02.01.2015 Aufrufe

Ordnung der Ruhr University Research School - RUB Research ...

Ordnung der Ruhr University Research School - RUB Research ...

Ordnung der Ruhr University Research School - RUB Research ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Ordnung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong> <strong>University</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong><br />

Verabschiedet von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />

<strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer am 31.10.2007 und<br />

<strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden am 07.11.2007.<br />

Seite 1 von 9


§ 1 <strong>Ruhr</strong>-<strong>University</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong><br />

Die <strong>Ruhr</strong>-<strong>University</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> wird als drittmittelgeför<strong>der</strong>tes Projekt (DFG-Projekt<br />

GSC 98/1) im Rahmen <strong>der</strong> Exzellenzinitiative des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> mit einer<br />

Laufzeit von Oktober 2006 bis 2011 geför<strong>der</strong>t. Sie dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> strukturierten<br />

Promotion an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum mit einem fächerübergreifenden Ansatz.<br />

§ 2 Ziele, Aufgaben und Struktur<br />

1. Ziel <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> (RS) ist die För<strong>der</strong>ung von hochqualifizierten<br />

Doktorandinnen und Doktoranden sowie ihre Integration als verantwortliche<br />

Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher in eine internationale<br />

Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft. Es sollen die spezifischen<br />

Forschungsschwerpunkte <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität weiterentwickelt, die<br />

Internationalisierung ausgebaut, die akademische Kultur geför<strong>der</strong>t, die<br />

interdisziplinäre Zusammenarbeit gestärkt und die <strong>Ruhr</strong>-Universität als führen<strong>der</strong><br />

Standort einer ‚Promotion mit Mehrwert’ etabliert werden. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen die<br />

fachwissenschaftliche Forschungsleistung und die vertiefte wissenschaftliche<br />

Qualifikation <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden.<br />

2. Die <strong>Research</strong> <strong>School</strong> för<strong>der</strong>t die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von<br />

wissenschaftlicher Karriere und Familie. Betreuungsangebote <strong>der</strong> Universität können<br />

von allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> RS in Anspruch genommen werden.<br />

3. Aufgabe <strong>der</strong> RS ist in erster Linie die För<strong>der</strong>ung eines wissenschaftlichen<br />

Promotionsvorhabens im Rahmen einer strukturierten Promotion (§ 3). Unter<br />

strukturierter Promotion (siehe dazu die gemeinsame Erklärung <strong>der</strong> Gremien <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum vom Juli 06) wird in <strong>der</strong> RS eine Organisationsform <strong>der</strong><br />

Betreuung und För<strong>der</strong>ung des wissenschaftlichen Nachwuchses verstanden, die<br />

beson<strong>der</strong>en Qualitätsmerkmalen entspricht. In <strong>der</strong> RS setzt sich die strukturierte<br />

Promotion aus disziplinären und interdisziplinären Veranstaltungen sowie Kursen zur<br />

Vermittlung von Schlüsselqualifikationen zusammen. Die Doktorandinnen und<br />

Doktoranden werden darauf vorbereitet, als zukünftige Führungskräfte Verantwortung<br />

in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu übernehmen.<br />

4. In <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> werden Forschungsvorhaben aus allen Disziplinen und<br />

Wissenschaftsgebieten <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität bearbeitet. Die RS glie<strong>der</strong>t sich in drei<br />

wissenschaftliche Sektionen mit zurzeit 12 thematischen Schwerpunktbereichen:<br />

Natur- und Ingenieurwissenschaften:<br />

Systemchemie <strong>der</strong> Grenzflächen, Plasmawissenschaften, Materialwissenschaften,<br />

Nachhaltige Planung und Ausführung urbaner Infrastruktur, Sicherheit in <strong>der</strong><br />

Informations- und Kommunikationstechnik und Computermethoden im<br />

Ingenieurwesen<br />

Lebenswissenschaften:<br />

Makromolekulare Netzwerke und Neuronale und Kognitive Netze<br />

Geistes- und Gesellschaftswissenschaften:<br />

Biomedizinische Ethik und „Public Health“, Religion und Säkularisierung, Semantische<br />

Räume und Sicherheit des Menschen im Prozess <strong>der</strong> Globalisierung.<br />

