Neue Regeln für Bargeld, Schecks und Sparbücher - Raiffeisen
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ücher<br />
Wissen<br />
eingelöst werden. „Die Klausel ‚nicht übertragbar‘ ist<br />
eine rein italienische Besonderheit, mit der einerseits<br />
die Weitergabe des <strong>Schecks</strong> unterb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> andererseits<br />
eine sichere Zahlung an den Begünstigten<br />
garantiert wird“, erklärt Rechtsberater Schieder.<br />
Stempelsteuer <strong>für</strong> freie <strong>Schecks</strong><br />
Die Banken müssen nun gr<strong>und</strong>sätzlich Scheckformulare<br />
mit der Klausel „nicht übertragbar“ aushändigen.<br />
Freie <strong>Schecks</strong>, also solche ohne die Klausel<br />
„nicht übertragbar“, muss der K<strong>und</strong>e eigens schriftlich<br />
beantragen. Die Finanzverwaltung kann bei<br />
den Banken anfragen, wer freie Scheckformulare<br />
oder freie Zirkularschecks beantragt hat. Für jeden<br />
Alle <strong>Bargeld</strong>übertragungen<br />
ab 5.000 Euro<br />
müssen jetzt<br />
über die Bank<br />
erfolgen.<br />
Geldwäsche:<br />
1 Billion US-Dollar jährlich<br />
Die neuen Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>Bargeld</strong>, <strong>Schecks</strong>,<br />
Überbringerpapiere <strong>und</strong> <strong>Sparbücher</strong> sind Teil des<br />
neuen italienischen Geldwäschegesetzes, das am<br />
29. Dezember 2007 in Kraft trat. Darin hat Italien<br />
mit deutlich strengeren Vorschriften die 3. EU-<br />
Richtlinie (2005/60/EG) umgesetzt, um die Nutzung<br />
des Finanzsystems zur Geldwäsche <strong>und</strong> Terrorismusfi<br />
nanzierung einzudämmen.<br />
Laut Financial Times Deutschland werden jährlich<br />
weltweit über 1 Billion US-Dollar durch Drogendealer,<br />
Waffenhändler <strong>und</strong> andere Kriminelle „rein“gewaschen.<br />
Seit 1995 hat sich der Umfang der<br />
Geldwäsche verdoppelt. In Italien belief sich der<br />
Umsatz der Untergr<strong>und</strong>wirtschaft 2006 auf 25 %<br />
des gesamten Bruttoinlandsproduktes (BIP).<br />
„Das neue Geldwäschegesetz<br />
verlangt der Bank<br />
eine deutlich erhöhte<br />
Sorgfaltspfl icht ab.“<br />
▲<br />
Dr. Michael<br />
Schieder,<br />
Rechtsberater im<br />
<strong>Raiffeisen</strong>verband<br />
Geldverkehr<br />
„Verdächtige<br />
Geldfl üsse frühzeitig<br />
erkennen“<br />
Werden die neuen Maßnahmen<br />
zur Abwehr der Geldwäsche den<br />
illegalen Geldverkehr nennenswert<br />
eindämmen?<br />
Durch die neuen Bestimmungen,<br />
insbesondere durch die den Banken<br />
auferlegten Sorgfaltspfl ichten<br />
mit den entsprechenden Überprüfungen,<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Schulungen,<br />
wurden sicherlich die geeigneten<br />
Voraussetzungen geschaffen,<br />
um illegale bzw. verdächtige Geldfl<br />
üsse frühzeitig zu erkennen <strong>und</strong><br />
darauf zu reagieren.<br />
Inwieweit wird die Attraktivität<br />
des <strong>Schecks</strong> als Zahlungsmittel<br />
beeinträchtigt?<br />
Unsere Erfahrung zeigt, dass der<br />
Scheck nach wie vor ein verbreitetes<br />
Zahlungsmittel ist, woran die<br />
neuen Bestimmungen kaum was<br />
ändern werden. Andererseits wollte<br />
man mit den neuen Bestimmungen<br />
zur Verwendung von <strong>Bargeld</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Schecks</strong> erreichen, dass vermehrt<br />
auf elektronische Zahlungsmittel<br />
zurückgegriffen wird.<br />
Sind Überbringersparbücher<br />
künftig noch interessant, wenn<br />
das Guthaben nur mehr maximal<br />
4.999,99 Euro betragen darf?<br />
Durch die Herabsetzung des<br />
Höchstbetrages <strong>und</strong> die erschwerte<br />
Übertragungsmodalität wird das<br />
Überbringersparbuch sicherlich an<br />
Bedeutung verlieren, weshalb es<br />
wohl angebracht scheint, auf Namenssparbücher<br />
umzusteigen. Dies<br />
umso mehr, als es auch der Finanzverwaltung<br />
gegenüber kein Bankgeheimnis<br />
mehr gibt. (th)<br />
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