Stadt Lychen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong><br />
Hauptausschuss<br />
______________________________________________________________________________________<br />
Protokoll<br />
über die 0005/11 Sitzung des Hauptausschusses<br />
vom 26.09.2011<br />
______________________________________________________________________________________<br />
<strong>Lychen</strong>, den 26.09.2011<br />
Beginn: 18:00 Uhr<br />
Ende: 21:30 Uhr<br />
Anwesenheit<br />
anwesend entschuldigt unentschuldigt<br />
Ortsvorsteherin Frau Marlis Bade<br />
Herr Sven Klemckow<br />
Herr Benno Fischer<br />
Herr Wilfried Herwig<br />
Frau Regina Behrendt<br />
Herr Uwe Ruhnau<br />
Ortsvorsteher Herr Detlef de Smet<br />
Ortsvorsteherin Frau Anne-Kristin<br />
Bunge<br />
von der Verwaltung:<br />
Frau Gundlach, Hauptamtsleiterin<br />
Herr Kussatz, Bauamtsleiter<br />
Gäste: 7 Bürger, Herr Riesener (ZVWU)<br />
______________________________________________________________________________________<br />
Tagesordnung<br />
I. Öffentlicher Teil:<br />
01 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
02 Protokollkontrolle/-bestätigung – öffentlicher Teil<br />
03 Anfragen der Bürger<br />
04 Anfragen der Abgeordneten<br />
05 7. Änderung der Satzung des ZVWU über die Erhebung 0055/11<br />
von Benutzungsgebühren, Beiträgen und Kostenerstattungen für die<br />
Entwässerung für das Verbandsmitglied <strong>Lychen</strong><br />
06 Bestätigung der Aufstellung des ZVWU Templin für die geplanten 0056/11<br />
Investitionsmaßnahmen Abwasser <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong> im Zeitraum 2012 – 2015<br />
07 2. Änderung der Geschäftsordnung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der 0057/11<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong><br />
08 2. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong> 0058/11<br />
09 Empfehlung zum Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellung- 0059/11<br />
nahmen gem. § 1 Abs. 7 BauGB für den Textbebauungsplan Pannwitzallee-Ostseite<br />
10 Bestätigung der Entwicklungskonzeption für den Mittelbereich Templin 0060/11<br />
11 Informationen über den Stand Planfeststellungsverfahren für den <strong>Stadt</strong>hafen<br />
und Stand Baumaßnahme – Kitaneubau<br />
12 Mitteilungen
II. Nichtöffentlicher Teil:<br />
01. Protokollkontrolle/-bestätigung – öffentlicher Teil<br />
02 Weiterführung Klimaschutzprojekt (Info Dr. Neumann)<br />
03. Grundstücks-/Pacht-/Bauangelegenheiten 0054/11 u. 0053/11<br />
04. Mitteilungen<br />
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TOP 1 – Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Herr Klemckow eröffnet die Sitzung und begrüßt die Bürger und Abgeordneten. Die Einladungen mit der<br />
Tagesordnung sind rechtzeitig eingegangen. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.<br />
TOP 2 – Protokollkontrolle/-bestätigung – öffentlicher Teil<br />
Das Protokoll der letzten Sitzung wird ohne Änderungen einstimmig beschlossen.<br />
TOP 3 – Anfragen der Bürger<br />
1. Herr Ch. Krasemann<br />
Wie ist der Stand beim Klimaschutzprojekt von Herrn Dr. Neumann<br />
Herr Klemckow<br />
Hierzu muss noch einiges erarbeitet werden und dann muss darüber gesprochen werden, ob es überhaupt<br />
gewollt ist. So ist der ganz normale Werdegang.<br />
2. Herr de Smet<br />