Seite 2 von 9


5. Die thematischen Schwerpunktbereiche <strong>der</strong> RS definieren und strukturieren sich um<br />

bestehende o<strong>der</strong> im Aufbau befindliche Gruppen von Wissenschaftlerinnen und<br />

Wissenschaftlern, die Forschungsvorhaben gemeinsam realisieren und <strong>der</strong>en<br />

Zusammenarbeit <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> disziplinären sowie <strong>der</strong> inter- und transdisziplinären<br />

Kooperation dienen. Diese Schwerpunktbereiche sind in <strong>der</strong> Regel durch Strukturen<br />

<strong>der</strong> kooperativen Drittmittelför<strong>der</strong>ung gekennzeichnet und entwickeln sich dynamisch<br />

in ihrem jeweiligen Forschungsumfeld.<br />

§ 3 Strukturierte Promotion<br />

1. Die RS för<strong>der</strong>t Doktorandinnen und Doktoranden, die bei <strong>der</strong> Aufnahme in die RS eine<br />

wissenschaftliche Qualifikation mindestens auf dem Niveau eines international<br />

anerkannten akademischen Abschlusses wie Master of Arts o<strong>der</strong> Master of Science<br />

o<strong>der</strong> diesen gleichgestellte Abschlüsse bzw. Vorleistungen vorweisen und damit die<br />

Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme einer Promotion nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

Promotionsordnung <strong>der</strong> gewählten Fakultät besitzen.<br />

2. Das individuelle Forschungsprofil wird durch ein unterstützendes interdisziplinäres und<br />

außerfachliches Programm sinnvoll erweitert. Dieses Qualifikationsprogramm <strong>der</strong><br />

<strong>Research</strong> <strong>School</strong> ist auf drei Jahre ausgelegt und umfasst 12 Kreditpunkte (CP). Ein<br />

CP entspricht einer Gesamtarbeitsbelastung von maximal 30 Stunden. Das Programm<br />

glie<strong>der</strong>t sich in forschungsbezogene Ausbildung (8 CP), die Vermittlung von<br />

Schlüsselqualifikationen (3 CP) und die Teilnahmen am Science College (1 CP).<br />

Curriculare Bestandteile existieren<strong>der</strong> und mit <strong>der</strong> RS kooperieren<strong>der</strong><br />

Promotionsprogramme und Graduiertenschulen können auf Antrag anerkannt werden.<br />

3. Jede Doktorandin und je<strong>der</strong> Doktorand wird im Rahmen <strong>der</strong> RS von einer<br />

Erstbetreuerin bzw. einem Erstbetreuer und einer Zweitbetreuerin bzw. einem<br />

Zweitbetreuer betreut. Die Zweitbetreuerin bzw. <strong>der</strong> Zweitbetreuer muß spätestens 6<br />

Monate nach Aufnahme in die RS benannt werden.<br />

4. Die Aufgaben <strong>der</strong> Betreuerinnen und Betreuer werden im Rahmen einer<br />

Betreuungsvereinbarung geregelt. Diese ist Bestandteil des Individuellen Trainingsund<br />

Betreuungsplans <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden in dem auch <strong>der</strong><br />

Fortschritt des Promotionsvorhabens dokumentiert wird. Die Regeln guter<br />

wissenschaftlicher Praxis sind Bestandteil <strong>der</strong> Betreuungsvereinbarung.<br />

5. Die Promotionsprüfung erfolgt nach den Vorgaben <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />

Promotionsordnung <strong>der</strong> Fakultät o<strong>der</strong> Einrichtung, an <strong>der</strong> die Doktorandin o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Doktorand zur Promotion zugelassen ist.<br />

§ 4 Qualitätssicherung<br />

Die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Doktorandenqualifikation innerhalb <strong>der</strong> RS umfasst drei<br />

Ebenen: das Monitoring durch die DFG, die externe Kontrolle durch den Beirat sowie die<br />

kontinuierliche Weiterentwicklung aller <strong>Research</strong> <strong>School</strong> relevanten Prozesse durch den<br />

Vorstand. Im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung sollen Empfehlungen für eine<br />

Rahmenpromotionsordnung an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum entwickelt werden.<br />

