Öffentliche Ausschreibung nach VOB - Stiftung Zollverein
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i) Ablauf der Frist für die Einreichung der<br />
Angebote<br />
j) Anschrift, an die die Angebote schriftlich auf<br />
direktem Weg oder per Post zu richten<br />
sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die<br />
Angebote digital zu richten sind<br />
k) Sprache, in der die Angebote abgefasst<br />
sein müssen<br />
l) Personen, die bei der Eröffnung der<br />
Angebote anwesend sein dürfen<br />
m) Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der<br />
Angebote<br />
Beim Auftraggeber bis 07.10.2013, 12:00 Uhr<br />
Anschrift des Auftraggebers<br />
deutsch<br />
n) gegebenenfalls geforderte Sicherheiten Gemäß <strong>VOB</strong><br />
o) wesentliche Zahlungsbedingungen<br />
und/oder Verweisung auf die Vorschriften,<br />
in denen sie enthalten sind<br />
p) gegebenenfalls Rechtsform, die die<br />
Bietergemeinschaft, an die der Auftrag<br />
vergeben wird, haben muss<br />
q) verlangte Nachweise für die Beurteilung<br />
der Eignung des Bieters<br />
Bieter und Ihre durch schriftliche Bestätigung<br />
bevollmächtigten Vertreter<br />
Beim Auftraggeber am 07.10.2013, 12:00 Uhr<br />
Raum 1.13<br />
Gemäß <strong>VOB</strong><br />
r) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist Bis 16.10.2013<br />
s) gegebenenfalls Nichtzulassung von<br />
Änderungsvorschlägen oder<br />
Nebenangeboten<br />
t) sonstige Angaben, insbesondere die Stelle,<br />
an die sich der Bewerber oder Bieter zur<br />
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen<br />
Vergabebestimmungen wenden kann<br />
Gesamtschuldnerisch haftend mit Benennung eines<br />
Verhandlungsberechtigten und Vertretungsberechtigten<br />
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der<br />
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für<br />
die Präqualifikation von Bauunternehmen<br />
(Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte<br />
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit<br />
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124<br />
„Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das<br />
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen<br />
(auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in<br />
der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten<br />
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.<br />
Nebenangebote sind zugelassen<br />
Vergabeprüfstelle (§103 GWB)<br />
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