Bezüglich der Sondernutzungssatzung muss hier mal eine Anmerkung gemacht werden. Es gibt anscheinend<br />
immer noch Bürger die städtisches Land nutzen und sogar einzäunen, aber nichts dafür zahlen.<br />
Verwaltung<br />
Natürlich sollen alle auch bezahlen, wenn diese städtisches Land nutzen. Wenn Vermutungen vorliegen,<br />
können diese gern weitergegeben werden und dann wird dahingehend auch nachgeprüft.<br />
TOP 4 – Anfragen der <strong>Stadt</strong>verordneten<br />
1. Herr Herwig<br />
Es wurde in der letzten Sitzung schon erwähnt, dass es ein Schreiben vom Anwaltsbüro gab, dass vorab per<br />
Fax bei der <strong>Stadt</strong> eingegangen ist. Bisher gab es weder eine Zwischenmitteilung oder eine sonstige Reaktion<br />
darauf. Ist dieses Schreiben nun in der Verwaltung angekommen oder nicht<br />
Herr Klemckow<br />
Es ist ein Schreiben angekommen, diese wurde dann aber direkt an den zuständigen Anwalt weitergeleitet<br />
und dieser kümmert sich auch um alles Weitere.<br />
Herr Herwig<br />
Es kann aber einfach nicht sein, das von Juni bis heute (fast Oktober) keine Antwort auf dieses Schreiben<br />
kam. Dann sollte sich der Bürgermeister doch auch einmal darum bemühen, dass hier eine Antwort geschickt<br />
wird. In diesem Schreiben gab es außerdem einen Passus, dass die Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben<br />
oder gezeigt werden dürfen.<br />
Herr Klemckow<br />
Das ist alles richtig. Der Anwalt wird kontaktiert und es wird sich darum gekümmert.<br />
Herr Ruhnau<br />
Bekommt denn der Betroffene keine Information von der <strong>Stadt</strong>, wie es weiter geht<br />
Herr Klemckow<br />
Es wurden Anwaltsbüros damit beauftragt und diese sind auch dafür zuständig ihre Mandanten zu informieren.
Herr Herwig<br />
Es ist einfach beschämend. Auch hier gibt es Fristen und diese müssen auch beachtet werden.<br />
TOP 5 – 7. Änderung der Satzung des ZVWU über die Erhebung von Benutzungsgebühren, Beiträgen<br />
und Kostenerstattungen für die Entwässerung für das Verbandsmitglied <strong>Lychen</strong><br />
Verwaltung und Herr Riesener informieren.<br />
Die Kalkulation des Beitrages für die zentrale öffentliche Schmutzwasseranlage des Verbandsmitgliedes<br />
Abwasser <strong>Lychen</strong> wird mittels einer Globalkalkulation erstellt. Dabei bleibt die zentrale öffentliche Niederschlagswasseranlage<br />
unberücksichtigt, diese soll auf eine reine Gebührenfinanzierung umgestellt werden.<br />
Daneben gibt der Verbandsvorsteher Hr. Riesener in der Sitzung weitere Erläuterungen und beantwortet<br />
entsprechende Anfragen.<br />
Frau Behrendt<br />
Welche Straßen sind betroffen Und was ist mit den Altanschließern<br />
Herr Riesener<br />
Überall dort, wo Leitungen vor den Grundstücken gelegt wurden und die alleine schon die Möglichkeit haben<br />
angeschlossen zu werden, diese müsse zahlen. Auch die Altanschließer wären davon betroffen.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Dem o. g. Beschlussentwurf der Anlage 1 mit dem Eingangsstand vom 14. September 2007 wird zugestimmt.<br />
(4 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, keine Stimmenthaltung)<br />
TOP 6 – Bestätigung der Aufstellung des ZVWU Templin für die geplanten Investitionsmaßnahmen<br />
Abwasser <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong> im Zeitraum 2012 – 2015<br />
Die Verwaltung informiert über die Sitzungsvorlage.<br />