Seite 3 von 9


§ 5 Wissenschaftlicher Nachwuchs<br />

Mitgliedschaft<br />

1. Hochqualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die entsprechende<br />

Voraussetzungen <strong>der</strong> jeweiligen Fakultät o<strong>der</strong> sonstigen zur Promotion berechtigten<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität erfüllen, können die Aufnahme in die RS<br />

beantragen. Die Promotionsthemen müssen an die Forschungsschwerpunkte <strong>der</strong> RS<br />

assoziiert sein. Ausschreibung und Auswahlverfahren folgen jeweils strikt<br />

wettbewerblichen Gesichtspunkten und werden ausschließlich aufgrund <strong>der</strong><br />

wissenschaftlichen Qualität <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber und <strong>der</strong><br />

Promotionsprojekte entschieden.<br />

2. Aufnahmeanträge von an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität promovierenden Doktorandinnen und<br />

Doktoranden auf eine Mitgliedschaft ohne (Ko-)Finanzierung <strong>der</strong> Promotion durch die<br />

RS können viermal im Jahr jeweils zum Quartalsende beim Koordinationsbüro<br />

eingereicht werden. Das Auswahlverfahren wird vom Koordinationsbüro in<br />

Abstimmung mit den verantwortlichen Bertreuerinnen und Betreuern<br />

sektionsspezifisch durchgeführt. Über den Antrag entscheidet <strong>der</strong> Vorstand mit<br />

einfacher Mehrheit.<br />

3. Die zentrale, internationale Ausschreibung von kofinanzierten Promotionsstellen und<br />

Promotionsstipendien <strong>der</strong> RS, findet einmal im Jahr statt. Die Ausschreibung von<br />

Promotionsangeboten wird durch den Vorstand in Abstimmung mit den<br />

verantwortlichen Bertreuerinnen und Betreuern entschieden. Die Auswahl von<br />

Doktorandinnen und Doktoranden für die Vergabe <strong>der</strong> durch die RS kofinanzierten<br />

Doktorandenstellen sowie Stipendien erfolgt in <strong>der</strong> Regel in einem zweistufigen<br />

Verfahren und wird vom Koordinationsbüro in enger Kooperation mit den<br />

verantwortlichen Bertreuerinnen und Betreuern sektionsspezifisch durchgeführt. Über<br />

die Vergabe von Promotionsstipendien und über die kofinanzierten Promotionsstellen<br />

und die damit verbundene Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten in die RS<br />

entscheidet <strong>der</strong> Vorstand mit einfacher Mehrheit.<br />

4. Mit <strong>der</strong> Aufnahme in die RS ist die Doktorandin bzw. <strong>der</strong> Doktorand zugleich Mitglied<br />

<strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden, wobei sie entsprechend des<br />

Promotionsthemas einer <strong>der</strong> drei Sektionen zugeordnet sind.<br />

5. Die Mitgliedschaft endet in <strong>der</strong> Regel mit <strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> Promotionsurkunde<br />

spätestens aber 5 Jahre nach Beginn <strong>der</strong> Promotion. Danach können die<br />

Absolventinnen und Absolventen als Alumni in <strong>der</strong> RS bleiben. Über Ausnahmefälle<br />

entscheidet <strong>der</strong> Vorstand. Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> RS kann auf Antrag gem. <strong>der</strong><br />

Betreuungsvereinbarung vorzeitig beendet werden.<br />

§ 6 Verantwortliche Betreuerinnen und Betreuer<br />

1. Alle Wissenschaftler, die als Erstbetreuerin o<strong>der</strong> Erstbetreuer bzw. Zweitbetreuerin<br />

o<strong>der</strong> Zweitbetreuer eine Doktorandin o<strong>der</strong> einen Doktoranden in <strong>der</strong> RS betreuen,<br />

sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> RS und gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong><br />

verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer. Sie ordnen sich einer <strong>der</strong> 3 Sektionen<br />

zu. In <strong>der</strong> RS kann jede Wissenschaftlerin und je<strong>der</strong> Wissenschaftler als Erst-<br />

Seite 4 von 9


und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuerin bzw. Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuer die Betreuung einer<br />

Doktorandin o<strong>der</strong> eines Doktoranden übernehmen, die/<strong>der</strong> zur Betreuung eines<br />

