergabestelle.<br />

6. Risikosphären von SWDU Netz und Lieferant<br />

Der Lieferant trägt alle mit Fahrplänen, Übertragung und Lieferung <strong>de</strong>r Vertragsmenge bis zur Übergabestelle<br />

verbun<strong>de</strong>nen Risiken, er trägt sämtliche damit verbun<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig damit in Zusammenhang gebrachten<br />

Kosten o<strong>de</strong>r sonstige dafür in Rechnung gestellten Beträge. SWDU Netz trägt alle mit <strong>de</strong>r Abnahme <strong>de</strong>r Vertragsmenge<br />

verbun<strong>de</strong>nen Risiken an und ab <strong>de</strong>r Übergabestelle, sie trägt sämtliche damit verbun<strong>de</strong>nen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig<br />

damit in Zusammenhang gebrachten Kosten o<strong>de</strong>r sonstige dafür in Rechnung gestellten Beträge.<br />

7. Abwicklung <strong>de</strong>r Energielieferung<br />

Die Abwicklung <strong>de</strong>r Energielieferungen erfolgt nach <strong>de</strong>n Bestimmungen und Normen, die für das/die in Anspruch<br />

genommene(n) Netz(e) gelten, insbeson<strong>de</strong>re nach <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>s Transmission Co<strong>de</strong> 2007 und <strong>de</strong>n<br />

maßgeblichen Regelungen <strong>de</strong>r betroffenen Netzbetreiber.<br />

8. Abnahmepflicht<br />

SWDU Netz ist zur Abnahme <strong>de</strong>r an <strong>de</strong>r Übergabestelle bereitgestellten Vertragsmenge verpflichtet.<br />

9. Abrechnung und Bezahlung<br />

Der Lieferant übermittelt <strong>de</strong>r SWDU Netz bis zum fünften Arbeitstag <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonats eine Abrechnung<br />

über die einzelvertraglich vereinbarten Lieferungen <strong>de</strong>s jeweiligen Kalen<strong>de</strong>rmonats. Die Rechnungen entsprechen<br />

allen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Empfänger gelten<strong>de</strong>n Steuergesetze.<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 5 von 14<br />

Zahlungen sind am zwanzigsten eines Monats fällig, frühestens aber zehn Arbeitstage nach Zugang <strong>de</strong>r Rechnung.<br />

Sofern <strong>de</strong>r Zahlungstermin nicht auf einen Arbeitstag fällt, erfolgt die Zahlung am nächstfolgen<strong>de</strong>n Arbeitstag.<br />

Abrechnungsgrundlage ist die von <strong>de</strong>n Vertragspartnern festgeschriebene Liefermenge und <strong>de</strong>r Lieferpreis gemäß<br />

Ziffer 2 und 3 dieses Vertrages.<br />

Die auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Angebotes mit <strong>de</strong>r Zuschlagserklärung nach Ziffer 3 vereinbarten Preise sind Nettopreise.<br />

Sie enthalten keine Steuern und Abgaben.<br />

Zusätzliche Kosten, die <strong>de</strong>m Lieferanten durch eine räumliche Distanz zwischen Erbringungs- und Erfüllungsort<br />

entstehen, gehen zu seinen Lasten.<br />

Ab Fälligkeit <strong>de</strong>r Zahlung kann <strong>de</strong>r Lieferant Verzugszinsen in Höhe von 2 %-Punkten (zwei Prozent) über <strong>de</strong>m<br />

Basiszinssatz nach § 247 BGB verlangen.<br />

10. Mitteilungs- und Informationspflichten<br />

10. 1. Einschränkungen <strong>de</strong>r Verlustenergie-Erbringung<br />

Der Lieferant hat SWDU Netz unverzüglich über Grund und Umfang zu unterrichten, wenn er seine Lieferpflicht<br />

gemäß Ziffer 1 - gleich aus welchem Grund - nicht uneingeschränkt erfüllen kann.<br />

