7. Urbacher Schlosskonzert - Gemeinde Urbach
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Donnerstag, 14. Juli 2011 <strong><strong>Urbach</strong>er</strong> Mitteilungen Nummer 28<br />
technische Planung GmbH, Aachen. Es stehen grundsätzlich drei<br />
Varianten der künftigen Ausgestaltung zur Auswahl: Ein Konzessionsvertrag<br />
mit einem Energieunternehmen (wie bisher), ein<br />
Pachtmodell und ein integriertes Regionalwerk.<br />
Die Berater kommen in ihren Gutachten, die sich immer auf die<br />
öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaft der sieben Kommunen<br />
als Ganzes beziehen, zu dem Ergebnis, dass sich sowohl das<br />
Pachtmodell als auch das integrierte Regionalwerk wirtschaftlich<br />
tragen.<br />
Bürgermeister Hetzinger sprach sich aus Gründen der kommunalen<br />
Daseinsvorsorge dafür aus, zumindest ein Pachtmodell oder<br />
möglicherweise auch ein integriertes Regionalwerk anzustreben.<br />
Er wies jedoch darauf hin, dass die Risikofaktoren beim integrierten<br />
Regionalwerk derzeit noch nicht abschätzbar seien. Bei dem<br />
von ihm grundsätzlich favorisierten Pachtmodell seien die wirtschaftlichen<br />
Risiken – allerdings auch die Chancen und die Möglichkeiten<br />
der Einflussnahme – deutlich geringer, als beim integrierten<br />
Regionalwerk. Es sei denkbar, sich für ein Regionalwerk<br />
auszusprechen, wenn der <strong>Gemeinde</strong>rat mit einer sehr großen<br />
Mehrheit bereit sei, die damit verbundenen höheren wirtschaftlichen<br />
Chancen und Risiken gemeinsam zu tragen. Er sehe im<br />
integ rierten Regionalwerk auch Möglichkeiten zur Beschleunigung<br />
der Energiewende, hin zum Strom aus erneuerbaren Energien.<br />
Er sehe es jedoch als zwingend an, dass bei Gründung eines<br />
lebendigen Regionalwerks mit eigenem Personal eine Betriebsgröße<br />
erreicht werde, mit der die Herausforderungen gemeistert<br />
werden können. Das Regionalwerk müsse von Kommunen mit<br />
zusammen mehr als 60 000 Einwohnern getragen werden, um<br />
eine sinnvolle Größe zu erreichen. In jedem Fall sei ein Energieversorgungsunternehmen<br />
als erfahrener Partner notwendig. Dieser<br />
müsse auch Mitgesellschafter sein, um ein wirtschaftliches<br />
Eigeninteresse zu haben. Besonders wenn das Regionalwerk<br />
nicht nur im Netzbetrieb sondern auch im Vertrieb tätig sein solle,<br />
sei es wichtig, dass die weiteren Verhandlungen mit den in Betracht<br />
kommenden Unternehmen den beteiligten Kommunen<br />
gute Startbedingungen ermöglichen (beispielsweise durch die<br />
Übernahme des Preis- und Mengenrisikos in den ersten Jahren).<br />
Bürgermeister Hetzinger wies auch darauf hin, dass sich in <strong>Urbach</strong><br />
keine Vorteile aus einem möglichen steuerlichen Querverbund<br />
ergeben und dass bei Gründung eines Regionalwerks die<br />
EnBW-Niederlassung in <strong>Urbach</strong> möglicherweise geschlossen<br />
werde. Jedoch bestünden für die Mitarbeiter eventuell Chancen,<br />
bei Bedarf im Regionalwerk einen neuen Arbeitsplatz zu finden.<br />
Nachdem sich schon mehrere <strong>Gemeinde</strong>n der Arbeitsgemeinschaft<br />
für die Gründung eines Regionalwerks ausgesprochen hätten,<br />
sei der Fortbestand der EnBW-Bezirksstelle in <strong>Urbach</strong> ohnehin<br />
nicht sicher.<br />
Alle <strong>Gemeinde</strong>ratsfraktionen sprachen sich grundsätzlich für die<br />
Gründung eines integrierten Regionalwerks aus. Als Vorteile dieses<br />
Modells wurden vor allem die von der BET dargestellten wirtschaftlichen<br />
Chancen, die Dezentralisierung der Stromversorgung<br />
und die damit verbundene regionale Wertschöpfung sowie die<br />
Förderung regenerativer Energien gesehen. Aus der Mitte des<br />
Gremiums wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen,<br />
dass auf ein ökologisches Profil des Regionalwerks Wert gelegt<br />
werden sollte.<br />
