Ordnung der Ruhr University Research School - RUB Research ...
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<strong>Ordnung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong> <strong>University</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong><br />
Verabschiedet von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlungen<br />
<strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer am 31.10.2007 und<br />
<strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden am 07.11.2007.<br />
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§ 1 <strong>Ruhr</strong>-<strong>University</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong><br />
Die <strong>Ruhr</strong>-<strong>University</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> wird als drittmittelgeför<strong>der</strong>tes Projekt (DFG-Projekt<br />
GSC 98/1) im Rahmen <strong>der</strong> Exzellenzinitiative des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> mit einer<br />
Laufzeit von Oktober 2006 bis 2011 geför<strong>der</strong>t. Sie dient <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> strukturierten<br />
Promotion an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum mit einem fächerübergreifenden Ansatz.<br />
§ 2 Ziele, Aufgaben und Struktur<br />
1. Ziel <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> (RS) ist die För<strong>der</strong>ung von hochqualifizierten<br />
Doktorandinnen und Doktoranden sowie ihre Integration als verantwortliche<br />
Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher in eine internationale<br />
Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft. Es sollen die spezifischen<br />
Forschungsschwerpunkte <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität weiterentwickelt, die<br />
Internationalisierung ausgebaut, die akademische Kultur geför<strong>der</strong>t, die<br />
interdisziplinäre Zusammenarbeit gestärkt und die <strong>Ruhr</strong>-Universität als führen<strong>der</strong><br />
Standort einer ‚Promotion mit Mehrwert’ etabliert werden. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen die<br />
fachwissenschaftliche Forschungsleistung und die vertiefte wissenschaftliche<br />
Qualifikation <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden.<br />
2. Die <strong>Research</strong> <strong>School</strong> för<strong>der</strong>t die Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von<br />
wissenschaftlicher Karriere und Familie. Betreuungsangebote <strong>der</strong> Universität können<br />
von allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> RS in Anspruch genommen werden.<br />
3. Aufgabe <strong>der</strong> RS ist in erster Linie die För<strong>der</strong>ung eines wissenschaftlichen<br />
Promotionsvorhabens im Rahmen einer strukturierten Promotion (§ 3). Unter<br />
strukturierter Promotion (siehe dazu die gemeinsame Erklärung <strong>der</strong> Gremien <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum vom Juli 06) wird in <strong>der</strong> RS eine Organisationsform <strong>der</strong><br />
Betreuung und För<strong>der</strong>ung des wissenschaftlichen Nachwuchses verstanden, die<br />
beson<strong>der</strong>en Qualitätsmerkmalen entspricht. In <strong>der</strong> RS setzt sich die strukturierte<br />
Promotion aus disziplinären und interdisziplinären Veranstaltungen sowie Kursen zur<br />
Vermittlung von Schlüsselqualifikationen zusammen. Die Doktorandinnen und<br />
Doktoranden werden darauf vorbereitet, als zukünftige Führungskräfte Verantwortung<br />
in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu übernehmen.<br />
4. In <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> werden Forschungsvorhaben aus allen Disziplinen und<br />
Wissenschaftsgebieten <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität bearbeitet. Die RS glie<strong>der</strong>t sich in drei<br />
wissenschaftliche Sektionen mit zurzeit 12 thematischen Schwerpunktbereichen:<br />
Natur- und Ingenieurwissenschaften:<br />
Systemchemie <strong>der</strong> Grenzflächen, Plasmawissenschaften, Materialwissenschaften,<br />
Nachhaltige Planung und Ausführung urbaner Infrastruktur, Sicherheit in <strong>der</strong><br />
Informations- und Kommunikationstechnik und Computermethoden im<br />
Ingenieurwesen<br />
Lebenswissenschaften:<br />
Makromolekulare Netzwerke und Neuronale und Kognitive Netze<br />
Geistes- und Gesellschaftswissenschaften:<br />
Biomedizinische Ethik und „Public Health“, Religion und Säkularisierung, Semantische<br />
