1 Smartbanking Vertrag
1 Smartbanking Vertrag
1 Smartbanking Vertrag
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UniCredit Bank Austria AG<br />
SmartBanking<br />
Postfach 34.000<br />
1011 Wien<br />
SmartBanking Vereinbarung<br />
SmartBanking ermöglicht es Kundinnen und Kunden der UniCredit Bank Austria AG mit ihrer persönlichen<br />
Kundenbetreuerin bzw. ihrem persönlichen Kundenbetreuer über die Kanäle Telefon, Telefax und – unter der<br />
Voraussetzung des Abschlusses der „Vereinbarung zur Teilnahme am OnlineB@nking der Bank Austria“ –<br />
über den Betreuerkontakt im OnlineB@nking zu kommunizieren.<br />
Ich ersuche, mir die Berechtigung zur Teilnahme am SmartBanking einzuräumen.<br />
Erhalt/Übernahme persönlicher Identifikationsmerkmale (Zutreffendes bitte ankreuzen):<br />
� Ich übernehme die Zugangsdaten (Verfügernummer und Geheimzahl) von meiner bestehenden Vereinbarung<br />
zur Teilnahme am OnlineB@nking. Achtung: Werden bei bestehender Vereinbarung zur Teilnahme<br />
am OnlineB@nking die Identifikationsmerkmale nicht übernommen, gelten aufgrund des Einpasswortsystems<br />
die neuen Identifikationsmerkmale (Geheimzahl) auch für das OnlineB@nking.<br />
� Ich übernehme die Zugangsdaten (Verfügernummer, Geheimzahl und Losungswort) von meiner<br />
bestehenden Vereinbarung zur Teilnahme am TelefonB@nking.<br />
� Senden Sie mir mein Geheimzahl-Kuvert und meine Verfügernummer per Post zu. Ich werde die<br />
UniCredit Bank Austria AG unverzüglich benachrichtigen, falls ich binnen zwei Wochen nach Unterfertigung<br />
dieser Vereinbarung das Geheimzahl-Kuvert und die Verfügernummer nicht erhalten haben sollte.<br />
Adresse für die Versendung des Geheimzahl-Kuverts (wenn abweichend von der in dieser Vereinbarung<br />
angeführten Adresse):<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ/Ort:<br />
Die Auskunfts- und Auftragserteilung im Rahmen des SmartBanking verursacht keine zusätzlichen Kosten.<br />
Wenn ich über SmartBanking andere Bankprodukte bzw. -dienstleistungen der Bank Austria nutze, gelten für<br />
diese die dafür vereinbarten Entgelte. Für Wertpapiergeschäfte, die über SmartBanking abgeschlossen<br />
werden, gelten die Entgelte gemäß „Spezielle Konditionen für Wertpapiergeschäfte im Rahmen von<br />
SmartBanking“. Im Übrigen gelten für Wertpapiergeschäfte die „Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft“.<br />
SmartBanking kann ausschließlich über die Telefonnummer und Faxnummer meiner persönlichen Betreuerin<br />
bzw. meines persönlichen Betreuers, welche mir nach Abschluss dieser Vereinbarung mittels gesonderten<br />
Schreibens bekanntgegeben werden, genutzt werden.<br />
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Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die im SmartBanking zur Verfügung gestellten Transaktionsfunktionen<br />
für Wertpapierkauf- bzw. -verkaufsaufträge ausschließlich dafür gedacht sind, die von mir erteilten<br />
Wertpapieraufträge entgegenzunehmen und einer raschest möglichen Erledigung zuzuführen. Ich werde<br />
daher dieses Service nur für solche Aufträge in Anspruch nehmen, bei denen ich keine wie immer geartete<br />
Anlageberatung durch diejenigen Personen erwarte, die meine Aufträge zum SmartBanking für die Bank<br />
entgegennehmen. Ich nehme zur Kenntnis, dass eine Anlageberatung zu solchen Aufträgen ausschließlich in<br />
einer Filiale der Bank Austria angeboten wird. Die mir von der Bank über Internet, Post oder Telefon<br />
eventuell zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine individuelle Anlageberatung dar, sondern<br />
sollen mir lediglich eine selbstständige Anlageentscheidung erleichtern; bevor ich von derartigen Informationen<br />
Gebrauch mache, werde ich die Vereinbarkeit dieser Information mit meinen Anlagezielen prüfen.<br />
Wertpapiergeschäfte, zu denen ich die Beratung durch Anlageberater der Bank wünsche, werde ich nicht<br />
über SmartBanking abwickeln.<br />
Zustimmung zu Bandaufzeichnungen und der EDV-mäßigen Erfassung der Daten<br />
Weiters erteile ich ausdrücklich meine Zustimmung, dass bei allen im Rahmen des SmartBanking über die<br />
SmartBanking Betreuerin bzw. den SmartBanking Betreuer geführten Telefonaten Bandaufzeichnungen<br />
erfolgen, welche zu Beweiszwecken als gemeinsame Urkunde verwendet werden dürfen. Ich bin weiters<br />
damit einverstanden, dass die UniCredit Bank Austria AG meine Daten EDV-mäßig erfasst.<br />
Im Rahmen meiner Kundenbetreuung möchte ich vorrangig kontaktiert werden mittels (Einfach- oder<br />
Mehrfachnennungen möglich):<br />
� Post<br />
� Telefon<br />
� SMS<br />
� Betreuerkontakt im OnlineB@nking (setzt das Bestehen einer Vereinbarung zur Teilnahme am<br />
OnlineB@nking voraus)<br />
Mit der Teilnahme am SmartBanking werden bestehende Vereinbarungen betreffend Auftragserteilungen<br />
per Telefon bzw. Fax abgelöst und werden daher von mir folgende, derzeit bestehende<br />
Vereinbarung(en) aufgekündigt (Zutreffendes bitte ankreuzen):<br />
� Hiermit kündige ich die bestehende Vereinbarung zur Teilnahme am TelefonB@nking zum nächstmöglichen<br />
Termin auf.<br />
� Hiermit kündige ich die bestehende(n) Vereinbarung(en) über die Erteilung von telefonischen Aufträgen<br />
mit sofortiger Wirkung auf.<br />
� Hiermit kündige ich die bestehende(n) Vereinbarung(en) über die Erteilung von Aufträgen mittels Telefax<br />
mit sofortiger Wirkung auf.<br />
� Hiermit kündige ich die bestehende(n) Vereinbarung(en) über die Erteilung von telefonischen Wertpapierkauf-<br />
und -verkaufaufträgen mit sofortiger Wirkung auf.<br />
Die SmartBanking Vereinbarung regelt nur die Kommunikation mit der Bank Austria hinsichtlich ihrer<br />
Produkte. Aufträge an Kooperationspartner (z. B. Bausparkassen, UniCredit Leasing) sind direkt an diese zu<br />
richten.<br />
Zustimmung zu Informations- und Marketingzwecken:<br />
Ich erkläre ausdrücklich meine Zustimmung, dass die UniCredit Bank Austria AG meine Daten (Name,<br />
Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) zu eigenen Zwecken für Informationen und Marketing-Maßnahmen in<br />
Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen sowie Veranstaltungen verwendet, wobei ich mich diesbezüglich<br />
auch ausdrücklich mit Telefonanrufen einschließlich des Sendens von Fernkopien sowie der<br />
Zusendung von elektronischer Post (auch als Massensendung) durch die UniCredit Bank Austria AG für<br />
derartige Informationen und Marketingmaßnahmen einverstanden erkläre. Diese Zustimmung kann jederzeit<br />
widerrufen werden.<br />
<strong>Vertrag</strong>sabschluss im Fernabsatz:<br />
Ich habe die Informationen gemäß §§ 5 und 8ff Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz zur Kenntnis genommen<br />
und bin damit einverstanden, dass mit der Erfüllung des <strong>Vertrag</strong>es bereits innerhalb der Rücktrittsfrist<br />
begonnen wird.<br />
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Empfangsbestätigung:<br />
Ich bestätige vor Unterfertigung dieses <strong>Vertrag</strong>es eine Ausfertigung des <strong>Vertrag</strong>es sowie der für die<br />
Geschäftsbeziehung weiters geltenden Bedingungen und Informationen erhalten zu haben (bitte mittels<br />
Kennzeichnung bestätigen):<br />
� Die Geschäftsbedingungen zum SmartBanking der Bank Austria<br />
� Spezielle Konditionen für Wertpapiergeschäfte im Rahmen von SmartBanking<br />
� Die "Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher"<br />
� Informationen gem. §§ 5 und 8ff Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz<br />
Ich bestätigte die Richtigkeit der von mir untenstehend angegebenen Daten:<br />
Titel:<br />
Vorname:<br />
Nachname:<br />
Straße, Hausnummer:<br />
PLZ/Ort:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
Geburtsdatum:<br />
Datum:<br />
Unterschrift der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers<br />
Für die Teilnahme am SmartBanking wird mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer das folgende persönliche<br />
Losungswort vereinbart. Das Losungswort kann aus Buchstaben, aus Ziffern oder aus einer Buchstaben-<br />
Ziffern-Kombination bestehen. Es darf nicht länger als 20 Zeichen sein und muss mindestens 5 Zeichen<br />
haben. Das Losungswort ist handschriftlich zu ergänzen.<br />
LOSUNGSWORT NICHT KOPIEREN !<br />
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1 ALLGEMEIN<br />
1.1 SmartBanking ist ein spezielles Dienstleistungsprodukt<br />
der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden<br />
kurz: Bank), durch das eine Kundin bzw. ein Kunde über<br />
Telefon, Telefax und – unter der Voraussetzung des<br />
Abschlusses der „Vereinbarung zur Teilnahme am<br />
OnlineB@nking“ – über den Betreuerkontakt im<br />
OnlineB@nking mit dem SmartBanking-Office<br />
kommunizieren kann. In diesen Geschäftsbedingungen<br />
werden die Funktionen von SmartBanking im Einzelnen<br />
festgelegt.<br />
1.2 Zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der<br />
Bank wird die SmartBanking-Vereinbarung (im<br />
Folgenden kurz: Vereinbarung), aufgrund derer die<br />
Kundin bzw. der Kunde zur Nutzung von SmartBanking<br />
berechtigt ist, auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Die<br />
Kundin bzw. der Kunde erhält damit zu allen Konten und<br />
Depots, bei welchen sie bzw. er Konto- oder Depotinhaberin<br />
bzw. Konto- oder Depotinhaber ist, die<br />
SmartBanking-Berechtigung. Bei einem Gemeinschaftskonto<br />
bzw. -depot müssen alle Konto- oder Depotinhaberinnen<br />
bzw. Konto- oder Depotinhaber der<br />
Erteilung der SmartBanking-Berechtigung an eine<br />
einzelne Konto- oder Depotinhaberin bzw. einen<br />
einzelnen Konto- oder Depotinhaber schriftlich<br />
zustimmen.<br />
2 DEFINITIONEN<br />
2.1 Verfügernummer (= Benutzerkennung)<br />
Jede Kundin bzw. jeder Kunde erhält von der Bank eine<br />
einzige, mehrstellige Verfügernummer, anhand derer die<br />
Bank einer Kundin bzw. einen Kunden zu den zum<br />
SmartBanking berechtigten Konten zuordnen kann. Die<br />
Verfügernummer wird der Kundin bzw. dem Kunden<br />
anlässlich der Unterfertigung der Vereinbarung bekannt<br />
gegeben. Die Verfügernummer kann von der Kundin<br />
bzw. vom Kunden nicht geändert werden.<br />
2.2 Geheimzahl (= PIN/persönliche<br />
Identifikationsnummer)<br />
Die Geheimzahl dient der Legitimierung der Kundin bzw.<br />
des Kunden beim SmartBanking und ist eine Voraussetzung<br />
dafür, dass die Kundin bzw. der Kunde per<br />
Telefon über das SmartBanking Aufträge erteilen bzw.<br />
Daten und Informationen abfragen kann. Die Geheimzahl<br />
ist eine fünfstellige Zahl, die der Kundin bzw. dem<br />
Kunden in einem verschlossenen Kuvert entweder<br />
anlässlich der Unterfertigung der Vereinbarung persönlich<br />
ausgehändigt oder auf ihren bzw. seinen<br />
ausdrücklichen Wunsch auf dem Postweg zugesandt<br />
wird.<br />
Bei jedem Anruf im Zuge des SmartBanking muss sich<br />
die Kundin bzw. der Kunde durch Nennung von zwei von<br />
der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter des SmartBanking<br />
angefragten Ziffern der fünfstelligen Geheimzahl<br />
identifizieren.<br />
Die Geheimzahl kann von der Kundin bzw. vom Kunden<br />
bei Bestehen einer „Vereinbarung zur Teilnahme am<br />
OnlineB@nking der Bank Austria“ jederzeit im Rahmen<br />
des OnlineB@nking unter Verwendung einer TAN<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />
Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />
geändert werden. Darüber hinaus kann die Kundin bzw.<br />
der Kunde persönlich in jeder Filiale der Bank während<br />
der Öffnungszeiten bzw. über SmartBanking telefonisch<br />
eine neue Geheimzahl anfordern. Die neue Geheimzahl<br />
wird der Kundin bzw. dem Kunden sodann entweder in<br />
einer von der Kundin bzw. vom Kunden gewählten Filiale<br />