Promotionsvorhabens nach Maßgabe <strong>der</strong> jeweiligen Promotionsordnungen <strong>der</strong><br />

beteiligten Fächer und sonstigen zur Promotion berechtigten Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<br />

Universität befähigt und berechtigt ist.<br />

2. Erst- bzw. Zweitbetreuerin und Erst- bzw. Zweitbetreuer in <strong>der</strong> RS können, müssen<br />

aber nicht notwendigerweise Erst- bzw. Zweitgutachterin und Erst- bzw.<br />

Zweitgutachter <strong>der</strong> Promotionsverfahren <strong>der</strong> jeweiligen Fakultät o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zur<br />

Promotion berechtigten Einrichtungen sein.<br />

3. Die Mitgliedschaft <strong>der</strong> Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuerin bzw. des Erst- und/o<strong>der</strong><br />

Zweitbetreuers endet spätestens 2 Jahre nach dem Ausscheiden <strong>der</strong> letzten von Ihr<br />

betreuten Doktorandin o<strong>der</strong> des letzten von ihm betreuten Doktoranden aus <strong>der</strong> RS.<br />

Der Vorstand entscheidet und informiert die Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuerin bzw. den<br />

Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuer über das Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft.<br />

§ 7 Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

1. Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> RS berechtigt prinzipiell zur Antragstellung auf die <strong>der</strong> RS<br />

zugeordneten Mittel zur För<strong>der</strong>ung von Promotionsvorhaben und zur Teilnahme an<br />

den Angeboten <strong>der</strong> RS zur strukturierten Promotion. Die Mitglie<strong>der</strong> sind verpflichtet,<br />

an <strong>der</strong> konzeptionellen und organisatorischen Umsetzung <strong>der</strong> strukturierten Promotion<br />

sowie an <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> RS nach Maßgabe dieser <strong>Ordnung</strong> mitzuwirken. Die<br />

Doktorandinnen und Doktoranden verpflichten sich zur Teilnahme an <strong>der</strong><br />

strukturierten Promotion gem. § 3.<br />

2. Die Mitglie<strong>der</strong> sind zur Zusammenarbeit, gegenseitigen Beratung und Unterstützung<br />

verpflichtet. Die Angebote, die über Mitglie<strong>der</strong> in die RS eingebracht werden, können<br />

von allen Mitglie<strong>der</strong>n im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Möglichkeiten in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

3. In Veröffentlichungen, die auf die Forschungsarbeiten bzw. auf Promotionsprojekte<br />

innerhalb <strong>der</strong> RS zurückgehen, muss auf die För<strong>der</strong>ung durch die DFG sowie auf die<br />

Einbettung in die RS hingewiesen werden.<br />

4. Alle Mitglie<strong>der</strong> verpflichten sich die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu<br />

vermitteln und einzuhalten.<br />

Organe<br />

§ 8 Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden findet mindestens<br />

einmal im Jahr statt. Eine außerplanmäßige Mitglie<strong>der</strong>versammlung kann nur auf<br />

Antrag eines Doktorandenvertreters und/o<strong>der</strong> 50% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stimmen einberufen<br />

werden.<br />

Seite 5 von 9


2. Die Versammlung wird mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen durch die<br />

Sprecherin o<strong>der</strong> den Sprecher einberufen. Die Tagesordnung wird spätestens 7 Tage<br />

vor <strong>der</strong> Sitzung an alle Mitglie<strong>der</strong> versandt.<br />

3. In nach Sektionen getrennten Wahlgängen werden - in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

jeweiligen Amtsperiode - jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter und die jeweiligen<br />

Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Es gilt die einfache Mehrheit <strong>der</strong><br />

abgegebenen Stimmen.<br />

4. Die gewählten Vertreterinnen bzw. Vertreter sind Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands und<br />

werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Wie<strong>der</strong>wahl ist möglich.<br />