Räume und Sicherheit des Menschen im Prozess <strong>der</strong> Globalisierung.<br />
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5. Die thematischen Schwerpunktbereiche <strong>der</strong> RS definieren und strukturieren sich um<br />
bestehende o<strong>der</strong> im Aufbau befindliche Gruppen von Wissenschaftlerinnen und<br />
Wissenschaftlern, die Forschungsvorhaben gemeinsam realisieren und <strong>der</strong>en<br />
Zusammenarbeit <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong> disziplinären sowie <strong>der</strong> inter- und transdisziplinären<br />
Kooperation dienen. Diese Schwerpunktbereiche sind in <strong>der</strong> Regel durch Strukturen<br />
<strong>der</strong> kooperativen Drittmittelför<strong>der</strong>ung gekennzeichnet und entwickeln sich dynamisch<br />
in ihrem jeweiligen Forschungsumfeld.<br />
§ 3 Strukturierte Promotion<br />
1. Die RS för<strong>der</strong>t Doktorandinnen und Doktoranden, die bei <strong>der</strong> Aufnahme in die RS eine<br />
wissenschaftliche Qualifikation mindestens auf dem Niveau eines international<br />
anerkannten akademischen Abschlusses wie Master of Arts o<strong>der</strong> Master of Science<br />
o<strong>der</strong> diesen gleichgestellte Abschlüsse bzw. Vorleistungen vorweisen und damit die<br />
Zulassungsvoraussetzungen zur Aufnahme einer Promotion nach Maßgabe <strong>der</strong><br />
Promotionsordnung <strong>der</strong> gewählten Fakultät besitzen.<br />
2. Das individuelle Forschungsprofil wird durch ein unterstützendes interdisziplinäres und<br />
außerfachliches Programm sinnvoll erweitert. Dieses Qualifikationsprogramm <strong>der</strong><br />
<strong>Research</strong> <strong>School</strong> ist auf drei Jahre ausgelegt und umfasst 12 Kreditpunkte (CP). Ein<br />
CP entspricht einer Gesamtarbeitsbelastung von maximal 30 Stunden. Das Programm<br />
glie<strong>der</strong>t sich in forschungsbezogene Ausbildung (8 CP), die Vermittlung von<br />
Schlüsselqualifikationen (3 CP) und die Teilnahmen am Science College (1 CP).<br />
Curriculare Bestandteile existieren<strong>der</strong> und mit <strong>der</strong> RS kooperieren<strong>der</strong><br />
Promotionsprogramme und Graduiertenschulen können auf Antrag anerkannt werden.<br />
3. Jede Doktorandin und je<strong>der</strong> Doktorand wird im Rahmen <strong>der</strong> RS von einer<br />
Erstbetreuerin bzw. einem Erstbetreuer und einer Zweitbetreuerin bzw. einem<br />
Zweitbetreuer betreut. Die Zweitbetreuerin bzw. <strong>der</strong> Zweitbetreuer muß spätestens 6<br />
Monate nach Aufnahme in die RS benannt werden.<br />
4. Die Aufgaben <strong>der</strong> Betreuerinnen und Betreuer werden im Rahmen einer<br />
Betreuungsvereinbarung geregelt. Diese ist Bestandteil des Individuellen Trainingsund<br />
Betreuungsplans <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden in dem auch <strong>der</strong><br />
Fortschritt des Promotionsvorhabens dokumentiert wird. Die Regeln guter<br />
wissenschaftlicher Praxis sind Bestandteil <strong>der</strong> Betreuungsvereinbarung.<br />
5. Die Promotionsprüfung erfolgt nach den Vorgaben <strong>der</strong> jeweils gültigen<br />
Promotionsordnung <strong>der</strong> Fakultät o<strong>der</strong> Einrichtung, an <strong>der</strong> die Doktorandin o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Doktorand zur Promotion zugelassen ist.<br />
§ 4 Qualitätssicherung<br />
Die Qualitätssicherung <strong>der</strong> Doktorandenqualifikation innerhalb <strong>der</strong> RS umfasst drei<br />
Ebenen: das Monitoring durch die DFG, die externe Kontrolle durch den Beirat sowie die<br />
kontinuierliche Weiterentwicklung aller <strong>Research</strong> <strong>School</strong> relevanten Prozesse durch den<br />
Vorstand. Im Rahmen <strong>der</strong> Qualitätssicherung sollen Empfehlungen für eine<br />
Rahmenpromotionsordnung an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum entwickelt werden.<br />
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§ 5 Wissenschaftlicher Nachwuchs<br />
Mitgliedschaft<br />
1. Hochqualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die entsprechende<br />
Voraussetzungen <strong>der</strong> jeweiligen Fakultät o<strong>der</strong> sonstigen zur Promotion berechtigten<br />
Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität erfüllen, können die Aufnahme in die RS<br />
