Verfahrensverzeichnis für Jedermann - halemeier
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2.2 Betroffene Personengruppe und der diezbezüglichen Daten oder<br />
Datenkategorien<br />
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt soweit sie zur Erfüllung unter der Zweckbestimmung<br />
genannten Aufgaben erforderlich sind.<br />
Kunden/<br />
Interessenten<br />
Lieferanten<br />
Personal<br />
Alle erforderliche Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung von<br />
Aufträgen, Angeboten und Gewährleistungsfällen sowie zur<br />
Beantwortung von Service- und Supportanfragen, ggf. Liquiditäts- und<br />
Bonitätsdaten, Adressdaten und Daten bei Produktinteresse.<br />
Alle erforderlichen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung von<br />
Bestellungen, Lieferungen und zur Reklamationsbearbeitung sowie<br />
zur Lieferantenbetreuung, Adressdaten und Bankverbindungen.<br />
Alle erforderlichen Daten zu Lohn- und Gehalstabrechnungen, zur<br />
Personalverwaltung und –betreuung sowie zur Bearbeitung von<br />
Bewerbungen, zur Dokumentation von Entwicklungs- und<br />
Produktionsprozessen.<br />
2.3 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden<br />
können<br />
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt soweit sie zur Erfüllung unter der Zweckbestimmung<br />
genannten Aufgaben erforderlich sind.<br />
Öffentliche<br />
Stellen<br />
Die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B.<br />
Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden,<br />
Arbeitsamt).<br />
Interne<br />
Stellen<br />
Externe<br />
Stellen<br />
Die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt<br />
sind (im Wesentlichen: Personalverwaltung, Buchhaltung,<br />
Rechnungswesen, Einkauf, Allgemeine Verwaltung, Vertrieb,<br />
Auftragsabwicklung, Entwicklung, Produktion, EDV-Abteilung).<br />
(Kreditinstitute im Rahmen Zahlungsverkehr, Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer, Medizinischer Dienst u.ä.) entsprechend § 11<br />
BDSG und Unternehmen, soweit der Betroffene seine schriftliche<br />
Einwilligung erklärt oder eine Übereinstimmung aus überwiegendem<br />
berechtigtem Interesse oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben zulässig<br />
ist.<br />
2.4 Regelfristen für die Löschung<br />
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach<br />
Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn<br />
sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind, soweit gesetzliche<br />
Aufbewahrungspflichten und Fristen dem nicht entgegenstehen. Sofern Daten hiervon<br />
nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 2.1 genannten Zwecke<br />
wegfallen.<br />
FB011-<strong>Verfahrensverzeichnis</strong>_für_<strong>Jedermann</strong><br />
Stand: 01.03.2011<br />
Seite3<br />
Revision:00