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Private Krankenversicherung - Sächsischer Richterverein

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4<br />

Gegenwind für die Änderung der Gerichtsstruktur<br />

Bundesweite Unterstützung für den Bautzener Appell des SRV<br />

und Kritik bei der Landtagsanhörung<br />

Die neuen Strukturen<br />

eröffnen Chancen für<br />

die örtliche Wirtschaft<br />

Das Standortkonzept der Staatsregierung<br />

Die Staatsregierung hatte Anfang des Jahres ein<br />

Strukturkonzept unter dem Titel Staatsmodernisierungskonzept<br />

vorgelegt. Nach dem entsprechenden<br />

Gesetzesentwurf sollen zahlreiche<br />

Gerichte zusammengelegt, ein Gericht und bisher<br />

bestehende Außenstellen geschlossen werden.<br />

Die Landgerichte Bautzen und Görlitz<br />

sollen zusammengelegt werden zu einem Landgericht<br />

Görlitz mit Außenkammern in Bautzen.<br />

Dies hat zur Folge, dass auch die Staatsanwaltschaften<br />

zusammengelegt werden. In Bautzen<br />

soll lediglich eine Zweigstelle verbleiben. Das<br />

Amtsgericht Annaberg soll geschlossen und die<br />

Amtsgerichte Hainichen, Löbau, Oschatz und<br />

Stollberg sollen zu Zweigstellen herabgestuft<br />

werden. Die Außenkammern des Landgerichts<br />

Zwickau in Plauen, die Außenstelle des Amtsgerichts<br />

Grimma in Wurzen sowie die Zweigstelle<br />

der Staatsanwaltschaft Görlitz in Zittau<br />

sollen geschlossen werden. Bereits geschlossen<br />

wurde die Zweigstelle der Staatsanwaltschaft<br />

Bautzen in Hoyerswerda.<br />

Die Sächsische Staatsregierung<br />

möchte nach eigenem<br />

Bekunden mit dieser<br />

Struktur Sachsen<br />

zukunftsfähig machen und<br />

damit den Herausforderungen<br />

durch rückläufige<br />

Einwohnerzahlen, rückläufige<br />

Steuereinnahmen<br />

und dem zunehmenden<br />

Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen<br />

und um<br />

Fachkräfte Rechnung tragen.<br />

Diesem Ziel wird die<br />

Reform aber nicht gerecht.<br />

Das Standortkonzept der<br />

Staatsregierung ist nicht<br />

zu Ende gerechnet – es<br />

fehlt jede Gesamtbewertung<br />

von Kosten und Nutzen.<br />

Weder beziffert die Staatsregierung die<br />

von ihr erwarteten Einsparungen. Noch berücksichtigt<br />

sie die sicher zu erwartenden Mehrkosten.<br />

Wird das Standortegesetz umgesetzt, werden<br />

Mehrausgaben für Umbaumaßnahmen in<br />

den Justizgebäuden, zusätzliche Dienstreisen<br />

der Präsidenten und Direktoren sowie der Mitglieder<br />

der Gerichtspräsidien, Trennungsgelder<br />

und anzuschaffende Fahrzeuge und Sachausstattungen<br />

erforderlich.<br />

All dies muss bedacht und in die Entscheidung<br />

STANDORTKONZEPT<br />

einbezogen werden. Es darf keine Strukturreform<br />

ohne gesicherte Tatsachenbasis quasi<br />

am grünen Tisch geben. Bisher ist nicht Nachgewiesen,<br />

dass die Reform in der Justiz Sparund<br />

Synergieeffekte bringt. Die Abgeordneten<br />

sollten sich daher Kosten und Einsparungen<br />

konkret vorrechnen lassen, damit sie eine seriöse<br />

Grundlage für die Entscheidung über die<br />

Strukturreform haben. Die Sächsische Staatsregierung<br />

ist bislang jeden nachvollziehbaren<br />

Beleg zur Begründung ihres Konzepts schuldig<br />

geblieben.<br />

Zudem ist die Herabstufung der betroffenen<br />

Amtsgerichte zu Zweigstellen der Vorbote für<br />

den künftigen Rückzug der Justiz aus der Fläche.<br />

Das Sächsische Standortgesetz wird insoweit<br />

nur der erste Schritt sein – niemand vor<br />

Ort, nicht die Bürger und nicht ihre Abgeordneten,<br />

darf sich insoweit Illusionen hingeben.<br />

Denn auf Dauer werden auf mehrere Standorte<br />

verteilte Justizeinrichtungen nicht funktionsfähig<br />

sein. Gleichgültig ob Richter oder nichtrichterliches<br />

Personal nach der Reform längere<br />

Dienstwege in Kauf nehmen müssen. Hieraus<br />

wird mittelfristig ein unwiderstehlicher Druck<br />

zur Konzentration auf einen Standort entstehen.<br />

Bevor eine Entscheidung über die Veränderung<br />

der Struktur in der Justiz getroffen wird, ist eine<br />

wirklich ernsthafte Diskussion über den Wert<br />

und die Bedeutung einer ortsnahen Justiz für<br />

die Bürger und Unternehmen zwingend erforderlich.<br />

Bundesweite Unterstützung für den Bautzener<br />

Appell des SRV<br />

Anlässlich der Bundesvertreterversammlung<br />

des Deutschen Richterbundes in Görlitz vom<br />

29. und 30. September 2011 erläuterte Staatsminister<br />

Dr. Martens das Konzept. Er wiederholte<br />

die bisher bekannten Argumente, wie<br />

Effizenzsteigerung, Spezialisierungsmöglichkeiten<br />

in größeren Einheiten und die demographische<br />

Entwicklung. Auf die Argumente der<br />

Gegner des Konzepts ging er nicht weiter ein.<br />

Insbesondere stellte er klar, dass eine Kostenersparnis<br />

nicht im Vordergrund stehe. Welche<br />

Effizienzsteigerung zu erwarten ist, blieb nach<br />

wie vor unklar. Angeblich aus Zeitgründen<br />

stand der Minister für eine Diskussion dazu<br />

nicht zu Verfügung.<br />

Während der Bundesvertreterversammlung<br />

unterzeichneten die Delegierten der im Deutschen<br />

Richterbund organisierten Landes- und<br />

Fachverbände den Bautzener Appell des Säch-

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