beantragen. Die Promotionsthemen müssen an die Forschungsschwerpunkte <strong>der</strong> RS<br />
assoziiert sein. Ausschreibung und Auswahlverfahren folgen jeweils strikt<br />
wettbewerblichen Gesichtspunkten und werden ausschließlich aufgrund <strong>der</strong><br />
wissenschaftlichen Qualität <strong>der</strong> Bewerberinnen und Bewerber und <strong>der</strong><br />
Promotionsprojekte entschieden.<br />
2. Aufnahmeanträge von an <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität promovierenden Doktorandinnen und<br />
Doktoranden auf eine Mitgliedschaft ohne (Ko-)Finanzierung <strong>der</strong> Promotion durch die<br />
RS können viermal im Jahr jeweils zum Quartalsende beim Koordinationsbüro<br />
eingereicht werden. Das Auswahlverfahren wird vom Koordinationsbüro in<br />
Abstimmung mit den verantwortlichen Bertreuerinnen und Betreuern<br />
sektionsspezifisch durchgeführt. Über den Antrag entscheidet <strong>der</strong> Vorstand mit<br />
einfacher Mehrheit.<br />
3. Die zentrale, internationale Ausschreibung von kofinanzierten Promotionsstellen und<br />
Promotionsstipendien <strong>der</strong> RS, findet einmal im Jahr statt. Die Ausschreibung von<br />
Promotionsangeboten wird durch den Vorstand in Abstimmung mit den<br />
verantwortlichen Bertreuerinnen und Betreuern entschieden. Die Auswahl von<br />
Doktorandinnen und Doktoranden für die Vergabe <strong>der</strong> durch die RS kofinanzierten<br />
Doktorandenstellen sowie Stipendien erfolgt in <strong>der</strong> Regel in einem zweistufigen<br />
Verfahren und wird vom Koordinationsbüro in enger Kooperation mit den<br />
verantwortlichen Bertreuerinnen und Betreuern sektionsspezifisch durchgeführt. Über<br />
die Vergabe von Promotionsstipendien und über die kofinanzierten Promotionsstellen<br />
und die damit verbundene Aufnahme von Kandidatinnen und Kandidaten in die RS<br />
entscheidet <strong>der</strong> Vorstand mit einfacher Mehrheit.<br />
4. Mit <strong>der</strong> Aufnahme in die RS ist die Doktorandin bzw. <strong>der</strong> Doktorand zugleich Mitglied<br />
<strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden, wobei sie entsprechend des<br />
Promotionsthemas einer <strong>der</strong> drei Sektionen zugeordnet sind.<br />
5. Die Mitgliedschaft endet in <strong>der</strong> Regel mit <strong>der</strong> Übergabe <strong>der</strong> Promotionsurkunde<br />
spätestens aber 5 Jahre nach Beginn <strong>der</strong> Promotion. Danach können die<br />
Absolventinnen und Absolventen als Alumni in <strong>der</strong> RS bleiben. Über Ausnahmefälle<br />
entscheidet <strong>der</strong> Vorstand. Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> RS kann auf Antrag gem. <strong>der</strong><br />
Betreuungsvereinbarung vorzeitig beendet werden.<br />
§ 6 Verantwortliche Betreuerinnen und Betreuer<br />
1. Alle Wissenschaftler, die als Erstbetreuerin o<strong>der</strong> Erstbetreuer bzw. Zweitbetreuerin<br />
o<strong>der</strong> Zweitbetreuer eine Doktorandin o<strong>der</strong> einen Doktoranden in <strong>der</strong> RS betreuen,<br />
sind Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> RS und gleichzeitig Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong><br />
verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer. Sie ordnen sich einer <strong>der</strong> 3 Sektionen<br />
zu. In <strong>der</strong> RS kann jede Wissenschaftlerin und je<strong>der</strong> Wissenschaftler als Erst-<br />
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und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuerin bzw. Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuer die Betreuung einer<br />
Doktorandin o<strong>der</strong> eines Doktoranden übernehmen, die/<strong>der</strong> zur Betreuung eines<br />
Promotionsvorhabens nach Maßgabe <strong>der</strong> jeweiligen Promotionsordnungen <strong>der</strong><br />
beteiligten Fächer und sonstigen zur Promotion berechtigten Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<br />
Universität befähigt und berechtigt ist.<br />
2. Erst- bzw. Zweitbetreuerin und Erst- bzw. Zweitbetreuer in <strong>der</strong> RS können, müssen<br />
aber nicht notwendigerweise Erst- bzw. Zweitgutachterin und Erst- bzw.<br />
Zweitgutachter <strong>der</strong> Promotionsverfahren <strong>der</strong> jeweiligen Fakultät o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zur<br />
Promotion berechtigten Einrichtungen sein.<br />
3. Die Mitgliedschaft <strong>der</strong> Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuerin bzw. des Erst- und/o<strong>der</strong><br />
