Betriebswirtschaftliche Beratung durch den Steuerberater â ein ...
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BWL-Beratertipp des Monats August 2011<br />
<strong>Steuerberater</strong> und sonst nichts<br />
Die technischen Hilfeleistungen im Bereich des Rechnungswesens<br />
und der Finanzbuchhaltung wer<strong>den</strong> zunehmend<br />
von der EDV übernommen oder vom Mandanten<br />
selbst wieder in <strong>den</strong> Betrieb zurückgeholt. Das bedeutet<br />
für Sie und Ihre Mitarbeiter, dass nur noch die<br />
höherwertigen (schwierigen) Aufgaben für Sie bleiben<br />
und diese Aufgaben wer<strong>den</strong> vorwiegend beratungsorientiert<br />
s<strong>ein</strong>. Tolle Kennzahlen und Grafiken kann sich der<br />
Mandant „überall“ selbst erstellen und ausdrucken. Einfache<br />
Steuerrechtsfragen beantwortet heute das Internet<br />
und simple Steuererklärungen kann man mit ELSTER<br />
machen. Der Mandant der Zukunft braucht jemand, der<br />
ihm sagt, was er wofür braucht und welche Maßnahmen<br />
sich daraus für ihn ergeben. Damit steigen die fachlichen<br />
Anforderungen und es wird <strong>durch</strong>aus Kollegen geben,<br />
die sich im Bereich der Steuerberatung spezialisieren<br />
und sich nicht noch zusätzlich mit ver<strong>ein</strong>baren Tätigkeiten<br />
belasten wollen.<br />
Um <strong>ein</strong>s wer<strong>den</strong> Sie in k<strong>ein</strong>em Fall herumkommen: Die<br />
Berufsausübung wird deutlich beratungsorientierter<br />
wer<strong>den</strong>, und damit wer<strong>den</strong> andere Anforderungen an das<br />
Kommunikationsverhalten gestellt. Beratend tätig wer<strong>den</strong><br />
kann nur, wer mit s<strong>ein</strong>em Gegenüber gezielt kommunizieren<br />
und auch überzeugen kann.<br />
Vom <strong>Steuerberater</strong> zum Consultant<br />
Diese Grundvoraussetzungen sind die gleichen, die Sie<br />
auch als Unternehmensberater (Consultant) brauchen.<br />
Sie müssen sich dann im Bereich der ver<strong>ein</strong>baren Tätigkeiten<br />
nur noch für die Gebiete entschei<strong>den</strong>, die Sie<br />
beackern möchten. Folgende Gebiete stehen Ihnen offen:<br />
‣ das gesamte Gebiet des Steuerrechts <strong>ein</strong>schließlich<br />
Steuerrechts<strong>durch</strong>setzung vor Finanzgerichten bis<br />
zum Bundesfinanzhof,<br />
‣ weitere Teilbereiche der zulässigen Rechtsberatung<br />
insbesondere Sozialversicherungsrecht sowie<br />
‣ Unternehmensberatung, soweit nicht Ingenieurwissen<br />
erforderlich ist, und zusätzlich<br />
‣ ver<strong>ein</strong>bare Spezialberatungsgebiete, wie Insolvenzverwaltung,<br />
Testamentsvollstreckung, Vermögens- und<br />
Hausverwaltung in <strong>den</strong> standesrechtlichen Grenzen.<br />
Generalist oder Spezialist<br />
Der klassische <strong>Steuerberater</strong> ist wie der Hausarzt im<br />
medizinischen Bereich für s<strong>ein</strong>e Mandanten in der Regel<br />
der Generalist für alles, was mit Steuern, Finanzamt und<br />
erweitert mit Finanzen allgem<strong>ein</strong> und „Formularkram“<br />
zu tun hat. Das ist s<strong>ein</strong> großer Vorteil und die Basis für<br />
die langjährigen Dauermandatsbeziehungen. Aber Mandatsbeziehungen<br />
wer<strong>den</strong> immer „volatiler“, d.h. flüchtiger,<br />
und damit sinkt die Anzahl der lebenslangen Dauermandate.<br />
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an<br />
Spezialkenntnisse ständig. Positiv zu werten ist, dass<br />
man sich mit <strong>ein</strong>em entsprechen<strong>den</strong> Fachberater oder<br />
Zertifikat inzwischen auch nach außen hin für <strong>ein</strong> bestimmtes<br />