Angesichts der geschlossenen Meinung im Gremium kündigte<br />
Bürgermeister Hetzinger an, weitere Verhandlungen auf der Basis<br />
des angestrebten Regionalwerks zu führen. Eine endgültige<br />
Grundsatzentscheidung soll im <strong>Gemeinde</strong>rat noch vor der Sommerpause<br />
gefällt werden.<br />
Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für den Wassermeister<br />
Das Fahrzeug des Wassermeisters ist mit einem Motorschaden<br />
liegen geblieben. Laut Kostenvoranschlag ist die Reparatur unwirtschaftlich.<br />
Da das Fahrzeug für den Wassermeister unverzichtbar<br />
ist und auf dem Bauhof kein Ersatz vorhanden ist,<br />
stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat einer außerplanmäßigen Ausgabe zu<br />
diesem Zweck einstimmig zu und beauftragte die Verwaltung, ein<br />
Ersatzfahrzeug zu beschaffen.<br />
Anpassung der Kindergartengebühren an den Landesrichtsatz<br />
– Änderung der Kita-Satzung<br />
Im April 2011 haben der <strong>Gemeinde</strong>tag und der Städtetag Baden-<br />
Württemberg gemeinsam mit den kirchlichen Trägerverbänden<br />
die neuen „Gemeinsamen Empfehlungen zur Höhe der Elternbeiträge<br />
in Kindergärten für die Kindergartenjahre 2011/12 und<br />
2012/13“ (so genannte „Landesrichtsätze“) herausgegeben. Die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Urbach</strong> hat ihre Gebühren in den Regel- und VÖ-Kindergärten<br />
in der Vergangenheit stets an die Landesrichtsätze angepasst.<br />
Die Verwaltung schlug daher vor, die Gebühr für die<br />
6-stündige Betreuung von über 3-jährigen Kindern auch für die<br />
beiden kommenden Kindergartenjahre an den Landesrichtsatz<br />
anzupassen.<br />
Vorgesehen sind folgenden Erhöhungen der Monatsgebühr ab<br />
September 2011:<br />
Für ein Kind aus einem Haushalt<br />
mit einem Kind: Von 87 € auf 89 €<br />
Für ein Kind aus einem Haushalt<br />
mit zwei Kindern: Von 66 € auf 68 €<br />
Für ein Kind aus einem Haushalt<br />
mit drei Kindern: Von 44 € auf 45 €<br />
Für ein Kind aus einem Haushalt<br />
mit vier oder mehr Kindern:<br />
Keine Erhöhung<br />
Die Gebühren für alle anderen Betreuungsformen bleiben unverändert.<br />
Neben der Gebührenerhöhung wurden bei dieser Gelegenheit<br />
noch andere geringfügige Änderungen, bzw. bereits vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschlossene Änderungen in die Kita-Satzung eingearbeitet.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beschloss die entsprechende Änderungssatzung<br />
mehrheitlich. Die Änderungssatzung wird in dieser<br />
Ausgabe des Mitteilungsblatts bekannt gemacht.<br />
Umwelt und Entsorgung<br />
Sperrmüllbörse „Zu verschenken“<br />
Gegenstand<br />
Telefonnr.<br />
1 1 Bettrost 1,0/2,0 m, massiv, höhenverstellbar 81902<br />
sowie 4 Eternit Blumentröge L/B/T= 100/20/18 cm<br />
Tiere werden in die Rubrik „zu verschenken“ nicht aufgenommen.<br />
Interessenten an diesen Gegenständen können sich unter der<br />
oben genannten Telefonnummer direkt mit dem Schenker in Verbindung<br />
setzen. Wer funktionsfähige und brauchbare Gegenstände<br />
verschenken möchte, anstatt sie zum Sperrmüll zu geben,<br />
kann diese der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung, Frau Kraus (Tel. 8007-63,<br />
Fax: 8007-66 oder per Mail Kraus@<strong>Urbach</strong>.de) schriftlich oder telefonisch<br />
mitteilen – und der jeweilige Gegenstand wird dann in<br />
den <strong><strong>Urbach</strong>er</strong> Mitteilungen unter dieser Rubrik veröffentlicht.<br />
Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit der Abfallvermeidung wahr –<br />
der Umwelt zuliebe.<br />
Beilagenhinweis<br />
Unserer heutigen Ausgabe, außer Postvertriebsstücken und Postzeitungsgut,<br />
liegt ein Flyer von Viessmann/Härer und ein Faltprospekt<br />
der ARGE Plüderhäuser Festtage bei.<br />
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.<br />
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