09.11.2012 Aufrufe

Sachsenlandkurier 04/2011 [Download,*.pdf, 4,43 KB

Sachsenlandkurier 04/2011 [Download,*.pdf, 4,43 KB

Sachsenlandkurier 04/2011 [Download,*.pdf, 4,43 KB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Sachsenland kurier<br />

Organ des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e. V., 22. Jahrgang, SLK 4 ’11 Ausgabe Juli/August <strong>2011</strong><br />

Themen des Heftes:<br />

Breitbandversorgung<br />

E-Government-Basiskomponenten<br />

4 ’11


Partner der sächsischen Kommunen<br />

� Wirtschaftsprüfung kommunaler Unternehmen (Eigenbetriebe,<br />

Eigengesellschaften)<br />

� Kommunale Steuerberatung (Betriebe gewerblicher Art � BgA)<br />

� Optimierung steuerlicher Gestaltungen<br />

� Unterstützung bei der Doppik-Einführung<br />

� Haushaltssicherungskonzepte<br />

� Gebühren- und Beitragskalkulationen<br />

MENOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft<br />

Dresdner Straße 17, 01723 Wilsdruff<br />

Tel.: 0352<strong>04</strong> 682 0 Fax: 0352<strong>04</strong> 682 22<br />

www.menos-gmbh.de E-Mail: kanzlei@menos-gmbh.de<br />

�����������������������������������������<br />

������������������������<br />

Sie wollen den Energieverbrauch Ihrer Beleuchtungsanlagen senken und gleichzeitig<br />

die Beleuchtungsqualität verbessern? Nutzen Sie unsere Innovationskraft und schicken<br />

Sie uns auf die Suche nach Ineffi zienzen. Wir begleiten Sie durch den gesamten<br />

Lebenszeitraum Ihrer Beleuchtungsanlage.<br />

Ansprechpartner für Kommunen<br />

Roland Maiwald · Tel.: 0351 468-3<strong>43</strong>4 · E-Mail: Roland.Maiwald@enso.de · www.enso.de<br />

5202_Anz_Beleuchtung_175x125_ok.indd 1 25.03.2009 9:37:28 Uhr<br />

������������������������


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Zeitschrift des Sächsischen Städte- und Gemeindetages<br />

22. Jahrgang · SLK 4/<strong>2011</strong><br />

Ausgabe Juli/August<br />

Spruch des Monats<br />

„Auch der erste Schritt gehört zum Weg.“<br />

(Arthur Schnitzler, 1862–1931,<br />

österreichischer Erzähler und Dramatiker)<br />

Titelfoto: BilderBox-Bildagentur GmbH<br />

Der „<strong>Sachsenlandkurier</strong>“ (SLK) Kommunalzeitschrift<br />

für die Städte und Gemeinden, Organ des Sächsischen<br />

Städte- und Gemeindetages (SSG)<br />

Verantwortlich für den Herausgeber<br />

Geschäftsführer Mischa Woitscheck<br />

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht in<br />

jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder. Für<br />

die inhaltliche Richtigkeit von Fremdbeiträgen ist der<br />

jeweilige Verfasser verantwortlich.<br />

Anschrift<br />

Sächsischer Städte- und Gemeindetag e. V.<br />

Glacisstraße 3, 01099 Dresden<br />

Telefon: (03 51) 81 92 – 0, Telefax: (03 51) 8 19 22 22<br />

E-Mail: post@ssg-sachsen.de<br />

Internet: http://www.ssg-sachsen.de<br />

Gesamtherstellung<br />

SV SAXONIA VERLAG<br />

für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH<br />

Lingnerallee 3, 01069 Dresden<br />

Telefon: (03 51) 48 52 60, Fax: (03 51) 4 85 26 61<br />

Der SACHSENLANDKURIER erscheint 6 mal jährlich.<br />

Abonnenten erhalten den SLK als PDF-Datei auf Anfrage<br />

unter: post@ssg-sachsen.de kostenlos zugesandt.<br />

Bezugspreise<br />

– für Mitgliedsstädte und -gemeinden:<br />

ein Jahresabonnement: gebührenfrei<br />

je weiteres Abonnement: 26,00 �<br />

je Einzelheft: 4,00 �<br />

– für Nichtmitglieder:<br />

je Jahresabonnement: 30,00 �<br />

je Einzelheft: 5,00 �<br />

– für Studenten, Referendare und in Ausbildung<br />

Stehende sowie gewählte Stadt-, Gemeinde- und<br />

Ortschaftsräte und Fraktionen der Gemeinderäte:<br />

je Jahresabonnement: 26,00 �<br />

je Einzelheft: 4,00 �<br />

Alle Abonnementspreise einschließlich Versand- und Zustellgebühren.<br />

Bei Einzelheftbezug zuzüglich Versand- und<br />

Zustellgebühren. In den jeweiligen Bezugsgebühren ist die<br />

gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.<br />

Bestellungen<br />

Schriftlich an die Geschäftsstelle des SSG, Abbestellungen<br />

werden nur zum 30. Juni und zum 31. Dezember<br />

wirksam.<br />

Nachdrucke und Kopien<br />

Außer für Mitglieder nur mit ausdrücklicher Genehmigung<br />

des SSG; Quellenangabe erforderlich.<br />

Anzeigenverwaltung<br />

Dr. Unger, Agentur für Kommunikation,<br />

Königsberger Str. 12a, 01324 Dresden<br />

Telefon: (03 51) 3 10 93 87, Funk (01 70) 3 12 84 99<br />

Werbeservice Franz<br />

Radeburger Straße 45, 01468 Volkersdorf<br />

Telefon: (03 52 07) 8 13 15<br />

Organ des Sächsischen Städte- und Gemeindetages<br />

Kommunalzeitschrift für die Städte und Gemeinden<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Breitbandversorgung<br />

209 Frank Kupfer<br />

Förderung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Sachsens<br />

211 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

Breitbandausbau in Sachsen<br />

213 Bernd Reichmann<br />

Breitbanderschließung des Ortsteils Rothenthal und<br />

des Gewerbegebietes der Stadt Olbernhau<br />

215 Alexander Handschuh, Carsten Hansen<br />

Die Breitbandanbindung ist ein „Muss“ wie Wasser und Straßen<br />

E-Government-Basiskomponenten<br />

218 Dr. Wilfried Bernhardt<br />

E-Government als gemeinsame Aufgabe von Staat und Kommunen<br />

220 Thomas Weber<br />

Umsetzung der Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-<br />

Plattform des Freistaats Sachsen durch die sächsischen Kommunen<br />

224 Michael Schalla, Dr. Heike Schwerdel-Schmidt<br />

www.amt24.sachsen.de – Sachsens Ratgeberportal in neuem Gewand<br />

227 Jens Keller<br />

Die Basiskomponente „Formularservice“<br />

229 Andreas Klenner, Jörg Taggeselle, Dr. Gunnar Katerbaum, Andreas Hergert<br />

Die Basiskomponente „Geodaten“<br />

232 Uwe Kaiser<br />

Die Basiskomponente „Zahlungsverkehr“<br />

233 Christoph Damm<br />

Die Basiskomponente „Elektronische Signatur und Verschlüsselung“<br />

235 Dr. Hans-Peter Seddig, Tobias Heinrich<br />

E-Government-Plattform 2.0<br />

Allgemeine Beiträge<br />

239 Frank Kupfer<br />

Neues Förderangebot für die Bildungsinfrastruktur<br />

im ländlichen Raum Sachsens<br />

207


Zeitschrift des Sächsischen Städte- und Gemeindetages <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

208<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

240 Friederike Trommer<br />

Die Aufgaben der doppischen Kasse – Einordnung der Kassenaufgaben<br />

in das Neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und Erläuterungen<br />

zur neuen Musterdienstanweisung Kasse<br />

247 Dienstanweisung zur Organisation und Aufgabenwahrnehmung<br />

der Kasse im neuen kommunalen Haushalts-, Kassen- und<br />

Rechnungswesen vom …<br />

258 Jan-Hendrik Bahn<br />

Die Organisation des Neuen Kommunalen Haushalts- und<br />

Rechnungswesens<br />

261 Jürgen Meier, Norman Wajand<br />

Trotz düsterer Aussichten –<br />

Naturgefahren bleiben weiterhin versicherbar<br />

267 Dr. Burkhard Nolte<br />

Langzeitspeicherung und elektronische Archivierung<br />

im Freistaat Sachsen<br />

268 Manuela Böttger-Beer, Ralf Pietsch<br />

„Vom Prozessregister zur Prozessplattform“ –<br />

Der Freistaat Sachsen setzt bei der Staatsmodernisierung auf<br />

modernes Prozessmanagement und innovative IT-Unterstützung<br />

270 Janna Lehmann<br />

Delegation aus Dresden auf Arbeitsbesuch in Brüssel<br />

272 Chemnitzer Stadträte stimmen digital ab –<br />

Moderne Technik im 100jährigen Jugendstil-Ambiente<br />

273 Kämmerer als Glücksspieler wider Willen:<br />

Einsatz komplexer Finanzderivate in Kommunen –<br />

Hintergrund und Lösungsmöglichkeiten<br />

277 KindergartenOnline: Service für Kommunalverwaltungen –<br />

Komfort für Eltern<br />

278 Presseschau<br />

280 Aus Büchern und Zeitschriften


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Breitbandversorgung<br />

Förderung der Breitbandversorgung<br />

im ländlichen Raum Sachsens<br />

Frank Kupfer<br />

Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft<br />

Sachsen macht sich<br />

breit-bandig<br />

Die flächendeckende Versorgung<br />

mit leistungsfähigenBreitbandinternetverbindungen<br />

ist im ländlichen<br />

Raum eine der wichtigsten<br />

Standortvoraussetzungen.<br />

Unternehmen betrachten<br />

sie als Voraussetzung für ihre<br />

Ansiedlung, die Bewohner<br />

als Teil ihrer Lebensqualität.<br />

Dafür ist noch viel zu tun:<br />

Die Breitbandstrategie der<br />

Bundesregierung hatte das<br />

Ziel, bis Ende 2010 für alle<br />

Nutzer in Deutschland einen Breitbandanschluss von mindestens<br />

1 Mbit/s beim Herunterladen bereitzustellen. Wenn auch dieses<br />

Ziel bundesweit um einige Prozentpunkte verfehlt wurde, so<br />

hat die Strategie doch auch im Freistaat Sachsen einen enormen<br />

Schub ausgelöst.<br />

Nach einer aktuellen Umfrage des Bundesinstitutes für Bau-,<br />

Stadt- und Raumforschung vom Mai <strong>2011</strong> zur Lebensqualität<br />

in kleinen Städten und Landgemeinden in Deutschland sehen<br />

(je nach Gemeindetyp) zwischen 31 – 41 % der Befragten hier<br />

noch Verbesserungsbedarf.<br />

Deshalb bietet das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft (SMUL) eine Förderung für die Verbesserung<br />

der Breitbandversorgung in Dörfern und Städten mit bis zu<br />

5.000 Einwohnern an. Basis ist das Breitbanderschließungskonzept<br />

der Sächsischen Staatsregierung vom 05.05.2009.<br />

Das Förderangebot des SMUL<br />

Das SMUL unterstützt den Breitbandausbau im ländlichen<br />

Raum über die Förderung der Integrierten Ländlichen Entwicklung<br />

(ILE). Die Förderung umfasst zwei Schritte:<br />

Im ersten Schritt kann eine Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse<br />

gefördert werden. Die Kommune analysiert mit Hilfe eines<br />

externen Planungsbüros den Bedarf von Unternehmen und<br />

Bevölkerung für eine Breitbandausstattung sowie die vorhandene<br />

oder geplante Telekommunikationsinfrastruktur.<br />

Ist als Ergebnis dieser Analyse keine zuverlässige Grundversorgung<br />

(= mindestens 2 Mbit/s beim Herunterladen) gewährleistet oder<br />

geplant und erfolgt kein Ausbau mit der Long-Term-Evolution-<br />

Technologie (LTE) – einer Funktechnologie im Rahmen von<br />

Ausbauverpflichtungen gegenüber dem Bund – kann im zweiten<br />

Schritt die Umsetzung unterstützt werden. Die Kommune hat<br />

dann zwei Möglichkeiten: Bei der ersten wird, ausgehend von<br />

einem marktüblichen Preis, die Wirtschaftlichkeitslücke für einen<br />

Anbieter gefördert. Voraussetzung ist eine Ausschreibung. Die<br />

Technologie (Kabel, Funk oder andere Lösung) darf dabei nicht<br />

vorgeschrieben werden. Die zweite Möglichkeit ist der Bau eines<br />

eigenen Leerrohrnetzes zur Erschließung mit Breitbandinternet.<br />

Neben der alleinigen Initiative der Kommune gibt es eine dritte<br />

Möglichkeit: In Sachsen gibt es die Besonderheit, dass zu DDR-<br />

Zeiten in vielen funktechnisch schwer zu erschließenden Orten<br />

schon Kabelnetze verlegt wurden. Diese Netze können weiterhin<br />

von kleinen Unternehmen betrieben werden. Mit relativ wenig<br />

Aufwand können sie auch für die Breitbandversorgung genutzt<br />

werden. Auch für diese Fälle hat das SMUL ein Förderangebot<br />

auf der Basis der sog. De-minimis-Regelung geschaffen. Kleine<br />

und mittlere Unternehmen und Vereine mit wirtschaftlichem<br />

Zweckbetrieb (KMU) als Netzbetreiber können hier einmalig mit<br />

bis zu 200.000 EUR für Ausbaumaßnahmen unterstützt werden.<br />

Das kann für Kommunen ein Weg sein, eine Unterversorgung<br />

ohne Einsatz von Eigenmitteln zu beseitigen.<br />

Förderverfahren<br />

Innerhalb der Gebietskulisse der Richtlinie des SMUL zur<br />

Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen<br />

(RL ILE/2007) werden sowohl Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe<br />

Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes<br />

(GAK) als auch Mittel der Europäischen Union aus<br />

dem Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) eingesetzt. Das<br />

Förderverfahren ist für beide Finanzierungsquellen identisch.<br />

Anträge können Gemeinden oder auch Landkreise stellen. Bewilligungsbehörden<br />

sind die Landkreise. Die Förderung beträgt in<br />

der Regel attraktive 90 %. Wenn im Rahmen des ELER gefördert<br />

wird, ist die Mehrwertsteuer nicht zuwendungsfähig.<br />

Bei den ELER-Mitteln entscheiden die Regionen in eigener<br />

Prioritätensetzung über den Einsatz der Mittel. Breitbandausbau<br />

steht dabei in Konkurrenz zu allen anderen Maßnahmen<br />

der Integrierten Ländlichen Entwicklung. Hier wird sich bei<br />

einsetzender Mittelknappheit zum Ende der Programmperiode<br />

2007 – 2013 zeigen, ob die noch vorhandenen ELER-Mittel<br />

den Bedarf decken können.<br />

Vier Landkreise (Vogtlandkreis, Bautzen, Mittelsachsen, Meißen)<br />

haben sich inzwischen für ein landkreisweites Vergabeverfahren<br />

entschieden und befinden sich in unterschiedlichen Phasen der<br />

Umsetzung. In den übrigen Landkreisen nutzen unterversorgte<br />

Gemeinden die Förderangebote, meist in Form der Ausschreibung<br />

der Wirtschaftlichkeitslücken.<br />

209


Breitbandversorgung <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Gut beraten<br />

In Sachsen steht den Kommunen, Planern, Anbietern und<br />

Bewilligungsbehörden kostenlos die Sächsische Breitbandberatungsstelle<br />

mit Sitz in Limbach-Oberfrohna zur Verfügung.<br />

Die Internetseiten der Breitbandberatungsstelle sind die zentrale<br />

Informationsplattform für die laufenden Förderverfahren. Sie<br />

steht auch für die Beratung vor Ort und die Organisation von<br />

Informationsveranstaltungen zur Verfügung.<br />

Eine erste Bilanz<br />

Mit den bisher bewilligten Förderanträgen (Stand 18.05.<strong>2011</strong>)<br />

wird der Anschluss von 36.123 Haushalten, 5.161 Unternehmen<br />

und 282 öffentlichen Einrichtungen an ein leistungsfähiges<br />

Breitbandinternet ermöglicht.<br />

Unsere Bilanz kann sich sicher sehen lassen:<br />

– 4 Landkreise haben Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen<br />

mit Zuschüssen in Höhe von 209.000 EUR durchgeführt,<br />

Übersichtskarte zum Stand der Breitbandförderung im ländlichen Raum Sachsens<br />

Gebundene und beantragte Fördermittel in den Breitbandförderverfahren der RL ILE/2007<br />

210<br />

–<br />

–<br />

–<br />

81 Gemeinden haben für Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalysen<br />

Zuschüsse in Höhe von 581.000 EUR erhalten,<br />

18 Gemeinden und ein Landkreis wurden in der Umsetzung,<br />

meist für die Ausschreibung der Wirtschaftlichkeitslücke,<br />

mit Zuschüssen in Höhe von 3,2 Millionen EUR aus<br />

GAK- bzw. 7,4 Millionen EUR aus ELER-Mitteln unterstützt.<br />

Herausragendes Beispiel ist dabei bisher der Landkreis<br />

Vogtlandkreis, in dem derzeit Breitbandinternet für<br />

177 bisher unterversorgte Ortsteile ausgebaut wird. Beispiele<br />

für einzelne Gemeinden mit ihren Ortsteilen sind<br />

Sornzig-Ablass im Landkreis Nordsachsen und Schönau-<br />

Berzdorf im Landkreis Görlitz.<br />

Im Bereich der KMU-Förderung wurden bisher erst<br />

101.000 EUR bewilligt. Die Zahl dürfte in nächster Zeit<br />

steigen, da mehrere Anträge noch offen sind.<br />

Zusammen mit dem LTE-Ausbau, mit dem seit Ende 2010<br />

begonnen wurde, werden damit viele bisher weiße Flecken<br />

in der Breitbandversorgung im ländlichen Raum Sachsens<br />

verschwinden.<br />

Ausblick<br />

Auch in Zukunft darf der ländliche<br />

Raum bei Breitbandversorgung nicht<br />

benachteiligt werden. Der Ausbau von<br />

Hochgeschwindigkeitsbreitbandinternet<br />

muss auf dem Land mit dem<br />

gleichen Engagement voran getrieben<br />

werden wie in städtischen Ballungsräumen.<br />

Die hierfür benötigten hohen<br />

Investitionen müssen in erster<br />

Linie von den Anbietern, also aus der<br />

Wirtschaft, kommen. Der Staat kann<br />

hier Rahmenbedingungen verbessern<br />

und Synergien im Zusammenhang<br />

mit den öffentlichen Infrastrukturen<br />

erschließen.<br />

Inhaltlich sehe ich zwei wichtige<br />

Strategien, mit denen wir voran<br />

kommen:<br />

Synergien nutzen<br />

Eine ausgedehnte und diskriminierungsfrei<br />

zugängliche Leerrohrinfrastruktur<br />

ist ein wichtiger Baustein für<br />

ein weitverzweigtes und kostengünstiges<br />

Hochgeschwindigkeitsinternet.<br />

Dazu muss man wissen, wo welche<br />

Leerrohre liegen. Die Leerrohre müssen<br />

zu vernünftigen Konditionen für<br />

alle interessierten Anbieter nutzbar<br />

sein. Hier geht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes<br />

(TKG) hinsichtlich<br />

der geplanten Verbesserung<br />

bei den Auskunftspflichten in die<br />

richtige Richtung.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Breitbandversorgung<br />

Auch die Mitnutzung bundes- und landeseigener Infrastruktur<br />

muss erleichtert werden. So kann im Bereich der Mitverlegung<br />

viel erreicht werden, wenn bei allen mit Bundesmitteln geförderten<br />

Infrastrukturmaßnahmen die Mitverlegung von Leerrohrinfrastruktur<br />

zuwendungsfähiger Bestandteil der Baumaßnahmen<br />

wäre. Hierzu sollte ein Infrastrukturgesetz, wie es im Rahmen<br />

der laufenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG)<br />

angeregt wurde, den Rahmen setzen. Die kommunalen Spitzenverbände<br />

sollten dies unterstützen und dazu ihren Einfluss im<br />

Verfahren geltend machen.<br />

Beim Einsatz von ELER-Mitteln für Gemeindestraßen geht das<br />

SMUL mit gutem Beispiel voran. Jede Gemeinde, die im Zuge<br />

einer geförderten Straßenbaumaßnahme ein Leerrohr mit verlegen<br />

will, kann diese Bauleistung im Rahmen der RL ILE/2007<br />

ohne gesondertes Verfahren gleich mit beantragen.<br />

Hochgeschwindigkeitsinternet auch für den ländlichen<br />

Raum<br />

Die aktuelle Breitbandstrategie des Bundes sieht den Ausbau<br />

von Next-Generation-Netzwerken (NGA-Netze), die Hochgeschwindigkeitsinternet<br />

von mehr als 50 Mbit/s zulassen, vor. Das<br />

kann die Qualität der Breitbandversorgung nachhaltig sichern.<br />

Das Ziel, bis 2014 75 % aller Haushalte damit zu versorgen,<br />

geht allerdings am ländlichen Raum vorbei: Im Wesentlichen<br />

kann diese Quote bereits erreicht werden, wenn der Ausbau auf<br />

Städte und Ballungszentren beschränkt bleibt.<br />

Das kann ich als Minister für den ländlichen Raum nicht akzeptieren.<br />

Wenn nicht bald gehandelt wird, droht der ländliche<br />

Raum von der Entwicklung abgehängt zu werden. Zwar hat das<br />

Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine beihilferechtliche<br />

Genehmigung für eine etwas einfachere Förderung von Leerrohr-<br />

netzen bei der EU-Kommission erwirkt. Die bisherigen Förderprogramme<br />

des Bundes (über die GAK) reichen aber weder von<br />

ihrer Mittelausstattung noch von ihrer derzeitigen inhaltlichen<br />

Ausgestaltung für einen umfassenden Netzausbau im ländlichen<br />

Raum aus. Bisher hat das BMWi lediglich einen kleinen Wettbewerb<br />

mit einem Umfang von 16 Mio. EUR 2010 ausgelobt. Aus<br />

Sachsen nimmt bisher nur der Verwaltungsverband Wildenstein<br />

im Erzgebirgskreis mit einem Leerrohrkonzept daran teil.<br />

Sachsen wird zwar die neuen Möglichkeiten im Rahmen des ELER<br />

installieren, doch auch hier sind die Finanzierungsmöglichkeiten<br />

bis 2013 stark begrenzt, so dass wohl nur in Einzelfällen von der<br />

Rahmenregelung Gebrauch gemacht werden kann.<br />

Hinreichende Mittel sind aber eine Grundvoraussetzung für<br />

eine effektive Förderung für die benötigten NGA-Netze. Der<br />

tatsächliche Bedarf nur zur Unterstützung der notwendigen Tiefbauarbeiten<br />

dürfte für Sachsen im dreistelligen Millionenbereich<br />

liegen. Hierfür müsste ein Bundesprogramm zur Verfügung<br />

gestellt werden, das z. B. mit Gewinnen aus den Frequenzversteigerungen<br />

finanziert wird.<br />

Frank Kupfer<br />

Sächsischer Staatsminister<br />

für Umwelt und Landwirtschaft<br />

Breitbandausbau in Sachsen<br />

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

Verfügbarkeit von Zugängen<br />

Die Verfügbarkeit von Internetzugängen erfordert, digitale<br />

Netze auf- und auszubauen, die für die Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien (IKT) geeignet sind. Derartige<br />

Netze können auf sehr verschiedene Arten von Technologie<br />

basieren. Die derzeit wichtigste Technologie ist die festnetzgestützte<br />

Verbindung. Deren bekannteste Variante ist das<br />

DSL (Digital Subscriber Line). Wichtigste DSL-Anbieter sind<br />

Firmen wie die Deutsche Telekom, Vodafone, Arcor, Freenet,<br />

Versatel und Hansenet, aber auch starke regionale Anbieter<br />

wie NetCologne, EWE und M-net. DSL ist unverändert die<br />

dominierende Technik beim Breitband-Internet. Der dort mit<br />

Abstand größte Anbieter ist weiterhin die Deutsche Telekom<br />

AG mit einem Marktanteil knapp über 50 Prozent. Der Ausbau<br />

der DSL-geeigneten Netze durch die Deutsche Telekom,<br />

Vodafone und die anderen TK-Unternehmen schreitet weiter<br />

voran. Der Ausbau ist durch Verlegung von Erdkabeln aber<br />

zeit- und kostenaufwändig.<br />

Alternative Technologien<br />

Deshalb kommen zunehmend auch andere Technologien zum<br />

Zuge. Eine wichtige Alternative der leitungsgebundenen IKT-<br />

Technologie ist inzwischen das Kabel-Netz der Versorger von<br />

ursprünglich nur TV und Radio, inzwischen aber auch Telefon<br />

und Internet, wie z. B. Kabel Deutschland und regionale Antennengemeinschaften.<br />

Die technischen Möglichkeiten zur Datenübertragung<br />

stehen denen von DSL nicht nach oder übersteigen<br />

die aktuellen Möglichkeiten sogar bei Weitem. Eine wichtige<br />

Alternative für Privathaushalte und kleine und mittelständische<br />

Unternehmen (KMU), einschließlich von Freiberuflern ist der<br />

funkgestützte Breitbandanschluss. Die heutige Technik des<br />

211


Breitbandversorgung <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

HSDPA ist derzeit die wichtigste Technologie. UMTS und<br />

GMS sind die am weitesten verbreiteten Übertragungsstandards<br />

in diesem Bereich der funkgestützten Technologie. Ergänzend<br />

kommen an großen Verkehrsknotenpunkten, aber auch anderen<br />

Orten mit hoher Kundenfrequenz zunehmend Komponenten<br />

wie WiMAX, WLL, WLAN und UT RA-TDD zum Einsatz.<br />

Einzelne Nutzer, die weder mit funkgestützten noch mit<br />

leitungsgebundenen Breitbandanschlüssen versorgt werden<br />

können, haben eine andere leistungsfähige, aber kostenintensivere<br />

Möglichkeit der Versorgung via Satellit. Die bisherige<br />

Lösungsvariante eines Rückkanals über die Telefonleitung wird<br />

zunehmend verdrängt durch die bidirektionale Lösung, also<br />

eines Hin- und Rückkanals. Insgesamt verfügen die Anbieter<br />

von TK-Leistungen über Satellit in Deutschland derzeit über<br />

einen Kundenstamm von gut 30.000 Kunden.<br />

Die Zukunft hat begonnen: NGA<br />

Die Netze der neuen Generation (NGA) werden in der Zukunft<br />

die Leistungsfähigkeit des Internetzugangs vervielfachen.<br />

Und diese Zukunft beginnt bereits im Freistaat Sachsen. Der<br />

Ausbau mit Glasfaser-Kabeln (FTTH) hat bereits begonnen.<br />

Diese übertragen nach bisherigen technologischen Standards<br />

bis zu 100 MBit/s pro Haushalt. Da die Glasfaserkabel aber<br />

neu verlegt werden müssen, ist die Herstellung von Anschlüssen<br />

wiederum sehr zeit- und kostenaufwändig. Diese Technologie<br />

wird daher vor allem in Ballungsräumen zum Einsatz kommen,<br />

in denen mit einer hohen Nachfrage bei gut kalkulierbaren<br />

Kosten zu rechnen ist. Bereits bestehende hybride Netze von<br />

Glasfaser- und Kupferkabeln (FTTC) können aber ebenfalls<br />

mittels VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) bei<br />

den Übertragungsraten mithalten, sind aber dank Nutzungsmöglichkeit<br />

vorhandener Netze durch zügige Umrüstung<br />

schnell nutzbar.<br />

In den Bereichen, in denen leitungsgebundene Technologien<br />

nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen und die<br />

bisherigen funkbasierten Übertragungswege nicht leistungsfähig<br />

genug sind, kommt eine neue Generation von funkbasierter<br />

Übertragungstechnologie zum Einsatz. Diese LTE-Technologie<br />

(Long Term Evolution) wird gerade auch im Freistaat Sachsen<br />

mit großen Schritten vorangebracht. Hier hat die Zukunft ebenfalls<br />

bereits begonnen. Vodafone hat im Beisein des Sächsischen<br />

Staatsministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 1. Dezember<br />

2010 in Rammenau das erste Netz für den Freistaat Sachsen<br />

und zugleich das Netz für Deutschland in Betrieb genommen.<br />

Bis Mitte des Jahres <strong>2011</strong> wird Vodafone an 82 Standorten<br />

LTE-Netze in Betrieb nehmen. Die Deutsche Telekom plant,<br />

im gleichen Zeitraum ca. 100 LTE-Standorte in Betrieb zu<br />

nehmen. Der Ausbreitungsradius der Funkwellen beträgt 4 bis<br />

10 km und kann von den Übertragungskapazitäten her ca. 1000<br />

Haushalte pro Standort versorgen. Topographie und Bebauung<br />

verändern allerdings bei diesen funkgestützten Technologien<br />

die Reichweite. Der Ausbau des LTE-Netzes kann aber so zügig<br />

erfolgen, weil vorhandene Standorte mit- und umgenutzt<br />

werden. Vor allem die vorhandenen GSM-Antennen-Anlagen<br />

werden dabei aufgerüstet.<br />

Der Ausbau dieses Funknetzes startet zunächst in unterversorgten,<br />

meist dünn besiedelten Regionen. Dies entspricht<br />

212<br />

den Auflagen der Bundesnetzagentur, die den TK-Unternehmen<br />

in Zuge der Versteigerung zusätzlicher Funkfrequenzen vorgegeben<br />

wurden. So ist aber zu erwarten, dass etwa innerhalb eines<br />

Jahres auch in bislang noch unterversorgten Gebieten akzeptable<br />

Bandbreiten, vergleichbar einem DSL-Anschluss verfügbar sein<br />

werden. Es sind dann Bandbreiten bis 50 MBit/s verfügbar.<br />

50 MBit erlauben z. B. das Herunterladen von Filmen, aber<br />

auch das Hochladen von komplexen Bildern, wie z. B. in der<br />

Telemedizin. Für die meisten Anwendungen im Privathaushalt<br />

und bei KMU sowie Freiberuflern sind Netze mit derartigen<br />

Übertragungsraten völlig ausreichend. Derartige Übertragungsraten<br />

setzen bereits Standards für die NGA-Netze der Zukunft.<br />

Sobald sie flächendeckend verfügbar sind, ist der erste Schritt<br />

in die digitale Zukunft getan.<br />

Rat und Tat<br />

Kommunen, Planern, TK-Unternehmen und Bewilligungsbehörden<br />

steht eine Einrichtung zur Beratung zur Verfügung, deren<br />

Finanzierung durch den Freistaat Sachsen zunächst bis 2013<br />

abgesichert ist: die Breitbandberatungsstelle. Die Beratungsstelle<br />

unterhält auch eine Informationsplattform (vergl. Info-Box am<br />

Ende dieses Artikels). SMUL und SMWA fördern Leistungen<br />

der Beratungsstelle projekt- und anlassbezogen. Die Beratung<br />

begleitet gerade auch kommunale Träger bei der Aufbereitung<br />

von Förderverfahren und deren Antragsunterlagen. Bisher<br />

haben sich 81 Gemeinden und 4 Landkreise (Erzgebirgskreis,<br />

Vogtlandkreis, Landkreise Bautzen und Mittelsachsen) an einem<br />

Förderverfahren beteiligt. Dafür wurden Mittel in Höhe von<br />

564 T€ bewilligt. Der Freistaat Sachsen fördert unter anderem<br />

eine verbleibende Wirtschaftlichkeitslücke. Grundlage für den<br />

Nachweis einer Wirtschaftlichkeitslücke ist die Durchführung<br />

eines Ausschreibungsverfahrens, so dass das wirtschaftlichste<br />

Angebot der Förderung zu Grunde gelegt werden kann. Bislang<br />

erhielten 15 Gemeinden hier Fördermittel. Im Bereich<br />

der KMU-Förderung wurden bisher 101 T€ bewilligt. Hier ist<br />

aber mit einem Anstieg der Förderung zu rechnen, da mehrere<br />

Anträge inzwischen gestellt wurden.<br />

Die bisherige Förderung ermöglichte eine breitbandige Versorgung<br />

von 36.123 Haushalten, 5.161 Unternehmen und 282<br />

öffentlichen Einrichtungen, vor allem im ländlichen Raum.<br />

Das Nutzerverhalten<br />

Zum Weltfernmeldetag hat das Statistische Landesamt des Freistaates<br />

Sachsen am 16. Mai <strong>2011</strong> darauf aufmerksam gemacht,<br />

dass die tatsächliche Nutzung des Internetzuganges im Freistaat<br />

Sachsen hinter den Verfügbarkeitswerten deutlich zurückbleibt.<br />

Während 70 Prozent der privaten Haushalte sicher davon ausgehen,<br />

dass sie einen Breitbandanschluss verfügbar haben, nutzen<br />

ihn nur 59 Prozent. Zwischen den technischen Möglichkeiten<br />

und deren Nutzung besteht also in jedem Fall eine größere<br />

Differenz. Zu bedenken ist hierbei, dass die TK-Unternehmen<br />

sogar davon ausgehen, dass Internetzugänge mit einem<br />

Breitbandspektrum von mindestens 1 MBit/s bereits jetzt für<br />

95,6 Prozent der Haushalte und Unternehmen verfügbar sind.<br />

TK-Unternehmen und Gemeinden sind deshalb aufgerufen,<br />

potenzielle Nutzer auch rechtzeitig über die Verfügbarkeit zu<br />

informieren. Dies gilt für alle Formen des Breitband-Anschlusses


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Breitbandversorgung<br />

und es gilt gegenüber privaten Haushalten, Freiberuflern und<br />

anderen Gewerbetreibenden.<br />

Die in den Artikeln des SMUL und SMWA genannten Quellen finden Sie auch im Internet:<br />

1) Breitbandstrategie der Bundesregierung:<br />

http://www.bmwi.de/Dateien/BBA/PDF/breitbandstrategie-der-bundesregierung,property=<strong>pdf</strong>,bereich=bmwi,sprache=de,r<br />

wb=true.<strong>pdf</strong><br />

2) Breitbandinitiative ländlicher Raum<br />

http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/1355.htm<br />

3) Richtlinie ILE/2007:<br />

http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3509213181150<br />

4) Breitbandberatungsstelle Sachsen<br />

Ansprechpartner :<br />

Herr Schwarzenberger<br />

Telefon: 03722 7341- 245<br />

http://www.breitbandberatungsstelle-sachsen.de<br />

Breitbanderschließung des Ortsteils Rothenthal<br />

und des Gewerbegebietes der Stadt Olbernhau<br />

Nach drei Jahren intensiver Arbeit sind wir mit dem Ortsteil<br />

Rothenthal und dem Gewerbegebiet Olbernhau auf der Datenautobahn<br />

angekommen.<br />

An den Ortschaftsrat von Rothenthal wurden seit dem Jahr 2008<br />

mehrfach von Einwohnern und vor allem Gewerbetreibenden<br />

Anfragen mit der Forderung gestellt, dass sich das Gremium<br />

für ein nutzbares Breitbandangebot im Ort einsetzen soll. Aufgrund<br />

dieser mehrfachen Nachfragen hat der Ortschaftsrat von<br />

Rothenthal zwei Informationsveranstaltungen bezüglich der<br />

Breitbandversorgung zur Aufklärung und Sondierung potentieller<br />

Interessenten durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde<br />

eine Umfrage (Postwurfsendung) zur Interessenbekundung als<br />

Vorstufe zur Erstellung einer Bedarfsanalyse an alle Haushalte<br />

gestartet. Das Ergebnis lag uns am 31.08.2008 vor.<br />

Ziel der Aktivitäten zur Breitbanderschließung des Ortsteils Rothenthal<br />

war es, allen in der Umfrage gemeldeten Privatpersonen<br />

und vor allem den Gewerbebetrieben leistungsfähige Breitbandanschlüsse<br />

zur Verfügung zu stellen. Diese Breitbandanschlüsse<br />

sind in Rothenthal um so wichtiger, da hier in der direkten<br />

Tal- und Grenzlage zu Tschechien kein Mobilfunkempfang<br />

möglich ist. Für die Gewerbetreibenden war dies eine unbefriedigende<br />

Situation und ein echter Wettbewerbsnachteil. In den<br />

Informationsveranstaltungen haben wir uns von Fachleuten die<br />

verschiedenen Breitbandübertragungsmöglichkeiten erläutern<br />

lassen. Hierbei wurden von den Einwohnern technische Breitbandlösungen<br />

favorisiert, die zukunftsträchtig und bezahlbar<br />

sind und gleichzeitig die Sprachtelefonie sichern.<br />

Da wir die erste Gemeinde im Erzgebirgskreis waren, die sich<br />

mit der Breitbanderschließung befasste, mussten wir für die<br />

Beantragung der entsprechenden Fördermittel umfangreiche<br />

Bernd Reichmann<br />

Ortsvorsteher des Ortsteils Rothenthal<br />

Nachweise beibringen. Nachweise im Doppelpack, einmal über<br />

das ILE-Förderprogramm für den Ortsteil Rothenthal beim<br />

Landkreis Erzgebirgskreis und einmal für das Gewerbegebiet<br />

Olbernhau über die Richtlinie des SMWA zur Förderung der<br />

wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />

(GRW-Infra) bei der Landesdirektion Chemnitz. Die Förderung<br />

in beiden Programmen lag bei 90 % brutto. Die Bearbeitung der<br />

Antragstellungen bei den verschiedenen Stellen nahmen einen<br />

sehr langen Zeitraum in Anspruch. Erst als die Genehmigungen<br />

und Stellungnahmen des Kommunalamtes, des Koordinierungskreises,<br />

der KISA und weiterer Stellen vorlagen, erteilten die<br />

Genehmigungsbehörden die Zuwendungsbescheide, so dass die<br />

ersten Aufträge, wie z. B. die gemeinsame Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse<br />

für den OT Rothenthal und das Gewerbegebiet<br />

Olbernhau, in Auftrag gegeben werden konnten.<br />

Am 11.08.2009 wurde in der von der Firma Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft<br />

mbH (TKI) erstellten Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse<br />

die Unterversorgung des Ortsteiles Rothenthal und<br />

des Gewerbegebietes bestätigt. Gleichzeitig wurde in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />

eine Deckungslücke von 56.000,00 €<br />

für den OT Rothenthal und 164.000,00 € für das Gewerbegebiet<br />

errechnet. Im Rahmen einer technologie- und anbieterneutralen<br />

Ausschreibung im Sächsischen Ausschreibungsblatt sollte nun die<br />

kostengünstigste und effektivste Form der Breitbanderschließung<br />

und ein Anbieter, der diese Erschließung realisieren konnte,<br />

gefunden werden. Dabei mussten die Mindestforderungen von<br />

2.000 kbit/s im downstream und nach Möglichkeit auch im<br />

upstream lt. der ILE Richtlinie 2007 bzw. GRW 2009 garantiert<br />

werden. Unser Ziel war es, einen möglichst großen Kreis von<br />

Breitbandanbietern anzusprechen und die Erschließungskosten<br />

mit evtl. zu erwartenden Deckungslücken so gering wie möglich<br />

213


Breitbandversorgung <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

zu halten. Dazu sollte eine gemeinsame und losweise Ausschreibung<br />

zur Breitbanderschließung mit dem Gewerbegebiet<br />

Olbernhau (Antragstellung über die LD Chemnitz) erfolgen.<br />

Nach den Aussagen der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse<br />

war davon auszugehen, dass eine Breitbanderschließung des<br />

Ortsteiles Rothenthal und des Gewerbegebietes nur durch die<br />

Förderung der errechneten Deckungslücken möglich ist.<br />

Die Ausschreibung zur Breitbanderschließung des Ortsteiles<br />

Rothenthal und des Gewerbegebietes Olbernhau erfolgte das<br />

erste Mal am 27.11.2009 im Sächsischen Ausschreibungsblatt.<br />

Die Ausschreibung musste aber wegen der noch nicht beantragten<br />

Förderung der Wirtschaftlichkeitslücken am 16.12.2009<br />

aufgehoben werden. Hier wirkte sich hinderlich aus, dass<br />

für jeden Schritt (1. Schritt – Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse,<br />

2. Schritt – Ausschreibung, 3. Schritt – Antrag für<br />

die Deckungslücke) ein Förderantrag gestellt werden musste.<br />

Wiederum wurden Förderanträge für den Ortsteil Rothenthal<br />

gestellt und am 07.01.2010 beim Landratsamt Erzgebirgskreis<br />

eingereicht. Zeitgleich wurde ein erneuter Antrag zur<br />

Förderung der Deckungslücke für das Gewerbegebiet bei der<br />

Landesdirektion Chemnitz eingereicht. Nach dem Vorliegen<br />

des Bescheides zur Förderung der Deckungslücke vom Landratsamt<br />

Erzgebirgskreis für den Ortsteil Rothenthal und der<br />

Genehmigung des vorzeitigen Vorhabensbeginns durch die<br />

Landesdirektion Chemnitz für das Gewerbegebiet wurde die<br />

2. Ausschreibung zur Breitbanderschließung nunmehr EU-weit<br />

erneut vorgenommen.<br />

Die von der TKI Chemnitz vorbereitete Ausschreibung wurde<br />

im Sächsischen Ausschreibungsblatt (19.03.2010) und im Ausschreibungsblatt<br />

der Europäischen Union (17.03.2010) losweise<br />

veröffentlicht. Auf die Ausschreibung hatten sich bis zum festgesetzten<br />

Meldetermin am 24.<strong>04</strong>.2010 nur vier Firmen gemeldet<br />

und ihre Teilnahme bekundet. Eine weitere Firma meldete sich<br />

verspätet am 06.05.2010. Die Öffnung der Angebote erfolgte am<br />

18.05.2010 im Rathaus Olbernhau. Bis zum Submissionstermin<br />

lag nur ein verschlossenes Angebot von der Firma T-Mobile<br />

Deutschland GmbH aus Bonn vor.<br />

Das Submissionsergebnis mit dem vorliegenden Angebot wurde<br />

der Firma Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft Chemnitz am<br />

19.05.2010 zur Prüfung übergeben. Im Rahmen der Prüfung<br />

war ersichtlich, dass die von TKI Chemnitz in der Bedarfs- und<br />

Verfügbarkeitsanalyse ermittelten Werte der Wirtschaftlichkeitslücken<br />

stark von den im Angebot der T-Mobile Deutschland<br />

GmbH abgegebenen Werten abwichen. Diese Abweichung hing<br />

nach Auskunft der TKI Chemnitz mit den technologieneutralen<br />

Bestimmungen der Ausbaustandards der Linienführung und<br />

individueller Besonderheiten des Anbieters zusammen.<br />

Somit ergab sich lt. Angebot für den Ortsteil Rothenthal (Los 1)<br />

eine Kostendeckungslücke von 105.472,00 € bei einer Gesamtinvestition<br />

von 111.118,00 €.<br />

Hierzu musste die auf der Grundlage der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse<br />

bereits beim Landratsamt Erzgebirgskreis beantragte<br />

Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke von 56.000,00 € auf<br />

105.472,00 € erhöht werden.<br />

Für das Gewerbegebiet Olbernhau ergab sich lt. Angebot eine<br />

Kostendeckungslücke von 11. 841,00 € bei einer Gesamtinves-<br />

214<br />

tition von 12. 475,00 €. Hier mussten die auf der Grundlage der<br />

Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse bereits bei der Landesdirektion<br />

Chemnitz beantragten Mittel der Wirtschaftlichkeitslücke<br />

von 164.000,00 € (lt Zuwendungsbescheid vom 03.06.2010)<br />

auf 11.841,00 € minimiert werden (Änderungsbescheid vom<br />

19.07.2010).<br />

Das Auswertungsergebnis wurde der Stadtverwaltung am<br />

01.06.2010 von der Firma TKI Chemnitz übergeben. Am<br />

16.06.2010 fand ein Aufklärungs- und Bietergespräch zwischen<br />

dem Vertreter der T-Mobile Deutschland GmbH und dem<br />

Bürgermeister Dr. Laub unter Teilnahme eines Vertreters der<br />

Firma TKI Chemnitz statt. Im Ergebnis des Bietergespräches<br />

wurde vereinbart, dass die Deutsche Telekom der Stadt Olbernhau<br />

bis Ende Juli 2010 je einen Versorgungsvertrag zur<br />

Breitbandversorgung für den OT Rothenthal (Los 1) und für<br />

das Gewerbegebiet Olbernhau (Los 2) vorlegt. Die von der Stadt<br />

Olbernhau unterzeichneten Kooperationsverträge wurden am<br />

<strong>04</strong>.08.2010 von der Deutschen Telekom gegengezeichnet. Für<br />

die Vorarbeiten, die Antragstellungen, die Genehmigungen bis<br />

hin zur Vertragsunterzeichnung haben wir 2 ½ Jahre benötigt.<br />

Am 09.08.<strong>2011</strong> erfolgte dann die für uns sehr erfreuliche Übergabe<br />

des Fördermittelbescheides zur Umsetzung des Vorhabens<br />

durch den Landrat an den Bürgermeister der Stadt Olbernhau,<br />

Herrn Dr. Laub. Damit konnten die eigentlichen Arbeiten zum<br />

Breitbandausbau beginnen.<br />

Bereits am 15.09.2010 begannen die von der Deutschen Telekom<br />

beauftragen Firmen mit der Breitbanderschließung des Ortsteils<br />

Rothenthal und des Gewerbegebietes Olbernhau. Es wurden in<br />

bereits vorhandene Lehrrohre neue Glasfaserkabel verlegt und<br />

Verteilerkästen errichtet. Auch über den schneereichen Winter<br />

2010/11 wurde im Rahmen des Möglichen bis zur Fertigstellung<br />

weitergearbeitet.<br />

In der Ortschaftsratssitzung am 14.03.<strong>2011</strong> konnte der verantwortliche<br />

Bauleiter der Telekom über die bauseitige Fertigstellung<br />

des Breitbandausbaus berichten. In dieser Sitzung wurden den<br />

Einwohnern gleichzeitig Informationen zum Anschlusszeitpunkt<br />

und zu den Tarifen gegeben. Erfreulich war die Mitteilung, dass<br />

nun jeder Einwohner einen 16-Mbit-Breitbandanschluss nutzen<br />

kann, das ist mehr als wir uns je erhofften.<br />

Am 11.<strong>04</strong>.<strong>2011</strong> erfolgte die Abnahme der neu errichteten<br />

DSL-Kästen durch Vertreter der Firma TKI Chemnitz, der<br />

Stadt Olbernhau und der Deutschen Telekom. Bereits seit dem<br />

01.<strong>04</strong>.<strong>2011</strong> konnten die ersten Rothenthaler Einwohner die<br />

Vorzüge des schnellen Internet nutzen und sind darüber sehr<br />

erfreut.<br />

Fazit<br />

Als Fazit des Ganzen kann man sagen, wir haben 2 ½ Jahre für<br />

die Vorbereitung, Antragstellung und Ausschreibung benötigt.<br />

Nur 6 Monate (einschließlich der Unterbrechung durch den<br />

Winter) wurden für die Anschlussarbeiten durch die Deutsche<br />

Telekom benötigt und sicher werden wir noch 4 Monate für<br />

die zwei Endabrechnungen des Breitbandausbaus beim Landkreis<br />

Erzgebirgskreis und bei der Landesdirektion Chemnitz<br />

benötigen. Wenn wir auch manchmal, z. B. wegen des hohen


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Breitbandversorgung<br />

Verwaltungsaufwandes und der geringen Bieteranzahl, ans<br />

Aufgeben dachten, so sind wir heute froh, dass wir mit langem<br />

Atem ein gutes Ziel – 16000 DSL – für den OT Rothenthal<br />

und das Gewerbegebiet Olbernhau erreicht haben. Wir sind<br />

uns bewusst, dass noch weitere Ortsteile der Stadt Olbernhau<br />

bezüglich Breitband unterversorgt sind, hoffen jedoch, dass bei<br />

erneuter Antragstellung der Verwaltungsaufwand minimiert<br />

und das Genehmigungsverfahren für die Ortslagen Oberneuschönberg<br />

und Hirschberg sowie den Ortsteil Blumenau<br />

zügiger abläuft.<br />

Die Breitbandanbindung ist ein „Muss“<br />

wie Wasser und Straßen<br />

Alexander Handschuh und Carsten Hansen<br />

Der Breitbandausbau in Deutschland und Europa schreitet zügig<br />

voran. Mit mehr als elf Millionen neuen Festnetzanschlüssen in<br />

der EU sind kabelgebundene Internet-Breitbandverbindungen<br />

weiter auf dem Vormarsch. Damit ist die EU der weltweit größte<br />

Breitbandmarkt. Fast ein Viertel der EU-Bürger (24,8 %) verfügt<br />

über einen Festnetz-Breitbandanschluss. Die Übertragungsgeschwindigkeiten<br />

nehmen zu. Rund 80 % der Festnetz-Breitbandanschlüsse<br />

in der EU erlauben über 2 Mbit/s. Allerdings<br />

leisten nur 18 % dieser Anschlüsse mehr als 10 Mbit/s. Für<br />

grundlegende Web-Anwendungen sind diese Geschwindigkeiten<br />

zwar ausreichend, nicht jedoch für fortgeschrittene Anwendungen<br />

wie Fernsehen auf Abruf. Hinsichtlich der eingesetzten<br />

Technik bleiben DSL-Leitungen mit vier Millionen Anschlüssen<br />

weiterhin die am weitesten verbreitete Breitband-Zugangstechnik<br />

in Europa. Durchgehende Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden<br />

(FTTH Fibre To The Home) nahmen zwischen Juli 2008<br />

und Juli 2009 um 40 % zu, machen allerdings nur 1,75 % der<br />

Breitbandanschlüsse in Europa aus.<br />

Die Ausbauziele der EU sind ehrgeizig. Alle Europäer sollen über<br />

einen Breitbandanschluss verfügen, der mindestens 30 Mbit/s<br />

leistet. In Deutschland sollen „nur“ 75% der Haushalte bis 2014<br />

mit 50 MBit/s Anschlüssen versorgt sein. Aus kommunaler<br />

Sicht ist das nicht akzeptabel. Die Entwicklungszahlen zeigen:<br />

Breitband wird in Kürze eine so grundlegende Infrastruktur sein<br />

wie das Straßennetz oder die Wasserversorgung. Wir brauchen<br />

Breitband für alle Haushalte und nicht nur für die Mehrheit!<br />

Breitband schafft Beschäftigung<br />

Breitband hat positive Effekte auf Wachstum und Beschäftigung. So<br />

wird laut einer Studie im Auftrag der Europäischen Kommission mit<br />

mehr als zwei Millionen neuen Arbeitsplätzen bis 2015 gerechnet.<br />

Allein in Deutschland ist damit zu rechnen, dass nur durch die<br />

Aufrüstung der Netze auf Datengeschwindigkeiten von 50 Megabit<br />

pro Sekunde bis 2014 rund 400 000 zusätzliche Arbeitsplätze<br />

geschaffen werden. Der mögliche Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt<br />

(BIP) bis 2014 beträgt rund 60 Milliarden Euro, das heißt<br />

+ 0,6 Prozentpunkte BIP.<br />

Das ifo Institut hat aktuell den Effekt von Breitband über zwölf<br />

Jahre für Deutschland und 24 weitere OECD Staaten untersucht.<br />

In den untersuchten Ländern hat Breitband das Bruttoinlands-<br />

Deutscher Städte- und Gemeindebund<br />

produkt pro Kopf um bis zu 4 % erhöht. Das heißt: Hätte<br />

Deutschland bereits im Jahr 2003 seinen Breitbandausbau mit<br />

Entschlossenheit vorangetrieben, würde das Bruttoinlandsprodukt<br />

pro Kopf heute um rund 6 % höher ausfallen!<br />

Die Bedeutung für die lokale Wirtschaft kann gar nicht hoch<br />

genug eingeschätzt werden. Sie erstreckt sich auf nahezu alle<br />

Bereiche des Arbeitslebens im 21. Jahrhundert. Breitband ist<br />

für den mittelständischen Unternehmer, der seine komplexen<br />

Produktionsmaschinen fernwarten lassen muss ebenso essentiell<br />

wie für den Landwirt, der seine Maschinen mittels spezieller<br />

Programme steuert und seine Produkte über das Internet vertreiben<br />

möchte. Stehen schnelle Leitungen nicht zur Verfügung,<br />

drohen Wettbewerbsnachteile, die nicht zu kompensieren sind.<br />

Dienstleister im Bildungswesen, aber auch Dienstleistungen im<br />

Gesundheitswesen haben ohne leistungsfähiges Breitband nicht<br />

einmal Marktzugang.<br />

Für die kommunale Wirtschaftsförderung ist die Verfügbarkeit<br />

von schnellen Datenleitungen eine Grundvoraussetzung für<br />

Neuansiedlungen und ein starkes Argument für die Pflege der<br />

bestehenden Unternehmen.<br />

Breitband ist der (erwartete) Standard<br />

Leben und Arbeiten ohne schnelle Datenleitungen – was heißt<br />

das eigentlich? Bremst das Fehlen schneller Breitbandverbindungen<br />

„nur“ den digitalen Lifestyle aus oder steht mehr auf<br />

dem Spiel? Ist letztlich gar die kulturelle und demographische<br />

Entwicklung unterversorgter Gebiete gefährdet?<br />

Die Bedeutung der Schlüsselinfrastruktur Breitband erstreckt sich<br />

mittlerweile auf nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens. Das<br />

Internet, seine mannigfaltigen Anwendungsmöglichkeiten und<br />

die mit der Verfügbarkeit schneller Datenleitungen verknüpften<br />

Services und Effizienzpotentiale lenken den Blick darauf dass die<br />

unterschiedlichen Lebensbereiche zunehmend verknüpft sind.<br />

Breitbandiges Internet für Freizeitanwendungen verbessert auch<br />

die Qualität von Gesundheits- oder Bildungsangeboten. Beispiel<br />

Schule: Es muss nicht nur der Unterricht an den Schulen selbst<br />

in den Blick genommen werden. Ein Lehrer, der den Unterricht<br />

für seine Schüler häufig auch in den Abendstunden vorbereitet,<br />

braucht Breitband auch Zuhause. Um zu recherchieren oder<br />

215


Breitbandversorgung <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

multimediale Elemente einzubinden und damit die Qualität<br />

des Unterrichts zu verbessern, benötigt er einen Internetzugang<br />

mit einer akzeptablen Bandbreite.<br />

Einer leistungsfähigen Breitband-Infrastruktur kommt eine<br />

elementare Bedeutung besonders für die ländlichen Regionen<br />

zu. Die Verfügbarkeit dieser Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts<br />

ist immens wichtig für die Attraktivität der Gemeinden<br />

geworden. Fehlt Breitband, bedeutet dies einen kaum zu<br />

kompensierenden Nachteil für Städte und Gemeinden in den<br />

ländlich strukturierten Regionen gegenüber den schon heute gut<br />

versorgten Ballungsräumen. Die digitalen Gräben zu reduzieren<br />

ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Verfügbarkeit einer adäquaten<br />

Breitbandanbindung auch in den ländlichen Regionen<br />

ist eine Grundbedingung dafür, Chancen ergreifen und nutzen<br />

zu können. Das verstehen wir unter Chancengleichheit der<br />

Lebensbedingungen. Deshalb ist sie für die Zukunft der Bundesrepublik<br />

insgesamt von enormer Wichtigkeit. Fast 50 Millionen<br />

Menschen leben in den ländlich geprägten Regionen während<br />

nur jeder dritte Deutsche in den Ballungsgebieten ansässig ist.<br />

Der überwiegende Teil der rund 3,5 Millionen mittelständischen<br />

Betriebe, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bilden, haben<br />

ihren Standort außerhalb der Großstädte in den vielfältigen,<br />

teilweise ländlichen Regionen.<br />

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert daher bereits<br />

seit vielen Jahren, bei der Breitbanderschließung die ländlichen<br />

Regionen im Blick zu behalten und eine moderne Telekommunikationsanbindung<br />

sicherzustellen. Es ist nicht zuletzt auf diese<br />

politischen Initiativen zurückzuführen, dass das Thema mittlerweile<br />

weit oben auf der politischen Agenda steht. Mit finanziellen<br />

Förderprogrammen, der Breitbandstrategie der Bundesregierung<br />

und der gezielten Berücksichtigung der Ausbaunotwendigkeit<br />

bei der Versteigerung der zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen<br />

durch die Bundesnetzagentur im Mai 2010 sind politische<br />

Weichen gestellt worden, die in die richtige Richtung weisen.<br />

Mobiles Arbeiten oder Telearbeit am privaten Schreibtisch in<br />

den eigenen vier Wänden werden durch die Verfügbarkeit einer<br />

schnellen Internetverbindung möglich. Die Herausforderung,<br />

digitale Chancengleichheit zu schaffen, ist dadurch aber nicht<br />

verschwunden. Sie bleibt nach wie vor eine zentrale Aufgabe<br />

aller beteiligten Akteure.<br />

Die Bedeutung dieser Schlüsselinfrastruktur erstreckt sich<br />

darüber hinaus auch auf die sich wandelnden Bedingungen für<br />

die öffentlichen Verwaltungen. Durch den Einsatz von E-Government<br />

lassen sich Verwaltungsprozesse beschleunigen und<br />

der Bürgerservice steigt. Zunehmend können Verfahren unter<br />

Beteiligung der Betroffenen bearbeitet werden, ohne dass diese<br />

selbst in den Gemeindeverwaltungen präsent sein oder Unterlagen<br />

physisch per Post verschicken müssen. Der Fortschritt<br />

von Verwaltungsprozessen kann dem Zeitbudget der Bürger<br />

angepasst und von diesen mitbestimmt werden. Abgesehen<br />

davon werden auch aufwendige Prozesse der einbeziehenden<br />

Einwohnerbeteiligung einfacher, bei der Bürger in Planungs-<br />

und planungsvorbereitende Prozesse einbezogen werden, bevor<br />

sie formal beteiligt werden.<br />

Des Weiteren gilt, dass auch Kosteneinsparungen und Effizienzrenditen<br />

des Einsatzes moderner Kommunikationstechnik<br />

noch höher sind, wenn Aufgaben von mehreren Kommunen<br />

gemeinsam in interkommunaler Zusammenarbeit erfüllt wer-<br />

216<br />

den. Auch hier ist die leistungsfähige Infrastruktur zwingende<br />

Voraussetzung. Hinzu kommt, dass elektronische Kommunikationsangebote<br />

der Kommunen, wie etwa Online-Portale oder<br />

auf dem Web-2.0-Prinzip basierende Partizipationsangebote an<br />

ihre Bürgerschaft, immer mehr an Bedeutung gewinnen. Ein<br />

„Digitales Stadtgedächtnis“, wie es etwa in Coburg zur Verfügung<br />

steht, kann von den Einwohnern nur dann aktiv mitgestaltet<br />

werden, wenn die multimedialen Angebote auch in angemessenen<br />

<strong>Download</strong>zeiten genutzt werden können.<br />

Breitband ist Lebensqualität<br />

Breitband ist jedoch nicht nur essentiell nützlich im Sinne<br />

der Eröffnung von besseren Bedingungen für Wirtschaft und<br />

Verwaltung, sondern von mindestens ebenso großer Bedeutung<br />

ist die Verfügbarkeit von Breitband für die Lebensqualität der<br />

Bevölkerung. Mehr als zwei Drittel aller Bundesbürger nutzen<br />

regelmäßig das Internet und ständig kommen neue Nutzergruppen<br />

hinzu. Auch Senioren entdecken das Netz für sich. Die<br />

„Silver-Surfer“ nutzen mittlerweile nahezu alle Online-Angebote,<br />

kaufen im Netz ein oder sparen sich durch „Homebanking“ den<br />

aufwändigen Weg zur nächsten Sparkasse. Durch den Wandel<br />

der verfügbaren Kommunikationsangebote hin zu Videoportalen<br />

wie zum Beispiel YouTube sind die Anforderungen an die<br />

Geschwindigkeit der Datenleitungen immens gestiegen.<br />

Online-Nutzer möchten heute Urlaubsfotos hochladen, verpasste<br />

Fernsehsendungen im Netz anschauen oder via Webcam mit<br />

Freunden kommunizieren. Für diese multimedialen Anwendungen<br />

ist ein schneller Internetzugang Voraussetzung. Sein<br />

Fehlen stellt eine nicht zu unterschätzende Beeinträchtigung<br />

der Lebensqualität in einer Stadt oder Gemeinde dar und kann<br />

in letzter Konsequenz dazu führen, dass sich Menschen in einer<br />

anderen Kommune, die über eine bessere Breitbandversorgung<br />

verfügt, ansiedeln.<br />

Die zentrale Bedeutung von schnellen Datenleitungen in den<br />

Bereichen Bildung und Gesundheit wurden schon erwähnt.<br />

Schüler und Studenten erledigen einen großen Teil ihrer Informationsrecherchen<br />

online, Schulen stellen Arbeitsmaterialen und<br />

multimediale Zusatzinformationen im Netz zur Verfügung und<br />

bieten auf speziellen, schulübergreifenden Portalen weiterführende<br />

Informationen an. Auch in der Gesundheitsversorgung<br />

bedeutet eine leistungsfähige Kommunikationsinfrastruktur<br />

die Grundlage für neue Serviceangebote, die Zeit und Geld<br />

sparen und gleichzeitig die Qualität und Sicherheit für Patienten<br />

erhöhen können. So können zum Beispiel grundlegende<br />

Gesundheitsdaten wie Pulsfrequenz, Blutdruck oder Blutzuckerwerte<br />

online an den Hausarzt übermittelt werden, was eine<br />

ständige Kontrolle über den Zustand der Patienten erlaubt und<br />

gegebenenfalls überflüssige Arztbesuche sparen kann. Gerade in<br />

Zeiten der immer geringeren Hausarztdichte in den ländlichen<br />

Regionen kann dies dazu beitragen, die Verfügbarkeit ärztlicher<br />

Betreuung für die Gesamtheit der Einwohner und die konkrete<br />

Qualität der Betreuung zu erhöhen und den Aufwand für Bürgerinnen<br />

und Bürger zu reduzieren.<br />

Die Liste dieser Beispiele und Anwendungsmöglichkeiten<br />

ließe sich beliebig weiter fortsetzen. Nach einer Prognose aus<br />

dem Jahr 2010 wird sich der weltweite Datenverkehr bis zum<br />

Jahr 2014 vervierfachen, für Deutschland wird sogar eine Stei


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Breitbandversorgung<br />

gerung um 500 % vorausgesagt! Dieser rasante Anstieg ist unter<br />

anderem der verstärkten Nutzung von Fernsehangeboten und der<br />

explosionsartigen Ausbreitung von Online-Videos geschuldet.<br />

Den unterversorgten Kommunen stellt sich damit eine doppelte<br />

Herausforderung: Zum einen gilt es, möglichst schnell eine<br />

adäquate Breitbandanbindung mit Geschwindigkeiten von ca.<br />

10 MBit/s zu bekommen, zum anderen darf dabei der Gedanke<br />

der Nachhaltigkeit der verwendeten Technologie nicht aus dem<br />

Blickfeld geraten.<br />

Mobile Lösungen schaffen eine schnelle Verfügbarkeit im<br />

Bereich von zwei bis sechs MBit/s. Die neue Mobilfunktechnologie<br />

LTE (Long Term Evolution) wird noch höhere<br />

Bandbreiten verfügbar machen. In wenigen Jahren werden<br />

Office-Lösungen<br />

EFFIZIENZ EFFIZIENZ<br />

Nutzen Sie die Rahmenvereinbarungen<br />

mit Brother Top-Konditionen!<br />

allerdings auch deutlich höhere Bandbreiten als momentan<br />

gefragt sein; nicht umsonst ist in der Breitbandstrategie der<br />

Bundesregierung von einer <strong>Download</strong>geschwindigkeit von<br />

50 MBit/s die Rede. Für solche oder noch höhere Geschwindigkeiten<br />

gerade auch mit Blick auf das schnelle Hochladen von<br />

Daten sind nach heutigem Kenntnisstand nur kabelgebundene<br />

Lösungen geeignet.<br />

Für die Städte und Gemeinden eröffnen sich durch die Kombination<br />

von schnell verfügbaren Lösungen mit einer langfristigen<br />

Ausbauplanung zeitliche Spielräume. Ohne untätig zu sein, können<br />

sie eine komplette Erschließung mit Glasfaser vorbereiten,<br />

aber in der Zwischenzeit die verfügbare Funktechnologie mit<br />

moderaten Ausbaukosten zur Anwendung bringen.<br />

Brother Office-Lösungen überzeugen<br />

mit Effizienz und intelligenter Funktionalität.<br />

Vom Beschriftungssystem bis zum<br />

High-End Laser-MFC.<br />

Mehr Infos unter www.brother.de<br />

217


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

E-Government als gemeinsame Aufgabe<br />

von Staat und Kommunen<br />

Dr. Wilfried Bernhardt<br />

Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa und<br />

Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) im Freistaat Sachsen<br />

