Wirtschaftskriminalität - Anti-Betrug (www.anti-betrug.de)
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Grundlagen<br />
sind: „Das machen doch alle“ und „Es steht mir zu“. Gängig ist auch die<br />
Rechtfertigung im Bereich <strong>de</strong>s Mitarbeiter<strong>betrug</strong>es: „Es tue doch keinem<br />
weh“ bis hin zu <strong>de</strong>r Begründung: „Es sei zum Wohl <strong>de</strong>s Unternehmens“.<br />
2.1.3 Gelegenheit<br />
Gelegenheit be<strong>de</strong>utet meist das Fehlen o<strong>de</strong>r die Ineffektivität von Kontrollen,<br />
was <strong>de</strong>m Täter überhaupt erst die Möglichkeit zur Begehung krimineller<br />
Handlungen eröffnet. Begünstigt wird die Möglichkeit zur Tatbegehung<br />
durch interne Täter häufig auch durch fehlen<strong>de</strong> Organisationsanweisungen<br />
o<strong>de</strong>r undurchsichtige Prozesse.<br />
Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n drei an<strong>de</strong>ren Faktoren, die eine starke individuelle<br />
Komponente haben, ist <strong>de</strong>r Faktor Möglichkeit von Unternehmen vergleichsweise<br />
einfach zu beeinflussen. Der Schwerpunkt <strong>de</strong>r Präventionsmaßnahmen<br />
sollte daher auf diesem Aspekt liegen. Dies gilt umso mehr,<br />
als die Wahrscheinlichkeit krimineller Handlungen auch durch die subjektiv<br />
erwartete Ent<strong>de</strong>ckungswahrscheinlichkeit bestimmt wird, die umso<br />
höher ist, je konsequenter Kontrollprinzipien umgesetzt sind. Studienergebnisse<br />
bestätigen diese Annahme: 61 % <strong>de</strong>r Unternehmen gaben an,<br />
dass unent<strong>de</strong>ckte erste Anzeichen die wirtschaftskriminellen Handlungen<br />
begünstigt haben. 11<br />
Darüber hinaus hat die Umsetzung von Kontrollmaßnahmen auch Einfluss<br />
auf <strong>de</strong>n Faktor Rechtfertigung: Wem bekannt ist, dass an bestimmten<br />
Stellen Kontrollen zur Verhin<strong>de</strong>rung betrügerischer Handlungen implementiert<br />
sind, kann sich zumin<strong>de</strong>st nicht darauf berufen, seine Taten seien<br />
zum Wohl <strong>de</strong>r Firma o<strong>de</strong>r sein Han<strong>de</strong>ln sei normal, da „je<strong>de</strong>r das doch<br />
mache“.<br />
2.1.4 Fähigkeit<br />
Fähigkeit be<strong>de</strong>utet, dass <strong>de</strong>r Täter über das für die Tatbegehung nötige<br />
Wissen und Können verfügen muss. Insbeson<strong>de</strong>re das Bewusstsein, seine<br />
Position ausnutzen zu können sowie die entsprechen<strong>de</strong>n, z. B. techni-<br />
11 KPMG, Studie 2006 zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland, S. 14.<br />
Bun<strong>de</strong>sverband Öffentlicher Banken Deutschlands<br />
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