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Allgemeine Geschäftsbedingungen General Terms and Conditions Allgemeine Geschäftbedingungen der Pneutec Druckluftwerkzeuge und Maschinen GmbH Georg-Ohm-Straße 7, D-65232 Taunusstein-Neuhof (in der Fassung vom 01.01.2010) § 1 Angebot und Vertragsabschluss: 1. Bei Angeboten sind die Preise und Lieferungsmöglichkeiten freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätig sind, es sei denn, dass bei Verhandlungen durch einen Vertreter des Verkäufers dieser Vertreter Abschlussvollmacht vorlegt. 2. Katalogabbildungen, Artikelbeschreibungen und Angaben von Gewicht und Maßen gelten immer nur annähernd und sind ohne Verbindlichkeit für den Verkäufer, da viele Artikel Veränderungen, Verbesserungen und Neuerungen unterworfen sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer das sachliche und geistige Eigentum vor. § 2 Preise: 1. Die Berechung erfolgt zum vereinbarten Preis. Sind Preise nicht vereinbart, so wird der am Liefertag gültige Tagespreis zugrunde gelegt. 2. Die Preise werden in Euro gestellt. Sämtliche Preise gelten zzgl. Verpackung, ab Werk, Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherung, Zoll sowie Kosten etwaiger Rücksendung von Waren oder des Verpackungsmaterials. 3. Für Waren bis zu einem Netto-Auftragswert von EUR 10,- berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- pro Bestellung. § 3 Lieferzeit, Teillieferung, Verzug: 1. Lieferzeitangaben gelten nur annähernd. Sie sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nicht bevor Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Vorraussetzungen für die Durchführung des Geschäftes erfüllt hat. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 3. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Eine beanstandete Teillieferung berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu anderen Ansprüchen, die sich auf die übrigen Teillieferungen beziehen. 4. Unvorhersehbare Ereignisse: Wenn der Lieferant an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten - eingetreten - z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die o. a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferfrist oder wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Bestellers. Treten die vorgenannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für die Abnahmeverpflichtung des Bestellers. 5. Der Käufer ist erst nach Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um 2 Wochen berechtigt uns eine angemessene Nachfrist nach § 326 BGB zu setzen, die mindestens 3 Wochen betragen muss, sofern nicht nach der Größe des Auftrages eine längere Frist angemessen ist. Wird innerhalb dieser Nachfrist nicht von uns geliefert, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, es sei denn wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig Liefertermine vereinbart, die wir nicht einhalten können. 6. Werden Bestellungen zum vereinbarten Termin nicht abgenommen, so sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr des Käufers im Werk oder anderweitig einzulagern und als ab Werk geliefert zu berechnen, 7. Wir sind berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder zu verweigern, wenn sich der Käufer aus anderen Aufträgen oder Lieferungen in Zahlungsverzug befindet oder Änderungen in den Verhältnissen des Käufers eintreten, die uns eine solche Maßnahme angebracht erscheinen lassen, wie z. B. Zahlungseinstellung, Umwandlung oder Auflösung der Firma usw. 8. Für die Annahme und den Umfang der Lieferung ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung ,assgebend. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr der Auftraggeber vor. § 4 Versand: Der Versand - auch etwaige Rücksendungen - erfolgt in allen Fällen ab Herstellungswerk auf Rechnung des Käufers. Auch bei vereinbarter Franko- bzw. Fob-Lieferung gehen mit der Verladung im Werk sämtliche Gefahren auf den Käufer über. AIR TOOLS § 5 Zahlungsbedingungen: 1. 30 Tage netto, 8 Tage 2% Skonto. 2. Erstlieferungen an uns bekannte Besteller können unter Nachnahme oder gegen Vorauszahlung erfolgen. Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, Sicherstellung, Nachnahmelieferung oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nachträglich zugehende Auskünfte dies ratsam erscheinen lassen. 3. Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an den Verkäufer trägt der Käufer. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten. Die Gefahr für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an den Verkäufer trägt der Käufer. 4. Scheck und Wechsel werden zahlungshalber, Wechsel nur nach Vereinbarung angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe in bar zu bezahlen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung, dass Schecks oder Wechsel oder andere zahlungshalber gegebene Papiere rechtzeitig vorgelegt oder zum Protest gegeben werden. Er hat bei Behandlung solcher Papiere die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren. 5. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfügen kann. 6. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Wechseldiskontsatz der für den Hauptsitz des Verkäufers zuständigen Landeszentralbank zu entrichten, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. § 6 Eigentumsvorbehalt: 1. Das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche - auch aus anderen Lieferungen - einschließlich der künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen vor. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei mehreren Forderungen steht es in unserem Belieben, auf welche Forderung eine Zahlung anzurechnen ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. 2. Wir sind berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Käufers gegen Feuer- , Wasser- und gegen sonstige Schäden ausreichend zu versichern, sofern nicht der Käufer selbst nachweislich die Versicherung abgeschlossen hat. Die Rechte aus der Versicherung stehen dem Verkäufer zu. § 7 Mängelhaftung und Gewährleistung: 1. Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt sind, und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln. 2. Der Kaufgegenstand gilt auf alle Fälle als ordnungsgemäß geliefert und über nommen, die Beschaffenheit der Ware als genehmigt, wenn innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung an den Käufer oder seinen Beauftragten keine Mängelrügen erteilt werden. Der Käufer darf ohne ausdrückliches, vorhergehendes Einverständnis keine Mängel selbst beseitigen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Zahlung hat ordnungsgemäß und unabhängig von Beanstandungen zu erfolgen. 3. Wir garantieren nur für die Verwendung einwandfreien und branchenüblichen Materials und für einwandfreie und branchenübliche Verarbeitung. Für Beschädigungen, die auf fahrlässige und unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, wird jede Haftung ausgeschlossen. 4. Wir gewähren 24 Monate Garantie. 5. Zur Garantie eingesandte Werkzeuge werden grundsätzlich nur bei kostenfreier Einsendung bearbeitet. § 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der gesamten laufenden Geschäftsverbindung, auch für Wechsel- , Scheck- und Eigentumsklagen ist Bad Schwalbach und zwar nach unserer Wahl das Amtsgericht. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. § 9 Gültigkeitsklausel: 1. Diese Verkaufs- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für alle Lieferungen und sonstige Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen und auch dann, wenn der Käufer abweichende Einkaufs- , Lieferungsund Zahlungsbedingungen aufstellt, gleichgültig ob wir dies in der Auftragbestätigung ablehnen oder nicht oder keine Auftragbestätigung erteilen. Durch Erteilung des Auftrags erkennen die Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich an. 2. Vorstehende Bedingungen sind von dem Käufer anerkannt, wenn innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt kein schriftlicher Einspruch erfolgt. Sie bleiben auch wirksam, wenn einzelne oder darin enthaltene Bestimmungen nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden. 3. Nebenabreden: Alle Vereinbarungen, auch mündliche mit Vertretern und Reisenden sowie telefonische, bedürfen zur Verpflichtung unserer schriftlichen Bestätigung. Es gelten die aktuellen AGB in der jeweils neuesten Fassung. 63