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1 Smartbanking Vertrag

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UniCredit Bank Austria AG<br />

SmartBanking<br />

Postfach 34.000<br />

1011 Wien<br />

SmartBanking Vereinbarung<br />

SmartBanking ermöglicht es Kundinnen und Kunden der UniCredit Bank Austria AG mit ihrer persönlichen<br />

Kundenbetreuerin bzw. ihrem persönlichen Kundenbetreuer über die Kanäle Telefon, Telefax und – unter der<br />

Voraussetzung des Abschlusses der „Vereinbarung zur Teilnahme am OnlineB@nking der Bank Austria“ –<br />

über den Betreuerkontakt im OnlineB@nking zu kommunizieren.<br />

Ich ersuche, mir die Berechtigung zur Teilnahme am SmartBanking einzuräumen.<br />

Erhalt/Übernahme persönlicher Identifikationsmerkmale (Zutreffendes bitte ankreuzen):<br />

� Ich übernehme die Zugangsdaten (Verfügernummer und Geheimzahl) von meiner bestehenden Vereinbarung<br />

zur Teilnahme am OnlineB@nking. Achtung: Werden bei bestehender Vereinbarung zur Teilnahme<br />

am OnlineB@nking die Identifikationsmerkmale nicht übernommen, gelten aufgrund des Einpasswortsystems<br />

die neuen Identifikationsmerkmale (Geheimzahl) auch für das OnlineB@nking.<br />

� Ich übernehme die Zugangsdaten (Verfügernummer, Geheimzahl und Losungswort) von meiner<br />

bestehenden Vereinbarung zur Teilnahme am TelefonB@nking.<br />

� Senden Sie mir mein Geheimzahl-Kuvert und meine Verfügernummer per Post zu. Ich werde die<br />

UniCredit Bank Austria AG unverzüglich benachrichtigen, falls ich binnen zwei Wochen nach Unterfertigung<br />

dieser Vereinbarung das Geheimzahl-Kuvert und die Verfügernummer nicht erhalten haben sollte.<br />

Adresse für die Versendung des Geheimzahl-Kuverts (wenn abweichend von der in dieser Vereinbarung<br />

angeführten Adresse):<br />

Straße, Hausnummer:<br />

PLZ/Ort:<br />

Die Auskunfts- und Auftragserteilung im Rahmen des SmartBanking verursacht keine zusätzlichen Kosten.<br />

Wenn ich über SmartBanking andere Bankprodukte bzw. -dienstleistungen der Bank Austria nutze, gelten für<br />

diese die dafür vereinbarten Entgelte. Für Wertpapiergeschäfte, die über SmartBanking abgeschlossen<br />

werden, gelten die Entgelte gemäß „Spezielle Konditionen für Wertpapiergeschäfte im Rahmen von<br />

SmartBanking“. Im Übrigen gelten für Wertpapiergeschäfte die „Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft“.<br />

SmartBanking kann ausschließlich über die Telefonnummer und Faxnummer meiner persönlichen Betreuerin<br />

bzw. meines persönlichen Betreuers, welche mir nach Abschluss dieser Vereinbarung mittels gesonderten<br />

Schreibens bekanntgegeben werden, genutzt werden.<br />

Seite 1 von 3


Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die im SmartBanking zur Verfügung gestellten Transaktionsfunktionen<br />

für Wertpapierkauf- bzw. -verkaufsaufträge ausschließlich dafür gedacht sind, die von mir erteilten<br />

Wertpapieraufträge entgegenzunehmen und einer raschest möglichen Erledigung zuzuführen. Ich werde<br />

daher dieses Service nur für solche Aufträge in Anspruch nehmen, bei denen ich keine wie immer geartete<br />

Anlageberatung durch diejenigen Personen erwarte, die meine Aufträge zum SmartBanking für die Bank<br />

entgegennehmen. Ich nehme zur Kenntnis, dass eine Anlageberatung zu solchen Aufträgen ausschließlich in<br />

einer Filiale der Bank Austria angeboten wird. Die mir von der Bank über Internet, Post oder Telefon<br />

eventuell zur Verfügung gestellten Informationen stellen keine individuelle Anlageberatung dar, sondern<br />

sollen mir lediglich eine selbstständige Anlageentscheidung erleichtern; bevor ich von derartigen Informationen<br />

Gebrauch mache, werde ich die Vereinbarkeit dieser Information mit meinen Anlagezielen prüfen.<br />

Wertpapiergeschäfte, zu denen ich die Beratung durch Anlageberater der Bank wünsche, werde ich nicht<br />

über SmartBanking abwickeln.<br />

Zustimmung zu Bandaufzeichnungen und der EDV-mäßigen Erfassung der Daten<br />

Weiters erteile ich ausdrücklich meine Zustimmung, dass bei allen im Rahmen des SmartBanking über die<br />

SmartBanking Betreuerin bzw. den SmartBanking Betreuer geführten Telefonaten Bandaufzeichnungen<br />

erfolgen, welche zu Beweiszwecken als gemeinsame Urkunde verwendet werden dürfen. Ich bin weiters<br />

damit einverstanden, dass die UniCredit Bank Austria AG meine Daten EDV-mäßig erfasst.<br />

Im Rahmen meiner Kundenbetreuung möchte ich vorrangig kontaktiert werden mittels (Einfach- oder<br />

Mehrfachnennungen möglich):<br />

� Post<br />

� Telefon<br />

� SMS<br />

� Betreuerkontakt im OnlineB@nking (setzt das Bestehen einer Vereinbarung zur Teilnahme am<br />

OnlineB@nking voraus)<br />

Mit der Teilnahme am SmartBanking werden bestehende Vereinbarungen betreffend Auftragserteilungen<br />

per Telefon bzw. Fax abgelöst und werden daher von mir folgende, derzeit bestehende<br />

Vereinbarung(en) aufgekündigt (Zutreffendes bitte ankreuzen):<br />

� Hiermit kündige ich die bestehende Vereinbarung zur Teilnahme am TelefonB@nking zum nächstmöglichen<br />

Termin auf.<br />

� Hiermit kündige ich die bestehende(n) Vereinbarung(en) über die Erteilung von telefonischen Aufträgen<br />

mit sofortiger Wirkung auf.<br />

� Hiermit kündige ich die bestehende(n) Vereinbarung(en) über die Erteilung von Aufträgen mittels Telefax<br />

mit sofortiger Wirkung auf.<br />

� Hiermit kündige ich die bestehende(n) Vereinbarung(en) über die Erteilung von telefonischen Wertpapierkauf-<br />

und -verkaufaufträgen mit sofortiger Wirkung auf.<br />

Die SmartBanking Vereinbarung regelt nur die Kommunikation mit der Bank Austria hinsichtlich ihrer<br />

Produkte. Aufträge an Kooperationspartner (z. B. Bausparkassen, UniCredit Leasing) sind direkt an diese zu<br />

richten.<br />

Zustimmung zu Informations- und Marketingzwecken:<br />

Ich erkläre ausdrücklich meine Zustimmung, dass die UniCredit Bank Austria AG meine Daten (Name,<br />

Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) zu eigenen Zwecken für Informationen und Marketing-Maßnahmen in<br />

Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen sowie Veranstaltungen verwendet, wobei ich mich diesbezüglich<br />

auch ausdrücklich mit Telefonanrufen einschließlich des Sendens von Fernkopien sowie der<br />

Zusendung von elektronischer Post (auch als Massensendung) durch die UniCredit Bank Austria AG für<br />

derartige Informationen und Marketingmaßnahmen einverstanden erkläre. Diese Zustimmung kann jederzeit<br />

widerrufen werden.<br />

<strong>Vertrag</strong>sabschluss im Fernabsatz:<br />

Ich habe die Informationen gemäß §§ 5 und 8ff Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz zur Kenntnis genommen<br />

und bin damit einverstanden, dass mit der Erfüllung des <strong>Vertrag</strong>es bereits innerhalb der Rücktrittsfrist<br />

begonnen wird.<br />

Seite 2 von 3


Empfangsbestätigung:<br />

Ich bestätige vor Unterfertigung dieses <strong>Vertrag</strong>es eine Ausfertigung des <strong>Vertrag</strong>es sowie der für die<br />

Geschäftsbeziehung weiters geltenden Bedingungen und Informationen erhalten zu haben (bitte mittels<br />

Kennzeichnung bestätigen):<br />

� Die Geschäftsbedingungen zum SmartBanking der Bank Austria<br />

� Spezielle Konditionen für Wertpapiergeschäfte im Rahmen von SmartBanking<br />

� Die "Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher"<br />

� Informationen gem. §§ 5 und 8ff Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz<br />

Ich bestätigte die Richtigkeit der von mir untenstehend angegebenen Daten:<br />

Titel:<br />

Vorname:<br />

Nachname:<br />

Straße, Hausnummer:<br />

PLZ/Ort:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

Geburtsdatum:<br />

Datum:<br />

Unterschrift der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers<br />

Für die Teilnahme am SmartBanking wird mit der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer das folgende persönliche<br />

Losungswort vereinbart. Das Losungswort kann aus Buchstaben, aus Ziffern oder aus einer Buchstaben-<br />

Ziffern-Kombination bestehen. Es darf nicht länger als 20 Zeichen sein und muss mindestens 5 Zeichen<br />

haben. Das Losungswort ist handschriftlich zu ergänzen.<br />

LOSUNGSWORT NICHT KOPIEREN !<br />

Seite 3 von 3


1 ALLGEMEIN<br />

1.1 SmartBanking ist ein spezielles Dienstleistungsprodukt<br />

der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden<br />

kurz: Bank), durch das eine Kundin bzw. ein Kunde über<br />

Telefon, Telefax und – unter der Voraussetzung des<br />

Abschlusses der „Vereinbarung zur Teilnahme am<br />

OnlineB@nking“ – über den Betreuerkontakt im<br />

OnlineB@nking mit dem SmartBanking-Office<br />

kommunizieren kann. In diesen Geschäftsbedingungen<br />

werden die Funktionen von SmartBanking im Einzelnen<br />

festgelegt.<br />

1.2 Zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der<br />

Bank wird die SmartBanking-Vereinbarung (im<br />

Folgenden kurz: Vereinbarung), aufgrund derer die<br />

Kundin bzw. der Kunde zur Nutzung von SmartBanking<br />

berechtigt ist, auf unbefristete Dauer abgeschlossen. Die<br />

Kundin bzw. der Kunde erhält damit zu allen Konten und<br />

Depots, bei welchen sie bzw. er Konto- oder Depotinhaberin<br />

bzw. Konto- oder Depotinhaber ist, die<br />

SmartBanking-Berechtigung. Bei einem Gemeinschaftskonto<br />

bzw. -depot müssen alle Konto- oder Depotinhaberinnen<br />

bzw. Konto- oder Depotinhaber der<br />

Erteilung der SmartBanking-Berechtigung an eine<br />

einzelne Konto- oder Depotinhaberin bzw. einen<br />

einzelnen Konto- oder Depotinhaber schriftlich<br />

zustimmen.<br />

2 DEFINITIONEN<br />

2.1 Verfügernummer (= Benutzerkennung)<br />

Jede Kundin bzw. jeder Kunde erhält von der Bank eine<br />

einzige, mehrstellige Verfügernummer, anhand derer die<br />

Bank einer Kundin bzw. einen Kunden zu den zum<br />

SmartBanking berechtigten Konten zuordnen kann. Die<br />

Verfügernummer wird der Kundin bzw. dem Kunden<br />

anlässlich der Unterfertigung der Vereinbarung bekannt<br />

gegeben. Die Verfügernummer kann von der Kundin<br />

bzw. vom Kunden nicht geändert werden.<br />

2.2 Geheimzahl (= PIN/persönliche<br />

Identifikationsnummer)<br />

Die Geheimzahl dient der Legitimierung der Kundin bzw.<br />

des Kunden beim SmartBanking und ist eine Voraussetzung<br />

dafür, dass die Kundin bzw. der Kunde per<br />

Telefon über das SmartBanking Aufträge erteilen bzw.<br />

Daten und Informationen abfragen kann. Die Geheimzahl<br />

ist eine fünfstellige Zahl, die der Kundin bzw. dem<br />

Kunden in einem verschlossenen Kuvert entweder<br />

anlässlich der Unterfertigung der Vereinbarung persönlich<br />

ausgehändigt oder auf ihren bzw. seinen<br />

ausdrücklichen Wunsch auf dem Postweg zugesandt<br />

wird.<br />

Bei jedem Anruf im Zuge des SmartBanking muss sich<br />

die Kundin bzw. der Kunde durch Nennung von zwei von<br />

der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter des SmartBanking<br />

angefragten Ziffern der fünfstelligen Geheimzahl<br />

identifizieren.<br />

Die Geheimzahl kann von der Kundin bzw. vom Kunden<br />

bei Bestehen einer „Vereinbarung zur Teilnahme am<br />

OnlineB@nking der Bank Austria“ jederzeit im Rahmen<br />

des OnlineB@nking unter Verwendung einer TAN<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />

Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />

geändert werden. Darüber hinaus kann die Kundin bzw.<br />

der Kunde persönlich in jeder Filiale der Bank während<br />

der Öffnungszeiten bzw. über SmartBanking telefonisch<br />

eine neue Geheimzahl anfordern. Die neue Geheimzahl<br />

wird der Kundin bzw. dem Kunden sodann entweder in<br />

einer von der Kundin bzw. vom Kunden gewählten Filiale<br />

der Bank persönlich ausgehändigt oder auf ihren bzw.<br />

seinen ausdrücklichen Wunsch auf dem Postweg<br />

zugesandt.<br />

2.3 Losungswort<br />

Das von der Kundin bzw. vom Kunden in der Vereinbarung<br />

bekannt zu gebende Losungswort kann aus<br />

Buchstaben, aus Ziffern oder aus einer Buchstaben-<br />

Ziffern-Kombination bestehen und darf nicht länger als<br />

20 Zeichen sein und muss mindestens 5 Zeichen haben.<br />

Das Losungswort ist von der Kundin bzw. vom Kunden<br />

bei jeder telefonischen SmartBanking-Disposition über<br />

die SmartBanking-Mitarbeiterin bzw. den SmartBanking-<br />

Mitarbeiter der Bank gegenüber zu nennen bzw. bei<br />

Auftragserteilung per Telefax auf dem Telefax anzugeben.<br />

Über Anfrage der SmartBanking-Mitarbeiterin<br />

bzw. des SmartBanking-Mitarbeiters ist das Losungswort<br />

zu buchstabieren. Bei der Nennung bzw. Anführung<br />

keines oder eines falschen Losungswortes ist dem<br />

SmartBanking-Office schriftlich ein neues Losungswort<br />

bekannt zu geben bzw. dieses persönlich in einer Filiale<br />

während der Öffnungszeiten zu ändern. Abgesehen vom<br />

Fall der Falschangabe des Losungswortes ist eine<br />

Änderung des Losungswortes auch telefonisch über<br />

SmartBanking möglich.<br />

2.4 Persönliche Identifikationsmerkmale<br />

Verfügernummer, Geheimzahl und Losungswort bilden<br />

beim SmartBanking die persönlichen Identifikationsmerkmale<br />

der Kundin bzw. des Kunden.<br />

2.5 Einpasswort-System<br />

Die Bank verwendet im Rahmen des SmartBanking, aber<br />

auch bei einigen anderen Dienstleistungsprodukten, bei<br />

denen die Verwendung der Verfügernummer vorgesehen<br />

ist, das Einpasswort-System. Das heißt, dass eine<br />

Kundin bzw. ein Kunde immer nur eine einzige<br />

Verfügernummer und eine einzige Geheimzahl erhält, die<br />

dann bei sämtlichen Konten und Depots, bei denen die<br />

Kundin bzw. der Kunde zum SmartBanking (bzw. zu<br />

anderen Dienstleistungsprodukten, bei denen die<br />

Verwendung der Verfügernummer vorgesehen ist)<br />

berechtigt ist, zu verwenden sind. Kommt es zu einer<br />

Sperre der Verfügernummer, können von der Kundin<br />

bzw. vom Kunden keine Geschäfte, bei denen die<br />

Verwendung dieser Verfügernummer erforderlich ist,<br />

getätigt werden.<br />

3 LEGITIMATION<br />

Bei sämtlichen Geschäftsfällen im Rahmen des<br />

SmartBanking wird die Berechtigung zu deren Vornahme<br />

ausschließlich anhand jener persönlichen Identifikationsmerkmale,<br />

deren Angabe gemäß diesen Geschäftsbedingungen<br />

für die jeweilige Transaktion vorgesehen<br />

ist, geprüft.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 1<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA


4 SMARTBANKING-DISPOSITIONEN<br />

4.1 Aufträge, Informationsanforderungen, Wissens- und<br />

Willenserklärungen (im Folgenden kurz: SmartBanking-<br />

Dispositionen) können zu den genannten Betreuungs-<br />

bzw. Servicezeiten (Näheres hinsichtlich der jeweils<br />

möglichen SmartBanking-Dispositionen siehe unter Pkt.<br />

4.4) des SmartBanking-Office an die SmartBanking-<br />

Betreuerin bzw. den SmartBanking-Betreuer übermittelt<br />

werden. Die Betreuungs- sowie Servicezeiten werden<br />

der Kundin bzw. dem Kunden mittels gesonderten<br />

Schreibens bekannt gegeben<br />

4.2 Abfragen und Aufträge per Telefon<br />

(gem. Pkt. 4.4.1, 4.4.2 und 4.4.4)<br />

Nach Herstellen der Telefonverbindung zum<br />

SmartBanking-Office der Bank hat die Kundin bzw. der<br />

Kunde die Verfügernummer und die zwei von der<br />

SmartBanking-Mitarbeiterin bzw. vom SmartBanking-<br />

Mitarbeiter angefragten Ziffern der fünfstelligen<br />

Geheimzahl dieser bzw. diesem bekannt zu geben.<br />

Die gewünschte SmartBanking-Disposition über die<br />

SmartBanking-Mitarbeiterin bzw. den SmartBanking-<br />

Mitarbeiter ist sodann durch Angabe des vereinbarten<br />

Losungswortes freizugeben. Die angegebenen<br />

persönlichen Identifikationsmerkmale werden überprüft<br />

und bei deren Richtigkeit wird die SmartBanking-<br />

Disposition zur weiteren Bearbeitung übernommen.<br />

Sofern die Kundin bzw. der Kunde nach Erteilung des<br />

telefonischen Auftrags dem SmartBanking-Office eine<br />

von ihr bzw. ihm unterschriebene Auftragsbestätigung<br />

übermittelt, ist diese mit dem Vermerk<br />

„Telefonbestätigung“ zu versehen. Sollte der Vermerk<br />

„Telefonbestätigung“ auf der Auftragsbestätigung fehlen,<br />

haftet das Kreditinstitut nicht für eine allfällige doppelte<br />

Durchführung des Auftrags.<br />

Besondere Bestimmung zu Wertpapieraufträgen<br />

Die Kundin bzw. der Kunde ist unter ausdrücklicher<br />

Anerkennung der „Allgemeinen Geschäftsbedingen der<br />

UniCredit Bank Austria AG“ berechtigt, mittels Telefon zu<br />

ihren/ihrem bzw. seinen/seinem Wertpapierdepot(s) und<br />

Konto/Konten Wertpapierkauf- bzw. –verkaufsaufträge<br />

(einschließlich der Ausübung von Bezugsrechten, nicht<br />

jedoch Aufträge für Wertpapierüberträge auf ein anderes<br />

Depot, Erläge und Ausfolgungen) zu erteilen.<br />

Die Auftragserteilung ist über SmartBanking während der<br />

Betreuungszeiten, die der Kundin bzw. dem Kunden<br />

mittels gesonderten Schreibens bekannt gegeben<br />

werden (siehe Pkt. 4.1), möglich. Die Weiterleitung der<br />

so erteilten Aufträge ist unter Berücksichtigung der<br />

Öffnungszeiten der jeweiligen Börse taggleich bis 10<br />

Minuten vor Ende der Betreuungszeiten möglich.<br />

Auf diese Weise können Kauf- und Verkaufsaufträge zu<br />

einzelnen Wertpapierpositionen beim SmartBanking<br />

auch taggleich erteilt werden (Intraday-Handel).<br />

Jede Kundin bzw. jeder Kunde erhält von der Bank<br />

rechtsverbindliche Bestätigungen über die Durchführung<br />

der erteilten Aufträge sowie die Abrechnung schriftlich<br />

auf dem für Kontopost vereinbarten Versandweg.<br />

Die Erteilung eines Kaufauftrags im Rahmen von<br />

SmartBanking ist nur so weit zulässig, als auf dem für<br />

den Kaufauftrag vereinbarten Verrechnungskonto eine<br />

für die Ausführung des Auftrags notwendige Deckung<br />

(Guthaben, zugelassene Überschreitung) vorhanden ist.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />

Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />

Über die Handelszeiten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung<br />

und die Usancen der jeweiligen Börse hat sich<br />

die Kundin bzw. der Kunde selbstständig zu informieren.<br />

Die Bank haftet nicht für Schäden, die Kundinnen und<br />

Kunden daraus entstehen, dass ihr Auftrag nicht mit den<br />

Handelsusancen der gewünschten Börse übereinstimmt.<br />

PFANDRECHT<br />

Die auf dem/den SmartBanking gewidmeten Wertpapierdepot(s)<br />

verbuchten Wertpapiere unterliegen für alle der<br />

Bank zustehenden Forderungen auf den jeweiligen<br />

Verrechnungskonten dem Pfandrecht nach Ziff. 49 ff. der<br />

„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank<br />

Austria AG“. Falls die Kurswerte der auf dem/den<br />

gewidmeten Wertpapierdepot(s) jeweils erliegenden<br />

Werte so weit absinken sollten, dass eine Aushaftung auf<br />

dem/den dazugehörigen Verrechnungskonto/-konten<br />

nicht mehr gedeckt ist, verpflichtet sich die Kundin bzw.<br />

der Kunde, innerhalb der von der Bank gesetzten Frist<br />

entweder weitere der Bank als Pfand genehme Wertpapiere<br />

in entsprechender Höhe zu übergeben oder die<br />

Aushaftung in dem Maße abzudecken, dass eine<br />

ausreichende Besicherung wiederhergestellt wird. Im<br />

Rahmen dieses Pfandrechts nicht benötigte Deckungswerte<br />

bleiben im Einvernehmen mit der Bank und unter<br />

Absprache mit der jeweiligen Kundenbetreuerin bzw.<br />

dem jeweiligen Kundenbetreuer zur freien Verfügung der<br />

Kundin bzw. des Kunden. Ausdrücklich festgehalten wird<br />

das Recht der Bank, im Zusammenhang mit dem<br />

Pfandrecht Depotwerte zu sperren, soweit dies zur<br />

Sicherstellung von Forderungen aus der Depotführung<br />

oder aus der sonstigen Geschäftsbeziehung notwendig<br />

ist. Die Bank ist berechtigt, die verpfändeten bzw. der<br />

Depotsperre unterliegenden Wertpapiere im Sinne der<br />

„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank<br />

Austria AG“ ganz oder teilweise zu veräußern, wenn die<br />

oben erwähnte Nachschussleistung bzw. Abdeckung<br />

nicht erbracht wird oder eine von ihr geltend gemachte<br />

Forderung aus der Geschäftsbeziehung (insbesondere<br />

auch aus der Depotführung) nicht fristgerecht beglichen<br />

wird.<br />

4.3 Erteilung von Aufträgen per Telefax<br />

(gem. Pkt. 4.4.1 und 4.4.3)<br />

4.3.1 Aufträge bzw. die Übermittlung von Unterlagen<br />

mittels Telefax sind ausschließlich an die nach Abschluss<br />

der SmartBanking-Vereinbarung bekannt gegebene<br />

Faxnummer zu richten.<br />

4.3.2 Die Bank wird anlässlich der Auftragserteilung<br />

mittels Telefax die Berechtigung der Kundin bzw. des<br />

Kunden aufgrund der im Auftrag angegebenen<br />

– Kontonummer/-n<br />

– Kontobezeichnung<br />

– kontomäßigen Unterschrift<br />

– und des vereinbarten Losungswortes<br />

überprüfen.<br />

Die kontomäßige Unterschrift ist auf dem Auftrag vor der<br />

Versendung mittels Telefax für jeden Auftrag separat und<br />

eigenhändig zu leisten.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 2<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA


4.3.3 Ein Überweisungsauftrag per Telefax muss<br />

folgende Daten enthalten, um von der Bank durchgeführt<br />

werden zu können:<br />

– Angaben gem. Punkt 4.3.2.<br />

– Name der Begünstigten bzw. des Begünstigten.<br />

– Kontonummer bzw. IBAN der Begünstigten bzw. des<br />

Begünstigten.<br />

– Bankinstitut und Bankleitzahl bzw. BIC der<br />

Begünstigten bzw. des Begünstigten.<br />

Ein Überweisungsauftrag in das Ausland per Telefax<br />

muss darüber hinaus folgende weitere Daten enthalten:<br />

– Firmensitz/Adresse des Bankinstituts der Begünstigten<br />

bzw. des Begünstigten.<br />

– Land der Begünstigten bzw. des Begünstigten.<br />

– IBAN (International Bank Account Number) und BIC<br />

(SWIFT-Code).<br />

– Angaben für die Oesterreichische Nationalbank<br />

(insbesondere den Zahlungsgrund).<br />

4.3.4 Der für Telefonaufträge nahe am Ende eines<br />

Geschäftstages festgelegte Zeitpunkt, nach dem<br />

einlangende Zahlungsaufträge als erst am nächsten<br />

Geschäftstag eingegangen gelten, gilt auch für die im<br />

Rahmen von SmartBanking unter Berücksichtigung der<br />

Punkte 4.3.1 bis 4.3.3 erteilten Telefaxaufträge. Nach<br />

diesem Zeitpunkt im SmartBanking-Office einlangende<br />

Telefaxaufträge gelten daher erst als am nächsten<br />

Geschäftstag eingegangen.<br />

4.4 Mögliche SmartBanking-Dispositionen<br />

4.4.1 Während der Betreuungszeiten per Telefon und<br />

per Telefax mögliche SmartBanking-Dispositionen<br />

Auskunftsanforderungen:<br />

– Konto- Depotstandsabfragen, Umsatzabfragen,<br />

Auftragsabfragen, Konditionsauskünfte* zu<br />

legitimierten Konten und Wertpapierdepots (nicht<br />

jedoch zu Sparbüchern).<br />

– Anforderung Kreditrestschuldbestätigung.<br />

Auftragserteilungen:<br />

Zu Zahlungsverkehrskonten:<br />

– Neueröffnungen/Änderungen/Widerruf von Dauer-,<br />

Abschöpfungs- und Abbuchungsaufträgen.*<br />

– Einziehungsauftrags- und SEPA-Lastschriftsretouren.*<br />

– Inlands-, SEPA-Überweisungen, EU-<br />

Binnenzahlungen.*<br />

– Anforderung Scheckheft<br />

– OnlineB@nking-Löschung.<br />

– Kontosperren.<br />

– Nachbestellung der BankCard (bei Kartendefekt).*<br />

– Neuerliche Anforderung des bestehenden PIN-Codes.*<br />

– Reduktion des Kartenlimits.<br />

Zu ErfolgsCard-Konten:<br />

– Nachbestellung der ErfolgsCard (bei Kartendefekt).*<br />

– Neuerliche Anforderung des bestehenden PIN-Codes.*<br />

– Sperre eines ErfolgsCard-Kontos.<br />

– Kündigung eines ErfolgsCard-Kontos.<br />

Zu ErfolgsKapital-Konten:<br />

– Eigenüberträge zugunsten eines Zahlungsverkehrskontos<br />

der Kundin bzw. des Kunden bei der Bank.*<br />

– Kündigung.<br />

Zu Versicherungen:<br />

– Kündigung der Konto-Aushaftungs-Versicherung.<br />

Zu Kreditkarten:<br />

– Nachbestellung der Bank Austria MasterCard (bei<br />

Kartendefekt).*<br />

Zu Wertpapier-Depot:<br />

– Anforderung von Stimmrechtskarten.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />

Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />

Bekanntgabe von Kundendaten:<br />

– Wohnortwechsel/Adressänderung.*<br />

– Kontaktdatenänderung (Änderung der<br />

Telefonnummer).*<br />

4.4.2 Während der Betreuungszeiten nur per Telefon<br />

mögliche SmartBanking-Dispositionen:<br />

Auftragserteilungen:<br />

Zu Zahlungsverkehrskonten:<br />

– Sperre der BankCard* (auch über Sperrhotline<br />

möglich).<br />

Zu Kreditkarten:<br />

– Sperre der Bank Austria MasterCard* (auch über<br />

Sperrhotline möglich).<br />

Zur SmartBanking-Vereinbarung<br />

– Anforderung neuer PIN (alte PIN bekannt).<br />

Zum OnlineB@nking:<br />

– Anforderung neuer PIN (alte PIN bekannt).<br />

– Neuanforderung TAN-Brief.*<br />

– Umstellung auf mobileTAN.<br />

– Zuordnung einer neuen Mobiltelefonnummer.<br />

Zu Finanzierungen:<br />

– Rücktritt vom ErfolgsKredit.<br />

Zu WertpapierPlan:<br />

– Fondsänderung bei bestehendem WertpapierPlan.<br />

– Kündigung.<br />

Zu Wertpapier-Depot:<br />

– Änderung des Verrechnungskontos.<br />

– Order erteilen (Näheres siehe unter Pkt 4.2<br />

„Besondere Bestimmungen zu Wertpapieraufträgen“).<br />

– Order stornieren.<br />

– Kündigung.<br />

Zum Ticketing:<br />

– Tickets erwerben.*<br />

4.4.3 Während der Betreuungszeiten nur per Telefax<br />

mögliche SmartBanking-Dispositionen<br />

Übermittlung folgender von der Kundin bzw. vom<br />

Kunden befüllter und persönlich unterfertigter<br />

Formulare:<br />

– SEPA-Lastschriften sperren.<br />

– Lastschrift-Belastung stornieren.<br />

– Neubestellung der BankCard.<br />

– BankCard: Erstbestellung der PIN.<br />

– BankCard: Erhöhung des Kartenlimits.<br />

– Neubestellung der Bank Austria MasterCard.<br />

– Bargeldlose Bezugsanweisung.<br />

– Selbstauskunftsdaten,<br />

Von der Kundin bzw. vom Kunden direkt übermittelte<br />

Dokumente:<br />

– Übermittlung der Inskriptionsbestätigung.<br />

– Übermittlung des Promotionszeugnisses.<br />

4.4.4 Während der Servicezeiten per Telefon<br />

mögliche SmartBanking-Dispositionen:<br />

Die unter Punkt 4.4.1 und 4.4.2 mit *<br />

gekennzeichneten Aufträge können auch während<br />

der Servicezeiten per Telefon erteilt werden.<br />

4.5 Überweisungsaufträge zu einem Konto können über<br />

SmartBanking beliebig oft erteilt werden. Die Erteilung<br />

von Überweisungsaufträgen ist aber ausschließlich im<br />

Rahmen der beim jeweiligen Konto bestehenden Kontoforderung<br />

bis zur Erreichung des Transaktionslimits<br />

zulässig. Dieses Transaktionslimit beträgt im<br />

SmartBanking EUR 19.999,– pro Überweisung.<br />

Änderungen des Transaktionslimits müssen zwischen<br />

Kreditinstitut und Kundin bzw. Kunden vereinbart<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 3<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA


werden. Dies kann auch durch ein Angebot des Kreditinstituts<br />

an die Kundin bzw. an den Kunden und durch<br />

Nichterhebung eines Widerspruchs durch die Kundin<br />

bzw. den Kunden erfolgen, wobei folgende Form<br />

eingehalten werden muss:<br />

Limitänderungen erlangen nach Ablauf des zweiten<br />

Monats ab Erhalt des Angebots Rechtsgültigkeit für jede<br />

zukünftige Disposition im Rahmen des SmartBanking,<br />

sofern nicht bis zum Ablauf des zweiten Monats ab Erhalt<br />

des Angebots ein schriftlicher Widerspruch der Kundin<br />

bzw. des Kunden beim Kreditinstitut einlangt. Das<br />

Angebot an die Kundin bzw. den Kunden kann in jeder<br />

Form erfolgen, die mit ihr bzw. ihm im Rahmen der<br />

Geschäftsverbindung vereinbart worden ist. Eine mit der<br />

Kundin bzw. mit dem Kunden getroffene Vereinbarung<br />

über den Zugang von Erklärungen oder Verständigungen<br />

des Kreditinstituts (z. B. brieflich oder mit Kontoauszug)<br />

gilt auch für das Angebot über Änderungen des Limits.<br />

Das Kreditinstitut wird die Kundin bzw. den Kunden in<br />

dem Angebot darauf aufmerksam machen, dass<br />

– ihr bzw. sein Stillschweigen nach Ablauf von zwei<br />

Monaten ab Erhalt des Angebots als Zustimmung zur<br />

Änderung gilt und<br />

– sie bzw. er das Recht hat, die Vereinbarung vor dem<br />

Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu<br />

kündigen.<br />

Die Kundin bzw. der Kunde kann dabei wählen, ob der<br />

Auftrag zum nächstmöglichen bankinternen Buchungslauf<br />

oder aber an einem in der Zukunft liegenden Datum<br />

(Terminauftrag) durchgeführt werden soll. Ist kein Durchführungsdatum<br />

angeführt, wird der Auftrag zum nächstmöglichen<br />

bankinternen Buchungslauf durchgeführt. Bei<br />

einem Terminauftrag gilt das gewünschte Datum als<br />

Eingangszeitpunkt; ist das bei einem Terminauftrag<br />

gewünschte Datum kein Geschäftstag der Bank, wird der<br />

Terminauftrag so behandelt, als sei er erst am darauf<br />

folgenden Geschäftstag eingegangen. Ein autorisierter,<br />

bei der Bank im Wege des SmartBanking eingegangener<br />

Überweisungsauftrag kann nicht mehr einseitig widerrufen<br />

werden. Der Widerruf eines der Bank erteilten<br />

Terminauftrags ist aber bis Ende des Geschäftstages vor<br />

dem vereinbarten Durchführungstag entweder über<br />

SmartBanking unter Verwendung der persönlichen<br />

Identifikationsmerkmale oder persönlich während der<br />

Öffnungszeiten in einer Filiale der Bank möglich.<br />

5 SORGFALT<br />

5.1 Die Kundin bzw. der Kunde ist insbesondere<br />

verpflichtet, ab Erhalt ihrer bzw. seiner persönlichen<br />

Identifikationsmerkmale diese geheim zu halten und<br />

anderen Personen nicht offenzulegen (auch nicht<br />

denMitarbeiterinnen bzw. den Mitarbeitern der Bank,<br />

außer im Zuge der Identifikation bei Verwendung des<br />

SmartBanking gem. Pkt. 4.2 und sofern es sich nicht um<br />

die Bekanntgabe der Verfügernummer im Rahmen einer<br />

Meldung nach Punkt 6 handelt).<br />

Hat die Kundin bzw. der Kunde den Verdacht, dass ihre<br />

bzw. seine Geheimzahl anderen Personen bekannt<br />

geworden ist, hat sie bzw. er den Verdacht persönlich in<br />

der Filiale, telefonisch über SmartBanking oder die<br />

24hServiceLine zu melden, eine neue Geheimzahl<br />

gem.Pkt 2.2 anzufordern bzw. diese bei Bestehen einer<br />

„Vereinbarung zur Teilnahme am OnlineB@nking der<br />

Bank Austria“ selbstständig zu ändern. Der Kundin<br />

bzw.dem Kunden wird empfohlen, regelmäßig (z. B. alle<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />

Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />

2 Monate) eine neue Geheimzahl gem. Pkt. 2.2<br />

anzufordern bzw. bei Bestehen einer „Vereinbarung zur<br />

Teilnahme am OnlineB@nking der Bank Austria“ diese<br />

über OnlineB@nking selbstständig zu ändern. Die<br />

persönlichen Identifikationsmerkmale dürfen nicht<br />

schriftlich aufbewahrt werden. Die Kundin bzw. der<br />

Kunde hat darauf zu achten, dass bei Verwendung ihrer<br />

bzw. seiner persönlichen Identifikationsmerkmale diese<br />

nicht von dritten Personen ausgespäht werden.<br />

Den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung<br />

der persönlichen Identifikationsmerkmale oder die<br />

sonstige nicht autorisierte Nutzung des SmartBanking<br />

hat die Kundin bzw. der Kunde unverzüglich nach<br />

Feststellung der Bank mitzuteilen.<br />

6 SPERREN<br />

6.1 Jede Kontoinhaberin bzw. jeder Kontoinhaber hat die<br />

Möglichkeit, ihre bzw. seine Verfügernummer wie folgt<br />

sperren zu lassen:<br />

– Telefonisch über SmartBanking.<br />

– Über die 24h ServiceLine, deren Telefonnummer die<br />

Bank der Kontoinhaberin bzw. dem Kontoinhaber<br />

bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite<br />

www.bankaustria.at abrufbar ist.<br />

– Während der Öffnungszeiten der Bank persönlich oder<br />

schriftlich in jeder Filiale der Bank.<br />

Eine innerhalb der Öffnungszeiten bei der Bank oder<br />

telefonisch über SmartBanking oder die 24h ServiceLine<br />

veranlasste Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des<br />

Sperrauftrags wirksam. Außerhalb der Öffnungszeiten<br />

bei der Bank schriftlich einlangende Sperraufträge<br />

werden unverzüglich, spätestens eine Stunde nach<br />

Beginn der nächsten Öffnungszeit, wirksam.<br />

6.2 Die Kundin bzw. der Kunde, die bzw. der eine Sperre<br />

veranlasst hat, ist nach einer telefonisch über Smart-<br />

Banking veranlassten Sperre verpflichtet, unverzüglich in<br />

einer Filiale vorzusprechen und den Sperrantrag<br />

schriftlich zu bestätigen oder eine solche schriftliche<br />

Bestätigung auf andere Weise der Bank zu übermitteln.<br />

6.3 Die Bank ist berechtigt, eine Verfügernummer ohne<br />

Mitwirkung der Kundin bzw. des Kunden zu sperren oder<br />

das vereinbarte Transaktionslimit herabzusetzen, wenn<br />

– objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit<br />

der persönlichen Identifikationsmerkmale oder der<br />

Systeme, für die sie benutzt werden können, dies<br />

rechtfertigen<br />

– der Verdacht einer Erteilung von nicht autorisierten<br />

Aufträgen oder der betrügerischen Verwendung der<br />

persönlichen Identifikationsmerkmale besteht oder<br />

– ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass die<br />

Kontoinhaberin bzw. der Kontoinhaber ihren bzw.<br />

seinen gegenüber der Bank aus der Verwendung der<br />

persönlichen Identifikationsmerkmale entstehenden<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.<br />

Die Bank wird der Kundin bzw. den Kunden über die<br />

Sperre und die Gründe hierfür – soweit dies nicht<br />

innerstaatliche oder gemeinschaftsrechtliche<br />

Rechtsvorschriften sowie gerichtliche oder verwaltungsbehördliche<br />

Anordnungen verletzen oder objektiven<br />

Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde – möglichst<br />

vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre in der<br />

mit ihr bzw. ihm vereinbarten Form informieren.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 4<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA


6.4 Im Falle der viermaligen aufeinanderfolgenden<br />

Nennung einer falschen Geheimzahl wird die<br />

Verfügernummer unmittelbar nach der vierten<br />

Falschangabe automatisch gesperrt.<br />

6.5 Die Aufhebung dieser Sperren kann nur durch die<br />

Kundin bzw. den Kunden selbst schriftlich oder<br />

persönlich in einer Filiale der Bank veranlasst werden.<br />

6.6 Wird das Losungswort falsch oder unvollständig<br />

angegeben, wird dieses Losungswort automatisch<br />

gesperrt. Diese automatische Sperre wird unmittelbar mit<br />

der Falschangabe wirksam.<br />

7 ERLÖSCHEN UND KÜNDIGUNG<br />

DER BERECHTIGUNG<br />

7.1 Bei Auflösung der Kontoverbindung erlöschen<br />

gleichzeitig alle SmartBanking-Berechtigungen für das<br />

betroffene Konto. Selbiges gilt für Wertpapierdepots.<br />

7.2 Jede Kundin bzw. jeder Kunde kann die Vereinbarung<br />

jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich<br />

kündigen.<br />

7.3 Mit dem Erlöschen bzw. der Kündigung bleiben<br />

sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen<br />

Verpflichtungen aus Wertpapiergeschäften und die<br />

Verpflichtung zur Abdeckung sämtlicher Forderungen<br />

und Ansprüche der Bank aus der gegenständlichen<br />

Vereinbarung vollinhaltlich aufrecht.<br />

7.4 Die Bank kann die Vereinbarung ohne Angabe von<br />

Gründen unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten<br />

jederzeit kündigen, wobei der Kontoinhaberin bzw. dem<br />

Kontoinhaber die Kündigung in Papierform oder auf<br />

einem anderen vereinbarten dauerhaften Datenträger<br />

mitzuteilen ist.<br />

7.5 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Bank<br />

berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu<br />

kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn<br />

die Kundin bzw. der Kunde ihre bzw. seine persönlichen<br />

Identifikationsmerkmale anderen Personen überlässt.<br />

7.6 Mit Auflösung der letzten bei der Bank bestehenden<br />

Konto- bzw. Depotverbindung der Kundin bzw. des<br />

Kunden erlischt auch die zwischen Bank und Kunden<br />

abgeschlossene SmartBanking-Vereinbarung.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA<br />

Fassung Februar 2011, gültig ab 1. 3. 2011<br />

8 ÄNDERUNG DER<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />

8.1 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen erlangen<br />

nach Ablauf von 2 Monaten ab der Verständigung der<br />

Kundin bzw. des Kunden Rechtsgültigkeit für alle<br />

gegenwärtigen und künftigen Nutzungen des<br />

SmartBanking, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher<br />

Widerspruch der Kundin bzw. des Kunden bei der Bank<br />

einlangt. Die Verständigung der Kundin bzw. des Kunden<br />

kann in jeder Form erfolgen, die mit ihr bzw. ihm im<br />

Rahmen der Geschäftsverbindung vereinbart worden ist<br />

(insbesondere schriftlich durch Benachrichtigung auf<br />

einem Kontoauszug oder mittels Brief). Eine mit der<br />

Kundin bzw. dem Kunden getroffene Vereinbarung über<br />

den Zugang von Erklärungen der Bank gilt auch für die<br />

Verständigung von Änderungen dieser<br />

Geschäftsbedingungen.<br />

8.2 Die Bank wird der Kundin bzw. den Kunden<br />

anlässlich der Benachrichtigung auf die Tatsache der<br />

Änderung dieser Geschäftsbedingungen aufmerksam<br />

machen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihr<br />

bzw. sein Stillschweigen nach Ablauf von 2 Monaten ab<br />

Verständigung als Zustimmung zur Änderung gilt und<br />

dass sie bzw. er das Recht hat, die Vereinbarung vor<br />

dem Inkrafttreten der Änderung kostenlos fristlos zu<br />

kündigen.<br />

8.3 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Regelungen<br />

gehen den im Rahmen der Geschäftsverbindung<br />

vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der<br />

UniCredit Bank Austria AG“ enthaltenen Bestimmungen<br />

vor.<br />

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM AUSHANG SEITE 5<br />

SMARTBANKING DER BANK AUSTRIA


SPEZIELLE KONDITIONEN FÜR<br />

WERTPAPIERGESCHÄFTE IM RAHMEN VON<br />

SMARTBANKING<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Konditionenaushang – Wertpapiergeschäft - SMARTBANKING<br />

STAND: 1. März 2011<br />

(Fassung 01.03.2011)<br />

Preisgrundlage ist der Kurswert, alle Preise netto, da umsatzsteuerfrei. % Minimumspesen<br />

Börsegeschäfte Kauf / Verkauf<br />

Festverzinsliche Wertpapiere<br />

Börse Wien 0,80% Minimum EUR 22,00<br />

Börsen Ausland<br />

Deutschland XETRA 0,88% Minimum EUR 35,00<br />

Deutschland Parkettbörsen 1,00% Minimum EUR 35,00<br />

Frankreich, Niederlande, Schweiz 0,95% Minimum EUR 70,00<br />

Börsegeschäfte Kauf / Verkauf<br />

Aktien, Optionsscheine, Zertifikate und Investmentfonds<br />

Börse Wien 0,80% Minimum EUR 22,00<br />

Börsen Ausland<br />

Deutschland XETRA 0,88% Minimum EUR 35,00<br />

Deutschland Parkettbörsen 1,00% Minimum EUR 35,00<br />

Italien, Frankreich, Niederlande, Schweiz 0,95% Minimum EUR 70,00<br />

Großbritannien 1,00% Minimum EUR 80,00<br />

USA 0,90% Minimum EUR 72,00<br />

Außerbörslich Kauf / Verkauf Minimum<br />

Ordervolumen<br />

Minimum<br />

Spesen<br />

Investmentfonds – Kauf<br />

Pioneer Investment Austria Fonds Ausgabeaufschlag lt. Prospekt EUR 2.000,00 Kein Minimum<br />

Bank Austria Real Invest Fonds Ausgabeaufschlag lt. Prospekt EUR 2.000,00 Kein Minimum<br />

Sonstige Inlandsfonds Ausgabeaufschlag lt. Prospekt EUR 2.000,00 Kein Minimum<br />

Investmentfonds – Verkauf<br />

Pioneer Investment Austria Fonds 1) 0,75% Minimum EUR 22,00<br />

Bank Austria Real Invest Fonds 0,75% Minimum EUR 22,00<br />

Sonstige Inlandsfonds 0,75% Minimum EUR 36,00<br />

Devisenkommission 0,30% Minimum EUR 4,00<br />

1 Verkauf Pioneer Funds Austria – Euro Liquid = Franko<br />

Die hier nicht angeführten Gebühren für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft (Depotgebühr, Kapitalmaßnahmen, etc) entnehmen Sie bitte<br />

dem jeweils gültigen Schalteraushang in den Filialen (Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft)<br />

Für alle mit „D“ gekennzeichneten Preise gilt folgender Passus:<br />

„Entgeltanpassung bei Dauerleistungen“<br />

Das Entgelt für Leistungen, die das Kreditinstitut im Rahmen eines <strong>Vertrag</strong>sverhältnisses mit einem Kunden dauernd oder wiederkehrend<br />

erbringt (Dauerleistungen), wird entsprechend der Entwicklung des von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarten Verbraucherpreisindex<br />

2000 oder des an seine Stelle tretenden Index (VPI) angepasst.<br />

Die Anpassung der Entgelte erfolgt einmal jährlich am 01.04. eines jeden Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis<br />

vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahresdurchschnitt<br />

des VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat.<br />

Im Falle einer Erhöhung des Jahresdurchschnittes des VPI kann das Kreditinstitut von einer Änderung des Entgelts absehen. Dadurch<br />

verzichtet aber das Kreditinstitut nicht auf das Recht, die betreffende Erhöhung des Jahresdurchschnittes des VPI in den Folgejahren bei der<br />

Anpassung des Entgeltes zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend, wenn Erhöhungen des Jahresdurchschnittes des VPI nicht zur Gänze als<br />

Basis für eine Anhebung der Entgelte herangezogen werden.<br />

Hinweis:<br />

Die obige Entgeltanpassungsklausel wird dann angewendet, wenn dies aufgrund von Verträgen oder Geschäftsbedingungen vereinbart wurde.<br />

Auf Ziffer 45 Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit Bank Austria AG wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

S


Zahlungsdienstegesetz<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG<br />

zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher.<br />

Fassung November 2009.<br />

Die nachfolgend gemachten Angaben dienen dem Zweck,<br />

den Verbraucherkunden über Umstände, die für ihn im<br />

Zusammenhang mit den von der UniCredit Bank Austria<br />

AG (kurz: Bank Austria) angebotenen und vom Zahlungsdienstegesetz<br />

erfassten Zahlungsdienstleistungen wesentlich<br />

sein können, zu informieren. Diese Information der<br />

UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für<br />

Verbraucher (kurz: Information zu Zahlungsdienstleistungen)<br />

ersetzt aber nicht die erforderlichen vertraglichen<br />

Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen.<br />

I. Über die Bank Austria.<br />

1. Bankdaten.<br />

Firmenname: UniCredit Bank Austria AG<br />

Adresse: 1010 Wien, Schottengasse 6–8<br />

Telefon (im Inland): 05 05 05-25<br />

Telefon (aus dem Ausland): +43 5 05 05-0<br />

Fax: 05 05 05-56155<br />

(bzw. aus dem Ausland: +43 5 05 05-56155)<br />

E-Mail: info@unicreditgroup.at<br />

BIC (SWIFT): BKAUATWW<br />

Bankleitzahl: 12000<br />

UID-Nummer: ATU51507409<br />

DVR-Nummer: 0030066<br />

Allgemeiner Gerichtsstand: Handelsgericht Wien<br />

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien<br />

Firmenbuchnummer: FN 150714p<br />

2. Konzession.<br />

Der Bank Austria wurde von der österreichischen<br />

Finanzmarktaufsicht FMA, Praterstraße 23, 1020 Wien,<br />

eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen<br />

gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz erteilt, welche die<br />

Bank Austria auch zu Zahlungsdienstleistungen für ihre<br />

Kunden berechtigt. Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche<br />

Vorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz<br />

(BWG, BGBl Nr. 532/1993 in der geltenden Fassung), das<br />

Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG, BGBl I Nr. 66/2009 in der<br />

geltenden Fassung), das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG,<br />

BGBl. Nr. 753/1996 in der geltenden Fassung) und das<br />

Sparkassengesetz (SpG, BGBl Nr. 64/1979 in der geltenden<br />

Fassung). Diese Vorschriften können im Internet unter<br />

http://www.ris.bka.gv.at abgefragt werden.<br />

3. Berufsverband/Kammer.<br />

Die Bank Austria ist Mitglied der Wirtschaftskammer<br />

Österreich, Bundessparte Bank und Versicherung,<br />

Wiedner Hauptstraße 63, A-1040 Wien, www.wko.at.<br />

II. Girokontovertrag und Kosten.<br />

1. Allgemeine Informationen zu<br />

Girokontovertrag, allgemeine Geschäftsbedingungen,<br />

Bezugskartenbedingungen, Bedingungen<br />

für ElectronicB@nking, Bedingungen für die<br />

ErfolgsCard/PlusCard.<br />

Zusammen mit dieser Information zu Zahlungsdienstleistungen<br />

erhält der Kunde vor der Eröffnung eines Girokontos<br />

den Girokontovertrag sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />

die Bezugskartenbedingungen und<br />

die Bedingungen für ElectronicB@nking (nachstehend<br />

zusammengefasst als die „Geschäftsbedingungen“), die<br />

er bei Interesse an Zahlungsdienstleistungen der<br />

Bank Austria mit dieser zu vereinbaren hat. Die jeweiligen<br />

Geschäftsbedingungen sind – sofern zwischen<br />

Bank Austria und Kunden vereinbart – Teil des Girokontovertrags<br />

und bilden zusammen mit den im Girokontovertrag<br />

und den Vereinbarungen, die zu einzelnen Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />

geschlossen werden, enthaltenen Regelungen<br />

die Grundlage für die von der Bank Austria zu<br />

erbringenden Zahlungsdienstleistungen.<br />

Der Kunde kann jederzeit während der <strong>Vertrag</strong>slaufzeit des<br />

Girokontovertrags die kostenlose Vorlage dieser „Information<br />

zu Zahlungsdienstleistungen“ und der Geschäftsbedingungen<br />

in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften<br />

Datenträger verlangen.<br />

2. Änderungen des Girokontovertrags und der<br />

Geschäftsbedingungen.<br />

Die Bank Austria wird dem Kunden Änderungen des Girokontovertrags,<br />

der Geschäftsbedingungen oder der zu<br />

einzelnen Zahlungsdienstleistungsprodukten getroffenen<br />

Vereinbarungen spätestens 2 Monate vor dem geplanten<br />

Zeitpunkt ihrer Anwendung mitteilen. Der Kunde hat die<br />

Möglichkeit, der mitgeteilten Änderung innerhalb der genannten<br />

Frist von 2 Monaten zu widersprechen. Darauf<br />

und auf das Recht des Kunden, den <strong>Vertrag</strong> vor dem Inkrafttreten<br />

der Änderungen kostenlos fristlos zu kündigen,<br />

wird die Bank Austria den Kunden anlässlich der Änderungsmitteilung<br />

hinweisen. Die Änderung von Entgelten<br />

nach einer vereinbarten Anpassungsklausel (z. B. dem<br />

Verbraucherpreisindex 2000) unterliegt nicht dieser Vorgehensweise,<br />

sodass in diesem Fall eine solche Kündigungsmöglichkeit<br />

nicht besteht.<br />

3. Laufzeit und Kündigung.<br />

Der Girokontovertrag und die zu einzelnen Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />

erforderlichen Vereinbarungen werden<br />

auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde kann den<br />

Girokontovertrag und die Vereinbarungen zu Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />

jederzeit unter Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist von einem Monat kostenlos kündigen.<br />

Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist eine Kündigung<br />

vor Inkrafttreten von Änderungen (davon ausgenommen<br />

sind Änderungen von Entgelten, Zinssätzen oder Wechselkursen<br />

anhand vereinbarter Indikatoren wie z. B. anhand<br />

des Verbraucherpreisindex) möglich.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 1


Zahlungsdienstegesetz<br />

Die Bank Austria muss bei einer ordentlichen Kündigung<br />

eine Kündigungsfrist von 2 Monaten beachten.<br />

4. Preise und Konditionen.<br />

Aus dem Aushang für Preise und Konditionen der<br />

Bank Austria (kurz: Aushang für Preise und Konditionen)<br />

sind die für Kontoführung und für einzelne Zahlungsdienstleistungen<br />

von der Bank Austria in Rechnung gestellten<br />

Preise und Entgelte ersichtlich. Aus diesem Aushang für<br />

Preise und Konditionen erhält der Kunde vor der Kontoeröffnung<br />

zusammen mit dieser Information zu Zahlungsdienstleistungen<br />

jene Teile des Aushanges für Preise und<br />

Konditionen ausgehändigt, welche für die vom Kunden<br />

gewünschten Produkte die maßgeblichen Preise und Konditionen<br />

beinhalten. Diese Teile des Aushanges für Preise<br />

und Konditionen werden Teil des Girokontovertrags.<br />

Die Bank Austria kann die Preise und Entgelte für Dauerleistungen<br />

entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />

anpassen. Darüber hinausgehende Entgeltsänderungen<br />

bei Dauerleistungen sind nur mit Zustimmung<br />

des Kunden möglich. Die Zustimmung des Kunden<br />

kann auch im Rahmen der unter II.2. beschriebenen Vorgangsweise<br />

erteilt werden.<br />

Neben den im Aushang für Preise und Konditionen ausgewiesenen<br />

Preisen und Entgelten der Bank Austria fallen<br />

unter Umständen noch Barauslagen an, welche die<br />

Bank Austria in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte<br />

zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom<br />

Kunden zu tragen.<br />

5. Zinsen.<br />

Die für Guthaben und Debetsalden des Girokontos vereinbarten<br />

Zinssätze sind dem Aushang für Preise und Konditionen<br />

zu entnehmen.<br />

Soweit mit dem Kunden eine Zinsanpassungsklausel vereinbart<br />

worden ist, erfolgt die Zinsanpassung anhand dieser<br />

vereinbarten Zinsanpassungsklausel. Ist entweder<br />

keine Zinsanpassungsklausel vereinbart oder soll ein Zinssatz<br />

in einem durch eine Zinsanpassungsklausel überschreitenden<br />

Ausmaß abgeändert werden, ist eine Änderung<br />

der Zinssätze auch mit Zustimmung des Kunden möglich.<br />

Diese Zustimmung kann auch entsprechend der unter<br />

II.2. beschriebenen Vorgangsweise erteilt werden.<br />

6. Fremdwährungstransaktionen.<br />

Ist es im Rahmen einer von der Bank Austria zu erbringenden<br />

Zahlungsdienstleistung erforderlich, Beträge in fremder<br />

Währung zu kaufen oder zu verkaufen (Devisengeschäft),<br />

erfolgt der Kauf und/oder Verkauf durch die Bank Austria<br />

anhand des zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung aktuellen<br />

marktkonformen Devisenkurses, den die Bank Austria<br />

ihren Kunden allgemein in Rechnung stellt. Die gültigen<br />

Devisenkurse vom Durchführungstag werden in den Filialen<br />

der Bank Austria veröffentlicht und stehen auf der<br />

Homepage der Bank Austria zum Abruf bereit. Die mit<br />

diesem Vorgang anfallenden weiteren Entgelte der<br />

Bank Austria sind ebenfalls dem Aushang für Preise und<br />

Konditionen zu entnehmen.<br />

III. Kommunikation mit der Bank Austria.<br />

1. Sprache.<br />

Beim Abschluss von Verträgen und im Verkehr mit ihren<br />

Kunden im Zusammenhang mit Zahlungsdienstleistungen<br />

bedient sich die Bank Austria der deutschen Sprache.<br />

2. Kommunikationsmöglichkeiten.<br />

Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen<br />

Gespräch während der Öffnungszeiten der Filialen bzw.<br />

nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten<br />

die vorstehend im Punkt I.1. Bankdaten genannten<br />

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der<br />

Bank Austria offen.<br />

3. Rechtsverbindliche Erklärungen und<br />

Mitteilungen.<br />

Rechtlich relevante Korrespondenz zwischen der<br />

Bank Austria und ihren Kunden wird – soweit keine andere<br />

Vereinbarung getroffen wurde – schriftlich (insbesondere<br />

auch über die Kontoauszüge) abgewickelt. Für die Autorisierung<br />

von Zahlungsaufträgen sowie für Anzeigen und<br />

Informationen im Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen<br />

wird die für das jeweilige Zahlungsdienstleistungsprodukt<br />

vereinbarte Form der Kommunikation verwendet. Dafür<br />

kommen neben der schriftlichen Kommunikation im Falle<br />

einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Kunden –<br />

sofern der Kunde über die dafür erforderliche technische<br />

Ausstattung wie Computer und Fernmeldeanschluss verfügt<br />

– insbesondere in Betracht:<br />

� ElectronicB@nking bzw. OnlineB@nking unter Verwendung<br />

der dafür vorgesehenen personalisierten<br />

Sicherheitsmerkmale (z. B. PIN = persönliche Identifikationsnummer<br />

und TAN = Transaktionsnummer).<br />

� Telefon unter Verwendung der für diesen Zweck vereinbarten<br />

Geheimzahl (PIN).<br />

� Telefax unter Angabe des für diesen Zweck vereinbarten<br />

Losungsworts.<br />

IV. Dienstleistungen der Bank Austria im<br />

Zahlungsverkehr.<br />

1. Zahlungsverkehrskonten.<br />

Im Bereich des Zahlungsverkehrs bietet die Bank Austria<br />

die Führung von Zahlungsverkehrskonten („Girokonten“<br />

bzw. „Zahlungskonten“) an. Es handelt sich dabei um Konten,<br />

die der Abwicklung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen<br />

und nicht der Veranlagung dienen.<br />

2. Zahlungsverkehrsdienstleistungen.<br />

a. Bareinzahlungen zu Zahlungsverkehrskonten.<br />

Bareinzahlungen können in den Filialen der Bank Austria<br />

unter Vorlage der Bezugskarte bzw. aufgrund von Bekanntgabe<br />

der Kundenidentifikatoren (siehe unten Punkt<br />

IV.3.) erfolgen. Der Einzahler hat sich dabei ab einem Einzahlungsbetrag<br />

von EUR 15.000,– sowie in jenen Fällen, in<br />

welchen dies aufgrund der von der Bank Austria zu beachtenden<br />

Sorgfaltspflichten erforderlich ist, anhand eines<br />

amtlichen Lichtbildausweises zu legitimieren.<br />

b. Barauszahlungen zu Zahlungsverkehrskonten.<br />

Die Behebung eines verfügbaren Betrages von einem<br />

Bank Austria Girokonto erfolgt an der Kassa einer Filiale<br />

während der Schalteröffnungszeiten oder unter Verwendung<br />

einer Bezugskarte am Geldausgabeautomaten oder<br />

Bankomaten. Der Auftraggeber muss den Auftrag bei Barauszahlungen<br />

an der Kassa durch Unterschriftsleistung auf<br />

einem Beleg entsprechend der Zeichnungsberechtigung<br />

bzw. bei Barauszahlungen am Geldausgabeautomaten<br />

durch Eingabe einer PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />

autorisieren und für Kontodeckung sorgen.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 2


Zahlungsdienstegesetz<br />

c. Überweisungen, Sammelüberweisungen,<br />

Daueraufträge und Abschöpfungsaufträge.<br />

Eine Überweisung ist die bargeldlose Übertragung eines<br />

bestimmten Betrages von einem Konto auf ein anderes<br />

Konto beim gleichen oder einem anderen Kreditinstitut.<br />

Der Auftrag für die Überweisung kann in den mit der<br />

Bank Austria vereinbarten Formen erfolgen. Der Auftraggeber<br />

muss den Auftrag durch Unterschriftsleistung entsprechend<br />

der Zeichnungsberechtigung bzw. Eingabe von<br />

Identifikationsmerkmalen wie zum Beispiel TAN (= Transaktionsnummer)<br />

autorisieren und für Kontodeckung sorgen.<br />

Bei einem Sammelüberweisungsauftrag werden vom Zahlungspflichtigen<br />

mehrere Überweisungsaufträge zu einem<br />

Gesamtauftrag zusammengefasst und gemeinsam durch<br />

Unterschriftsleistung oder Eingabe von Identifikationsmerkmalen<br />

wie zum Beispiel TAN (= Transaktionsnummer)<br />

autorisiert.<br />

Ein Überweisungsauftrag über Zahlungen in gleicher Betragshöhe<br />

auf dasselbe Empfängerkonto in regelmäßigen<br />

Zeitabständen heißt Dauerauftrag. Ein Dauerauftrag kann<br />

bis auf Widerruf gültig sein oder vom Kunden zeitlich befristet<br />

werden.<br />

Ein Abschöpfungsauftrag ist der Auftrag, zu regelmäßigen<br />

Zeitpunkten den einen vom Auftraggeber zu bestimmenden<br />

Habensaldo übersteigenden Betrag auf ein bestimmtes<br />

Empfängerkonto zu überweisen. Der Abschöpfungsauftrag<br />

kann bis auf Widerruf gültig sein oder vom Kunden zeitlich<br />

befristet werden.<br />

d. Lastschriften.<br />

Im Lastschriftverfahren ermächtigt der Zahlungspflichtige<br />

die Bank Austria Abbuchungsaufträge eines bestimmten<br />

Zahlungsempfängers von seinem bei der Bank Austria<br />

geführten Konto zuzulassen. Bei Lastschriftabbuchungen<br />

hat der Zahlungspflichtige dann keine Möglichkeit eine<br />

Rückbuchung zu verlangen, wenn er die Information über<br />

die bevorstehende Abbuchung mindestens 4 Wochen vor<br />

dem Fälligkeitstermin vom Zahlungsempfänger in einer mit<br />

ihm vereinbarten Form erhalten hat oder der Kunde den<br />

genauen Betrag der Lastschrift autorisiert hat und der abgebuchte<br />

Betrag dem autorisierten Betrag entspricht.<br />

e. Einzugsermächtigungen.<br />

Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige<br />

direkt dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung,<br />

regelmäßig anfallende Geldforderungen in unterschiedlicher<br />

Betragshöhe vom Konto des Zahlungspflichtigen<br />

einzuziehen. Die Bank des Zahlungspflichtigen erhält<br />

keinen Auftrag vom Zahlungspflichtigen, sondern führt den<br />

Einzug durch, sobald vom Zahlungsempfänger über dessen<br />

Bank eine entsprechende Aufforderung gestellt wird.<br />

Zahlungspflichtige, von deren Girokonto auf diesem Wege<br />

ein Betrag eingezogen wurde, können innerhalb einer Frist<br />

von 8 Wochen ab der Buchung den abgebuchten Betrag<br />

ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen.<br />

3. Erteilung von Zahlungsaufträgen.<br />

Zur Erteilung der unter IV.2. aufgezählten Zahlungsaufträge<br />

müssen der Bank Austria der Zahlungsdienstleister des<br />

Empfängers (Bankleitzahl bzw. Bank Identifier Code = BIC)<br />

und die Kontonummer bzw. die International Bank Account<br />

Number (IBAN) des Empfängers mitgeteilt werden. Diese<br />

Angaben stellen den „Kundenidentifikator“ dar. Die Durchführung<br />

eines Überweisungsauftrags erfolgt ausschließlich<br />

auf Grundlage des Kundenidentifikators.<br />

Die Erteilung von Zahlungsaufträgen ist schriftlich unter<br />

Verwendung spezieller Überweisungsformulare möglich,<br />

wobei diesfalls die Auftragserteilung durch eigenhändige<br />

Unterfertigung durch den Kunden erfolgt. Darüber hinaus<br />

ist eine Erteilung von Zahlungsaufträgen im Electronic-<br />

B@nking/OnlineB@nking auch elektronisch durch Eingabe<br />

der persönlichen Identifikationsmerkmale, wie zum Beispiel<br />

Verfügernummer, PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />

und TAN/digitale Signatur möglich. Eine Erteilung von<br />

Zahlungsaufträgen mittels Telekommunikation (insbesondere<br />

telefonisch, telegrafisch, fernschriftlich, mittels Telefax<br />

oder Datenfernübertragung) ist nur dann möglich, wenn<br />

dies der Kunde mit der Bank Austria vereinbart hat.<br />

V. Besondere Zahlungsinstrumente.<br />

1. Bezugskarten (Bank- und Maestro-Karten).<br />

a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />

Diese Bezugskarte berechtigt den Kunden:<br />

� An Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die mit<br />

einem auf der Bezugskarte angeführten Symbol gekennzeichnet<br />

sind, mit der Bezugskarte und dem persönlichen<br />

Code Bargeld bis zu dem vereinbarten Limit<br />

zu beziehen.<br />

� An Kassen, die mit dem auf der Bezugskarte angeführten<br />

Symbol gekennzeichnet sind („point of sale“-<br />

Kassen; im Folgenden: POS-Kassen), mit der Bezugskarte<br />

und dem persönlichen Code Lieferungen und<br />

Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />

im In- und Ausland bis zu dem vereinbarten<br />

Limit bargeldlos zu bezahlen. Auch Geldausgabeautomaten<br />

können die Funktion von POS-Kassen haben.<br />

Im Ausland kann anstelle der Eingabe des persönlichen<br />

Codes die Unterschriftsleistung erforderlich sein.<br />

� Die elektronische Geldbörse zu laden und Lieferungen<br />

und Leistungen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />

im Inland an Kassen und Automaten, die<br />

mit dem Quick-Symbol gekennzeichnet sind, sowie im<br />

Internet ohne Eingabe eines Codes, ohne Unterschrift<br />

oder sonstige Identifikation bis zum geladenen Betrag<br />

bargeldlos zu bezahlen.<br />

� Am Kontoauszugsdrucker Kontoauszüge zu den<br />

Konten des Kunden auszudrucken.<br />

Die Limits für die Bargeldbehebungen und bargeldlose<br />

Zahlungen unter Verwendung der PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />

werden für die jeweilige Karte festgelegt<br />

und mit dem Kunden vereinbart.<br />

Zahlungen mittels Bezugskarten werden dem Konto<br />

einzeln angelastet.<br />

b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />

Der Karteninhaber ist auch im eigenen Interesse verpflichtet,<br />

die Bezugskarte sorgfältig zu verwahren. Nicht sorgfältig<br />

ist insbesondere die Aufbewahrung der Bezugskarte in<br />

einem abgestellten Fahrzeug. Eine Weitergabe der Bezugskarte<br />

an dritte Personen ist nicht zulässig.<br />

Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht,<br />

insbesondere nicht auf der Bezugskarte, notiert werden.<br />

Der persönliche Code darf niemandem, insbesondere auch<br />

nicht Mitarbeitern des Kreditinstituts, anderen Kontoinhabern<br />

oder anderen Karteninhabern bekannt gegeben werden.<br />

Die Zusendung, mit welcher der persönliche Code<br />

dem Karteninhaber übermittelt wird, ist unverzüglich nach<br />

Erhalt zu öffnen und die Zusendung über den persönlichen<br />

Code unmittelbar nach Kenntnisnahme zu vernichten.<br />

Bei der Verwendung des persönlichen Codes ist darauf zu<br />

achten, dass dieser nicht von Dritten ausgespäht wird.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 3


Zahlungsdienstegesetz<br />

2. Bank Austria MasterCard.<br />

a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />

Die Bank Austria MasterCard ist eine weltweit gültige, von<br />

der Bank Austria ausgegebene Kreditkarte – für volljährige<br />

Privatkunden, die Inhaber bzw. Einzelzeichnungsberechtigte<br />

von aktiven Zahlungsverkehrskonten in Euro sind.<br />

Die Karte dient:<br />

� Zur bargeldlosen Zahlung von Waren und Dienstleistungen<br />

bei den <strong>Vertrag</strong>sunternehmen von MasterCard.<br />

� Zum Bargeldbezug an Geldausgabeautomaten, die mit<br />

dem MasterCard-Logo gekennzeichnet sind.<br />

� Zum Bargeldbezug bei hierzu ermächtigten Bargeldauszahlungsstellen.<br />

� Zur Teilnahme am MasterCard-Secure Code-(MCSC-)<br />

Zahlungsverfahren für eine sichere Zahlung im Internet.<br />

Zahlungsvorgänge mit der Bank Austria MasterCard werden<br />

in einer monatlichen Sammelrechnung abgerechnet,<br />

wodurch der Kunde ein verlängertes Zahlungsziel erhält.<br />

Der Abrechnungsbetrag wird dann dem Konto, zu dem die<br />

Bank Austria MasterCard ausgegeben wurde, angelastet.<br />

b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />

Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen bei der<br />

Bank Austria MasterCard jenen bei der Bezugskarte (siehe<br />

Punkt V.1.b.).<br />

3. ElectronicB@nking/OnlineB@nking.<br />

a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />

ElectronicB@nking-Produkte (z. B. OnlineB@nking,<br />

BusinessNet und BusinessLine) sind zusätzliche, spezielle<br />

Bankdienstleistungen zu bestehenden Konten oder Wertpapierdepots<br />

der Bank Austria, die es dem Kunden als<br />

Konto-/Depotinhaber oder Zeichnungsberechtigtem ermöglichen,<br />

über eine Datenübertragungsleitung via Internet<br />

eine Kommunikation mit eigenen oder fremden Bankrechenzentren<br />

aufzubauen und nach elektronischer Autorisierung<br />

folgende Dienstleistungen in Anspruch zu<br />

nehmen:<br />

� Beauftragung der Bank mit der Durchführung von<br />

Dispositionen über Konten bzw. Depots des Kunden.<br />

� Abfrage von Informationen über Konten bzw. Depots<br />

des Kunden.<br />

� Bekanntgabe von Willenserklärungen gegenüber der<br />

Bank auf elektronischem Weg.<br />

� Anforderung von Informationen über Konten und Wertpapierdepots<br />

zur Übermittlung per SMS oder per<br />

E-Mail.<br />

Verfügernummer, PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />

und TAN (= Transaktionsnummer) bilden bei<br />

ElectronicB@nking-Produkten die persönlichen Identifikationsmerkmale<br />

eines Kunden. Anstelle von TAN können<br />

beim ElectronicB@nking auch digitale Signaturen verwendet<br />

werden.<br />

Nähere Details sind den jeweils gültigen besonderen<br />

Geschäftsbedingungen, welche bei Abschluss eines<br />

ElectronicB@nking-Produktes mit dem Kunden vereinbart<br />

werden, zu entnehmen.<br />

b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />

Die persönlichen Identifikationsmerkmale müssen geheim<br />

gehalten werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass<br />

Dritte keinen Zugriff auf die Identifikationsmerkmale haben.<br />

Die PIN (= persönliche Identifikationsnummer) ist vom<br />

Kunden regelmäßig (empfohlen wird spätestens alle<br />

2 Monate) selbstständig zu ändern.<br />

Vor und während der Anmeldung zum OnlineB@nking<br />

bzw. BusinessNet der Bank Austria hat der Kunde darauf<br />

zu achten, dass die URL auf der jeweiligen Anmeldeseite<br />

https://online.bankaustria.at bzw.<br />

https://businessnet.bankaustria.at lautet.<br />

Alle im Rahmen des ElectronicB@nking eingegebenen<br />

Daten sind vor Freigabe bzw. Übermittlung an die<br />

Bank Austria auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.<br />

Die vertraglichen Regelungen, die Benutzerführung<br />

und die Sicherheitshinweise sind einzuhalten.<br />

Wenn der Kunde den Verdacht hat, dass ein unbefugter<br />

Dritter Kenntnis von seinen Identifikationsmerkmalen haben<br />

könnte, oder er seine Identifikationsmerkmale verloren<br />

hat, hat er dies unverzüglich der Bank Austria zu melden<br />

und eine Sperre seiner Verfügernummer zu veranlassen.<br />

Der Kunde soll sich insbesondere auch im eigenen Interesse<br />

regelmäßig über aktuelle Sicherheitshinweise zum<br />

ElectronicB@nking/OnlineB@nking, welche die Bank auf<br />

ihren Webseiten oder direkt im ElectronicB@nking/<br />

OnlineB@nking anbietet, informieren und seinerseits technische<br />

Vorkehrungen zum Schutz der von ihm eingesetzten<br />

Systeme und des verwendeten PCs treffen.<br />

4. TelefonB@nking.<br />

a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />

TelefonB@nking ist ein spezielles Dienstleistungsprodukt<br />

der Bank Austria, mit dem ein Kunde als Kontoinhaber<br />

oder Zeichnungsberechtigter die Möglichkeit hat, über<br />

Telefon Dispositionen vorzunehmen, Abfragen zu tätigen<br />

und die Bank mit der Durchführung von Aufträgen zu beauftragen.<br />

Verfügernummer, Geheimzahl (= PIN/persönliche Identifikationsnummer)<br />

und Losungswort bilden beim<br />

TelefonB@nking die persönlichen Identifikationsmerkmale<br />

eines Kunden.<br />

Nähere Details sind den jeweils gültigen besonderen<br />

Geschäftsbedingungen, welche bei Abschluss eines<br />

TelefonB@nking-Produktes mit dem Kunden vereinbart<br />

werden, zu entnehmen.<br />

b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />

Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen beim<br />

TelefonB@nking jenen des ElectronicB@nking (siehe<br />

Punkt V.3.b.).<br />

5. ErfolgsCard-Konto/PlusCard-Konto.<br />

a. Beschreibung des Zahlungsinstruments.<br />

Ein ErfolgsCard-Konto bzw. PlusCard-Konto dient der Veranlagung<br />

von Geldern und ist nicht für die Abwicklung<br />

des Zahlungsverkehrs vorgesehen. Der Kunde erhält dazu<br />

eine ErfolgsCard bzw. PlusCard, mit der er von diesem<br />

Konto bei Kontoauszugsdruckern Kontostandsabfragen<br />

vornehmen und bei allen Geldausgabeautomaten der<br />

Bank Austria unter Verwendung einer dem Kunden zur<br />

Verfügung gestellten PIN (= persönliche Identifikationsnummer)<br />

im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens<br />

Bargeld beziehen kann.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 4


Zahlungsdienstegesetz<br />

Der Kunde erhält bei Abschluss des Kontovertrags zur<br />

ErfolgsCard das Preisblatt „Aushang für Preise und Konditionen/ErfolgsCard“<br />

