Reglement Betreuungsstunden Schule Waltenschwil
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Schulpflege<br />
<strong>Waltenschwil</strong><br />
<strong>Reglement</strong> <strong>Betreuungsstunden</strong><br />
<strong>Schule</strong> <strong>Waltenschwil</strong><br />
1. Allgemeines<br />
Auf Schuljahr 2009/2010 erweitert die <strong>Schule</strong> <strong>Waltenschwil</strong> die Blockzeiten. Neu haben alle<br />
Schüler und Kindergartenkinder die Möglichkeit von 07.00 bis 12.00 Uhr betreut zu werden.<br />
Versuchsweise werden <strong>Betreuungsstunden</strong> angeboten.<br />
2. Stundenplan<br />
Der bewährte 3-Stunden-Block der Schüler wird, wenn immer möglich beibehalten.<br />
3. <strong>Betreuungsstunden</strong><br />
Die <strong>Betreuungsstunden</strong> sind von der <strong>Schule</strong> organisierte, freiwillige Stunden. Sie werden von<br />
Betreuungspersonen geführt.<br />
3.1. Form<br />
Den Kindern wird die Möglichkeit geboten in ruhiger Umgebung zu basteln, spielen, lesen<br />
oder auch selbständig Hausaufgaben zu machen.<br />
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3.2. Zeit<br />
Geplant sind folgende Stunden von Montag bis Freitag:<br />
07.00 bis 08.00 Uhr<br />
08.00 bis 09.00 Uhr<br />
11.00 bis 12.00 Uhr<br />
Bei ungenügenden Anmeldungen behält sich die Schulpflege/Schulleitung vor, das Angebot<br />
auf die meistbenutzten Tage zu reduzieren.<br />
4. Räumlichkeiten<br />
Raum neben dem Bannegg-Treff (ehemalige Militärunterkunft).<br />
5. Anmeldung<br />
Die Eltern melden ihr Kind verbindlich für ein Semester an. Die Anmeldung erfolgt nach<br />
Erhalt des Stundenplans und vor Beginn der Sommerferien für das erste Semester, bzw. vor<br />
den Weihnachtsferien für das zweite Semester.<br />
6. Abmeldung<br />
Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, sich während dem Semester abzumelden. Bei<br />
Krankheit ist die zuständige Betreuungsperson zu informieren.<br />
7. Disziplinarfälle<br />
Kinder, die wiederholt den regulären Betrieb massiv stören, können durch die Schulpflege<br />
von der Betreuungsstunde ausgeschlossen werden.<br />
8. Kosten<br />
In der Versuchsphase werden die <strong>Betreuungsstunden</strong> kostenlos angeboten.<br />
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9. Versicherung<br />
Die Schulunfallversicherung hat per 1.1.1998 wesentliche Änderungen erfahren.<br />
Heilungskosten sind nicht mehr durch die Schulunfallversicherung gedeckt. Diese Kosten<br />
sind obligatorisch über die jeweilige Krankenkasse der verunfallten Schulkinder versichert.<br />
Bei Unfällen muss wie folgt vorgegangen werden:<br />
> Meldung an die eigene Krankenkasse durch die Verunfallten resp. deren Eltern.<br />
> Wenn die Krankenkasse Leistungen ablehnt oder nur zum Teil übernimmt sind die<br />
Unfälle der Unfallversicherung zu melden. Die Meldung erfolgt durch die Eltern, unter<br />
Beilage der Abrechnung bzw. des Ablehnungsschreibens der Krankenkasse, an die<br />
Schulleitung. Diese wird die Meldung an die Schulversicherung der Gemeinde<br />
weiterleiten.<br />
10. Betreuungspersonen<br />
Die Kinder werden durch Personen beaufsichtigt, die von der Gemeinde angestellt sind.<br />
Es sind nicht zwingend Fachpersonen.<br />
<strong>Waltenschwil</strong>, 30. März 2009<br />
Schulpflege / Schulleitung <strong>Waltenschwil</strong><br />
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