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Lernunterlage Fachgebiet: Fachbezogenen ... - Feuerwehr Köln

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Mechanik<br />

Läßt man von dem ausgefahrenen Hubrettungssatz einer DLK 23/12 einen Körper<br />

mit der Masse m fallen, so wird dieser zur Erde hin beschleunigt. Es ist experimentell<br />

nachweisbar, daß die Fallbeschleunigung dem Ortsfaktor entspricht. Für die Einheit<br />

von g folgt somit:<br />

3.7 Die Reibungskraft<br />

[ g ] = N = m<br />

kg s2<br />

Bei den bisherigen Betrachtungen und Beispielen wurde stets ein wichtiges physikalisches<br />

Phänomen vernachlässigt, welches für die <strong>Feuerwehr</strong>praxis jedoch eine gewisse<br />

Relevanz hat. Es handelt sich um das Erscheinungsbild der Reibung. Die Reibung<br />

zwischen einem Körper mit der Masse m und seiner Unterlage bezeichnett den<br />

auf diesen Körper wirkenden Widerstand (Reibungswiderstand, Reibungskraft). Jeder<br />

auf einer Unterlage bewegte Körper erfährt einen derartigen Widerstand, dessen<br />

Richtung der Bewegungsrichtung entgegengesetzt ist, der also die Bewegung zu<br />

hemmen versucht. Ursache für diese Reibung sind die stets vorhandenen Unebenheiten<br />

der Berührungsflächen.<br />

Ein Kraftmesser, mit dem man einen Körper mit konstanter Geschwindigkeit auf einer<br />

waagerechten Unterlage zieht, zeigt: Solange sich der Körper nicht bewegt, ist<br />

die Reibungskraft FR größer als beim Gleiten, da sich die Unebenheiten der nicht<br />

bewegten Last und des Untergrundes einander angleichen können, während sie bei<br />

der Bewegung „keine Zeit" dazu haben. Man unterscheidet daher zwischen der Haftreibungskraft<br />

FH und der Gleitreibungskraft FGL Haft- und Gleitreibungskraft sind<br />

proportional zur Gewichtskraft Fg , die der Körper senkrecht zur Unterlage ausübt.<br />

Ferner hängen beide Reibungskräfte von der Beschaffenheit der reibenden Flächen<br />

ab. Diese Gegebenheit erfaßt man durch die Haftreibungszahl fH bzw. durch die<br />

Gleitreibungszahl fGL.<br />

371/3 , Dez. 06 37 - Berufsfeuerwehr Seite: 22/38<br />

Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

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