der Bank persönlich ausgehändigt oder auf ihren bzw.<br />
seinen ausdrücklichen Wunsch auf dem Postweg<br />
zugesandt.<br />
2.3 Losungswort<br />
Das von der Kundin bzw. vom Kunden in der Vereinbarung<br />
bekannt zu gebende Losungswort kann aus<br />
Buchstaben, aus Ziffern oder aus einer Buchstaben-<br />
Ziffern-Kombination bestehen und darf nicht länger als<br />
20 Zeichen sein und muss mindestens 5 Zeichen haben.<br />
Das Losungswort ist von der Kundin bzw. vom Kunden<br />
bei jeder telefonischen SmartBanking-Disposition über<br />
die SmartBanking-Mitarbeiterin bzw. den SmartBanking-<br />
Mitarbeiter der Bank gegenüber zu nennen bzw. bei<br />
Auftragserteilung per Telefax auf dem Telefax anzugeben.<br />
Über Anfrage der SmartBanking-Mitarbeiterin<br />
bzw. des SmartBanking-Mitarbeiters ist das Losungswort<br />
zu buchstabieren. Bei der Nennung bzw. Anführung<br />
keines oder eines falschen Losungswortes ist dem<br />
SmartBanking-Office schriftlich ein neues Losungswort<br />
bekannt zu geben bzw. dieses persönlich in einer Filiale<br />
während der Öffnungszeiten zu ändern. Abgesehen vom<br />
Fall der Falschangabe des Losungswortes ist eine<br />
Änderung des Losungswortes auch telefonisch über<br />
SmartBanking möglich.<br />
2.4 Persönliche Identifikationsmerkmale<br />
Verfügernummer, Geheimzahl und Losungswort bilden<br />
beim SmartBanking die persönlichen Identifikationsmerkmale<br />
der Kundin bzw. des Kunden.<br />
2.5 Einpasswort-System<br />
Die Bank verwendet im Rahmen des SmartBanking, aber<br />
auch bei einigen anderen Dienstleistungsprodukten, bei<br />
denen die Verwendung der Verfügernummer vorgesehen<br />
ist, das Einpasswort-System. Das heißt, dass eine<br />
Kundin bzw. ein Kunde immer nur eine einzige<br />
Verfügernummer und eine einzige Geheimzahl erhält, die<br />
dann bei sämtlichen Konten und Depots, bei denen die<br />
Kundin bzw. der Kunde zum SmartBanking (bzw. zu<br />
anderen Dienstleistungsprodukten, bei denen die<br />
Verwendung der Verfügernummer vorgesehen ist)<br />
berechtigt ist, zu verwenden sind. Kommt es zu einer<br />
Sperre der Verfügernummer, können von der Kundin<br />
bzw. vom Kunden keine Geschäfte, bei denen die<br />
Verwendung dieser Verfügernummer erforderlich ist,<br />
getätigt werden.<br />
3 LEGITIMATION<br />
Bei sämtlichen Geschäftsfällen im Rahmen des<br />
SmartBanking wird die Berechtigung zu deren Vornahme<br />
ausschließlich anhand jener persönlichen Identifikationsmerkmale,<br />
deren Angabe gemäß diesen Geschäftsbedingungen<br />
für die jeweilige Transaktion vorgesehen<br />
ist, geprüft.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 1<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA
4 SMARTBANKING-DISPOSITIONEN<br />
4.1 Aufträge, Informationsanforderungen, Wissens- und<br />
Willenserklärungen (im Folgenden kurz: SmartBanking-<br />
Dispositionen) können zu den genannten Betreuungs-<br />
bzw. Servicezeiten (Näheres hinsichtlich der jeweils<br />
möglichen SmartBanking-Dispositionen siehe unter Pkt.<br />
4.4) des SmartBanking-Office an die SmartBanking-<br />
Betreuerin bzw. den SmartBanking-Betreuer übermittelt<br />
werden. Die Betreuungs- sowie Servicezeiten werden<br />
der Kundin bzw. dem Kunden mittels gesonderten<br />
Schreibens bekannt gegeben<br />
4.2 Abfragen und Aufträge per Telefon<br />
(gem. Pkt. 4.4.1, 4.4.2 und 4.4.4)<br />
Nach Herstellen der Telefonverbindung zum<br />
SmartBanking-Office der Bank hat die Kundin bzw. der<br />
Kunde die Verfügernummer und die zwei von der<br />
SmartBanking-Mitarbeiterin bzw. vom SmartBanking-<br />
Mitarbeiter angefragten Ziffern der fünfstelligen<br />
Geheimzahl dieser bzw. diesem bekannt zu geben.<br />
Die gewünschte SmartBanking-Disposition über die<br />
SmartBanking-Mitarbeiterin bzw. den SmartBanking-<br />
Mitarbeiter ist sodann durch Angabe des vereinbarten<br />
Losungswortes freizugeben. Die angegebenen<br />
persönlichen Identifikationsmerkmale werden überprüft<br />
und bei deren Richtigkeit wird die SmartBanking-<br />
Disposition zur weiteren Bearbeitung übernommen.<br />
Sofern die Kundin bzw. der Kunde nach Erteilung des<br />
telefonischen Auftrags dem SmartBanking-Office eine<br />
von ihr bzw. ihm unterschriebene Auftragsbestätigung<br />
übermittelt, ist diese mit dem Vermerk<br />
„Telefonbestätigung“ zu versehen. Sollte der Vermerk<br />
„Telefonbestätigung“ auf der Auftragsbestätigung fehlen,<br />
haftet das Kreditinstitut nicht für eine allfällige doppelte<br />
Durchführung des Auftrags.<br />
Besondere Bestimmung zu Wertpapieraufträgen<br />
Die Kundin bzw. der Kunde ist unter ausdrücklicher<br />
Anerkennung der „Allgemeinen Geschäftsbedingen der<br />
UniCredit Bank Austria AG“ berechtigt, mittels Telefon zu<br />
ihren/ihrem bzw. seinen/seinem Wertpapierdepot(s) und<br />
Konto/Konten Wertpapierkauf- bzw. –verkaufsaufträge<br />
(einschließlich der Ausübung von Bezugsrechten, nicht<br />
jedoch Aufträge für Wertpapierüberträge auf ein anderes<br />
Depot, Erläge und Ausfolgungen) zu erteilen.<br />
Die Auftragserteilung ist über SmartBanking während der<br />
Betreuungszeiten, die der Kundin bzw. dem Kunden<br />
mittels gesonderten Schreibens bekannt gegeben<br />
werden (siehe Pkt. 4.1), möglich. Die Weiterleitung der<br />
so erteilten Aufträge ist unter Berücksichtigung der<br />
Öffnungszeiten der jeweiligen Börse taggleich bis 10<br />
Minuten vor Ende der Betreuungszeiten möglich.<br />
Auf diese Weise können Kauf- und Verkaufsaufträge zu<br />
einzelnen Wertpapierpositionen beim SmartBanking<br />
auch taggleich erteilt werden (Intraday-Handel).<br />
Jede Kundin bzw. jeder Kunde erhält von der Bank<br />
rechtsverbindliche Bestätigungen über die Durchführung<br />
der erteilten Aufträge sowie die Abrechnung schriftlich<br />
auf dem für Kontopost vereinbarten Versandweg.<br />
Die Erteilung eines Kaufauftrags im Rahmen von<br />
SmartBanking ist nur so weit zulässig, als auf dem für<br />
den Kaufauftrag vereinbarten Verrechnungskonto eine<br />
für die Ausführung des Auftrags notwendige Deckung<br />
(Guthaben, zugelassene Überschreitung) vorhanden ist.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />
Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />
Über die Handelszeiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />
und die Usancen der jeweiligen Börse hat sich<br />
die Kundin bzw. der Kunde selbstständig zu informieren.<br />
Die Bank haftet nicht für Schäden, die Kundinnen und<br />
Kunden daraus entstehen, dass ihr Auftrag nicht mit den<br />
Handelsusancen der gewünschten Börse übereinstimmt.<br />
PFANDRECHT<br />
Die auf dem/den SmartBanking gewidmeten Wertpapierdepot(s)<br />
verbuchten Wertpapiere unterliegen für alle der<br />
Bank zustehenden Forderungen auf den jeweiligen<br />
Verrechnungskonten dem Pfandrecht nach Ziff. 49 ff. der<br />
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank<br />
Austria AG“. Falls die Kurswerte der auf dem/den<br />
gewidmeten Wertpapierdepot(s) jeweils erliegenden<br />
Werte so weit absinken sollten, dass eine Aushaftung auf<br />
dem/den dazugehörigen Verrechnungskonto/-konten<br />
nicht mehr gedeckt ist, verpflichtet sich die Kundin bzw.<br />
der Kunde, innerhalb der von der Bank gesetzten Frist<br />
entweder weitere der Bank als Pfand genehme Wertpapiere<br />
in entsprechender Höhe zu übergeben oder die<br />
Aushaftung in dem Maße abzudecken, dass eine<br />
ausreichende Besicherung wiederhergestellt wird. Im<br />
Rahmen dieses Pfandrechts nicht benötigte Deckungswerte<br />
bleiben im Einvernehmen mit der Bank und unter<br />
Absprache mit der jeweiligen Kundenbetreuerin bzw.<br />
dem jeweiligen Kundenbetreuer zur freien Verfügung der<br />
Kundin bzw. des Kunden. Ausdrücklich festgehalten wird<br />
das Recht der Bank, im Zusammenhang mit dem<br />
Pfandrecht Depotwerte zu sperren, soweit dies zur<br />
Sicherstellung von Forderungen aus der Depotführung<br />
oder aus der sonstigen Geschäftsbeziehung notwendig<br />
ist. Die Bank ist berechtigt, die verpfändeten bzw. der<br />
Depotsperre unterliegenden Wertpapiere im Sinne der<br />
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank<br />
Austria AG“ ganz oder teilweise zu veräußern, wenn die<br />
oben erwähnte Nachschussleistung bzw. Abdeckung<br />
nicht erbracht wird oder eine von ihr geltend gemachte<br />
Forderung aus der Geschäftsbeziehung (insbesondere<br />
auch aus der Depotführung) nicht fristgerecht beglichen<br />
wird.<br />
4.3 Erteilung von Aufträgen per Telefax<br />
(gem. Pkt. 4.4.1 und 4.4.3)<br />
4.3.1 Aufträge bzw. die Übermittlung von Unterlagen<br />
mittels Telefax sind ausschließlich an die nach Abschluss<br />
der SmartBanking-Vereinbarung bekannt gegebene<br />
Faxnummer zu richten.<br />
4.3.2 Die Bank wird anlässlich der Auftragserteilung<br />
mittels Telefax die Berechtigung der Kundin bzw. des<br />
Kunden aufgrund der im Auftrag angegebenen<br />
– Kontonummer/-n<br />
– Kontobezeichnung<br />
– kontomäßigen Unterschrift<br />
– und des vereinbarten Losungswortes<br />
überprüfen.<br />
Die kontomäßige Unterschrift ist auf dem Auftrag vor der<br />
Versendung mittels Telefax für jeden Auftrag separat und<br />
eigenhändig zu leisten.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 2<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA
4.3.3 Ein Überweisungsauftrag per Telefax muss<br />
folgende Daten enthalten, um von der Bank durchgeführt<br />
werden zu können:<br />
– Angaben gem. Punkt 4.3.2.<br />
– Name der Begünstigten bzw. des Begünstigten.<br />
– Kontonummer bzw. IBAN der Begünstigten bzw. des<br />
Begünstigten.<br />
– Bankinstitut und Bankleitzahl bzw. BIC der<br />
Begünstigten bzw. des Begünstigten.<br />
Ein Überweisungsauftrag in das Ausland per Telefax<br />
muss darüber hinaus folgende weitere Daten enthalten:<br />
– Firmensitz/Adresse des Bankinstituts der Begünstigten<br />
bzw. des Begünstigten.<br />
– Land der Begünstigten bzw. des Begünstigten.<br />
– IBAN (International Bank Account Number) und BIC<br />
(SWIFT-Code).<br />
– Angaben für die Oesterreichische Nationalbank<br />
(insbesondere den Zahlungsgrund).<br />
4.3.4 Der für Telefonaufträge nahe am Ende eines<br />
Geschäftstages festgelegte Zeitpunkt, nach dem<br />
einlangende Zahlungsaufträge als erst am nächsten<br />
Geschäftstag eingegangen gelten, gilt auch für die im<br />
Rahmen von SmartBanking unter Berücksichtigung der<br />
Punkte 4.3.1 bis 4.3.3 erteilten Telefaxaufträge. Nach<br />
diesem Zeitpunkt im SmartBanking-Office einlangende<br />
Telefaxaufträge gelten daher erst als am nächsten<br />
Geschäftstag eingegangen.<br />
4.4 Mögliche SmartBanking-Dispositionen<br />
4.4.1 Während der Betreuungszeiten per Telefon und<br />
per Telefax mögliche SmartBanking-Dispositionen<br />
Auskunftsanforderungen:<br />
– Konto- Depotstandsabfragen, Umsatzabfragen,<br />
Auftragsabfragen, Konditionsauskünfte* zu<br />
legitimierten Konten und Wertpapierdepots (nicht<br />
jedoch zu Sparbüchern).<br />
– Anforderung Kreditrestschuldbestätigung.<br />
Auftragserteilungen:<br />
Zu Zahlungsverkehrskonten:<br />
– Neueröffnungen/Änderungen/Widerruf von Dauer-,<br />
Abschöpfungs- und Abbuchungsaufträgen.*<br />
– Einziehungsauftrags- und SEPA-Lastschriftsretouren.*<br />
– Inlands-, SEPA-Überweisungen, EU-<br />
Binnenzahlungen.*<br />
– Anforderung Scheckheft<br />
– OnlineB@nking-Löschung.<br />
– Kontosperren.<br />
– Nachbestellung der BankCard (bei Kartendefekt).*<br />
– Neuerliche Anforderung des bestehenden PIN-Codes.*<br />
– Reduktion des Kartenlimits.<br />
Zu ErfolgsCard-Konten:<br />
– Nachbestellung der ErfolgsCard (bei Kartendefekt).*<br />
– Neuerliche Anforderung des bestehenden PIN-Codes.*<br />
– Sperre eines ErfolgsCard-Kontos.<br />
– Kündigung eines ErfolgsCard-Kontos.<br />
Zu ErfolgsKapital-Konten:<br />
