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Verfahrensverzeichnis für Jedermann - halemeier

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2.2 Betroffene Personengruppe und der diezbezüglichen Daten oder<br />

Datenkategorien<br />

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt soweit sie zur Erfüllung unter der Zweckbestimmung<br />

genannten Aufgaben erforderlich sind.<br />

Kunden/<br />

Interessenten<br />

Lieferanten<br />

Personal<br />

Alle erforderliche Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung von<br />

Aufträgen, Angeboten und Gewährleistungsfällen sowie zur<br />

Beantwortung von Service- und Supportanfragen, ggf. Liquiditäts- und<br />

Bonitätsdaten, Adressdaten und Daten bei Produktinteresse.<br />

Alle erforderlichen Daten zur ordnungsgemäßen Abwicklung von<br />

Bestellungen, Lieferungen und zur Reklamationsbearbeitung sowie<br />

zur Lieferantenbetreuung, Adressdaten und Bankverbindungen.<br />

Alle erforderlichen Daten zu Lohn- und Gehalstabrechnungen, zur<br />

Personalverwaltung und –betreuung sowie zur Bearbeitung von<br />

Bewerbungen, zur Dokumentation von Entwicklungs- und<br />

Produktionsprozessen.<br />

2.3 Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden<br />

können<br />

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt soweit sie zur Erfüllung unter der Zweckbestimmung<br />

genannten Aufgaben erforderlich sind.<br />

Öffentliche<br />

Stellen<br />

Die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B.<br />

Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden, Aufsichtsbehörden,<br />

Arbeitsamt).<br />

Interne<br />

Stellen<br />

Externe<br />

Stellen<br />

Die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt<br />

sind (im Wesentlichen: Personalverwaltung, Buchhaltung,<br />

Rechnungswesen, Einkauf, Allgemeine Verwaltung, Vertrieb,<br />

Auftragsabwicklung, Entwicklung, Produktion, EDV-Abteilung).<br />

(Kreditinstitute im Rahmen Zahlungsverkehr, Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer, Medizinischer Dienst u.ä.) entsprechend § 11<br />

BDSG und Unternehmen, soweit der Betroffene seine schriftliche<br />

Einwilligung erklärt oder eine Übereinstimmung aus überwiegendem<br />

berechtigtem Interesse oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben zulässig<br />

ist.<br />

2.4 Regelfristen für die Löschung<br />

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach<br />

Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn<br />

sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind, soweit gesetzliche<br />

Aufbewahrungspflichten und Fristen dem nicht entgegenstehen. Sofern Daten hiervon<br />

nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 2.1 genannten Zwecke<br />

wegfallen.<br />

FB011-<strong>Verfahrensverzeichnis</strong>_für_<strong>Jedermann</strong><br />

Stand: 01.03.2011<br />

Seite3<br />

Revision:00

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