AUSSCHREIBUNG AUSSCHREIBUNG - Sauerland Bergpreis
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14. Wertung Int. ADAC FIFA Historic Bergmeisterschaft<br />
ADAC Retro-Berg-Serie<br />
Wertungsstrafen<br />
Abweichung von der eigenen Referenzzeit (auf 1/100 Sek.) je 1/100 = 0,01 Strafsekunden<br />
Mutwilliges blockieren oder behindern beim Überholen 60 Strafsekunden<br />
Anhalten auf der Strecke (zwischen Start und Ziel) ohne TD Wertungsverlust<br />
Missachtung der roten Flaggen Wertungsverlust<br />
Siegerehrung und Preise<br />
Die Siegerehrung findet am Sonntag, den 19. August 2012 – ca. 18:30 Uhr im<br />
Eventbereich des Int. ADAC <strong>Sauerland</strong> <strong>Bergpreis</strong> Historic statt.<br />
Pokale/Preise erhalten:<br />
1.-3.Platz im Gesamtklassement<br />
30% der Teams bzw., Fahrer je Klasse<br />
Beste Mannschaft<br />
Bestes Damenteam<br />
Die Siegerehrung ist ein Teil der Veranstaltung. Pokale werden nicht nachgesandt<br />
Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise vor.<br />
15. EINSPRÜCHE/PROTESTE<br />
Das Schiedsgericht entscheidet vor Ort über vorliegende Einsprüche. Einspruchsberechtigt sind nur die<br />
Betroffenen oder deren Erziehungsberechtigte.<br />
Einsprüche können schriftlich im Rennbüro unter Angabe der Startnummer eingereicht<br />
werden. Gebühr 100,-- € je Fall.<br />
Der Einspruch wird durch das Schiedsgericht geprüft und verhandelt<br />
Wird dem Einspruchsführer Recht gegeben, wird die Gebühr zurück erstattet.<br />
Für Reglement- oder Veranstaltungsfragen ist der Veranstaltungsleiter zuständig.<br />
Einsprüche gegen die Zeitnahme und Auswertung sind nicht zulässig!<br />
15. ALL<br />
Einsprüche sind bis 30 Minuten schriftlich nach Ergebnisaushang möglich!<br />
16. ALLGEMEINES<br />
Grundlagen der Veranstaltung sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) der<br />
Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) und die Auflagen der zuständigen<br />
Erlaubnisbehörde, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Der Veranstalter<br />
behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den<br />
Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die<br />
Veranstaltung abzusagen, falls dies durch Umstände bedingt ist oder irgendwelche außergewöhnliche<br />
Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.<br />
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungsleiter. Änderungen /<br />
Ergänzungen werden durch Ausführungsbestimmungen mit Nennbestätigung bekannt gegeben<br />
und / oder am offiziellen Aushang veröffentlicht.<br />
17. VERSICHERUNG - VERANSTALTER<br />
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Veranstalter folgende Versicherung abgeschlossen:<br />
Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: € 3.000.000 für Personenschäden pro<br />
Ereignis, jedoch nicht mehr als € 1.100.000 für die einzelne Person, - € 1.100.000 für Sachschäden,<br />
- € 100.000 für Vermögensschäden<br />
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