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Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften für die ...

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5.2.2 Abmessungen und Gewichte<br />

Die Einwegverpackung muß mit dem Palettenmodul<br />

� 800*600 mm (z.B. INA-Palette)<br />

übereinstimmen. Die Außenmaße der Palette dürfen max. 830 x 630 mm betragen.<br />

Sonderregelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> einzelnen Werke befinden sich im Kapitel 4.2.2.1.<br />

Daraus ergeben sich <strong>die</strong> zulässigen Kartongrundflächenmaße zu<br />

� 800*600 mm<br />

� 600*400 mm<br />

� 400*300 mm<br />

� 300*200 mm<br />

� 200*150 mm.<br />

Bei Stapelung von Einzelkartons auf Paletten sind nur komplette Lagen zulässig.<br />

Die Höhe der gesamten Ladeeinheit darf max. 850 mm betragen.<br />

Die Ladeeinheiten müssen einer 2fachen Stapelung ohne Deformation bzw. anderweitiger<br />

Beschädigung standhalten.<br />

Als Ladungssicherungsverfahren sind zulässig:<br />

� Umreifen unter Verwendung von Kantenschutzwinkeln,<br />

� Palettenumkarton mit Umreifung<br />

Der Einsatz von Pool-Gitterboxen oder anderen Großladungsträgern, wie z.B. Stahlbehälter, ist nur<br />

in Ausnahmefällen zulässig und ist mit der Zentralen Verpackungstechnologie abzustimmen.<br />

Bei Einzelkartons beträgt das zulässige Gewicht max. 10 kg. In Ausnahmefällen kann das<br />

Schachtelbruttogewicht bei Verwendung eines entsprechend stabilen Kartons max. 15 kg betragen.<br />

Das zulässige Bruttogewicht einer Ladeeinheit beträgt max. 500 kg.<br />

Alternativ zum Palettenversand ist bei kleineren Stückzahlen der Paketversand möglich,<br />

Gewicht pro Versandpaket max. 30 kg.<br />

Mischsendungen erfordern das Beilegen einer Ladeliste mit folgenden Daten <strong>für</strong> jede Type:<br />

� Sachkurzbezeichnung,<br />

� Anzahl Kartons <strong>für</strong> <strong>die</strong> jeweilige Type,<br />

� Stückzahl je Karton.<br />

Verantwortungsbereich:<br />

Zentrale Verpackungstechnik<br />

Freigeber:<br />

Hr. Haßdenteufel, M.<br />

Seite 11

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