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Bankenaufsichtssystem der Schweiz - Institut für Bankrecht ...

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<strong>Bankenaufsichtssystem</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

Mit Blick auf die weitreichenden Wirkungen <strong>der</strong> als Mindeststandard<br />

anerkannten Selbstregulierung ist vorgezeichnet,<br />

dass sowohl die Frage <strong>der</strong> Regulierungsfel<strong>der</strong><br />

als auch die inhaltliche Ausgestaltung <strong>der</strong> Mindeststandard-Regulierung<br />

Gegenstand von Diskussionen zwischen<br />

<strong>der</strong> FINMA und den wichtigsten Selbstregulierungsorganisationen<br />

(SRO) bilden. Tatsächlich führt die FINMA<br />

mit diesen Organisationen regelmäßig Gespräche »im<br />

Hinblick auf die angemessene Koordination <strong>der</strong> Regulierungstätigkeit«.<br />

8 Im Rahmen solcher Gespräche kann<br />

die FINMA ihren Regulierungsbedarf anzeigen. Die SRO<br />

werden dann zwecks Vermeidung einer staatlichen Regulierung<br />

ein Selbstregulierungswerk erlassen. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt<br />

praktisch immer in Rücksprache mit <strong>der</strong> FINMA. Es handelt sich in einem gewissen<br />

Sinne um eine Co-Regulierung, die aus rechtsstaatlicher Sicht nicht völlig unproblematisch<br />

ist, sich aber mit Blick auf die Regulierungseffizienz bewährt hat und daher in<br />

<strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> nicht fundamental infrage gestellt wird.<br />

Europa: Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>für</strong> die <strong>Schweiz</strong>er Finanzmarktregulierung<br />

Die <strong>Schweiz</strong> liegt im Herzen Europas, sie ist aber nicht Mitglied <strong>der</strong> EU. Dennoch spielt<br />

die europäische Gesetzgebung hierzulande eine bedeutende Rolle. Seit dem Ende <strong>der</strong><br />

1980er-Jahre werden Gesetzesvorhaben auf Bundesebene auf ihre Vereinbarkeit mit<br />

dem europäischen Recht überprüft und das Ergebnis wird in den Botschaften des<br />

Bundesrats an das Parlament erläutert. 9 Man spricht in diesem Zusammenhang vom<br />

»autonomen Nachvollzug« des europäischen Rechts. Auch im Finanzmarktrecht gehen<br />

die Reformen <strong>der</strong> schweizerischen Gesetze regelmäßig auf Regulierungsvorhaben<br />

<strong>der</strong> EU zurück, so etwa die aktuelle Revision des Kollektivanlagegesetzes (AIFMD)<br />

o<strong>der</strong> das Projekt <strong>für</strong> die Schaffung eines Finanzdienstleistungsgesetzes (MiFID). Die<br />

zunehmende Regulierungsmasse und vor allem auch die Regulierungsdichte im EU-<br />

Finanzbereich stellt allerdings die <strong>Schweiz</strong> vor immer größere Herausfor<strong>der</strong>ungen.<br />

Sie muss als Drittstaat <strong>für</strong> den Marktzutritt dem Äquivalenzprinzip genügen, was bedeutet,<br />

dass ihre Rechtsvorschriften dem EU-Rechtsrahmen gleichwertig sein müssen.<br />

Die Erfahrungen zeigen aber, dass gerade in diesem Sektor das Äquivalenzprinzip von<br />

manchen EU-Stellen als buchstabengetreue Abbildung des Richtlinienrechts verstanden<br />

wird. Damit entsteht ein erhebliches Spannungsverhältnis zwischen den finanzmarktrechtlichen<br />

Regulierungsgrundsätzen nach schweizerischem Recht und den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> EU an die Äquivalenz. Denn Art. 7 FINMAG verlangt, dass nur reguliert<br />

wird, soweit dies mit Blick auf die Aufsichtsziele notwendig ist, und dass nur dann<br />

staatlich reguliert wird, wenn die Aufsichtsziele nicht ebenso gut durch die Selbstregulierung<br />

erreicht werden können. Es genügt <strong>der</strong> Blick auf MiFID II, um zu sehen, dass<br />

sich diese Regulierungsgrundsätze unter <strong>der</strong> Bedingung einer buchstabengetreuen<br />

Abbildung des europäischen Rechts nur sehr schwer verwirklichen lassen. ‹‹<br />

8 EBK, Selbstregulierung a. a. O., S. 23<br />

9 BBl 1988 III 249, S. 380<br />

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Audit Committee Quarterly III /2012 25

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