Zweitbetreuers endet spätestens 2 Jahre nach dem Ausscheiden <strong>der</strong> letzten von Ihr<br />
betreuten Doktorandin o<strong>der</strong> des letzten von ihm betreuten Doktoranden aus <strong>der</strong> RS.<br />
Der Vorstand entscheidet und informiert die Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuerin bzw. den<br />
Erst- und/o<strong>der</strong> Zweitbetreuer über das Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft.<br />
§ 7 Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
1. Die Mitgliedschaft in <strong>der</strong> RS berechtigt prinzipiell zur Antragstellung auf die <strong>der</strong> RS<br />
zugeordneten Mittel zur För<strong>der</strong>ung von Promotionsvorhaben und zur Teilnahme an<br />
den Angeboten <strong>der</strong> RS zur strukturierten Promotion. Die Mitglie<strong>der</strong> sind verpflichtet,<br />
an <strong>der</strong> konzeptionellen und organisatorischen Umsetzung <strong>der</strong> strukturierten Promotion<br />
sowie an <strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> RS nach Maßgabe dieser <strong>Ordnung</strong> mitzuwirken. Die<br />
Doktorandinnen und Doktoranden verpflichten sich zur Teilnahme an <strong>der</strong><br />
strukturierten Promotion gem. § 3.<br />
2. Die Mitglie<strong>der</strong> sind zur Zusammenarbeit, gegenseitigen Beratung und Unterstützung<br />
verpflichtet. Die Angebote, die über Mitglie<strong>der</strong> in die RS eingebracht werden, können<br />
von allen Mitglie<strong>der</strong>n im Rahmen <strong>der</strong> vorhandenen Möglichkeiten in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
3. In Veröffentlichungen, die auf die Forschungsarbeiten bzw. auf Promotionsprojekte<br />
innerhalb <strong>der</strong> RS zurückgehen, muss auf die För<strong>der</strong>ung durch die DFG sowie auf die<br />
Einbettung in die RS hingewiesen werden.<br />
4. Alle Mitglie<strong>der</strong> verpflichten sich die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu<br />
vermitteln und einzuhalten.<br />
Organe<br />
§ 8 Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden<br />
1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden findet mindestens<br />
einmal im Jahr statt. Eine außerplanmäßige Mitglie<strong>der</strong>versammlung kann nur auf<br />
Antrag eines Doktorandenvertreters und/o<strong>der</strong> 50% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stimmen einberufen<br />
werden.<br />
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2. Die Versammlung wird mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen durch die<br />
Sprecherin o<strong>der</strong> den Sprecher einberufen. Die Tagesordnung wird spätestens 7 Tage<br />
vor <strong>der</strong> Sitzung an alle Mitglie<strong>der</strong> versandt.<br />
3. In nach Sektionen getrennten Wahlgängen werden - in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />
jeweiligen Amtsperiode - jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter und die jeweiligen<br />
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Es gilt die einfache Mehrheit <strong>der</strong><br />
abgegebenen Stimmen.<br />
4. Die gewählten Vertreterinnen bzw. Vertreter sind Mitglie<strong>der</strong> des Vorstands und<br />
werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Wie<strong>der</strong>wahl ist möglich.<br />
5. Im Falle einer Abwahl von Vertreterinnen o<strong>der</strong> Vertretern entscheidet die<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit einer Mehrheit von Zweidrittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong><br />
abgegebenen Stimmen. Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist nur wirksam, wenn<br />
zugleich ein entsprechendes neues Vorstandsmitglied gewählt wird.<br />
6. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
anwesend ist. Bei wie<strong>der</strong>holter Beschlussunfähigkeit entscheidet die Mehrheit <strong>der</strong><br />
anwesenden Mitglie<strong>der</strong>.<br />
§ 9 Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer<br />
1. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer findet<br />
mindestens einmal im Jahr statt. Eine außerplanmäßige Mitglie<strong>der</strong>versammlung kann<br />
nur auf Antrag eines Sektionssprechers und/o<strong>der</strong> 50% <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stimmen<br />
einberufen werden.<br />
