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Satzung und Finanzordnung der NRWSPD

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(9) Der Landesparteirat besteht aus 100 von den Unterbezirken<br />

zu wählenden Delegierten. Dabei erhält je<strong>der</strong> Unterbezirk<br />

ein Gr<strong>und</strong>mandat. Die weiteren Mandate werden nach dem<br />

Schlüssel für die Errechnung <strong>der</strong> Delegiertenmandate für den<br />

Landesparteitag vergeben. Eine Vertretung <strong>der</strong> Delegierten<br />

durch Ersatzdelegierte ist möglich.<br />

(10) An den Sitzungen des Landesparteirates nehmen mit beraten<strong>der</strong><br />

Stimme <strong>der</strong> Landesvorstand einschließlich seiner<br />

beratenden Mitglie<strong>der</strong>, die Mitglie<strong>der</strong> des Parteirates auf<br />

B<strong>und</strong>esebene sowie die Geschäftsführerinnen <strong>und</strong> Geschäftsführer<br />

des Landes, <strong>der</strong> Unterbezirke <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionen teil.<br />

(11) Für die Leitung seiner Sitzungen wählt <strong>der</strong> Landesparteirat<br />

eine/n Vorsitzende/n <strong>und</strong> drei Stellvertreter/innen. Der<br />

Landesparteirat wird durch seinen/ seine Vorsitzende/n<br />

im Benehmen mit dem Landesvorstand unter Angabe <strong>der</strong><br />

Tagesordnung einberufen. Er tritt in <strong>der</strong> Regel vierteljährlich<br />

zusammen. Auf zu begründenden Antrag eines Viertels<br />

seiner Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> eines Viertels <strong>der</strong> Unterbezirke – unter<br />

Angabe <strong>der</strong> Tagesordnungspunkte – muss eine außerordentliche<br />

Sitzung einberufen werden.<br />

(12) Der Landesvorstand teilt <strong>der</strong>/ dem Vorsitzenden des Landesparteirates<br />

mit, welche Tagesordnungspunkte nach § 10<br />

Abs. 3 <strong>und</strong> Abs. 8 <strong>der</strong> Landessatzung zur Beratung durch den<br />

Landesparteirat anstehen. Ferner teilt er mit, welche vom<br />

Landesparteitag nach § 10 Abs. 4 <strong>und</strong> Abs. 5 <strong>der</strong> Landessatzung<br />

überwiesenen Anträge beraten werden müssen.<br />

(13) Die/ <strong>der</strong> Vorsitzende des Landesparteirates nimmt Beratungsgegenstände<br />

auf die Tagesordnung, die von einem<br />

Zehntel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von einem Unterbezirk beantragt<br />

werden.<br />

(14) Die Einladungen sollen den Mitglie<strong>der</strong>n des Landesparteirates<br />

in <strong>der</strong> Regel spätestens 14 Tage vor <strong>der</strong> Sitzung zugehen.<br />

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