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China Legal Update - SJ Berwin

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<strong>China</strong> <strong>Legal</strong> <strong>Update</strong><br />

Aktuelle Rechtsthemen in <strong>China</strong><br />

23 Dezember 2010<br />

UPDATE FROM <strong>SJ</strong> BERWIN<br />

RMB kann zunehmend bei grenzüberschreitenden Geschäften mit deutschen Gesellschaften eingesetzt werden<br />

Die chinesische Währung Renminbi RMB ist nicht vollkommen frei konvertiebel. Für Zahlungsvorgänge in der VR <strong>China</strong> ist<br />

der RMB grundsätzlich das einzig erlaubte Zahlungsmittel. Grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge dürfen in der Regel<br />

nur in Fremdwährungen erfolgen und unterliegen immer noch der chinesischen Devisenaufsicht. Gleichwohl hat die<br />

chinesische Regierung gerade in den letzten Monaten die Devisenkontrolle gelockert. Seit Juli 2009 darf bereits bei<br />

grenzüberschreitenden Geschäften in bestimmten Fällen auch in RMB fakturiert werden. Gut ein Jahr später hat die<br />

chinesische Regierung den Notice Concerning the Expansion of Pilot RMB Settlement in Cross-Border Trade („Notice")<br />

erlassen, der die schon bestehenden Möglichkeiten, bei grenzüberschreitenden Geschäften in RMB abzurechnen,<br />

erweitert hat. Der RMB kann jetzt - zwar unter engen Voraussetzungen - auch im grenzüberschreitenden Handel mit<br />

Gesellschaften mit Sitz in Deutschland eingesetzt werden.<br />

RMB als Zahlungsmittel im grenzüberschreitenden Warenhandel bereits seit Juli 2009 möglich<br />

Bereits seit 1. Juli 2009 dürfen bestimmte Gesellschaften mit Sitz in Shanghai, Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai und Dongguan bei<br />

grenzüberschreitenden Warenhandelsgeschäften RMB als Zahlungsmittel vereinbaren. Dies betrifft sowohl die Zahlung von <strong>China</strong><br />

ins Ausland als auch die Zahlung vom Ausland nach <strong>China</strong>.<br />

Stresstest und Genehmigung für Gesellschaften in <strong>China</strong> erforderlich<br />

Jedoch dürfen - dies hat sich nach dem Notice nicht geändert - nur die chinesischen Gesellschaften im grenzüberschreitenden<br />

Warenhandel in RMB abrechnen, die vorher einem Stresstest unterzogen wurden und eine Genehmigung für diese Nutzung des<br />

RMB erhalten haben. Der Stresstest richtet sich insbesondere auf die Einhaltung der chinesischen Vorschriften in den Bereichen<br />

Devisenkontrolle und Steuerzahlung. Die konkreten Stresstestanforderungen sind jedoch nicht bekannt. Die Genehmigung muss<br />

von den folgenden sechs chinesischen Behörden erteilt werden: People's Bank of <strong>China</strong>, Ministry of Finance, Ministry of<br />

Commerce, General Administration of Customs, State Administration of Taxation und <strong>China</strong> Banking Regulatory Commission. Eine<br />

wesentliche Bedeutung haben auch die Lokalregierungen auf Provinzebene, da diese bereits eine Vorauswahl im Hinblick auf<br />

mögliche qualifizierte Gesellschaften treffen.<br />

Überprüfung der Qualifikation chinesischer Gesellschaften bei People's Bank of <strong>China</strong><br />

Die website der People's Bank of <strong>China</strong> veröffentlicht eine Liste mit den Gesellschaften, die sich für die Nutzung des RMB im<br />

grenzüberschreitenden Warenhandel bisher qualifiziert haben. Es ist daher zu empfehlen, vor dem Abschluss von<br />

grenzüberschreitenden Handelsveträgen mit RMB-Klausel, die Qualifikation des chinesischen Vertragspartners auf der website zu<br />

überprüfen.<br />

Erweiterung des Einsatzes des RMB bei internationalen Geschäften<br />

Der Notice, der am 17. Juli 2010 in Kraft getreten ist, erweitert die Möglichkeiten, bei grenzüberschreitenden Geschäften in RMB zu<br />

fakturieren.<br />

Die bisher erfolgte geographische Limitierung im Ausland auf Hong Kong, Macao und die ASEAN-Mitgliedstaaten ist weggefallen.<br />

Der RMB kann jetzt weltweit bei grenzüberschreitenden Geschäften als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Damit kann<br />

beispielsweise der Handelsvertrag zwischen einer Gesellschaft mit Sitz in Shanghai und einer Gesellschaft in Deutschland RMB als<br />

maßgebliches Zahlungsmittel vorsehen, sofern alle weiteren Voraussetzungen des Notice - insbesondere die Qualifikation der<br />

chinesischen Gesellschaft - vorliegen.<br />

Auch auf der chinesischen Seite wurden die geographischen Begrenzungen gelockert. Während bisher nur Gesellschaften in<br />

Shanghai und in einigen Städten in der Provinz Guangdong sich für die Nutzung des RMB bei grenzüberschreitenden Geschäften<br />

qualifizieren konnten, kann auch in den folgenden Provinzen bei grenzüberschreitenden Geschäften der RMB als Zahlungsmittel<br />

vereinbart werden: Beijing, Tianjin, Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Jiangsu, Zhejiang, Fujian, Shandong, Hubei,<br />

Guangxi, Hainan, Chongqing, Sichuan, Yunnan, Tibet und Xinjiang.<br />

Indes dürfen Gesellschaften, die ihren Sitz in den Provinzen Innere Mongolei, Liaoning, Jilin, Heilongjiang, Guangxi, Yunnan, Tibet<br />

oder Xinjiang haben, den RMB nur bei grenzüberschreitenden Warenhandelsgeschäften vereinbaren, wenn der Vertragspartner<br />

seinen Sitz im - unmittelbar an die Provinz angrenzenden - Ausland hat.<br />

Zudem hat der Notice den Anwendungsbereich für den grenzüberschreitenden Einsatz des RMB erweitert. Während bisher der<br />

RMB nur bei grenzüberschreitenden Warenhandelsgeschäften als Zahlungsmittel vereinbart werden konnte, stellt der Notice klar,


dass auch bei grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäften und anderen Girokontotransaktionen (Current Account<br />

Transaktionen) der RMB eingesetzt werden kann.<br />

Hans Thomas Kessler<br />

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Philipp Senff<br />

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Dr. Hailong Ji<br />

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