– Eigenüberträge zugunsten eines Zahlungsverkehrskontos<br />
der Kundin bzw. des Kunden bei der Bank.*<br />
– Kündigung.<br />
Zu Versicherungen:<br />
– Kündigung der Konto-Aushaftungs-Versicherung.<br />
Zu Kreditkarten:<br />
– Nachbestellung der Bank Austria MasterCard (bei<br />
Kartendefekt).*<br />
Zu Wertpapier-Depot:<br />
– Anforderung von Stimmrechtskarten.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />
Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />
Bekanntgabe von Kundendaten:<br />
– Wohnortwechsel/Adressänderung.*<br />
– Kontaktdatenänderung (Änderung der<br />
Telefonnummer).*<br />
4.4.2 Während der Betreuungszeiten nur per Telefon<br />
mögliche SmartBanking-Dispositionen:<br />
Auftragserteilungen:<br />
Zu Zahlungsverkehrskonten:<br />
– Sperre der BankCard* (auch über Sperrhotline<br />
möglich).<br />
Zu Kreditkarten:<br />
– Sperre der Bank Austria MasterCard* (auch über<br />
Sperrhotline möglich).<br />
Zur SmartBanking-Vereinbarung<br />
– Anforderung neuer PIN (alte PIN bekannt).<br />
Zum OnlineB@nking:<br />
– Anforderung neuer PIN (alte PIN bekannt).<br />
– Neuanforderung TAN-Brief.*<br />
– Umstellung auf mobileTAN.<br />
– Zuordnung einer neuen Mobiltelefonnummer.<br />
Zu Finanzierungen:<br />
– Rücktritt vom ErfolgsKredit.<br />
Zu WertpapierPlan:<br />
– Fondsänderung bei bestehendem WertpapierPlan.<br />
– Kündigung.<br />
Zu Wertpapier-Depot:<br />
– Änderung des Verrechnungskontos.<br />
– Order erteilen (Näheres siehe unter Pkt 4.2<br />
„Besondere Bestimmungen zu Wertpapieraufträgen“).<br />
– Order stornieren.<br />
– Kündigung.<br />
Zum Ticketing:<br />
– Tickets erwerben.*<br />
4.4.3 Während der Betreuungszeiten nur per Telefax<br />
mögliche SmartBanking-Dispositionen<br />
Übermittlung folgender von der Kundin bzw. vom<br />
Kunden befüllter und persönlich unterfertigter<br />
Formulare:<br />
– SEPA-Lastschriften sperren.<br />
– Lastschrift-Belastung stornieren.<br />
– Neubestellung der BankCard.<br />
– BankCard: Erstbestellung der PIN.<br />
– BankCard: Erhöhung des Kartenlimits.<br />
– Neubestellung der Bank Austria MasterCard.<br />
– Bargeldlose Bezugsanweisung.<br />
– Selbstauskunftsdaten,<br />
Von der Kundin bzw. vom Kunden direkt übermittelte<br />
Dokumente:<br />
– Übermittlung der Inskriptionsbestätigung.<br />
– Übermittlung des Promotionszeugnisses.<br />
4.4.4 Während der Servicezeiten per Telefon<br />
mögliche SmartBanking-Dispositionen:<br />
Die unter Punkt 4.4.1 und 4.4.2 mit *<br />
gekennzeichneten Aufträge können auch während<br />
der Servicezeiten per Telefon erteilt werden.<br />
4.5 Überweisungsaufträge zu einem Konto können über<br />
SmartBanking beliebig oft erteilt werden. Die Erteilung<br />
von Überweisungsaufträgen ist aber ausschließlich im<br />
Rahmen der beim jeweiligen Konto bestehenden Kontoforderung<br />
bis zur Erreichung des Transaktionslimits<br />
zulässig. Dieses Transaktionslimit beträgt im<br />
SmartBanking EUR 19.999,– pro Überweisung.<br />
Änderungen des Transaktionslimits müssen zwischen<br />
Kreditinstitut und Kundin bzw. Kunden vereinbart<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 3<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA
werden. Dies kann auch durch ein Angebot des Kreditinstituts<br />
an die Kundin bzw. an den Kunden und durch<br />
Nichterhebung eines Widerspruchs durch die Kundin<br />
bzw. den Kunden erfolgen, wobei folgende Form<br />
eingehalten werden muss:<br />
Limitänderungen erlangen nach Ablauf des zweiten<br />
Monats ab Erhalt des Angebots Rechtsgültigkeit für jede<br />
zukünftige Disposition im Rahmen des SmartBanking,<br />
sofern nicht bis zum Ablauf des zweiten Monats ab Erhalt<br />
des Angebots ein schriftlicher Widerspruch der Kundin<br />
bzw. des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das<br />
Angebot an die Kundin bzw. den Kunden kann in jeder<br />
Form erfolgen, die mit ihr bzw. ihm im Rahmen der<br />
Geschäftsverbindung vereinbart worden ist. Eine mit der<br />
Kundin bzw. mit dem Kunden getroffene Vereinbarung<br />
über den Zugang von Erklärungen oder Verständigungen<br />
des Kreditinstituts (z. B. brieflich oder mit Kontoauszug)<br />
gilt auch für das Angebot über Änderungen des Limits.<br />
Das Kreditinstitut wird die Kundin bzw. den Kunden in<br />
dem Angebot darauf aufmerksam machen, dass<br />
– ihr bzw. sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei<br />
Monaten ab Erhalt des Angebots als Zustimmung zur<br />
Änderung gilt und<br />
– sie bzw. er das Recht hat, die Vereinbarung vor dem<br />
Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu<br />
kündigen.<br />
Die Kundin bzw. der Kunde kann dabei wählen, ob der<br />
Auftrag zum nächstmöglichen bankinternen Buchungslauf<br />
oder aber an einem in der Zukunft liegenden Datum<br />
(Terminauftrag) durchgeführt werden soll. Ist kein Durchführungsdatum<br />
angeführt, wird der Auftrag zum nächstmöglichen<br />
bankinternen Buchungslauf durchgeführt. Bei<br />
einem Terminauftrag gilt das gewünschte Datum als<br />
Eingangszeitpunkt; ist das bei einem Terminauftrag<br />
gewünschte Datum kein Geschäftstag der Bank, wird der<br />
Terminauftrag so behandelt, als sei er erst am darauf<br />
folgenden Geschäftstag eingegangen. Ein autorisierter,<br />
bei der Bank im Wege des SmartBanking eingegangener<br />
Überweisungsauftrag kann nicht mehr einseitig widerrufen<br />
werden. Der Widerruf eines der Bank erteilten<br />
Terminauftrags ist aber bis Ende des Geschäftstages vor<br />
dem vereinbarten Durchführungstag entweder über<br />
SmartBanking unter Verwendung der persönlichen<br />
Identifikationsmerkmale oder persönlich während der<br />
Öffnungszeiten in einer Filiale der Bank möglich.<br />
5 SORGFALT<br />
5.1 Die Kundin bzw. der Kunde ist insbesondere<br />
verpflichtet, ab Erhalt ihrer bzw. seiner persönlichen<br />
Identifikationsmerkmale diese geheim zu halten und<br />
anderen Personen nicht offenzulegen (auch nicht<br />
denMitarbeiterinnen bzw. den Mitarbeitern der Bank,<br />
außer im Zuge der Identifikation bei Verwendung des<br />
SmartBanking gem. Pkt. 4.2 und sofern es sich nicht um<br />
die Bekanntgabe der Verfügernummer im Rahmen einer<br />
Meldung nach Punkt 6 handelt).<br />
Hat die Kundin bzw. der Kunde den Verdacht, dass ihre<br />
bzw. seine Geheimzahl anderen Personen bekannt<br />
geworden ist, hat sie bzw. er den Verdacht persönlich in<br />
der Filiale, telefonisch über SmartBanking oder die<br />
24hServiceLine zu melden, eine neue Geheimzahl<br />
gem.Pkt 2.2 anzufordern bzw. diese bei Bestehen einer<br />
„Vereinbarung zur Teilnahme am OnlineB@nking der<br />
Bank Austria“ selbstständig zu ändern. Der Kundin<br />
bzw.dem Kunden wird empfohlen, regelmäßig (z. B. alle<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />
Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />
2 Monate) eine neue Geheimzahl gem. Pkt. 2.2<br />
anzufordern bzw. bei Bestehen einer „Vereinbarung zur<br />
Teilnahme am OnlineB@nking der Bank Austria“ diese<br />
über OnlineB@nking selbstständig zu ändern. Die<br />
persönlichen Identifikationsmerkmale dürfen nicht<br />
schriftlich aufbewahrt werden. Die Kundin bzw. der<br />
Kunde hat darauf zu achten, dass bei Verwendung ihrer<br />
bzw. seiner persönlichen Identifikationsmerkmale diese<br />
nicht von dritten Personen ausgespäht werden.<br />
Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung<br />
der persönlichen Identifikationsmerkmale oder die<br />
sonstige nicht autorisierte Nutzung des SmartBanking<br />
hat die Kundin bzw. der Kunde unverzüglich nach<br />
Feststellung der Bank mitzuteilen.<br />
6 SPERREN<br />
6.1 Jede Kontoinhaberin bzw. jeder Kontoinhaber hat die<br />
Möglichkeit, ihre bzw. seine Verfügernummer wie folgt<br />
sperren zu lassen:<br />
– Telefonisch über SmartBanking.<br />
– Über die 24h ServiceLine, deren Telefonnummer die<br />
Bank der Kontoinhaberin bzw. dem Kontoinhaber<br />
bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite<br />
www.bankaustria.at abrufbar ist.<br />
– Während der Öffnungszeiten der Bank persönlich oder<br />
schriftlich in jeder Filiale der Bank.<br />
Eine innerhalb der Öffnungszeiten bei der Bank oder<br />
telefonisch über SmartBanking oder die 24h ServiceLine<br />
veranlasste Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des<br />
Sperrauftrags wirksam. Außerhalb der Öffnungszeiten<br />
bei der Bank schriftlich einlangende Sperraufträge<br />
werden unverzüglich, spätestens eine Stunde nach<br />
Beginn der nächsten Öffnungszeit, wirksam.<br />
6.2 Die Kundin bzw. der Kunde, die bzw. der eine Sperre<br />
veranlasst hat, ist nach einer telefonisch über Smart-<br />
Banking veranlassten Sperre verpflichtet, unverzüglich in<br />
einer Filiale vorzusprechen und den Sperrantrag<br />
schriftlich zu bestätigen oder eine solche schriftliche<br />
Bestätigung auf andere Weise der Bank zu übermitteln.<br />
6.3 Die Bank ist berechtigt, eine Verfügernummer ohne<br />
Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden zu sperren oder<br />
das vereinbarte Transaktionslimit herabzusetzen, wenn<br />
– objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit<br />
der persönlichen Identifikationsmerkmale oder der<br />
Systeme, für die sie benutzt werden können, dies<br />
rechtfertigen<br />
– der Verdacht einer Erteilung von nicht autorisierten<br />
Aufträgen oder der betrügerischen Verwendung der<br />
persönlichen Identifikationsmerkmale besteht oder<br />
– ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass die<br />
Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber ihren bzw.<br />
seinen gegenüber der Bank aus der Verwendung der<br />
persönlichen Identifikationsmerkmale entstehenden<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.<br />
Die Bank wird der Kundin bzw. den Kunden über die<br />
Sperre und die Gründe hierfür – soweit dies nicht<br />
innerstaatliche oder gemeinschaftsrechtliche<br />
Rechtsvorschriften sowie gerichtliche oder verwaltungsbehördliche<br />
Anordnungen verletzen oder objektiven<br />
Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde – möglichst<br />
vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre in der<br />
mit ihr bzw. ihm vereinbarten Form informieren.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 4<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA
6.4 Im Falle der viermaligen aufeinanderfolgenden<br />
Nennung einer falschen Geheimzahl wird die<br />
Verfügernummer unmittelbar nach der vierten<br />
Falschangabe automatisch gesperrt.<br />
6.5 Die Aufhebung dieser Sperren kann nur durch die<br />
Kundin bzw. den Kunden selbst schriftlich oder<br />
persönlich in einer Filiale der Bank veranlasst werden.<br />
6.6 Wird das Losungswort falsch oder unvollständig<br />
angegeben, wird dieses Losungswort automatisch<br />
gesperrt. Diese automatische Sperre wird unmittelbar mit<br />
der Falschangabe wirksam.<br />
7 ERLÖSCHEN UND KÜNDIGUNG<br />
DER BERECHTIGUNG<br />
7.1 Bei Auflösung der Kontoverbindung erlöschen<br />
gleichzeitig alle SmartBanking-Berechtigungen für das<br />
betroffene Konto. Selbiges gilt für Wertpapierdepots.<br />
7.2 Jede Kundin bzw. jeder Kunde kann die Vereinbarung<br />
jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich<br />
kündigen.<br />
7.3 Mit dem Erlöschen bzw. der Kündigung bleiben<br />
sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen<br />
Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften und die<br />
Verpflichtung zur Abdeckung sämtlicher Forderungen<br />
und Ansprüche der Bank aus der gegenständlichen<br />
Vereinbarung vollinhaltlich aufrecht.<br />
7.4 Die Bank kann die Vereinbarung ohne Angabe von<br />
Gründen unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten<br />
jederzeit kündigen, wobei der Kontoinhaberin bzw. dem<br />