Auch in der sächsischen<br />

Staats- und Kommunalverwaltung<br />

sehen wir uns heute<br />

stetig wachsenden Herausforderungen<br />

gegenüber.<br />

Demografischer Wandel, die<br />

notwendige Anpassung an<br />

sinkende staatliche Einnahmen,<br />

ein sich ausbreitender<br />

internationaler Wettbewerb<br />

und der immer schneller voranschreitende wissenschaftlichtechnische<br />

Fortschritt verlangen auch von der Verwaltung neue<br />

Antworten. Diesen neuen Rahmenbedingungen wollen wir im<br />

Freistaat Sachsen durch eine umfassende, konsequente Staatsmodernisierung<br />

gerecht werden. Unser Anspruch ist es, vorausschauend<br />

auf künftige Anforderungen an das Verwaltungshandeln zu<br />

blicken und gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren Lösungen<br />

zu erarbeiten. Schon heute entscheidet sich, wie die Verwaltung<br />

des Freistaates in Zukunft aufgestellt sein wird.<br />

Dem verstärkten Einsatz von IT-Lösungen in der Verwaltung<br />

kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Wir sollten die sich<br />

stetig verändernden Nutzungsbedürfnisse der Bürger im Internetzeitalter<br />

unbedingt als Chance begreifen: Hier bietet sich eine<br />

Vielzahl von neuen Kommunikationswegen zwischen Bürgern<br />

und ihrer Verwaltung.<br />

Von der stärkeren Durchdringung der Verwaltungsleistungen<br />

mittels Informationstechnologie und der breiten Einführung<br />

von E-Government erhoffen wir uns im Freistaat aber auch<br />

umfangreiche Effizienzgewinne innerhalb der Verwaltung.<br />

Auch wenn in dünner besiedelten Räumen nicht alle Behördenstandards<br />

auf Dauer erhalten werden können, so<br />

erhält der Bürger über IT einen ganz kurzen Draht zu seiner<br />

Verwaltung.<br />

Um die Aufgaben in diesem Bereich zu bündeln und damit der<br />

wachsenden Bedeutung gerecht werden zu können, wurde ich<br />

mit Beschluss des Kabinetts im Mai 2010 zum Beauftragten für<br />

Informationstechnologie im Freistaat Sachsen berufen. In dieser<br />

Funktion, die sich in vergleichbarer Weise weltweit in Unternehmen<br />

und Verwaltung findet und die auch als Chief Information<br />

Officer (CIO) bezeichnet wird, bin ich sowohl für die grundlegenden<br />

Fragen des E-Government-Angebotes des Freistaates<br />

als auch für die Koordinierung von Planung, Organisation<br />

und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik<br />

zuständig. Der Lenkungsausschuss für IT und E-Government,<br />

dessen Vorsitz ich inne habe, trifft die Grundsatzentscheidungen<br />

für diesen Bereich in der Staatsverwaltung. Auch vertrete ich die<br />

218<br />

Angelegenheiten des Freistaates in dem im letzten Jahr von Bund<br />

und Ländern gegründeten nationalen IT-Planungsrat.<br />

Einige meiner weiteren Aufgaben in dieser Funktion sind:<br />

– Festlegung von Zielen der Informationstechnologie in der<br />

Landesverwaltung unter Beachtung der Nutzerbedürfnisse,<br />

– Beratung der Politik und Verwaltung in allen Fragen zur<br />

Informationstechnologie und zum E-Government. (Dabei<br />

gilt es, auf eine Optimierung der Informationsprozesse<br />

bezüglich Effizienz, Stabilität und Nutzerfreundlichkeit,<br />

hinzuwirken.),<br />

– Initiator von Partnerschaften des Freistaates mit Wirtschaft<br />

und Wissenschaft auf dem Gebiet der Informationstechnologie,<br />

– Ansprechpartner für die Kommunalen Spitzenverbände in<br />

Fragen der Informationstechnologie unter Beachtung der<br />

kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 GG, z. B.<br />

bezüglich der Schaffung von Organisationsformen für IT<br />

und E-Government, die gemeinsam von Staat und Kommunen<br />

getragen werden.<br />

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einige zentrale Projekte im<br />

Bereich des E-Government vorstellen:<br />

Gemeinsame Nutzungsvereinbarung zur<br />

E-Government-Plattform des Freistaates Sachsen<br />

Mit der landesweit verfügbaren und von allen staatlichen und<br />

kommunalen Verwaltungen nutzbaren E-Government-Infrastruktur<br />

stellt der Freistaat Sachsen eine Basis für die Umsetzung<br />

der gemeinsamen Aufgaben im E-Government bereit. Sie besteht<br />

aus dem Sächsischen Verwaltungsnetz und der E-Government-<br />

Plattform mit ihren Basiskomponenten und wird vom Freistaat<br />

Sachsen betrieben.<br />

Um eine anforderungsgerechte Weiterentwicklung als gemeinsame<br />

Aufgabe und den effizienten Betrieb der E-Government-Infrastruktur<br />

zu gewährleisten, beteiligen sich Land<br />

und Kommunen ab <strong>2011</strong> gemeinsam an der Finanzierung der<br />

E-Government-Plattform.<br />

Im Januar <strong>2011</strong> haben der Freistaat Sachsen, der Sächsische<br />

Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag eine<br />

Vereinbarung zur Mitnutzung der zentralen E-Government-<br />

Plattform und ihrer Basiskomponenten durch die sächsischen<br />

Kommunalverwaltungen geschlossen. Unterzeichnet wurde diese<br />

von dem Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages,<br />

Herrn Mischa Woitscheck, dem Geschäftsführenden


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistag e. V., Herrn André<br />

Jacob, und mir als CIO für den Freistaat Sachsen.<br />

Diese Vereinbarung regelt die organisatorischen, finanziellen<br />

und technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der E-<br />

Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten durch die<br />

sächsischen Kommunalverwaltungen sowie die Zusammenarbeit<br />

bei deren Weiterentwicklung. Die Partner der Vereinbarung sind<br />

sich einig, dass die Nutzung der E-Government-Plattform und<br />

ihrer Basiskomponenten zu deutlich erkennbaren Mehrwerten<br />

in den Verwaltungen führen kann. In vertrauensvoller Zusammenarbeit<br />

wollen wir deshalb die vorhandene E-Government-<br />

Plattform und ihre Basiskomponenten entsprechend den Anforderungen<br />

von Bürgern, Wirtschaft und auch den Verwaltungen<br />

weiterentwickeln.<br />

Dabei stellen wir insbesondere folgende Anforderungen an die<br />

Einführung von E-Government:<br />

– Verbesserte Bereitstellung von Informationen zu Verwaltungsverfahren<br />

für die Verwaltungskunden (Bürger und<br />

Unternehmen),<br />

– Umfassende Bereitstellung von elektronischen Zugängen zu<br />

den Verwaltungsverfahren sowie zur Datenerfassung und<br />

zum Datenaustausch zwischen Verwaltungen auf elektronischem<br />

Wege,<br />

– Bereitstellung von Online-Anwendungen, die eine sichere<br />

und datenschutzgerechte elektronische Abwicklung und<br />

Integration von Verwaltungsverfahren unterstützen<br />

Für die Umsetzung der Anforderungen stellt der Freistaat<br />

Sachsen gegenwärtig folgende IT-Systeme (E-Government-Basiskomponenten,<br />

BaK) zentral bereit und entwickelt diese unter<br />

Einbeziehung der kommunalen Seite weiter:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Amt24/Zuständigkeitsfinder (ZF),<br />

Formularservice (FS),<br />

Zentrales Content Management System (ZCMS),<br />

Geodaten (GD),<br />

Elektronische Signatur/Verschlüsselung (ESV),<br />

Zahlungsverkehr (ZV),<br />

Integrationsframework (IF).<br />

In den weiteren Artikeln dieser Ausgabe des <strong>Sachsenlandkurier</strong>s<br />

werden die einzelnen Basiskomponenten ausführlicher dargestellt<br />

sowie ein Ausblick zu den aktuellen Planungen gegeben.<br />

Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung sind natürlich die<br />

Leistungen, die der Freistaat Sachsen zur E-Government-Plattform<br />

und den o. g. Basiskomponenten übernimmt.<br />

Dazu gehören:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

System- und Anwendungsbetrieb,<br />

Softwarepflege und -weiterentwicklung,<br />

Zentrale Anwendungsbetreuung, Nutzeradministration,<br />

Zentraler User Help Desk (1st Level Support) für Verwaltungen<br />

und autorisierte Dienstleister<br />

Störungsbehebung und Problemlösung (2nd und 3rd Level<br />

Support),<br />

Beratung, Hilfestellung, Projektunterstützung,<br />

Marketing.<br />

Diese Leistungen stehen allen Staats- und Kommunalverwaltungen<br />

ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung. Der zentrale User<br />

Help Desk (UHD), eine telefonisch erreichbare Anwenderhilfe,<br />

ist bei T-Systems angesiedelt, dem Dienstleister, der im Auftrag<br />

der Freistaates Sachsen den System- und Anwendungsbetrieb<br />

übernimmt. Neben dem 1st Level Support kann dieser auch als<br />

Kontaktstelle für Beratungsfragen rund um die E-Government-<br />

Plattform genutzt werden. Die Mitarbeiter des UHD werden<br />

die Anfragen an die Ansprechpartner, die fachliche Fragen zu<br />

den Basiskomponenten beantworten können, weiterleiten und<br />

sind über folgende Kontaktdaten erreichbar:<br />

–<br />

–<br />

Tel.: 0800 2255 742 1500<br />

E-Mail: support@egov.sachsen.de<br />

Ein wichtiger Schritt zur umfassenden Bereitstellung von<br />

elektronischen Zugängen zu Verwaltungsverfahren ist ein<br />

flächendeckendes Angebot an elektronisch ausfüllbaren und<br />

elektronisch einreichbaren Formularen. Wir haben dazu vereinbart,<br />

dass der Freistaat Sachsen es übernimmt, erstmalig<br />

130 kommunale Grundformulare auf dem Formularserver<br />

technisch bereitzustellen, die von allen Kommunen genutzt<br />

werden können. Sollte hierzu bereits Bedarf bestehen, können<br />

sich interessierte Kommunen oder kommunale IT-Dienstleister<br />

an die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung<br />

(SAKD) wenden.<br />

Die gemeinsame Finanzierung des Betriebs sowie die Weiterentwicklung<br />

der E-Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten<br />

ist in der Vereinbarung zunächst bis zum Jahr 2014<br />

geregelt. Die vollständige Vereinbarung inklusive Anlagen kann<br />

über die Internetauftritte der kommunalen Spitzenverbände<br />

heruntergeladen werden.<br />

Gemeinsame Gremien<br />

Zur Klärung und Entscheidung wichtiger operativer Fragen<br />

rund um den Betrieb, den Support und die Weiterentwicklung<br />

der E-Government-Plattform und ihrer Basiskomponenten<br />

soll zukünftig eine gemeinsame Arbeitsgruppe, bestehend aus<br />

Vertretern der Kommunal- und Staatsverwaltungen, eingerichtet<br />

werden.<br />

In der Vereinbarung haben wir uns auch auf die Einrichtung<br />

eines gemeinsamen Gremiums von Staat und Kommunen verständigt,<br />

das in erster Linie strategische Entscheidungen zum<br />

verwaltungsebenenübergreifenden E-Government treffen soll.<br />

Die Aufgaben des neuen Sächsischen IT-Kooperationsrates,<br />

dessen Vorsitz ich übernehmen werde, reichen damit weit über<br />

die Fragen der E-Government-Plattform und der Basiskomponenten<br />

hinaus. Der Sächsische IT-Kooperationsrat wird auch<br />

die sächsischen Positionen für den IT-Planungsrat vorbereiten<br />

und bei der Umsetzung der Entscheidungen des Bund/Länder-<br />

Gremiums mitwirken.<br />

Gemeinsame Projekte<br />

Bereits jetzt pflegen wir zwischen Staats- und Kommunalverwaltungen<br />

eine sehr enge Zusammenarbeit bei der Umsetzung<br />

gemeinsamer E-Government-Projekte. Im März <strong>2011</strong> haben<br />

wir beispielsweise in einer gemeinsamen Kick-off-Veranstaltung<br />

unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der SAKD<br />

und ausgewählten Pilotkommunen den Startschuss für das<br />

219


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Projekt „E-Government-Plattform 2.0“ gegeben. Damit wollen<br />

wir die Möglichkeit schaffen, Verwaltungsverfahren vollständig<br />

elektronisch abzuwickeln und somit „E-Government aus einer<br />

Hand“ – in der IT-Welt auch als „One Stop Government“ bezeichnet<br />

– anzubieten. Das Vorhaben soll zunächst pilothaft am<br />

Beispiel der Gewerbeanmeldung umgesetzt werden. Auch dieses<br />

Projekt wird Ihnen im nachfolgenden Artikel zur E-Government-<br />

Plattform 2.0 näher vorgestellt.<br />

Die Bürger im Freistaat, in den Städten und Kommunen können<br />

zu Recht von uns erwarten, dass sich auch die Verwaltung im<br />

Zeitalter von IT und Internet ihrem geänderten Nutzungsverhalten<br />

anpasst. Dabei werden sie weniger zwischen kommunaler<br />

und staatlicher Ebene unterscheiden, sondern vor allem nach den<br />

Ergebnissen fragen. Auch deshalb ist eine gute Zusammenarbeit<br />

zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen so wichtig. Ich<br />

glaube, hier sind wir wieder ein gutes Stück vorangekommen.<br />

Umsetzung der Vereinbarung zur Mitnutzung<br />

der E-Government-Plattform des Freistaats<br />

Sachsen durch die sächsischen Kommunen<br />

Vorbemerkung<br />

Thomas Weber<br />

Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung – SAKD<br />

Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung hat die sächsische<br />

Landesverwaltung seit 2005 eine Infrastruktur zur IT-Unterstützung<br />

des Verwaltungshandelns aufgebaut. Diese Infrastruktur<br />

besteht aus der E-Government-Plattform mit ihren<br />

Basiskomponenten, dem Sächsischen Verwaltungsnetz – SVN<br />

mit dem darin integrierten Kommunalen Datennetz – KDN<br />

und Übergängen in öffentliche und weitere Verwaltungsnetze<br />

(z. B. TESTA – Trans European Services for Telematics between<br />

Administrations). Für den Betrieb und die Vermarktung des<br />

KDN war von Anbeginn die eigens dafür gegründete KDN<br />

GmbH zuständig. Im Gegensatz dazu wurden die Bedingungen<br />

zur Mitnutzung der E-Governmentplattform durch sächsische<br />

Kommunalverwaltungen 2005 zunächst nicht festgelegt. Im Juli<br />

2006 informierte die Sächsische Staatskanzlei in einer Pressemeldung<br />

über das Angebot einer kostenfreien Mitnutzung bis 2010,<br />

falls dadurch keine Mehrkosten für das Land entstehen.<br />

Für viele sächsische Kommunen stellte sich das Angebot und der<br />

Zeithorizont als zu vage dar, um ihrerseits wesentliche Investitionen<br />

in die Nachnutzung der Basiskomponenten zu tätigen. Immerhin<br />

handelt es sich bei der Einführung von IT-Anwendungen<br />

um strategische Entscheidungen, die zu weiteren Kosten für die<br />

Schulung der Mitarbeiter und die Erstellung, Einarbeitung und<br />

Gestaltung von inhaltlichen Informationen führen.<br />

Um diese eher zögerliche Haltung der Kommunen zu überwinden<br />

und eine klare Perspektive für Kommunen hinsichtlich<br />

ihrer Beteiligung an der Weiterentwicklung der E-Government-<br />

Plattform zu schaffen, bedurfte es klarer und verbindlicher<br />

Regelungen zur gemeinsamen Nutzung sowie zur kooperativen<br />

Weiterentwicklung und Finanzierung der Plattform und ihrer<br />

Basiskomponenten.<br />

Ergebnis hierzu geführter Verhandlungen ist eine im Januar<br />

<strong>2011</strong> zwischen den sächsischen kommunalen Spitzenverbänden<br />

und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz<br />

und für Europa geschlossene Vereinbarung. Darin bekunden<br />

220<br />

beide Seiten, dass es zum Einen sinnvoll ist, eine gemeinsame<br />

E-Government-Plattform zu betreiben und zum Anderen, diese<br />

in vertrauensvoller Zusammenarbeit inhaltlich und technisch<br />

weiterzuentwickeln.<br />

Der folgende Beitrag betrachtet organisatorische, finanzielle und<br />

technische Aspekte dieser Vereinbarung und informiert über die<br />

aktuellen Maßnahmen der kommunalen Seite zur Umsetzung<br />

der getroffenen Regelungen.<br />

Zielstellung der Weiterentwicklung der<br />

E-Government-Plattform<br />

Die Weiterentwicklung der sächsischen E-Government-Infrastruktur<br />

hat die medienbruchfreie und zügige Verfahrensabwicklung<br />

auf elektronischem Weg zum Ziel. Dies steigert die<br />

Attraktivität Sachsens als Wohn- und Wirtschaftsstandort und<br />

unterstützt den Umbau der Verwaltungsstrukturen im Hinblick<br />

auf die Anpassung an demografische Veränderungen.<br />

Die Infrastruktur muss sowohl den Anforderungen der Bürger<br />

und Unternehmen als auch der Verwaltung gerecht werden.<br />

Verwaltungskunden erhalten – möglichst „auf einen Klick“ – alle<br />

für ihr Anliegen nötigen Informationen zu dessen Erledigung<br />

zur Verfügung gestellt. Auch den Verwaltungsmitarbeiter/-innen<br />

stehen alle elektronischen Werkzeuge zur Erledigung der<br />

Verwaltungsverfahren leicht zugänglich und verständlich zur<br />

Verfügung.<br />

Bei allem muss die datenschutzgerechte Übertragung, Verarbeitung<br />

und Speicherung der Verfahrensdaten gesichert sein.<br />

In die Vereinbarung eingeschlossene<br />

E-Government-Basiskomponenten<br />

Das Amt24 stellt das Zugangsportal zur sächsischen öffentlichen<br />

Verwaltung für Bürger und Unternehmen dar. Es informiert


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

über Verwaltungsverfahren und führt den Verwaltungskunden<br />

zur jeweils zuständigen Behörde.<br />

Zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens stellt der Formularservice<br />

Formulare zur Verfügung und sorgt für die Weiterleitung<br />

der übermittelten Kundendaten. Der Formularservice kann<br />

sowohl in Amt24 als auch direkt in kommunale Homepages<br />

eingebunden werden.<br />

Mittels des zentralen Content Management Systems – zCMS<br />

können Kommunen einen Internetauftritt realisieren, ohne dass<br />

die Verwaltungsmitarbeiter/-innen über Programmierkenntnisse<br />

verfügen müssen. Die Redaktionsverantwortung für die Inhalte<br />

kann in die zuständigen Fachabteilungen delegiert werden.<br />

Die Basiskomponente Geodaten – GD bietet mit den Geobasisdaten,<br />

dem „Sachsenatlas“ interaktive Karten und weitere<br />

Dienste zur Recherche von und Interaktion mit Geodaten an.<br />

Durch die Elektronische Signatur und Verschlüsselung –<br />

ESV wird die datenschutzgerechte und rechtssichere Abbildung<br />

elektronischer Geschäftsprozesse ermöglicht (z. B. Einbindung<br />

neuer Personalausweis, hochsichere Datenübertragung und elektronische<br />

Unterschriften).<br />

Die Bezahlung von Gebühren für Verwaltungsdienstleistungen<br />

kann mit der Komponente Zahlungsverkehr – ZV abgewickelt<br />

werden.<br />

Ein Integrationsframework – IF verbindet Basiskomponenten<br />

und andere Anwendungen, wenn diese über keine direkten<br />

Schnittstellen verfügen.<br />

Abbildung 1: Denkbares Szenario einer umfassenden Nutzung der<br />

E-Government-Basiskomponenten im Verwaltungsvollzug aus Sicht<br />

der SAKD (vereinfachte Darstellung)<br />

Alle eingeschlossenen Basiskomponenten sind in Anlagen<br />

zur Vereinbarung nach folgendem einheitlichen Schema<br />

beschrieben:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Kurzbeschreibung<br />

Nutzbare Funktionen<br />

– Für Verwaltungen<br />

– Für Verwaltungskunden<br />

Nutzungsvoraussetzungen und Zugang<br />

– Für Verwaltungen<br />

– Für Verwaltungskunden<br />

Schnittstellen<br />

Servicelevel, Serviceklasse<br />

Nutzungskennzahlen<br />

Verfügbare Dokumentationen<br />

Support.<br />

Die Nutzungskennzahlen bilden die Grundlage für die Feststellung<br />

des tatsächlichen Anteils der Kommunen an der Mitfinanzierung<br />

der E-Government-Plattform für den Zeitraum nach<br />

Ablauf der Vereinbarung (ab 2015 ff). Auf sie wird im Weiteren<br />

noch eingegangen.<br />

Leistungen und Finanzierung<br />

Bei der Finanzierung der E-Government-Plattform wird<br />

zwischen nutzungsunabhängigen und nutzungsabhängigen<br />

Kosten des Betriebs und Kosten für die Weiterentwicklung<br />

unterschieden.<br />

Die Kosten des Betriebs enthalten System- und Anwendungsbetrieb,<br />

Softwarepflege, Störungsbehebung, Administration,<br />

Anwenderunterstützung, Hilfe, Beratung, Projektunterstützung<br />

und Marketing.<br />

Als erste Anlaufstelle für Verwaltungen und autorisierte Dienstleister<br />

richtet der Freistaat einen zentralen User Help Desk<br />

ein.<br />

Die kommunale Seite beteiligt sich an den nutzungsabhängigen<br />

Kosten des Betriebes und den Kosten für die<br />

Weiterentwicklung.<br />

Für die Laufzeit der Vereinbarung (<strong>2011</strong> bis 2014) leistet sie<br />

dafür im Rahmen des Finanzausgleichs zwischen Freistaat und<br />

Kommunen eine steigende pauschale Summe.<br />

Um die Anteile der jeweils staatlich und kommunal verursachten<br />

Nutzung zu messen, erarbeiten Freistaat und kommunale<br />

Seite ein Kennzahlensystem, welches für jede Basiskomponente<br />

Aussagen über die Nutzungsanteile liefert.<br />

Aus Sicht der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung<br />

sollten diese Kennzahlen beispielsweise Aussagen<br />

treffen zu<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Anzahl der Mandanten,<br />

Intensität der Technik-Nutzung (Speicherplatz, Datenvolumen,<br />

Anzahl der Aufrufe, Anzahl der Besucher),<br />

Intensität der Support-Nutzung,<br />

Portale/Online-Anwendungen/Komponenten/Dienste, die<br />

die Nutzung verursachen.<br />

Das Kennzahlensystem konkret auszugestalten ist Aufgabe der<br />

Vereinbarungspartner bis zum Jahr 2012.<br />

221


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Die Kosten der Weiterentwicklung der Plattform und einzelner<br />

Komponenten sollen dann ab 2015 „verursachungsgerecht“<br />

zugeordnet und als Grundlage für Verhandlungen über eine Fortführung<br />

der Vereinbarung oder entsprechende Neuregelungen<br />

herangezogen werden können.<br />

Organisation der Zusammenarbeit<br />

Die Umsetzung der vereinbarten Regelungen und der sich hieraus<br />

ergebenden Rechte und Pflichten beider Seiten erfordert die<br />

Einrichtung von teilweise neuen organisatorischen Strukturen.<br />

Zur Klärung wichtiger operativer Fragen des Betriebs, des<br />

Support und der Weiterentwicklung sieht die Vereinbarung die<br />

Einrichtung einer Arbeitsgruppe „E-Government-Basiskomponenten“<br />

vor. Diese setzt sich aus je drei Vertretern des Landes und<br />

der Kommunen zusammen. Notwendige Entscheidungen trifft<br />

das Gremium mehrheitlich. Die kommunale Seite wird durch<br />

den Sächsischen Städte- und Gemeindetag, den Sächsischen<br />

Landkreistag und die SAKD vertreten. Zur fachlichen Unterstützung<br />

bei der Erhebung, Formulierung und Priorisierung der<br />

kommunalen Anforderungen an die Plattform richtet die kommunale<br />

Seite Arbeitsgruppen unter Leitung der SAKD ein.<br />

Können wichtige operative Fragen in der Arbeitsgruppe „E-<br />

Government-Basiskomponenten“ nicht geklärt werden, werden<br />

diese an ein übergeordnetes Gremium, den Sächsischen IT-Kooperationsrat,<br />

eskaliert, dort beraten und entschieden.<br />

Abbildung 2: Organisationsstruktur für Anforderungsmanagement<br />

Um sich in den Prozess der Weiterentwicklung der E-Government-Plattform<br />

einzubringen, sind fundierte Kenntnisse über<br />

derartige Systeme erforderlich. Diese erlangt man in erster Linie<br />

in der intensiven Auseinandersetzung im täglichen praktischen<br />

Umgang. Daraus folgen eigene Überlegungen zur Verbesserung<br />

und Weiterentwicklung der Anwendungen. Diese Überlegungen<br />

sollten durch Kenntnis und Bewertung der Überlegungen anderer<br />

Nutzer in Zusammenhang mit deren Intentionen gebracht werden.<br />

Dieser Aufwand ist für die einzelne Verwaltung aufgrund<br />

einer Fülle von Konzeptpapieren erheblichen Umfangs und deren<br />

mitunter unklarer Status und Verbindlichkeit immens.<br />

Kommunale Anforderungen an die E-Government-Plattform<br />

wurden deshalb bisher in erster Linie bei der SAKD gebündelt<br />

222<br />

und an die jeweiligen Projektleiter auf Landesseite kommuniziert.<br />

Die SAKD wiederum verfügte über Informationen aus den<br />

Kontakten im Rahmen des First-Level-Supports, aus Rückkopplungen<br />

der von ihr durchgeführten Schulungen und Workshops,<br />

aus Projekten und ihren sonstigen Aktivitäten im sächsischen<br />

E-Government. Auch war sie in einschlägige Überlegungen des<br />

Landes eingebunden.<br />

Allerdings existierte kein verbindlicher Prozess, wie (alle) kommunalen<br />

Anforderungen zu erfassen, an die Verantwortlichen<br />

für die Basiskomponenten weiterzuleiten und im weiteren auch<br />

umzusetzen waren.<br />

Die geschlossene Vereinbarung stellt diese Verbindlichkeit her.<br />

Dieser Prozess muss nun aber auch von der kommunalen Seite<br />

„bedient“ werden. Dazu ist eine möglichst breite, transparente<br />

und aktive Einbeziehung möglichst vieler kommunaler Vertreter<br />

erforderlich.<br />

Unser Ansatz besteht in der Einrichtung fachlicher Arbeitsgruppen,<br />

deren Mitglieder sich aus Vertretern aller Größenklassen<br />

von Kommunen rekrutieren. Diese arbeiten auf freiwilliger Basis<br />

aktiv an der Formulierung kommunaler Anforderungen mit und<br />

überprüfen deren Umsetzung.<br />

Arbeitsgruppe „Amt24/Zuständigkeitsfinder“<br />

Für die Basiskomponente Amt24 fragten wir im April <strong>2011</strong> unter<br />

den aktivsten Nutzern die Bereitschaft zur Mitarbeit ab. Die<br />

positive Resonanz erbrachte eine Besetzung mit 10 Mitgliedern,<br />

darunter Vertreter aus 2 Landkreisen und einer Industrie- und<br />

Handelskammer.<br />

Auf einem ersten Workshop am 20.05.<strong>2011</strong> informierten wir<br />

die Teilnehmer über die vom Freistaat anlässlich der CeBIT<br />

<strong>2011</strong> eingegangene Kooperation mit dem Land Baden-Württemberg.<br />

Im ersten Schritt wird nun eine gemeinsame softwaretechnische<br />

Basis eingeführt. Bereits daraus ergeben sich auch<br />

für Sachsens Kommunen eine Vielzahl neuer Funktionen und<br />

Nutzungsmöglichkeiten.<br />

Für die Arbeitsgruppe besteht jetzt die Aufgabe, nach Freischaltung<br />

des „neuen“ Amt24 dieses auf die Realisierung alter und<br />

neuer Anforderungen zu überprüfen.<br />

In weiteren Schritten wird dann z. B. auch das „Admincenter“<br />

– die Redaktionsoberfläche von Amt24 – überarbeitet, um<br />

die hierzu seit längerem formulierten Anforderungen nach einer<br />

intuitiveren Bedienung des Systems umzusetzen.<br />

In der Diskussion sind auch die weiter gehende Nutzung und<br />

Integration von Geoinformationen – beispielsweise im Bereich<br />

der Zuständigkeitsermittlung – oder Anforderungen, die sich aus<br />

einer zunehmenden Nutzung des Amt24 von mobilen Endgeräten<br />

durch Bürger, aber auch Verwaltungen ergeben.<br />

Arbeitsgruppe „Kommunaler Formulardienst“<br />

Im Rahmen der Erstellung des „Kommunalen Formularpools“<br />

beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe seit 2006 mit der Erstel-


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

lung und Pflege von kommunalen Grundformularen für alle<br />

sächsischen Kommunalverwaltungen.<br />

Bestandteil der Vereinbarung ist auch die Finanzierung von<br />

bis zu 130 (weiteren) kommunalen Formularen. Alternativ zur<br />

aufwändigen Eigenerstellung und Pflege der Formulare durch die<br />

kommunale Gemeinschaft selbst sind in diesem Zusammenhang<br />

auch andere Szenarien, z. B. der Bezug fortlaufend qualitätsgesicherter<br />

Pools von Formularen bei entsprechenden Dienstleistern<br />

zu prüfen. Voraussetzung für solche Szenarien ist natürlich, dass<br />

neben der erstmaligen Beschaffung der Formulare auch die Mittel<br />

für die Pflege der Formulare zentral zur Verfügung stehen.<br />

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass kurzfristige Anpassungen<br />

der Formulare an sächsische Gegebenheiten möglich sind. Im<br />

Detail ist auch zu klären, dass die „Rohformulare“ zum Einen auf<br />

der bestehenden Basiskomponente „Formularservice“ eingesetzt<br />

werden können und dass sie zum Anderen den Vorgaben des<br />

kommunalen Styleguides entsprechen.<br />

All diese Aufgaben wird eine Arbeitsgruppe „Kommunaler Formulardienst“<br />

übernehmen, die außerdem inhaltliche Vorgaben<br />

zu den zur Verfügung zu stellenden Formularen machen und<br />

deren Umsetzung überprüfen soll.<br />

Da sich mittlerweile zum derzeit bevorzugten PDF-Format bei<br />

Formularen Alternativen bieten, die eine intuitivere Benutzung<br />

und bessere Integration in andere Anwendungen ermöglichen, ist<br />

hier eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Technologie“<br />

(s. u.) bezüglich der uneingeschränkten Nutzbarkeit von<br />

Formularen und der enthaltenen „Nutzdaten“ erforderlich.<br />

Arbeitsgruppe „Geodaten“ – Arbeitskreis Kommunale<br />

Geoinformationen AK KomGeoSAX<br />

Aus der Erkenntnis, dass auch für die kommunale Verwaltungstätigkeit<br />

raumbezogene Daten zunehmend eine entscheidende<br />

Rolle spielen, hat die SAKD im Jahr 2009 den Arbeitskreis<br />

KomGeoSAX eingerichtet. Vornehmliches Ziel des Arbeitskreises<br />

ist es, auf eine möglichst standardisierte Bereitstellung<br />

von (kommunalen) Geodaten hinzuarbeiten (u. a. zur Umsetzung<br />

der INSPIRE-Richtlinie), kommunale Anforderungen an<br />

zentrale Geodienste zu erarbeiten und diese dann in konkreten<br />

Anwendungsszenarien auch im Verwaltungsvollzug einzusetzen<br />

(z. B. die geocodierte Abbildung von Zuständigkeitsbereichen<br />

für das Amt24). Dazu arbeitet der Arbeitskreis bereits heute eng<br />

mit der GDI-Initiative Sachsen zusammen.<br />

An die „Geodienste“ einer Basiskomponente Geodaten, aber auch<br />

an die Basiskomponente Amt24 ergeben sich aus vorgenannten<br />

Anwendungsszenarien zusätzliche kommunale Anforderungen,<br />

die sowohl im AK KomGeoSAX, als auch in der AG Amt24<br />

formuliert, diskutiert und abgestimmt werden müssen.<br />

Arbeitsgruppe „Technologie“<br />

Alle Basiskomponenten bestehen aus technischen Systemen<br />

(„Technologien“) und darauf erstellten bzw. verwalteten „Inhalten“.<br />

„Inhalte“ sind z. B. die Formulare eines Formulardienstes,<br />

redaktionell bearbeitete Texte im Amt24 oder die konkreten Geo-<br />

daten der GeoBaK. Auch administrative Daten zur Verwaltung<br />

der Systeme können als Inhalte gesehen werden.<br />

„Technologien“ dienen dazu, dass Benutzer diese Inhalte möglichst<br />

unkompliziert bearbeiten und nutzen können, dass diese<br />

Inhalte effizient gespeichert werden und die Systeme sich untereinander<br />

austauschen können bzw. sich integrieren lassen.<br />

Aufgabe der Arbeitsgruppe „Technologie“ wird es daher sein,<br />

diese Funktionalitäten für alle Benutzer und Systeme sicher<br />

zu stellen und die technologischen Hürden zum Einsatz der<br />

E-Government-Plattform und der Basiskomponenten niedrig<br />

zu halten. Maßnahmen könnten sein:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Einhaltung von offenen Standards,<br />

Herstellung möglichst einheitlicher Authentifizierungsmechanismen,<br />

Verständliche und zugängliche Dokumentationen,<br />

Beschreibung von geeigneten Produkten und Lösungsansätzen,<br />

Erarbeitung von Infrastrukturempfehlungen.<br />

Das SMJus arbeitet zur Zeit unter dem Projekttitel „E-Government-Plattform<br />

2.0“ an einer grundlegenden Weiterentwicklung<br />

der sächsischen E-Government-Plattform. Das Vorhaben<br />

umfasst dabei auch die Entwicklung bzw. Bereitstellung neuer<br />

Komponenten.<br />

Hier ist eine noch einzurichtende kommunale AG „Technologie“<br />

in besonderer Weise gefordert, die kommunalen Erwartungen<br />

und Belange für eine zukünftige E-Government-Infrastruktur<br />

zu kommunizieren und durchzusetzen. Da sich diese technologischen<br />

Aspekte quer durch alle Basiskomponenten hindurch<br />

ziehen, wird sich eine enge Abstimmung der AG „Technologie“<br />

mit den anderen – eher an „Inhalten“ orientierten – Arbeitsgruppen<br />

erforderlich machen.<br />

Management der kommunalen Anforderungen<br />

Üblicherweise werden Anforderungen an Softwareanwendungen<br />

in Feinkonzepten oder Pflichtenheften festgehalten. Die Text-<br />

oder Listendokumente folgen einer Struktur, welche naturgemäß<br />

aber nur eindimensional ist. Änderungen an den Dokumenten<br />

und den einzelnen Anforderungen sind nur durch einen aufwändigen<br />

Textvergleich möglich.<br />

Erfahrungsgemäß durchlaufen Anforderungen an die E-Government-Plattform<br />

bis zu ihrer Erledigung mehrere Status, werden<br />

nach verschiedenen Gesichtspunkten kategorisiert, unterliegen<br />

inhaltlichen Konkretisierungen und haben Beziehungen zu<br />

anderen Anforderungen.<br />

Um die Anforderungen entsprechend zu verwalten, sie auch zu<br />

publizieren und damit die Einschränkungen einfacher Textdokumente<br />

zu überwinden, haben wir für das Anforderungsmanagement<br />

eine Internetanwendung eingerichtet.<br />

Zunächst enthält die Anwendung auf der Basis der Open-<br />

Source-Lösung „Mantis“ alle aktuellen Anforderungen an die<br />

Basiskomponente Amt24 als einzelne, nach Typ und Thema<br />

kategorisierte Bausteine. Die Mitglieder der AG Amt24 können<br />

sich die Anforderungen als Liste, gefiltert nach verschiedenen<br />

223


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Kriterien, und im Detail anschauen, ausdrucken oder als Excel-,<br />

Word-, HTML- oder CSV-Dokument abspeichern. Zu jeder<br />

Anforderung können Notizen und Dokumente hinzugefügt<br />

werden. Jede Änderung wird sichtbar protokolliert.<br />

Die Anwendung soll im Weiteren für alle Arbeitsgruppen und<br />

deren Mitglieder geöffnet werden. Jedem Mitglied wird eine<br />

Rolle zugewiesen, nach der der Zugriff auf Inhalte und Funktionen<br />

abgestuft ist.<br />

Es ist beabsichtigt, nach einer Testphase des Systems den Lesezugriff<br />

auf die Inhalte des Systems allen Interessierten aus der<br />

kommunalen Familie zu eröffnen, um ein möglichst breites<br />

Spektrum an Wünschen, Anforderungen und Feedbacks zu<br />

erhalten.<br />

Die Vereinbarung mit Leben erfüllen<br />

Mit der Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Plattform<br />

des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunen<br />

und der Plattform als solches stehen solide Grundlagen für<br />

sächsisches kommunales E-Government zur Verfügung.<br />

Durch die kommunale Seite werden in den kommenden Jahren<br />

zentral erhebliche finanzielle Mittel bereit gestellt. Die SAKD<br />

www.amt24.sachsen.de –<br />

Sachsens Ratgeberportal in neuem Gewand<br />

Michael Schalla<br />

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa<br />

www.amt24.sachsen.de – dynamisches und vielgefragtes<br />

Ratgeberportal<br />

Amt24 – das übergreifende Service-Portal der Verwaltungen des<br />

Freistaates Sachsen – bietet seit 2005 Bürgern, Unternehmen<br />

und Institutionen detaillierte Informationen über Verwaltungsdienstleistungen,<br />

Kontaktdaten zuständiger Behörden sowie den<br />

Zugang zu elektronischen Formularen und weiteren Online-<br />

Diensten. Seither hat sich Amt24 zur zentralen Komponente des<br />

sächsischen E-Government entwickelt. Die Inhalte werden unter<br />

Federführung der Sächsischen Staatskanzlei ständig erweitert<br />

und gepflegt, in immer größerem Umfang werden Verwaltungsinformationen<br />

für die Nutzer aufbereitet. Die technische Weiterentwicklung<br />

erfolgt unter der Federführung des Sächsischen<br />

Staatsministeriums der Justiz und für Europa.<br />

Das wird auch an den Nutzerzahlen des Portals deutlich: In den<br />

nachfragestärksten Monaten kann das Portal bis zu 1,25 Millionen<br />

Seitenaufrufe monatlich verzeichnen. Die Ursache für dieses<br />

wiederkehrende hohe Interesse der Bürger ist ein hoher Informa-<br />

224<br />

Dr. Heike Schwerdel-Schmidt<br />

Sächsische Staatskanzlei<br />

und die kommunalen Arbeitsgruppen begleiten mit ihrem fachlichen<br />

Wissen den Betrieb und die Weiterentwicklung.<br />

Mit der Vereinbarung haben sächsische Kommunen nun auch die<br />

Möglichkeit, sich aktiv an der Weiterentwicklung der Plattform<br />

und ihrer Komponenten zu beteiligen. Zögern Sie deshalb nicht,<br />

diese Möglichkeiten auch ganz konkret zu nutzen.<br />

Sie können das tun, indem Sie in einer der vorbeschriebenen<br />

Arbeitsgruppen mitarbeiten, oder sich durch Übermittlung von<br />

Ideen oder Problemen an die SAKD aktiv am Anforderungsmanagement<br />

beteiligen. Nur durch den Beitrag derer, welche sich<br />

praktisch mit der Einführung von E-Government-Prozessen in<br />

die Verwaltungstätigkeit befassen, lassen sich Erfordernisse und<br />

Probleme im Detail erkennen, was wiederum Voraussetzung für<br />

eine passgerechte Anwendungsentwicklung ist.<br />

Für viele Kommunen waren und sind einzelne Basiskomponenten<br />

bis heute Bestandteil ihrer E-Government-Aktivitäten. Alle<br />

anderen sollten unter den heutigen geänderten Bedingungen<br />

einen möglichen Einsatz prüfen.<br />

Nur wenn sich viele Kommunen an der E-Government-Plattform<br />

beteiligen, wird sich die Idee einer gemeinsamen Initiative<br />

von Land und Kommunen zum Nutzen von Bürgern, Wirtschaft<br />

und Verwaltung auch tatsächlich verwirklichen lassen.<br />

tionsbedarf, wie er zum Beispiel durch Gesetzesänderungen beim<br />

Jahreswechsel entsteht. Daher wird ein besonderes Augenmerk<br />

auf die Aktualität und Relevanz der Amt24-Inhalte gelegt. Neue<br />

Informationen werden übersichtlich im Abschnitt „Aktuell: Was<br />

ändert sich <strong>2011</strong>?“ dargestellt, zusätzliche Themen, wie „Zensus<br />

<strong>2011</strong>“, werden aus gegebenem Anlass aufgenommen.<br />

Ein zentrales Portal mit aktuellen Inhalten –<br />

1885 Texte abrufbar<br />

Beim Start von Amt24 waren rund 160 Texte verfügbar. Die<br />

Anzahl der Texte hat sich inzwischen mehr als verzehnfacht. Im<br />

Mai <strong>2011</strong> sind unter www.amt24.sachsen.de online:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

923 Lebenslagentexte, darunter 41 kommunale Varianten<br />

962 Verfahrensbeschreibungen, darunter 64 kommunale<br />

Varianten<br />

6.742 Behördendatensätze (kommunale und Landesbehörden,<br />

Schulen, Bundesbehörden, Kammern etc.)<br />

7.123 Formulare, darunter 250 Online-Dienste


Dieses Buch unterstützt Personalvertretungen<br />

und Dienststellen bei allen wichtigen Fragestellungen<br />

auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts.<br />

Das neuartige Konzept dabei: Praxisnahe<br />

Erläuterungen zu thematischen Schwerpunkten,<br />

die sich im Kernbereich der Beteiligungsrechte bis<br />

hin zur Kommentierung der wichtigsten Normen<br />

verdichten.<br />

Für die tägliche Praxis sind die Erläuterungen<br />

durch Musterformulierungen von Anträgen und<br />

Beschlüssen sowie durch Praxishinweise ergänzt.<br />

Im Materialteil sind das SächsPersVG und die<br />

SächsPersVWVO in der aktuellen Fassung sowie<br />

Auszüge aus dem BPersVG und den wichtigsten<br />

arbeitsrechtlichen Gesetzen abgedruckt.<br />

Weitere Informationen:<br />

www.ESV.info/978-3-503-13059-7<br />

erich schmidt verl ag<br />

A u f W i s s e n v e r t r a u e n<br />

Bestellungen bitte an den Buchhandel oder direkt an:<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Genthiner Str. 30 G · 10785 Berlin<br />

Fax: (030) 25 00 85 - 275 · www.ESV.info · ESV@ESVmedien.de<br />

Setzt Standards<br />

für die Praxis!<br />

Personalvertretungsrecht<br />

in Sachsen<br />

Von Roland Gross, Rechtsanwalt und Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht, Leipzig, unter Mitarbeit von Rechtsreferendarin<br />

Alinde Hamacher<br />

<strong>2011</strong>, 197 Seiten, € (D) 29,80<br />

ISBN 978-3-503-13059-7<br />

Firma / Institution ......................................................<br />

Name / Kd.-Nr. ...........................................................<br />

Funktion ....................................................................<br />

Straße / Postfach ........................................................<br />

PLZ / Ort ....................................................................<br />

Fax ...........................................................................<br />

Der Erich Schmidt Verlag darf mich zu Werbezwecken<br />

per Fax über Angebote informieren: ja nein<br />

E-Mail ................................................................<br />

Der Erich Schmidt Verlag darf mich zu Werbezwecken<br />

per E-Mail über Angebote informieren: ja nein<br />

Datum / Unterschrift ..................................................<br />

<strong>04</strong>03<br />

Fax (030) 25 00 85-275<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG<br />

Genthiner Straße 30 G<br />

10785 Berlin<br />

Widerrufsrecht: Bestellungen zu Büchern können innerhalb von zwei Wochen<br />

nach Erhalt der Ware bei Ihrer Buchhandlung oder beim Erich Schmidt Verlag<br />

GmbH & Co. KG, Genthiner Str. 30 G, 10785 Berlin, Fax 030/25 00 85-275, E-Mail:<br />

Vertrieb@ESVmedien.de schriftlich widerrufen werden (rechtzeitige Absendung<br />

genügt).<br />

Bestellschein<br />

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten lediglich zur Durchführung des Vertrages,<br />

zur Pfl ege der laufenden Kundenbeziehung und um Sie über unsere Angebote und<br />

Preise zu informieren. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke<br />

jederzeit widersprechen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihren Widerspruch<br />

schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an Service@ESVmedien.de.<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Sitz: Berlin · Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin: ESV Verlagsführung GmbH · Amts gericht: Berlin-Charlottenburg ·<br />

93 HRB 27 197 · Geschäftsführer: Dr. Joa chim Schmidt


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Die ursprünglich dargestellten 8 Themen („Lebenslagen“)<br />

wurden inzwischen auf 49 Lebenslagen erweitert. Der Übersichtlichkeit<br />

halber werden die Lebenslagen nun in Kategorien<br />

„für Bürger“ und „für Unternehmen“ aufgeteilt.<br />

Neue Herausforderungen<br />

Mittlerweile ist Amt24 mit seinen Inhalten Bestandteil des<br />

Verfahrensauskunftssystems zur EU-Dienstleistungsrichtlinie.<br />

Eine neue Sicht auf Verwaltungsverfahren ergibt sich für die<br />

Redaktion Amt24 durch die Verknüpfung des Service-Portals<br />

mit dem Landesprozessregister. Wurden in Amt24 Verwaltungsverfahren<br />

bisher aus Bürgersicht beschrieben, muss nun<br />

auch die Verwaltungssicht berücksichtigt werden. Das Resultat<br />

wird eine weitaus konkretere und detailliertere Beschreibung der<br />

Verfahren und Dienstleistungen in Amt24 sein, die durch die<br />

entsprechenden Registereinträge punktuell ergänzt wird.<br />

Die einheitliche Behördenrufnummer D115 stellte ebenfalls eine<br />

neue Herausforderung für Amt24 dar. Neben der technischen<br />

Anbindung von Amt24 an die bundesweite D115-Wissensdatenbank<br />

war auch eine redaktionelle Überarbeitung der Verwaltungsleistungen<br />

notwendig. Das Ziel ist, dass etwa 80 % der<br />

telefonischen Anfragen schon durch D115-Service-Mitarbeiter<br />

beantwortet werden können! Das kann nur erreicht werden,<br />

wenn alle Leistungen des D115-Katalogs an die Erfordernisse<br />

des D115-Wissensmanagments angepasst sind. Im Gegensatz<br />

zu den Anforderungen durch das Prozessregister muss an dieser<br />

Stelle nun inhaltlich gekürzt werden. Fazit: In Amt24 wird es<br />

künftig eine Kurz- und eine Langfassung der Beschreibungen<br />

von Verfahren und Dienstleistungen geben, die eine speziell für<br />

D115, die andere, konkretere, für das Prozessregister.<br />

Weiterentwicklung in Gemeinschaft<br />

Sachsen betreibt die Weiterentwicklung der Portalsoftware<br />

Zuständigkeitsfinder in einer am 3. März <strong>2011</strong> auf der CeBIT<br />

besiegelten Kooperation mit Baden-Württemberg. Im ersten<br />

Entwicklungsschritt erhalten nun beide Portale die gleiche technische<br />

Basis. Dabei wird im Prinzip das erfolgreiche Vorgehen<br />

226<br />

von 2005 wiederholt: Sachsen erlangt ein erneuertes Portal auf<br />

der Basis der modernisierten Version des Zuständigkeitsfinders<br />

der Firma T-Systems, wie er aktuell in Baden-Württemberg<br />

eingesetzt wird. Gleichzeitig wird auch der kontinuierliche<br />

Ausbau der technischen Basis von Amt24 abgesichert, denn<br />

die gemeinsame Entwicklung spart Kosten und Aufwand und<br />

schont die Landeskassen. In der Kooperation liegt zudem ein<br />

enormes Innovationspotenzial – denn zwei schaffen allemal<br />

mehr als einer!<br />

Obwohl die jetzt anstehende Aktualisierung von Amt24 nur den<br />

Grundstein für die stetige Weiterentwicklung legt, sind bereits<br />

grundlegende Verbesserungen der Nutzeroberfläche und viele<br />

neue Funktionen enthalten. Erfreulicherweise werden damit<br />

auch eine Reihe kommunaler Anforderungen erfüllt, was darauf<br />

hoffen lässt, dass künftig mehr sächsische Kommunen Amt24<br />

in eigene Internetauftritte integrieren.<br />

Unter der Haube<br />

Die Softwarebasis von Amt24 wird gegenwärtig modernisiert;<br />

viele kleine Verbesserungen im Detail sind das Resultat. Mit<br />

den neuen, erweiterten Webservices kann man besser auf den<br />

gesamten Datenbestand von Amt24 zugreifen. Inzwischen<br />

werden auch einzelne schreibende Webservices angeboten, mit<br />

denen man Information in Amt24 übertragen kann. Verschiedene<br />

Dienstleister, wie die Firma denkende portale GmbH und<br />

der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen<br />

(KISA), arbeiten an der Integration dieser neuen Webservices in<br />

ihre Portallösungen. Damit haben Nutzer dieser Produkte künftig<br />

eine komfortable Möglichkeit um lokalisierte Amt24-Inhalte<br />

in ihre Portale einzubinden. Die neuen Webservices werden<br />

dabei helfen, die Nachnutzung von Amt24-Inhalten durch<br />

kommunale und staatliche Behörden voranzutreiben. Im Sommer<br />

<strong>2011</strong> wird die neue Version des sächsischen Service-Portals<br />

Amt24 im neuen Erscheinungsbild und mit zahlreichen neuen<br />

Funktionen online gehen. Dazu gehören erstmalig Schulungen<br />

und Zertifizierungen für Nutzer der Webservices und erneute<br />

Schulungsangebote für Behörden- und Content-Redakteure. Bei<br />

Interesse melden Sie Ihren Schulungsbedarf bitte per E-Mail an<br />

amt24@sk.sachsen.de.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

1. Ziele<br />

Die Basiskomponente „Formularservice“<br />

Jens Keller<br />

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa<br />

Über die Basiskomponente Formularservice werden elektronische<br />

Formulare für Bürger und Unternehmen zentral bereitgestellt<br />

und administriert. Diese elektronischen Formulare<br />

sind sowohl elektronisch ausfüll- und speicherbar, elektronisch<br />

signierbar, elektronisch einreichbar und können elektronisch<br />

an nachgelagerte Systeme weitergeleitet werden (z. B. an EDV-<br />

Fachverfahren oder per Mail). Daneben können alle Formulare<br />

selbstverständlich auch als Leerformular (durch Bürger, Firmen<br />

oder die Verwaltung selbst) ausgedruckt werden.<br />

Zwei Zielsetzungen sind bestimmend: Zum einen soll es den<br />

sächsischen Verwaltungen ermöglicht werden, gemeinsame<br />

Bestände an E-Formularen aufzubauen und Parallelentwicklungen<br />

zu vermeiden. Zum anderen soll die Basiskomponente<br />

eine einheitlich hohe Qualität und Verfügbarkeit der E-Formulare<br />

in Sachsen sichern. Mit einer gemeinsamen technischen<br />

Infrastruktur, einheitlichen Regelwerken und einer zentralen<br />

Koordinierung sind diese Ziele effizient erreichbar.<br />

2. Angebotene Funktionen<br />

Folgende Funktionen der Basiskomponente Formularservice<br />

(BaK FS) stehen den staatlichen und kommunalen Verwaltungen<br />

des Freistaates Sachsen zur Verfügung:<br />

– zentrales, mandantenfähiges Formularmanagementsystem<br />

für Landes- und Kommunalverwaltung<br />

– Verwaltung von Grundformularen, Formularen, Mandanten,<br />

Benutzern<br />

– Revisionssicherheit von (Grund-)Formularen durch Versionierung,<br />

Historisierung<br />

– Mandantenfähigkeit, Nachnutzbarkeit und Vorbefüllung<br />

mit Behördendaten durch Formularinstanziierung<br />

Abbildung 1: Formularservices als Bestandteil des sächsischen E-Governments,<br />

