25.12.2014 Aufrufe

SWG Grundversorgung Heizstrom DT (getrennte Messung) Auftrag

SWG Grundversorgung Heizstrom DT (getrennte Messung) Auftrag

SWG Grundversorgung Heizstrom DT (getrennte Messung) Auftrag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Auftrag</strong><br />

<strong>SWG</strong> <strong>Grundversorgung</strong> <strong>Heizstrom</strong> <strong>DT</strong> (<strong>getrennte</strong> <strong>Messung</strong>)<br />

<strong>Heizstrom</strong> für Anlagen zur elektrischen Raumheizung und Warmwasserbereitung<br />

mit Speicher gemäß den Anschlussvorschriften des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers<br />

1) Anschrift des Kunden (<strong>Auftrag</strong>geber / Rechnungsanschrift)<br />

Firma<br />

Vorname, Name (ggf. Ansprechpartner)*<br />

Straße, Hausnummer*<br />

PLZ, Ort, Ortsteil*<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

Branche<br />

Geburtsdatum*<br />

Ihr persönlicher<br />

Service:<br />

T 01 80-1 32 60 00 1<br />

F 05 61-9 33-44 44<br />

1<br />

dt. Festnetz: 3,9 ct/Min.;<br />

Mobilfunk: max. 42 ct/Min.<br />

Stadtwerke<br />

Gelnhausen GmbH<br />

Postfach 10 36 40<br />

34036 Kassel<br />

www.stadtwerkegelnhausen.de<br />

info@stadtwerkegelnhausen.de<br />

2) Verbrauchsstelle<br />

Sind Sie hier neu eingezogen Ja Nein<br />

Vertragskonto<br />

Zählernummer* Zählerstand HT bei <strong>Auftrag</strong>serteilung* Zählerstand NT bei <strong>Auftrag</strong>serteilung*<br />

Geschäftsführer:<br />

Siegfried Rückriegel<br />

Gerhard Hollstein<br />

Sitz: Gelnhausen<br />

Amtsgericht Hanau<br />

HRB 11022<br />

USt.-IdNr. DE811283434<br />

Straße, Hausnummer (nur falls abweichend von Punkt 1)<br />

PLZ, Ort, Ortsteil (nur falls abweichend von Punkt 1)<br />

Kopie<br />

für Kunden<br />

3) Preis- und Lieferbedingungen<br />

Gewünschter Lieferbeginn: * nächstmöglicher Lieferbeginn Lieferbeginn zum<br />

Allgemeine Preise der <strong>SWG</strong> <strong>Grundversorgung</strong> <strong>Heizstrom</strong> <strong>DT</strong> (<strong>getrennte</strong> <strong>Messung</strong>)<br />

gültig ab 1.3.2012<br />

Arbeitspreis<br />

Grundpreis<br />

Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Jahr<br />

Doppeltarif netto brutto netto brutto<br />

Hochtarifzeit (HT) 17,77 21,15<br />

Niedertarifzeit (NT) 14,94 17,78<br />

58,68 69,83<br />

Preisstand: 1.3.2012. Gerundete Bruttopreise inkl. 19 % Umsatz steuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preise. Diese Preisstellung gilt nur im <strong>Grundversorgung</strong>sgebiet<br />

der Stadtwerke Gelnhausen GmbH.<br />

STWG_03.2012_<strong>SWG</strong>_GV<br />

3.1 Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettoarbeitspreisen multipliziert, der Nettogrundpreis addiert und anschließend die<br />

Umsatzsteuer hinzugerechnet.<br />

3.2 Die vorgenannten Preisregelungen gelten ausschließlich für fest angeschlossene, unterbrechbare Anlagen zur elektrischen Raumheizung und<br />

Warmwasserbereitung mit Speicher, die gemäß den jeweils geltenden Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers installiert sind.<br />

Die Belieferung zu den Bedingungen dieses Vertrages setzt voraus, dass der <strong>Heizstrom</strong>verbrauch in der Kundenanlage durch einen Niederspannungs-Doppeltarifzähler<br />

gemessen wird, ein Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabe- bzw. Unterbrechungszeiten installiert ist und<br />

die <strong>Messung</strong> des <strong>Heizstrom</strong>verbrauches separat vom Haushaltsstromverbrauch erfolgt.<br />

3.3 Verantwortlich für die Festlegung bzw. Änderung der Schwachlast- (Niedertarif-), Sperr- und Freigabezeitenregelungen ist ausschließlich der<br />

je weils örtlich zuständige Netzbetreiber. Informationen hierzu erhalten Sie beim jeweiligen Netzbetreiber. Im Netzgebiet der Stadtwerke Gelnhausen<br />

GmbH gelten z.B. derzeit (Stand: Januar 2010) die folgenden Regelungen (Angaben ohne Gewähr):<br />

Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Direktraumheizungen, Wärmepumpen und Wohnungslüftungsanlagen<br />

werden mindestens insgesamt 4 Stunden täglich unterbrochen, jedoch maximal 6 Stunden.<br />

3.4 Der Vertrag kommt durch Vertragsbestätigung der Stadtwerke Gelnhausen GmbH in Textform zustande, soweit er nicht bereits durch Stromentnahme<br />

zustande gekommen ist. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.<br />

Eine Kündigung durch die Stadtwerke Gelnhausen GmbH ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur <strong>Grundversorgung</strong> nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht. Bei einem Umzug oder einem vollständigen Ausbau der <strong>Heizstrom</strong>anlage ist der Kunde berechtigt,<br />

den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Jede Kündigung bedarf der Textform.<br />

3.5 Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 der Stromgrundversorgungsverordnung können gegen den Netzbetreiber<br />

geltend gemacht werden.<br />

* Bitte füllen Sie vor allem die mit * gekennzeichneten Felder aus, damit wir Ihren <strong>Auftrag</strong> schnell bearbeiten können. Vielen Dank.<br />

Weiter auf der nächsten Seite.<br />

Zur internen Bearbeitung<br />

EMI01_E002682<br />

3/8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!