Kontoinhaber die Kündigung in Papierform oder auf<br />
einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger<br />
mitzuteilen ist.<br />
7.5 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Bank<br />
berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu<br />
kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn<br />
die Kundin bzw. der Kunde ihre bzw. seine persönlichen<br />
Identifikationsmerkmale anderen Personen überlässt.<br />
7.6 Mit Auflösung der letzten bei der Bank bestehenden<br />
Konto- bzw. Depotverbindung der Kundin bzw. des<br />
Kunden erlischt auch die zwischen Bank und Kunden<br />
abgeschlossene SmartBanking-Vereinbarung.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />
Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />
8 ÄNDERUNG DER<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
8.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen erlangen<br />
nach Ablauf von 2 Monaten ab der Verständigung der<br />
Kundin bzw. des Kunden Rechtsgültigkeit für alle<br />
gegenwärtigen und künftigen Nutzungen des<br />
SmartBanking, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher<br />
Widerspruch der Kundin bzw. des Kunden bei der Bank<br />
einlangt. Die Verständigung der Kundin bzw. des Kunden<br />
kann in jeder Form erfolgen, die mit ihr bzw. ihm im<br />
Rahmen der Geschäftsverbindung vereinbart worden ist<br />
(insbesondere schriftlich durch Benachrichtigung auf<br />
einem Kontoauszug oder mittels Brief). Eine mit der<br />
Kundin bzw. dem Kunden getroffene Vereinbarung über<br />
den Zugang von Erklärungen der Bank gilt auch für die<br />
Verständigung von Änderungen dieser<br />
Geschäftsbedingungen.<br />
8.2 Die Bank wird der Kundin bzw. den Kunden<br />
anlässlich der Benachrichtigung auf die Tatsache der<br />
Änderung dieser Geschäftsbedingungen aufmerksam<br />
machen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihr<br />
bzw. sein Stillschweigen nach Ablauf von 2 Monaten ab<br />
Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt und<br />
dass sie bzw. er das Recht hat, die Vereinbarung vor<br />
dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu<br />
kündigen.<br />
8.3 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Regelungen<br />
gehen den im Rahmen der Geschäftsverbindung<br />
vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />
UniCredit Bank Austria AG“ enthaltenen Bestimmungen<br />
vor.<br />
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 5<br />
SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA
SPEZIELLE KONDITIONEN FÜR<br />
WERTPAPIERGESCHÄFTE IM RAHMEN VON<br />
SMARTBANKING<br />
___________________________________________________________________________________________<br />
Konditionenaushang – Wertpapiergeschäft - SMARTBANKING<br />
STAND: 1. März 2011<br />
(Fassung 01.03.2011)<br />
Preisgrundlage ist der Kurswert, alle Preise netto, da umsatzsteuerfrei. % Minimumspesen<br />
Börsegeschäfte Kauf / Verkauf<br />
Festverzinsliche Wertpapiere<br />
Börse Wien 0,80% Minimum EUR 22,00<br />
Börsen Ausland<br />
Deutschland XETRA 0,88% Minimum EUR 35,00<br />
Deutschland Parkettbörsen 1,00% Minimum EUR 35,00<br />
Frankreich, Niederlande, Schweiz 0,95% Minimum EUR 70,00<br />
Börsegeschäfte Kauf / Verkauf<br />
Aktien, Optionsscheine, Zertifikate und Investmentfonds<br />
Börse Wien 0,80% Minimum EUR 22,00<br />
Börsen Ausland<br />
Deutschland XETRA 0,88% Minimum EUR 35,00<br />
Deutschland Parkettbörsen 1,00% Minimum EUR 35,00<br />
Italien, Frankreich, Niederlande, Schweiz 0,95% Minimum EUR 70,00<br />
Großbritannien 1,00% Minimum EUR 80,00<br />
USA 0,90% Minimum EUR 72,00<br />
Außerbörslich Kauf / Verkauf Minimum<br />
Ordervolumen<br />
Minimum<br />
Spesen<br />
Investmentfonds – Kauf<br />
Pioneer Investment Austria Fonds Ausgabeaufschlag lt. Prospekt EUR 2.000,00 Kein Minimum<br />
Bank Austria Real Invest Fonds Ausgabeaufschlag lt. Prospekt EUR 2.000,00 Kein Minimum<br />
Sonstige Inlandsfonds Ausgabeaufschlag lt. Prospekt EUR 2.000,00 Kein Minimum<br />
Investmentfonds – Verkauf<br />
Pioneer Investment Austria Fonds 1) 0,75% Minimum EUR 22,00<br />
Bank Austria Real Invest Fonds 0,75% Minimum EUR 22,00<br />
Sonstige Inlandsfonds 0,75% Minimum EUR 36,00<br />
Devisenkommission 0,30% Minimum EUR 4,00<br />
1 Verkauf Pioneer Funds Austria – Euro Liquid = Franko<br />
Die hier nicht angeführten Gebühren für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft (Depotgebühr, Kapitalmaßnahmen, etc) entnehmen Sie bitte<br />
dem jeweils gültigen Schalteraushang in den Filialen (Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft)<br />
Für alle mit „D“ gekennzeichneten Preise gilt folgender Passus:<br />
„Entgeltanpassung bei Dauerleistungen“<br />
Das Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend<br />
erbringt (Dauerleistungen), wird entsprechend der Entwicklung des von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarten Verbraucherpreisindex<br />
2000 oder des an seine Stelle tretenden Index (VPI) angepasst.<br />
Die Anpassung der Entgelte erfolgt einmal jährlich am 01.04. eines jeden Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis<br />
vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahresdurchschnitt<br />
des VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat.<br />
Im Falle einer Erhöhung des Jahresdurchschnittes des VPI kann das Kreditinstitut von einer Änderung des Entgelts absehen. Dadurch<br />
verzichtet aber das Kreditinstitut nicht auf das Recht, die betreffende Erhöhung des Jahresdurchschnittes des VPI in den Folgejahren bei der<br />
Anpassung des Entgeltes zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend, wenn Erhöhungen des Jahresdurchschnittes des VPI nicht zur Gänze als<br />
Basis für eine Anhebung der Entgelte herangezogen werden.<br />
Hinweis:<br />
Die obige Entgeltanpassungsklausel wird dann angewendet, wenn dies aufgrund von Verträgen oder Geschäftsbedingungen vereinbart wurde.<br />
Auf Ziffer 45 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
S
Zahlungsdienstegesetz<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG<br />
zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher.<br />
Fassung November 2009.<br />
Die nachfolgend gemachten Angaben dienen dem Zweck,<br />
den Verbraucherkunden über Umstände, die für ihn im<br />
Zusammenhang mit den von der UniCredit Bank Austria<br />
AG (kurz: Bank Austria) angebotenen und vom Zahlungsdienstegesetz<br />
erfassten Zahlungsdienstleistungen wesentlich<br />
sein können, zu informieren. Diese Information der<br />
UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für<br />
Verbraucher (kurz: Information zu Zahlungsdienstleistungen)<br />
ersetzt aber nicht die erforderlichen vertraglichen<br />
Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen.<br />
I. Über die Bank Austria.<br />
1. Bankdaten.<br />
Firmenname: UniCredit Bank Austria AG<br />
Adresse: 1010 Wien, Schottengasse 6–8<br />
Telefon (im Inland): 05 05 05-25<br />
Telefon (aus dem Ausland): +43 5 05 05-0<br />
Fax: 05 05 05-56155<br />
(bzw. aus dem Ausland: +43 5 05 05-56155)<br />
E-Mail: info@unicreditgroup.at<br />
BIC (SWIFT): BKAUATWW<br />
Bankleitzahl: 12000<br />
UID-Nummer: ATU51507409<br />
DVR-Nummer: 0030066<br />
Allgemeiner Gerichtsstand: Handelsgericht Wien<br />
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien<br />
Firmenbuchnummer: FN 150714p<br />
2. Konzession.<br />
Der Bank Austria wurde von der österreichischen<br />
Finanzmarktaufsicht FMA, Praterstraße 23, 1020 Wien,<br />
eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen<br />
gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz erteilt, welche die<br />
Bank Austria auch zu Zahlungsdienstleistungen für ihre<br />
Kunden berechtigt. Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche<br />
Vorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz<br />
(BWG, BGBl Nr. 532/1993 in der geltenden Fassung), das<br />
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG, BGBl I Nr. 66/2009 in der<br />
geltenden Fassung), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG,<br />
BGBl. Nr. 753/1996 in der geltenden Fassung) und das<br />
Sparkassengesetz (SpG, BGBl Nr. 64/1979 in der geltenden<br />
Fassung). Diese Vorschriften können im Internet unter<br />
http://www.ris.bka.gv.at abgefragt werden.<br />
3. Berufsverband/Kammer.<br />
Die Bank Austria ist Mitglied der Wirtschaftskammer<br />
Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung,<br />
Wiedner Hauptstraße 63, A-1040 Wien, www.wko.at.<br />
II. Girokontovertrag und Kosten.<br />
1. Allgemeine Informationen zu<br />
Girokontovertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen,<br />
Bezugskartenbedingungen, Bedingungen<br />
für ElectronicB@nking, Bedingungen für die<br />
ErfolgsCard/PlusCard.<br />
Zusammen mit dieser Information zu Zahlungsdienstleistungen<br />
erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Girokontos<br />
den Girokontovertrag sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
die Bezugskartenbedingungen und<br />
die Bedingungen für ElectronicB@nking (nachstehend<br />
zusammengefasst als die „Geschäftsbedingungen“), die<br />
er bei Interesse an Zahlungsdienstleistungen der<br />
Bank Austria mit dieser zu vereinbaren hat. Die jeweiligen<br />
Geschäftsbedingungen sind – sofern zwischen<br />
Bank Austria und Kunden vereinbart – Teil des Girokontovertrags<br />
und bilden zusammen mit den im Girokontovertrag<br />
und den Vereinbarungen, die zu einzelnen Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />
geschlossen werden, enthaltenen Regelungen<br />
die Grundlage für die von der Bank Austria zu<br />
erbringenden Zahlungsdienstleistungen.<br />
Der Kunde kann jederzeit während der <strong>Vertrag</strong>slaufzeit des<br />
Girokontovertrags die kostenlose Vorlage dieser „Information<br />
zu Zahlungsdienstleistungen“ und der Geschäftsbedingungen<br />
in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften<br />
Datenträger verlangen.<br />
2. Änderungen des Girokontovertrags und der<br />
Geschäftsbedingungen.<br />
Die Bank Austria wird dem Kunden Änderungen des Girokontovertrags,<br />
der Geschäftsbedingungen oder der zu<br />
einzelnen Zahlungsdienstleistungsprodukten getroffenen<br />
Vereinbarungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten<br />
Zeitpunkt ihrer Anwendung mitteilen. Der Kunde hat die<br />
Möglichkeit, der mitgeteilten Änderung innerhalb der genannten<br />
Frist von 2 Monaten zu widersprechen. Darauf<br />
und auf das Recht des Kunden, den <strong>Vertrag</strong> vor dem Inkrafttreten<br />
der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen,<br />
wird die Bank Austria den Kunden anlässlich der Änderungsmitteilung<br />
hinweisen. Die Änderung von Entgelten<br />
nach einer vereinbarten Anpassungsklausel (z. B. dem<br />
Verbraucherpreisindex 2000) unterliegt nicht dieser Vorgehensweise,<br />
sodass in diesem Fall eine solche Kündigungsmöglichkeit<br />
nicht besteht.<br />
3. Laufzeit und Kündigung.<br />
Der Girokontovertrag und die zu einzelnen Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />
erforderlichen Vereinbarungen werden<br />
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann den<br />
Girokontovertrag und die Vereinbarungen zu Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />
jederzeit unter Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen.<br />
Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist eine Kündigung<br />
vor Inkrafttreten von Änderungen (davon ausgenommen<br />
sind Änderungen von Entgelten, Zinssätzen oder Wechselkursen<br />
anhand vereinbarter Indikatoren wie z. B. anhand<br />
des Verbraucherpreisindex) möglich.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 1
Zahlungsdienstegesetz<br />