10. 2. Abstimmung mit an<strong>de</strong>ren Netzbetreibern<br />

Der Lieferant stimmt <strong>de</strong>m im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Lieferung <strong>de</strong>r Verlustenergie erfor<strong>de</strong>rlichen Informationsaustausch<br />

zwischen SWDU Netz und <strong>de</strong>n ggf. betroffenen an<strong>de</strong>ren Netzbetreibern und Bilanzkreisverantwortlichen<br />

zu.<br />

10. 3. Ansprechstelle<br />

Die Kontaktstellen bei<strong>de</strong>r Vertragspartner wer<strong>de</strong>n in Anhang 1 genannt.<br />

11. Vertragsdauer<br />

Der <strong>Stromliefervertrag</strong> tritt mit Unterzeichnung durch bei<strong>de</strong> Vertragspartner in Kraft und wird wirksam mit Beginn<br />

<strong>de</strong>r Energielieferung zum 01.01.2017 um 00:00 Uhr. Der Vertrag en<strong>de</strong>t mit Abschluss <strong>de</strong>r Energielieferung zum<br />

31.12.2017 um 24:00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung<br />

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbeson<strong>de</strong>re vor, wenn einer <strong>de</strong>r Vertragspartner<br />

zum wie<strong>de</strong>rholten Male gegen Verpflichtungen dieses Vertrages verstößt. Die außeror<strong>de</strong>ntliche Kündigung bedarf<br />

<strong>de</strong>r Schriftform.<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 6 von 14<br />

12. Vertragsverstöße und Störung <strong>de</strong>r Leistungserbringung<br />

12. 1. Nichterfüllung wegen höherer Gewalt<br />

12. 1. 1. Höhere Gewalt<br />

Die Vertragsparteien verstehen unter höherer Gewalt insbeson<strong>de</strong>re Krieg, Unwetter, Arbeitskampfmaßnahmen bei<br />

<strong>de</strong>n eigenen Werken o<strong>de</strong>r Zulieferbetrieben, Beschädigungen von <strong>Anlage</strong>n zur Erzeugung, Übertragung o<strong>de</strong>r<br />

Verteilung elektrischer Energie, gesetzliche und behördliche Anordnungen o<strong>de</strong>r sonstige Umstän<strong>de</strong>, die durch<br />

keine <strong>de</strong>r Vertragsparteien abgewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n können und <strong>de</strong>ren Vorkommen mit zumutbaren technischen und<br />

wirtschaftlichen Mitteln nicht unmittelbar abgestellt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

12. 1. 2. Mitteilung und Scha<strong>de</strong>nsmin<strong>de</strong>rung bei höherer Gewalt<br />

Sobald sie von einem Umstand höherer Gewalt Kenntnis erhalten hat, setzt die betroffene Partei die an<strong>de</strong>re Partei<br />

unverzüglich in Kenntnis und gibt ihr, soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, eine rechtlich unverbindliche Einschätzung<br />

<strong>de</strong>s Ausmaßes und <strong>de</strong>r erwarteten Dauer ihrer Leistungsverhin<strong>de</strong>rung. Die betroffene Partei ist verpflichtet,<br />

die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zur Begrenzung <strong>de</strong>r Auswirkungen <strong>de</strong>r höheren Gewalt zu unternehmen;<br />

sie muss, solange die höhere Gewalt andauert und sobald und soweit bekannt, die an<strong>de</strong>re Partei angemessen<br />

über <strong>de</strong>n aktuellen Stand sowie über das Ausmaß und die erwartete Dauer ihrer Leistungsverhin<strong>de</strong>rung<br />

informieren.<br />

12. 1. 3. Befreiung von <strong>de</strong>r Liefer- und Abnahmepflicht<br />

Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt ganz o<strong>de</strong>r teilweise an <strong>de</strong>r Erfüllung ihrer Liefer- o<strong>de</strong>r Abnahmeverpflichtungen<br />

nach diesem Vertrag gehin<strong>de</strong>rt und kommt eine solche Partei <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Ziffer 12.1.2 nach,<br />

so liegt keine Vertragsverletzung <strong>de</strong>r betroffenen Partei vor. Sie wird von diesen Verpflichtungen für <strong>de</strong>n Zeitraum<br />

und in <strong>de</strong>m Umfang, in <strong>de</strong>m die höhere Gewalt ihre Leistungserbringung verhin<strong>de</strong>rt, befreit. Der betroffenen Partei<br />

entsteht im Hinblick auf jene nicht gelieferten o<strong>de</strong>r abgenommenen Mengen keine Verpflichtung gem. Ziffer 12.2<br />

