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Reglement Betreuungsstunden Schule Waltenschwil

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Schulpflege<br />

<strong>Waltenschwil</strong><br />

<strong>Reglement</strong> <strong>Betreuungsstunden</strong><br />

<strong>Schule</strong> <strong>Waltenschwil</strong><br />

1. Allgemeines<br />

Auf Schuljahr 2009/2010 erweitert die <strong>Schule</strong> <strong>Waltenschwil</strong> die Blockzeiten. Neu haben alle<br />

Schüler und Kindergartenkinder die Möglichkeit von 07.00 bis 12.00 Uhr betreut zu werden.<br />

Versuchsweise werden <strong>Betreuungsstunden</strong> angeboten.<br />

2. Stundenplan<br />

Der bewährte 3-Stunden-Block der Schüler wird, wenn immer möglich beibehalten.<br />

3. <strong>Betreuungsstunden</strong><br />

Die <strong>Betreuungsstunden</strong> sind von der <strong>Schule</strong> organisierte, freiwillige Stunden. Sie werden von<br />

Betreuungspersonen geführt.<br />

3.1. Form<br />

Den Kindern wird die Möglichkeit geboten in ruhiger Umgebung zu basteln, spielen, lesen<br />

oder auch selbständig Hausaufgaben zu machen.<br />

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3.2. Zeit<br />

Geplant sind folgende Stunden von Montag bis Freitag:<br />

07.00 bis 08.00 Uhr<br />

08.00 bis 09.00 Uhr<br />

11.00 bis 12.00 Uhr<br />

Bei ungenügenden Anmeldungen behält sich die Schulpflege/Schulleitung vor, das Angebot<br />

auf die meistbenutzten Tage zu reduzieren.<br />

4. Räumlichkeiten<br />

Raum neben dem Bannegg-Treff (ehemalige Militärunterkunft).<br />

5. Anmeldung<br />

Die Eltern melden ihr Kind verbindlich für ein Semester an. Die Anmeldung erfolgt nach<br />

Erhalt des Stundenplans und vor Beginn der Sommerferien für das erste Semester, bzw. vor<br />

den Weihnachtsferien für das zweite Semester.<br />

6. Abmeldung<br />

Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, sich während dem Semester abzumelden. Bei<br />

Krankheit ist die zuständige Betreuungsperson zu informieren.<br />

7. Disziplinarfälle<br />

Kinder, die wiederholt den regulären Betrieb massiv stören, können durch die Schulpflege<br />

von der Betreuungsstunde ausgeschlossen werden.<br />

8. Kosten<br />

In der Versuchsphase werden die <strong>Betreuungsstunden</strong> kostenlos angeboten.<br />

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9. Versicherung<br />

Die Schulunfallversicherung hat per 1.1.1998 wesentliche Änderungen erfahren.<br />

Heilungskosten sind nicht mehr durch die Schulunfallversicherung gedeckt. Diese Kosten<br />

sind obligatorisch über die jeweilige Krankenkasse der verunfallten Schulkinder versichert.<br />

Bei Unfällen muss wie folgt vorgegangen werden:<br />

> Meldung an die eigene Krankenkasse durch die Verunfallten resp. deren Eltern.<br />

> Wenn die Krankenkasse Leistungen ablehnt oder nur zum Teil übernimmt sind die<br />

Unfälle der Unfallversicherung zu melden. Die Meldung erfolgt durch die Eltern, unter<br />

Beilage der Abrechnung bzw. des Ablehnungsschreibens der Krankenkasse, an die<br />

Schulleitung. Diese wird die Meldung an die Schulversicherung der Gemeinde<br />

weiterleiten.<br />

10. Betreuungspersonen<br />

Die Kinder werden durch Personen beaufsichtigt, die von der Gemeinde angestellt sind.<br />

Es sind nicht zwingend Fachpersonen.<br />

<strong>Waltenschwil</strong>, 30. März 2009<br />

Schulpflege / Schulleitung <strong>Waltenschwil</strong><br />

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