Die Bank Austria muss bei einer ordentlichen Kündigung<br />
eine Kündigungsfrist von 2 Monaten beachten.<br />
4. Preise und Konditionen.<br />
Aus dem Aushang für Preise und Konditionen der<br />
Bank Austria (kurz: Aushang für Preise und Konditionen)<br />
sind die für Kontoführung und für einzelne Zahlungsdienstleistungen<br />
von der Bank Austria in Rechnung gestellten<br />
Preise und Entgelte ersichtlich. Aus diesem Aushang für<br />
Preise und Konditionen erhält der Kunde vor der Kontoeröffnung<br />
zusammen mit dieser Information zu Zahlungsdienstleistungen<br />
jene Teile des Aushanges für Preise und<br />
Konditionen ausgehändigt, welche für die vom Kunden<br />
gewünschten Produkte die maßgeblichen Preise und Konditionen<br />
beinhalten. Diese Teile des Aushanges für Preise<br />
und Konditionen werden Teil des Girokontovertrags.<br />
Die Bank Austria kann die Preise und Entgelte für Dauerleistungen<br />
entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />
anpassen. Darüber hinausgehende Entgeltsänderungen<br />
bei Dauerleistungen sind nur mit Zustimmung<br />
des Kunden möglich. Die Zustimmung des Kunden<br />
kann auch im Rahmen der unter II.2. beschriebenen Vorgangsweise<br />
erteilt werden.<br />
Neben den im Aushang für Preise und Konditionen ausgewiesenen<br />
Preisen und Entgelten der Bank Austria fallen<br />
unter Umständen noch Barauslagen an, welche die<br />
Bank Austria in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte<br />
zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom<br />
Kunden zu tragen.<br />
5. Zinsen.<br />
Die für Guthaben und Debetsalden des Girokontos vereinbarten<br />
Zinssätze sind dem Aushang für Preise und Konditionen<br />
zu entnehmen.<br />
Soweit mit dem Kunden eine Zinsanpassungsklausel vereinbart<br />
worden ist, erfolgt die Zinsanpassung anhand dieser<br />
vereinbarten Zinsanpassungsklausel. Ist entweder<br />
keine Zinsanpassungsklausel vereinbart oder soll ein Zinssatz<br />
in einem durch eine Zinsanpassungsklausel überschreitenden<br />
Ausmaß abgeändert werden, ist eine Änderung<br />
der Zinssätze auch mit Zustimmung des Kunden möglich.<br />
Diese Zustimmung kann auch entsprechend der unter<br />
II.2. beschriebenen Vorgangsweise erteilt werden.<br />
6. Fremdwährungstransaktionen.<br />
Ist es im Rahmen einer von der Bank Austria zu erbringenden<br />
Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder<br />
Währung zu kaufen oder zu verkaufen (Devisengeschäft),<br />
erfolgt der Kauf und/oder Verkauf durch die Bank Austria<br />
anhand des zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuellen<br />
marktkonformen Devisenkurses, den die Bank Austria<br />
ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Die gültigen<br />
Devisenkurse vom Durchführungstag werden in den Filialen<br />
der Bank Austria veröffentlicht und stehen auf der<br />
Homepage der Bank Austria zum Abruf bereit. Die mit<br />
diesem Vorgang anfallenden weiteren Entgelte der<br />
Bank Austria sind ebenfalls dem Aushang für Preise und<br />
Konditionen zu entnehmen.<br />
III. Kommunikation mit der Bank Austria.<br />
1. Sprache.<br />
Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren<br />
Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen<br />
bedient sich die Bank Austria der deutschen Sprache.<br />
2. Kommunikationsmöglichkeiten.<br />
Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen<br />
Gespräch während der Öffnungszeiten der Filialen bzw.<br />
nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten<br />
die vorstehend im Punkt I.1. Bankdaten genannten<br />
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der<br />
Bank Austria offen.<br />
3. Rechtsverbindliche Erklärungen und<br />
Mitteilungen.<br />
Rechtlich relevante Korrespondenz zwischen der<br />
Bank Austria und ihren Kunden wird – soweit keine andere<br />
Vereinbarung getroffen wurde – schriftlich (insbesondere<br />
auch über die Kontoauszüge) abgewickelt. Für die Autorisierung<br />
von Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen und<br />
Informationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen<br />
wird die für das jeweilige Zahlungsdienstleistungsprodukt<br />
vereinbarte Form der Kommunikation verwendet. Dafür<br />
kommen neben der schriftlichen Kommunikation im Falle<br />
einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden –<br />
sofern der Kunde über die dafür erforderliche technische<br />
Ausstattung wie Computer und Fernmeldeanschluss verfügt<br />
– insbesondere in Betracht:<br />
� ElectronicB@nking bzw. OnlineB@nking unter Verwendung<br />
der dafür vorgesehenen personalisierten<br />
Sicherheitsmerkmale (z. B. PIN = persönliche Identifikationsnummer<br />
und TAN = Transaktionsnummer).<br />
� Telefon unter Verwendung der für diesen Zweck vereinbarten<br />
Geheimzahl (PIN).<br />
� Telefax unter Angabe des für diesen Zweck vereinbarten<br />
Losungsworts.<br />
IV. Dienstleistungen der Bank Austria im<br />
Zahlungsverkehr.<br />
1. Zahlungsverkehrskonten.<br />
Im Bereich des Zahlungsverkehrs bietet die Bank Austria<br />
die Führung von Zahlungsverkehrskonten („Girokonten“<br />
bzw. „Zahlungskonten“) an. Es handelt sich dabei um Konten,<br />
die der Abwicklung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen<br />
und nicht der Veranlagung dienen.<br />
2. Zahlungsverkehrsdienstleistungen.<br />
a. Bareinzahlungen zu Zahlungsverkehrskonten.<br />
Bareinzahlungen können in den Filialen der Bank Austria<br />
unter Vorlage der Bezugskarte bzw. aufgrund von Bekanntgabe<br />
der Kundenidentifikatoren (siehe unten Punkt<br />
IV.3.) erfolgen. Der Einzahler hat sich dabei ab einem Einzahlungsbetrag<br />
von EUR 15.000,– sowie in jenen Fällen, in<br />
welchen dies aufgrund der von der Bank Austria zu beachtenden<br />
Sorgfaltspflichten erforderlich ist, anhand eines<br />
amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren.<br />
b. Barauszahlungen zu Zahlungsverkehrskonten.<br />
Die Behebung eines verfügbaren Betrages von einem<br />
Bank Austria Girokonto erfolgt an der Kassa einer Filiale<br />
während der Schalteröffnungszeiten oder unter Verwendung<br />
einer Bezugskarte am Geldausgabeautomaten oder<br />
Bankomaten. Der Auftraggeber muss den Auftrag bei Barauszahlungen<br />
an der Kassa durch Unterschriftsleistung auf<br />
einem Beleg entsprechend der Zeichnungsberechtigung<br />
bzw. bei Barauszahlungen am Geldausgabeautomaten<br />
durch Eingabe einer PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />
autorisieren und für Kontodeckung sorgen.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 2
Zahlungsdienstegesetz<br />
c. Überweisungen, Sammelüberweisungen,<br />
Daueraufträge und Abschöpfungsaufträge.<br />
Eine Überweisung ist die bargeldlose Übertragung eines<br />
bestimmten Betrages von einem Konto auf ein anderes<br />
Konto beim gleichen oder einem anderen Kreditinstitut.<br />
Der Auftrag für die Überweisung kann in den mit der<br />
Bank Austria vereinbarten Formen erfolgen. Der Auftraggeber<br />
muss den Auftrag durch Unterschriftsleistung entsprechend<br />
der Zeichnungsberechtigung bzw. Eingabe von<br />
Identifikationsmerkmalen wie zum Beispiel TAN (= Transaktionsnummer)<br />
autorisieren und für Kontodeckung sorgen.<br />
Bei einem Sammelüberweisungsauftrag werden vom Zahlungspflichtigen<br />
mehrere Überweisungsaufträge zu einem<br />
Gesamtauftrag zusammengefasst und gemeinsam durch<br />
Unterschriftsleistung oder Eingabe von Identifikationsmerkmalen<br />
wie zum Beispiel TAN (= Transaktionsnummer)<br />
autorisiert.<br />
Ein Überweisungsauftrag über Zahlungen in gleicher Betragshöhe<br />
auf dasselbe Empfängerkonto in regelmäßigen<br />
Zeitabständen heißt Dauerauftrag. Ein Dauerauftrag kann<br />
bis auf Widerruf gültig sein oder vom Kunden zeitlich befristet<br />
werden.<br />
Ein Abschöpfungsauftrag ist der Auftrag, zu regelmäßigen<br />
Zeitpunkten den einen vom Auftraggeber zu bestimmenden<br />
Habensaldo übersteigenden Betrag auf ein bestimmtes<br />
Empfängerkonto zu überweisen. Der Abschöpfungsauftrag<br />
kann bis auf Widerruf gültig sein oder vom Kunden zeitlich<br />
befristet werden.<br />
d. Lastschriften.<br />
Im Lastschriftverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige<br />
die Bank Austria Abbuchungsaufträge eines bestimmten<br />
Zahlungsempfängers von seinem bei der Bank Austria<br />
geführten Konto zuzulassen. Bei Lastschriftabbuchungen<br />
hat der Zahlungspflichtige dann keine Möglichkeit eine<br />
Rückbuchung zu verlangen, wenn er die Information über<br />
die bevorstehende Abbuchung mindestens 4 Wochen vor<br />
dem Fälligkeitstermin vom Zahlungsempfänger in einer mit<br />
ihm vereinbarten Form erhalten hat oder der Kunde den<br />
genauen Betrag der Lastschrift autorisiert hat und der abgebuchte<br />
Betrag dem autorisierten Betrag entspricht.<br />
e. Einzugsermächtigungen.<br />
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige<br />
direkt dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung,<br />
regelmäßig anfallende Geldforderungen in unterschiedlicher<br />
Betragshöhe vom Konto des Zahlungspflichtigen<br />
einzuziehen. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält<br />
keinen Auftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern führt den<br />
Einzug durch, sobald vom Zahlungsempfänger über dessen<br />
Bank eine entsprechende Aufforderung gestellt wird.<br />
Zahlungspflichtige, von deren Girokonto auf diesem Wege<br />
ein Betrag eingezogen wurde, können innerhalb einer Frist<br />
von 8 Wochen ab der Buchung den abgebuchten Betrag<br />
ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.<br />
3. Erteilung von Zahlungsaufträgen.<br />
Zur Erteilung der unter IV.2. aufgezählten Zahlungsaufträge<br />
müssen der Bank Austria der Zahlungsdienstleister des<br />
Empfängers (Bankleitzahl bzw. Bank Identifier Code = BIC)<br />
und die Kontonummer bzw. die International Bank Account<br />
Number (IBAN) des Empfängers mitgeteilt werden. Diese<br />
Angaben stellen den „Kundenidentifikator“ dar. Die Durchführung<br />
eines Überweisungsauftrags erfolgt ausschließlich<br />
auf Grundlage des Kundenidentifikators.<br />
Die Erteilung von Zahlungsaufträgen ist schriftlich unter<br />
Verwendung spezieller Überweisungsformulare möglich,<br />
wobei diesfalls die Auftragserteilung durch eigenhändige<br />
Unterfertigung durch den Kunden erfolgt. Darüber hinaus<br />
ist eine Erteilung von Zahlungsaufträgen im Electronic-<br />
B@nking/OnlineB@nking auch elektronisch durch Eingabe<br />
der persönlichen Identifikationsmerkmale, wie zum Beispiel<br />
Verfügernummer, PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />
und TAN/digitale Signatur möglich. Eine Erteilung von<br />
Zahlungsaufträgen mittels Telekommunikation (insbesondere<br />
telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax<br />
oder Datenfernübertragung) ist nur dann möglich, wenn<br />
dies der Kunde mit der Bank Austria vereinbart hat.<br />
V. Besondere Zahlungsinstrumente.<br />
1. Bezugskarten (Bank- und Maestro-Karten).<br />
a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />
Diese Bezugskarte berechtigt den Kunden:<br />
� An Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die mit<br />
einem auf der Bezugskarte angeführten Symbol gekennzeichnet<br />
sind, mit der Bezugskarte und dem persönlichen<br />
Code Bargeld bis zu dem vereinbarten Limit<br />
zu beziehen.<br />
� An Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten<br />
Symbol gekennzeichnet sind („point of sale“-<br />
Kassen; im Folgenden: POS-Kassen), mit der Bezugskarte<br />
und dem persönlichen Code Lieferungen und<br />
Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />
im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten<br />
Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten<br />
können die Funktion von POS-Kassen haben.<br />
Im Ausland kann anstelle der Eingabe des persönlichen<br />
Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein.<br />
� Die elektronische Geldbörse zu laden und Lieferungen<br />
und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />
im Inland an Kassen und Automaten, die<br />
mit dem Quick-Symbol gekennzeichnet sind, sowie im<br />
Internet ohne Eingabe eines Codes, ohne Unterschrift<br />
oder sonstige Identifikation bis zum geladenen Betrag<br />
bargeldlos zu bezahlen.<br />
� Am Kontoauszugsdrucker Kontoauszüge zu den<br />
Konten des Kunden auszudrucken.<br />
Die Limits für die Bargeldbehebungen und bargeldlose<br />
Zahlungen unter Verwendung der PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />
werden für die jeweilige Karte festgelegt<br />
und mit dem Kunden vereinbart.<br />
Zahlungen mittels Bezugskarten werden dem Konto<br />
einzeln angelastet.<br />
b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />
Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet,<br />
die Bezugskarte sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig<br />
ist insbesondere die Aufbewahrung der Bezugskarte in<br />
einem abgestellten Fahrzeug. Eine Weitergabe der Bezugskarte<br />
an dritte Personen ist nicht zulässig.<br />
Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht,<br />
insbesondere nicht auf der Bezugskarte, notiert werden.<br />
Der persönliche Code darf niemandem, insbesondere auch<br />
nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern<br />
oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden.<br />
Die Zusendung, mit welcher der persönliche Code<br />
dem Karteninhaber übermittelt wird, ist unverzüglich nach<br />
Erhalt zu öffnen und die Zusendung über den persönlichen<br />
Code unmittelbar nach Kenntnisnahme zu vernichten.<br />
Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist darauf zu<br />
achten, dass dieser nicht von Dritten ausgespäht wird.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 3
Zahlungsdienstegesetz<br />
2. Bank Austria MasterCard.<br />
a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />
Die Bank Austria MasterCard ist eine weltweit gültige, von<br />
der Bank Austria ausgegebene Kreditkarte – für volljährige<br />
Privatkunden, die Inhaber bzw. Einzelzeichnungsberechtigte<br />
von aktiven Zahlungsverkehrskonten in Euro sind.<br />
Die Karte dient:<br />
� Zur bargeldlosen Zahlung von Waren und Dienstleistungen<br />
bei den <strong>Vertrag</strong>sunternehmen von MasterCard.<br />
� Zum Bargeldbezug an Geldausgabeautomaten, die mit<br />
dem MasterCard-Logo gekennzeichnet sind.<br />
� Zum Bargeldbezug bei hierzu ermächtigten Bargeldauszahlungsstellen.<br />
� Zur Teilnahme am MasterCard-Secure Code-(MCSC-)<br />
Zahlungsverfahren für eine sichere Zahlung im Internet.<br />
Zahlungsvorgänge mit der Bank Austria MasterCard werden<br />
in einer monatlichen Sammelrechnung abgerechnet,<br />
wodurch der Kunde ein verlängertes Zahlungsziel erhält.<br />
Der Abrechnungsbetrag wird dann dem Konto, zu dem die<br />
Bank Austria MasterCard ausgegeben wurde, angelastet.<br />
b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />
Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen bei der<br />
Bank Austria MasterCard jenen bei der Bezugskarte (siehe<br />
Punkt V.1.b.).<br />
3. ElectronicB@nking/OnlineB@nking.<br />
a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />
ElectronicB@nking-Produkte (z. B. OnlineB@nking,<br />
BusinessNet und BusinessLine) sind zusätzliche, spezielle<br />
Bankdienstleistungen zu bestehenden Konten oder Wertpapierdepots<br />
der Bank Austria, die es dem Kunden als<br />
Konto-/Depotinhaber oder Zeichnungsberechtigtem ermöglichen,<br />
über eine Datenübertragungsleitung via Internet<br />
eine Kommunikation mit eigenen oder fremden Bankrechenzentren<br />
aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung<br />
folgende Dienstleistungen in Anspruch zu<br />
nehmen:<br />
� Beauftragung der Bank mit der Durchführung von<br />
Dispositionen über Konten bzw. Depots des Kunden.<br />
� Abfrage von Informationen über Konten bzw. Depots<br />
des Kunden.<br />
� Bekanntgabe von Willenserklärungen gegenüber der<br />
Bank auf elektronischem Weg.<br />
� Anforderung von Informationen über Konten und Wertpapierdepots<br />
zur Übermittlung per SMS oder per<br />
E-Mail.<br />
Verfügernummer, PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />
und TAN (= Transaktionsnummer) bilden bei<br />
ElectronicB@nking-Produkten die persönlichen Identifikationsmerkmale<br />
eines Kunden. Anstelle von TAN können<br />
beim ElectronicB@nking auch digitale Signaturen verwendet<br />
werden.<br />
Nähere Details sind den jeweils gültigen besonderen<br />
Geschäftsbedingungen, welche bei Abschluss eines<br />
ElectronicB@nking-Produktes mit dem Kunden vereinbart<br />
werden, zu entnehmen.<br />
b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />
Die persönlichen Identifikationsmerkmale müssen geheim<br />
gehalten werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass<br />
Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben.<br />
Die PIN (= persönliche Identifikationsnummer) ist vom<br />
Kunden regelmäßig (empfohlen wird spätestens alle<br />
2 Monate) selbstständig zu ändern.<br />
Vor und während der Anmeldung zum OnlineB@nking<br />
bzw. BusinessNet der Bank Austria hat der Kunde darauf<br />
zu achten, dass die URL auf der jeweiligen Anmeldeseite<br />
https://online.bankaustria.at bzw.<br />
https://businessnet.bankaustria.at lautet.<br />
Alle im Rahmen des ElectronicB@nking eingegebenen<br />
Daten sind vor Freigabe bzw. Übermittlung an die<br />
Bank Austria auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.<br />
Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung<br />
und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten.<br />
Wenn der Kunde den Verdacht hat, dass ein unbefugter<br />
Dritter Kenntnis von seinen Identifikationsmerkmalen haben<br />
könnte, oder er seine Identifikationsmerkmale verloren<br />
hat, hat er dies unverzüglich der Bank Austria zu melden<br />
und eine Sperre seiner Verfügernummer zu veranlassen.<br />
Der Kunde soll sich insbesondere auch im eigenen Interesse<br />
regelmäßig über aktuelle Sicherheitshinweise zum<br />
ElectronicB@nking/OnlineB@nking, welche die Bank auf<br />
ihren Webseiten oder direkt im ElectronicB@nking/<br />
OnlineB@nking anbietet, informieren und seinerseits technische<br />
Vorkehrungen zum Schutz der von ihm eingesetzten<br />
Systeme und des verwendeten PCs treffen.<br />
4. TelefonB@nking.<br />
a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />
TelefonB@nking ist ein spezielles Dienstleistungsprodukt<br />
der Bank Austria, mit dem ein Kunde als Kontoinhaber<br />
oder Zeichnungsberechtigter die Möglichkeit hat, über<br />
Telefon Dispositionen vorzunehmen, Abfragen zu tätigen<br />
und die Bank mit der Durchführung von Aufträgen zu beauftragen.<br />
Verfügernummer, Geheimzahl (= PIN/persönliche Identifikationsnummer)<br />
und Losungswort bilden beim<br />
TelefonB@nking die persönlichen Identifikationsmerkmale<br />
eines Kunden.<br />
Nähere Details sind den jeweils gültigen besonderen<br />
Geschäftsbedingungen, welche bei Abschluss eines<br />
TelefonB@nking-Produktes mit dem Kunden vereinbart<br />
werden, zu entnehmen.<br />
b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />
Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen beim<br />
TelefonB@nking jenen des ElectronicB@nking (siehe<br />
Punkt V.3.b.).<br />
5. ErfolgsCard-Konto/PlusCard-Konto.<br />
a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />
Ein ErfolgsCard-Konto bzw. PlusCard-Konto dient der Veranlagung<br />
von Geldern und ist nicht für die Abwicklung<br />
des Zahlungsverkehrs vorgesehen. Der Kunde erhält dazu<br />
eine ErfolgsCard bzw. PlusCard, mit der er von diesem<br />
Konto bei Kontoauszugsdruckern Kontostandsabfragen<br />
vornehmen und bei allen Geldausgabeautomaten der<br />
Bank Austria unter Verwendung einer dem Kunden zur<br />
Verfügung gestellten PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />
im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens<br />
Bargeld beziehen kann.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 4
Zahlungsdienstegesetz<br />
Der Kunde erhält bei Abschluss des Kontovertrags zur<br />
ErfolgsCard das Preisblatt „Aushang für Preise und Konditionen/ErfolgsCard“<br />
ausgehändigt, dem die Zinssätze und<br />
Volumensstaffeln zu entnehmen sind. Guthaben auf diesem<br />
Konto werden volumsabhängig nach einer Zinsstaffel<br />
verzinst – d. h. ab dem Erreichen eines bestimmten Guthabensbetrages<br />
erhöht sich der Zinssatz für das gesamte<br />
Guthaben, sinkt das Guthaben unter diesen Betrag, reduziert<br />
sich der Zinssatz entsprechend. Der aus der Zinsstaffel<br />
ersichtliche Zinssatz ist variabel, d. h. er wird aufgrund<br />
einer mit dem Kunden vereinbarten Zinsanpassungsklausel<br />
angepasst (vgl. Punkt II.5.). In den ersten beiden Monaten<br />
nach Abschluss des <strong>Vertrag</strong>s wird keine Zinsanpassung<br />
erfolgen. Ungeachtet solcher Zinsanpassungen wird die<br />
Bank Austria die Einlagen auf einem ErfolgsCard- oder<br />
PlusCard-Konto mit zumindest 0,125 % p. a. verzinsen.<br />
Da das Konto der Veranlagung von Geldern dient, ist die<br />
Abwicklung des Zahlungsverkehrs nur in eingeschränktem<br />
Maße möglich. Barauszahlungen an der Kassa sowie<br />
Überweisungen zulasten des ErfolgsCard-Kontos/<br />
PlusCard-Kontos sind nicht vorgesehen und somit nur<br />
gegen gesondertes Entgelt möglich, welches dem „Aushang<br />
Preise und Konditionen/ErfolgsCard bzw. PlusCard“<br />
zu entnehmen ist. Überweisungen zu Gunsten eines anderen<br />
Privatkontos des Kunden bei der Bank Austria („Eigenüberträge“)<br />
können aber zulasten des ErfolgsCard-Kontos/<br />
PlusCard-Kontos spesenfrei vorgenommen werden. Die<br />
Erteilung von Daueraufträgen und Einziehungsaufträgen<br />
zulasten dieses Kontos ist nicht möglich.<br />
b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />
Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen beim<br />
ErfolgsCard-Konto/PlusCard-Konto jenen bei der Bezugskarte<br />
(siehe Punkt V.1.b.).<br />
6. Sperre von Zahlungsinstrumenten.<br />
a. Sperre durch die Bank Austria.<br />
Die Bank Austria kann ein Zahlungsinstrument sperren<br />
oder die vereinbarten Limite herabsetzen, wenn:<br />
� Objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit<br />
des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen.<br />
� Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen<br />
Verwendung des Zahlungsinstruments besteht.<br />
� Im Fall eines Zahlungsinstruments mit einer Kreditlinie<br />
ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der<br />
Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.<br />
Die Bank Austria wird den Kunden möglichst vor, spätestens<br />
jedoch unverzüglich nach der Sperre bzw. der Limitreduktion<br />
davon unterrichten. Diese Unterrichtung kann jedoch<br />
unterbleiben, wenn sie objektiven Sicherheitserwägungen<br />
oder österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen<br />
Regelungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder<br />
behördliche Anordnung verletzen würde.<br />
Bei Zahlungsinstrumenten, bei welchen die Verwendung<br />
von PIN (= persönliche Identifikationsnummer) und/oder<br />
TAN (= Transaktionsnummer) vorgesehen ist, kann – entsprechend<br />
der jeweils mit dem Kunden zu treffenden Vereinbarung<br />
– die mehrmalige aufeinander folgende Eingabe<br />
einer falschen PIN und/oder TAN zur automatischen Sperre<br />
des betreffenden Zahlungsinstruments führen.<br />