5. Im Falle einer Abwahl von Vertreterinnen o<strong>der</strong> Vertretern entscheidet die<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit einer Mehrheit von Zweidrittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong><br />

abgegebenen Stimmen. Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist nur wirksam, wenn<br />

zugleich ein entsprechendes neues Vorstandsmitglied gewählt wird.<br />

6. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

anwesend ist. Bei wie<strong>der</strong>holter Beschlussunfähigkeit entscheidet die Mehrheit <strong>der</strong><br />

anwesenden Mitglie<strong>der</strong>.<br />

§ 9 Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer findet<br />

mindestens einmal im Jahr statt. Eine außerplanmäßige Mitglie<strong>der</strong>versammlung kann<br />

nur auf Antrag eines Sektionssprechers und/o<strong>der</strong> 50% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stimmen<br />

einberufen werden.<br />

2. Die Versammlung wird mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen durch die<br />

Sprecherin o<strong>der</strong> den Sprecher einberufen. Die Tagesordnung wird spätestens 7 Tage<br />

vor <strong>der</strong> Sitzung an alle Mitglie<strong>der</strong> versandt.<br />

3. In nach Sektionen getrennten Wahlgängen wird - in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Amtsperiode - jeweils eine Sektionssprecherin bzw. ein Sektionssprecher und die<br />

jeweiligen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Es gilt die einfache Mehrheit<br />

<strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.<br />

4. Die gewählten Sektionssprecherinnen bzw. Sektionssprecher sind Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Vorstands und werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wie<strong>der</strong>wahl ist<br />

möglich. Sie übernehmen zugleich das Amt <strong>der</strong> Ombudsfrau bzw. des Ombudsmanns<br />

für ihre jeweilige Sektion.<br />

5. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer wählt<br />

aus ihrer Mitte die Sprecherin o<strong>der</strong> den Sprecher <strong>der</strong> RS. Für die Wahl <strong>der</strong> Sprecherin<br />

o<strong>der</strong> des Sprechers gilt die einfache Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Die<br />

Sektionssprecher sind Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> des<br />

Sprechers <strong>der</strong> RS.<br />

6. Die Sprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sprecher ist Vorsitzende o<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstands<br />

und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlungen und vertritt die RS nach außen.<br />

Seite 6 von 9


7. Die Amtszeit <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> des Sprechers beträgt drei Jahre. Eine einmalige<br />

Wie<strong>der</strong>wahl für eine zweite Amtsperiode ist möglich. Mehr als zwei<br />

aufeinan<strong>der</strong>folgende Amtsperioden sind ausgeschlossen.<br />

8. Im Falle einer Abwahl von Sektionssprecherinnen o<strong>der</strong> Sektionssprechern o<strong>der</strong> von<br />

<strong>der</strong> Sprecherin bzw. des Sprechers <strong>der</strong> RS entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit<br />

einer Mehrheit von Zweidrittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Die<br />

Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist nur wirksam, wenn zugleich ein entsprechendes<br />

neues Vorstandsmitglied gewählt wird.<br />

9. Es gilt die einfache Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist. Bei<br />

wie<strong>der</strong>holter Beschlussunfähigkeit entscheidet die Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden<br />

Mitglie<strong>der</strong>.<br />

§ 10 Das Koordinationsbüro<br />

1. Die <strong>Research</strong> <strong>School</strong> besitzt ein Koordinationsbüro mit folgenden Aufgaben:<br />

• Die Verwaltung <strong>der</strong> Mittel <strong>der</strong> RS<br />

• Koordination <strong>der</strong> laufenden Geschäfte <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> und des<br />

Qualifizierungsprogramm <strong>der</strong> RS im Auftrag des Vorstands<br />

• Durchführung <strong>der</strong> zentralen Ausschreibungsverfahren und Koordination des<br />

Auswahlverfahrens von kofinanzierten Doktorandenstellen und<br />

Promotionsstipendien, die aus zentralen Mitteln <strong>der</strong> RS vergeben werden<br />

• Koordination <strong>der</strong> Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung<br />

• Unterstützung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden im Aufbau von Netzwerken<br />

und bei <strong>der</strong> Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen<br />

2. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Koordinationsbüros sind<br />

geborene Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes.<br />

3. Der Sprecher <strong>der</strong> RS ist gegenüber den Mitarbeitern des Koordinationsbüros<br />

weisungsbefugt.<br />

§ 11 Vorstand<br />

1. Der Vorstand <strong>der</strong> RS wird gebildet aus <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> dem Sprecher, den drei<br />

Sektionssprecherinnen bzw. Sektionssprechern aus <strong>der</strong> Gruppe verantwortlichen<br />

