UVV "Forsten" - "Publikationen" der DGUV
UVV "Forsten" - "Publikationen" der DGUV
UVV "Forsten" - "Publikationen" der DGUV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6M U S T E R - U V V<br />
GUV-V C 51<br />
– darauf zu achten, dass bei Fällarbeiten mit <strong>der</strong> Motorsäge keine Eisenkeile<br />
verwendet werden,<br />
– darauf zu achten, dass beim Spalten Eisen nicht mit Eisen getrieben<br />
wird.<br />
Zu § 3 Abs. 1:<br />
Die For<strong>der</strong>ung ist als erfüllt anzusehen, wenn z.B.<br />
– auf dem Wege von und zur Arbeitsstelle alle schneidenden und spitzen<br />
Werkzeuge und Geräte mit einer Schutzhülle versehen sind und so<br />
transportiert werden, dass niemand gefährdet wird,<br />
– die einschlägigen Hinweise und Betriebsanweisungen bei <strong>der</strong> Arbeit<br />
sowie bei Wartungs- und Reparaturarbeiten beachtet werden,<br />
– nicht benötigte Maschinen und Geräte so abgestellt werden, dass niemand<br />
gefährdet wird,<br />
– Maschinen nicht bei laufendem Motor in Stand gesetzt o<strong>der</strong> gewartet<br />
werden, es sei denn, dass die Arbeiten bei laufendem Motor durchgeführt<br />
werden müssen (z.B. Vergasereinstellung),<br />
– eingeklemmte Gegenstände nicht bei laufendem Motor entfernt werden<br />
und das Reinigen schneiden<strong>der</strong> Maschinenteile nur mit entsprechendem<br />
Werkzeug vorgenommen wird,<br />
– sich bei Arbeiten mit <strong>der</strong> Motorsäge o<strong>der</strong> dem Freischneidegerät keine<br />
weiteren Personen im Schwenkbereich aufhalten,<br />
– die erfor<strong>der</strong>liche persönliche Schutzausrüstung getragen wird. Auf<br />
<strong>UVV</strong> „Allgemeine Vorschriften“ § 4 (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1) wird<br />
verwiesen.<br />
(2) Wenn an Hängen eine Gefährdung durch Abrutschen o<strong>der</strong> Abrollen<br />
besteht, dürfen Versicherte erst dann entasten, entrinden o<strong>der</strong> einschneiden,<br />
wenn <strong>der</strong> Stamm o<strong>der</strong> die Stammteile gesichert sind. Dabei darf<br />
an Hängen<br />
– nur von <strong>der</strong> Bergseite her gearbeitet werden,<br />
– nur untereinan<strong>der</strong> gearbeitet werden, wenn die Arbeitsstellen so weit<br />
seitlich versetzt sind, dass tiefer arbeitende Personen durch herabfallendes<br />
o<strong>der</strong> -rollendes Material nicht gefährdet werden.<br />
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Alleinarbeit mit <strong>der</strong><br />
Motorsäge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Seilwinde o<strong>der</strong> das Besteigen von Bäumen ohne ständige<br />
Ruf-, Sicht- o<strong>der</strong> sonstige Verbindung mit einer an<strong>der</strong>en Person, die in<br />
<strong>der</strong> Lage ist, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, nicht durchgeführt wird.<br />
Alleinarbeit ist in bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise zulässig, wenn die<br />
ständige Verbindung auf Grund betrieblicher o<strong>der</strong> technischer Gegebenheiten<br />
nicht zu gewährleisten ist, aber an<strong>der</strong>e geeignete sicherheitstechnische<br />
Vorkehrungen getroffen sind.