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

ausfüllen, plausibilisieren, zwischenspeichern<br />

einreichen mit/ohne Signatur, Daten elektronisch weiterleiten<br />

Online-Datenentgegennahme, Online-Datenweiterleitung<br />

mit/ohne Transformation (XSLT), Signaturprüfung, Workflows,<br />

Antwortseiten<br />

Statistiken, SQL-Konsole<br />

Formulareditor [e]forms&more für <strong>pdf</strong>- und statische html-<br />

Formulare mit Landeslizenz<br />

Einbetten intelligenter Formularfunktionen wie Berechnungen,<br />

Plausibilitätsprüfungen oder Hilfefunktionen in<br />

die Online-Formulare mittels Formular-Editor<br />

SSL-Verschlüsselung aller Formular-Transaktionen (Formular-Server<br />

und Formular -Gateway).<br />

Verwaltungskunden nutzen die Funktionen der BaK FS indirekt<br />

über die Formulare.<br />

– Aufruf der Online-Formulare in den Web-Auftritten der<br />

Verwaltungen und je nach Funktionalität des einzelnen<br />

Formulars Ausfüllen, Ausdruck und Online-Versand der<br />

eingegebenen Formular-Daten mit und ohne qualifizierter<br />

elektronischer Signatur<br />

– Möglichkeit, die eingegebenen Formular-Daten lokal<br />

zwischenzuspeichern und das Ausfüllen des Formulars zu<br />

einem späteren Zeitpunkt weiterzuführen.<br />

Die Basiskomponente stellt einen Formularserver auf der E-Government-Plattform<br />

bereit, mit dem E-Formulare der sächsischen<br />

Verwaltungen zentral administriert und für E-Government-<br />

Anwendungen zugänglich gemacht werden. Die sächsischen<br />

Landes- und Kommunalverwaltungen administrieren als Mandanten<br />

im Formularservice ihre E-Formulare eigenverantwortlich.<br />

E-Formulare werden dabei versioniert, d. h. jede Änderung kann<br />

nachverfolgt und rückgängig gemacht werden. Der Zugriff auf<br />

die im Formularserver verwalteten E-Formulare kann sowohl aus<br />

Internetauftritten und E-Government-Anwendungen<br />

der einzelnen Verwaltungen als<br />

auch aus Amt24 erfolgen. Dazu ist die Administration<br />

von Amt24 mit dem Formularservice<br />

verbunden; E-Formulare können<br />

so leicht den Verfahrensbeschreibungen und<br />

Behörden in Amt24 zugeordnet werden.<br />

Der Formularserver ermöglicht die gemeinsame<br />

Verwendung von Grundformularen<br />

durch mehrere Verwaltungen. Grundformulare<br />

werden dabei als Basis (Template/<br />

Muster) für den jeweiligen »Mandanten«<br />

(Behörde oder Kommune) verwendet und<br />

bei der Auslieferung instanziiert, d. h. mit<br />

Textangaben und Layoutelementen der<br />

Behörde oder Kommune versehen.<br />

Das Formulargateway der Basiskomponente<br />

ermöglicht es, die eingegebenen Daten<br />

aus E-Formularen entgegen zu nehmen und<br />

227


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

an E-Government-Anwendungen zu übermitteln, um sie dort<br />

automatisiert und medienbruchfrei weiterzuverarbeiten. Dazu<br />

stehen mehrere Schnittstellentechnologien und Dienste zur Verfügung<br />

(siehe unten Technische Schnittstellen). Zusätzlich können<br />

Formulardaten den Verwaltungen auch über elektronische Formular-Postfächer<br />

(Web-Oberfläche) zugänglich gemacht werden.<br />

Alle Formulartransaktionen erfolgen verschlüsselt und können<br />

statistisch ausgewertet werden. Den Formularnutzern bietet das<br />

Formulargateway die Möglichkeit, Formulardaten lokal zwischenzuspeichern<br />

und das Ausfüllen zu einem späteren Zeitpunkt wieder<br />

aufzunehmen. Auch das Online-Einreichen der Formulardaten<br />

sowie das Signieren der Formulardaten mit dem Governikus Web<br />

Signer wird über das Formulargateway realisiert.<br />

Für den Entwurf und die Umsetzung statischer und dynamischer<br />

E-Formulare wird jeweils ein Formulareditor bereitgestellt. In<br />

einer komfortablen Entwicklungsumgebung können in den<br />

Verwaltungen selbst E-Formulare als Acrobat-Datei (für statische<br />

E-Formulare) oder als HTMLDatei (für statische und dynamische<br />

E-Formulare) erzeugt werden. Mit den Editoren wird dabei nicht<br />

nur das Layout der E-Formulare umgesetzt, auch »intelligente«<br />

Formularfunktionen wie Berechnungen, Plausibilitätsprüfungen<br />

oder Hilfefunktionen werden per Formulareditor erzeugt. Mit<br />

der Basiskomponente werden einheitliche Gestaltungsregeln<br />

für E-Formulare der Landes- und Kommunalverwaltungen<br />

bereitgestellt.<br />

3. Nutzer und gegenwärtige Einsatzbereiche<br />

Die BaK FS wird zentral bereitgestellt für alle staatlichen und<br />

kommunalen Behörden. 354 Mandanten (Behörden) arbeiten<br />

aktiv im System mit über 8.000 aktuellen und gültigen Formularen.<br />

Die BaK FS wird sowohl für die Bereitstellung von<br />

verwaltungsexternen (z. B. Bauformulare, Gewerbeformulare,<br />

Wohngeldformulare etc.) wie auch für verwaltungsinterne Formulare<br />

(z. B. RL Bau Formulare, Dienstreiseformulare) genutzt.<br />

Einzelbehörde mit dem größten Formularangebot ist die Sächsische<br />

Aufbaubank (SAB) mit aktuell 606 Formularen.<br />

4. Technische Schnittstellen<br />

a) Webservice zur BaK Amt24 – zur Übernahme der Formulare<br />

in die Behördendaten im Amt24<br />

b) Webservice von der BaK Amt24 – zur Übernahme der<br />

Behördendaten aus Amt24 in die Mandantendaten des<br />

Formularservice<br />

c) Webservice zur BaK ESV – Übergabe von Signaturdaten<br />

an den Governikus Verifier zur Überprüfung von elektronischen<br />

Signaturen, Rückmeldung und Protokollierung<br />

des Prüfergebnisses im Formularservice<br />

d) Schnittstellen bzw. Weiterleitungsregeln zu nachgelagerten<br />

Systemen bzw. Fachanwendungen<br />

– File Weiterleitung des Formulars nach<br />

Eingang im Gateway in eine Datei<br />

(diese liegt auf dem FS-Gateway im<br />

definierten Fileverzeichnis), macht aber<br />

nur Sinn, wenn das File-Verzeichnis im<br />

Nutzer-Zugriff liegt, um von dort die<br />

Daten abzuholen –> also i. d. R. bei<br />

dezentralen Satellitengateways<br />

228<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

FTP Weiterleitung des Formulars nach<br />

Eingang im Gateway zu einem FTP-<br />

Server<br />

Inbox Weiterleitung des Formulars nach Eingang<br />

im Gateway in eine Inbox (auch<br />

auf anderem Gateway)<br />

Mail Weiterleitung des Formulars nach<br />

Eingang im Gateway an eine E-Mail-<br />

Adresse. Es wird nur das SMTP-Protokoll<br />

unterstützt. Das verschickte Mail<br />

kann die XML-Nettodaten und/oder<br />

das PDF-File in Form eines Attachments<br />

enthalten.<br />

Redirect schickt das XML an eine beliebige URL<br />

per https, an der Gegenstelle (URL)<br />

muss scriptgesteuerte Weiterverarbeitung<br />

des XML erfolgen z. B. per PHP,<br />

ASP, JSP (das Häkchenfeld kodieren ist<br />

dazu da, deutsche Umlaute webgerecht<br />

umzuwandeln)<br />

RPC/SOAP bei Weiterverarbeitung über "RPC"<br />

erfolgt die Weiterleitung der (mittels<br />

XSLT transformierten) XML-Daten an<br />

eine RPC/SOAP (Remote Procedure<br />

Call) Schnittstelle. Die Rückmeldung<br />

dieser Schnittstelle wird in das Protokoll<br />

übernommen.<br />

SQL Bei Zuweisung der Weiterverarbeitung<br />

"SQL" erfolgt ein „Insert“ oder<br />

“Update“ in einer Datenbank-Tabelle<br />

mittels JDBC. –> erfordert i. d. R.<br />

dezentrales Satellitengateway<br />

Workflow Bei Zuweisung der Weiterverarbeitung<br />

"Workflow" erfolgt die Weiterleitung<br />

der Formulardaten in eine andere<br />

Inbox. Zusätzlich können dabei die<br />

Werte für OfficeShortcut, FormType,<br />

FormURL, SchemaURL und Format-<br />

String geändert werden.<br />

Diese Schnittstellen bzw. Weiterleitungsregeln können durch<br />

die Nutzer (= Gateway-Behörden-Admin) selbst erstellt und<br />

konfiguriert werden.<br />

5. Weitere Leistungen<br />

Für Mitarbeiter(innen) der Landes- und Kommunalverwaltung<br />

bietet die AVS Meißen Fortbildungsveranstaltungen zur Basiskomponente<br />

Formularservice an.<br />

In einem 2-tägigen Grundlagenlehrgang werden die wesentliche<br />

Funktionsweise des Formularservice, die Basis zur Erstellung von<br />

Formularen und die grundlegende Handhabung des Systems<br />

vermittelt. Die Schulung besteht aus einem Präsentations- und<br />

einem Übungsteil. So können die Schulungsteilnehmer die<br />

Theorie sofort selbst in der Praxis anwenden.<br />

In einem 2-tägigen Aufbaulehrgang werden vertiefende Kenntnisse<br />

zur Funktionsweise des Formularservice, zur Bedienung<br />

des Systems und zur Erstellung von Formularen sowie zu den<br />

Möglichkeiten der Datenweiterleitung an nachgelagerte Syste-


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

me vermittelt. Auch hier besteht die<br />

Schulung aus einem Präsentations- und<br />

einem Übungsteil.<br />

6. Nutzungsgrad<br />

Die nebenstehend abgebildete Grafik<br />

zeigt den Nutzungsgrad des Formularservices<br />

zwischen 2007 und 2010<br />

anhand der online aufgerufenen und<br />

online eingereichten Formulare.<br />

Quelle: Leitstelle E-Government im Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste<br />

Die Basiskomponente „Geodaten“<br />

Andreas Klenner, Jörg Taggeselle<br />

Sächsisches Staatsministerium des Innern<br />

Dr. Gunnar Katerbaum, Andreas Hergert<br />

Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen<br />

In vielen Beiträgen der Fachliteratur zur modernen Verwaltung<br />

wird immer wieder die Bedeutung von aktuellen digitalen Geodaten<br />

hervorgehoben. Stets wird in diesem Zusammenhang darauf<br />

verwiesen, dass es für nahezu 80 Prozent aller in Verwaltung und<br />

Wirtschaft ablaufenden Geschäftsprozesse unbedingt notwendig<br />

ist, Geodaten zu visualisieren, zu erfassen, zu editieren und zu<br />

verarbeiten. Der Begriff „Geodaten“ bleibt jedoch im Großen<br />

und Ganzen zumeist unscharf und für die tägliche Praxis wenig<br />

greifbar. Dennoch trifft es zu, dass Geodaten – ohne dass es im<br />

Einzelnen tatsächlich bewusst ist – ein ständiger Begleiter des<br />

täglichen Lebens sind. Diese These gilt sowohl für den privaten<br />

Bereich (denken wir hier nur an die bevorstehende Anreise an den<br />

Urlaubsort) als auch für die tägliche Arbeit. Eine große Anzahl an<br />

Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung kam und kommt<br />

nicht ohne Geodaten aus. Die Bedeutung der Basiskomponente<br />

Geodaten als modernes und zeitgemäßes Verwaltungsinstrument<br />

für den schnellen und unkomplizierten Zugang zu den amtlichen<br />

Geodaten im Freistaat Sachsen liegt daher auf der Hand. Bevor<br />

die Basiskomponente Geodaten näher erläutert wird, soll jedoch<br />

zunächst nochmals der Umfang und die Bedeutung des Begriffs<br />

„Geodaten“ konkretisiert werden.<br />

Geodaten können zwar auch in analoger Form vorliegen, in der<br />

heutigen Zeit sind sie jedoch mehrheitlich den digitalen Daten<br />

zuzuordnen. Wichtigste Eigenschaft der digitalen Daten ist ihre<br />

Computerlesbarkeit. Das heißt sie können in einem IT-System<br />

gespeichert, verarbeitet und analysiert werden. In der heutigen<br />

Zeit kommt noch eine weitere wichtige Eigenschaft von digitalen<br />

Daten hinzu: digitale Daten können über das Internet übermittelt<br />

werden. All diese Eigenschaften besitzen digitale Geodaten<br />

auch. Geodaten unterscheiden sich jedoch von anderen Daten,<br />

indem sie gewissermaßen aus zwei Teilen bestehen. Auf der einen<br />

Seite ist die Sachinformation selbst, auf der anderen Seite<br />

– die Beschreibung des Ortes auf der Erdoberfläche, auf den<br />

sich die Sachinformation bezieht und<br />

– die geometrische Form der präsentierten Sachinformation<br />

(Punkt, Linie, Fläche).<br />

Das Charakteristische der Geodaten ist dabei der Ortsbezug, der<br />

beispielsweise durch eine Koordinate hergestellt wird. Allerdings<br />

stellt eine koordinatenbezogene Darstellung von Sachinformationen<br />

tatsächlich nur einen Bruchteil aller Geodaten dar. Zumeist<br />

wird der Ortsbezug indirekt hergestellt. Die bekannteste Form<br />

ist dabei wohl die Postadresse, aber auch die Ortsbeschreibung:<br />

„… um das berühmte Schloss zu finden, verlassen Sie die B 100<br />

ca. fünf Kilometer nach Ortsausgang von …“. Die nachfolgende<br />

Abbildung 1 soll die Bestandteile der Geodaten am Beispiel<br />

„Standort der TU Dresden“ verdeutlichen.<br />

In der Vergangenheit bestand das Problem darin, mit vertretbarem<br />

Aufwand verfügbare Geodaten als Entscheidungsgrundlage<br />

innerhalb der Verwaltung heranzuziehen, da die Präsentations-<br />

229


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Abbildung 1: Geodaten<br />

form der Geodaten höchst heterogen war. Sie reichte von Karten<br />

über die postalische Zuordnung bis zur verbalen Beschreibung.<br />

Eine erste Verbesserung war die Digitalisierung von Geodaten<br />

und der Anfang der neunziger Jahre beginnende Einsatz von<br />

besonderen IT-Systemen in der Verwaltung, die auf die Visualisierung,<br />

Verarbeitung und Analyse von Geodaten spezialisiert<br />

sind. Allerdings sind auch dem Einsatz der als Geografische<br />

Informationssysteme (GIS) bezeichneten Technologie in Bezug<br />

auf die Ansprüche der heutigen Zeit Grenzen gesetzt. Einerseits<br />

werden Verwaltungsprozesse immer schneller und schwieriger,<br />

da immer komplexere Entscheidungen in immer kürzerer Zeit<br />

getroffen werden müssen, so dass bereits die zeitnahe Beschaffung<br />

aktueller Geodaten problematisch ist. Andererseits ist das Angebot<br />

an digitalen Geodaten, die für eine Entscheidung relevant<br />

sind, mittlerweile so groß, dass der Überblick fehlt und eine<br />

komplexe sachgerechte Analyse schwierig ist. An dieser Stelle<br />

setzt die Basiskomponente Geodaten an, da sie die Defizite der<br />

bestehenden GIS-Technologie behebt bzw. deren technischen<br />

Horizont erweitert. Die Basiskomponente Geodaten bedient<br />

sich dabei der oben bereits erwähnten Internettechnologie,<br />

die – wenn man an Ebay oder Amazon denkt – insbesondere<br />

im privaten Bereich bereits etabliert ist. Das Grundprinzip der<br />

Internettechnologie (Abbildung 2) ist verhältnismäßig einfach:<br />

Der Datennutzer greift über seinen Internetbrowser (z. B.<br />

Internetexplorer oder Mozilla Firefox) auf Daten zu, die bei<br />

einem Datenanbieter gespeichert sind. Entscheidend für die<br />

Kommunikation zwischen Nutzer und Anbieter im Internet ist<br />

es, dass beide eine gemeinsame Schnittstelle für den Datenzugriff<br />

verwenden, die allgemein als Dienst (abgeleitet vom englischen<br />

„Webservice“) bezeichnet wird.<br />

Abbildung 2: Grundprinzip der Nutzung von Diensten im Internet<br />

Die Basiskomponente Geodaten bedient sich ebenfalls solcher<br />

Dienste, die im Kontext mit Geodaten allgemein als „Geodatendienste“<br />

bezeichnet werden. Geodatendienste werden in<br />

der Regel im IT-System des Anbieters der Geodaten betrieben<br />

und ermöglichen rund um die Uhr einen schnellen sowie einfachen<br />

Zugang zu den jeweiligen (stets aktuellen) Geodaten.<br />

230<br />

Damit können amtliche Geodaten mit minimalem Aufwand<br />

in Verwaltungsabläufen genutzt werden, ohne dass dafür eigene<br />

technische Systeme zur Speicherung und Verarbeitung der<br />

Geodaten notwendig sind. Da die Bereitstellung der Geodaten<br />

unmittelbar durch die tatsächlich fachlich zuständigen Anbieter<br />

erfolgt, ist eine konstante Qualität und Aktualität stets gewährleistet.<br />

Im Übrigen ist das Grundprinzip der Basiskomponente<br />

Geodaten (Abbildung 3) durchaus vergleichbar mit privaten<br />

Internetangeboten, zu deren bekanntesten sicherlich „google<br />

maps“ gehört. Der entscheidende Unterschied zwischen solchen<br />

privaten Initiativen und der Basiskomponente Geodaten liegt<br />

im Datenangebot. Die Basiskomponente Geodaten ermöglicht<br />

den Zugang zu den Datenressourcen der amtlichen Stellen<br />

des Freistaates Sachsen, also der staatlichen und kommunalen<br />

Verwaltung. Die Themengebiete decken ein breites Verwaltungsspektrum<br />

ab und reichen von Vermessung über Umwelt,<br />

Bildung, Verkehr, Haushalt bis hin zum Tourismus.<br />

Dem Benutzer präsentiert sich die Basiskomponente Geodaten<br />

zunächst durch das Geoportal „Sachsenatlas“, der interaktive<br />

Karten im Internet darstellt und vielfältige Interaktionen in<br />

Geodaten ermöglicht. Als zentrales Geodatenportal für den<br />

Freistaat Sachsen bündelt der „Sachsenatlas“ den Zugang auf<br />

die Geodaten sowohl der staatlichen als auch der kommunalen<br />

Verwaltungen des Freistaats Sachsen. Abbildung 3 zeigt das<br />

Grundprinzip des „Sachsenatlas“. Der „Sachsenatlas“ wird im<br />

Internet über die Adresse http://www.atlas.sachsen.de aufgerufen<br />

und kann danach sofort genutzt, also für den Zugang auf die<br />

amtlichen Geodaten verwendet werden. Darüber hinaus kann<br />

der „Sachsenatlas“ auch in die Internetseiten einer staatlichen<br />

und kommunalen Verwaltung integriert werden. In diesem Fall<br />

würde der „Sachsenatlas“ sich gewissermaßen als „eigene“ Internetanwendung<br />

der jeweiligen Verwaltung präsentieren.<br />

Abbildung 3: Grundprinzip des Sachsenatlas<br />

Neben der Präsentation im Internet bietet die Basiskomponente<br />

Geodaten ihren Nutzern vielfältige Dienste an, um die<br />

amtlichen Geodaten unmittelbar über einen zentralen Zugang<br />

in ihre IT-Systeme, insbesondere GIS, zu integrieren, ohne den<br />

„Sachsenatlas“ selbst zu nutzen. Dies setzt allerdings voraus,<br />

dass die IT-Systeme die Möglichkeit bieten, Geodatendienste<br />

einzusetzen.<br />

Der Erfolg der Basiskomponente Geodaten misst sich am<br />

Datenangebot. Ausdrücklich ist es Ziel, ein immer breiteres<br />

und größeres Angebot an amtlichen Geodaten zu generieren<br />

und über das Internet im Freistaat Sachsen zur Verfügung zu<br />

stellen. Dies setzt jedoch voraus, dass staatliche und kommunale<br />

Verwaltungen den Zugang zu ihren Geodaten ermöglichen und


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

diese anderen Verwaltungen, aber auch verwaltungsexternen<br />

Nutzern, wie Bürgern und Wirtschaftsunternehmen zur Verfügung<br />

zustellen. Im Hinblick auf die eingangs dargestellte<br />

Bedeutung von Geodaten liegt der gesamtwirtschaftliche<br />

Nutzen für die Verwaltung und darüber hinaus für andere<br />

Institutionen auf der Hand. In diesem Kontext lässt sich die<br />

Basiskomponente Geodaten nicht von dem Vorhaben der<br />

Europäischen Kommission trennen, eine gesamteuropäische<br />

Infrastruktur für den Zugang zu amtlichen Geodaten aufzubauen.<br />

Eine solche Infrastruktur wird mit dem etwas sperrigen<br />

Begriff „Geodateninfrastruktur“ beschrieben, der letztlich aber<br />

nichts anderes als das oben beschriebene Grundprinzip für<br />

den Zugang auf verteilt liegende Datenangebote über Dienste<br />

beschreibt. Geodateninfrastrukturen werden derzeit auf allen<br />

Verwaltungsebenen aufgebaut, dementsprechend gibt es eine<br />

Geodateninfrastruktur<br />

– im Freistaat Sachsen, die den Zugang zu sächsischen Geodaten<br />

ermöglicht (GDI Sachsen) und dazu auf die Geodateninfrastrukturen<br />

der staatlichen Behörden und der sächsischen<br />

Kommunen zugreift,<br />

– in der Bundesrepublik Deutschland (GDI-DE), die auf<br />

die Geodateninfrastrukturen des Bundes und der Länder<br />

zugreift sowie<br />

– in der Europäischen Union (INSPIRE), die auf die nationalen<br />

Geodateninfrastrukturen der Mitgliedsstaaten zugreift.<br />

Dabei sind es grundsätzlich immer die originären Geodaten<br />

und Geodatendienste auf die zugegriffen wird, also im Fall des<br />

Freistaates Sachsen, diejenigen der hiesigen Verwaltungen. Die<br />

Europäische Kommission hat den gesamteuropäischen Zugang<br />

zu Geodaten über Geodatendienste gesetzlich in der sog. IN-<br />

SPIRE-Richtlinie 1 geregelt. Diese wurde im Freistaat Sachsen<br />

durch das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz 2 in Landesrecht<br />

umgesetzt. Daneben regeln zahlreiche Verordnungen der<br />

Europäischen Kommission die technischen Anforderungen an<br />

Geodaten und Geodatendienste. Eine Umsetzung aller Anforderungen<br />

in jeder einzelnen von der INSPIRE-Richtlinie<br />

betroffenen staatlichen und kommunalen Verwaltung wäre weder<br />

sachlich noch wirtschaftlich sinnvoll. Aus diesem Grund hat der<br />

Freistaat Sachsen bereits frühzeitig entschieden, die Basiskomponente<br />

Geodaten so weiterzuentwickeln, dass sie allen staatlichen<br />

Verwaltungen und kommunalen Verwaltungen ermöglicht, den<br />

europäischen Verpflichtungen im Rahmen ihrer technischen<br />

und wirtschaftlichen Möglichkeiten nachzukommen. Dementsprechend<br />

wurde ein Geschäftsmodell entwickelt, bei dem die<br />

einzelnen staatlichen und kommunalen Verwaltungen durch<br />

die zentral betriebene Basiskomponente Geodaten unterstützt<br />

werden (Abbildung 4).<br />

Damit die bestehende Basiskomponente Geodaten die Funktion<br />

der oben beschriebenen Anforderungen gewährleisten kann,<br />

muss sie weiterentwickelt und um weitere Funktionen ergänzt<br />

1 Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates<br />

vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur<br />

in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. EU Nr. L<br />

108 vom 25. April 2007, S. 1)<br />

2 Gesetz über die Geodateninfrastruktur im Freistaat Sachsen<br />

(Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz – SächsGDIG) vom<br />

19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134)<br />

Abbildung 4: Umsetzung von INSPIRE im Freistaat Sachsen<br />

werden. Dazu gehören insbesondere Funktionen, die die Umsetzung<br />

von INSPIRE bieten:<br />

– Betrieb von Geodatendiensten, um den Zugang zu den Geodaten<br />

der jeweiligen Verwaltung zu gewährleisten,<br />

– Sicherstellung der Leistungsanforderungen (Schnelligkeit,<br />

Menge der Datenzugriffe) gem. INSPIRE-Richtlinie,<br />

– Schutz der Geodatendienste vor einem unberechtigten<br />

Zugriff sowie<br />

– Umwandlung der bestehenden Geodaten in das von<br />

INSPIRE geforderte Datenformat.<br />

Weiterentwickelt werden müssen auch die Angebote an die<br />

Verwaltungen. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle wesentlichen<br />

Funktionen „mandantenfähig“ sind. Dies bedeutet, dass<br />

die jeweils benötigte Funktion der künftigen Basiskomponente<br />

Geodaten direkt vom Arbeitsplatz der staatlichen oder kommunalen<br />

Behörde aufgerufen werden kann. In der geplanten Endausbausstufe<br />

der neuen Basiskomponente Geodaten können alle<br />

Funktionen so vom einzelnen Verwaltungsmitarbeiter verwendet<br />

werden, als wäre es ein IT-System der eigenen Verwaltung.<br />

Die künftige Basiskomponente Geodaten soll, beginnend ab<br />

Herbst <strong>2011</strong>, stufenweise bis 2014 aufgebaut werden. Neben<br />

den oben bereits beschriebenen INSPIRE-Funktionen, die natürlich<br />

auch für alle anderen Aufgaben im Zusammenhang mit<br />

der Bereitstellung von Geodaten verwendet werden können, soll<br />

die bestehende Basiskomponente Geodaten insbesondere noch<br />

um folgende Funktionen erweitert werden:<br />

–<br />

–<br />

Lizenzierung von Geodaten und Geodatendiensten sowie<br />

Verkauf von Geodaten und Geodatendiensten.<br />

Nach Abschluss der Weiterentwicklung der Basiskomponente<br />

Geodaten verfügt der Freistaat Sachsen einschließlich seiner<br />

231


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Kommunen über ein modernes und zeitgemäßes IT-System als<br />

Kernbestandteil der GDI Sachsen. Alle Verwaltungen können<br />

damit sowohl ihre europarechtlichen als auch alle anderen Verpflichtungen<br />

auf Basis des Internets erledigen. Perspektivisch<br />

muss der Einsatz der Basiskomponente Geodaten dazu führen,<br />

dass die eingangs erwähnten 80 Prozent aller Verwaltungsentscheidungen<br />

schneller, wirtschaftlicher und effizienter durchgeführt<br />

werden.<br />

Nähere Informationen zur Basiskomponente Geodaten, zu<br />

INSPIRE und zur GDI Sachsen sowie zur geplanten Weiterentwicklung<br />

als Zentrale Komponente der GDI Sachsen erhält<br />

man auf den Internetseiten zur GDI Sachsen unter www.gdi.<br />

sachsen oder beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und<br />

Vermessung Sachsen, Referat „Koordinierung GDI Sachsen“<br />

(Koordinierungsstelle.GDI@geosn.sachsen.de).<br />

Die Basiskomponente „Zahlungsverkehr“<br />

Die Basiskomponente Zahlungsverkehr steht den Kommunen<br />

zur medienbruchfreien Abwicklung kostenpflichtiger Verwaltungsdienstleistungen<br />

zur Verfügung<br />

Mit der Basiskomponente Zahlungsverkehr steht allen Verwaltungen<br />

des Freistaats Sachsen und seiner Kommunen eine<br />

einheitliche, standardisierte Dienstleistung für sichere Online-<br />

Zahlungen beispielsweise mit Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift<br />

und Giropay zur Verfügung.<br />

Damit schließt der Freistaat Sachsen flächendeckend die Lücke<br />

zur vollständig medienbruchfreien Abwicklung kostenpflichtiger<br />

Verwaltungsdienstleistungen für Bürger, Unternehmen und<br />

öffentliche Verwaltungen.<br />

Die meisten dieser Verwaltungsdienstleistungen beinhalten an<br />

irgendeiner Stelle des Prozesses die Bezahlung von (verauslagten)<br />

Verwaltungsgebühren durch die Bürger oder Unternehmen, die<br />

diese Dienstleistung in Anspruch nehmen. Buchungen müssen<br />

haushaltsordnungskonform vereinnahmt und dem richtigen<br />

Kapitel und Titel zugeschlagen werden. Diese Vorgänge sind organisatorisch<br />

und technisch anspruchsvoll und gehen mit einem<br />

hohen Abstimmungsaufwand aller Beteiligten einher. Viele<br />

Fachverfahren scheuen diesen Implementierungsaufwand und<br />

integrieren keine sofortige, medienbruchfreie Bezahlung der öffentlichen<br />

Dienstleistung. Die Schritte von der Beantragung bis<br />

zum vorausgefüllten Antragsformular sind daher häufig für den<br />

Bürger oder Unternehmen online umsetzbar – bei der Bezahlung<br />

endet der Online-Prozess eines Fachverfahrens jedoch oft.<br />

232<br />

Uwe Kaiser<br />

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste<br />

Bürger und Unternehmen müssen dann zu den Öffnungszeiten<br />

der Kasse die Gebühren „offline“ begleichen oder Informationen<br />

aus einem vorausgefüllten ausgedruckten Überweisungsträger<br />

in ihr Online-Banking per Hand übertragen. Somit ist der<br />

Gesamtprozess der Verwaltungsdienstleistung nicht medienbruchfrei<br />

gestaltet und für die Bürger und Unternehmen<br />

unkomfortabel. Diese Lücke schließt der Freistaat Sachsen mit<br />

der Basiskomponente Zahlungsverkehr, die sich zügig in nahezu<br />

jedes Fachverfahren integrieren lässt.<br />

Nutzt ein Fachverfahren jedoch die Basiskomponente Zahlungsverkehr,<br />

profitiert es sofort von der langjährigen E-Payment-Fachexpertise.<br />

Die Absprachen mit den Haushaltsverantwortlichen<br />

werden professionell bis zu deren Zustimmung zum<br />

Verfahren begleitet.<br />

Die IT-Verantwortlichen des Fachverfahrens werden umfassend<br />

beraten und bei der Umsetzung aktiv unterstützt. Das Fachverfahren<br />

wird aufgrund der Online-Bezahlmöglichkeit mit der<br />

Basiskomponente einfach und nutzerfreundlich und ist trotzdem<br />

haushalts- und datenschutzkonform. Die Online-Zahlung<br />

erledigt die ePayBL Sachsen.<br />

Die Funktionen der Basiskomponente können kostenfrei und<br />

ohne Verpflichtungen getestet werden.<br />

Interessierte Anwender können dazu auch direkten Kontakt zur<br />

Anwendungsbetreuung E-Payment des Freistaates Sachsen unter<br />

zv@sid.sachsen.de aufnehmen.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

Die Basiskomponente<br />

„Elektronische Signatur und Verschlüsselung“<br />

Christoph Damm<br />

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa<br />

Ziele der Basiskomponente „Elektronische Signatur und<br />

Verschlüsselung“ (BAK ESV)<br />

Das Internet verfügt insbesondere als Informations- und Kommunikationsmedium<br />

über eine stetig wachsende Bedeutung.<br />

Bereits heute können jederzeit Wissen abgerufen, Waren ein-<br />

und verkauft sowie elektronische Dienstleistungen umfänglich<br />

in Anspruch genommen werden. Dieser Trend hat in den letzten<br />

Jahren dazu geführt, dass einige Branchen (z. B. der Banken- und<br />

Postsektor) grundlegend revolutioniert wurden. Auch die öffentliche<br />

Verwaltung stellt sich im Rahmen dieser Entwicklungen<br />

(z. B. Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, Bereitstellung<br />

elektronischer Kommunikationskanäle, Beschleunigung der<br />

internen und externen Kommunikation) auf eine zunehmende<br />

Digitalisierung des Geschäftsverkehrs ein. Dabei muss – wie auch<br />

bei der papierbasierten Verfahrensabwicklung – die Rechtssicherheit<br />

und der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein.<br />

Die Basiskomponente Elektronische Signatur und Verschlüsselung<br />

unterstützt die rechtssichere und datenschutzgerechte<br />

elektronische Kommunikation und bietet damit eine für die<br />

aktuellen Herausforderungen in der sächsischen Verwaltungslandschaft<br />

frei einsetzbare Lösung:<br />

– Identitätsmanagement: Handelt es sich bei meinem Kommunikationspartner<br />

wirklich um die Person, mit der ich<br />

kommunizieren möchte? Kann ich darauf vertrauen, dass<br />

mit ihm elektronisch abgeschlossene Vereinbarungen rechtsgültig<br />

sind?<br />

– Datenschutz: Sind die verarbeiteten (personenbezogenen)<br />

Daten sicher vor unberechtigtem Zugriff geschützt?<br />

– IT-Sicherheit: Sind die informationsverarbeitenden Systeme<br />

in einer Art und Weise konzipiert, dass Vertraulichkeit,<br />

Integrität und Verfügbarkeit sichergestellt sind?<br />

Grundlagen dieser Basiskomponente<br />

Der Freistaat Sachsen orientiert sich im Bereich der Signatur und<br />

Verschlüsselung am Konzept der Virtuellen Poststelle des Bundes.<br />

Auf Basis dieses Konzeptes und der Produkte Governikus (bos<br />

Bremen) und Z1 Secure Mailgateway (zertificon Berlin) wurde<br />

seit 2005 stufenweise die sächsische Basiskomponente Elektronische<br />

Signatur und Verschlüsselung umgesetzt.<br />

Die Produktkette Governikus wird bundesweit von allen Ländern<br />

und dem Bund sowohl flächendeckend eingesetzt als auch<br />

gemeinsam weiterentwickelt. Bei den meisten Ländern – so auch<br />

in Sachsen – ist auch die Einbindung der Kommunen vertraglich<br />

gesichert. Auf EU-Ebene ist die Produktkette Governikus in fast<br />

allen wesentlichen Signatur- und Verschlüsselungsprojekten wie<br />

z. B. PEPPOL oder SPOCS präsent.<br />

Die BAK ESV hat den Anspruch, alle in Sachsen benötigten<br />

Funktionen rund um Signatur und Verschlüsselung zu bündeln<br />

und kostengünstig zentral bereitzustellen. Dieses Angebot richtet<br />

sich an alle Einrichtungen der Landesverwaltung, aber auch an die<br />

Kommunen und Kammern sowie an alle Nutzer, die mit diesen<br />

kommunizieren.<br />

Angebotene Funktionen<br />

Für die sichere elektronische Kommunikation stehen verschiedene<br />

Teilkomponenten mit folgenden Kernfunktionalitäten<br />

zur Verfügung:<br />

– Teilkomponente Secure Mailgateway<br />

– Verschlüsselter und signierter Versand und Empfang<br />

von Nachrichten<br />

– Einbindung in ein E-Mail-Programm oder Nutzung<br />

über eine Weboberfläche<br />

– Teilkomponente Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach<br />

– Hochsichere Kommunikation mittels OSCI-Protokoll<br />

– Durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung<br />

– Qualifizierte elektronische Signatur<br />

Eine weitere Teilkomponente stellt Funktionalitäten rund um<br />

die elektronische Unterschrift von Dokumenten und anderen<br />

Dateien zur Verfügung:<br />

–<br />

Teilkomponente Governikus Signer<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Signatur und Signaturprüfung von Dokumenten<br />

Qualifizierte elektronische Signatur<br />

Zeitstempel und Massensignaturen<br />

Zusätzlich stehen Funktionen wie Langzeitspeicherung, Einbindung<br />

neuer Personalausweis oder Zertifikatsausgabe (elektronische<br />

Identitätsnachweise; PKI) zur Verfügung.<br />

Nutzer und gegenwärtige Einsatzbereiche<br />

Wesentliche, langjährige Einsatzgebiete sind das Elektronische<br />

Meldewesen, der Elektronische Rechtsverkehr und das Gesundheitswesen.<br />

Dazu kommen relativ neue Einsatzgebiete wie der<br />

Einsatz im Pass- und Personalausweiswesen, im Rahmen der<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie oder in der E-Vergabe. Insgesamt<br />

kann gesagt werden, dass praktisch alle Kommunen und Ressorts<br />

des Freistaates Sachsen die Funktionen der BAK ESV in dem<br />

einen oder anderen Teilbereich nutzen.<br />

Wichtige derzeit produktive Einsatzgebiete (nicht vollständig):<br />

– Elektronischer Rechtsverkehr (OSCI und Signatur) in allen<br />

3 sächsischen Registergerichten<br />

233


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Elektronische Kommunikation per<br />

OSCI in allen ca. 300 sächsischen<br />

Pass- und Personalausweisbehörden<br />

im Rahmen Elektronischer<br />

Reisepass und Personalausweis<br />

Elektronischer Versand per OSCI<br />

in allen Grundbuchämtern<br />

E-Vergabe (OSCI und Signatur)<br />

im Staatsbetrieb SIB<br />

Ausgabestelle von Signaturkarten<br />

für das Land Sachsen (u. a. für<br />

Elektronischer Rechtsverkehr, E-<br />

Vergabe und Elektronischer Abfallnachweis)<br />

Ausgabe von SSL-Zertifikaten zur<br />

Absicherung von über 150 Internetangeboten<br />

des Freistaats Sachsen<br />

Elektronisches Meldewesen in allen<br />

ca. 300 sächsischen Meldebehörden<br />

Übertragung von Gesundheitsdaten<br />

per OSCI in allen 13 sächsischen<br />

Gesundheitsämtern<br />

Sichere Kommunikation für alle<br />

ca. 600 beteiligten Stellen der<br />

EU-DLR<br />

Elektronischer Abfallnachweis mit<br />

Beteiligung aller Landkreise, SIB,<br />

SMWA und SMUL<br />

Ausgabe von Maschinenzertifikaten<br />

zur verbesserten Absicherung<br />

des SVN (u. a. für BOS-Digitalfunk)<br />

In Vorbereitung sind u. a. die Einführung<br />

des Elektronischen Rechtsverkehrs<br />

in allen sächsischen Gerichten (bis Ende<br />

2012) sowie die elektronische Kommunikation<br />

im Ausländerwesen.<br />

Quelle: zentrale Anwendungsbetreuung der BAK ESV (Leitstelle E-Government im Staatsbetrieb<br />

Sächsische Informatikdienste)<br />

Quelle: zentrale Anwendungsbetreuung der BAK ESV (Leitstelle E-Government im Staatsbetrieb<br />

Sächsische Informatikdienste)<br />

Aktuelle Aufteilung signierter und verschlüsselter Nachrichten<br />

in Sachsen nach Nutzergruppen<br />

Quelle: zentrale Anwendungsbetreuung der BAK ESV (Leitstelle E-Government im Staatsbetrieb<br />

Sächsische Informatikdienste)<br />

234<br />

Als exemplarisches Beispiel für die sehr<br />

unterschiedlich intensive Nutzung der<br />

BAK-ESV-Dienste in den einzelnen<br />

Projekten kann die Darstellung der<br />

aktuellen Nutzungsanteile der signiert<br />

und verschlüsselt übertragenen OSCI-<br />

Nachrichten dienen. Den bei weitem<br />

höchsten Anteil an der Nachrichtenübermittlung<br />

hat hier das Meldewesen,<br />

gefolgt von Datenübertragungen im<br />

Bereich der Ausgabe von Pässen und<br />

Personalausweisen. Weitere wichtige<br />

Nutzergruppen sind Gesundheitswesen<br />

und Rechtsverkehr, jedoch mit deutlich<br />

geringeren Anteilen.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

Derzeitiger Nutzungsgrad der BAK ESV mit Zahlenangaben<br />

Die Nutzung der BAK ESV nimmt ständig stark zu. Dieser<br />

Trend wird sich in den vorhersehbaren Zeiträumen mit hoher<br />

Sicherheit erhalten.<br />

Im Jahr 2010 hat sich so z. B. die Zahl der monatlich verarbeiteten<br />

signierten und verschlüsselten OSCI-Nachrichten von 80.000<br />

auf 120.000 Nachrichten pro Monat gesteigert.<br />

Die Zahl der Nutzer stieg in diesem Zeitraum ebenfalls deutlich<br />

an. So hat sich z. B. die Anzahl der Postfächer für sichere E-Mails<br />

auf dem Secure Mailgateway im Jahr 2010 verdoppelt (von 200<br />

auf 400 Postfächer).<br />

Insgesamt wurden 2010 ca. 1,2 Millionen signierte und verschlüsselte<br />

OSCI-Nachrichten über die BAK ESV vermittelt.<br />

Das Secure Mailgateway wird von ca. 400 Teilnehmern (vor<br />

allem Behörden) aktiv genutzt. Über 150 Internetangebote des<br />

Freistaates Sachsen nutzen SSL-Zertifikate, die über die DFN-<br />

PKI als Teil der BAK ESV angeboten werden.<br />

Mit dem Aufbau einer Registrierungs- und Ausgabestelle für<br />

qualifizierte Signaturkarten Anfang <strong>2011</strong> steht nun auch für<br />

diesen Teilbereich eine Lösung der BAK ESV zur Verfügung.<br />

Seitdem konnten schon knapp 120 Nutzer ihre persönlichen<br />

Signaturkarten entgegennehmen.<br />

Ende Mai <strong>2011</strong> wurde schließlich auch die seit langer Zeit<br />

vorbereitete Landes-PKI des Freistaats Sachsen offiziell in<br />

Betrieb genommen. Durch die Ausgabe von elektronischen<br />

Identitätsnachweisen (Zertifikaten) trägt die Landes-PKI<br />

künftig zu einer höheren Sicherheit im SVN bei.<br />

1. Ausgangslage<br />

Um einen bürgernahen Rund-um-die-Uhr-<br />

Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen, sollen<br />

Verwaltungsverfahren künftig ergänzend<br />

zu den bisherigen Möglichkeiten verstärkt<br />

durch eine elektronische Kommunikation<br />

und Verfahrensabwicklung unterstützt<br />

werden. Neben dem Ausbau von Amt24 soll<br />

auch die E-Government-Plattform des Freistaates<br />

auf Basis einer innovativen Zukunftsarchitektur<br />

weiterentwickelt werden. Unter<br />

dem Gesichtspunkt einer Mitfinanzierung<br />

der Plattform durch die Kommunen ab dem<br />

Jahre <strong>2011</strong>, wird auch deren Mehrwert für<br />

die sächsischen Kommunalverwaltungen<br />

schrittweise erhöht.<br />

g<br />

Der Verbreitungsgrad der IT ist<br />

zu erhöhen.<br />

Ausbau Amt24<br />

Der elektronischen Zugang zur<br />

Verwaltung ist rund um die<br />

Uhr zu gewährleisten („24*7“).<br />

Zusammenfassung und Ausblick<br />

Die BAK ESV hat sich im langjährigen Einsatz als einer der<br />

am stärksten genutzen Bausteine der E-Government-Plattform<br />

bewährt. Inzwischen ist ein technischer Ausbaugrad erreicht,<br />

der praktisch alle wesentlichen Funktionen zur Umsetzung<br />

von Datenschutz und IT-Sicherheit sowie zur Nutzung elektronischer<br />

Identitätsnachweise abdeckt. Neue gesetzliche und<br />

politische Anforderungen wie die Einbindung des neuen Personalausweises<br />

oder des DE-Mail-Projektes bzw. die Umsetzung<br />

von EU-Beschlüssen zu neuen Signaturformaten können durch<br />

den bundesweiten Entwicklungsverbund einfach abgedeckt<br />

und landesweit ohne Zusatzkosten an alle Nutzer der BAK<br />

ESV verteilt werden.<br />

Die Nutzung der Dienste der BAK ESV kann gerade in<br />

kleineren Projekten helfen, den oft schon aus Kostengründen<br />

notwendigen Wechsel von papierbasierten auf elektronische<br />

Verfahren mit vernünftigem Aufwand realisieren zu können –<br />

und das, ohne auf die immer stärker notwendig werdenden und<br />

meist auch gesetzlich geforderten Schutzmaßnahmen gegen<br />

Datendiebstahl und andere Cyberangriffe zu verzichten.<br />

Die zentrale Anwendungsbetreuung der BAK ESV steht für<br />

Anfragen rund um die Nutzung der Dienste der BAK ESV gern<br />

bereit. Weitere Informationen zur BAK ESV können auch der<br />

Webseite www.egovernment.sachsen.de/55.htm entnommen<br />

werden. Dort ist nach einer kurzen Registrierung auch der<br />

direkte und lizenzkostenfreie <strong>Download</strong> von Signatur- und<br />

Verschlüsselungssoftware und der zugehörigen Dokumentation<br />

möglich.<br />

E-Government-Plattform 2.0<br />

Dr. Hans-Peter Seddig, Tobias Heinrich<br />

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa<br />

E-Government-Plattform 2.0<br />

• Entwicklung einer innovativen<br />

Zukunftsarchitektur<br />

• Konsolidierung der E-<br />

Government-Plattform und<br />

Einführung neuer Komponenten<br />

Die Kosten sind durch<br />

elektronische Abwicklung zu<br />

reduzieren.<br />

Ein Großteil aller Verfahren<br />

soll über einen einheitlichen<br />

Verfahrensmanager<br />

abgewickelt werden.<br />

235


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Das Projekt E-Government-Plattform 2.0<br />

verfolgt das Ziel, die Basiskomponenten<br />

der Plattform so weiterzuentwickeln und<br />

zu vervollständigen, dass ganze Verwaltungsprozesse<br />

komplett elektronisch<br />

über die Plattform abgewickelt werden<br />

können. In einem ersten Schritt soll<br />

auf Basis einer neuen Architektur eine<br />

Gesamtlösung konzipiert werden, in der<br />

wiederverwendbare und konfigurierbare<br />

Prozessschablonen für unterschiedliche,<br />

auch komplexere Antragsprozesse (z. B.<br />

Baugenehmigung) integriert werden<br />

können. Dabei sind insbesondere die Anforderungen<br />

aus Sicht der Antragssteller,<br />

der an den Antragsprozessen beteiligten<br />

Verwaltungen sowie der IT-Fachleute für<br />

die neue Plattform zu berücksichtigen.<br />

Um Doppelentwicklungen zu vermeiden, Abbildung 2<br />

werden in diesem Schritt auch besonders<br />

innovative Lösungen anderer Bundesländer<br />

sowie Erfahrungen aus der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

mit einbezogen. In einem zweiten Schritt soll auf<br />

Basis eines besonders repräsentativen und mit hohen Fallzahlen<br />

verbundenen Verwaltungsprozesses mit ausgewählten Behörden<br />

eine erste Prozessschablone entwickelt und pilothaft erprobt werden,<br />

die dann für weitere Verwaltungsprozesse nutzbar sind. Im<br />

Weiteren ist dann vorgesehen, auf Grundlage der Erfahrungen<br />

aus der Pilotierung weitere Schablonen für zukünftige Anforderungen<br />

wie beispielsweise „E-Partizipation“ und „Open-Data“<br />

für die Plattform anzufertigen und so statt einzelner technischer<br />

Komponenten, komplette und konfigurierbare Lösungen anzubieten.<br />

Die Abbildung 2 soll den komplexen Lösungsansatz<br />

verdeutlichen:<br />

236<br />

Plattformvision für die Plattform 2.0<br />

Von der Komponentenplattform zur Lösungsplattform<br />

Web<br />

D115<br />

(Telefon)<br />

Bürger<br />

-terminal<br />

E-Mail<br />

Antragsprozesse Open Data ePartizipation<br />

�Gewerbeanmeldung<br />

� Bauantrag<br />

Identitätsmngmt<br />

Signatur<br />

ePayment<br />

� Unfallschwerpunkte<br />

�frei Plätze bei<br />

Kindertagesstätten<br />

Amt24<br />

DMS<br />

eAkte<br />

Pilotverfahren für Antragsprozesse<br />

Workshopteilnehmer priorisieren Gewerbeanzeige<br />

Workshop November 2010<br />

� Kommunale<br />

Spitzenverbände<br />

(SLKT, SSG)<br />

� Städte Dresden und<br />

Chemnitz<br />

� Landkreis Sächsische<br />

Schweiz-Osterzgebirge<br />

� EA (LD Leipzig)<br />

� HWK Dresden<br />

� SAKD<br />

� SMWA<br />

� Abteilung V SMJus<br />

Abbildung 3<br />

Formularservice<br />

�Fortschreibung<br />

des Landesentwicklungsplans<br />

�Dialog-Plattform<br />

Fallmanagement<br />

Serviceportal<br />

Multikanalstrategie<br />

Lösungsschablonen<br />

E-Government-<br />

Anwendungen<br />

Basiskomponenten<br />

Im November 2010 fanden unter Federführung des Sächsischen<br />

Staatsministeriums der Justiz und für Europa mit Beteiligung<br />

der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung<br />

(SAKD), der Handwerkskammer Dresden (HWK Dresden),<br />

des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr<br />

(SMWA), des Einheitlichen Ansprechpartners (EA), der Städte<br />

Dresden und Chemnitz, der kommunalen Spitzenverbände<br />

des Sächsische Landkreistag (SLKT) und des Sächsischen<br />

Städte- und Gemeindetages (SSG) sowie des Landkreises Sächsische<br />

Schweiz-Osterzgebirge zwei Innovationsworkshops im<br />

Rahmen des Projektes E-Government-Plattform 2.0 statt. Ziel<br />

der Workshops war es, ein für alle Beteiligten besonders vor-


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 E-Government-Basiskomponenten<br />

teilhaftes Online-Antragsverfahren zu identifizieren und erste<br />

Pilotteilnehmer zu gewinnen. Als Ergebnis der Bewertung der<br />

im Vorfeld eingebrachten Vorschläge, wurde von den Teilnehmern<br />

die Umsetzung eines Onlinedienstes zur Gewerbeanzeige<br />

favorisiert (siehe Abbildung 3). Dabei sollen insbesondere alle<br />

erlaubnisfreien Gewerbeanmeldungen, die erlaubnispflichtigen<br />

Gewerbe Makler oder Gaststätten sowie die zulassungspflichtigen<br />

Handwerke berücksichtigt werden.<br />

Als Pilotteilnehmer wurden die Stadt Dresden und die Stadt<br />

Chemnitz, der Einheitliche Ansprechpartner (EA) und die<br />

HWK Dresden gewonnen. Noch in Klärung sind die Teilnahme<br />

weiterer Städte, Landkreise und Kammern. Allein die Gewerbeanmeldungen<br />

der Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig<br />

machten fast 50% der insgesamt 38.680 Gewerbeanmeldungen<br />

des Freistaates Sachsen im Jahre 2009 aus. Das SMWA wird sich<br />

im Rahmen des Vorhabens mit der Klärung rechtlicher Fragestellungen<br />

und der Durchführung deregulativer Maßnahmen<br />

befassen.<br />

2. Nutzen eines Online-Gewerbedienstes für den Freistaat<br />

Erste grobe Schätzungen gehen davon aus, dass bei einer komplett<br />

elektronischen Weiterleitung von den Gewerbeämtern<br />

zu den Weiterleitungsempfängern auf Seite der Gewerbeämter<br />

sehr hohe Einsparungen durch reduzierten zeitlichen Aufwand<br />

und eingespartes Papier erzielt werden können. Darüber hinaus<br />

könnte sich bei Umsetzung folgender Anforderungen weiterer<br />

konkreter Nutzen für die Beteiligten ergeben:<br />

Zentrale Klassifikation der Wirtschaftszweige<br />

Die Gewerbeämter nutzen bei Gewerbeanzeigen nicht durchgängig<br />

die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen<br />

Bundesamtes („WZ2008“). Eine richtige Zuordnung würde<br />

in den Handwerkskammern die Prüfung eines angemeldeten<br />

Gewerbes auf Eintragung in die Handwerksrolle und die<br />

Nacharbeiten beim Statistischen Landesamt zur Erhöhung der<br />

Datenqualität der Gewerbestatistiken erheblich verkürzen.<br />

Einführung einer landesweiten Gewerbekennung<br />

Die Einführung einer eineindeutigen landesweiten Gewerbenummer,<br />

könnte die zeitaufwendige Zuordnung von Um- und<br />

Abmeldungen zu einer Anzeige für die zuständigen Stellen<br />

erleichtern.<br />

Vorteile für den Gewerbetreibenden bei einer<br />

Online-Antragstellung<br />

Durch die komplette elektronische Umsetzung des Verwaltungsprozesses<br />

würde sich für den Gewerbetreibenden vor allem der<br />

Antragsprozess verkürzen. Die neuen Plattformkomponenten<br />

Antragsassistent sowie ein fallbezogenes Postfach können die<br />

Antragstellung und die Kommunikation mit den Behörden<br />

stark vereinfachen.<br />

Eine integrierte Statusverfolgung würde den Bearbeitungsstand<br />

zum Antrag transparent machen wie in der folgenden<br />

Abbildung gezeigt:<br />

237


E-Government-Basiskomponenten <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

3. Wesentliche Erfolgsfaktoren eines Online-Gewerbedienstes<br />

Die aktuell geringe Verbreitung von elektronischen Signaturen<br />

und die häufige Schriftformerfordernis bei Verwaltungsvorgängen<br />

sind Hindernisse bei der elektronischen Abbildung von<br />

Verwaltungsprozessen. Deshalb sollte die momentan zur<br />

Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen eingesetzte Bund-<br />

Länder-Arbeitsgruppe hier zeitnah entsprechende Vorschläge<br />

unterbreiten. Die Standardisierung bei Formularen, Verwaltungsprozessen<br />

und Datenübertragungsstandards ist eine<br />

wesentliche Voraussetzung zur umfassenden elektronischen<br />

Abbildung von Verwaltungsvorgängen. Im Rahmen der Pilotierung<br />

müssen diese Standards noch in Abstimmung mit<br />

den Beteiligten entwickelt bzw. weiterentwickelt werden, um<br />

anschließend die produktive Nutzung der Piloten und die<br />

Nachnutzung durch weitere Verwaltungen sicherzustellen.<br />

Die verwaltungsübergreifende elektronische Abbildung von<br />

Verwaltungsprozessen erfordert auch die Einführung neuer<br />

238<br />

Komponenten für die E-Goverment-Plattform. Beispielsweise<br />

muss ein sog. Fallmanagement-System eingeführt werden, das<br />

die verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit der Beteiligten<br />

auf Basis einer Fall-ID und die Einbindung der technischen<br />

Komponenten prozessabhängig steuert.<br />

Vertreter von Land, Kommunen und Kammern verständigten<br />

sich zu einer gemeinsamen Vorgehensweise. Um die Projektrisiken<br />

und Kosten minimal zu halten, wird eine stufenweise<br />

Vorgehensweise vorgeschlagen. Zunächst sollen die aufgezeigten<br />

Vorteile für einen Online-Gewerbedienst an einem Prototyp auf<br />

Basis eines fachlichen Grobkonzeptes nachgewiesen werden.<br />

Im Zuge der Erstellung des Grobkonzeptes soll auch eine Prozessanalyse<br />

und eine Prozessoptimierung der Gewerbeprozesse<br />

auf der Fachebene unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

durchgeführt werden. Nach der Realisierung<br />

eines Prototyps, wird die Projektgruppe einen Vorschlag über die<br />

weitere Umsetzung der Pilotierung und des Produktivbetriebes<br />

unterbreiten.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Investition in die Zukunft<br />

Neues Förderangebot<br />

für die Bildungsinfrastruktur<br />

im ländlichen Raum Sachsens<br />

Frank Kupfer<br />

Sächsischer Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft<br />

Vielfach werden im ländlichen Raum die Schülerzahlen nicht<br />

mehr erreicht, die erforderlich wären, um Schulen nachhaltig zu<br />

betreiben. Viele Kommunen sehen sich deshalb mit Schulschließungen<br />

konfrontiert und empfinden dies zu Recht als Standortnachteil.<br />

Die Folgen des demografischen Wandels für den<br />

Rückgang an Bildungsinfrastruktur sind absehbar: Der ländliche<br />

Raum verliert an Attraktivität für die Ansiedlung von jungen<br />

Familien mit Kindern, die Distanzen und damit auch Kosten<br />

für den Schülertransport steigen und das Spektrum an Bildungsangeboten<br />

nimmt ab. Dennoch müssen Schulen bestimmten<br />

Qualitätsmaßstäben genügen, und sie müssen bezahlbar bleiben.<br />

Das Schulnetz als Bestandteil der sozialen Grundversorgung<br />

qualitativ hochwertig aufrechtzuerhalten, ist eine Investition in<br />

die Zukunft nachfolgender Generationen.<br />

Vor diesem Hintergrund ist die Sicherung gleichwertiger Bildungschancen<br />

in Stadt und Land ein erklärtes Ziel der Sächsischen<br />

Staatsregierung. Bislang erfolgte die Förderung der Bildungsinfrastruktur<br />

im Freistaat Sachsen im Rahmen der Fachförderung<br />

für den Schulhausbau. Die nunmehr nur noch sehr begrenzt zur<br />

Verfügung stehenden Landesmittel erforderten die Erschließung<br />

neuer Alternativen für die Finanzierung von Projekten des nachhaltigen<br />

Schulhausbaus im ländlichen Raum. Mit Beschluss des<br />

Kabinetts wurde die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Integrierten Ländlichen<br />

Entwicklung im Freistaat Sachsen (RL ILE/2007) Anfang<br />

Mai <strong>2011</strong> geändert, um das Förderangebot für Träger von Schulen<br />

und Kindertageseinrichtungen in Ergänzung der Fachförderung zu<br />

erweitern. Im Vorfeld wurden hierfür durch das SMUL zusätzlich<br />

134 Mio. für die RL ILE/2007 bereitgestellt.<br />

Neuer Fördergegenstand<br />

Im räumlichen Geltungsbereich der RL ILE/2007 besteht nun<br />

die Möglichkeit, die Modernisierung oder den Neubau von<br />

Schulgebäuden, Schulsporthallen, Schulsportaußenanlagen und<br />

Kindertageseinrichtungen zu unterstützen. Die Förderung des<br />

Neubaus kommt jedoch nur in Betracht, wenn die Sanierung<br />

eines Bestandsgebäudes nachweislich unwirtschaftlich ist oder<br />

bei Schaffung von Bildungszentren.<br />

Energieeffizienz<br />

Zu beachten ist, dass aus Gründen des Klimaschutzes und der<br />

Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz energetische Anforderungen<br />

an die Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Der<br />

dafür erforderliche Investitionsmehraufwand amortisiert sich<br />

in einem Zeitraum von etwa 10 Jahren durch entsprechende<br />

Einsparungen bei den Betriebskosten.<br />

Für alle Schulgebäude und Kindertageseinrichtungen, die dem<br />

Regelungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterliegen<br />

– mit Ausnahme von Baudenkmalen – gelten demnach<br />

zwingend folgende energetische Anforderungen:<br />

– Modernisierung: Bestehende Gebäude dürfen nach Sanierung,<br />

Modernisierung oder Umbau 70 Prozent der nach<br />

EnEV 2009 einzuhaltenden Höchstwerte (Jahresprimärenergiebedarf<br />

Qp, mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient U)<br />

nicht überschreiten.<br />

– Neubau: Neu zu errichtende Gebäude dürfen 55 Prozent<br />

der nach EnEV 2009 einzuhaltenden Höchstwerte (Jahresprimärenergiebedarf<br />

Qp, mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient<br />

U) nicht überschreiten.<br />

Der jeweilige Nachweis über die Einhaltung dieser Anforderungen<br />

wird wie folgt erbracht:<br />

– für Neubauten: Erklärung zur Einhaltung der Werte durch<br />

Bauvorlageberechtigte nach § 65 SächsBauO<br />

– für bestehende Gebäude: Erklärung zur Einhaltung der<br />

Werte durch Ausstellungsberechtigte nach § 2 SächsEnEV-<br />

DVO<br />

– oder durch eine Erklärung zur Einhaltung des Passivhausstandards<br />

nach Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP).<br />

Werden ausschließlich Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle<br />

gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EnEV durchgeführt, erfolgt der Nachweis<br />

(Bauteilnachweis) durch die Unternehmererklärung nach<br />

§ 26a EnEV.<br />

Zuwendungsmodalitäten<br />

Der Kreis der Zuwendungsempfänger umfasst die Gemeinden,<br />

Landkreise, Träger von Schulen in freier Trägerschaft sowie die<br />

Träger der freien Jugendhilfe nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen.<br />

Der Fördersatz beträgt 75 vom Hundert der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Mehrwertsteuer in die<br />

Förderung nicht einbezogen werden kann. Zuwendungen unter<br />

15.000 EUR werden nicht gewährt.<br />

Der neue Fördergegenstand ist vollständig in das Leader- und<br />

ILE-Verfahren integriert. Dies bedeutet, dass es kein eigenes<br />

Finanzbudget für Projekte der Bildungsinfrastruktur gibt,<br />

sodass diese im Wettbewerb mit allen anderen ILE-Vorhaben<br />

stehen. Die Auswahl und Priorität der einzelnen Maßnahmen,<br />

die über die RL ILE/2007 umgesetzt werden sollen, treffen ausschließlich<br />

die Leader- bzw. ILE-Regionen. Die Antragstellung<br />

im ILE-Verfahren ist jederzeit möglich. Vor dem 30.06. eines<br />

239


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

jeden Jahres eingereichte Anträge werden bei einem etwaigen<br />

Bearbeitungsstau dabei vorrangig bearbeitet.<br />

Wesentliche Voraussetzung zur Antragstellung beim zuständigen<br />

Landratsamt ist neben einem positiven Beschluss des Regionalen<br />

Koordinierungskreises die Bestätigung des Sächsischen Staatsministeriums<br />

für Kultus und Sport (SMK) zur Bestandssicherheit<br />

einer Schule. Träger von Kindertageseinrichtungen benötigen eine<br />

Erklärung des Jugendamtes hinsichtlich der Bedarfsplanung.<br />

Nicht förderfähig nach der RL ILE/2007 sind Schulen mit mehr<br />

als 350 Schülern, Gymnasien, Berufsbildende Schulen und deren<br />

Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Diese fallen<br />

ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Fachförderung des SMK<br />

wie die Förderung der Ausstattung von Schulen.<br />

Neues Förderangebot gezielt nutzen<br />

Das neue Förderangebot für die Bildungsinfrastruktur im<br />

ländlichen Raum über die RL ILE/2007 bietet den Kommunen<br />

und freien Trägern von Schulen und Kindertageseinrichtungen<br />

eine zusätzliche Möglichkeit, dringend notwendige<br />

Investitionen durchzuführen. Attraktive Förderkonditionen<br />

ermöglichen es, qualitativ hochwertige und energieeffiziente<br />

Projekte umzusetzen. Die Haushalte werden dadurch bei den<br />

Betriebskosten nachhaltig entlastet, und die Dörfer behalten<br />

ihr vitales Herz.<br />

Die Projektauswahl über die Koordinierungskreise in den Leader-<br />

und ILE-Gebieten sorgt dafür, dass die aus Sicht der Region<br />

nachhaltigsten und wichtigsten Projekte gefördert werden.<br />

Die Sächsische Staatsregierung hat weiterhin im Ergebnis der<br />

Mai-Steuerschätzung entschieden, dass die für den Investitionsbereich<br />

zur Verfügung gestellten Mittel auch für den Schwerpunkt<br />

„Bildungsinfrastruktur“ verwendet werden. Für die Schulen und<br />

Kindertagesstätten im ländlichen Raum stehen dem SMUL in<br />

<strong>2011</strong> zusätzlich 8 Mio. Euro für den Einsatz in der RL ILE/2007<br />

zur Verfügung. Es gilt nun, dieses Angebot zur finanziellen Entlastung<br />

der regionalen Budgets zügig zu nutzen.<br />

Frank Kupfer<br />

Sächsischer Staatsminister<br />

für Umwelt und Landwirtschaft<br />

Die Aufgaben der doppischen Kasse – Einordnung<br />

der Kassenaufgaben in das Neue Haushalts-,<br />

Kassen- und Rechnungswesen und Erläuterungen<br />

zur neuen Musterdienstanweisung Kasse<br />

Friederike Trommer<br />

Referentin beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag<br />

Die Einführung des Neuen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens<br />

bei den Kommunen – im Folgenden kurz „Doppik“<br />

genannt – ist eine der umfangreichsten Reformen auf der kommunalen<br />

Ebene. Ausgehend von den Reformzielen der Innenministerkonferenz<br />

im Herbst 2003 ist dieses Ziel nicht schon<br />

dann erreicht, wenn die Vermögenserfassung und -bewertung<br />

abgeschlossen, die Buchführung auf Soll und Haben umgestellt<br />

und alle Aufwendungen und Erträge künftig periodengerecht<br />

erfasst sind. Dennoch sind gerade diese elementar, um eine produktorientierte<br />

