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Vermögensentzug in der Landwirtschaft

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NÖ Landesarchiv - Vermögensentzug <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong><br />

konnte nunmehr e<strong>in</strong> Treuhän<strong>der</strong> e<strong>in</strong>gesetzt werden, welcher den Verkauf<br />

<strong>in</strong> die Wege leitete. Darüber h<strong>in</strong>aus verfügte die „E<strong>in</strong>satzverordnung“<br />

auch die Abtrennung <strong>der</strong> „Arisierung“ im Bereich <strong>der</strong> Land- und Forstwirtschaft<br />

von <strong>der</strong> „Entjudung“ <strong>der</strong> übrigen Wirtschaftsbereiche. Zuständig<br />

war damit nicht mehr die Vermögensverkehrsstelle, son<strong>der</strong>n die Obere<br />

Siedlungsbehörde im M<strong>in</strong>isterium für <strong>Landwirtschaft</strong>.<br />

• Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 500/21. April 1939, Kundmachung<br />

des Reichsstatthalters <strong>in</strong> Österreich, wodurch das Gesetz über den Aufbau<br />

<strong>der</strong> Verwaltung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939<br />

bekannt gemacht wird. Dieses Gesetz trat schrittweise <strong>in</strong> Kraft und war<br />

erst mit dem 1. April 1940 vollends umgesetzt worden. Es bewirkte die<br />

endgültige Beseitigung Österreichs als eigenständiges Rechtssubjekt und<br />

schuf die Grundlage für die Überleitung <strong>der</strong> Kompetenzen <strong>der</strong> österreichischen<br />

Zentralbehörden (<strong>der</strong> M<strong>in</strong>isterien) auf die Reichsstatthalter <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Reichsgaue sowie auch auf die Reichsbehörden <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>.<br />

• Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 133/26. November 1941, Elfte Verordnung<br />

zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941. Diese Bestimmung bedeutete<br />

e<strong>in</strong>e abermalige Radikalisierung <strong>der</strong> „Entjudungsvorgänge“. Sie besagte,<br />

dass das Vermögen sämtlicher Juden deutscher Staatsangehörigkeit, die<br />

<strong>in</strong>s Ausland geflohen o<strong>der</strong> <strong>in</strong> die Konzentrationslager und Ghettos <strong>in</strong> den<br />

besetzten Gebieten deportiert worden waren, zugunsten des Deutschen<br />

Reichs verfällt. Für diese „Arisierungsfälle“ waren nun nicht mehr die „Arisierungsbehörden“<br />

bei den jeweiligen Reichsstatthaltern zuständig (<strong>in</strong> ND:<br />

Obere Siedlungsbehörde, Son<strong>der</strong>dezernat IVd-8), son<strong>der</strong>n die jeweiligen<br />

Oberf<strong>in</strong>anzpräsidenten (<strong>in</strong> ND: <strong>der</strong> Oberf<strong>in</strong>anzpräsident Wien-ND).<br />

• Reichsgesetzblatt, Teil I, Nr. 64/2. Juli 1943, Dreizehnte Verordnung zum<br />

Reichsbürgergesetz vom 1. Juli 1943. Diese Verordnung bestimmte u.a.,<br />

dass das gesamte Vermögen von Juden und Jüd<strong>in</strong>nen nach <strong>der</strong>en Tod<br />

an das Deutsche Reich verfiel und legalisierte den totalen Vermögensentzug<br />

<strong>der</strong> jüdischen Bevölkerung, die sich allenfalls noch im Deutschen<br />

Reich befand.<br />

Bestandsgeschichte:<br />

Die Akten des Bestandes wurden zunächst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Mitte Mai 1938 geschaffenen<br />

Vermögensverkehrsstelle <strong>in</strong> Wien, die für die gesamte Ostmark zuständig<br />

war, produziert. Gemäß den Bestimmungen <strong>der</strong> „E<strong>in</strong>satzverordnung“ vom<br />

3. Dezember 1938 wurde die „Arisierung“ im Bereich <strong>der</strong> ostmärkischen<br />

Land- und Forstwirtschaft <strong>der</strong> Oberen Siedlungsbehörde im M<strong>in</strong>isterium für<br />

<strong>Landwirtschaft</strong> übertragen, welche auch die angefallenen Akten übernahm.<br />

Im Zuge des Inkrafttretens des Ostmarkgesetzes, wodurch auch das M<strong>in</strong>isterium<br />

für <strong>Landwirtschaft</strong> aufgelöst wurde, g<strong>in</strong>gen auch die „Arisierungskompetenzen“<br />

im Bereich <strong>der</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> an die Reichsgaue über. In Nie<strong>der</strong>donau<br />

war seit 1. April 1940 dafür die Unterabteilung IVc (Obere Siedlungsbehörde)<br />

beim Reichsstatthalter <strong>in</strong> Nie<strong>der</strong>donau zuständig. Die entsprechenden<br />

Akten mit <strong>der</strong> Bezeichnung AND wurden gleichfalls übernommen.

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