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7. Urbacher Schlosskonzert - Gemeinde Urbach

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Donnerstag, 14. Juli 2011 <strong><strong>Urbach</strong>er</strong> Mitteilungen Nummer 28<br />

technische Planung GmbH, Aachen. Es stehen grundsätzlich drei<br />

Varianten der künftigen Ausgestaltung zur Auswahl: Ein Konzessionsvertrag<br />

mit einem Energieunternehmen (wie bisher), ein<br />

Pachtmodell und ein integriertes Regionalwerk.<br />

Die Berater kommen in ihren Gutachten, die sich immer auf die<br />

öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft der sieben Kommunen<br />

als Ganzes beziehen, zu dem Ergebnis, dass sich sowohl das<br />

Pachtmodell als auch das integrierte Regionalwerk wirtschaftlich<br />

tragen.<br />

Bürgermeister Hetzinger sprach sich aus Gründen der kommunalen<br />

Daseinsvorsorge dafür aus, zumindest ein Pachtmodell oder<br />

möglicherweise auch ein integriertes Regionalwerk anzustreben.<br />

Er wies jedoch darauf hin, dass die Risikofaktoren beim integrierten<br />

Regionalwerk derzeit noch nicht abschätzbar seien. Bei dem<br />

von ihm grundsätzlich favorisierten Pachtmodell seien die wirtschaftlichen<br />

Risiken – allerdings auch die Chancen und die Möglichkeiten<br />

der Einflussnahme – deutlich geringer, als beim integrierten<br />

Regionalwerk. Es sei denkbar, sich für ein Regionalwerk<br />

auszusprechen, wenn der <strong>Gemeinde</strong>rat mit einer sehr großen<br />

Mehrheit bereit sei, die damit verbundenen höheren wirtschaftlichen<br />

Chancen und Risiken gemeinsam zu tragen. Er sehe im<br />

integ rierten Regionalwerk auch Möglichkeiten zur Beschleunigung<br />

der Energiewende, hin zum Strom aus erneuerbaren Energien.<br />

Er sehe es jedoch als zwingend an, dass bei Gründung eines<br />

lebendigen Regionalwerks mit eigenem Personal eine Betriebsgröße<br />

erreicht werde, mit der die Herausforderungen gemeistert<br />

werden können. Das Regionalwerk müsse von Kommunen mit<br />

zusammen mehr als 60 000 Einwohnern getragen werden, um<br />

eine sinnvolle Größe zu erreichen. In jedem Fall sei ein Energieversorgungsunternehmen<br />

als erfahrener Partner notwendig. Dieser<br />

müsse auch Mitgesellschafter sein, um ein wirtschaftliches<br />

Eigeninteresse zu haben. Besonders wenn das Regionalwerk<br />

nicht nur im Netzbetrieb sondern auch im Vertrieb tätig sein solle,<br />

sei es wichtig, dass die weiteren Verhandlungen mit den in Betracht<br />

kommenden Unternehmen den beteiligten Kommunen<br />

gute Startbedingungen ermöglichen (beispielsweise durch die<br />

Übernahme des Preis- und Mengenrisikos in den ersten Jahren).<br />

Bürgermeister Hetzinger wies auch darauf hin, dass sich in <strong>Urbach</strong><br />

keine Vorteile aus einem möglichen steuerlichen Querverbund<br />

ergeben und dass bei Gründung eines Regionalwerks die<br />

EnBW-Niederlassung in <strong>Urbach</strong> möglicherweise geschlossen<br />

werde. Jedoch bestünden für die Mitarbeiter eventuell Chancen,<br />

bei Bedarf im Regionalwerk einen neuen Arbeitsplatz zu finden.<br />

Nachdem sich schon mehrere <strong>Gemeinde</strong>n der Arbeitsgemeinschaft<br />

für die Gründung eines Regionalwerks ausgesprochen hätten,<br />

sei der Fortbestand der EnBW-Bezirksstelle in <strong>Urbach</strong> ohnehin<br />

nicht sicher.<br />

Alle <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktionen sprachen sich grundsätzlich für die<br />