Steuerung und den Aufbau einer aussagefähigen<br />

Kosten-Leistungsrechnung überhaupt zu ermöglichen. Hieraus<br />

ergibt sich auch die Notwendigkeit, tradierte Prozesse der Zahlungsabwicklung<br />

innerhalb der Verwaltung zu überprüfen und<br />

an die neuen Anforderungen anzupassen.<br />

Während im kameralen System die Aufgaben der Finanzverwaltung,<br />

der mittelbewirtschaftenden Stellen und der Kasse weitestgehend<br />

klar getrennt waren, sind die Übergänge im doppischen<br />

240<br />

System fließend. Nicht umsonst kennt die Privatwirtschaft den<br />

Begriff „Kasse“ nur als Synonym für die „Barkasse“, nicht jedoch<br />

als Organisationseinheit. Die Privatwirtschaft kennt hierfür<br />

den Begriff der Finanzbuchhaltung oder der Buchhaltung.<br />

Warum dies so ist, wird schnell klar, wenn man die Aufgaben<br />

der doppischen „Kasse“ näher betrachtet. Im Beitrag wird der<br />

Begriff der „Finanzbuchhaltung“ oder „Kasse“ für eine Organisationseinheit<br />

verwendet, während die Begriffe „Finanzbuchführung“<br />

und „Zahlungsverkehr“ die zu erledigenden Aufgaben<br />

wiedergeben.<br />

Der folgende Beitrag soll kurz in die wesentlichen Eckpunkte<br />

und Fragestellung zur künftigen Ausrichtung der doppischen<br />

Kasse einführen. Darüber hinaus hat die Geschäftsstelle in den<br />

zurückliegenden Monaten ein neues Muster für eine „Dienstanweisung<br />

Kasse“ erarbeitet. Die Umsetzung des Musters in<br />

den Kommunen hängt stark von der vor Ort getroffenen Entscheidung<br />

zur Ausrichtung der Kasse ab. Entsprechend soll der


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Beitrag auch auf die möglichen Organisationsformen eingehen<br />

und wesentliche Regelungen des neuen Musters erläutern. 1<br />

1 Ausrichtung der doppischen Kasse<br />

1.1 Änderungsbedarf<br />

Die (Neu)Ausrichtung der doppischen Kasse sollte im Umstellungsprozess<br />

nicht als „Nebenbei“-Aufgabe angesehen<br />

werden. Mit der Frage der organisatorischen Ausgestaltung<br />

und der Aufgabenzuweisung zur doppischen Kasse stehen<br />

grundlegende Fragen im Zusammenhang, die sich auf den<br />

gesamten Doppik-Prozess nachhaltig auswirken können. So<br />

kann es mit der Einführung der Doppik zu Änderungen beim<br />

Rechnungsdurchlauf kommen. Im kameralen System erfolgte<br />

die Einbuchung einer Rechnung (Sollstellung) überwiegend<br />

erst nach deren Feststellung und Anordnung, gegebenenfalls<br />

erfolgte eine Auftragsvormerkung im System durch das Fachamt.<br />

In einem doppischen Konzept entsteht mit dem Eingang<br />

der Rechnung eine bilanzierungspflichtige Verbindlichkeit. Bei<br />

unterjährigen Vorgängen mag es keinen Unterschied machen,<br />

wann die Einbuchung der Verbindlichkeit erfolgt. Relevanz<br />

erhält die Frage jedoch spätestens dann, wenn eine Rechnung<br />

vor dem Bilanzstichtag (31.12.) eingeht, deren Bezahlung jedoch<br />

erst im Folgejahr erfolgt. Auch für diese Fälle muss die vollständige<br />

und wirklichkeitsgetreue Erfassung aller Vermögens- und<br />

Schuldpositionen zum Bilanzstichtag gewährleistet werden. Der<br />

Vermögenserwerb war buchungsseitig bisher mit der Erstellung<br />

der Auszahlungsanordnung und der Zahlungsanweisung<br />

abgeschlossen. Im doppischen Konzept sind jedoch auch mit<br />

dem Vermögenserwerb zusammenhängende Buchungen in der<br />

Anlagenbuchhaltung und ggf. der Kosten-Leistungsrechnung zu<br />

veranlassen. Dies bedingt eine unterbrechungsfreie und zeitnahe<br />

interne Weiterleitung der dafür notwendigen Informationen an<br />

die zuständigen Mitarbeiter.<br />

Änderungsbedarf ergibt sich auch für die Vielzahl an Verwaltungsvorfällen,<br />

die in der Vergangenheit über das Sachbuch<br />

für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) abgewickelt wurden. Eine<br />

Vielzahl dieser Vorgänge stellt doppisch bilanzierungspflichtige<br />

Sachverhalte dar, da sie zu einer Forderung oder Verbindlichkeit<br />

führen. Darüber hinaus bedingt auch der komplexere Buchungsstoff<br />

organisatorische und personelle Veränderungen der bisherigen<br />

Kasse, besonders hierauf wird im Folgenden eingegangen.<br />

Die Einordnung der Kasse in den Verwaltungsaufbau ist in Folge<br />

seiner Organisationshoheit Aufgabe des Bürgermeisters. Aus § 86<br />

Abs. 2 SächsGemO folgt lediglich, dass die Kasse als eigenständige<br />

Organisationseinheit einzurichten ist. Zweckmäßigerweise erfolgt<br />

die Eingliederung in den Bereich Finanzen und die Unterstellung<br />

beim Fachbediensteten für das Finanzwesen (FfdF).<br />

1 Ergänzend wird auch auf den Beitrag „Organisation des Rechnungs-<br />

und Kassenwesens in der Doppik“ aus dem <strong>Sachsenlandkurier</strong><br />

<strong>04</strong>/2009, S. 237 ff. verwiesen, dessen zentrale Aussagen<br />

auch weiterhin Gültigkeit besitzen.<br />

1.2 Prinzip der Einheitskasse<br />

Ausgangspunkt für die Ausrichtung der Kasse ist der § 86 Sächs-<br />

GemO, der das Prinzip der Einheitskasse verbindlich regelt. Der<br />

Ursprung dieses Prinzips geht weit zurück. Die Einheitskasse<br />

soll einerseits die Transparenz des gesamten Zahlungsverkehrs<br />

gewährleisten, andererseits soll die Einheitskasse aber auch zu<br />

einer wirtschaftlichen Mittelverwaltung führen und insgesamt<br />

die Grundlage für eine einheitliche Liquiditätsplanung bilden.<br />

Daneben gewährleistet die Einheitskasse auch einen effizienten<br />

Einsatz personeller und technischer Ressourcen und erleichtert<br />

die Umsetzung von sicherheitstechnischen Anforderungen gegen<br />

Einbruch, Überfall, Unterschlagung usw. Die Kassengeschäfte<br />

selbst werden dann wiederum beim Kassenverwalter zusammengefasst,<br />

welcher damit eine zentrale Rolle übernimmt (§ 86<br />

Abs. 2 SächsGemO).<br />

Die Kasse hat damit eine „Monopolstellung“, was auch durch<br />

die umfassende Aufgabenzuweisung in § 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

deutlich wird.<br />

Die kamerale Kasse war vorwiegend auf die Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs und den damit zusammenhängenden<br />

Buchungsvorgängen ausgerichtet. Nichtzahlungswirksame<br />

Vorgänge spielten eine untergeordnete Rolle und waren im<br />

Allgemeinen nur im Zusammenhang mit den Abschlussbuchungen<br />

der Jahresrechnung vorzufinden (u. a. Zuführung<br />

an den Vermögenshaushalt oder in die Rücklage, Ausweis von<br />

internen Verrechnungen, Verbuchung von Abschreibungen bei<br />

kostenrechnenden Einrichtungen). Der kamerale Jahresabschluss<br />

(Jahresrechnung) selbst war nicht auf das kassenmäßige Ergebnis<br />

ausgerichtet. Das Ergebnis ergab sich aus dem Vergleich der Soll-<br />

Stellungen der Einnahmen und Ausgaben. Das kassenmäßige<br />

„Ist“ spielte – ausgewiesen im kassenmäßigen Abschluss – lediglich<br />

eine untergeordnete Rolle.<br />

1.3 Aufgaben der doppischen Kasse<br />

Ausgehend vom doppischen 3-Komponenten-Modell wird der<br />

Buchungsstoff in der Doppik deutlich komplexer. Zahlungswirksame<br />

Vorgänge – also die klassische Kassenaufgabe – sind<br />

nur noch eine Teilaufgabe und finden sich in der Komponente<br />

der Finanzrechnung wieder. Die Ergebnisse der Finanzrechnung,<br />

d. h. der Zahlungsmittelsaldo aus Einzahlungen und Auszahlungen<br />

unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes, finden<br />

sich jedoch unmittelbar in der Vermögensrechnung wieder. Das<br />

„kassenmäßige“ und das „haushaltsmäßige“ Ergebnis können<br />

deshalb nicht mehr voneinander losgelöst betrachtet werden.<br />

Beide verschmelzen in der Vermögensrechnung.<br />

§ 1 Abs. 1 Nr. 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO weist den Kassen jedoch<br />

nicht nur die Aufgaben der Buchführung im Zusammenhang<br />

241


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

mit den zahlungswirksamen Vorgängen zu, sondern die gesamte<br />

Buchführung, soweit nicht ausdrücklich eine andere Stelle damit<br />

beauftragt ist. Die doppische Kasse ist also wesentlich mehr als<br />

der Verwalter der Zahlungsmittel, ihr obliegt dem Grunde nach<br />

auch die Buchführung im Bereich der nichtzahlungswirksamen<br />

Vorgänge, d. h. auch in der Vermögensrechnung (Bilanz) und<br />

der Ergebnisrechnung. Alle Buchungsvorgänge werden in der<br />

Privatwirtschaft in einer Einheit – i. d. R. der Finanzbuchhaltung<br />

– zusammengefasst. In der Finanzbuchhaltung erfolgt die<br />

Erfassung aller Geschäfts- oder Verwaltungsvorfälle innerhalb<br />

eines Haushaltsjahres. Die Aufgabe der Buchführung gehört<br />

damit zum Kernbereich der Kassenaufgaben. 2<br />

Soweit Teile des Buchungsstoffs nicht von der Aufgabenzuweisung<br />

in § 1 Abs. 1 Nr. 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO erfasst werden sollen<br />

und einer anderen Stelle zugewiesen werden, bedarf dies einer<br />

ausdrücklichen Regelung.<br />

Bei der Organisationsentscheidung sollte berücksichtigt werden,<br />

dass der zu verarbeitende Buchungsstoff unmittelbar sowohl auf<br />

die Finanzrechnung, die Ergebnisrechnung als auch auf die Vermögensrechnung<br />

und im Weiteren auch in der Kosten-Leistungsrechnung<br />

wirkt. Die Buchführung als solche erfordert damit in<br />

besonderem Maße auch bilanzielles Wissen und Verstehen. Die<br />

Aufteilung des Buchungsstoffes auf verschiedene Ämter oder Organisationseinheiten<br />

kann somit zu Brüchen in der Buchführung<br />

führen. Jede Organisationsentscheidung muss die Einhaltung der<br />

Grundsätze der Buchführung nach § 22 SächsKom<strong>KB</strong>VO, d. h.<br />

einer vollständigen, richtigen, zeitgerechten, geordneten und<br />

nachprüfbaren Buchführung, gewährleisten und darüber hinaus<br />

den Anforderungen des Internen Kontrollsystems genügen.<br />

Dies erscheint in einer dezentralen Struktur ungleich schwieriger.<br />

Insbesondere die einheitliche Beachtung der Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung, der Grundsätze der Stetigkeit<br />

und Klarheit sind bei einer dezentralen Struktur zumindest mit<br />

einem höheren Organisationsaufwand verbunden.<br />

1.4 Die „Kasse“ als Organisationsbegriff<br />

Mit dem Vorstehenden wird bereits deutlich, dass die Einführung<br />

der Doppik für die Kassen eine deutliche Aufwertung mit sich<br />

bringen wird. Deshalb sollte bei allen organisatorischen Überlegungen<br />

auch über die Bezeichnung der Organisationseinheit als<br />

„Kasse“ nachgedacht werden. In anderen Bundesländern haben<br />

sich ebenso wie in der privaten Wirtschaft die Bezeichnung als<br />

„Finanzbuchhaltung“ – mit den Teilbereichen oder Sachgebieten<br />

Zahlungsverkehr und Geschäftsbuchführung – zum Teil bereits<br />

durchgesetzt. Das Muster der Dienstanweisung greift auf den<br />

tradierten Begriff der „Kasse“ zurück, wenngleich dieser nahezu<br />

2 Prof. Hansdieter Schmid, Neuregelung des kommunalen Kassenwesen,<br />

KKZ Nr. 11/2005, S. 217 ff.<br />

242<br />

ausnahmslos auch durch den Begriff „Finanzbuchhaltung“ oder<br />

eine andere Organisationsbezeichnung ersetzt werden kann.<br />

1.5 Abgrenzung von Buchführung und Zahlungsverkehr und<br />

dessen organisatorische Umsetzung<br />

In der doppischen Kasse behalten verschiedene Grundprinzipien<br />

des Kassenrechts weiterhin ihre Gültigkeit, dazu gehören<br />

insbesondere:<br />

– Trennung von Anordnung und Vollzug (§ 7 Abs. 3 Sächs-<br />

Kom<strong>KB</strong>VO),<br />

– Trennung von Buchführung und Zahlungsverkehr (§ 5<br />

Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO) und<br />

– das 4-Augen-Prinzip.<br />

Die Aufgaben der Buchführung (Geschäfts-/Finanzbuchführung)<br />

3 und des Zahlungsverkehrs lassen sich wie folgt voneinander<br />

abgrenzen: 4<br />

Geschäfts-/<br />

Finanzbuchführung<br />

Erfassung von Aufträgen und<br />

Bestellungen<br />

Prüfung und Vorkontierung von<br />

eingehenden und ausgehenden<br />

Rechnungen<br />

Buchung von Forderungen und<br />

Verbindlichkeiten einschließlich<br />

Wertberichtigungen<br />

Buchung der laufenden zahlungswirksamen<br />

und nichtzahlungswirksamen<br />

sowie der ergebniswirksamen<br />

und nicht ergebniswirksamen<br />

Verwaltungsvorfälle<br />

Zahlungsverkehr<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs<br />

(Leisten von Auszahlungen,<br />

Annahme von<br />

Einzahlungen)<br />

zentrale Liquiditätsplanung<br />

Offene-Posten-Verwaltung und<br />

Mahnung<br />

Abstimmung der Bankkonten,<br />

Führen des Kontogegenbuches<br />

Belegsammlung und -ablage Überwachung und Kontrolle der<br />

liquiden Mittel, Aufklärung von<br />

Differenzen<br />

Erstellung von<br />

Abschlussdokumenten<br />

buchhalterische Umsetzung der<br />

Ergebnisse der Inventur<br />

Bereitstellung von Daten für<br />

Controlling, Berichtswesen,<br />

Finanzstatistik usw.<br />

Die Aufgaben der Geschäftsbuchhaltung können gerade in<br />

größeren Verwaltungen in einer dezentralen Struktur ange-<br />

3 In der betriebswirtschaftlichen Literatur wird der Begriff der Buchführung<br />

im weiteren Sinn auch für das interne Rechnungswesen<br />

verwendet (Planungsrechnung, Kosten-Leistungsrechnung). Diese<br />

Bereiche sind im hier verwendeten Sprachgebrauch ausdrücklich<br />

nicht erfasst.<br />

4 Vgl. hierzu im Einzelnen KGSt-Bericht B 6/2007 Buchführung<br />

und Zahlungsabwicklung im neuen Haushalts- und Rechnungswesen<br />

– Grundlagen, Prozesse, Reformbedarf.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

siedelt werden (u. a. Vorkontierung 5 und Prüfung von Rechnungen,<br />

Auftragsüberwachung, Erfassung von Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten). Dagegen werden die Aufgaben<br />

des Zahlungsverkehrs nach dem Grundsatz der Einheitskasse<br />

auch künftig zweckmäßigerweise zentral durch die<br />

„Kasse“ (Organisationseinheit „Zahlungsverkehr“) erledigt.<br />

Eine generelle Empfehlung für eine Struktur kann den Kommunen<br />

zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.<br />

Wie bereits im <strong>Sachsenlandkurier</strong> Nr. <strong>04</strong>/2009 ausgeführt, ist<br />

sowohl die zentrale als auch die dezentrale Struktur mit Vor- und<br />

Nachteilen verbunden. 6 Wichtiger als ein konkreter Gliederungsvorschlag<br />

erscheint es der Autorin, das Problembewusstsein für<br />

diese Frage zu fördern, um sich im Umstellungsprozess frühzeitig<br />

auch mit der künftigen Organisationsstruktur der Kasse auseinanderzusetzen.<br />

Bleibt diese zentrale Frage ungeklärt, können die<br />

Buchungsqualität aber auch die Aussagefähigkeit der Bücher für<br />

eine zielgerichtete Steuerung in Frage gestellt werden.<br />

Die organisatorische Trennung zwischen der Geschäftsbuchhaltung<br />

und dem Zahlungsverkehr setzt eine gewisse personelle<br />

Mindestausstattung voraus, soweit die in § 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

genannten Aufgaben bei der „Kasse“ als einer Organisationseinheit<br />

zusammengefasst werden sollen. Gerade in kleineren<br />

Kommunen wird es häufig personell erforderlich sein, für einzelne<br />

Aufgaben Mitarbeiter aus anderen Ämtern hinzuzuziehen.<br />

Dagegen greifen größere Kommunen auf eine dezentrale Struktur<br />

der Buchführung zurück, um die Fachkenntnisse im Fachamt<br />

und damit die größere „Problemnähe“ nutzen zu können.<br />

Die Aufteilung der „Kasse“ in die Bereiche oder Sachgebiete<br />

Buchhaltung und Zahlungsverkehr (kamerale Kasse) ist jedoch<br />

in allen Kommunen geboten, um der Anforderung der Trennung<br />

von Buchführung und Zahlungsverkehr gerecht zu werden.<br />

Während die Aufgaben des Zahlungsverkehrs klassischerweise<br />

bei der Kasse zentral verbleiben 7 , muss für die Aufgaben der<br />

Buchhaltung vor Ort eine Entscheidung getroffen werden, welche<br />

Aufgaben bei der doppischen „Kasse“ angesiedelt werden.<br />

Der Entscheidungsspielraum geht dabei von einer ausschließlich<br />

zentral ausgerichteten Struktur aus, bei der alle Buchungsauf-<br />

5 Als Kontierung bezeichnet man dabei die Verknüpfung eines<br />

Geschäftsvorfalles mit dem zugehörigen Produkt und dem Sachkonto<br />

sowie weiteren Merkmalen (z. B. Kostenstelle, Kostenträger,<br />

Budget).<br />

6 Vorteile der dezentralen Organisation: höhere Akzeptanz, Einbeziehung<br />

von Fachwissen der Fachämter, Zusammenhang zwischen<br />

Aufgabe- und Ressourcenverantwortung wird in der Buchhaltung<br />

deutlich, bisherige Organisationsstruktur kann überwiegend<br />

beibehalten werden, keine/weniger personelle Änderungen.<br />

Vorteile der zentralen Organisation: kürzerer Rechnungslauf, Konzentration<br />

von „Buchhalterwissen“, hohe Qualität und Einheitlichkeit<br />

der Buchhaltung, geringerer Schulungsaufwand, weniger<br />

Lizenzen für EDV, zentrale Belegablage und Stammdatenpflege<br />

(� größere Prüfungssicherheit). Vgl. hierzu auch KGSt-Bericht<br />

7/2010 Organisation des kommunalen Finanzmanagements,<br />

Organisation der Finanzbuchführung und Zahlungsabwicklung<br />

als Teil des kommunalen Rechnungswesens.<br />

7 Auch die KGSt kommt zu dem Ergebnis, dass „die Einführung<br />

einer dezentralen Zahlungsabwicklung“ „zu keinen erkennbaren<br />

Vorteilen“ führt. Sie ist überdies „aus rechtlichen Gründen problematisch<br />

zu bewerten“. Vgl. KGSt-Bericht 7/2010 a. a. O.<br />

gaben in der Kasse angesiedelt werden, bis hin zu einer stark<br />

dezentralen Ausrichtung, bei der wesentliche Aufgaben in den<br />

Fachbereichen (Auftragsverwaltung, Erfassung von Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten, Vorkontierung, Erfassung im System)<br />

und/oder der Finanzverwaltung (zentrale Anlagenbuchhaltung)<br />

angesiedelt werden. Die Übergänge zwischen einzelnen Organisationsmodellen<br />

sind dabei fließend.<br />

Einen Königsweg gibt es nicht, jedoch sollten Veränderungen<br />

nicht gescheut werden, auch wenn diese noch nicht den angestrebten<br />

Erfolg bringen. Für das Ziel einer produktorientierten<br />

Haushaltssteuerung bedarf es einer modernen, effektiven Kasse,<br />

denn eines sollte nicht außer Acht gelassen werden: das Produkt<br />

„Kasse“ 8 wird in der Doppik selbst zu einem Steuerungsobjekt!<br />

Der Bearbeitungsaufwand für einen Geschäftsvorfall, die Fehlerquote<br />

bei Buchungen, der Zahlungsausfall durch nicht oder nicht<br />

rechtzeitig eingezogene Lastschriften werden sich im Ergebnis<br />

bei den Erträgen und Aufwendungen, den Einzahlungen und<br />

Auszahlungen des Produktes „Kasse“ und den produktbezogenen<br />

Leistungskennzahlen niederschlagen. Und dem Produkt „Kasse“<br />

werden im Ergebnis alle Leistungen zugeordnet, die der Erfüllung<br />

von Kassenaufgaben dienen und zwar unabhängig von der<br />

gewählten Organisation.<br />

2 Erläuterungen zur Musterdienstanweisung<br />

2.1 Vorbemerkung<br />

Das Muster der Dienstanweisung kann zum heutigen Zeitpunkt<br />

nicht abschließend sein. Im Hinblick auf die Vielzahl der möglichen<br />

Organisationsformen und dem sich daraus ergebenden<br />

Regelungsbedarf liegen bisher noch sehr wenige Erfahrungen<br />

vor. Darüber hinaus unterliegen auch die Rechtsgrundlagen<br />

noch einem Wandel. Deshalb kann das mit der aktuellen<br />

Ausgabe des <strong>Sachsenlandkurier</strong>s veröffentlichte Muster nur ein<br />

Zwischenstand sein. Da jedoch bereits über 40 kommunale<br />

Körperschaften ihr Rechnungswesen auf die Doppik umgestellt<br />

haben und in 2012 voraussichtlich eine weitaus größere Anzahl<br />

folgen wird, war es Ziel, den Kommunen möglichst frühzeitig ein<br />

8 Vgl. Kommunaler Produktrahmen, Produkt 111302 „Kassen- und<br />

Rechnungswesen“.<br />

2<strong>43</strong>


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

einheitliches Regelungsinstrument an die Hand zu geben. Zu den<br />

wesentlichen Eckpunkten der Muster-Dienstanweisung erfolgte<br />

deshalb auch eine Auseinandersetzung mit dem Sächsischen<br />

Staatsministerium des Innern, dem Sächsischen Rechnungshof<br />

und kommunalen Praktikern.<br />

Das Muster der Dienstanweisung geht grundsätzlich von einer<br />

zentralen Kasse aus, der die Aufgaben des § 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

vollumfänglich zugewiesen sind. An den entsprechenden Stellen<br />

wird jedoch auf alternative Regelungen hingewiesen, wenn zum<br />

Beispiel die Anlagenbuchhaltung einer anderen Stelle zugeordnet<br />

wird.<br />

2.2 Erläuterungen zu einzelnen Regelungstatbeständen<br />

2.2.1 Allgemeines<br />

Das Muster der Dienstanweisung folgt in seinem Aufbau der<br />

Gliederung der SächsKom<strong>KB</strong>VO sowie der organisatorischen<br />

Trennung von Zahlungsverkehr und Buchführung. Entsprechend<br />

werden in den Teilen 1 und 2 zunächst allgemeine<br />

Grundlagen für die Erledigung der Kassenaufgaben geregelt.<br />

Teil 3 trifft Regelung zu den „klassischen“ Kassengeschäften,<br />

der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Verwahrung<br />

von Gegenständen. Teil 4 umfasst dagegen die notwendigen<br />

Regelungen zur Buchführung.<br />

2.2.2 Rechtsgrundlagen und Kassenaufsicht (Teil 1)<br />

Eine Vielzahl der im Teil 1 getroffenen Regelungen ist gegenüber<br />

der bisherigen Musterdienstanweisung unverändert geblieben.<br />

Die Regelungen wurden lediglich sprachlich überarbeitet und in<br />

den neuen Kontext der Dienstanweisung übernommen. Dabei<br />

wird auch die grundsätzliche Aufteilung der Kassenaufgaben in<br />

den Zahlungsverkehr und die Buchführung berücksichtigt.<br />

Erweitert wurden die Beispiele für die Übertragung von Aufgaben<br />

auf die Kasse gemäß § 1 Abs. 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO (vgl.<br />

2.1 [2]).<br />

Der Kasse kann danach die Aufgabe übertragen werden, die<br />

Veranlassung und Bewilligung von Billigkeitsmaßnahmen beim<br />

Fachamt anzuregen. Diese Aufgabe gehört nicht zu den Kernaufgaben<br />

der Kasse. Jedoch können praktische Überlegungen<br />

dafür sprechen. Den Fachämtern fehlen häufig die Kenntnisse<br />

des Standes der Forderung und etwaige Probleme bei der<br />

Beitreibung einer Forderung. Diese Kenntnisse liegen bei der<br />

Kasse vor. Entsprechend kann es sinnvoll sein, dass die Kasse<br />

das Fachamt auf mögliche Billigkeitsmaßnahmen hinweist.<br />

Etwa wenn der Schuldner im Erhebungsverfahren signalisiert<br />

hat, er könne eine Forderung lediglich in Raten begleichen.<br />

Diese Information kann von der Kasse mit dem Hinweis auf<br />

den Abschluss einer Stundungsvereinbarung an das Fachamt<br />

gehen. Die Regelung stellt eine logische Konsequenz aus § 15<br />

Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO dar.<br />

Die Gemeindekasse selbst darf, außer bei den Fällen nach § 1<br />

Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO, nur im Ausnahmefall eine Stundung<br />

gewähren (§ 15 Abs. 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO). Soweit eine entsprechende<br />

Regelung getroffen werden soll, sollte diese sowohl<br />

betragsmäßig als auch zeitlich (z. B. für eine Stundungsdauer für<br />

maximal 3 Monate) begrenzt werden.<br />

244<br />

Im Hinblick auf die Befugnisse der Kasse im Zusammenhang<br />

mit der Anlage und Auflösung von Geldanlagen erfolgt in der<br />

Dienstanweisung eine Klarstellung. Die Entscheidung über die<br />

Anlage oder Auflösung von Geldanlagen trifft der FfdF (§ 62<br />

Abs. 1 SächsGemO). Eine Übertragung auf den Kassenverwalter<br />

scheitert schon durch die Grundprinzipien der Trennung von<br />

Anordnung und Vollzug und dem 4-Augen-Prinzip.<br />

Neu aufgenommen wurde die Aufgabe „Bewertung von Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten für die Vermögensrechnung“.<br />

Diese Aufgabe folgt der Zuständigkeit für die Debitoren- und<br />

Kreditorenbuchhaltung. Soweit diese bei der Kasse verbleibt,<br />

kann nur die Kasse eine sachgerechte und wirklichkeitsgetreue<br />

Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten vornehmen.<br />

Dies geschieht unter Berücksichtigung etwaiger einzelfallbezogener<br />

Kenntnisse (Alter der Forderung, Dauer des Zahlungsausfalles,<br />

Abgabe einer ESV, Stand des Vollstreckungsverfahrens)<br />

zur Ermittlung des Nominalwertes i. S. v. §§ 38 Abs. 4 und 44<br />

Abs. 7 SächsKomHVO-Doppik.<br />

Punkt 2.2 umfasst wesentliche Aussagen zu den Aufgaben des<br />

Kassenverwalters. Auf eine Wiedergabe der einzelnen Aufgaben<br />

wird an dieser Stelle bewusst verzichtet. Zum einen ergeben<br />

sich die Aufgaben des Kassenverwalters im Wesentlichen aus<br />

den Aufgaben der Kasse. Zum anderen kann die Aufteilung der<br />

Kassenaufgaben je nach personeller Ausstattung und der bestehenden<br />

Vertretungsverhältnisse vor Ort sehr unterschiedlich sein.<br />

Die dem Kassenverwalter, dem stellvertretenden Kassenverwalter<br />

und den sonstigen Kassenbediensteten im Einzelfall obliegenden<br />

Aufgaben sollten deshalb im Aufgabengliederungsplan und in<br />

der Stellenbeschreibung wiedergegeben werden.<br />

Unter Punkt 2.2 [5] wird dem Kassenverwalter die Befugnis zur<br />

Errichtung und Aufhebung von Zahlstellen, Handvorschüssen<br />

und Einzahlungskassen eingeräumt. Diese Regelung sollte nur<br />

in großen Kommunen, mit komplexer Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />

übernommen werden. Ausgehend von §§ 3 und 4<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO obliegt die Entscheidung dem Bürgermeister.<br />

Dieser delegiert sie zweckmäßigerweise auf den FfdF. Insbesondere<br />

in größeren Kommunen wird es die Aufgabenausstattung<br />

des FfdF nicht zulassen, Einzelheiten des Zahlungsverkehrs-<br />

und der -abwicklung zu überwachen. Hier ist dann auch eine<br />

Delegierung der Befugnis auf den Kassenverwalter sachgerecht.<br />

Entsprechend der getroffenen Entscheidung unter Punkt 2.2 [5]<br />

sind dann im Punkt 3.1 die Abs. [2] und [4] sowie im Punkt 3.2<br />

der Abs. [2] anzupassen.<br />

Bei der Übernahme der Dienstanweisung ins Ortsrecht sollte<br />

insbesondere unter Punkt 2.3 auf die tatsächlichen örtlichen<br />

Verhältnisse geachtet werden. So geht Abs. [1] von einem Geschäftsverteilungsplan<br />

zur Verteilung der Kassenaufgaben auf<br />

die Bediensteten aus. Eine Notwendigkeit hierfür wird nur in<br />

großen Kommunen bestehen. In kleineren Kommunen reicht<br />

es – entsprechend der Alternative zu Abs. [1] – aus, wenn der<br />

Kassenverwalter eine eigenständige, nachprüfbare Anweisung<br />

trifft, welcher Mitarbeiter welche Aufgaben zu erledigen hat.<br />

Gleiches gilt auch für die in Abs. [4] benannten Alternativen.<br />

Punkt 2.4 [6] geht davon aus, dass für den Einsatz der automatisierten<br />

Datenverarbeitung eigenständige Regelungen<br />

(Dienstanweisung ADV) erlassen werden. Da die hier zu treffenden<br />

Regelungen regelmäßig für eine Vielzahl von Ämtern


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

und Softwareverfahren Geltung erlangen, ist eine Aufnahme<br />

der Regelung in die Dienstanweisung Kasse entbehrlich. Die<br />

Dienstanweisung soll den Missbrauch von Daten verhindern, was<br />

im Finanzbereich insbesondere mit Blick auf das Steuergeheimnis<br />

nach § 30 AO von besonderer Bedeutung ist. Die Kommune<br />

soll durch geeignete personelle und technische Vorkehrungen die<br />

Funktion der automatisierten Verfahren gewährleisten.<br />

Punkt 3 umfasst die Kernregelungen zu den Zahlstellen,<br />

Handvorschüssen und Einzahlungskassen. Nach §§ 3 und 4<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO trifft der Bürgermeister die notwendigen<br />

Regelungen für die Zahlstellen, Handvorschüsse und Einzahlungskassen.<br />

Die vorliegende Musterdienstanweisung enthält<br />

nur die wichtigsten, unerlässlichen Regelungen zur Einrichtung,<br />

zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Abrechnung und<br />

Auflösung von Zahlstellen, Handvorschüssen, Einzahlungskassen<br />

und zu Zahlungen mit Hilfe von Automaten. Je nach Umfang der<br />

Aufgabenerledigung und des Zahlungsanfalls und nach Anzahl<br />

der eingerichteten Zahlstellen, Handvorschüsse und Einzahlungskassen<br />

kann es notwendig sein, konkrete Einzelregelungen<br />

zu Aufgaben, Zuständigkeiten, Aufsicht und Abrechnungsmodalitäten<br />

zu treffen. Diese sollten einer gesonderten Dienstweisung<br />

vorbehalten sein, um die „allgemeine“ Dienstanweisung nicht zu<br />

überfrachten. Entsprechend enthält Punkt 3.2 [9] einen Verweis<br />

auf eine gesonderte Dienstanweisung.<br />

Auf Zahlstellen können im Wesentlichen folgende Aufgaben<br />

übertragen werden:<br />

Annahme bestimmter Einzahlungen9 ,<br />

Leistung bestimmter Auszahlungen10 ,<br />

Annahme von Einzahlungen und die Leistung von Auszahlungen<br />

einschließlich der Verwaltung der hierfür erforderlichen<br />

baren und unbaren Zahlungsmittel11 ,<br />

die Zeit- und Hauptbuchführung einschließlich der Belegablage<br />

für einen bestimmten, abgegrenzten Aufgabenbereich,<br />

Verwahrung von Wertgegenständen,<br />

die zwangsweise Einziehung von Forderungen nach Maßgabe<br />

des § 1 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO,<br />

Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von<br />

Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen<br />

und<br />

weitere Aufgaben, welche auf Grundlage von § 1 Abs. 4<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO der Kasse übertragen werden könnten<br />

(z. B. Anlagenbuchhaltung 12 –<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

, Führung und Pflege von Finanzadresse<br />

u. ä., vgl. Punkt 2.1 [2] der Musterdienstanweisung).<br />

9 Soweit nur die Annahme von Zahlungen beabsichtigt ist, sollte<br />

geprüft werden, ob nicht die Einrichtung einer Einzahlungskasse<br />

ausreichend ist.<br />

10 Soweit nur die Leistung von Zahlungen übertragen wird, sollte<br />

vordergründig die Einrichtung eines Handvorschusses geprüft<br />

werden.<br />

11 Eigene Konten sollten den Zahlstellen nur im Ausnahmefall<br />

und bei nachgewiesener Notwendigkeit eingerichtet werden, da<br />

dadurch die Liquiditätsplanung erschwert wird.<br />

12 Von einer Übertragung der Anlagenbuchhaltung auf einzelne<br />

Zahlstellen muss jedoch abgeraten werden. Auf Grund des komplexen<br />

Buchungsstoffes und der weit reichenden Wirkung der<br />

Buchungen sollte diese Aufgabe unbedingt zentral, „aus einer<br />

Hand“ wahrgenommen werden.<br />

Punkt 3.2 [1] und [2] verweisen auf die Abrechnung nach einem<br />

Formblatt bzw. mittels Kassenbuch. Soweit die Abrechnung<br />

nach einem Formblatt erfolgt, sollte dieses Formblatt als Muster<br />

in einer Anlage zur Dienstanweisung verbindlich vorgegeben<br />

werden.<br />

In Abweichung von der bisherigen kameralen Handhabung sind<br />

Vorschüsse, die für eine Zahlstelle, einen Handvorschuss oder<br />

eine Einzahlungskasse (als Wechselgeldvorschüsse) geleistet werden,<br />

nicht mehr als haushaltsfremde Vorgänge zu erfassen. Die<br />

geleisteten Vorschüsse stellen lediglich Bestandsumbuchungen<br />

auf den Zahlungsmittelkonten vor. Entsprechend sind die<br />

Schlussbestände zum Bilanzstichtag in der Vermögensrechnung<br />

auszuweisen. Dies setzt eine rechtzeitige Abrechnung bzw. die<br />

vollständige Erfassung und Dokumentation der Bestände zum<br />

Abschlussstichtag voraus. Ein Ausweis der Vorschüsse unter der<br />

Position „Forderungen“ kommt nicht in Betracht.<br />

In der Musterdienstanweisung wurden in Folge der gesetzlichen<br />

Regelung in § 4 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO erstmals auch Bestimmungen<br />

zu Zahlungen mittels Automaten aufgenommen. Je<br />

nach Umfang und Einsatz vor Ort kann hier weiterer Regelungsbedarf<br />

bestehen. Für die Automaten gelten die Vorschriften für<br />

Handvorschüsse grundsätzlich entsprechend. Besondere Sicherheitsanforderungen<br />

ergeben sich für Automaten mit Barzahlung.<br />

Hier sollte gewährleistet sein, dass die Bediensteten nicht mit den<br />

Münzen oder Scheinen in Berührung kommen. Hierzu werden<br />

in den Automaten zunehmend verschlossene Münzsammler oder<br />

Geldkassetten eingesetzt. Die Schlüssel hierfür sind zentral zu<br />

hinterlegen und in der Schlüsselordnung zu erfassen.<br />

2.2.3 Geschäftsgang der Kasse (Teil 2)<br />

In diesem Teil wurden auch die Regelungen zur Erteilung von<br />

Kassenanordnungen getroffen. Punkt 5.1 [1] verweist zur Festlegung<br />

der Anordnungsbefugnis (§ 7 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO)<br />

und zur Befugnis der sachlichen und rechnerischen Feststellung<br />

(§ 11 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO) auf eine gesonderte Dienstanweisung.<br />

Diese ist nicht zwingend erforderlich. Gerade in kleineren<br />

Kommunen mit wenigen Hierarchieebenen und überschaubaren<br />

Verantwortungsstrukturen können die notwendigen Regelungen<br />

in der Dienstanweisung selbst getroffen werden. Entsprechend<br />

sieht die Dienstanweisung für Abs. [1] einen alternativen Formulierungsvorschlag<br />

vor. Mit Erlass der Dienstanweisung sind<br />

die notwendigen Unterschriftsbefugnisse in der Anlage zur<br />

Dienstanweisung zu regeln.<br />

245


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Neu aufgenommen wurden in dem Punkt 5.2 die Grundlagen<br />

für eine elektronische Anordnung und Feststellung durch Nutzung<br />

der elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz. Im<br />

Zusammenhang mit der Umstellung auf die Doppik werden in<br />

vielen Kommunen Möglichkeiten des papierlosen Verfahrens<br />

geprüft. Was gerade im Hinblick auf den elektronischen Rechnungseingang<br />

auch im Finanzbereich keine uninteressante Frage<br />

ist. Um die sich dabei bietenden Möglichkeiten effektiv nutzen<br />

zu können, bedarf es einer umfassenden elektronischen Vorgangsbearbeitung.<br />

Dabei müssen handschriftliche Unterschriften<br />

durch elektronische Signaturen ersetzt werden.<br />

2.2.4 Zahlungsverkehr und Verwahrungen (Teil 3)<br />

Punkt 7.1 trifft Regelungen zum baren und unbaren Zahlungsverkehr.<br />

Dem unbaren Zahlungsverkehr wird dabei grundsätzlich der<br />

Vorrang eingeräumt. Folglich dürfen Einzahlungen auch mittels<br />

Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten oder Schecks geleistet<br />

werden. Allerdings sind hierfür besondere Sicherheitsstandards<br />

zu beachten (u. a. Punkt 7.1 [5] und 7.2). Soweit eine Kommune<br />

über eine elektronische Kasse verfügt bzw. über deren Einrichtung<br />

nachdenkt, sollten in die Dienstanweisung hinreichende<br />

Regelungen aufgenommen werden. Die elektronische Kasse (u. a.<br />

Basiskomponente Zahlungsverkehr) ermöglicht dem Nutzer neben<br />

einer Leistungsabnahme im Internet (z. B. Beantragung einer<br />

Genehmigung, Erteilung einer kostenpflichtigen Meldeauskunft)<br />

auch die Zahlungsabwicklung im Internet zu veranlassen. Dies<br />

entspricht dem Prinzip der einheitlichen Leistungserbringung wie<br />

es in der EU-Dienstleistungsrichtlinie vorgesehen ist. 13<br />

Unter Punkt 7.1 [2] wird klar gestellt, dass Auszahlungen grundsätzlich<br />

nicht mittels Debit- und Kreditkarten vorgenommen<br />

werden sollen. Auch in Zeiten einer modernen Kasse und der<br />

elektronischen Zahlungsabwicklung sind diese Zahlungsmittel<br />

nicht ohne Weiteres mit den Kassenprinzipien der Trennung von<br />

Anordnung und Vollzug und dem 4-Augen-Prinzip zu vereinbaren.<br />

Der Einsatz einer Debit- oder Kreditkarte sollte deshalb<br />

auf wenige Ausnahmen verbindlich beschränkt sein. Sie sollten<br />

generell nur auf den Kassenverwalter selbst, nicht aber andere<br />

Bedienstete oder den Bürgermeister, ausgestellt werden. Darüber<br />

hinaus sollte durch interne Festlegung konkret bestimmt werden,<br />

in welchen Fällen der Einsatz einer Kreditkarte zulässig ist, wie<br />

Kreditkarten zu verwahren sind und wie das Anordnungsverfahren<br />

und der Zahlungsverkehr abgewickelt werden.<br />

Die Verwaltung der Kassenmittel ist Regelungsgegenstand des<br />

Punktes 7.5. Auch hier wurde der Grundsatz umgesetzt, dass<br />

die Kasse die Liquiditätsbestände zwar überwacht, für die Entscheidung<br />

über eine Geldanlage oder die Auflösung einer solchen<br />

jedoch der FfdF zuständig ist. Abs. [1] sieht eine Regelung für<br />

einen Liquiditätshöchstbetrag sowohl für die Sichteinlagen als<br />

auch die Barkasse vor. Die Regelung für die Sichteinlagen kann<br />

in der örtlichen Dienstanweisung getroffen werden. Sie dient<br />

der wirtschaftlichen Mittelverwaltung. Für die Barkasse sollte<br />

in jedem Fall ein Höchstbetrag festgesetzt werden, da größere<br />

Bargeldbestände in der Regel nicht mehr erforderlich und überdies<br />

unwirtschaftlich sind.<br />

13 Vgl. hierzu auch „Neue Zahlungsverfahren im öffentlichen Bereich<br />

– der elektronische Zahlungsverkehr“, Kommunal-Kassen-<br />

Zeitschrift, <strong>04</strong>/<strong>2011</strong>, S. 73.<br />

246<br />

Grundlage für die Festlegung von Liquiditätsunter- und -höchstgrenzen<br />

ist stets eine transparente Liquiditätsplanung. Mit der<br />

Einführung der Doppik erhalten die Kommunen in Form der<br />

Finanzrechnung ein geeignetes Instrument, um künftig eine<br />

Liquiditätsplanung und ein effektives Liquiditätsmanagement aufbauen<br />

zu können. Durch die Erfassung aller zahlungswirksamen<br />

Vorgänge nach Zahlungsfälligkeiten sind belastbare Liquiditätsprognosen<br />

möglich. Die Notwendigkeit einer Liquiditätsplanung<br />

und deren Umfang sollte deshalb auch in der Dienstanweisung<br />

festgelegt werden. Hierzu gehören auch Mittelanforderungen der<br />

budgetbewirtschaftenden Stellen (vgl. Punkt 7.5 [2]).<br />

Die Aufnahme eines Kassenkredites (vgl. Punkt 7.5 [3]) gehört<br />

nicht zu den Kernaufgaben des Kassenverwalters. Erkennt er<br />

jedoch einen Finanzierungsbedarf, muss er die Weisung des<br />

Bürgermeisters einholen (§ 18 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO). Der<br />

Bürgermeister wird diese Aufgabe zweckmäßigerweise auf den<br />

FfdF delegieren.<br />

2.2.5 Buchführung (Teil 4)<br />

Die Regelungen unter Punkt 9 können erst nach einer örtlichen<br />

Organisationsentscheidung zur Organisation und Ausrichtung<br />

der doppischen Kasse übernommen werden. So ist unter 9.1 [1]<br />

zu konkretisieren, ob die Buchführung zentral oder dezentral<br />

organisiert ist. Bei einer zentralen Organisation der Buchführung<br />

wird der gesamte Buchungsstoff (d. h. auch die Anlagenbuchhaltung)<br />

durch die Kasse, vorzugsweise in einer eigenen Organisationseinheit,<br />

verarbeitet. Dem Formulierungsvorschlag für eine<br />

„dezentrale Kasse“ liegt eine zentrale Organisation der Kasse mit<br />

dezentralen Elementen zu Grunde. Dabei werden insbesondere<br />

die Aufgaben der Vorkontierung und Erfassung von Forderungen<br />

und Verbindlichkeiten im System und die Anlagenbuchhaltung<br />

der Kasse entzogen und anderen Fachämtern zugewiesen. Der<br />

Formulierungsvorschlag für eine dezentrale Struktur muss auf<br />

die jeweiligen örtlichen Verhältnisse und Organisationsziele angepasst<br />

werden und ist insoweit nicht verbindlich. Die sich aus<br />

den örtlichen Verhältnissen ergebenden Aufgabenzuordnungen<br />

sind dann auch unter 9.1 [3] zu beachten.<br />

Punkt 10 formuliert die Notwendigkeit eines örtlichen Kontenplanes<br />

nach § 23 SächsKom<strong>KB</strong>VO und trifft die Zuständigkeitsentscheidung<br />

für die Einrichtung und Pflege der Konten.<br />

Die Einrichtung von Konten sollte generell nur noch zentral<br />

erfolgen. Zum einen sind die Konten in der Finanzsoftware<br />

regelmäßig in den Stammdaten einzurichten. Hierfür bestehen<br />

häufig gesonderte Zugriffsrechte, sodass der Kreis der Personen<br />

per se beschränkt ist. Zum anderen sind mit der Einrichtung<br />

eines neuen Kontos eine Vielzahl von Verknüpfungen zu anderen<br />

Konten, Listen und Rechnungskomponenten aufzubauen. So<br />

ist einem neuen Konto in der Regel u. a. die Information mitzugeben,<br />

ob und ggf. mit welchem Konto der Finanzrechnung<br />

es verknüpft ist, welchem Teilhaushalt, welchem Produkt und<br />

welchem Budget es zugeordnet wird und welche Verknüpfungen<br />

zur Kosten-Leistungsrechnung bestehen. Programmspezifisch<br />

können jedoch auch noch weitere Stammdaten erforderlich sein.<br />

Dies setzt ein komplexes Wissen voraus.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

In Punkt 11 [3] werden Formulierungsvorschläge für die künftige<br />

Ablage der Belege getroffen. Auch dies setzt zunächst eine<br />

örtliche Entscheidung voraus. Die Belegablage im doppischen<br />

System kann nicht mehr nach den Haushaltsstellen erfolgen.<br />

„Die“ Haushaltsstelle gibt es nicht mehr. Das System der doppelten<br />

Buchführung spricht stets mindestens zwei Konten an.<br />

Alternativ kommt daher eine Belegablage nach Zeitbuchnummer<br />

(chronologische Ablage) oder nach Produktnummer in Frage. Alle<br />

Varianten sind mit Änderungen gegenüber dem bisherigen System<br />

verbunden und bringen Nach- und Vorteile. Die Erfahrungen aus<br />

anderen Bundesländern lassen einen Trend zur chronologischen<br />

Belegablage aller zahlungswirksamen Vorgänge (Ablage nach dem<br />

Datum des Kontoauszugs) erkennen. Problematisch ist hier, dass<br />

Vorgänge, die denselben Sachverhalt betreffen, sachlich nicht mehr<br />

zusammenhängend abgelegt werden können, wenn sie zeitlich<br />

auseinander fallen. Dem Problem kann mit der elektronischen<br />

Belegerfassung und -verarbeitung begegnet werden, was jedoch mit<br />

zusätzlichen Kosten für die Implementierung verbunden ist. Für<br />

die nichtzahlungswirksamen Vorgänge sind auch dann gesonderte<br />

Regelungen zu treffen. Die Zuständigkeit sollte beim Bereich bzw.<br />

der Organisationseinheit Zahlungsverkehr angesiedelt werden, da<br />

hier die Mehrzahl der Belege zuletzt bearbeitet werden.<br />

Die Musterdienstanweisung greift verschiedene Möglichkeiten<br />

der Belegablage auf. Es ist unbedingt zu empfehlen, zunächst<br />

vor Ort eine Organisationsentscheidung unter Abwägung der<br />

Vor- und Nachteile zu treffen. Erst dann sollte eine Regelung in<br />

der örtlichen Dienstanweisung getroffen bzw. etwaige Vorschläge<br />

der Musterdienstanweisung übernommen werden.<br />

Die unter Punkt 12.1 [1] getroffenen Regelungen müssen mit<br />

der Organisationsentscheidung (vgl. Punkt 9.1 [1]) abgestimmt<br />

werden, wobei die jeweilige Formulierung für eine zentrale oder<br />

dezentrale Kasse zu übernehmen ist.<br />

Vorbemerkung<br />

Die in Punkt 12.2 vorgenommenen Änderungen beschränken<br />

sich überwiegend auf die Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten.<br />

Gleiches gilt für die Erstellung der Tagesabschlüsse unter<br />

Punkt 12.3.1.<br />

Einer örtlichen Anpassung bedürfen dagegen die Regelungen<br />

unter Punkt 12.3.2 hinsichtlich der Mitwirkung der Kasse an der<br />

Aufstellung des Jahresabschlusses. In der Musterdienstanweisung<br />

wurden der Kasse umfassende Befugnisse zur Mitwirkung bei<br />

der Aufstellung des Jahresabschlusses übertragen (insbesondere<br />

Abschluss und Bestandskontrolle der Zahlungsmittelkonten,<br />

Abschluss der Finanzrechnung, Abschluss der Debitoren- und<br />

Kreditorenkonten, Erstellung von Verbindlichkeiten- und Forderungsspiegel,<br />

Bewertung der Forderungen einschließlich der<br />

Verbuchung, Erfassung der transitorischen und antizipativen<br />

Posten einschließlich der Verbuchung). Hinsichtlich der Bewertung<br />

von Forderungen verweist die Musterdienstanweisung<br />

auf eine gesonderte Dienstanweisung, die Detailregelungen<br />

zum Bewertungsverfahren enthält. Die Notwendigkeit einer<br />

gesonderten Dienstanweisung für diesen Zweck ist örtlich zu<br />

prüfen. Verbindliche, schriftliche Regelungen zur Bewertung<br />

der Forderungen (u. a. Grundsatz der Einzelbewertung, Abgrenzung<br />

von Forderungen nach Art, Alter, Betrag, Dauer des<br />

Zahlungsausfalls, Sätze zur Wertberichtigung) sind jedoch für<br />

alle Kommunen unerlässlich.<br />

Punkt 12.4 regelt abschließend die Aufbewahrung von Unterlagen<br />

und die Aufbewahrungsfristen. Auch diese Vorschrift<br />

wurde im Wesentlichen nur an die neuen Begrifflichkeiten angepasst<br />

und um Regelungen für die Eröffnungsbilanz und den<br />

spätestens ab 2016 zu erstellenden Gesamtabschluss ergänzt.<br />

Darüber hinaus wurden die Regelungen für eine elektronische<br />

Aufbewahrung von Unterlagen an die geltenden Bestimmungen<br />

der SächsKom<strong>KB</strong>VO angepasst.<br />

Dienstanweisung zur Organisation<br />

und Aufgabenwahrnehmung der Kasse<br />

im neuen kommunalen Haushalts-, Kassenund<br />

Rechnungswesen<br />

vom …<br />

(Muster für eine Dienstanweisung)<br />

Diese Dienstanweisung enthält die für Gemeinde/Stadt<br />

gemäß § 39 SächsKom<strong>KB</strong>VO notwendigen näheren und<br />

ergänzenden Vorschriften und Regelungen zur Sicherung der<br />

ordnungsgemäßen Erledigung der Aufgaben der Kasse nach<br />

der SächsKom<strong>KB</strong>VO unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und<br />

Verwaltung von Wertgegenständen, des Anordnungswesens und<br />

der Buchführung.<br />

Teil 1 Grundlagen des Kassenwesens<br />

1 Rechtsgrundlagen und Kassenaufsicht<br />

1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

1.2 Geltungsbereich<br />

1.3 Kassenaufsicht<br />

1.4 Einrichtung der Kasse<br />

2 Aufgaben und Organisation der Kasse<br />

2.1 Aufgaben der Kasse<br />

2.2 Aufgaben des Kassenverwalters<br />

2.3 Organisation der Kasse<br />

247


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

2.4 Automatisiertes Verfahren und technische<br />

Hilfsmittel<br />

3 Zahlstellen, Handvorschüsse, Einzahlungskas-<br />

sen und Zahlungen mit Hilfe von Automaten<br />

3.1 Einrichtung und Auflösung<br />

3.2 Abrechnung und Verwaltung<br />

Teil 2 Geschäftsgang der Kasse<br />

4 Behandlung von Sendungen<br />

5 Kassenanordnungen<br />

5.1 Allgemeines<br />

5.2 Zahlungsanordnungen<br />

6 Schriftverkehr<br />

Teil 3 Zahlungsverkehr und Verwahrungen<br />

7 Zahlungsverkehr und Verwaltung der<br />

Kassenmittel, Kassensicherheit<br />

7.1 Barer und unbarer Zahlungsverkehr<br />

7.2 Zahlungen mittels Scheck<br />

7.3 Leistung von Quittungen<br />

7.4 Konten und Verfügungsberechtigung<br />

7.5 Verwaltung der Kassenmittel<br />

7.6 Aufbewahrung der Zahlungsmittel<br />

7.7 Beförderung von Zahlungsmitteln<br />

7.8 Kassensicherheit<br />

8 Verwahrung von Wertgegenständen und<br />

sonstigen Gegenständen<br />

Teil 4 Buchführung<br />

9 Einrichtung der Buchführung<br />

9.1 Gegenstand und Organisation der<br />

Buchführung<br />

9.2 Beschäftigte in der Finanzbuchhaltung<br />

10 Kontenplan<br />

11 Belege<br />

12 Buchführung<br />

12.1 Allgemeines<br />

12.2 Buchung von Einzahlungen und<br />

Auszahlungen<br />

12.2.1 Einzahlungen<br />

12.2.2 Auszahlungen<br />

12.2.3 Aufrechnungen<br />

12.2.4 Buchungen im automatisierten Verfahren<br />

12.3 Abschlüsse<br />

12.3.1 Tagesabschlüsse und Zwischenabschlüsse<br />

12.3.2 Mitwirkung beim Jahresabschluss<br />

12.4 Aufbewahrung von Unterlagen,<br />

Aufbewahrungsfristen<br />

Teil 5 Schlussbestimmungen<br />

13 Schlussbestimmungen<br />

248<br />

Teil 1 Grundlagen des Kassenwesens<br />

1 Rechtsgrundlagen und Kassenaufsicht<br />

1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Bei der Erledigung von Kassengeschäften sind die Vorschriften<br />

– der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-<br />

GemO)<br />

– der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern<br />

über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den<br />

Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik<br />

– SächsKomHVO-Doppik)<br />

– der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des<br />

Innern über die kommunale Kassen- und Buchführung<br />

(Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung<br />

– SächsKom<strong>KB</strong>VO) sowie<br />

– die sonstigen auf Grundlage von § 129 SächsGemO ergangenen<br />

Verwaltungsvorschriften und<br />

– das Scheckgesetz (ScheckG)<br />

in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.<br />

Die rechtlichen Grundlagen werden mit dieser Dienstanweisung<br />

aus örtlicher Sicht ergänzt und konkretisiert.<br />

1.2 Geltungsbereich<br />

Diese Dienstanweisung gilt für alle Kassengeschäfte der Gemeinde/Stadt<br />

…………. Kassengeschäfte im Sinne dieser Dienstanweisungen<br />

sind insbesondere alle Aufgaben, die sich aus der<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Finanzbuchhaltung<br />

ergeben.<br />

Die für das Sonder- und Treuhandvermögen gebildeten Sonderkassen<br />

(Eigenbetriebe und rechtlich unselbständige Stiftungen),<br />

welche kassenrelevante Tätigkeiten ausüben, orientieren sich an<br />

den Regelungen dieser Dienstanweisung.<br />

Alternativ: Für die bei Sondervermögen und Treuhandvermögen<br />

gebildeten Sonderkassen gilt eine gesonderte Dienstanweisung.<br />

1.3 Kassenaufsicht<br />

Die Kassenaufsicht obliegt dem Fachbediensteten für das Finanzwesen<br />

(FfdF).<br />

1.4 Einrichtung der Kasse<br />

Die Kasse ist so einzurichten, dass<br />

1. sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß und wirtschaftlich erledigen<br />

kann,<br />

2. für die Sicherheit der Beschäftigten gegen Überfälle angemessen<br />

gesorgt ist,<br />

3. Datenverarbeitungseinrichtungen, Automaten für den<br />

Zahlungsverkehr und andere technische Hilfsmittel nicht<br />

unbefugt genutzt werden können,<br />

4. die Zahlungsmittel, die zu verwahrenden Gegenstände,<br />

die Bücher, das Inventar und die Belege sicher aufbewahrt<br />

werden können.<br />

Das Nähere zum Geschäftsgang in der Kasse ergibt sich aus den<br />

weiteren Regelungen dieser Dienstanweisung.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

2 Aufgaben und Organisation der Kasse<br />

2.1 Aufgaben der Kasse<br />

(1) Eigene Kassengeschäfte<br />

Die Kasse erledigt als Einheitskasse alle Kassengeschäfte der<br />

Stadt/Gemeinde … gemäß § 1 Abs. 1 und 3 SächsKomK-<br />

BVO einschließlich Mahnung, Beitreibung und Einleitung<br />

der Zwangsvollstreckung (zwangsweise Einziehung) sowie die<br />

Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und der Erlass von<br />

Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen<br />

wie Zinsen und Nebenleistungen. Die Buchführung (§ 1 Abs. 1<br />

Nr. 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO) ist zentral/dezentral organisiert.<br />

Die Kasse erledigt ebenfalls die mit Schulangelegenheiten zusammenhängenden<br />

Kassengeschäfte, die der Gemeinde/Stadt als<br />

Schulträger obliegen (§ 1 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

Alternativ:<br />

Kassengeschäfte, die mit Schulangelegenheiten zusammenhängen<br />

und die der Gemeinde/Stadt als Schulträger obliegen, werden dem<br />

Direktor der Schule …., welcher Beschäftigter des Freistaates Sachsen<br />

i. S. v. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsSchulG ist, übertragen. Die<br />

Bestimmungen dieser Dienstanweisung gelten für diese Kassengeschäfte<br />

entsprechend.<br />

(2) Übertragene Aufgaben<br />

Der Kasse werden gemäß § 1 Abs. 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO folgende<br />

Aufgaben zur Erledigung übertragen:<br />

– die Unterbreitung von Vorschlägen an das betreffende<br />

Fachamt für die Erteilung von Billigkeitsmaßnahmen<br />

(Stundungen, Niederschlagungen und Erlass) bei Forderungen,<br />

– laufende Überwachung und Kontrolle der Geldanlagen,<br />

nicht jedoch die selbstständige Anlage oder Auflösung<br />

von Geldanlagen, welche nur auf Anweisung des FfdF erfolgen<br />

darf,<br />

– die Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen,<br />

– die Erstellung der vierteljährlichen Gemeindefinanzstatistik,<br />

– Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten für die<br />

Vermögensrechnung<br />

– die Zustellung von Anträgen und Dokumenten für die<br />

Durchführung von Zwangsvollstreckungen (z. B. Mahnbescheid,<br />

Vollstreckungsbescheid, Abnahme der Eidesstattlichen<br />

Versicherung)<br />

– die Führung der Finanzadressdatei (Verwaltung des Adressbestandes<br />

aller Zahlungspflichtigen [Debitoren] und aller<br />

Empfangsberechtigten [Kreditoren])<br />

– ggf. weitere Ergänzungen<br />

(3) Der Kasse obliegen darüber hinaus folgende Aufgaben:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Aufnahme von Kassenkrediten auf Anweisung des Bürgermeisters/FfdF<br />

die Verwahrung von Bürgschaftsurkunden, Fundsachen,<br />

Vordrucken für Ausweise, Versicherungspolicen<br />

ggf. weitere Ergänzungen<br />

(4) Fremde Kassengeschäfte<br />

Der Kasse werden aufgrund § 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO die Erledigung<br />

der Kassengeschäfte übertragen für:<br />

z. B.<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Verkauf von Müllmarken für den Entsorgungsverband …<br />