b. Sperre durch den Kunden.<br />
Der Kunde hat den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche<br />
Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung<br />
eines Zahlungsinstruments der Bank Austria unverzüglich<br />
anzuzeigen, sobald er hiervon Kenntnis erlangt. Diese<br />
Anzeige kann persönlich, schriftlich oder telefonisch über<br />
die Hotline der Bank Austria, Tel. 05 05 05-25 (bzw. aus<br />
dem Ausland: +43 5 05 05-25), erfolgen.<br />
VI. Autorisierung und Durchführung von<br />
Zahlungsaufträgen.<br />
1. Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von<br />
Zahlungsaufträgen.<br />
Ein Zahlungsauftrag gilt für die Bank Austria nur dann als<br />
autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang<br />
in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form<br />
und unter Verwendung eines dafür mit ihm vereinbarten<br />
Zahlungsinstruments zugestimmt hat.<br />
Gerichtliche oder behördliche Aufträge können diese Zustimmung<br />
ersetzen.<br />
Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden, bis:<br />
� Der Zahlungsauftrag des Kunden bei der Bank Austria<br />
eingelangt ist.<br />
� Im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums<br />
in der Zukunft, bis zum Ende des Geschäftstages, der<br />
vor dem vereinbarten Ausführungstag liegt.<br />
Die Bank Austria kann die Ausführung eines autorisierten<br />
Zahlungsauftrags nur ablehnen, wenn:<br />
� Dieser nicht alle im Girokontovertrag und in den Geschäftsbedingungen<br />
festgelegten Voraussetzungen erfüllt<br />
(insbesondere wenn es an der notwendigen Deckung<br />
durch ein Kontoguthaben bzw. eines vereinbarten<br />
Kreditrahmens fehlt oder wenn erforderliche Angaben,<br />
wie z. B. die Kundenidentifikatoren, fehlen).<br />
� Die Ausführung gegen gemeinschaftsrechtliche oder<br />
innerstaatliche Regelungen oder gegen eine richterliche<br />
oder behördliche Anordnung verstoßen würde.<br />
� Ein begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung<br />
eine strafbare Handlung darstellen würde.<br />
2. Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen.<br />
Der Zeitpunkt, zu dem ein Zahlungsauftrag, der alle mit<br />
dem Kunden vereinbarten Voraussetzungen (insbesondere<br />
die vollständige Angabe der Kundenidentifikatoren und das<br />
Vorhandensein ausreichender Deckung am Girokonto)<br />
erfüllt, bei der Bank Austria eingeht, heißt Eingangszeitpunkt.<br />
Der Eingangszeitpunkt legt den Beginn der Ausführungsfrist<br />
fest.<br />
Als Eingangzeitpunkt gilt der nächste Geschäftstag, wenn:<br />
� Ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag<br />
eingeht.<br />
� Ein in Papierform erteilter Auftrag nach Ende der<br />
Schalteröffnungszeit eingeht.<br />
� Ein mittels physischer Medien (CD, DVD, Band,<br />
Diskette) erteilter Auftrag nach Ende der Schalteröffnungszeit<br />
eingeht.<br />
� Ein elektronisch erteilter Auftrag nach 17:30 Uhr<br />
eingeht.<br />
� Ein telefonisch erteilter Auftrag nach 17:30 Uhr<br />
eingeht.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 5
Zahlungsdienstegesetz<br />
Im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in<br />
der Zukunft gilt dieses Datum als Eingangszeitpunkt.<br />
Ist vor der Ausführung eines Auftrags der An- oder Verkauf<br />
einer fremden Währung erforderlich (Devisengeschäft), so<br />
gilt die Beendigung des Devisengeschäftes als der für die<br />
Zwecke der Ausführung des Zahlungsauftrags maßgebliche<br />
Eingangszeitpunkt.<br />
Für die Belange der Ausführungsfrist sind die Geschäftstage<br />
der Bank Austria Montag bis Freitag, ausgenommen<br />
österreichische gesetzliche Feiertage, der 24. Dezember<br />
und der Karfreitag.<br />
3. Durchführung von Zahlungsaufträgen.<br />
Die Bank Austria stellt ab 1. 1. 2012 sicher, dass der Betrag,<br />
der Gegenstand des Zahlungsvorganges ist, spätestens<br />
einen Geschäftstag nach Einlangen des Zahlungsauftrags<br />
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />
mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einlangt;<br />
bis zum 1. 1. 2012 gilt hierfür eine Frist von 3 Geschäftstagen.<br />
Für in Papierform erteilte Zahlungsaufträge werden die<br />
eben angeführten Fristen jeweils um einen weiteren<br />
Geschäftstag verlängert.<br />
Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
(EWR), die nicht auf Euro, sondern auf eine<br />
andere Währung eines EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates lauten, beträgt<br />
die Ausführungsfrist immer 4 Geschäftstage.<br />
Die Bank Austria wird ihr erteilte Aufträge so rechtzeitig<br />
ausführen, dass die vorstehend angeführten Ausführungsfristen<br />
eingehalten werden.<br />
Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten,<br />
die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in<br />
anderen Währungen als Euro oder einer Währung eines<br />
EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates ist die Bank Austria verpflichtet, für<br />
die raschestmögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrags<br />
Sorge zu tragen.<br />
Für die Einhaltung der Durchführungszeiten müssen alle<br />
vereinbarten Voraussetzungen (insbesondere vollständige<br />
Angabe aller Kundenidentifikatoren sowie ausreichende<br />
Deckung auf dem Konto) vorliegen.<br />
4. Haftung der Bank Austria für nicht erfolgte<br />
oder fehlerhafte Ausführung.<br />
Die Bank Austria haftet ihren Kunden bei Zahlungsaufträgen<br />
in Euro oder der Währung eines EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates<br />
zu Gunsten eines im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)<br />
geführten Empfängerkontos für die ordnungsgemäße und<br />
fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorganges bis zum<br />
Eingang des Betrages beim Zahlungsdienstleister des<br />
Empfängers.<br />
Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten,<br />
die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen, die<br />
nicht in Euro oder der Währung eines EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates<br />
durchgeführt werden, ist die Bank Austria verpflichtet,<br />
für die raschestmögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrags<br />
Sorge zu tragen und hierfür – sofern vom Kunden<br />
nicht vorgegeben – geeignete weitere Zahlungsdienstleister<br />
einzuschalten.<br />
Ab dem Eingang des Betrages, der Gegenstand des vom<br />
Zahler ausgelösten Zahlungsvorgangs ist, haftet der<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem<br />
gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung des<br />
Zahlungsvorganges.<br />
Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder<br />
über diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungsdienstleister<br />
gegenüber dem Zahlungsempfänger:<br />
� Für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags<br />
an den Zahlungsdienstleister des Zahlers.<br />
� Für die Bearbeitung des Zahlungsvorgangs entsprechend<br />
seinen Pflichten betreffend Wertstellung und<br />
Verfügbarkeit.<br />
5. Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen.<br />
Die Bank Austria wird dem Kunden unmittelbar nach Buchung<br />
einer Zahlungstransaktion auf dem mit ihm für diesen<br />
Zweck vereinbarten Kommunikationsweg nachfolgende<br />
Informationen zur Verfügung stellen:<br />
� Eine Referenz, die die Identifizierung des betreffenden<br />
Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls<br />
Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. Zahler, und<br />
etwaige weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte<br />
Angaben (wie z. B. den Verwendungszweck).<br />
� Den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der<br />
das Zahlungskonto des Kunden belastet wird oder in<br />
welcher der Betrag dem Girokonto gutgeschrieben<br />
wird.<br />
� Gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvorgang<br />
zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsselung.<br />
� Gegebenenfalls der dem Zahlungsvorgang zugrunde<br />
gelegte Wechselkurs.<br />
� Das Wertstellungsdatum der Belastung bzw. Gutschrift<br />
oder das Datum des Einganges des Zahlungsauftrags.<br />
Diese Informationen werden dem Kunden unabhängig<br />
davon zur Verfügung gestellt, ob er als Zahler oder als<br />
Zahlungsempfänger am Zahlungsvorgang beteiligt ist.<br />
VII. Haftung und Erstattungspflicht im<br />
Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen.<br />
1. Vom Kunden nicht autorisierte<br />
Zahlungsvorgänge.<br />
a. Berichtigung der Kontobelastung.<br />
Wurde ein Zahlungsauftrag zulasten eines Kundenkontos<br />
ohne Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, so<br />
wird die Bank Austria unverzüglich das belastete Konto des<br />
Kunden wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich<br />
ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden<br />
hätte, d. h. insbesondere die Belastung des Kontos mit<br />
dem Betrag des Zahlungsvorgangs mit Wertstellung der<br />
Belastung rückgängig machen. Der Kunde hat zur Erwirkung<br />
dieser Berichtigung die Bank Austria unverzüglich zu<br />
unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autorisierten<br />
Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Kunden<br />
auf Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem<br />
Tag der Belastung.<br />
b. Haftung des Kunden.<br />
Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge<br />
auf der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments,<br />
so ist der Kunde zum Ersatz des gesamten der<br />
Bank Austria daraus entstandenen Schadens verpflichtet,<br />
wenn der Kunde den Eintritt des Schadens<br />
� (i) in betrügerischer Absicht ermöglicht oder<br />
� (ii) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung<br />
der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung<br />
von Zahlungsinstrumenten treffenden Pflichten<br />
herbeigeführt hat.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 6
Zahlungsdienstegesetz<br />
Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt<br />
(ist ihm also eine Sorgfaltswidrigkeit unterlaufen, die auch<br />
bei einem durchschnittlich sorgfältigen Menschen nicht<br />
immer auszuschließen ist), so ist die Haftung des Kunden<br />
für den Schaden auf den Betrag von EUR 150,– beschränkt.<br />
Ausgenommen in dem in (i) angesprochenen Fall haftet der<br />
Kunde nicht für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Auftrag<br />
an die Bank Austria, ein bestimmtes Zahlungsinstrument<br />
zu sperren, mittels des betreffenden Zahlungsinstruments<br />
veranlasst werden.<br />
2. Erstattung eines autorisierten, durch<br />
den Zahlungsempfänger ausgelösten<br />
Zahlungsvorgangs.<br />
a. Lastschrift-Abbuchungen.<br />
Bei einem vom Kunden unmittelbar gegenüber der Bank<br />
Austria autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfänger<br />
ausgelösten und bereits im Rahmen des Lastschriftverfahrens<br />
ausgeführten Zahlungsvorgang (Lastschrift-Abbuchungen)<br />
hat der Kunde gegen die Bank<br />
Austria nur dann einen Anspruch auf Erstattung des vollständigen<br />
Betrages dieses Zahlungsvorgangs, wenn:<br />
� Er im Abbuchungsauftrag den genauen Betrag der<br />
autorisierten Lastschrift angibt, der abgebuchte Betrag<br />
aber davon abweicht.<br />
� Er nicht spätestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin<br />
von der Bank Austria oder vom Zahlungsempfänger<br />
die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang<br />
in der vereinbarten Form mitgeteilt oder<br />
zugänglich gemacht erhält.<br />
Ein solcher Anspruch ist vom Kunden innerhalb von 8 Wochen<br />
ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem<br />
betreffenden Betrag geltend zu machen.<br />
b. Einzugsermächtigungsverfahren.<br />
