Reglement Betreuungsstunden Schule Waltenschwil
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6. Abmeldung<br />
Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, sich während des Schuljahres abzumelden. Ein<br />
schriftlicher Antrag muss der Schulleitung eingereicht werden.<br />
Bei Krankheit ist die zuständige Betreuungsperson zu informieren.<br />
7. Disziplinarfälle<br />
Kinder, die wiederholt den regulären Betrieb massiv stören, können durch die Schulpflege<br />
von der Betreuungsstunde ausgeschlossen werden.<br />
8. Kosten<br />
Während der Versuchsphase werden die <strong>Betreuungsstunden</strong> kostenlos angeboten.<br />
9. Versicherung<br />
Die Schulunfallversicherung hat per 1.1.1998 wesentliche Änderungen erfahren.<br />
Heilungskosten sind nicht mehr durch die Schulunfallversicherung gedeckt. Diese Kosten<br />
sind obligatorisch über die jeweilige Krankenkasse der verunfallten Schulkinder versichert.<br />
Bei Unfällen muss wie folgt vorgegangen werden:<br />
> Meldung an die eigene Krankenkasse durch die Verunfallten resp. deren Eltern.<br />
> Wenn die Krankenkasse Leistungen ablehnt oder nur zum Teil übernimmt sind die<br />
Unfälle der Unfallversicherung zu melden. Die Meldung erfolgt durch die Eltern, unter<br />
Beilage der Abrechnung bzw. des Ablehnungsschreibens der Krankenkasse, an die<br />
Schulleitung. Diese wird die Meldung an die Schulversicherung der Gemeinde<br />
weiterleiten.<br />
10. Betreuungspersonen<br />
Die Kinder werden durch Personen beaufsichtigt, die von der Gemeinde angestellt sind.<br />
Es sind nicht zwingend Fachpersonen.<br />
<strong>Waltenschwil</strong>, 26. April 2011<br />
Schulpflege / Schulleitung <strong>Waltenschwil</strong><br />
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