In der Anlage sind die geplanten Investitionsmaßnahmen der einzelnen Jahre dargestellt. Völlig neu ist der<br />
bau eines SW-Pumpwerkes in der Templiner Straße im Jahr 2012 zur direkten Ableitung des Schmutzwassers<br />
in die SW-Druckrohrleitung zur KA <strong>Lychen</strong> um eine Entlastung des Kanalnetzes vorzunehmen. Weitere<br />
Erläuterungen werden in der Sitzung durch den Verbandsvorsteher Herrn Riesener gegeben.<br />
Herr Riesener<br />
Durch die starken Regenfälle in diesem Jahr, gab es mehrere Beschwerden und Hinweise bzgl. der Geruchsbildung.<br />
Die Investitionskosten müssen nun auch noch mit aufgenommen werden.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der für den Zeitraum 2012-2015 aufgeführten Investitionsmaßnahmen wird zugestimmt.<br />
(sh. Anlage 4/3)<br />
(5 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung)<br />
TOP 7 – 2. Änderung der Geschäftsordnung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong><br />
Die Sitzungsvorlage wird durch die Verwaltung erläutert.<br />
Gemäß § 43 Abs. 1 BbgKVerf kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur<br />
Kontrolle der Verwaltung aus ihrer Mitte ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden. Die Anzahl der Ausschüsse<br />
ist in der Geschäftsordnung geregelt. Im Rahmen der notwendigen Besetzung der Ausschüsse mit<br />
Mitgliedern der SVV und der Diskussion im letzten Hauptausschuss, wurde die Zusammenlegung von Ausschüssen<br />
empfohlen. Dementsprechend ist auch die Mitgliederzahl zu aktualisieren. Die Verteilung der Sitze<br />
richtet sich nach § 43 Abs. 2 BbgKVerf.<br />
Gemäß Abs. 4 können Einwohner zu beratenden Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden. Diese haben<br />
ein aktives Teilnahmerecht, aber kein Stimmrecht. Dazu sollte ebenfalls eine Konkretisierung erfolgen. Zur<br />
Anzahl der sachkundigen Bürger trifft die Kommunalverfassung keine Aussagen. Im Rundschreiben zur<br />
Erläuterung der Kommunalverfassung vom Ministerium des Innern gibt es die Empfehlung, dass die Zahl<br />
der sachkundigen Einwohner nicht mehr als die Hälfte der Mitglieder des Ausschusses betragen sollte. Somit<br />
liegt die Entscheidung bei der SVV.
Herr Klemckow<br />
Sollte die SVV hier keine Entscheidung fällen und nichts beschließen, wird es keine weiteren Ausschusssitzungen<br />
geben. Das ist rechtlich nicht machbar.<br />
Herr Ruhnau<br />
Wenn keine Entscheidung gefällt wird, gilt dann die alte Geschäftsordnung<br />
Verwaltung<br />
Nein. Es wurde bereits vor der Sommerpause darüber informiert, dass das nicht rechtens ist. Solange nichts<br />
entschieden wird, wird es auch keine Ausschüsse geben können.<br />
Frau Behrendt<br />
Mein Vorschlag ist, dass jeweils 3 Abgeordnete und 4 sachkundige Bürger die Ausschüsse besetzen.<br />
Herr Klemckow<br />
Laut Kommunalverfassung ist das nicht möglich. Entweder 50/50 oder weniger sachkundige Bürger.<br />
Verwaltung<br />
Es liegt leider nicht das Kommentar vor. Darin steht es genau erläutert. Auch die Kommunalaufsicht hat<br />
darauf hingewiesen.<br />
Frau Behrendt<br />
Es wäre den sachkundigen Bürgern gegenüber nicht fair. Diese wurden von den Fraktionen angesprochen<br />
und haben sich auch bereit erklärt.<br />
Herr Klemckow<br />
Der Hauptausschuss ist so gut wie immer vollständig. In den anderen Ausschüssen gehen die meisten Abgeordneten<br />
