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Dietmar von der Pfordten Vorlesung Theorie und Methoden

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c) Wille des gegenwärtigen Gesetzgebers zu historischem Gesetz<br />

d) gegenwärtige Empfängerperspektive zu historischem Gesetz<br />

Von diesen vier möglichen Kombinationen sind allerdings zwei praktisch kaum<br />

bedeutsam: b) <strong>und</strong> c): 7 Gegen die historische Empfängerperspektive spricht, daß<br />

es nicht ganz verständlich ist, warum für die gegenwärtige Anwendung <strong>von</strong> Ge-<br />

setzen nicht die Perspektive <strong>der</strong> gegenwärtig Betroffenen entscheidend sein<br />

soll, son<strong>der</strong>n die <strong>der</strong> historischen Zeitgenossen. Gegen den Willen des gegen-<br />

wärtigen Gesetzgebers spricht: Der gegenwärtige Gesetzgeber wird nur sehr<br />

selten einen eigenen Willen zu einem historischen Gesetz entfalten. Das könnte<br />

allenfalls im Rahmen einer Gesetzesän<strong>der</strong>ung zu nicht geän<strong>der</strong>ten Normen des<br />

Gesetzes geschehen. Es ist also nachvollziehbar, daß die Alternativen a) <strong>und</strong> d)<br />

als wesentlich angesehen werden, so daß man zur Gegenüberstellung <strong>der</strong> sog.<br />

subjektiven <strong>und</strong> <strong>der</strong> objektiven <strong>Theorie</strong> kommt.<br />

Wie soll man sich in diesem Streit verhalten?<br />

Zunächst ist es essentiell zu sehen, daß dieser Streit zwar auch an die Kommu-<br />

nikationssituation anknüpft, sich im Kern aber nicht um die sprachliche Ebene<br />

<strong>von</strong> Satz <strong>und</strong> Wort dreht (die Andeutungstheorie versucht allerdings, beide<br />

Ebenen zu verbinden), son<strong>der</strong>n sich auf die Ebene <strong>der</strong> gedanklichen Tatsachen<br />

des Sinns, also des Willens, <strong>der</strong> Vorstellungen, <strong>der</strong> Begriffe <strong>und</strong> Normen be-<br />

zieht. Man könnte den Streit also einfach links liegen lassen, würde man sich<br />

nur auf die sprachliche Ebene <strong>von</strong> Satz <strong>und</strong> Wort beziehen. Aber das geht eben<br />

nicht, weil die bloße sprachliche Ebene <strong>von</strong> Satz <strong>und</strong> Wort (sowie <strong>der</strong> engere<br />

pragmatische Aspekt des Systemzusammenhangs mit an<strong>der</strong>en Normen, den wir<br />

gleich noch sehen werden) entwe<strong>der</strong> nicht ergiebig genug sein o<strong>der</strong> zur gedank-<br />

lichen Ebene sogar in Wi<strong>der</strong>spruch stehen kann. Es kann etwa sein, daß dem<br />

7 Vgl. Franz Bydlinski, Juristische <strong>Methoden</strong>lehre <strong>und</strong> Rechtsbegriff, Wien 1982, S. 429.<br />

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