Betreuerinnen und Betreuer, den drei Vertreterinnen bzw. Vertretern aus <strong>der</strong> Gruppe<br />

<strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden und den hauptamtlichen, wissenschaftlichen<br />

Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Koordinationsbüros <strong>der</strong> RS. Diese<br />

wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben zusammen eine Stimme,<br />

die sie nur einstimmig abgeben können, an<strong>der</strong>nfalls enthalten sie sich <strong>der</strong> Stimme.<br />

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Stimme <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> des Sprechers. Der Vorstand ist beschlussfähig,<br />

wenn mindestens die Hälfte <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> (Stimmen) anwesend ist.<br />

Seite 7 von 9


2. Der Vorstand entscheidet über<br />

• die Mittelverwendung im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen För<strong>der</strong>statuten <strong>der</strong><br />

Drittmittelgeber<br />

• die Aufnahme von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

• Grundsätze <strong>der</strong> Promotionsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> RS<br />

• Ausschreibungsanträge von Promotionsangeboten<br />

• Anträge auf in <strong>der</strong> RS verfügbare För<strong>der</strong>mittel für Promotionsvorhaben<br />

• an den Vorstand herangetragene Interessenkonflikte im Rahmen <strong>der</strong> Entwicklung<br />

<strong>der</strong> RS<br />

3. Der Vorstand ist verantwortlich für den Jahresbericht <strong>der</strong> RS.<br />

§ 12 Beirat<br />

1. Der Beirat besteht aus maximal acht international ausgewiesenen Persönlichkeiten<br />

aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Mitglied des Rektorats/Präsidium<br />

ist geborenes Mitglied des Beirats. Die Sprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sprecher ist ebenfalls<br />

geborenes Mitglied des Beirats, aber ohne Stimmrecht.<br />

2. Die Mitglie<strong>der</strong> werden auf Vorschlag des Vorstandes vom Rektor/Präsidenten <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum ernannt.<br />

3. Der Beirat tagt einmal im Jahr und nimmt den Jahresbericht entgegen. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

diskutieren die Jahresberichte <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> und sind hinsichtlich <strong>der</strong><br />

strategischen Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> und ihrer Verankerung in <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<br />

Universität beratend tätig.<br />

4. Der Beirat wird zu allen wichtigen Veranstaltungen <strong>der</strong> RS eingeladen und über die<br />

wichtigsten Aktivitäten und Neuigkeiten informiert.<br />

§ 13 Haushalt<br />

1. Der Vorstand beschließt entsprechend § 11 (2) über die Vergabe und Verwendung<br />

aller durch das Koordinationsbüro verwalteten Mittel. Diese umfassen:<br />

• Kofinanzierung von Promotionsstellen<br />

• Finanzierung von Promotionsstipendien<br />

• Finanzierung <strong>der</strong> im Koordinationsbüro hauptamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter<br />

• Reisemittel für Doktorandinnen und Doktoranden <strong>der</strong> RS<br />

• Mittel für Gastwissenschaftler<br />

• Mittel für das außerfachliche Qualifikationsprogramm<br />

• auf Antrag Kofinanzierung von Seminaren, Workshops, Tagungen, die Bestandteil<br />

des wissenschaftlichen Qualifikationsprogramms sind<br />

• Beiträge zu Medien, Bibliotheksausstattung, Publikationskosten<br />

• Öffentlichkeitsarbeit<br />

• pauschale Mittel<br />

Seite 8 von 9


2. Die <strong>Research</strong> <strong>School</strong> wird durch Eigenleistungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität unterstützt.<br />

3. Über das Budget ist die Sprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sprecher gegenüber dem Rektorat <strong>der</strong><br />

<strong>Ruhr</strong>-Universität und <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />

rechenschaftspflichtig. Der Rechenschaftsbericht ist Teil des Jahresberichts<br />

§ 14 Schlussvorschriften<br />

Nach vorheriger Abstimmung mit dem Rektorat <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität und Prüfung auf<br />

Übereinstimmung mit den für die Hochschule geltenden rechtlichen Vorgaben,<br />

beschließen beide Mitglie<strong>der</strong>versammlungen <strong>der</strong> RS über die <strong>Ordnung</strong>.<br />

Bochum, 9. November 2007<br />

Seite 9 von 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!