Scha<strong>de</strong>nersatz zu leisten.<br />

12. 1. 4. Folge höherer Gewalt für die an<strong>de</strong>re Partei<br />

Soweit <strong>de</strong>r Lieferant von seiner Lieferpflicht aufgrund höherer Gewalt befreit ist, wird auch SWDU Netz von ihrer<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Abnahme- und Zahlungspflicht frei. Soweit SWDU Netz von ihrer Abnahmepflicht aufgrund höherer<br />

Gewalt befreit ist, wird auch <strong>de</strong>r Lieferant von seiner Lieferpflicht frei.<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 7 von 14<br />

12. 2. Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten<br />

Soweit <strong>de</strong>r Lieferant die Vertragsmenge ganz o<strong>de</strong>r teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt und soweit eine solche<br />

Nichterfüllung we<strong>de</strong>r auf höherer Gewalt beruht noch die Nichterfüllung durch SWDU Netz verschul<strong>de</strong>t ist, ist die<br />

Nichtlieferung von <strong>de</strong>m Lieferanten an SWDU Netz binnen 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen zu entschädigen. Die Entschädigung<br />

berechnet sich durch Multiplikation von:<br />

(a) <strong>de</strong>m Differenzbetrag, sofern positiv, zwischen <strong>de</strong>m Preis zu <strong>de</strong>m SWDU Netz die jeweils nicht gelieferte Energiemenge<br />

auf <strong>de</strong>m Markt o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>rweitig, z. B. in Form von Regelenergie, beschafft hat und <strong>de</strong>m vereinbarten<br />

Vertragspreis<br />

(b) mit <strong>de</strong>r nicht gelieferten Energiemenge. Das Recht zur außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung gem. Ziffer 11 und weitergehen<strong>de</strong><br />

Ansprüche auf Scha<strong>de</strong>nsersatz bleiben von dieser Regelung unberührt.<br />

13. Haftung<br />

Die Vertragspartner haften einan<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

14. Sicherheitsleistung<br />

14. 1. Sicherheitsleistung<br />

SWDU Netz kann in begrün<strong>de</strong>ten Fällen eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Lieferanten<br />

verlangen, wenn zu besorgen ist, dass <strong>de</strong>r Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht<br />

o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig nachkommen wird.<br />

Als begrün<strong>de</strong>ter Fall gilt insbeson<strong>de</strong>re, wenn <strong>de</strong>r Lieferant innerhalb <strong>de</strong>r letzten 3 Jahre mit seinen Lieferverpflichtungen<br />

gegenüber SWDU Netz o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Netzbetreiber zweimal in Verzug geraten ist.<br />

Als angemessen gilt eine Sicherheitsleistung, wenn sie <strong>de</strong>m zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt<br />

nach diesem Vertrag entspricht.<br />

14. 2. Schriftliches Verlangen<br />

SWDU Netz versichert, dass vor <strong>de</strong>m schriftlichen Verlangen nach Sicherheitsleistung o<strong>de</strong>r Vorauszahlung telefonisch<br />

Kontakt mit <strong>de</strong>m Lieferanten aufgenommen wird, sofern <strong>de</strong>r Lieferant SWDU Netz hierfür einen Ansprechpartner<br />

benannt hat.<br />

Kommt <strong>de</strong>r Lieferant einem gemäß Ziffer 14.1 berechtigten schriftlichen Verlangen nach Sicherheitsleistung nicht<br />

binnen 14 Kalen<strong>de</strong>rtagen nach, darf SWDU Netz <strong>de</strong>n <strong>Stromliefervertrag</strong> ohne weitere Ankündigung fristlos außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

kündigen.<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 8 von 14<br />

14. 3. Inanspruchnahme<br />

SWDU Netz kann die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmen, wenn <strong>de</strong>r Lieferant seinen Lieferverpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag nicht o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig nachkommt und SWDU Netz Aufwendungen wegen <strong>de</strong>r Nichtlieferung<br />

