Private Krankenversicherung - Sächsischer Richterverein
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4<br />
Gegenwind für die Änderung der Gerichtsstruktur<br />
Bundesweite Unterstützung für den Bautzener Appell des SRV<br />
und Kritik bei der Landtagsanhörung<br />
Die neuen Strukturen<br />
eröffnen Chancen für<br />
die örtliche Wirtschaft<br />
Das Standortkonzept der Staatsregierung<br />
Die Staatsregierung hatte Anfang des Jahres ein<br />
Strukturkonzept unter dem Titel Staatsmodernisierungskonzept<br />
vorgelegt. Nach dem entsprechenden<br />
Gesetzesentwurf sollen zahlreiche<br />
Gerichte zusammengelegt, ein Gericht und bisher<br />
bestehende Außenstellen geschlossen werden.<br />
Die Landgerichte Bautzen und Görlitz<br />
sollen zusammengelegt werden zu einem Landgericht<br />
Görlitz mit Außenkammern in Bautzen.<br />
Dies hat zur Folge, dass auch die Staatsanwaltschaften<br />
zusammengelegt werden. In Bautzen<br />
soll lediglich eine Zweigstelle verbleiben. Das<br />
Amtsgericht Annaberg soll geschlossen und die<br />
Amtsgerichte Hainichen, Löbau, Oschatz und<br />
Stollberg sollen zu Zweigstellen herabgestuft<br />
werden. Die Außenkammern des Landgerichts<br />
Zwickau in Plauen, die Außenstelle des Amtsgerichts<br />
Grimma in Wurzen sowie die Zweigstelle<br />
der Staatsanwaltschaft Görlitz in Zittau<br />
sollen geschlossen werden. Bereits geschlossen<br />
wurde die Zweigstelle der Staatsanwaltschaft<br />
Bautzen in Hoyerswerda.<br />
Die Sächsische Staatsregierung<br />
möchte nach eigenem<br />
Bekunden mit dieser<br />
Struktur Sachsen<br />
zukunftsfähig machen und<br />
damit den Herausforderungen<br />
durch rückläufige<br />
Einwohnerzahlen, rückläufige<br />
Steuereinnahmen<br />
und dem zunehmenden<br />
Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen<br />
und um<br />
Fachkräfte Rechnung tragen.<br />
Diesem Ziel wird die<br />
Reform aber nicht gerecht.<br />
Das Standortkonzept der<br />
Staatsregierung ist nicht<br />
zu Ende gerechnet – es<br />
fehlt jede Gesamtbewertung<br />
von Kosten und Nutzen.<br />
Weder beziffert die Staatsregierung die<br />
von ihr erwarteten Einsparungen. Noch berücksichtigt<br />
sie die sicher zu erwartenden Mehrkosten.<br />
Wird das Standortegesetz umgesetzt, werden<br />
Mehrausgaben für Umbaumaßnahmen in<br />
den Justizgebäuden, zusätzliche Dienstreisen<br />
der Präsidenten und Direktoren sowie der Mitglieder<br />
der Gerichtspräsidien, Trennungsgelder<br />
und anzuschaffende Fahrzeuge und Sachausstattungen<br />
erforderlich.<br />
All dies muss bedacht und in die Entscheidung<br />
STANDORTKONZEPT<br />
einbezogen werden. Es darf keine Strukturreform<br />
ohne gesicherte Tatsachenbasis quasi<br />
am grünen Tisch geben. Bisher ist nicht Nachgewiesen,<br />
dass die Reform in der Justiz Sparund<br />
Synergieeffekte bringt. Die Abgeordneten<br />
sollten sich daher Kosten und Einsparungen<br />
konkret vorrechnen lassen, damit sie eine seriöse<br />
Grundlage für die Entscheidung über die<br />
Strukturreform haben. Die Sächsische Staatsregierung<br />
ist bislang jeden nachvollziehbaren<br />
Beleg zur Begründung ihres Konzepts schuldig<br />
geblieben.<br />
Zudem ist die Herabstufung der betroffenen<br />
Amtsgerichte zu Zweigstellen der Vorbote für<br />
den künftigen Rückzug der Justiz aus der Fläche.<br />
Das Sächsische Standortgesetz wird insoweit<br />
nur der erste Schritt sein – niemand vor<br />
Ort, nicht die Bürger und nicht ihre Abgeordneten,<br />
darf sich insoweit Illusionen hingeben.<br />
Denn auf Dauer werden auf mehrere Standorte<br />
verteilte Justizeinrichtungen nicht funktionsfähig<br />
sein. Gleichgültig ob Richter oder nichtrichterliches<br />
Personal nach der Reform längere<br />
Dienstwege in Kauf nehmen müssen. Hieraus<br />
wird mittelfristig ein unwiderstehlicher Druck<br />
zur Konzentration auf einen Standort entstehen.<br />
Bevor eine Entscheidung über die Veränderung<br />
der Struktur in der Justiz getroffen wird, ist eine<br />
wirklich ernsthafte Diskussion über den Wert<br />
und die Bedeutung einer ortsnahen Justiz für<br />
die Bürger und Unternehmen zwingend erforderlich.<br />
Bundesweite Unterstützung für den Bautzener<br />
Appell des SRV<br />
Anlässlich der Bundesvertreterversammlung<br />
des Deutschen Richterbundes in Görlitz vom<br />
29. und 30. September 2011 erläuterte Staatsminister<br />
Dr. Martens das Konzept. Er wiederholte<br />
die bisher bekannten Argumente, wie<br />
Effizenzsteigerung, Spezialisierungsmöglichkeiten<br />
in größeren Einheiten und die demographische<br />
Entwicklung. Auf die Argumente der<br />
Gegner des Konzepts ging er nicht weiter ein.<br />
Insbesondere stellte er klar, dass eine Kostenersparnis<br />
nicht im Vordergrund stehe. Welche<br />
Effizienzsteigerung zu erwarten ist, blieb nach<br />
wie vor unklar. Angeblich aus Zeitgründen<br />
stand der Minister für eine Diskussion dazu<br />
nicht zu Verfügung.<br />
Während der Bundesvertreterversammlung<br />
unterzeichneten die Delegierten der im Deutschen<br />
Richterbund organisierten Landes- und<br />
Fachverbände den Bautzener Appell des Säch-