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AUSSCHREIBUNG AUSSCHREIBUNG - Sauerland Bergpreis

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14. Wertung Int. ADAC FIFA Historic Bergmeisterschaft<br />

ADAC Retro-Berg-Serie<br />

Wertungsstrafen<br />

Abweichung von der eigenen Referenzzeit (auf 1/100 Sek.) je 1/100 = 0,01 Strafsekunden<br />

Mutwilliges blockieren oder behindern beim Überholen 60 Strafsekunden<br />

Anhalten auf der Strecke (zwischen Start und Ziel) ohne TD Wertungsverlust<br />

Missachtung der roten Flaggen Wertungsverlust<br />

Siegerehrung und Preise<br />

Die Siegerehrung findet am Sonntag, den 19. August 2012 – ca. 18:30 Uhr im<br />

Eventbereich des Int. ADAC <strong>Sauerland</strong> <strong>Bergpreis</strong> Historic statt.<br />

Pokale/Preise erhalten:<br />

1.-3.Platz im Gesamtklassement<br />

30% der Teams bzw., Fahrer je Klasse<br />

Beste Mannschaft<br />

Bestes Damenteam<br />

Die Siegerehrung ist ein Teil der Veranstaltung. Pokale werden nicht nachgesandt<br />

Der Veranstalter behält sich die Vergabe weiterer Ehrenpreise vor.<br />

15. EINSPRÜCHE/PROTESTE<br />

Das Schiedsgericht entscheidet vor Ort über vorliegende Einsprüche. Einspruchsberechtigt sind nur die<br />

Betroffenen oder deren Erziehungsberechtigte.<br />

Einsprüche können schriftlich im Rennbüro unter Angabe der Startnummer eingereicht<br />

werden. Gebühr 100,-- € je Fall.<br />

Der Einspruch wird durch das Schiedsgericht geprüft und verhandelt<br />

Wird dem Einspruchsführer Recht gegeben, wird die Gebühr zurück erstattet.<br />

Für Reglement- oder Veranstaltungsfragen ist der Veranstaltungsleiter zuständig.<br />

Einsprüche gegen die Zeitnahme und Auswertung sind nicht zulässig!<br />

15. ALL<br />

Einsprüche sind bis 30 Minuten schriftlich nach Ergebnisaushang möglich!<br />

16. ALLGEMEINES<br />

Grundlagen der Veranstaltung sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (STVO) der<br />

Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) und die Auflagen der zuständigen<br />

Erlaubnisbehörde, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Der Veranstalter<br />

behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den<br />

Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die<br />

Veranstaltung abzusagen, falls dies durch Umstände bedingt ist oder irgendwelche außergewöhnliche<br />

Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen.<br />

Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungsleiter. Änderungen /<br />

Ergänzungen werden durch Ausführungsbestimmungen mit Nennbestätigung bekannt gegeben<br />

und / oder am offiziellen Aushang veröffentlicht.<br />

17. VERSICHERUNG - VERANSTALTER<br />

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Veranstalter folgende Versicherung abgeschlossen:<br />

Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: € 3.000.000 für Personenschäden pro<br />

Ereignis, jedoch nicht mehr als € 1.100.000 für die einzelne Person, - € 1.100.000 für Sachschäden,<br />

- € 100.000 für Vermögensschäden<br />

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