Auszahlung von Hilfen an Leistungsempfänger im Auftrag<br />

des Landkreises …<br />

die Stiftung …<br />

ggf. weitere Ergänzungen<br />

Diese Kassengeschäfte dürfen nur wahrgenommen werden,<br />

wenn dies im Interesse der Gemeinde/Stadt liegt. Die fremden<br />

Kassengeschäfte werden mit der Prüfung der Gemeinde-/Stadtkasse<br />

geprüft.<br />

2.2 Aufgaben des Kassenverwalters<br />

(1) Der/Die Leiter/-in der Kasse ist Kassenverwalter im Sinne<br />

des § 86 Abs. 2 SächsGemO. Er/Sie ist verantwortlich für die<br />

Führung und Überwachung der Kassengeschäfte und Vorgesetzter<br />

der in der Kasse tätigen/der mit Kassenaufgaben betrauten<br />

Beschäftigten.<br />

(2) Bei Verhinderung übernimmt der stellvertretende Kassenverwalter<br />

für die Dauer der Vertretung dessen Pflichten und<br />

Befugnisse. Der Bestand der Kassenmittel, der sonstigen Wertgegenstände<br />

und der sonstigen zur Verwahrung anvertrauten<br />

Gegenstände ist an den Vertreter zu übergeben. Bei plötzlicher<br />

Verhinderung des Kassenverwalters sind die Bestände im Beisein<br />

eines Dritten zu übernehmen. Die Übergabe bzw. die Übernahme<br />

sind zu dokumentieren.<br />

(3) Für den Kassenverwalter, seinen Stellvertreter und die anderen<br />

Beschäftigten der Kasse gelten die Bestellungsverbote nach<br />

§ 86 Abs. 3 SächsGemO und hinsichtlich der Befangenheit § 86<br />

Abs. 4 Satz 1 SächsGemO.<br />

(4) Dem Kassenverwalter obliegt im Interesse einer ordnungsgemäßen<br />

und wirtschaftlichen Führung der Kassengeschäfte<br />

die Durchführung aller erforderlichen Verhandlungen und<br />

Anweisungen. Der Kassenverwalter hat u. a. alle Maßnahmen<br />

zu treffen, die eine höchstmögliche innere und äußere Kassensicherheit<br />

gewährleisten.<br />

(5) Ihm wird die Befugnis für die Errichtung und Aufhebung<br />

von Zahlstellen, Einzahlungskassen und Handvorschüssen der<br />

Stadt/Gemeinde … erteilt. Eine Übersicht liegt dem Kassenverwalter<br />

vor. 1<br />

1 Hinweis: In kleineren Gemeinden sollte die Befugnis zur Einrichtung<br />

und Aufhebung von Zahlstellen, Einzahlungskassen und<br />

Handvorschüssen dem FfdF vorbehalten sein. Entsprechend ist<br />

Abs. 5 anzupassen.<br />

249


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

(6) Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO wird der Kassenverwalter<br />

beauftragt, vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel<br />

unter Beachtung von § 89 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO<br />

anzulegen und diese im Bedarfsfalle dem laufenden Bestand<br />

zuzuführen. Hierzu hat er die Weisung des FfdF einzuholen.<br />

2.3 Organisation der Kasse<br />

(1) Die Verteilung der Dienstgeschäfte auf die Beschäftigten<br />

der Kasse regelt der Kassenverwalter im Geschäfts- und<br />

Dienstverteilungsplan, in dem auch die Vertretungsverhältnisse<br />

darzustellen sind. 2<br />

Alternativ: Die Verteilung der Dienstgeschäfte unter Beachtung<br />

der gesetzlichen Vorschriften auf die Beschäftigten regelt der Kassenverwalter.<br />

Der Kassenverwalter kann die Beschäftigten bei<br />

Bedarf auch anderweitig einsetzen.<br />

(2) Die Beschäftigten der Kasse sind nach Prüfung ihrer Zuverlässigkeit,<br />

fachlichen Qualifikation und ihrer wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse vom Personalamt im Benehmen mit dem<br />

Kassenverwalter und dem FfdF auszuwählen. Bei Versetzung<br />

von Beschäftigten aus bzw. zu anderen Dienststellen ist der<br />

Kassenverwalter rechtzeitig zu hören.<br />

(3) Für Zahlstellen, Einzahlungskassen und Handvorschüsse<br />

gelten die Regelungen in Abs. 1 und Abs. 2 ab einem genehmigten<br />

Kassenhöchstbetrag von … Euro sinngemäß. Bis zu einem<br />

genehmigten Kassenhöchstbestand von … Euro obliegt diese<br />

Prüfung dem/der Leiter/-in des zuständigen Amtes.<br />

(4) Die Beschäftigten der Kasse haben die ihnen nach dem Geschäfts-<br />

und Dienstverteilungsplan/Aufgabengliederungsplan/den<br />

Arbeitsplatzbeschreibungen 3 zugewiesenen Aufgaben sorgfältig<br />

und unverzüglich zu erledigen und in ihrem Arbeitsgebiet<br />

auf die Kassensicherheit zu achten. Den Beschäftigten obliegt<br />

insbesondere die Pflicht, zur unverzüglichen Einleitung des<br />

Mahn- und Vollstreckungsverfahrens nach Fälligkeit sowie die<br />

zügige Aufklärung unklarer Zahlungsvorfälle. Der Verdacht<br />

von Unregelmäßigkeiten ist dem Kassenverwalter unverzüglich<br />

anzuzeigen. Die Vorschriften über das Steuergeheimnis (§ 30<br />

Abgabenordnung) und zum Datenschutz sind zu beachten.<br />

(5) Kassenbücher, -belege und -akten dürfen, außer an<br />

den Bürgermeister sowie den FfdF und an die örtliche und<br />

überörtliche Prüfungseinrichtung, nur mit Zustimmung des<br />

Kassenverwalters aus den Kassenräumen herausgegeben werden.<br />

Über die Herausgabe ist ein Nachweis zu führen. Die<br />

Einsichtnahme, auch in den Kassenräumen, ist nur dann zu<br />

gestatten, wenn ein dienstliches Interesse nachgewiesen oder<br />

glaubhaft gemacht wird.<br />

(6) Wer Kassengeschäfte zu erledigen hat, hat sich mit den für<br />

das Arbeitsgebiet geltenden Vorschriften vertraut zu machen.<br />

Er hat die Pflicht, eine Entscheidung des Kassenverwalters<br />

2 Diese Regelung ist nur aufzunehmen, soweit ein gesonderter<br />

Geschäftsverteilungsplan für die Kasse erforderlich ist. Ggf.<br />

kann hier auch auf den allgemeinen Geschäftsverteilungs- oder<br />

Aufgabengliederungsplan der Gemeinde verwiesen werden.<br />

3 Nicht zutreffendes streichen.<br />

250<br />

herbeizuführen, wenn ihm vorhandene Vorschriften oder Anweisungen<br />

nicht ausreichen oder zweifelhaft erscheinen.<br />

2.4 Automatisiertes Verfahren und technische Hilfsmittel<br />

(1) Der Einsatz der automatisierten Verfahren und der technischen<br />

Arbeitsmittel werden durch den FfdF, den Kassenverwalter<br />

und den IT- Verantwortlichen im Einvernehmen geplant,<br />

vorbereitet und realisiert.<br />

(2) In der Kasse der Stadt/Gemeinde … wird für das zentrale<br />

Kassenwesen ausschließlich das System … eingesetzt. Es wird<br />

für die Buchhaltung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die<br />

Speicherung und Archivierung der Bücher und Belege genutzt.<br />

(3) Es ist sicherzustellen, dass bei der Anbindung weiterer Module<br />

an das eingesetzte System der korrekte Datentransfer zwischen<br />

Modul und Basissystem bzw. zwischen den Modulen gewährleistet<br />

ist.<br />

Bei der Planung und Einführung ist der Kassenverwalter rechtzeitig<br />

einzubeziehen.<br />

(4) Der Tätigkeitsbereich „Administration von Informationssystemen<br />

und automatisierten Verfahren“, die fachliche Sachbearbeitung<br />

und die Erledigung von Kassenaufgaben sind gegeneinander<br />

abzugrenzen und die dafür Verantwortlichen zu bestimmen.<br />

(5) Die sonstigen Festlegungen der §§ 6, 33 und 34 SächsKom-<br />

<strong>KB</strong>VO sind zu beachten.<br />

(6) Der Bürgermeister regelt das Nähere über den Einsatz automatisierter<br />

Verfahren sowie deren Sicherung und Kontrolle.<br />

3 Zahlstellen, Handvorschüsse, Einzahlungskassen<br />

und Zahlungen mit Hilfe von Automaten<br />

3.1 Einrichtung und Auflösung<br />

(1) Zahlstellen, Handvorschüsse und Einzahlungskassen (Geldannahmestellen)<br />

dürfen nur dann eingerichtet werden, wenn<br />

dafür ein sachlicher Bedarf besteht.<br />

Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, dass bei einer Dienststelle<br />

mehr als eine Zahlstelle eingerichtet wird. In den einzelnen<br />

Dienststellen soll nach Möglichkeit jeweils nur ein Handvorschuss<br />

bzw. eine Einzahlungskasse geführt werden. Soweit bei<br />

derselben Dienststelle eine Zahlstelle eingerichtet ist, sollen<br />

Handvorschüsse oder Einzahlungskassen nach Möglichkeit<br />

nicht bewilligt werden.<br />

(2) Über die Einrichtung und Auflösung von Zahlstellen entscheidet<br />

der FfdF/Kassenverwalter 4 . Die örtliche Prüfungseinrichtung<br />

ist unverzüglich zu unterrichten.<br />

4 Vgl. getroffene Regelung in Abschnitt 2.2 (5).


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

(3) Zur Leistung von geringfügigen Zahlungen oder als Wechselgeld<br />

können einzelnen Dienststellen oder einzelnen Beschäftigten<br />

Handvorschüsse in bar, mittels Geldkarte oder bargeldlos<br />

über ein Girokonto gewährt werden.<br />

(4) Über die Einrichtung von Handvorschüssen entscheidet der<br />

FfdF/Kassenverwalter auf Antrag der betreffenden Dienststelle.<br />

Diese hat die Notwendigkeit darzulegen. Von der Einrichtung ist<br />

die örtliche Prüfungseinrichtung unverzüglich zu unterrichten.<br />

Dem Kassenverwalter und der örtlichen Prüfungseinrichtung<br />

ist eine Liste der gewährten Handvorschüsse sowie der verantwortlichen<br />

Beschäftigten vorzulegen.<br />

Für die ordnungsgemäße Verwaltung dieser Handvorschüsse<br />

tragen die betreffenden Dienststellen die Verantwortung. Die<br />

aus einem Handvorschuss zu zahlenden Beträge zur Bestreitung<br />

anfallender Auszahlungen des laufenden Dienstbetriebes sollen im<br />

Einzelfall … Euro nicht übersteigen.<br />

(5) Zur Annahme von Zahlungen können Einzahlungskassen<br />

eingerichtet werden. Für diese gelten die Regelungen für Handvorschüsse<br />

sinngemäß.<br />

(6) Für die Annahme von Zahlungen mit Hilfe von Automaten<br />

gilt Absatz 4 Sätze 1 bis 3 entsprechend.<br />

3.2 Abrechnung und Verwaltung<br />

(1) Der Nachweis der Verwendung von Handvorschüssen ist<br />

nach dem dafür vorgesehenen Formblatt/Kassenbuch, welches<br />

von der Gemeindekasse zur Verfügung gestellt wird, zu<br />

führen.<br />

(2) Handvorschüsse können nach Bedarf wieder aufgefüllt<br />

werden. Der Vorschussempfänger hat anhand von Belegen und<br />

dem Formblatt/Kassenbuch, die geleisteten Auszahlungen nachzuweisen<br />

und dem Kassenverwalter die Auszahlungsanordnung<br />

der zuständigen Dienststelle vorzulegen. Handvorschüsse sind<br />

spätestens zum Jahresabschluss abzurechnen. Der FfdF/Kassenverwalter<br />

kann einen kürzeren Abrechnungszeitraum bestimmen.<br />

(3) Soweit bei Dienststellen für die Erhebung von Gebühren,<br />

Entgelten usw. sowie für bestimmte Auszahlungen Zahlstellen<br />

eingerichtet sind, tragen auch diese Dienststellen für die ordnungsgemäße<br />

Kassenführung die Verantwortung. Bei der Erledigung<br />

von Aufgaben der Kasse sind die Zahlstellen jedoch Teil<br />

dieser und unterstehen fachlich dem Kassenverwalter. Diesem<br />

obliegt es deshalb auch, die Zahlstellenführer zu unterweisen,<br />

fachlich zu beaufsichtigen und zu beraten.<br />

(4) Durch Einrichtung einer den Anforderungen des § 22<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO entsprechenden Buchführung ist die ordnungsgemäße<br />

Abrechnung der Zahlstellen, Handvorschüsse und<br />

Einnahmekassen mit der Kasse sicherzustellen.<br />

(5) Die Geldbestände und Geldwertbestände der Zahlstellen,<br />

Handvorschüsse und Einzahlungskassen sind in einem diebes-<br />

und feuersicheren Kassenbehälter oder einer verschließbaren<br />

5 Vgl. getroffene Regelung in Abschnitt 2.2 (5).<br />

Kassette zu verwahren und zu den in der Verfügung über die<br />

Einrichtung angegebenen Terminen, mindestens jedoch vierteljährlich<br />

bis zum 10. des ersten Monats im Quartal an die<br />

Kasse abzuliefern bzw. auf ein von der Kasse benanntes Konto<br />

einzuzahlen.<br />

(6) Auf den Einzahlungsbelegen der Zahlstellen und Einnahmekassen<br />

sind stets Verwendungszweck und Buchungskennzeichen<br />

anzugeben.<br />

(7) Bei Urlaub des Zahlstellen- bzw. Handvorschussverwalters<br />

bzw. des Verwalters der Einzahlungskasse sind der Bestand an<br />

Zahlungsmitteln und die geldwerten Bestände sowie der Belege<br />

und Bücher der Zahlstelle, des Handvorschusses und der<br />

Einzahlungskasse an den Vertreter zu übergeben. Im Falle einer<br />

plötzlichen Verhinderung des Zahlstellenführers ist die Zahlstelle<br />

von dem Vertreter im Beisein des Dienststellenleiters oder eines<br />

von diesem Beauftragten zu übernehmen. Die Übergabe bzw.<br />

Übernahme sind zu dokumentieren. Entsprechendes gilt für die<br />

Übernahme der Handvorschüsse und der Einzahlungskassen.<br />

(8) Für die Annahme von Zahlungen mit Hilfe von Automaten<br />

gilt Absatz 2 entsprechend.<br />

(9) Das Nähere zur Abrechnung von Zahlstellen, Einzahlungskassen<br />

und Handvorschüssen durch die berechtigten Beschäftigten gegenüber<br />

der Kasse und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei Zahlstellen,<br />

Einzahlungskassen und Handvorschüssen durch die berechtigten<br />

Beschäftigten sowie die Annahme von Zahlungen mit Hilfe von<br />

Automaten wird in einer gesonderten Dienstanweisung geregelt.<br />

Teil 2 Geschäftsgang der Kasse<br />

4 Behandlung von Sendungen<br />

(1) Sendungen, die an die Kasse gerichtet sind, sind ihr ungeöffnet<br />

zuzuleiten (§ 5 Abs. 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO). Gehen Sendungen,<br />

die Zahlungsmittel enthalten, oder Wertsendungen bei einer<br />

anderen Stelle als der Kasse ein, so sind die Sendungen unverzüglich<br />

an die Kasse weiterzuleiten. Der Eingang der Sendung<br />

ist von der abgebenden Stelle in geeigneter Weise aktenkundig<br />

zu machen.<br />

(2) Wertsendungen sind vom Kassenverwalter oder seinem<br />

Vertreter in Gegenwart eines weiteren Beschäftigten zu öffnen.<br />

Über die Öffnung ist ein Protokoll zu fertigen, welches von den<br />

Beteiligten unterzeichnet wird.<br />

5 Kassenanordnungen<br />

5.1 Allgemeines<br />

(1) Die Anordnungsbefugnis gemäß § 7 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

sowie die Befugnis zur sachlichen und rechnerischen Feststellung<br />

(§ 11 Abs. 1 Satz 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO) regelt der Bürgermeister<br />

in einer gesonderten Dienstanweisung. Beschäftigte der Kasse<br />

251


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

sollen keine Kassenanordnungen vorbereiten und erteilen (§ 7<br />

Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

Alternativ:<br />

(1) Die zur Anordnung nach § 7 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

Befugten sowie die mit der sachlichen und rechnerischen Feststellung<br />

(§ 11 Abs. 1 Satz 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO) Beauftragten<br />

werden in der Anlage 1 zur dieser Dienstanweisung bestimmt.<br />

Beschäftigte der Kasse sollen keine Kassenanordnungen vorbereiten<br />

und erteilen (§ 7 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

(2) Die der Kasse zugeleiteten Kassenanordnungen sind entsprechend<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO zu<br />

prüfen.<br />

(3) Bei Eilbedürftigkeit kann die Kasse offensichtliche Schreib-<br />

oder Rechenfehler in Kassenanordnungen nach Absprache mit<br />

der betreffenden Dienststelle selbst mit Datum und Signatur<br />

berichtigen.<br />

5.2 Zahlungsanordnungen<br />

(1) Die Zahlung erfolgt auf Grundlage der durch die budgetbewirtschaftende<br />

Stelle unter Angabe der Kontierung schriftlich<br />

erstellten oder bei automatisierten Verfahren auf elektronischem<br />

Wege übermittelten Zahlungsanordnung. Der Zahlungsanordnung<br />

sind begründende Unterlagen beizufügen. Auf Rechnungen<br />

als begründende Unterlagen muss das Datum des Rechnungseingangs<br />

erkennbar sein.<br />

In der Zahlungsanordnung ist die sachliche und rechnerische<br />

Richtigkeit schriftlich oder durch elektronische Signatur i. S. v.<br />

§ 2 Nr. 1 bis 3 Signaturgesetz zu bestätigen. Die Anordnung ist<br />

von einer/einem Anordnungsberechtigten schriftlich oder durch<br />

elektronische Signatur i. S. v. § 2 Nr. 1 bis 3 Signaturgesetz zu<br />

erteilen. Die Befugnis zur Erteilung einer Anordnung und zur<br />

Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit wird<br />

durch den Bürgermeister (vgl. Abschnitt 5.1 Abs. 1) geregelt.<br />

(2) Die Zahlungsanordnung und die begründenden Unterlagen<br />

werden zur Zahlung an die Gemeinde-/Stadtkasse<br />

weitergeleitet.<br />

(3) Bei Zahlungsanordnungen ist das Fälligkeitsdatum besonders<br />

zu beachten.<br />

Unbeschadet des § 8 Abs. 2 der SächsKom<strong>KB</strong>VO sind die Zahlungsanordnungen<br />

so fällig zu stellen und der Kasse so rechtzeitig<br />

zuzuleiten, dass Skonti ausgenutzt oder eine drohende Verjährung<br />

eines Anspruches verhindert werden können.<br />

6 Schriftverkehr<br />

(1) Die Kasse führt ihren Schriftwechsel unter der Bezeichnung<br />

Stadt/Gemeinde … – Kasse –, in … Vollstreckungsangelegenheiten<br />

unter der Bezeichnung Stadt/Gemeinde … – Kasse als<br />

Vollstreckungsbehörde –.<br />

(2) Schreiben der Kasse sowie Ersuchen und Anträge im Vollstreckungsverfahren<br />

sind vom Kassenverwalter, in seiner Vertretung<br />

von seinem Stellvertreter zu unterschreiben. Der Kassenver-<br />

252<br />

walter hat seinem Namen die Bezeichnung „Kassenleiter“, der<br />

Stellvertreter die Bezeichnung „Stellvertreter des Kassenleiters“<br />

hinzuzusetzen. Der Kassenverwalter kann Beschäftigte der Kasse<br />

ermächtigen, bestimmte Schriftstücke mit dem Zusatz „Im<br />

Auftrag“ zu unterschreiben.<br />

Teil 3 Zahlungsverkehr und Verwahrungen<br />

7 Zahlungsverkehr und Verwaltung der Kassenmittel,<br />

Kassensicherheit<br />

7.1 Barer und unbarer Zahlungsverkehr<br />

(1) Der Zahlungsverkehr wird, soweit er nicht auf Zahlstellen,<br />

Einzahlungskassen und Handvorschüsse übertragen wurde<br />

oder mit Hilfe von Automaten erfolgt, grundsätzlich zentral<br />

abgewickelt.<br />

(2) Zahlungen sollen nach Möglichkeit/grundsätzlich unbar<br />

durch Überweisung geleistet werden. Für Einzahlungen ist das<br />

Einzugsverfahren/Abbuchungsverfahren zu fördern.<br />

(3) Einzahlungen dürfen mittels Geldkarten, Debitkarten,<br />

Kreditkarten oder Schecks vorgenommen werden, soweit nicht<br />

durch den Bürgermeister Ausnahmen hiervon bestimmt werden.<br />

Auszahlungen sollen nicht mittels Debit- oder Kreditkarten<br />

geleistet werden, soweit deren Verwendung im Einzelfall nicht<br />

ausdrücklich durch den Bürgermeister zugelassen wird.<br />

(4) Bei unbaren Auszahlungen ist auf der Auszahlungsanordnung<br />

oder, falls eine solche nicht vorgeschrieben oder nach<br />

§ 9 SächsKom<strong>KB</strong>VO allgemein erteilt ist, auf der sachlichen<br />

und rechnerischen Feststellung nach § 11 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

oder auf einem besonderen Beleg anzugeben, an welchem<br />

Tag und auf welchem Weg Zahlungen geleistet worden sind.<br />

Für alle Auszahlungen gilt, dass nach deren Bewirken auf der<br />

Auszahlungsanordnung bzw. dem Datenerfassungsbeleg ein<br />

„bezahlt“ – Vermerk anzubringen ist.<br />

(5) Zahlungsmittel (Bargeld, Schecks, Geldkarten, Debitkarten,<br />

Kreditkarten) dürfen nur in den dazu bestimmten Räumen der<br />

Kasse und nur von den damit beauftragten Bediensteten angenommen<br />

oder ausgegeben werden. Außerhalb dieser Räume<br />

dürfen Zahlungen nur von hierfür ermächtigten Personen (z. B.<br />

Vollstreckungsbedienstete, Verwalter von Zahlstellen, Handvorschüssen<br />

und Einzahlungskassen) oder mit Hilfe von Automaten<br />

angenommen oder ausgezahlt werden. Der Kassenverwalter führt<br />

hierüber ein Verzeichnis.<br />

(6) Die Gemeindekasse darf einem Bediensteten der Gemeinde<br />

keine Zahlungsmittel zur Weitergabe an Dritte aushändigen, es<br />

sei denn, dass die Weitergabe der Zahlungsmittel zum Dienstauftrag<br />

des Beschäftigten gehört oder er die Zahlungsmittel<br />

als gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter in Empfang<br />

nehmen kann.<br />

(7) Zahlungsmittel und Wertgegenstände, die nicht zum<br />

Kassenbestand gehören bzw. die der Kasse nicht zur Verwahrung<br />

anvertraut sind und die nicht der Aufgabenerfüllung der<br />

Gemeindekasse dienen, dürfen nicht in den Kassenbehältern<br />

aufbewahrt werden.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

(8) Werden Ansprüche gegenüber der Gemeinde/Stadt an einen<br />

Dritten abgetreten oder von diesem gepfändet, ist für die Abgabe<br />

der Drittschuldnererklärung die Kasse zuständig. Dies gilt nicht<br />

bei Abtretungen und Pfändungen von Lohn- und Gehaltsforderungen.<br />

Über die Anerkennung der Abtretung von Forderungen<br />

aus Bauleistungen entscheidet die Kasse im Einvernehmen mit<br />

dem Fachamt. Die Fachämter sind verpflichtet, bei der Anordnung<br />

abgetretener oder gepfändeter Ansprüche einen entsprechenden<br />

Vermerk auf der Auszahlungsanordnung anzubringen.<br />

(9) Für das Verfahren bei Kassenfehlbeträgen und Kassenüberschüssen<br />

(Kassendifferenzen) gelten die Vorschriften des<br />

§ 30 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO. Werden Kassendifferenzen über<br />

… Euro oder andere erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt,<br />

so sind umgehend der FfdF und die örtliche Prüfungseinrichtung<br />

zu benachrichtigen.<br />

7.2 Zahlungen mittels Scheck<br />

(1) Einzahlungen mit Scheck sind möglich, über Auszahlungen<br />

mit Scheck entscheidet der Kassenverwalter.<br />

(2) Scheckzahlungen dürfen zur Begleichung öffentlich-rechtlicher<br />

Forderungen angenommen werden. Handelt es sich um<br />

eine privatrechtliche Forderung, hat die Kasse darauf zu achten,<br />

dass der Stadt/Gemeinde bei Zug-um-Zug-Leistungen keine<br />

Nachteile entstehen.<br />

Die Übersendung eines Schecks erfolgt auf eigene Gefahr der<br />

Schuldnerin/des Schuldners und ist in der Höhe vorzunehmen,<br />

dass die Forderung und eventuell entstehende Kosten<br />

gedeckt sind. Dies gilt besonders, wenn der Scheck zu Lasten<br />

eines ausländischen Kreditinstitutes ausgestellt wurde. Der/Die<br />

Schuldner/-in ist von der anordnenden Dienststelle darüber zu<br />

informieren.<br />

(3) Einzahlung mittels Scheck dürfen nur angenommen werden,<br />

wenn die Schecks innerhalb der Vorlagefrist von 8 Tagen dem<br />

bezogenen Kreditinstitut vorgelegt werden können. Angenommene<br />

Schecks sind unverzüglich als Verrechnungsschecks zu<br />

kennzeichnen.<br />

(4) In einem Schecküberwachungsbuch sind die Nummer des<br />

Schecks, das bezogene Kreditinstitut, die Kontonummer des Ausstellers,<br />

der Betrag und ein Hinweis, durch den die Verbindung<br />

mit der Buchführung hergestellt werden kann, einzutragen. Von<br />

der Führung des Schecküberwachungsbuches kann abgesehen<br />

werden, wenn in einer anderen Weise die Angaben festgehalten<br />

und die Einlösung des Schecks überwacht werden.<br />

(5) Auf Schecks dürfen Geldbeträge nicht bar ausgezahlt<br />

werden.<br />

(6) Bei Einzahlungen mittels Scheck hat die Quittung den<br />

Vermerk „Zahlung durch Scheck, Eingang vorbehalten“ zu<br />

enthalten.<br />

(7) Über Scheckvordrucke hat die Kasse die Bestandsüberwachung<br />

zu gewährleisten, vorrätige Vordrucke sind unter Verschluss<br />

zu nehmen. Gehen Scheckvordrucke verloren, ist dies<br />

unverzüglich dem kontoführenden Kreditinstitut anzuzeigen.<br />

Ungültige Schecks sind im Bestand zu belassen und entsprechend<br />

zu kennzeichnen.<br />

7.3 Leistung von Quittungen<br />

(1) Die zur Annahme von Zahlungsmitteln ermächtigten<br />

Personen im Sinne von Abschnitt 7.1 Abs. 5 haben über jede<br />

Einzahlung, die durch Übergabe von Zahlungsmitteln entrichtet<br />

wird und die nicht den Gegenwert für verkaufte Wertzeichen,<br />

geldwerte Drucksachen und andere gegen Barzahlung zu festen<br />

Preisen abgegebene Gegenstände und Leistungen darstellt, dem<br />

Einzahler eine Quittung zu erteilen. Die Erteilung einer Quittung<br />

erfolgt stets mit fortlaufenden nummerierten Quittungen;<br />

dabei ist die Art der Zahlung anzugeben.<br />

(2) Die Entgegennahme von Zahlungsmitteln ist mittels Durchschreibequittung<br />

von den zur Annahme ermächtigten Personen<br />

nach Abs. 1 zu quittieren. Sie sind berechtigt, allein rechtsgültig<br />

für die Kasse Quittung zu erteilen. Die übergebenen, nummerierten<br />

Quittungsblocks sind zu registrieren, unter Verschluss zu<br />

nehmen und nur gegen Unterschrift auszuhändigen.<br />

(3) Die für die Zahlstelle und Einzahlungskassen benötigten<br />

Quittungsblocks werden von der Kasse zur Verfügung gestellt.<br />

(4) Nummerierte Quittungsblocks werden nur auf Anforderung<br />

der Dienststelle, bei denen Zahlstellen oder Einzahlungskassen<br />

eingerichtet sind, ausgegeben. Der Empfang ist von der abholenden<br />

Person durch Unterschrift zu bescheinigen.<br />

(5) In der Empfangsbescheinigung sind die Nummern der in<br />

den Blocks enthaltenen Doppelblätter anzugeben. Die Durchschriften<br />

der Quittungen sind von den Dienstsstellen (Zahlstellen<br />

und Einzahlungskassen) aufzubewahren.<br />

(6) Kommt ein Quittungsblock abhanden, so ist über den<br />

Sachverhalt eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift<br />

ist als Beleg zu den Abrechnungen über den Bestand der Quittungsblocks<br />

zu nehmen.<br />

(7) Ungültige Quittungen sind im Original im Quittungsblock<br />

zu belassen.<br />

(8) Die Vordrucke sind sicher unter Verschluss aufzubewahren.<br />

Über die Ausgabe an die berechtigten Beschäftigten ist ein<br />

Nachweis zu führen.<br />

(9) In den Kassenräumen ist ein Aushang mit den Namenszügen<br />

der quittungsberechtigten Beschäftigten anzubringen.<br />

(10) Bei Beträgen, die durch Automaten vereinnahmt werden,<br />

kann von einer Quittungsleistung abgesehen werden. Dies gilt<br />

entsprechend, soweit bei Einzahlungen mit EC-Karte oder<br />

Kreditkarte ein Verfahren zur Anwendung kommt, bei dem<br />

Lastschrifteinzugsermächtigungen erstellt werden.<br />

7.4 Konten und Verfügungsberechtigung<br />

(1) Die von der Gemeinde/Stadt unterhaltenen Konten bei Kreditinstituten<br />

werden unter der Bezeichnung „Gemeinde/Stadt.../<br />

Bewirtschaftung Gemeindekasse“ geführt. Über die Errichtung<br />

253


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

von Konten entscheidet auf Vorschlag des Kassenverwalters der<br />

Bürgermeister.<br />

(2) Über die Guthaben auf den Konten bei den Kreditinstituten<br />

verfügt grundsätzlich die Kasse; sie ist ebenso für die Anerkennung<br />

des Saldos zuständig.<br />

(3) Ermächtigungen an Dritte, Forderungen gegenüber der Gemeinde/Stadt<br />

… bei Fälligkeit mittels Lastschrifteinzugsverfahren<br />

zu befriedigen, sollen auch bei Vorliegen der Voraussetzungen<br />

nach § 16 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO nur in Ausnahmefällen von<br />

der Kasse erteilt werden. Die Ermächtigung ist vom Unterschriftsbevollmächtigten<br />

zu unterzeichnen. Über die erteilten<br />

Einzugsermächtigungen ist ein Verzeichnis zu führen.<br />

7.5 Verwaltung der Kassenmittel<br />

(1) Die Kasse hat darauf zu achten, dass die für die Auszahlungen<br />

erforderlichen Kassenmittel rechtzeitig verfügbar sind.<br />

Der Bestand an Bargeld und die Guthaben auf den für den<br />

Zahlungsverkehr bei Kreditinstituten errichteten Konten sind<br />

auf den für Zahlungen notwendigen Umfang zu beschränken.<br />

Der Höchstbetrag der verfügbaren Guthaben auf den Konten soll<br />

………… Euro nicht übersteigen. Der Bestand an Zahlungsmitteln<br />

in der Barkasse soll einen Betrag i. H. v. ….. Euro nicht<br />

übersteigen. Vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel<br />

sind unter Beachtung der Regelung in Abschnitt 2.2 Abs. 6 so<br />

anzulegen, dass sie bei Bedarf verfügbar sind. Sofern dies wirtschaftlicher<br />

ist, können die nicht benötigten Gelder auch auf<br />

den laufenden Geschäftskonten verbleiben. Grundlage hierfür<br />

ist eine Liquiditätsplanung, die täglich/wöchentlich/monatlich<br />

fortgeschrieben wird.<br />

(2) Die budgetbewirtschaftenden Stellen haben die Kasse unverzüglich<br />

zu unterrichten, wenn mit Ein- und Auszahlungen<br />

über ………. Euro zu rechnen ist.<br />

(3) Muss der Kassenbestand vorübergehend durch Kassenkredite<br />

verstärkt werden, hat der Kassenverwalter unverzüglich die<br />

Weisung des Bürgermeisters einzuholen.<br />

7.6 Aufbewahrung der Zahlungsmittel<br />

(1) Außerhalb der Dienststunden sind die Kassenräume verschlossen<br />

zu halten. Nach Dienstschluss sind Zahlungsmittel und<br />

Vordrucke für Schecks unter Verschluss zu nehmen. Zahlungsmittel<br />

und Vordrucke für Schecks sind sicher aufzubewahren.<br />

(2) Der Tagesbedarf an Zahlungsmitteln (Geld, geldwerte Bestände,<br />

Schecks) ist in verschließbaren Behältern aufzubewahren.<br />

Die Zahlungsmittel der Kasse, der Zahlstellen, der Einzahlungskassen<br />

und der Handvorschüsse sind nach Dienstschluss, soweit<br />

die örtlichen Verhältnisse es zulassen, unter Doppelverschluss zu<br />

nehmen. Die Schlüssel sind in der dienstfreien Zeit entsprechend<br />

der Schlüsselordnung sicher aufzubewahren.<br />

254<br />

7.7 Beförderung von Zahlungsmitteln<br />

Der Bürgermeister/FfdF/Kassenverwalter 6 bestimmt, welche Personen<br />

in der Kasse nicht benötigtes Bargeld bei den Kreditinstituten<br />

abzuliefern haben. Bei Beträgen über …. Euro soll der<br />

Transport von zwei Beschäftigten oder durch einen beauftragten<br />

Sicherheitsdienst durchgeführt werden. Die Transporte sollen<br />

außerhalb der Kassenstunden aber innerhalb der allgemeinen<br />

Dienststunden vorgenommen werden. Grundsätzlich soll der<br />

nächste und sicherste Weg gewählt werden. Die vorstehende<br />

Regelung gilt entsprechend für die Beförderung von Zahlungsmitteln<br />

der Zahlstellen, Einzahlungskassen und Handvorschüsse<br />

zur Kasse der Gemeinde/Stadt oder zum kontoführenden<br />

Kreditinstitut.<br />

7.8 Kassensicherheit<br />

(1) Die Kasse stellt sicher, dass bei Dienstschluss alle Bücher<br />

und Belege sicher verwahrt werden. Die Kreditkarten und<br />

Kundenkarten der Kreditinstitute sowie die Datenträger mit der<br />

elektronischen Signatur sind unter Verschluss zu nehmen.<br />

(2) Sparbücher oder Vermögensanlagen der Gemeinde/Stadt<br />

und zur Sicherung kommunaler Forderungen übergebene oder<br />

im Vollstreckungsverfahren eingezogene Urkunden sind bis zum<br />

Abschluss des Verfahrens unter Verschluss zu nehmen.<br />

(3) Die unterschriftsbefugten Beschäftigten der Kasse halten<br />

die Bedingungen für die Datenfernübertragung, insbesondere<br />

die Geheimhaltung der Passwörter ein. Die Belehrung über die<br />

Bedingungen ist schriftlich zu dokumentieren.<br />

(4) Überweisungsaufträge, Abbuchungsaufträge und -vollmachten<br />

und Schecks sind von zwei Bediensteten der Gemeinde<br />

zu unterzeichnen. Im automatisierten Verfahren können die<br />

Unterschriften durch elektronische Signaturen ersetzt werden.<br />

8 Verwahrung von Wertgegenständen und sonstigen<br />

Gegenständen<br />

(1) Wertpapiere sollen einem Kreditinstitut zur Verwahrung<br />

übergeben werden. Im Übrigen sind Wertpapiere und andere<br />

Urkunden, welche Vermögensrechte verbriefen oder nachweisen<br />

(Sparbücher, Zertifikate, Bürgschaftsurkunden, Kfz-Briefe), von<br />

der Kasse zu verwahren.<br />

(2) Durch die Kasse sind Sachgegenstände, die der Stadt/Gemeinde<br />

… gehören oder von ihr zu verwahren sind, sicher<br />

aufzubewahren. Über die Annahme und Ausgabe ist ein Verwahrbuch<br />

zu führen. Für Einlieferungen und Auslieferungen<br />

sind schriftliche Anordnungen erforderlich. Für den Inhalt der<br />

Anordnungen gilt § 8 SächsKom<strong>KB</strong>VO sinngemäß.<br />

(3) Bei Einlieferungen ist eine Hinterlegungsbescheinigung<br />

auszustellen, die folgende Inhalte wiedergeben muss:<br />

6 Örtlich regeln. In kleineren Gemeinden sollte die Regelungsbefugnis<br />

dem Bürgermeister vorbehalten sein (§ 19 Abs. 1 Satz 2<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO).


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

1. Name der Einlieferin/des Einlieferers,<br />

2. Art und Stückzahl der Gegenstände (bei Wertpapieren und<br />

Wertzeichen auch der Nominalwert),<br />

3. Zweck der Hinterlegung usw. (Sicherheitsleistung, Pfandstück,<br />

Stiftungswert und dgl.) und<br />

4. Ort und Datum.<br />

(4) Die auszuliefernden Wertgegenstände und sonstigen Gegenstände<br />

sind als Einschreiben oder Wertsendung zu übersenden,<br />

sofern die unmittelbare Aushändigung nicht ausdrücklich<br />

angeordnet oder nicht vom Empfangsberechtigten verlangt<br />

wird. Die Auslieferung erfolgt nur gegen Rückgabe der Hinterlegungsbescheinigung<br />

und gegen Empfangsbestätigung. Die<br />

Hinterlegungsbescheinigung ist dem Kassenbeleg beizufügen.<br />

(5) Die Wertgegenstände i. S. v. § 20 und andere Gegenstände<br />

i. S. v. § 21 SächsKom<strong>KB</strong>VO sind im Tresor aufzubewahren.<br />

(6) Fundgegenstände, soweit es sich hierbei um Bargeld oder<br />

sonstige Zahlungsmittel i. S. v. § 40 Nr. 7 SächsKom<strong>KB</strong>VO<br />

handelt, werden von der Kasse verwahrt und in den Büchern<br />

nachgewiesen. Sonstige Fundgegenstände werden nicht durch<br />

die Kasse verwahrt. Der Kassenverwalter oder ein von ihm beauftragter<br />

Bediensteter sollte mindestens einmal jährlich eine<br />

Bestandskontrolle durchführen. Der Umfang und das Ergebnis<br />

sind schriftlich zu dokumentieren.<br />

Teil 4 Buchführung<br />

9 Einrichtung der Buchführung<br />

9.1 Gegenstand und Organisation der Buchführung<br />

(1) Die Buchführung gliedert sich in die Haupt- und Zeitbuchführung<br />

nach § 24 Abs. 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO sowie in die Nebenbuchführung.<br />

Zur Nebenbuchführung gehören die Führung<br />

der Vorbücher (§ 25 Abs. 2, § 27 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO), des<br />

Kontogegenbuches (§ 24 Abs. 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO) sowie des<br />

Tagesabschlussbuches (§ 24 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO) sowie die<br />

Anlagenbuchhaltung, die Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung<br />

und die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. 7<br />

Die Buchführung wird zentral vom Fachdienst/Amt Kasse 8 , Sachgebiet<br />

Finanzbuchhaltung, wahrgenommen.<br />

Alternativ:<br />

Die Buchführung ist dezentral organisiert. Die Erfassung von<br />

Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgt in den Fachämtern,<br />

denen auf Grundlage des Haushaltsplans die Budgetbewirtschaftung<br />

eingeräumt ist. Einzahlungen und Auszahlungen<br />

werden, soweit sie sich nicht auf Zahlstellen, Einzahlungskassen<br />

oder Handvorschüsse beziehen, zentral vom Fachdienst/Amt<br />

Kasse gebucht. Als Nebenbücher werden durch die Kasse die<br />

Kreditoren- und Debitorenbücher geführt sowie die sonstigen<br />

Nebenbücher, die sich auf Ein- und Auszahlungen beziehen,<br />

geführt. Die Erfassung des Anlagevermögens einschließlich der<br />

7 Auf die Erläuterung zur Dienstanweisung wird verwiesen.<br />

8 Alternativ sonstige Bezeichnung.<br />

Nachaktivierungen sowie der Zu- und Abschreibungen (Anlagenbuchhaltung)<br />

und der zugehörigen Sonderposten erfolgen zentral<br />

durch die Kasse/die Finanzverwaltung.<br />

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung/Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung<br />

wird dem Amt/Sachgebiet … zugeordnet und unterliegt<br />

einer gesonderten Regelung.<br />

(2) Zahlungsverkehr und Buchführung sollen nicht von<br />

denselben Beschäftigten wahrgenommen werden (§ 5 Abs. 2<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

(3) Der Kasse werden im Zusammenhang mit der Erledigung<br />

der Buchführung folgende weitere Aufgaben übertragen:<br />

die Aufstellung der Finanzrechnung einschließlich der<br />

Teilrechnungen<br />

die Aufstellung der Ergebnisrechnung einschließlich der<br />

Teilrechnungen<br />

die Liquiditätsplanung<br />

die Anlagenbuchhaltung9 –<br />

–<br />

–<br />

–<br />

– ggf. weitere Ergänzungen<br />

Alternativ:<br />

Das Führen der Ergebnisrechnung und der Vermögensrechnung<br />

sowie der Anlagenbuchhaltung obliegt der Finanzverwaltung.<br />

9.2 Beschäftigte in der Finanzbuchhaltung<br />

(1) Die mit den Aufgaben der Buchführung beauftragten<br />

Beschäftigten der Kasse sollen keine Zahlungsanordnungen<br />

vorbereiten oder erteilen (§ 7 Abs. 3 SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

(2) Die Beschäftigten in der Finanzbuchhaltung haben die<br />

ihnen zugewiesenen Aufgaben sorgfältig und unverzüglich zu<br />

erledigen und in ihrem Aufgabengebiet auf eine vollständige,<br />

richtige, zeitgerechte, geordnete und nachprüfbare Buchführung<br />

zu achten.<br />

(3) Die Beschäftigten in der Finanzbuchhaltung haben sich mit<br />

den Vorschriften über die Buchführung und den Zahlungsverkehr,<br />

den besonderen Vorschriften für ihr Aufgabengebiet und<br />

mit dieser Dienstanweisung vertraut zu machen. Wenn ihnen<br />

Vorschriften unklar oder nicht ausreichend erscheinen, ist die<br />

Entscheidung des/der Kassenverwalters/-in einzuholen.<br />

10 Kontenplan<br />

Grundlage der Buchführung ist der gemäß § 23 Satz 3 Sächs-<br />

Kom<strong>KB</strong>VO zu erstellende Kontenplan der Gemeinde/Stadt. Er<br />

basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern über die Zuordnungsvorschriften zum<br />

Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue<br />

Haushalts- und Rechnungswesen der Kommunen im Freistaat<br />

Sachsen (VwV Haushaltssystematik Kommunen – VwV KomH-<br />

Sys) in der jeweils geltenden Fassung. Der Kontenplan wird<br />

zentral von der Finanzbuchhaltung/der Kasse/der Finanzverwaltung<br />

9 Soweit die Anlagenbuchhaltung der Kasse übertragen wird.<br />

255


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

gepflegt. Er kann bei Bedarf ergänzt werden. Bei Anlage neuer<br />

Konten sind zugleich die Anforderungen der Kosten-Leistungsrechnung<br />

zu berücksichtigen. Die Kasse ist über die Einrichtung<br />

neuer Konten zu informieren. 10<br />

11 Belege<br />

(1) Alle Buchungen müssen durch schriftliche oder auf elektronischem<br />

Wege übermittelte Kassenanordnungen und Zahlungsnachweise<br />

sowie durch begründende Unterlagen, aus denen<br />

sich der Grund der Erträge und Aufwendungen und/oder der<br />

Einzahlungen und Auszahlungen ergibt, im Original belegt sein<br />

(§§ 33 und 34 SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

Die durch die Dienststellen erteilten Kassenanordnungen sind<br />

hinsichtlich formaler Anforderungen (Beifügung begründender<br />

Unterlagen, Unterschrift oder elektronische Signatur durch ermächtigte<br />

Person) und sachlicher Anforderungen (zutreffende<br />

sachliche Kontierung) zu überprüfen. Ist eine Anordnung zu<br />

beanstanden oder gibt sie zu Bedenken Anlass, so ist sie der<br />

anordnenden Stelle zurückzugeben (vgl. § 7 Abs. 1 Sätze 2 und<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

(2) Gebuchte Belege können nur aufgrund einer Kassenanordnung<br />

durch die anordnende Dienststelle von der Finanzbuchhaltung<br />

storniert werden. Die Nummer des zu stornierenden<br />

Beleges ist anzugeben. Ein entsprechender Stornobeleg ist zu<br />

erstellen und abzulegen.<br />

Die Kontenpflege (Ausgleich von Konten, Auszifferungen,<br />

Durchführung von Korrekturbuchungen und Bearbeitung offener<br />

Posten) erfolgt zeitnah durch die Finanzbuchhaltung.<br />

(3) Die Belege werden nach der Ordnung des Kontenplanes und<br />

nach Belegnummern abgelegt.<br />

Alternativ:<br />

(3) Die Belegablage erfolgt geordnet nach dem Produktplan und<br />

zwar nach (Varianten):<br />

– der laufenden Nummer im Zeitbuch<br />

– nach dem Datum der Überweisung bzw. des Zahlungseingangs<br />

– nach dem zugehörigen Aufwandskonto bei Aufwendungen<br />

und dem zugehörigen Ertragskonto bei Erträgen. Innerhalb<br />

der Konten erfolgt die Ablage nach der laufenden Nummer im<br />

Zeitbuch.<br />

– bei Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

nach der entsprechenden Maßnahme. Innerhalb der Maßnahme<br />

erfolgt die Ablage getrennt für Einzahlungen und<br />

Auszahlungen nach der laufenden Nummer im Zeitbuch.<br />

Maßnahmen von geringer finanzieller Bedeutung, die gemäß<br />

§ 4 Abs. 4 Satz 4 SächsKomHVO-Doppik zusammengefasst<br />

werden dürfen, werden gesondert nach der laufenden Nummer<br />

im Zeitbuch abgelegt.<br />

– Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

werden getrennt voneinander nach der laufenden Nummer im<br />

Zeitbuch abgelegt.<br />

10 Nur soweit der Kontenplan nicht durch die Kasse bzw. die Finanzbuchhaltung<br />

selbst aufgestellt und gepflegt wird.<br />

256<br />

(4) Die Ablage ist unverzüglich vorzunehmen. Die Vollständigkeit<br />

der Belegablage ist zu gewährleisten.<br />

(5) Bei der Übernahme der Belege auf unveränderbare elektromagnetische<br />

oder unveränderbare optische Speichermedien sind<br />

die Anforderungen des § 34 Abs. 3 und 4 SächsKom<strong>KB</strong>VO zu<br />

beachten.<br />

12 Buchführung<br />

12.1 Allgemeines<br />

(1) Die Kasse ist für die Zeit- und Hauptbuchführung der Stadt/<br />

Gemeinde … in Form der doppelten Buchführung im automatisierten<br />

Verfahren zuständig (§§ 22 bis 29 SächsKom<strong>KB</strong>VO).<br />

Alternativ:<br />

(1) Die Erfassung der zu buchenden Geschäftsvorfälle erfolgt<br />

dezentral durch die budgetbewirtschaftenden Stellen (vgl. Abschnitt<br />

9.1 Abs. 1).<br />

Der Kasse obliegt die Führung des Kontogegenbuches (§ 24 Abs. 2<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO), des Tagesabschlussbuches (§ 24 Abs. 3 SächsKom-<br />

<strong>KB</strong>VO) sowie der weiteren Nebenbücher (Vorbücher, Debitoren-<br />

/Kreditorenbücher usw.).<br />

(2) In Zahlstellen, Einzahlungskassen und Handvorschusskassen<br />

können auch elektronisch lesbare Kassenbücher verwendet werden,<br />

§ 22 Abs. 3 Satz 2-4 SächsKom<strong>KB</strong>VO ist zu beachten.<br />

12.2 Buchung von Einzahlungen und Auszahlungen<br />

12.2.1 Einzahlungen<br />

(1) Unbare Einzahlungen sind an dem Tag zu buchen, an dem<br />

die Kasse von der Gutschrift Kenntnis erhält oder ein übersandter<br />

Scheck bei ihr eingeht. Barzahlungen sind am Tag des<br />

Eingangs der Zahlungsmittel oder bei der Übergabe der Schecks<br />

zu buchen. Einzahlungen, die außerhalb der Räume der Gemeinde-/Stadtkasse<br />

angenommen werden, werden am Tag der<br />

Abrechnung mit der Gemeinde-/Stadtkasse gebucht.<br />

(2) Einzahlungen, die keinem Debitor zugeordnet werden<br />

können, sind bis zur Aufklärung als sonstige Verbindlichkeiten<br />

zu buchen. Soweit erforderlich können zur Abgrenzung entsprechende<br />

Unterkonten eingerichtet werden.<br />

12.2.2 Auszahlungen<br />

(1) Unbare Zahlungen sind am Tag der Hingabe des Auftrages<br />

an das Kreditinstitut oder bei Übersendung des Schecks und bei<br />

Abbuchungen im Lastschriftverkehr am Tag, an dem die Kasse<br />

von der Abbuchung Kenntnis erhält, zu buchen. Barzahlungen<br />

sind am Tag der Übergabe oder Übersendung der Zahlungsmittel<br />

oder bei Übergabe der Schecks zu buchen.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

(2) Auszahlungen an Kreditoren für Dritte sind als sonstige Forderungen<br />

zu buchen. Soweit erforderlich können zur Abgrenzung<br />

entsprechende Unterkonten eingerichtet werden.<br />

12.2.3 Aufrechnungen<br />

Die Kasse hat vor Leistung von Auszahlungen zur prüfen, ob<br />

nicht eine Aufrechnung zulässig ist. Aufrechnungen sind an dem<br />

Tag zu buchen, an dem die Aufrechnungserklärung der Gemeindekasse<br />

bekannt wird. Die Aufrechnung der Auszahlungen ist<br />

mit der Einzahlungsbuchung vorzunehmen.<br />

12.2.4 Buchungen im automatisierten Verfahren<br />

Wird im automatisierten Verfahren gebucht, können die Buchungen<br />

auch nach den in den vorstehenden Abschnitten 12.2.1<br />

bis 12.2.3 genannten Tagen vorgenommen werden. Sie sind<br />

unverzüglich und stets unter dem Datum vorzunehmen, dass<br />

sich aus den Abschnitten 12.2.1 bis 12.2.3 ergibt.<br />

12.3 Abschlüsse<br />

12.3.1 Tagesabschlüsse und Zwischenabschlüsse<br />

(1) Gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO ist die Kasse<br />

täglich abzuschließen.<br />

Alternativ: Abweichend zu § 30 Abs. 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO ergeht die<br />

Anordnung, dass aufgrund des geringen Zahlungsverkehrs wöchentlich<br />

nur ein Abschluss vorgenommen wird.<br />

Die Gemeindekasse hat am Schluss des Buchungstages oder vor<br />

Beginn des folgenden Buchungstages den Kassenistbestand zu<br />

ermitteln. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 30 Abs. 1<br />

SächsKom<strong>KB</strong>VO.<br />

(2) Der Kassenistbestand soll mit dem Sollbestand der Kassenmittel<br />

aus der Finanzrechnung abgestimmt werden. Eine Saldierung<br />

von Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung ist nicht<br />

zulässig. Maßgeblich sind die im Bereich der Kreditoren- und<br />

Debitorenbuchhaltung erfassten Buchungen in der Finanzrechnung<br />

sowie die etwaig direkt auf den Finanzrechnungskonten<br />

erfassten Buchungen. Die Abstimmung erfolgt mittels eines<br />

technikunterstützten und standardisierten Berichts/Journals.<br />

(3) Gemäß § 31 SächsKom<strong>KB</strong>VO sind mindestens vierteljährlich<br />

Zwischenabschlüsse des Haupt- und des Zeitbuches zu erstellen.<br />

Dabei ist festzustellen, ob die zeitliche und sachliche Buchung<br />

der Erträge und Aufwendungen sowie der Einzahlungen und<br />

Auszahlungen im Zeitbuch und Hauptbuch übereinstimmen.<br />

Alternativ:<br />

Gemäß § 31 Satz 2 SächsKom<strong>KB</strong>VO wird angeordnet, dass<br />

bis auf Weiteres von der Erstellung von Zwischenabschlüssen<br />

abgesehen werden kann, soweit die zeitlichen und sachlichen<br />

Buchungen in einem Arbeitsgang vorgenommen werden.<br />

12.3.2 Mitwirkung beim Jahresabschluss<br />

(1) Die Konten der Finanzrechnung sind am Ende des Haushaltsjahres<br />

für die Aufstellung des Jahresabschlusses abzuschließen.<br />

Der buchmäßige Kassenbestand, die offenen Posten sowie ein<br />

Fehlbetrag sind festzustellen und nach den Vorgaben für die<br />

Zeit- und Hauptbuchung in die Bücher des folgenden Jahres<br />

zu übertragen. Die Rechnungsperiode ist das Kalenderjahr,<br />

Abschlussstichtag ist der 31.12. Der Jahresabschluss wird durch<br />

die Finanzbuchhaltung in enger Zusammenarbeit mit dem FfdF<br />

durchgeführt. Für die durchzuführenden Arbeiten ist jährlich ein<br />

Terminplan zu erstellen.<br />

(2) Die Bücher der Zahlstellen, Handvorschüsse und Einnahmekassen<br />

sind am …. (spätestens 31.12. des Hj.) abzuschließen.<br />

Die Ergebnisse sind in das Haupt- und Zeitbuch zu übernehmen.<br />

Die Bestände der Zahlstellen, Einzahlungskassen und<br />

Handvorschüsse sind bis zum …. auf das bezeichnete Konto<br />

der Gemeinde-/Stadtkasse einzuzahlen.<br />

Alternativ: Die Bestände der Zahlstellen, Einzahlungskassen und<br />

Handvorschüsse sind per … (spätestens 31.12. des Hj.) zu ermitteln<br />

und der Kasse unverzüglich mitzuteilen. Der Bestand am Abschlussstichtag<br />

ist zu dokumentieren.<br />

(3) Zum Abschlussstichtag sind durch den/die Kassenverwalter/<br />

-in die Bestände sämtlicher Finanzmittelkonten (Kontengruppe<br />

17) formell festzustellen. Sofern noch nicht erfolgt, sind<br />

die Bestände zu aktivieren. Dabei sind auch die Bestände der<br />

Automaten, die Postwertzeichen und die Guthaben bei Frankiermaschinen<br />

sowie … zu berücksichtigen.<br />

(4) Zum Abschlussstichtag ist die Finanzrechnung zu erstellen.<br />

Korrekturen von Konten (Löschungen, Nicht-Übernahmen,<br />

Bezeichnungen) sollen bis zum Abschlussstichtag erfolgen. Die<br />

Debitorenkonten und die Kreditorenkonten sowie alle sonstigen<br />

Vorbücher sind abzuschließen. Nach dem Abschlusstag dürfen<br />

nur noch Abschlussbuchungen (vgl. § 40 Nr. 1 SächsKom<strong>KB</strong>VO)<br />

vorgenommen werden.<br />

(5) Die Forderungen sind gemäß §§ 37 Abs. 1 Nr. 3 und § 38<br />

Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik wirklichkeitsgetreu zu bewerten<br />

und, soweit erforderlich, wertzuberichtigen. Erkenntnisse über<br />

Risiken und Verluste sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen,<br />

auch dann, wenn diese Erkenntnisse erst zwischen dem Abschlussstichtag<br />

und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

bekannt werden, soweit die Ursache des Risikos oder des Verlustes<br />

auf einen Zeitpunkt vor den Abschlussstichtag fällt. Die Wertberichtigungen<br />

aufgrund derartiger Informationen, insbesondere aus<br />

der Vollstreckung, sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger<br />

Buchführung zeitnah zu buchen und zu dokumentieren. Das<br />

Nähere zum Verfahren der Wertberichtigung sowie zum Verfahren<br />

bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen wird in einer<br />

gesonderten Dienstanweisung geregelt.<br />

(6) Sofern Aufwendungen oder Erträge mehreren Rechnungsperioden<br />

zuzuordnen sind, werden Abgrenzungsbuchungen von der<br />

Kasse/der Finanzbuchhaltung vorgenommen. Die erforderlichen<br />

Informationen sind von der budgetbewirtschaftenden Stelle zu<br />

liefern. Der Tatbestand „Auszahlung vor Aufwand“ sowie „Einzahlung<br />

vor Ertrag“ (Rechnungsabgrenzungsposten) ist auf dem<br />

Buchungsbeleg zu vermerken.<br />

Bei „Aufwand vor Auszahlung“ (sonstige Verbindlichkeiten) oder<br />

„Ertrag vor Einzahlung“ (sonstige Forderungen) ist die Kasse/<br />

Finanzbuchhaltung zu informieren. Zum späteren Zeitpunkt<br />

257


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

der Rechnungserfassung ist die Buchungsnummer der Abgrenzungsbuchung,<br />

die von der Finanzbuchhaltung mitgeteilt wird,<br />

auf dem Buchungsbeleg zur Rechnungserfassung anzugeben.<br />

(7) Rückstellungen i. S. v. § 41 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik<br />

werden durch die budgetbewirtschaftenden Stellen ermittelt,<br />

beantragt und nach Genehmigung durch die Kämmerei/die<br />

Finanzverwaltung von der Finanzbuchhaltung gebucht. Die<br />

von der Finanzbuchhaltung vorgegebenen Formulare sind zu<br />

verwenden.<br />

12.4 Aufbewahrung von Unterlagen, Aufbewahrungsfristen<br />

(1) Die Bücher, das Inventar einschließlich der Unterlagen<br />

über die Inventur, die Jahresabschlüsse und die konsolidierten<br />

Gesamtsabschlüsse, die dazu ergangenen Anweisungen und<br />

Organisationsregelungen, die Buchungsbelege und die Unterlagen<br />

über den Zahlungsverkehr sowie die Eröffnungsbilanz sind<br />

geordnet und sicher aufzubewahren.<br />

(2) Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss und der konsolidierte<br />

Gesamtabschluss sind dauernd aufzubewahren, bei automatisierten<br />

Verfahren in ausgedruckter Form. Die Bücher und<br />

das Inventar sind zehn Jahre, die Belege sechs Jahre aufzubewahren.<br />

Die Fristen beginnen am 1. Januar des der Beschlussfassung<br />

des Rates über die Feststellung des Jahresabschlusses und des<br />

konsolidierten Gesamtabschlusses folgenden Haushaltsjahres.<br />

Gutschriften, Lastschriften und Kontoauszüge der Kreditinstitute<br />

sind wie Belege zu behandeln.<br />

(3) Bei der Archivierung der Bücher, der Belege und der sonst<br />

erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträger oder Bildträger<br />

muss insbesondere sichergestellt sein, dass der Inhalt der Daten-<br />

oder Bildträger mit den Originalen übereinstimmt. Während<br />

der Dauer der Aufbewahrungsfrist muss deren Wiedergabe<br />

möglich sein. Die Daten müssen jederzeit innerhalb einer angemessenen<br />

Frist lesbar gemacht und ausgedruckt werden können<br />

sowie mit den Kassenbüchern und -belegen, den begründenden<br />

Unterlagen sowie den Buchungsbelegen bildlich und mit den<br />

anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar<br />

gemacht werden.<br />

(4) Werden die Bücher und das Inventar in visuell lesbarer Form<br />

geführt, können diese nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

und des konsolidierten Gesamtabschlusses durch den Gemeinderat<br />

entweder auf unveränderbare elektromagnetische oder auf<br />

unveränderbare optische Speichermedien übernommen und in<br />

dieser Form anstelle der Originale aufbewahrt werden. Vorstehender<br />

Abs. 3 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.<br />

Teil 5 Schlussbestimmungen<br />

13 Schlussbestimmungen<br />

(1) Notwendige Änderungen und Ergänzungen zu dieser Dienstanweisung<br />

werden von der Kasse veranlasst.<br />

(2) Diese Dienstanweisung tritt am … in Kraft. Gleichzeitig tritt<br />

die Dienstanweisung …. vom …. außer Kraft.<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde/Stadt<br />

