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Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften für die ...

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� Verschließen der Schachteln<br />

Schachteln mit Boden- und Deckelverschlußklappen sind mit einem neutralen Klebestreifen<br />

(Mindestbreite 50 mm) durchgehend zu verschließen.<br />

Schachteln mit anhängendem Deckel, z.B. INA-Standardfaltschachteln, sind ebenfalls mit<br />

einem neutralen Klebestreifen (Mindestbreite 19 mm) an vier Stellen (2 x längsseits,<br />

je 1 x stirnseitig) zu verkleben.<br />

� Bei der Anlieferung von Handelsware nach ELGES (Steinhagen) ist <strong>die</strong> Verpackung<br />

gemeinsam mit dem dortigen Ansprechpartner (siehe Kapitel 2.3) festzulegen.<br />

5 Auslegung der Verpackung<br />

5.1 Verpackungsdatenblatt und INA-Verpackungsanweisung<br />

Zur Erfüllung der Verpackungsanforderungen ist es erforderlich, den Verpackungsaufbau <strong>für</strong> jedes<br />

Produkt festzulegen.<br />

Die schriftliche Fixierung erfolgt<br />

� im INA-Verpackungsdatenblatt<br />

Das Verpackungsdatenblatt wird dem <strong>Lieferanten</strong> bei Neufestlegung oder Änderung der<br />

Verpackung gemäß dem Ablaufdiagramm in Kapitel 2 von der Schaeffler-<br />

Verpackungstechnologie zugesendet und ist vom <strong>Lieferanten</strong> innerhalb von 15<br />

Arbeitstagen ausgefüllt und bestätigt an <strong>die</strong> Zentrale Verpackungstechnologie<br />

zurückzuschicken.<br />

Die Verpackung ist bis auf Widerruf änderungsindexübergreifend gültig.<br />

Beim Einsatz von<br />

Verantwortungsbereich:<br />

Zentrale Verpackungstechnik<br />

• Mehrwegverpackungen sowie <strong>für</strong><br />

• Handelsware<br />

wird nach Ermessen von der Zentralen Verpackungstechnologie eine INA-Verpackungsanweisung<br />

erstellt und dem <strong>Lieferanten</strong> als Anlage zum Verpackungsdatenblatt zugesendet.<br />

Die Erläuterungen zum Verpackungsdatenblatt sind in den Anlagen 1 & 2, zur INA-Verpackungs-<br />

anweisung in Anlage 3 enthalten.<br />

Die Verpackungsauslegung wird als Vereinbarung mit der Unterschrift des <strong>Lieferanten</strong> und den<br />

Bestätigungen durch <strong>die</strong> Abteilung Verpackungstechnik und den Schaeffler-Einkauf rechtswirksam.<br />

Die Freigabe einer Verpackung entbindet den <strong>Lieferanten</strong> jedoch nicht von seiner Verantwortung <strong>für</strong><br />

eine beschädigungsfreie Teileanlieferung.<br />

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Verpackung behält sich INA vor, den <strong>Lieferanten</strong> mit den<br />

Umpackkosten zuzüglich der entstehenden Handlingskosten, jedoch mit mindestens € 130,--<br />

pro Ladeeinheit, zu belasten.<br />

Abweichungen in begründeten Fällen (z.B. Vorserienverpackungen bei Neuanläufen) sind mit der<br />

Zentralen Verpackungstechnologie abzustimmen.<br />

Freigeber:<br />

Hr. Haßdenteufel, M.<br />

Seite 9

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