gar nicht hin. Das kann so auch nicht sein.<br />
Herr Fischer<br />
Es sollte vielleicht auch darüber nachgedacht werden, Ausschüsse zusammenzulegen und die Besetzung mit<br />
3 Abgeordneten und sachkundigen Bürgern erfolgt. Im Finanzausschuss ist es sehr wichtig, dass dort auch<br />
kompetente Mitglieder den Ausschuss besetzen und beraten.<br />
Herr Klemckow<br />
Wenn die Ausschüsse zusammengelegt werden, dann kann Variante 2 in Augenschein genommen werden.<br />
Bleiben die Ausschüsse wie bisher, dann sollte Variante 1 bevorzugt werden.<br />
Herr Ruhnau<br />
Die Ausschussarbeit außerhalb des HA sollen ihre Empfehlungen weitergeben. Die Bürger die dort teilnehmen<br />
sollten auch mitbestimmen können. Es wird doch mit Sicherheit kein guter Gedanke außen vor gelassen,<br />
nur weil es durch einen sachkundigen Bürger vorgeschlagen wurde.<br />
Herr Herwig<br />
Man sollte die sachkundigen Bürger nicht vor den Kopf stoßen. Diese bemühen sich genauso wie die Abgeordneten<br />
Ideen und Vorschläge einzubringen.<br />
Herr Klemckow<br />
Abstimmen dürfen jedoch nur die Abgeordneten. Hier haben die sachkundigen Bürger keine Entscheidungsmacht.<br />
Verwaltung<br />
Es muss sich darauf geeinigt werden, wie viele Abgeordnete in den Ausschüssen sitzen sollen und welche<br />
Ausschüsse eventuell auch zusammengelegt werden können. Der Ausschuss Soziales, Kultur und Sport<br />
könnte z. B. mit dem Bildung- und Jugendausschuss zusammengelegt werden.<br />
Im Ordnung- und Umweltausschuss war in den vergangenen Jahren auch kein reger Zuspruch.
Herr Fischer<br />
Der Bau- und Ordnungsausschuss könnten also zusammengeschlossen werden und der Kultur- mit dem Bildungsausschuss.<br />
Die Unterbesetzung in manchen Ausschüssen hängt eventuell auch damit zusammen, dass<br />
manchmal wirklich viel in der Woche zu tun ist und dann muss auch noch zu den einzelnen Ausschüssen<br />
gegangen werden. Hier ist jetzt also der Vorschlag das 5 Abgeordnete und 5 sachkundige Bürger die Ausschüsse<br />
besetzen. Im Finanzausschuss sollte die Besetzung mit 3 Abgeordneten und 4 sachkundigen Bürgern<br />
realisiert werden.<br />
Herr Klemckow<br />
Die Verwaltung wird das noch einmal prüfen. Es soll nicht wieder zu rechtlichen Problemen kommen.<br />
Herr Ruhnau<br />
Wie wäre es mit dem Zusammenschluss von Bau- und Finanzausschuss<br />
Verwaltung<br />
Bei dieser Zusammenstellung würde es zu viele Unstimmigkeiten geben. In der Vergangenheit hat sich aber<br />
herausgestellt, dass die Zusammenarbeit der Ausschüsse klappt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die 2. Änderung der Geschäftsordnung der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong> wird beschlossen<br />
(Variante 1 oder Variante 2).<br />
Empfehlung<br />
Die Ausschüsse werden mit 5 Abgeordneten besetzt. Der Finanzausschuss jedoch mit nur 3 Abgeordneten.<br />
Die Verteilung der Sitze:<br />
bei 5 Mitgliedern 2 Fraktion CDU 2 Fraktion DIE LINKE 1 Fraktion SPD<br />
bei 3 Mitgliedern 1 Fraktion CDU 1 Fraktion DIE LINKE 1 Fraktion SPD<br />
(4 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, 1 Stimmenthaltung)<br />
TOP 8 – 2. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong><br />
Informationen erteilt die Verwaltung.<br />
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es notwendig, die Zuständigkeiten der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung,<br />