Die Organisation des Neuen Kommunalen<br />

Haushalts- und Rechnungswesens<br />

Mit der Einführung der Doppik stehen die Kommunen nicht<br />

nur vor einer Änderung des Rechnungsstils, sondern sind zusätzlich<br />

mit vielen strukturellen Themen und Fragen während<br />

des Umstellungsprozess konfrontiert. Folgende wesentlichen<br />

Fragen stellen sich in der Strukturierung der Organisation des<br />

Neuen kommunalen Rechnungswesens:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Welche Aufgaben werden mit der Änderung des Rechnungsstils<br />

von welchen Personen wahrgenommen?<br />

Wie müssen rechnungslegungsrelevante Prozesse strukturiert<br />

werden?<br />

Welches Personal muss welche Schulungen erhalten?<br />

Macht es Sinn, Buchungsprozesse zu digitalisieren?<br />

Diese Fragen sind nicht abschließend. Unsere Projekterfahrung<br />

zeigt, dass vielerorts ein falsches Verständnis von zentraler und<br />

dezentraler Buchung vorliegt. Im ersten Schritt ist es entschei-<br />

258<br />

Jan-Hendrik Bahn<br />

Rödl & Partner GmbH<br />

dend, ein Verständnismodell aufzubauen und Transparenz in den<br />

zukünftigen Aufgaben und Abläufen zu schaffen.<br />

Der Aufbau eines Verständnismodells<br />

Die klassischen Aufgaben der Kämmerei (z. B. Haushalts- und<br />

Finanzplanung, über- und außerplanmäßige Ausgaben, Jahresrechnung,<br />

Klärung steuerlicher Fragen etc.) werden durch<br />

die Umstellung auf einen doppischen Haushalt abgelöst. Zum<br />

Einmalaufwand der Umstellung kommen, aufgrund der Einführung<br />

der Doppik, zusätzliche Arbeiten im Hinblick auf die<br />

Anlagenbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung auf<br />

die Kommunen zu. Organisatorisch bietet es sich an, das gesamte<br />

Finanzwesen der Kommune unter einer Leitung zu verwalten:<br />

– Haushalt (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Investitionsprogramm),


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Geschäftsbuchführung,<br />

Anlagenbuchhaltung,<br />

Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung,<br />

Zahlungsabwicklung und Vollstreckung,<br />

Steuern,<br />

KLR und Produktcontrolling,<br />

Beteiligungs- und Finanzcontrolling<br />

Das Buchungsgeschäft wird komplexer (z. B. Bestandskonten,<br />

Konten der Ergebnis- und Finanzrechnung, Abschreibungen,<br />

Rückstellungen, Sonderposten, andere bilanzielle Besonderheiten).<br />

Eine hohe Buchungsqualität setzt eine entsprechende<br />

Qualifizierung voraus. Wer in welchem Umfang qualifiziert<br />

wird, ist von der Organisation der Finanzverwaltung und der<br />

Gestaltung der rechnungswesensrelevanten Prozesse abhängig.<br />

In diesem Punkt besteht derzeit der größte Aufklärungsbedarf.<br />

Die erhöhten Anforderungen aufgrund der Komplexität des<br />

neuen Rechnungswesens bestehen im reinen Kontieren. Hier<br />

verändert sich die grundlegende „Handarbeit“. Der Buchungsprozess<br />

in seiner Gesamtheit besteht neben der Kontierung,<br />

aber auch aus der Bestellung/dem Auftragsmanagement, der<br />

Rechnungs- und Mittelprüfung sowie aus der formellen Anordnung.<br />

Eine grundlegende Abgrenzung ist dementsprechend<br />

erforderlich.<br />

Im Sinne des Verständnismodells wird unter einer Zentralsierung<br />

des Rechnungswesens die zentrale Kontierung bei gleichzeitigem<br />

zentralen Rechnungseingang verstanden. Sollte zentral kontiert<br />

werden und ein zentraler Rechnungseingang vorliegen, spricht<br />

man von einem zentralen Rechnungswesen.<br />

Natürlich gibt es in der Praxis nicht die reine schwarz-weiß<br />

Sicht. Die Grundlage für die Entscheidung, welchen Weg die<br />

Kommune geht, kann eine Analyse des Buchungsvolumens und<br />

die Prozessgestaltung unter Berücksichtigung der Integration von<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien bilden.<br />

Die Buchungsanalyse – Hilfsmittel zur Beantwortung<br />

entscheidender Fragen<br />

Die Buchungsanalyse ermittelt in einem zweistufigen Prozess,<br />

welches Personal in welcher Höhe durch das Buchen bzw. durch<br />

das Kontieren gebunden wird. Die Finanzsoftware sollte eine<br />

automatische Unterteilung des Buchungsvolumens pro Person<br />

ausweisen können. Die Buchungsanalyse unterteilt dann in der<br />

ersten Stufe die Buchungen pro Person nach:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Anzahl der Buchung konsumtiv/investiv<br />

Prozentualer Anteil manueller und automatisierter Buchungen<br />

(maschinell)<br />

Schnittstellen zu Vorsystemen<br />

Anteil der Vollbeschäftigteneinheiten (VbE) an Buchungs-,<br />

Planungs-, Fach- und Führungsaufgaben (Dreiteilung)<br />

Im Ergebnis erhält man die gebundene Zeitvolumia für Buchungsaufgaben.<br />

Diese Buchungsaufgaben werden in der zweiten<br />

Stufe der Analyse des Buchungsvolumens näher analysiert. Unter<br />

Berücksichtigung des Verständnismodells werden die Buchungsaufgaben<br />

wie folgt voneinander abgegrenzt:<br />

1. Aufgaben im Zusammenhang mit der Bestellung<br />

2. Aufgaben für die Rechnungsprüfung, einschließlich<br />

Mittelprüfung<br />

3. Aufgaben aus dem Kontieren<br />

Um im Ergebnis die dezentral vorgehaltenen Zeitvolumina für<br />

die reinen Aufgaben des Kontierens zu ermitteln, wird in der<br />

zweiten Stufe der Buchungsanalyse der Anteil der Vollbeschäftigteneinheiten<br />

für die Dreiteilung dieser Aufgaben hinterfragt. Es<br />

können hierbei unter Berücksichtigung des Buchungsvolumens<br />

reine Kontierungszeiten ermittelt werden. In der Konsequenz kann<br />

der Zeitaufwand prognostiziert werden, der für die Zentralisierung<br />

des Kontierens notwendig wäre. Aufgrund von Synergie- und<br />

Skaleneffekten wird dieser in der Praxis, in einer zentralen Geschäftsbuchführung,<br />

geringer als die Prognose ausfallen.<br />

Prozessgestaltung des zentralen Rechnungswesens<br />

Nach der Klärung des Personalbedarfs sind alle rechnungswesensrelevanten<br />

Prozesse im Status Quo zu betrachten und unter<br />

Berücksichtigung der dezentralen oder zentralen Strukturierung<br />

des Rechnungswesens neu zu gestalten. Wesentliche Prozesse<br />

sind:<br />

1. Haushaltsplanung/Planansatz<br />

2. Auftragsmanagement/Bestellung (Mittelbindung bei<br />

Vertragsschluss)<br />

3. Debitorenprozess<br />

4. Kreditorenprozess – Anbindung der Anlagenbuchhaltung!<br />

5. Übernahme automatisierter Buchungen (Aufwand und<br />

Ertrag)<br />

Der Rechnungsausgangs- bzw. Debitorenprozess ist meist von<br />

einer Vielzahl automatisierter Buchungen geprägt. Dieser ist in<br />

der Software einmalig neu zu hinterlegen und für die Prozessneustrukturierung<br />

unkritisch.<br />

Der Rechnungseingangs- bzw. Kreditorenprozess ist von einer<br />

Vielzahl manueller konsumtiver und investiver Buchungen geprägt.<br />

Hierbei steht die Entscheidung, ob zukünftig zentral oder<br />

dezentral gebucht werden soll, im Vordergrund. Ein zentrales<br />

Rechnungswesen (zentraler Rechnungseingang, zentrales Kontieren)<br />

setzt unter Berücksichtigung höchstmöglicher Effizienz<br />

des Buchens ein weitgehend flächendeckendes Auftragsmanagement<br />

voraus. Mit der Bestellung bzw. Auftragsauslösung<br />

müssen die Angaben über Budget, Produkt und Kostenstelle<br />

erfolgen. Unter Berücksichtigung dieser Angaben ist die Zuordnung<br />

der Rechnungen im Zentralen Rechnungseingang<br />

vorzunehmen. Die Kontierung erfolgt zentral und wird von der<br />

zentralen Geschäftsbuchführung in die dezentralen Einheiten<br />

zur Prüfung und Anordnung verteilt. Eine qualitative Prüfung<br />

der Rechnungen kann im Sinne eines internen Kontrollsystems<br />

(IKS) noch vor den Zahlungsprozess geschaltet werden. Handelt<br />

es sich um investive Buchungen, ist die Anlagenbuchhaltung<br />

frühzeitig in den Prozess zu integrieren. Folgender Prozessablauf<br />

eines zentralen Rechnungseingangs wäre strukturierbar (siehe<br />

Abbildung folgende Seite).<br />

Die Zentralisierung des Rechnungswesens scheitert in den<br />

meisten Kommunen aufgrund der Abstimmungsproblematik<br />

zwischen den Facheinheiten und der zentralen Geschäftsbuchführung,<br />

sowie der Angst vor dem Aufkommen eines erhöhten<br />

Belegflusses. Beide Probleme sind unter Berücksichtigung der<br />

Digitalisierung des Prozesses und der Integration eines flächendeckenden<br />

Auftragsmanagements lösbar.<br />

259


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Prozessgestaltung unter Berücksichtigung der Integration<br />

von Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

Der „digitalisierte Belegfluss“ birgt ein Effizienz- und Optimierungspotenzial.<br />

Die Kostentreiber in einem papiergebundenen<br />

Belegfluss, welche es zu senken gilt, sind schnell umschrieben:<br />

– Organisation für Belegeingang und -ausgang (Arbeitszeit,<br />

Raumkosten, Technikkosten)<br />

– Organisation im Weiterleitungs- und Verteilerprozess (Kosten<br />

für Material, Arbeitszeit)<br />

– Umfang für laufende Recherche (Arbeitszeit für das Verfolgen,<br />

Verwalten, Auffinden)<br />

– Archivorganisation (Arbeitszeit, Technikkosten, Raumkosten<br />

für Kurzzeit-, Zwischenlager- und Langzeitarchiv sowie<br />

diversen Schattenarchiven in den Fachbereichen)<br />

– Rekonstruktion (Kosten durch Verlust oder Veränderung)<br />

– Aktenvernichtung nach Aufbewahrungsfrist (Kosten für<br />

die Vernichtung)<br />

Neben den genannten Kostenvorteilen stehen in der Regel<br />

gleichwertig qualitative Vorteile im Fokus:<br />

– Schnellerer und flexiblerer Zugriff auf Beleg und Inhalt über<br />

verschiedenste Endgeräte, wie PC, Notebook, Smartphone<br />

und dies losgelöst von Ort und Zeit<br />

– Komfortablerer Zugriff über strukturierte Navigation sowie<br />

Freitext-Suchmechanismen<br />

– Paralleler Zugriff von mehreren Anwender<br />

– Verlässlicher Genehmigungsprozess<br />

– Datensicherung schützt vor Verlust und versehentlicher<br />

Veränderung<br />

260<br />

In vielen Fällen liefern diese Vorteile erst die Grundlage für<br />

erweiterte, geschäftsvorfallindividuelle Vorteile. Zum Beispiel<br />

sind regelmäßige Verbesserungen von Einkaufskonditionen<br />

durch einen umfassenden Einblick in die Historie zu Verträgen,<br />

Liefervorgängen, Mängelrügen, Rechnungseingängen, Stornos<br />

und Gutschriften etc. in Vorbereitung zu den jeweiligen Vertragsverhandlungen<br />

mit dem Lieferanten zu erreichen.<br />

Stellt man sich einen zentralen Rechnungseingang mit sofortiger<br />

Digitalisierung der Eingangsbelege vor und verbindet diesen<br />

mit einer qualifizierten Klassifizierung der „gelesenen Daten“<br />

zur Weiterverarbeitung in dem jeweiligen IT-System zum<br />

neuen kommunalen Rechnungswesen (Stammdaten Lieferant,<br />

Bewegungsdaten zum Buchungssatz bezüglich Entstehung der<br />

Verbindlichkeit), sodass die Daten bestenfalls nur noch bestätigt<br />

und nicht mehr erfasst werden müssen, führt das zu erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Ressourcenbindung und auf die bisherige<br />

Organisation in der gesamten Verwaltung.<br />

Die Eingangsrechnung muss zum Zeitpunkt des zentralen Digitalisierens<br />

im Idealfall schon mit der Anlage eines Auftrags im<br />

IT-System – also bei Vergabe des Auftrags an den Lieferanten<br />

(flächendeckendes Auftragsmanagement) – in den Stamm- und<br />

Bewegungsdaten (Lieferant, Konditionen, Kostenstelle, Aufwandsart<br />

etc.) bekannt sein.<br />

Die Vorteile eines digitalisierten Kreditorenprozesses umfasst<br />

mehrere Dimensionen:


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Digitalisierung birgt Effizienzsteigerungspotenzial im<br />

Prozessablauf<br />

Ein flächendeckendes Auftragsmanagement würde eine erhöhte<br />

Verlässlichkeit in der Buchung mit sich bringen. Eine<br />

Digitalisierung des Belegflusses schafft zudem Freiraum<br />

durch Wegfall von manuellen Belegtransporten. Die Frage<br />

nach „Wo ist die Rechnung?“ gegenüber den Lieferanten<br />

oder Fachbereichen entfällt.<br />

Digitalisierung schafft Sicherheit mit Blick auf Schulden<br />

und Liquidität<br />

Ein dezentraler sowie überwiegend manueller Eingangsprozess<br />

führt dazu, dass ein Rechnungseingangsbuch,<br />

welches Auskunft über den jeweiligen Stand der Verbindlichkeiten<br />

liefern kann, nicht umsetzbar ist. Gehen<br />

Eingangsrechnungen zentral ein, sind diese auch zentral<br />

und tagesaktuell bekannt. Die Liquiditätsplanung kann<br />

nur bekannte Rechnungen berücksichtigen. Gegebenenfalls<br />

können Skontofristen nicht genutzt werden, weil<br />

der interne Postweg länger dauert als die Frist es zulassen<br />

würde.<br />

Digitalisierung sichert Ordnungsmäßigkeit im Rahmen<br />

der Aufbewahrungspflicht<br />

In vielen Fällen papiergebundener Archive oder Ablagen<br />

werden Doppelstrukturen über ein und denselben Beleg<br />

angefertigt. Eine Kopie liegt im Fachbereich, eine wurde<br />

ggf. von dem internen Dienstleister wie z. B. der Gebäudewirtschaft<br />

gezogen, während das Original an die Kasse<br />

geht. Es besteht hierbei das Risiko, dass Belege verloren<br />

gehen könnten. Niemand ist im Zweifel über den Bearbeitungsstand<br />

auskunftsfähig.<br />

Digitalisierung verändert die Organisation der dezentralen<br />

Bewirtschaftung<br />

–<br />

Würde ein zentraler Rechnungseingang mit einem flächendeckenden<br />

Auftragsmanagement umgesetzt werden,<br />

hätte dies Einfluss auf das Führen von Aufträgen (Erfassen<br />

der Verpflichtung/Mittelbindung, Zuordnung zum<br />

Buchungsgeschäft) im IT-System. Die zentrale Geschäftsbuchhaltung<br />

hätte eine optimale Kommunikations- und<br />

Informationsgrundlage mit den Haushaltsbewirtschaftern.<br />

Eine Zentralisierung der Kontierung der Geschäftsvorfälle<br />

wäre umsetzbar. Dies entlastet die Fachbereiche und schafft<br />

Freiraum für die eigenen Aufgaben.<br />

Organisationsform prägt die Personalentwicklung<br />

Ist dieser Abwägung von potenziellen Organisationsformen<br />

Rechnungen getragen worden, hat die Entscheidung erheblichen<br />

Einfluss auf das Fortbildungskonzept und die damit<br />

verbundenen Schulungskosten. Nicht alle Fachbereiche<br />

müssen so geschult werden, dass sie die Belege ordnungsgemäß<br />

vorkontieren können. Bei einer Zentralisierung<br />

des Rechnungswesens sind die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter der zentralen Geschäftsbuchführung grundlegend<br />

zu qualifizieren. Die Ausbildung zum Finanz- oder<br />

Bilanzbuchhalter sollte den Anforderungen des Neuen<br />

Kommunalen Haushalt- und Rechnungswesen in adäquater<br />

Weise Rechnung tragen. Die Stellenbeschreibungen sind<br />

entsprechend der neuen Anforderungen zu überarbeiten.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommune,<br />

insbesondere die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,<br />

welche weiterhin einen Bezug zum Rechnungswesen<br />

haben, sollten flächendeckend geschult werden.<br />

Abschließend ist festzuhalten, dass mit einer vollständigen<br />

Zentralisierung des Rechnungswesens (zentraler Rechnungseingang,<br />

zentrales Kontieren) die Digitalisierung der Prozesse<br />

einen festen notwendigen Bestandteil der Restrukturierung des<br />

Rechnungswesens bildet.<br />

Trotz düsterer Aussichten –<br />

Naturgefahren bleiben weiterhin versicherbar<br />

Die OKV – Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G. mit<br />

Sitz in Berlin bietet Versicherungsschutz auch für Schäden<br />

durch Elementarereignisse an. Gerade die jüngst eingetretenen<br />

Wetterkapriolen haben wieder gezeigt, dass die Absicherung von<br />

Schäden durch Elementarereignisse immer wichtiger wird.<br />

Diese Entwicklung haben wir als Versicherer erkannt und<br />

entsprechend reagiert. Sämtlichen Mitgliedern, welche eine<br />

bestehende Gebäudeversicherung haben, wurde der erweiterte<br />

Versicherungsschutz für die Absicherung von Elementarschäden<br />

angeboten.<br />

Jürgen Meier, Norman Wajand<br />

Ostdeutsche Kommunalversicherung a. G.<br />

Die Elementarschadenversicherung ist ein Sammelbegriff für<br />

die Versicherung gegen Folgen von Naturereignissen. 1 In der<br />

jüngsten Vergangenheit ist eine deutliche Zunahme von Naturereignissen<br />

(Tornado, Starkregen/Hochwasser, Sturm/Hagel),<br />

insbesondere auch in Sachsen, zu beobachten. In Deutschland<br />

muss man sich in den kommenden Jahrzehnten auf immer<br />

häufiger und heftiger auftretende Wetterextreme einstellen – das<br />

ist das Ergebnis einer Klimastudie, die der Gesamtverband der<br />

Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit führenden Klimaforschern<br />

des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung,<br />

der Freien Universität Berlin und der Universität Köln aktuell<br />

1 Versicherungsalphabet Frank v. Fürstenwerth, Alfons Weiß<br />

261


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

erstellte. 2 Ausgewählte Ergebnisse werden wir im Folgenden<br />

darstellen.<br />

Ein Wandel im Risikobewusstsein der Gebäudeeigentümer<br />

ist dringend notwendig. Eine Vielzahl von Ereignissen der<br />

jüngsten Vergangenheit machen bereits jetzt das mögliche<br />

Ausmaß deutlich. Neben den baulichen und organisatorischen<br />

Schutzmaßnahmen ist es auch erforderlich, das eigene Versicherungskonzept<br />

optimal zu gestalten. Um sich umfassend gegen<br />

Schäden durch Naturkatastrophen abzusichern, sollten die<br />

betreffenden Objekte nicht nur gegen Feuer- sowie Sturm- und<br />

Hagelereignisse, sondern auch gegen die sogenannten „sonstigen<br />

Elementarschadenereignisse“ versichert werden.<br />

Formen von Elementarschäden<br />

– Sturm, Hagel – durch Kyrill 2007 in ganz Deutschland<br />

bekannt.<br />

– Überschwemmung, Starkregen und Rückstau<br />

Die Hälfte aller Überschwemmungsschäden wird derzeit<br />

durch Starkregen verursacht. Mangelndes Risikobewusstsein<br />

in Gebieten abseits großer Gewässer führt immer<br />

wieder zu großen finanziellen Schäden.<br />

– Erdbeben<br />

Erdbeben treten vor allem in der nord-süd-gerichteten<br />

Störungszone Leipzig-Regensburg in Sachsen auf.<br />

– Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch<br />

Auch in Thüringen (Schmalkalden) wurde in jüngerer<br />

Vergangenheit ein derartiges Naturereignis registriert.<br />

– Schneedruck, Lawinen<br />

Schon geringe Schneehöhen auf Hausdächern verursachen<br />

eine Last, die gerade beim Zusammentreffen mit Niederschlag<br />

aufgrund von Tauwetter zum Einsturz des Dachs<br />

führen kann.<br />

– Vulkanausbruch<br />

Bei einem Vulkanausbruch wäre auch ein Schaden durch<br />

eine Aschewolke möglich.<br />

Aktuelle Szenarien der jüngsten Vergangenheit in Sachsen<br />

– Pressemitteilungen<br />

Der Tornado „Zaza“ am 25.05.2010<br />

„Wirbelsturm zieht lange Spur der Verwüstung<br />

… Zahlreiche Gebäude in der Region wurden zerstört<br />

oder sind einsturzgefährdet. … Das schwere Unwetter in<br />

Sachsen hat auch große Schäden … angerichtet. … Überschwemmungen<br />

drohten insbesondere dort, wo auch die<br />

Deiche beschädigt seien.“ 3<br />

„3000 Gebäude von Tornado beschädigt<br />

Aufräumarbeiten in Großenhain<br />

Der Tornado vom Pfingstmontag hat in Großenhain weit<br />

mehr als 3000 Gebäude und Objekte beschädigt. Oberbür-<br />

2 Pressemitteilung des GDV vom 24.05.<strong>2011</strong><br />

3 Freie Presse vom 27.05.2010<br />

262<br />

germeister Burkhard Müller (CDU) schätzte gestern die<br />

Summe der Schäden auf mindestens acht Millionen Euro.<br />

… Die Aufräumarbeiten würden noch Tage und Wochen<br />

in Anspruch nehmen, hieß es.“ 4<br />

August-Hochwasser 2010<br />

„Sachsen versinkt in den Fluten<br />

Acht Jahre nach dem Jahrhundert-Hochwasser 2002<br />

sind am Wochenende die südlichen Ortsteile der Stadt<br />

Chemnitz und einige angrenzende Gemeinden von einer<br />

vergleichbar schweren Naturkatastrophe heimgesucht<br />

worden. Nachdem rund um Chemnitz innerhalb von 24<br />

Stunden rund 84 Liter Regen pro Quadratmeter fielen,<br />

verwandelten sich die Würschnitz, die Zwönitz und die<br />

Chemnitz in reißende Flüsse. Innerhalb kürzester Zeit<br />

musste Katastrophenalarm ausgerufen werden. …<br />

Land unter in Ostsachsen<br />

Gestern verlagerte sich der Hochwasserschwerpunkt nach<br />

Ostsachsen. Besonders hart betroffen war die Region entlang<br />

der polnischen Grenze. Allein im Landkreis Görlitz<br />

mussten mehr als 1400 Menschen ihre Häuser verlassen,<br />

um in Sicherheit gebracht zu werden. … Der Pegel der<br />

Neiße war gestern auf mehr als sieben Meter gestiegen und<br />

damit über die bisherige Höchstmarke von 6,71 Metern<br />

geklettert; normal sind 1,70 Meter.<br />

…<br />

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wütete<br />

das Hochwasser insbesondere im Kirnitzschtal und in der<br />

Innenstadt von Sebnitz, die unpassierbar war. Straßen und<br />

Brücken sind schwer beschädigt worden. In Königstein<br />

hatte es einen Erdrutsch gegeben, und 19 Menschen<br />

mussten aus drei Häusern gerettet werden.“ 5<br />

„… Zur Schadensbilanz gibt es seit dem 25. August – gut<br />

zwei Wochen nach dem Hochwasser – eine erste vorläufige<br />

und noch sehr ungenaue Zahl: ca. 800 Millionen Euro.<br />

Diese grobe Schätzung betrifft die Schäden von privaten<br />

Hauseigentümern, freien Trägern, Vereinen, Unternehmen<br />

und an öffentlichem Eigentum der Gemeinden, der<br />

Landkreise, des Freistaates und des Bundes.“ 6<br />

Meldungen über örtlich begrenzte Überschwemmungen durch<br />

lokalen Starkregenniederschlag können derzeit täglich der Presse<br />

entnommen werden – gerade in Gebieten, die weitab von größeren<br />

Flüssen liegen.<br />

Die nachfolgende aus der bereits oben erwähnten Klimastudie<br />

des GDV entnommene Grafik macht ebenfalls noch einmal<br />

deutlich, wie groß das Schadenausmaß einzelner Naturgewalten<br />

in Deutschland bereits war:<br />

4 Freie Presse vom 28.05.2010<br />

5 Freie Presse vom 09.08.2010<br />

6 Regierungserklärung des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw<br />

Tillich zum Augusthochwasser 2010, Sächsischer Landtag,<br />

1. September 2010


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Die Klimastudie präsentiert aber auch weitere Ergebnisse über<br />

die Zunahme von Wetterextremen in der Zukunft.<br />

7 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong>, URL:<br />

http://www.gdv.de/<strong>Download</strong>s/Sonderseiten/Klimakonferenz_<strong>2011</strong>_Presse_Grafik4_Naturgewalten_in_Deutschland.jpg<br />

(<strong>Download</strong>: 30.05.<strong>2011</strong>)<br />

9<br />

7<br />

Hier wird prognostiziert, dass die Sturmschäden bis zum<br />

Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen. Auffallend ist<br />

dabei, dass vor allem die Sommermonate schadenträchtiger und<br />

damit auch teurer werden können. Einzelne, extreme Unwetter<br />

werden in Zukunft öfter auftreten und deutlich größere Schäden<br />

an Gebäuden verursachen als heute. Ein besonders schadenträchtiges<br />

Sturmereignis von einer Intensität, wie wir es heute alle<br />

50 Jahre erleben, kann zukünftig alle 10 Jahre eintreten. 89<br />

Bei den Untersuchungen der Überschwemmungen kam es<br />

ebenfalls zu deutlichen Erkenntnissen. Dabei lassen sich klare<br />

Tendenzen ablesen. Die Wiederkehrintervalle der Hochwasser,<br />

wie wir sie zwischen 1971 und 2000 alle 50 Jahre erlebten,<br />

werden in allen Szenarien kleiner. Das heißt, es ist in Zukunft<br />

davon auszugehen, dass in Deutschland Hochwasser und Überschwemmung<br />

häufiger werden. Die Zahl der Schäden durch<br />

Flussüberschwemmungen und Sturzfluten werden bis zum Ende<br />

des Jahrhunderts wahrscheinlich auf mehr als das Doppelte der<br />

heutigen Schäden steigen, auch eine Verdreifachung ist möglich.<br />

Das ergab eine Untersuchung zur Pegelentwicklung der 5 größten<br />

Flüsse in Deutschland. 10<br />

8 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong><br />

9 Quelle: Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong>,<br />

URL: http://www.gv.de/<strong>Download</strong>s/Sonderseiten/Klimakonferenz_<strong>2011</strong>_Presse_Grafik3_Winterstuerme_werden_heftiger.jpg<br />

(<strong>Download</strong>: 30.05.<strong>2011</strong>)<br />

10 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong><br />

263


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

264<br />

12<br />

11<br />

1112<br />

Überschwemmungen treten aber nicht nur entlang von Flüssen<br />

auf. Das regelmäßige Auftreten von intensivem Starkregen<br />

verursacht immer wieder, auch weitab von Gewässern, erhebliche<br />

Schäden. Betroffen sind somit auch Regionen, die nicht<br />

in unmittelbarer Nähe von Flüssen und sonstigen Gewässern<br />

liegen.<br />

11 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong>; URL:<br />

http://www.gdv.de/<strong>Download</strong>s/Sonderseiten/Klimakonferenz_<br />

<strong>2011</strong>_Presse_Grafik1_Pegelentwicklung_groesste_Fluesse.jpg<br />

(<strong>Download</strong>: 30.05.<strong>2011</strong>)<br />

12 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong>


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Risikobewertung und -einschätzung nicht nur für die<br />

Versicherer<br />

Um Elementarschadenereignisse auch zukünftig versichern zu<br />

können, ist eine entsprechende Prüfung im Vorfeld vorzunehmen.<br />

Die Risikoprüfung umfasst dabei alle Maßnahmen des jeweiligen<br />

Versicherers zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen<br />

sowie zu welchen Beiträgen ein Risiko versicherbar ist.<br />

Im Wesentlichen erfolgt das auf Grundlage der Angaben des<br />

Versicherungsnehmers zu den örtlichen Gegebenheiten, Risikoverhältnissen<br />

und getroffenen Sicherungsmaßnahmen.<br />

Zunehmend werden aber auch unabhängige Risikostatistiken<br />

herangezogen, die die regionale Unterscheidung im Zusammenhang<br />

mit der Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmter Ereignisse<br />

ermöglicht. Das kann die Einteilung in Sturmzonen oder auch<br />

das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />

weiterentwickelte Zonierungssystem für Überschwemmung- und<br />

Rückstauschäden (ZÜRS Geo) sein, auf welches im Nachfolgenden<br />

näher eingegangen wird.<br />

Das GDV-Zonierungssystem ZÜRS Geo – Was ist das?<br />

ZÜRS steht für (Z)onierungssystem für (Ü)berschwemmung,<br />

(R)ückstau und (S)tarkregen. ZÜRS Geo ist ein Onlinesystem<br />

im Sachversicherungsbereich, um das Überschwemmungsrisiko<br />

besser einschätzen zu können. Dabei ist es möglich, einen Risikostandort<br />

besser zur verorten und zur Risikoeinschätzung Luftbilder<br />

sowie topografische Karten hinzuziehen. Anhand der Postadresse<br />

wird eine Zonierung in Gefährdungsklassen (1–4) vorgenommen.<br />

13 Weiterhin ist über das ZÜRS Geo-Tool auch eine Abfrage<br />

des Umgebungsrisikos für den Umwelthaftpflichtbereich möglich.<br />

13 Kurzerläuterung ZÜRS Geo 2009 – Stand 27.11.2009 – Verfasser<br />

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)<br />

Unterscheidung in Gefährdungsklassen nach ZÜRS<br />

Geo – Möglichkeiten der Hochwasseranalyse<br />

Der GDV hat für die gesamte Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem<br />

für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen<br />

(ZÜRS) entwickelt. Dafür wurden Hochwasserereignisse mit<br />

aufsteigenden Wiederkehrperioden (Jährlichkeiten) simuliert<br />

und es wurden vier Gefährdungsklassen (GK) ermittelt:<br />

GK 4: hohe Gefährdung – Statistische Wahrscheinlichkeit eines<br />

Hochwasser mind. einmal in 10 Jahren<br />

GK 3: mittlere Gefährdung – Statistische Wahrscheinlichkeit eines<br />

Hochwasser einmal in 10 – 0 Jahren<br />

GK 2: geringe Gefährdung – Statistische Wahrscheinlichkeit eines<br />

Hochwasser einmal in 0 – 200 Jahren<br />

GK 1: sehr geringe Gefährdung – Statistische Wahrscheinlichkeit<br />

eines Hochwassers einmal in 200 Jahren oder mehr<br />

ZÜRS Geo ermöglicht damit für alle in Deutschland gelegenen<br />

Flächen eine präzise Risikoeinstufung im Bereich<br />

Hochwasser/Überschwemmung.<br />

Zukünftige Einführung des ZÜRS Public<br />

Damit auch die breite Öffentlichkeit Zugang zu den ZÜRS-Daten<br />

erhält, plant die Versicherungswirtschaft mit der öffentlichen<br />

Hand ZÜRS Public einzuführen. Mit Hilfe von ZÜRS Public<br />

können sich dann interessierte Bürger, Behörden und Unternehmen<br />

künftig darüber informieren, welche Gebiete besonders<br />

14 GDV-Internetseite: http://www.gdv.de/Themen/Schadensverhuetung/NaturgewaltenElementarschaeden/inhaltsseite22828.<br />

html (<strong>Download</strong>: 30.05.<strong>2011</strong>)<br />

14<br />

265


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

hochwassergefährdet sind. 15 Somit kann beispielsweise vermieden<br />

werden, dass in hochwassergefährdeten Gebieten weitere (Neu-)<br />

Baugenehmigungen erteilt werden.<br />

Möglichkeiten der Versicherung gegen Elementarschäden<br />

Bereits in der Bauphase während der Errichtung von Bauwerken<br />

oder Anlagen sind diese sämtlichen Naturgefahren ausgesetzt.<br />

Bei einigen Sparten, wie z. B. Bauleitungsversicherung oder<br />

Maschinen- und Elektronikversicherung, handelt es sich um<br />

die sog. Allgefahrenversicherung, welche zum Teil auch Schäden<br />

durch Naturereignisse mitversichert. Zum Inhalt und Umfang<br />

werden entsprechende Beratungen angeboten.<br />

Für fertiggestellte Bauten wird in der Regel über eine Gebäude-<br />

und Inventarversicherung bereits in der Grunddeckung Versicherungsschutz<br />

gegen Sturm- und Hagelschäden sichergestellt.<br />

Neben den direkten Schäden durch Sturm oder Hagel sind<br />

auch Folgeschäden (Eindringen von Regenwasser, Gebäudebeschädigungen<br />

durch umstürzende Bäume) versichert. Diese<br />

Deckung hat sich am Markt bereits durchgesetzt, sodass für<br />

Gebäude- und Inventarbeschädigungen, die durch die Naturelemente<br />

Sturm und Hagel verursacht werden, häufig bereits<br />

Versicherungsschutz besteht. Die Ergänzung einer bestehenden<br />

Sturm- und Hagelversicherung durch Abschluss einer Zusatzversicherung<br />

gegen weitere Elementarschäden wurde bis vor<br />

einigen Monaten noch weit weniger in Anspruch genommen.<br />

Lediglich ca. 24 % aller Gebäude sind in Deutschland gegen die<br />

erweiterten Elementarschäden versichert. 16 Die Unterschiede<br />

sind jedoch regional erheblich. Im Süden Deutschlands sind die<br />

Gebietskörperschaften – trotz vergleichbarer Risikolage – fast<br />

umfänglich gegen erweiterte Elementarschäden bereits historisch<br />

versichert. Der Bedarf wird trotz knapper Haushaltskassen<br />

nicht in Frage gestellt. In den anderen Bundesgebieten wird<br />

nun versucht, Aufklärung für die notwendige Risikovorsorge<br />

zu betreiben. So nun auch in Sachsen. Im Rahmen von zwei<br />

Versicherungsgipfeln in Sachsen zum Thema Eigenvorsorge<br />

von Schäden durch Elementarereignisse wurden folgende<br />

Feststellungen durch den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich<br />

getroffen 17 :<br />

–<br />

–<br />

An erster Stelle steht Eigenvorsorge, nicht die Frage nach<br />

staatlicher Hilfe.<br />

Wer ein Haus baut oder ein Unternehmen gründet, muss<br />

auch für Schadensfälle Vorsorge treffen. Angesichts sich<br />

15 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong><br />

16 Herausforderung Klimawandel – Antworten und Forderungen<br />

der deutschen Versicherer (GDV) – Stand 24. Mai <strong>2011</strong><br />

17 inhaltlich der Regierungserklärung des sächsischen Ministerpräsidenten<br />

Stanislaw Tillich zum Augusthochwasser 2010, Sächsischer<br />

Landtag, 1. September 2010 entnommen<br />

266<br />

–<br />

–<br />

Fazit<br />

häufender extremer Wetterereignisse kann es jeden treffen.<br />

Überschwemmungen und Starkregen sind Risiken, gegen<br />

die man sich in der Regel versichern kann. Die Kosten einer<br />

solchen Versicherung sind im Verhältnis zum Anschaffungspreis<br />

eines Hauses gering. Sie sind auch bei Objekten<br />

in exponierter Lage möglich und bezahlbar. Dies gilt auch<br />

für die Kommunen.<br />

Keine Versicherung für öffentliches Eigentum abzuschließen,<br />

ist nahezu unverantwortlich, wenn die Gemeinde nicht in der<br />

Lage ist, den entstandenen Schaden selbst zu schultern.<br />

Die generelle Bewertung des Klimawandels in Deutschland auf<br />

Grundlage der Veröffentlichung des GDV „Herausforderung<br />

Klimawandel – Antworten und Forderungen der deutschen<br />

Versicherer“ macht deutlich, dass die allgemeine Annahme, dass<br />

die Intensität und Häufigkeit von Unwetterereignissen zunimmt,<br />

in großen Teilen bestätigt werden kann und in Zukunft weiter<br />

an Bedeutung gewinnen wird.<br />

Auch wenn die wissenschaftlich ermittelten Ergebnisse mit Unsicherheiten<br />

behaftet sind, haben sich alle Beteiligten in den kommenden<br />

Jahrzehnten auf immer häufiger und heftiger auftretende<br />

Wetterextreme einzustellen. Um dieser Herausforderung gerecht<br />

zu werden, ist es erforderlich, alle technischen und organisatorischen<br />

Maßnahmen zur Risikoprävention wahrzunehmen, um<br />

das Ausmaß möglicher Schadenszenarien einzugrenzen. Nicht<br />

nur für den Gebäude- und Inventarbestand der Kommunen<br />

besteht die Möglichkeit, ergänzende Elementarschadenversicherungen<br />

abzuschließen – hierzu bietet Ihnen die OKV als reiner<br />

Kommunalversicherer mit seinem hier spezialisierten Knowhow<br />

eine umfassende Beratung. Hierbei ist hervorzuheben,<br />

dass Versicherungsschutz für sämtliche Gebäude unabhängig<br />

von der Einstufung in die Gefahrenklassen GK 1–4 angeboten<br />

werden kann. Das macht das Schadenrisiko für die Kommune<br />

kalkulierbar. Weiterhin bieten die Versicherer Zugang zu verschiedenen<br />

Alarmierungssystemen, um den Verantwortlichen<br />

in den Kommunen unverzüglich Unwetterwarnungen bereitzustellen.<br />

Auch eine Beratung zu Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

oder Bereitstellung von Daten aus Informationssystemen der<br />

Versicherer (ZÜRS Geo) sind möglich.<br />

Der Abschluss einer umfassenden Elementarschadenversicherung<br />

wird wie die Feuerversicherung zu einem wichtigen Baustein bei<br />

der Bewältigung von Elementarschadenereignissen.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Langzeitspeicherung und elektronische<br />

Archivierung im Freistaat Sachsen<br />

Im Freistaat Sachsen sind IT-gestützte Vorgangsbearbeitung<br />

und elektronische Aktenführung integraler Bestandteil von<br />

E-Government und stellen ein wesentliches Element der Verwaltungsmodernisierung<br />

dar. 1 Die funktionelle Ausgestaltung<br />

elektronischer Bearbeitung und Aktenführung ist jedoch nicht<br />

zu trennen von der Problematik der künftigen Langzeitspeicherung<br />

und elektronischen Archivierung. Der Langzeitspeicherung<br />

und elektronischen Archivierung von Unterlagen kommt hier<br />

eine Schlüsselrolle zu, da nur durch die revisionssichere Aufbewahrung<br />

elektronischer Unterlagen die Vollständigkeit und<br />

Rechtskonformität mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand<br />

gewährleistet werden kann. Langzeitspeicherung und elektronische<br />

Archivierung sind damit eine wesentliche Voraussetzung<br />

dafür, dass die Ziele der E-Government-Strategie der Sächsischen<br />

Staatsverwaltung erreicht werden können.<br />

Mit Beschluss des Kabinetts vom 30. September 2008 wurde daher<br />

dem Sächsischen Staatsministerium des Innern der Auftrag erteilt,<br />

einen Langzeitspeicher und ein elektronisches Archiv nach den<br />

archivfachlichen Vorgaben des Sächsischen Staatsarchivs im Staatsbetrieb<br />

Sächsische Informatik Dienste technisch umzusetzen. Im<br />

Rahmen der Umressortierung der Abteilung „Verwaltungsmodernisierung<br />

und Informationstechnologie in der Staatsverwaltung“<br />

im Zuge der Landtagswahl im Jahr 2009 ist für die Umsetzung<br />

des Kabinettsbeschlusses nun das Sächsische Staatsministeriums<br />

der Justiz und für Europa verantwortlich.<br />

Zur Realisierung eines landesweit einheitlichen Systems zur<br />

Langzeitspeicherung und elektronischen Archivierung wurde<br />

das ressortübergreifende Projekt „Langzeitspeicherung und<br />

elektronische Archivierung“ (LeA) definiert. 2 Ziel des Projekts<br />

ist es, bis Ende 2012 ein verfahrensunabhängiges System zur<br />

Langzeitspeicherung und elektronischen Archivierung von<br />

elektronischen Unterlagen als zentrale landeseinheitliche Infrastrukturkomponente<br />

zu realisieren. Als Teilprojekt des Vorhabens<br />

ITgVB gliedert sich das Projekt LeA damit in die E-Government-<br />

Strategie des Freistaates ein.<br />

1 Siehe www.egovernment.sachsen.de/37.htm und www.egovernment.sachsen.de/89.htm<br />

(Abrufdatum jeweils: 3. Juni <strong>2011</strong>).<br />

2 Vgl. Huth, Karsten/Nolte, Burkhard: LeA: Langzeitspeicherung<br />

und elektronische Archivierung im Freistaat Sachsen – Ausgangslage<br />

und aktueller Sachstand, in: Generaldirektion der Staatlichen<br />

Archive Bayerns (Hg.): Neue Entwicklungen und Erfahrungen im<br />

Bereich der digitalen Archivierung: Von der Behördenberatung<br />

zum Digitalen Archiv. 14. Tagung des Arbeitskreises „Archivierung<br />

von Unterlagen aus digitalen Systemen“ vom 1. – 2. März 2010<br />

in München, München 2010, S. 48-54, bes. S. 48-51; Nolte,<br />

Burkhard: Projekt „Langzeitspeicherung und elektronische Archivierung“<br />

(LeA) gestartet, in: Sächsisches Archivblatt 1/2010,<br />

S. 5 f. Weiterführende Informationen sind auch unter www.archiv.<br />

sachsen.de/6265.htm abrufbar (Abrufdatum: 3. Juni <strong>2011</strong>).<br />

Dr. Burkhard Nolte<br />

Sächsisches Staatsarchiv<br />

Um die komplexe Aufgabenstellung effizient zu erledigen, gliedert<br />

das Projekt sich in einen Lenkungsausschuss mit je einem<br />

Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für<br />

Europa, des Sächsischen Staatsarchivs und des Staatsbetriebs<br />

Sächsische Informatik Dienste, die Gesamtprojektleitung, die<br />

dem Sächsischen Staatsarchiv übertragen wurde, und die Teilprojekte<br />

„Langzeitspeicherung“ unter Leitung des Sächsischen<br />

Staatsministeriums der Justiz und für Europa, „Elektronische<br />

Archivierung“ unter Vorsitz des Sächsischen Staatsarchivs und<br />

„Informationstechnik“ unter Federführung des Staatsbetriebs<br />

Sächsische Informatik Dienste (vgl. Abb. 1):<br />

Teilprojektteam<br />

Langzeitspeicherung<br />

(SMJus)<br />

Abb. 1: Projektstruktur LeA<br />

Lenkungsausschuss<br />

(SMJus, SID, StA)<br />

Projektleitung<br />

(StA)<br />

Teilprojektteam<br />

Elektr. Archivierung<br />

(StA)<br />

Projektcontrolling<br />

(IMTB)<br />

Teilprojektteam<br />

Informationstechnik<br />

(SID)<br />

Elektronische Archivierung ist eine vielschichtige Tätigkeit.<br />

Sie geht über das reine Speichern von Daten hinaus. Das Ziel<br />

der elektronischen Archivierung ist die authentische Erhaltung<br />

elektronisch gespeicherter Information. Um dieses Ziel zu erreichen,<br />

müssen die archivierten Informationen jederzeit lesbar<br />

dargestellt werden. Dies gelingt nur, wenn die entsprechenden<br />

Informationen durch ein korrektes Zusammenspiel von Hardware<br />

und Software lesbar dargestellt werden.<br />

267


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Das elektronische Archiv dient im Rahmen des gesetzlichen<br />

Auftrages des Sächsischen Staatsarchivs zur dauerhaften Aufbewahrung<br />

elektronischer Unterlagen, denen ein bleibender Wert<br />

zukommt. Bei der Auswahl der archivwürdigen Unterlagen<br />

ist auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und wenn<br />

ja, welche Funktionalitäten der elektronischen Unterlagen im<br />

Einzelfall erhalten werden sollen und können. Dem elektronischen<br />

Archiv kommt deshalb die Aufgabe zu, archivwürdige<br />

elektronische Unterlagen aus dem Langzeitspeicher, Daten aus<br />

Fachverfahren, Websites der Domäne „sachsen.de“ und nicht<br />

zuletzt auch digitale audiovisuelle Objekte zu übernehmen, das<br />

elektronische Archivgut für unbegrenzte Zeit in einer jederzeit<br />

lesbaren Form zu speichern und eine Plattform für die notwen-<br />

digen Erhaltungsmaßnahmen sowie für die Erschließung und<br />

Nutzung bereitzustellen.<br />

Mit dem Start dieses Projekts konnte nunmehr ein großer<br />

Schritt in Richtung Erhaltung des digitalen Erbes gemacht<br />

werden. Die Ausschreibung des elektronischen Archivs hat<br />

bereits begonnen und das vom Teilprojekt Langzeitspeicherung<br />

erstellte Fach- und Organisationskonzept liegt dem<br />

Lenkungsausschuss zur Abnahme vor. Nach Abschluss der Verfahrensrealisierung<br />

wird mit der Implementierung begonnen,<br />

die sich bis 2012 hinziehen wird. Dann kann ein System zur<br />

Langzeitspeicherung und ein elektronisches Archiv in Betrieb<br />

genommen werden.<br />

„Vom Prozessregister zur Prozessplattform“ –<br />

Der Freistaat Sachsen setzt<br />

bei der Staatsmodernisierung<br />

auf modernes Prozessmanagement<br />

und innovative IT-Unterstützung<br />

Manuela Böttger-Beer, Ralf Pietsch<br />

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa<br />

Ende 2009 hat der Freistaat Sachsen die EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

umgesetzt. Bei der technischen Umsetzung standen<br />

von Beginn an die Nachnutzbarkeit der Systeme und der Inhalte<br />

über den Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie hinaus im<br />

Fokus der Entwicklungen. Aus welchem Grund? War bei der<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie der Handlungsrahmen noch sehr<br />

eng abgesteckt, stellen sich für die Zukunft des Freistaates und<br />

dessen Verwaltung Herausforderungen in deutlich weiteren<br />

Dimensionen.<br />

Aufgrund sinkender Einnahmen und zurückgehender Bevölkerung<br />

bleibt die Modernisierung der Verwaltung eine der<br />

vordringlichsten Aufgaben. Der Veränderungsdruck ist enorm.<br />

Um die Handlungsfähigkeit in der Verwaltung weiterhin zu<br />

gewährleisten, müssen Aufgaben fortlaufend kritisch hinterfragt<br />

werden. Wesentlich für die Aufgabenkritik ist es, Verwaltungsabläufe<br />

an die personellen Ressourcen anzupassen und unter<br />

Nutzung der Möglichkeiten moderner Informationstechnologie<br />

optimal zu gestalten.<br />

Was in der Wirtschaft vielfach bewiesen wurde, muss auch in der<br />

öffentlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen funktionieren: Mit<br />

modernem Prozessmanagement ist es möglich, deutliche Effizienzgewinne<br />

zu erzielen. Die angestrebten Effekte sind vielfältig.<br />

Neben der Einsparung von Kosten und dem Bewältigen der<br />

notwendigen Aufgaben mit dem verfügbaren Personal muss die<br />

Optimierung von Verwaltungsprozessen zum Bürokratieabbau<br />

und einer verstärkten Bürgerorientierung beitragen. Zugleich<br />

soll Transparenz und Wissensbewahrung sowie eine verbesserte<br />

Führungsunterstützung und Zielsteuerung erreicht werden.<br />

268<br />

Modernes Prozessmanagement äußert sich u. a. in der Tatsache,<br />

dass sich Verwaltungsprozesse an den zu erreichenden Ergebnissen<br />

orientieren. Die Erkenntnis, dass nicht mehr Zuständigkeiten<br />

und hierarchische Entscheidungsstrukturen die Basis für erfolgreiches<br />

Verwaltungshandeln sind, erfordert ein radikales Umdenken<br />

der Handelnden. Die Leistung an der jeweiligen Zielgruppe<br />

auszurichten, ist dabei eine der Grundideen. Qualitätskriterien<br />

für die Zielgruppen – und das sind in erster Linie Bürger und<br />

Unternehmen – sind sog. harte Faktoren wie Durchlauf-, Liege-<br />

und Wartezeiten, Bearbeitungsgebühren usw. sowie sog. weiche<br />

Faktoren wie die Verständlichkeit von Rechtsgrundlagen oder die<br />

Einfachheit von Genehmigungsverfahren. Um hier zu konkreten<br />

Verbesserungen zu kommen, ist es erforderlich, die Ist-Situation<br />

genau zu erheben und zu dokumentieren. Erst in einem effektiv<br />

dokumentierten Ist-Prozess lassen sich Optimierungspotenziale<br />

erkennen und geeignete Veränderungen ableiten.<br />

Das Staatsministerium der Justiz und für Europa hat die Zeit<br />

nach der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie intensiv<br />

genutzt, um das Thema Prozessmanagement im Freistaat Sachsen<br />

schrittweise zu etablieren und damit die Modernisierung<br />

voranzutreiben. So sind die Rahmenbedingungen für Prozessmanagement<br />

geschaffen und Standards festgelegt worden, um die<br />

staatlichen Behörden und die Kommunen bei der Einführung<br />

von Prozessmanagement unterstützen zu können.<br />

Insbesondere die neuen Möglichkeiten der Informationstechnologie<br />

sind Treiber des Prozessmanagements in Sachsen.<br />

Mit den E-Government-Basiskomponenten und weiteren<br />

Komponenten stellt der Freistaat leistungsfähige Systeme zur


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Verfügung, an deren Verbesserung stetig gearbeitet wird. Die<br />

D115-Erweiterungen des Amt24 und die IT-gestützte Vorgangsbearbeitung<br />

sind nur zwei Beispiele dafür. Beim Schaffen<br />

der technischen Vorraussetzungen für Prozessmanagement wird,<br />

wie eingangs erwähnt, auf Erfahrungen aus der Umsetzung der<br />

EU-Dienstleistungsrichtlinie zurückgegriffen. Die Verfahrensvereinfachung<br />

und die Vereinfachung der Kommunikation<br />

für den Dienstleistungserbringer z. B. über den Einheitlichen<br />

Ansprechpartner hatte zum Ziel, bundes- und EU-weit schnell<br />

und ohne erhöhten bürokratischen Aufwand Dienstleistungen<br />

anbieten zu können.<br />

Das bisher für die Modellierung von für die Umsetzung der EU-<br />

Dienstleistungsrichtlinie relevanten Prozessen genutzte Prozessregister<br />

wird nun zur Prozessplattform ausgebaut. So kann eine<br />

zentrale und standardisierte Form der Prozessdokumentation<br />

erreicht werden. Die Prozessplattform besteht künftig aus dem<br />

zentralen Prozessregister zur Bereitstellung von Verfahrensinformationen<br />

sowohl staatlicher Stellen als auch kommunaler Behörden.<br />

Darüber hinaus stehen dezentrale Modellierungstools zur<br />

Verfügung, die jede Behörde eigenverantwortlich zur Erhebung,<br />

Modellierung und Optimierung eigener Prozesse nutzen kann.<br />

Damit kann die Prozessplattform nicht nur als Informationsplattform,<br />

sondern auch als Werkzeug zur Prozessoptimierung<br />

verwendet werden.<br />

Hierbei kann sowohl technisch als auch inhaltlich auf den<br />

Arbeiten im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

aufgebaut werden. Im zentralen Prozessregister Sachsen<br />

sind derzeit alle EU-DLR-relevanten Verwaltungsverfahren mit<br />

Hilfe von „Steckbriefen“ dokumentiert. Zu jedem dieser Verwaltungsverfahren<br />

existiert ein Referenzprozess, den die jeweilige<br />

zuständige Behörde auf die konkreten Gegebenheiten anpassen<br />

kann. Für diese so genannte Lokalisierung von Referenzprozessen<br />

besitzt jede für einen EU-DLR-relevanten Prozess zuständige<br />

Behörde einen Online-Zugriff und kann so die den Prozess<br />

beschreibenden Attribute jederzeit aktualisieren. Außerdem<br />

kann jede Behörde in Sachsen das Prozessregister nutzen, um<br />

Informationen über die darin gespeicherten Prozesse zu erlangen.<br />

So ist z. B. jede Kommune in der Lage, Bürgern detaillierte<br />

Auskunft über Verwaltungsverfahren zu geben.<br />

Ziel ist es, auch den inhaltlichen Ausbau des Prozessregisters voranzutreiben.<br />

So soll die Verwendung des Prozessregisters künftig<br />

nicht auf die Verwaltungsverfahren im Umfeld der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />

eingeschränkt bleiben. Um diese inhaltliche<br />

Erweiterung realisieren zu können, und zugleich dem Prinzip<br />

der kommunalen Selbstverwaltung und dem Ressortprinzip<br />

zu entsprechen, werden derzeit einige technische Neuerungen<br />

realisiert. So ergänzen die Modellierungstools das zentrale Prozessregister<br />

zur Prozessplattform Sachsen. Mit einer Instanz des<br />

Modellierungstools hat jede Behörde und jede Kommune die<br />

Möglichkeit, interne und externe Prozesse ihres Verantwortungsbereiches<br />

zu erheben und zu dokumentieren.<br />

Darüber hinaus bietet die Prozessplattform nun die Möglichkeit,<br />

Ist- und Sollprozesse zu modellieren. Diese Prozessmodellierung<br />

wird mit der für den Einsatz in der öffentlichen Verwaltung besonders<br />

geeigneten sog. PICTURE-Methode durchgeführt. Eine<br />

Instanz des Modellierungstools betreibt jede Behörde in eigener<br />

Verantwortung. Erst, wenn sich eine Behörde dazu entschließt,<br />

eigene Verwaltungsprozessmodelle anderen Behörden zur Nachnutzung<br />

zur Verfügung zu stellen, kann sie diese mit Hilfe der<br />

Exportfunktionen dem zentralen Prozessregister als Referenzmodell<br />

übergeben. Andere Behörden können im Prozessregister<br />

recherchieren und solche Referenzmodelle in ihr eigenes Modellierungstool<br />

importieren. Dort können sie als Basis für die eigene<br />

Arbeit nachgenutzt und weiter entwickelt werden.<br />

Der Freistaat Sachsen hat für die Lizenzierung<br />

von Modellierungstools einen<br />

Rahmenvertrag mit der PICTURE<br />

GmbH als Hersteller der Software abgeschlossen.<br />

Der Abruf dieser Lizenzen<br />

erfolgt für Behörden des Freistaates<br />

über das Sächsische Staatsministerium<br />

der Justiz und für Europa. Um<br />

interessierten kommunalen Behörden<br />

ebenfalls die Möglichkeit zu geben,<br />

die Prozessplattform zu nutzen, besteht<br />

in diesem Rahmenvertrag eine<br />

Öffnungsklausel für Kommunen. Der<br />

Abruf kommunaler Lizenzen erfolgt<br />

für kommunale Gebietskörperschaften<br />

direkt beim Hersteller PICTURE<br />

GmbH unter Bezugnahme auf den<br />

Rahmenvertrag.<br />

Parallel kooperiert der Freistaat Sachsen mit dem Bund beim<br />

Aufbau einer Nationalen Prozessbibliothek. Ziel ist es, die<br />

Vorhaben des Bundes und Sachsens beim Prozessmanagement<br />

stärker zu vernetzen, um gemeinsame Standards zu entwickeln,<br />

Erfahrungen auszutauschen, das vorhandene Wissen zu bündeln<br />

und dieses zur Nachnutzung verfügbar zu machen. Dafür werden<br />

öffentliche Verwaltungsabläufe in das Register eingestellt. In der<br />

Nationalen Prozessbibliothek sollen so die Verwaltungsabläufe<br />

des Bundes, der Länder und der Kommunen gesammelt und<br />

vielfältig genutzt werden.<br />

Ein erfolgreiches Prozessmanagement misst sich jedoch nicht<br />

nur an der Verfügbarkeit technischer Hilfsmittel und inhaltlicher<br />

Vorgaben. Handlungsempfehlungen zum methodischen<br />

Vorgehen und praktische Tipps zur Durchführung von Projekten<br />

spielen eine nicht zu unterschätzende Rolle. Hierzu hat die<br />

Stabsstelle Staatsmodernisierung im Staatsministerium der Justiz<br />

und für Europa nun ein Handbuch Prozessmanagement für die<br />

269


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Behörden des Freistaates Sachsen entwickelt. Das Handbuch<br />

bietet Mitarbeitern in den Verwaltungsbehörden, die mit den<br />

Aufgaben Qualitäts- oder Prozessmanagement betraut sind,<br />

eine Unterstützung bei der Einführung von Prozessmanagement<br />

in Form eines fachlichen Leitfadens. Es basiert auf dem<br />

Vorgehensmodell des DIN-Fachberichts 158 (Geschäftsprozessmanagement<br />

in der öffentlichen Verwaltung). Der allgemeine<br />

fachliche Leitfaden kann ebenso den Kommunen des Freistaates<br />

eine Hilfestellung sein.<br />

Die Stabsstelle Staatsmodernisierung im Staatsministerium der<br />

Justiz und für Europa hat vor, das Thema Prozessmanagement<br />

im Rahmen von Pilotprojekten mit den Verwaltungsbehörden<br />

und insbesondere bei ebenenübergreifenden Prozessen zwischen<br />

Kommune und Land stärker voranzutreiben. Erste Schritte zur<br />

Prozessoptimierung werden derzeit im Rahmen eines Projektes<br />

zur Einführung eines Online-Gewerbedienstes gegangen. Hier<br />

werden unter Beteiligung von mehreren Kommunen, Kammern<br />

und staatlichen Behörden die komplexen Gewerbeantragsverfahren<br />

analysiert und auf ihre Optimierungspotentiale untersucht.<br />

Auch dabei kommt der Prozessplattform Sachsen eine zentrale<br />

Bedeutung zu.<br />

Derzeit werden durch Experten der Kommunalen Spitzenverbände,<br />

der SAKD, der KISA und des Sächsischen Staatsministeriums<br />

der Justiz und für Europa Möglichkeiten diskutiert,<br />

wie die verschiedenen Aktivitäten bei der Einführung von<br />

modernem Prozessmanagement synchronisiert werden können,<br />

um sie wo möglich mit einem Ziel zu bündeln: Die künftigen<br />

Anforderungen an die sächsischen Verwaltungen mit knapper<br />

werdenden Ressourcen in der von den Zielgruppen erwarteten<br />

Qualität effizient zu erfüllen.<br />

Für die Beantwortung weiterführender Fragen nutzen Sie gern<br />

den E-Mail-Kontakt: Referat-V.5-P_smj@smj.justiz.sachsen.<br />

de<br />

Delegation aus Dresden<br />

auf Arbeitsbesuch in Brüssel<br />

Unter der Leitung des Ersten Bürgermeisters der Stadt Dresden,<br />

Dirk Hilbert (FDP), reiste am 11. und 12. April eine Delegation<br />

von Vertretern aller Stadtratsfraktionen und Mitgliedern des Wirtschaftsbeirates<br />

der Oberbürgermeisterin nach Brüssel. Die Reise<br />

wurde von Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) initiiert, die<br />

auf diese Weise den Entscheidungsträgern ihrer Stadt ein Gefühl<br />

für Europa vermitteln wollte. Dieses Ziel kann nun als erreicht<br />

angesehen werden – die gewonnenen Eindrücke und der Nutzen,<br />

welcher sich aus diesen ziehen lässt, wird von den Mitreisenden,<br />

die in ihrer Stadt die Funktion von Multiplikatoren wahrnehmen,<br />

zu Hause weitergegeben. Im Mittelpunkt der Fachgespräche stand<br />

neben den Themen Energie und europäische Regionalpolitik auch<br />

die für Dresden so bedeutende Nanoelektronik.<br />

Bürgermeister Hilbert betonte die Wichtigkeit der Reise, die den<br />

Blick für die Kommunalrelevanz von Entscheidungen auf der<br />

europäischen Ebene schärfe: „Wir treffen exklusive Fachleute und<br />

haben die Chance, für Dresdner Interessen mehr Aufmerksamkeit<br />

zu erhalten. Ich bin sicher, dass auch dieser kurze Aufenthalt<br />

den Teilnehmern die Meinungsbildungsprozesse in Brüssel und<br />

die Möglichkeiten für Einflussnahme erhellen wird.“<br />

Auf Einladung des Leipziger Europaabgeordneten Hermann<br />

Winkler (CDU) besuchte die Delegation das Europäische Parlament<br />

und informierte sich über aktuelle Gesetzesvorhaben,<br />

insbesondere aus dem Ausschuss für Industrie, Forschung und<br />

Energie sowie aus dem Ausschuss für Regionalpolitik.<br />

Nach der Vorstellung der Arbeit des Europabüros der Sächsischen<br />

Kommunen, welches sich wie viele der kommunalen<br />

Interessenvertretungen in Brüssel nicht nur als Horchposten und<br />

270<br />

Janna Lehmann<br />

Europabüro der Sächsischen Kommunen in Brüssel


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Frühwarnsystem für aktuelle Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung,<br />

sondern auch als Türöffner und Dienstleister speziell für<br />

die sächsischen Kommunen versteht, stand die Energiepolitik<br />

im Mittelpunkt der Vorträge. Das Brüsseler Büro des Verbands<br />

kommunaler Unternehmen informierte über die anstehenden<br />

legislativen Neuerungen und sensibilisierte die Delegation für die<br />

am Abend stattfindende Veranstaltung im Sachsen-Verbindungsbüro,<br />

die mit Energiekommissar Günther Oettinger hochkarätig<br />

besetzt war. Auch hier ging es, quasi als sächsischer Auftakt zur<br />

in Brüssel beginnenden „Woche der Nachhaltigen Energie in der<br />

EU“, um den bedeutenden Bereich der Energiepolitik.<br />

Für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Dresden ist die<br />

Nanoelektronik von besonderem Interesse. Daher waren Bürgermeister<br />

Hilbert und seine Delegation besonders erfreut über die<br />

Gelegenheit zum Austausch mit Vertretern der Generaldirektion<br />

Forschung der Europäischen Kommission, die ihr Fachwissen gern<br />

mit den Dresdenern teilten. Dresden, als ein Standort mit Zukunft<br />

und dem Potenzial zu noch mehr Innovation, stand auch bei den<br />

am Folgetag geführten Diskussionen mit Vertretern der Generaldi-<br />

rektion für Regionalpolitik der Kommission, des Ausschusses der<br />

Regionen und des Rates der Gemeinden und Regionen im Fokus.<br />

Die Zukunft der Regionalpolitik in der Europäischen Union steht<br />

gerade in diesen Tagen im Mittelpunkt aller Debatten. Aktuell<br />

wird der Zuschnitt der kommenden Förderperiode ab 2014 und<br />

nicht zuletzt auch die gerade für Sachsen besonders bedeutende<br />

Frage der Höhe der Mittelzuweisung debattiert.<br />

Abgerundet wurde die Reise mit einem Besuch im Brüsseler<br />

Rathaus, wo die Dresdener Delegation vom Ersten Bürgermeister<br />

und Beigeordneten für Wirtschaft, Jean de Hertog freundschaftlich<br />

empfangen wurde.<br />

Die Reise wurde vom Europabüro der Sächsischen Kommunen<br />

in Zusammenarbeit mit der Abteilung Europäische und Internationale<br />

Angelegenheiten der Stadt Dresden organisiert.<br />

Das Europabüro unterstützt die Sächsischen Kommunen vor Ort<br />

in Brüssel bei Anliegen, die die Europäische Union betreffen.<br />

Kontakt: Janna.Lehmann@Europabuero-SN.de<br />

271


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Chemnitzer Stadträte stimmen digital ab – Moderne<br />

