UVV "Forsten" - "Publikationen" der DGUV
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M U S T E R - U V V<br />
GUV-V C 51<br />
zelteller mit Drahtseilen gehalten o<strong>der</strong> gleichwertig so abgesichert<br />
werden, dass <strong>der</strong> Motorsägenführer, <strong>der</strong> den Teller abtrennt, und an<strong>der</strong>e<br />
nicht gefährdet werden. Zur Sicherung des Wurzeltellers gehört<br />
auch, dass sich <strong>der</strong> Motorsägenführer vor dem Abtrennen davon<br />
überzeugt, dass sich niemand hinter dem Wurzelteller aufhält und<br />
dass <strong>der</strong> Wurzelteller nach dem Abtrennen des Stammes möglichst<br />
zurückgeklappt wird.<br />
Besteigen von Bäumen, Arbeiten am stehenden Stamm und in<br />
<strong>der</strong> Baumkrone<br />
§ 7. (1) Versicherte dürfen Bäume nur bei ausreichenden Lichtverhältnissen<br />
und nur mit betriebssicherem Gerät besteigen. Bei Sichtbehin<strong>der</strong>ung<br />
o<strong>der</strong> bei Gefahr bringenden Witterungseinflüssen ist das Besteigen von<br />
Bäumen unzulässig. Bei Arbeiten und beim Steigen an astfreien Stammpartien<br />
sind Sicherheitsgeschirre zu benutzen.<br />
Zu § 7 Abs. 1:<br />
1. Sichtbehin<strong>der</strong>ung kann z.B. eintreten durch Regen, Nebel, Schneetreiben,<br />
Rauch.<br />
2. Gefahr bringende Witterungseinflüsse sind z.B. starker Wind, Raureif,<br />
Schneebelag, Nässe, Eisanhang, starker Regen o<strong>der</strong> Schneefall.<br />
3. Geeignete Sicherungen gegen Absturz sind z.B.<br />
– Auffanggurte nach DIN 7478 „Sicherheitsgeschirre; Auffanggurte,<br />
Sicherheitstechnische Anfor<strong>der</strong>ungen, Prüfung“.<br />
– Haltegurte nach DIN 7470 „Sicherheitsgeschirre; Haltegurte, Sicherheitstechnische<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, Prüfung“ in Verbindung mit<br />
Sicherheitsseilen nach DIN 7471 „Sicherheitsgeschirre; Sicherheitsseile“.<br />
– Höhensicherungsgeräte und Abseilgeräte nach DIN 23 326 „Sicherheitsgeschirre,<br />
Höhensicherungsgeräte; Sicherheitstechnische<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen, Prüfung“.<br />
Hinweise auf die Benutzung, Aufbewahrung und Instandhaltung von<br />
Sicherheitsgeschirren gibt die GUV-Regel „Benutzung von persönlichen<br />
Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (GUV-R 198, bisher GUV 10.4).<br />
(2) Im Fallbereich von Ästen dürfen sich nur die mit dem Schneidevorgang<br />
beschäftigten Personen aufhalten.<br />
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