2. Die Versammlung wird mit einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen durch die<br />
Sprecherin o<strong>der</strong> den Sprecher einberufen. Die Tagesordnung wird spätestens 7 Tage<br />
vor <strong>der</strong> Sitzung an alle Mitglie<strong>der</strong> versandt.<br />
3. In nach Sektionen getrennten Wahlgängen wird - in Abhängigkeit von <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Amtsperiode - jeweils eine Sektionssprecherin bzw. ein Sektionssprecher und die<br />
jeweiligen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Es gilt die einfache Mehrheit<br />
<strong>der</strong> abgegebenen Stimmen.<br />
4. Die gewählten Sektionssprecherinnen bzw. Sektionssprecher sind Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Vorstands und werden für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Wie<strong>der</strong>wahl ist<br />
möglich. Sie übernehmen zugleich das Amt <strong>der</strong> Ombudsfrau bzw. des Ombudsmanns<br />
für ihre jeweilige Sektion.<br />
5. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer wählt<br />
aus ihrer Mitte die Sprecherin o<strong>der</strong> den Sprecher <strong>der</strong> RS. Für die Wahl <strong>der</strong> Sprecherin<br />
o<strong>der</strong> des Sprechers gilt die einfache Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Die<br />
Sektionssprecher sind Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> des<br />
Sprechers <strong>der</strong> RS.<br />
6. Die Sprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sprecher ist Vorsitzende o<strong>der</strong> Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstands<br />
und <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlungen und vertritt die RS nach außen.<br />
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7. Die Amtszeit <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> des Sprechers beträgt drei Jahre. Eine einmalige<br />
Wie<strong>der</strong>wahl für eine zweite Amtsperiode ist möglich. Mehr als zwei<br />
aufeinan<strong>der</strong>folgende Amtsperioden sind ausgeschlossen.<br />
8. Im Falle einer Abwahl von Sektionssprecherinnen o<strong>der</strong> Sektionssprechern o<strong>der</strong> von<br />
<strong>der</strong> Sprecherin bzw. des Sprechers <strong>der</strong> RS entscheidet die Mitglie<strong>der</strong>versammlung mit<br />
einer Mehrheit von Zweidrittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> bzw. <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Die<br />
Abwahl eines Vorstandsmitgliedes ist nur wirksam, wenn zugleich ein entsprechendes<br />
neues Vorstandsmitglied gewählt wird.<br />
9. Es gilt die einfache Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> anwesend ist. Bei<br />
wie<strong>der</strong>holter Beschlussunfähigkeit entscheidet die Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden<br />
Mitglie<strong>der</strong>.<br />
§ 10 Das Koordinationsbüro<br />
1. Die <strong>Research</strong> <strong>School</strong> besitzt ein Koordinationsbüro mit folgenden Aufgaben:<br />
• Die Verwaltung <strong>der</strong> Mittel <strong>der</strong> RS<br />
• Koordination <strong>der</strong> laufenden Geschäfte <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> und des<br />
Qualifizierungsprogramm <strong>der</strong> RS im Auftrag des Vorstands<br />
• Durchführung <strong>der</strong> zentralen Ausschreibungsverfahren und Koordination des<br />
Auswahlverfahrens von kofinanzierten Doktorandenstellen und<br />
Promotionsstipendien, die aus zentralen Mitteln <strong>der</strong> RS vergeben werden<br />
• Koordination <strong>der</strong> Maßnahmen zur Evaluation und Qualitätssicherung<br />
• Unterstützung <strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden im Aufbau von Netzwerken<br />
und bei <strong>der</strong> Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen<br />
2. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Koordinationsbüros sind<br />
geborene Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes.<br />
3. Der Sprecher <strong>der</strong> RS ist gegenüber den Mitarbeitern des Koordinationsbüros<br />
weisungsbefugt.<br />
§ 11 Vorstand<br />
1. Der Vorstand <strong>der</strong> RS wird gebildet aus <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> dem Sprecher, den drei<br />
Sektionssprecherinnen bzw. Sektionssprechern aus <strong>der</strong> Gruppe verantwortlichen<br />
Betreuerinnen und Betreuer, den drei Vertreterinnen bzw. Vertretern aus <strong>der</strong> Gruppe<br />