Fachgebiet deutlich sichtbar positionieren<br />
kann. Die Breite des Angebots wird man allerdings nur<br />
in Gem<strong>ein</strong>schaft mit weiteren Beratern in der erforderlichen<br />
Qualität darstellen können bzw. man muss sich in<br />
der Tat beschränken. Die Spezialisierung kann nach<br />
Branchen erfolgen (z.B. Heilberufe, Handwerker) oder<br />
nach Fachgebieten (z.B. Unternehmensnachfolge, Gründung,<br />
Testamentsvollstreckung, Umwandlung, Finanzgericht,<br />
Internationales Steuerrecht, Zoll, Steuerstrafrecht).<br />
Handwerkszeug<br />
Viele, viele Jahre war das Handwerkszeug, das dem<br />
<strong>Steuerberater</strong> s<strong>ein</strong> All<strong>ein</strong>stellungsmerkmal und auch die<br />
hohe Mandantenbindung gesichert hat, <strong>ein</strong>e in allen<br />
Aspekten hinsichtlich Preis- und Leistungsfähigkeit<br />
unschlagbare EDV-Buchführungslösung. Das ist inzwischen<br />
längst Geschichte. Vom programmtechnischen her<br />
gibt es heute viele Möglichkeiten für sonstige Buchführungshelfer<br />
oder auch für die Mandanten selbst, die<br />
technischen Voraussetzungen abzudecken und im Betrieb<br />
sogar noch Synergieeffekte zu nutzen. Der <strong>Steuerberater</strong><br />
kann jetzt „nur“ noch <strong>durch</strong> überlegenes Knowhow<br />
punkten, und damit sind wir wieder beim Eingangsstatement:<br />
Von der technischen Hilfeleistung geht der<br />
Trend zur <strong>Beratung</strong>.<br />
Trotzdem oder gerade auch wegen dieser Entwicklung<br />
wird es weiterhin Tools geben (müssen), mit <strong>den</strong>en der<br />
Berater bei s<strong>ein</strong>en Mandanten punkten kann und mit<br />
deren Hilfe er die anfallen<strong>den</strong> Fragen überzeugend lösen<br />
und präsentieren kann. Dabei ist es auch zunehmend<br />
wichtig, dass diese Lösungen „stand-alone und offline“<br />
genutzt wer<strong>den</strong> können. Wenn der Mandant selbst bucht,<br />
dann nützt <strong>ein</strong>em das komfortabelste eigene Buchführungsprogramm<br />
mit all s<strong>ein</strong>en Unterstützungsfunktionen<br />
nichts, sondern man muss gezielt und auf <strong>den</strong> Punkt<br />
schnell <strong>ein</strong>e umsetzbare Lösung liefern können. Solche<br />
Tools wollen wir Ihnen zukünftig verstärkt in <strong>den</strong> „Arbeitshilfen<br />
online“ zur Verfügung stellen. Ein Beispiel<br />
zeigt das aktuelle Tool auf dieser Seite.<br />
Das aktuelle Tool<br />
Kalkulation Verrechnungsstun<strong>den</strong>satz nach<br />
Einführung Mindestlohn<br />
Ausgangsfall: In der Branche Ihres Mandanten wurde<br />
<strong>ein</strong> Mindestlohn neu <strong>ein</strong>geführt. Der Mandant muss<br />
nun auf dieser Basis s<strong>ein</strong>e Verrechnungsstun<strong>den</strong>sätze<br />
mit s<strong>ein</strong>en Kun<strong>den</strong> neu verhandeln und braucht dafür<br />
<strong>ein</strong>e gesicherte Kalkulation. Er möchte nicht mehr<br />
verdienen, sondern die Erhöhungen an s<strong>ein</strong>e Auftraggeber<br />
begründet weitergeben können.<br />
Grundlage für <strong>ein</strong>e solche Berechnung ist <strong>ein</strong>e Effektivlohnberechnung<br />
der Lohngesamtkosten. Das kl<strong>ein</strong>e<br />
Tool zu diesem BWL-Tipp bildet die Grundlage für<br />
viele Anwendungen. Speziell im vorliegen<strong>den</strong> Fall<br />
wurde dann <strong>ein</strong>e Kalkulation für <strong>den</strong> Verrechnungsstun<strong>den</strong>satz<br />
mit <strong>den</strong> konkreten Daten des Unternehmens<br />
darauf aufgebaut. Tool und Falllösung fin<strong>den</strong><br />
Sie unter www.bwlberatung.de.<br />
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