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Betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater – ein ...

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BWL-Beratertipp des Monats August 2011<br />

<strong>Steuerberater</strong> und sonst nichts<br />

Die technischen Hilfeleistungen im Bereich des Rechnungswesens<br />

und der Finanzbuchhaltung wer<strong>den</strong> zunehmend<br />

von der EDV übernommen oder vom Mandanten<br />

selbst wieder in <strong>den</strong> Betrieb zurückgeholt. Das bedeutet<br />

für Sie und Ihre Mitarbeiter, dass nur noch die<br />

höherwertigen (schwierigen) Aufgaben für Sie bleiben<br />

und diese Aufgaben wer<strong>den</strong> vorwiegend beratungsorientiert<br />

s<strong>ein</strong>. Tolle Kennzahlen und Grafiken kann sich der<br />

Mandant „überall“ selbst erstellen und ausdrucken. Einfache<br />

Steuerrechtsfragen beantwortet heute das Internet<br />

und simple Steuererklärungen kann man mit ELSTER<br />

machen. Der Mandant der Zukunft braucht jemand, der<br />

ihm sagt, was er wofür braucht und welche Maßnahmen<br />

sich daraus für ihn ergeben. Damit steigen die fachlichen<br />

Anforderungen und es wird <strong>durch</strong>aus Kollegen geben,<br />

die sich im Bereich der Steuerberatung spezialisieren<br />

und sich nicht noch zusätzlich mit ver<strong>ein</strong>baren Tätigkeiten<br />

belasten wollen.<br />

Um <strong>ein</strong>s wer<strong>den</strong> Sie in k<strong>ein</strong>em Fall herumkommen: Die<br />

Berufsausübung wird deutlich beratungsorientierter<br />

wer<strong>den</strong>, und damit wer<strong>den</strong> andere Anforderungen an das<br />

Kommunikationsverhalten gestellt. Beratend tätig wer<strong>den</strong><br />

kann nur, wer mit s<strong>ein</strong>em Gegenüber gezielt kommunizieren<br />

und auch überzeugen kann.<br />

Vom <strong>Steuerberater</strong> zum Consultant<br />

Diese Grundvoraussetzungen sind die gleichen, die Sie<br />

auch als Unternehmensberater (Consultant) brauchen.<br />

Sie müssen sich dann im Bereich der ver<strong>ein</strong>baren Tätigkeiten<br />

nur noch für die Gebiete entschei<strong>den</strong>, die Sie<br />

beackern möchten. Folgende Gebiete stehen Ihnen offen:<br />

‣ das gesamte Gebiet des Steuerrechts <strong>ein</strong>schließlich<br />

Steuerrechts<strong>durch</strong>setzung vor Finanzgerichten bis<br />

zum Bundesfinanzhof,<br />

‣ weitere Teilbereiche der zulässigen Rechtsberatung<br />

insbesondere Sozialversicherungsrecht sowie<br />

‣ Unternehmensberatung, soweit nicht Ingenieurwissen<br />

erforderlich ist, und zusätzlich<br />

‣ ver<strong>ein</strong>bare Spezialberatungsgebiete, wie Insolvenzverwaltung,<br />

Testamentsvollstreckung, Vermögens- und<br />

Hausverwaltung in <strong>den</strong> standesrechtlichen Grenzen.<br />

Generalist oder Spezialist<br />

Der klassische <strong>Steuerberater</strong> ist wie der Hausarzt im<br />

medizinischen Bereich für s<strong>ein</strong>e Mandanten in der Regel<br />

der Generalist für alles, was mit Steuern, Finanzamt und<br />

erweitert mit Finanzen allgem<strong>ein</strong> und „Formularkram“<br />

zu tun hat. Das ist s<strong>ein</strong> großer Vorteil und die Basis für<br />

die langjährigen Dauermandatsbeziehungen. Aber Mandatsbeziehungen<br />

wer<strong>den</strong> immer „volatiler“, d.h. flüchtiger,<br />

und damit sinkt die Anzahl der lebenslangen Dauermandate.<br />

Gleichzeitig steigen die Anforderungen an<br />

Spezialkenntnisse ständig. Positiv zu werten ist, dass<br />

man sich mit <strong>ein</strong>em entsprechen<strong>den</strong> Fachberater oder<br />

Zertifikat inzwischen auch nach außen hin für <strong>ein</strong> bestimmtes<br />

