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UVV "Forsten" - "Publikationen" der DGUV

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6M U S T E R - U V V<br />

GUV-V C 51<br />

– darauf zu achten, dass bei Fällarbeiten mit <strong>der</strong> Motorsäge keine Eisenkeile<br />

verwendet werden,<br />

– darauf zu achten, dass beim Spalten Eisen nicht mit Eisen getrieben<br />

wird.<br />

Zu § 3 Abs. 1:<br />

Die For<strong>der</strong>ung ist als erfüllt anzusehen, wenn z.B.<br />

– auf dem Wege von und zur Arbeitsstelle alle schneidenden und spitzen<br />

Werkzeuge und Geräte mit einer Schutzhülle versehen sind und so<br />

transportiert werden, dass niemand gefährdet wird,<br />

– die einschlägigen Hinweise und Betriebsanweisungen bei <strong>der</strong> Arbeit<br />

sowie bei Wartungs- und Reparaturarbeiten beachtet werden,<br />

– nicht benötigte Maschinen und Geräte so abgestellt werden, dass niemand<br />

gefährdet wird,<br />

– Maschinen nicht bei laufendem Motor in Stand gesetzt o<strong>der</strong> gewartet<br />

werden, es sei denn, dass die Arbeiten bei laufendem Motor durchgeführt<br />

werden müssen (z.B. Vergasereinstellung),<br />

– eingeklemmte Gegenstände nicht bei laufendem Motor entfernt werden<br />

und das Reinigen schneiden<strong>der</strong> Maschinenteile nur mit entsprechendem<br />

Werkzeug vorgenommen wird,<br />

– sich bei Arbeiten mit <strong>der</strong> Motorsäge o<strong>der</strong> dem Freischneidegerät keine<br />

weiteren Personen im Schwenkbereich aufhalten,<br />

– die erfor<strong>der</strong>liche persönliche Schutzausrüstung getragen wird. Auf<br />

<strong>UVV</strong> „Allgemeine Vorschriften“ § 4 (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1) wird<br />

verwiesen.<br />

(2) Wenn an Hängen eine Gefährdung durch Abrutschen o<strong>der</strong> Abrollen<br />

besteht, dürfen Versicherte erst dann entasten, entrinden o<strong>der</strong> einschneiden,<br />

wenn <strong>der</strong> Stamm o<strong>der</strong> die Stammteile gesichert sind. Dabei darf<br />

an Hängen<br />

– nur von <strong>der</strong> Bergseite her gearbeitet werden,<br />

– nur untereinan<strong>der</strong> gearbeitet werden, wenn die Arbeitsstellen so weit<br />

seitlich versetzt sind, dass tiefer arbeitende Personen durch herabfallendes<br />

o<strong>der</strong> -rollendes Material nicht gefährdet werden.<br />

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Alleinarbeit mit <strong>der</strong><br />

Motorsäge o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Seilwinde o<strong>der</strong> das Besteigen von Bäumen ohne ständige<br />

Ruf-, Sicht- o<strong>der</strong> sonstige Verbindung mit einer an<strong>der</strong>en Person, die in<br />

<strong>der</strong> Lage ist, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten, nicht durchgeführt wird.<br />

Alleinarbeit ist in bäuerlichen Betrieben ausnahmsweise zulässig, wenn die<br />

ständige Verbindung auf Grund betrieblicher o<strong>der</strong> technischer Gegebenheiten<br />

nicht zu gewährleisten ist, aber an<strong>der</strong>e geeignete sicherheitstechnische<br />

Vorkehrungen getroffen sind.

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