Technik im 100jährigen Jugendstil-Ambiente<br />

<strong>2011</strong> begeht die Stadt Chemnitz ihr 100. Rathausjubiläum.<br />

Neben dem im 15. Jahrhundert errichteten spätgotischen Alten<br />

Rathaus entstand von 1907 bis 1911 das neue Rathaus. Der<br />

Neubau im Stil der Neorenaissance kombiniert mit Elementen<br />

des Jugendstils ist ein bedeutendes Architekturdenkmal der Stadt<br />

Chemnitz und Zeugnis ihrer rasanten Entwicklung bis ins 19.<br />

und 20. Jahrhundert hinein.<br />

Der Chemnitzer Stadtverordnetensaal gehört zu den Glanzpunkten<br />

des Neuen Rathauses. Die kunstvoll gearbeitete Wandvertäfelung,<br />

die Holzdecke mit den Jugendstilleuchtern und die<br />

erhaltenen leicht geschwungenen Tische stellen prägende Elemente<br />

dar. Insbesondere dieser Fortbestand stellt eine Seltenheit dar, die<br />

den Raum zu den wertvollsten Ratssälen in Deutschland macht.<br />

Aufwändige denkmalpflegerische Restaurierungsmaßnahmen<br />

von Juni 2009 bis Dezember 2010 brachten neben einer noch<br />

größeren Annäherung an die historische Raumfassung auch<br />

ideale zeitgemäße Nutzungsbedingungen durch eine unauffällig<br />

integrierte hochmoderne digitale Medien- und Konferenzanlage.<br />

Diese Technik verändert die Arbeit für die Geschäftsstelle des<br />

Stadtrates, da der komplette Sitzungsablauf durch die moderne<br />

Technik effizient unterstützt wird.<br />

Seit Beginn des Jahres <strong>2011</strong> wird die Technik nun genutzt:<br />

Abstimmfunktion, Beschallungstechnik und Visualisierung<br />

auf Bildschirm- und Projektionswand, Kameraübertragung<br />

in andere Räume sowie Steuerung des Lichtsystems und des<br />

Sonnenschutzes mit Fensterlüftung. Eine Induktionsschleife für<br />

Hörgeschädigte ist ebenso im Zuschauerbereich über das System<br />

bei Bedarf zuschaltbar.<br />

272<br />

Für die Stadtratsmitglieder und die Oberbürgermeisterin sowie<br />

die Bürgermeister wurden 75 Tischsprechstellen installiert. Die<br />

patentierte Mikrofonanordnung ermöglicht die Verständlichkeit in<br />

einem breiteren Korridor vor der Sprechstelle. Durch die optisch<br />

ansprechenden Sprechstellen versperrt kein Mikrofon die Sicht auf<br />

den Sprecher. Jeder Stadtrat kann unmittelbar von seinem Platz<br />

aus sprechen. Dafür meldet sich der Sprecher per Knopfdruck<br />

an; die Freigabe der Rednerbeiträge erfolgt am Touchpanel im<br />

Präsidium.<br />

Die Konferenz kann als Audiodatei auf einem Laptop am<br />

Protokollplatz komfortabel aufgezeichnet werden. Während<br />

der Sitzung können Sprungmarken gesetzt werden, um beim<br />

Abhören die gesuchte Stelle einfach zu finden. Die Bedienung<br />

der Mitschnittsoftware ist intuitiv und kann auch per Fußschalter<br />

von Sehbehinderten bedient werden. Es können mehrere<br />

Personen zeitgleich den Mitschnitt abhören.<br />

Wesentlichste spürbare Veränderung: Die Stadträte stimmen<br />

digital ab. Das Abstimmergebnis wird zuerst sitzplatzbezogen<br />

und danach in der Zusammenfassung auf einer großen Leinwand<br />

für die Öffentlichkeit und Medien gut sichtbar angezeigt.<br />

Bei der Einrichtung des Systems wurde den Mitarbeiterinnen<br />

der Geschäftsstelle des Stadtrates schnell bewusst, dass es keine<br />

Erfahrungswerte innerhalb anderer Kommunen gibt, auf die<br />

sie sich stützen können. Nach den Recherchen der Chemnitzer<br />

sind sie die erste Kommune in Deutschland, die den kommunalpolitischen<br />

Willensbildungsprozess im Stadtrat mittels elektronischer<br />

Abstimmung abbilden. Die Abstimmfunktion – ein<br />

Chemnitzer Alleinstellungsmerkmal also.<br />

Die Landesdirektion wird es aufgrund der konkreten Ergebnisse<br />

sicher freuen. Die beteiligten Stimmberechtigten und die Öffentlichkeit<br />

haben die Neuerung bereits wohlwollend akzeptiert. Und<br />

die Verwaltung ist aufgrund der besseren Verwertbarkeit des Ergebnisses<br />

begeistert. Das Stimmverhalten der Stadträte wird exakt<br />

und technisch nachvollziehbar bestimmt. Bei jeder Abstimmung<br />

gibt es jetzt ein konkretes stimmengenaues Ergebnis. Unklarheiten<br />

über eventuelle Mehrheiten, Wiederholung von Abstimmungen,<br />

zeitaufwändiges und fehleranfälliges Zählen durch Mitarbeiter der<br />

Geschäftsstelle sind in Chemnitz kein Thema mehr.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Auch das besondere Verfahren der „namentlichen<br />

Abstimmung“ ist mit wesentlich<br />

geringerem Aufwand verbunden.<br />

So ist keine Vorbereitung von Listen zur<br />

namentlichen Abstimmung mehr erforderlich.<br />

Nach Erhalt des notwendigen<br />

Quorums erfolgt die Abstimmung wie<br />

jede andere Abstimmung per Konferenzsystem.<br />

Lediglich in der Anzeige des Abstimmungsergebnisses<br />

unterscheidet sie<br />

sich, da hier namentlich dargestellt wird,<br />

wie die einzelnen Stadtratsmitglieder<br />

entschieden haben.<br />

Mit der neuen Technik lässt sich ebenfalls<br />

die geheime Abstimmung abbilden. Hierfür<br />

waren in der Vergangenheit Abstimmungszettel<br />

vorzubereiten. Die geheime Abstimmung<br />

erfolgte in der Wahlkabine und<br />

mittels Einwerfen der Abstimmungszettel<br />

in die Wahlurne. Das Ergebnis wird nunmehr unter Wahrung<br />

der Anonymität ermittelt und anhand eines Säulendiagramms<br />

dargestellt.<br />

Selbst offene Wahlen können mit der Abstimmfunktion durchgeführt<br />

werden. In der Regel sind das Fälle, bei denen eine<br />

Person zur Wahl steht bzw. wenn nur so viele Personen zur Wahl<br />

stehen, wie Plätze zu besetzen sind und einer en-bloc-Wahl nicht<br />

widersprochen wurde.<br />

Während der Sitzung werden die Sprechstellen der abwesenden<br />

Stadtratsmitglieder gesperrt, um unbefugtes Bedienen durch<br />

einen Sitzplatznachbarn zu vermeiden.<br />

Flankierend für den Einsatz der Konferenzanlage mit Abstimmfunktion<br />

wurden Regelungen in der Geschäftsordnung des<br />

Stadtrates geändert und auf die Abstimmungen bzw. Wahlen<br />

per Delegiertensprechstelle angepasst.<br />

Mit der Installation der kabelgebundenen Konferenztechnik<br />

MSC Digital von Beyerdynamic wandelt sich die technische<br />

Seite der Ratsarbeit in Innovation und Komfort. Ganz im Sinne<br />

des Anspruchs der Stadt: Chemnitz – Stadt der Moderne.<br />

Interessenten können sich gern mit Fragen an die Leiterin der<br />

Geschäftsstelle des Stadtrates, Beate Frech (beate.frech@stadtchemnitz.de<br />

bzw. 0371-488 1540), wenden.<br />

Kämmerer als Glücksspieler wider Willen:<br />

Einsatz komplexer Finanzderivate in Kommunen –<br />

Hintergrund und Lösungsmöglichkeiten *<br />

Ende März dieses Jahres hat der BGH eine grundlegende<br />

Entscheidung zu Art und Umfang der Beratungspflichten von<br />

Banken beim Vertrieb strukturierter Finanzprodukte getroffen.<br />

Diese Entscheidung hat in der Finanzwelt für viel Aufsehen<br />

gesorgt, aber auch in den Finanzverwaltungen der Kommunen<br />

dürfte das Verfahren mit Interesse verfolgt worden sein. Denn<br />

neben mittelständischen Unternehmen wurden von den Banken<br />

bevorzugt Kommunen als Kunden für sogenannte innovative<br />

Finanzprodukte geworben und gewonnen.<br />

* Die SAM Sachsen Asset Management GmbH ist ein eigentümergeführtes<br />

und bankenunabhängiges Beratungsunternehmen mit<br />

umfangreicher Markterfahrung. Spezialisten auf dem Gebiet des<br />

Finanzmarktes und den dazugehörigen Rechtsgebieten beraten<br />

laufend öffentliche Kunden im Bezug auf strukturierte Finanzgeschäfte<br />

und Kapitalmarktfragen.<br />

1 Praxis und Umfang der Geschäfte<br />

Die in den letzten Jahren verstärkt den Kommunen angebotenen<br />

hochkomplexen Finanzprodukte wurden oft unter positiv besetzten<br />

Schlagwörtern wie „Zinssicherung“ oder „Zinsoptimierung“<br />

vermarktet. Die zu erwartenden Auszahlungen dieser Produkte<br />

erschienen auf den ersten Blick lukrativ, die Risiken hingegen waren<br />

auch auf den zweiten kaum zu erkennen. Das galt zumindest bei<br />

Abschluss, denn mittlerweile wurden zahlreichen Kommunen die<br />

273


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Risiken durch den starken Zinsrückgang der vergangenen beiden<br />

Jahre mehr als deutlich vor Augen geführt. In die Diskussion sind<br />

dabei insbesondere sogenannte „CMS-Spread-Ladder-Swaps“<br />

geraten, da hierzu die ersten Klagen bei Gericht anhängig sind.<br />

Daneben tauchen zunehmend Bezeichnungen wie „CMS-Memory-Swap“<br />

oder „CMS-Spread-Sammler-Swap“ in der Presse auf. Die<br />

Palette undurchsichtiger Finanzkonstruktionen ist aber deutlich<br />

größer, und bei aller Namensvielfalt gibt es die Gemeinsamkeit der<br />

Verwendung positiv besetzter Begriffe bei deren Bezeichnung.<br />

Mit dem Urteil des BGH vom 22.03.<strong>2011</strong> 1 wurden die Anforderungen<br />

an eine ordnungsgemäße Beratung bei Abschluss von<br />

Zinsderivaten klarer gefasst. Einer solchen Beratung geht oftmals<br />

eine individuelle „kommunale Verschuldungsdiagnose“ durch<br />

typischerweise die Hausbank voraus, in der Möglichkeiten zu einer<br />

vermeintlichen Verringerung der Schuldenlast mit Zinsderivaten<br />

vorgestellt werden. Das Spektrum der vermittelten Produkte ist<br />

ebenso wie die Resonanz der Kämmerer oder Geschäftsführer<br />

kommunaler Unternehmen sehr breit.<br />

Während einige solche Geschäfte grundsätzlich<br />

ablehnen oder allenfalls einfache<br />

Standardprodukte erwägen, gibt es auch<br />

Verantwortungsträger, die diese Instrumente<br />

umfänglich nutzen und dabei komplexe<br />

Wetten auf zukünftige Zinsentwicklungen<br />

eingehen, d. h. spekulieren. Nach unserer<br />

Erfahrung kann aber in den seltensten Fällen<br />

davon ausgegangen werden, dass Kommunen<br />

oder kommunale Unternehmen<br />

hinreichend über Wissen, Kapazitäten und<br />

Erfahrungen verfügen, um eine eigene fundierte<br />

Bewertung hochkomplexer Geschäfte<br />

vorzunehmen. Grundsätzlich können<br />

bei sorgfältiger Analyse und bestehender<br />

Konnexität von Grund- und Sicherungsgeschäft<br />

jedoch einfache Zinsderivate, z. B. als<br />

reine Tauschgeschäfte ausgestaltete Swaps,<br />

durchaus sinnvoll sein, um Zinsänderungsrisiken zu begrenzen.<br />

Für viele in die öffentliche Diskussion geratene Geschäfte wie die<br />

oben namentlich aufgeführten gilt dies allerdings nicht.<br />

Die Motivation für den Abschluss auch komplexer Zinsderivate<br />

war grundsätzlich redlich, nämlich die Zinslast aus aufgenommenen<br />

Schulden zu mindern. Über das Einfallstor „Kommunale<br />

Verschuldungsanalyse“ gelang es den Banken vielfach, komplexe<br />

Zinsderivate zu verkaufen, die vordergründig diesem Ziel unter<br />

Einhaltung der kommunalrechtlich gebotenen Voraussetzungen<br />

(u. a. Konnexität bzw. Beachtung des Spekulationsverbotes) gerecht<br />

werden. Als Argumente wurden dabei zusätzlich Flexibilität<br />

und Unabhängigkeit von bestehenden, in der Regel langfristigen<br />

Finanzierungen der Kommunen angeführt. Mit Hilfe der komplexen<br />

Zinsderivate ließe sich somit neuer Handlungsspielraum<br />

eröffnen.<br />

Chancen, hier die Verminderung von Zinslasten, werden aber bei<br />

Finanzprodukten entweder durch anfängliche Zahlungen (sog.<br />

Prämien) oder die Übernahme von Risiken erkauft. Letztere waren,<br />

um den kommunalrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden,<br />

bei vielen nun in die Kritik geratenen Zinsderivaten versteckt, so<br />

1 Az: XI ZR 33/10<br />

274<br />

dass auf kommunaler Seite oft eine völlig falsche Vorstellung von<br />

deren Wirkungsweise herrschte. Die Risiken waren dabei oftmals<br />

extrem einseitig zu Lasten der Kommunen ausgestaltet, während<br />

deren Chancen, d. h. die Risiken der kontrahierenden Banken,<br />

eng begrenzt wurden.<br />

2 Funktionsweise und Risikopotential anhand eines<br />

Beispielfalles<br />

Das teils enorme Risikopotential dieser komplexen Zinsderivate<br />

soll an einem konkreten Beispiel eines typischen „CMS-Memory-<br />

Swap“, der eine Vereinfachung eines „CMS-Spread-Ladder-Swap“<br />

darstellt, zwischen einer Bank und einer Kommune verdeutlicht<br />

werden.<br />

Die Präsentation einer Bank zur Vorstellung der Grundstruktur<br />

des „CMS-Memory-Swaps“ würde in etwa wie folgt aussehen:<br />

Abbildung 1: Beispiel CMS-Memory-Swap: Ausschnitt aus der Produktpräsentation. Die<br />

Zinsen werden am Ende jedes Quartals ausgetauscht. Der 10-Jahres-CMS (CMS: Constant<br />

Maturity Swap) ist dabei der in einem Standardzinsswap mit zehn Jahren Laufzeit zu<br />

vereinbarende Festzinssatz (Swap Rate), bei dem dieser Standardzinsswap gerade einen<br />

Barwert von null hat. Swap Rates werden fortlaufend am Markt quotiert.<br />

Die Kommune zahlt damit einen Zinssatz, dessen Höhe sich auch<br />

aus dem Zinssatz der vorhergehenden Zinsperiode bestimmt. Dies<br />

ist das als „Memory“ oder „Ladder“ bezeichnete Zinsgedächtnis.<br />

Schief wird das Chance-Risiko-Verhältnis, da der Zinssatz der<br />

Kommune nach unten auf 0 % p. a. begrenzt ist. Zum Nachteil<br />

der Kommune könnte also der „Memory-Zins“ quasi unbegrenzt<br />

anwachsen, wenn der in der Präsentation genannte variable Zinssatz<br />

(10-Jahres-CMS) nur hinreichend tief unter dem Schwellwert<br />

von 4 % p. a. notiert, ein Fallen in gleichem Maße ist jedoch<br />

ausgeschlossen. Der Zinssatz der Kommune kann damit, auch<br />

in Folge des fünffachen Hebels, leicht dreistellig werden und<br />

sich somit fast beliebig vom tatsächlichen Zinsniveau entfernen,<br />

wie nachfolgend demonstriert werden soll. Mit einer Gesamtlaufzeit<br />

von zehn Jahren hat das Geschäft jetzt gerade Halbzeit.<br />

In Abbildung 2 sind der bisherige Verlauf des 10-Jahres-CMS<br />

über die letzten fünf Jahre sowie drei mögliche Entwicklungen<br />

für die nächsten fünf Jahre dargestellt. Das Geschäft entwickelte<br />

sich demnach in den ersten zweieinhalb Jahren zum Vorteil und<br />

danach zum Nachteil der Kommune.<br />

Die sich aus diesem Verlauf des 10-Jahres-CMS ergebenden<br />

Zinssätze für die Kommune sind in Abbildung 3 angegeben.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Abbildung 2: Bisherige Entwicklung der 10-Jahres-Swap-Rate während der ersten fünf Jahre<br />

Laufzeit des beispielhaften „CMS-Memory-Swap“ und drei mögliche weitere Entwicklungen.<br />

Notiert dabei die 10-Jahres-Swap-Rate über dem Schwellwert von 4 % p. a., so sinkt der<br />

Zinssatz für die Kommune, andernfalls steigt er.<br />

Hiernach hat die Kommune bis März 2009 Nettozahlungen<br />

von der Bank erhalten, d. h. ihr Zinssatz lag unter den 4 % p. a.<br />

der Bank. Seitdem ist jedoch der Zinssatz der Kommune stark<br />

auf über 30 % p. a. angestiegen, so dass pro Euro Nennwert<br />

bisher netto 19 Cent an die Bank flossen. Das ganze Risiko wird<br />

vor allem deutlich, wenn man unterstellt, dass die 10-Jahres-<br />

Swap-Rate der nächsten fünf Jahre spiegelbildlich zu jener der<br />

letzten fünf Jahre verläuft. Dann kommen nicht einfach weitere<br />

Nettozahlungen von 19 Cent für die Kommune hinzu, sondern<br />

die Belastung steigt auf 2,28 EUR je Euro Nennbetrag. Bei den<br />

anderen Zinsszenarien wird es sogar noch teurer, wobei der Zinssatz<br />

der Kommune in der Spitze auf knapp 120 % p. a. steigt.<br />

Anhand dieses exemplarischen Falles eines „klassischen“ CMS-<br />

Memory-Swaps wird das enorme und im Einzelfall existenzgefährdende<br />

Risikopotential komplex strukturierter Zinsderivate<br />

augenscheinlich. Von diesem Grundfall ausgehend gibt es<br />

selbstverständlich eine Vielzahl von Varianten und Fallgruppen<br />

von abweichend strukturierten Zinsderivaten. Diese sind in<br />

Abbildung 3: Entwicklung des von der Kommune aufzubringenden „Memory-Zinses“ im<br />

beispielhaften „CMS-Memory-Swap“ unter den Zinsverläufen aus Abbildung 2. Neben<br />

den Kurven sind die kumulierten Nettozahlungen der Kommune an die Bank je Euro<br />

Nennbetrag angegeben. Während der ersten fünf Jahre Laufzeit des Geschäfts wurden somit<br />

netto 19 Cent je 1 Euro Nennbetrag von der Kommune an die Bank gezahlt. Unter den<br />

drei Szenarien wächst diese Last in den nächsten fünf Jahren auf über 2 Euro je 1 Euro<br />

Nennbetrag an.<br />

ihren Wirkungen zum Teil mit denen des<br />

Beispielsfalls vergleichbar, können aber<br />

durchaus auch ein anderes Risiko aufweisen.<br />

Komplexen Zinsderivaten ist dabei<br />

aber gemein, dass sich aus der Zinsformel<br />

nicht ohne Weiteres Klarheit über das<br />

tatsächliche Risikopotential des Geschäfts<br />

gewinnen lässt.<br />

Für Kommunen erlangen damit zwei Fragen<br />

zentrale Bedeutung. Zunächst ist zu<br />

ermitteln, ob und welche Konsequenzen<br />

sich aus dem enormen Risikopotential derartiger<br />

Geschäfte ergeben. Im Nachgang ist<br />

zu klären, ob sich die nachteiligen Auswirkungen<br />

eines abgeschlossenen Geschäfts<br />

begrenzen oder sogar ausschließen lassen,<br />

was nachfolgend beleuchtet werden soll.<br />

3 Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Schließt eine Kommune einen Vertrag über ein Finanzderivat<br />

mit einer Bank ab, so wird dieser einheitliche Vorgang von zwei<br />

grundsätzlich verschiedenen Rechtsbereichen geprägt: einerseits<br />

das öffentliche Kommunalrecht und andererseits das für jeden<br />

Bankkunden geltende Zivilrecht.<br />

3.1 Kommunalrechtliche Grundsätze<br />

Basis der finanzwirtschaftlichen Betätigung der Kommunen ist<br />

deren nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantierte Finanzhoheit<br />

als Teil der kommunalen Selbstverwaltung:<br />

„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten<br />

der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze<br />

in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände<br />

haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach<br />

Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung<br />

der Selbstverwaltung umfasst auch die<br />

Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung;<br />

zu diesen Grundlagen gehört eine den<br />

Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende<br />

wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.“<br />

Dieser Grundsatz wird in Art. 82 Abs. 2<br />

der Sächsischen Verfassung bekräftigt.<br />

Die kommunale Finanzhoheit sichert<br />

den Kommunen das Recht, selbstständig<br />

Abgaben zu erheben, zu verwalten und zu<br />

vereinnahmen sowie im Rahmen der kommunalen<br />

Haushaltswirtschaft eigenverantwortlich<br />

Haushaltspläne aufzustellen und<br />

die Verwendung der Mittel festzuschreiben.<br />

Die Wahrnehmung dieser Finanzhoheit<br />

setzt u. a. eine geordnete Haushalts- und<br />

Wirtschaftsführung sowie Vermögensverwaltung<br />

voraus, die ihre nähere Ausgestaltung<br />

in den §§ 72 ff SächsGemO findet.<br />

Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung<br />

und Schaffung der dauerhaften finanziel-<br />

275


Allgemeine Beiträge <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

len Basis zur Erfüllung der vielfältigen hoheitlichen Aufgaben<br />

(siehe § 72 Abs. 1 SächsGemO). Eine weitere Konkretisierung<br />

dieser Grundsätze erfolgt durch untergesetzliche Regelungen,<br />

u. a. seit 1999 durch Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums,<br />

Stichwort: „Derivateerlass“, zuletzt aktualisiert mit der<br />

Verwaltungsvorschrift „Kommunale Haushaltswirtschaft“ vom<br />

20.12.2010.<br />

Die für die Kommunen verbindlichen Verwaltungsvorschriften<br />

enthalten relativ detailliert sowohl verfahrensmäßige und organisatorische<br />

Regelungen als auch inhaltliche Vorgaben zum<br />

Abschluss von Finanzderivaten.<br />

Im Zentrum steht dabei das Spekulationsverbot. Danach ist es<br />

Kommunen untersagt, Derivate ohne zeitliche und inhaltliche<br />

Konnexität zu einem bestimmten Kreditgeschäft als Grundgeschäft<br />

abzuschließen. Zulässige Zielstellung des Derivates darf −<br />

jeweils bezogen auf das Grundgeschäft − nur die Begrenzung von<br />

Zinsänderungsrisiken oder die Zinsoptimierung sein. Dabei wird<br />

nicht ausdrücklich definiert, was Konnexität genau bedeutet. Allerdings<br />

kann zur näheren Bestimmung dieses Rechtsbegriffes auf<br />

allgemeine Bilanzgrundsätze abgestellt werden. Eine hinreichende<br />

Konnexität zwischen Finanzderivat und Grundgeschäft kann<br />

nach diesen Grundsätzen nur dann angenommen werden, wenn<br />

zwischen beiden Geschäften eine sogenannte Bewertungseinheit<br />

gebildet werden kann.<br />

Eine solche Bewertungseinheit ist nur dann gegeben, wenn die<br />

Geschäfte mit ausdrücklicher Sicherungsabsicht abgeschlossen<br />

wurden und folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:<br />

– weitestgehend gegenläufige Wertentwicklung zwischen Grundund<br />

Sicherungsgeschäft (hohe negative Korrelation, Homogenität<br />

der Risiken),<br />

– Laufzeitkongruenz zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft,<br />

– Betragskongruenz zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft,<br />

– nachvollziehbare Dokumentation des Sicherungszusammenhangs.<br />

Prüft man die in der Praxis von den Banken gern behauptete Konnexität<br />

ihrer angebotenen Produkte, so fällt diese Einschätzung<br />

in der Regel bei der Prüfung der gegenläufigen Wertentwicklung<br />

in sich zusammen. Mit Gegenläufigkeit ist nämlich gemeint, dass<br />

das Derivat auf die konkreten wirtschaftlichen Eigenschaften und<br />

Risiken des Grundgeschäfts Bezug nimmt und in seiner eigenen<br />

Struktur im Sinne einer risikomindernden Wirkung quasi spiegelbildlich<br />

berücksichtigt. Erforderlich ist also einerseits ein bestimmtes<br />

wirtschaftliches Risiko bzw. Chance des Grundgeschäfts und<br />

andererseits die dementsprechend gegenläufige Wirkungsweise<br />

des Derivates. Im Ergebnis müssen sich die Gewinne und Verluste<br />

bzw. die Cashflows aus beiden Geschäften ausgleichen.<br />

Wendet man diese Grundsätze auf den unter Ziffer 2 dargestellten<br />

Beispielsfall an, so fällt auch hier relativ schnell auf, dass<br />

das Geschäft weder zur Begrenzung von (im Beispiel überhaupt<br />

nicht bestehenden) Zinsänderungsrisiken noch zur sonstigen<br />

Optimierung des Grundgeschäfts geeignet ist. Es handelt sich<br />

vielmehr um eine völlig abstrakte Wette mit dem Ziel, zusätzliche<br />

Erträge zu generieren. Anders als die Bank geht die Kommune<br />

dafür neue und unbegrenzte Risiken ein, die in keinem Verhältnis<br />

zu ihren bescheidenen Gewinnchancen stehen.<br />

276<br />

3.1 Zivilrechtliche Grundsätze<br />

Wenn eine Bank mit ihrem Kunden einen Vertrag über ein bestimmtes<br />

Finanzprodukt abschließt, so geht diesem Vertrag in der<br />

Regel ein eigenständiger Beratungsvertrag voraus. Dies gilt auch,<br />

wenn es sich bei dem Kunden um eine Kommune handelt.<br />

Der Beratungsvertrag wird im Regelfall formlos und durch<br />

schlüssiges Handeln wie folgt begründet: Die Bank bzw. deren<br />

Anlageberater tritt an den Kunden (oder auch umgekehrt) heran,<br />

um diesen für den Abschluss eines Finanzproduktes zu gewinnen.<br />

Damit verbunden ist ein Angebot der Bank (im umgekehrten<br />

Fall des Kunden) auf Abschluss eines Beratungs-vertrages. Damit<br />

wird ein Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten im<br />

Sinne der §§ 311, 241 BGB begründet.<br />

Mit der o. g. Entscheidung hat der BGH zunächst seine mittlerweile<br />

seit fast 20 Jahren anwendbare Rechtsprechung zu<br />

Art und Umfang der Beratungspflichten der Banken bestätigt.<br />

Demgemäß ist die Bank nach wie vor zu einer anleger- und<br />

objektgerechten Beratung verpflichtet. Inhalt und Umfang der<br />

Beratungspflichten hängen dabei von den Umständen des Einzelfalles<br />

ab. Der BGH hebt jedoch die qualitativen Anforderungen<br />

an die Beratung auf ein neues Niveau: Bei einem hochkomplexen<br />

Anlageprodukt (im entschiedenen Fall lag ein zum CMS-Memory-Swap<br />

vergleichbarer „CMS-Spread-Ladder-Swap“ zu Grunde)<br />

muss die Aufklärung gewährleisten, dass der Anleger zum Risiko<br />

des Geschäfts im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und<br />

Wissensstand hat wie die beratende Bank. Nur so sei ihm eine<br />

eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich, ob er<br />

die ihm angebotene Zinswette annehmen will. Damit verlangt<br />

der BGH quasi, dass die Verhandlung über den Abschluss des<br />

Zinsderivates auf „Augenhöhe“ erfolgen muss.<br />

Neu und ebenfalls bemerkenswert ist die Forderung des BGH,<br />

dass die Bank bei komplex strukturierten Finanzprodukten über<br />

den negativen Barwert, den sie in die Formel zur Berechnung der<br />

variablen Zinszahlungspflicht des Anlegers selbst einstrukturiert<br />

hat, vor Geschäftsabschluss aufklären muss.<br />

Auf dieser Grundlage werden die Banken ihre Beratung beim<br />

Vertrieb strukturierter Finanzprodukte – zumindest gegenüber<br />

kommunalen Kunden – grundlegend umstellen, wenn nicht gar<br />

einstellen müssen. Bei konsequenter Beachtung der Maßstäbe des<br />

BGH dürfte sich letztlich kein Kämmerer mehr finden lassen,<br />

der sich auf einen Abschluss eines risikoreichen und spekulativen<br />

Zinsderivates einlassen wird.<br />

4 Handlungsbedarf und Lösungsansätze<br />

Risiken für die kommunalen Haushalte können vermieden werden,<br />

wenn und soweit die Kommunen bei ihrer Entscheidung<br />

über den Einsatz von „innovativen“ Finanzinstrumenten eine<br />

eigene und fundierte Prüfung der kommunalrechtlichen Grenzen<br />

anstellen und sich insoweit nicht von der Bank aufs Glatteis führen<br />

lassen. Darüber hinaus kann der Abschluss von ungeeigneten<br />

Geschäften durch eine Verbesserung der Beratungsqualität der<br />

Banken erreicht werden. Wie die Vergangenheit zeigt, kann sich<br />

die Kommune hierauf allerdings nicht verlassen.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Allgemeine Beiträge<br />

Aber auch hinsichtlich der in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen<br />

risikoreichen Geschäfte gibt es aussichtsreiche<br />

Möglichkeiten, die bereits eingetretenen Schäden zu begrenzen<br />

oder gar auszuschließen. Wegen möglicher Rechtsverluste<br />

oder weiterer Schäden wäre es kein guter Ratschlag, mögliche<br />

Probleme einfach „auszusitzen“. Stattdessen sollte unbedingt<br />

der Grundsatz „Problem erkannt, Problem gebannt“ beherzigt<br />

werden. In einem ersten Schritt ist dazu das eigene Portfolio an<br />

Derivaten – soweit ein solches überhaupt angelegt wurde – Geschäft<br />

für Geschäft auf das tatsächlich bestehende Risikopotential<br />

zu untersuchen. Wurden dabei riskante und damit für die Kommune<br />

schadensträchtige Geschäfte identifiziert, können in einem<br />

zweiten Schritt wirtschaftliche und rechtliche Lösungsansätze zur<br />

Schadensbegrenzung herausgearbeitet werden. Unterstützung<br />

erhält die Kommune dabei von der aktuellen Rechtsprechung<br />

des BGH. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die kommunalrechtlichen<br />

Vorschriften zum Schutz der Kommunen. Wenn<br />

auch bislang noch nicht verbreitet praktiziert, so ergeben sich<br />

hieraus doch verschiedene erfolgversprechende Ansätze, um<br />

gegen schadensträchtige Geschäfte vorzugehen.<br />

KindergartenOnline: Service für<br />

Kommunalverwaltungen – Komfort für Eltern<br />

Mit der Prozess- und Service-Plattform – „KindergartenOnline“<br />

lassen sich Bürgerservices schnell und kostengünstig ins Internet<br />

bringen.<br />

Eltern kennen das Prozedere: Damit der Nachwuchs auf jeden<br />

Fall einen Platz im Wunschkindergarten bekommt, melden viele<br />

ihre Kinder in mehreren Einrichtungen gleichzeitig an. Für die<br />

Kindergärten erschwert das die Planung, da sie in der Regel nicht<br />

über die Anmeldungen in anderen Einrichtungen informiert<br />

sind. Dieses Problem gehört in der T-City Friedrichshafen der<br />

Vergangenheit an.<br />

Denn alle 33 Kindergärten nutzen seit Herbst 2009 das webbasierte<br />

Informationsportal „KindergartenOnline“, das T-Systems<br />

gemeinsam mit der Stadtverwaltung und Vertretern der Kindergärten<br />

entwickelt hat.<br />

Lösung von T-Systems: kinderleicht<br />

„KindergartenOnline“ ist eine Lösungsplattform nach dem Baukastenprinzip,<br />

die sich so an die Anforderungen von Kommunen<br />

anpassen lässt. Sie umfasst folgende Prozesse:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Vormerkung/Anmeldung<br />

Planung<br />

Platzvergabe<br />

Anwesenheitserfassung<br />

Auswertungen über alle Einrichtungen und Träger<br />

Die Lösung Kindergarten online bildet Verwaltungsprozesse elektronisch<br />

ab. Welche Module eingesetzt und mit welchen Rechten<br />

versehen werden, kann jeder Träger selbst entscheiden.<br />

Die Lösung lässt sich durch generelle Services und Prozessbausteine<br />

sowie durch individualisierte Elemente auf die konkrete<br />

Arbeitsweise einer Kommune zuschneiden und bleibt doch<br />

wirtschaftlich. Die Platz- und Ressourcenplanung wird deutlich<br />

einfacher, effizienter und trägt auch zur optimalen Auslastung<br />

aller Einrichtungen bei. Die Voraussetzungen zur Nutzung<br />

beschränken sich auf einen PC mit Internetbrowser und Internetzugang.<br />

Die Nutzung wird mit einer einmaligen Installationsgebühr<br />

und der monatlichen Pauschale von etwa 50 Euro pro<br />

Monat und Kita abgegolten.<br />

Lösung umfasst drei Portale: für Eltern, Kitas und die<br />

Verwaltung<br />

Über das Elternportal können Erziehungsberechtigte ihre<br />

Kinder online anmelden und für einen Kinderbetreuungsplatz<br />

vormerken lassen. Die Kinderbetreuungseinrichtungen verwalten<br />

über das Kitaportal den Anmeldungsprozess, die Stammdaten<br />

sowie die Bestands- und Anwesenheitsdaten. Als Stammdaten<br />

lassen sich grundsätzlich Informationen zu Einrichtungen (z. B.<br />

Betreuungsformen, Öffnungszeiten), über die Gruppen (z. B.<br />

277


Presseschau <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Betreuer, Größe), Förderprogramme, das Kind (z. B. Name,<br />

Anschrift, Abholberechtigte) sowie Trägerdaten und die Benutzerverwaltung<br />

anlegen.<br />

Über das Verwaltungsportal besteht Zugriff auf die Module<br />

Abrechnung und Planung. Hier werden die in Anspruch genommenen<br />

Leistungen erfasst und Kitagruppen mit Kapazitäten,<br />

Altersstufen, Betreuungsaufwand und weiteren Daten sowie die<br />

Einteilung der Mitarbeiter geplant.<br />

Eltern suchen Kinderbetreuung<br />

Alltag in Städten und Gemeinden: Jahr für Jahr suchen viele Eltern<br />

den am besten geeigneten Platz für ihr Kind in einer Kinderkrippe,<br />

einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte oder vergleichbaren<br />

Einrichtungen. Das Angebot ist vielfältig, die Wünsche der Eltern<br />

ebenso. Einige treffen ihre Wahl einfach anhand der Entfernung<br />

von Zuhause, bei anderen hat zum Beispiel die pädagogische oder<br />

religiöse Ausrichtung der Kinderbetreuung Vorrang. Eines ist aber<br />

bei allen gleich: Der Abgleich zwischen Angebot und Nachfrage<br />

ist extrem zeitaufwändig und oft zermürbend, wenn nach Suche,<br />

Erstinformation, Entscheidung und Anmeldung dann eine Absage<br />

mangels ausreichender Kapazitäten kommt.<br />

Kommunen bieten „KindergartenOnline“<br />

Moderne Kommunen bieten Eltern umfassende, vergleichbare<br />

und transparente Informationen und die Möglichkeit der Buchung<br />

von Kinderbetreuungsplätzen über das Internet an. T-<br />

Pressemitteilung 4/11<br />

Neue Fördermöglichkeiten von Schulen und Kitas im ländlichen<br />

Raum mit Wermutstropfen<br />

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag begrüßt die von der<br />

Sächsischen Staatsregierung beschlossene Erweiterung der Förderkulisse<br />

der ILE-Förderung. Mit der Änderung der Förderrichtlinie<br />

zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) kann nun auch der<br />

Neubau und die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulsporthallen,<br />

Schulsportaußenanlagen und Kindertageseinrichtungen<br />

im ländlichen Raum gefördert werden. Mit dieser Erweiterung<br />

der Förderkulisse wird den Bedürfnissen der Praxis Rechnung<br />

getragen. Den Kommunen im ländlichen Raum kann es damit<br />

leichter fallen, eine zeitgemäße Bildungsinfrastruktur vorzuhalten.<br />

Das ist vor allem für junge Familien ein maßgeblicher Faktor, sich<br />

für den ländlichen Raum zu entscheiden.<br />

„Die Erweiterung der ILE-Förderung ist zunächst einmal eine gute<br />

Nachricht für die Kommunen im ländlichen Raum. Sie ist aber<br />

leider auch mit einem bitteren Wermutstropfen vermengt.“, erklärte<br />

278<br />

Presseschau<br />

Systems hat hierfür eine modulare Lösung auf einer modernen<br />

IT-Plattform entwickelt. Einfach und übersichtlich: Die Eckdaten<br />

aller Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt oder Gemeinde<br />

werden Eltern in einheitlicher Struktur und Informationstiefe<br />

angezeigt. So können sie ihr Kind zum Beispiel online für bis<br />

zu drei Einrichtungen vormerken lassen und diese entsprechend<br />

priorisieren. Die Einrichtung setzt sich dann kurzfristig mit den<br />

Eltern in Verbindung. Erste Praxiserfahrungen haben gezeigt,<br />

dass die Kommunen durch „KindergartenOnline“ den Bedarf an<br />

Kinderbetreuungsangeboten dreimal so schnell planen können<br />

wie beim herkömmlichen manuellen Verfahren. Abgesehen vom<br />

modernen, familienfreundlichen Image profitieren Städte und<br />

Gemeinden auch davon, dass Mehrfachanmeldungen suchender<br />

Eltern vermieden werden.<br />

Die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb liegt komplett<br />

bei T-Systems, sodass sich auch der Kämmerer über die Lösung<br />

freut: Denn hohe Investitionskosten gehören der Vergangenheit<br />

an, die Services werden auf Basis einer monatlichen Gebühr bezogen.<br />

So sind die Ausgaben langfristig plan- und kalkulierbar.<br />

Kontakt:<br />

T-Systems International GmbH<br />

Jörg Uterhardt<br />

Holzhauser Straße 4-8<br />

13509 Berlin<br />

Tel. +49 30 835360530<br />

E-Mail: joerg.uterhardt@t-systems.com<br />

www.t-systems.com<br />

Weitere Informationen: www.kindergarten.friedrichshafen.de<br />

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG. Auf die Kritik des<br />

SSG stoßen die hohen Anforderungen zur Energieeinsparung<br />

im Schul- und Kindertagesstättenbereich. Die geänderte Förderrichtlinie<br />

sieht vor, dass die geltenden Werte in den Gesetzesvorschriften<br />

zur Energieeinsparung bei Sanierungen um 30 %<br />

und beim Neubau des Gebäudes sogar um 45 % unterschritten<br />

werden müssen. „Die hohen energetischen Anforderungen werden<br />

gerade bei Gebäuden im Bestand zu erheblichen Mehrkosten führen.<br />

Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen kann dann sehr ungünstig<br />

ausfallen. Außerdem bezweifeln wir, ob bei einigen Bestandsgebäuden<br />

die Werte überhaupt erreicht werden können. Was nur auf<br />

dem Papier funktioniert, wird die Praxis noch vor große Probleme<br />

stellen.“ so Woitscheck weiter.<br />

Die besonderen energetischen Anforderungen führen auch<br />

dazu, dass die bereits bei der SAB vorliegenden Altanträge aus<br />

der Förderung der Schulhausbaurichtlinie überarbeitet werden<br />

müssen. Diese Umplanung wird einen hohen Aufwand an Kosten<br />

und Zeit verursachen.<br />

Dresden, 13. April <strong>2011</strong>


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Presseschau<br />

Pressemitteilung 5/11<br />

Eine vertane Chance zum Bürokratieabbau und zur Stärkung<br />

der Wirtschaftskraft vor Ort – Kommunen fordern Vereinfachungen<br />

bei der Vergabe öffentlicher Aufträge<br />

Sachsen ist das Schlusslicht unter allen Bundesländern, wenn<br />

es um die Entbürokratisierung und Flexibilisierung des Vergaberechts<br />

geht. Dieses Fazit hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag<br />

anlässlich der heutigen VOB-Tagung der Bauindustrie<br />

in Leipzig gezogen. Der kommunale Spitzenverband kritisiert,<br />

dass der Freistaat Sachsen als einziges Bundesland die gültigen<br />

Konjunkturpaket-Wertgrenzen für beschränkte und freihändige<br />

Vergaben über das Jahr 2010 hinaus nicht verlängert hat. Das<br />

gehe auch zu Lasten der regionalen Wirtschaft.<br />

Im Rahmen der effektiven Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

über das Konjunkturpaket II wurden auch in Sachsen<br />

die Vergabevorschriften in den Jahren 2009 und 2010 gelockert.<br />

Dabei wurden die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und<br />

beschränkte Ausschreibungen erhöht, um Aufträge schnell und<br />

effektiv vergeben zu können. Diese Lockerungen haben sich<br />

bundesweit bewährt. Mit Ausnahme Sachsens haben alle anderen<br />

Bundesländer über den 31.12.2010 hinaus daran festgehalten.<br />

Mit Sorge sieht der Sächsische Städte- und Gemeindetag, dass in<br />

Sachsen ganz im Gegenteil ein weiterer Ausbau von Standards im<br />

sächsischen Vergaberecht diskutiert wird. „Das würde die Vergabe<br />

von Aufträgen verzögern, unter Umständen sogar verhindern. Wir<br />

erinnern an die sächsische Koalitionsvereinbarung zwischen CDU<br />

und FDP, wonach die Vergabeverfahren vereinfacht und verkürzt<br />

werden sollten“, sagte der Geschäftsführer des kommunalen<br />

Spitzenverbandes, Mischa Woitscheck.<br />

Die Änderung der Vorschriften des sächsischen Vergaberechts<br />

sowie andere aktuelle Fragestellungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe<br />

sind Gegenstand der heutigen VOB-Tagung der<br />

Bauindustrie in Leipzig, an der neben Vertretern der Bauindustrie<br />

auch kommunale und staatliche Vertreter teilnehmen.<br />

Dresden, 14. April <strong>2011</strong><br />

Pressemitteilung Nr. 06/11<br />

SSG begrüßt Winterschadensprogramm und fordert schnelle<br />

und unbürokratische Umsetzung<br />

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat im Rahmen<br />

seiner heutigen Präsidiumssitzung die von der Staatsregierung<br />

geplante „Richtlinie Winterschäden <strong>2011</strong> und 2012“ begrüßt.<br />

Der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Christian Schramm<br />

aus Bautzen, hob das dringende Bedürfnis für den zügigen Erlass<br />

dieser Richtlinie hervor.<br />

„Die 20 Mio. Euro, die der Freistaat Sachsen in <strong>2011</strong> und 2012<br />

insgesamt für kommunale Straßen zur Verfügung stellt, erfüllen zwar<br />

nicht alle Hoffnungen der kommunalen Ebene. Zusammen mit den<br />

20 Mio. Euro, die die kommunale Familie aus dem kommunalen<br />

Finanzausleich selbst beisteuert, steht den Kommunen aber immerhin<br />

ein Betrag von knapp 670 Euro pro Jahr und Kilometer Straße<br />

zur Verfügung“, sagte Schramm.<br />

Schramm forderte, dass die Mittel nicht nur für größere Deckenbaumaßnahmen<br />

eingesetzt werden können, sondern u. a. auch<br />

für die Beseitigung von Schlaglöchern. Ansonsten komme man<br />

mit den Mitteln nicht sehr weit.<br />

Flexibilität benötigen die Kommunen bei der Erbringung ihres<br />

Eigenanteils von 25%. „Wer <strong>2011</strong> Mittel abruft, der sollte seinen<br />

Eigenanteil auch in 2012 oder Anfang 2013 noch erbringen können“,<br />

stellte der SSG klar. Abgerechnet werden muss erst Ende<br />

März 2013.<br />

Notwendig ist auch, dass in der Richtlinie ein konkreter Termin<br />

festgesetzt wird, an dem die Förderung ausgezahlt wird, um<br />

den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Für <strong>2011</strong> ist<br />

dieser Termin schnellstmöglich und für das Jahr 2012 im ersten<br />

Quartal festzulegen.<br />

Dresden, 25. Mai <strong>2011</strong><br />

Pressemitteilung Nr. 07/<strong>2011</strong><br />

Aufschwung geht an den sächsischen Kommunen bislang<br />

vorbei<br />

SSG fordert Investprogramm für Kindergärten<br />

„Der konjunkturelle Aufschwung ist derzeit in den Kassen der<br />

sächsischen Kommunen nicht spürbar“, stellte der Geschäftsführer<br />

des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Mischa Woitscheck<br />

heute fest. Erst vergangene Woche hatte der Sächsische<br />

Finanzminister, Prof. Dr. Georg Unland, noch anlässlich der<br />

Vorstellung der Mai-Steuerschätzung berichtet, die sächsischen<br />

Kommunen könnten sich wie der Freistaat über steigende Einnahmen<br />

freuen.<br />

Im ersten Quartal <strong>2011</strong> sind die Einnahmen der sächsischen<br />

Kommunen gegenüber dem Vorjahresquartal (I/2010) um<br />

rund 80 Mio. Euro bzw. knapp 4 % gesunken. Zwar sei bei<br />

den Steuereinnahmen ein leichtes Plus von 1 % zu verzeichnen.<br />

Dies falle aber angesichts des deutlichen Rückgangs der Zuweisungen<br />

des Freistaates Sachsen kaum ins Gewicht. Die wichtigen<br />

Schlüsselzuweisungen seien um mehr als 3 % gesunken, die<br />

Investitionszuweisungen sogar um 35 %.<br />

Den Ausgabenanstieg konnten die Kommunen auf knapp 1 %<br />

begrenzen, obwohl die Tarifsteigerungen zu einem Personalkostenanstieg<br />

von über 4 % geführt haben.<br />

Bedenklich ist, dass das Verhältnis zwischen Einnahmen und<br />

Ausgaben sich trotz anziehender Konjunktur kontinuierlich<br />

verschlechtert. Erstmals seit längerer Zeit rutschten die sächsischen<br />

Kommunen wieder ins Minus. Der Finanzierungssaldo<br />

weist einen Verlust von rund 34 Mio. Euro aus.<br />

Besonders hart traf es die Kreisfreien Städte. Deren Einnahmen<br />

gingen um fast 10 % zurück.<br />

Mit Blick auf die aktuelle Mai-Steuerschätzung <strong>2011</strong> stellte<br />

Woitscheck fest, dass die Einnahmezuwächse vor allem beim<br />

Freistaat Sachsen zu beobachten seien.<br />

Woitscheck forderte daher ein Kindergarteninvestitionsprogramm.<br />

Bislang reiche das Land nur die Investmittel des Bundes<br />

für den Krippenausbau weiter. Gerade in den Großstädten steige<br />

die Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen dramatisch<br />

an. Neue Kindergartenplätze würden jedoch außerhalb von<br />

Orten über 5.000 Einwohnern nicht gefördert.<br />

Dresden, 07.06.<strong>2011</strong><br />

279


Aus Büchern und Zeitschriften <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Neuerscheinungen<br />

Lindner<br />

Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen<br />

Kommentar zum sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz<br />

unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung<br />

<strong>2011</strong>, 668 Seiten, ISBN 978-3-842-3 679- , 79,80 EUR, Books<br />

on Demand GmbH, In de Tarpen 42, 22848 Norderstedt, Tel.:<br />

<strong>04</strong>0/ 3 <strong>43</strong> 3 11, Fax: <strong>04</strong>0/ 3 <strong>43</strong> 3 84, E-Mail: info@bod.de,<br />

Internet: www.bod.de<br />

von Tilo Lindner, Justiziar im Landratsamt Meißen<br />

Wenn der Beschwerte eines Verwaltungsakts nicht freiwillig<br />

die darin benannten Pflichten erfüllt, bedarf es einer zwangsweisen<br />

Vollstreckung dieser Pflichten. Zur Vollstreckung von<br />

Verwaltungsakten ist die Verwaltung nicht auf die Tätigkeit der<br />

Gerichtsvollzieher angewiesen. Sie kann auf Basis des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes<br />

selbst vollstrecken.<br />

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen<br />

gliedert sich in vier Teile. Der erste Teil betrifft die allgemeinen<br />

Vorschriften über die Verwaltungsvollstreckung unabhängig von<br />

der Art des zu vollstreckenden Verwaltungsakts. Im zweiten Teil<br />

wird die Vollstreckung von Leistungsbescheiden, im dritten Teil<br />

die Vollstreckung sonstiger Verwaltungsakte geregelt. Im vierten<br />

Teil finden sich die Schluss- und Übergangsbestimmungen.<br />

Diese Kommentierung richtet sich vorwiegend an die Verwaltungen<br />

öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Freistaat<br />

Sachsen. Um einen größtmöglichen Praxisbezug herzustellen,<br />

liegt der Schwerpunkt der Arbeit in einer Auswertung der einschlägigen<br />

Rechtsprechung. Rechtstheoretische Betrachtungen<br />

stehen eher im Hintergrund.<br />

Spellbrink u. a.<br />

Verfassungsrechtliche Probleme im SGB II<br />

Neue Regelleistungen und Organisationsreform<br />

<strong>2011</strong>, 96 Seiten, DSGT-Praktikerleitfäden, ISBN 978-3-41 -<br />

<strong>04</strong>639-9, 14,80 EUR, hrsg. vom Deutschen Sozialgerichtstag<br />

e. V., erschienen im Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG,<br />

Scharrstraße 2, 70 63 Stuttgart bzw. Levelingstraße 6 a, 81673<br />

München, Tel.: 0711/7 38 0, Fax: 0711/7 38 1 00, E-Mail:<br />

mail@boorberg.de, Internet: www.boorberg.de<br />

von Professor Dr. Wolfgang Spellbrink, Richter am Bundessozialgericht,<br />

Leiter der Kommission SGB II des Deutschen Sozialgerichtstags<br />

e. V., mit Vorträgen von Professor Dr. Johannes Münder, TU<br />

Berlin, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht, und Dr. Steffen<br />

Luik, Richter am Sozialgericht, zzt. BMAS, Referat Grundsatzfragen<br />

der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

Die verfassungsrechtlichen Probleme im SGB II im Zusammenhang<br />

mit den neuen Regelleistungen und der Organisationsreform<br />

bildeten die Schwerpunkte der Kommission SGB II<br />

unter der Leitung von Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink auf dem<br />

280<br />

Aus Büchern und Zeitschriften<br />

3. Deutschen Sozialgerichtstag am 18. und 19. November 2010<br />

in Potsdam.<br />

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar<br />

2010 erstmals ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines<br />

menschenwürdigen Existenzminimums“ postuliert. Prof. Dr.<br />

Johannes Münder von der TU Berlin gab auf der Veranstaltung<br />

seine rechtsgutachterliche Stellungnahme zu der Frage ab, ob<br />

der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen<br />

und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches<br />

Sozialgesetzbuch diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen<br />

gerecht wird. Im Anschluss daran referierte RiSG Dr. Steffen<br />

Luik vom BMAS über die Grundprinzipien der Organisationsreform<br />

des SGB II, die erforderlich geworden war, nachdem das<br />

Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung ebenfalls für<br />

verfassungswidrig erklärt hatte.<br />

Getreu dem Motto „Aus der Praxis für die Praxis“ richtet sich dieser<br />

Band an Personen, die mit dem SGB II beruflich zu tun haben<br />

wie Richter/-innen der Sozialgerichtsbarkeit, Mitarbeiter/-innen<br />

der Grundsicherungsträger, Berater/-innen der Sozialverbände<br />

sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.<br />

Metzler-Müller, Rieger, Seeck, Zentgraf<br />

Beamtenstatusgesetz<br />

Kommentar<br />

2010, 06 Seiten, kartoniert, ISBN 978-3-8293-0881-6,<br />

9,00 EUR, erschienen im Kommunal- und Schul-Verlag GmbH &<br />

Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 13, 6 187 Wiesbaden, Tel.:<br />

(06 11) 8 80 86 10, Fax: (06 11) 8 80 86 77, E-Mail: bestellung@<br />

kommunalpraxis.de, www.kommunalpraxis.de<br />

Der Kommentar ist dem Rechtsanwender in der Verwaltungspraxis<br />

sowie für den gesamten öffentlichen Dienst in den Bundesländern<br />

eine kompetente und wichtige Orientierungs- und<br />

Arbeitshilfe.<br />

Das Werk enthält ein informatives Vorwort, dem sich eine Inhaltsübersicht<br />

sowie ein Abkürzungs- und ein Literaturverzeichnis<br />

anschließen. Vor dem Gesetzestext im Zusammenhang werden<br />

in einer Einführung die Historie, die Gesetzesentstehung und<br />

der Inhalt des Beamtenstatusgesetzes aufgezeigt. Anschließend<br />

werden die einzelnen Vorschriften des Beamtenstatusgesetzes erläutert.<br />

Die Verfasser orientieren sich dabei vor allem auch an den<br />

Bedürfnissen und Interessen der Kommunalverwaltungen in den<br />

Ländern. Die Beiträge sind daher praxisnah ausgestaltet unter<br />

Einbeziehung von entsprechenden Beispielen und Übersichten.<br />

Im Anhang sind die Texte der ergänzenden Rechtsvorschriften<br />

abgedruckt. Ein Stichwortverzeichnis ermöglicht dem Benutzer,<br />

sich den Inhalt des Werkes noch besser zu erschließen.<br />

Die Kommentierung erleichtert damit den praktischen<br />

Aufgabenvollzug, denn ab sofort müssen immer zwei Gesetze<br />

parat sein: das Beamtenstatusgesetz und das jeweilige<br />

Landesbeamtengesetz.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Aus Büchern und Zeitschriften<br />

Der Kommentar wendet sich als wichtige Arbeits- und Orientierungshilfe<br />

an alle mit der Materie befassten Personen, insbesondere<br />

an Mitarbeiter in Kommunalverwaltungen und Landesbehörden,<br />

an Rechtsanwälte, Auszubildende und Studierende.<br />

Die AutorInnen: Prof. Dr. Karin Metzler-Müller und Renate<br />

Zentgraf lehren an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden.<br />

Dr. Reinhard Rieger leitet das Beamtenrechtsreferat im zentralen<br />

Personalamt beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg.<br />

Erich Seeck war viele Jahre Leiter des Dienstrechtsreferats im<br />

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.<br />

de Riese<br />

Buchführung für Kommunen<br />

Einführung<br />

<strong>2011</strong>, 40 Seiten, CD-Rom-Ausgabe, ISBN 978-3-8293-09<strong>43</strong>-1,<br />

9,80 EUR, erschienen im Kommunal- und Schul-Verlag GmbH &<br />

Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 13, 6 187 Wiesbaden, Tel.:<br />