Der Kunde hat gegen die Bank Austria einen Anspruch auf<br />
Erstattung des vollständigen Betrages eines autorisierten,<br />
von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten<br />
und bereits im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens<br />
ausgeführten Zahlungsvorgang, wenn der Anspruch<br />
vom Kunden innerhalb von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt<br />
der Belastung des Kontos mit dem betreffenden<br />
Betrag dieses Zahlungsvorganges geltend gemacht wird.<br />
VIII. Beschwerden.<br />
Die Bank Austria ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich<br />
ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen<br />
Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen.<br />
Sollte ein Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben,<br />
wird die Bank Austria dieser Beschwerde umgehend<br />
nachgehen. Zu diesem Zweck sollten Kunden sich entweder<br />
an ihren Betreuer oder – wenn auf diesem Weg keine<br />
zufrieden stellende Erledigung erreicht werden kann – an<br />
die Geschäftsleitung der Bank Austria oder die Beschwerdestelle<br />
der Bank Austria wenden.<br />
Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an die<br />
Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen<br />
Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien,<br />
wenden. Er kann damit aber auch die Finanzmarktaufsicht,<br />
Praterstraße 23, 1020 Wien, befassen.<br />
Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang<br />
mit der Kontoführung oder mit Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />
sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die dabei<br />
österreichisches Recht anzuwenden haben. Der allgemeine<br />
Gerichtsstand der Bank Austria ist unter I.1. angegeben.<br />
Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 7
Wissenswertes über das<br />
SmartBanking.<br />
SmartBanking ist eine zusätzliche, spezielle Bankdienstleistung<br />
zu einem bestehenden Konto oder Wertpapierdepot<br />
der Bank Austria, das es Ihnen als Kontoinhaberin<br />
bzw. als Kontoinhaber ermöglicht, zusätzlich zu der im<br />
Rahmen eines Kontovertrages gebräuchlichen Verwendung<br />
von eigenhändigen Unterschriften zur Auftragserteilung,<br />
über die Kontaktkanäle Telefon, Fax und –<br />
unter der Voraussetzung des Abschlusses einer „Vereinbarung<br />
zur Teilnahme am OnlineB@nking der Bank<br />
Austria“ – den Betreuerkontakt im OnlineB@nking, eine<br />
Kommunikation mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer im<br />
SmartBanking aufzubauen und nach erfolgter Identifikation<br />
folgende Bankgeschäfte durchzuführen:<br />
– Beauftragung der Bank mit der Durchführung von<br />
Dispositionen zu Ihren Konten bzw. Depots.<br />
– Info-Abfragen zu Ihren Konten bzw. Depots.<br />
– Abgabe von Willenserklärungen gegenüber der Bank.<br />
Im Unterschied zu der im Rahmen eines Kontovertrages<br />
gebräuchlichen Verwendung von eigenhändigen Unterschriften<br />
zur Auftragserteilung werden im SmartBanking<br />
Bankgeschäfte unter Verwendung der Verfügernummer,<br />
der Geheimzahl (PIN) und des Losungsworts bei Telefon<br />
und Fax bzw. der Transaktionsnummer (TAN) im Betreuer-Kontakt<br />
freigegeben.<br />
Kosten des SmartBanking auf einen Blick:<br />
– Für die Nutzung des SmartBanking fallen für Sie<br />
keine Kosten an.<br />
– Wenn Sie über das SmartBanking andere Bankprodukte<br />
bzw. -dienstleistungen der Bank Austria<br />
nutzen, gelten für diese die mit Ihnen vereinbarten<br />
Entgelte.<br />
– Die Kosten für die Benutzung der Fernkommunikationsmittel<br />
sind von Ihnen selbst zu tragen.<br />
1 Information über den<br />
Fernabsetzvertrag.<br />
Rücktrittsrecht.<br />
Gemäß § 8 Abs 5 des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes<br />
(im Folgenden kurz „FernFinG“ genannt) können Sie von der<br />
SmartBanking Vereinbarung binnen 14 Tagen zurücktreten.<br />
Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Abschlusses<br />
der Vereinbarung. Innerhalb dieser Rücktrittsfrist darf<br />
mit der Erfüllung der Vereinbarung erst nach Vorliegen Ihrer<br />
ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden, wobei<br />
diese Zustimmung am Bestehen des Rücktrittsrechtes<br />
bzw. an der Dauer nichts ändert. Sollten Sie von Ihrem<br />
Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen<br />
wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der UniCredit Bank<br />
Austria AG, SmartBanking, Postfach 34000, 1011 Wien,<br />
ausdrücklich schriftlich zu erklären.<br />
SMARTBANKING<br />
Informationen gemäß §§ 5ff und 8ff<br />
Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 62/2004<br />
Fassung Februar 2011<br />
Gemäß § 2 Abs 1 FernFinG gelten bei Verträgen über<br />
Finanzdienstleistungen, die eine Grundvereinbarung<br />
mit daran anschließenden aufeinander folgenden Leistungen<br />
umfassen, die Bestimmungen des FernFinG nur für<br />
die Grundvereinbarung. Die einzelnen von Ihnen im<br />
Wege des SmartBanking getätigten Geschäfte bleiben<br />
daher von einem Rücktritt von der Vereinbarung über<br />
das SmartBanking unberührt. Sollten Sie von Ihrem<br />
Rücktrittsrecht nicht Gebrauch machen, bleibt die<br />
SmartBanking Vereinbarung weiter bestehen.<br />
Kündigungsrecht.<br />
Gemäß Punkt 7 der „Geschäftsbedingungen zum<br />
SmartBanking der Bank Austria“ kann der Konto- bzw.<br />
Depotinhaber die SmartBanking Vereinbarung jederzeit<br />
mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.<br />
Bei Auflösung der Konto- bzw. Depotverbindung erlöschen<br />
gleichzeitig alle SmartBanking-Berechtigungen für das betroffene<br />
Konto bzw. Depot.<br />
Die Bank Austria kann die SmartBanking Vereinbarung<br />
ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von<br />
2 Monaten jederzeit kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes ist die Bank Austria berechtigt, die SmartBanking<br />
Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger<br />
Grund gilt insbesondere, wenn die Kundin bzw. der<br />
Kunde seine persönlichen Identifikationsmerkmale anderen<br />
Personen überlässt.<br />
Anwendbares Recht und Gerichtsstand.<br />
Für alle vorvertraglichen und vertraglichen Rechtsbeziehungen<br />
gilt österreichisches Recht. Gemäß Ziffer 21 der<br />
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit<br />
Bank Austria AG“ können Klagen einer Unternehmerin<br />
bzw. eines Unternehmers gegen das Kreditinstitut nur<br />
beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung<br />
des Kreditinstituts erhoben werden. Dieser<br />
Gerichtsstand ist auch für Klagen des Kreditinstituts gegen<br />
einen Unternehmer maßgeblich, wobei das Kreditinstitut<br />
berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen<br />
und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.<br />
Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen<br />
einen Verbraucher bei <strong>Vertrag</strong>sabschluss mit dem Kreditinstitut<br />
gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich<br />
bleibt auch dann erhalten, wenn die Verbraucherin bzw.<br />
der Verbraucher nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss seinen Wohnsitz<br />
ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche<br />
Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.<br />
<strong>Vertrag</strong>ssprache.<br />
Informationen gemäß den §§ 5 und 8 des FernFinG<br />
sowie die diesem <strong>Vertrag</strong> zugrunde liegenden <strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />
werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt.<br />
Während der Laufzeit des <strong>Vertrag</strong>es führen wir<br />
sämtliche Kommunikation zu diesem <strong>Vertrag</strong> mit Ihnen<br />
in Deutsch.<br />
SMARTBANKING AUSHANG SEITE 1
Name und Anschrift Ihres<br />
<strong>Vertrag</strong>spartners:<br />
UniCredit Bank Austria AG<br />
A-1010 Wien, Schottengasse 6–8<br />
E-Mail: info@unicreditgroup.at<br />
Hauptgeschäftstätigkeit:<br />
Kreditinstitut gemäß §1 Abs 1 Bankwesengesetz<br />
Firmensitz: Wien<br />
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien<br />
Firmenbuch-Nr.: 150714p UID-Nummer: ATU 51507409<br />
DVR-Nr: 0030066<br />
BIC (Swift): BKAUATWW Bankleitzahl: 12000<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />
Finanzmarktaufsichtsbehörde Praterstraße 23, A-1020<br />
Wien Tel.: (+43 1) 249 59-0<br />
Fax: (+43 1) 249 59-5499<br />
Internet: www.fma.gv.at<br />
Kammer/Berufsverband:<br />
Wirtschaftskammer Österreich,<br />
Bundessparte Bank und Versicherung Wiedner Hauptstraße<br />
63, A-1040 Wien Internet: www.wko.at<br />
Anwendbare gewerbe- und<br />
berufsrechtliche Vorschriften:<br />
Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das<br />
Bankwesengesetz (BGBl. 1993/532) und das Wertpapieraufsichtsgesetz<br />
(BGBl. 1996/753) in der jeweils geltenden<br />
Fassung (die Gesetzestexte sind im Internet unter<br />
http://www.ris.bka.gv.at abrufbar).<br />
2 Informationen über<br />
Rechtsbehelfe.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung.<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die<br />
Möglichkeit, die interne Ombudsstelle für Beschwerden<br />
und Maßnahmenmanagement der Bank Austria zu kontaktieren:<br />
Bank Austria<br />
Abt. 8757/Customer Satisfaction Management Postfach 35<br />
A-1011 Wien<br />
Tel.: 05 05 05-42509<br />
Fax: 05 05 05-42554 bzw. -56999<br />
E-Mail: ombudsstelle@unicreditgroup.at<br />
SMARTBANKING<br />
Informationen gemäß §§ 5ff und 8ff<br />
Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 62/2004<br />
Fassung Februar 2011<br />
Darüber hinaus unterwirft sich die Bank folgenden externen,<br />
außergerichtlichen Streitschlichtungseinrichtungen:<br />
Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen<br />
Kreditwirtschaft<br />
Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien<br />
Tel.: (+43 1) 505 42 98<br />
Fax: (+43 1) 505 44 74<br />
E-Mail: office@bankenschlichtung.at<br />
Internet: www.bankenschlichtung.at<br />
Die österreichische Kreditwirtschaft hat diese Schlichtungsstelle<br />
zur Beilegung von bestimmten Beschwerdefällen<br />
eingerichtet. An diese Schlichtungsstelle können<br />
sich Kundinnen und Kunden aller teilnehmenden Kreditinstitute<br />
(also auch der Bank Austria) wenden. Diese<br />
Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im<br />
Zusammenhang mit:<br />
– grenzüberschreitenden Überweisungen,<br />
– Geschäften mit elektronischen Zahlungskarten,<br />
– dem elektronischen Geschäftsverkehr,<br />
– grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro,<br />
– dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und<br />
– Beschwerden über mangelnde Informationen bei der<br />
Wohnkreditvergabe.<br />
Internet Ombudsmann<br />
Margaretenstraße 70/2/10<br />
A-1050 Wien<br />
E-Mail: beratung@ombudsmann.at Internet:<br />
www.ombudsmann.at<br />
Die Bank Austria wurde zur Führung des e-<br />
CommerceGütezeichens berechtigt und unterwirft sich<br />
daher den Verfahrensregeln des Österreichischen e-<br />
Commerce-Gütezeichens. Informationen über diese Verfahrensregeln<br />
sind unter www.guetezeichen.at abfragbar.<br />
Die Bank Austria erkennt somit den Internet Ombudsmann<br />
im Rahmen dessen Tätigkeitsbereiches als außergerichtliche<br />
Streitschlichtungsstelle an. Dieser kann für<br />
den Fall angerufen werden, dass die Gemeinsame<br />
Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft<br />
kein für die Kundin bzw. den Kunden befriedigendes<br />
Ergebnis bringt und die Beschwerde zumindest zum Teil<br />
im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Vergabe-Kriterien<br />
für das Österreichische e-Commerce-<br />
Gütezeichen steht.<br />
24h ServiceLine: 05 05 05-25 www.bankaustria.at<br />
SMARTBANKING AUSHANG SEITE 2