ausgehändigt, dem die Zinssätze und<br />

Volumensstaffeln zu entnehmen sind. Guthaben auf diesem<br />

Konto werden volumsabhängig nach einer Zinsstaffel<br />

verzinst – d. h. ab dem Erreichen eines bestimmten Guthabensbetrages<br />

erhöht sich der Zinssatz für das gesamte<br />

Guthaben, sinkt das Guthaben unter diesen Betrag, reduziert<br />

sich der Zinssatz entsprechend. Der aus der Zinsstaffel<br />

ersichtliche Zinssatz ist variabel, d. h. er wird aufgrund<br />

einer mit dem Kunden vereinbarten Zinsanpassungsklausel<br />

angepasst (vgl. Punkt II.5.). In den ersten beiden Monaten<br />

nach Abschluss des <strong>Vertrag</strong>s wird keine Zinsanpassung<br />

erfolgen. Ungeachtet solcher Zinsanpassungen wird die<br />

Bank Austria die Einlagen auf einem ErfolgsCard- oder<br />

PlusCard-Konto mit zumindest 0,125 % p. a. verzinsen.<br />

Da das Konto der Veranlagung von Geldern dient, ist die<br />

Abwicklung des Zahlungsverkehrs nur in eingeschränktem<br />

Maße möglich. Barauszahlungen an der Kassa sowie<br />

Überweisungen zulasten des ErfolgsCard-Kontos/<br />

PlusCard-Kontos sind nicht vorgesehen und somit nur<br />

gegen gesondertes Entgelt möglich, welches dem „Aushang<br />

Preise und Konditionen/ErfolgsCard bzw. PlusCard“<br />

zu entnehmen ist. Überweisungen zu Gunsten eines anderen<br />

Privatkontos des Kunden bei der Bank Austria („Eigenüberträge“)<br />

können aber zulasten des ErfolgsCard-Kontos/<br />

PlusCard-Kontos spesenfrei vorgenommen werden. Die<br />

Erteilung von Daueraufträgen und Einziehungsaufträgen<br />

zulasten dieses Kontos ist nicht möglich.<br />

b. Sorgfaltspflichten des Kunden.<br />

Die Sorgfaltspflichten des Kunden entsprechen beim<br />

ErfolgsCard-Konto/PlusCard-Konto jenen bei der Bezugskarte<br />

(siehe Punkt V.1.b.).<br />

6. Sperre von Zahlungsinstrumenten.<br />

a. Sperre durch die Bank Austria.<br />

Die Bank Austria kann ein Zahlungsinstrument sperren<br />

oder die vereinbarten Limite herabsetzen, wenn:<br />

� Objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit<br />

des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen.<br />

� Der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen<br />

Verwendung des Zahlungsinstruments besteht.<br />

� Im Fall eines Zahlungsinstruments mit einer Kreditlinie<br />

ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der<br />

Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.<br />

Die Bank Austria wird den Kunden möglichst vor, spätestens<br />

jedoch unverzüglich nach der Sperre bzw. der Limitreduktion<br />

davon unterrichten. Diese Unterrichtung kann jedoch<br />

unterbleiben, wenn sie objektiven Sicherheitserwägungen<br />

oder österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen<br />

Regelungen zuwiderlaufen oder eine gerichtliche oder<br />

behördliche Anordnung verletzen würde.<br />

Bei Zahlungsinstrumenten, bei welchen die Verwendung<br />

von PIN (= persönliche Identifikationsnummer) und/oder<br />

TAN (= Transaktionsnummer) vorgesehen ist, kann – entsprechend<br />

der jeweils mit dem Kunden zu treffenden Vereinbarung<br />

– die mehrmalige aufeinander folgende Eingabe<br />

einer falschen PIN und/oder TAN zur automatischen Sperre<br />

des betreffenden Zahlungsinstruments führen.<br />

b. Sperre durch den Kunden.<br />

Der Kunde hat den Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche<br />

Verwendung oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung<br />

eines Zahlungsinstruments der Bank Austria unverzüglich<br />

anzuzeigen, sobald er hiervon Kenntnis erlangt. Diese<br />

Anzeige kann persönlich, schriftlich oder telefonisch über<br />

die Hotline der Bank Austria, Tel. 05 05 05-25 (bzw. aus<br />

dem Ausland: +43 5 05 05-25), erfolgen.<br />

VI. Autorisierung und Durchführung von<br />

Zahlungsaufträgen.<br />

1. Autorisierung, Widerruf und Ablehnung von<br />

Zahlungsaufträgen.<br />

Ein Zahlungsauftrag gilt für die Bank Austria nur dann als<br />

autorisiert, wenn der Kunde dem jeweiligen Zahlungsvorgang<br />

in der mit ihm für diesen Zweck vereinbarten Form<br />

und unter Verwendung eines dafür mit ihm vereinbarten<br />

Zahlungsinstruments zugestimmt hat.<br />

Gerichtliche oder behördliche Aufträge können diese Zustimmung<br />

ersetzen.<br />

Die Zustimmung kann vom Kunden widerrufen werden, bis:<br />

� Der Zahlungsauftrag des Kunden bei der Bank Austria<br />

eingelangt ist.<br />

� Im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums<br />

in der Zukunft, bis zum Ende des Geschäftstages, der<br />

vor dem vereinbarten Ausführungstag liegt.<br />

Die Bank Austria kann die Ausführung eines autorisierten<br />

Zahlungsauftrags nur ablehnen, wenn:<br />

� Dieser nicht alle im Girokontovertrag und in den Geschäftsbedingungen<br />

festgelegten Voraussetzungen erfüllt<br />

(insbesondere wenn es an der notwendigen Deckung<br />

durch ein Kontoguthaben bzw. eines vereinbarten<br />

Kreditrahmens fehlt oder wenn erforderliche Angaben,<br />

wie z. B. die Kundenidentifikatoren, fehlen).<br />

� Die Ausführung gegen gemeinschaftsrechtliche oder<br />

innerstaatliche Regelungen oder gegen eine richterliche<br />

oder behördliche Anordnung verstoßen würde.<br />

� Ein begründeter Verdacht besteht, dass die Ausführung<br />

eine strafbare Handlung darstellen würde.<br />

2. Eingangszeitpunkt von Zahlungsaufträgen.<br />

Der Zeitpunkt, zu dem ein Zahlungsauftrag, der alle mit<br />

dem Kunden vereinbarten Voraussetzungen (insbesondere<br />

die vollständige Angabe der Kundenidentifikatoren und das<br />

Vorhandensein ausreichender Deckung am Girokonto)<br />

erfüllt, bei der Bank Austria eingeht, heißt Eingangszeitpunkt.<br />

Der Eingangszeitpunkt legt den Beginn der Ausführungsfrist<br />

fest.<br />

Als Eingangzeitpunkt gilt der nächste Geschäftstag, wenn:<br />

� Ein Auftrag nicht an einem Geschäftstag<br />

eingeht.<br />

� Ein in Papierform erteilter Auftrag nach Ende der<br />

Schalteröffnungszeit eingeht.<br />

� Ein mittels physischer Medien (CD, DVD, Band,<br />

Diskette) erteilter Auftrag nach Ende der Schalteröffnungszeit<br />

eingeht.<br />

� Ein elektronisch erteilter Auftrag nach 17:30 Uhr<br />

eingeht.<br />

� Ein telefonisch erteilter Auftrag nach 17:30 Uhr<br />

eingeht.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 5


Zahlungsdienstegesetz<br />

Im Falle einer Vereinbarung eines Ausführungsdatums in<br />

der Zukunft gilt dieses Datum als Eingangszeitpunkt.<br />

Ist vor der Ausführung eines Auftrags der An- oder Verkauf<br />

einer fremden Währung erforderlich (Devisengeschäft), so<br />

gilt die Beendigung des Devisengeschäftes als der für die<br />

Zwecke der Ausführung des Zahlungsauftrags maßgebliche<br />

Eingangszeitpunkt.<br />

Für die Belange der Ausführungsfrist sind die Geschäftstage<br />

der Bank Austria Montag bis Freitag, ausgenommen<br />

österreichische gesetzliche Feiertage, der 24. Dezember<br />

und der Karfreitag.<br />

3. Durchführung von Zahlungsaufträgen.<br />

Die Bank Austria stellt ab 1. 1. 2012 sicher, dass der Betrag,<br />

der Gegenstand des Zahlungsvorganges ist, spätestens<br />

einen Geschäftstag nach Einlangen des Zahlungsauftrags<br />

beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers<br />

mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einlangt;<br />

bis zum 1. 1. 2012 gilt hierfür eine Frist von 3 Geschäftstagen.<br />

Für in Papierform erteilte Zahlungsaufträge werden die<br />

eben angeführten Fristen jeweils um einen weiteren<br />

Geschäftstag verlängert.<br />

Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

(EWR), die nicht auf Euro, sondern auf eine<br />

andere Währung eines EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates lauten, beträgt<br />

die Ausführungsfrist immer 4 Geschäftstage.<br />

Die Bank Austria wird ihr erteilte Aufträge so rechtzeitig<br />

ausführen, dass die vorstehend angeführten Ausführungsfristen<br />

eingehalten werden.<br />

Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten,<br />

die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen in<br />

anderen Währungen als Euro oder einer Währung eines<br />

EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates ist die Bank Austria verpflichtet, für<br />

die raschestmögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrags<br />

Sorge zu tragen.<br />

Für die Einhaltung der Durchführungszeiten müssen alle<br />

vereinbarten Voraussetzungen (insbesondere vollständige<br />

Angabe aller Kundenidentifikatoren sowie ausreichende<br />

Deckung auf dem Konto) vorliegen.<br />

4. Haftung der Bank Austria für nicht erfolgte<br />

oder fehlerhafte Ausführung.<br />

Die Bank Austria haftet ihren Kunden bei Zahlungsaufträgen<br />

in Euro oder der Währung eines EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates<br />

zu Gunsten eines im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)<br />

geführten Empfängerkontos für die ordnungsgemäße und<br />

fristgerechte Ausführung des Zahlungsvorganges bis zum<br />

Eingang des Betrages beim Zahlungsdienstleister des<br />

Empfängers.<br />

Bei Zahlungsaufträgen zu Gunsten von Empfängerkonten,<br />

die bei Instituten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

geführt werden, oder bei Zahlungsaufträgen, die<br />

nicht in Euro oder der Währung eines EWR-<strong>Vertrag</strong>sstaates<br />

durchgeführt werden, ist die Bank Austria verpflichtet,<br />

für die raschestmögliche Bearbeitung des Zahlungsauftrags<br />

Sorge zu tragen und hierfür – sofern vom Kunden<br />

nicht vorgegeben – geeignete weitere Zahlungsdienstleister<br />

einzuschalten.<br />

Ab dem Eingang des Betrages, der Gegenstand des vom<br />

Zahler ausgelösten Zahlungsvorgangs ist, haftet der<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers diesem<br />

gegenüber für die ordnungsgemäße Ausführung des<br />

Zahlungsvorganges.<br />

Wird ein Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger oder<br />

über diesen ausgelöst, haftet dessen Zahlungsdienstleister<br />

gegenüber dem Zahlungsempfänger:<br />

� Für die ordnungsgemäße Übermittlung des Zahlungsauftrags<br />

an den Zahlungsdienstleister des Zahlers.<br />

� Für die Bearbeitung des Zahlungsvorgangs entsprechend<br />

seinen Pflichten betreffend Wertstellung und<br />

Verfügbarkeit.<br />

5. Information zu einzelnen Zahlungsvorgängen.<br />

Die Bank Austria wird dem Kunden unmittelbar nach Buchung<br />

einer Zahlungstransaktion auf dem mit ihm für diesen<br />

Zweck vereinbarten Kommunikationsweg nachfolgende<br />

Informationen zur Verfügung stellen:<br />

� Eine Referenz, die die Identifizierung des betreffenden<br />

Zahlungsvorganges ermöglicht, sowie gegebenenfalls<br />

Angaben zum Zahlungsempfänger bzw. Zahler, und<br />

etwaige weitere mit dem Zahlungsvorgang übermittelte<br />

Angaben (wie z. B. den Verwendungszweck).<br />

� Den gegenständlichen Betrag in der Währung, in der<br />

das Zahlungskonto des Kunden belastet wird oder in<br />

welcher der Betrag dem Girokonto gutgeschrieben<br />

wird.<br />

� Gegebenenfalls den Betrag der für den Zahlungsvorgang<br />

zu entrichtenden Entgelte und deren Aufschlüsselung.<br />

� Gegebenenfalls der dem Zahlungsvorgang zugrunde<br />

gelegte Wechselkurs.<br />

� Das Wertstellungsdatum der Belastung bzw. Gutschrift<br />

oder das Datum des Einganges des Zahlungsauftrags.<br />

Diese Informationen werden dem Kunden unabhängig<br />

davon zur Verfügung gestellt, ob er als Zahler oder als<br />

Zahlungsempfänger am Zahlungsvorgang beteiligt ist.<br />

VII. Haftung und Erstattungspflicht im<br />

Zusammenhang mit Zahlungsaufträgen.<br />

1. Vom Kunden nicht autorisierte<br />

Zahlungsvorgänge.<br />

a. Berichtigung der Kontobelastung.<br />

Wurde ein Zahlungsauftrag zulasten eines Kundenkontos<br />

ohne Autorisierung durch den Kunden durchgeführt, so<br />

wird die Bank Austria unverzüglich das belastete Konto des<br />

Kunden wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich<br />

ohne den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden<br />

hätte, d. h. insbesondere die Belastung des Kontos mit<br />

dem Betrag des Zahlungsvorgangs mit Wertstellung der<br />

Belastung rückgängig machen. Der Kunde hat zur Erwirkung<br />

dieser Berichtigung die Bank Austria unverzüglich zu<br />

unterrichten, sobald er einen von ihm nicht autorisierten<br />

Zahlungsvorgang festgestellt hat. Das Recht des Kunden<br />

auf Berichtigung endet spätestens 13 Monate nach dem<br />

Tag der Belastung.<br />

b. Haftung des Kunden.<br />

Beruhen vom Kunden nicht autorisierte Zahlungsvorgänge<br />

auf der missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments,<br />

so ist der Kunde zum Ersatz des gesamten der<br />

Bank Austria daraus entstandenen Schadens verpflichtet,<br />

wenn der Kunde den Eintritt des Schadens<br />

� (i) in betrügerischer Absicht ermöglicht oder<br />

� (ii) durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung<br />

der ihn im Zusammenhang mit der sorgfältigen Verwahrung<br />

von Zahlungsinstrumenten treffenden Pflichten<br />

herbeigeführt hat.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 6


Zahlungsdienstegesetz<br />

Hat der Kunde diese Pflichten nur leicht fahrlässig verletzt<br />

(ist ihm also eine Sorgfaltswidrigkeit unterlaufen, die auch<br />

bei einem durchschnittlich sorgfältigen Menschen nicht<br />

immer auszuschließen ist), so ist die Haftung des Kunden<br />

für den Schaden auf den Betrag von EUR 150,– beschränkt.<br />

Ausgenommen in dem in (i) angesprochenen Fall haftet der<br />

Kunde nicht für Zahlungsvorgänge, die nach seinem Auftrag<br />

an die Bank Austria, ein bestimmtes Zahlungsinstrument<br />

zu sperren, mittels des betreffenden Zahlungsinstruments<br />

veranlasst werden.<br />

2. Erstattung eines autorisierten, durch<br />

den Zahlungsempfänger ausgelösten<br />

Zahlungsvorgangs.<br />

a. Lastschrift-Abbuchungen.<br />

Bei einem vom Kunden unmittelbar gegenüber der Bank<br />

Austria autorisierten, von einem oder über einen Zahlungsempfänger<br />

ausgelösten und bereits im Rahmen des Lastschriftverfahrens<br />

ausgeführten Zahlungsvorgang (Lastschrift-Abbuchungen)<br />

hat der Kunde gegen die Bank<br />

Austria nur dann einen Anspruch auf Erstattung des vollständigen<br />

Betrages dieses Zahlungsvorgangs, wenn:<br />

� Er im Abbuchungsauftrag den genauen Betrag der<br />

autorisierten Lastschrift angibt, der abgebuchte Betrag<br />

aber davon abweicht.<br />

� Er nicht spätestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin<br />

von der Bank Austria oder vom Zahlungsempfänger<br />

die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang<br />

in der vereinbarten Form mitgeteilt oder<br />

zugänglich gemacht erhält.<br />

Ein solcher Anspruch ist vom Kunden innerhalb von 8 Wochen<br />

ab dem Zeitpunkt der Belastung des Kontos mit dem<br />

betreffenden Betrag geltend zu machen.<br />

b. Einzugsermächtigungsverfahren.<br />

Der Kunde hat gegen die Bank Austria einen Anspruch auf<br />

Erstattung des vollständigen Betrages eines autorisierten,<br />

von einem oder über einen Zahlungsempfänger ausgelösten<br />

und bereits im Rahmen des Einzugsermächtigungsverfahrens<br />

ausgeführten Zahlungsvorgang, wenn der Anspruch<br />

vom Kunden innerhalb von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt<br />