Fachgebiet deutlich sichtbar positionieren<br />

kann. Die Breite des Angebots wird man allerdings nur<br />

in Gem<strong>ein</strong>schaft mit weiteren Beratern in der erforderlichen<br />

Qualität darstellen können bzw. man muss sich in<br />

der Tat beschränken. Die Spezialisierung kann nach<br />

Branchen erfolgen (z.B. Heilberufe, Handwerker) oder<br />

nach Fachgebieten (z.B. Unternehmensnachfolge, Gründung,<br />

Testamentsvollstreckung, Umwandlung, Finanzgericht,<br />

Internationales Steuerrecht, Zoll, Steuerstrafrecht).<br />

Handwerkszeug<br />

Viele, viele Jahre war das Handwerkszeug, das dem<br />

<strong>Steuerberater</strong> s<strong>ein</strong> All<strong>ein</strong>stellungsmerkmal und auch die<br />

hohe Mandantenbindung gesichert hat, <strong>ein</strong>e in allen<br />

Aspekten hinsichtlich Preis- und Leistungsfähigkeit<br />

unschlagbare EDV-Buchführungslösung. Das ist inzwischen<br />

längst Geschichte. Vom programmtechnischen her<br />

gibt es heute viele Möglichkeiten für sonstige Buchführungshelfer<br />

oder auch für die Mandanten selbst, die<br />

technischen Voraussetzungen abzudecken und im Betrieb<br />

sogar noch Synergieeffekte zu nutzen. Der <strong>Steuerberater</strong><br />

kann jetzt „nur“ noch <strong>durch</strong> überlegenes Knowhow<br />

punkten, und damit sind wir wieder beim Eingangsstatement:<br />

Von der technischen Hilfeleistung geht der<br />

Trend zur <strong>Beratung</strong>.<br />

Trotzdem oder gerade auch wegen dieser Entwicklung<br />

wird es weiterhin Tools geben (müssen), mit <strong>den</strong>en der<br />

Berater bei s<strong>ein</strong>en Mandanten punkten kann und mit<br />

deren Hilfe er die anfallen<strong>den</strong> Fragen überzeugend lösen<br />

und präsentieren kann. Dabei ist es auch zunehmend<br />

wichtig, dass diese Lösungen „stand-alone und offline“<br />

genutzt wer<strong>den</strong> können. Wenn der Mandant selbst bucht,<br />

dann nützt <strong>ein</strong>em das komfortabelste eigene Buchführungsprogramm<br />

mit all s<strong>ein</strong>en Unterstützungsfunktionen<br />

nichts, sondern man muss gezielt und auf <strong>den</strong> Punkt<br />

schnell <strong>ein</strong>e umsetzbare Lösung liefern können. Solche<br />

Tools wollen wir Ihnen zukünftig verstärkt in <strong>den</strong> „Arbeitshilfen<br />

online“ zur Verfügung stellen. Ein Beispiel<br />

zeigt das aktuelle Tool auf dieser Seite.<br />

Das aktuelle Tool<br />

Kalkulation Verrechnungsstun<strong>den</strong>satz nach<br />

Einführung Mindestlohn<br />

Ausgangsfall: In der Branche Ihres Mandanten wurde<br />

<strong>ein</strong> Mindestlohn neu <strong>ein</strong>geführt. Der Mandant muss<br />

nun auf dieser Basis s<strong>ein</strong>e Verrechnungsstun<strong>den</strong>sätze<br />

mit s<strong>ein</strong>en Kun<strong>den</strong> neu verhandeln und braucht dafür<br />

<strong>ein</strong>e gesicherte Kalkulation. Er möchte nicht mehr<br />

verdienen, sondern die Erhöhungen an s<strong>ein</strong>e Auftraggeber<br />

begründet weitergeben können.<br />

Grundlage für <strong>ein</strong>e solche Berechnung ist <strong>ein</strong>e Effektivlohnberechnung<br />

der Lohngesamtkosten. Das kl<strong>ein</strong>e<br />

Tool zu diesem BWL-Tipp bildet die Grundlage für<br />

viele Anwendungen. Speziell im vorliegen<strong>den</strong> Fall<br />

wurde dann <strong>ein</strong>e Kalkulation für <strong>den</strong> Verrechnungsstun<strong>den</strong>satz<br />

mit <strong>den</strong> konkreten Daten des Unternehmens<br />

darauf aufgebaut. Tool und Falllösung fin<strong>den</strong><br />

Sie unter www.bwlberatung.de.<br />

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