Gründung eines integrierten Regionalwerks aus. Als Vorteile dieses<br />

Modells wurden vor allem die von der BET dargestellten wirtschaftlichen<br />

Chancen, die Dezentralisierung der Stromversorgung<br />

und die damit verbundene regionale Wertschöpfung sowie die<br />

Förderung regenerativer Energien gesehen. Aus der Mitte des<br />

Gremiums wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen,<br />

dass auf ein ökologisches Profil des Regionalwerks Wert gelegt<br />

werden sollte.<br />

Angesichts der geschlossenen Meinung im Gremium kündigte<br />

Bürgermeister Hetzinger an, weitere Verhandlungen auf der Basis<br />

des angestrebten Regionalwerks zu führen. Eine endgültige<br />

Grundsatzentscheidung soll im <strong>Gemeinde</strong>rat noch vor der Sommerpause<br />

gefällt werden.<br />

Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für den Wassermeister<br />

Das Fahrzeug des Wassermeisters ist mit einem Motorschaden<br />

liegen geblieben. Laut Kostenvoranschlag ist die Reparatur unwirtschaftlich.<br />

Da das Fahrzeug für den Wassermeister unverzichtbar<br />

ist und auf dem Bauhof kein Ersatz vorhanden ist,<br />

stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat einer außerplanmäßigen Ausgabe zu<br />

diesem Zweck einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, ein<br />

Ersatzfahrzeug zu beschaffen.<br />

Anpassung der Kindergartengebühren an den Landesrichtsatz<br />

– Änderung der Kita-Satzung<br />

Im April 2011 haben der <strong>Gemeinde</strong>tag und der Städtetag Baden-<br />

Württemberg gemeinsam mit den kirchlichen Trägerverbänden<br />

die neuen „Gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge<br />

in Kindergärten für die Kindergartenjahre 2011/12 und<br />

2012/13“ (so genannte „Landesrichtsätze“) herausgegeben. Die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Urbach</strong> hat ihre Gebühren in den Regel- und VÖ-Kindergärten<br />

in der Vergangenheit stets an die Landesrichtsätze angepasst.<br />

Die Verwaltung schlug daher vor, die Gebühr für die<br />

6-stündige Betreuung von über 3-jährigen Kindern auch für die<br />

beiden kommenden Kindergartenjahre an den Landesrichtsatz<br />

anzupassen.<br />

Vorgesehen sind folgenden Erhöhungen der Monatsgebühr ab<br />

September 2011:<br />

Für ein Kind aus einem Haushalt<br />

mit einem Kind: Von 87 € auf 89 €<br />

Für ein Kind aus einem Haushalt<br />

mit zwei Kindern: Von 66 € auf 68 €<br />

Für ein Kind aus einem Haushalt<br />

mit drei Kindern: Von 44 € auf 45 €<br />

Für ein Kind aus einem Haushalt<br />

mit vier oder mehr Kindern:<br />

Keine Erhöhung<br />

Die Gebühren für alle anderen Betreuungsformen bleiben unverändert.<br />

Neben der Gebührenerhöhung wurden bei dieser Gelegenheit<br />

noch andere geringfügige Änderungen, bzw. bereits vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschlossene Änderungen in die Kita-Satzung eingearbeitet.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die entsprechende Änderungssatzung<br />

mehrheitlich. Die Änderungssatzung wird in dieser<br />

Ausgabe des Mitteilungsblatts bekannt gemacht.<br />

Umwelt und Entsorgung<br />

Sperrmüllbörse „Zu verschenken“<br />

Gegenstand<br />

Telefonnr.<br />

1 1 Bettrost 1,0/2,0 m, massiv, höhenverstellbar 81902<br />

sowie 4 Eternit Blumentröge L/B/T= 100/20/18 cm<br />

Tiere werden in die Rubrik „zu verschenken“ nicht aufgenommen.<br />

Interessenten an diesen Gegenständen können sich unter der<br />

oben genannten Telefonnummer direkt mit dem Schenker in Verbindung<br />

setzen. Wer funktionsfähige und brauchbare Gegenstände<br />

verschenken möchte, anstatt sie zum Sperrmüll zu geben,<br />

kann diese der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Frau Kraus (Tel. 8007-63,<br />

Fax: 8007-66 oder per Mail Kraus@<strong>Urbach</strong>.de) schriftlich oder telefonisch<br />

mitteilen – und der jeweilige Gegenstand wird dann in<br />

den <strong><strong>Urbach</strong>er</strong> Mitteilungen unter dieser Rubrik veröffentlicht.<br />

Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit der Abfallvermeidung wahr –<br />

der Umwelt zuliebe.<br />

Beilagenhinweis<br />

Unserer heutigen Ausgabe, außer Postvertriebsstücken und Postzeitungsgut,<br />

liegt ein Flyer von Viessmann/Härer und ein Faltprospekt<br />

der ARGE Plüderhäuser Festtage bei.<br />

Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.<br />

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