des Hauptausschusses und des Bürgermeisters zu konkretisieren, um so klare Festlegungen zu schaffen.<br />
Zu beachten ist, dass sich diese Grenzen zukünftig auf die Anzahl der Sitzungen der Gremien (insbesondere<br />
SVV) auswirken können.<br />
Frau Behrendt<br />
Der Auftragsvergabewert sollten eventuell auf 40 T€ gesetzt werden (SVV).<br />
Herr Fischer befürwortet diesen Vorschlag. So müsste auch nicht für jede Vergabe eine SVV einberufen<br />
werden. Herr Ruhnau spricht sich dafür aus, dass die Auftragsvergabesumme für den HA auf 50 T€ gesetzt<br />
wird.<br />
Verwaltung<br />
Die Begrenzung der Auftragsvergabesummen sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Es muss bedacht<br />
werden, dass bei einer zu kleinen Auftragsvergabesumme ständig die SVV einberufen werden muss. Diese<br />
müsste dann mit Sicherheit monatlich stattfinden.<br />
Herr Fischer<br />
Die Werte die hier vorgeschlagen und auch aufgeführt sind, sind tragbar.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Die 2. Änderung der Hauptsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong> wird durch die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschlossen.<br />
(2 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung)
TOP 9 – Empfehlung zum Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem.<br />
§ 1 Abs. 7 BauGB für den Textbebauungsplan Pannwitzallee-Ostseite<br />
Informationen zur Sachverhalt erteilt die Verwaltung.<br />
In der <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Lychen</strong> am 28.02.2011 wurde mit Beschluss-Nr. 0016/11 ein Einleitungsbeschluss<br />
für einen Textbebauungsplan „Pannwitzallee – Ostseite“ nach dem Beschleunigten Verfahren<br />
für Bebauungspläne der Innenentwicklung entsprechend § 13 a BauGB gefasst. Nach der Öffentlichen Bekanntmachung<br />
am 01.07.2011 in der Templiner Zeitung erfolgte in der Zeit vom 11.07.2011 bis 12.08.2011<br />
der öffentliche Aushang des Entwurfes des Textbebauungsplanes (Stand 30.05.2011) sowie der dazugehörigen<br />
Begründung. Es gingen keine Stellungnahmen der Bürger ein. Gleichzeitig erfolgte mit Anschreiben<br />
vom 30.06.2011 die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.<br />
Es gingen dazu 20 Stellungnahmen als Rückantwort ein. In der Anlage 1 sind die eingegangenen Stellungnahmen<br />
der Behörden mit dem Abwägungsvorschlag dargestellt.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Abwägungsbeschluss gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu den eingegangenen Stellungnahmen nach Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden entsprechend § 4 Abs.<br />
2 BauGB wird wie in den Abwägungsvorschlägen der Anlage 1 formuliert, gefasst.<br />
Die Ergänzungen und Änderungen, die sich aus dem Abwägungsbeschluss ergeben, sind in die Beschlussfassung<br />
und gegebenenfalls in die Planungsunterlagen einzuarbeiten.<br />
(5 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung)<br />
TOP 10 – Bestätigung der Entwicklungskonzeption für den Mittelbereich Templin<br />
Näheres zur Sitzungsvorlage durch die Verwaltung.<br />
Gemäß Auftrag wurde eine Entwicklungskonzeption für den Mittelbereich Templin erarbeitet. Zum Mittelbereich<br />
gehören die <strong>Stadt</strong> Templin, die <strong>Stadt</strong> <strong>Lychen</strong>, das Amt Gerswalde und die Gemeinde Boitzenburger<br />
