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Sa.-So. - M-tours Live

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Reise-Haftpflicht-Versicherung<br />

Die Leistungen des Versicherers bestehen in der Prüfung der Haftungsfrage, dem Ersatz berechtigter<br />

Haftpflichtansprüche und in der Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Deckungssummen<br />

betragen:<br />

€ 1.022.584,- pauschal für Personen- und <strong>Sa</strong>chschäden<br />

€ 6.136,- für Vermögensschäden<br />

€ 51.130,- für Schäden an gemieteten unbeweglichen <strong>Sa</strong>chen<br />

€ 1.023,- für Schäden an gemieteten beweglichen <strong>Sa</strong>chen<br />

(dies gilt nicht für Kraftfahrzeuge aller Art).<br />

Hierfür gilt allerdings eine Selbstbeteiligung von € 51,- je Schadensfall.<br />

Für sog. Brillenschäden gilt ebenfalls eine Eigenbeteiligung von € 51,-<br />

Reise-Unfall-Versicherung<br />

Versichert sind sämtliche Reiseteilnehmer und Reiseleiter. Das Hauptgewicht liegt auf der<br />

Versicherung von Dauerfolgen (Invalidität). Die Leistung hierzu erfolgt in Form einer<br />

Kapitalzahlung, jeweils abhängig vom Grad der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Das<br />

Krankenhaustagegeld wird für die Anzahl von Tagen gezahlt, die der Betroffene aufgrund eines<br />

Unfalles im Krankenhaus war. Bergungskosten werden für die Suche nach und die Bergung von<br />

Unfallverletzten bezahlt.<br />

Versicherungssummen:<br />

€ 30.678,- (über 18 Jahre) für den Todesfall<br />

€ 5.113,- (unter 18 Jahren) für den Todesfall<br />

€ 61.355,- für Invalidität (je nach Grad)<br />

€ 2.556,- für Bergungskosten<br />

€ 10,- Krankenhaustagegeld zzgl. Genesungsgeld<br />

Reise-Kranken-Versicherung<br />

Die Versicherung erstattet in unbegrenzter Höhe, nach Vorlage von ordnungsgemäßen und<br />

bezahlten Original-Rechnungen, alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut<br />

entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Ferner die Kosten für<br />

schmerzstillende und konservierende Zahnbehandlung bei akut auftretenden Zahnschmerzen, nicht<br />

aber für bereits vorhandene Zahnschäden bzw. für Zahnersatz!<br />

Bei Beginn der Reise bestehende Krankheiten und chronische Leiden sind nicht mitversichert<br />

(Vorerkrankungen!). Für eine eventuell erforderliche Weiterbehandlung im Heimatland muss der<br />

Erkrankte seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Mitversichert sind medizinisch<br />

notwendige Rückführungskosten Erkrankter einschl. einer Begleitperson, sofern die medizinische<br />

Versorgung im Reiseland nicht dem heimatlichen Standard entspricht, sowie Überführungskosten<br />

bei Todesfällen.<br />

Reise-Rechtsschutz-Versicherung<br />

Versicherungsschutz besteht für:<br />

• Schadenersatz-Rechtsschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von<br />

Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Reiseteilnehmer<br />

erleidet durch Dritten einen Schaden).<br />

• Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder<br />

wegen einer Ordnungswidrigkeit.<br />

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