<strong>der</strong> Doktorandinnen und Doktoranden und den hauptamtlichen, wissenschaftlichen<br />
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Koordinationsbüros <strong>der</strong> RS. Diese<br />
wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter haben zusammen eine Stimme,<br />
die sie nur einstimmig abgeben können, an<strong>der</strong>nfalls enthalten sie sich <strong>der</strong> Stimme.<br />
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
die Stimme <strong>der</strong> Sprecherin o<strong>der</strong> des Sprechers. Der Vorstand ist beschlussfähig,<br />
wenn mindestens die Hälfte <strong>der</strong> Vorstandsmitglie<strong>der</strong> (Stimmen) anwesend ist.<br />
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2. Der Vorstand entscheidet über<br />
• die Mittelverwendung im Rahmen <strong>der</strong> jeweiligen För<strong>der</strong>statuten <strong>der</strong><br />
Drittmittelgeber<br />
• die Aufnahme von Mitglie<strong>der</strong>n<br />
• Grundsätze <strong>der</strong> Promotionsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> RS<br />
• Ausschreibungsanträge von Promotionsangeboten<br />
• Anträge auf in <strong>der</strong> RS verfügbare För<strong>der</strong>mittel für Promotionsvorhaben<br />
• an den Vorstand herangetragene Interessenkonflikte im Rahmen <strong>der</strong> Entwicklung<br />
<strong>der</strong> RS<br />
3. Der Vorstand ist verantwortlich für den Jahresbericht <strong>der</strong> RS.<br />
§ 12 Beirat<br />
1. Der Beirat besteht aus maximal acht international ausgewiesenen Persönlichkeiten<br />
aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein Mitglied des Rektorats/Präsidium<br />
ist geborenes Mitglied des Beirats. Die Sprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sprecher ist ebenfalls<br />
geborenes Mitglied des Beirats, aber ohne Stimmrecht.<br />
2. Die Mitglie<strong>der</strong> werden auf Vorschlag des Vorstandes vom Rektor/Präsidenten <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong>-Universität Bochum ernannt.<br />
3. Der Beirat tagt einmal im Jahr und nimmt den Jahresbericht entgegen. Die Mitglie<strong>der</strong><br />
diskutieren die Jahresberichte <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> und sind hinsichtlich <strong>der</strong><br />
strategischen Ausgestaltung <strong>der</strong> <strong>Research</strong> <strong>School</strong> und ihrer Verankerung in <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-<br />
Universität beratend tätig.<br />
4. Der Beirat wird zu allen wichtigen Veranstaltungen <strong>der</strong> RS eingeladen und über die<br />
wichtigsten Aktivitäten und Neuigkeiten informiert.<br />
§ 13 Haushalt<br />
1. Der Vorstand beschließt entsprechend § 11 (2) über die Vergabe und Verwendung<br />
aller durch das Koordinationsbüro verwalteten Mittel. Diese umfassen:<br />
• Kofinanzierung von Promotionsstellen<br />
• Finanzierung von Promotionsstipendien<br />
• Finanzierung <strong>der</strong> im Koordinationsbüro hauptamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter<br />
• Reisemittel für Doktorandinnen und Doktoranden <strong>der</strong> RS<br />
• Mittel für Gastwissenschaftler<br />
• Mittel für das außerfachliche Qualifikationsprogramm<br />
• auf Antrag Kofinanzierung von Seminaren, Workshops, Tagungen, die Bestandteil<br />
des wissenschaftlichen Qualifikationsprogramms sind<br />
• Beiträge zu Medien, Bibliotheksausstattung, Publikationskosten<br />
• Öffentlichkeitsarbeit<br />
• pauschale Mittel<br />
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2. Die <strong>Research</strong> <strong>School</strong> wird durch Eigenleistungen <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität unterstützt.<br />
3. Über das Budget ist die Sprecherin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sprecher gegenüber dem Rektorat <strong>der</strong><br />
<strong>Ruhr</strong>-Universität und <strong>der</strong> Deutschen Forschungsgemeinschaft<br />
rechenschaftspflichtig. Der Rechenschaftsbericht ist Teil des Jahresberichts<br />
§ 14 Schlussvorschriften<br />
Nach vorheriger Abstimmung mit dem Rektorat <strong>der</strong> <strong>Ruhr</strong>-Universität und Prüfung auf<br />
Übereinstimmung mit den für die Hochschule geltenden rechtlichen Vorgaben,<br />
beschließen beide Mitglie<strong>der</strong>versammlungen <strong>der</strong> RS über die <strong>Ordnung</strong>.<br />
Bochum, 9. November 2007<br />
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