(06 11) 8 80 86 10, Fax: (06 11) 8 80 86 77, E-Mail: vertrieb@<br />

kommunalpraxis.de, www.kommunalpraxis.de<br />

Nahezu alle Bundesländer haben seit einigen Jahren das bisherige<br />

System der sog. kameralistischen Buchhaltung aufgegeben und<br />

eine Variante der allgemeinen kaufmännischen Buchhaltung eingeführt.<br />

So wie es für einzelne Branchen höchst unterschiedliche<br />

Varianten innerhalb des Systems der doppelten Buchführung<br />

gibt, wird es zwangsläufig auch in der kommunalen Doppik<br />

ständige Veränderungen und Anpassungen geben. Der Grundsatz<br />

der sogenannten doppelten Buchführung, kurz Doppik, ist<br />

kaufmännischen Unternehmen seit eh und je vorgeschrieben und<br />

selbstverständlich und sozusagen ein buchhalterisches Grundgesetz<br />

und gilt somit auch für die kommunale Doppik.<br />

Behördenmitarbeiter haben dieses System in ihrer Ausbildung im<br />

Allgemeinen nicht gelernt. Die kurze Anleitung dient dazu, diese<br />

Lücke zu schließen. Ihr Zweck ist eine allgemeine Annäherung<br />

der Mitarbeiter an das sog. doppische System.<br />

„Buchführung für Kommunen“ ist die sichere Hilfe für Mitarbeiter/-innen<br />

in Kommunalverwaltungen, kommunalen Aufsichtsbehörden,<br />

Kommunalberatungen sowie für die Aus- und<br />

Weiterbildung.<br />

Der Autor: Dipl. Handelslehrer, Oberstudienrat i. R. Hans-<br />

Otto de Riese hat während seiner beruflichen Tätigkeit Buchhaltung<br />

gelehrt und ist somit ein Kenner aller Varianten der<br />

Buchführung.<br />

Pöhlker/Lausen<br />

Vergaberecht<br />

Kommentar<br />

<strong>2011</strong>, Loseblattausgabe, 470 Seiten, ISBN 978-3-8293-0884-7,<br />

,00 EUR, erschienen im Kommunal- und Schul-Verlag GmbH &<br />

Co. KG, Konrad-Adenauer-Ring 13, 6 187 Wiesbaden, Tel.:<br />

(06 11) 8 80 86 10, Fax: (06 11) 8 80 86 77, E-Mail: bestellung@<br />

kommunalpraxis.de, www.kommunalpraxis.de<br />

Das öffentliche Beschaffungs- und Vergaberecht regelt die Vergabe<br />

von Bauleistungen, Lieferleistungen sowie gewerblichen<br />

und freiberuflichen Dienstleistungen durch den öffentlichen<br />

Auftraggeber. Das neue Erläuterungswerk bietet mit den aktuellen<br />

Vergabevorschriften – ergänzt durch VOB/B, VOL/B und<br />

die Richtlinien für Planungswettbewerbe – eine sichere Basis für<br />

die Durchführung von Ausschreibungen.<br />

Die für das innerstaatliche und das europaweite Ausschreibungsverfahren<br />

anzuwendenden Vergabevorschriften (GWB, Vergabeordnung<br />

(VgV), Sektorenverordnung (SektVO), VOB/A,<br />

VOL/A und VOF) wurden erheblich verändert. Dies stellt den<br />

öffentlichen Auftraggeber vor neue Herausforderungen.<br />

Zu erwähnen sind dabei besonders die<br />

– Einschränkungen bei der Vereinbarung von Sicherheitsleistungen<br />

– Erweiterungen der Wertungsmöglichkeiten bei fehlenden<br />

Erklärungen und Preisen<br />

– Freigrenzen für die Durchführung Beschränkter Ausschreibungen<br />

und Freihändiger Vergaben<br />

– Einheitliche Regelungen für Sektorenauftraggeber durch<br />

die Sektorenverordnung freier Wahl der Vergabearten<br />

– Anwendung sozialer, umweltbezogener und innovativer<br />

Vergabekriterien und der Tariftreue und Berücksichtigung<br />

mittelständischer Interessen bei europaweiten Ausschreibungen<br />

– Einschränkung von Bieterrechten in Zusammenhang mit<br />

Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem<br />

OLG.<br />

Im Werk ergänzen praxisorientierte Kommentierungen die Texte<br />

zu den Vergabevorschriften. Beginnend mit der Kommentierung<br />

zur VOB/A, in Kürze durch die Kommentierungen zur VOL/A<br />

und VOF erweitert, werden anschließend die Vorschriften des<br />

GWB, der VgV und der SektVO kommentiert werden.<br />

Der Kommentar ist die ideale Hilfe für öffentliche Einrichtungen,<br />

Kommunen, Kommunalunternehmen, privatwirtschaftliche<br />

Unternehmen, Anwälte, mit dem Vergaberecht befasste<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer.<br />

Die Autoren: Dipl.-Ing. Johannes Pöhlker, Rechtsanwalt,<br />

Ldt. Verwaltungsdirektor beim Hessischen Städte- und Gemeindebund.<br />

Dr. jur. Irene Lausen, Referentin im Hessischen<br />

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.<br />

Beide sind hauptamtliche Beisitzer bei der Vergabekammer des<br />

Landes Hessen.<br />

Pattar<br />

Die Hartz-IV-Synopse<br />

Mit allen Änderungen durch die Bundesratsbeschlüsse vom<br />

25.02.<strong>2011</strong><br />

<strong>2011</strong>, 221 Seiten, broschiert, ISBN 978-3-8329-6611-9,<br />

19,00 EUR, Nomos (in Zusammenarbeit mit Deutscher Verein für<br />

öffentliche und private Fürsorge), Nomos Verlagsgesellschaft Baden-<br />

Baden, Waldseestraße 3- , 76 30 Baden-Baden, Tel.: (0 722 21)<br />

2 10 40, Fax: (0 72 21) 21 <strong>04</strong> 79, E-Mail: nomos@nomos.de,<br />

Internet: www.nomos.de<br />

von Prof. Dr. Andreas Kurt Pattar<br />

Die Reform zu Hartz IV ist verabschiedet. Transparenz war<br />

durch das Bundesverfassungsgericht eingefordert, entstanden ist<br />

nach langem Ringen ein Gesetzespaket, das über die im Kern<br />

betroffenen Regelungen des SGB II und XII hinaus in insgesamt<br />

20 Gesetzen und Verordnungen zu Änderungen geführt hat.<br />

Das Ergebnis langwieriger politischer Diskussionen sind äußerst<br />

unübersichtliche Regelungen.<br />

Der Synopsenband zu Hartz IV führt sicher durch die Neuregelungen.<br />

Durch eine absatzgenaue Gegenüberstellung der<br />

Neu- mit den Altregelungen erfasst man die Änderungen auf<br />

einen Blick. Es kann sofort mit der Fallbearbeitung, auf dem<br />

Hintergrundwissen der alten Regelungen begonnen werden.<br />

281


Aus Büchern und Zeitschriften <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Die vorgeschaltete Gegenüberstellung Alt-Neu erlaubt zudem<br />

das schnelle Auffinden der neuen Vorschriften.<br />

Ganz besonders wichtig: Der Band berücksichtigt alle gesetzlichen<br />

Änderungen bis hin zum Bundesratsbeschluss vom<br />

25. Februar <strong>2011</strong>. Damit werden sämtliche Auswirkungen auf<br />

die Sozialrechtsberatung erfasst.<br />

Müller<br />

Kaufmännische Rechnungslegung im kommunalen Gesamtabschluss<br />

Instrument zur Steuerung des „Konzerns Kommune“<br />

<strong>2011</strong>, 220 Seiten, kartoniert, Reihe: Schriften zur Rechnungslegung,<br />

Band 11, ISBN 978-3- 03-12426-8, 38,60 EUR, Erich Schmidt<br />

Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 1078 Berlin,<br />

Tel.: 030/2 008 0, Fax: 030/2 008 4 1, E-Mail: ESV@ESVmedien.de,<br />

Internet: www.esv.info<br />

Der Gesamtabschluss kennt in der kameralen Haushaltswirtschaft<br />

im Gegensatz zum Jahresabschluss keine Vorläufer. Daher<br />

betreten viele Städte und Gemeinden mit der Aufgabe, einen<br />

Gesamtabschluss zu erstellen, Neuland.<br />

Dr. Florian Müller setzt sich in seinem Buch detailliert mit den<br />

Zielen der kommunalen „Konzernrechnungslegung“ auseinander<br />

und erläutert auch die Wirkungen des Gesamtabschlusses auf<br />

die Steuerung des „Konzerns Kommune“. Basierend auf einer<br />

Analyse der Gesetzgebungsverfahren in allen Flächenbundesländern<br />

beantwortet der Autor dabei die Fragen:<br />

Wie viel Transparenz schafft ein Gesamtabschluss über die<br />

kommunale Verschuldung und was kann der Gesetzgeber tun,<br />

um die Transparenz zu verbessern?<br />

Welche Steuerungsansätze bietet der Gesamtabschluss und wie<br />

können Kommunen ihre Steuerung konkret aufbauen?<br />

Praxisgerechte Fachinformation, die die Normauslegung<br />

erleichtert und wertvolle Ansatzpunkte für die Nutzung des<br />

Gesamtabschlusses bietet!<br />

Gleich/Schentler<br />

Strategische und operative Planung in Kommunen<br />

Koordination, Steuerung, Budgetierung<br />

2010, 1 3 Seiten, mit zahlreichen Abbildungen, Format 1 ,8 x<br />

23, cm, ISBN 978-3- 03-12607-1, 34,00 EUR, Erich Schmidt<br />

Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 1078 Berlin,<br />

Tel.: 030/2 008 0, Fax: 030/2 008 4 1, E-Mail: ESV@ESVmedien.de,<br />

Internet: www.esv.info<br />

von Prof. Dr. Ronald Gleich und Dr. Peter Schentler, aus der Reihe<br />

Kommunale Verwaltungssteuerung, Band 6, herausgegeben von<br />

Prof. Dr. Stefan Müller und Prof. Dr. Christina Schaefer<br />

Ohne strategische und operative Planung kommt keine Organisation<br />

voran. Sie ist heute gerade für Kommunen der Schlüssel<br />

zu mehr Wirtschaftlichkeit und Transparenz, aber auch einem<br />

attraktiven Leistungsspektrum für die Bürger.<br />

Alle wichtigen Grundlagen der strategischen und operativen Planung<br />

im öffentlichen Sektor bietet dieses Buch. Ronald Gleich<br />

und Peter Schentler zeigen dabei, wie Gestaltungsfreiräume in<br />

der Praxis genutzt werden können. Die Schwerpunkte sind:<br />

– Prozesse der strategischen Planung: Strategien formulieren,<br />

entwickeln, implementieren<br />

– operative Planung, Budgetierung und Berichtssystem<br />

– operative und strategische Kontrolle<br />

282<br />

Ob SWOT-Analyse, Balanced Scorecard oder Forecasting – anschauliche<br />

Beispiele erleichtern die Anwendung in der Praxis.<br />

Erhorn-Kluttig, Jank, Schrempf, Dütz, Rumpel, Schrade, Erhorn,<br />

Beier, Sager, Schmidt<br />

Energetische Quartiersplanung<br />

Methoden – Technologien – Praxisbeispiele<br />

<strong>2011</strong>, 326 Seiten, ISBN 978-3-8167-8411-1, 6 ,00 EUR,<br />

Fraunhofer-Gesellschaft, Fraunhofer-Informationszentrum Raum<br />

und Bau IRB, Nobelstraße 12, 70 69 Stuttgart, Tel.: 0711/9 70<br />

2 00, Fax: 0711/9 70 2 08, E-Mail: irb@irb.fraunhofer.de,<br />

www.irb.fraunhofer.de<br />

Vom einzelnen Gebäude bis hin zum neuen Wärmenetz – städtische<br />

Siedlungsräume bieten viele Ansatzpunkte zur Steigerung<br />

der Energieeffizienz. Dieses Potential durch intelligenten Einsatz<br />

und Vernetzung neuer Technologien systematisch zu nutzen und<br />

weiter auszubauen, ist das Ziel der BMWi-Forschungsinitiative<br />

EnEff:Stadt. Der Gedanke einer „integralen Planung“ soll sowohl<br />

in Siedlungsprojekten wie in Nah- und Fernwärmesystemen<br />

realisiert werden – unterstützt durch aktuelle Planungs- und Bewertungsverfahren<br />

sowie die Forschung an Systemkomponenten<br />

und Betriebsweisen. So entsteht gezieltes Know-how für die Stadt<br />

der Zukunft.<br />

Das Fachbuch „Energetische Quartiersplanung“ fasst auf<br />

326 Seiten bereits vorhandene Grundlagen für kommunale<br />

Energieversorgungskonzepte, in den letzten Jahren (weiter-<br />

)entwickelte Technologien im Gebäudebereich und bei der Gebäudetechnik,<br />

sowie unterschiedliche Energieversorgungsarten<br />

zusammen. Weitere Kapitel gehen näher auf Siedlungstypologien,<br />

vorhandene Planungwerkzeuge, Rahmenbedingungen<br />

wie gesetzliche Anforderungen und vorhandene nationale und<br />

internationale Fördermittel, mögliche Bewertungskriterien<br />

für energieeffiziente Stadtteile und Handlungsempfehlungen<br />

ein. Dabei werden insbesondere die Bestandteile der BMWi-<br />

Forschungsinitiative EnEff:Stadt mit ihren Förderkriterien,<br />

laufenden Demonstrationsvorhaben und Messanforderungen<br />

hervorgehoben. Zusätzliche beispielhafte Projekte wurden aus<br />

nationalen und internationalen Vorhaben ausgewählt und beschrieben.<br />

Die möglichen Bewertungskriterien beinhalten einen<br />

Ansatz für einen Energieausweis für Quartiere und erläutern die<br />

ersten Arbeiten zu einem Energiekonzeptberater für Stadtteile.<br />

Im Schlusskapitel werden der Stand der Quartiersplanung in<br />

Deutschland, vorhandene Schwachstellen bzw. Entwicklungsbedarf<br />

und Überlegungen zur Quartiersplanung der Zukunft<br />

erläutert.<br />

Die Publikation entstand im Rahmen des Begleitforschungsprojektes<br />

der Förderinitiative „Energieeffiziente Stadt (EnEff:<br />

Stadt)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie<br />

(BMWi).<br />

Nachauflagen<br />

Wager<br />

Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung der Eigenbetriebe und<br />

der Kommunalunternehmen<br />

<strong>2011</strong>, 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, 212 Seiten,<br />

34,00 EUR, ISBN 978-3-41 -<strong>04</strong> 94-1, erschienen im Richard<br />

Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, Scharrstraße 2, 70 63 Stuttgart<br />

bzw. Levelingstraße 6 a, 81673 München, Tel.: 0711/7 38 0,


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Aus Büchern und Zeitschriften<br />

Fax: 0711/7 38 1 00, E-Mail: mail@boorberg.de, Internet: www.<br />

boorberg.de<br />

von Monika Wager, Revisionsdirektorin im Bayerischen Kommunalen<br />

Prüfungsverband (BLPV)<br />

Ausführlich behandelt die Autorin die Ausweis- und Bewertungsprobleme<br />

im Jahresabschluss der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen.<br />

Der Aufbau des Werkes folgt in seinen beiden<br />

Hauptteilen dem amtlichen Gliederungsschema der Bilanz einerseits<br />

sowie der Gewinn- und Verlustrechnung andererseits.<br />

Praktische Beispielsfälle veranschaulichen häufig auftretende<br />

Bilanzierungsprobleme. So kann Ausweis- und Bewertungsmängeln<br />

in der Praxis vorgebeugt werden.<br />

Der praxisorientierten Darstellung liegen die Bayerische<br />

Eigenbetriebsverordnung (EBV) und die Verordnung über<br />

Kommunalunternehmen (KUV) zugrunde. Durch das Gesetz<br />

zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz<br />

– BilMoG) vom 25.05.2009 sind die Rechnungslegungsvorschriften<br />

des Handelsgesetzbuchs (HGB) grundlegend<br />

geändert worden. Wegen ihrer dynamischen Verweise auf das<br />

HGB sind davon auch die Eigenbetriebsverordnung und die<br />

Verordnung über Kommunalunternehmen betroffen.<br />

Die neuen Rechnungslegungsvorschriften finden grundsätzlich<br />

erstmals für die in <strong>2011</strong> zu erstellenden Jahresabschlüsse 2010<br />

Anwendung. Die ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlagen<br />

werden durch die neuen Vorschriften nicht berührt. Daher<br />

können künftig verstärkte Divergenzen zwischen Handelsbilanz<br />

und Steuerbilanz auftreten; in der Neuauflage werden deshalb<br />

auch wesentliche Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen<br />

Handelsbilanz und Steuerbilanz dargestellt.<br />

Das Werk berücksichtigt die seit Erscheinen der Vorauflage<br />

eingetretenen Änderungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung,<br />

Technik und Vertragsgestaltung. Schwerpunkte der Darstellung<br />

sind die Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft.<br />

Jäde<br />

Gemeinde und Baugesuch<br />

Einvernehmen – Veränderungssperre – Zurückstellung<br />

<strong>2011</strong>, 4., überarbeitete Auflage, 208 Seiten, 28,00 EUR, ISBN<br />

978-3-41 -<strong>04</strong>633-7, erschienen im Richard Boorberg Verlag<br />

GmbH & Co. KG, Scharrstraße 2, 70 63 Stuttgart bzw. Levelingstraße<br />

6 a, 81673 München, Tel.: 0711/7 38 0, Fax: 0711/7 38<br />

1 00, E-Mail: mail@boorberg.de, Internet: www.boorberg.de<br />

von Henning Jäde, Ltd. Ministerialrat<br />

Der Verfasser behandelt in diesem Werk fundiert die Möglichkeiten<br />

der Gemeinde, auf konkrete Bauvorhaben, die sich<br />

planungsrelevant auswirken können, so zu reagieren, dass keine<br />

unerwünschten Folgen auftreten. In den drei übersichtlich ge-<br />

gliederten Hauptkapiteln<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Gemeindliches Einvernehmen<br />

Veränderungssperre<br />

Zurückstellung<br />

geht er auf alle Probleme ein, mit denen die zuständigen Personen<br />

und Gremien konfrontiert werden. Dazu zählen u. a. die mögliche<br />

Identität von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde,<br />

der Beginn der Einvernehmensfrist, die Einvernehmensfiktion<br />

nach Fristablauf sowie das Nachschieben einer Veränderungssperre.<br />

Ebenso differenziert sind die Ausführungen zur verfahrensrechtlichen<br />

Stellung der Gemeinde im Baugenehmigungs-, im<br />

Anzeige- bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Hinweise<br />

zum Rechtsschutz sowie zu Haftungs- und Entschädigungsfragen<br />

runden die einzelnen Kapitel ab.<br />

Dass bereits zwei Jahre nach Erscheinen der dritten eine weitere<br />

Neuauflage erforderlich geworden ist, ist der Dynamik der<br />

höchstrichterlichen Rechtsprechung geschuldet: Das Bundesverwaltungsgericht<br />

hat den materiell-rechtlichen Schutzbereich der<br />

gemeindlichen Planungshoheit in Abgrenzung zu der verfahrensrechtlichen<br />

Schutzposition des gemeindlichen Einvernehmens<br />

präziser konturiert. Der Bundesgerichtshof hat Amtspflichten<br />

und Haftungsrisiken bei rechtswidrig versagtem gemeindlichem<br />

Einvernehmen neu verteilt. Weite Teile des Buches bedurften<br />

daher einer Überarbeitung, um seine praktische Brauchbarkeit<br />

zu sichern und erste Antworten auf sich neu stellende Fragen<br />

zu bieten. Die Darstellung des Rechtsschutzes gegen Veränderungssperren<br />

wurde erweitert und vertieft.<br />

Für Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen und der Bauaufsichtsbehörden<br />

sowie Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte<br />

steht damit wieder ein hervorragendes, kompetentes Praxiswerk<br />

zur Verfügung.<br />

Stegmüller/Horn/Kurz<br />

Umsatzsteuer-Erklärung 2010/Umsatzsteuer-Voranmeldung<br />

<strong>2011</strong> Kompakt<br />

<strong>2011</strong>, 2. Auflage, 208 Seiten, kartoniert, 44,90 EUR, ISBN: 978-<br />

3-941480-29-2, HDS-Verlag, Harald Dauber, Stäudach 2, 71093<br />

Weil im Schönbuch, Tel.: 0 71 7/6 1 62, Fax: 0 71 7/62 02 94,<br />

E-Mail: hdauber@hds-gruppe.de, Internet: www.hds-verlag.de<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

Formulare erfordern umfassende Kenntnisse des<br />

Umsatzsteuerrechts<br />

Zeile für Zeile der Steuererklärung richtig erklärt<br />

mit zahlreichen Beispielen<br />

auch bei Nutzung der Elster-Formulare unentbehrlich<br />

mit aktueller Rechtsprechung sowie einschlägigen Verwaltungsanweisungen<br />

der Umsatzsteuerrichtlinien 2008 und<br />

des ab 01.11.2010 geltenden Erlasses zur Anwendung des<br />

Umsatzsteuergesetzes<br />

Inhalt: Erläuterung der amtlichen Umsatzsteuervordrucke Zeile<br />

für Zeile und der für die Steuererklärung wichtigen Fragen.<br />

Mit der Kommentierung der Umsatzsteuererklärung USt 2<br />

A 2010 samt Anlagen UR und UN sowie der Umsatzsteuer-<br />

Voranmeldung USt 1 A <strong>2011</strong> und des Antrags auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung<br />

der Sondervorauszahlung USt 1<br />

H <strong>2011</strong> werden folgende grundlegenden Themen behandelt:<br />

Unternehmerbegriff, Unternehmen, Organschaft im Umsatzsteuerrecht,<br />

Lieferung und sonstige Leistung, unentgeltliche<br />

Wertabgaben einschließlich Bemessungsgrundlage, Inland,<br />

innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Einfuhr,<br />

Ort der Lieferung, Ort der sonstigen Leistung mit den ab<br />

01.01.2010 zu beachtenden Neuregelungen, Steuerbefreiungen,<br />

Bemessungsgrundlagen für Lieferungen, sonstige Leistungen<br />

und Leistungen an Arbeitnehmer, Steuersatz und Steuersatzbegünstigungen,<br />

Rechnungsausstellung, Rechnungserteilung<br />

bei der Versteuerung von Voraus- und Abschlagszahlungen,<br />

Rechnungen über Kleinbeträge, Gutschriften als Rechnungen,<br />

Fahrausweise als Rechnungen, unrichtiger und unberechtigter<br />

Steuerausweis, Besteuerung der Kleinunternehmer, Verlagerung<br />

der Steuerschuldnerschaft (Änderungen beim Reverse Charge<br />

zum 01.07.2010 und zum 01.01.<strong>2011</strong>), Vorsteuerabzug und<br />

Vorsteuervergütung, Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach<br />

§ 15a UStG, Differenz-(Margen-)besteuerung, Besteuerungs-<br />

283


Aus Büchern und Zeitschriften <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

verfahren, zusammenfassende Meldung. Mit den Änderungen<br />

des Mehrwertsteuerpakets 2010 der EU!<br />

Die Autoren: Hubert Stegmüller, Diplom-Finanzwirt (FH),<br />

Regierungsdirektor a. D., war Jahrzehnte bei einer OFD als<br />

Umsatzsteuerreferent tätig. Er war Lehrbeauftragter an der FH<br />

Ludwigsburg sowie bei der Steuerberaterkammer Stuttgart.<br />

Oberregierungsrat Wolfgang Horn, Diplom-Finanzwirt (FH),<br />

ist in den Steuerabteilungen der OFD Stuttgart/OFD Karlsruhe<br />

im Bereich Umsatzsteuer tätig. Seit mehr als 20 Jahren Dozent<br />

an der BFA und an privaten Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtungen.<br />

Oberamtsrat Markus Kurz, Diplom-Finanzwirt<br />

(FH), ist in der Steuerabteilung der OFD Karlsruhe im Bereich<br />

Umsatzsteuer tätig.<br />

Zielgruppe: Steuerberater und deren Mitarbeiter, Finanzverwaltung,<br />

Steuerabteilungen von Unternehmen, Unternehmer<br />

und Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und<br />

Existenzgründer.<br />

Aushangpflichtige Arbeitsgesetze im öffentlichen Dienst<br />

Textausgabe<br />

<strong>2011</strong>, 10. Auflage, 224 Seiten, Softcover mit Bundling, 9,9 EUR,<br />

ISBN 978-3-8073-0231-7, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm<br />

GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München, Tel.: (089) 21<br />

83 79 28, Fax: (089) 21 83 76 20, E-Mail: kundenbetreuung@<br />

hjr-verlag.de, www.rehmnetz.de<br />

Arbeitgeber und damit Personalverantwortliche sind gesetzlich<br />

verpflichtet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte<br />

Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze frei zugänglich zu machen.<br />

Alle Rechtsänderungen zum 1. Februar <strong>2011</strong> sind in dieser Auflage<br />

berücksichtigt. Damit stehen alle wichtigen Arbeitsgesetze<br />

wieder topaktuell zur Verfügung.<br />

Ergänzende arbeitsrechtliche Vorschriften, speziell auf die<br />

Beschäftigten im öffentlichen Dienst abgestellt, runden diese<br />

Textausgabe ab.<br />

Durch die handliche und haltbare Ausführung dieser Textausgabe<br />

mit der Kordel zum Aushängen können sich Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter wieder aktuell über ihre Rechte und Pflichten<br />

informieren.<br />

Glotzbach/Goldbach<br />

Immobiliarvollstreckung aus Sicht der kommunalen Vollstreckungsbehörden<br />

Handbuch für Praxis und Ausbildung von Hans-Jürgen Glotzbach<br />

und Rainer Goldbach<br />

<strong>2011</strong>, . Auflage, 260 Seiten, kartoniert, 42,00 EUR, ISBN<br />

978-3-7922-0097-1, erschienen im Verlag Reckinger, Luisenstraße<br />

100-102, 3707 Siegburg, Telefon: 0 22 41/93 83 40, Telefax:<br />

0 22 41/9 38 34 33, E-Mail: presse@reckinger.de, Internet: www.<br />

reckinger.de<br />

Das Handbuch liefert insbesondere den kommunalen Vollstreckungsbehörden<br />

einen schnellen und umfassenden Überblick<br />

über die verschiedenen Möglichkeiten der Vollstreckung in das<br />

unbewegliche Vermögen zur Realisierung ihrer Forderungen<br />

öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Natur.<br />

Soll eine Gemeinde ihre Forderungen bei Gericht lediglich anmelden<br />

oder ist sie besser beraten, einem bereits angeordneten<br />

Verfahren beizutreten? Ab welchem Stadium sollte sie selbst<br />

einen entsprechenden Antrag auf Immobiliarvollstreckung<br />

284<br />

stellen? Diese und andere wichtige Fragen werden kompetent<br />

und ausführlich beantwortet. Die Anmeldung der kommunalen<br />

Forderungen zu diesen einzelnen Verfahren wird ebenfalls eingehend<br />

erläutert.<br />

Neben den kommunalen Vollstreckungsbehörden spricht das<br />

Handbuch auch alle anderen Behörden an, die ihre Forderungen<br />

nach den Regeln des Verwaltungsvollstreckungsrechts<br />

geltend machen, wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen oder<br />

die Vollstreckungsabteilungen der Finanzämter. Auch für die<br />

Rechtspfleger der Amtsgerichte ist das Buch ein unverzichtbares<br />

Nachschlagewerk hinsichtlich kommunaler Forderungen.<br />

Hans-Jürgen Glotzbach ist Referent für das Verwaltungszwangsverfahren<br />

im Fachverband der Kommunalkassenverwalter e. V.<br />

und Autor mehrerer Fachbücher für Vollstreckungsrecht.<br />

Rainer Goldbach, Rechtspfleger beim Amtsgericht Frankfurt a.<br />

M., referiert im Vollstreckungsrecht und hat zu diesem Thema<br />

diverse Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht.<br />

Fudalla/Tölle/Wöste/zur Mühlen<br />

Bilanzierung und Jahresabschluss in der Kommunalverwaltung<br />

Grundsätze für das „Neue Kommunale Finanzmanagement“<br />

(NFK)<br />

<strong>2011</strong>, 3., neu bearbeitete Auflage, 407 Seiten, mit zahlreichen<br />

Abbildungen, 29,9 EUR, ISBN 978-3- 03-12910-2, erschienen<br />

im Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30<br />

G, 1078 Berlin, Tel.: (0 30) 2 0 08 8 8, Fax: (0 30) 2 0<br />

08 8 70, E-Mail: ESV@ESVmedien.deBestellmöglichkeit online<br />

unter www.ESV.info/9783 03129102<br />

Wie bilanziert man in der kommunalen Verwaltung nach den<br />

Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung?<br />

Dieses Lehrbuch vermittelt in geschlossener Form das nötige<br />

Fachwissen für die erfolgreiche Anwendung des Neuen Kommunalen<br />

Finanzmanagements (NFK):<br />

– Bilanzierung und Jahresabschluss unter Berücksichtigung<br />

von Gemeindehaushaltsrecht und Handelsrecht nach dem<br />

BilModG<br />

– Gesamtabschluss von Kommunen<br />

– Ansätze für Bilanzpolitik und Jahresabschlussanalyse<br />

Die Darstellung orientiert sich an der Gesetzgebung Nordrhein-<br />

Westfalens. Sie erleichtert wesentlich den Einstieg in das neue<br />

Gemeindehaushaltsrecht – auch in anderen Bundesländern.<br />

Zusätzlich unterstützen:<br />

– Kontrollfragen und Aufgaben mit Lösungen zur Vertiefung<br />

des Lernstoffes<br />

– detaillierte Anlagen mit allen relevanten Gesetzestexten,<br />

Verordnungen und Musterdokumenten.<br />

Der zuverlässige Begleiter für Studium und Verwaltungspraxis.<br />

Ergänzungslieferungen<br />

Sächsischer Städte- und Gemeindetag und Sächsischer Landkreistag<br />

(Hrsg.)<br />

Sozialhilferecht in Sachsen<br />

Sammlung der in Sachsen geltenden bundes- und landesrechtlichen<br />

Bestimmungen zur Grundsicherung und Sozialhilfe mit<br />

Richtlinien<br />

Loseblattwerk, ca. 1.970 Seiten, 2 Ordner, 9,00 EUR, Stand:<br />

01.01.<strong>2011</strong> einschl. 38. Ergänzungslieferung, 444 Seiten, ISBN 3-


Dieser Kommentar zur sächsischen Gemeindeordnung gilt<br />

unter kommunalen Praktikern als die Arbeitsgrundlage -<br />

und wird für seine Breite und Tiefe ebenso geschätzt wie für<br />

seine fachübergreifende Gesamtdarstellung und die<br />

Praxisbeispiele.<br />

Band I: Kommunales Verfassungsrecht und Rechtsgrundlagen<br />

für die kommunale Finanzwirtschaft<br />

einschließlich Verwaltungsvorschriften.<br />

Band II: Praxisorientierte Erläuterungen zum<br />

Kommunalen Verfassungsrecht.<br />

Band III: Kommentierungen zur kommunalen Finanzwirtschaft.<br />

Mit Vorschlägen zu Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit, Ausführungen zu Kameralistik u.v.m.<br />

„ ... das qualitativ wie quantitativ gelungenste Gesamtwerk zur<br />

Kommunalen Finanzwirtschaft. Deshalb verwundert es nicht, dass<br />

OVG, OLG und selbst das BVerwG diesen Kommentar immer wieder<br />

zitieren.“<br />

Weitere Informationen:<br />

Kurt Leibbrandt, Erster Bürgermeister i.R., Bietigheim-Bissingen<br />

www.ESV.info/978-3-503-03407-9<br />

in: Kommunal-Kassen-Zeitschrift (KKZ), 10/2010<br />

erich schmidt verl ag<br />

A u f W i s s e n v e r t r a u e n<br />

Bestellungen bitte an den Buchhandel oder direkt an:<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Genthiner Str. 30 G · 10785 Berlin<br />

Fax: (030) 25 00 85 - 275 · www.ESV.info · ESV@ESVmedien.de<br />

Von OVG, OLG &<br />

BVerwG gern zitiert<br />

Gemeindeordnung für<br />

den Freistaat Sachsen<br />

Ergänzbarer Kommentar mit<br />

weiterführenden Vorschriften<br />

Von Albrecht Quecke †, Ministerialrat a.D. im Innenministerium<br />

Baden-Württemberg, Prof. Hansdieter Schmid,<br />

vormals Hochschule für öffentliche Verwaltung Ludwigsburg,<br />

Ulrich Menke, Ministerialrat im Sächsischen Staatsministerium<br />

des Innern, Heinrich Rehak, Präsident des<br />

Verwaltungsgerichts Dresden a.D., Dr. Andreas Wahl,<br />

Richter am Landesozialgericht Chemnitz, Dr. Harald Vinke,<br />

Fachbereichsleiter im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien-<br />

und Baumanagement Dresden, Peter Blazek, Assessor/<br />

Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Sächsischer Städte- und<br />

Gemeindetag, und Dr. Bert Schaffarzik, Präsident des<br />

Verwaltungsgerichts Chemnitz<br />

Loseblattwerk, 4.480 Seiten in 3 Ordnern,<br />

Grundwerk € (D)148,–, ISBN 978-3-503-03407-9<br />

Firma / Institution ......................................................<br />

Name / Kd.-Nr. ...........................................................<br />

Funktion ....................................................................<br />

Straße / Postfach ........................................................<br />

PLZ / Ort ....................................................................<br />

Fax ...........................................................................<br />

Der Erich Schmidt Verlag darf mich zu Werbezwecken<br />

per Fax über Angebote informieren: ja nein<br />

E-Mail ................................................................<br />

Der Erich Schmidt Verlag darf mich zu Werbezwecken<br />

per E-Mail über Angebote informieren: ja nein<br />

Datum / Unterschrift ..................................................<br />

<strong>04</strong>03<br />

Fax (030) 25 00 85-275<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG<br />

Genthiner Straße 30 G<br />

10785 Berlin<br />

Widerrufsrecht: Bestellungen zu Loseblattwerken können innerhalb von zwei<br />

Wochen nach Erhalt der Ware bei Ihrer Buchhandlung oder beim Erich Schmidt<br />

Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Str. 30 G, 10785 Berlin, Fax 030/25 00 85-275,<br />

E-Mail: Vertrieb@ESVmedien.de schriftlich widerrufen werden (rechtzeitige<br />

Absendung genügt).<br />

Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten lediglich zur Durchführung des Vertrages,<br />

zur Pfl ege der laufenden Kundenbeziehung und um Sie über unsere Angebote und<br />

Preise zu informieren. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke<br />

jederzeit widersprechen. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihren Widerspruch<br />

schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an Service@ESVmedien.de.<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG · Sitz: Berlin · Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin: ESV Verlagsführung GmbH · Amts gericht: Berlin-Charlottenburg<br />

93 HRB 27 197 · Geschäftsführer: Dr. Joa chim Schmidt<br />

Bestellschein


Aus Büchern und Zeitschriften <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

41 -01 93-9, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Postfach Mit der Neukommentierung der §§ 7a, 21-25 und 127 SächsBG<br />

10 01 60, 01071 Dresden, Tel.: 0711/7 38 0, Fax: 0711/7 38 wird insbesondere der neueren Rechtsprechung zur Zulässigkeit<br />

1 00, E-Mail: mail@boorberg.de, www.boorberg.de<br />

von Altersgrenzen (§§ 7a – Altergrenze für die Berufung –, 21<br />

SächsBG – Altersgrenzen –) und dem „Gesetz zur Regelung des<br />

Diese Ergänzungslieferung berücksichtigt alle Vorschriften, Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts<br />

die bis 31.12.2010 verkündet wurden und bis 01.<strong>04</strong>.<strong>2011</strong> in für den Freistaat Sachsen vom 19.05.2010“ (§ 127 SächsBG –<br />

Kraft getreten sind. Hinzuweisen ist besonders auf folgende Zustellung –) Rechnung getragen.<br />

Änderungen:<br />

Darüber hinaus werden die Vorbemerkungen zu den §§ 100-124<br />

Band 1 („Richtlinien-Band“):<br />

SächsBG aktualisiert.<br />

– Änderung des SächsAGSGB durch Gesetz vom 23.09.2010<br />

(SächsGVBl. S. 269): A 420.21<br />

Der Textteil wird umfassend aktualisiert.<br />

– Fortschreibung der Sozialversicherungsentgeltverordnung<br />

aufgrund der Verordnung vom 10.11.2010 (BGBl. Stegmüller/Schmalhofer/Bauer<br />

I S. 1725): A 422.212<br />

Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder<br />

– Aktualisierung folgender Gesetze aufgrund des Haushalts- Kommentar mit Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorbegleitgesetzes<br />

<strong>2011</strong>/2012 vom 15.12.2010 (SächsGVBl. schriften<br />

S. 387):<br />

Loseblattwerk in Ordnern mit ca. 7.162 Seiten, ISBN: 978-<br />

– Gesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen: 3-782 -0193-4, 189,9 EUR zzgl. Aktualisierungslieferungen,<br />

A 415.01<br />

339,9 EUR Apartpreis, 94. Aktualisierung mit Stand Januar<br />

– SächsAGSGB: A 420.21<br />

<strong>2011</strong>, Ladenpreis: 109,9 EUR, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm<br />

– Landesblindengeldgesetz: A 423.36<br />

GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München, Tel.: (089) 21<br />

– Landeserziehungsgeldgesetz: A 452.12<br />

83 79 28, Fax: (089) 21 83 76 20, E-Mail: kundenbetreuung@<br />

– Gesetz über Kindertageseinrichtungen: A 460.1 hjr-verlag.de, www.rehmnetz.de<br />

– Aufnahme der Düsseldorfer Tabelle und der Unterhaltsleitlinien<br />

des OLG Dresden – Stand jeweils 01.01.<strong>2011</strong>: Die 94. Aktualisierung beinhaltet unter anderem die Überarbei-<br />

A 429.31/III, A 429.31/IV<br />

tung bzw. Neukommentierung zu:<br />

Band 2 („SGB-Band“):<br />

– §§ 50, 52, 57, 70, 71 BeamtVG<br />

Änderungen waren insbesondere durch folgende Gesetze – Art. 1, 2, 94-99, 108-112 BayBeamtVG<br />

veranlasst:<br />

sowie eine Aktualisierung der Sonderzahlungsgesetze der Länder.<br />

– Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung<br />

für Arbeitssuchende vom 03.08.2010 (BGBl. I<br />

S. 1112)<br />

Breier/Dassau/Kiefer<br />

– Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozial- TVöD-Kommentar inkl. Arbeitsrecht im ö. D.<br />

gesetzbuch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 (BGBl. Tarif- und Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst<br />

I S. 1127)<br />

Loseblattwerk mit Lexikon Arbeitsrecht im ö. D. – Ruge, ca. .314<br />

– Beschäftigungschancengesetz vom 24.10.2010 (BGBl. I Seiten in Ordnern, ISBN 978-3-8073-0064-1, 179,9 EUR<br />

S. 1417)<br />

zzgl. Aktualisierungslieferungen, 419,9 EUR ohne Aktualisie-<br />

– 23. BAföG-Änderungsgesetz vom 24.10.2010 (BGBl. I rungslieferungen, 44. Aktualisierung mit Stand April <strong>2011</strong> und<br />

S. 1422)<br />

4 . Aktualisierung mit Stand Mai <strong>2011</strong>, Ladenpreis: 44. Aktuali-<br />

– Verordnung zur Änderung der Kommunalträger-Zulassierung: 94,9 EUR, 4 . Aktualisierung: 102,9 €, Verlagsgruppe<br />

sungsverordnung vom 01.12.2010 (BGBl. I S. 1758) Hüthig Jehle Rehm GmbH, Hultschiner Straße 8, 81677 München,<br />

– Haushaltsbegleitgesetz <strong>2011</strong> vom 09.12.2010 (BGBl. I Tel.: (089) 21 83 79 28, Fax: (089) 21 83 76 20, E-Mail: kun-<br />

S. 1885)<br />

denbetreuung@hjr-verlag.de, www.rehmnetz.de<br />

– Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/<br />

Sozialgeld-Verordnung vom 21.12.2010 (BGBl. I 2321) Die 44. Aktualisierung hat folgende Schwerpunkte:<br />

– Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz vom 22.12.2010 1. Die Kommentierung zu § 1 TVöD (Geltungsbereich)<br />

(BGBl. I S. 2262)<br />

im Teil B 1 wurde überarbeitet. U. a. wurden die neuen<br />

Tarifverträge für Beschäftigte in der Fleischuntersuchung<br />

berücksichtigt sowie die Rechtsprechung des BAG zu der<br />

Woydera/Summer/Zängl<br />

Frage, ob Chefärzte mit sog. „Altverträgen“ eine Bezahlung<br />

Beamtenrecht in Sachsen<br />

nach der Entgeltgruppe 15Ü TVöD oder nach Entgeltgrup-<br />

Kommentar<br />

pe I TV-Ärzte/VKA beanspruchen können.<br />

Loseblattwerk, .940 Seiten in Ordnern, 199,9 EUR zzgl. 2. Das BAG hat sich in mehreren Entscheidungen mit der<br />

Aktualisierungslieferungen, 299,9 EUR Apartpreis, ISBN 978-3- Definition des Begriffs der Bereitschaftszeiten (§ 9 TVöD)<br />

8073-094 -3, 73. Aktualisierung, Stand: März <strong>2011</strong>, Ladenpreis: und in diesem Zusammenhang mit der Arbeitszeitgestaltung<br />

89,9 EUR; Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Hultschiner für Hausmeister auseinandergesetzt. Diese Entscheidungen<br />

Straße 8, 81677 München, Tel.: (089) 21 83 79 28, Fax: (089) wurden in den Erläuterungen zu § 9 TVöD im Teil B 1<br />

21 83 76 20, E-Mail: kundenbetreuung@hjr-verlag.de, www. ausgewertet.<br />

rehmnetz.de<br />

3. § 18 TVöD (Leistungsentgelt) im Teil B 1 wurde vollständig<br />

überarbeitet. Das Instrument des Leistungsentgelts wurde<br />

Zur 73. Aktualisierung erfolgt die Erstkommentierung des § 45 mit Inkrafttreten des TVöD 2005 neu in das Tarifrecht von<br />

BeamtStG zur Fürsorge, der den alten § 99 SächsBG ersetzt. Bund und Kommunen eingeführt. In der Tarifrunde 2010<br />

286


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Aus Büchern und Zeitschriften<br />

wurde vereinbart, dass das Budget für das Leistungsentgelt<br />

in mehreren Schritten auf zunächst 2 % erhöht wird.<br />

4. Zu § 26 TVöD (Urlaub) im Teil B 1 sind weiter die Auswirkungen<br />

der EuGH-Rechtsprechung zu den Urlaubsansprüchen<br />

bei Krankheit und deren Umsetzung in Deutschland<br />

aktuell. Diesmal geht es bei der Aktualisierung der Erläuterungen<br />

insbesondere um Folgendes: Derzeit ist unklar,<br />

ob in einem ruhenden Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche<br />

entstehen können – oder anders gefragt: ob der Arbeitgeber<br />

berechtigt ist, Urlaubsansprüche für die Ruhenszeiten zu<br />

kürzen (z. B. Erwerbsminderungsrente, Aussteuerung aus<br />

der Krankenkasse etc.).<br />

5. Mit seiner Entscheidung vom 12.10.2010 (C-45/09, Rosenbladt)<br />

hat der EuGH nun endgültig bestätigt, dass tarifvertragliche<br />

Altersgrenzen für einen Eintritt in den Ruhestand<br />

zulässig sind. Dies gilt selbstverständlich auch für § 33<br />

Abs. 1 a TVöD. Damit endet das Arbeitsverhältnis eines im<br />

Geltungsbereich des TVöD beschäftigten Arbeitnehmers<br />

automatisch, wenn dieser das reguläre Renteneintrittsalter<br />

vollendet. Eine solche Regelung verstößt nach Ansicht des<br />

EuGH nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.<br />

An einer wirksamen Beendigung von Arbeitsverhältnissen<br />

mit Rentenbeginnen bestehen daher keine Bedenken mehr.<br />

Diese Rechtsprechung ist in die Kommentierung zu § 33<br />

TVöD im Teil B 1 eingearbeitet worden.<br />

6. Die Protokollerklärung zum 3. Abschnitt des TVÜ-Bund<br />

beinhaltet Übergangsregelungen für die Entgeltsicherung<br />

bei Leistungsminderung. Diese Regelungen wurden neu<br />

kommentiert.<br />

7. In der vorhergehenden <strong>43</strong>. Aktualisierung wurde mit der<br />

Überarbeitung der durchgeschriebenen Fassungen der<br />

Sparten des TVöD begonnen (zunächst TVöD-V). Mit<br />

der vorliegenden Aktualisierung wird der TVöD-V im Teil<br />

B 4.1.2 vervollständigt um die Anlage D und die Legende<br />

als Arbeitserleichterung.<br />

8. In den Teil E wurden als Muster zur Altersteilzeit Arbeitsvertragsmuster<br />

zur Altersteilzeit und zum Modell FAL-<br />

TER sowie das Merkblatt für Altersteilzeitarbeitnehmer<br />

aufgenommen.<br />

9. Teil K 6 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):<br />

In diesem Abschnitt stehen dem Anwender ausführliche<br />

Hinweise zur Anwendung des AGG in der Praxis zur Verfügung.<br />

Diese enthalten z. B. detaillierte Informationen zur<br />

diskriminierenden Stellenausschreibung, zur Durchführung<br />

von Vorstellungsgesprächen und insbesondere zu den komplizierten<br />

Verfahrensregelungen bei einer Bewerbung von<br />

schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen. Mit<br />

dieser Aktualisierung wird außerdem eine Checkliste für<br />

Einstellungen nach dem AGG zur Verfügung gestellt, die<br />

praxisgerecht bei der Vermeidung von Fehlern hilft und<br />

damit auch bei der Vermeidung von Schadensersatz- oder<br />

Entschädigungsansprüchen.<br />

Die 45. Aktualisierung hat folgende Schwerpunkte:<br />

1. § 3 Abs. 4 TVöD regelt die Berechtigung des Arbeitgebers,<br />

bei begründeter Veranlassung die ärztliche Untersuchung<br />

eines Arbeitnehmers zu veranlassen. In die Erläuterungen<br />

hierzu wurde neue Rechtsprechung zur Frage der Mitbestimmung<br />

des Personalrats eingearbeitet.<br />

2. In den Erläuterungen zu § 6 TVöD (Arbeitszeit) wurde<br />

neue Rechtsprechung ausgewertet, insbesondere zur<br />

Ruhepause im Bereitschaftsdienst, zum Direktionsrecht<br />

des Arbeitgebers bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die<br />

287


Aus Büchern und Zeitschriften <strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11<br />

Wochentage, zur Zulässigkeit von Sonntagsarbeit und zum<br />

sog. Ferienüberhang (Umverteilung der Arbeitszeit auf die<br />

Zeiten außerhalb der Schulferien).<br />

3. Mit dieser Aktualisierung wird die Kommentierung zu § 33<br />

Abs. 2 TVöD vervollständigt. Die bereits vorhandene Kommentierung<br />

der Sätze 1 bis 4, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

bei Bezug einer dauerhaften Erwerbsminderungsrente<br />

betreffen, wurde um die Kommentierung der Sätze 5<br />

und 6 ergänzt. Dem Nutzer stehen nun also umfangreiche<br />

Hinweise rund um das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei der<br />

Gewährung einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente<br />

zur Seite. Insbesondere die Voraussetzungen für ein Ruhen<br />

des Arbeitsverhältnisses nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD, der<br />

Ruhenszeitraum sowie die Rechtsfolgen werden mit Hilfe von<br />

Beispielen praxisnah dargestellt.<br />

4. Im Teil B 3.1.1 werden die Regelungen für die Arbeitnehmer,<br />

die zu Auslandsdienststellen des Bundes entsandt werden<br />

(§ 45 [Bund] TVöD-BT-V), kommentiert und um neue<br />

Rundschreiben des BMI ergänzt. Die Sonderregelungen für<br />

Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung<br />

(§ 46 [Bund] TVöD-BT-V) werden neu erläutert.<br />

5. § 17 TVÜ-Bund beinhaltet die Regelungen für die übergangsweise<br />

weiter anzuwendenden Eingruppierungsregelungen,<br />

die bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltverordnung<br />

gelten. Die Kommentierung dieser Regelungen<br />

wurde neu bearbeitet und für den Anwender leichter<br />

handhabbar übersichtlich gestaltet.<br />

6. Nachdem mit den <strong>43</strong>. und 44. Aktualisierungen die<br />

Durchgeschriebene Fassung des TVöD-V vollständig<br />

neu bearbeitet in das Werk aufgenommen wurde, wird<br />

dies in dieser 45. Aktualisierung mit dem ersten Teil der<br />

Durchgeschriebenen Fassung des TVöD-S für Sparkassen<br />

fortgesetzt. Dieser Teil wird mit der nächsten Aktualisierung<br />

vervollständigt werden.<br />

7. In den Teil K des Werks (allgemeine arbeitsrechtliche<br />

Fragestellungen) wird eine umfangreiche Fortsetzung der<br />

Erläuterungen zum Kündigungsrecht aufgenommen. Es<br />

werden insbesondere praxisgerecht aufbereitet die personenbedingte<br />

Kündigung (insbesondere die krankheitsbedingte<br />

Kündigung) und die allgemeinen Voraussetzungen für eine<br />

verhaltensbedingte Kündigung.<br />

Schaetzell/Busse/Dirnberger/Stange<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(BauNVO)<br />

Kommentare<br />

Loseblattwerk, 19. Nachlieferung, Stand: Dezember 2010, ISBN<br />

978-3-8611 -922-3, 782 Seiten, 69,00 EUR; Gesamtwerk: 2.488<br />

Seiten, Preis: 13 ,00 EUR, Kommunal- und Schul-Verlag GmbH<br />

& Co. KG, Postfach 36 29, 6 026 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 8 80<br />

86 10, Fax: 0611/ 8 80 86 77, E-Mail: info@kommunalpraxis.<br />

de, www.kommunalpraxis.de<br />

Die 19. Nachlieferung beinhaltet:<br />

Ordner I<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Von Ministerialrat a. D. Johannes Schaetzell, Geschäftsführendem<br />

Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetages Dr.<br />

Jürgen Busse und Direktor beim Bayerischen Gemeindetag Dr.<br />

Franz Dirnberger<br />

288<br />

Neben der Aktualisierung des Gesetzestextes wurden die Kommentierungen<br />

zu den §§ 19 (Teilung von Grundstücken), 24<br />

(Allgemeines Vorkaufsrecht), 25 (Besonderes Verkaufsrecht) und<br />

26 (Ausschluss des Vorkaufsrechts) BauGB überarbeitet.<br />

Ordner II<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(Baunutzungsverordnung – BauNVO)<br />

Von Gustav-Adolf Stange, Staatssekretär a. D.<br />

Der Beitrag wurde neu bearbeitet, wobei der Schwerpunkt auf<br />

die Verarbeitung der einschlägigen Entscheidungen und Literatur<br />

gelegt wurde.<br />

Neuer Ordner II<br />

In dieser Lieferung ist ein zusätzlicher Ordner mit der neuen,<br />

umfangreichen Kommentierung der Verordnung über die bauliche<br />

Nutzung der Grundstücke.<br />

Quecke/Schmid/Menke/Rehak/Wahl/Vinke/Blazek/Schaffarzik<br />

Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (GOFS)<br />

Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften<br />

Loseblattwerk, 3 Ordner, ca. 4.480 Seiten, ISBN: 978-3- 03-<br />

03407-9, 148,00 EUR; Lieferung 2/11 mit Stand Juni <strong>2011</strong>, Erich<br />

Schmidt Verlag GmbH & Co, Genthiner Str. 30 G, 1078 Berlin;<br />

Tel.: (030) 2 00 8 – 0, Fax: (030) 2 00 8 – 870, E-Mail:<br />

ESV@ESVmedien.de, Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.<br />

info/3 03 03407 9,<br />

Im kommunalverfassungsrechtlichen Teil wurde insbesondere<br />

neuere Rechtsprechung des SächsOVG zu verschiedenen<br />

Rechtsfragen eingearbeitet, so zum Anspruch auf Fraktionszuwendungen<br />

aus Haushaltsmitteln (SächsOVG vom 23.11.2010)<br />

und zur Abwahl eines Beigeordneten und eines Bürgermeisters<br />

(SächsOVG vom 09.12.2010). Fragen zur Wahl des Ortschaftsrats<br />

beantwortet eine Entscheidung vom 28.12.2010; auf eine<br />

mögliche Verjährung der Ansprüche auf Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen<br />

wird in einer Entscheidung vom 11.03.2010<br />

hingewiesen. Ergänzt wurden die Kommentierungen zu Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheid mit zahlreichen obergerichtlichen<br />

Entscheidungen.<br />

Vogelgesang/Bieler/Kleffner<br />

Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen<br />

(LPFS)<br />

Ergänzbarer Kommentar mit weiterführenden Vorschriften<br />

Loseblattwerk, ISBN 978-3- 03-03391-1, 1.930 Seiten in 2 Ordnern,<br />

DIN-A , 98,00 EUR, 3 . Lieferung vom April <strong>2011</strong> und<br />

36. Lieferung vom Juni <strong>2011</strong>, Erich Schmidt Verlag GmbH & Co,<br />

Genthiner Str. 30 G, 1078 Berlin, Tel.: (030) 2 00 8 – 0, Fax:<br />

(030) 2 00 8 – 870, E-Mail: ESV@ESVmedien.de, Bestellmöglichkeit<br />

online unter www.ESV.info/978 3 03 033911<br />

Die 35. Lieferung enthält das Personalvertretungsgesetz in der<br />

Fassung, die es durch das 4. Änderungsgesetz vom 4. November<br />

2010 erhalten hat und die neu erlassene Wahlordnung zum Sächs-<br />

PersVG. Die Aktualisierung der Kommentierungen bezieht sich<br />

schwerpunktmäßig insbesondere auf die Änderungen der Wahlvorschriften<br />

und nimmt im Übrigen die Änderungen des Gesetzes auf.<br />

Die 36. Lieferung enthält die Anpassung der Vorschriften über<br />

die Geschäftsführung des Personalrates an das Personalvertretungsgesetz<br />

in der Fassung, die es durch das 4. Änderungsgesetz<br />

vom 4. November 2010 hat. Ebenfalls in dieser Lieferung ist § 80<br />

vollständig überarbeitet mit neuer Kommentierung enthalten.


<strong>Sachsenlandkurier</strong> 4/11 Dienstleistungsverzeichnis<br />

Außen–Möblierung<br />

Kommunalberatung<br />

Kommunale Bildungsangebote<br />

Kommunale Dienstleistungen<br />

Die leistungsfähige FM-Software<br />

für die öffentliche Verwaltung.<br />

Rahmenvertragspartner<br />

der SAKD<br />

N+P Informationssysteme GmbH<br />

An der Hohen Straße 1<br />

08393 Meerane<br />

Telefon 03764 4000-0<br />

www.spartacus-fm.de<br />

spartacus@nupis.de<br />

Beilagenhinweis<br />

Diese Ausgabe enthält eine Beilage<br />

des Kommunalpolitischen Bildungswerkes<br />

Sachsen (W<strong>KB</strong>) sowie<br />

von Rödl & Partner GmbH,<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft


Wir sind eine der führenden deutschen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. Rödl & Partner betreut die öffentliche<br />

Hand und Unternehmen weltweit bei ihren Aktivitäten. Wir sind in allen wesentlichen Industrienationen der Welt<br />

vertreten und haben insbesondere in Mittel- und Osteuropa, Westeuropa, Asien, Afrika, Lateinamerika und den USA starke<br />

Marktpositionen aufgebaut. Unsere Mandanten werden an 84 Standorten in 37 Ländern weltweit von 3.025 Mitarbeitern<br />

betreut. Unser Unternehmensbereich Public Management Consulting (PMC) ist auf die Prüfung und Beratung der öffentlichen<br />

Hand spezialisiert und hier konsequent interdisziplinär.<br />

Die öffentliche Hand steht täglich vor einer Vielzahl von Herausforderungen, die nur mit rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher<br />

Expertise erfolgreich und sicher gemeistert werden können – im inländischen Umfeld ebenso wie im europäischen<br />

Kontext. Die aktuellen Entwicklungen in Politik und Wirtschaft zeigen dies.<br />

Unsere Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater erarbeiten für Sie Lösungen in interdisziplinärer<br />

und enger partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Ihnen – und das mit einem Ansprechpartner.<br />

Durch unsere Konzentration auf einzelne Branchen im öffentlichen Sektor<br />

haben wir uns über Jahre hinweg eine einzigartige Expertise erarbeitet.<br />

Der Erfolg unserer Mandanten beweist dies.<br />

�������������������������������������������������������������������<br />

Ihr Ansprechpartner für die Beratungsleistungen im Öffentlichen Sektor<br />

in Sachsen<br />

Rödl & Partner GmbH Jan-Hendrik Bahn<br />

Büro Leipzig Associate Partner<br />

Katharinenstraße 23 Telefon: +49 (3 41) 22 55-320<br />

<strong>04</strong>109 Leipzig Mobil: +49 (15 1) 16 68 90 62<br />

E-Mail: hendrik.bahn@roedl.de<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

Steuerberater<br />

Rechtsanwälte<br />

Unternehmensberater<br />

> Bund, Land und Kommunen<br />

> Energiewirtschaft (Strom, Gas, Wärme),<br />

erneuerbare Energien<br />

> Wasser und Abwasser<br />

> Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft<br />

> Bildung und Forschung<br />

> Verkehr und urbane Mobilität<br />

> Immobilien- und Facilitymanagement<br />

84 Standorte > 37 Länder > ein Unternehmen www.roedl.de


Verlässliche Partner<br />

findet man nicht überall.<br />

Sondern genau da,<br />

wo man sie braucht.<br />

Ob Finanznot, Bürokratie oder Steuerfragen – der Handlungsbedarf<br />

für die Kommunen ist vielfältig. Gut, wenn Sie sich auf einen Partner<br />

stützen können, der umfassendes Wissen über den kommunalen Bereich<br />

besitzt und maßgeschneiderte Lösungen für Sie entwickelt. Der Sie<br />

kompetent und zuverlässig bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten<br />

berät, Abschlussprüfungen vornimmt, tatkräftig bei der Umstellung der<br />

Rechnungslegung und den Folgeproblemen hilft und Sie in allen sonstigen<br />

wirtschaftlichen Themen vorausschauend betreut. Der wirksame Konzepte<br />

für eine verbesserte Finanzsituation erarbeitet und Sie auch bei allen<br />

anderen kommunalen Themen tatkräftig unterstützt.<br />

www.wibera.de<br />

Für weitere Informationen besuchen<br />

Sie uns im Internet oder sprechen<br />

Sie uns einfach direkt an.<br />

Steffen Döring<br />

Tel.: +49 341 9856-292<br />

steffen.doering@de.pwc.com<br />

Rainer Schindler<br />

Tel.: +49 351 4402-848<br />

rainer.schindler@de.pwc.com<br />

© <strong>2011</strong>. PricewaterhouseCoopers bezeichnet die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die anderen selbstständigen und rechtlich unabhängigen Mitgliedsfirmen der<br />

PricewaterhouseCoopers International Limited.


Die Kommunalversicherung<br />

für Sachsen<br />

Ihre Vorteile<br />

����������������������������������������������������������������������<br />

�������������������<br />

������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������<br />

Unser Service<br />

��������������������������������������������������������������<br />

�����������������������������<br />

������������������������������������������������������������������<br />

��������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������������������<br />

�������������<br />

��������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������<br />

���������������������������������������������������������������������<br />

�����������������<br />

����������������������������������������������������������<br />

�����������������������������<br />

��������������������������������������������������������������<br />

Unsere Produkte<br />

��������������������������������������������������������������<br />

����������������������������������������������������������������<br />

���������������<br />

�����������������������������������<br />

������������������������<br />

���������������������������<br />

���������������������������<br />

�������������<br />

���������������������������<br />

������������<br />

www.okv-online.com<br />

Immer für Sie da:<br />

���������������<br />

����������<br />

Maik Franz<br />

����� �������������<br />

������ ���������������<br />

������� ������������<br />

(Landkreise Görlitz, Leipzig,<br />

Meißen, Nordsachsen, Sächsische<br />

Schweiz­Osterzgebirge,<br />

Städte Dresden, Görlitz, Leipzig,<br />

Zwickau)<br />

Wilfried Gärtner<br />

����� ��������������<br />

����� ���������������<br />

������� ������������<br />

(Landkreis Bautzen, Stadt Hoyerswerda)<br />

Alexander Zippel<br />

����� �������������<br />

������ ���������������<br />

������� ������������<br />

(Landkreise Zwickau, Erzgebirgskreis,<br />

Mittelsachsen, Vogtlandkreis,<br />

Städte Chemnitz, Plauen)<br />

Unser Unternehmensverbund und unsere Partner: KSA – Kommunaler Schadenausgleich der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen WGV – Versicherung AG BK – Bayerische Beamtenkrankenkasse AG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!