der Belastung des Kontos mit dem betreffenden<br />

Betrag dieses Zahlungsvorganges geltend gemacht wird.<br />

VIII. Beschwerden.<br />

Die Bank Austria ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich<br />

ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen<br />

Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen.<br />

Sollte ein Kunde dennoch Grund für eine Beschwerde haben,<br />

wird die Bank Austria dieser Beschwerde umgehend<br />

nachgehen. Zu diesem Zweck sollten Kunden sich entweder<br />

an ihren Betreuer oder – wenn auf diesem Weg keine<br />

zufrieden stellende Erledigung erreicht werden kann – an<br />

die Geschäftsleitung der Bank Austria oder die Beschwerdestelle<br />

der Bank Austria wenden.<br />

Der Kunde kann sich mit seiner Beschwerde auch an die<br />

Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen<br />

Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien,<br />

wenden. Er kann damit aber auch die Finanzmarktaufsicht,<br />

Praterstraße 23, 1020 Wien, befassen.<br />

Für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang<br />

mit der Kontoführung oder mit Zahlungsdienstleistungsprodukten<br />

sind die ordentlichen Gerichte zuständig, die dabei<br />

österreichisches Recht anzuwenden haben. Der allgemeine<br />

Gerichtsstand der Bank Austria ist unter I.1. angegeben.<br />

Informationen der UniCredit Bank Austria AG zu Zahlungsdienstleistungen für Verbraucher | Fassung November 2009 7


Wissenswertes über das<br />

SmartBanking.<br />

SmartBanking ist eine zusätzliche, spezielle Bankdienstleistung<br />

zu einem bestehenden Konto oder Wertpapierdepot<br />

der Bank Austria, das es Ihnen als Kontoinhaberin<br />

bzw. als Kontoinhaber ermöglicht, zusätzlich zu der im<br />

Rahmen eines Kontovertrages gebräuchlichen Verwendung<br />

von eigenhändigen Unterschriften zur Auftragserteilung,<br />

über die Kontaktkanäle Telefon, Fax und –<br />

unter der Voraussetzung des Abschlusses einer „Vereinbarung<br />

zur Teilnahme am OnlineB@nking der Bank<br />

Austria“ – den Betreuerkontakt im OnlineB@nking, eine<br />

Kommunikation mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer im<br />

SmartBanking aufzubauen und nach erfolgter Identifikation<br />

folgende Bankgeschäfte durchzuführen:<br />

– Beauftragung der Bank mit der Durchführung von<br />

Dispositionen zu Ihren Konten bzw. Depots.<br />

– Info-Abfragen zu Ihren Konten bzw. Depots.<br />

– Abgabe von Willenserklärungen gegenüber der Bank.<br />

Im Unterschied zu der im Rahmen eines Kontovertrages<br />

gebräuchlichen Verwendung von eigenhändigen Unterschriften<br />

zur Auftragserteilung werden im SmartBanking<br />

Bankgeschäfte unter Verwendung der Verfügernummer,<br />

der Geheimzahl (PIN) und des Losungsworts bei Telefon<br />

und Fax bzw. der Transaktionsnummer (TAN) im Betreuer-Kontakt<br />

freigegeben.<br />

Kosten des SmartBanking auf einen Blick:<br />

– Für die Nutzung des SmartBanking fallen für Sie<br />

keine Kosten an.<br />

– Wenn Sie über das SmartBanking andere Bankprodukte<br />

bzw. -dienstleistungen der Bank Austria<br />

nutzen, gelten für diese die mit Ihnen vereinbarten<br />

Entgelte.<br />

– Die Kosten für die Benutzung der Fernkommunikationsmittel<br />

sind von Ihnen selbst zu tragen.<br />

1 Information über den<br />

Fernabsetzvertrag.<br />

Rücktrittsrecht.<br />

Gemäß § 8 Abs 5 des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetzes<br />

(im Folgenden kurz „FernFinG“ genannt) können Sie von der<br />

SmartBanking Vereinbarung binnen 14 Tagen zurücktreten.<br />

Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Abschlusses<br />

der Vereinbarung. Innerhalb dieser Rücktrittsfrist darf<br />

mit der Erfüllung der Vereinbarung erst nach Vorliegen Ihrer<br />

ausdrücklichen Zustimmung begonnen werden, wobei<br />

diese Zustimmung am Bestehen des Rücktrittsrechtes<br />

bzw. an der Dauer nichts ändert. Sollten Sie von Ihrem<br />

Rücktrittsrecht gemäß § 8 FernFinG Gebrauch machen<br />

wollen, so ist Ihr Rücktritt gegenüber der UniCredit Bank<br />

Austria AG, SmartBanking, Postfach 34000, 1011 Wien,<br />

ausdrücklich schriftlich zu erklären.<br />

SMARTBANKING<br />

Informationen gemäß §§ 5ff und 8ff<br />

Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 62/2004<br />

Fassung Februar 2011<br />

Gemäß § 2 Abs 1 FernFinG gelten bei Verträgen über<br />

Finanzdienstleistungen, die eine Grundvereinbarung<br />

mit daran anschließenden aufeinander folgenden Leistungen<br />

umfassen, die Bestimmungen des FernFinG nur für<br />

die Grundvereinbarung. Die einzelnen von Ihnen im<br />

Wege des SmartBanking getätigten Geschäfte bleiben<br />

daher von einem Rücktritt von der Vereinbarung über<br />

das SmartBanking unberührt. Sollten Sie von Ihrem<br />

Rücktrittsrecht nicht Gebrauch machen, bleibt die<br />

SmartBanking Vereinbarung weiter bestehen.<br />

Kündigungsrecht.<br />

Gemäß Punkt 7 der „Geschäftsbedingungen zum<br />

SmartBanking der Bank Austria“ kann der Konto- bzw.<br />

Depotinhaber die SmartBanking Vereinbarung jederzeit<br />

mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.<br />

Bei Auflösung der Konto- bzw. Depotverbindung erlöschen<br />

gleichzeitig alle SmartBanking-Berechtigungen für das betroffene<br />

Konto bzw. Depot.<br />

Die Bank Austria kann die SmartBanking Vereinbarung<br />

ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von<br />

2 Monaten jederzeit kündigen. Bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes ist die Bank Austria berechtigt, die SmartBanking<br />

Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger<br />

Grund gilt insbesondere, wenn die Kundin bzw. der<br />

Kunde seine persönlichen Identifikationsmerkmale anderen<br />

Personen überlässt.<br />

Anwendbares Recht und Gerichtsstand.<br />

Für alle vorvertraglichen und vertraglichen Rechtsbeziehungen<br />

gilt österreichisches Recht. Gemäß Ziffer 21 der<br />

„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UniCredit<br />

Bank Austria AG“ können Klagen einer Unternehmerin<br />

bzw. eines Unternehmers gegen das Kreditinstitut nur<br />

beim sachlich zuständigen Gericht am Sitz der Hauptniederlassung<br />

des Kreditinstituts erhoben werden. Dieser<br />

Gerichtsstand ist auch für Klagen des Kreditinstituts gegen<br />

einen Unternehmer maßgeblich, wobei das Kreditinstitut<br />

berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen<br />

und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.<br />

Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen<br />

einen Verbraucher bei <strong>Vertrag</strong>sabschluss mit dem Kreditinstitut<br />

gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich<br />

bleibt auch dann erhalten, wenn die Verbraucherin bzw.<br />

der Verbraucher nach <strong>Vertrag</strong>sabschluss seinen Wohnsitz<br />

ins Ausland verlegt und österreichische gerichtliche<br />

Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.<br />

<strong>Vertrag</strong>ssprache.<br />

Informationen gemäß den §§ 5 und 8 des FernFinG<br />

sowie die diesem <strong>Vertrag</strong> zugrunde liegenden <strong>Vertrag</strong>sbedingungen<br />

werden Ihnen in deutscher Sprache mitgeteilt.<br />

Während der Laufzeit des <strong>Vertrag</strong>es führen wir<br />

sämtliche Kommunikation zu diesem <strong>Vertrag</strong> mit Ihnen<br />

in Deutsch.<br />

SMARTBANKING AUSHANG SEITE 1


Name und Anschrift Ihres<br />

<strong>Vertrag</strong>spartners:<br />

UniCredit Bank Austria AG<br />

A-1010 Wien, Schottengasse 6–8<br />

E-Mail: info@unicreditgroup.at<br />

Hauptgeschäftstätigkeit:<br />

Kreditinstitut gemäß §1 Abs 1 Bankwesengesetz<br />

Firmensitz: Wien<br />

Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien<br />

Firmenbuch-Nr.: 150714p UID-Nummer: ATU 51507409<br />

DVR-Nr: 0030066<br />

BIC (Swift): BKAUATWW Bankleitzahl: 12000<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde:<br />

Finanzmarktaufsichtsbehörde Praterstraße 23, A-1020<br />

Wien Tel.: (+43 1) 249 59-0<br />

Fax: (+43 1) 249 59-5499<br />

Internet: www.fma.gv.at<br />

Kammer/Berufsverband:<br />

Wirtschaftskammer Österreich,<br />

Bundessparte Bank und Versicherung Wiedner Hauptstraße<br />

63, A-1040 Wien Internet: www.wko.at<br />

Anwendbare gewerbe- und<br />

berufsrechtliche Vorschriften:<br />

Anwendbare Rechtsvorschriften sind insbesondere das<br />

Bankwesengesetz (BGBl. 1993/532) und das Wertpapieraufsichtsgesetz<br />

(BGBl. 1996/753) in der jeweils geltenden<br />

Fassung (die Gesetzestexte sind im Internet unter<br />

http://www.ris.bka.gv.at abrufbar).<br />

2 Informationen über<br />

Rechtsbehelfe.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung.<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die<br />

Möglichkeit, die interne Ombudsstelle für Beschwerden<br />

und Maßnahmenmanagement der Bank Austria zu kontaktieren:<br />

Bank Austria<br />

Abt. 8757/Customer Satisfaction Management Postfach 35<br />

A-1011 Wien<br />

Tel.: 05 05 05-42509<br />

Fax: 05 05 05-42554 bzw. -56999<br />

E-Mail: ombudsstelle@unicreditgroup.at<br />

SMARTBANKING<br />

Informationen gemäß §§ 5ff und 8ff<br />

Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, BGBl. I Nr. 62/2004<br />

Fassung Februar 2011<br />

Darüber hinaus unterwirft sich die Bank folgenden externen,<br />

außergerichtlichen Streitschlichtungseinrichtungen:<br />

Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen<br />

Kreditwirtschaft<br />

Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien<br />

Tel.: (+43 1) 505 42 98<br />

Fax: (+43 1) 505 44 74<br />

E-Mail: office@bankenschlichtung.at<br />

Internet: www.bankenschlichtung.at<br />

Die österreichische Kreditwirtschaft hat diese Schlichtungsstelle<br />

zur Beilegung von bestimmten Beschwerdefällen<br />

eingerichtet. An diese Schlichtungsstelle können<br />

sich Kundinnen und Kunden aller teilnehmenden Kreditinstitute<br />

(also auch der Bank Austria) wenden. Diese<br />

Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im<br />

Zusammenhang mit:<br />

– grenzüberschreitenden Überweisungen,<br />

– Geschäften mit elektronischen Zahlungskarten,<br />

– dem elektronischen Geschäftsverkehr,<br />

– grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro,<br />

– dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und<br />

– Beschwerden über mangelnde Informationen bei der<br />

Wohnkreditvergabe.<br />

Internet Ombudsmann<br />

Margaretenstraße 70/2/10<br />

A-1050 Wien<br />

E-Mail: beratung@ombudsmann.at Internet:<br />

www.ombudsmann.at<br />

Die Bank Austria wurde zur Führung des e-<br />

CommerceGütezeichens berechtigt und unterwirft sich<br />

daher den Verfahrensregeln des Österreichischen e-<br />

Commerce-Gütezeichens. Informationen über diese Verfahrensregeln<br />

sind unter www.guetezeichen.at abfragbar.<br />

Die Bank Austria erkennt somit den Internet Ombudsmann<br />

im Rahmen dessen Tätigkeitsbereiches als außergerichtliche<br />

Streitschlichtungsstelle an. Dieser kann für<br />

den Fall angerufen werden, dass die Gemeinsame<br />

Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft<br />

kein für die Kundin bzw. den Kunden befriedigendes<br />

Ergebnis bringt und die Beschwerde zumindest zum Teil<br />

im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Vergabe-Kriterien<br />

für das Österreichische e-Commerce-<br />

Gütezeichen steht.<br />

24h ServiceLine: 05 05 05-25 www.bankaustria.at<br />

SMARTBANKING AUSHANG SEITE 2

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