<strong>de</strong>s Lieferanten gemäß Ziffer 12.2 entstehen.<br />

14. 4. Bürgschaft<br />

Soweit SWDU Netz gemäß Ziffer 14.1 eine Sicherheitsleistung verlangt, ist <strong>de</strong>r Lieferant berechtigt, statt <strong>de</strong>ssen<br />

eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach <strong>de</strong>utschem Recht eines EU-Geldinstituts mit Verzicht auf die Einre<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>r Vorausklage und mit <strong>de</strong>r Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfor<strong>de</strong>rn zu erbringen.<br />

14. 5. Verzinsung<br />

Barsicherheiten wer<strong>de</strong>n zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.<br />

14. 6. Rückgabe<br />

Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind.<br />

15. Datenaustausch/ Datenschutz und Vertraulichkeit<br />

15.1 Die Vertragspartner wer<strong>de</strong>n die im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Durchführung dieses Vertrages erhobenen o<strong>de</strong>r<br />

zugänglich gemachten Daten zum Zweck <strong>de</strong>r Datenverarbeitung unter Beachtung <strong>de</strong>r §§ 9, 12 EnWG und <strong>de</strong>r<br />

datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung <strong>de</strong>s Vertrages notwendig<br />

ist. Die Vertragsparteien behan<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s Vertrages vertraulich. Es ist untersagt, Informationen<br />

über ihren Inhalt an Dritte weiterzugeben, sofern die Ziffern 15.2 sowie 15.3 keine an<strong>de</strong>rweitigen Regelungen<br />

treffen.<br />

15.2 Die Vertragspartner sind berechtigt, insbeson<strong>de</strong>re für die Erfassung, Bilanzierung und Abrechnung <strong>de</strong>r Verlustenergie<br />

Verbrauchs-, Abrechnungs- und Vertragsdaten an Dritte in <strong>de</strong>m Umfang weiterzugeben, wie dies zur<br />

ordnungsgemäßen technischen und kommerziellen Abwicklung <strong>de</strong>r Lieferung erfor<strong>de</strong>rlich ist. Der Lieferant stimmt<br />

einer anonymisierten Veröffentlichung <strong>de</strong>r Ausschreibungsergebnisse zu.<br />

15.3 SWDU Netz ist berechtigt, vertrauliche Daten an Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Gerichte weiterzugeben, soweit sie hierzu<br />

auf Grund gelten<strong>de</strong>n Rechts verpflichtet ist. Insbeson<strong>de</strong>re ist SWDU Netz berechtigt, vertrauliche Daten an die<br />

Bun<strong>de</strong>s<strong>netz</strong>agentur weiterzuleiten, sofern dies beansprucht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 9 von 14<br />

16. Vertragsanpassung<br />

Diesem <strong>Stromliefervertrag</strong> liegen die wirtschaftlichen, rechtlichen, wettbewerblichen und technischen Verhältnisse<br />

zum Zeitpunkt seines Abschlusses zugrun<strong>de</strong>. Än<strong>de</strong>rn sich diese Verhältnisse insbeson<strong>de</strong>re durch gesetzliche<br />

Vorgaben, behördliche Maßnahmen o<strong>de</strong>r durch Regelungen zwischen <strong>de</strong>n Verbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Stromwirtschaft auf<br />

nationaler o<strong>de</strong>r internationaler Ebene während <strong>de</strong>r Vertragslaufzeit wesentlich, so verpflichten sich die Vertragspartner,<br />

diesen <strong>Stromliefervertrag</strong> entsprechend anzupassen.<br />

Sollte in einem solchen Falle zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern trotz bei<strong>de</strong>rseitigen Bemühens in einem zumutbaren<br />