Land.<br />
Diese ist Grundlage für die Bereitstellung von Städtebaumitteln entsprechend dem Förderprogramm für den<br />
Mittelbereich Templin.<br />
(Die Konzeption wurde den Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt.)<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Entwicklungskonzeption für den Mittelbereich Templin wird zugestimmt.<br />
(5 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung)<br />
TOP 11 – Informationen über den Stand Planfeststellungsverfahren für den <strong>Stadt</strong>hafen und Stand<br />
Baumaßnahme – Kitaneubau<br />
Verwaltung<br />
Das Wortprotokoll des Erörterungstermins sollte schon lange fertig sein. Die Befürchtung der <strong>Stadt</strong> ist, dass<br />
der Prozess hier herausgezögert werden soll. Frau Gottwald, die Sachbearbeiterin, ist momentan krank.<br />
Kitaneubau<br />
Die Förderanträge sind alle eingegangen und bestätigt. Es wurden bereits weitere Unterlagen eingefordert.<br />
Unter anderem wurden die Stellungnahmen und ein genehmigter Haushalt angefordert. Die Kommunalaufsicht<br />
wird hierzu eine gesonderte Stellungnahme erarbeiten, um das Verfahren weiter laufen zu lassen.<br />
Die Ausschreibung zum Abriss wurde wieder aufgehoben. Daraufhin hat die Verwaltung eine freihändige<br />
Vergabe in Arbeit gebracht. Die Firmen wurden noch einmal angeschrieben und es wurde darauf hingewiesen,<br />
dass zu berücksichtigen ist, dass die <strong>Stadt</strong> auch schon einiges in Eigenarbeit am Gebäude gemacht hat.<br />
Frau Behrendt<br />
Der Bauzeitenplan lag dem Finanzausschuss vor. Darin war ersichtlich, dass der Kitabau hintereinander fort<br />
laufen soll.<br />
Verwaltung<br />
Wenn die Finanzierung und die Baugenehmigung abgewartet werden, dann muss mit der Verschiebung des<br />
Zeitplanes gerechnet werden. Durch die zusätzliche Ausschreibung wird sich der Zeitplan schon 2 Wochen<br />
nach hinten verschieben. Bestimmte Aufgaben müssten gleichzeitig vergeben werden, da die Betriebserlaubnis<br />
nur bis August 2012 läuft.
TOP 12 – Mitteilungen<br />
1. Herr Klemckow - <strong>Stadt</strong>hafen<br />
Der Anwalt des Aktionsbündnis schreibt, dass der Eingriff in die Natur so stark sei, dass kein Hafen gebaut<br />
werden soll.<br />
2. Herr Klemckow - LK UM<br />
Heute kam ein Schreiben vom Landkreis Uckermark an. Das Haushaltssicherungskonzept wurde versagt.<br />
3. Herr Ruhnau<br />
Gibt es ein Ergebnis vom Gespräch mit RA Dombert<br />
Verwaltung<br />
Die Bearbeiterin, Frau Gottwald, ist längerfristig krank und somit wird das ganze Verfahren immer weiter<br />
nach hinten verschoben.<br />
Verwaltung<br />
Kann der Planer sich hierbei nicht schon um etwas kümmern<br />
Verwaltung<br />
Der Planer sollte hier nicht mit einbezogen werden. Jedenfalls im Moment nicht.<br />
Herr Ruhnau<br />
Sollte der Kontakt mit dem RA nicht erst einmal ruhen und erst wenn das Verfahren steht, sollte er wieder in<br />
Anspruch genommen werden. Es sind ja doch erhebliche Kosten.<br />
Herr Fischer<br />
Es sollte doch mehr Druck von Seiten der Verwaltung gemacht werden. Es muss immer wieder angerufen<br />
werden. Es muss einfach mehr nachgehakt werden.<br />
Verwaltung<br />
Frühestens Ende I. Quartal 2012 kann eine Entscheidung vorgelegt werden. Diese Aussage konnte bereits<br />
getroffen werden.<br />
---- Ende der öffentlichen Sitzung