Zeitraum keine Einigung erzielt wer<strong>de</strong>n, so steht je<strong>de</strong>m Vertragspartner ein außeror<strong>de</strong>ntliches Kündigungsrecht<br />

mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsen<strong>de</strong> zu.<br />

17. Rechtsnachfolgeklausel<br />

Bei<strong>de</strong> Vertragsparteien sind berechtigt, mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustimmung <strong>de</strong>s jeweils an<strong>de</strong>ren die Rechte aus diesem<br />

Vertrag insgesamt je<strong>de</strong>rzeit abzutreten und / o<strong>de</strong>r alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.<br />

Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re wenn sachlich begrün<strong>de</strong>te<br />

Be<strong>de</strong>nken gegen die technische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Rechtsnachfolgers o<strong>de</strong>r Übernehmers<br />

bestehen. Die übertragen<strong>de</strong> Vertragspartei ist verpflichtet, die Informationen vor Zustimmungserteilung zu<br />

liefern, die notwendig sind, um die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines möglichen Rechtsnachfolgers<br />

o<strong>de</strong>r Übernehmers zu prüfen. Eine Zustimmung ist ausnahmsweise nicht erfor<strong>de</strong>rlich bei <strong>de</strong>r Übertragung<br />

von Rechten und Pflichten auf ein mit <strong>de</strong>m jeweiligen Vertragspartner verbun<strong>de</strong>nes Unternehmen i.S.d.<br />

§§ 15 ff. AktG.<br />

18. Salvatorische Klausel<br />

Sollte irgen<strong>de</strong>ine Bestimmung dieses <strong>Stromliefervertrag</strong>es rechtsunwirksam sein o<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n, so wird dadurch<br />

die Gültigkeit <strong>de</strong>r übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Vertragspartner, die rechtsunwirksame<br />

Bestimmung durch eine an<strong>de</strong>re, im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichwertige Bestimmung zu<br />

ersetzen. Sollte <strong>de</strong>r <strong>Stromliefervertrag</strong> ausfüllungsbedürftige Lücken enthalten, für die die Vertragspartner bei ihrer<br />

Kenntnis bei Vertragsabschluß eine vernünftigerweise einvernehmliche Regelung vorgesehen hätten, verpflichten<br />

sich die Vertragspartner zu einer entsprechen<strong>de</strong>n Vertragsergänzung, wobei die bei<strong>de</strong>rseitigen wirtschaftlichen<br />

Interessen angemessen zu berücksichtigen sind.<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 10 von 14<br />

19. Streitbeilegung und Gerichtsstand<br />

Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten zwischen <strong>de</strong>n Vertragspartnern über die durch <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Stromliefervertrag</strong><br />

begrün<strong>de</strong>ten Rechte und Pflichten sowie über die ordnungsgemäße Durchführung <strong>de</strong>s <strong>Stromliefervertrag</strong>es sollen<br />

auf <strong>de</strong>m Verhandlungswege ausgeräumt wer<strong>de</strong>n. Kommt eine Verständigung nicht zustan<strong>de</strong>, entschei<strong>de</strong>t das<br />

or<strong>de</strong>ntliche Gericht. Gerichtsstand ist Duisburg.<br />

20. Schlussbestimmung<br />

Tätigt eine Partei – im Rahmen einer Nachfrage <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Partei o<strong>de</strong>r zur Schlichtung eines von <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />

Partei initiierten Streites – angemessene Aufwendungen zum Nachweis <strong>de</strong>r Tatsache, dass die an<strong>de</strong>re Partei ihre<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, sind diese Aufwendungen auf Anfor<strong>de</strong>rung von<br />

<strong>de</strong>rjenigen Partei zu erstatten, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.<br />

Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Ergänzungen <strong>de</strong>s <strong>Stromliefervertrag</strong>es bedürfen zur ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Schriftform. Gleiches<br />

gilt für die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Schriftformklausel. Der vorliegen<strong>de</strong> <strong>Stromliefervertrag</strong> wird zweifach ausgefertigt. Je<strong>de</strong>r<br />

Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Mit <strong>de</strong>r Unterzeichnung <strong>de</strong>s Vertrages wer<strong>de</strong>n gleichzeitig die <strong>de</strong>m Vertrag<br />

beigefügten Anhänge anerkannt.<br />

.............................., <strong>de</strong>n .................... Duisburg, <strong>de</strong>n.....................<br />

.................................................. ........................................................................<br />

(Unterschrift <strong>de</strong>s Lieferanten)<br />

(Unterschrift <strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH)<br />

Anhänge:<br />

Anhang 1 Kontaktstellen<br />

Anhang 2 Jahresprofil<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 11 von 14<br />

Anhang 1<br />

Nennung <strong>de</strong>r Kontaktstellen je<strong>de</strong>s Vertragspartners<br />

1. Kontaktstelle jeweiliger Ansprechpartner <strong>de</strong>r Vertragsunternehmen nach Ziffer 10.3:<br />

Lieferant:<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

SWDU Netz:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

NW-N / Tobias Hengesbach<br />

Bungertstraße 27, 47053 Duisburg<br />

Tel.: +49 (0) 203 604 - 2346<br />

E-Mail: Tobias.Hengesbach@SWDU-Netz.<strong>de</strong><br />

2. Kontaktstelle zur Übermittlung <strong>de</strong>r Bilanzierungsergebnisse:<br />

Lieferant:<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

E-Mail Bilanzierungssystem: _________<br />

SWDU Netz:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

NW-N / Dennis Hecht<br />

Bungertstraße 27, 47053 Duisburg<br />

Tel.: +49 (0) 203 604 - 2567<br />

E-Mail: Dennis.Hecht@SWDU-Netz.<strong>de</strong><br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 12 von 14<br />

3. Kontaktstelle zur Abrechnung nach Ziffer 9:<br />

Lieferant:<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

SWDU Netz:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

NW-N / Tobias Hengesbach<br />

Bungertstraße 27, 47053 Duisburg<br />

Tel.: +49 (0) 203 604 - 2346<br />

E-Mail: Tobias.Hengesbach@SWDU-Netz.<strong>de</strong><br />

4. Kontaktstelle Rechnungsadresse falls von 3. abweichend und Bankdaten:<br />

Adresse:<br />

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________________________________<br />

Bankdaten:<br />

Bank:<br />

Sparkasse Duisburg<br />

Konto-Nr.: 200 070 944<br />

BLZ: 350 500 00<br />

USt.-IdNr.: DE 252113622<br />

Steuer-Nr.: 109/5800/0743<br />

BIC / Swift Co<strong>de</strong>: DUISDE33<br />

IBAN: IBAN_DE42 3505 0000 0200 0709 44<br />

Han<strong>de</strong>lsregister-Nr: HRB 19130<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 13 von 14<br />

Anhang 2<br />

Der verbindliche Bestellfahrplan ist auf <strong>de</strong>r unter „Präambel“ genannten Internetseite veröffentlicht.<br />

Muster Fahrplan zum <strong>Stromliefervertrag</strong><br />

vom ...................................................<br />

zwischen <strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

und ..................................................<br />

gültig ab 01.01.2017<br />

Stand: 27.03.2013


<strong>Stadtwerke</strong> Duisburg Netzgesellschaft mbH<br />

<strong>Stromliefervertrag</strong>: Verlustenergie Seite 14 von 14<br />

Datenformat:<br />

Zahl, Dezimalzeichen Komma, Wirkleistung in Mega-Watt<br />

Vorzeichenkonvention:<br />

Positive Werte: Lieferung an SWDU Netz<br />

Hinweise:<br />

Transaktionsgrundlage ist <strong>de</strong>r Fahrplan gemäß Spalte B.<br />

Die Sommer-/Winterzeitumstellung gemäß Fahrplanverkehr ist zu beachten.<br />

Stand: 27.03.2013

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